1943 / 155 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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boSESUA SEISS

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»Außer Kurs gesetzte Silbermünzen

»Aluminium in rohem Zustand (in

155 vom 7. Juli 1943. S. 4

Für die Erteilung der Bewilligungen zuständige Stellen:)

Ausfuhr⸗Nr. des Statist. Warenver⸗ zeichnisses

Warenbezeichnung

Für die Erteilung

der Bewilligungen

zuständige Stellen*)

Ausfuhr⸗Nr. des Statist. Warenver⸗ zeichnisses

Schriftwerke, wie Reiseführer, Reisebeschreibungen, Gelände⸗ beschreibungen usw., die Karten und Pläne deutschen Hoheits⸗ .““ gebiets im Maßstab 1:300 000 [aus 670 a2 b und größer enthaltern saus 6712

[aus 6742

*Papierspäne (Abfälle von der Pa⸗ pierverarbeitung); beschriebe⸗ nes und bedrucktes Papier als Altpapier (Makulatur); Papier,

Pappe, Papier⸗ und Papp⸗ waren, lediglich zum Ein⸗ stampfen verwenbbar ... . oBriefmarken aller Art, auch ent⸗ wertete Ganzsachen...

Landkarten und Pläne, die deut⸗ sches Hoheitsgebiet darstellen, im Maßstab 1:300000 und Edelsteine, bearbeitet, für tech⸗ isE*

*Glasbrocken, Glasbruch: Scherben von Glas und von Glaswaren

*Ferrosilizium mit einem Silizium⸗ gehalt von 25 v. H. oder weni⸗ ger; Ferromangan mit einem Mangangehalt von 50 v. H. oder weniger; Ferrochrom, ⸗wolfram ⸗titan, ⸗-molybdän, ⸗vanadium mit einem Gehalt an Legie⸗ rungsmetall von weniger als 20 v. H.; Ferroaluminium, nickel und andere nicht schmied⸗ bare Eisenlegierungen, vor⸗ herrschend Eisen enthaltend†).

*Werkzeuge für die Herstellung künstlicher Zlumtemn..

777 b aus 813 d aus 815 a2 aus 906 D 21 1 A1111 »Abfälle von verzinntem Eisen⸗

blech (Weißblech) und verzink⸗ tem Eisenblech von nicht mehr als 5 mm Stäree . öW* »Anderes Bruch⸗ und Alteisen? Dreh⸗, Bohr⸗, Hobelspäne; Eisenfeilspäne; Stabeisenenden, Eisenblechkanten und andere nur zum Einschmelzen oder Schweißen verwendbare Ab⸗ fälle von Eisen, auch Stabeisen zum Umschmelzen der Nr. 785 42, einschließlich der in den Ausfuhrnummern des Statisti⸗ schen Warenverzeichnisses 785 A 1, 785 A2, 795a, 795 b, 7962, 796 b, 796, 797 aufgeführten Gegenstände, wenn diese Ge⸗ genstände sich in gebräuchtem Zustand befinden, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ihre Beschaffenheit eine andere Ver⸗ wendung als zum Einschmelzen oder Schweißen ausschließt ..

843 b 843 eo

Blöcken, Barren, Masseln, Kör⸗ nern), auch in Plattenform ge⸗ SbII. *Aluminiumabfäll Alummriniea ““ *Blei, roh (in Blöcken, Mulden und dergleichen), Bleiabfälle, Bruch⸗ *Zink, roh (in Blöcken, Tafeln, Klumpen, Scheiben, Tropfen [Trypfzint!) *Bruchzink, Zinkabfälle.. *Zinn, roh (in Blöcken, Stangen, aufgerollten Platten Roll⸗ zinn])); Bruchzinn; Zinnabfälle *Nickelmetall (Nickel), roh (in Bar⸗ ren oder Stücken, auch gegossen in Form von Platten oder Rosten, die nur zur Verwen⸗ dung bei Vernickelungen auf elektrolytischem Weg geeignet sind): Bruchnickel und Nickel⸗ ib allee *Kupfer, roh (in Scheiben oder sogenannten Rosetten, Blöcken [Hartstücken], Hohlblöcken, Bar⸗ ren, Knüppeln, Platten, Grana⸗ lien usw., jedoch nicht in Pulver⸗ 1,“ *Kupfermünzen, Bruchkupfer, Kupferabfälle, ⸗späne, ⸗glüh⸗ ““ *Messing⸗, Aich⸗, Sterro⸗, Delta⸗, Duranametall, Messingschlaglot, Tombak, roh oder als Bruch, sowie Abfälle von der Verar⸗ beitung dieser Legierungen Messingspäne usw.) . *Bronze, Rotguß und andere Kupferlegierungen, roh oder als⸗Bruch, sowie Abfälle von der Verarbeitung dieser Legierungen „Antimon (Antimonmetall, Spieß⸗ glanzkönig [Regulus antimo⸗ nii])), roh oder als Bruch.. *Chrom, Kadmium, Mangan, Ti⸗ tan, Wolfram, Tantal und son⸗ stige zur Herstellung von Metall⸗ waren geeignete unedle Metalle und Legierungen (mit Aus⸗ nahme von Ferromangan, ⸗chrom, ⸗wolfram, ⸗titan, ⸗mo⸗ lybdän, ⸗vanadium) daraus ausgenommen Magnesium und Uegierungen sowie Wismut roh oder als Bruch, auch Abfälle von der Verarbeitung dieser Metalle und Metallegierungen

