1943 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

dienen die von Prof. D

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 173 vom 28. Jnli 1943. S. 2

a) Heizflächengröße qm: 2, 3, 4, 5, 6 %, 8, 10, 12 %, 16, 20, 25, 30, 40, 50. b) Druckstufen: 8, 10, 13 oder 16 atü wobei die Druck⸗ stufenziffern die Genehmigungsdrücke im Sinne von DIN 2901 sind. (2) Bis zum 31. Dezember 1943 dürfen stehende Feuer⸗ büchskessel auch mit Heizflächen von 6, 12 oder 15 qm und

den Druckstufen 6, 12 oder 15 atü hergestellt werden.

(3) Die Herstellung von 1““ a) stehenden Feuerbüchskesseln mit Röhren, welche den Wasserspiegel durchdringen (Röhrenkessel), 1

b) stehenden ausziehbaren Quersiederkesseln ist verboten. 8 (4) Stehende Feuerbüchskessel dürfen mit den nach Absatz 1 und 2 zugelassenen Abmessungen und Druckstufen nur in solchen Bauaxten und Ausführungen gefertigt werden, die den von der Fachgruppe⸗Dampfkessel⸗, Behälker⸗ und Rohr⸗ leitungsbau in Düsseldorf, Sternstraße 36, aufgestellten Zeich⸗ nungen entsprechen. Die Zeichnungen können von genannter Fachgruppe bezogen werden. Einschränkung des Anstriches

Stehende Feuerbüchskessel dürfen keinen Anstrich erhalten mit Ausnahme eines Rostschutzanstriches der nach der Isolie⸗ rung freiliegenden Flächen oder der mechanisch bearbeiteten blanken Flächen. . 8

Genehmigungspflicht für Fertigung vo Feuerbüchskesseln

(1) Die Einrichtung und das Betreiben einer Fertigung von stehenden Feuerbüchskesseln sowie die Weiterführung einer bereits bestehenden Fertigung unterliegen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau in Berlin W 35, Potsdamer Straße 58.

(2) Die Genehmigung für eine bereits bestehende Fertigung gilt als erteilt, es sei denn, daß die Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau bis zum 31. August 1943 etwas anderes be⸗

stimmt.

(3) Im übrigen sind Anträge auf Genehmigung der Ferti⸗

ung von Feuerbüchskesseln über die Fachgruppe Dampfkessel⸗, Behälter⸗ und Rohrleitungsbau in Düsseldorf, Sternstr. 36, an die Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau in Berlin „Potsdamer Straße 58, zu richten. Uebergangsbestimmungen

Die bei Inkrafttreten dieser Anweisung vorliegenden, fest⸗ abgeschlossenen Verträge auf Lieferung stehender Feuerbüchs⸗ kessel dürfen noch bis zum 31. Dezember 1944 abweichend von den Bestimmungen dieser Anweisung erfüllt werden.

§ 5 -“ Ausnahmen 8

In besonders begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anweisung zulässig. Anträge auf Aus⸗ nahmegenehmigung sind über die Fachgruppe Dampffessel⸗, Behälter⸗ und Rohrleitungsbau in Düsseldorf, Sternstraße 36, an die Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenban in Berlin W 35,

Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr 8 . ““ b 6

Intrafttreien 8 Diese Anweisung tritt am 1. August 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Be⸗

zirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten

Gebieten Kärntens und Krains. 8 8

Berlin, den 27. Juli 1943. 1 8

Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau zugleich als Bewirt⸗

chaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle. Dr. Keßler.

8

cccö8“

Die am 26. Juli 1943 ausgegebene Nummer 69 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthäalt:

Erlaß des Führers über die Ausübung des Gnadenrechts in der Disziplinargerichtsbarkeit für Kapitäne und Offiziere der Handels⸗ marine. Vom 5. Juli 1943.

Vierte Ausführungsverordnung zur Verordnung über den Schutz der Waffenabzeichen der Wehrmacht. Vom 3. Juli 1943.

Vierte Verordnung zur Erleichterung des Frühbezuges von Düngemitteln und Saatgut. Vom 8. Juli 1943.

Neunte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Ver⸗ ordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege und bei besonderem Einsatz. Vom 12. Juli 1943.

Verordnung zur Aenderung von Vorschriften über die Gemein⸗ nützigkeit im Wohnungswesen im Reichsgau Sudetenland. Vom 14. Juli 1943.

Zweite Verordnung über die verlängerte Geltungsdauer der Verordnung über Kündigungsschutz für Miet⸗ und Pachträume. Vom 15. Juli 1943.

Verordnung über die Einführung des Gesetzes über Schiffs⸗ fandbriefbanken (Schiffsbankgesetzes) in den Alpen⸗ und Donau⸗ Reichsgauen und im Reichsgau Sudetenland. Vom 15. Juli 1943. Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über bürgerlich⸗ rechtliche Ueberleitungsvorschriften für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 15. Juli 1943.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H. A. Postbeförderungs⸗ ebühren: 0,03 n.ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser

Feostscheckionio. Berlin 962 00. Irlin NW 40, den 27. Juli 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches

Nr. 14 des Reichsministerialblatts vom 23. Juli 1943 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorst⸗ straße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung. Erlöschen von Exequaturerteilungen. 2. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Aufhebung von Fi⸗ nanzämtern im Oberfinanzbezirk München Verordnung über die Schließung des Hauptzollamts Bremen⸗West im Oberfinanzbezirk Weser⸗Ems. Verordnung über die Schließung des Hauptzollamts Ludwigsburg im Oberfinanzbezirk Württemberg. Verordnung über die Schließung ⸗des Hauptzollamts Wien⸗Nord im Oberfinanzbezirk Wien⸗Niederdonau. Verordnung über Aenderung des Warenver⸗ zeichnisses zum Zolltarif. Verordnung über die Aufhebung von Finanzämtern im Oberfinanzbezirk Verordnung über die Aufhebung von Finanzämtern im Oberfinanzbezirk Nürn⸗ Verordnung über die Aufhebung von Finanzämtern im Oberfinanzbezirk Troppau. Verordnung über die Aufhebung des Finanzamts Edenkoben im Oberfinanzbezirk Westmark. 3. Wehrmachtangelegenheiten: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht Langensalza —.

berg.

