Berlin, 7. Juli.
100 Kilogramm frei Haus Bohnen, weiße mittel 74,89 bis 78,40, Speiseerbsen, gelbe 66,30 bis 70,48,
bis —,—, Gesch. Erbsen, ganze —,— bis —,—, Reis,
2 * 2 —,— bis —,—, Buchweizengrütze —,—
alle Körnungen*) 35,40 bis †)36,40, Hafer
bis †46,00, Speisehirse * 37,40 bis 38,00,
25,85 bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, Inland 35,40 bis hS ga Brotmehl, Thpe 2800 25,90. bis —,—, Weizengrieß, Type 550 37,65
Kartoffelmehl, hochfein 48,30
bis —,
64,90 bis 68,90, Zucker, Melis Grundsorte 67,90 Kaffee⸗ Ersatzmischung 68,00 bis 78,00, Röstkaffee, Brasil Superior b. Extra Prime 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika 458,00 bis 582,00, Trink⸗Schokoladenpulver 162,00 bis —,—, 240,00 bis 280,00, Pflaumen, getrocknete —,— bis —,—, Sultaninen
5 Preisnotierungen “ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.]
Speiseerbsen, gelbe 1 —,— bis Italiener, ungl. *) 51,90
flocken und ⸗grütze *)45,00
für Nahrungs⸗
Linsen —,— bis —,—,
—, Grüne Erbsen bis 52,70, Reis*) bis —,—, Gerstengrütze,
Roggenmehl, Type 1790 319,00 bis —,
bis †)49,80, Sago, weiß
Deutscher Tee
—,— bis —,—, Mandeln, süße, ausgew. —,— b bittere, au -emn. —,— b3 —,—, Kunsthonig, in ½ 70,00 bis .,0, Bratenschmalz 183,04 bi bis —,—, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz ndertalg in Kübeln 111,60 bis —,—,Tafel⸗ „Markenbutter, in Tonnen 331,00. bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter, in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 32 Molkereibutter, in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkere —, Landbutter, in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, iseöl, ausgewogen 173,00 bis —,—, 20 % 130,00 bis 138,00,
185,12 bis —,—, Dtsch. Ri margarine 174,00 bis —,—
gepackt 303,00 bis —,—, Spe Olivenöl —,— bis —,—, Algäuer Stange
Bayer. Emmentaler, vollfett 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bi teigwaren, gef. u. ungef.: Schnitt⸗ und Bandnude mittlere, Hörnchen,
Bruchmaccaroni 69,00 bis deutsch 142,25
Offentlicher Anzeiger
is —,—, Mandeln, kg⸗Würfelpackung s —,—, Rohschmalz 183,04
7,00 bis —,—, ibutter, gepackt
s 110,00. — Grieß⸗ In, Suppeneinlagen, 70,00, Fadennudeln und Spätzle 71,00 bis 72,00, §) Maccaroni 72,00 bis 73,00, §) Spaghetti 74,00 bis 75,00, Kümmel, ausgewogen,
bis 150,00,
Steinspeisesalz in Papiersäcken 19,60 bis —,—, Steinspeisesalz in Werkspackungen 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in 21,60 bis —,—, Siedespeisesalz in Werkspackungen 25,80 bis —,—, Zuckersirup in Eimern 77,00 bis 90,00, Himbeersirup —,— bis —,—, Kirschsirup —,— bis —,—, Marmelade, Vierfrucht, in 12 ½⸗kg⸗ Eimern 74,00 bis 80,00, Pflaumen⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern 90,00 bis 92,00, Erdbeer⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern 88,50 bis 94,00, Apri⸗ kosen⸗Apfel, in 12 „½⸗ο⸗̈ᷣg⸗Eimern 88,00 bis 96,00, Himbeer⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern 90,00 bis 96,00, Kirsch⸗Apfel, 89,50 bis 96,00, Johannisbeer⸗Apfel, 96,00, Dreifrucht⸗Marmelade, in 12 ½⸗kg⸗Eimern 86,00 bis 93,00, Verbilligte Vierfrucht, in 12 ½⸗kg⸗Eimern 49,00 bis —,—, Verbilligtes Apfel⸗Nachpreß⸗Gelee 49,00 bis —,—.
Marmelade: Preise ohne Rohstoffzuschlag.
*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
§ Hartgrießware + 4,— Kℳ per 100 kg.
f†) Die zweiten Preise verstehen sich für Anbruchmengen.
