1943 / 193 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 193 vom 20. August 1943. S. 2

Soweit aus volkswirtschaftlichen Gründen oder zur Ver⸗ meidung besonderer Härten Ausnahmen dringend er orderlich sind, kann die Preisbildungsstelle Ausnahmen zulassen oder

Diese Auordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. Die Preisvorschriften für Reparaturverglasungen von Flieger⸗ schäden bleiben hiervon unberührt. Anordnungen der Preis⸗ bildungsstellen und Ausnahmebewilligungen treten mit dem gleichen Tage außer Kraft. Die Anordnung findet auch auf laufende Verträge Anwendung, soweit zur Zeit des Inkraft⸗ tretens der Anordnung der Handwerker seine vertragliche Leistung noch nicht erfüllt hat.

Berlin, den 28. Juli 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. 8 Fischböck.

b“

111“

Höchstpreise für Neu⸗ und Reparatur⸗Verglasungen

Preisgruppe Tariflohngebiete pro Stunde bis R. N Glasbreiten bis

1,20

90 em

Repa⸗ ratur⸗ Verglasung

0,80 900a- m Repa⸗ T eu⸗

Neu ratur⸗

Verglasung

1,— 90 em Repa⸗ ratur⸗ Verglasung

Neu⸗ Neu⸗

I. Bauglas 1. Bauglas hell E⸗Dicke, Scheiben bis 160 cm lang A. Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag Verglasungs⸗Mengen bis 3,00 qm Scheiben⸗ größen: a) 0,12 0,20 qgmm b) 0,21 0,50 qa m. g) über 9,50 m Verglasungs⸗-Mengen über 3,00 10,00 au wm Scheibengrößen: a) 0,12 0,20 qgm. . b) 0,21 0,50 gm. . c) über 0,50 a "u, . Verglasungs⸗Mengen über 10,00 50,00 gm Scheibengrößen: a) 0,12 0,20 0am. b) 0,21 0,50 am c) über 0,50 A Verglasungs⸗Mengen über 50,00 200,00 qm Scheibengrößen: a) 0,12 0,20 ArI b) 0,21 0,50 gm.. . 4,— 7,10

1,50 1,50 2,50 2,50

5,30 10,60 5,90 9,70 5,40 8,90

5,40

5,—8

9,70 8,90

11,20 10,20 9,10

10,20 9,10 8,10

c) über 0,50 a m, 3,90 6,30 Verglasungs⸗Mengen 8 8. über 200,00 800,00 m 88 Scheibengrößen: a) 0,12 0,20 qa m b) 0,21 0,50 289,ö c) übex 0,50 am. Verglasungs⸗Mengen über 800,00 iIm Scheibengrößen: a) 0,12 0,20 qam.. b) 0,21 0,50 qgm. . c) über 0/50 qmõ ... . Glasbreiten über 90 cm Zuschlag pro qm auf die Einheitspreise der Grup⸗ pen B —BSB 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50

2. Bauglas hell ¾ Dicke, Scheiben bis 160 cm lang

Zuschlag auf die Preise für Bauglas E⸗Dicke, Gruppen A-—H: bei Neuverglasungen ..5 1n bei FNeccococoo ““

1.“ * 4,20 3,90

7,60 6,80

8 3. Bauglas hell ¼¾ Dicke, Scheiben bis 160 cm lang Zuschlag auf die Preise für Bauglas E⸗Dicke, Gruppen A—H: ber Neuveroliaguuag bei Reparaturverglasfungen b8

4. Ueberlängen über 160 cm

Zuschlag auf sämtliche Preise der Gruppen 1—3: vTEa 0 1414*“ bei Neparaturverglasungen . . 1

II. Mattglas ¼ Dicke, Scheiben bis 160 cm lang Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag Verglasungsmengen bis 3,00 am . ..

B. C. Verglasungs⸗Mengen D. E.

1,50 1,50 . 8,20 11,40 12,60 14,40 über 3,00 10,00 qgm . Verglasungs⸗Mengen

über 10,00 50,00 qm Verglasungs⸗Mengen

cher 50,00 a m. .

7,40 10,60 11,80 8,60 13,30

6,80 9,90 10,90 7,60 12,30

6,60 9,20 6,90 10,10 7,40

III. Mousselinglas ¼ Dicke, Scheiben bis 160 cm lang A. Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag Verglasungsmengen 8 3,00 gm . .. Verglasungs⸗Mengen über 3,00 10,00 qm. . .Verglasungs⸗Mengen über 10,00—50,00 qm. Verglasungs⸗Mengen über 50,00 muh . ...

11,20

1,50 1,90 2,— 2. 80 2,80

9,— 12,10 9,60 13,40 10,50 15,10

8,20 11,40 S,70 12,60 9,40 14,10

7,60 10,70 7,90 11,70 8,40 13,—

7,30 10,— 7,70 10,80 13,10 IV. Eisblumenglas ¼ Dicke, Scheiben bis 160 cm lang . Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag .Verglasungs⸗Mengen bis 3,00 drt .. .Verglasungs⸗Mengen über 3,00 10,00 qm . D. Verglasungs⸗Mengen über 10,00 50,00 qm. .Verglasungs⸗Mengen über 80,00 am .. .

