hnüpfen.
Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie können die Ausnahmegenehmigungen an Auflagen oder Bedingungen
Begründete Anträge der Betriebe auf Erteilung von Aus⸗ nahmegenehmigungen sind bei der zuständigen fachlichen Glie⸗
derung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Innung, Fachgruppe oder Fachuntergruppe) einzureichen.
§ 6 Strafvorschriften
Zuwiderhandlungen gegen die Anweisung werden nach den. §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 bestraft. — 8
§ 7
Inkrafttreten 6
Diese Anweisung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt b in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der 11“ — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. v“ Berrlin, den 24. Juli 1943. A11“ Reichsgruppe Handwerk als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ 1 beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete. Hans Schwarz, Leiter der Bewirtschaftungsstelle. EE Bekleidungsindustrie als Bewirtschaftungs⸗
stelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete.
Herbert Tengelmann.
1
Anordnung Nr. 14 zur Durchführung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Verarbeitungsregelung für Polyvinylchlorid) Vom 26. Juli 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ e mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur UHeberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§ 1 Polyvinylchlorid (Igelit PCUI, Vinnol) sowie vinylchlorid⸗ haltige Polymerisate (Ilegit MP) darf in Form von Pulver und wasserfreien Pasten nur verarbeiten, wer in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis zum 30. April 1941 diese Erzeug⸗ nisse im eigenen Betrieb verarbeite hat.
8§ 2 (1) Polyvinylchlorid sowie vinylchloridhaltige Polymerisate jeglicher Form, wie Pulver, wasserfreie Pasten, Folien, Platten, Stangen, Rohre usw. dürfen nicht verarbeitet werden zu: Abdeckungen und Wänden für beete, 8 Abteteern. Aermelschonern, Asphaltschiebestreifen, Ausgußbeckenpolstern, Ausgußbeckenschutzschnur, Badehauben, Badezubehör aller Art mit A tablen Badewannen, 8. Barbier⸗ und Frisierkragen, Beuteln aller Art, Billardzubehör, Bowdenspiralen, Brausen, Brausenkappen, Bucheinbänden, Buchschutzhüllen, 1“ Damenbinden und ⸗teilen hierfür Damengürteln und ⸗scnallen, Einkaufstaschen,““ ahrradgriffen, Fahrradsätteln, ö1 Fahrzeugkotschützern und Kotschutzlappen, Flaschenverschlüssen mit Ausnahme K auflagen, Fußboben beleee 1 alanteriewaren, Gartenschläuchen, Gipsbechern für Dentalbedarf, Haarbefestigungsmitteln aller Art, Haarschmuck, Fhns eennt 8. . Haushaltungsschürzen, Hosenträgern, Hutsteifen, 8 “ Irrigatoren und Teilen hierfür, solierfüßen für Tischtelefone, Kabelschellen, 8 Kaffeewärmern, Kämmen aller Art, 8 Kanalkombinationen für Spinnmaschinen Kappen aller Art, Kinderlätzchen, 85 Kinderschürzen, vI11“ Kinderwagenzubehör aller Art mit derwagenbereifungen, Klosettringen, 8 Klosettsitzen und Zubehörteilen, Koffern aller Art, Krawatteneinlagen, Kutschwagenrecfen, Läufern und Matten aller Art, Lockenwicklern und Teilen hierfür, Malerwalzen, Mischgeweben — dern aus Polyvinylchlorid, Verwendungszwecke, Möbelpolstern,
Treibhäuser und Früh⸗
“ 48 2
ECEE“
unter Verwendung von Fäden und Bän⸗ auch für orthopädische
11 NA.* Pedalgummiersatz;,,
Pedalrückstrahlerrahmen, Präservativen, 1 Punktrollern und ⸗saugern, Rebbändern, Reisenecessairen, Schenkelriemen, Scherzartikeln, 1 Schildern und Plaketten, mit Ausnahme von beständigen Bezeichnungsschildern, Schirmen und Schirmteilen, Schmuck⸗ und Bijouteriewaren, Schnürsenkeln und ⸗spitzen, Schreibmaschinenunterlagen, Schreibunterlagen, 4 Schuhzwecken, ausgenommen von Austauschstbffen für Schuhober⸗ und ⸗unterleder, ferner mit Ausnahme von Scohlen und Absätzen, Besatzkunstleder für Straßen⸗ schuhe, Austauschstoffen für Schuhoberleder für Ar⸗ beitsschuhwerk, Schuhrahmen, 1 8 Schulranzen, Sicherheitsgürteln für Kinder, I Socken⸗ und Strumpfhaltern und Teilen hierfü Spielwaren, Sportartikeln, 8 Steckdosen und Schaltern, Stempeln, 8 Stempelunterlagen, Tarnfolien und Tarnstoffen, ausgenommen für direkte Wehrmachtszwecke, Taschenbügeln, Täschnerwaren aller Art, Tischbelag, Uhrenarmbändern, Untersetzern aller Art, Verdunkelungsvorxichtungen und Wasserhahnschläuchen, Wasserstrahlreglern, Zahltellern. 1 (2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten auch für die Durch⸗ führung von Wehrmachts⸗ und Ausfuhraufträgen. 8 (1) Polyvinylchlorid sowie vinylchloridhaltige Polymerisate dürfen zu Folien, die zur Herstellung von Bekleidungsstücken aller Art dienen, nur verarbeitet werden, wenn diese Folien folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Zugfestigkeit. Zugseß Folien müssen eine Zugfestigkeit von mindestens 1,5 kg/em und von mindestens 120 kg/cmꝛ besitzen. Die Werte sind mit einer Zugmaschine bei einem Vorschub von 120 mm bis 150 mm in der Minute und einer Prüf⸗ temperatur von 200 C zu ermitteln. 1““