und Bruch⸗

aus 869 46 1 b †) Gewichtsüberschreitung bis zu 10 v. H. des auf der Ausfuhrbaewilli⸗ gung angegebenen Reingewichts ist zuͤlässig.

*Ferromangan mit einem Mangan⸗ gehalt von mehr als 50 v. H.. *Ferrochrom, ⸗wolfram, titan, ⸗molybdän, ⸗vanadium mit einem Gehalt an Legierungs⸗ metall von 20 v. H. oder darüber *Seeschiffe (auch mit Baggerein⸗ richtung): in Verbindung mit Antriebsmaschinen . . . .. —: ohne Verbindung mit An⸗ triebsmaschinen (Segelschiffe und Seeleichter) .. *Schwimmdocks und Pontons, auch mit Maschinenausrüstungen *Wasserfahrzeuge aller Art, mit der Bestimmung zum Zerschlagen. *Stimmplatten für Ziehharmonikas

RSt XII

RSt XXV Anlage 2.

Verzeichnis der einfuhrverbotenen Waren.

aus 944 B2

Einfuhr⸗Nr. Für die Erteilung des Statist. der Bewilligungen Warenver⸗ zuständige zeichnisses Stellen¹)

Warenbezeichnung

Postkarten aller Art mit nicht ent⸗ [aus 656 4, b p werteten eingedruckten Wert⸗ [saus 657a stempeln)

aus 658

aus 664 b 8 657 b2

664 b

Streifbänder mit nicht entwerteten eingedruckten Wertstempeln²) .. Paketkarten, Postanweisungen, Te⸗ legrammformulare mit nicht ent⸗ werteten eingedruckten Wert⸗ stenpelnhn Kartenbriefe mit nicht entwerteten eingedruckten Wertstempeln:) Briefumschläge mit nicht entwerte⸗ 2 ten eingedruckten Wertstempeln RSt XXIII oder mit nicht entwerteten auf⸗ geklebten Briefmarken2) . . . . Paketkarten, Postanweisungen, Postkarten, Telegrammformu⸗ lare, Kartenbriefe und Streif⸗ bänder mit nicht entwerteten eingedruckten Wertstempeln oder mit nicht entwerteten aufgekleb⸗ ten Briefmarken sowie Zahl⸗ karten mit nicht entwerteten auf⸗ geklebten Briefmarkene²) . . . Briefmarken aller Art auch entwer⸗ tete Ganzsachen!) .

¹) RSt = Reichsstelle zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs. ¹) Einer Einfuhrbewilligung bedarf es nicht im Verkehr mit a) den besetzten niederländischen Gebieten (Anordnung über die Auf⸗ hebung von Aus⸗ und Einfuhrverboten im Verkehr mit den be⸗ setzten niederländischen Gebieten vom 15. August 1942 [Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staaͤtsauz. Nr. 192 vom 18. August 1942]), b) den besetzten Gebieten Belgiens und dem Generalgoüuvernement (Anordnung über die Aufhebung von Aus⸗ und Einfuhrverboten vom 5. Oktober 1942 [Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1942]). .“ 1“

2. Anordnung über Marktregelung für Metallhalbzeug . Vom 5. Juli 1943 Auf Grund der Marktaufsichtsverordnung vom 20. Oktober 1942 RGBl. 1 S. 619 ordne ich folgendes an: 1

.Die marktregelnden Zusammenschlüsse

1. Kupferblech⸗Verband E. V.,

2. Preiskonvention schmale Kupferbänder E. V., .Verein deutscher Kupferrohrwerke E. V., .Verein der Messingrohrwerke E. VL,

. Mellowverständigung, Neusilber⸗Vereinigung E. V., Verein der Metallpreßwerke E. V.,

Preisverständigung für Nickelhalbzeug, Bürstendraht⸗Vereinigung,

Metallfeindraht⸗Vereinigung E. V.,

.Verband für plattiertes Halbzeug,

Feuerbuchs⸗Vereinigung,

Deutscher Kupferdraht⸗Verband E. V.,

Verband deutscher Kupferfeindrahtzieher, Leitaluminium⸗Verband,

Aldrey⸗Ring,

Vereinigung der Erzeuger von chromlegiertem Wider⸗ standsmaterial,

Preisverständigung sür Radnaben aus Zinklegierungen, Aluminium⸗Walzwerks⸗Verband E. V.,

