11“
Reichs⸗ Uund Staatsanzeiger Nr. 177 vom 2. August 1943. S. 4
vom Altstoff befreiten sogen. Restmülls sagt der Bericht, daß nach den bisherigen Erkenntnissen die Nutzbarmachung dieses Pro⸗ duktes für die Landwirtschaft geradezu geboten sei. Im übrigen bilden die Alt⸗ und Abfallstoffe die Grundlage, also gewisser⸗ maßen den Rohstoff für viele Fertigungen zur Zeit vornehmlich kriegswichtiger Art. Nach der deutschen Regelung sind alle Städte mit megs als 35 000 Einwohnern zur Sortierung ihres Mülls zwecks Erfassung der darin enthaltenen Alt⸗ und Abfallstoffe ver⸗ pflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt diese Verpflich⸗ tung neuerdings auch für kleinere Städte bis herunter zu 20 000 Einwohnern. 8
Wirtschaft des Auslandes
Slowakische Staatsanleihe vor Fristablauf voll gezeichnet Preßburg, 1. August. Die am 8. Juli zur Zeichnung aufgelegte dritte slowakische Staatsanleihe in Höhe von 500 Mill. Ks., deren Zeichnungsfrist am 31. Juli ablief, ist noch vor Ablauf dieser Frist voll gezeichnet worden, so daß sie nicht verlängert zu werden brauchte.
Schwedische Handelsabordnung in der Türkei Istanbul, 1. August. Nach Mitteilung der hiesigen Presse ist in Istanbul eine schwedische Handelsabordnung eingetroffen. Sie hat mit hiesigen Kaufleuten sofort Fühlung genommen, um türkische Baumwolle und Baumwollabfälle zu kaufen.
Spanische Weizenernte besser als erwartet Madrid, 1. August. Nach den letzten Nachrichten aus den Weizengebieten wird die Ernte entgegen den früheren efürchtungen doch noch mittelmäßig ausfallen. Die zu früh ein⸗ scrnelter sommerliche Hitze hat zwar die Erträge bedeutend ge⸗
schmälert, so daß die Voörjahesmengen kaum erreicht werden, doch
ist immerhin mit einem mittleren Durchschnitt zu rechnen. Quali⸗ tätsmäßig allerdings wird der Weizen weit hinter der Vorjahrs⸗ ernte zurückbleiben. „Hafer, Erbsen, Kartoffeln, Zuckerrüben und Gemüsepflanzen haben aus den Niederschlägen im Juli erheb⸗ ichen Nutzen gezogen, so daß sich die Ernteaussichten hier wesentlich gebessert haben. b
*
Weitere japanische Fortschritte in der Auswertung des Rohgummis Tokio, 31. Juli. Domei meldet aus Schonan, daß die Be⸗ mühungen um die Verwertungsmöglichkeit für den Rohgummi⸗ überschuß zu neuen Ergebnissen führten. So wurden erfolßreiche Versuche mit dem Pressen von Gummisamen gemacht. Das ge⸗ wonnene Oel ist halbtrocken und bei Beimischung von Leinöl oder Bohnenöl als Streichmittel verwendbar; als Leuchtöl ist es ein völliger Ersatz für Kokosöl. In Nordborneo wurde ein Rollfeld aus Rohgummi hergestellt, die Reparaturen sind durch Zugießen leicht zu beseitigen. Der Nachteil ist lediglich der Geruch, durch Beimischung von Kohlenstaub kann er aber beseitigt werden.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten London, 31. Juli. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal
4,43 - 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) „ Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —, Buenos Aires Rio 83,64 71, Schanghai Tschungking⸗Dollat —,—. Amsterdam, 31. Juli. (D. N. B.) [12.00 Uhr [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris Brüssel 30,11— 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki —, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 - 44,90, Prag —,—. Zürich, 31. Juli. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris London 17,30, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,55, Madrid 39,75,— Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,67 ½, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½ B., Buenos Aires 93,50, Japan 101,00, Rio 22,50. Kopenhagen, 31. Juli. (D. N. B.) London 19,34,
holl. Zeit.]