2. Bruchdehnung beim Zugversuch.
8
9* Teilen hierfü 8
— Die Dehnung der Folien muß mindestens 200 % be⸗
tragen. Die Bestimmung hat gleichzeitig mit der Be⸗ stimmung der Zugfestigkeit zu erfolgen. 3. Kältefestigkeit. 1 ““ Die Käͤltefestigkeit der Folien muß minus 15° C be⸗ tragen *). 4. Gewichtsverlust bei Warmlagerung. Der Gewichtsverlust bei Warmlagerung der Folien bei einer Temperatur von 900 C darf in 4 Tagen 8 % nicht übersteigen. Die Werte sind mit einem regulierbaren Trockenschrank, der mit einer Vorrichtung zur Luftum⸗ wälzung versehen ist, festzustellen. (2) Ueber die auf Grund des Absatzes (1) vorgen Prüfungen sind Aufzeichnungen zu machen.
Die Reichsstelle „Chemie“ kann in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bestimmungen der §88 1 und 2 zulassen. Sie kann diese Befugnis auch auf andere Stel⸗ len übertragen. 8 5
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8 b
(1) Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach der Ver⸗ kündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores⸗ net sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil⸗ verwaltung — üehg auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier⸗ mark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. 4
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
1. Anordnung Nr. 9 zur Durchführung der Anord⸗ nung 1/43 vom 3. August 1940 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 180 vom 3. August 1940) in Verbindung mit der Bekannt⸗ machung der Reichsstelle „Chemie“ über Nummern⸗ bezeichnung von Anordnungen vom 19. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942). Anordnung Nr. 10 zur Durchführung der Anord⸗ nung 1/43 vom 30. April 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 99 vom 30. April 1941) in Verbindung mit der Bekanntmachung der Reichsstelle „Chemie“ über Nummernbezeichnung von Anordnungen vom 19. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942). Berlin, den 26. Juli 1943. v“ Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
ommenen
*
*) Wegen der Versuchsausführung vgl. Aufsatz in Zeitschrifr. „Kunststoffe“ Ig. 28 (1938) S. 171. 3
Wirischaftsteil
Wesermünde⸗Lüneburg in Wesermünde
In Wesermünde fand am 20. Juli 1943 die konstituierende Sitzung der Gauwirtschaftskammer Ost⸗Hannover statt. Der Prä⸗ sident, Wehrwirtschaftsführer Kaufmann Hans Kohnert, koöonnte bei der Eröffnung den Gauleiter und zahlreiche Ehrengäste aus Partei, Staat, Wehrmacht und Wirtschaft begrüßen. In einem anschließenden Vortrag ging Präsident Kohnert eingehend auf die Neuorganisation in der gewerblichen Wirtschaft und den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Ost⸗Hannover ein. Er gab die Zu⸗ sammensetzung des Präsidiums bekannt: 1. Direktor Robert Ahlf, Wesermünde⸗G., 2. Kaufmann Wilhelm Burmeister, Lüneburg, 3. Kaufmann Wilhelm Cordemann, Wesermünde⸗Lehe 4. Friseur⸗ meister Heinrich Heisig, Gauhandwerksmeister, Lüneburg 5. Di⸗ rektor Otto Schrödter, Wesermünde⸗G., 6. Bäckermeister Friedrich Soetebier, Scharmbeck b. Winsen / Luhe, Kreis Harburg, 7. General⸗ direktor Georg Weidenhöfer, Bremen, 8. Generaldirektor Wilhelm Wilke, Celle. Die Gauwirtschaftstammer Ost⸗Hannover hat in Lüneburg und Verden Zweigstellen bereits errichtet und wird mit dem 1. Oktober ds. Is. auch in Celle eine Fweißiteng errichten, die für die Kreise Burgdorf, Gifhorn und Celle zuständig ist.