Verband für Halbfabrikate aus Leichtmetall-Legierun⸗

gen E. V., 1 Vereinigung der Blei⸗Werke,

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Konvention für gewalzte und gepreßte Bleifabrikate,

Köln 23. Konvention für gewalzte und gepreßte Bleifabrikate, Freiberg, 24. Verband der Hersteller von Bleigeruchverschlüssen, 25. Dentalgold⸗Konvention, 26. Fassonsilber⸗Konvention, 27. Ausfuhrgemeinschaft für Erzeugnisse der Metallhalb⸗ zeug⸗Industrie, 28. Exportverband für Aluminiumhalbfabrikate E. V., 29. Treppen⸗ und Linoleumschienen⸗Vereinigung, 30. Preisbindung für Kupfernickelrohre, 31. Antennenlitzen⸗Vereinigung, 32. Abkommen über Lieferung von Bronze⸗ und Hart⸗ kupferdraht (Bonito⸗Abkommen), 33. Oesterreichische Leitungsgesellschaft m. b. H., 34. Preisverständigung für Edelmetalle, Hanau, 35. Vereinigung der Pforzheimer Doubléfabrikanten werden mit Ablauf des 31. Juli 1943 aufgelöst. II. In die marktregelnden Vereinbarungen der aufgelösten Verbände gemäß I 1—28 mit Dritten tritt die Fachgruppe Metallhalbzeug⸗Industrie der Wirtschaftsgruppe Metall⸗

industrie, Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker Straße 42, ein. Der Eintritt in Vereinbarungen, welche die Zahlung von Still⸗ legungsentschädigungen betreffen, bedarf einer besonderen Genehmigung. 1

III. Der Leiter der Fachgruppe Metallhalbzeug⸗Industrie ist von mir ermächtigt worden, die bisher von den Verbänden gemäß I 1—28 getroffene Marktregelung mit Ausnahme der Quotenvereinbarungen durch die Fachgruppe Metallhalbzeug⸗ Industrie durchzuführen.

IV. Diese Anordnung tritt mit dem Tage nach der Ver⸗ kündung in Kraft.

Berlin, den 5. Juli 1943.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Kehrl. 5

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Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗

munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933. REBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Cinsstehig volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 1 4. Juli 1933 RSBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das hinterlassene Vermögen des Juden Eugen Israel Wolff, geb. am 17. 2. 1875 in Rummelsburg, zuletzt Berlin, Blücherstr. 27, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin J⸗V.: Dr. Venter.

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8 Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RSBl. I, Seite 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I, Seite 479 dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innkrn vom 14. Juli 1942 1. 903/42 5400 TBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des einge⸗ zogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I, Seite 303 wird das inländische bzw. hinter⸗ lassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Abraham, Rebekka, geb. Nagler, geb. 20. 8. 1904 in Bln.⸗Schöneberg, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Pankow, Binzstr. 44,

Bursch, Antonie Sara, geb. 9. 5. 1922, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Wilmersdorf, Helmstädter Str. 10, Compart, Gustav Israel, geb. 10. 10. 1891 in Mogilno, zul. wohnh. gew. in Berlin NW 7, Karlstr. 20 und Am Zirkus 3 a,

Compart,„Irma Lilli Sara, geb. 1. 1. 1896 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin NW 7, Am Zirkus 3 a,

.Gottlieb, Gerda Sara, geb. 2. 2. 1906 in Berlin, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Schöneberg, Hauptstr. 37 bei Beiser

James Israel, geb. 24. 3. 1883 (86 2) in Zossen, zul. wohnh. gew. Berlin NW, Krefelder Str. 10 bei Chaitkin,

Hammer, Lutz Israel, geb. 17. 7. 1925 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin NW, Krefelder Str. 10 bei Chaitkin,

Krumm, Anna Sara, geb. Butterfaß, geb. 31. 10. 1891 in Tarnonv, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Schöneberg, Vor⸗ bergstr. 7, Lewy, Margarete Sara, geb. Bohne, geb. 26. 4. 1884, zul. wohnh. gew. Berlin, Neue Ansbacher Str. 8a, Reiß, Hertha Sara, geb. 19. 5. 1905 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin C 2, Neue Königstr. 42 bei Etelstein, Seligmann, Alfred Israel, geb. 4. 5. 1877 in W.⸗Barmen, zuletzt wohnh. gew. Berlin SW 68, Schützen⸗ straße 36, b Schönfeld, Bruno Israel, geb. 22. 9. 1888 in Lappinen, zul. wohnh. gew. Berlin NW 87, Agricola⸗ straße 21 bei Bier, 8 Schwarz, Elisabeth Sara, geb. 20. 5. 1896 in Budapest, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Charlottenburg, Kaiser⸗ Friedrich⸗Str. 103,