—.—
7 7
7
5,42 ⅛,
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XX“
York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 111,25, Rom 25,35, Anisterdam 254,70, Stockholm 114,159 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—,-Madrid —,—. Alles Bries
Stockholm, 31. Juli. (D. N. B.) London 16 89 16,95 B., Barlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9 9 Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 92,00 G., 979 Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60⸗G., 879 Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B. 8 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag ,—, N —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 1766 Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B. 8 1
Oslo, 31. Juli. (D. N. B.) London —,— G., 1 7 Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., Nen
272 8 76,80, „
—,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,9
103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 717 Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92 % Rom 22,20 G., 23,20 B. 1 8
Die ektrorbeeneservee iern9g der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut/ Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 2. August auf 74,00 Rℳ (am 31. Juli auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
30. Juli Geld Brief
2. August I Geld Briof
eh (Alexandrien und airo)
Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) .
Australien (Sidney))
1 ägypt. Pfund 100 Afghani 1 Pap.⸗Pes. .. 1 austr. Pfund — — — Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 39,96 40,94 39,96 Brasilien (Rio de Janeiro) .. 1 Cruzeiro — ᷓ— — Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia). ö100 Lewa Dänemark (Kopenhagen) 100 Kronen England (London)) 1 engl. Pfund 8 — — Finnland (Helsinki). 100 Finnmark 5,06 5,07 Frankreich (Paris)) 100 Frs. — — Griechenland (Athen) .. 100
18,83 0,592
18,88 0,592
18,79 18,79 6,588
0,588
3,058 3,047 52,25 52,15
3,047 52,1
5,06 “ Drachmen 1,668 1,672 1,668 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ 8 dam) 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 Fran (Tehera)) 100 Rials 14,59 14,61 14,59 Island (Reykigvik) ..100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 Italien (Rom und Mailand). 100 Lire 13,1 13,16 13,14 Japan (Tokio und Kobe) 1900 Yen 58,591 58,711 38,591 Kanada (Montreal)... ö1 kanad. Dollaxr — — — — Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5,005 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington)) 1 neuseel. PTdb. — — — — Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) 100 Escudo 10,19 10,21 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 1100 Lei — — — — Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) Schweiz Bern) Serbien (Belgrad))).. Slowakei (Preßburg) ⸗ Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) Türkei (Istanbul) Ungarn (Budapest)) Uruguay (Montevideo)... Verein. Staaten von Amerika (New York)
59,58
58,01 5,005 8,609
28,605
100 Kronen 59,46 59,46 59,58 (Zürich, Basel und 100 100 100
100
Frs.
serb. Dinar slow. Kr. Pesetas
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar — 882
57,89 4,995 8,591
23,505
57,89 4,995 8,591
23,565
58,01 5,005 8,609
23,606
..
1,978 1,982
1,199 1,201
1,978 ☚— 1,199
üffentlicher Anzeiger
Für den inneroeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld 9,89 4,995 7,912.. 74,18 2,098 2,49 8G 0,130
England, Aegypten, Südafrikanische Union... 1 Frankreich H““ Australien, Neuseeland. T1116“ Britisch⸗Indien Kanada Vereinigte Staaten von Amerika „ Brasilien 8
„v46 02„2„ ʃ 22½ % 2 „„„8602922,—482242*„
„„„„ö„ 7, 86 2 „ 2„ 1406 1— 86 9b 9 9⸗
3 “ 1“
Ausländische Gelbsorten und Banknoten
Notiz für 1 Stück 4,185 4,205 4,185 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 Dollar — — — Dollar — Pap.⸗Peso 0,44 austr. Pfd. 2,44 100 Belgas 39,92 1 Cruzeiro 0,08 100 Rupien 22,95