12 ng ee — —
Papiersäcken
s in 12 ½⸗kg⸗Eimern in 12 ½⸗kg⸗Eimern 92,00 bis
114““
2. Zwangsversteigerungen,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapteren,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgeseilschaften auf Aktien. 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
11. Genossenschaften,
10. Gesellfchaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalibenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise. 15. Verschiebene Bekanntmachungen. .
3. Aufgebote
[13218] Aufgebot. 27 F — 26/43. Fräulein Bertha Berge in Berlin W 9, Linkstr. 32, hat das Aufgebot der auf den Namen der verwitweten Frau Margarete Berge geb. Kreis in Berlin⸗Lichterfelde lau⸗ kenden Aktien Nr. 4156, 4157 und 5894 der „National“ Allgemeinen Versiche⸗ rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Stettin be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Februar 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen und damit auch der Anspruch aus den noch nicht fälligen Gewinnanteilscheinen er⸗ löschen wird. Stettin, den 1. Juli 1943. Amtsgericht.
[13496 Aufgebot.
Der Schäfermeister Rudolf Bischkopf in Kienitz, vertreten durch den Vor⸗ stand der Sparkasse des Kreises Lebus in Seelow (Mark), hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen. auf seinen Namen lautenden Sparkassen⸗ buchs der Sparkasse des Kreises Lebus, Hauptzweigstelle Letschin, Nr. antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. November 1943, 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Seelow (Mark), den 30. Juni 1943.
Das Amtsgericht.
[13493] Aufgebot.
1 F 4/43. Der Spediteur Wilhelm Stephaudt, Krefeld⸗Rheinhafen, Düssel⸗ dorfer Straße 125, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Neuß Band 51 Blatt 2545 in Abt. III unter Nr. 3 ein⸗ getragene Aufwertungsforderung, lau⸗ tend auf den Namen des Antragstellers mit einem Betrag von 1300,— 60ℳ, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. November 1943, 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Neuß, Breitestr. 46, Zimmer 218, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Neuß, den 5. Juli 1943.
Das Amtsgericht.
[13360] Oeffentliche Aufforderung.
14 VI. 969. 42. Der Arbeiter Karl⸗ Gruhn, geboren am 3. 8. 1877 in Dam⸗ bisch, Kr. Lissa, ist am 21. 11. 1942 mit dem letzten Wohnsitz in Berlin⸗Rudow, Buchbinderweg 56, verstorben. Da ein Erbe nicht ermittelt ist, werden die⸗ jenigen, denen Erbrechte an dem Nach⸗ lasse zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis zum 10. September 1943 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Fiskus nicht vorhanden ist.
Berlin⸗Neukölln, den 1. Juli 1943.
Amtsgericht Neukölln.
[13494] 9 F 9/42. Folgende Urkunden werden für kraftlos erklärt: a) 5 Stück 4 % Konversionspfandbriefe der Posener Landschaft (Poznanskie Ziemstwo Kredytowe) je 100 Zloty nominal nebst Zinsscheinen vom 1. Juli 1939 bis zum 1. Juli 1950, und zwar fol⸗ gende Nummern: 54 259, 54 260, 108 037, 108 038, 121 232; b) 3 Stück 1 % Konversionspfandbriefe der Pose⸗ ner Landschaft (Poznanskie Ziemstwo Kredvtowe) je 10 Zloty nominal nebst Zinsscheinen vom 1. Juli 1939 bis zum 1. Juli 1950, und zwar folgende Nummern: 61 936, 61 937, 109 872; c) 1 Obligation des 4 % Konversions⸗ darlehens der Stadt Posen über
185 Zloty. Posen, den 6. Juli 1943. Das Amtsgericht.
1002 be⸗⸗
[13495]
1 Durch Ausschlußurteil vom 6. Juli 1943 ist der 5 ½ /4 ¼ 9 Liqu.⸗Gold⸗ pfandbrief Em. VII A Lit. N Nr. 17 317 der Mecklenburgischen Hypotheken⸗ und Wechselbank, Schwerin, über 100 G. ℳ für kraftlos erklärt. 1
Amtsgericht Schwerin (Meckl.).
2
[13491]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 2. Juli 1943 ist der Ober⸗ leutnant Otto Bischoff, geboren am 24. September 1915 zu Essen⸗Rütten⸗ scheid, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 2. April 1942 festgestellt worden. — 455. II. 97. 43.
