1943 / 203 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

[19166]

Metallwarenfabvnviken Altona⸗Celle A.⸗G., 3. 2. Celle, Lachtehäuser⸗Straße 93. eeeeeee 1 88 Die Aktionäre unserer Gesellschaft

1 Löhne und Gehälter. . 19 68589 Uttione b eeEeEmnaicraTält2 Soziale Abgaben öäö ö. 1 451111 werden hiermit zu der am Mittwoch, 8 . Anlageabschreibungen.. 810 den 29. September d. J., 9 Uhr, in den

Steuern .. . Geschäftsräumen unserer hehanlcheftsen esetzli erufsbeiträ 264 03 Leipzig C1, Uferstr. 21, stattfindenden Gesetzliche Berufsbeiträge ... Leipzig C1, Ufers Zinsmehrauswand, Eöööö“ 1 400(46 außerordentlichen Hauptversammlung Gewinnabführung 194. ... . 20 500— eingeladen. 11“ Reingewinn: a) Gewinnvortrag 1 b) Gewinn 1942„

Müller, Bauindustrie⸗ Aktien⸗ gesellschaft, Leipzig.

Stand

Vortrag 31. 12. 1942

[18234]. 1. 1. 1942 Zugang Abschreibung

Aktiva. Anlagevermögen: Grundstücke: 1 a) Bebaute Geschäfts⸗

grundstücke.. 57 225 b) Bebaute Betriebs⸗

grundstücke. . . c) Hauszinsst.⸗Abgeltg. Maschinen und maschi⸗ nelle Anlagen.. Kraftwagen. Betriebs⸗ u. Geschäfts⸗ ausstattung . ... Aufenthaltsräume .. Kurzlebige Wirtschafts⸗ güter

757

Tagesordnung: 34 766 8

Aufsichtsratswahl.

35 524114 8 90 Der Vorstand.

116 682 90

55 525

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in ei ohne nu isterbeilage. Soweit der Dentsche Reichsen eanen 8287 Preußische Staatsanz ger in Gesetzen und Rechtsverordnungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Vollausgabe.

Bezugsprels ber Vollausgabe durch die Post monatlich 2,30 zuzügli

ustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 219 zugspreis ber Ausgabe ohne Zentrathandelsre isterbeilage durch bie Post monatli 5n, uzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,50 ℛ£. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Ve büin für

Selbstabholer die Anzeigenstelle 8/ 68, Wilhelmstr. Z2.

[19032]

Vogtländische Spitzenweberei Aktien⸗ gesellschaft, Plauen i. V. Unsere Aktionäre werden hierdurch zu der am Dienstag, dem 28. Sep⸗ tember 1943, um 11 Uhr im Sitzungs⸗ saal der Vogtländischen Bank, Abtei⸗ lung der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt, Plauen, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

Erträge. Gewinnvortrag aus 1941 . 22. Ausweispflichtige Rohüberschüsse 23. Außerordentliche Erträage... Breslau, im Juli 1943. Der Vorstand. Carl Otto.

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Einzelne Mummern kosten 30 7, einzelne Beilagen 10 %. Einzelnummern werden nur gegen --, e oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛ,, einer dreigesbaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 . Anzeigen nimmt an die 175, Ferrn Berlin S8W 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträͤge sind auf einfeitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Defristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Mittwoch, den 1. September, abends

54 48 88

16 682 90

68 590 10 300

1 456 10 300

72 248 21.

5 960 8 430 300 1

1“

2 190/6 300

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

4. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 32 Postscheckkonto: Berlin 841 21

1 051 1 051

9 2702

14 126

15 298

142 849 Umlaufsvermögen: 1 8

1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe

2. Teilfertigerzeugnisse..

3. Fertigerzeugnissse .

117 150 8 812 6 934 32

1 152 807

Werthahcc“ 133 191

Depot Sozialfonds (Effekten) 20 400,—

Liefer⸗ und Leistungsforderungen...

Barmittel

Vankguthaben ....

bgrenzposteen

8

2₰

30 401 3 0520 LL1ö

41 516 60 341 059/5

114

484 023

*

8

=

Passiva. Grundkapittlll 8 Rücklagen: 8 1. Gesetzliche Rückkage.. 10 000 I“ 100 000 3. Rücklage für Ersatzbeschaffungen 50 000 Umlaufswertberichtigung.. Rückstellungen. Verbindlichkeiten: 1. Hypochetkeeen

2.

