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bedingungen
Juli 1943. S. 4
a) bei der Fachgruppe Feine Blechpackungen, Berlin⸗Char⸗ lottenburg 2, Fasanenstr. 77, soweit Betriebe packungsmittel löten, für welche die Fachgruppe ihnen nach Fertigungsplänen Weißblech, Weißband und /oder Lötrandband zuteilt;
b) bei der Fachgruppe Milch⸗Industrie der Wirtschafts⸗
gruppe Lebensmittelindustrie, Berlin W 15, Kurfürsten⸗
damm 52, für Lote zum Verschließen von Füll⸗Löchern der Konservenmilchdosen.
§ 4
Zuwidexrhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
11“ 8 86 1
(1) Diese Anordnung tritt am 1. August 1943 in Kraft. Sie
gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ emäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Kxains.
(2) Am 1. August 1943 treten die Vorschriften der §§ 22, 24 und 25 der Durchführungsanordnung MI 1 der Reichs⸗ stelle für Metalle vom 4. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 161 vom 13. Juli 1942) außer Kraft.
Berlin, den 26. Juni 1943. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann.
Anordnung
Vom 1. Juli 1943 b
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet:
§ 1
(1) Beim Verkauf von Schneidwaren dürfen Händler auf der Stufe des Einzelhändlers höchstens die von der Wirt⸗ schaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie fest⸗ gesetzten Preise für Schneidwaren berechnen.
(2) Wenn Hersteller für Schneidwaren niedrigere Brutto⸗ preise als die der Preisliste der Wirtschaftsgruppe vor⸗ schreiben, dürfen Händler auf der Stufe des Einzelhandels diese Preise nicht überschreiten. Die Hersteller sind ver⸗ pflichtet, niedrigere Bruttopreise vorzuschreiben, wenn die Güte der von ihnen gelieferten Erzeugnisse unter der all⸗ gemein üblichen liegt.
(1) Hersteller und Großhändler haben dem Handel auf der Stufe des Einzelhandels 32 v. H. Rabatt zu gewähren.
(2) Die Hersteller haben den Großhändlern 46 v. H., den Stahlwaren⸗Facheinzelhändlern 40 v. H. Rabatt zu gewähren.
(3) Sofern Stahlwaren⸗Facheinzelhändler vom Großhandel beziehen, ist ihnen 32 v. H. Rabatt zu gewähren.
(4) Die Wehrmacht wird beim unmittelbaren Bezug vom Hersteller zu den Bedingungen des Großhandels beliefert, so⸗ weit nicht besondere Preise für die Wehrmacht festgesetzt sind.
(5) Hersteller und Händler dürfen folgende Zahlungs⸗ und Lieferungsbedingungen anwenden, von denen nur zugunsten der Abnehmer abgewichen werden darf:
bei Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum
2 v. H. Skonto, bei Zahlung innerhalb 60 Tagen ab Rechnungsdatum kein Abzug. .
Die Rechnung darf frühestens vom Tage des Versandes datiert werden. Die Preise gelten beim Hersteller ab Werk, beim Händler ab Händlerlager. Die Verpackung darf daneben besonders berechnet werden. Se
8 888 9 11111“
119 EEE1“ 11 1*
(1) Den Großhändlerrabatt erhalten Großhändler und Einkaufsverbände, die von der Reichsgruppe Handel in der Großhändlerliste für Schneidwaren zusammengefaßt werden. In diese Liste dürfen nur Großhändler aufgenommen werden, die mindestens 75 v. H. ihres Umsatzes an Schneidwaren an Wiederverkäufer liefern. In die Liste sind ferner die Ein⸗ kaufsverbände aufzunehmen, die nach den Richtlinien der Reichsgruppe Handel dem Großhandel gleichstehen.
(2) Stahlwaren⸗Facheinzelhändler sind solche Unternehmen des Einzelhandels, die im Jahre 1938 das volle Sortiment an Schneidwaren geführt haben. Sie sind auf Verlangen verpflichtet, dem Hersteller eine Erklärung dieses Inhalts ab⸗ zugeben. Im Streitfall entscheidet darüber, ob ein Einzel⸗ händler als Stahlwaren⸗Facheinzelhändler angesehen wird, die Reichsgruppe Handel. Für Handelsunternehmungen, die ihren Sitz nicht im Altreich haben, ist an Stelle des Jahres 1938 das Jahr 1942 maßgebend.
(3) Warenhäuser und Versandgeschäfte stehen dem Stahl⸗ waren⸗Facheinzelhandel gleich.
8 6“
(1) Die Hersteller und der Großhandel haben beim Verkauf von Schneidwaren an den Einzelhandel die Artikelnummer und den Listenpreis auf der Rechnung anzugeben.