Verkehrswesen FStückgutverkehr in die besetzten Ostgebiete (UdSSR.) 1 Während Stückgüter bisher nur nach dem Ostland verladen

werden konnten, 85 jetzt folgende Verbesserungen eingetreten: Es

ist nunmehr möglich, nach und von den im Bezirk der Reichs⸗Ver⸗ kehrsdirektion Dnjepropetrowsk gelegenen See. Dnejpro⸗ petrowsk, Stalino⸗West und Nikolajew, nach und von allen Bahn⸗ höfen der Reichs⸗Verkehrs⸗Direktionen Kiew, Minsk und Riga

Frachtstückgüter aufzugeben. Das Gewicht der einzelnen Kollis

darf 150 kg nicht überschreiten. Die Verladung muß durch die

Tür eines geschlossenen Güterwagens möglich sein. Feuergefähr⸗

liche und säurehaltige Güter werden nicht angenommen.

Die Zulassungsgenehmigungen hierzu erteilt der Wirtschaftsstab Ost, Stab, Abteilung T und V, Berlin W 30, Motzstr. 7. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß nur reine Wirtschafts⸗ güter, die für Wirtschaftsdienststellen und private Firmen be⸗ stimmt sind, verladen werden dürfen. 8

Wirtschaftsteil

Richtlinien zur Verluststellenforschung Um in den Betrieben die Rationalisierung soweit wie lich voranzutreiben, ist es notwendig, die vorhandenen Verlust. stellen aufzudecken, gegen die angegangen werden muß. Ein solches Auffinden der zu bekämpfenden Verluststellen wird erleichtert, wenn den mit der Bekämpfung der Verluststellen beauftragten Personen diejenigen Stellen bezeichnet werden können, an welchen erfahrungsgemäß typische Verluststellen auftreten. Diesem Zweck r.⸗Ing. A. Friedrich, dem Leiter der Ab⸗ teilung Berufsausbildung und Leistungsertüchtigung in der Reichs⸗ wirtschaftskammer, aufgestellten und vom Reichsausschuß für wirt⸗ chaftliche Fertigung (AWF) beim Reichskuratorium für Wirt⸗ chaftlichkeit (RKW) bearbeiteten Richtlinien zur Verluststellen⸗ forschung. Diese Richtlinien, welche die drei großen Gebiete der Betriebstechnik, der betrieblichen Organisation und des Menschen⸗ einsatzes im Betriebe umfassen, sind in die Form eines kurz ge⸗ saßten Fragewerkes gekleidet. Durch eindringliche Fragestellung werden die Betriebsführer und ihre Beauftragten veranlaßt, den Nationalisierungsstatus ihres Betriebes vor sich selbst zu charakteri⸗ sieren und zu bewerten. Eine derartige Selbstdiagnose bietet zweifellos eine geeignete Grundlage für die niemals ruhende Be⸗ kämpfung von Minuspunkten im Leistungsbilde des Betriebes, an der sich heute weitgehend die gesamte Gefolgschaft beteiligt. Die Richtlinien können bei der Druckerei und Verlag Wilhelm Pilz & Noack, Berlin C 2, Neue Königstr. 70, bezogen werden.

Börsenkennziffern für die Woche vom 19. bis 24. Juli 1943 Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der letzten Woche (19. bis 24. Juli 1943) im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 19. 7. vom 12. 7. durchschnitt Atktienkurse (Kennziffer 1924 bis 24. 7. bis 17. 7. Juni

bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr.. Gesamt.. Kursniveau vder 4 %igen Wertpapiere

Pfandbrieee Kommunalobligationen . . . Dtsch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7... Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder. . 8 Anleihen der Gemeinden.. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen .. . .

162,06 158,15 154,07

157,94

162,42 158,37 154,01

158,72

158,04 154,09

757,80

102,50 102,50

102,50 102,50

102,50 102,50

104,68 104,70 103,85 102,85 105,17 106,73

104,92 105,03 103,84 103,23 105,25 107,0"¹19

104,90 105,00 103,81 103,19 105,38 106,86

Wirtschaft des Auslandes

Die Lage der schweizerischen Schuhwirtschaft

Zürich, 27 Juli. In der GV. der Holdinggesellschaft C. F. Bally A.⸗G., Lausanne, sprach der Präfident des Unternehmens über die Lage der Schuhindustrie und des Schuhhandels in der Schweiz. Er führte u. a. aus, daß in normalen Zeiten zwei Drittel der schweizerischen Schuhproduktion exgportiert wurden; hente sei der Export auf wenige Prozent der Produktion infolge der Ausfuhrschwierigkeiten zusammenschrumpft. Das Unter⸗ nehmen versuchte, für den schwindenden Export auf dem Inlands⸗ markt einen Ausgleich zu finden. Allerdings seien hier anch wieder Schwierigkeiten vorhanden, vor allem dadurch, daß die gesamte Produktion der Schweizer Schuhindustrie sich nach den noch vor⸗ handenen Möglichkeiten der Rohmaterialbeschaffung richten müsse. Die Schuhindustrie sei fast ganz auf die in der Schweiz anfallen⸗ den Hänte und Felle angewiesen, doch reiche die in der Schweiz gewonnene Menge von Hänten und Fellen ungefähr nur zur Ans⸗

rechterhaltung der Hälfte der normalen Produktion aus. Die Werk⸗ und Ersatzstoffversorgung sei noch nicht befriedigend Pregfat. Der Preisstop habe die angestrebte Stabilisierung der Preise bisher nicht verwirklicht.

