1943 / 195 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Hens

8 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 195 vom 23. August 1943. S. 2

volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RBl. 1 S. 479 und dem Erlaß des Führers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das gesamte im Reichsgebiet befindliche Vermögen bzw. der Nachlaß folgen⸗ der Personen zugunsten des Deutschen Reiches hiermit ein⸗ gezogen:

1. Gottschalk, Adolf Israel, geboren am 15. Januar 1883 in Sandstedt, zuletzt wohnhaft gewesen in Sandstedt / Wesermünde,

Heymann, geb. Goldmann, Martha Sara, geboren am 6. Oktober 1894 in Wesermünde, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde⸗Lehe, Langestraße 7,

Weinberg, Bruno, geboren am 7. August 1914 in Hoya /Weser, zuletzt wohnhaft gewesen in Verden /Aller, Grünestraße 13,

Wulff, Herbert Hermann, geboren am 28. Januar 1906

in Geestemünde /Wesermünde, zuletzt wohnhaft gewesen U zu g

in Wesermünde⸗G., Sedanplatz 6,

. Benjamin, Hermann Ifrael, geboren am 26. Mai 1860 in Uelzen, zuletzt wohnhaft gewesen in Rotenburg / Hann.,

.Schlesinger, Julius Israel, geboren am 27. April 1882 in Preßburg, zuletzt wohnhaft gewesen in Weser⸗ münde⸗Lehe, Litzmannstraße 16,

Adler, Anna, geboren am 18. Dezember 1889, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Deichstraße 70, Adler, Anna, geboren am 23. Oktober 1929, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Deichstraße 70, Adler, Hedwig, geboren am 13. Oktober 1917, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Hafenstraße 116,

Adler, Heinrich Jakob, geboren am 11. August 1941, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Hafenstraße 116,

Adler, Luise, geboren am 18. Juni 1919, zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Wesermünde, Meyer⸗Quadestraße 26,

2. Adler, Irene, geboren am 23. März 1938, zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Wesermünde, Meyer⸗Quadestraße 26, Herzberg, Franziska, geboren am 15. Januar 1884, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Lotjeweg 20, Laubinger, Wilhelm, geboren am 24. September 1923, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Mecklen⸗ burger Weg 129,

Pohl, Walter, geboren am 11. September 1913, zuletzt wohnhaft geweèsen in Wesermünde, Spadenerstraße 27, Pohl, Alma, geb. Adler, geboren am 7. Februar 1914, filrgt üohnhaft gewesen in Wesermünde, Spadener⸗ traße 27, Pohl, Rosalotte, geboren am 30. September 1935, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Spadenerstraße 27, Pohl, Friedrich, geboren am 1. Januar 1937, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Spadenerstraße 27, Pohl, Luise, geboren am 9. Februar 1939, zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Wesermünde, Spadenerstraße 27,

Pohl, Oswald, geboren am 30. Oktober 1942, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Spadenerstraße 27, Steinbach, Martha, geboren am 5. Oktober 1917, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Prager Straße 90,

Steinbach, Rosa, geboren am 28. April 1938, zuletzt wohnhaft gewesen in Wesermünde, Prager Straße 90, .

„Steinbach, Erich, geboren am 17. Januar 1943, zuletzt

wohnhaft gewesen in Wesermünde, Prager Straße 90. Der Regierungspräsident. U. . W

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I. S. 293), der Verordnung zur Durchführung des vorgenannten Gesetzes vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207), des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des ein⸗ gezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) ziehe ich hiermit das dem am 8. Dezember 1936 in Nörenberg verstorbenen Juden Julius Israel Isaak gehörige (im Grundbuch nicht eingetragene) Grund⸗ stück Wiese im Hopfenbruch in Nörenberg —, geführt beim

5

Katasteramt in Stargard /Pom. unter Nr. 691 des Liegen⸗

schaftsbuchs und auf dem Kartenblatt 3 Flurstück 1182 nach⸗ ewiesen, in Größe von 5 a 40 qm, zugunsten des Deutschen Reiches ein.

Dies wird an Stelle einer Zustellung hiermit bekannt⸗ gemacht.

Stettin, den 18. August 1943.

Der Regierungspräsident. In Vertretung: Hageme i st er.

Bekanntmachung Das Vermögen der nachstehend aufgeführten Personen, denen die Protektoratsangehörigkeit aberkannt worden ist, wird gemäß § 2 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit des Protektorates Böhmen und Mähren vom 3. 10, 1939 (RGBl. I S. 1997) in der Fassung der Verordnung vom 19. 9. 1942 (RGBl. I S. 558) für ver⸗ fallen erklärt. (Siehe Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Nr. 143/42.)

1. Bechyns, Zdensk, geb. 1. 1. 1905 in Proßmiß,

2. Bechyné geb. Voskovz, gesch. Ruditzka, Villa, geb.

9. 8. 1897 in New York, eash.

Bechyns, Petruse, geb. 20. 9. 1927 in Prag, Ip

Bechyns, Jan, geb. 5. 1. 1929 in Prag, .