Beigel, Flora Sara, geb. Bowschek, geb. 1. 2. 1902, zul. wohnh. gew. Berlin N, Lothringer Str. 48, Beigel, Victor Israel, geb. 2. 5. 1905, zul. wohnh. gew. Berlin N, Lothringer Str. 48,

Beigel, Günther Israel, geb. 28. 4. 1935, zul. wohnh. ew. Berlin N, Lothringer Str. 48, Löwinsohn, Berthold Israel, geb. 21. 12. 1907, zul. wohnh. gew. Berlin N, Lothringer Str. 48, Löwinsohn, Doris Sara, geb. Hoffmann, geb. 1. 6. 1911, zul. wohnh. gew. Berlin N, Lothringer Str. 48, Löwinsohn, Denny Israel, geb. 10. 7. 1940, zul. wohnh. gew. Berlin N, Lothringer Str. 48, Schanner, Leo Israel, geb. 22. 11. 1898, zul. wohnh. gew. Berlin N, Lothringer Str. 48,

Mandelkern, Moritz Ifrael, geb. 19. 5. 1895, zul. wohnh. gew. Berlin N, Lothringer Str. 48, Mandelkern, Henriette Sara, geb. Lemmel, geb. 2. 6. 1884, zul. wohnh. gew. Berlin N, Lothringer Straße 48. 1 8

Berlin, den 2. Juli 1943. G 8 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.

J. V.: Dr. Venter.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam;

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbH. Berlen.

Vier Beilagen ““ (einschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentralhandelsregisterbeilage fort.

samte im

Berlin, Mittwoch, den 7. Fuli

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Bekanntmachung

Das gesamte hinterlassene Vermögen der im Jahre 1940 in Saagz verstorbenen Jüdin Franziska Sara Pollak, geb. Kohn, verw. Meißner, geb. am 28. 3. 1873 in Teplitz⸗Schönau, zuletzt wohnhaft in Saaz, Fischerplatz Nr. 601, sowie das ge⸗ Sudetengau befindliche Vermögen der Jüdin Marianne Sara Pollak, geb. Löwenthal, geb. am 3. 5.1904 in Teplitz⸗Schönau, Ehefrau des Juden Erich Israel Pollak, früher wohnhaft gewesen in Saaz, jetzt unbekannten Aufent⸗ haltes, wird hiermit auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Ver⸗

ordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Ver⸗

mögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 Ia 1594

39/3810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudeten⸗ gau vom 29. August 1939 III Wi/Jd Nr. 7126/39 zu⸗

gunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen. Karlsbad, den 5. Juli 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad.

Anweisung

des Leiters der Fachgruppe Plisseebrenner in der Reichs⸗ gruppe Handwerk vom 1. Juli 1943 über das Verbot der Anfertigung von Plisseearbeiten jeder Art

Um den Einsatz der Plisseebrennereibetriebe für kriegs⸗ wichtige Arbeiten sicherzustellen und zur Einsparung von elektrischer Energie, Kohle und Gas erlasse ich auf Grund des § 9 der Anordnung über die bezirkliche und fachliche Gliederung der Reichsgruppe Handwerk innerhalb des organi⸗ schen Aufbaues der gewerblichen Wirtschaft in der Fassung der Verordnung vom 17. Oktober 1942 (RGBl. I S. 605) mit Genehmigung des Reichswirtschaftsministers folgende An⸗ weisung:

1. Den in der Fachgruppe Fele venner in der Reichs⸗ gruppe Handwerk zusammengeschlossenen Betrieben ist bis

auf weiteres die Anfertigung von Plisseearbeiten jeder Art untersagt, die mit Hilfe von Dampfkästen und Plissee⸗ maschinen ausgeführt werden und zu deren Fertigung elek⸗ trische Energie, Kohle oder Gas benötigt werden.

2. Ich behalte mir vor, in begründeten Einzelfällen Aus⸗ nahmen von dem in Ziffer 1 ausgesprochenen Verbot zuzu⸗ lassen, insbesondere sofern es sich um die Ausführung von Plisseearbeiten für Modellkleider, Export, Theater, Film und Bühne handelt.

3. Gegen Mitglieder der Fachgruppe Plisseebrenner in der Reichsgruppe Handwerk, die gegen diese Anweisung vorsätz⸗ lich oder leichtfertig verstoßen oder in deren Betrieb solche Verstöße vorsätzlich oder leichtfertig begangen werden, kann der Leiter der Fachgruppe eine Ordnungsstrafe bis zum Höchstbetrage von H.ü 10 000,— festsetzen 9 a der Anord⸗ nung über die bezirkliche und fachliche Gliederung der Reichs⸗ gruppe Handwerk innerhalb des organischen Aufbaues der gewerblichen Wirtschaft in der Fassung der Verordnung vom 17. Oktober 1942 [RGBl. I S. 605 )

4. Diese Anweisung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Der k. Leiter der Fachgruppe Plisseebrenner in der Reichsgruppe Handwerk.