2. August Geld 20,38 16,16
Briej. Geld 2ig 20,46 20,38 20⸗Franes⸗StückeV. 16,22 16, 16 Gold⸗Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000 —5 Dollar 2 und 1 Dollar — 0,44 2,44
0,46 2,46 40,08 39,92 0,09 0,08 23,05 22,95
Argentinische Australische.. Belgische ... Brasilianische “ Britisch⸗Indischea.. üs Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große... . 10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter. Ftrttih “ Französische Holländische ..... Italienische: große... 10 Si Kanadische.. Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs. und darunter... Serbische Slowakische: darunter Südafrikanische Union o4*“ Ungarisch: 100 Pengö und darunter 100 Pengö
.2„
. „„„ 76„
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 Finnmark 100 Frs. 4,99 100 Gulden 132,70 100 Lire ; 100 Lire 13,12 1 kanad. Dollar 0,99 100 Kuna 4,99 100 Kronen 56,89
3,07 3,09 3,07
52,30 52,10 — 8* — 5,075 5,01
132,70:
52,10 5,055 5,05: 4,99 132,70
üüttütitereeem
13,12
0,99 .4,99 56,89
13,180 1,01 5,01
57,11
1,66 Kronen —
Kronen 59,40 100 Frs. 57,83 100 Frs. 57,83 100 serb. Dinar* 4,99
100 Lei 100 100
1,68 1,66 59,40 .57,83 57,83 4,99
59,64
58,07
58,07 5,01
20 Kronen und
100 flow. Kr. 1 sfüdafr. Pfd. 1 türk. Pfund
8,58 4,89 1,91
8,588 8,62 4,89 141 1,91 1,93
60,78 61,02 60,78
Nnamangank.
“
4. Oeffentliche Zustellungen, 2. Zwangsversteigerungen, 5. Verlust⸗ und Funbsachen,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 3. Aufgebote,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktten, 11. Genossenschaften,
V 7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommagditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenverflcherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Dankaue w eis 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
Die Aktiengesellschaften, Komman⸗ [16192] ditgesellschaften auf Aktien usw. 71. werden auf die ihnen nach dem des am 19. 3.
Aktiengesetz obliegende Verpflich⸗ meisters Oskar
VI 325/43. Die gesetzlichen Erben 1906 verstorbenen Bau⸗ Clemens
erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes wird zu a der 31. Dezember 1917, 24 Uhr, zu b der 31. Dezember 1915,
24 Uhr, festgestellt. Bayerische
Anders in [14537]
7. Aktiengesellschaften
Hypotheken⸗ Bank, München.
N
Zur Teilnahme an der Ha sammlung sind diejenigen Ams berechtigt, die ihre Aktien gemäss
und Wechsel⸗ d Satzung spätestens am 23.-
Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsv E degeschnei 1 ist, bezieht * Bezugspreis der Vollausgabe Zustellgebühr, für Selbstabholer
bei der Bezugspreis der Ausgabe ohne
Zentralhande
monatlich 1,680 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, i Selbstabholer die Anzeigenstelle S 68, Wilhelmfir ge.
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und i Aus ohne Zentralhandelsregisterbeilage. Soweit der peutf 5ö 8— iugen als amtliches ch das auf die Vollausgabe. — durch die Post monatlich 2,30 N7,.ℳ zuzüglich -.221-w 8Ses. 1,90 ℛ˖-ℳ. sga h seerbeilage durch die Post monatlich 2,— .ᷓ ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei —2 binee den
genstelle erlin für
“
1,85
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Einzelne Nummern kosten 30 g0, einzelne Beilagen 10 ℳR. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 22ℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 8W 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträg einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — .
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
he sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bdruckreff
ftete Anzeigen müssen 3 Tage
Verlin, Dienstag, den 3. August, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1918 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
1943
—
Verordnung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze Reichsmark für die Umsätze im Juli 1943.