(2) Die Hersteller und der Großhandel müssen dabei darauf hinweisen, daß beim Verkauf an den Verbraucher höchstens diese Preise berechnet werden dürfen.
„(3) Die Hersteller und der Großhandel sind von der Ver⸗ pflichtung nach Abs. 2 befreit, insoweit sie dem Einzelhandel
die Listenpreise allgemein mitgeteilt haben mit dem Hinweis,
daß höchstens diefe Preise berechnet werden dürfen. 8
Sö 9 Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindu⸗
strie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Reichskommissars
.5 die Preisbildung Preise für Schneidwaren festzusetzen. ie Festsetzung wird im Reichsanzeiger veröffentlicht. Für
diese Preise gelten die Bestimmungen dieser Anordnung so⸗
weit nichts Abweichendes verfügt wird.
.
Ver⸗
§ 6
(1) Diese Regelung gf für Lieferungen der Industrie vom 1. August 1943 ab, für Lieferungen des Handels vom 1. Ok⸗
tober 1943 ab.
(2) Entgegenstehende Regelungen der Preisbildungs
treten mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
7
9§ 7
88
stellen
Der Reichskommissar für die Preisbildung und die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen anordnen oder zu⸗
lassen. Berlin, den 1. Juli 1943. s
Der Reichskommissar für die Preisbildung.
Fischböck.
Preisliste
der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blech⸗ warenindustrie für Schneidwaren,
festgesetzt auf Grund der Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung über Höchstpreise für Schneidwaren vom 1. Juli 1943.
A. Verbraucherhöchstpreise für grobe
Scheren
je Stück
1. Füörteeeen⸗ mit Klappverschluß, karierte Schenkel,
Größe ca. 23 cm, Gewicht eca. 330 g. Ausführung: blank, sonst unbearbeitet . . . .
Schneide
2. Gartenschere, doppelschneidig, Klapp⸗, Draht⸗ oder Lederverschluß, geschweifte Schenkel, Größe ea. 22 cm
Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeite a) I. Güte 2 mal montier . b) II. Güte 1 mal montiert . . . . . .. .Rebenschere, hohle Schenkel, Lederverschluß ca. 21 em 8
t
„ Größe
Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet . . . .
.Rebenschere, hohle Schenkel, Lederverschluß, ca. 23 em
Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet. G schwere Ausführung, doppelschneidig Klappverschluß,
Gärtnerschere, mit angeschnittenen Größe ca. 21 cm Schuster⸗ Größe ca. 22 om Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet
Gußstahlblättern,
Größe
oder Lederschere, mit. Klappverschluß,
7. Traubenschere, mit Ringverschluß, Größe ca. 17 cm
Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet
R. M
B. Verbraucherhöchstpreise für Dosenöffner und Kork⸗
zieher
einfacher Dosenöffner ohne Mechanik, mit Führungsklinge,
ganz aus Stahl geschlagen, Griff lackiert oder Länge 16 cm . . . . . einfacher Dosenöffner klinge und Holzbeschalung, Länge 15 cm .
gefärbt,
ohne Mechanik, mit Führungs⸗
/
—
. .
. Dosenöffner mit Zahnradwiderlager, Griff lackiert oder —,75
gefärbt mit Holzzwischenstück, Länge 15 cm . . Dosenöffner mit Zahnradwiderlager, Hohlgriff, lackiert oder gefärbt, Länge 15 cem .
mit geprägtem
Stangenkorkzieher mit Holzgriff, scharfes oder rundes
Gewinde, Länge 131 ½ em . Hebelkorkzieher, Kastenform . lackiert oder gefärbt, scharfes oder rundes Gewind
mit Kapseiheber, Kasten
e, Länge
E“
C. Verbraucherhöchstpreise für eisenvernickelte Eßlöffel, Eßgabeln und „Stahlheftmesser“
1. Eßlöffel, eisenvernickelt..... 2. Eßgabeln, eisenvernickelt . . . .
3a. Eßmesser aus SM⸗Stahl aus einem Stück geschmiedet, mit vernickeltem Heft, passend zu den Eßlöffeln und
Gabeln in vernickelter Ausführung Klinge 5 SM⸗Stahl blau geschliffen, Heft zur L pließt, gebürstet, vernickelt . . . . . .
änge ge⸗
Eßmesser aus SM⸗Stahl aus einem Stück geschmiedet nd unvernickeltem Heft, passend zu den Eßlöffeln und
Gabeln, Eisen gerommelt
lingen 5 SM-Stahl ordinärblau geschliffen, Heft quer
eplieht und gebülestetk“
D. Verbraucherhöchstpreise für feine Scheren
b 8r 1“ r „Ladenschere 4 ½ brüniert mit Niete 2. Ladenschere 4 ½9 brüniert mit Schraube.. 3. Ladenschere 6 brüniert mit Niete .. . Ladenschere 6“ brüniert mit Schraube 5. Ladenschere 4 ½ “9 blank mit Niete...