Der Präsident wandte sich in seinen Ausführungen vor allem an die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Gauwirtschaftskammer und führte aus, daß von ihnen weitgehendst das Ansehen der Kammer abhängig sei und daß ihr Amt eine ständige Pflege des Gemein⸗ schaftsgeistes erwarte, denn nur wenn die Wirtschaft zusammen⸗ stehe, wenn sie sich zu einem einheitlichen, in sich geordneten Gan⸗ zen zusammenfinde und sich geschlossen ausrichte auf eine höhere Idee, könne sie sich auf die Dauer behaupten. Die deutsche Wirt⸗ schaft habe sich mit einer Aufgeschlossenheit ohnegleichen in die Anschauungswelt einer neuen Zeit hineingelebt und im Kriege eine Bewahrungsprobe abgelegt, die jedem noch so strengen, wenn nur gerechten Maßstab standhielte. 1
Gauwirtschaftsberater Matthus Schlüter umriß in kurzen Worten die Zusammenarbeit zwischen der. Gauwirtschaftskammer und dem Gauwirtschaftsberater. Es hinge vor allem von der wirt⸗ schaftspolitischen Einstellung der Männer, die in der Gauwirt⸗ schaftskammer mitarbeiteten ab, ob die bedeutsame Umstellung und die wirtschaftliche Umgruppierung zum Nutzen der Wirtschaft des Gaues Ost⸗Hannover ausgebaut werden könne. Notwendig sei, daß die im Gau gebundenen Eigenheiten und die wirtschaftliche Struktur des Gaugebietes auch bei wirtschaftlichen Entscheidungen beachtet würden.
Anschließend ergriff Gauleiter Stgatsrat Otto Telschow das Wort und begründete den Beschluß, die Gauwirtschaftskammer Ost⸗Hannover nach Wesermünde zu verlegen und nicht an den Sitz der Gauleitung in Lüneburg. Wesermünde als Fischereihafen und einziger Großstadt des Gaues sei eine besondere Führungsaufgabe
ugefallen. Ein Ziel der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik seßs die Ernährungsfreiheit zu erringen. Bei der Erreichung dieses
Konstituierende Sitzung der Gzauwirtschaftskammer Ost⸗Hannover
Zieles würde Wesermünde eine sehr große Rolle ielen. Der Gau⸗ leiter gab der Erwartung Ausdruck, daß diese Gründe auch den aus dem Süden des Gaues kommenden Vertretern aus Industrie, Handwerk und Handel einleuchten würden. Seine Auffassung von der Bedeutung Wesermündes und Curhavens decke sich mit der des Reichsmarschalls Hermann Göring und des Preu zischen Finanz⸗ ministers Dr. Popitz. Es sei selb tverständlich, daß er bereit sei, das Wirtschaftsleben des übrigen Gaugebietes ebenso zu fördern. Der Gauleiter machte dann weiter daruͤber Mitteilung, daß nun⸗ mehr ein eigenes Gauarbeitsamt gebildet würde, das in aller⸗ nächster Zeit seine Tätigkeit aufnehmen werde. Aufgabe der Gau⸗ wirtschaftskammer sei es, dem dienen. Die Wirt⸗ schaft solle dem deutschen Volk jene Le⸗ ensmöglichkeiten schaffen, die es auf Grund einer Facig es ert, geiche kulturellen Leistungen und seines menschlichen Wertes beanspruchen
Das Beispiel der Kriegslokomotive Weg mit dem Ballast! 8
Als Direktor Degenkolb, der Leiter des Hauptausschusses Schienenfahrzeuge beim Reichsminister für Bewaffnung und Mu⸗ nition, den Fachleuten erstmalig die neue Kriegslokomotive vor⸗ ührte, konnten diese auf den ersten Blick die wesentliche Verein⸗ achung der sonst üblichen Bauweise feststellen. Trotz des Weg⸗ alles vornehmlich der Schönheit dienender, aber nicht betriebs⸗ wichtiger Teile macht die Kriegslokomotive einen äußerst gefälligen Eindruck. In ihr kommt die ů. uns alle grundlegende Ein⸗ stellung zur Gestaltung der Technik zum Ausdruck. Zum Beginn des Maschinenzeitalters glaubte man, Pumpen, Dampfmaschinen und andere technische Erzeugnisse durch künstlerische, an Renaissance und Barock erinnernde . en der Einzelteile „verschönern zu müssen. Die Hersteller haben sich nur schwer entschließen kön⸗ nen, von dieser Einstellung abzugehen. Erst allmählich lernte die Oeffentlichkeit die Technik elbst als gestaltendes Moment schätzen, wobei sie jedoch durch gS Forderungen an Aeußerlichkeiten übertriebene Ansprüche zu st ine „de es nicht blitzte und blinkte, galt nicht als zünftig. Selbst völlig unwesentliche Teile erforderten zur Befriedigung dieser Ansprüche Leistungsaufwendungen, die sogar in Friedenszeiten manchmal nicht mehr zu verantworten waren. Im Kriege muß die Technik auf diese überflüssige Belastung verzichten. Wenn an der Kriegs⸗ lokomotive tausend Einzelteile in Fortfall kommen und 3000 Ein⸗ zelteile vereinfacht werden konnten, so ist das ein Musterbeispiel dafür, wie durch „Entfeinerung“ Leistungssteigerungen erzielt wer⸗ den können. Denn ohne diesen radikalen Schnitt in der Fertigungs⸗ technik wäre es kaum möglich geworden, den Bedarf an Kriegs⸗ lokomotiven zu decken. Wo ohne Verminderung der Leistung ent⸗ feinert werden kann, da muß es geschehen, um der Forderung von Reichsminister Speer nach gesteigerter Rüstungsproduktion gerecht
zu werden.
