1943 / 181 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 181 vom 6. August 1943. S. 2

Blumenfeld, Steffi Sara, geb. 11. 12. 1922, zul. wohnh. gew. Berlin 0 27, Dircksenstr. 1,

Blumenfeld, gen. Kaufmann, Sophie Sara, geb.

7. 12. 1878, zul. wohnh. gew. Berlin damm 171/72,

Blumberg (Einhorn), Rosa Sara, geb. 24. 4. 1874, zul. wohnh, gew. Berlin W 30, Hohenstaufenstr. 51,

W 15, Kurfürsten⸗ 82

3. Blumann, Ellen Sara, geb. 4. 11. 1923 in Ham⸗

burg, zul. wohnh. gew. Berlin W 15, Düsseldorfer Str. 1 bei Meyerhardt,

7. Birnbaum, Heinz Werner Israel, geb. 22. 9. 1920 in

Bermann, Eva Sara, geb. 1. 9. 1922,

„Bergmann,

Koza,

Kraftanski, Alice Sara,

.Hopp, Bruno

Berlin, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Chlbg., Wilmersdorfer Straße 61 bei Gärtner,

Berzinsky, Jenny Sara, geb. Loewy, geb. 29. 2.

1880 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin W 30, Heil⸗ bronner Str. 3, 1, geb. zul. wohnh. gew. Berlin⸗Wilmersdorf, Zähringer Str. 19,

Mary Ruth Sara, geb. Kahn, geb. 24. 12. 1913 in Antwerpen, zul. wohnh. gew. Berlin⸗ Charlottenburg, Niebuhrstr. 77,

Bendix, Ilse Sara, geb. 6. 12. 1891, zul. wohnh.

gew. Berlin⸗Halensée, Johann⸗Georg⸗Str. 15,

Rosenthal, Julius Israel, geb. 14. 7. 1896, zul.

wohnh. gew. Berlin S 42, Jacobi⸗Kirch⸗Str. 2,

Krrakauer, Jacob Israel, geb. 3. 10. 1890, zul.

wohnh. gew. Berlin C2, Wallner⸗Theater⸗Str. 36, Dora Sara, geb. Grün, geb. 9. 10. 1903, wohnh. gew. Berlin N 31, Hussitenstr. 6,

af 1 geb. 22. 8. 1903, wohnh. gew. Berlin W 62, Budapester Str. 31,

zul.

Kragan, Helene Sara, geb. 2. 10. 1913, zul. wohnh.

gew. Berkin W 15, Kurfürstendamm 37,

.Krakauer, Betty Sara, geb. 19. 5. 1911, zul. wohnh.

gew. Berlin SW 19, Sebastianstr. 71,

Hopp, Wolfgang Israel, geb. 29. 3. 1928 in Berlin,

zul. wohnh. gew. Berlin⸗Friedenau, Südwestkorso 66,

Hopp, Hanni Sara, geb. Rosenstein, geb. 14. 11. 1910,

zul. wohnh. gew. Berlin N 54, Lottumstr. 20,

Israel, geb. 15. 6. 1902 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin N 54, Lottumstr. 20,

Mendelsohn, Wilhelm Israel, geb. 29. 4. 1892 in

Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin NW 87, Alt Moabit 61,

2. W olff, Alice Sara, geb. Pickardt, geb. 18. 6. 1884 in

Berlin, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Wilmersdorf, Nassauische Straße 61 bei Just,

Loewy, Ilse Julie Sara, geb. Jacoby, geb. 1. 7. 1898

in Berlin, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Wilmersdorf, Meier⸗ ottostr. 6, 1

Loewy, Ernst Israel, geb. 7. 4. 1899, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Wikmersdorf, Meierottostr. 6,

Foß, Werner Israel, geb. 7. 5. 1928 in Berlin, zul.

wohnh. gew. Bln.⸗Charlotenburg, Pestalozzistr. 10,

Foß, Margot Sara, geb. Mohr, geb. 20. 1. 1899 in

. Foß, Harrwy Israel, geb. 14. 2. 1933 in wohnh. gew. Bln.⸗Charlottenburg, „Pestalozzistr. 10,

Ostrowo, zul.

trowo, wohnh. gew. Bln.⸗Charlottenburg, Pestalozzistr. 10, 8F—

Berlin, zul.

8

Brühl, Rolf Israel, geb. 11. 5. 1919 in Berlin, zul.

wohnh. gew. Berlin, Walter⸗Fischer⸗Str. 6,

Breslauer, Eduard Israel, geb. 29. 4. 1858 in

90. Bra ndt, Käthe Sara, geb. Elkisch, geb.

Leobschütz, zul. wohnh. gew. Berlin W 30, Hohenstaufen⸗ straße 13, . 1

22. 4. 1896 in Angerburg, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Charlottenburg, Dahlmannstr. 1 bei Rosenthal,

Boxer, Ludwig Israel, geb. 17. 6. 1906, zul. wohnh.

gew. Berlin 0 34, Thaerstr. 54,

2. Boß, Carmen Sara, geb. Naebt, geb. 18. 12. 1889,

Boscowitz,

zul. wohnh. gew. Berlin SW 11, Stresemannstr. 12, Bo Sabine Sara, geb. 28. 1. 1921 in Weiden, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Wilmersdorf, Pfalz⸗ burger Str. 24 bei Simmel,

Blumenfeld, ‚Rosa Sara, geb. Herz, geb. 3. 1. 1887,

Blumenfeld, Isaak Israel, geb. 15. 9.

zul. wohnh. gew. Berlin N 58, Schönhauser Allee 22, w 1902, zul. W 15, Darmstädter Str. 4 bei

wohnh. Berlin

gew. Werner,

Blumenfeld, Eva Sara, geb. 12. 5. 1909, zul.

wohnh. gew. Berlin⸗Steglitz, Arndtstr. 40,

„Blumenfeld, Elsa Sara, geb. Jonas, geb. 30. 1.

