Reichs⸗ und Staatsauzeiger Nr. 165 vom 19. Inli 1943. C. 4
Altenger gemeinnützige Baugesellschaft Aktiengesellschaft, Altena (Westf.). Wir laden hiermit die Aktionäre un⸗
zerer Sessgeß auf Grund des § 14
nnseres Gesellschaftsvertrages zu der
am Freitag, den 20. August 1943,
18 Uhr, in Altena (Westf.) in den
Räumen, der Burgwirtschaft, Thomee⸗
straße 80, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
[14705] Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresabschlusses und
Geschäftsberichtes für 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrates so⸗ wie Bericht über die gesetzliche Re⸗ vision.
2. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
3. Wahl zum Aufsichtsrat.
Die Hinterlegung von Aktien zum Zwecke der Teilnahme an der Haupt⸗ versammlung ist nicht notwendig. Wir ditten aber unsere Aktionäre, die ent⸗ vweder selbst teilnehmen oder sich in der Hauptversammlung durch einen Bevoll⸗ mächtigten vertreten lassen, uns zur Vereinfachung des notariellen Proto⸗ kolls dieses vorher mitzuteilen, gegebe⸗ nenfalls unter Nennung des Vertreters.
Altena (Westf.), im Juli 1943.
Der Vorstand. 1
er Heiden. Berg
Trappe.
114706] „Sandelis“ Memeler Lagerhaus Akt.⸗Ges.. in Liquidation, Memel. Zu der am 10. August 1943 um 18 Uhr im Büro des Rechtsanwalts und Wwtars Felix Schroeder, Rechtsanwalts N. Manfred Taolkmitt in Memel, Boersenstraße 15/17, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung werden die Aktionäre ünserer Gesellschaft hier⸗ mit eingeladen. j Tagesordnung: 1. Bericht des „Treuhänders und Ab⸗ wicklers über das Abwicklungs⸗ geschäftsjahr 1941/42. „Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 1941/42. Beschlußfassung über die Beendi⸗ gung der Abwicklung und Füschum der Firma im Handelsregister de Amtsgerichts Memel. Zur Teilnahme an der ammlung sind außer dem ud dem Aufsichtsrat nur Per deren Bevollmächtigte 5 Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Be⸗ e der Namensaktien und diejenigen 2
von d
31 )
Hauptver⸗ Abwickler Aktionäre berechtigt.
tionäre berechtigt, Nummernverzeichnis bestimmten
der zur
) ein Inhaber⸗
Teilnahme aktien, — hihre Inhaberaktien oder die über solche lautenden Depotscheine von Behörden oder öffentlichen Kassen oder solchen Niederlagestellen, die der Abwickler für ausreichend er⸗ achtet, spätestens drei Tage vor der Haupt⸗ versammlung, den Tag nicht mitge⸗ rechnet, während der Geschäftsstunden beim Abwickler niederlegen.
Dem Erfordernis zu bd kann auch durch Hinterlegung der Aktien bei ninem Notar genügt werden.
Memel, den 15. Juli 1943.
Der Treuhänder und Abwickler:
Henry Bock.
Rückversicherungs⸗Aktiengesellschaft [14543] Colonia in Köln.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft vwerden hiermit gemäß § 23 der Satzung zu der am 30. Juli 1943, 10 ½ Uhr vormittags, im Geschäftshause der Co⸗ wonia Kölnische Versicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft, Köln, Elsa⸗Brändström⸗
traße 11, stattfindenden Hauptver⸗ sammlung eingeladen.
2 Tagesordnung:
1. Vorlage des Berichts des Vorstands
uund des Aufsichtsrats sowie der
Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Bilanz für das Rechnungsjahr 1942.
„Beschlußfassung über die Vertei⸗
lung des Reingewinns.
Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes und des Aufsichtsrats.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Bekanntgabe der nach § 58 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
6. Juni 1931. erfolgten Bestellung des Prüfers für das Geschäfts jahr 1943. 6. Verschiedenes. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ feeuuns und stimmberechtigt sind nur ktionäre, die seit mindestens vier Wochen als Aktionäre in das Aktien⸗ register der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am drit⸗ ten Werktage vor der Versammlung schriftlich anmelden.
Sofern sich abwesende stimmberech tigte Aktionäre in der Hauptversamm⸗ lung durch anwesende stimmberechtigte Aktionäxe vertreten lassen wollen, muß die schriftliche Vollmacht spätestens am dritten Werktage vor der Hauptver⸗ sammlung bei der Gesellschaft einge⸗ gangen sein.
Die Gewinn⸗ und die Bilanz, und der liegen von heute an der Gesellschaft zur Aktionäre offen.
Köln, den 13. Juli
Verlustrechnung. Geschäftsbericht im Kassenraum Einsicht für die
vom.
[14699 Korksteinfabrik Aktiengesellschaft vormals Kleiner & Bokmayer,
Mödling bei Wien. Kraftloserklärung von Aktien.
Mit der dreimalig am 5. Angust, 5. September und 5. Oktober 1940 im „Deutschen Reichsanzeiger“ und im „Völkischen Beobachter“ erfolgten Be⸗ kanntmachung wurden die Arnonäre aufgefordert, in Gemäßheit des Be⸗ schlusses der ordentlichen Hauptver⸗ sammlung vom 29. Dezember 1939 die alten, auf Schilling lautenden Aktien zum Umtausch gegen neue, auf Reichs⸗ mark lautende Aktien bis spätestens 5. November 1940 einzureichen.
