1943 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

und Staatsanzeiger Nr. 170 vom 24. Juli 1943. S. 2

18. Rosa Brabeova, geb. am 5. 3. 1922 in Leletitz, letzter Wohnort Prag VII, Am Baumgarten 11,

19. Wenzel Bures, geb. am 21. 2. 1889 in Bustiehrad, letzter Wohnort Groß⸗Kewitz 64, 8

Emanuel Bartunek, geb. am 21. 10. 1905 in Libusch,

letzter Wohnort Prag II, Tyrschgasse 9,

.Ernst Beck, geb. am 17. 6. 1915 in Pilsen, letzter

Wohnort Pilsen, Sachsengasse 7,

Franz Birka, geb. am 25. 3. 1893 in Hlavnov letzter

Wohnort Biela Nr. 53,

23. Josef Brabec, geb. am 22.

Wohnort Prag XIX, Dewitzer Straße 7, . Jaroslaus Beranek, geb. am 12. 3. 1912 in Bakow,

letzter Wohnort Bakow Nr. 17, Bez. Schlan,

5. Ernst Berger, geb. am 9. 1.1885 in Pisek, letzter

Wohnort Pilsen, Kopernikgasse 43,

. Ottokar Blazek, geb. am 25. 1. 1909 in Pilsen, letzter

Wohnort Pilsen, Skretagasse 52,

7. Gottlob Benes, geb. am 30. 3. 1888 in Prag, letzter Wohnort Neu⸗Königgrätz Nr. 114,

Marie Baierovaà, geb. Klinski, geb. am 28. 6. 1886 in Münchengrätz, letzter Wohnort Prag XI, Cheléicky⸗ gasse 20,

29. Johann Benetka, geb. am 26. 2. 1902 in Frankstadt unter dem Radhorscht, letzter Wohnort Prag IX, Bettler⸗ gasse 250, --

30. Wenzel Benes, geb. am 8. 12. 1903 in Prag, letzter Wohnort Prag XIII, Schwarzkosteletzer Straße 1151, 31. Alois Gerny, geb. am 23. 2. 1887, in Steltschowes,

letzter Wohnort Molitschin 125, Bez. Schlan,

32. Margit Cahen⸗Frank, geb. Havel, geb. am 12. 9. 1916 in Jena, letzter Wohnort Bukarest, Anastase Simo Nr. 6, 1

33. Karl Gerny, geb. am 8. 9. 1922 in Prag, letzter Wohn⸗ ort Prag XIV, Hähnergasse 343,

34. Franz Cap, geb. am 3. 12. 1903 in Kolin, letzter Wohn⸗ ort Königgrätz, Engegasse 209,

35. Cyril Gada, geb. am. 22. 5. 1906 in Arnoldsdorf, letzter Wohnort Prag⸗Werschowitz Nr. 860/172,

36. Franz Culik, geb. am 10. 6. 1907 in Gstelnuova, letzter Wohnort Prag⸗Wissotschan, Brückenhausgasse 799,

37. Josef Churavy, geb. am 27. 10. 1894 in Olmütz, letzter Wohnort Prag XII, Luxemburger Straße 35,

38. Jaroslaus Cerny, geb. am 25. 2. 1921 in Hill. Mühle, letzter Wohnort Slawietin a. d. Mettau 37,

39. Franz Cernik, geb. am 15. 11. 1881 in Litenian, letzter Wohnort Welwarn, Prager Gasse 64,

40. Josef Cerny, geb.zam 1. 3. 1904 in Jeschtietitz, letzter Wohnort Letnian Nr. 196 in Bez. Prag⸗Land,

41. Philipp Cermäk, geb. am 18. 12. 1912 in Chlenn, letzter Wohnort Prag XIII, König⸗Georg⸗Str. NC 817,

2. Stanislaus Cisar, geb. am 17. 8. 1907 in Wien, letzter

Wohnort Prag XIV, Wiener Straße 847,

8 van ada, geb. am 14. 3. 1896 in Prag, letzter Wohn⸗

ort Prag XII, Libitzer Straße 6,

.Wenzel Choulik, geb. am 29. 10. 1906 in Henners⸗

dorf, letzter Wohnort Laun, Glasziegelei 573,

45. Wenzel Cajthaml, geb. am 29. 6. 1903 in Stupno, letzter Wohnort Prag I, Zeltnergasse 557/10,

9. 1889 in Prag, letzter

Corneliusstraße 3, zu melden.