8,10

1,50 1,50 2,— 2,— 2,50 2,50

10,10 13,30 10,80 14,60 11,70 16,30

9,40 12,60 9,90 13,70 10,50 15,20

8,70 11,90 9,10 12,90

8,50 11,10 15 Zuschläge 8 11“*“ 8 90 cm, Längen über 160 cm und ¼ Dicke

müssen nach den jeweils vorliegenden Verhältnissen vereinbart werden, wobei die betr. Zuschläge bei Bauglas als Richtlinie dienen können.

8,80 12,— 9,30 13,10

5

9,60 14,20

v

Preisgruppe LWW1““

Tariflohngebiete pro 8 Stunde bis R. 8888 0,80 8

4 ratur⸗ 6

Verglasung

Verglasung Verglasung

Preisgruppe Tariflohngebiete pro Stunde bis R. ratur⸗

Verglasung Verglasung Verglasung

6 V. Gußglas 1. Ornament⸗Klar⸗ u. Kathedralglas weiß

A. Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag B. Verglasungs⸗Mengen bis 3,00 qhhchoh. C. Verglasungs⸗Mengen über 3,00 10,00 am . 8,50 D. Verglasungs⸗Mengen 8 über 10,00 50,00 gm ẽ„7,80 Verglasungs-Mengen über 50,00 135,00 qm Verglasungs⸗Mengen über 135,00 AIS1

1,50 1,50 2,— 2,— 2,50 2,50

. 9,20 12,— 9,80 13,20 10,50 14,70

11,40 8,90 12,40 9,50 13,70

10,60 8,10 11,50 8,50 12,60

7,— 9,80 10,60 7,70 11,60

6,20 9,80

2. Ornament⸗Klar⸗ u. Kathedralglas farbig Zuschlag auf die Preise der Gruppen 1 A— F: Serversmungen bei Reparaturverglasungen.

3. Rohglas 4—6 mm dick

9,4 6,80 10,80

*A. Einzelscheiben

Mindest⸗Auftragsbetrag 2,— 2,50 B. Verglasungsmengen bis 3,00 a m. z. Verglasungsmengen über 3,00 10,00 qm . Verglasungsmengen über 10,00 50,00 qm. . Verglasungsmengen über 50,00 120,00 qm Verglasungsmengen über 120,00 350,00 qm. Verglasungsmengen über 350,00 a m .

2,50

. 10,10 12,90 10,60 14,— 11,40 15,60

9,70 12,20 10,20 13,20 10,90 14,60

8,50 11,10 10,60 9,70

8,90 11,90 9,30 13,20

8,30 8,60 11,40 9,10 12,40

7,80 8,10 10,40 8,60 11,40

7,20

4. Drahtglas 6—8 mm dick Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag . Verglasungs⸗Mengen His 5,00 a0- Verglasungs⸗Mengen über 3,00 10,00 qm . . Verglasungs⸗Mengen über 10,00 50,00 qm . Verglasungs⸗Mengen über 50,00 120,00 qm Verglasungs⸗Mengen über 120,00 250,00 qm . Verglasungs⸗Mengen über 250,00 um 1u

6,90 8,80 9,50 7,60 10,40

1,75 1,75 2,30 2,30 2,80 2,80

12,40 15,20 13,— 16,40 13,80 18,—

10,80 13,30 11,30 14,30 12,—

10,10

15,60

9,20 11,70 9,60 13,70

9, 11,— 640 9,90 12,60

8,70 10,70 9,— 11,30 9,50 12,30

8,— 9,90 8,30 10,70 8,70 11,60

5. Drahtglas mit weitmaschigem, viereckigem sowie punkt⸗ 1t geschweißtem Drahtnetz Zuschlag auf die Preise der Gruppe 4 A—G: pro -m.. 0,40 0,40 0,40 9,40 0,40 0,40 III. Gartenglas 1. Gartenblankglas E⸗Dicke, 2 mm mit Verkittung (Zusammenstellung folgt)

v5

NVII. Kristallspiegelglas unbelegt.

a) Einkaufspreise gemäß Handelspreisliste ausschließlich Glaser⸗ Reeabatt (Brutto⸗Listenpreise) zuzüglich bp.) Einsatzkosten) inmnin Holz⸗

88 8 umrahmungen br- Repa⸗ ratur⸗ Verglasung 7,50 7,90 9,30

Eisen⸗ umrahmungen Repa⸗ ratur⸗ ii Verglasung 8,40 8,60

9,30 9,50 10,60 10,80

Neu⸗ Neu⸗

Scheiben bis 3,00 qm. über 3,00 6,00 qm über 6,00 9,00 qm⸗

über 9,00 12,00 am 10,20 10,40 11,50 11,70

über 12,00 a ...11,10 11,30 12,40 12,60 Die vorstehenden Preise verstehen sich für Neu⸗ und Reparatur⸗ verglasungen in Holzfenster bzw. Holzumrahmungen von jeweils 1 qm. Glasflächeninhalt. 111“

8,10 9,50

Ergänzende Bestimmungen A. Allgemeines. 1. Normale Verglasungsarbeiten

Die vorstehenden Preise umfassen sämtliche Arbeitsvorgänge, die

zu einer fertigen normalen Verglasung gehören: a) Ausglasen der beschädigten Scheiben, Aushauen der Kitt⸗ fälze, Reinigen der Kittfälze sowie . p) Kitteinlegen, Einschneiden, Eindrücken der Scheiben, Ver⸗ stiften, Verkitten, Abziehen, Reinigen der Scheiben von Kitt⸗

resten und flecken.

