Juli 1943. S. 2
Reichs⸗ und Staatsauzeiger Nr. 169 vom 23. Jnli 1943. &C. 3
Anordnung Nr. 50 (A4 8) 6
der Wirtschaftsgruppe Elektroinduftrie als Reichsstelle für elektro⸗ technische Erzeugnisse über die Herstellung von isolierten elektrischen 1 VrsK (Pv
notionsamtes soll angf Grund des Landesmobilisierungsgesetzes
ie Herstellung von Eisenbahnfahrzeugen unter die Kontrolle des Lisenbahnministeriums 1. werden. Um die Gesamtleistun⸗ en zu konzentrieren, sollen die Fabriken unter direkter Kontrolle es Eisenbahnministers sund die privaten Lokomotivabteilungen zaggonfabriken und Fahrzeugprüfungsabteilungen einheitlich
Werichte von auswärtigen Devisenmärkten “ dr. 19 N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam
,73 ½, Berlin 136 zukarest 2,78 ½, Helsinki 6 — Mailand 17,77, New Ne ½, Helsinki 6,90, London —, 11,71, Sofia 4,15 %⅝,
Kopenhagen, 22. Juli. (D. N. B. London 19
York 4,79, Berlin 191,80, pnn EE S 3ͤ3ech veöö ond⸗ 819 S5. Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo Sen. 13,62, Preßburg 1 „Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles “ London, 22. Juli. (D. N. B.) New Yo 2 ½ 1„¼ Stockhholm, 22. Zuli. (D. N. B.) London 16,85 G. Paris —,—, Berlin —,— 1u “ “ gea E“ 9,00 „ v eeaxden böe Brüssel —,—, Jialien (Freiv.) —,—, Amsterdant “ 8 8. “ e 8* “ 30 — 17,40, openhagen (Freiv.) —,—, Stochholm Oslo 95,35 G., 95,65 B., Wastzin 1e.-2,ae., 90 b. Kenem
San ,35 G., 95,65 B., shington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki
note
b Ader⸗ Querschnitte Leiteraufban zahl qmm nach § 2 (3)
Nr. Leitungstyp Farben Bemerkung
Starkstromleitungen “ 1“
Vom 15. Juli 1943 in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I
222
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: v1““ “ ]
§ 1 1XX““ Isolierte glektrische Starkstromleitungen dürfen nur noch in den nachstehenden Leitungstypen, Quer⸗ schnitten, Ausführungen und Farben hergestellt werden: b
Leiteraufbau — Fuß⸗
Ader⸗ Querschnitte E. nach § 2 (3) Farben note
zahl qmm
NGA (UV) V
85
8 8 8 Bemerkung 8
Nr. Leitungstyp
der Vereinigung für deutsche e erliner Meldung des „D. N. B.“ cuf 74,00 h. A (am 22 Juli auf 74,00 R. ℳ)
Die Elekttrolytkupfernotierun
eftrolytkupfernotiz stellte sich laut 8 23. Juli
r 100 kg.
schwarz a rot grau schwarz
rot naturf.