der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau zugleich als

46. Anton Cihal, geb. am 2. 6.1893 in Welwarn, letzter Wohnort Welwarn Nr. 449. G

47. Franz Coufal, geb. am 7. 1. 1892 in Radotitz, letzter 9 Prag⸗Bubentsch, Kleistgasse 574.

48. Johann Cesal, geb. am 9. 5. 1879 in Libochowitz, letzter Wohnort Libochowitz 232, . hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch

den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen. estgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Prag III, Drazitz⸗ platz 7n, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift dieser Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle Prag zuzuleiten. Prag, den 21. Juli 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Anordnung Nr. 48 (FA 25)

der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von elek⸗ trischen Kühlschränken bis 2501 Inhalt Vom 19. Juli 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Vorsitzers des Statistischen Zentralausschusses ange⸗ ordnet:

§ 1

Die Herstellung von elektrischen Kühlschränken bis 2501 Inhalt einschl. der Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühl⸗ schränke ist ab 1. August 1943 nur noch denjenigen Herstellern gestattet, die eine Herstellungsanweisung der Wirtschafts⸗ gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse besitzen. Herstellung ist auch der Zusammenbau

aus Einzelteilen. § 2

(1) Hersteller, die bis zum 1. August 1943 keine Her⸗ stellungsanweisung erhalten haben, dürfen angearbeitetes Material für elektrische Kühlschränke bis 2501 Inhalt und für Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühlschränke noch aufarbeiten, wenn sie bis zum 1. August 1943 der Wirtschafts⸗ gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle melden:

1. Art und Zahl der aus angearbeitetem Material noch

herzustellenden Kühlschränke bzw. Kühlmaschinen,

2. die zur Fertigstellung dieser Kühlschränke noch erforder⸗

lichen Ardeitsslunden, (2) Die Hersteller, die nach Absatz 1 zur Aufarbeitung berechtigt sind, haben der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle jeweils bis zum 15. des folgenden Monats, erstmalig zum 15. September 1943, die Bahl der im Vor⸗ monat fertiggestellten Kühlschränke bis 2501 Inhalt und Kühlmaschinen zu melden. 8 8

Die Hersteller von elektrischen Kühlschränken bis 2501 Inhalt und Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühlschränke dürfen diese Erzeugnisse vom Tage des Inkrafttretens dieser

Anordnung an nur mit Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle an Bezieher liefern.

Die Hersteller von elektrischen Kühlschränken bis 2501 Inhalt und von Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühl⸗ schrünke sind verpflichtet, die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung in ihrem Besitz befindlichen zum Verkauf bestimmten elektrischen Kühlschränke bis 2501 Inhalt und Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühlschränke bis zum 1. August 1943 der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse, Berlin W 35,

§ 5 *

Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be⸗ hält sich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. 8“ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 15 der Verordnung über den W renverkehr bestraft. 8 8

8

(1) Diese Anordnung tritt am 1. August 1943 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung F 25 Nr. 1 des Beauf⸗ tragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie über die Fertigung von elektrischen Haushaltskühl⸗ schränken vom 18. Februar 1942 (nicht veröffentlicht) außer Kraft.

(3) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der abee sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. 8 E1“

Berlin, den 19. Juli 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse.

Lüschen. Anweisung Nr. 1

11“ 11“ 2

Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über die Herstellung von Rillenschientnweichen und ⸗Kreuzungen Vom 22. Juli 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird im Einvernehmen mit dem Sonderausschuß Eisenbahn⸗ Oberbau und ⸗Signalwesen sowie mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle angeordnet:

841 (1) ergeenhüichen aus Rillenschienen dürfen nur noch aus folgenden Profilen hergestellt werden: a) Rillenschienenprofile NP 4 a, 8 b) Federzungenprofile Fz 55, c) Sonderprofile B 180 als Beilageschiene, d’) Konstruktionsprofile D 180/0 für Herzstücke KKreuzungen. (2) Zweistoffschienen dürfen nicht mehr verarbeitet werden.

§ 2 (1) Straßenbahnweichen aus Rillenschienen dürfen nur noch in folgender Bauart hergestellt werden: Zungenvorrichtungen mit durchgehenden Federzungen, Herzstücke in Blockausführung. (2) Straßenbahn⸗Zungenvorrichtungen aus Rillenschienen dürfen nur noch mit folgenden Abmessungen hergestellt werden: Halbmesser: 25m Baulänge 4500 mm 8 Halbmesser: 50 m Baulänge 5000 mm Halbmesser: 100 m Baulänge 7000 mm. (3) Neigungsweichen sind mit nachstehenden geometrischen Grundmaßen auszuführen: 1 000 mm Spur, 25 m Halbmesser, 9640 mm Gesamtbaulänge,

1000 mm Spur, 50 m Halbmesser, 12 372 mm Gesamtbaulänge,

1 000 mm Spur, 100 m Halbmesser, 16 500 mm Gesamtbaulänge

1435 mm Spur, 25 m Halbmesser, 11 406 mm Gesamtbaulänge,

1 435 mm Spur, 50 m Halbmesser, 15 000 mm Gesamtbaulänge,

1 435 mm. Spur, 100 m Halbmesser, 19 500 mm Gesamtbaulänge.