1875, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Steglitz, Arndtstr. 40,

Blumenfeld, Anni Sara, geb. Jeidels, geb. 5. 8.

Blumenfeld, Anna Sara, geb. Wolle,

1893, zul wohnh. gew. Bln.⸗Wilmersdorf, Prinzregenten⸗ straße 77, 2

4 geb. 7. 5. 1859, zul. wohnh. gew. Berlin W 30, Bayerischer Platz 3,

Laub, gen. Blumenberg, Juda Israel, geb. 2. 2. 1890,

91. Aschaffenburg, Lilli Sara, geb.

zul. wohnh. gew. Berlin N 54, Dragonerstr. 48,

b. Dormitzer, geb. wohnh. gew. Berlin⸗ Am Rupenhorn 12/14, 5

26. 3. 1895 in Nürnberg, zul . 2* * 59 . Charlottenburg,

2. Charmak, Felix Israel, geb. 12. 4. 1899 in Hohen⸗

Michalowitz, Marie⸗Luise Sara, geb. Nathan, geb.

salza, zul. wohnh. gew. Berlin NW 21, Kruppstr. 6,

12. 6. 1908 in Breslau, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Konstanzer Str. 59 bei Schustermann,

Michalowitz, Alfred Israel, geb. 23. 12. 1885 in

Briesen, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Wilmersdorf, Kon⸗ stanzer Str. 59 bei Schustermann,

Baumann. Georg Israel, geb. 11. 10. 1902 in Berlin,

zul. wohnh. gew. Berlin W 15, Fasanenstr. 60 bei Baruch,

Brunner, Else Sara, geb. Stern, geb. 5. 11. 1893 in

Braunschweig, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Wilmersdorf, Lud⸗ wigkirchstr. 10 a,

7. Moser, Ernst Israel, geb. 17. 7. 1889 in Kolwy, zul.

wohnh.

89 gew. Berlin W 15, Sächsische Str. 72 bei Löwen⸗ elm,

Silbermann, Gerhard Israel, geb. 27. 4. 1913 in

99.

Berlin, den 30. Juli 1943.

Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin W 15, Fasanenstr. 60, Skapowker, Flora Sara, geb. Katz, geb. 21. 11. 1889, zul. wohnh. gew. Berlin W 30, Speyerer Str. 19. Berlin.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle

Reichsanzeiger

zul. b

E“ 8 11 8

AEWI1n] 8 e k 3

der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über Reparaturpflicht Vom 5. August 1943

Die Notwendigkeit, die Gesamtbevölkerung infolge weitgehen⸗ der Einschränkungen der Neuanfertigung ausreichend mit lebenswichtigen Gebrauchsgütern zu versorgen, erfordert be⸗ sondere Maßnahmen zum Auf⸗ bzw. Ausbau einer leistungs⸗ fähigen Reparaturwirtschaft. Es wird daher auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (PGBl. I S. 686) in Veibixieg mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet:, v“ 8

98 8

Reparaturbetriebe 1 (1) Betriebe, welche die in der Anlage zu dieser Anordnung bestimmten Waren herstellen oder reparieren, können nach Maßgabe der §8 3 und 4 dieser Anordnung verpflichtet werden, Reparaturen an diesen oder ähnlichen Waren auszuführen (Reparaturbetriebe). (2) Die Reichsstelle für technische Erzeugnisse behält sich vor, den Kreis der Waren durch Bekanntmachungen zu erweitern.

Reparaturannahme⸗ und ⸗ausgabestellen „die mit den Waren nach § 1 handeln, sie herstellen oder reparieren, sowie sonst geeignete Betriebe, können von der Reichsstelle für technische Erzeugnisse zu Annahme⸗ und Aus⸗ gabestellen für Reparaturarbeiten bestimmt werden.. v“ RNeparaturdienste 8

(1) Die Gruppen der gewerblichen Wirtschaft können im Auftrage der Reichsstelle für technische Erzeugnisse den ört⸗ lichen und bezirklichen Stellen die Aufgaben des § 4 Ziff. 2 übertragen (Reparaturdienst). G

(2) Die Aufsicht über die Reparaturdienste wird von den Landeswirtschaftsämtern ausgeübt. A“

Sicherstellung der Reparaturen 1

„Zur Sicherstellung der Reparaturen an den Waren nach § 1

können folgende Maßnahmen getroffen werden:

1. Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse und dessen Bewirtschaftungsstellen Aönnen:

a) Betrieben Reparaturanweisungen für diese Waren er⸗ teilen und bestimmen, daß Reparaturen vor der Neu⸗ anfertigung dieser Waren auszuführen sind,

b) Rangfolgen für die Ausführung von Reparaturarbeiten an einzelnen Waren durch Bekanntmachung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger vor⸗

scchreiben, b

e) Reparaturhöchstfristen für bestimmte Waren durch Be⸗ kanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preuß.