25

Vor der Betriebsaufnahme der mandschurischen Agrarbank

Hsinking, 23. Juli. Die Vorbereitungen zur Gründung einer mandschurischen Agrarbank sind bereits so weit vorgeschritten, daß mit der Eröffnung des Geschäftsbetriebes für Ende August, 8 jeden Fall noch vor der neuen Ernte gerechnet werden kann. Die Bank wird ansschließliches Finanzorgan der mandschnrischen Landwirtschaft und übernimmt daher alle 82 Zweigbüros der Zentralbank der Landdistrikte oder überwiegend mit Landwirt⸗

schaft beschäftigten Gebiete sowie das gesamte Finanzgeschäft der

Agrargenossenschasften mit ihren 100 Mill. Nnan Einlagen und

80 Mill. huan Vorschüssen. Zweck der Nengründung ist die Finanzierung der Landwirt⸗

schaft mit dem Ziel einer stétig erhöhten Produktion. Ferner soll

dadurch eine weitgehende Erfassung

der Gelder erfolgen, die vom

um Teil die hohe Notenausgabe der Zentralbank verurse 76 us letzterem Grunde soll daher der Versuch gemacht 189

einen möglichst großen Teil des vorläufig auf 50 Mill. Yu

festgesetzten Betriebskapitals aus dem Landvolt selbst

fen⸗ während der Rest durch die Zentralbank zu nied

atz gestellt werden gung, bis zum zehn gationen auszugeben,

oll.

Die von der Bank gewährten Vorschü ausschließlich folgenden Zwecken:

mitteln für die

Bauern und Siedlern zur Erha

andvolk zurückge

Außerdem erhält die Bank

aufzudrm rigem Zing 1 erh die Berechtz achen Betrag des eingezahlten Kapitals Ob ie mit Prämien ausgestattet werden.

sse und Darlehen dieng d 1. Schaffung von Betriehe 2,

roßer Summen brachlie en alten werden mg

en

Unterstützung voß

tung und Ausdehnung der L

triebe; 3. huftanf der Ernte; 4. Förderung von Viehzucht, Fisch

rei und For

andere Finanzierungsmöglichkeiten fehlen.

8 twirtschaft und der damit verbundenen 5. Finanzierung von Handels⸗ und

Omura über die Wirtschaftsprobleme Zentralchinas

Tokio, 27. Juli.

den, wie Omura, der als Leiter einer

Indusft Industrieunternehmen, w

Die Wirtschaftsprobleme Zentralchinas wer japanischen Wirtschast

delegation China besucht hat, nach seiner Iee erklärte, dun

die Zunahme der zentralchinesischen Notenausga

be, den Rückgan

der zivilen Güterproduktion, die bisher unzureichende Kontroß der Warenverteilung und durch die Neigung zu Hamsterkäufen

stimmt.

Eine strenge Kontrolle der Ausgabe der Zentral⸗Resem

banknoten und der Warenverteilung müßten zu einer schnelle Lösung dieser Fragen führen, da die Hauptvoraussetzung für . derartige Lösung, nämlich eine ausreichende Ernährungsbasis! Lande selbst, durchaus vorhanden sei.

lichen und wirtschaftsorganisatori

Gesundungsprozeß stark beschleunigen.

Der Einsatz der wirtschaß

schen Kraft Japans könne diese

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Aus zahlung

Aegypten Kairo)

Afghanistan (Kabul) .

Argentinien (Buenos Aires) .

Australien (Sidney)

Belgien (Brüfel u. Antwerpen)

Brasilien (Rio de Janeiro)

(Alexandrien

und

Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal-

cutta) Bulgarien (Sofia) „„

Dänemark (Kopenhagen) .

England (London)

(Helsinki).

Frankreich (Pari)).. 8

Griechenland (Athen) .

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam)

Fran (Teheran)

Fsland (Reykijavib)

Italien (Rom und Mailand) .

Japan (Tokio und Kobe)..

Kanada (Montreal)

Kroatien (Agram)

Neuseeland (Wellington)

Norwegen (Oslo)

Portugal (Lissabon)

Rumänien (Bukarest)

..—

Schweden (Stockholm u. Göte-

borg) Schweiz Bern) Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg) . b— Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) Türkei (Istanbul) Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) 8 Verein. Staaten von Amerika (Noiw Pofr)

100

1 ägypt. Pfund 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes.

1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen

1 engl. Pfund 100 Finnmark 100 Frs. Drachmen 100 Gulden 100 Rials

100 isl. Kr. 100 Lire

100 Yen

1 kanad. Dollar 100 Kuna

1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 100 100 100

Frs. serb. Dinar slow. Kr.