Soweit nicht Werkstattarbeiten in Betracht kommen, gehört zu den

normalen Arbeiten auch das Aushängen und Wiedereinhängen der

Flügel sowie die Beseitigung aller von den eigenen Arbeiten he rührenden Verunreinigungen. . 1e 5 2. Verglasungsmengen v“

Die Verglasungsmengen beziehen sich jeweils auf den an einen Unternehmer oder an eine Arbeitsgemeinschaft geschlossenen erteilten

Auftrag, soweit er fortlaufend ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. 3. Scheibenmaße

Für die Berechnung des Flächeninhalts der Scheiben werden bei a) Bauglas, Matt⸗Mousselin⸗ und Eisblumenglas und Gartenglas die Breiten⸗ und Längenmaße auf durch 2 teilbare Zahlen, bei b) Gußglas und Kristall⸗Spiegelglas unbelegt die Breiten⸗ und Längenmaße auf durch 3 teilbare Zahlen festgesetzt. 4. Berechnung kleinster Scheiben Der Mindestflächeninhalt, der einer Berechnung züͤgrunde liegt, beträgt 0,12 am. Die Preise für kleine Scheiben sämtlicher Glasarten bis zu 0,12 gm Inhalt werden also unter Zugrundelegung des Mindest⸗ flächeninhalts von 0,12 qm berechnet.

B. Preisnachlässe

8 1. Werkstattarbeiten Für Werlstattarbeiten, bei denen die kompletten Fenster oder Fen⸗ sterflügel bzw. Glasumrahmungen in die Werkstatt gebracht und wieder abgeholt werden, sind die Preise um mindestens 110 v. H. zu senken. 2. Berechnung nach lichtem Mauermaß W1

Wenn bei Neuverglasungen von Holzfenstern die Ausschreibung und Berechnung ausnahmsweise nach dem lichten Mauermaß erfolgt, sind die Preise der Gruppen 1v je nach Holzanteil

um mindestens.. ..

zu senken. 85

5 3. Kittlose Verglasungen 5) Die Preise der Gruppen —v sind bei Neuverglasungen um mindestens. .. EEEECECEECECEEEööE“ bei Reparaturverglasungen um mindestens 15 v. H. zu senken. Die Preise der Gruppe VI (Gartenglas) sind bei Neu⸗ und Reparaturverglasungen um mindestens 7 v. H

zu senken. 8 8 88 C. Preiszuschläge t Verglasungen in Eisenumrahmungen

Für Eisenfensterverglasungen und für Verglasungen in Eisenum⸗ rahmungen dürfen auf die Preise der Gruppen I— VI höchstens folgende Zuschläge berechnet werden:

E] b) bei Reparaturverglasungen 1410 v. H. 2. Dachverglasungen .“

Bei Neu⸗ und Reparaturverglasungen von und auf Dächern darf ein

Zuschlag von höchstens ..65 59. 9. berechnet werden. Der Eisenumrahmungszuschlag (Ziff. 1) fällt als⸗ dann fort.

3. Gerüstarbeiten und feststehende Verglasungen

Bei Neu⸗ und Reparaturverglasungen, die auf Gerüsten ausgeführt werden, sowie bei feststehenden Verglasungen an Gebäuden darf nach Maßgabe des nachzuweisenden höheren Zeitaufwandes ein Zuschlag

von höchstesss 1111u.—

berechnet werden. .

Die Kosten für die Vorhaltung und Verwendung von Gerüsten oder Gerüstteilen sind stets gesondert zu berechnen und nachzuweisen. Hier⸗ für dürfen lediglich die nach den hierfür maßgebenden Preisvorschriften zulässigen Kosten angesetzt werden. Der Zuschlag für Gerüstarbeiten gilt unabhängig von der Gerüststellung.

4. Lohnnebenkosten 8 8 8

Bei auswärtigen Arbeiten dürfen für Wegegelder, Trennungs⸗ gelder, Auslösungen, Kosten der Wochenendheimfahrten, Unterkunfts⸗ und Ueberwachungsgelder die im Rahmen sparsamer Wirtschaftsfüb⸗ rung tatsächlich entstandenen, gesetzlich zulässigen Auslagen, für Reise⸗ und Wartezeit die nachweislichen Ausfälle nach Stundenlöhnen gesondert in Rechnung gestellt und den Preisen zugeschlagen werden. Das gleiche gilt für Beförderungskosten, wenn der Arbeitsplatz mehr als 5 km in Orten mit über 150 000 Einwohnern und mehr als 3 km in Orten bis 150 000 Einwohnern von dem Betriebssitz entfernt liegt. Ein Zuschlag hierauf darf nuͤr für die Umsgatzsteuer erhoben werden.