Die bis zu diesem Termin nicht ein⸗ gereichten alten Aktien der Gesellschaft im Nennwerte von § 15,— werden hier⸗ mit für kraftlos erklärt.
Die an Stelle der für kraftlos erklär⸗ ten auszugebenden neuen Aktien wer⸗ den für der Beteiligten ge⸗ mäß den Bestimmungen des Aktien⸗ gesetzes ausgefolgt oder Perichtlich hin⸗ terlegt. 1
Wien⸗Mödling, im Juli 1948.
Der Vorstand.
[13855].
Gömag Möbelstoff⸗ und Mokett⸗ Weberei Aktiengesestschaft. Chemnitz.
VBilanz zum 31. Dezember 1942. ——
Rr 9
— —
Aktiva. Bebaute Geschäfts⸗ und Wohngrundstücke: Stand am I. I. 1942 31 541, Abschreibung 825,— Bebaute Betriebsgruünd⸗ stücke: Stand am 1. 1. böö Abschreibung 1 100,— Hauszinssteuerabgeltungs⸗ ea“ Maschinen und maschinelle Anlagen: Stand am 1. 1. 1942. 36 486,81 Zugang 4 750,90 727,;7 Abschreibung 18 159,08 Betriebs⸗ und Geschäftsans⸗ stattun: Stand am 1. 1. 1942. % 3 663,14 Zugang 7 039,20 10 702,37 Abschreibung 3 746,56 Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs- stoffe ““ Fertige Erzeugnisse.. FEriathtee Grundschulden Liefer⸗ und Leistungsforde⸗ 8““ Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Post⸗ scheckgguthaben... Bankguthaben.... Sonstige Forderungen..
30 716
40 280
Passiva. Grundkapital. 18 Wertberichtigung auf das
Umlaufvermögen ... Rückstellungenn.... Liefer⸗ und Leistungsver⸗
bindlichkeiten .... . Sonstige Verbindlichkeiten Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1941
28 031, 18 I Neugewinn in 1942 22 800,47 50 831 65
498 712,66 Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1942.
h. A 8 222 071 74 12 886 85 23 830
Aufwand.
Löhne und Gehälter. . Soziale Abgaben..
Anlageabschreibungen Ausweispflichtige Steuern 43 797 Gesetzliche Berufsbeiträge 1 700 Reingewinn: “ 8 Gewinnvortrag aus 1941 g1 28 031,18 Neugewinn in 1942
50 831 65 355 118 55.
— — —
22 800,47
Ertrag. Ausweispfl. Rohüberschuß Dnemehr krdg. . ... Außerordentliche Erträge Gewinnvortrag aus 1941.
312 779 75 1 443 22 12 864 40 28 031/18 355 118 55 Nach dem abschließenden Ergebnis un⸗ serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
der Bücher und der Schriften der Gesell⸗
schaft sowie dar vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften. Verlin, den 21. April 1943. Mitteleuropäische Treuhandgesellschaft m. b. H. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dr. Parthey, Wirtschaftsprüfer. Unser Aufsichtsrat setzt sich aus fol⸗ genden Herren zusammen: Vorsitzer: Di⸗ rektor R. M. Schwabe, Berlin; stellv. Vorsitzer: Rechtsanwalt Dr. Willy Schu⸗ mann, Chemnitz; Mitglieder: Weberei⸗ besitzer Theodor Rogler,⸗Gefrees; Pro⸗ kurist Georg Ohndorf, Chemnitz; Dr. med.
N
nen Wertpapiersammelbank.
Soziale Aufwendungen
[14710] Papierfabrik Frohnleiten Carl Schwei⸗ zer A.⸗G. Graz, Bismarckplatz 3.
In den Aufsichtsrat neu gewählt wurde Ing. Otto Salzer in Bruck a. d. Mur.
[14703 Carl Hamel Aktiengesellschaft, Siegmar⸗ Schönau. 1
Hierdurch laden wir unsere Aktionäre für Mittwoch, den 18. August 1913, 15 Uhr, zur 40. ordentlichen Hauptver⸗ sammlung nach Chemnitz, Hotel Chem⸗ nitzer Hof, Adolf⸗Hitler⸗Platz 4, unter Bezugnahme auf nachstehende Tagesord⸗ nung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahres⸗ abschlusses für das Geschäͤftsjahr 1942⁄43 sowie des Berichtes des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
3. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 14. August 1943
bei der Deutschen Bank Filiale
Chemnitz, Bankhaus F. Metzner,
bei dem Chemnitz, oder bei der Gesellschaftskaffe Siegmar⸗Schönau hinterlegen. Es genkgt auch die Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Lüge gssr⸗ ie Hin⸗ tewlegung ist auch dann gemath erfolgt, wenn Aktien mit Zust mmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen 8 zur Beendi⸗ ung der Hauptversammlung im Sperrdepot behalten werden. Siegmar⸗Schönau, 14. 1948. Carl Hamel chaft. Der Vorstand. j
in
[13693]. Bad Wildunger Heilquellen A.⸗G. Königsquelle, Jad Wilvungen.