Berlin, den 2. Juli 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
[13492]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 2. Juli 1943 ist der Ober⸗ leutnant Alexander von Brixen, ge⸗ boren am 14. Juli 1915 in Breslau, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 28. November 1940 fest⸗ gestellt worden. — 455. II. 98. 43.
Berlin, den 2. Juli 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen
[13497] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. Frau Jenny Goldstein geb. Kreibich, Hamburg 1, Heiden⸗ kampsweg 76, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schäfer, Berlin, gegen ihren Ehemann, Kaufmann Max Israel Goldstein, früher Berlin — 241 R. 226. 43 —, 2. der Generalstaats⸗ anwalt beim Landgericht Berlin gegen 1. den Pferdehändler Herbert Israel Lachotzky, 2. Frau Herta Lachotzky geb. Hoffmann, früher Berlin 21 2391. 43 —, 3. Frau Herta Palenschat geb. Wildgrube, Berlin, Sebastian⸗ straße 12, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stern, Berlin, gegen⸗ ihren Ehemann, Maschinenbauer Fritz Palenschat, früher Berlin — 241 R.; 374. 43 —, 4. Diplomlandwirt Karl Rothe, Berlin⸗Teltow, Breite Straße Nr. 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Callam, Berlin, gegen seine Ehefrau Chefärztin Nina Rothe geb. Kerner, früher Berlin 241 R 233. 43 —, 5. Kutscher August Dunst, Berlin⸗Charlottenburg, Pestalozzistraße Nr. 30 bei Wollenberg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Otto, Kurfürstendamm 38—39, gegen Frau⸗ Anna Dunst geb. Laube, früher in Riga — 217 R. 340. 43 —, 6. Referent Werner Göpfert, z. Z. Kraftfahrer im Wehrdienst, ROB 2 N. A. Komp., Sorau, N. L., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wilde, Berlin, gegen Frau Eileen Göpsert geb. Allen, früher in Kapstadt — 220. R. 371. 43 —, 7. der Kellner Alfred Kowall, Berlin⸗ Wilmersdorf, Schölerpark 14, z. Z. Obergefr. bei der Feldpost Nr. 25 079, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Foth, Berlin, gegen Anni Kowall geb. Stockmann in New York, City USA., 207 East 84 Street — 235 R. 224. 43 —, 8. Schneidermeister Gustav Lie⸗ benberg, Bln.⸗Charlottenburg, Giese⸗ brechtstraße 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heyers, gegen Helena⸗ Liebenberg geb. Lindsey, Southall in England — 243 R. 118. 43 —, mit den Anträgen zu 1, 3 bis 8 auf Ehescheidung, zu 2 wegen Nichtigkeit der Ehe. Die Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Gruner⸗ straße, und zwar: 1. auf den 23. Sep⸗ tember 1943 um 10 Uhr, Zimmer 245, 2, auf den 13. November 1943 um 10 Uhr, Zimmer 245, 3. auf den 2. September 1943 um 10 Uhr, Zim⸗ mer 245, 4. auf den 16. Oktober 1943 um 10 Uhr, Zimmer 245, 5. auf den 24. September 1943 um 10 Uhr, Zim⸗ mer 235, 6. auf den 27. Oktober 1943 um 10 Uhr, Zimmer 247, 7. auf den 5. Oktober 1943 um 13 Uhr, Zimmer Nr. 211, 8. auf den 15. September 1943 um 10 Uhr, Zimmer A 107, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen zu 1—2
Pro
lassen. Berlin, den 5. Juli 1943. 1 Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[134
Die Waschnewski in Schwetz (Weichsel), Haus Nr. zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fied⸗
ler
Ehemann, 6 Lonczuy, zuletzt wohnhaft in Graudenz,
nun
Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
strei Lan 21.
Aufforderung, diesem
anw
treten zu lassen.
G
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[135 E
Schaffnerin Leisten in straße 94,
Rech schei
Ziegler in b.⸗B Straße 27, z. Zt. unbekannten Aufent⸗
halt Die
dessen mündlichen Verhandlung des
strei geri ber mit bei
anwalt als “ ver⸗ treten zu lass Wuppertal⸗Elberfeld, 3. Juli 1943.
8
[131 P
ländischen
496
PIM D, sind im Hafen von Bordeaux
715 1940
besch
Wegen G prisengerichtliche Verfahren eingeleitet
wor
H Ver Ver mit licht
etwaige Anträge
Ent
Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗ gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2. einzureichen. begründet
wei mit bei
Ann
Hamburg, den 7.