. Ladenschere 4 ½ blank mit Schraube.
. Ladenschere 6“ blank mit Niete . Ladenschere 6 blank mit Schraube.. leichte Damenschneiderschere 7 brüniert mit Schraube. ““
leichte Damenschneiderschere 7⸗ blank mit Schaus *“
.Schneiderschere 9 lackiert mit Schraube „
2. Papierschere 10 brüniert mit Niete ..
3. Papierschere 10 brüniert mit Schraube .
. Papierschere 10 blank mit Niete . . .
5. Papierschere 10“ blank mit Schraube
. Taschenschere 4 brüniert mit Niete .
.Taschenschere 4“ brüniert mit Schraube
. Taschenschere 4 blank mit Niete ....
. Taschenschere 4“ blank mit Schraube . ..
.Augenschere 3 ½ vernickelt, gerade, mani⸗ cure Verarbeitung, auf den Nagel gestellt, mit Schraube. 8““
.Augenschere 31 ½“ j vernickelt, gerade, manicure Verarbeitung, mit Schraube . . . . . ..
.Augenschere 3 ½“ vernickelt, gebogen, manicure Verarbeitung, mit Schraube 1“
. Augenschere 3 ½ vernickelt, gebogen, auf den Nagel gestellt, mit Schraube ““
.Nagelschere 3 ½ vernickelt, gerade, manicure Verarbeitung, auf den Nagel gestellt, mit 050”01114““
.Nagelschere 31½ vernickelt, gerade, manicure Verarbeitung, mit Schraube . . . . . ..
. Nagelschere 3 ½ vernickelt, gebogen, manicure Verarbeitung, mit Schraube . . . . . ..
. Nagelschere 3 ½ vernickelt, gebogen auf den Nagel gestellt, mit Schraube....
28. Knopflochschere 4 ½ brüniert, mit Schraube uUnd ER a J “
. Sackschere 8 , blank, mit Niete . . . . .
Lederschere 8 ovaler Halm, blank, mit Niete
Guß⸗
. 12,60
Gruppel GruppeII
SM⸗
Gruppe I A: Ausführung: 8 Klinge: Gußstahl⸗Sonderqualität Schleifen: gut 1 ½ blau. 8 Reiden: ¼ poliert, gepließte Gänge. Ausmachen: ¹½ poliert. 5 Messer mit einer Klinge, Heftlänge 111 ½ em. . . Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 9 mmmr m. Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 10 ½ cmm . Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 9 cem . Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 10 ½ c-m .Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, Hestlänge 11 ½ om
Gruppe I B: Ausführung:
GEEEigut baununu.
Reiden: ¼³ͥ poliert, gepließte Gänge. Ausmachen: ¹½ poliert. G 1“
Klinge: Gußstahl, 1 klingiges Messer, Klinge wahlweise Guß⸗ oder SM⸗ 1. Messer mit einer Klinge, Klinge Gußstahl, Heftlänge 114144““ Messer mit einer Klinge, Klinge SM⸗Stahl, Heftlänge .Messer mit 2 Klingen, Klingen Gußstahl, Heftlänge 9 cm Messer mit 2 Klingen, Klingen Gußstahl, Heftlänge . Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, e4““ Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Klingen Gußstahl, Heftlasge 10 6bked d d “ Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, Klinge Gußstahl, Büchsenöffner SM⸗Stahl, Heftlänge
Gruppe II:
lingen Gußstahl,
Ausführung:
Schleifen: 2 gezogen, Rücken und Gänge gepließt oder 1¼ gezogen, ma⸗ schinenpoliert.
Reiden: ½⅛ poliert.
Ausmachen: ¼ poliert.
Klinge: SM⸗Stahl.
einer Klinge, Heftlänge 11 ½ cm. 2 Klingen, Heftlänge 9 ememen ..
1X“
1. Messer 2. Messer Messer mit 2, Klingen, Heftlänge 10 cm .. . 3. Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 9 cm Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 10 cm. 4. Messer einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, II 4““
Gruppe III: Ausführung: Schleifen: 2 gezogen, Rücken und Gänge gepließt oder 1 gezogen, ma⸗
arbeit. Reiden: ½⅛ poliert. u1““ Ausmachen: ½¼ poliert oder Schalen ge⸗ preßt, Heft rund um den Erl gepließt, Feder vorher bear⸗ beitet. 91 Klinge: SM-⸗Stahl. 1. Messer mit einer Klinge, Heftlänge 12 cmh.. .. . 2. Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 9 ½ ccm .. Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 12 ecm .. . . . 3. Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 9 ½ om Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 12 cm 4. Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, Heftlänge 12 cm ZZ111“
Ausführung:
Schleifen: 2 gezogen, Rücken und Gänge gepließt, oder 1 gezogen, ma⸗
schinenpoliert, abzgl. Fabrikvor⸗
arbeit.