Bilanz vom 31. Deozembey 1942.
Aktiva. ₰ Anlagevermögen: Huelloeoen. 8 000 — Grundstücke 7 5 Gebäude. “ 118 300— Hauszinssteuerabgeltung 12 300⁄—- Maschinen und maschinelle Anlagen.. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung.. Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Botriebs- stoffe Versandfertiges Heilwass (gefüllte Flaschen) .. 1 Wertpapiere .. . . .. 186 3580,— Forderungen auf Grund V von Warenlieferungen u. Leistungen. Sonstige Forderungen. Kasse und Postscheckgut⸗ hasea “ Bankguthaben . . ... Posten, die der Rachnungs⸗ abgrenzung dienen
Rℳ
— .
1 eheng 1 972 —
18 11er
1 426,26
4 127 73 1 879,77 1 224,94 3 527/01
960
—- —
488 856 23
Passiva. Grundkapitalal.... Gesetzliche Rücklage.. Rückstellungen für Unvor⸗
hergesehenes .. 8— Rückstellungen für unge⸗ wisse Schulden . . . 34 600 — Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen..... Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungs⸗ posten. “ Gewinnvortrag 403,66 Neugewinn 1942
350 000 35 000
41 000 —
11 150/87 1, 800 —
850/07 14 051,64 14 455 29 488 856 23 rechnung.
Gewinn⸗ und Verlust
RqSh 9, 38 642 71
9 384 /94 29 406 69
1 273 22 115 40 900—
Aufwendungen. Löhne und Gehälter
Steuern und Abgaben. Beiträge an Berufsvertre⸗ Io11“ Sonstige Aufwendungen. Rückstellungen.. Gewinnvortrag Neugewinn.
408,65 14 051,64
14 455 ,29 156 177 96
Erträge. Gewinnvortrag .. Rohertrag gemäß 5 13
—
2 II1 . h“ 118 617 58 8 283 29 28 423 44 450 12
——
Zinserträge . Mieterträge “ Sonstige Erträge
.„ „
Auf Grund der 5. Verordnung vom 24. Februar 1943 ist auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet worden. 6
Der Aufsichtsrat besteht aus fol⸗ genden Personen: Regierungspräsident
Konrad von Monbart, Kassel, Vorsitzer;
156 177 96
Bürgermeister Rudolf Sempf, Bad Wil⸗ dungen, stellv. Vorsitzer; Oberregierungs⸗
rat Albert Beermann, Arolsen; Fräulein
Dr. Hildegard Dietrich, Fritzlar; Ober⸗ regierungsrat Dr. Otto Eichhorn, Kassel: Hotelbesitzer Ludwig Hoehle, Bad Wil⸗ dungen. .
Der Vorstand: Dr. Heinrich de Haan, Sigismnmund Kohl.
Bad Wildungen, den 6. Juli 1943.
[14403] Großenhainer Webstuhl⸗ und Maschinen⸗Fabrit Aktien⸗ gesellschaft, Großenhaln i. Sa. Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 17. August 1943, vormittags 11 ½ Uhr, im Sitzungszimmer der Commerzbank in Dresden, Dresden, Waisenhausstraße 21, stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung ergebenst ein. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Gescaseberices sowie des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1942/48 mit Bericht des Hlussctaratz⸗ „Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns. Beschlußfassung über die Entlastung
in oder
des Vorstands und des Aufsichts⸗ rats.
Auf Jesat es
Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1943/44.
Diejenigen Aktionäre, die in der Hauptversammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien Iheaen. am Donnerstag, den 1 August 1943, bei der Gesellschafts⸗ kache oder bei einer der Niederlassungen er
Commerzbank in Berlin, Chemnitz,
Dresden oder der
Deutschen Bauk Berlin
„Dresden während der üblichen Geschäftsstunden zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei einem anderen Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ vorsammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Atltien bei einem Notar 9 2 2 der Deutschen Reichsbank aks Wertpapier⸗ ammelbant ist die Bescheinigung über ie erfolgte Hinterlegung spätestens am 13. August 1948 bei der Gesellschafts⸗ kasse einzureichen.
Der Aufsichtgrat. Karl Walzer, Vorsitzer. [14698] Rheinische
Elektrizitäts⸗ Aktiengesell⸗
schaft, Mannheim.