5. Bechyns, Marvysa, geb. 7. 10. 1934 in Prag,

Freiherr v. Braun, Konrad Karl, geb. 29. 9. 1888 in Pilgram,

von Braun, geb. Beizadovzâ, Carmen, geb. 11. 5. 1906 in Brailla/ Rumänien,

Bro?], Jaroslav, geb. 14. 5. 1906 in Sbischow,

9. Bro, Josef, geb. 7. 6. 1897 in Wellenau,

Bro, geb. Krois, Anna, geb. 6. 8. 1891 in Schönberg, Capek, Rudolf, geb. 27. 1. 1913 in Krasna, GCapek, geb. Stranskä, Bokena, geb. 12. 3. 1912 in Klein Borek, Bez. Melnik,

13. Chalupny, Frantisek, geb. 3. 10. 1905 in Obetznitz,

14. Eisler, Emil, geb. 29. 4. 1887 in Wlachowitz, .

15. Eister, geb. Aufricht, gesch. Dub, Gertrud, geb. 27. 1. 1896 in Friedeck,.—

16. Eisler, Peter Franz, geb. 21. 8. 1919 in Mähr. Ostrau,

17. Eisler, Joh. Martin, geb. 3. 8. 1937 in Mähr. Ostrau,

18. Hornisek, Jaroslav Antonin, geb. 14. 4. 1887 in Halbendorf a. d. Adler,

Horniskova, geb. Pacovskä, Olga, geb. 7. 2. 1899 in Sasmuk, Horniskovs, Vlasta, geb. 12. 9. 1921 in Warschau, Horniskov;, Olga, geb. 29. 9. 1922 in Warschau, Melzer, Liselotte, geb. 4. 4. 1914 in Saaz, Neumann, Franz, geb. 30. 10. 1891 in Nächod, Neumann, geb. Epping, Maria, geb. 8. 10. 1895 in Buer⸗Backhausen, Neumann, Maria, geb. 3. 4. 1922 in Mailand, Neumann, Johanna, geb. 1. 1. 1924 in Mailand, Janousek, Karl, geb. 13. 10. 1893 in Prerau, Krejcärek, Miloslav, geb. 17. 10. 1906 in Posdiechow, - 2 ilipp, Jaroslav Paul, geb. 25. 1. 1888 in Prag⸗ michow, .“ Pika, Hilodor, geb. 3. 7. 1895 in Stettin, Pika, geb. Schnalova, Marie, geb. 25. 2. 1895 in Opatowitz, 32. Pika, Milan, geb. 28. 7. 1922 in Mähr. Weißkirchen, 33. Pollak, Walter Josef, geb. 11.8.1905 in Prag, 34. Schleißner, Peter Thomas, geb. 4. 7. 1927 in Prag, 35. 8J r, Edith Marion, geb. 1. 5.1931 in Prag, 36. Vränek, Jiki, geb. 30. 4. 1902 in Böhm. Krummau, 37. Vränek geb. Friedländer, Lilian, geb. 12. 6.1901 in Stanley Gardens U. D., Bez. Willesden, 38. Vrba, Josef, geb. 17.3.1887 in Prag, 39. Vrba geb. Alerandrovic, Galina, geb. 23. 3. 1903 in Ostrog (Kußl.), 40. Vrba, Alexej, geb. 27. 7.1932 in Teheran, 41. Zvédslikovà, Stanislava, geb. 8. 3. 1914 öniginhof. 8 Prag, den 21. August 1943. J““ Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Im Auftrage: Dr. Weinmann, “⸗Standartenführer. 8 11““

Nachtrag 2 zur Anordnung 1.

ur Ergänzung und Durchführung der F.eer. 1I1/43 der

eichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete Bezug und

8 Lieferung von Spinnstoffwaren). 1“ Vom 20. August 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

Fassung vom 11. Besember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗

indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer

Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗

stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

„§ 1 Abs. 1 der Anordnung 1 zur Ergänzung und Durch⸗ ähru der Anordnung 11/43 vom 29. Dezember 1942 (Deut⸗ cher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 8. Januar 1943) wird wie folgt ergänzt:

„28. Teppiche, Brücken, Läufer, Vorleger sowie sonstiger Fußbodenbelag einschließlich Meterware.“

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung i Kraft. . . Berlin, den 20. August 1943. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

88 Nachtrag 3 zur Anordnung /113 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete (Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren)) Vom. 20. August 1943 1.“ Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund von §½ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren in der Fassung vom 17. Februar 1943 (RGBl. 1 S. 104) wird zur Ergänzung und Aenderung der Anordnung 1/43 vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 2 vom 5. Januar 1943) mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange⸗ ordnet: . Die Anlage A (Liste der bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren) wird zu II wie folgt ergänzt: Gewebte und geknüpfte Teppiche, Brücken, Vorleger und Läufer sowie sonstiger Fußbodenbelag einschließlich Meter⸗ ware. 158b Die Anlage B (Liste von nichtbezugsbeschränkten Spinnstoff⸗ waren) erhält zu Abschnitt J (Sonstige Waren) folgende Fassung: 1. Matten, 2. Deckenwollen acht⸗ und mehrfach in handelsfertiger Auf⸗ machung, 1 8 Wachstuch, 5 E11“ ME E11““ Linoleum, Balatum, Stragula ais . Pausleinen, 1“ Heftgaze, Heftband und Buchbinderstoff Spielwaren, ““ Leonische Waren, . Zierkissen und Sitzkissen, .Paramente, 1 2. Handarbeitswaren mit Ausnahme von Kleidung, Leib⸗, Bett⸗ und Haushaltswäsche. III. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Berlin, den 20. August 1913. Der Reichsbeauftragte für Kleidung u und verwandte Gebiete.