Reiden: lt. Preisverzeichnis für blechschalige Messer brutto. .
Ausmachen: Schalen gepreßt, Heft rund
Gruppe IV:
v1“ vorher bearbeitet. Messer mit einer Klinge, Heftlänge 12 ec/m . Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 9 ½ cm.. . Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 12 cm.. . Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 9 ½ em Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 12 cm Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, Heftlänge 12 cm ö“
Berlin, den 1. Juli 1943.
Karl Becker, Leiter.
Berichtigung über die Vereinheitlichun
Fassung: 3. Plattenbänder mit Büchsenförderketten 8 a) Ketten nach DIN E 993 11“ b) Bruchlast am Einfachstrang 3,15 4,5 6,3 9,0 12,5 18 c) Bruchlast am Doppelstrang 6,3 9,0 12,5 18,0 25,0 35 d) Laufrollendurchmesser bei 40 50 63 80 80 100 fliegend angeordneten 50 63 80 100 100 125 Rollen 125 160 He) Teilungen zugeteilt zur Bruchlast gemäß DIN E 993 in den Größen 100 125 160 200 250 315
E. Verbrancherhöchstpreise für Taschenmesser. Die Hersteller werden von der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie in die nachfolgenden Gütegruppen eingestuft.
R. N je Stüch
Stahl. 1,75
.,55
schinenpoliert, abzgl. Fabrikvor-
um den Erl gepließt, Federn
—,75 —,g28
Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie.
Der § 2,3 der Anordnung Nr. 135 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau von Plattenbändern, für Stückgüter vom 27. Mai 1943 (veröffentlicht im Deutschen Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 133 vom 10. Juni 1943) erhält folgende
5
,0 25,0 t 5 50,0 k
125 mm 160 mm 200 mm
400 mimn
“ (Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
1“
für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21
1“ W
Vier Beilagen
vei der gekürzten Ausgabe fällt die Zeutralbandelsregisterbeilage
Verantwortlich für den Amtltchen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Tell⸗
Druck der Preußischen Verlags⸗- und Druckeret Gmb H. Gerlin.
8 (einschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). 6
fort.
Erste Beilage 3
und Preutzischen
Berlin, Donnerstag, den 8. Fuli
ee 1242
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) 8 Anordnung
zur Ergänzung der Anordnung Nr. 39 des Bevollmächtigten
ür die E1116“ über die Vereinheitlichung von Industrieöfen vom 30. Januar 1942 Vom 18. Juni 1943
Auf Sorxschlag⸗ des Arbeitsausschusses Industrieöfen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Bewaff⸗ nung und Munition wird in Ergänzung meiner Anordnung Nr. 39 zur Vereinheitlichung von Industrieöfen vom 30. Januar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 28 vom 3. Februar 1942) auf Grund der Verordnung über die Lenkung und “ der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. De⸗
ember 1939 (RGBl. I S. 2498) mit Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministers angeordnet:
§ 1 Die Vorschriften der Anordnung Nr. 39 über die Verein⸗
heitlichung von Industrieöfen vom 30. Januar 1942 gelten
auch für geschweißte oder anderweitig hergestellte Stahltiegel. § 2 Zur Zeit in Herstellung befindliche Stahltiegel, die den Vor⸗ chriften dieser Anordnung nicht entsprechen, können fertig⸗ gestellt, Vorräte können vesgebauchn werden. “ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung
dder Anordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma⸗
schinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung strafbar.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. „Die Anordnung über die Vereinheitlichung von Industrie⸗ öfen vom 30. Januar 1942 sowie hsl Ergänzungsanordnung . auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung der zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. 1
Berlin, den 18. Juni 1943.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.
8 Karl Lange,
Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition.
Bekanntmachung
Die am 6. Inli 1943 ausgegebene Nummer 66 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über die Eingliederung von Umsiedlern in die Reichsversicherung. Vom 19. Juni 1943.
Verordnung über das Patent⸗ und Gebrauchsmusterrecht im Generalgouvernement. Vom 30. Juni 1943.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R ℳ. Postbeförderungs⸗
bühren: 0,03 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf 8ng ostscheckkonto: Berlin 962 00. — G Berlin NW 40, den 7. Juli 1943.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
1“
Bekanntmachun
Die am 6. Juli 1943 ausgegebene Nummer 26 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil II, enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Vierten Zusatzabkommens zum deutsch⸗slowakischen Handelsvertrag. Vom 21. Juni 1943.