(4) Bei anderen Neigungsweichen und Bogenweichen gelten für die Zungenvorrichtungen die Abmessungen bzw. Grund⸗ maße nach Absatz (2).

EE

und

Neigung 1:4, Neigung 1:6, Neigung 1:7, Neigung 1:4, Neigung 1:6, Neigung 1

Kreuzungen für Straßenbahnen untereinander sind je nach den Schnittwinkeln mit unmittelbarer Schweißung der Schienen oder in Blockausführung herzustellen.

Bei Herstellung und Lieferung von Straßenbahnweichen und Straßenbahnkreuzungen ist verboten: a) Mitlieferung von Zwickelblechen zum Blockherzstück,

*† 1 5 1 18 3

b) Bearbeitung der Schienenstöße für die aluminother⸗ mische Verschweißung, ge) Herstellung und Verwendung geschmiedeter Zungen,

soweit es sich nicht um Ersatzzungen für Reparatur⸗ zwecke handelt, .“ v cd) Ausführung von Anstricharbeiten. 1

§ 5 8

(1) Die von den Herstellern angenommenen Aufträge, die nicht den Vorschriften dieser Anordnung entsprechen, dürfen bis 31. Oktober 1943 in Arbeit genommen werden, wenn das Material vorrätig ist. Restbestände an Material sollen unter den Werken ausgetauscht werden. Laufende Unter⸗

Sie gilt auch in

Gebieten von Eupen Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg und

(2) In besonders begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen

von den Vorschriften dieser Anweisung zulässig. Anträge auf Peee en gn .s as sind über die Fachgruppe Stahlbau, Berlin W

Stahl⸗ und Eisenbau zu richten.

5, Potsdamer Str. 58, an die Wirtschaftsgruppe

§ 6

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach

den §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

87

Asewerdacg tritt am 1. August 1943 in Kraft. en eingegliederten Ostgebieten und den Malmedy und Moresnet sowie mit

Diese

im Bezirk Bialystok sowie in den besetzten Gebieten der

Untersteiermark, Kärnten und Krain.

Berlin, den 22. Juli 1943. ““ 8

Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau zugleich als Bewirt⸗

schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle.

Dr. Keßler.

Llnunordnung N/43

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete über

RNeparaturpflicht

Vom 23. Juli 1943 Die Notwendigkeit, die Gesamtbevölkerung infolge weit⸗ gehender Einschränkungen der Neuanfertigung ausreichend mit lebenswichtigen Gebrauchsgütern zu versorgen, erfordert besondere Maßnahmen zum Auf⸗ bzw. Ausbau einer leistungs⸗ fähigen Reparaturwirtschaft. Es wird daher auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom

ministers angeordnet: 81 Reparaturpflichtige

(1) Betriebe und Personen, welche die in der Anlage zu dieser Anordnung bestimmten Waren anfertigen, reparieren oder instand halten (wie chemisch reinigen, waschen oder färben), sind verpflichtet, nach Maßgabe der §§ 3 und 4 dieser Anord⸗ nung Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an diesen Waren auszuführen (Reparaturpflichtige).

(2) Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete behält sich vor, den Kreis der Waren durch Bekanntmachungen IWWI“

Reparaturannahme⸗ und ⸗ausgabestellen

Betriebe, die mit den in der Anlage zu dieser Anordnung genannten Waren handeln, sie anfertigen, reparieren oder instand halten, sowie sonst geeignete Betriebe, können von der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete zu Annahme⸗ und Ausgabestellen für Reparaturarbeiten bestellt werden.

Reparaturdienste

(1) Die Gruppen der gewerblichen Wirtschaft können im Auftrage der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete örtlichen und bezirklichen Stellen die Aufgaben des § 4 Ziffer 2 übertragen (Reparaturdienste).

(2) Die Aufsicht über die Reparaturdienste wird von den Landeswirtschaftsämtern ausgeübt. 8

Sicherstellung der Reparaturen

Fur Sicherstellung der Reparaturen an den in der Anlage zu dieser Anordnung genannten Waren können folgende Maß⸗ nahmen getroffen werden:

1. Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete

und die Bewirtschaftungsstellen des Reichsbeauftragten können

a) Reparaturpflichtigen vorübergehend oder dauernd die Annahme und Ausführung von Neuanfertigungen untersagen, 8

b) Reparaturpflichtigen Anweisungen auf Reparatur⸗ oder Instandhaltungsarbeiten für diese Waren erteilen und bestimmen, daß Reparatur⸗ oder Instandhaltungs⸗ arbeiten vor der Neuanfertigung dieser Waren auszu⸗ führen sind,

c) Rangfolgen für die Ausführung von Reparatur⸗ oder

Instandhaltungsarbeiten an einzelnen Waren durch Velauntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und