7
[13512]
Chemische Werke Albert, Mainz⸗Kastel Die
werden hiermit zu der am Sonnabend,
den
in unserem Geschäftsgebäude zu Mainz⸗ Kastel (Amöneburg), Albertstr. 10 — 14,
stat
versammlung eingeladen.
1.
3. Beschlußfassung über die Entlastung
Konsulenten, zu 3—8 Rechtsanwalt als
zeßbevollmächtigten vertreten zu
98] Oeffentliche Zustellung.
Frau Anna Lonczuy geb. Großkömmern, Kr. 4, Pro⸗
klagt Arbeiter
gegen ihren
in Graudenz, Bronislaw
den
mehr unbekannten Aufenthalts, auf
ts vor die II. Zivilkammer des dgerichts in Graudenz auf den August 1943, 8 7¾ Uhr, mit der sich durch einen bei Gericht zugelassenen Rechts⸗ alt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗
raudenz, den 3. Juli 19143.
00] s klagt auf Scheidung der Ehe die Isabella Ziegler geb. Remscheid, Kremenholler⸗ Prozeßbevollmächtigter: Dr. Martin in Rem⸗ den Hilfsarbeiter Ernst Remscheid, Seb.⸗Bach⸗
htsanwalt d, gegen
3 — 4 R 57/43 — aus § 49 Ehe⸗Ges. Klägerin ladet den Beklagten, Aufenthalt unbekannt ist, zur Rechts⸗ ts vor die Zivilkammer des Land⸗ chts Wuppertal auf den 3. Septem⸗ 1943, vorm. 9 Uhr, Zimmer 92, der Aufforderung, sich durch einen diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗
n.
Landgericht Wuppertal. Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg 99 gibt bekannt: HH/E 375/43. Aus dem hol⸗ Dampfer „Walenburgh“, BRT., Unterscheidungssignal: kisten Federn am 12. September ) in Ausübung des Prisenrechts hlagnahmt worden. . — dieser Ladungsteile ist
das
den. iermit werden die Beteiligten bei meidung ihres Ausschlusses vom fahren aufgefordert, innerhalb einer dem Tage nach der Veröffent ing beginnenden
Frist von zwei Monaten auf Freigabe beim
oder schädigung
Solche Anträge müssen sein, die Angabe der Be⸗ smittel enthalten und von einem schriftlicher Vollmacht versehenen, einem deutschen Gericht zugelassenen valt unterzeichnet sein. 7. Juli 1943.
Der Präsident des Prisenhofs:
Schmidt⸗Egk
.Aktiengesellschaften
(Amöneburg). Aktionäre unserer Gesellschaft
7. August 1943, vormittags 11 Uhr,
tfindenden 48. ordentlichen Haupt⸗
Tagesordnung: Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1942 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates. ’ Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
von Vorstand und Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1943.
6. Verschiedenes.
Zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche die Aktien gemäß § 18 der Satzung spätestens bis zum 3. August 1943 ein⸗ schließlich bei der Gesellschaftskasse in Mainz⸗Kastel (Amöneburg), der Reichs⸗ bank oder einer der nachfolgenden Stellen hinterlegt haben:
Dresdner Bank, Berlin, mit ihren großdeutschen Niederlassungen, Deutsche Bank, Berlin, mit ihren großdeutschen Niederlassungen. Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, daß die Aktien mit Zustimmung einer Hinter⸗ legungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut verwahrt und bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung ge⸗ sperrt werden.
Mainz⸗Kastel (Amöneburg), 7. Juli 1943.
Chemische Werke Albert. Der Vorstand.
Dr. Albert. Dr. Winkler. —y y y vvnUN»»⸗ [12514].
Bilanz zum 31. Dezember 1942.
Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: Geschäfts⸗ und Wohn⸗ gebäude . 49 900,— Fabrikgebäude 126 300,— 1. 1. 1942 176,200,— Abschreibung 5 700,— Hauszinssteuerabgeltung. Unbebaute Grundstücke . Maschinen und Einrichtung: 1. 1. 1942 71 050,— Abschreibung 10 100,—
Fuhrpark: 1. 1. 1942 Abschreibung . Inventar: 1. 1. 1942 400,— Abschreibung . 100,— Kurzlebige Wirtschafts⸗ güter .2 879,80 Abschreibung . 2 878,80 Bewertungsfreie Anlage⸗ güter. § 8 8 OStV. 26 597,09 Abschreibung 26 596,09 Beteiligungen “ Umlaufvermögen: Verbrauchstoffe 251 149,65 Halberzeugnisse 15 331,28 Fertigwaren 54 824,59 Wertpapiere 10 376,78 Liefer⸗ forderungen 7 Schecks ... 46 Barmittel. 140( Bankguthaben 29 421,59 Sonstige Forde⸗ rungen Sperrguthaben Aufbaurück⸗ lage .
RAN 9
170 500— 32 100 —
20 673 50 60 950
1 920,— 400,—
44 406,69
70 477,— 564 229 77
854 719 67
Grundkapital . . . 400 000 Rücklagen: Gesetzliche Rücklage: 1. 1. 1942 26 000,— Zuweisung aus 1941 6 000,— Freie Rücklage: 1. 1.1942 Zuweisung aus 1941 30 000,— Rücklage für Erneuerung Aufbaurücklage: 1.1. 1942 Zuweisung 1942 40 000,— Verbindlichkeiten: Hypotheken 54 432,88 Unterstützungs- kasse e. V. 20 000,— Erhaltene An⸗ zahlungen. Lieferschulden Sonstige Schulden 19 625,54 Abgrenzposten.. Reingewinn: Gewinnvortrag 1941 „
1“
35 000,—
30 000,—
2 006,15 46 441,47
7 358,86 34 045,77
Gewinn 1942
Wohlen zum Aufsichtsrat 82
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1942.
Eℳ 9. 526 454 49 48 19453 45 774 89 40 000, —
5 074 69 107 218/80
5 030 57
Aufwendungen. Löhne und Gehälter.. Sozialabgaben.. Anlageabschreibungen... Aufbaurücklage.. Zinsmehraufwand .. . Ausweispflichtige Steuern Gesetzliche Berufsbeiträge Gewinnvortrag
IJI Gewinn 1942.
7 358,86
34 045,77 41 404 68
819 152/ 60 Erträge. V Gewinnvortrag 1941 . 7 358 86 Ausweispflichtiger Roh⸗ überschuß . Außerordentliche Erträge.
785 349 54
26 444 20 819 152 60 Fehr & Wolff Akktien gesellschaft.
Der Vorstand. R. Rauer.
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.
Hirschberg (Riesengeb.), 4. 6.1943. Wilhelm Folgner, Wirtschaftsprüfer.
Die von der ordentlichen Hauptver⸗ sammlung am 26. Juni 1943 mit 6 % festgesetzte Dividende ist abzüglich 15 9% Kapitalertragsteuer (einschl. Kriegszuschlag) gegen Einreichung des Gewinnanteil⸗ scheines Nr. 14 (1942) sofort zahlbar
a) bei der Gesellschaftskasse,
b) bei der Deutschen Bank Filiale
Breslau, Breslau, Albrechtstraßen
c) bei der Kreis⸗ und Stadtspar⸗ keasse, Habelschwerdt.
Der Aufsichtsrat besteht aus folgen den Herren: Adolf Kaschny, Oberbürger meister a. D., Rechtsanwalt, Ratibor (O.-S.), Vorsitzer; Dipl.⸗Ing. Dr. Otto Wolff, G Habelschwerdt, stelle vertretender Vorsitzer; Erwin Wolff Mühlenbesitzer, Habelschwerdt; Vilktog Wolff, Fabrikbesitzer, Altweistritz; Herber Grübel, Fabrikbesitzer, Habelschwerdt.
Der Vorstand besteht aus Herrn Reinhold Rauer, Habelschwerdt.
Habelschwerdt, den 29. Juni 1943
Fehr Wolff Aktiengeseltschaft Der Vorstand. R. Rauer.
[13515]
Eisenbahn⸗Bank in Frankfurt a. M. Bekanntmachung betr. Genußrechte. Nachdem die im Beschluß unserer Ge⸗
sellschaft vom 2. Januar 1943 gesetzt
Frist ohne Anrufung der Spruchstell
abgelaufen ist, hat unser Abfindung
angebot gemäß §§ 43 Abs. 2, 44 de
Aufwertungsgesetzes von 1925 für sämt
liche Genußrechtsinhaber und für un
Verbindlichkeit erhalten.