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juli
Anordnung über die Festsetzung der Preise für Sudeten⸗ ländischen Generator⸗Schwelkoks. Vom 29. Juli 1943. Nachtrag Nr. 1 zur Anordnung Nr. 1 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung VIII/43 der Reichsstelle für
Lederwirtschaft. Vom 29. Juli 1943.
auf
Amtliches Deutsches Reich
Verordnung
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark
für die Umsätze im Monat Juli 1943 werden auf
Grund von § 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom
16. Oktober 1934 (RGBl. I S. 942) in Verbindung mit § 47
der Durchführungsbestimmungen zum Umsgatzsteuergesetz vom 23. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1935) wie folgt festgesetzt:
Staat V Eimm
—
Lfd. Nr. Einheit V R.ℳ
Aegypten 1 Pfund Afghaͤnistan 100 Afghani Argentinien 100 Papierpesos Australien 1 Pfund u“ Belgien 100 Belga Brasilien 100 Cruzeiro Britisch⸗Indien 100 Rupien Bulgarien 100 Lewa
tung, bestimmte Bekanntmachungen im Reichs⸗ und Staatsanzeiger er⸗ scheinen zu lassen, hingewiesen.
1. 3. Aufgebote
[16292] Aufgebot. Das Aufgebot der 4 ¼ ͤhigen Schatz⸗ anweisungen der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft von 1936, Reihe I, Buchst. B Nr. 65 037/38 über je 500 flt und Buchst. C Nr. 44 755 über 1000 H.ℳ ist beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juli 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, I. Stock, Zimmer Nr. 118, anberaumten Aufgebotster⸗ mine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. — 456. F. 308. 42. Berlin, den 28. Juli 1943. Amtsgericht Berlin.
[16191]
Auf Antrag des Reichsstatthalters in Danzig⸗Westpreußen (Leiter der Treuhandstelle) sind im Grundbuch von Dirschau Blatt B 79 die in Ab⸗ teilung III unter Nr. 21, 22 und 23 eingetragenen Hypotheken bzw. Grund⸗ schulden in Höhe von 22 000 Gold⸗ zloty, 5000 USA.⸗Dollar und 5000 USA.⸗Dollar gelöscht worden. Die Inhaber der Briefe werden aufgefor⸗ dert, dieselben dem unterzeichneten Ge⸗ richt einzusenden.
Dirschau, den 14. Juli 1943.
Das Amtsgericht.
[16194] Aufgebot.
2 II 3/43. Der Landarbeiter Erich Brannys aus Bärenfang hat beantragt, den verschollenen Landwirt Gustav Brannys, zuletzt wohnhaft in Mingen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf dem 24. März 1944 um 12 Uhr vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 8, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, die Auskunft über Leben und Toöd des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ eee spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu
Schloßberg / Ostpr., den 27. Jul⸗
Amtsgericht.
achen. 1943.
Dresden werden aufgefordert, ihr Erb⸗ recht binnen 3 Monaten beim Amts⸗ gericht Dresden anzumelden. Es handelt sich, nachdem die Geschwister des Erblassers für sich und ihre Kinder die Erbschaft ausgeschlagen haben und die Eltern vor dem Erbfall gestorben waren, um die Abkömmlinge seiner Großeltern. Die Großeltern väterlicherseits waren Johann Gott⸗ fried Anders, Einwohner in Ziegen⸗ hain, Sa., und Johanne Christiane geb. Begern. Die Großeltern mütter⸗ licherseits sind unbekannt.
Amtsgericht Dresden, 24. 1943.
Juli
[16294] Ausschlußurteil.
Im Namen des Deutschen Volkes!
In der Aufgebotssache des Fabrikan⸗ ten Pieter Helder in Dokkum, Holland, hat das Amtsgericht in Essen durch den Landgerichtsrat Brenken für Recht er⸗ kannt: Die Teilschuldverschreibung auf den Inhaber der Gelsenkirchener Berg⸗ werks⸗Aktien ⸗ Gesellschaft Essen Nr. 36 669 über 1000 Hℳ, verzinslich zu 5 %, wird für kraftlos erklärt. (30 F. 33/42.)
Essen, den 17. Juli 1943.
Amtsgericht.
[16288]
Durch Ausschlußurteil hies. Amts⸗ gerichts vom 14. Juli 1943 ist in der Aufgebotssache des Pensionärs August Meier, Bündheim, die 4 ½¼ hligen, früher 8 %igen Braunschweigischen
Staatsbankgoldpfandbriefe Reihe 250 —
Nr. 0043/44 zu je 500 H. ℳ (Mäntel) für kraftlos erklärt worden. Bad Harzburg, den 14. Juli 1943. Das Amtsgericht. 2
[16186
Durch Beschluß des Berlin vom 19. Juli Unteroffizier Ernst Schoder, geboren am 28. März 1915 zu Coburg, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 14. Septem⸗ ber 1940 festgestellt worden. — 456 II 145. 43.