1 — 500 A
promp:
NG;- UV) A . Jull. 9 ilber arre NGA (UV) Al 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
NSAY (UV)
2,5 500 8 1 — 500
I NGAY (UV) Al KNGA Cu “ 8 KNGA 2Zn8
2,5 — 500 500 500
schwarz Schußfäden) zulässig 8 8 Unfall⸗ und Favallbe Acherun Deutsche Rei⸗ 2— —2
v“ 8 Hierzu gehören nicht nur die Fahr⸗ 8 4 ugherstellung, sondern auch die 9 en [PLWS 1,5 — 300 schwarz Eis b Die Er⸗ SII 2,5 300 schwarz engung von Eisenbahnmaterial wird den fünf Schwerpunkt⸗ . dustrien gleichgestellt. Eine vollständige Norn fü 16,85 — 16,95, Oslo Buenos Aires ffi 3 8. schwarz ; ge Normung ist für 5“ ires (offiz.) —,—, 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 e. E 1—300 grau ollmachten für die Verwaltung in Kriegszeiten angewendet wer⸗ Amsterdam, 22. Juli. (D. N. B.) 112.00 Uhr holl. Zeit.] 85 8 . B. ee. e .. S. XNILA 2,5 — 300 8 en. Um die Zusammenarbeit mit dem Industrieminister zu [Amtlich.] Berlin —X,—, London —,—, New York —,—, Paris 85. “ „ KNI. 2n 2,5 ran bern, 85 Befugnisse, —,—, Jali „Oslo, 22. Juli. (D. N. B.) London —,— 7,7 nnüi Fe S 8. . “ eichzeitig im Namen beider Ministerien zu handeln und 8 Fg Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, 1 1 2 , Few port 2 50 — L A . „ ope ““ S 7 w de zu berichten. openhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,— veSZn vas “ 2 2,35 B., Zürich 101,50 G., Sens — ., Helsinki 8,7 2 3 ntw —,— G., 7 B. V NFELG 12 London 17,30, New York 4,31, Brisssel 69,25 B., Malland 2 8 8 9, „ erpen —,— G., 71,50 B., 3 8 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 2293 ⅜, Berlin 172,55, Rom 22,20 G., 23,20 B. 90,37 ¼ B., Spfia 5,37 ½ B., Prag 17,3 ABL, 4ABLL 5. . 8 ,37 1½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 85 AAIL, AALE. Dürsen nicht mehr hergestellt werden 88 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 1¼ B., Helsinti sertigt werden, soweit dies nach den geltenden Rohstofsverwendungsvorschristen zulaͤssig ist. . 8 — Fupfören⸗ 5 Offentlicher Anzeiger auch Beflechtung (grau mit roten — —— VDE⸗-Zulassung in Vorbereitung 2. Zwangaverssetgersagen. Se. n 8. 8 81 chaft Artien. 3. Aufgebote, 6. Auslosfung usfw. von Wertpapieren, 9. .2ch. A2T.nüe-heTen; 8. L’-er öu Kommanditgesellschafton,
isammengefaßt werden. Iu 8 G ragen der Reparatur, der Urbeitskräfte, des Materials, der Einrichtungen 85 KPLW Fe 6 — 300 schwarz 1— 8 8 8 272 8 Kriegserzengnisse vorgesehen. Wenn nötig, werden die Sonder⸗ Rio 83,64 %, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,— — fü 9 8. ⸗ 8 8 Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon G., 17,65 1 8 —,— G., 17,65 B., — 2,5 — grau . 1 chern, erhalten die kontrollierenden Organe die Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki Berl 8 1 Esh2 81Jen erlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York 8 An 2 „ . 5 82 c h“ 8 8* Zürich, 22. Juli. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 5,37y3, “ 8 Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., [N (0V) Nur nach VDE 0250 U und nur für Betriebsspam Lissabon 17,70, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 1 1. 1 — EEo1111 8,77 ½¼ B., Buenos Aires 95,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B. Die vorgenannten zugelassenen UV⸗Leitungen können auch nach den Vorschriften VDE 0250 ange⸗ 2mg wewen 2 — vme keine Lackierung zulässig 1. Unterfuchungs⸗ und Strassachen. 4. Oessentliche Zuftellungen, 1. Arttengefellschaften, 10. Gesemschaften m. b. H., verschiedene Leiterquerschnitte in einer
rot
Verschiebene
KNGXSe— KNGAY Fe- NGAW (U' v) KNGAW Cu KNGAW A NGAU (Cv) NGAU (Uv) NGAB (U'V) NAAF (dvV) NARn UÖV KNGAB NSII NSAXT (Uv) NA (EV NSGA (Uv) NSGA (CV) NSGAB (UV) NSGAF (UV) — NSNU5 1 111““ 11F8050 NIFF (UV) 1 NPA (UV) NPA (UV) NPAF (UE'V) NRA (CV) NRAM (UV) 8 NRAX (UV) Al NRAM (UV) A] NRA (UV) NRAXYM (UV) NRRAY (U'V) A NRAYMNNSUW 5 NRAB (UV) Al NRABZ (UV) AU NRAYB (UV) A XRAYXBZ (UCV) A KENIA KNRAM”Cu KNRA AI KNXRAM A KNRA Zꝭn KNRAM 2Zn FRUS NSBU (UV) NSBEU (EV) NRU (UV) A FSo VZI NBEU (UV) Al
grau blau
1 —300 schwarz
2,5300 1 —270
656 1,5 —800 11“ 16 300 1,5 300 16
,
A!