Preußischen Staatsanzeiger vorschreiben,

d) Höchstfristen für Reparatur⸗ oder Instandhaltungs⸗ arbeiten für bestimmte Waren durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger festlegen mit der Maßgabe, daß die Betriebe die Uebernahme weiterer Aufträge ablehnen und die Auftraggeber an den Reparaturdienst verweisen müssen, falls sie diese Höchstfristen ni können. bI1I1I

2. Die Reparaturdienste können

a) Verbrauchern Reparaturpflichtige nachweisen,

b) Reparaturpflichtige für bestimmte Reparatur⸗ und Instandhaltungsarbeiten einsetzen, ihre Belastung mit derartigen Arbeiten überwachen und ausgleichen,

c) die Reparaturpflichtigen überprüfen, ob sie der Reparatur⸗ und Instandhaltungspflicht sowie der Auf⸗ zeichnungspflicht 5) nachkommen,

d) den Reparaturpflichtigen auferlegen, sofort Meldung zu erstatten, sobald Reparaturaufträge bei ihnen nicht mehr

e) den Reparaturpflichtigen jeweils bestimmte Bezirke zuweisen.

§ 5

X“

Die Reparaturpflichtigen haben ein Auftragsbuch oder sonstige übersichtliche Aufzeichnungen zu führen, aus denen Auftragsdatum, Auftraggeber, Gegenstand, Preis und Aus⸗

1“

bestellungen sind in Aufträge auf Material nach den neuen Vorschriften umzuwandeln. 3

lieferungsdatum für jede ausgeführte Arbeit ersichtlich sind. 1

21. August 1939) mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗

einhalten 8 11“ *

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 170 vom 24. Juli 1943. S. 3

ahmevorschrift

„Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte iete beh scch vor, auch durch die Bewirtschaftungsstelen ver vehan 1“ die Reparaturdienste Ausnahmen von schreiben. jeser Anordnung zuzulassen oder vorzu⸗

Strafvorschriften

(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnun Grund der 88 2 bis 4 ergangenen Weisungen E“ 8 88 v Verordnung über den Warenverkehr bestraft (2) Die Or nungsstrafbefugnisse (§§ 14, 15 der V über den Waxenverkehr) werden Reschebeaaftvanden für Kleidung und verwandte Gebiete wahrgenommen.

(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkü 8 eis An g g Verkündun in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten 1 den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivikverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.

(2) Gleichzeitig treten die Anordnung VI/43 sowie die das erlassene- Durchführungsanordnung 1 beige vom 429. 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 54 vom 6. März 1943) außer ““

Berlin, den 23. Juli 1943. 8 Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann.

kaeanlage zu Verzeichnis der reparaturpflichtigen Waren

Als Waren im Sinne des § 1 der Anordnung IX/ ütsr verwandte wegle.. 3 der eparaturpfli om 24. Juli 1943 gel Spi Ressszhen K 3 gelten folgende Spi Männer⸗ und Knaben⸗Oberbekleidung Ber und Mädchen⸗Oberbekleidung änner⸗ und Knabenleibwäsche und Mädchenleibwäsche Tggg und ⸗wäsche Männer⸗ und Knabenkopfbekleidung Frauen⸗ und Mädchenkopfbekleidung Berufs⸗ und Sporthekleidung Wirk⸗ und Strickwaren 4“ Korsetts 8 Mieder Schirme Stickereien Schürzen Bett⸗ und Ha Steppdecken.

8

Nichtamtliches Deutsches Reich schwebenden Schuld

1

des Reichs

Am Am 30. 4. 1943 31.5. 1943

in Millionen Rℳ

Zahlungsverpflichtungen aus der Be⸗ 8 gebung von 8 a) unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichs⸗ h4*”“ b) unverzinslichen Schatzanweisungen Z1*“” Kurzfristige Darlehen. beider Deutschen Reichs⸗ .