Von den Genußrechtsurkunden unserer Vorkriegsanleihen sind am 7. Juli 1948 ausgelost worden: —
470 Stück der 4 ½ % Genußrechtsur⸗ kunden Lit. A über je fl. ℳ 100,— Nr. 4 5 9 13 20 25 37 40 42 48
60 62 67 83 90 91 95 97 102 109 110
111 112 123 125 130 140 144 145 150
151 157 164 165 166 169 171 172 176
178 179 180 199 207 224 225 228 238
246 247 249 250 259 260 263 267 269
273 279 281 282 283 285 287 289 293
298 304 308 316 320 321 322 328 333
339 343 355 356 358 378 386 389 391
399 420 424 425 426 437 441 443 462
468 472 476 489 490 491 494 496 497
502 503 510 511 524 525 538 546 560
561 567 572 573 576 581 595 596 599
609 611 630 631 634 637 644 646 657
658 659 664 665 672 677 678 679 693
700 701 706 711 714 721 728 739 747
774 780 783 809 835 837 844 847 867
868 870 872 874 879 882 896 902 903
907 909 914 934 938 940 944 949 950
952 959 975 987 999 1006 1010 1020
1022 1045 1055 1075 1080 1084 1108
1116 1119 1127 1143 1148 1151 1152
1154 1156 1169 1170 1172 1178 1187
1195. 1198 1206 1210 1213 1222 1224
1233 1239 1241 1281 1287 1291 1292
1296 1311 1312 1315 1316 1331 1350 351 1357 1361 1366 1379 1382 1384
1385 1386 1392 1396 1397 1405 1409
1414 1417 1430 1431 1432 1444 1458
1466 1467 1468 1477 1478 1492
1497 1498 1500 1502 1503 1504
1513 1514 1517 1520 1535 1538
1541 1544 1547 1548 1549 1568
1572 1573 1574 1576 1579 1582
1584 1599 1600 1606 1607 1608
1611 1614 1617 1619 1624 1632
1634 1635 1640 1641 1652 1654
1661 1667 1678 1679 1690 1695
1710 1713 1714 1719,1745 1746
1748 1789 1791. 1792 1825 1828
1841 1847 1848 1849 1861 1865
1875 1882 1884 1892 1900 1910
1913 1915 1927 1930 1931 1935
1937 1939 1945 1950 1951 1952
1987 1990 1992 1999 2000 2005
2015 2018 2020 2021 2022 2040
2042 2043 2053 2055 2056 2057
2078 2091 2092 2094 2101 2102
2106 2108 2110 2111 2112 2113
2122 21238 2125 2126 2129 2136
2138 2141 2143 2145 2154 2158
2173 2187 2188 2192 2194 2199
2203 2214 2216 2217 2220 2226
2234 2235 2236 2241 2242 2243
2245 2246 2249 2250 2251 2252
2261 2262 2269 2270 2271 2274
2277 2278 2280 2281 2295 2302
2306 2307 2310 2326 2330 2331
2339 2340 2344 2348 2350 2356
2367 2373 2379 2380 2383 2390
2395 2397 2400
2407
1512 1539 1571 1583 1609 1634
1660 1696 1747
1866 1912 1936 1986 2006 2041 2066 2103
2137 2169 2201 224* 2276
2999 2332
2392 2448
1495
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2358]
1 9
543 Stück der 5 % Genußrechtsurkunden Lit. B über je Rℳ 100,— 2503 2504 2506 2509 2510 2517 2534 2539 2540 2554 2567 2579 2584 2585 2593 2600 2604 2605 2606 2607 2622 2624 2631 2632 2639 2642 2644 2645 2657 2659 2667 2670 2676 2679 2680 2700 2701 2702 2704 2705 2711 2714 2724 2730 2732 2737 2738 2740 2744 2745. 2748 2749 2751 2767 2771 2781 2782 27838 2802 2806 2838 2841 2842 2843 2844 2859 2870 2876 2877 2880 2890 2891 2902 2903 2905 250. 2912 2914 2917 2919 2923 292²⁷ 2929 2934 2939 2940 2943 2947 2952 2954 2958 2960 2961 296² 2964 2972 2974 2981 2982 2992 2995 2997 2999 3009 3016 301 3024 3030 3038 3039 3044 809 3068 3070 3073 3076 3078 307) 3094 3108 3109 3113 3114 3111 3129 3131 3149 3183 3188 3190 3194 3196 3206 3213 3218 3230 3258 3268 3269 3271 3290 329¾ 3297 3298 3299 3303 3311 33ʃ4 3346 3347 3353 3354 3356 336*b 3370 3374 3381 3384 3386 3896 3406 3409 3429 3431 3434 3431 3446 3453 3461 3482 3484 3483 3501 3510 3512 3513 3514 35²⁸ 3534 3540 3541 3542 3562 3566 3567 3569 3582 3583 3590 3597 3627 3632 3637 3639 3667 3679 3687 3688 3705 3713 3715 3716 3730 3737 3739 3741 3760 3765 3768 3774 3799 3808 3809 3822 3830 3832 3852 3858. 3805 3873 3884 3886 3900 3902 3906 3912 3930 3947 3953 3962 3998 4001 4003 4004 4028 4032 4037 4042 4055 4057 4060 4061 4074 4080 4120 4123 4146 4148 4152 4172 4180 4186 4187 4192 4202 4203 4207 4208 4225 4230 4231 4235 4253 4259 4261 4263 4270 4271 4281 4291 4298 4299 4304 4309 4326 4334 4336 4346 4364 4874 4378 4384 4409 4412 4420 4428 4440 4445 4446 4447 4454 4458 4462 4463 4477 4486 4490 4491 4514 4518 4519 4532 4546 4547 4566 4575 4604 4608 4614 4616 4627 4628 4637 4642 4671 4672 4674 4675 4709 4712 4713 4716 4732 4733 4734 4735 4780 4785 4786 4787 4794 4800 4805 48291 4834 4835 4843 4844 4858 4863 4875 4877 4895 4898 4899 4900 4927 4928 4937 4941 5011 5012 5034 5055 5182 5210 5211 5225 5928 5259 5274 5284 5322 5425.