Pesetas

1 füdafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

28. Juli

Geld

18,29 0,588

39,96

3,047 52,15

5,06 1,668 132,70 14,59 898,42 13,14 58,591 4,995

56,76 10,19

59,46

57,89 4,995 8,591

23,565

1,978

1,199

Brief

18,83 0,592

40,04

8,053 52,25

5,07 1,672

132,70 14,61 38,50 13,16 58,711

5,005 56,88 10,21

59,58

58,01 5,005 8,609

23,605

1,982

1,201

Geld

18,79 0,588

39,96

3,047 2,15

5,06

5

1,668.

132,70 14,59 38,42 13,14 58,591

4,995

56,76 10,19

59,46

57,89 4,995 8,591

23,565

1,978

1,199

26. Jull

8

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrikanische Union .

Frankreich Australien, Neuseeland

Britisch⸗Cnhien .. v.....

Kanada

Vereinigte Staaten von Amerika ““

Brasilien

Geld

9,̃99 4,995 7,912

74,18 2,098 2,498 0,130

Ausländische Gelbsorten und Banknoten

Sovereigns 20⸗Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars... Aegyptische Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische Australische Belgische . Brasilianiscche. Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große 10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter. Finnische Französische 88 Holländische... E1“ Italienische: grobbe 10 Lire Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: grospfe.. 50 Kronen und darunter.. Schweizer: große 100 Frs. und darunter Gerbische.. . .. . . . .. 8 Slowakische: 20 Kronen und darunter.. . ... Südafrikanische Union.. Türkische .. Ungarisch: 100 Pengö und

üreememees

. .

1 Notiz

für 1 Stück 1 ägypt. Pfd. 1 Dollar 8 1 Dollar 1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa

100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 Finnmark 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Dollar 100 Kuna

100 Kronen 100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 F

Frs. 100 Frs.

100 serb. Dinar

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

darunter ..... . . .... 100 Pengb

x

28. Juli

Geld 20,38 16,16 41,185 4,39 0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

8,07 52,10

5,055 4,99 132,70

13,12 0,99 1,99

56,89

1,66

59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

Brief 20,46 16,22 4,205 4,41 0,46 2,46 40,08 0,09 28,05 3,09 52,30 5,075 5,01 182,70 13,18 1,01 5,01 57,11

1,68

59,64 58,07 58,07 5,01

8,62 4,41 1,93

Geld 20,38 16,16 4,185 4,39 0,44 2,41 39,92 0,08 22,95

3,07

52,10

5,055 4,99 132,70 13,12 0,99 4,99 56,89

1,66

59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

61,02

26. Jul

dn

2

16 4 4

¹ 157

Die Elektrolytkupfernotierun 1 Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des,

der Vereinigung für deu 3

„2.2

am 28. Juli auf 74,00 R. (am 27. Juli auf 74,00 Rℳ) für l

WBerichte von auswärtigen Devisenm ürkten 1

Budapest, 27. Juli. (D. N. B.) Alles in

Pengo.

Amsten

180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London ⸗† Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preß 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

27. Juli. Berlin

London, Paris —,—,

Schweiz 17,35

16,85 16,95, Oslo

(D. N. B.)

/ 7

Spanien 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel 17,40, Kopenhagen Buenos Rio 83,64 ½, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

New

(offiz.) 40,50, „—, Italien (Freiv.) (Freiv.) Stoch Aires

ork 4,02 1 2. 28 Mo⸗

(offiz.)

7

4/0

. i

botstermine dem Gericht Anzeige zu

Pmsterdam, 27. Juli. (D. N. B.) ümtlich.] Berlin —,—, 2 —, Brüssel 30,11 30,17,

Italien (Clearing) —,—,

Schwei

Zürich, 27. Juli. (D. N. B.) vondon 17,30, New York 4,31,

sabon 17,68 2à, Stochholm 102,67, Oslo 98,62

N.

„B., Sofia 5,371½ B., Prag 17,30,

London —,—, New Madrid openhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

[11.40 Brüssel

w PVork —,—, Paris 5 43,63 43,71, Helsinki LSlo —,—

112.90 Uhr holl. nn

7 2

Paris 5,40, B., Mailand Berlin 172,55, 88,82 ½ B⸗, Kopenhagen Budapest 104,50 B., Zagret

Uhr.] 69,25 99 ½ 2 8 ]d 229 %,

Amsterdam

27. Juli.

27.

. Juli.

8s. Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½ B., Buenos Aires 93,50, Japan 101,00, Rio

Kopenhagen, York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 22 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briesturse.

Stockholm, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., G., 223,50 B., Kopenhagen §7,60 G.

Offentlicher Anzeider

(D. N. B.) London

70,

(D. N. B.) London

22,50 B. 19,34,

Stockholm 114,15, Oslo

New ,—, Kanada 3,75 G.,

Buenos Aires 97,00 G., 1 Oslo, 27. Juli.

16,85 G.,

103,00 B., Helsinki 8,70 G.

87,90 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

2

(D. N. B.) Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., ,— G.., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50

Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75.‧G., 92,25 ff

Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsin 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Nadr

3,82 B.,

Lissabon —,— G., 17,65 00,00 B.

London —,—

G., 17,75 . 10,00 H., New 882

X

„9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50

1. Unterfuchanges⸗ und Straffachon. 1 2. Zwangsversteigerungen. 3. Au gebose,

4. Oepentliche Guftellungen, 5. VBerluse⸗ und Fundsachen, 6. Masiosung ufw. von Wertpapteren,

8 Frnangesench asten. . ommanditgesellschafte Artien. 9. Deutsche

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genoffe

12. Oshene Haudels⸗ und ommandttgesellschaßsen,

13. 14. 15.

Unfall- und Havalibenverst en, Deutsche Reschsbank und Bankauswoatße. Verschiebene Bekanntmachungen.