—
—
airtschaft des Auslandes
Gesicherte Wirtschaftsposition Norwegens im neuen Europa DOslo, 24. Juli. In einer Betrachtung über wirtschaftliche Zukunftsfragen weist die „Deutsche Zeitung in auf das für Norwegen wichtige Problem hin, wie in Zukunft der große Ueberschuß in der norwegischen Handelsbilanz gedeckt werden soll, der früher von der Schiffahrt aufgebracht wurde. Unbestreitbar klaffe hier eine Lücke, die auch nicht sofort mit dem Ende des Krieges geschlossen werden kann, denn die norwegische Handels⸗ flotte wurde zum großen Teil ein Opfer Englands. Aber die Handelsflotte werde im Rahmen der veränderten Aufgaben
Musikinstrumenten und Teilen hierfür,
wiedererstehen, und außerdem werde es sich dann zeigen, wie weit⸗ sichtig die norwegische Wirtschaftsführung war, a5 ie ohne Vor⸗
Angriff
behalt damit begann, die Erschließung der eigenen Kräfte in u nehmen. Die so geschaffenen Werte werden in stei⸗ gendem aße dem heimischen Verbrauch zugute kommen und damit zusätzliche Devisen schaffen. Beides werde ein volkswirt⸗ schaftlicher Gewinn sein. Die Wandlungen der Weltwirtschaft nehmen Norwegen zwar manche seiner alten Märkte und be⸗ schneiden auch manche üppige Verdienstmöglichkeiten der Ver⸗ angenheit, aber sie schaffen gleichzeitig neue Vorteile, die auf 869 natürlichen Zusammenhang des Ga. beruhen, der nicht mehr als Spiel des Zufalls, sondern als Frucht echter Gegenseitigkeit aufzufassen sei. Die norwegische Wirtschaft brauche im Rahmen der neuen Ordnung nicht um den Absatz ihrer Produkte besorgt zu sein, so heißt es weiter in dem Aufsatz. Europa war schon immer ein
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 171 vom 26. Juli 1943. ES. 3
bedeutender Abnehmer norwegischer Produkte. er un ünstigst Fall sei die norwegische Holzwirtschaft, die vor 8 günstgst⸗ rund ein Fünftel ihrer Ausfuhr auf dem Kontinent absetzte, Aber die Verhältnisse haben ine wischen zahlreiche neue technische Ver⸗ wertungsmöglichkeiten erschlossen. Holz sei einer der begehrtesten Rohstoffe geworden und werde es aller Voraussicht nach in Nor⸗ wegen selbst und auf dem Festlande bleiben. Die Verlagerung im Außenhandel der Welt werde auf dem Kontinent viele neue Absatzmöglichkeiten erschließen. 8
Englands Ausverkauf an die USA Genf, 25. Juli. „Evening News“ be iffert den letzter Zeit von England an die USA 1. Eööö. Gemälde, Juwelen und sonstigen Wertsachen auf mehrere Mil⸗ lionen Pfund Sterling. Das Blatt stellt feft, daß einer großen Anzahl englischer Kapitalisten von den englischen Behörden eine Ausreisegenehmigung erteilt worden sei, damit sie mit ihren Wertsachen in die USA reisten und diese dort absetzten. Die Be⸗ hörden stellten sich auf den Standpunkt, daß die hieraus resul⸗ tierenden Devisen der englischen Kriegführung zugute kommen Demgegenüber stellt „Evening News“ fest, daß eine kürzliche Kontrolle der egrden ergeben habe, daß die sraglichen USö⸗ Reisenden die Verkäufe der Wertsachen absichtlich verzögert haben um auf diese Weise ungestört in den USA leben zu können. Die britischen Ausreisebehörden hätten sich deshalb entschließen müssen, die Ausreiseerlaubnis, die bisher für unbestimmte Hen gewährt wurde, auf 6 bis 9 Monate zu beschränken und gleich⸗ zeitig eine Meldepflicht für alle einen Wert von 10 000 & über⸗ selgenden und zur Ausfuhr bestimmten Gegenstände zu verfügen.