Berlin, den 19. Juli 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
Amtsgerichts 1943 ist der Julius Adam
[16298] 1
4 II 2/43. Durch Beschluß 15. Juli 1943 sind die verschollenen See⸗ leute a) Albert Wilhelm Ferdinand Kindt, geb. am 14. 2. 1864 in Hagen, b) Paul August Wilhelm Kindt, geb. am 20. 2. 1874 in Swinemünde, für iot
vom
Das Amtsgericht Swinemünde, Zweigstelle Wollin.
[16187]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 19. Juli 1943 ist der Leutnant Albert Sauter, geboren am 20. April 1916 in Utting am Ammer⸗ see, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 11. Mai 1942 festgestellt worden. — 456 II. 142. 43.
Berlin, den 19. Juli 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
[16188]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 19. Juli 1943 ist der Ge⸗ freite Franz Nettelnbreker, geboren am 21. Juni 1921 in Paderborn, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 23. April 1942 festgestellt worden. — 456 II 120. 43.
Berlin, den 19. Juli 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
*
(16189] Durch Beschluß vom 19. Juli 1943 ist der Oberleutnant Heinz Wilhelm Moritz Weber, geboren am 22. April 1912 zu Berlin, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 10. No⸗ vember 1941 festgestellt worden. — 456 II. 198. 43. Berlin, den 19. Juli 19143. Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen
[16197] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Pauline Krawezyk geb. Fichna aus Friedenshütte, Jägerstr. 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wichmann in Kattowitz, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Gemeinde⸗ sekretär Leon Wladislaus Krawezyk, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus § 55 des Deutschen Ehe⸗ gesetzes. Wir laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 14. September 1943, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Kattowitz, den 17. Juli 1943.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
zu der am Freitag, dem 27.
Zinsherabsetzungsangebot.
Auf Grund der Verordnung über das Verfahren bei dem Umtausch von Schuldverschreibungen der Kreditinsti⸗ tute vom 8. 12. 1941 (Reichsgesetzblatt I. S. 746) bieten wir hiermit den In⸗ habern unserer
4 ¼ pigen Reichsmarkpfandbriefe Reihe 3 (Wertpapierkennummer 22 222) — Buchstaben AM, BM, CM/ DM,
EM, FM — die Herabsetzung des Zinsfußes vom 1. Oktober 1943 ab auf 4 vom Hun⸗ dert an.
Inhaber, die statt der Zinsherab⸗ setzung die Bareinlösung ihrer Stücke — zum Nennwert gerechnet — wün⸗ schen, werden gemäß §§ 1, 4 der Ver⸗ ordnung aufgefordert, die Stücke nebst Zinsscheinen vom 1. 4. 1944 u. ff. bis spätestens 15. September 1943 bei⸗ uns mit dem Antrag auf Bareinlösung ein⸗ zureichen. V
Die fristgemäß dingereichten Stücke werden zum 1. Oktober 1943 bar ein⸗ gelöst. Zu diesem Termin gelten sie gemäß §§ 1, 4 der Verordnung als zur Rückzahlung gekündigt. 1
Für diejenigen Stücke, die auf diesen; Aufruf hin nicht bis zum 15. 9. 1943 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt!
das Angebot zur Herabsetzung des Zins⸗ fußes auf 4 vom Hundert mit Wirkung vom 1. Oktober 1943 ab nach § 1 Abs. 1 der Verordnung als angenommen. Die Zinssenkung ist gemäß § 5 der Ber⸗ ordnung jedem späteren Inhaber der Stücke gegenüber wirksam. München, 2. August 1943. Die Bantdirektion.