4* 8 8

* Aufgebote

581: Aufgebot. 7 F 2/43. Die Witwe Hermine Schulte v. Wellmann in Köln, Weißenburg⸗ raße 72, hat das Anfgebot des Grund⸗ ldbriefes vom 14. April 1930 über rim Grundbuch von Gießen Band 4 latt Nr. 184 in Abt. III Nr. 18 für verstorbenen Robert Imheuser in ießen aus der Urkunde vom 5. April

eingetragenen Grundschuld von 00,— Feingoldmark beantragt. Der chaber der Urkunde wird aufgefor⸗ tt, spätestens in dem auf Donners⸗ ag, den 13. Februar 1944, 9 Uhr, vor in unterzeichneten Gericht, Saal 101, beraumten Aufgebotstermine seine chte anziimelden und die Urkunde rzulegen, widrigenfalls die Kraflos⸗ lärung der Urkunde erfolgen wird. Gießen, den 13. Juli 1943.

Das Amtsgericht.

8816 Nufgebot zum Zwecke der Todes⸗ erklärung. Johannes Bosch, Landwirt auf dem rühlingshof“, Gemeinde Wangen, reis Göppingen, hat beantragt, seinen öohn Eugen Bosch, geb. 7. Mai 1895 1 Wangen, zuletzt wohnhaft in wan⸗ m, Kreis Göppingen, für tot zu er⸗ ren. Der bezeichnete Verschollene rd aufgefordert, sich spatestens in iuauf Mittwoch, den 22. September 43, vorm. 11 Uhr, vor dem unter⸗ chneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, an⸗ raumten Anfgebotstermine zu mel⸗ widrigenfalls die Todeserklärung folgen wird. An alle, welche Aus⸗ uft über Leben oder Tod des Ver⸗ ollenen zu erteilen vermögen, ergeht Aufforderung, spätestens im Auf⸗

achen.

ontsgericht Göppingen, 23. Juli 1943.

„Aufgebot.

Die Ehefran Lina Blöß geb. Ritter Balga, Kr. Heiligenbeil, hat bean⸗ gt, den verschollenen Bootsmann iedrich Blöß, zuletzt wohnhaft in alga, Kr. Heiligenbeil, für tot zu er⸗ ren. Der Verschollene wird aufge⸗

geb. Fink in Vicente Lopez Buenos Aires), Argentinien, Liberstad 1125 b. Fink, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Tr. Leetz, Berlin, Tiergartenstr. 2 b, gegen den Karl Haidbauer, Buenos Aires, Argen⸗ tinien, calle Bebedero 2791 241 R. 352. 43 mit den Anträgen: zu 1 auf Loschungsbewilligung, zu 2, 3, 4, 5 und 6, 8 auf EChescheidung, zu 7 auf Nichtigkeit der Ehe. Die Beklagten werden zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Berlin, Grunerstraße, geladen, und zwar: zu 1: auf den 7. September 1943, 10 Uhr, Zim. 214, zu 2: auf den 2. Oktober 1943, 10 Uhr, Zim. 245, zu 3: auf den 5. Oktober 1943, 10 Uhr, Zim. 245, zu 4: auf den 12. Oktober 1943, 10 Uhr, Zim. 245, zu 5: auf den 14. Oktober 1943, 10 Uhr, Zim 245,

calle

Zim. 245, zu 7: auf den 25. November 1943, 10 Uhr, Zim. 245, zu 8: auf den 25. November 1943, 10 Uhr, Zim. 245, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt bzw. Konsulenten als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 23. Juli 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 15819]

Oessentliche Zustellung. Die Näherin Klara Schneider geb. Hausdörfer in Neustadt bei Coburg, Wallstraße 12, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolff in Coburg, klagt gegen den Schlosser Alois Schneider, geb. am 16. 6. 1883 in Oberjeckenbach (Saar⸗ gebiet), jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrag: I. Die am 15. 5. 1925 vor dem Stan⸗ desbeamten in Neustadt bei Coburg ge⸗ schlossene Ehe der Parteien wird ge⸗ schieden; II. der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung; III. der Be⸗ klagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Landgericht ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung des Alleinrichters des Land⸗ gerichts Coburg vom 15. Oktober 1943, vorm. 9 Uhr, Zimmer 30, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsauwalt zu bestellen.

rert, spätestens bis zum Aufgebots⸗ rmin am Freitag, den 18. Februar 44, 10 Uhr, dem nnterzeichneten Ge⸗ cht Nachricht zu geben, widrigenfalls für tot erklärt werden kann. Alle,

Anskunft über den Verschollenen pen können, werden aufgefordert, bis

dem oben bestimmten Zeitpunkt on Gericht Anzeige zu machen.

mtsgericht Heiligenbeil, 16. 7. 1943.