Die Genußrechte unserer Gesellschat können deshalb nur noch in der vo uns am 2. Januar 1943 bekanng gemachten Form ausgeübt werden, woh nach die Genußrechtsinhaber eine Bau abfindung in Höhe von 8 % des Nem. wertes ab sofort verlangen können.
Sämtliche Inhaber der Genußreche werden deshalb hiermit aufgeforder ihre Stücke zur Einlösung bei eine der folgenden Einlösungsstellen einz’ reichen:
in Frankfurt a. M.: Dresdner Ba
in Frankfurt a. M., Frankfurte Bank, Heinrich Kirchholtes & C August W. Michel, in München: August Lenz & Co. Frankfurt a. M., den 6. Juli 19¾ Der Vorstand.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichta lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verle
Präsident Dr. Schlange in Potsdam,
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druch (6mbH., Berlin “
LVieer Beilagen
(einschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilgn der gekürzten Ausgabe fällt die Zeutt handelsregisterbeilage fort
volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933
zugspreis der Ausgabe ohne Zentr
Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollaus in einer Aus - abe und 1. b“ Soweit der Deütsche Reichsanzeiger 888 vPresgelc. Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsverordnungen als amtliches WF zungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Vollausgabe. — dn eee der Vollausgabe durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich
Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 2
1 1 achandelsregisterbeilage durch di t monatlich 2,— 72̊ ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstadholer ns monatlich 1,60 ℛ.ℳ. Alle Postanstalten nehmen 117S4.1g den seenfeeg⸗
eeeee Ausgabe ohne zentralhandelsregstterbenlage
erlin für
r. 8 . 2 * „ 8 Ernennungen und sonstige Personalveränderungen
S
Zweite Verordnung über die Reichskammer der Steuerberater.
Vom 8. Juli 1943.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Darmstadt sowie des Regierungspräsidenten in Minden über die Ein⸗
ziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Gemeinsame Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über Lagerbuchführung und Meldepflicht für Eisen und Stahl (Anordnung E V.
und Metalle, Anordnung 3 der
der Reichsstelle Eisen Reichsvereinigung Eisen). Vom 1. Juli 1943.
Anordnung E 66 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Verwertung der Bestände an Baueisen.
Vom 8. Juli 1943. deesheha es er Lechah Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ eauftragten für technische Erzeugnisse über Fleisch 2.Bom 5, Julr13, “ nweisung Nr. 52 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse über Frisiereisen. Vom 5. Juli 1943. Anordnung Nr. 2 der Reichsstelle „Chemie“ zur Durch⸗ führung der Anordnung V/43. Vom 10. Juli 1943. Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung
Sprengstofferlaubnisscheines. eines
Amtliches
Deutsches Reich
Finanzpräsident Hans Müller, Leiter der Abteilun Steéuer beim Oberfinanzpräsidenten Wien⸗Niederdonau 8 Wien, ist ab 1. Juli 1943 zum Oberfinanzpräsidenten Baden in e ernannt worden.
1 Zweite Verordnung 8 über die Reichskammer der Steuerberate Vom 8. Juli 1943
Ich verordne auf Grund des § 12 der Reichsabgaben⸗ ordnung:
Die Helfer in Steuerfachen und die Steuerhelfergesell⸗ schaften werden der Reichskammer der Steuerberater beige⸗ schlossen.
Berlin, den 8. Juli 1943. Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Reinhardt.
Beschluß Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1. S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung
(7GBl. I S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßver⸗ mögen des Juden Ernst Israel Kuppenheim, geboren am 8. Oktober 1873 in Pforzheim, zuletzt wohnhaft in Offen⸗ bach/ Main, Lützowstraße 4, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Darmstadt, den 5. Juli 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.
Mohr.
1“ Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. . S. 479 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. . S. 293 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RBl. I. S. 303 — wird hiermit das gesamte inländische Vermögen des Hermann Israel Mannsbach in Beverungen, Kreis Höxter, geboren am 20. September 1869 in Beverungen, zuletzt wohnhaft in Beverungen, Lindenstraße 288, zugunsten des Deutschen Reiches mit Wirkung vom 20. Juli 1942 eingezogen. Minden, den 6. Juli 1943. Der Regierungspräsident. J. A.: Lührmann.
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Bekanntmachung “ d Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. I S. 479 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl.
Anweisung Nr. 51 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und
9) der Eigentümer, wenn fremde Bestände auf Lager
Einzelne Nummern kosten 30 , einzelne Beilagen 10 T. Einzelnummern werden nur gegen Ferseblung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgege
breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1.85 7. £. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugehen, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
en. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm.