schwarz rot grau
2 2,5
schwarz —
Dürfen nicht mehr hergestellt werden
Spannungen nur nach VDE 0250 U
nur nach
EEEEII1““ 8 V VDE 0250 U V
8 grau Darf nicht mehr hergestellt werden⸗ 300 0. 8 a2 MNnur für Verwendung . D schwar in Schienenfahr⸗ WVZAZI 1EE1I1“ . zeugen u. Obussen [1,5 500 A
AI- — EECE1““
2—4 V 1— 25 1“ — 5 1,5
d f
A ““
d 1
d 1
Nur für Verwendung in Hochfrequenz⸗ anlagen
2—4
29 24
—
29
2—5
NRUY (UV)
NRUY (EV) A. KNRU
NRUB (UV) Al NRUBZ (UV) AJ NRUYB LUv) A. NRUVYBZ (Uv) Ar!
EEE1ö11“]
Nur für Verwendung in explosionsgef. Räumen u. Hoch⸗ frequenzanlagen
E schwarz x
A E praun vW 1] impr. nur schwarz Dürfen nicht mehr hergestellt werden
schwarz V g i 1 braun g i k rund 1 V weiß 9 g 1 flach gi k ] rund
“ ““ NFA (CUV) flach, rund, verseilt
g. verseilt
0,75 — 6
8,0,* . 0,75
NSA (uv)
2,5
1,5
0,75—
NLG (OV)— Darf nicht
mehr hergestellt werden
0,75 V 8
NIELH (UVv)
0,75 0,75—6 V 1 0,75 — 2,5 .
1,5 — 70
NSH (bv) Ln. 5—
E
lmn
XMH (Uv).
—.—
69
70 NFnU
zu unterlassen.
Regierung
Neues Bergbaugesetz in Mandschukuo
Hfinking, 22. Juli. Die Regierung von Mandschnkno hat nenes Bergbaugesetz erlassen, das die Kontrollrechte⸗ und die sonstigen Befugnisse der Regierung beträchtlich erweitert. So sonn der Wirtschaftsminister in Zukunft alle Inhaber von Ge rechtsamen anweisen, die Erschließung zu beginnen, den Betrieb fortzuführen, zu erweitern oder einzusteslen bzw. die Erschließung
sonstiger Ausrüstungen, Erhöhung oder Her rung der Erzeugnisse,
ein
Bei einer angeordneten Einstellung zahlt die eine Entschädigung. Arbeitsplan einreichen, den der Minister Minister kann ferxner direkte Anordnungen treffen bezüglich Nen⸗ einstellungen, Vermehrung und Verbesserung Verbesserung von Produktionsmethoden, Herabsetzung von Erwerb und Verbrauch von Material, Ab⸗ satz gewonnener Produkte sowie hinsichtlich anzustellender Exveri⸗ mente und Forschungen. Schließlich können der Ucbertragung von Gerechtsamen verboten bzw. eingeschrönkt und
Leitung unzulässig keine Schutzhüllen über der Drahtbeflechtung zulässig keine Beidrähte zulässig kein Tragorgan zulässig ohne VDE⸗Kennfaden keine Imprägnierung zulässig kein Füllgarn zulässig keine Textilbeflechtung zulässig keine ölbeständige Ausführung zulässig falls Tragorgane, nur 1 mm Bindfäden evtl. Oelbeständigkeit nur in der Mantelmischung 8 falls Tragorgane, bis 1,5 amm nur 1,5 mm Bindfäden, 2,5 — 6 qmm nur faserstoffbesponnen evtl. Oelbeständigkeit nur in der Außenmantelmischung, in Sonderfällen auch in der Ader⸗ und Innen mantelmischung ) falls Tragorgane, nur Stahllitze 19 % 0,3 mn, faserstoffbesponnen s) Leitungen für Kraftfahrzeuge nur nach DIN 72551 k4“X“ (1) Die Isolierungs⸗ und Manteldicken sind nur noch in den durch die vDE-Vorschriften festgelegten Abmessungen zulässig. (2) Bei mehradrigen Leitungen darf nur eine Ader farbig gekennzeichnet werden. (3) Der Leiteraufbau ist nur nach den Angaben der solgenden Aufstellung zulässig:
Stahllitze 7 % 0,3 wm,
v EAnt-negeexe
ö
Querschnitt
omm
B C „ E
25 %✕ 0,15 42 ✕ 0,15 32 % 0,2
7 0,43 — 30 % 0,25 50 % 0,25 56 % 0,3
X 0,52 * 0,67 X⁴ 0,52
84 *% 0,3 80 % 0,4 128 % 0,4
0,64 ✕ 0,51 ¼ 0,65
200 % 280 * 400 %
0,4 0,4 0,4
✕ 0,62 X 0,58 *✕ 0,69
eettats
560 485 614