Fe Staatsanzeiger festtegen, mit der Maßgabe, daß die Be⸗

triebe die Uebernahme weiterer Aufträge ablehnen und die Auftraggeber an den Reparatürdtenst verweisen müssen, wenn diese Höchstfristen nicht eingehalten wer⸗ den können.

2. Die Reparaturdienste können:

a) Verbrauchern Reparaturbetriebe nachweisen,

b) zu Reparaturen verpflichtete Betriebe für bestimmte Reparaturen einsetzen, die Belastung der Betriebe mit Reparaturen überwachen und ausgleichen,

c) die Betriebe überprüfen, ob sie der Reparaturpflicht nachkommen,

d’) den Reparaturbetrieben auferlegen, sofort Meldung zu kceeerstatten, sobald Reparaturaufträge bei ihnen nicht mehr vpoorliegen,

e) den Reparaturbetrieben jeweils bestimmte Bezirke zu⸗ weisen.

Ausnahmevorschrif

Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse behält sich vor, durch seine Bewirtschaftungsstellen oder durch die Re⸗ paraturdienste Ausnahmen von den Vorschriften dieser An⸗

Strafvorschriften

(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die auf Grund der §§ 2 bis 4 ergangenen Weisungen werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

(2) Die Ordnungsstrafbefugnisse (§§ 14, 15 der VO. über den Warenverkehr) werden von dem Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse wahrgenommen.

b t 1“ § 7 88 16“ Inkrafttreten und Geltungsbereich

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗ burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 5. August 1943. F

Der komm. Reichsbeauftragte für technische Erzeugni

Dr. Kemna. 8

Anlage zu der Anordnung XIII/43 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über Reparaturpflicht 1 Vom 5. August 19443 88 Kochtöpfe, Eimer, Wasserkessel, Schüsseln, Wannen, Pfan⸗ nen, Waschtöpfe, Durchschläge, Essenträger, Milchtransportkannen, milchwirtschaftliche Geräte, Schneid⸗ waren, Schlösser, Waffen und Jagdgeräte, Haushaltwaschmaschinen und ⸗gerate, Waagen für gewerb⸗

e.

8

liche Zwecke, Lötapparate, Spiritus⸗ und Petroleumkocher,

kassen.) Veterinärverwaltung.

Starklichtlampen, Stempelapparate, Garten⸗ und

spritzen, aus Aluminium, Fahrräder, Motorfahrräder,

wagen, Sportwagen.

Luftschutz⸗

88 ¹

8 der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten sür technische Erzeugniffe über die Herstellung und Ver ackung von warmgeschmiedeten Bergschuhnägeln

ZIö 4 Vom 3. August 1943

rund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.

Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗

ordnet:

12 (1) Warmgeschmiedete Bergschuhnägel für den In⸗ und Auslandsbedarf sind nur noch in folgenden Ausführungen herzustellen: b Flügelkappennägel Größen 16/4 20/4 24/4 1““ Stiftläͤnge mm 13 15 18 (2) Für die Wehrmacht, Waffen⸗ und die Polizei dürfen außerdem hergestellt werden: 1“] a) Flügelnägel Größe— 28/4 Stiftlänge mm 20. 18 b) Durchziehnägel Größe 36/4 c) Skischuhnägel Groöße 4844 Stiftlänge mm 36. (3) Die Lieferung hat in Packungen von 500 oder 1000 Stück zu erfolgen. § 2

Lagerbestände in Rohmaterial und halbfertigen Teilen für Erzeugnisse deren Herstellung nach § 1 verboten ist, können bis zum 30. November 1943 aufgearbeitet werden.

§ 3

In begründeten Einzelfällen kann die Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anwei⸗ sung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Aus⸗ nahmegenehmigung mit Auflagen und Bedingungen versehen. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fachabteilung Fifen⸗ und Kurzwaren⸗Industrie bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoff Eisenindustriezweige, Fagen /Me reichen.

4 7 7 4

verfeinerung und verwandte stf., Körnerstr. 27, einzu⸗

Zuwiderhandlungen gegen sung werden nach den §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr

1““

Diese Anweisung tritt am 7. Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnetsowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem burg und im Bezirk Bialystok, sowie der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Hagen, den 3. August 1943.

Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse.

Putsch.