Gleichzeitig geben wir bekanut folgende schon früher verloste 80a von den Inhabern noch nicht zur Ein⸗ lösung eingereicht worden sind:
4073 mit Coupon Nr,. 1 ff. 3 14 15 16 28 98 133 162 168 17 192 201 202 220 229 230 387 467 470 488 973 1107 1109 1110 1111 1604 1605 1615 1616 1717 2594 2629 2680 2677 2684 2691 2994 3339 3368 3511 4016 4019 4023 4031 4071 4072 4296 4543 5013 mit Coupon Nr. 12 ff. 1 27 41 59 115 127 132 134 146 1 148 153 154 181 196 231 399 428 4 466 521 522 742 743 972 974 1104 1114 1328 1603 1613 1620 1946 2237 2267 2436 2437 2438 2439 2541 2547 2548 2566 2569 2623 2637 2681 2691 2698 2699 2734 2985 3058 3338 3350 3373 4017 4021 4201 4443 4444 4485 4531 4686 4687 4719 4720 4889 5014 5128 mit Coupon Nr. 14 ff. 3 Die Einlösung der am 7., Juli 1940 ausgelosten Stücke erfolgt zum Nenn⸗ wert gegen Einreichung der Genuß⸗ rechtsurkunden und der zu ehörigen Ge⸗
mehan Nr. 16 den Zahlstellen: in Mannheim: Deutsche Bank, Gesellschaftskasse Augusta⸗Anlage 32 in Berlin: Deutsche Bank, 1 Commerzbank A.⸗G.; 8 in Bochum: Westfalenbank A.⸗G.; in Frankfurt a. Main: Deutsche Baul,; in Karlsruhe /Baden: Deutsche Bau Badische Bank. 8 Der Zinsbetrag etwa fehlender Ge⸗ Kapital
Nr. 2516 2565 2597 2614 2641 2666 2695 2710 2736 2747 2780 2810
288. 2884 2909 2926 2949 2963 2993 3021 3059 3092 3121 3191 3245 3296 3342 3365 3399 3440 3493 3527 3555 3581 3620 3660 3697 3729 3752 3796 3829
2515 256
25
3573 3604 3651 3691 3723 3743 3781
3579 3613 3669 36 37 3744 3794* 3824 3827 3859 3863 3887 3891 3914 3919 3976 3980 4007 4043 4067 4124 4 4175 4194 4210 4242 4264 4292 4311 4350 4392 4430 4448 4464 4494 4537 4580 4583 4617 4622 879 4 4718 4723 4750 478 4788 479 4826 4828 4847 484 4891 4898 49ʃ¼
3892 3920 3989 4025 4047 4070 4141 4179 4197 4223 4252 4269 4297 4319 362 4407 4438 4453 4476 4510 4541 4603 4623 4662 4688 4731 4774 4792 4833 4856 4894 4919 4986
421 4245 4268 4294 43˙8 4361 4406 44½½
4449 4498 45
45
4909 4962 496 5083 5090 5246 5256
zurückbehalten.
Mannheim, im Juli 1949. 8 Rheinische Elektriziläts⸗Aktiengesellschaft. Nied. Schöberl. Wiebermankꝑ.
Verantwortlich für den Umtlichen und Nichtamf, lichen Teil. den Anzeigenteit und für 8.7hanet.
Präsident Dr. Schlange in Potsbam. verantwortlich far den Wirtschaftstztt und dersr übrigen nabnt enalsa r. 1a Rudolf Lantsch in Berlin NW 11
Preußischen Veriags⸗ und Druckerc 8 Gmbd., Berlin
Vier Beilagen (einschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilags).
Bei der gekürzten Ausgabe fäll die Zeutral⸗ handelsregisterbeilage fore
3551 3558
anderen, gemähren oder versprechen zu lassen, der gesetzten Höchstpreis überschreitet.
„bei folgen.
anzeiger a
S. *
8*
ts
Zentralhandelsreaifterbellaas
nzeiger
Erscheint an jedem Wochentag ohne EEEE Preu 8 Staatsanzeiger in Ver -eee 2 — b 2 .n9 Be o;llaus ga ur e Po Iüa sür Selbstabholer bei dar Anzeigenstelle n⸗ 3 bder Ausgade Zentra de mona 2,— ℳℛ. ℳ usaht Zustellgebühr, für Sel⸗ monatlich 1,90 4ℛ..4. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in
bends in einer Vollausgabe und in
einer Aus gabe se. Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und hesetzen und (VWö als amtliches ch EE“ —
monatlich 2; zuzügli monatlich 1,90 9½ registerbeilage durch die Post stabholer bei der Anzeigenstelle erlin für
Einzelne Nummern kosten 30 Gh, einzelne Beilagen 10 7. Einzelnummern verden eeas. Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 535 mm breiten Pekit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 9 mm dreiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle DPeuckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckretf einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Vage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Selbstabholer Ne Anzeigenstelle 5 / 08, Wilhelmstr. . Nr. 166
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Juhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich Anordnung M 34 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Höchst⸗ preise für Metalle. Vom 15. Juli 1943. 8 Höchstpreis⸗Bekanntmachung HM6 der Reichsstelle Eisen und Metalle. Vom 15. Juli 1943. Anweisung Nr. 3/43 der Fachuntergruppe Zigarrenindustrie als Bewirtschaftungsstelle der Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee. Vom 19. Juli 1943. ““
Anweisung Nr. 69 a der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung
und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Her⸗ stellung und Verpackung von Drahtnägeln (Drahtstiften). Vom 15. Juli 1943. 3 1
Erlaß des Reichswohnungskommissars über Erklärung zu „Brenn⸗ punkten des Wohnungsbedarfs“.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II. Nr. 29.