Zum schweizerisch⸗slowakischen Warenaustauschabkommen Preßburg, 25. Juli. Zu den kürzlich in Bern unterzeichnet nlovrcffar chcesze Jichen Abmachungen über die enearaehncshe ontingente im zweiten Halbjahr 1943 erklärt man hier, daß das Austauschvolumen durch die Ausweitung einer Anzahl von Kon⸗ FSsr. eine Erhöhung auf 450 bis 500 Mill. Ks. erfuhr vährend es im ersten Halbjahr nur 300 Mill. Ks. ausmachte. nter Aufrechterhaltung der bisherigen Struktur des beiderseiti⸗ gen Warenverkehrs werden besonders die Kontingente für Ma⸗ chinen, Chemikalien, Heilmittel und Textilien seitens der Schweiz tark erhöht. Die Ausfuhr aus der Slowakei erstreckt sich wie bisher hauptsächlich auf Holz, Spirstus, Zucker, Holzkohle, Textil⸗ asern, Zement, Mineralble usw. Die Verrechnung erfolgt auch nftighin im Clearingwege.
8
Starke Nachfrage nach Schweizer Uhren
Zürich, 24. Juli. Der Jahresbericht der Solothurner Handels⸗
ammer meldet eine anhaltende Nachfrage nach Schweizer Uhren. bgleich sich Exportschwierigkeiten fühlbar machten, habe die leb⸗
afte Nachfrage nach Schweizer Uhren und Uhrwerken ange⸗ alten. Der Schweizer Uhrenindustrie kommt zugute, daß die eisten Länder gezwungen sind, ihren ganzen Probuntoasap arat
üuf die Herstellung von Kriegsmaterial umzustellen, so daß sie in erstärktem Maße auf die Belieferung mit Schweizer Uhren an⸗ ewiesen sind. Besonders verlangt waren die Qualitäts⸗ und MNarkenuhren, ferner wasserdichte Stahlbanduhren, während sich bAusführ von Golduhren heute nur noch auf sehr wenig Länder ränkt.
Hervorragende Getreideernte in Rumänien 8
Bukarest, 24. Juli. Die als Folge der diesjährigen guten ente schon seit Wochen erwartete Auflockerung der Vorschriften
erwiesen, daß das vorgesehene Hektolitergewicht des Weizens von 75 kg nicht nur erreicht, sondern weit übertroffen worden ist, und der Durchschnitt bei 80 kg zu liegen verspricht. Das einge⸗ brachte Getreide ist infolge der Witterungsgunst der letzten Wochen vollkommen ausgereift und so trocken, daß mit seiner sofortigen Vermahlung begonnen werden kann. Das Ergebnis der Ernte ist daher heute ein derartiges, daß bereits Befürchtungen hinsicht⸗ lich der weiteren Entwicklung der Preise auf dem Agrarsektor sb werden. Rumänien dürfte in diesem Jahre in be⸗ sonderem Ausmaße auf die Ausfuhr des anfallenden Ueber⸗ flusses von Brotgetreide angewiesen sein.
Bulgarisch⸗türkisches Baumwollieferungsabkommen
Sofia, 24. Juli. Am 22. Juli wurde in Ankara zwischen einer bulgarischen Wirtschaftsabordnung und Vertretern des türkischen Handelsministeriums ein Abkommen abgeschlossen, nach dem eine Million Kilogramm türkischer Baumwolle nach Bulgarien ein⸗ geführt werden, um hier verarbeitet zu werden. Die Bulgaren verpflichten sich, 850 000 kg Feenngeiigame den Türken zurück⸗ zuerstatten.
Indischer Exporthandel zum Erliegen gekommen — Vergebliche indische Klagen über den Schiffsraummangel
Bangkok, 24. Juli. Die indische Industrie⸗ und Handelskammer beklagt sich bei der britisch⸗indischen Regierung darüber, daß der indische Ausfuhrhandel praktisch zum Stillstand gekommen ist und daß die indischen Exporteure in größte Not geraten. Die Kammer erklärt, daß der Grund für diesen Exportrückgang der mangelnde Schiffsraum sei und daß die wenigen noch indische Häfen an⸗ laufenden Schiffe nur mit Kriegsmaterial aus Indien für die anglo⸗amerikanischen Kriegsschauplätze beladen werden. Die Industrie⸗ und Handelskammer fordert, daß für die indischen Ex⸗ porteure gewisse Exportquoten festgelegt werden sollen, und daß .“ Schiffsraum für diesen Export reserviert werden nuß.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 26. Juli auf 74,00 R.ℳ (am 24. Juli auf 74,00 R. ü) für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 24. Juli. (D. N. B.) New York 4,02 ½ -4,03 ⅛, Paris —,—, Berlin —,— Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 %⅝, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Zürich, 24. Juli. (D. N. B.) 111.40 Uhr.] Paris 5,40, London 17,30, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67½ B., Madrid 39,75, Holland 229 %, Berlin 172,55, Lissabon 17,70, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 ¼ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½ B., Buenos Aires 93,50, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 24. Juli. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse. Stockholm, 24. Juli. (D. N. B.) London 16,85 G.“ 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, auslänbische Gelbdsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung
n (Alexandrien und Lgairo) .