4. Oeffentliche Zustellungen

818] Oeffentliche Zustellung. 1 Es klagen: 1. Kaufmann Rafael jedländer, früuher in Berlin, Prozeß⸗ ollmächtigter: Rechtsanwalt Haec⸗ e, Berlin, gegen Abram Kalmanok, liher in Paris 226. 0. 151. 42 —, Sonderführer Alfred Groß, Petri⸗ n, Distrikt Radom G.⸗G., Prozeß⸗ ollmächtigter: Rechtsanwalt Rudolf! ene, Berlin, Motzstraße 54, gegen Fran Marie Groß geb. Pawlusiak, üher in Stanislan 241 K. —, 3. Frau Helene Sara Milgram, erlin, Landsberger Str. 12 bei Ger⸗ g, Prozeßbevollmächtigter: Konsulent nrt Israel Werthauer, Berlin, ssauer Str. 24, gegen den Schneider el Milgram, fruüͤher Berlin 241

299. 43 —, 41. Frau Gertrud pvtensztejn geb. Werner, Berlin, Rei⸗ ckendorfer Straße 87, Prozeßbevoll⸗ üchtigter: Rechtsanwalt Topp, Ber⸗ n, Friedrichstraße 64, gegen den entner Simon Szama Kotensztejn, üher in Wilna 241 R. 49. 40 —, Frau Emmy Herzheim geb. Aehle, rlin ⸗Schlachtensee, Donnhäuser raße 16, Prozeßbevollmächtigter: rchrsanwalt Dr. Hoffmann, Berlin, ithstraße 23, gegen den früheren aorikbesitzer Max Israel Herzheim, aiher Berlin 241 R. 334. 43 —, Ehefrau Lydia von Jelenik, Berlin, ischiner Str. 67, Prozeßbevollmäch⸗ gter: Rechtsanwalt Dr. Friedemann, erlin, Oranienstraße 147, gegen den ia von Jelenik, früher in Berlin 1 R. 235. 43 7. Generalstaatsan⸗ it bei dem Landgericht Berlin gegen den Zahntechniker Paul Israel erzka, 2. Frau Helene Herzka geb. schauer, Wien, 9, Rossauerlände 7 8 9 (Polizeigesangenhans) 211 R. 50. 43 —, 8. Frau Maria Haidbauer

22.)25 827.

Dieser Antrag der Klage wird zum

Zwecke der öffentlichen Zustellung be⸗

kanntgemacht. Coburg, den Juli 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts.

20

—C.

15821] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Rosa Behrens geb. Rauh in Rohrsheim Nr. 98, Prozeßbe⸗ vollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wer⸗ ner in Österwieck, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Erwin Beh⸗ rens, Gefreiter, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Rohrsheim Nr. 98, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aus Verschulden des Beklagten 2 scheiden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt, Richard⸗ Wagner⸗Straße Nr. 52, Erdgeschoß, Zivilkammersaal, auf den 20. Septem⸗ ber 1943, 11 Uhr, mit der Aufforde⸗

rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗

als zu

Rechtsanwalt vertreten

richt zugelassenen Prozeßbevollmächtigten lassen. Halberstadt, den 20. Juli 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 15822] Oeffentliche Zustellung. Fraun Sofie Mina geb. Günther, Ehefran des Banuarbeiters Friedrich

Weidemann in Karlsruhe, Kaiserstraße

Nr. 50, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ingenohl in Karlsruhe als Pro⸗ zeßbevollmächtigten, klagt gegen ihren Ehemann, zuletzt in Karlsruhe, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des § 38 Eheges. auf Aufhebung, hilfsweise auf Grund des § 49 Eheges. auf Schei⸗ dung der in Karlsruhe am 4. November 1941 geschlossenen Ehe. Der Beklagte wird zu dem auf Freitag, 24. Septem⸗ ber 1943, vorm. 9 ½ Uhr, in das Zim⸗ mer 212 des Landgerichts Karlsruhe bestimmten Verhandlungstermin gela⸗ den und aufgefordert, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt vertreten zu lassen, falls er der Klage entgegentreten will. Karlsruhe, den 19. Juli 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. Zivilkammer 4.

[15820] Oessentliche Zustellung. —41 0 29¼43. Der Bauer Friedrich Schulz in Silnan, Kreis Weburg.

Fost Grandenz, Prozeßbevon

(Prov.

zu 6: auf den 30. Oktober 1943, 10 Uhr,

V V

der 8

Rechtsanwälte Gonda in früheren kolnicki, Zt. halts, früher irn

Danzig, Rechtsanwalt

Q or 8 n1 Willers und

klagt gegen den Thaddaus So⸗ unbekannten Aufent⸗ u Grandenz, zuletzt in

Solmuit“ Helmuth

Gotenhafen, wegen unerlaubter Hand⸗

plung mit dem Antrage auf Zahlung

von 30 000,— H.ℳ nebst 4 % Zinsen mit Klagezustellung. Der Beklagte wird

ur

mündlichen Rechtsstreits vor die 1.

des

Verhandlung Zivilkammer

des Landgerichts in Danzig, Neugarten

Nr. 30/34, II. Stockwerk,

Zimmer 201,

auf den 23. September 1943, 10 Uhr,

mit der

Aufforderung

sich

geladen,

durch einen bei diesem Gericht zugelasse⸗

nen Rechtsanw

mächtigten vertr

alt als Prozeßbevoll⸗ eten zu lassen.

Danzig, den 10. Juli 1943. Die Geschäftsstelle, Abt. 41,

des

5. Verlust⸗

[15824].

Landgerichts.

u. Fundsachen

Aufgebot von Versichernngsscheinen. Folgende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen: ““

A 6925 Jose

ph Schlüter

3 A 68973 Karl Feidner A 66921 Ernst Steinhof A 153077 Josef Schauren A 196341 Ruth Strehlke

A 196342 Edith Strehlte

A 138842 365316 365317 365318 200877 200878 191250 191251 191252

Ado

Kolf 368808

Ernst Dr.⸗Ing. Achim Künze Dr. jur. Paul Gerhard

Alfons Koralewski

Felix Koralewski

If Koralewski Pepping 1

Bodo Busalla

394153 Eugen Finkenrath

50152 476875 1042383 1045559

rie Rud

Gast

1049148 1063008 Ehef

88509 93777

102289

drich Kästner olf Teyfried

Joachim Fincke Emil Rufer 1 Adolf Dahl u. Jose

inger

Arthur Wenkemann Friedrich Breda und

rau

Dr. Ludwig Schröder Rudolf Rabanns Mathilde Schmitz geb.