5. Ueberstunden 1

Mehraufwendungen für Ueberstunden, Sonn⸗ und Feiertagsarbeiten sind durch die vorstehenden Preise abgegolten und dürfen nicht be⸗ sonders in Rechnung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind die zulässigen Lohnzuschläge für Arbeiten, die im Einverständnis mit dem Auftraggeber an den in der Anordnung zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans über die Lohnzahlung an Feiertagen vom 3. Dezember 1937 (Reichsanzeiger 28/1937) genannten hohen Feiertagen ausgeführt werden.

Anlage I1 Kalkulation für Verglasungsarbeiten

für je 1 qm bei einer Verglasungsmenge von am und einem

Stundenlohn von FE. Nℳ

Bauobjekt:

ggRggRgEEEEBERBERBVRNVBNRNBBBV—

Anfrage vom .

2

Bauherr:

.. Angebot Nr. ...

Glassorten und Glasdicken Scheibengröße bzw. Glasbreite bios Lohnklassen.....

1. Werkstoff⸗ (Fertigungsmaterial⸗) Kosten: Glas: Listenpreis des „Reichsverbandes des Deutschen Flachglasgroßhandels“, netto

2

„00„

Verschnitt Kitt. 1fd. m 116

Stifte: Berechnung des tatsächlichen Kitt⸗ und Stiftverbrauches hat in jedem Falle nach der Scheibengröße und Falztiefe zu erfolgen. (Im Zweifel s. Anleitung)

Material⸗Suüumme: ..

2 222222b-2à-2àb-—29b—nrbneeeene

Fertigungslöhne: Die Stundenleistung beträgt: 8 bei einer n Verglasungs⸗ und bei einem Inhalt der menge von: Scheibengrößen von: 0,12 bis 0,21 bis 0,51 bis über 0,20 gm 0,50 qm 0,75 qm 0,75 am bis 10 gm (Std St G über 10 bis 50 qgm Std... über 50 bis 200 qm., Std. Std... über 200 bis 8 800 am Std... Std... Std... über 800 qm .. Std. .. Std.. Std... .Zuschlag für Gemeinkosten oo .. (auf Pos. 2)

Std. Std..

Std...

1115 999922992b2⸗b929b99 2. E.ℳ

Summe von 1 3 .

4. Zuschlag für Wagnis und Gewind.. 90 (aur Smnme 1—2.25565““ -J3,14212 833eeebe11“*“ 6. Zuschlag für Umsatzsteuer o (auf Summs . 565))—

220022⸗2⸗ FE. Nℳ 22 2 2 2 22b2 F.

.. -v...... E.,C

Verglasungspreis pro qm . . . . . . .

Abgerundeter

1““ 1 Bekanntmachung

Die am 18. August 1943 ausgegebene Nummer 77 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Sozial⸗ versicherung deutscher Staatsangehöriger im Protektorat Böhmen und Mähren bei Wehr⸗ und Reichsarbeitsdienst sowie ähnlichen Diensten. Vom 12. August 1943.

Vierte Verordnung zur Ergänzung der Vertragshilfeverord⸗ nungen. Vom 13. August 1943.

Verordnung zur Aenderung des Lebensmittelgesetzes. 14. August 1943. 1

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. Aℳ. Postbeförderungs⸗ ebühren: 0,03 HlM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. . Berlin NW 40, den 19. August 1943.

Reeicchsverlagsamt. Dr. Hubrich.

1

Angebotspreis pro am . . . . ... 2. 18 8 1 S8

9 8

Vom

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 193 vom 20. August 1943. S. 3

Nichtamtliches Deutsches Reich

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin 8 Arvi Richert, hat Berlin am 16. August d. SHen nrei Während seiner Abwesenheit führt Herr Fehakisneer von Post die Geschäfte der Gesandtscaft.

Der Königlich Bulgarische Gesandte in Berlin, Herr Pro⸗ ssor Dr. Slavtscho Sagoro ff, hat Berlinam 18. August „N. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Dr. Assen Smedovski die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 33 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußische Ministeriums des Innern vom 18. S dan 888 sengefchen Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 9. 8. 43 Verhütg. v. Aktenschäden durch Feuerschutzmittel. RdErl. 9. 8. 43, Personalakten. RdErl. 11. 8. 13, Beisetzg. ausländ. Arbeits⸗ kräfte im öffentl. Dienst. Kommunalverbände. Rdrl. 13. 8. 43, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 675. Polizeiverwaltung. RoͤErl. 9. 8. 43, Ob⸗ dachlosenpol.; Vollstreckg. v. Räumungsurteilen. RdErl. 10. 8. 43, Sonderurlaub f. bombengeschädigte Wehrmachtangeh. RdErl. 12. 8. 43, Zusammenarbeit d. Bahnschutzpol. mit d. Ordn.⸗ Pol. RdErl. 12. 8. 43, Rückmeldg. d. wegen Luftgefährdg. u. infolge Feindeinwirkg. umquartiert. Personen. RdErl. 11. 8. 43, Sollstärke u. Gliederg. d. SchP. d. Reichs. RdErl. 9. 8. 43 Erteilg. d. Erlaubn, zum Tragen d. Uniform an ehem. Res.⸗Offz. d. Ordn Pol. RdErl. 13. 8. 43, Beuxrteilg. d. Offz. d. SchP. d. Reichs, d. Gend., d. SchP. d. Gemeinden, d. FSch. u. d. Offz. d. SchP. d. Reß; hier: Einführg. d. Beurteilungsnotizen. RdErl. 9. 8. 43, Beschaffg. v. Taschenlampenbatterien. RdErl. 12. 8. 43, Aussonderg. v. Kraftfahrz. d. Ordn Pol. RdErl. 9. 8. 43, Be⸗ eichng. d. Schulen u. Anstalten d. OrdnPol. RdErl. 9. 8. 43, zegfall d. Fleckfieberimpflisten. Staatsangehörigkei t, Paß⸗ und Ausländerpolizei. RdErl. 11. 8. 43, Arbeits⸗ u. Aufenthaltserlanbn. d. ausländ. Arbeitskräfte. RdErl. 13. 8. 43, Behörden in Staatsangehörigkeitssachen. Wehrange⸗ legenheiten. Kriegsschäden. Familienunter⸗ halt. RdErl. 9. 8. 43, Dienstbezüge d. den Feststellungsbehörden