Gehring.

6 Bekanntmachung

Die am 5. Juli 1943 ausgegebene Nummer 65 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:

Erlaß des Führers über die Fürsorge und Versorgung für die ehemaligen Angehörigen der Polizei und des Sicherheitsdienstes des Reichsführers (SD) und ihre Hinterbliebenen. Vom 25. Juni 1943.

Verordnung über die Reichskammer der Steuerberater. Vom 12. Juni 1943.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H.ℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Ht für ein Stück bei Voreinsendung auf nser Postscheckkonto: Berlin 962 00.

Berlin XW 40, den 6. Juli 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Wirtschaftsteirn

Berufsgenossenschaftliches Unfallverhütungsschriftgut für fremdsprachige Arbeitskräfte

Der Einsatz von Ausländern in den deutschen Betrieben stellte die gewerblichen Berufsgenossenschaften vor die Aufgabe, ihre Unfallverhütungsarbeit auf fremdsprachige Arbeiter und Arbeite⸗ rinnen auszudehnen. Die besondere Unfallgefährdung dieser Werktätigen ist nicht nur durch ihre Unkenntnis der deutschen Sprache gegeben. Sie beruht vor allem auch darauf, daß diese Menschen vielfach in einem für sie völlig neuen Beruf eingesetzt werden. Aber selbst dann, wenn sie ihrer altgewohnten Beschäfti⸗ gung nachgehen können, sind sie wegen ihrer Herkunft aus meistens primitiveren und gemächlicheren Arbeitsverhältnissen in ihrer Sicherheit besonders gefährdet. Die hier zu leistende Auf⸗ klärungsarbeit war um so dringlicher, als jeder unsicher arbeitende Ausländer auch seine deutschen Arbeitskollegen aufs schwerste gefährdet.

Das zur Bekämpfung dieser Gefahren von berufsgenossenschaft⸗

licher Seite herausgebrachte fremdsprachliche Schriftgut hat bereits

heute einen beachtlichen Umfang erreicht. Die bekannten, in den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebenen gelben Shhrift⸗ plakate sind z. Z. in sieben Fremdsprachen erhältlich. In der gleichen Anzahl von Fremdsprachen erschien ferner die Broschüre „Auszug für fremdsprachige Arbeiter aus der Sammlung der Unfallver⸗

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hütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften“, die in einigen Sprachen auch mit besonderen Anhängen für die Textilindustrie, das Holzgewerbe und die Binnenschiffahrt geliefert werden kann. Für die werkseigene Anfertigung zusätzlicher fremdsprachiger Textschilder zu den in den Betrieben vorhandenen Unfallverhütungsbildern hat die Zentralstelle für Unfallverhütung die Texte der 56 gangbarsten Bilder in 17 verschiedene Sprachen übersetzen lassen.

Zu diesem Schriftgut, das vom Reichsverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegeben wird, treten die fremd⸗ sprachigen Veröffentlichungen der verschiedenen Berufsgenossen⸗ schaften mit der Behandlung der besonderen Unfallgefahren des betreffenden Gewerbezweiges. Besonders reichhaltig ist hier das Material der Tiefbau Berufsgenossenschaft, der Bau⸗Berufs⸗ genossenschaft und der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie. Für die Betriebe der Eisen⸗ und Metallindustrie wird die in acht Fremdsprachen erhältliche Broschüre „Wie arbeite ich unfallsicher?“ empfohlen.

Einzelheiten über das vorgenannte Schriftgut sind vom Reichs⸗ verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, zu erfragen. Die weitgehende Benutzung dieses Materials sichert den ungestörten Ablauf der deutschen Rüstungs⸗ und Er⸗ zeugungsschlacht und verbreitet den Gedanken des deutschen Arbeitsschutzes im neuen Europa.

Aufbau der Spinnstoff⸗ und Papierwirtschaft im Ostland und in der Ukraine

Nachdem in der vergangenen Woche in Riga die diesjährige Verwaltungsratssitzung der Ostland⸗Faser G. m. b. H. der größten Tochtergesellschaft der Ost⸗Faser G. m. b. H., Berlin stattgefunden hat, trat in diesen Tagen der Verwaltungsrat der Muttergesellschaft zusammen, um unter Vorsitz von Präsident Kehrl den Bericht des Vorstandes entgegenzunehmen.