Müller

105917 L 2200647

Otto

Schmitz

Alfons Koralewski

L 2304405 Erna Kästner geb. Wunder

U 872070 Ernst Redlich

U 1205029 Hans Rickel

Hinterlegungssche B 807123 Aunn 700201 701172 901108

ine zu

a Weinmayr

Carl Wunderlich

Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.

Berlin, den 28. Juli 1943.

Allianz Lebensversicherungs⸗A.⸗G.

7. Aktien⸗ gefellschaften

[15841]

In der orden lung vom 26. schlossen, für eine Dividende Weise auszuschü

das

tlichen Hauptversamm⸗ Juli 1943 wurde be⸗ Geschäftsjahr 1942 von 1,75 % in der tten, daß gegen Ein⸗

lieferung der Gewinnanteilscheine Nr. 1

je Aktie ein Bet

rag von HK. 17,50 ab⸗

säcgkich Steuer und Kriegszuschlag so⸗

ort ausgezahlt

Zahlstellen schaftskassen in ruhe und Posen

Deutsche Bank,

Commerzbank

sind

werden.

neben den Gesell⸗ Berlin, Lübeck, Karls⸗ folgende Banken: 8 Berlin,

AG., Berlin,

Dresdner Bank, Berlin, 1 Sponholz & Co., Bank⸗Kommandit⸗ gesellschaft, Berlin.

Der Vorstand

besteht aus den Her⸗

ren: Dr.⸗Ing. E. h. Günther Quandt Vorsitzer —, Berlin; Prof. Dr.⸗Ing. Albert Wolff, Berlin; Carl Bolle, Ber⸗

lin; Dipl.⸗Ing. lin; Berlin; Adolf

Dipl.⸗Ing Hermann Schneider, Posen.

Edgar Haverbeck, Ber⸗ Schmidt,

Nach Wiederwahl des Herrn Herbert

Quandte bilden

Aufsichtsrat: Paul

sitzer —, Berlin

folgende Herren den Hamel Vor⸗ a; Friedrich Reinhart,

prenßischer Staatsrat steilvertreten⸗

Vorsitzer undt Fe. L.

Herbert

—, Berlin; Vor

geslvertretender 8 8

Jind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,

der Neisser

sitzer —, Berlin; Hermann J. Abs, Berlin; Dr. jur. Kurt Schneider, Re⸗ gierungsrat a. D., Berlin. 8 Berlin, den 26. Juli 1943. Deutsche Waffen⸗ und Munitions⸗ fabriken Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

(15834] Neisser Kreisbahn Aktiengesellschaft. Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung für Montag, den 6. September 1943, 11 Uhr, nach dem Geschäftshaus der Firma Lenz & Co., Breslau, Kaiserstraße 30/32. Tagesordnung: 1. Bericht über den Stand des Un⸗ ternehmens.

2. Wahlen zum Aufsichtsrat.

3. Entlastung des Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung, zur Ausübung des Stimm⸗ rechts und zur Stellung von Anträgen

die ihre Aktien gemäß § 15 der Satzung Kreisbahn A.⸗G. spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage:

a) bei der Gesellschaftskasse in Neisse, b) bei der Kreissparkasse in Neisse,

c) bei der Stadtsparkasse in Neisse,

d) bei der Deutschen Bank, Zweig⸗ stelle in Neisse, b e) bei der Neisser Volksbank e. G. m. b. H., Neisse, bei der Provinzialgenossenschafts⸗ bank in Neisse, bei dem Bankhaus Eichborn (Fi⸗ liale Neisse), 1 bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, Berlin, bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A.⸗G., Berlin, j) bei Lanz & Co., G. m. b. H.,

Berlin⸗Wilmersdorf, 1 k) bei einem Notar hinterlegt haben und bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung dort be⸗ lassen.

Die Aktien gelten auch dann als ord⸗ nungsmäßig hinterlegt, wenn sie milt Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung ge⸗ sperrt werden. Im Falle der Hinter⸗ legung ist die darüber ausgestellte Be⸗ scheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei dem Vorstand der Neisser Kreisbahn A.⸗G. in Neisse einzureichen.

Der Vertreter des Staates und die Vertreter von Gemeindeverbänden be⸗ dürfen zur Ausübung des Stimmrechts keiner Vollmacht, vielmehr genügt für ihren Ausweis die ihnen ausgestellte amtliche Bescheinigung über die bei ihren Behörden hinterleg⸗ ten Aktien.

Neisse, den 24. Juli 1943.

Der Aufsichtsrat der Neisser Kreisbahn A.⸗G. Der stellv. Vorsitzer: Franke, Stadtrat.

[15833] Falkenau⸗Egerer Bergbau⸗Aktien⸗ gesellschaft, Aussig, Sudetengan. Die Aktionäre unserer Gesellschaft;

werden hiermit zu der am 12. August

1943 um 11,30 Uhr in den Geschäfts⸗

räumen der Gesellschaft, Aussig, Töpfer⸗

gasse Nr. 10, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berich⸗ tes des Aufsichtsrates für das Ge⸗ een 1942. 2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1943.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung ist jeder Aktionär berechtigl.