X 0,5 0,5 ¼ 0,5
0,69 *X 0,67 0,67
12 95 Pagsee
2* 0,69 X✕ 0,63 * 0,70
765 *% 0,5 942 % 0,5
1221 % 0,5
* 0,70 1527 * 0,5
Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für: 1“ E I a) Leitungen, die für Sonderzwecke der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Deutschen Reichspe und der Deutschen Reichsbahn geschaffen sind, sofern dafür technische Lieferbedingungen bestehen v) Sonderausführungen, für die der VDE dem Hersteller vor dem Inkrafttreten dieser Anordnu einen Versuchskennfaden erteilt hat; 8 - c) Leitungen für Schweißmaschinen, Bagger und Röntgenanlagen.
X“ 84
Bereits in Herstellung befindliche nach §1 nicht mehr zu
dürsen noch sertiggestellt werden, wenn sie bis zum 31.” 1
111“*“
Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für t 8 in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulasse Anträge sind zu richten an den Leiter des Arbeitsringes „Isolierte Leitungen“ im Sonderring „Dräl und Kabel“, Berlin SW 61, Tempelhofer Ufer 12. 1“
§ 6 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 — 15 der Verorduüing über de Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliedert Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des 1 ständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg 1 im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
. 1 1 Berlin, den 15. Juli 1943 L1“
⸗.
2,—
elassene isolierte elektrische Starkstromleitunge ezember 1943 ausgeliefert werden.
elektrotechnische Erzeugnisse behält sich ve
1½ 8
uftragte für elektrote Erzeugnisse. . Lüschen. E.
“
Der Reichsbea
A2
8 1 2
die Uebertragungen unbeschadet sonstiger Gesetze angeordnet wen den. Die “ egan der Mandschurisch Bergbau⸗ und Entwicklungsgesellschaft zugesprochen werden.
Japanische Maßnahmen zur Leistungssteigerung 8 „im Eisenbahnwesen.
ETZobkis, 22. Juli. In der letzten japanischen
wurden entsprechend den Darlegungen des Ei
Richtlinien zur Steigerung der Nlamö nen
rollendem Material beschlossen. Nach Erk adrungen
einen
Der
muß
kann.
Jedes Bergwerk
abändern
maschineller vnd
Produktionsmengen, Normie⸗ ’ Kabinettesche
enbahnministen
Produktion
Erwerb und die des Insce
3. Aufgebote
5228
Die Schuldverschreibungen der An⸗ riheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1 136 221 über 25 Gl ℳ, Nr. 1 003 463 über 50 1ü ℳ, Fr. 1 163 546 über 100 Hℳ sowie der nslosungsscheine dieser Anleihe⸗ blösungsschuld Gr. 34 Nr. 15 221 über 5 ℳ, Gr. 23 Nr. 23 963 über 0 RMℳ, Gr. 20 Nr. 26 746 über 00 F†ℳ ist die Zahlungssperre gemäß
1019 3P O. erlassen worden. 56. F. 311. 42.
Berlin, den 19. Juli 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
15234] Aufgebotsedikt.
F 2/43. Auf Antrag der Gertrud Wicht, Schönlinde, Brückenstraße 8, ein⸗ gebracht am 13. Juli 1943, wird der Berlust folgender Urkunden verlaut⸗ bort: Einlagsbuch der Schönlinder Sparkasse Folio. Nr. 177 mit einem tande von H.ℳ 1656,48 am 13. 4. 1943. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Gerichte oder dem Amtsgerichte
des Ortes, wo sich die Urkunde be⸗ indet, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Urkunde nach Ablauf von sechs Monaten von der Kund⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos er⸗
klären wird.