E

Hagemann. 1“

8 Irimn. 22

Nichtamtliches Deutsches Reich

Der Spanische Botschafter in Berlin, Herr Ginés Vidal y Saura, hat Berlin am 18. August d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat, Herr Gesandter Dr. Fernando Valdés Ibargüen Graf von Torata, die Geschäfte der Botschaft.

. 88

Wirtschaftsteirn

Feierliche Eröffnung der Gauwirtschaftskammer Wartheland

Im Rahmen einer Großkundgebung der gewerblichen Wirt⸗ schaft in Posen, an der 1500 Vertreter aus allen Kreisen des Gaugebietes teilnahmen, wurde am Freitag die Gauwirtschafts⸗ kemmer Wartheland feierlich eröffnet. Gauleiter und Reichs⸗ statthalter Greiser führte mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers als Kammerpräsidenten Dr. Johannes Scholz, der sich bereits während der polnischen. Fremdherrschaft in der wirtschaftlichen Führung der ehemaligen deutschen Volks⸗ ruppe verdienstvoll betätigt hatte, in sein Amt ein. Zum Präsidenten der Wirtschaftskammer Litzmannstadt, die den be⸗ sonderen Aufgaben der Textilindustrie dient, wurde Dr. Carl Weber berufen.

Die Errichtung der Gauwirtschaftkammer bildet den organi⸗ satorischen Abschluß des zurückliegenden vierjährigen Wirtschafts⸗ aufbaues im Wartheland. In dieser Zeit konnten durch den Einsatz aller verfügbaren Kräfte im Kammerbereich 54 000 Be⸗ triebe mit einer Belegschaft von 400 000 Mann im Dienste der deutschen Kriegswirtschaft wieder in Gang gesetzt oder neu auf⸗ 88 werden. Die kommenden Aufgaben der Wirtschaftsorgani⸗ sation stehen betont im Zeichen einer weiteren Leistungs⸗ steigerung und der volkspolitischen Problemstellung zur Festigung des deutschen Volkstums, wie sie vor allem in dem weitgehenden Einbau von Um⸗ und Rücksiedlern in die gewerbliche Wirtschaft Ausdruck findet. Darüber hinaus werden bereits alle vorbe⸗ reitenden Maßnahmen für einen verstärkten Kriegsversehrten⸗ einsatz getroffen, für den schon jetzt eine ausreichende Zahl lebendfähiger Betriebe zur Verfügung steht.

22

SDas Schuldenmoratorium in Griechenland Hinweise für deutsche Gläubiger

Athen, 22. August. Die Deutsche Handelskammer in Griechen⸗ land, Athen, gibt folgendes bekannt: Es erscheint an⸗ ezeigt, die am Export nach Griechenland interessierten deutschen Wirtschafts⸗ kreise darauf hinzuweisen, daß in Griechenland bei Ausbruch des griechisch⸗italienischen Konfliktes, und zwar am 28. Oktober 1940, durch ein Notgesetz (Nr. 2610) ein Moratorium verfügt wurde, das den Schutz der Parteien, die infolge der eingetretenen anormalen Situation nicht in der Lage waren, ihre Interessen u wahren, anstrebte und die Schuldner schützen sollte, die ihren Verpflichtungen infolge der veränderten Verhältnisse nicht nach⸗ zukommen imstande waren. Gegenwärtig gilt in Griechenland das Moratoriumsgesetz Nr. 372 in der durch das Gesetz Nr. 411 abgeänderten Fassung. Das Moratorium sieht zunächst die Auf⸗ hebung jeder Verjährungsfrist vor und verbietet ferner Ver⸗ säumnisverhandlungen in Zivil⸗ und kaufmännischen Prozessen vor den Gerichten. Die beklagten Schuldner sind also nicht ver⸗ pflichtet, bei Prozessen zu erscheinen, und die Prozesse können da⸗ her aufgehoben werden. Auch Zwangsvollstreckungen werden

durch das Moratorium ausgesetzt. Der Landgerichtspräsident hat zwar das Recht, in außergewöhnlichen Fällen auf Antrag des Klägers das Verfäumnis⸗ und Zwangsvollstreckungsverbot aufzu⸗ heben, doch hat die Praxis gezeigt, daß es bei den heute in Griechenland herrschenden Verhältnissen sehr schwierig, wenn nicht unmöglich ist, eine derartige Aufhebung zu erwirken.