Summe der Zahlungsverpflichtungen

Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen .. . . .. 12,3

Summe der schwebenden Schuld 107 622,9 113 318,8

II. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine

1 Anleihestock⸗Steuergutscheine. . 54,6 2 N. F. Steuergutscheine I. = 1154,2 II. = 20,5 1 175,9

98 828,1

11,4 7877,4

893,7 107 610,6

51,4 1 174,7

III. Betriebsanlageguthaben und Warenbeschaffungs⸗ guthaben

1 Betriebsanlageguthaben ... 2 Warenbeschaffungsguthaben...

589,5 177,1

587,6 177,0

6 Verkehrswesen Verkehrsleistungen in den besetzten Ostgebieten

Der Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium Dr. Gan⸗ zenmüller bereiste jetzt die Ostgebiete und zeichnete im Rah⸗ men eines Betriebsappells in der Generalverkehrsdirektion Osten wiederum mehrere Eisenbahner aus dem Front⸗ und aus dem Bandengebiet mit dem ihnen vom Führer wegen Tapferkeit und oldatis hen Einsatz verliehenen Eisernen Kreuz II. Klasse bzw. Kriegsverdienstkreuz I. Klasse mit Schwertern aus.

Um die eroberten Gebiete verkehrsmäßig zu erschließen und für den erforderlichen Nachschub zu sorgen, rückten die Eisenbahner als erste zivile Formation den Truppen nach. Der Unterschied zwischen Militär⸗ und Zivilverwaltung spiegelt sich auch im isenbahnwesen der besetzten Ostgebiete wider. Im Operations⸗ bereich der Front schaffen und kämpfen die feldgrauen Eisenbahner nter der Befehlsgewalt der Wehrmacht; im rückwärtigen Gebiet dagegen verrichten ihre Kameraden in der blauen Uniform ihren Dienst nach den Weisungen der zuständigen Reichsverkehrsdirek⸗ S die von der Generalverkehrsdirektion Osten gesteuert

Der gewaltige Raum des besetzten Ostens ist aufgeteilt in die bier Verkehrsdirektionen Riga, Minsk, Kiew und Dnjeprope⸗ rowsk. Im Donezbecken mit seiner differenzierten Wirtschaft ver⸗ sehen die blauen Eisenbahner allein den Dienst ohne vorgelagerte

Feldeisenbahn⸗Kommandos. Die Bewältigung der Aufgaben i Osten erfordert ganz ardere Maßstäbe alg Reich 8g- sind. Die Betriebslänge der östlichen Verkehrsdirektionen beträgt im Durchschnitt 6000 km, im Reichsdurchschnitt dagegen nur rund 2500 km. Dementsprechend sind auch die von den Betriebsämtern zu überwachenden Strecken riesig und haben eine Länge bis zu 1200 km im Gegensatz zu knapp über 100 km im Reichsdurch⸗ schnitt. Ueberträgt man die Entfernungen des Sitzes der Ver⸗ kehredtrektionen von der Zentrale in Warschau auf den inner⸗ Raum, so ergeben sich folgende interessante Vergleiche: 9 rschau —Riga bedeutet eine Reise von Berlin nach Freiburg Wars au —Minsk von Berlin nach Düsseldorf Warschau-—Kiew von Berlin nach Basel und Warschau Dnjepropetrowsk von Ber⸗ lin nach Danzig. Dabei ist höchstens die halbe Reisegeschwindigkeit E öö zu legen. Die ungeheueren räumlichen gen im en erforde 1 öhe f E“ s fordern auch eine viel höhere Kopfzahl Bei der Wiederherstellung des Eisenbahnnetzes w if⸗ licherweise die Erfordernisse der Vlon⸗ 1““ laufen die dienstlichen Bedürfnisse der Reichsbahn, vor allem die Notwendigkeit der Kohlenversorgung für die Betriebszwecke ferner die Bedürfnisse der Kriegs⸗ und Ernährungswirtschaft und schließlich die der Behörden und des zivilen Verkehrs. Um den Anschluß an das deutsche Bahnnetz sicherzustellen mußten die ehe⸗ maligen Sowjetlinien von ihrer breiteren Spurweite auf die deutsche Normalspur umgespurt werden. „Die hierbei vollbrachten Arbeitsleistungen gehören . Zeiten zu den größten Rahmestaten uesbter u— 8 sie waren vielfach geradezu schlachtentscheidend. Ein deutsches Stammpersonal von 40 Köpfen hat es mit 10 000 Russen zuwege gebracht, bei minus 18 Grad Kälte und Schneestürmen bis zu 52 km täglich umzuspuren. Von der Gesamtleistung der umge⸗ spurten 30 000 km. erhält man erst die richtige Vorstellung wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Deutsche Reichsbahn in ihrem ursprünglichen Netz 78 000 km hatte. Die Leistungsfähigkeit der umgespurten Strecke wurde durch Erweiterungsbauten noch er⸗ heblich verbessert, und zwar durch den Einbau von Weichen und Ueberholungsgleisen, die Errichtung von Lokomotivschuppen und Wassertürmen, die Verlegung von Hunderten von Kilometern neuer Rohrleitungen und die Neuschaffung einer Fülle von Maschinenanlagen. So wurde das Streckennetz, das die deutsche Ostfront versorgt, immer dichter und zuverlässiger. An diesen Leistungen sind die Reichsverkehrsdirektionen mit ihrem eigenen e dht e d 9 beauftragten Firmen mit 40 v. H., ganisation Todt mit 30 v. H ide zusa 2 f met 30 v. Hatbereilign H. und beide zusammen ebenfalls Von entscheidender Bedeutung für die Betriebssicherheit war auch der Ausbau der reichseigenen Fernmeldeanlagen. Das Schwergewicht lag dabei auf der Verstärkung der Fernsprech⸗ Fernschreib⸗ und Morseanlagen, da sich der Funkverkehr wegen der Notwendigkeit der Geheimhaltung für die Zwecke der Reichs⸗ bahn weniger eignet. Vor allem aber mußte ein leistungsfähiger Lokomotiv⸗ und Wagenpark herangeschafft werden. G Alle diese Aufgaben waren nur zu meistern, weil der deutsche Eisenbahner seine Pflicht im besetzten Ostgebiet mit vorbildlicher Treue und Einsatzbereitschaft erfüllt hat. Besonderes Lob ver⸗ dient der deutsche Lokomotivführer, der Nacht für Nacht die durch Bandenanschläge gefährdeten Strecken befahren und selbst zur Waffe gegriffen hat, um den feindlichen Widerstand zu brechen,