aus Anlaß v. Bombenschäden zur Verfüg. gestellten Kräfte fremder⸗

Behörden. RdErl. 11. 8. 43, Kriegsschäden nichtdt. Personen; hier: Schäden v. Kriegsgefangenen. RdErl. 12. 8. 43, Kriegs⸗ sachschädenregelg. f. d. östl. Operationsgebiet. Ver⸗ messungs⸗ und Grenzsachen. RdeErl. 13. 8. 43, Ver⸗ bindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. Eintragn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellt. Verm.⸗Ing. Löschgn. in d. Liste der Oeffentl. bestellt. Verm.⸗Ing. Volksgesundheit. RdeErl. 9. 8. 43, Arbeitseinsatz Lungentuberkulöser. RdErl. 9. 8. 43, Vereinbarg. zwischen d. RMdJ. u. d. Gen InspfWuE. üb. d. Ab⸗ grenzg. ihrer Aufgaben auf d. Gebieten d. Gesundh.⸗ u. Wasser⸗ wesens. RdErl. 10. 8. 43, Gutachterausschuß f. Heilpraktiker. RdErl. 12. 8. 43, Umquartierg. siecher u. gebrechl. alter Personen aus Luftschutzgründen u, wegen Fliegerschäden. RdErl. 12. 8.

43, Meldg. v. Röntgengerät. Veterinärverwaltung. RdErl. 10. 8. 43, Abgabe v. Futterfleisch. Stellenaus⸗ schreibungen von Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berkin W8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 k für Ausgabe A (zweiseirtig bedruckt) und 2,70 lℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Nummer 283 des Reichsarbeitsblatts vom 15. folgenden Inhalt: Der und Gemeinsames.

; vom 15. August 1943 hat 8 Reichsarbeitsminister. Allgemeines Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Staats⸗

angehörigkeit der Elsässer, Lothringer und Luxemburger. Betr.:

Aufgabenbereich und Dienststellen der Gauwohnungskommissare. Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zehnte Betanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrich⸗ tungsgegenstände. Vom 7. August 1943. Betr.: Richtlinien für die Verwendung von Hotzwolleleichtbauplatten nach DIN 1101 im Hochbau. Betr.: Vorläufige Richtlinien für die Zulassungs⸗ prüfung von Mischbindern. Soziale Fürsorge und Wohlfahrts⸗ pflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erziehungsbeihilfe der Lehrlinge (Anlernlinge) und öffentliche Fürsorge. Umschulung von versehrten Wehrdienst⸗ und Einsatzbeschädigten als technische Zeichner und Konstrukteure durch das Sberkommando der Kriegs⸗ marine. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Umbenennung des Arbeitsamtes Zdunska Wola in Arbeitsamt Freihaus und Neuabgrenzung der Arbeitsämter Litzmannstadt und Freihaus. Neuabgrenzung der Arbeitsämter Kochem und Mayen. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Arbeitseinsatz in Kaͤolin⸗ und Tongrubebetrieben. Arbeitseinsatz im Gaststättengewerbe; hier: Vorbereitungen für den Einsatz von Saisonpersonal für das Jahr 1944. Eintra⸗

gung der Staatsangehörigkeit in das Arbeitsbuch; hier: Bezeich⸗

nung der deutschen Staatsangehörigen auf Widerruf in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten. Arbeitsbuch; hier: Einsatz zusätzlicher Arbeitskräfte für die Ernährungssicherung des deutschen Volkes. Arbeitsbuch; hier: Volksdeutsche Umsiedler und wiedereindeut⸗ schungsfähige Personen. Kontingente für den Bau von massiven Behelfsunterkünften bei der Rüstung und Einstufung der Banten in die Rangfolgeliste. Firmeneinsatzverträge und Arbeits⸗ gemeinschaften zwischen belgischen und französischen Firmen und deutschen Unternehmungen. Reisezahlungsmittel für Arbeiter und Angestellte aus Belgien und Frankreich bei Sonderurlaub. Urlaubs⸗ und Rückkehrscheine für ausländische Arbeitskräfte. Lohnüberweisung slowakischer Arbeiter und Angestellter. Be⸗ scheide, Urteile: Wettbewerbsverbot bei Dienstverpflichtung.