——
Amtliches (eutsches Reich)
Anordnung M342
der Reichsstelle Eisen und Metalle über Höchstpreise für Metalle. Auf Grund des § 1 der Verordnung über Preise für Me⸗ talle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeugnisse vom 8. Oktober 1939 (RGBl. I S. 2023) wird mit Zustimmung 8 Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet:
Abschnitt I. Höchstpreise und Grundpreise. 8 (1) Soweit die Reichsstelle Eisen und Metalle für die im § 7 der Verordnung über Preise für Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeugnisse vom 8. Oktober 1939 (R7GBl. I S. 2023) genannten Metalle Höchstpreise festsetzt, gelten für
solche Höchstpreise die Bestimmungen dieser Anordnung. (2) Es ist verboten, im Inlandsverkehr einen Preis zu fordern, zu gewähren, zu versprechen oder sich oder einem den fest⸗
8 88
(1) Die Festsetzung der Höchstpreise erfolgt durch Höchstpreis⸗ Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
(2) In der Höchstpreis⸗Bekanntmachung werden Grund⸗ preise bestimmt, die nach Hinzurechnung der gemäß Ab⸗ schnitt II A und B gestatteten Zuschläge bzw. nach Abzug der gemäß Abschnitt II C vorgeschriebenen Abschläge die zulässigen Höchstpreise ergeben. An Stelle der in der Höchstpreis⸗Be⸗
anntmachung aufgeführten Grundpreise treten gegebenenfalls die nach § 3 Absatz 2 errechneten bzw. nach § 3 Absatz 3 fest gestellten Grundpreise.
(3) Die Grundpreise und Höchstpreise gelten für je 100 kg.
(1) Die Grundpreise gelten für Material von handels⸗
blicher Güte. Soweit in den „Geschäftsbedingungen für den
deutschen Handel mit Altmetallen, Metallabfällen und Block⸗ netallen“ oder in den „Lieferungsbedingungen für Abfälle, Fabrikationsrückstände und Altmaterial aus Aluminium und Aluminiumlegierungen“ Gütevorschriften oder Einkaufs⸗ bedingungen festgelegt sind, bezeichnen diese die handels⸗ bliche Güte. Beim Verkauf von Metallen besserer oder geringerer als der handelsüblichen Güte sind die Bestim⸗ jungen in Absatz 2 und 3 dieses Paragraphen anzuwenden.
(2) Für die in den Höchstpreis⸗Bekanntmachungen nicht genannten Formen, Sorten und Legierungen bestimmen sich die Grundpreise nach den für vergleichsnahe Formen, Sorten und Legierungen festgesetzten Grundpreisen unter Berück sichtigung des handelsüblichen Mehr⸗ oder Minderwertes gegenüber dem Vergleichsmetall.
89 In Zweifelsfällen stellt die Reichsstelle Eisen Metalle den Grundpreis fest.
1 8 4 8 Für die Metalle mit Grundpreisen bis 30,— F.ℳ für 100 kg zur
Preisstufe 1,
Metalle mit Grundpreisen über 30,— FRat bis 90, — .
für 100 kg zur Preisstufe 2,
Metalle mit Grundpreisen über 90,— EH. ℳ bis 150,— N.⸗h für 100 kg zur Preisstufe 3, Metalle mit Grundpreisen über 150,— N. ℳ bis 250, — F. ℳ
für 100 kg zur Preisstufe 4, Metalle mit Grundpreisen über
Preisstufe 5.
8 Abschnitt II. Zuschläge und Abschläge. A. Allgemeine Zuschläge. 8
250,— Rat für 100 kg zur
§ 5 8
(0) Die Grundpreise gelten bei Barzahlung ab Lager frei Fahrzeug Lagerstelle) ausschließlich Verpackungsmaterial. 2) Bei Verkäufen frei Bahnwagen Versandstation oder rei Schiff Abladeort darf der Verkäufer die ihm nachweislich entstandenen Kosten für die Abfuhr vom Lager zum Bahn wagen oder zum Schiff bis zur Höhe des bahnamtlichen Roll geldsatzes in Rechnung stellen. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, zu den Grundpreisen die nachweislich von ihm sür die Anlieferung des verkauften Materials vom Lager
leines Lieferers bis zum eigenen Lager aufgewendete Vor⸗
und
Grundpreise gelten fünf Preisstufen. Es gehören
Berlin, Dienstag, den 20. Fuli, abends
B—
fracht, einschließlich der Rollgeldkosten bis zur Höhe des bahn⸗ amtlichen Rollgeldsatzes, anteilmäßi hinzuzuschlagen. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die “ Lieferanten ent⸗ standenen und von diesem ihm in Rechnung gestellten Vor⸗ frachten weiter zu belasten.