Der Vorsitzer des Vorstandes, Reichsbeauftragter Dr. Dorn, führte dabei zusammenfassend u. a. folgendes aus: Die Ost⸗Faser Gesellschaft ist im August 1941 auf Veranlassung des Reichs⸗ marschalls für die besetzten russischen Gebiete durch die Wirtschafts⸗ ruppen Textilindustrie, Groß⸗,⸗Ein⸗ und Ausfuhrhandel sowie Fetsto Holzschliff⸗, Papier⸗ und Pappenindustrie und der Zen⸗ tralhandelsgesellschaft Ost gegründet worden. Später trat noch die Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie hinzu. Die gaben der Ost⸗Faser liegen auf folgenden drei Gebieten:

1. in der Erfassung und Verteilung von Baumwolle, Flachs, Hanf, Wolle, sonstigen Textilrohstoffen sowie Zellstoff und Papier,

„Hin der durch ihre Tochtergesellschaften ausgeübten Treuhand⸗ verwaltung der in den besetzten Gebieten bestehenden Betriebe der Textil⸗ und Papierwirtschaft als Gesamtobjekt, schließlich

Hin der Beratung und Hilfe bei der Bewirtschaftung der fertigen Textilien und des Papiers. Die eigentliche Bewirt⸗ schaftungsaufgabe liegt bei den zuständigen Wirtschafts⸗ behörden, wobei in der Ukraine als Lenkungsverband die Ver⸗ einigung für Faserwirtschaft gegründet worden ist, während im Ostland die Aufgaben des Lenkungsverbandes von der Ostland⸗Faser G. m. b. H. ausgeübt werden sollen.

Um sich der Verwaltungsgliederung im Osten anzupassen, wurden neben der erwähnten Ostland⸗Faser Gesellschaft in Riga

in der Ukraine die Spinnfaser⸗Ukraine⸗Gesellschaft m. b. H. (für

Hauptauf⸗

die Rohstofferfassung) sowie die Ukraine Faser⸗Industrie G. m. b. H. (für die Industriebetriebe) ins Leben gerufen. Die Ost⸗ land⸗Faser G. m. b. H. ist gleichzeitig auch im Heeresgebiet Mitte tätig. Zur Durchführung ihrer Aufgaben hat sie neben der Zentrale in Riga die Hauptstellen in Reval, Kauen und Minsk ins Leben gerufen, ebenso wie die Ukraine Gesellschaften Zweig⸗ stellen in Kiew, Shitomir, Dnjepropetrowsk, Nikolajew, Tscher⸗ nigow und Poltawa errichtet haben, von denen gleichzeitig auch das Herresgebiet Süd mitbearbeitet wird. Um in stärkstem Maße die Privatinitiative im Osten wirksam werden zu lassen, hat die Ost⸗Faser insbesondere auf dem Gebiet der Rohstofferfassung

ihre Aufgaben auf Einsatzfirmen übertragen, und zwar auf dem

Baumwollgebiet der Baumwoll⸗Aktiengesellschaft Bremen, auf dem Woll⸗ und Flachsgebiet einer Reihe bestehender oden speziell

für den Osten gegründeter Fachfirmen, insbesondere auf Groß⸗

handelskreisen. Die CTö’ der Ost⸗Faser betreuen zur Zeit im Ostland, in der Ukraine und im Heeresgebiet ins⸗

gesamt 349 laufende Betriebe mit ca. 50 500 Arbeitern und einem Umsatz, der für das laufende Geschäftsjahr auf 125 Mill. . ge⸗ schätzt wird. Davon entfallen auf das Ostland einschl, des Heeresgebietes Mitte ca. 250 Betriebe mit 40 000 Arbeitern. Bei der Betriebsbetreuung lag die Hauptaufgabe in der Speziali⸗ sierung und Konzentration der Produktion bei gleichzeitigem Aufbau zerstörter Betriebe. So gehört zum Aufbauprogramm der Neu⸗ bzw. Ausbau von Bastfaseraufbereitungsanstalten auf zur Zeit 25 Baustellen, die Einrichtung eines Flockenbastwerkes, der Wiederaufbau zweier Zellstoffabriken, die Errichtung einer Sulfitspritfabrik usw. Die Hauptaufgaben der Ost⸗Faser und ihrer Tochtergesellschaften für die nächste Zukunft liegen in erster Linie in einer Leistungssteigerung sowohl bei der Rohstofferfassung als auch bei der Erzeugung in den Betrieben. Hierbei genügen innerbetriebliche und organisatorische Maßnahmen allein nicht. Es müssen insbesondere die Fortführung und Intensivierung der in die Wege geleiteten Schaffung allgemeiner Voraussetzungen für die weitere Hebung der Leistung im Osten wirksam werden. Diese allgemeine Entwicklung soll durch Einsetzung privater Unternehmerpersönlichkeiten, insbesondere im Wege der Ver⸗ pachtung von Einzelfirmen, gefördert werden.