Rumburg, den 20. Juli 1943. Das Amtsgericht.
15229] Oeffentliche Aufforderung.
14 VI. 836. 42. Der Angestellte Alfred Krause, geb. 20. 4. 1881 in Tarnowitz, ist am 4. 10. 1942 mit dem letzten Wohnsitz in Berlin⸗Neukölln, Siegfriedstr. 40, verstorben. Da ein Erbe nicht ermittelt ist, werden die⸗ jenigen, denen Erbrechte zustehen, auf⸗ gesordert, ihre Erbrechte bis zum 30. Oktober 1943 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden, andernfalls jesigestellt wird, daß ein anderer Erbe als der preußische Fiskus nicht vor⸗ handen ist.
Berlin⸗Neukölln, den 17. Juli 1943. Amtsgericht Neukölln. Abteilung 14.
15235]
3 F 1/43. Durch Ausschlußurteil vom 16. Juli 1943 ist das angeblich ver⸗ lorengegangene Sparkassenbuch Nr. 591 der Kreissparkasse Saybusch, Oberschl., lantend auf den Namen Gertrud
jeneiala für kraftlos erklärt worden.
Saybusch, O. S., den 16. Juli 1943.
Das Amtsgericht.
[15233]
5 F 7/42. Durch Ausschlußurteil vom n. Juni 1943 sind die Wechsel: a) Nr. 4260 über 1000 Zloty, ausgestellt am 5. Juni 1939 von A. H. Loewe in Loslan, zahlbar in Loslau am 31. Au⸗ üst 1939, giriert von der Firma Ol⸗ usch in Ilkenau, Emailgeschirrfabrik, b) Nr. 720 über fünfzig Zloty, ausge⸗ stellt am 7. Januar 1939 von Karl Guzy in Loslau, zahlbar in Loslau am 3. September 1939, giriert von der Firma Max Sperber in Swientochlo⸗ witz, Pfarrerstraße 5, c). Nr. 3745 über einhundert Zloty, ausgestellt am 7. März 1930, von W. Bystron in Loslau, zahlbar in Loslau am 6. Sep⸗
tember 1939, giriert von der Motor⸗
radzentrale H. Lindner in Kattowitz, Holieistr., für kraftlos erklärt worden. Loslau, O. S., den 8. Juni 1943. Das Amtsgericht.
115231]
Ueber die im Grundbuche von Har⸗ burg Band 166 Blatt 5955 Abtei⸗ lung III Nr. 30 für den Kaufmann Adolf Kornberg in Hamburg⸗Harburg eingetragene Hypothek von 1500,— 6ℳ ist am 29. Juni 1943 ein neuer Brief erteilt worden. Der am 23. Dezember 1932 ausgestellte Brief ist somit gemäß 8 Absatz 3 der 11. Verordnung zum⸗ Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (RGBl. I S. 722) kraftlos ge⸗ worden. ;
Hamburg⸗Harburg, den 29. Juni 1943.
Das Amtsgericht. N.
—.
[15232]
Grundbuch von Koblenz Artikel 1814 Eigentümer: Franz Jakob und Josef Ludwig Kamp, in Koblenz, in unge⸗ teilter Erbengemeinschaft, Gläubigerin: Karoline Feit, früher Koblenz, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts. Der über die in Abteilung III, Ilfd. Nr. 2 einge⸗ tragenen Hypothek von 2000,— 0G ℳ ausgestellte Brief ist durch die Ertei⸗ lung eines neuen Briefes kraftlos ge⸗ worden.
Koblenz, den 12. Juli 1943. Amtsgericht, Abt. 6, Koblenz 1814/31.
15230] Beschluß.
4 VI 21. 24. Der am 8. Oktober 1924 erteilte Erbschein, betreffend die Erb⸗ folge in den Nachlaß des am 21. Juni 1921 in Fürstenwalde (Spree) verstor⸗ benen Fleischermeisters Gottlieb Marg⸗ graf wird für kraftlos erklärt.
Fürstenwalde (Spree), 17. Juli 1943.
Das Amtsgericht.