Hallesche Salzwerke und Chemische Fabrik Kalbe Aktiengesellschaft. Unsere Aktionäre werden hierdurch August 1943, 10,30 Uhr, im Verwaltungs⸗ gebände der Deutschen Bank in Halle (Saale) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. [16306] Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnvertei⸗ lung sowie des Geschäfts⸗ und Auf⸗ sichtsratsberichts für das Geschäfts⸗ jahr 1942. 2. Beschlußfasfung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat⸗ — Wahl des Abschlußprüfers für 8 Geschäftsjahr 1948. 8
—
1943 entweder bei unserer Gesel in Calbe (Saale) oder
bei der Deutschen Bank in
oder deren Filialen in
Düsseldorf und Halle (Saale
beim Bankhaus Burkhardt & ( Essen, beim Bankhaus Bernard † brock in Naumburg (Saale), beim Bankhaus Gebr. Röchli Saarbrücken während der üblichen Geschäftsst⸗ bis zur Beendiguͤng der Ham sammlung hinterlegen. Die Hinterlegung kann auch einem Notar oder bei der Reichsbe ihrer Eigenschaft als Wertgy sammelbank erfolgen. In diesen 7 ist die Bescheinigung des Notars die erfolgte Hinterlegung bzw. der der Wertpapiersammerdsuk ausge Hinterlegungsschein spätestens Tag nach Ablauf der Hinterlegy⸗ frist bei der Gesellschaft einzure Calbe (Saale), den 31. Juli 19 Der Vorstand.
(16309] Hafen A. G. Magdeburg.
Einladung zur 14. ordent Hauptversammlung am Dienstag, 24. August 1943, 11,30 Uhr, in!
deburg, Altstädter Rathaus, Beig
neten⸗Sitzungszimmer. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes Vorstandes nebst. Bilanz mit
ümmfeeeneen 00ꝗ S Sdbo—SSòooh ISbd
19
90b —
d
22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
34 35
Die
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Holland
Iran
Felon talien
Fapan
Kanada
Kroatien
Neuseeland
Norwegen
Palästina
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakei
Spanien “
Südafrikanische Union
Türkei
Ungarn
Uruguay Vereinigte Staaten von Amerika
Umrechnungssätze für weitere Zahlungsmittel werden
100 100 100 5 100 100 100 100
100 2
Kronen Mark Francs 8 Drachmen Pfund Sterling Gulden Rials Kronen 11“
11]
Kronen
Pfund
Eskudos
Lei
Kronen
Franten
Dinar
Kronen
Peseten
Pfund
Pfund
Pengö
(bei Ausfuhr nach Ungarn)
Peso
J““
etwa am 5. d. M. festgesetzt werden. Berlin, den 2. August 1943. Der Reichsminister der Finanzen.
winn⸗ und Verlustrechnung fil
Geschäftsjahr 1942.
2. Bericht des Aufsichtsrates zh Geschäftsbericht und der Iand rechnung.
3. Beschlußfassung über das N. ergebnis.
Beschlußfassung über die lastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
5. Wahl der Prüfer schäftsjahr 1943.
6. Wahl zum Aufsichtsrat.
Magdeburg, den 30. Juli 1943.]
Der Vorstand. ——— — —— Verantwortlich für den Amtlichen und Ac⸗ lichen Teil den Anzeigenteil und für den
Präfiden Dr Schlange in Potsd verantwortlich für den Wirtschaftsteil un übrigen redaktionellen Teil 1 Rudol: Langsch in Berlin d Druck der Preußischen Verlags⸗ und GmbH. Berlin
Zwei Beilagen keinschl, einer Zeatralhandelsregisterbell
Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zeut handelsregisterbeilage fort⸗
für dast
8 1“
Bekanntmachung
zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff
die das Internationale Uebereinkommen ahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wirkung vom 17. August 1943 wie folgt geändert:g
1) als neue Nummer 11 b nachgetragen:
11 b. Kleinbahn Beuel —Großenbus bahn⸗Gesellschaft Aktiengesell
2) Die Eintragung unter Nummer 119 b durch folgende
fahrtslinien, 888 über den Eisen
Im Abschnitt „Deutschland“ unter A wird
(Main)].