Bekanntmachung über den deutsch⸗rumänischen Vertrag über die Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet. Vom 1. Juli 1943.
Umfang: 1 ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 Rℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf
8 unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr T. M. Kivi⸗ mäki, hat Berlin am 5. Juli d. F. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Ervin Lund⸗
st r öm die Geschäfte der Gesandtschaft.
Nummer 27 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 7. Juli 1943 hat folgenden In⸗ Allgemeine Verwaltung. RdErl. 28. 6. 43, Ge⸗ ühren f. d. Anbring. v. priv. Rundfunkanlagen an reichseig. Gebäuden. — RdErl. 1. 7. 43, Umstellungsbeih. f. d. Empfänger v. Einsatzbesoldg. d. Zollgrenzschutz⸗Res. powie d. TR.⸗Einheiten d. Heeres u. ihre Hinterblieb. — RdErl. 1. 7. 43, Anrechng. v. Dienstzeiten in d. NSDAP. u. ihren Gliedergn. auf d. BDA. — RdErl. 5. 7. 43, Stilleg. d. sächj. Regierung. — Reichs⸗ u. Staatshaushalt, Kassen⸗ u. Rechnun swesen. RdErl. 30. 6. 43, Haushalt d. Reg.⸗Amtsbl.⸗Verw. — Kommu⸗ nalverbände. Namen⸗ u. Grenzändergn. v. Gemeinden u. Verw.⸗Bez. — RdErl. 30. 6. 43, Mitteilungsblätter kleinerer Ge⸗ meinden. — RdErl. 2. 7. 43, Vergnügungssteuer; hier: Aner⸗ kenng. d. dt. Wochenschau Nr. 669. — Polizeiverwaltung. RdErl. 29. 6. 43, Kriegswirtschaftl. Kräftebilanz im Bereich 8. OrdnPol. — RdErl. 3. 7. 43, Strafbare Handlgn. v. Juden. — RdErl. 30. 6. 43, Kostentrag. f. d. Höh. „⸗ u. Pol.⸗Führgg, Be⸗ fehlsh. d. OrdnPol. u. Kommand. d. Oroͤn Pol. im Protektorat, im GenGouv. u. in d. besetzt. Gebieten. — RdErl. 26. 6. 43, Preise f. d. Uniformanfertig. d. OrdnPol. — RdNrl. 28. 6. 43, Reichs⸗ karten f. Urlauber. — RdErl. 29. 6. 43, Tragen v. Sporen u. Einsparg. v. Leder bei d. Ordn Pol. — RdErl. 1. 7. 43, Uniform⸗ anfertig. f. d. Ordn Pol. — RdErl. 1. 7. 43, Beschaffg. v. Fellen u. Waren aus Spinnstoffen f. d. Pol. — RdErl. 2. 7. 43, Verleg. d. Pol.⸗Schule f. Verw.⸗Beamte d. Ordn Pol. in Wendefurt. — RdErl. 1. 7. 43 Beschaffg. . Feuerlöscharmaturen f. d. FSchP.
Freiw. Feuerw. u. Pflichtfeuerw. — RdErl. 29. 6. 43, Schutz d. Ernte vor Vernichtg. durch feindl. Luftangriffe. — RdErl. 29. 6.43, Dienstkleidungszusch. f. d. Selbsteinkleider d. LL Pol. — Rdrl⸗ 29. 6. 43, Behandlg. v. Unfällen mit Kraftfahrz. d. LSPol. — RdErl. 29. 6. 43, Umarbeitg. d. Schulterriemen d. LSPol. — RdErl. 1. 7. 43, Vorlage v. Vorschlägen zur Verleihg. d. LS.⸗ Ehrenzeichens 2. Stufe. — RdErl. 25. 6. 43, Verbrauchsregelg. f. d. Gefangenenverpfleg. — Staatsangehör igkeit, Paß⸗ und Ausländerpolizei. RdöErl. 29. 6. 43, Ueberlassg. v. Lichtbildern ausl. Arbeitskräfte an d. ArbeitsAe. — Personen⸗ standsangelegenheiten. RoErl. 1. 7. 43, Austausch v. Eheschließungsurkunden nach d. Haager Eheschließungsabkommen. — Wehrangelegenheiten. Kriegsschäden. Fami⸗ lienunterhalt. RdErl. 28. 6. 43, Bauarbeiten zur Beseitig. v. Fliegerschäden; hier: Reichssondereinsätze. — RdErl. 29. 6. 43, Lohnerstattg. bei Heranziehg. betriebsfremder Kräfte zur Beseitig. od. Minderg. v. Fliegerschäden od. zum Bereitschaftsdienst bei
liegeralarm. — RdErl. 1. 7. 43, Herareseegs. auf d. Sege chäden dt. Staatsangeh. — RdErl. 1. 7. 43, ÜUmstellungsbeih. f. Empfänger v. Einsatzbesoldg. d. Zoll renzschutz⸗Res. sowie d. TR.⸗ Einheiten d. Heeres u. ihre Hinterblieb. — RdErl. 2. 7. 43, Be⸗ zeichng. f. „getötete“ u. „verletzte“ Zivilpersonen bei Luftangriffen, — Vermessungs⸗ und Grenzsachen. RoErl. 29. 6. 49, Verbindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. — Wohl⸗ fahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 29. 6. 43, 8EE11“ hier: Hinweis auf Ablauf d. Gebührenbefreig. — Volksgesundheit. RdErl. 30. 6. 43, Regelg. d. Dienst⸗ betriebes (Ladenschluß) in Apotheken. — Verschiedenes. Hand⸗ schriftl. Berichtign. — Reichsindexziffer f. Juni 1913. — Neu⸗ erscheinungen. — Stellenausschreibungen von Gemeindebeamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 lℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 Hℳ für Ausgabe Bͤ (einseitig bedruckt).