[15099] 8 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 9. Juli 1943 ist der Zoll⸗ inspektor und Leutnant der Luftwaffe Helmut Hahn, geboren am 8. Januar 1911 in Meiendorf, Kreis Stormarn, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 18. Mai 1941 festgestellt worden. — 455. II. 146. 43. “ Berlin, den 9. Juli 1943. W“ Das Amtsgericht Berlin. “
4. Oeffentliche Zustellungen
[15236] Oeffentliche Zustellung.
Frau Julianna Kozak geb. Schwien⸗ tek in Buschfelde, Breslau I Land, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Gaertner in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Frei⸗ arbeiter Wilhelm Kozak, unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 49 des Ehegesetzes auf Scheidung der Ehe. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des echtsstreits- vor die 10. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 5. Oktober 1943, vor⸗ mittags 9 9¾ Uhr geladen, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Pire.edsdehsch gten vertreten zu lassen. — 10 R. 110/40.
Breslau, den 16. Juli 1943. Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
△ 8 Der
[15237] Oeffentliche Zustellung.
2 R. 157/43. Die Ehefrau Marie Paczynski geb. Michalski in Bromberg, Albert⸗Forster⸗Str. 20, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Hübschmann in Bromberg, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schlossermeister Josef Paczynski, unbekannten Aufenthalts, früher in Bromberg, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bromberg, Große Bergstr. 4, auf den 28. September 1943, 9 Uhr, Zimmer 7, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt abs Prozeßbevollmächtigten
vertreten zu lassen.
Bromberg, den 9. Juli 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
15239] Oeffentliche Zustellung.
Dr. A. Stoeckle, Rechtsanwalt in München, Bayerstraße 37—39, klagt gegen Schuler, Otto, Architekt, früher in München⸗Pasing, Otilostraße 11 b, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Honorarforderung und bean tragt, den Beklagten zur Zahlung von 293 ℳ 90 nebst 4 % Zinsen seit 15. 3. 1941 zu verurteilen. Der Be⸗ klagte Otto Schuler wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf Freitag, den 1. Oktober 1943, vorm. 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer Nr. 53/0, geladen.
München, den 20. Juli 1943. becgce ene des Amtsgerichts
gtüͤnchen — Streitgericht.
[15241] Oeffentliche Zustellung.
2. R. 142/43. Die Ehefrau Marie Sroka geb. Dluhosch, wohnhaft in Frei⸗ stadt, O. S., Hermann⸗Löns⸗Straße Nr. 11, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Walter Harbich in Teschen, klagt gegen ihren Ehemann, den Berg⸗ mann Josef Sroka, zuletzt wohnhaft in Monteau les Mines bei Chalons in Frankreich, 18 unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung. Die Kläge⸗ rin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Teschen auf den 27. Oktober 1943, 9 Uhr, Saal Nr. 133, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Teschen, den 8. Juli 1943.ü Die Geschäftsstelle, Abt. 2, des Landgerichts.
[15240] Oeffentliche Zustellung.
1. Der Josef Hermann, 2. die Ehe⸗ frau Josef Hermann, beide in Riegels⸗ berg, Straße des 13. Januar 51, Pro⸗ zeßbevollmachtigter: Rechtsanwalt Dr.
ietz in Saarbrücken, klagen gegen den Kaufmann Armand Bloch, geb. am 7. 8. 1888 in Finstingen, Kr. Saarburg (Lothr.), früher in Saarbrücken 1, Winterbergstraße 9, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschungsbewilli⸗ gung mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, darin einzuwilligen, daß die im Grundbuch von Güchenbach Band 20. Blatt 976 auf den Grundstücken Nr. 2 a und 7 unter Nr. 14 in Abt. 3 zugunsten der Gläubiger Kaufmann Hermann Bischof, Hans Fleißig und des Beklag⸗ ten Armand Bloch eingetragene Grund⸗ schuld in Höhe von 10 000,— Hℳ ge⸗ löscht werde und diese Löschungsbewilli⸗ gung bei dem Amtsgericht oder dem Notar abzugeben. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Saar⸗ brücken, Langemarckstr. Nr. 17, 1. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 11 (Rückgebäude), auf den 30. September 1943, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Saarbrücken, den 17. Juli 1943.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[15238 M Oeffentliche Bekanntmachu Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:
Das norwegische Motorschiff „Silva⸗ plana“, 4793 BRT., Unterscheidungs⸗ signal: LKAl, Heimathafen: Oslo, Eigentümer: Henry Tschudis Tank⸗ rederi A. S., Oslo, ist auf der Reise von Soerabaia nach New York mit einer Ladung von 8786 t Stückgütern
in Ausübung des Prisenrechts
aufgebracht und nach Bordeaux ein⸗ gebracht worden. Wegen des Dampfers und der gesamten Ladung ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet wor⸗ den. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden 1.“““ Frist von 2 Monaten etwaige Anträge auf Freigabe Entschädigung beim
Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗
gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Hamburg, den 17. Juli 1943,
Der Präsident des Prisenhofs:
Schmidt⸗Egk.