ersetzt:
Inunn
(Deutsche chaft
Eisen⸗ in Frankfurt
2
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119 b. Stendaler Eisenbahn A.⸗G. Betriebsführung: Stendaler Eisenbahn A.⸗G. in Merseburg, Land⸗ haus III. (Die Aenderung ist für die Beteiligung der oben⸗ erwähnten Bahn am Internationalen Ueberein⸗ kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr ohne Be⸗ khhbeutung.) 3) Die folgende Nummer 143 gestrichen: u¹“ 8 143 Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft [Di⸗ rektion in Finsterwalde (Niederlausitz)]. (Die Streichung ist für die Beteiligung der aus der Liste gestrichenen Bahn am Internationalen Ueber⸗ einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr ohne Be⸗ deutung, weil die Bahn in den Betrieb einer anderen, diesem Uebereinkommen unterstellten Bahn über⸗ gegangen ist.)
Berlin, den 28. Juli 1943. G 1 Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Spiess.
Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juli 1943
Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens⸗ haltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Juli 1943 gegenüber dem Vormonat hauptsächlich unter jahreszeitlichen Einflüssen um 1,5 v. H. angezogen. Die Gesamtindexziffer stellt sich für Juli auf 141,5 (1913/14 = 100) gegenüber 139,4 für Juni.
Die Inderziffer für Ernährung hat sich von 135,9 auf 139,7 (+ 2,8 v. H.) erhöht. Das ist hauptsächlich auf die Berück⸗ sichtigung der Preise für Kartoffeln neuer Ernte zurückzu⸗ führen. Die Indexziffer für Bekleidung hat von 178,0 auf 178,4 (+ 0,2 v. H.) angezogen. Die Indexziffer für „Ver⸗ schiedenes“ stellt sich auf 150,3 (Vormonat 150,2). Im übri⸗ gen sind die Indexziffern für Heizung und Beleuchtung (122,0) und für Wohnung (121,2) unverändert geblieben.
Berlin, den 2. August 1943. Statistisches Reichsamt.
ö
Anordnung “ der Preise für Sudetenländischen
8 8 ö11“ über die Festsetzung oweewara Generator⸗Schwelkoks
„„H He 29. Inli 19439 Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet: § 1
Als „Sudetenländischer Generator⸗Schwelkoks“ darf Schwelkoks von nachstehender Beschaffenheit an die Generator⸗ kraft A. G. und von dieser über ihren nachgeordneten Handel — Verteiler, Tankstellen — an die Verbraucher zur Ver⸗ wendung in Generatoren verkauft werden:
Körnung Nuß IV; und V = 6 — 18 mm;
Unter⸗ und Ueberkorn zusammen nicht mehr als 10 v. H.; Unterkorn in keinem Falle mehr als 6 v. H.
Wassergehalt höchstens 11 v. H. — einschließlich äußerer Feuchtigkeit —
Aschegehalt höchstens 13 v. H.
Verbrennlicher Schwefel höchstens 1 v. H.
Flüchtige Bestandteile mindestens 3 v. H.
Restteergehalt höchstens 0,1 v. H.
Unterer Heizwert mindestens 6000 kcalkg
Schüttgewicht 620 kg’/ma.
Die Preise betragen bei a) Waggonlieferungen frei jeder Empfangs station und bei Abholung ab Werk —
Landabsatz *-ʒ . . ... 83838,— E. ℳ/t
b) Abgabe ab Verteilerlager in Behältnissen des Abnehmers „ . „ in Säcken des Lieferers.. e) Abgabe ab Tankstelle — gesackt in 25 kg Papiersäcken - . „ „ 1,75 Rℳ/25 kg
Ab Verteilerlager darf Generator⸗Schwelkoks lose oder in Säcken nur nach forgfältiger Absiebung abgegeben werden.