85
Wirtschaftsteil
Internationale Versicherungskonferenz
Im Rahmen der Ende Juni 1943 auf Einladung des slowa⸗ Seen Ministerpräsidenten Dr. Tuka in Tschirmer⸗See, Tatra,
lowakei, abgehaltenen Tagung der Internationalen Rechts⸗ kammer, die unter Leitung ihres Präsidenten, Reichsminister Generalgouverneur Dr. Frank, stand und auf der 12 ver⸗ schiedene Nationen vertreten waren, tagte eine Konferenz von Delegierten der Sektion für Versicherungswesen. Der Vorsitzer dieser Sektion, Generaldirektor Dr. Ullrich⸗Gotha, er⸗ stattete gleichsam als Auftakt für die Gemeinschaftsarbeit ein ein⸗ leitendes grundlegendes Referat über „Europäische Zusammen⸗ arbeit im Versicherungsrecht, Leistungen der Vergangenheit, Ziel⸗ setzungen für Gegenwart und Zukunft“.
Der Sektionsvorsitzer Dr. Ullrich ging in seinem Referat von den großen wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Gegen⸗ wart aus, die darauf gerichtet sind, die wirtschaftliche Struktur des europäischen Kontinents umzuformen und aus der kontinen⸗ tal⸗europäischen Schicksalsgemeinschaft des Krieges eine Lebens⸗ und Wirtschaftsgemeinschaft des Friedens zu schmieden, wobei in jedem europäischen Staat zwischen der Tätigkeit seiner Wirtschaft als nationalem Faktor einerseits und als Faktor der Arbeits⸗ teilung innerhalb des europäischen Großraumes andererseits eine sinnvolle Synthese zu schaffen ist. Unter Ueberwindung des euro⸗ päischen Wirtschaftspartikularismus und der zwischenstaatlichen Wirtschaftsshemmungen muß die Wirtschaftseinheit des kontinen⸗ tal⸗europäischen Großraumes angestrebt werden. Das erfordert eine weitgehende Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts auf allen Gebieten, auf denen eine Verschiedenheit der rechtlichen Vorschriften nicht durch besondere nationale Gründe gerecht⸗ fertigt ist. Auf das Versicherungsrecht übergehend, gab Dr. Ull⸗ rich in großen Zügen zunächst eine Rückschau auf das, was in der Vergangenheit an internationaler Rechtsangleichung im Ver⸗ icherungswesen durch gesetzgebende Stellen, Fachverbände, wissen⸗ schaftliche Einrichtungen, Rechtslehrer, Hochschulinstitute, Fach⸗ presse usw. schon geleistet worden ist, und dann umriß er in einem Augenblick kurz die Aufgaben, die der Sektion für Ver⸗ sicherungswesen durch die Erfordernisse der Gegenwart und der Zu⸗ kunft gestellt sind. Er betonte, daß für die Erfüllung dieser Auf⸗ gaben eine planmäßige Organisation und eine einheitliche Aus⸗ richtung der internationalen Rechtsgestaltung nötig sei. Die Vor⸗ aussetzungen dafür seien durch die Bildung des europäischen Groß⸗ raumes gegeben, und die IRK. sei die geeignete Zentrale für die Arbeiten an der Angleichung und Vereinheitlichung des europäischen Versicherungsrechts. Diese Arbeiten müßten auf die im Gesamt⸗ interesse der europäischen Völker gegebenen wirtschaftlichen und sozialen, technischen und verkehrsmäßigen Ziele, auf eine möglichst vollkommene rechtliche Regelung des Versicherungsschutzes aus⸗ gerichtet sein, der sozialen Verantwortung gegenüber den Ver⸗ sicherten Rechnung tragen und bei Wahrung der berechtigten einzelstaatlichen Belange auf die Erfordernisse der europäischen Gemeinschaft die nötige Rücksicht nehmen. An verschiedenen Bei⸗ spielen aus dem Gebiet des Versicherungsaufsichtsrechts der Rück⸗ versicherung, der Transport⸗ und Seeversicherung, der Kraftfahr⸗ zeug⸗ und der Luftffahrtversicherung zeigte der Vortragende, welche Fülle an Arbeitsstoff für eine internationale Zusammen⸗ arbeit im Versicherungsrecht vorliegt. Als vorbereitende Maß⸗ nahme regte er eine Sammlung der nationalen Versicherungs⸗ gesetze, der internationalen versicherungsrechtlichen Abkommen und der Literatur an, die sich mit Fragen des zwischen⸗ und über⸗ staatlichen Versicherungsrechts beschäftigt. Ferner empfahl er die Herausgabe eines Archivs für Internationales Versicherungs⸗ recht. Als erste wichtige Aufgabe der Mitglieder der Sektion sür Versicherungswesen bezeichnete er es, aktive Propagandisten für die Idee zu werden, daß eine europäische Gemeinschaftsarbeit im