Miichtamtliches 1“ Deutsches Reich

Nummer 51 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 4. August 1943 hat folgenden E Allge meine Verwaltung. RdErl. 27. 7. 43, Beförderungsstellen f. Mil.⸗Anwärt. u. Anwärt. d. RAD. RdErl. 28. 7. 43, Kinderzuschl. f. unehel. Kinder v. Wehrmacht⸗ angeh. RdErl. 29. 7. 43, Buchbeschaffg. „Das Recht d. Neu⸗ zeit“. Kommunalverbände. RdErl. 26. 7. 43, Wohn⸗ 1e RdErl. 26. 7. 43, Zusammenaxb. d. Gemeinden mit d. Auftragslenkungsbüros d. Gauwirtschaftskammern. RdExl. 29. 7. 43, Berüchichtig. d. Gewerbesteuerausgleichszuschüsse im Finanzausgl. f. d. RJ. 1943. RdErl. 30. 7. 43, Ver⸗ gnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 673. Polizeiverwaltung. RdErl. 16. 7. 43, Einziehg. volks⸗ u. staats⸗ (reichs⸗) feindl. Vermögens. RdErl. 26. 7. 43, Schutz d. artist. Luftnummern. RdErl. 30. 7. 43, Zentralisierg. d. behördl. Filmaufträge u. Filmherstellg. RdErl. 30. 7. 43, In⸗ ausgabebelassg. überzahlter Dienstbezüge. RdErl. 26. 7. 43, Kenntnisnahme v. Gerichtsurteilen durch d. Fürsorgeoffz. RdErl. 30. 7. 43, Ideelle Betreug. d. Familienangeh. d. ge⸗ fallenen, verwundeten od. im ausw. Einsatz befindl. Angeh. d. Pol. in Form v. kulturellen Veranstaltgn. RdErl. 28. 7. 43, Ausbildungs⸗ u. n d. Anwärt. d. staatl. mittl. Pol.⸗ Verw.⸗Dienstes. RdErl. 26. 7. 43, Ausgabe v. U-Bezugscheinen an Selbsteinkleider d. LSPol. Wehrangelegenheiten. Kriegsschäden, Familienunterhalt. RdErl. 26. 7. 1943, Zusammenarb. d. Behörden d. allg. u. inn. Verw. mit d. Kommandanten d. Kriegsgefangenenlager. RdErl. 27. 7. Behelfsunterkünfte f. Bombengeschädigte. RdErl. 28. 7. 43, Behandlg. norweg. jurist. Personen u. Personenvereinign. u. norweg. Beteilign. im Kriegsschädenverfahren. RdErl. 28. 7. 1943, Abgrenzg. d. Anwendg. d. Wohnraumversorgungs⸗VO. u. d. Reichsleistungsges. RdErl. 29. 7. 43, Durchführg. d. weiteren Verfahrens f. d. männl. u. weibl. Dienstpflichtigen d. Geburts⸗ jahrg. 1926; Mitw. d. Behörden d. allg. u. inn. Verw. bei d. Wehrüberwachg. d. weg. Luftgefährdg. umquartiert. Wehrpflich⸗ tigen. RdErl. 30. 7. 43, Unfall⸗ u. Krankenversicherg. d. im Sondereinsatz zur Behebg. v. Flieger⸗ u. Flakschäden eingesetzten selbständigen Handwerker. Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 20. 7. 43, Krankenversicherg. f. Kriegshinterblieb. (Familienhilfe durch Knappschaftskranken⸗ er] RdErl. 29. 7. 43, Verwendg. d. Doppeljochs f. Zugrinder. RdErl. 29. 7. 43, Feststellg. d. ansteckenden Schweinelähme. Neuerschei⸗ nungen. Stellenausschreibungen von Ge⸗ meindebeamten. Bn 1. durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin. W 8, Mauerstr. 44. Viertel⸗

Fer

jährlich 2,15 H.t für Ausgabe KA (zweiseitig bedruckt) und 2,70 Rℳ für Ausgabe B leinseitig bedruckt). 8 6 2

1

Fahrradanhänger, Kinder⸗

Anweisung Nr. 7 8

mung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse ange⸗

43,

Z. 3

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 181 vom 6. August 1943.