Afghanistan (Kabuh). E (Buenos Aires) . Australien (Sidney)
Brasilien (Ri'o de Janeiro) .
Britisch⸗Indien (Bombay⸗Tal⸗ 11““
Bulgarien (Sofia)
Dänemark (Kopenhagen)..
England (London) .
Finnland (Helsinkiuk) *
Frankreich (Paris)..
Griechenland (Athen)
dam)
Uran (Trberahbe) Island (Reykiavik) Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokso und Kobe). Kanada (Montreal Kroatien (Agram) . Neuseeland Wellingtonz ee Norwegen (O8lo)
Portugal (Lissabon)
Rumänten (Bukarest) . Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg) Schweiz (Zürich, Basel und WWW3ZZA““ Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg)
und Johannisburg) Türkei (Istanbul) Ungarn (Budapestit) Uruguay (Montevideo) Berein. Staaten von Amerika (New DVor
Belgien (Brüssel u. Antwerpen)
Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria
23. Juli
26. Juli Geld Brief
V Geld Brief 1 ägypt. Psfund — 100 Afghani 18,79 1 Pap.⸗Pes. 0,588 1 austr. Pfund — 100 Belga 39,90 1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen
1 engl. Pfund 100 Finnmark 100 Frs.
100 Drachmen
Gulden Rials 100 isl. Kr. 100 Lire 100 YDen
1 kanad. Dollar 100 Kuna
1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Frs.
100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar
18,88
18,79 0,592*
0,588
18,83 0,592
40,04
39,96
—
40,04
3,05½
3,058 8,047 52,25
52,25 52,15 5,07 5,̃06 5,07
1,672
1,668 1,6688 1,672
1382,70 14,61 38,50 18,16 58,711
132,70 132,70 14,61 14,59 38,50 88,42 13,16 13,14 58,711 58,591
4,995 56,76 10,19
100 100
132,70 14,59 38,42 13,14 58,591
5,005 5,005
56,88
4,995 56,88 10,21
56,76 10,19
59,46
57,89 4,995 8,591
23,565
39,46 59,58
58,91 5,005 8,609
18,605
57,89 4,995 5,591
28,565
1,978 1,982
1,199
1,978 1,199
8e. —
Frankreich .
Britisch⸗Indien Kanada
Brasilien
England, Aegypten, Südafrikanische Union.
Australien, Neufeeland .
2.2„2„2„
Vereinigte Staaten von Amerika
Für den innerdeutschen Verrechnungsverlehr gelten folgende Kurse:
Geld
9,89 4,995 7,912
74,18 4 2,098 4 2,498 0,130
Ausländbische Gelbsorten und Banknoten
Govereitgu ... 20⸗Franes⸗Stücke E“ Gold⸗Dollaars Aegyptische Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinischee . .ee e“ Belgische üurerererereerereeres Brasilianische 8 Britisch⸗Indisce. . Bulgarische: 500 Lewa und “*“ Dänische: grosfe. “ 10 Kr. und darunter Englische: 10 2 und darunter . Finnische.. 0, Franoöstechhg Holländische... ööe Italienische: grosfe NEIEEII .0,799⸗2 Sanab ehgg Kroatische. .75766,9 Norwegische: 50 Kr. u. darunter
Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki
Sumänische: 1000 Lei und
V 26. Juli 1
23. Inli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205 4,39 4,41
Brief 20,46
16,22 4,205 4,41
Geld
Notiz 20,38 für 16,16
1 Stück 4,185
1 ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso
1 austr. Pfb
100 Belgas
1 Cruzeiro
100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 Finnmar! 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
1 kanad. Dollar 100 Kuna 100 Kronen
0,46 2,46 40,08 0,09 28,05
8,00 52,80
0,468 0,44 2,46 2,44 40,08 39,92 0,099 0,98 23,05 22,95
4,39 0,44 2,44 39,92
0,08 22,95
3,07 52,10
5,055 4,99 132,70 13,12 0,99 4,99 56,89
8,07 52,10
V 8,09 52,30
5,075 5,055
5,01 4,99 132,70 132,70
5,075 5,01 182 70
—
13,18 1,01 5,01
57,11
13,18 1,01 5,01
.57,11
13,12 0,99 4,99
56,89
über die Getreideunsmahlung und Brorbereitung, die neben einer 1 völlige Freigabe stellung und des Verkaufs von Weißgebäck und Backwerk vorsieht, wird in Bukarest als Zeichen der zunehmenden sundung des rumänischen Wirtschaftslebens gedeutet. Die dies⸗ öhrige Ernte kann den neuesten Nachrichten aus dem Banat, der zonauebene und der Dobrudscha zufolge, nicht nur mengenmäßig, vg auch der Güte nach als hervorragend bezeichnet werden.
er Probedrusch hat in den verschiedensten Gegenden des Landes
Erhöhung der Brotration auch die
der Her⸗
allgemeinen Ge⸗ Oslo,
22,20
22,2
Rom
18
8
1. Untersfuchanga⸗ und Gerassachen. 2. Bbveeeeegdwbe 3. gebote,
8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,65 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B. 24. Juli.