Das obenerwähnte Gesetz sieht zwar ausdrücklich vor, daß der Schuldner, falls es sich dabei um eine Aktiengesellschaft handelt, durch das Moratorium nicht geschützt wird. Es kann also an und für sich sowohl ein Prozeß als auch eine Zwangsvollstreckung an⸗ gestrengt werden. Der Landgerichtspräsident kann indessen die Zwangsvollstreckung aufschieben. In Art. 1 des Moratoriums⸗ gesetzes wird dem Ministerpräsidenten und dem Justizminister das Recht eingeräumt, die Laufzeit des Moratoriums durch eine entsprechende Verordnung jeweils zu verlängern. Diese Ver⸗

längerung wird meistens für weitere drei Monate verfügt und

dürfte voraussichtlich mindestens bis Kriegsende fortgesetzt wer⸗ den. In dem Regierungsanzeiger vom 30. Juni 1943, Heft A, Blatt Nr. 189, wurde der Gesetzesbeschluß Nr. 295 veröffentlicht, demzufolge das Schuldenmoratorium bis zum 31. Dezember 1943 verlängert wird. Zu der Möglichkeit der Anstrengung und Durchführung von Prozessen seitens deutscher Firmen gegen griechische Schuldner unter den heute in Griechenland herrschenden Verhältnissen mu bemerkt werden, daß es empfehlenswert erscheint, im Hinblick 8 die derzeitige Währungslage und das dadurch entstandene Miß⸗ verhältnis zwischen der Reichsmark und der Drachme den Prozeß⸗ weg nicht zu beschreiten, da der hierfür erforderliche Kostenauf⸗ wand so hoch sein würde, daß er in den meisten Fällen den Gegenstand der Klage übersteigt.

In diesem Zusammenhang muß erwähnt werden, daß die Frage der Bezahlung deutscher Warenlieferungen nach Griechen⸗ land, die durch Kriegshandlungen mittelbar oder unmittelbar auf dem Transport nach Griechenland oder in Griechenland selbst „beschädigt oder vernichtet wurden bzw. abhanden gekommen sind, einer besonderen Regelung unterworfen ist, welche die sofortige Bezahlung des Gegenwertes solcher deutscher Warenlieferungen über das deutsch⸗griechische Clearing gestattet. Die Deutsche Handelskammer in Griechenland erteilt über die vorerwähnten Bestimmungen weitere Auskünfte.

171 Postwesen 1— Fernsprechdienst mit der Türkei Für die Dauer der vom 20. August bis 20. September 1943 in dem türkischen Ort Izmir stattfindenden 12. Internationalen Messe ist dieser Ort zum zwischenstaatlichen Fernsprechdienst zu⸗ gelassen. Die Gesprächsgebühr ist die gleiche wie mit den übrigen

türkischen Orten.

lorengegangenen M. S

[18441] hat den Antrag

Das Verfahren ist daher hier auf⸗ des gehoben.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 195 v

8

om 23. August 1943.

Wirtschaft des Auslandes Neues dänisch⸗schweizerisches Wirtschaftsabkommen Bern, 21. August. Die vor einigen Tagen in Kopenhag⸗ aufgenommenen dänisch⸗schweizerischen Wirts aftsverhandküngen führten am 19. August 1943 zur Unterzeichnung eines neuen Ab⸗ kommens über den Warenaustausch im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres. .

—.—

Regelung der französischen Außenhandelskredite Vichy, 21. August. Zur Ankurbelung Fördern id finan⸗ ziellen Erleichterung des französischen Aichenhandels gst alnde Wean⸗ nahme getroffen worden, die die Gewährung staatlicher Kredite regelt. In einem Gesetz ist dazu bestimmt worden daß die An⸗ träge auf Zubilligung staatlicher Garantien bei der französischen Außenhandelsbank gestellt werden müssen, die sie an die Kom⸗ mission zur Kreditsicherung weiterleitet. Die Außenhandelsbank ist verpflichtet, Interessenten alle zweckdienlichen Auskünfte zu geben und hat darüber zu wachen, daß die ihr zugeleiteten An⸗ träge den im Gesetz aufgestellten Erfordernissen entsprechen.

Bedeutsame Elektrifizierungspläne im spanischen Eisenbahnnetz

Madrid, 21. August. Wie aus gut unterrichteter Quelle ver⸗ lautet, beabsichtigt Spanien, das Eisenbahnnetz in einem Zeit⸗ raum von zwölf Jahren weitgehend, und zwar durch insgesamt 4055 km eingleisige Eisenbahnstrecken zu elektrifizieren. Es sollen jährlich 340 km fertiggestellt werden. Die Beendigung des Gesamtprojektes würde eine Ersparnis von 800 000 t Kohle be⸗ deuten, was bei dem immer noch bestehenden Kohlendefizit für die Industrie von größter Bedeutung sein würde. Die Durch⸗ führung bedeutet darüber hinaus eine starke Belebung der Elektroindustrie sowie eine erhebliche Erleichterung der Ver⸗ kehrsmöglichkeiten. Die Kosten für das Gesamtprojekt ergeben eine Durchschnittsausgabe von 378 700 Peseten je Kilometer bzw. insgesamt rd. 1,6 Mrd. Peseten. 8 113“

——

12. Internationale Messe von Izmir eröffnet.

Istanbul, 21. August. Die 12. Internationale Messe von Izmir wurde vom türkischen Handelsminister Siren feierlich eröffnet. Deutschland ist mit einer Industrieschau und der Ausstellung „Neue deutsche Baukunst“ beteiligt, die bekanntlich in Ankara und Istanbul einen großen Erfolg verzeichnen konnte.