8

ZWirtschaftstein

Bilanz der großen Bauernentschuldung: Für 300 000 i 8 wurden zwei Milliarden Reichsgea2; 1.2es ee Bei der grundlegenden Neuordnung des ⸗Agrarwesens, die 1933 eingeleitet wurde, um den damals unmittelbar bevorstehenden Zusammenbruch der Landwirtschaft abzuwenden und den Wieder⸗ aufbau eines starken und gesunden Bauerntums zu sichern, fiel der landwirtschaftlichen Entschuldung eine besondere Aufgabe zu Nachdem bereits durch das Osthilfe⸗Gesetz vom 31 März 1931 Hilfsmaßnaͤhmen für die notleidenden Gebiete des stens in An⸗ griff genommen worden waren, wurde im Februar 1933 ein um⸗ fassender Vollstreckungsschutz der Landwirtschaft eingeführt, dem am 1. Juni 1933 das Schuldenregelungsgesetz zur Ordnung der landwirtschaftlichen Schulden im gesamten Reichsgebiet folgte. Das Ziel war, die Betriebsverschuldung auf das Maß zurückzu⸗ führen, das der tatsächlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Es ist voll erreicht worden. Auch dies war eine wichtige Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft und damit für die Gewährleistung der deutschen Volksernährung gerade auch in Kriegszeiten. Wie der Sachbearbeiter des Reichsernährungs⸗ ministeriums, Ministerialrat Dr. H. Heinrich, in der „NS.⸗Land⸗ post“ berichtet, kann die landwirtschaftliche Entschuldung jetzt als beendet angesehen werden. Dies tritt äußerlich dadurch in Er⸗ scheinung, daß gemäß Erlaß des Reichsernährungs⸗ und Reichs⸗ innenministeriums nunmehr die Landstellen im Altreich und in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen, die die Träger der Ent⸗ schuldungsmaßnahmen waxen, als selbständige Behörden aufgehört haben zu existieren. Sie sind zur Abwicklung ihrer Arbeitsgebiete anderen Verwaltungsbehörden eingeordnet worden. Insgesamt sind im Osthilfegebiet etwa 80 000 Entschuldungs⸗ anträge gestellt worden. In etwa 42 000 Fällen hat die Deutsche Industriebank Entschuldungsdarlehen nach genehmigten Entschul⸗ dungsplänen gewährt. Daneben sind rd. 8000 Östhilfebetriebe ausschließlich mit Betriebssicherungsmitteln des Reichs entschuldet worden. Der Gesamtaufwand, den die Osthilfeentschuldung an Darlehen und verlorenen Zuschüssen erforderte, ist auf etwa eine Milliarde Reichsmark zu’ beziffern. Auch in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen konnten die Arbeiten in verhältnismäßig kurzer Zeit abgeschlossen werden. Hier wurden ca. 115 000 Ent⸗ schuldungs⸗ und Aufbauanträge gestellt, wofür den Betrieben an Entschuldungsmitteln rd. 75 Mill. H.ü, an Aufbaumitteln rd. 90 Mill. H.ℳ zugeflossen sind. baumaßnahmen in etwa 21 000 Fällen. 25 Mill. R.ℳ ausgezahlt worden. Für die Durchführung des Schuldenregelungsverfahrens kommen 11 000 Fälle mit rd. 34 Mill. .ℳ in Betracht. Im ge⸗ samten Reichsgebiet sind nach dem Schuldenregelungsgesetz 316 000 Regelungsanträge gestellt worden, von denen nur einige hundert Fälle noch in Bearbeitung sind. Mehr als 900 Mill. Hℳ waren ier aufzuwenden. Auch in den übrigen zum Reich zurückgekehrten Gebieten wurde die Agrarentschuldung durchgeführt oder in An⸗ griff genommen. Alles in allem sind bisher für dieses bedeutsame Werk der deutschen Ernährungssicherung an annähernd 300 000

Betriebe ca. zwei Milliarden Reichsmark vergeben worden.

ihrer Eigenschaft als Vextretex der, staatlichen“

an nnn

FPVPreisfragen im Handwerk

Im Mitteilungsblatt Nr. 29 vom 2. August 1943 weist der Reichskommissar für die Preisbildung erneut auf die Notwendig⸗ keit hin, das Handwerk noch besser als bisher mit den Preis⸗ vorschriften vertraut zu machen. Das Ziel der bereits auf der Tagung der Reichshandwerksführung besprochenen Unterrichts⸗ 28 9 men sei, wie in dem Runderlaß Nr. 38/⁄43 vom 23. Inli

1943,g. a. O., ausgeführt wird, zunäthst alle Personenh die in

Prbisbehörden . oder als⸗Amtsträger der Organisationen des Handwerks mit der

8s

Im Sudetengau sind für Auf⸗

heitlich und umfassend zu unterrichten. Als erste Stufe follen zu⸗ nächst in 24 Städten Grundunterrichtungen von dreitägiger Dauer stattfinden. 11““ 11ö11.“ Regeln zur Papiereinsparung .

Für die Papiereinsparung bei den Behörden sind kürzlich vom Reichswirtschaftsminifter Richtlinien aufgestellt worden. Für die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft hat im Auftrage des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums der Reichsausschuß für wirtschaftliche Ver⸗ waltung (AWV.) beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW.) 19 kurz gefaßte Regeln zur Papiereinsparung im Schrift⸗ verkehr herausgebracht (Beuth⸗Vertrieb GmbH., Berlin SW 68, Dresdner Str. 97), die in keinem Betrieb fehlen sollten. Diese Regeln, die von der Auswahl der richtigen Formate bis zur Ver⸗ wertung des Altpapiers reichen, müssen nunmehr vor allen Dingen den am Schriftverkehr beteiligten Gefolgschaftsmitgliedern ausreichend bekanntgemacht werden. Eine solche Mühewaltung liegt im eigenen Interesse der Betriebe, da der Papierbedarf für den Schriftverkehr nur bei höchster Sparsamkeit im Verbrauch sichergestellt werden kann. Das betr. AWV.⸗Merkblatt 12 enthält gleichzeitig Regeln zur Einsparung von Kohlepapier, das Merk⸗ 16 13 Regeln zur Einsparung von Abzugspapier beim Verviel⸗ fältigen. 1

Gesamtregister (Fundstellenverzeichnis) der Preisbestimmungen Zum leichteren Auffinden und Anwenden der Preis⸗ bestimmungen in der Praxis sind zunächst für verschiedene Sach⸗ gebiete Verzeichnisse der gültigen Vorschriften mit Angabe der Fundstelle als Sondernummern des Mitteilungsblattes des Reichskommissars für die Preisbildung veröffentlicht worden. Die Verzeichnisse ergeben bei Streichung der aufgehobenen und Ein⸗ fügung der neu ergehenden Vorschriften ein auf dem neuesten Stand befindliches, systematisch geordnetes Nachschlagewerk der gültigen Preisbestimmungen. Die neu ergangenen Bestimmungen werden unter der jeder Verordnung, Anordnung oder jedem Erlaß im Mitteilungsblatt vorangestellten Ordnungsnummer in das betreffende Fundstellenverzeichnis eingefügt. Die bereits er⸗ schienenen Teilabdrucke (Sondernummer GR. 1—4 des Mit⸗ teilungsblattes I1) des Gesamtregisters können von jeder inter⸗ essierten Stelle, insbesondere der Wirtschaft oder ihren Organi⸗ sationen, vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorst⸗ straße 4, zu den üblichen Bezugsbedingungen bezogen werden.