Berlin, Sonnabend, den 10. Fuli, abends
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über die Verwertung des eingezogenen Vermögens Reichsfeinden vom 29. Mai 1949 88 RGBl. 1. 8 303 2— wird hiermit das Vermögen „ a) des Otto Spanier, zuletzt wohnhaft in Bünde Auf'’m Tie, b) des Willi Israel Spanier, Bünde, Hindenburgstr. 1 mit Wirkung vom 20. Juli 1942 zugunsten des De Reichs eingezogen. 8 “ . — Minden, den 6. Juli 1943
Der Regierungspräsident. J.
zuletzt wohnhaft in
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A.: Lührmann.
Gemeinsame Anordnung
Eisen über Lagerbuchführung und Meldepflicht für und Stahl (Anordnung E V der Reichsstelle Eisen und Metalle, Anordnung 3 der Reichsvereinigung Eisen)
Vom 8. Juli 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fasung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ aiindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und der Anordnung über die Reichsvereinigung Eisen und Satzung der Reichsvereinigung Eisen vom 29. Mai 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 125 vom 1. Juni 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: Teill. gaggerbuchführung Wer die in der Anlage 1 Ziff. 1 — Vb, VII, Anlage 2 aufgeführten Waren giff u gewinnt, erzeugt, verarbeitet, verbraucht, auf Lager hält oder mit ihnen handelt, hat nach Maßgabe der §§ 2 und 3 für diese Waren ein Lager⸗ buch einzurichten und fortlaufend zu führen. § 2 (1) Der Pflicht zur Lagerbuchführung unterliegen a) Eisen⸗ und Manganerze. (Anlage 1, Ziff. I.) Veredlungserze ( r 1 11) 14*“ „ III) ;1““ IV) Ferrolegierungen Va) f) Legierungsmetalle 1““ V b) g) Walzwerkserzeugnisse, Schmiede⸗, Preßstücke und Gießereierzeug⸗ nisse, auch in Form von Ruß. eisen 11“ aus g) gesondert —-— 464iD (2) Die Pflicht zur Lagerbuchführung entfällt, wenn der Bestand an den in Abs. 1 aufgeführten Waren L111“ e und 1... h
isen
und
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nicht übersteigt. (1) Im Lagerbuch sind getrennt zu führen: a) Eisen⸗ und Manganerze, nach den 7 Erzsorten der Anlage 1, Ziff. I, b) be- nach den 8 Erzsorten der Anlage 1, 8 if „ 8 ) Schrott, nach den 6 Schrottsorten der Anlage 1, giff III, Zotheistn. nach den 17 Roheisensorten der Anlage 1, Ziff. . Ferrolegierungen, nach den 23 Gruppen der Anlage 1, Ziff. Va,
Legierungsmetalle, nach den 9 Gruppen der Anlage 19
Ziff. V b, vö Schmiede⸗, Preßstücke und Gießereierzeugnisse, auch in Form von Nutzeisen, nach den 27 Materialgruppen der Anlage 1, Ziff. VII, Schnellarbeitsstähle, nach den 6 Legierungsgruppen der Anlage 2.
(2) Aus dem Lagerbuch müssen ersichtlich sein:
a) der jeweilige Bestand,
b) die Bestandsbewegung durch Zugang oder Abgang, unter Angabe des Lieferers bzw. Empfängers,
gehalten werden,
d) Lagerhalter und Lagerort, wenn die Bestände auf einem fremden Lager eingelagert sind.
(3) Zur Lagerbuchführung verpflichtet sind alle Unter⸗
S. 293 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers
der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereini ung
der
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21 1943
oder juristische Personen handelt (auch öffentlich⸗rechtliche Betriebe und Verwaltungen).
(4) Die Einrichtung von besonderen Lagerbüchern ist nicht erforderlich, soweit der Lagerbuchpflichtige Bücher oder fort⸗ laufende Aufzeichnungen führt, aus denen die in Abs. 2 er⸗ forderten Angaben ohne weiteres ersichtlich sind.