USA⸗Inflationsgeld in Marokko Annahme durch Verhaftungen erzwungen „Rom, 22. August. Eine Reihe von Beduinen, die sich weigerten, die in den Vereinigten Staaten gedruckten neuen marokkanischen Banknoten als Bezahlung für Getreide und Vieh anzunehmen, wurden, so meldet die Agenzia Stefani, in verschiedenen Orten Marokkos verhaftet. Durch diese Verhaftungen wurde die Be⸗ völkerung gegenüber den neuen Banknoten argwöhnisch, und eine Reihe von Landkäufen durch Nordamerikaner kam nicht zum Abschluß. Zahlreiche Beduinen, die ihren Besitz bereits gegen die neuen Zahlungsmittel verkauft hatten, verlangten Rückgabe ihres Besitzes. Es kam zu mehreren Zwischenfällen. Die Geld⸗

entwertung der neuen Scheine beträgt zum Teil 100 Prozent

egenüber den, alten. Die Nordamerikaner machen die Hauklisten für diesen Stand der Dinge verantwortlich und werfen ihnen vor, sich zusammen mit jüdischen Finanzlenten in Spe⸗ kulationen ng. zu haben. Auch auf dem flachen Lande und auf den Märkten in Tanger kommt das neue Geld nur zögernd in Umlausf. ““

18 eash Trb

2 Papierverbrauch in den uUSA wird erneut eingeschränkt Genf, 21 August. Der Papierverbrauch der nordamerikanischen Zeitungen und Zeitschriften erfährt nach einer Meldung der bri⸗ tischen Fachzeitschrift „World's Pee News“ eine erneute Ein⸗ schränkung Der Grund dafür sei, daß Kanada, von dem die USA fast ihren gesamten Zeitungspapierbedarf decken, jetzt erheblich weniger liefere. Hand in Hand damit gehe eine Preiserhöhung.

Hoher Stand der japanischen Rüstungsindustrie

Tokio, 21. August. Das außergewöhnliche Interesse, das alle Fragen der japanischen Rüstungsindustrie in der Oeffentlichkeit, insbesondere auch in allen politischen Tageszeitungen finden, er⸗ reichte böüfe⸗ Tage den Höhepunkt durch den Vortrag vor dem Tenno über die Werkzeugmaschinenproduktion, den Vicomte Okochi, der Präsident des physikalischen und chemischen For⸗ schungsinstituts, hielt. Bereits einige Tage vorher war Admiral Toyoda vom Tenno in Audienz empfangen worden zu einem Be⸗ richt über die japanische Eisen⸗ und Stahlerzeugung. Ein weiteres

1

ees Heheansieenen an

Ereignis hinsichtlich der Zusammenfassung und der Lenkung aller. fand am Freitag in der Amtswohnung Tojo statt, der einen Appell vor Firmen⸗ t, die nach dem kürzlich erlassenen Gesetz dienst⸗ b sind. Es handelt sich dabei um Inhaber und Leiter staatskontrollierter Fabriken, die ihrerseits d beiter beschäftigen.

Produktionskräfte Japans des Premierministers leitern hiel

verpflichtet

mit den Arbeitern zur Stärkung der Kampftraft Japans mit⸗

zuarbeiten.

In diesem Zusammenhang ist auch der Artikel des General⸗ rs Armeearsenals, n Zeitungen gebracht wird. In einem Arti r der Ueberschrift „Die Entscheidungsschlacht in. der Rüstungsproduktion“ bemerkt Kwan, daß der moderne Krieg von der Wissenschaft und von der Technik beherrscht werde. Man brauche die feindliche sie jedoch auch nicht zu leicht nehmen. dung der vorhandenen Schwierigkeite bestimmt eine Maximalleistung e

in diesem Zusammenh

leutnants

Kwan, des Leiters eines wert, der von sämtlichen Artikel unte

Fabriken und die Auflockerung von Waffen⸗ und

lagern. Die von den Feinden bewiesene Schnelligkeit im Flug⸗

der richtigen

in geschafft 8

platzbau sei Mittel und Planung ebenfalls von d

worden.

8” 8 11u“

Erneute Reorganisation der japanischen Kunstseiden⸗ und

Tokio, 21

.August 1943.

wie Kwan behauptet, nach Einsatz

8*

Zellwolle⸗Industrie

berücksichtigt werden soll der sogenannte National

Es handelt sich bei dieser Reorganis sierung der Fabriken, die drei Möglichkeite Betrieb aufxrechtzuerhalten Umstellung vorzunehmen. bestimmte Leistungsfäl

genommen werden.

hingearbeitet. seidenfabriken in Frage.

Schwerpunktindustrie dient.

die Industrieeinrichtungskörperschaft statt.