Merkblatt für Griechenland Eine aktuelle Veröffentlichung der Deutschen Handelskammer in Griechenland Athen, 5. August. Die Deutsche Handelskammer in Griechen⸗ land, Athen, hat soeben ein Merkblatt für Griechenland heraus⸗ gegeben, das in erster Linie für deutsche kaufmännische Reisende bestimmt ist. Das Merkblatt enthält wichtige Anhaltspunkte über Einreise⸗ und Aufenthaltsbestimmungen sowie Unterkunftsmög⸗ lichkeiten. Weiter sind die Anschriften von deutschen Dienststellen, Banken, wirtschaftlichen Institutionen, Spediteuren, Rechtsan⸗ wälten, Aerzten usw. angegeben. Da deutsche Reisende, die sich nach Griechenland begeben, in erster Linie Athen und Saloniki besuchen, beschränken sich die im Merkblatt gemachten Angaben und Empfehlungen auf diese Städte. Von besonderem Interesse und aktueller Bedeutung ist ein Abschnitt, der sich mit Tages⸗ spesensätzen für Reisende befaßt. 8 In Anbetracht der nur in geringem Umfange über Griechen⸗ land vorliegenden Nachrichten dürfte das Merkblatt für an „„Griechenland interessierte deutsche Wirtschaftskreise von hohem Werte sein; es kann kostenlos von der Deutschen Handelskammer

Anweisung und Auslegung von Preisvorschriften befaßt sind, ein⸗

in Griechenland, Athen, Valaoritou 12, bezogen werden.

8 Wirtschaft des Auslandes

RKumänischer Milliardenkredit für Schiffsneubauten

8*

Nr. 22 694 und Gr. 17 Nr: 57 034 über

auch Leder in steigendem Umfang.

Bukarest, 5. August. Im Hinblick auf Zʒea Zustand des Fahrzeugparks der rumänischen Flußschiffa hrt und auch das hohe Alter einer Anzahl Schlepper und Oeltanker hat das Unter⸗ staatssekretariat für Marinewesen einen Plan zur Verstärkung der Neubauten ausgearbeitet. Zur Durchführung des Plans wird die staatliche Postscheckkasse dem Unterstaatssekretariat einen Kredit in Höhe von 1,75 Mrd. Lei für fünf Jahre zur Verfügung stellen. Die Deckung dieses Kredits erfolgt durch Schatzscheine, die vom Finanzministerium ausgegeben und bei der National⸗ bank lombardiert werden können. . Fsunr 8

Zunehmender Uebergang Südamerikas zum Fertigwarenexport Konkurrenzbefürchtungen der USA. und ⸗„Englands Buenos Aires, 5. August. Die Rohstofferzeugung Iber amerikas war von jeher in starkem Maße vom Export 1 haseg. Daher wird die Rückwirkung dieses Krieges auch auf diesem, Gebiete immer deutlicher spürbar. Alle Schwankungen der Aus⸗ landsnachfrvage durch Kaufeinschränkungen oder Transport⸗ schwierigkeiten machen sich auch im Inland stark bemerkbar und beeinflussen die Preisbildung wie auch die Höhe der Bestände, deren Preise durch die Larerargung natürlich steigen. Um diesen Nachteilen zu begegnen, versucht man in Südamerika, sich der egenwärtigen anormalen Wirtschaftslage anzupassen. An Stelle 5 Vorkriegsausfuhr im Rohzustand beginnt mehr und mehr ein Export in bearbeiteter Form, d. h. von Halbfabrikaten oder sogar Fertigwaren, zu treten. Diese Entwicklung erfaßt in Argen⸗ tinien vor allem Wolle und Häute, deren Verarbeitung einen voßen Aufschwung genommen hat und auch den einheimischen Bedarf völlig deckt. Beispielsweise wurden früher fast ausschließ⸗

lich getrocknete oder gesalzene Häute verschickt, seit 1939 jedoch

Anstatt der damaligen 231 t, die gerade ¼ % der Häuteausfuhr erreichten, wurden letztes ahr zunächst 6125 t im Werte von 24 Mill. Pesos exportiert.

Diese Ziffer wurde jedoch bereits im ersten Halbjahr 1943 mit

Ibero⸗

8200 t im Betrage von 28,5 Mill. Pesos überschritten. Diese Menge entspricht knapp 12 % des Wertes, jedoch 32 % der dies⸗ jährigen Häuteausfuhr. Hierbei steht insbesondere Leder an erster Stelle, wovon 1939 nur 122 t, im letzten Jahr jedoch 4650 t für 11 Mill. Pesos verschifft wurden. 8

Ausschlaggebend hierfür ist die starke Nachfrage Englands und der Vereinigten Staaten, deren Ueberlastung diese Umstellung des argentinischen Exports entgegenkommt. Es ist selbstverständ⸗ lich, daß diese neue Konkurrenz von den anglo⸗amerikanischen Industriekreisen mit sehr gemischten Gefühlen beobachtet wird, da sie befürchten, zumindest ihre ehemaligen Absatzmärkte in anderen ibero⸗amerikanischen Ländern zu verlieren. Gleichzeitig ist Argentinien aber auch der Hauptlieferant für die nordameri⸗ kanische Häuteeinfuhr mit rund 50 % der Gesamtmenge. Eine soeben aus Washington nach Südamerika abgereiste englisch⸗nord⸗ amerikanische Kommission will sich bemühen, die Produktion und die Verschiffung von Häuten für den anglo⸗amerikanischen Bedarf möglichst zu steigern, um die Ausführung der Lieferverträge sicherzustellen. .