Aus der Verwaltung

Sicherung der Steueransprüche im Generalgouvernement Krakau, 19. August. Ab 1. 9. 1943 treten zwei Verordnungen

vom 21. Juli über die Sicherung von Steueransprüchen gegen Deutsche und Nichtdeutsche im Generalgonvernement in Kraft. In⸗

ihnen wird dringlicher und persönlicher Sicherheitsarrest sowie ein Säumniszuschlag zur Sicherung von Ansprüchen auf dem Ge⸗ biet der staatlichen direkten Steuern und Verkehrssteuern sowie der Gewerbesteuer einschließlich aller Zuschläge, die zu diesen Steuern erhoben werden, festgelegt. . 1

Wirtschaftsteir 1

Freizügigkeit im Sparverkehr für Fliegergeschädigte auch bei den Genossenschaften Dieser Tage wurde bekanntgegeben, daß sowohl die Sparkassen als auch die Großbanken in ihrem Sektor eine relative Frei⸗ zügigkeit im Sparverkehr für Fliegergeschädigte dergestalt ge⸗ schaffen haben, daß auf Sparkassenbücher sowie Großbankspar⸗ büchen Flisgeygeschädigte guch an andere Orten abheben können. Hierzu eif er 8 1 daß eine entsprechende Regelung für den genossenschaftlichen Sektor schon seit langem hestehl. Gemäß einem Abkommen zwischen dem Deutschen Genossenschaftsverband und dem Reichs⸗ verband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften Raiffeisen e. V., können Auszahlungen für Fliegergeschädigte auf Sparbücher eines jeden genossenschaftlichen Instituts auch an anderen Orten erfolgen. Der Inhaber eines Volksbanken⸗ sparbuches kann also nicht nur bei einer anderen Volksbank er⸗

fopderlichenfalls Abhebungen vornehmen, sondern auch bei den

Raiffeisenkassen, so daß hier eine besonders breite Streuung bis auf das flache Land gegeben ist.

141

Der hohe Stand der deutschen Landbauwissenschaft Jährlich werden 7 Millionen Bodenproben untersucht Die Leitgedanken unserer deutschen Agrarpolitik stellen den Boden an den Beginn aller landbautechnischen und landbauwissen⸗

schaftlichen, aber auch politischen Betrachungen. Die Forderung nach einer Steigerung der. Erzeugung wird durch die nach einer gesunden Ernährung ergänzt. Beides setzt das Vorhandensein

eirsche Benossenschafteverbaänd ergänzend“ mit,

eines gesunden Bodens voraus. Nur auf gesundem Boden können gesunde Pflanzen wachsen und gedeihen. Nur gesunde Pflanzen können Tier und Mensch gesund erhalten. 9 Voraussetzung einer gesunden Ernährung ist also der gesunde Boden. Eine der wesentlichsten Bedingungen zur Erhaltung der Volksgesundheit ist aber die gesunde Ernährung. Hieraus ergibt sich der zwingende Schluß, daß die Forschung von der Ganzheitsbetrach⸗ uintg Boden, Pflanze, Tier und Mensch ausgehen muß. Die Mittel zur Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit

sind Bodenbearbeitungs⸗ und Düngungsmaßnahmen sowie Be⸗

oder Entwässerung. Der richtige Einsatz dieser Mittel setzt die Kenntnis der für die Bodenfruchtbarkeit maßgebenden Faktoren voraus. Deutschland ist das erste Land der Welt, das ein Bodenuntersuchungspflichtgesetz einführte, das sowohl für eine Kontrolle des Bodenzustandes als auch für die planvolle Lenkung der Düngerverteilung grundlegend ist. Jeder Schlag deutschen

Bodens wird im Rahmen einer Fruchtfolge auf den Humus⸗,

Kalk⸗ und Nährstoffzustand untersucht. Wie Prof. Dr⸗ Gies ecke in der Zeitschrift für Volksernähung mitteilt, handelt es sich um nicht weniger als die alljährliche Untersuchung von mindestens

Isieben Millionen Bodenproben. Diese Leistung ist nur möglich, weil die Landbauwissenschaft die Methodik so verfeinern und be⸗

schleunigen konnte, daß heute in einer einzigen Untersuchungs⸗ anstalt bis zu einigen hunderttaufend Bodenproben untersucht werden können. Eine einzige technische Hilfskraft kann am Tage 200 und mehr Phosphorsäure⸗ und Kalibestimmungen durch führen, und zwar mit einer erhöhten Genauigkeit gegenüber den älteren Methoden.

Wowirtschaft des Auslandes Der schwedische Außenhandel im Juli 86 Stockholm, 19. August. Nach der amtlichen Statistik stieg die schwedische Einfuhr im Juli 1943 auf 186,3 Mill. Kr. gegenüber 147 Mill. Kr. im Juni und 165,3 Mill. Kr. im Juli 1942. Die Ausfuhr ging auf 111,8 Mill. Kr. weiter zurück, nachdem sie im Juni mit 132 Mill. Kr. einen Höhepunkt erreicht hatte. Im Juli 1942 hat sie 137 Mill. Kr. betragen. Der Rückgang hat besonders die Holzindustrie betroffen, der durch eine Erhöhung des Erz⸗ exports nur in geringem Grade ausgeglichen werden konnte. Der Einfuhrüberschuß erhöhte sich infolgedessen auf 74,38 Mill. Kr.