Versicherungsrecht nicht nur nützlich und notwendig, sondern auf vielen Gebieten dieses Fuchs auch mit bester Aussicht auf Erfolg durchführbar sei. Er schlo seine Rede mit einem Appell an die europäischen Versicherungsrechtler, für diese Idee positiv mitzu⸗ arbeiten als Vorkämpfer und Wegbereiter einer möglichst weit⸗ gehenden internationalen Rechtsangleichung im Versicherungsre t im Dienst der Wirtschaftsgemeinschaft des europäischen Groß⸗ raumes.
Anschließend wurden Referate über versicherungsrechtliche Pro⸗ bleme in den für eine internationale Rechtsangleichung besonders geeigneten Versicherungszweigen erstattet, und zwar in der Rück⸗ versicherung von Direktor Dr. MlShe e. München, und General⸗ direktor Romalo, Bukarest, in der Transport⸗ und Seeversicherung von Generaldirektor Ondruska, Bratislava, und Direktor Brand, Hamburg, in der Automobilversicherung von Direktor Borenius, Helsinki, und Direktor K. Jannott, Gotha, in der Luftfahrtver⸗ sicherung von Professor Diaz⸗Llanos, Madrid, und Direktor K. Jannott, Gotha. Präsident Dr. de Coster, Brüssel, sprach über „Das Versicherungsrecht in Belgien“ und Professor Dr. Belic Zagreb, über „Das Versicherungsrecht in Kroatien de lege lata et ferenda unter Berücksichtigung internationaler Bedürfnisse.“ Der Geschäftsführer Direktor Rechtsanwalt Dr. Oellers, Halle, berichtete über organisatorische Fragen der Sektion. Am Schluß der Tagung wurden die Ergebnisse der Verhandlungen von dem Vorsitzer, Dr. Ullrich, Gotha, der auch im „Großen Rat“ der IRK. darüber berichtete, zusammengefaßt und in einer Entschließung niedergelegt, die die einmütige Zustimmung der Delegierten fand
Diese erste Fühlungnahme der Delegierten der Sektion für Versicherungswesens der IRK. bildete einen verheißungsvollen Anfang für die künftige internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Versicherungsrechts.
Der deutsche Rauchwarenmarkt im Juni 1943
Dankn der Auftragsfreudigkeit der Auslandkundschaft, während des Monats Juni als Käufer beim deutschen Rauch⸗ waren⸗Großhandel in Erscheinung trat, waren die Exportumsätze recht befriedigend. Sie erfaßten hauptsächlich gelockte Artikel und Edelfüchse. Hauptauftraggeber waren die Länder Rumänien, Ungarn, Schweden, Kroatien und Finnland. Rumänien kauft? beste Sorten in Rot⸗, Blau⸗ und Silberfüchsen, ebenso von Per⸗ sianern. Bevorzugt waren die Spitzenbunde mit runder, fester und guter Locke. Weiter verlangte die rumänische Kundschaft Krawattennerze, während Mantelnerze weniger begehrt wurden. Diese verkauften sich dagegen gut nach Ungarn. Auch Italien zeigte für Mantelnerze Interesse, doch standen den dortigen Ab⸗ nehmern im Juni keine Einfuhrkontingente mehr zur Verfügung. Rumänien kaufte sehr gut Sealkanin, für die auch Schweden große Aufnahmebereitschaft zeigte. Die schwedischen Einkäufer übernahmen auch gelockte Ware, jedoch waren die Preise nicht so befrierdigend, wie sie von den Südostländern angelegt wurden. Finnland kaufte vornehmlich gefärbte Kanin, Persianer, Schiras und dergleichen, aber meist nur billigere Sorten. Kroatien be⸗ stellte gelockte Artikel, ferner Silber⸗, Blau⸗ und Platinfüchse sowie Nerze. Ungarn übernahm ebenfalls Füchse und gelockte Ware, außerdem Kanin, Kolinsky und Hermelin.