wo er ihm entgegentrat. Bei der Verteidigung von Bahnhöfen, Gleisanlagen und rollendem Material hat der Mann mit dem Flügelrad auf dem Kragenspiegel ein stilles Heldentum entfaltet, das allein die Größe des erreichten Erfolges gewährleistete. Wie Staatssekretär Dr. Ganzenmüller bei der Verleihung der Aus⸗ zeichnungen betonte, ist die Verkehrslage trotz des Luft⸗ und Ban⸗ denterrors auch in den besetzten Ostgebieten flüssiger denn je. Die erhöhten Anforderungen durch die an der Östfront neu ent⸗ brannte Schlacht können ohne Schwierigkeiten bewältigt werden. Die Reichsbahn besitzt sogar noch einen erheblichen Spielraum zu Mehrleistungen über den gegenwärtigen Stand hinaus.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatsoper in der Zeit vom 25. Juli bis 6. August 19 3 Staatsoper Unter den Linden Sonntag, 25. Juli: Der Troubadour. Musikal. Heger. Beginn: 18 Uhr. Ausverkauft. Montag, 26. Juli: Geschlossen. Dienstag, 27. Juli: Geschlossen. Mittwoch, 28. Juli: Geschlossen. 8 Donnerstag, 29. Juli: Der Troubadour. 1 Fäger. Beginn: 18 Uhr. Freitag, 30. Juli: Madame Butterfly. Schüler. Beginn: 17 ¾¼ Uhr. Sonnabend, 31. Juli: Figaros Ho chzeit. „Schüler. Beginn: 18 ¼ Uhr. 1 Sonntag, 1. August: La Traviata. Schüler. Beginn: 18 ¼ Uhr., Ausverkauft. Montag, 2. August: Geschlossen. Dienstag, 3. August: Geschlossen. Mittwoch, 4. August: Geschlossen. Donnerstag, 5. August. Kein öffentlicher Verkauf. Beginn: 18 ¼ Uhr. Freitag, 6. August: Kein öffentlicher Verkauf. Beginn: 18 ½¼ Uhr.

Staatsoper am Königsplatz Sonntag, 25. Juli: Geschlossen. 8 Montag, 26. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. ginn: 18 ¼ Uhr. Dienstag, 27. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. Beginn: 18 ¼ Uhr. Mittwoch, 28. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. Tiefland. Beginn: 18 ¼ Uhr. Donnerstag, 29. Juli: Geschlossen. Freitag, 30. Juli: Geschlossen. Sonnabend, 31, Juli: Geschlossen. Sonntag, 1. August: Geschlossen. Montag, 2. August: Kein öffentlicher Verkauf. zeit. Beginn: 17 ½¼ Uhr. August: Kein öffentlicher Verkauf. Tosca. Beginn: Mittwoch, 4. August: Beginn: 18 ¼ Uhr. Donnerstag, 5. August: Geschlossen. Freitag, 6. August: Geschlossen.

Leitung:

Musikal. Leitung Musikal.

Musikal.

Leitung: Leitung:

Musikal. Leitung:

Rigoletto. Tiefland.

Be⸗ Rigoletto.

Tiefland.

Figaros Hoch⸗

Kein öffentlicher Verkauf. Tiefland.