8

gegenüber nur 15,2 Mill. Kr. im Juni und 28,3 Mill. Kr. im⸗

Juli 1942.

2 18*

Der Konkurrenzklampf USA— England Vielsagende Erklärungen nordamerikanischer Finanzmänner

Genf, 19. August. Nachdem der USA⸗Schatzsekretär, der Jude Morgenthau, seinen Währungsplan bekanntgegeben hat, der dem uUSA⸗Imperialismus künftig die Vorherrschaft vor den Briten sichern soll, tritt nunmehr der Präsident der großen 9 National⸗Bank in New York, Winthrop Aldrich, auf und erklärt, daß dieser Plan noch nicht weitgehend genug sei. Anstatt des von Morgenthau vorgesehenen Währungsabkommens und der sogenannten „Unitas“⸗Währung schlug Aldrich, wie Anglo⸗ american⸗News meldet, auf einer Tagung der amerikanischen Sektion der Internationalen Handelskammer vor, ß mal wieder einen freien Golddollar einführen solle. Er meint, die USA müßten die Goldzahlung wieder zulassen und alle Wäh⸗ rungsbeschränkungen aufheben, dann werde der Golddollar, vor⸗ ausgesetzt, daß man der Inflation im eigenen Lande Herr werde, ein sicherer Anker für alle fremden Währungen und ein wegen seiner Einfachheit und Zuverlässigkeit bald international an⸗ erkanntes Zahlungsmittel werden. 88 Wie umfassend man in Washington seine Vorkehrungen trifft, um das Empire nach dem Kriege nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich völlig an die Wand zu drücken, beweist auch eine Erkläͤrung des Präsidenten der amerikanischen Handels⸗ kammer; Johnston, die er in London abgab und die im Zu⸗ sammenhang mit der Auslassung von Winthrop Aldrich sehr bemerkenswert ist. Johnston äußerte sich folgendermaßen: „Die USA beabsichtigen keinesfalls die Herrschaft über ein Volk durch ein anderes Volk auszuüben, noch haben sie die Absicht, ein

Vorrang zu

Chase⸗

daß man.

solches Vorhaben, wo auch immer es in der Welt sei, zu unter⸗

stützen. Sie wollen von der Situation, wie sie augenblicklich ist, ausgehen und dann sehen, wie weit eine Zufammenarbeit der Engländer und Amerikaner möglich ist.“ Nach der Behauptung, daß Gebiete der Welt, die nicht sehr entwickelt sind, in erster

Linie Kapital brauchten naätürlich vor allem USA⸗Kapital

schloß Johnston seine Erkläxung, er hoffe, daß der englische und der ÜUSA⸗Handel immer „die besten Kunden in der ganzen Welt haben werden“. Höflicherweise konnte Johnston bei einem Vor⸗ trag in London die Engländer nicht ganz übergehen, wenn er

von den künftigen Handelsgeschäften in der Welt spricht, aber

trotz dieser Rücksichten gab er den Briten deutlich zu verstehen, daß England im künftigen Welthandel dem USA-Kapital den überlassen habe, und daß ihm der Nankee⸗ Imperialismus das Tätigkeitsfeld zuweisen werde. Klarer konnte der Konkurrenzkampf zwischen USA und England nicht zum Ausdruck kommen.

Mexiko das Schmerzenskind britischer Gläubiger Stockholm, 19. August. Britische Finanzkreise werfen der eng⸗ lischen Regierung vor, die Gläubiger der mexikanischen Repu⸗ blik nicht genügend zu schützen. Ein von der mexikanischen Re⸗ gierung vor einiger Zeit bekanntgegebener Schuldentilgungsplan sei unhaltbar und müsse rundweg abgelehnt werden. Die briti⸗ schen Finanzkreise verlangen, daß die Londoner Regierung zu⸗ sammen mit der Washingtoner Regierung eine Abänderung dieses Schuldenplanes durchsetzt. Die englische Regierung versucht nun, die Beschwerdeführer zu beschwichtigen und erklärt, sie könnte in Mexiko nichts ohne die USA, unternehmen. Die USA jedoch hätten im Augenblick ein sehr starkes Interesse an der Aufrecht⸗ erhaltung guter Beziehungen zu Mexiko. Mit diesen politischen Notwendigkeiten müßten sich die britischen Gläubigerkreise ab⸗ finden. 1 8 Rekordausfuhr Argentiniens im Juli

Buenos Aires, 19. August. Die argentinische Juli⸗Ausfuhr erreicht einen Rekordstand von 526 000 t bzw. 210 Mill. Pesos

gegen 531 000 t bzw. 180 Mill. Pesos in der gleichen Zeit des .