§ 4 Ab Tankstelle darf Generator⸗Schwelkoks nur in den für den Kleinverkauf bestimmten 25 kg⸗Säcken abgegeben werden. Die Säcke müssen verschlossen sein und das Firmenzeichen der Generatorkraft A. G. nebst folgender Aufschrift tragen: 25 kg Sudetenländischer Generator⸗Schwelkoks Verkaufspreis 1,75 R ℳ. § 5 Der Reichskommissar für die Preisbildung kann Aus⸗ nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen. “ 1
48,— ERℳ/t 56,— R.ℳ/t
4 25
Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforder⸗ lichen Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften.
§ 7
(1) Diese Anordnung tritt mit dem auf die Verkündung
folgenden Tage in Kraft. (2) Soweit vorher Lieferungen von Sudetenländischem Generator⸗Schwelkoks durchgeführt und noch nicht abgerechnet worden sind, kann zu den in dieser Anordnung festgesetzten Preisen abgerechnet werden.
Berlin, den 29. Juli 1943.
Der Reichskommissar für die Preisbi “]
Nachtrag Nr. 1
zur Anordnung Nr. 1 zur Ergänzung und Durchführung der
Anordnung VIII/43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Herstellung weiterer lebenswichtiger Erzeugnisse) Vom 29. Juli 1943 Auf Grund des § 6 der Anordnung VIII/43 der Reichs⸗ stelle für Lederwirtschaft (Verarbeitung von Leder, Fertigung und Absatz von Waren aus Leder) vom 19. März 1943 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 68 vom 23. März 1943) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministeriums angeordnet: . Die Aufzählung der zur Herstellung zugelassenen Fertig⸗ waren im § 1 der Anordnung Nr. 1 zur Anordnung VIII/43 vom 20. März 1943 (Deutscher Neichsan eiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 68 vom 23. März 1943) wird wie folgt ergänzt: 26. “ aus Leder und Austauschstoffen für Leder Skibindungen Riemchengarnituren für Bindertücher an Ernte⸗ maschinen 1“ Rucksäcke Peitschenriemen.
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In die Anordnung Nr. 1 zur Anordnung VIII/43 vom 20. März 1943 wird folgender § 1a eingefügt:
Die Neuaufnahme der Herstellung der im § 1 genannten Waren ist verboten.“
III. Dieser Nachtrag tritt am 2. August 1943 in Kraft. Berlin, den 29. Juli 1943. rReichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Dr. Mohr.
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Reichswirtschaftsminister Funk im Ruhrgebiet
Am Abschluß seiner Besichtigungsreise durch das Ruhrgebiet
unterstrich Reichswirtschaftsminister Funk in einer Rede im Ruhr⸗ haus zu Dortmund mit besonderem Nachdruck die Leistungen der deutschen Wirtschaft, insbesondere der Ruhrwirtschaft: Sie seien einmalig und zeigten fortlaufend neue Leistungssteigerungen. Der Minister wies auf die Eindrücke, die er im Ruhrgebiet selber sammeln konnte, und sagte, wenn man ihn fragen würde, wie die Stimmung dort sei, dann werde er antworten: „Seht Euch nach den Terrorangriffen die Leistungen dieses Gebietes an, dann kennt Ihr die Haltung der Wirtschaft und der Schaffenden an der Ruhr.“ der Notwendigkeiten der Kriegsanstrengung forderten wie auf militärischem und politischem so auch auf wirt⸗ schaftlichem Gebiet die strengste Durchführung des Prinzips der
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Wirtschaftsteil
Einheit. Hier liege der Schlüssel zur Mobilisierung der über⸗ legenen europöäischen Wirtschaftskraft. Diese Einheit und die besseren geisten Kräfte und Persönlichkeitswerte werden am Ende den Ausschlag geben. Die einheitliche Ausrichtung der wirtschaft⸗ lichen Kraft Deutschlands und Europas und der Geist, der sich an der Ruhr mit so sichtbarem Erfolg dem Terror entgegen⸗ zusetzen vermag, werden den Sieg erringen.
Der Fremdenverkehr im Jahre 1942/43 8 In welch hohem Maße das Fremdenverkehrsgewerbe auch unter schwierigen Verhältnissen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungskraft des deutschen Volkes, seiner Soldaten, beiträgt, zeigen die vom Statistischen Reichsamt im neuen Heft