¹, die ihrerseits dienstverpflichtete Ar⸗ HexSn, e Der Premierminister forderte die Betriebs⸗ führer auf, ihren Untergebenen ein Beispiel zu sein und solidarisch

Produktionskraft nicht zu fürchten, dürfe Kairo) Bei richtiger Ueberwin⸗ ten in der Erzeugung könne rzielt werden. Kwan erwähnte ang die Dezentralisierung der japanischen

Q 9 en Japane

b Die Kunstseiden⸗ und Zellwoll⸗Fabri⸗ kation wurde zum erstenmal im Dezember 1940 reorganisiert. Die zweite Neuausrichtung erfolgt dritte im Januar 1943. der Kunstseiden⸗ und Präfekturen vom

e im Februar 1942 und die Am 18. August erhielten der Präsident Seiden⸗Kontroll⸗Körperschaften und die Industrieministerium die Richtlinien für eine vierte Reorganisation, die bis September befristet 88

leidungsplan. ation um eine Rationali⸗ n haben sollen: 1. den 2. in Reserve zu bleiben und 3. eine Wenn sie in Betrieb bleiben, ist eine 1 higkeit vorgeschrieben, außerdem kann ein Austausch von Hochleistungsmaschinen stillgelegter Fabriken vox⸗ Wenn sie in Reserve bleiben, d. h. den Be⸗ trieb nur eröffnen, falls Luftangriffe oder sonstige Schadensfälle eintreten, erfolgt, eine Ueberführung nach anderen Gebieten, oder es muß in Zukunft eine Produktionssteigerung erzielt werden. Da die Erzeugung besonders im Zellwollbereich gesteigert werden soll, wird besonders auf eine Erhöhung des Beschäftigungsgrades Als Reservefabriken kommen sowieso nur Kunst⸗ Erfolgt eine Umstellung, dann muß diese so vorgenommen werden, daß sie der Aufrüstungs⸗ oder Andernfalls findet ein Verkauf an

Buenos Aires 102,50 G.,

Rom 22,20 G., 23,20 B.

Oslo, 21. August. (D 1 Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G. Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B.,

3,82 B., Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G., 17,60 B.,

104,50 B. .N. B.)

„5 7

London —,— G., 17,75 B.,

,9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B

bemerkens⸗ Auszahlung, auslän

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische

dische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische ANuszahlung

Aegypten (Alexandrien und

Afghanistan (Kabul))

Argentinien (Buenos Aires) .

Australien (Sidney)

Belgien (Brüssel u. Antwerpen)

Brasilien (Rio de Janeiro)..

Munitions⸗ (Bombay⸗Cal

Bulgarien (Sofia) 8

Dänemark (Kopenhagen)..

England (London)

Finnland (Helsinki)

Frankreich (Parieaeo)) .

Griechenland (Athen)

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam)

Iran (Teheran)

Island (Reykjavik) .

Italien (Rom und Mailand) .

Japan (Tokio und Kobe)...

Kanada (Montrea)

Kroatien (Agram)

Neuseeland (Wellington)..

Norwegen (Oslo) .

Portugal (Lissabon) .

Feee (Bukarest)

1 chweden (Stockholm u. Göte⸗

Besonders borg)

Schweiz (Zürich, Basel und Bern) 8 Serbien (Belgrad).

Slowakei (Preßburg)

Spanien (Madrid u. Barcelona)

Südafrilanische Union (Pretoria und Johannisburg) .

Türkei (Istanbul)

Ungarn (Budapest)

Uruguay (Montevideo)

Verein. Staaten von Amerika (New York)

23. August 20. August 8 S 1 ägypt. Pfund 100 Afghani 18,79 18,83 18,79 18,83 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 0,592 1 austr. Pfund 8 100 Belga 39,96 40,04 40,04 1 Cruzeiro

100 Rupien 18 100 Lewa 5 3,053 3,053

100 Kronen 5 52,25 52,25 1 engl. Pfund 100 Finnmark 5,07 5,07 100 Frs. 100 Drachmen 3 1,672 1,672

Geld Brief V Geld Brief

100 Gulden 132,70 132,70 132,70 100 Rials 14,59 14,61 14,56 14,61 100 isl. Kr. 38,42 388,50 8 38,50 100 Lire 13,14 13,16 18 16,18 100 Yen 58,591 58,711 58,5 58,711

1 kanad. Dollar 100 Kuna 4,995 5,005 5,005 1 neuseel. Pkd.

100 Kronen 56,76 56,88 56,88 100 Escudo 10,19 10,21 10,21 100 Lei

100 Kronen 59,46 59,58 2 59,58

100 Frs. 57,89 58,01 58,01

100 serb. Dinar 4,995 5,005 5,005 100 flow. Kr. 8,591 8,609 8,608 100 Pesetas 28,565 23,605 565 23,605

1 südafr. Pfd. 8 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,982

100 Pengö B. 1 Goldpeso 1,199 1,201 1,199 1,201

1 Dollar en

Für den innerdeutschen Verre

Australien, NeuseelanundV. Britisch⸗Indien Kanada

Brasilien ....