69 Räumlich getrennte Teilbetriebe oder Zweignieder⸗ lassungen einer Unternehmung haben selbständig Lagerbücher zu führen. Die Bestände auf Außenlägern können mit den Beständen des Betriebes zusammengefaßt werden, wenn an
der Lagerstelle weder eine Fertigung noch ein Verbrauch statt⸗
(1) Wer die in der Anlage 1 aufgeführten Warden
gewinnt, erzeugt, verarbeitet, verbraucht, auf Lager hält
oder mit ihnen handelt, hat nach Maßgabe der Absätze 2—7 und der 88§ 5 und 6 regel⸗ mäßige Meldungen abzugeben.
(2) Maßgebend für die Erfüllung der Meldepflicht (z. B. Aufteilung der Meldung, Abgabezeitpunkt) ist der Wortlaut des Meldevordrucks und der dazugehörigen Erläuterungen.
(3) Die Meldungen sind monatlich abzugeben, Meldezeit⸗ raum ist der Kalendermonat. Stichtag für die Meldung ist der letzte Tag des Meldezeitraumes.
(4) Zur Meldung verpflichtet sind alle Unternehmungen ohne Rücksicht darauf, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt (auch öffentlich⸗rechtliche Betriebe und Ver⸗ waltungen).
(5) Für die Meldungen sind nur die vorgeschriebenen Vor⸗ drucke zu verwenden. Der Meldepflichtige hat von der Mel⸗ dung eine Zweitschrift anzufertigen und aufzubewahren.
(6) Ein Meldepflichtiger, der den erforderlichen Meldevor⸗ druck nicht spätestens bis zum 10. Tage nach dem Stichtage (Abs. 3) erhalten hat, muß ihn unverzüglich bei der Stelle an⸗ fordern, an die die Meldung zu erstatten ist (§ 6).
(7) Falls auf den Meldevordrucken nicht etwas anderes vorgeschrieben wird, ist der Besitzer (Gewahrsamsinhaber) der Waren meldepflichtig ohne Rücksicht darauf, ob die Mengen im eigenen oder fremden Eigentum sind.
§ 5 “
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Für die nachstehend aufgeführten Waren bedarf es der Mel⸗ dung nicht, wenn weder die monatliche Gewinnung, Erzeu⸗ gung, Verarbeitung, der monatliche Zugang, Abgan Ver⸗ brauch noch der Bestand die daneben angegebenen Menger grenzen übersteigt:
a) Eisen⸗ und Manganerze . b) Veredlungserze.. VI61 1““ Ferrolegierungen Legierungsmetalle
§ 6 Die Meldungen sind, soweit nicht schrieben wird, zu erstatten für: 1 Fis 2 5 85 . . 4 511 . . a) L Manganerze an die Reichsvereinigung Eisen, b) Veredlungserze an die Fachabteilung Ferrolegierungen Stahl⸗ und Leichtmetall⸗Veredler der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie, Berlin NXW 7, Unter den Linden 10. e) Schrott 1. von den Grau⸗, Stahlform⸗ und Temper⸗Gießereien an die Wirtschaftsgruppe Gießerei⸗Industrie, Berlin 2. von den übrigen Meldepflichtigen an die Reichs⸗ vereinigung Eisen, Berlin,— “ d) Roheisen 8 (mit Ausnahme von Hochofenferro und Hochofen⸗Ferrosilicium (mit 9 — 14 gehalt). 1. von den Grau⸗, Stahlform⸗ und Temper⸗Gießereien an die Wirtschaftsgruppe Gießerei⸗Industrie Berlin von den übrigen Meldepflichtigen an die Reichsver⸗ einigung Eisen, Berlin, 8 von den Meldepflichtigen gemäß Ziff. 2 für Spiegel⸗ eisen und Hochofenferrosilicium zugleich an die Roheisenverband G. m. b. H., Essen e) Ferrolegierungen und f) Legierungsmetalle
von Erzeugern und Einfuhrhändlern an die Fach⸗ abteilung Ferrolegierungen, Stahl⸗ und Leichtmetall⸗ Veredler der Wirtschaftsgruppe Chemische Indu⸗ strie, Berlin NW 7, Unter den Linden 10 8 von Verbrauchern und Binnenhändlern an die Fach⸗ gruppe Edelstahl der Wirtschaftsgruppe Eisen eatb nde Industrie, Berlin NW 7, Unter den Lin⸗ en 10, g) Hochofenferromangan an die Reichsvereinigu is Berlin, und gleichzeitig an die RoheiserCetbeh 1
anderes
n v. H. Silicium⸗
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nehmungen ohne Rücksicht darauf, ob es sich um natürliche
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