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Befriedigender Saatenstand in den Ostgebieten

Unter dem Vorsitz des Leiters der Chefgruppe Landwirtschaft im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete und im Wirt⸗ schaftsstab Ost, Militärverwaltungschef und Ministerialdirektor Riecke, fand in Berlin eine Arbeitstagung mit den Chefs der Landwirtschaft in den Reichskommissariaten und Wirtschafts⸗ inspektionen der besetzten Ostgebiete statt. Der mit der Führung der Geschäfte des Reichsministers für Ernährung und Landwirt⸗ schaft beauftragte Staatssekretär Backe und der Chef des Wirt⸗ schaftsstabes Ost nahmen an diesen Besprechungen teil. Aus den Berichten ergab sich, daß der Saatenstand im Durchschnitt gegenüber dem Vorjahr vor allem infolge der intensiveren Boden⸗ bearbeitung erheblich verbessert ist. Dank der durch die Führung veranlaßten Maßnahmen, der Zuteilung von Betriebsmitteln, der engen Zusammenarbeit mit der Wehrmacht, konnte unter rest⸗ losem Einsatz aller verfügbaren Kräfte die Frühjahrsbestellung überall sehr gut durchgeführt werden. Die Fortführung der neuen Agrarordnung in diesem Jahr hat bei der Landbevölkerung einen außerordentlichen Arbeitseifer hervorgerufen. Wenn es gelingt, diese Ernte gut zu bergen, steht zu erwarten, daß die durch die Frontverlegung, teilweise Dürre und Auswinterung. hervorgerufenen Ausfälle durch den ausgezeichneten Stand der Sommerung und vor allem der Oelsaaten wettgemacht werden.

Die zähe und unermüdliche Arbeit der Landwirtschaftsführer im Osten, die Ministerialdirektor Riecke am Schluß der Tagung besonders würdigte, wird somit wieder einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung von Truppe und Heimat leisten und die Blockadeabsichten unserer lüdisch⸗bolschewistischen Feinde zu⸗ nichte machen helfen.

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Wirtschaft des Auslandes

Der Stand der italienischen Staatsschulden

Rom, 6. Juli. Die innere Schuld Italiens betrug Ende März 1943 insgesamt 412 014 Millionen Lire, hiervor 255 054 Millionen Lire konsolidiert. Für Ende Juni wird die innere Schuld auf 438 Milliarden Lire geschätzt. Konsolidierte Schulden im engeren, Sinne waren rd. 53 Milliarden Lire. Langfristige Schulden, 3. P. Schatzscheine mit neunjähriger Laufzeit und Zahlungsanweisun⸗ gen für öffentliche Arbeiten betrugen 157,4 Milliarden Lire. An Staatszahlungsmitteln waren für 5762 Mill. Lire im Umlauf. Die struktuelle Staatsschuld betrug Ende März 156 960 Mill. Lire. Hiervon entfiel uf kurzfristige Schatzscheine 43 303 Mill. Lire.

Dänisch⸗spanische Warenaustausch⸗Vereinbarung getroffen

Kopenhagen, 6. Juli. Zwischen Dänemark und Spanien ist eine Vereinbarung über den Warenaustausch für die Zeit bis zum 31. März 1944 getroffen worden, welche Kontingente im Wert von etwa 12,1 Millionen Kronen für die Einfuhr aus Spanien nach Dänemark und von 10,9 Mill. Kronen für die Ausfuhr aus Dänemark nach Spanien vorsieht. Der Betrag, mit dem der Einfuhrwert den Ausfuhrwert übersteigt, wird zur Be⸗ zahlung älterer dänischer Guthaben für Warenlieferungen ver⸗ wandt werden. Die Ausfuhr aus Spanien nach Dänemark wird umfassen u. a. Apfelsinen, Zitronen, Rosinen, Weintrauben, Körner, Fruchtsaft, Lakritzsaft, Weine, Harz, Kork, Blei und vege⸗ tabilisches Terpentinöl. Aus Dänemark nach Spanien werden geliefert: Dieselmotoren und andere Motoren, Zementmaschinen, Kühlanlagen, Porzellanisolatoren und Werkzeugmaschinen. Es sind außerdem Kontingente für nicht besonders genannte Waren festgesetzt.