Für Juli ist mit der Ankunft französischer Einkäufer zu rechnen, die einen Teil der deutschen Silberfuchsernte übernehmen wollen. In der Bearbeitung befinden sich noch ansehnliche Partien von Fellen aus dem Ostland, finnische Feh und Nutria, deren Manipulation bald beendet sein dürfte, so daß eine größere Ver⸗ teilung erfolgen kann. Die Rauchwaren⸗Veredlungsindustrie war auch im Juni wie in dem abgelaufenen ersten Halbjahr voll beschäftigt.
Die europäische Versorgungslage beim Wechsel des Erntejahres
Die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung erfordert nicht nur die Mobilisierung aller Erzeugungsreserven, sondern auch einen zuverlässigen Ueberblick über den Stand der Maßnahmen und ihre Auswirkung auf die künftige Versorgungslage. Aus diesem Grunde hatte der mit der Führung der Geschäfte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft beauftragte Staatssekretär Backe die Chefs der deutschen landwirtschaftlichen Verwaltungen der im deutschen Machtbereich liegenden außer⸗ deutschen Länder zu einer Arbeitsbesprechung in das Reichs⸗ ernährungsministerium nach Berlin gerufen. Die Beratungen ergaben ein aufschlußreiches Bild der Lage in den einzelnen Ge⸗ bieten, die im großen und ganzen eine bessere Ernte erwarten lassen als im vergangenen Ebenfalls erfreulich ist die Fest⸗ stellung, daß die Anbaulenkung fast überall zu einer Förderung derjenigen Erzeugnisse geführt hat, die für die Versorgung beson⸗ ders notwendig sind. Das gilt vor allem für Brotgetreide, Oel⸗ früchte und den Hackfruchtbau. Die Weiterführung dieser Ent⸗ wicklung bedingt in Zukunft eine entsprechende Berücksichtigung bei der Lenkung des Arbeitseinsatzes. Wenn die Erfolge der Er⸗ zeugung in vollem Umfang der Versorgung zugute kommen sollen, so gilt es, die gleiche Beachtung auch den Maßnahmen der gerechten Bewirtschaftung zu schenken. Auch dies wird um so schneller zum Erfolg führen, je stärker in allen Gebieten das Ge⸗ fühl der europäischen Einheit wird. Gerade in der Ernährung ist hier in den letzten Jahren durch ausgleichende Lieferungen zwi⸗ ändern immer wieder sezeigt worden, daß
Raumes seine Nah⸗
schen den einzelnen — die richtige Organisation des europäischen rungsfreiheit ermöglicht.
Wirtschaft des Auslandes Neue spanische Staatsanleihe
Madrid, 7. Juli. Der spanische Staatsanzeiger gibt die Aus⸗ gabe einer 4 Pigen Staatsanleihe von 100 Mill. Peseten bekannt.
([Amtlich.] Berlin —,—,
London
8h
Subventionen sollen die Preise in USA. abbremsen
Stockholm, 7. Juli. Der amerikanische Senat ermächtigte einer Meldung aus Washington am Dienstag mit 32: 81 Skim⸗ men die Regierung, den Höchstbetrag von 525 Millionen Dollar für Subventionen auszugeben, durch die man angeblich versuchen will, die immer mehr nach oben schnellenden Einzelhandelspreise abzubremsen.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 7. Juli. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,80 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen
16,68 G., 16,72 B. London, 7. Juli. (D. N. B.) New York 4,02 ½ - 4,03 ½, Paris —,—, Berlin —,— Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 —- 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholn 16,85 — 16,95, Oslo —,—, menos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 %, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Budapest, 7. Juli. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Jagreb 6,81, Zürich 80,20.
Amsterdam, 7. Juli. (D. N. B.) 112.00 Uhr holl. Feant.
London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —-44,90, Prag —,—.
Zürich, 7. Juli. (D. N. B.) 111.40 Uhr.] Paris 5,50, 17,30, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ⅛ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 8 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,73 B., Stockholm 102,57, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb
die —