Vorjahres. Der diesjährige Monatsdurchschnitt liegt nur bei 383 000 bzw. 156 Mill. Pesos. Die Ausfuhr vom Januar bis Juli 1943 beläuft sich damit auf 2 682 000 t und 1091 Mill. Pesos gegen 3 290 000 t und 1073 Mill. Pesos in der entsprechenden Zeit des Vorjahres. 11111“

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 20. August auf 74,00 Rℳ (am 19. August auf 74,00 Rℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Prag, 19. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗

hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York

24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

London, 19. August. (D. N. B.) Paris —,—, Berlin —,—, Spanien

New York 4,02 ½ 4,03 ½%, (offiz.) 40,50, Montreal

4,43 —- 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—

7 Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 19. August. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 19. August. (D. N. B.) I11.40 Uhr.] Paris 5,50, London 17,30, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½, Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,72 ½, Stockholm 102,66 ¼, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½ B., Buenos Aires 93,50, Japan 101,00 B., Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 19. August. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid- —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 19. August. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 19. August. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 19. August. (D. N. B.) Silber Barren 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

prompt

In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

18. August Geld Brief

20. August Geld Brief

Aegypten (Alexandrien und Kairo) . . Afghanistan (Kabul).. . Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) 1 austr. Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga

Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Cruzeiro

Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal-⸗ cutta)

Bulgarien (Sofia)

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 18,83

18,83 1 Pap.⸗Pes. 0,592

0,592

18,79 0,588

39,ͦ96

40,04 40,04

100 Rupien h 100 Lewa 3,047 Dänemark (Kopenhagen)) 100 Kronen 2 2,25 52,1 England [Loundon) 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki). 100 Finnmark— 5,06 Frankreich (Pari) 100 Frs. Griechenland (Athen) 1200 Drachmen 1,668

dam) 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 Iran (Teheran).. 100 Rials 14,61 14,59 Island (Reykjavik).. 100 isl. Kr. 38,50 38,42 Italien (Rom, und Mailand) . 100 Lire 13,16 13,14 Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen 58,591 58,711 58,591 Kanada (Montreal).. 1 kanad. Dollax Kroatien (Agraum) 100 Kuna 4,995 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) 1100 Escudo 10,19 10,21 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 1100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗ 8 8

bor 100 Kronen 59,46 59,58 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und

Bern) 1900 Frs. 57,89 58,01 58,01 Serbien (Belgradhh 100 serb. Dinar 4,995 5,005 5,005 Slowakei (Preßbur)) 100 slow. Kr. 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 23,605 Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisbur 1 südafr. Pfd.

Türkei (Istanbu00),, ,1 türk. Pfund 1,978 Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1,199 Verein. Staaten von Amerika (NRew UYot) . 1,1 Dollar et.

wermeermnmemer

3,053 52,25

5,07 1,672

132,70 14,61 38,50 13,16 58,711

5,005

Se 5,005 4,995

1,982 1,978

1,201 1,199

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 V

England, Aegypten, Südafrikanische Union Frankreich.. Australien, Neuuseelad . Brittisch Ondieh ““ Kanada .L ..

Vereinigte Staaten von Amerika. Brasilien .

ürrrrrrrrereere

.

2,098 2,498 0,130

Ausländische Gelbsorten und Banknoten

20. August Geld Brief Notiz 20,38 20,46

18. August Geld Brief

20,88 20,46 16,16 16,22

Sovereigns . ' 20⸗Francs⸗Stücke für 16,16 16,22 Gold⸗Dollaarubs 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische.. ö“ 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41 Amerikanische: 1000 —5 Dollar 1 Dollar

- 2 und 1 Dollar 1 Dollar Argentinisce 1 Pap.⸗Peso 0,44 0,46 0,44 Australische b 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 Belgische 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 Brasilianische 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 Britisch⸗Indische. 100 Rupien 22,95 23,05 22,95 Bulgarische: 500 Lewa und

3,09

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

darunter 1090 Lewa 3,07 8 große. 100 Kronen

10 Kr. und darunter... 100 Kronen 52,10 Englische: 10 £ und darunter. 1 engl. Pfd. innische.... 100 Finnmark 5,055 Französische 100 Frs. 4,99 5,01 Holländische 100 Gulden 132,7 132,70 100 Lire 100 Lire 13,12 13,18 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 100 Kuna 4,99 5,01 56,89 57,11

3,07 52,10 52,30

5,055 5,075 4,99 5,01 132,70 132,70

3,09 52,30

5,075

10 Liirer Kanadische. Kroatische ..

18,18 1,01 5,01

57,11

1,68

13,12 0,99 4,99

56,89

1,66

Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei . 100 Lei 1,66 1,68 Schwedische: große . 100 Kronen 50 Kronen und darunter . 100 Kronen 59,40 59,64 Schweizer: große 100 Frs. 57,83 58,07 100 Frs. und darunter 100 Frs. 57,83 58,07 Ger“ .. 100 serb. Dinar 4,99 5,01 Slowakische: 20 Kronen und darunter . . 1090 slow. Kr. Südafrikanische Union 1 südafr. Pfd. Türkische. 1 türk. Pfund Ungarisch: 100 Pengö und darunter 100 Pengö

59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,89 1,91

60,78

59,64 58,07 58,07

5,01

8,58 4,39 1,91

8,62 4,41 1,93

8,62

1,93

61,02