(3) Verpackungsmaterial darf zum Selbstkostenpreis be⸗ rechnet werden, es ist bei frachtfreier Rücksendung zum berechneten Selbstkostenpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zurückzunehmen.
(4) Bei Verkäufen auf Kredit dürfen Zinsen bis höchstens 2 v. H. über Reichsbankdiskont berechnet werden.
(5) Für Aluminium und Aluminiumlegierungen, Rein⸗ magnesium und Magnesiumlegierungen gelten in Abweichung von der Regelung in Absatz 1 dieses Paragraphen folgende Sonderbestimmungen:
a) Bei Lieferung von Reinaluminium H in Mengen von 100 kg und mehr gelten die Grundpreise frei nächster deutscher Güterbahnstation Verbraucherwerk als Frachtgut. Die Grundpreise gelten abzüglich 2 % Skonto bei Barzahlung, die nach Wahl des Verkäufers entweder im voraus oder sofort bei Rechnungserhalt zu erfolgen hat.
Bei Lieferung von Umschmelz⸗Aluminiumlegierungen mit Garantie für Zusammensetzung in Mengen von 200 kg und mehr gelten die Grundpreise frei nächster deutscher Güterbahnstation Verbraucherwerk als Frachtgut.
Bei Lieferung von Reinmagnesium und Magnesium⸗ legierungen in Mengen von 100 kg und darüber gelten die Grundpreise frei nächster deutscher Güterbahn⸗
station Verbraucherwerk als Frachtgut. 6 B. Zuschläge für Rohmaterial.
(1) Beim Verkauf von Rohmaterial im. Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 2 der Anordnung M II vom 10. September 1942 (Deutscher Reichsanz, u. Preuß. Staatsanz. Nr. 220 vom 19. September 1942) dürfen die beteiligten Händler insgesamt außer den Zuschlägen nach § 5 zu den Grundpreisen Handels⸗ zuschläge bis zur Höhe der nachstehend im Absatz 3 dieses Paragraphen genannten Vomhundertsätze der Grundpreise! erheben.
(2) Für die Berechnung der Handelszuschläge gelten als Lagergeschäfte Verkäufe zur Lieferung vom eigenen Lager des Verkäufers, als Streckengeschäfte Verkäufe zur Lieferung ab fremdem Lager. Als fremde Läger in diesem Sinne gelten auch Läger, die bei Spediteuren und sonstigen dritten Gewahr⸗ samhaltern, bei Vertretungen oder Niederlassungen mit eigener Rechtspersönlichkeit unterhalten werden.
(3) Die nach Absatz 1 dieses Paragraphen Handelszuschläge betragen:
c)
zulässigen
für Mengen von
15 000 kg und darüber für Mengen
unter 15 000 kg bis 5 000 kg 5 000 kg 3 000 kg 3 000 kg 2 000 kg 2 000 kg „ 1 000 kg 1 000 kg „ 500 kg 500 kg 300 kg 300 kg 100 kg 100 lcg 30 kg 50 kg 20 Kg 1 12 5 kg 18 15
18
27 „ 2„
2„
1nqnmN
20 kg 5 kg b) beim für Mengen von 5 000 kg und darüber 4 für Mengen unter 5 000 kg bis 3 000 kg 3 000 kg 2 000 kg 2 000 kg 1 000 kg 1 000 kg 500 kg 500 kg 300 kg 10 8 300 kg 100 g 18* 10 100 kg 50 kg 15 12 2 1 50 kg 20 18 15 8 20 kg 35 % 35 EEE1ö141285 (4) Werden auf einen Abschluß Teilmengen geliefert, so ist der Berechnung des Handelszuschlages die Gesamtmenge des Abschlusses zugrunde zu legen. § 7 Erzeuger dürfen beim Verkauf von Rohmaterial an Vey⸗ braucher, die gemäß § 6 Absatz 3 unter a) im Streckengeschäf für Händler zulässigen Handelszuschläge erheben, jedoch nur dann, wenn von Metallen der Preisstufe 1 Mengen unter 3000 kg, von Metallen der Preisstufe 2 Mengen unter 1000 kg, und von Metallen der Preisstufen 3, 4 und 5 Mengen unter 200 kg verkauft werden. Bei Verkäufen von Mengen unter 50 kg dürfen Erzeuger höchstens den Handels zuschlag für Mengen unter 100 kg bis 50 kg berechnen. „Die nach § 6 dieser Anordnung zugelassenen Handels zuschläge gelten nicht für Makler, Agenten und Kommissio näre. Diese dürfen höchstens diejenigen Zuschläge (Makler⸗ gebühren, Provisionen, Kommissionen) erheben, die 4. September 1939 erheben durften.
be —
2„ 9„ 2 27*
+ 8⸗
6 20 kg. 12
sie am
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Bostscheckkonto: Berlin 418 21
C. Abschläge für Abfallmaterial. § 9
(1) Beim Verkauf von Abfallmaterial im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 3 der Anordnung M. II ist, soweit solches Abfallmaterial im eigenen Betriebe, Haushalt oder dergl. des Veräußerers angefallen ist, ein Abschlag vom Grundpreis nach den se get den Bestimmungen dieses Paragraphen zu berechnen. Dies gilt auch für den Verkauf von Abfallmaterial durch Betriebe, die gewerbsmäßig die Gewinnung und Verwertung von Abfallmaterial betreiben, wie Abbruchunternehmen, Verschrottungsbetriebe, Auto⸗ zerlegungsbetriebe und dergl., oder durch Personen oder Betriebe, die nicht gewerbsmäßig vam Handel mit Abfall⸗ material beteiligt sind.