ürmterereeees. ..22

Ausländische Gelbsorten und Banknoten

chnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief

England, Aegypten, Südafrikanische Union. 9,89 9,91 Frankreickh .. u uvL 4,995 5,005

7,912 7,928 74,18 74,32 2,098 2,102

Vereinigte Staaten von Amerika 9 2,498 2,502

11““ . 0,130 0,132

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 23. August auf 74,00 Rℳ (am 21. August auf 74,00 R.ℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten London, 4,02 ½ 4,03 ¼ Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) 16,85 16,95, Oslo —,—,

21. August. (D. N. B.) New York

Buenos Aires

Rio 83,64 ⅜, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Zürich, 21. August. London 17,30, New Madrid 39,75, 72 ½, Stockholm 102,62 ¼, Oslo 98,62 ½ B., 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½ B., Buenos Aires 93,50, Japan 101,00 B., Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 21. August. York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,833, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 21. August. 2ec. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., BStowaͤlzsche: 20 Aronen und Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G.,

22,67 ,

Lissabon 17,

11e““

[11.40 Ühr.] Brüssel 69,25 2292 %%

(D. N. B.) York 4,31 Holland

(D. N. B.)

(D. N. B.) London

Stockholm (offiz.) 11 Paris 5,70,

B., Mailand Berlin

London 19,34, New

Sovereigns. 20⸗Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Aegyptische.. Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische.. 72 Australiscche. v Belgische ... ...... Brasilianishe . Britisch⸗Indische

28. August 20. August ..(Geld Brief Geld Brief

Notil 20,38 20,46 * 20,46

ür 16,18 16,22 z 16,22

J 1 Stück 4,185 4,205 4,205

1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,41 1 Dollar 1 Dollar 1 Pap.⸗Peso 0,44 0,46 0,46 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 ; 2,46 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 40,08 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,09 100 Rupien 22,95 23,05 2,95 23,05

Bulgarische: 500 Lewa und darunter. Dänische: große 10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter. Finnische Französische . Holländische Italienische: große.. 10 Lire Kanadische Kroatische 3„ Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs. und darunter..

172,55, Kopenhagen

16,85 G.,

darunter Südafrikanische Union Türkische Ungarisch: 100 Pengö

100 Lewa 3,07 3,09 3,09 100 Kronen 100 Kronen 52,10 52,30 52,30 1† engl. Pfd. 100 Finnmark 5,055 5,075 5,055 5,075 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01. 100 Gulden 1132,70 1382,70 132,70 132,70 100 Lire 100 Lire 13,12 13,18 13,12 13,18 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 1,01. 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 100 Kronen 56,89 57,11 56,89 57,11

100 Lei 1,66 1,68 1,66 1,68 100 Kronen 100 Kronen 59,40 59,64 59,40 59,64 100 Frs. 57,83 58,07 57,88 58,07

100 Frs. 57,83 58,07 57,83 58,07

100 serb. Dinar 4,99 5,01 4,99 5,01

100 slow. KEr. 8,58 8,62 8,58 8,62 1 südafr. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41 1 türk. Pfund 1,91 1,93 1,91 1,93

darunter

Hffentlicher Anzeiger

100 Pengö, 61,02 1 60,78 61,02

—,—

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verluft⸗ und Funbsachen,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgedote,

6. Auslosung usww. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

7. Aktiengesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handelz⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.

Aufgebot.

3. Aufgebote 88 Kaufmann Arthur

Frankfurt a. M., Elbestraße 32, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Dall⸗

[18439]

Schöniger,

Der Reichsbankhauptzählmeister a. D. wig, Frankfurt a. M., Biebergasse 10,

Rudolf Haase in Fredersdorf bei Ber⸗ hat

lin, Loosestraße 2, vertreten durch den das Aufgebot des

Grundschuld⸗ briefs über die im Grundbuch für die

Rechtsanwalt Dr. Kletke in Altlandsberg 6 EEET“ - eli r vor⸗ Gemarkung Dreieichenhain Blatt 490 bei Peilin, Hat, dge Fffskot. hes Ler. Abt. III Rr. 8 auf den Grundstücken

Aktien der Firma teiner und Sohn, Alktiengesell⸗

Flur I Nr. 250 243/1000 und 250 246 1000, Eigentümer Karl Friedrich Graf,

schaft in Gunnersdorf bei Frankenberg inqçlragene Grunds 11ea g. Sach .FSh. 935 22 h⸗ getragene Grundschuld mit 3 (Sachs.) und zwar: Nr. 235 1/1000, dreihundert Goldmark nebst 5 v. H.

R.ℳ, Nr. 3442/46 = 5/100,— I ℳ, dreihunder Nr. 181 = 1/100,— ERℳ, Nr. 935/37 Zinsen seit 1.

spätestens den 20.

haber der Urkunden wird aufgefordert, 1. spätestens in dem auf den 31. März Fülcessorhert,

Januar 1933 für Artur

L11I1“ 8 Der In.⸗ Schöniger in Frankfurt a. M. bean⸗ ⸗=3,20,— Rℳ, beantragt. Der In tragt. Der Inhaber der Urkunde wird

dem auf

Oktober 1943,

1944, nachm. 2 Uhr, vor dem unter⸗ zaüchneten ceacn anberaumten Auf⸗ J1“ Auf. gebotstermin seine Rechte anzumelden seine Netsee anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ gebotstermine seine ¹ EE1 1 n15 der Ur⸗ und die Urkunde vorzulegen, widrigen falls die Krastlozerklärung der ffalls die Kraftloserklärung der Ur⸗

kunden erfolgen wird. Amtsgericht Frankenberg (Sachs.). Dr. Fischer.

kunde erfolgen wird.