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 6. August auf 74,00 Rℳ (am 5. August auf 74,00 Rℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 5. August. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. b

London, 5. August. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½, Paris —,—, Berlin —,—) Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 - 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) Stockholm 16,85 16,95, 4 81898 Tsche Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 anghai Tschungking⸗Dollar —,—. 3

Lrst9n nesnn esg de. g. v.) 112,00 uhr holl. Zeit.)

[Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris

8 öffentlicher Anzeiger

—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki —, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. Zürich, 5. August. (D. N. B.) 111.40 Uhr.] Paris 5,47 ½, London 17,30, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,60, Madrid 39,75, Holland 229 ½, Berlin 172,55, Lissabon 17,62 ½, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50, Zaßren , 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½ B., Buenos Aires 92,50, Japan 101,00, Rio 22,50. Kopenhagen, 5. August. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse Stockholm, August. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington, 4,15 G., 4,20 B., Helsink 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,65 B., Buenos Aires 97,90 G., 100,00 B. Oslo, 5. August. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New YVork —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 5. August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 /—. 8

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

4. August Geld Brief

6. August

Geld Brief 18,88 18,79 18,88 0,592 0,588 0,592

Fehs (Alexandrien und Katro) .. Afghanistan (Kabuhl). Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney)

Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro).. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

cutta)

Bulgarien (Sofia)

Dänemark (Kopenhagen). England (Londonn.. ”“ hernhen (Helstmtt) .. ..

1 ägypt. Pfund 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 0,588 1 austr. Pfund 100 Belga 39,96 40,04 39,96 1 Cruzeiro

18,79 40,04

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen

1 engl. Pfund 100 Finnmark 100 Frs.

100 Drachmen

8,053 3,047 52,25 52,15

5,06 1,668

132,70 14,59 38,42 13,14 58,591

4,995

3,047 52,15 5,0o8 5,07

rankreich (Paris)) . .. 1,672

riechenland (Athen)

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam)

Iran (Teheran).. 7

Island (Reykiavik)

Italien (Rom und Mailand) .

Japen (Tokio und Kobe)... anada (Montreal)

Kroatien (Agram)

Neuseeland (Wellington) .

Norwegen (Oslo)

Portugal (Lissabon)..

Rumänien (Bukarest).

Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg)

Schweiz (Zürich, Basel und Bern)

Serbien (Belgrad)

Slowakei (Preßburg)

Spanien (Madrid u. Barcelona)

Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)

Türkei (Istanbul)

1,668

132,70 14,61 38,50

18,16 58,711

5,005

100 Gulden 100 Rials

100 isl. Kr. 100 Lire

100 Yen

1 kanad. Dollar 100 Kuna

1 neuseel. PsTd. 100 Kronen 56,76 56,88 Escudo 10,19 10,21 Lei

59,46 59,58

132,70 14,59 38,42 13,14 58,591

4,995

56,76 100 10,19

100 59,46

57,89 4,995 8,591

23,565

100 Kronen

58,01 5,005 8,609

23,605

100 Frs. 100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd.

1 türk. Pfund 1,978

Ungarn (Budapest). 100 Pengs

llruguay (Montevidéev) 1 Goldpeso 1,199 Verein. Staaten von Amerika

(New YVork) 1 ·Dollar

57,89 4,995 8,591

28,565

1,982 1,978 1,199

1,201

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brlef 9,91 5,005 7,928

74,32 2,102 2,502 0,132

England, Aegypten, Südafrikanische Union Frankreiech .8„

Australien, Neuseelaud . 111ö16”“] Britisch⸗Indien . e... Kanaba 611121214 Eee. Vereinigte Staaten von Amerika Brasilien

.„2„„2⸗

Ausländische Geldsorten und Banknoten

1I1“q

6 3. August (Geld Brief

20,38 20,46 16,16 16,22

4. August Geld Brief 20,38 20,48 16,16 16,22

1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 1,41 1 Dollar 1 Dollar 1 Pap.⸗Peso 0,44 0,46 0,48 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,46 100 Belgas 39,92 40,08 40,08 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,09 100 Rupien 22,95 23,05 28,05

3,07

Sovereignes Notiz 20⸗Francs⸗StückeV. . für Gold⸗Dollars Aegyptische. Amerikanische: 1000 —5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische Australische. . Belgische.. eeeeee Brasilianisc„he . Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: grosee.. N 10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter. Finnische * Französische. e Holländische talienische: groee.. 10 Lire. Kanadisce.. Kroatische.... eeese . Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei „. Schwedische: große 50 Kronen und darunter . Schweizer: große 1 100 Frs. und darunter. Serbischet . Slowakische: 20 Kronen und darunter Südafrikanische Union Türkiscchee.. 8 Ungarisch: 100 Pengö und