(2) Für die Bemessung des Abschlages gemäß Absatz 1 wird unterschieden zwischen Handelsmengen, Mittelmengen und Kleinmengen. Der Abschlag gemäß Absatz 1 wird für Handels⸗ mengen mit einem Betrage in Reichsmark für je 100 kg fest⸗ gesetzt. Bei Mittelmengen und Kleinmengen ist der hiernach für Handelsmengen zulässige Preis um einen weiteren Abschlag zu kürzen, der mit einem Vomhundertsatz des Preises für Handelsmengen festgesetzt wird. Die festgesetzten Abschläge in Reichsmark und Vomhundertsätzen gelten als Mindestbeträge.
(3) Die nachfolgende Zusammenstellung enthält für die verschiedenen Preisstufen gemäß § 4 dieser Anordnung in Spalte 2 die untere Grenze der Handelsmenge, in Spalte 3 die obere Grenze der Kleinmenge Als Mittelmengen gelten Verkaufsmengen, die zwischen der unteren Grenze der Handelsmenge und der oberen Grenze der Kleinmenge liegen. Spalte 4 gibt den Abschlag für Handelsmengen als Betrag in Reichsmark, Spalte 5 und Spalte 6 geben den weiteren Abschlag für Mittelmengen und Kleinmengen als Vom⸗ hundertsatz des Preises für Handelsmengen an.
Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6
Weiterer Abschlag für
Mittel⸗
mengen:
Klein⸗ menge (obere
Grenze):
Abschlag für
Handels⸗
mengen:
3,— FR. Nℳ 5, — F. N 7, — R. ℳ 20, — R. Nℳ 20,— Rt
dandels⸗ menge
(untere V Grenze): 1000 kg 1000 kg V 400 kg 100 kg
Preisstufe: 1 Klein⸗ 8 mengen: 20 v. H.
15 v. H.
10 v. H.
10 v. H.
40 kg 10 v. H.
(4) In der Preisstufe 1 beträgt für Altzink der Abschlag für Handelsmengen 2,— R. h und der weitere Abschlag für Mittelmengen 30 v. H.
50 kg 50 kg 50 kg 10 kg 10 kg
. . 69 . .
§ 10
Beim Verkauf von Abfallmaterial dürfen Altmetallgroß⸗ händler höchstens den Grundpreis ohne Abschlag, Mittel⸗ händler höchstens den Grundpreis mit dem Abschlag für Handelsmengen, Altstoffsammler höchstens den Grundpreis mit dem Abschlag für Handelsmengen und dem weiteren
Abschlag für Mittelmengen berechnen. Abschnitt II. Form⸗ und Schlußbestimmungen.
§ 11
Die nach Abschnitt II A und B dieser Anordnung erlaubten Zuschläge sind in der Rechnung gesondert auszuweisen. Sonstige Kostenbelastungen und Zuschläge sind verboten.
§ 12
(1) Bei Verkäufen von Metallen, für die Höchstpreise fest⸗ gesetzt sind, hat der Verkäufer, sofern der Gesamtverkaufspreis mehr als 20,— Rh beträgt, dem Käufer eine schriftliche Verkaufsbestätigung zu erteilen, die neben dem Datum des Verkaufstages und des Liefertages eine Preisberechnung nach den Vorschriften dieser Anordnung enthält. Die Verkaufs⸗ bestätigung muß eine unmißverständliche Beschreibung des gelieferten Materials enthalten. Die Verkaufsbestätigung kann durch die erteilte Rechnung ersetzt werden, sofern diese alle für die Verkaufsbestätigung vorgeschriebenen Angaben enthält.
(2) Die Verkaufsbestätigung bzw. Rechnung des Verkäufers muß sämtliche dem Verkäufer berechneten Beträge angeben. Es ist unzulässig, irgendwelche Zuschläge oder Nebenkosten wegzulassen oder getrennt von der Verkaufsbestätigung bzw. Rechnung auszuweisen.
(3) Käufer und Verkäufer sind verpflichtet, die Verkaufs⸗ bestätigung oder Rechnung bzw. eine Abschrift oder Durch⸗ schrift davon als Beleg bei ihren Akten aufzubewahren.
§ 13
(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Anordnung 34 b, betr. Höchst⸗ preise für Metalle, vom 1. Februar 1941 in der Fassung der Berichtigung vom 5. Februar 1941 (Deutscher Reichsauz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 29 und 31 vom 4. und 6. Februar 1941) sowie der Nachtrag 1 zur Anordnung. 34 b der Reichs⸗ stelle für Metalle, betr. Höchstpreise für Metalle, vom 12. August 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 189 vom 14. August 1942) außer Kraft.
Berlin, den 15. Juli 1943.
Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.
6 Müller⸗Zimmermann. “