Selbständige Handwerker sozialversichert Kranken⸗ und versicherung bei Fliegerschäden⸗Einsatz

Auf Veranlassung der Reichsgruppe Handwerk sind solche selb⸗ ständigen Handwerker in den Schutz der gesetzlichen Krankenver⸗ icherung einbezogen worden, die im Sondereinsatz an der Be⸗ eitigung von Fliegerschäden arbeiten. Nachdem diesen Betriebs⸗ inhabern vor einigen Monaten in weitem Umfange der Unfall⸗ versicherungsschutz gegeben war, erhalten sie seit dem 1. Juni auch Krankenhilfe. Damit ist den berechtigten Versicherungs⸗ und Ver⸗ sorgungswünschen von Männern stattgegeben worden, die unter viesa⸗ von Gesundheit und Leben oft weit vom Sitz ihres Be⸗ triebes entfernt schwere kriegsnotwendige Arbeiten verrichten.

Die Einzelheiten sind in einem Abkommen zwischen dem Reichs⸗ minister des Innern, dem Reichsverband der Innungskranken⸗ kassen und der Innungskrankenkasse des Baugewerkes in Berlin festgelegt. Während in der Regel die gesetzliche Krankenversiche⸗ rung nur die Gefolgschaftsmitglieder erfaßt, kommen jetzt auch den im Sondereinsatz tätigen selbständigen Handwerkern die Leistungen der Krankenversicherung zugute. Sie erhalten für 52 Wochen Krankenhilfe (Krankengeld, Hausgeld oder Taschengeld weitgehenden Heilmittelersatz, Sterbegeld). Der Anspruch beginnt mit der Abreise und endet eine Woche nach Beendigung des Ein⸗ satzes. Die selbständigen Handwerker zahlen hierfür keine Bei⸗ träge. Die Versicherung wird von der Innungskrankenkasse des Baugewerkes in Berlin durchgeführt. Das Abkommen ist mit dem 1. Juni in Kraft getreten. Die neue Regelung ist deshalb besonders bedeutsam und notwendig, weil in den vom Bomben⸗ terror heimgesuchten Gebieten viele selbständige Meister oft unter schwierigsten Verhältnissen eingesetzt sind.

Unfall⸗ 1

Wirtschaft des Auslandes

Die dänischen Braunkohlenvorkommen bei Söby Fündigkeit auf 7 bis 10 Mill. t geschätzt

28 Kopenhagen, 23. Juli. Das vor kurzem entdeckte große Braun⸗ kohlenvorkommen bei Söby dürfte nach sachverständigen Urteilen noch weit ertragreicher sein, als zuerst angenommen wurde. Man⸗

schätzt die Fündigkeit, die zunächst mit 5 bis 6 Mill. t veranschlagt

wurde, nunmehr auf 7 bis 10 Mill t und hält die Möglichkeit

für nicht ausgeschlossen, daß dieses Braunkohlenvorkommen sich

unter einer Lehmschicht bis zur Westküste Jütlands erstreckt. Mit

einer Entdeckung sind die Befürchtungen einer baldigen Erschöp⸗

ung der zur Zeit sehr stark ausgenutzten Braunkohlenvorkommen Landes für längere Zeit gegenstandslos geworden.

Der finnische Außenhandel im ersten Halbjahr 1943

Helsinki, 23. Juli. Nach der Statistik des Zollamts betrug die Einfuhr in der ersten Jahreshälfte 1943 wertmäßig 6670,4 Mill. Fmk gegenüber 4848,4 Mill. Fmk in der gleichen Zeit des Vor jahres und 4726,5 Mill. Fmk im ersten Halbjahr 1941. Im Juni 1943 sank der Wert der Wareneinfuhr von 1199,3 Mill. Fmk. im Vormonat auf 941,9 Mill. Fmk und machte im gleichen Monat des Vorjahres 1495,6 Mill. Fmk und im Juni 1941 894,5 Mill. Fmk aus. An erster Stelle der eingeführten Waren standen Eisen⸗ und Eisenerzeugnisse, Maschinen und dergleichen.

„Der Wert der Warenausfuhr, der in den ersten sechs Monaten im Jahre 1941 1937,7 Mill. Fmk betrug und 1942 in der gleichen Zeit auf 2022,7 Mill. Fmt anstieg, erreichte in den ersten sechs Monaten 1943 3635,2 Mill. Fmk. Im Monat Juni 1943 lag auch die Ausfuhr mit 639,2 Mill. Fmk unter der des Vormonats, in dem sie 845,4 Mill. Fmk betrug. Im Juni 1942 wies die Statistik eine Ausfuhr von 506,7 Mill. Fmk und 1941 eine solche von „336,3 Mill. Fmk. aus. An erster Stelle bei den Ausfuhr⸗