Amtsgericht.

Langen, den 16. August 1943.

Aufgebot. Der Bauer Hermann ⸗„Niebuhr in [18442) Emmendorf Nr. 7, vertreten durch

Stammaktie Nr. 383 der Aktien⸗Zucker⸗ Moritzstraße 74, als

3 3 Der Rechtsanwalt Ferd. Becker in Rechtsanwalt Thiermann in Uelzen,! Wiesbaden als Vertreter des Bücher⸗ auf Aufgebot der revisors Franz Spring in Wiesbaden, gerichtlich be⸗

fabrik Uelzen wegen Anrufung des un⸗ stellter Abwickler der Firma Emannei zuständigen Gerichts zurückgenommen. Haas in Wiesbaden hat das Aufgebot

angeblich

Medingen, den 14. August 1943. 8 Amtsgericht.

verloren Grundschuldbriefes über die im Grund⸗ buch von Oestrich Band 24 Blatt 941 Iiin Abteilung III unter lfd. Nr. 11 ein⸗ getragenen Grundschuld von 500,—

6ℳ nebst 2 % Zinsen über den je⸗ weiligen Reichsbankdiskont, mindestens jedoch 8 % und höchstens 12 % ab 1. Ok tober 1931 jährlich zugunsten der offenen Handelsgesellschaft Emanuel Haas in Wiesbaden, Schwalbacher Straße Nr. 36, und zwar auf den ¼ Anteil der Witwe Josef Mehringer und dem ½ Anteil der Josefine Mehringer, Eigentümer: 1. Witwe Josefine Mehringer geb. Felzer zu ¼, 2. a) Frau Magd. Enzmann geb. Meh⸗ ringer, b) Josefine Mehringer, c) Elisa⸗ beth Mehringer, d) Wilhelm Franz Mehringer, e) Bruno Johannes Martin Mehringer zu je ½0, sämtlich in Oestrich a. Rh. Belastetes Grund⸗ stück: Flur 17, Flurstück 448 /85, be⸗ bauter Hofraum und Hausgarten Mühlstraße Nr. 22, groß 3,22 a, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Dezember 1943 vor dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 16. um 10 Uhr anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. 8 Rüdesheim a. Rh., 18. August 1943. Amtsgericht.

———

[18444] 1

Der Buchhalter Andreas Meyer in Stolp hat beantragt, den verschollenen Franz Bartsch, geboren 6. 7. 1863 in Stolp, zuletzt wohnhaft in Amerika, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗

schollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 8. Dezember 1943,

mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 22, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine zu melden, widri⸗ genfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Stolp, den 12. August 1943. Amtsgericht.

[18443] Aufgebot. 1

In der Nachlaßsache des am 28. 6. 1943 gestorbenen Robert Stahl, gewes. Bankbeamten in Münchingen, hat der Ehemann der Miterbin Elisabeth Haag geb. Stahl, Ehefrau des Theodor Haag, Kaufmanns in Stuttgart, das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung der Nach⸗ laßgläubiger beantragt. Es ergeht die Aufforderung an alle Nachlaßgläubiger, ihre Ansprüche und Rechte an den Nach⸗ laß spätestens in dem auf Freitag, den 5. November 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin unter An⸗ gabe des Gegenstandes und Grund der Forderung und unter Vorlage urkund⸗ licher Beweisstücke anzumelden. Die Nichtanmeldung hat zur Folge, daß, unbeschadet des Rechtes, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnis und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur inso⸗ weit Befriedigung verlangt werden kann, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt und daß bae Miterbe nach der Teilung des Nach⸗

lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeiten haftet. G Leonberg, den 16. August 1943. Amtsgericht. Amtsgerichtsrat Schmitt.

(18451]

In der Aufgebotssache der Magda⸗ lena Klemm in Nürnberg, Kapellen⸗ straße 7, III, wurde durch Ausschluß⸗ urteil vom 12. August 1943 für kraftlos erklärt: Mäntel der nachstehenden Pfandbriefe der Rhein. Hypothekenbank, Mannheim, 3/100 er Reihe 29 Buchst. B Nr. 655, 718, 981, 1/500 er Reihe 4 Buchst. D Nr. 692, 1/500 er Reihe 30. Buchst. D Nr. 1115, 1/500 er Reihe 35 Buchst. D Nr. 1647, 1/1000 er Reihe 18 Buchst. E Nr. 954.

Mannheim, den 12. August 1943.

Amtsgericht. B.⸗G. 3.

[18450]

In der Aufgebotssache des Finanz⸗ amts in Bruchsal, Abt. Verwaltung des jüdischen und reichsfeindlichen Ver⸗ mögens, betr. Ferdinand Israel Wolf, früher Fabrikant in Bruchsal, wurde durch Ausschlußurteil vom 12. August 1943 für kraftlos erklärt: Versiche⸗ rungsschein Nr. M 24/2665 Tarif II 33/60 der Oeffentlichen Lebensversiche⸗ rungsanstalt Baden über 10 000 Hℳ. Versicherter ist Fabrikant Ferdinand Wolf. s

Mannheim, den 12. August 1943.

Anmtsgericht. B.⸗G. 3.