oder
mmnmnnmnngmnermnerennnenennen—
5. Verlust⸗n. Jundsachen
[15242]
Abhanden grkommen: Berliner Kraft⸗ und Licht⸗(Bewag) A. G., Berlin, Aktien plus Nr. 15, Gr. A Nr. 295 318/19 zu
500 HMℳ& und Gr. A Nr. 598 850/52 zu
100 ℳ, sowie Vereinigte Stahlwerke A. G., Düsseldorf, 6 ½ % Obl. von 1927 (per 1947) Serie A zu 500 F Nr. 1873/74.
Berlin, den 20. 7. 1943. (Wp. 9/43.)
Kriminalpolizeileitstelle (K. I. F. I. 2). [ĩ15243] Aufgebot. Der von der Germania Lebens⸗Ver⸗ sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Stettin ausgefertigte Unfallversicherungsschein mit Prämienrückgewähr Nr. 2077 Fritz Rosenhahn ist abhanden gekommen. Der Vertrag unterlag der Aufwertung. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, sich binnen 2 Monaten ab heute bei der unterzeichneten Gesellschaft zu melden, die jetzt den Vertrag verwaltet, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird. 18
Berlin, den 21. Juli 1943.
Iduna⸗Germaniag
Allgemeine Versicherungs⸗Akt.⸗Ges.,
Berlin SW. 68, Charlottenstr. 13. [15244]
Die Versicherungsscheine Nr. 603 715, auf das Leben von Herrn Alois Altena und Nr. 605 975, auf das Leben von Frau Paula Pütz ausgestellt, sind ver⸗ lorengegangen und werden hierdurch von uns für kraftlos erklärt, sofern. nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.
Berlin w 8, den 19. Juli 1943.
Mannheimer Lebensversicherungs⸗
Gesellschaft A. G., Berlin W 8, Krausenstraße 9/10. [15245]
Der Versicherungsschein Nr. 204 092, auf das Leben von Herrn Karl Kämper ausgestellt, ist verlorengegan⸗ gen und wird hierdurch von uns für kraftlos erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.
Berlin W 8, den 21. Juli 1943. Mannheimer Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft A. G.,
Berlin W 8, Krausenstraße 9/10.
7. (Te gesellschaften
15284] Teudloff⸗Vamag ereinigte Armaturen⸗ und Maschinen⸗ fabriken Aktiengesellschaft. Einladung zur 22. ordentlichen Hauptversammlung der Teudloff⸗ VBamag Vereinigte Armaturen⸗ und Maschinenfabriken Aktiengesellschaft, Wien, welche Donnerstag, den 26. August 1943, um 12 Uhr mittags in den Räumen der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien I., Schottengasse 6/8,
I. Stock, stattfindet.
— Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes über das Ge⸗ schäftsjahr 1942 sowie des Prü⸗ fungsberichtes des Aufsichtsrats.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.
Beschlußfassung über
lastung von Vorstand sichtsrat.
4. Wahlen in den Aufsichtsrat.
5. Wahl des veeaa flüstrs für das Geschäftsjahr 1943.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung find nach § 19 unserer Satzung alle Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 21. Angust 1943 bei der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien I., Schottengasse 6/8, bei einem deutschen Notar oder bei einer als Wertpapiersammelbank tätigen Reichs⸗ bankanstalt während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden hinterlegt haben.