waren stehen Papier, Papiermasse, Holz und P

Fortschritte gemacht

Günstige Gestaltung des slowakischen Geldmarktes

Preßburg, 23. Juli. Der slowakische Geld⸗ und Kapitalmarkt steht weiter im Zeichen einer ruhigen und stetigen Entwicklung. Vor allem zeigen die Einkagen bei den Geldanstalten eine langsam steigende Tendenz. Sie haben sich bis Ende Mai auf 7,6 Mrd. Ks. erhöht gegenüber 7,4 Mrd. Ks. im Vormonat und 6,8 Mrd. Ks. im Vergleichsmonat des Jahres 1942. Die Liquidität der einzelnen Geldinstitute hat sich dabei allerdings nicht einheitlich entwickelt, was auch aus den Jahresabschlüssen der einzelnen Banken zu ersehen ist. Im ganzen zeigt der flowakische Geldmarkt ein

günstiges Bild, was für den Erfolg der vor kurzem aufgelegten 500⸗Mill.⸗Ks.⸗Anleihe von Bedeutung sein wird. Die Anleihe soll vor allem von den breiteren Schichten gezeichnet werden, insbesondere von jenen Kreisen, die gehortete Gelder besitzen. Man schätzt die in dieser Weise angesammelten Beträge auf einige hundert Mill. Ks., die jetzt nutzbringend in den Wirtschafts⸗ kreislauf eingeschaltet werden können.

Der schweizerische Außenhandel im Juni und im ersten Halbjahr 1943

„Zürich, 23. Juli. Die schweizerische Einfuhr erreichte nach den bisher vorliegenden provisorischen Ziffern im Juni dieses Jahres einen Wert von 145,7 Mill. Fr. gegen 190,6 Mill. Fr. im Juni 1942 und gegen 184,1 Mill. Fr. im Mai 1943. Die Ausfuhr belief sich im Juni d. J. auf 156,6 Mill. Fr. gegen 128,5 Mill. im ent⸗ sprechenden Vorjahresmonat und gegen 128,9 im Mai 1943. Die Ausfuhr war also um 10,9 Mill. Fr. größer als die Einfuhr, der Juni zeigt also eine aktive Handelsbilanz, während die vorher⸗ gehenden fünf Monate des Jahres 1943 den normalen Einfuhr⸗ überschuß brachten. Auffallend ist die beträchtliche Abnahme der Einfuhr im Vergleich zum Vorjahres⸗Juni, die wertmäßig 44,9 Mill. Fr. ausmacht, aber auch mengenmäßig ist natürlich ein Importrückgang zu verzeichnen. Das Sinken der Einfuhr wird auf eine Verminderung der Lebensmittelimporte und der Betriebsstoffimporte zurückgeführt. Die Ausfuhr zeigt bei er⸗ höhten Wertziffern einen Rückgang der exportierten Mengen, eine Folge von Preiserhöhungen und von Verschiebungen in der Zu⸗ sammensetzung der ausgeführten Waren.

Die Einfuhr im ersten Halbjahr 1943 belief sich auf 983,7 Mill. Fr. gegen 1049,2 Mill. Fr. in der entsprechenden Zeitspanne des Vorjahres. Sie ist also beträchtlich gesunken, da man auch die Preissteigerung bei einem Vergleich berücksichtigen muß. Die Ausfuhr im ersten Halbjahr 1943 betrug 780,2 Mill. Fr. gegen 720,7 Mill. Fr. in den ersten sechs Monaten 1943.

Pläne zur Intensivierung der schweizerischen Exportwirtschaft

Zürich, 23. Juli. In der Generalversammlung der Schweize⸗

rischen Zentrale für Handelsförderung in Zürich befürwortete der Präsident in seinem Eröffnungswort eine größere Zusammen⸗ arbeit der Handelszentrale mit den schweizerischen Vertretungen im Auslande zur Unterstützung des Exports. Der Jahresbericht erwähnt besonders die Hilfe, die die Handelsagenturen der Zen⸗ trale im Auslande den schweizerischen Exporteuren bei der Ab⸗ wicklung von Geschäften angedeihen ließen. Daneben sei es un⸗ bedingt notwendig, jetzt schon Vorbereitungen zu treffen, um nach Abschluß des Krieges alle Möglichkeiten für den schweizerischen Export voll ausnutzen zu können. Zu diesem Zweck sollen ver⸗ schiedenen diplomatischen Missionen besondere Handelsorgani⸗ sationen angeschlossen werden. 1

Gewaltige Fortschritte des Wiederaufbaues in Hongkong Ausfuhrhafen und Versorger der benachbarten Gebiete Schanghai, 23. Juli. Der Wiederaufbau in Hongkong ha

1 l. Der Wiederaufbau⸗ ꝓ8H G hat, wie Centralpreß meldet, in den letzten eineinhalb Jahren gewaltige e Tabak⸗, Zucker und Lebensmitter⸗