(D. N. B.)
G., 23,20 B.
London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., s Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Fürtische.
500 Lei . Schwedische: große..
50 Kronen und darunter .. Schweizer: große
100 Frs. und darunter . Gerbische H Slowakische: 20 Kronen und
Horumnker 795 Südafrikanische Union.
Vork
2 Ungarisch: darunter.
vffentlicher Anzeiger V
. 100 100
100 Pengö und
100 Let Kronen Kronen Frs.
Frs.
serb. Dinar
1,688 59,64 58,07 58,07
5,01
1,86 59,40 57,83 57,83
4,99
1,66 1,88 59,64 58,07 598,07
5,01
59,40 57,83 57,83 V 4,99
8,58 4,39 1,91
100
100 100
100 slow. Kr. 1 füdafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Pengo
8,58 4,39 1,91
8,62 1,41 1,93
8,62 421 1,93
60,78
61,02
4 Oaeentliche Z . 7. Arttengesemfschaften, —,22 8. ö auf Aktien. 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
5. Verluft⸗ und Fun 6. Auslosung usw. von Weorecpapetevon,
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Hanbels⸗ und Aommandtngesellschaften,
Verschiebene
Unfall⸗ und Invallbenv Deutsche Neichsbank geanntmachungen.
3. Aufgebote
5524] Aufgebot.
F 21/48. Der Bauer Wilhelm Hyfing it Römstedt, vertreten durch Rechtsan⸗ walt Harms in Bevensen, hat das Auf⸗ bbot der abhanden gekommenen kammaktie Nr. 55 der Aktien⸗Zucker⸗ abrik Uelzen, lautend auf den Namen 82 Majors von Meding in Bode über 300 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 16. Februar 1944, mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ ssschneten Gericht, Zimmer 17, anbe⸗
ellen pflegte. Eine Maschine, an der
raumten Aufgebotstermine seine Rechte autsumelden und die Urkunde vorzu⸗ ggen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Helzen, den 15. Juli 1943. Das Amtsgericht. —
118525] Aufgebot.
F 28/43. Der Bauer Eduard Bauck in Klein Süstedt, vertreten durch Rechtsanwalt r. Siemer in Uelzen, at das Aufgebot der verlorengegange⸗ uen Stammaktie Nr. 926 der Aktien⸗ ackerfabrik Uelzen, lautend auf den oomen des Hofbesitzers Heinrich Bauck in Klein Süstedt, beantragt. Der In⸗ ater der Urkunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf Mittwoch, den 16 Februar 1944, 10 Uhr, vor dem erterzeichneten Gericht, Zimmer 17, anheraumten Aufgebotstermine seine echte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklarung der Urkunde erfolgen wird. nelzen, den 21. Juli 1943.
Das Amtsgericht.
[15523] Aufgebot.
Der c chstae Nsns⸗ Arthur Popp ie Schöneck (Vogtl.), Sohrstraße 29! hat Gläubiger das Aufgebot zur Kraft⸗ soserklärung des auf seinen Namen ausgestellten Sparbuches der Stadt⸗ bank Markneukirchen, Kontonum⸗
—
tragt und zur Begründung angeführt, daß das Sparbuch annehmbar am 4. Juni 1942 auf einer Fahrt seines Bruders Albin Popp in Schöneck (Vogtl.) nach Markneukirchen verloren⸗ gegangen ist. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Oktober 1943, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird. — F 1/43.
Amtsgericht Oelsnitz (Vogtl.),
am 22. Juli 1943.
[15373] 1 „Das Aufgebot der von der Reichs⸗ schuldenverwaltung in Berlin am 13. Mai 1943 ausgestellten, an die Order der Vereinigten Sparkassen des Landkreises Dillingen in Dillingen a. Donau gerichteten Solawechsel Nr. A 6711 und A 6712 über je 100 000. H.ℳ, fällig am 7. August 1943, ist be⸗ antragt worden. Der Inhaber der Ur⸗ kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Februar 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Berlin C 2, Neue Friedrich⸗ straße 4, I. Stock, Zimmer 118, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. — 456. F 254. 43.
Berlin, den 21. Juli 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
[15375]
Im Grundbuch von Berlin⸗Wilmers⸗ dorf Band 128 Blatt 3842 sind die Grundschulden Abt. III Nr. 2 von 185 000 Gℳ/. ℳ des Bankiers Miecys⸗ law Zylber in Warschau und Nr. 3. von 100 000 6 ℳ der Perugia Bank⸗ geschäft GmbH. zu Berlin⸗Wilmersdorf am 21. Juli 1943 auf Ersuchen der
2258, über 13 968,28 Hℳ bean⸗
bzw. § 28 der Sch. A. V. vom 15. 8. 1941 (RGBl. 1, 516) gelöscht worden. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 5.
[15379] Aufgebot.