3,09

59,30

5,075 5,01 182,70

100 Lewa

100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 Fünnmark 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Dollar

3,09

52,10 52,30 5,055 4,99

132,70

18,12 0,99 4,99

56,89

1,88

59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,89 1,91

5,075 5,01 132,70

13,18 1,01 5,01

57,11

1,68

59,64 58,072 58,07

5,01

5,055 4,99 S... 132,70 13,18 1,01 5,01 57,11

13,12 0,99 4,99

56,89

109 100

Kuna Kronen

100 100 100

Lei 1,66 1,68 Kronen

Kronen 59,40 100 Frs. 57,83 100 Frs. 57,83 100 serb. Dinar 4,99

109 slow. Kr. 8,58 1 südafr. Pfd. 4,39 1 türk. Pfund 1,91

59,64 58,07 58,07

5,01

8,62 4,41 1,93

8,62 4,41 1,93

100 Pengö

darunter 60,78

nn

1. . tr 4. Oessentliche nungen, Büereeeneeeee

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Aommanditgesellschaften auf Aktien,

7. Aktiengefellschaften, V 9. Deutsche Kolontalgefellschaften,

11. Genoffenschaften, 12. B

10. Gesellschaften m. b. H., ne Handels⸗ und Aommanditgesellschaften,

18. Unfall⸗ und Invalibdenverficherungen, 14. Deutsche Reschsèbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.

38. Aufgebote, aser 1 1 8

3. Aufgebote

[16767]

erlassen worden. 4

Zahlungssperre gemäß §. 1019 ZPO.

1 2 F. 145. 43.

Berlin, den 4. August 1943. Amtsgericht Berlin.

spätestens bis 31. 8. 1943, unter

bei dem Nachlaßpfleger Robert Molke⸗

teller, Wandlitz i. Mark b. Berlin,

Prenzlauer Chaussee 88. Nachlaßpfleger Robert Molketeller.

verzüglich

[16768]

Von dem am 12. 11. benen Landjäger⸗Oberlt. Klaunick, geb. am 26.

Betrxeffs der Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Deut⸗ schen Reichs von 1925 Nr. 1 182 194 und 1 671 534 über je 50,. H. ℳ, Nr. 2 277 808 über 25 H. ℳ, Nr. 348 482, 1 795 245, 1 296 086 über je 12,50 Hl.,

sana⸗ der Auslosungsscheine Gr. 30.

gesucht. Abkömmlinge der je 50 Hℳ, Gr. 30 Nr. 41 808 über 25 E. ℳ, Gr. 12 Nr. 18 482, Gr. 13 Nr. 44 345, Gr. 38 Nr. 25 086 über je 12,50 Eℳ dieser Anleiheschuld ist die

lottenburg, in

Erben gesucht.

Bromberg, werden die weiteren Erben Insbesondere kommen Frau Wilhelmine Klaunick geb. Kolzenburg, verst. am 1. 12. 1895 in Pleschen, und der Jo⸗ hanna Lowise Klaunick, später verhei⸗ ratete Sterck, gest. 16. 9, 1878 in Char⸗ rage. Meldungen un⸗

[16769]

Der Hypothekenbrief über Schulden- regelungshypothek, eingetragSen im Grundbuch von Grasbeuren Band I. Heft 11 III. Abt. Nr. 6 am 13. 1. 1939 auf den Grundstücken Lgb.⸗Nr. 2, 3, 5, 6 zugunsten der Bausparkasse der Ge⸗ meinschaft der Freunde Wüstenrot G. m. b. H. in Ludwigsburg, Wttbg., für ein Darlehen von 17 260 6Gℳ, ver⸗ zinslich zu 4 v. H. und mit ¼ v. H.

1941 verstor⸗ i. R. Paul 10. 1861 in

noch [16770]

Auf

8

Zuwa ist durch Aus 1943 für kraft

Ueberlingen/See, den 31. Juli 1943.

4. Oeffentliche Zustellungen

Oeffentliche Zustellung

Grund des 1938, RGBl. I Seite 807, klagen mit dem Antrage auf W“ ;gien), 1. der Korrespondent Leo

in Düsseldorf⸗Oberkassel, Lotharstr. 20, Kläger, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Geller⸗Zaertling in Düsseldorf, gegen seine Ehefrau Fernande Lucienne Riepenhoff geborene van Canéghem, früher in Düsseldorf, später in Paris, segt unbekannten Aufenthalts, Be⸗ lagte 3 R 205/42 —; 2. die Ehe⸗ frau des früheren Kaufmanns Kurt Leib, Margarethe geborene Thorn, in Düsseldorf, Grupellostraße 12, Klä⸗-

s der ersparten Zinsen chlußurteil vom 27. Juli s erklärt. Amtsgericht.

(Ladung). Ehegesetzes vom

Schlechtriem in Düsseldorf, vorgenannten Ehemann Kurt Leib, zulest wohnhaft in Charleroi (Bel⸗ jetzt unbekannten Aufenthalts, iepenhoff Beklagten 11 R 48/43. Zum Ver⸗

8 ““ 8

erin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. 1 egen ihren