Türkisch⸗unggrisches Warentausch⸗Abkommen unterzeichnet Istanhul, 6. Juli. Wie gemeldet wird, wurde soeben ein türkisch⸗ungarisches Warentausch⸗Abkommen unterzeichnet, das den Austausch von Landmaschinen und anderen Industrie⸗Erzeug⸗ nissen gegen Baumwolle, Kupfer und andere Rohstoffe vorsieht

8 Chilenische Kohlenproduktion reichte nicht aus

Buenos Aires, 6. Juli. Wie gemeldet wird, stieg die chilenische Kohlenproduktion auf Grund amtlicher Berichte im Kalenderjahr 1942 auf über 2 Mill. t, was aber immer noch ungenügend war, um den Bedarf des Landes zu decken. Die Nachfrage war um so größer, als der Kohlenverbrauch bedeutend gestiegen ist, seitdem die flüssigen Brennstoffe infolge der Transportschwierigkeiten der Antiachsenmächte (Tankermangel) sehr knapp geworden sind. Er⸗ wähnt sei noch, daß Chile trotzdem an die in gleicher Lage befind⸗ lichen Nachbarländer noch rund 60 000 t Kohle abgegeben hat.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Aus zahlung

.“ 7. Juli 5. Juiüi Geld Brief. Geld Brief

Aegypten (Alexandrien und Fdirh) . 1“ 1 ägypt. Pfund Afghanistan (Kabul) . 100 Afghani 18,79 18,83 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap.⸗Pes. 90,588 0,588 0,592 Australien (Sidney)) 1 austr. Pfund Belgien (Brüssel u⸗- Antwerpen) 100 Belga 39,960 39.96 Brasilien (Rio de Janeiros .. 1 Cruzeiro ee⸗

Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal- cutta) ........ 100 Rupien Bulgarien (Sofia)) ..1900 Lewa 3,047 ,0 3,047 Dänemark (Kopenhagen)) 100 Kronen 52,15 5 52,15 England (London) 11 engl. Pfund Finnland (Helsinkiê) 1900 Finnmark 5,06 5,06 Frankreich (Paris) 100 Frs. Griechenland (Athen) 100 Drachmen Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ damh6ö“ 8 100 Gulden 132,70 132,70 100 Rials 14 59 14 59 Is!and (Reykiavik) 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 13,14 3, 13,14 Japan Toko und Kobe) 100 Yen 58,591 58,591 Kanada (Montreal). 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram) ö100 Kuna 4,995 4,995 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 v 56,76 Portugal (Lissabon) .. . 1900 Escudo 10 19 1 10,19 Rumänten (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) 100 Kronen Schweiz (Zürich, Bern) 100 Frs. 57,89 Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar 4,995 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. 8,591 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) Türkei (Ostanbul) .. . . . ... . Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (New York) . I11“

40,04

1 668 1 668

59,46 59 46

58,01 57,89 5,005 4,995 8,609 8,591 23,605 28,565

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 1,978 100 Pengö 1 Goldpeso 1,199

1982 1,978 1 1.201 1,199

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld England, Aegypten, Südafrikanische Union 9,89 9,91 Frankreich 4,995 5,005 Australien, Neuseeland... 8 7,912 7,928 Britisch⸗Indien 74,18 74,32 Kanada 2,098 2,102 Bereinigte Staaten von Amerika 2,498 2,502 Prasiliett... 8 0.130 0,132

Auslänbische Geldsorten und Banknoten

7. Juli 5. Inli Geld Brief Geld Brief Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 für 16,16 16.22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars 1 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 eee1“ 1 ägypt. Pfd 4,39 4,41 4,39 4,41 Amerikanische: 1000 —5 Dollar 1 Dollar und 1 Dollar 1 Dollar Argentinische LE1““ 1 Pap.⸗Peso 0,44 0,469 0,44 0,46 Australtsche.... .. . 1 austr. Pfd 2,44 2,46 2,44 2,46 Belgische... 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 40,08 Brastlianische.. 11 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 0,09 Britisch⸗Indisce. .100 Rupien 22,95 23,05 22,95 23,05 Bulgarische: 500 Lewa und darunter .. 100 Lewa 3,07 3,09 3,07 8,09 Dänische: grofee.. . 100 Kronen 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 52,30 52,10 52,30 Englische: 10 * und darunter . 1 engl. Pfd. Finnische 8 100 Finnmar 5,055 5,075 5,055 5,07 Französische 8.. 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01 Holländische .. 100 Gulden 132,70 132 70 132, 70 132 70 Italienische: großse 100 Lire e“ Iö“ 10 Lire . 100 Lire 13,12 13,18 13,12 13,18 Kanadische.. 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 1,01 Kroatische —. 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 57,11 56,89 57,11 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs. und darunter ..

üüererrere

IEeeen

100 Lei 1,66 1,68 1,68 100 Kronen 100 Kronen 59,40 59,64 59,64 100 Frs 57,83 58,07 7,8 58,07 88* 9 100 Frs. 57,82 58,07 57,83 58,07 Serbische 100 erb Dinar 4,99 5.91 4 5.01 Slowatische: 20 Kronen und darunter . Südafrikanische Union.... 8.88s.8“ Ungarisch: 100 Pen darunter.

100 locw. Nr. s,58 8,62 6 8,62 1 südafr. Pfd. 4,39 4,41 38* 4,41 . 1 türk. Pfund 1,91 1,93 „8 1,93

100 Pengo 60,78 61,02 641,02