2. F. 6/48. Der Gustav Lejeune aus Kerkwitz Nr. 66, Kreis Guben, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 6. Mai 1932 über die für ihn auf dem Grundbuch⸗ blatte des Grundstücks Kerkwitz Band 3, Blatt 79, in Abt. IIl unter Nr. 4 aus der Urkunde vom 2. Mai’ 1932 einge⸗ tragene, mit 8 % jährlich verzinsliche Forderung von 1350 Hℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 5. November 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Guben, den 17. Juli 1943.
Das Amtsgericht.
[15381]
3 F 4/43. Die Gebrüder Fritz, Her⸗ mann und Josef Hillebrand in Ober⸗ dollendorf, Siegkreis, haben gemäß § 927 BGB. das Aufgebot zur Aus⸗ schließung der Eigentümer folgender Grundstücke beantragt: Eingetragen: a) im Grundbuche von Königswinter Bd. 15 Blatt 406, Parz. 39/2, 24,13 a groß, b) im Grundbuche von Königs⸗ winter Bd. 15 Blatt 442, Parz. 313/5, 14,51 a groß, c) im Grundbuche von Heisterbacherrott Bd. III Blatt 78, Parz. 168, 6,81 a groß, d) im Grund⸗
Ziegeleibesitzer Königswinter, den 17. Juli 1943.
tember 1943, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung erfolgen wird.
Das Amtsgericht.
[15376] Aufgebot.
2 VI 15/42. Die in Bielitz, Albrecht⸗ Dürer⸗Platz Nr. 3, wohnhaft gewesene Karoline Dworzanski ist am 14. März 1942 im Alter von 67 Jahren, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Ver⸗ fügung gestorben. Gesetzliche Erben konnten bis nun nicht ermittelt werden. Diejenigen, die ein gesetzliches oder testamentarisches Erbrecht zum Nachlaß der Verstorbenen besitzen, werden auf⸗ gefordert, ihre Rechte bis spätestens 20. September 1943 vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte geltend zu machen; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vor⸗ handen ist.
Bielitz, O. S., den 19. Juli 1943.
Das Amtsgericht.
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 15. Juli 1943 — 7 F 4/43 — ist das Sparkassenbuch Zw. Co. 8351 der Stadtsparkasse Saar⸗ lautern, lautend auf den israelitischen Frauenverein Saarlautern, mit einem Bestand von 128,25 Nℳ für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Saarlautern.
——
buche von Oberdollendorf Bd. IV Blatt 110, Parz. 828/15, 5,58 a groß. Der Bankier Salomon Leubsdorf, die Ehefrau Benoit Josué, Johanna geb. Leubsdorf, und die Witwe Nathan Isaak Leubsdorf, Jetta geb. Mayer, die im Grundbuch als Eigentüͤmer ein getragen sind, werden aufgefordert,
Haupttreuhandstelle Ost gemäß § 7
pätestens in dem auf den 16. Sep⸗
[15377] Bekanntmachung.
10 F 7/43. Durch Ausschlußurteil vom 16. Juli 1943 des Amtsgerichts Bonn, Abt. 10, ist der Grundschuldbrief vom 9. Januar 1929 über die im Grundbuch von Bonn Band 217 Blatt Nr. 8628 — früher Bonn Band 86 Blatt 3412 — unter Nr. 25 a auf dem
mel in Bonn, Lennestr. 58, an dem Grundstück Bonn, Ju der Sürst Nr. 9, für die Städtische Sparkasse Bonn und— die Kreditgenossenschaft Bonn e. G. m. b. H. eingetragene Grundschuld von 10 000 0.ℳ — noch gültig auf 9000 0ℳ — neuntausend Goldmark — für kraftlos erklärt worden. Bonn, den 16. Juli 1943. Amtsgericht. Abt. 10.
[15382]
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 15. Juli 1943 — 7 F 2/43 — ist der Hypothekenbrief vom 30. 3. 1927, einer im Grundbuch von Hülzweiler Band 13 Blatt 616 in Abt. III Ilfd. Nr.”2 eingetragenen Brief⸗ hypothek in Höhe von 10 000 Frs. für die Centralgenossenschaftsbank, Aktien⸗ 'gesellschaft in Saarbrücken, für kraft⸗ os erklärt worden.
Amtsgericht Saarlautern.
— Oeffentliche Zustellungen
[15886] 8 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt: Die engl. Motorsegelyacht „Echo“, 42,15 BRT., Unterscheidungssignal: MPKC, Heimathafen: Cowes (Eng⸗ land), Eigentümer: Edward Philipp Oppenheim, Le Vanqiedor, St. Peter Port (Guernsey), ist am 10. April 1943 in St. Peter Port (Guernsey)
in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.
Wegen des Schiffes ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet wor⸗ den.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innersalb einer mit dem Tage nach der Veröffent⸗ lichung beginnenden
8-
Hälfteanteil des Julius August Hom⸗
Frist von zwei Monaten