Die Aktionäre können sich durch einen

Bevollmächtigten vertreten lassen. Voll⸗

machten bedürfen der schriftlichen Form

und sind der Gesellschaft in Verwah⸗ rung zu geben

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge

stellen zu können, müssen die Aktionäre

spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Gesellschaftskasse, bei einem deut⸗ schen Notar, bei der Reichsbank als Wertpapiersammelbank, bei der Kredit⸗

anstalt der Dentschen, Zweiganstalt in

2n und Karlsbad, oder bei der Dresdner Bank, Filiale in Aussig And Karlsbad, ihre Aktien oder die über die Aktien lantenden der Reichsbank als Wertpapiersammel⸗

Hinterlegunasscheine

gung der dort belassen.

Fällt der letzte Tag der Hinterg legungsfrist auf einen Sonntag öds staatlich anerkannten Feiertag, endet die Hinterlegungsfrist mit dem letzten di sem Tagze vorangegangenen Werkta Im Falle der Hinterlegung 2 einem deutschen Notar ist die von die sem auszustellende Bescheiniaung späte⸗ stens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschafts⸗ kasse einzureichen. Die Hinterlegu ist auch dann ordnungsgemäß erfolg wenn Aktien mit Zustimmung eine Hinterlegungsstelle für sie bei eine Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Aussig, Sudetengan, im Inli 1943.

Falkenan⸗Egerer Bergbau⸗Aktien⸗

gesellschaft. Der Vorstand.

Hauptversammlung

Nachtragsveröffentlichung zum Jahresabschluß 1942 der Bank der

Deutschen Arbeit A. G., Hauptsitz Bey⸗

in 8 2 veröffentlicht im Reichs⸗ anzeiger Nr. 104 vom 7. Mas 1943). Bank der Deutschen Arbeit A. G., Hauptsitz Berlin C 2, Wallstraße 61 65 und Märkisches Ufer 26—34. Der Aufsichtsrat besteht zur Zeit an folgenden Herren: Hans Stran Hauptgeschäftsführer der Trenhandg sellschaft für wirtschaftliche Unterneh⸗ mungen m. b. H., Berlin, Vorsitzer Dr. Gustav Bähren, Rechtsanwalt und Notar, Berlin; Alexander Halder, Amtsleiter der Deutschen Arbeitsfront Berlin; Adolf Müller, Verlagsdirektor, München; Bruno Raueiser, Amtsleiter der Deutschen Arbeitsfront, Berlin. Der Vorstand besteht zur Zeit a folgenden Herren (ordentliche Vo standsmitalieder;: Rudolf Lence August Christoffel, Adolf Geyrhalte Reitbauer, Hanns Slanina

Heinz

8 aül!

eeeme, [15831] . Wiener Lokomotivfabrik Aktien⸗ gesellschaft. 8 In der am 23. Juli 1943 gar. tenen 72. ordentlichen Hauptversammt⸗ lung wurde der Beschluß gefaßt, für das Geschäftsjahr 1942 eine Dividende von 4 % auf das Stammkapital vont IE.ℳ 14 000 000,— an die Aktionäre zur Verteilung zu bringen. Die Auszahlung erfolgt gegen Beibringung des Gewinn⸗ anteilscheines Nr. 1/1942, der mit H.ℳ 4,— für je H. 7 100,— und mit R. 40,— je R.ℳ 1000,— abzüglich Kapitalertragsstener u Kriegszuschlag ab 24. Juli 1943 bei d. Gesellschaftskasse sawie bei den Ban häusern Creditanstalt⸗Bankverein, I., Schottengasse 6, Länderbank Wie Wien, I., Am Hof 2, Schoeller & Co Wien, IJ., Wildpretmarkt 10, ung E. v. Nicolai & Co., Wien, IL. Renn⸗ gasse 3, während der üblichen Geschäfts⸗ stunden eingelöst wird. E1“ Wien, am 23. Juli 1943. Der Vorstand.

15830 Aktiengesellschaft für Gas und Elektrizität. 4 Kapitalherabsetzung. Kraftloserklärung.

Unter Bezugnahme auf unsere Be⸗ kanntmachungen im Deutschen Reichs⸗ anzeiger vom 6. Juli, 20. Juli unh 24. Juli 1942 erklären wir hiermit di Stammaktien unserer Gesellschaft nom. H.ℳ 1000,— und nom. N. 100, die aus Anlaß der Herabsetzung uns res Grundkapitals zum Zwecke der Kückzahlung bei den Umtauschstelle noch nicht eingereicht worden sind, d. 8 sämtliche noch im Verkehr be me alten Stammaktien über je nom. Hl. 1000,— und nom. H. 100,— 2. den Stempelaufdruck „Gültig geblieben in Ausführung der Beschlüsse Hauptversammlung vom 25. Ju 1942“„, gemäß § 179 Aktiengesetz kraftlos.

Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Stammaktien tretenden zusanze mengelegten Aktien unserer Gesellschaft werden für Rechnung der Beteiligten zum amtlichen Börsenkurs durch Vers⸗ mittlung eines Kursmaklers verkauft werden. Nach erfolgtem Verkauf wird der Erlös nach Abzug der Kosten sowis der Rückzahlungsbetrag auf die alten Aktien in Höhe von 90 % zuzüglich eines Aufgeldes von 10 % an die Be. rechtigten im Verhältnis ihres Aktien⸗ besitzes ausgezahlt oder, soweit ein Recht zur Hinterlegung besteht, vbr. terlegt. 8 Berlin, den 20. Jen 1943.

Aktiengesellschaft für Gas und Elektrizität.

bank hinterlegen und bis zur Beendi⸗

Der Vorstand.

““

1

8