Falls die Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer als Wertpapiersammelbank tätigen Reichs⸗ bankanstalt erfolgt, ist die hierüber aus⸗ gestellte Bescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaft einzureichen
Wien, am 20. Juli 194343.
Der Vorstand.
die Ent und Auf⸗
untmachungen.
[15263] Gebr. Böhler & Co. Aktiengesellschaft, 1 Wien.
Die ordentliche Hauptversammlun unserer Gesellschaft vom 1. Juli 19413 hat Herrn Dr.⸗Ing. Walter Rohland, Krefeld, in den Aufsichtsrat gewählt. Gebr. Böhler & Co. Aktiengesellschaft.
Der Vorfland.
[15257] Eisern⸗Siegener Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft, Siegen. Die Hauptversammlung am 19. Juli
1943 hat beschlossen, 6 ྠ% Dividende
für das Geschäftsjahr 1942 auszu⸗
schütten. Es entfallen nach Abzug von
15 % Kapitalertragsteuer (einschl.
Kriegszuschlag) auf eine Aktie im
Nennwert von KHℳ 750,— = Hℳ 42,50,
von Hl.ℳ 1500,— = Eℳ 85,—. Auszahlung ab heute gegen Ein⸗
reichung des Gewinnanteilscheins Nr. 4
durch die Deutsche Bank Filiale Siegen
und die Gesellschaftskasse in Siegen. Aus dem Aufsichtsrat ist Herr Direk⸗ tor Ferdinand Sarx, Siegen, ausge⸗ schieden. Neu in den Aufsichisrat ge⸗ wählt ist Herr Direktor Walter Kühn
Siegen. —
Siegen, den 20. Juli 1943. Der Vorstand. Höynck.
[15254] Viersener
Actien⸗Gesellschaft für Spinnerei
& Weberei, Viersen (Rhld.). Bezug neuer Aktien.
Die ordentliche Hauptversammlung üunserer Gesellschaft vom 23. Juni 1943 hat u. a. die Erhöhung des Grund⸗ kapitals von Hℳ 700 000,— um 5ℳ 450 000,— durch Ausgabe von Stück 450 auf den Inhaber lautenden neuen Aktien über je f ℳ 1000,— mit Dividendenberechtigung ab 1. Juli 1943 unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugs⸗ rechtes der Aktionäre beschlossen. Die Uebernehmer der neuen Aktien haben sich verpflichtet, Kℳ 350 000,— neue Aktien den Inhabern der alten Aktien im Verhältnis von nom. 1ü ℳ 2000,— alte zu nom. Eℳ 1000,— neue Aktien zum Bezuge anzubieten.
Nachdem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht zwecks Vermeidung des Ausschlusses bis zum 11. August 1943 einschließlich
bei der Deutschen Bank
oder Kassel oder
bei dem Bankhaus von Wangenheim
& Co., Kassel, während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden auszuüben.
Auf je nom. ℳ 2000,— alte Aktien kann eine neue Aktie über Kℳ 1000,— zum Kurse von 102 % bezogen werden. Die Bezugsstellen sind bereit, die Ver⸗ mittlung von Bezugsrechten zu über⸗ nehmen.
Die Ausübung des Bezugsrechtes hat gegen Ablieferung des Gewinnanteil⸗ scheins Nr. 1 der alten Aktien zu er⸗ folgen.
Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit der Firma und der An⸗ schrift des Einreichers zu versehen.
Für die mit dem Bezuge der neuen Aktien verbundenen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Rechnung gestellt. Sofern jedoch die Gewinn⸗ anteilscheine mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bei den Bezugsstellen direkt am zu⸗ ständigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt der Bezug der nenen Aktien kostenfrei.
Ueber die bezogenen neuen Aktien werden zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen ausgestellt. Die Aus-⸗ reichung der dagegen auszugebenden Aktien erfulat, sobald diese zur Vere fügung steben, durch die Stellen, die die Bescheinigungen ausgestellt haben.
in Berlin
verpflichtet, die Legitimation des Vor⸗ eigers der Kassenquittungen zu prüfen. Vierfen, den 21. Juli 1943.
Viersener Aetien⸗Gesellschaft für Spinnerei à Weberei. Der Vorstand.
Die Stellen find berechtigt, aber nicht