3. Sonstige Schulden....

Unterstützungseinrichtung 20 400,—.. nensvstein .. ... Reingewinn: 1. Vortrag . 12 428/13 1 1 2. Neugewinn... 14 096 22 26 524 35

““ 484 023

*

Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 1942.

100 000

160 000 19 360

61 055

46 476 5 000

13 628

8

Aufwand.

I. Aufwendungen: Löhne und Gehälter, 6, . ... Sozialabgaben... Anlageabschreibungen.. .. Zinsmehraufwand einschließlich Skonti. Ausweispflichtige Steuren.. Gesetzliche Berufsbeiträge . Zuweisung Unterstützungßeinrichtung Zuweisung zur freien Rücklage.. II. Reingewinn: 1. Gewinnvortrag.. 2. Neugewinn..

151 518,71 10 947,72 14 126,—

4 201,09 115 929,42 1 602,35 10 000,— 50 000,— 14 096,22

88 8

b111“1“X“

358 325/˙29

26 524 35

384 849 64

Ertrag.

I. Ausweispflichtiger Rohüberschuß.

II. Außerordentliche Erträge... III. Gewinnvorttag .

328 015/˙51 44 406— 12 428 [13

384 849/64

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Hannover, den 15. Juni 1943. Dr. Hoffschmidt, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Dipl.⸗Ing. Karl Zucker, Düsseldorf (Vorsitzer); Rechtsanwalt und Notar Heinrich Wulkop, Celle; Oberstleutnant z. V. Rudolf Hentzen, Düsseldorf. 1

Vorstand ist Herr Heinz Zucker in Celle.

[18765]. Schlega Handelsgesellschaft Schlesischer Gastwirte A. G., Breslau I.

Bilanz zum 31. Dezember 1942.

X“ 8 8 R⸗ I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke: 8 az) Geschäfts⸗ und Wohngrundstück Buchwert 1. 1. 19222 Abschreibung.. 8 b) Betriebsgrundstück: Buchwert 1. 1. 1942 . Abschreibung.. c) Hauszinssteuerabgeltung. Werkzeuge und Ausstattungen: Buchwert 1. 1.19422 . Abschreibung

13 535,— 265,— 13 270

23 455,— 445,

36 280 700

23 010

1 000 U la fvermögen 42 980 mlaufvermögen: Verbrauchsstoffe. 116“ 10 537 .Eigenaktien nom. 100,— 1u“ 15 Grundpfandforderungen 11 103 3. Geleistete Anzahlungen. . 500 .Lieferforderungen ... 1 1 612 FTarmitteell“ . 4 640 9. Bantauthahen6 93 838 . Banksperrkonto für Investierung. 3 500 .Warenbeschaffungsguthaben.. 3 000

Passiva Grundkapital.. Gesetzliche Rücklage..

.Investierungsrücklage..

. Grundpfandschulden .. Gefolgschaftspfandgelder . . Empfangene Anzahlungen 8

78. Sonstige Schulden.... 1u¹“ Passive Abgrenzungsposten.. . Reingewinn: a) Gewinnvortrag 1941

8 6 200 3 500 17 486

1 000

29'%

2 070/96 20 586

50 916/57 757 5⸗

34 766/6 35 524

Breslau, den 5. August 1943. 19 Joachim Heyn, Wirtschaftsprüfer.

In der Jahreshauptversammlung vom 16. August 1943 wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 1942 eine Dividende von 50% auszuschütten, die abzüglich der Kapital⸗ ertragsteuer an der Kasse der Gesellschaft zur Auszahlung gelangt. Der Aufsichtsrat besteht wie bisher aus den Herren: Richard Bauschke, Vor⸗ sitzer: Gustav Engwicht, stellvertr. Vorsitzer; Richard Langner; Karl Reichelt. ———————————————— [18766]1.

Ankerglas Bernsdorf O.⸗L. Aktiengesellschaft,

Bernsdorf O.⸗L.

Bilanz am 31. Dezember 1942.

—y

Abschrei⸗

Bilanzwert bungen

1. 1. 1942 Abgang

Zugang

31. 12.

Bilanzwert 1942

.Avalkonten:

b) Gewinn 1942

11“

171 727

Aktiva. F. Nℳ F. N. E.MNℳ Anlagevermögen: Fabrikgebäude.. Wohngebäude... Unbebaute Grund⸗ stücke Hauszinssteuer⸗ abgeltung. Oefen der Hütte Maschinen und ma⸗ schinelle Anlagen Werkzeuge, Be⸗ triebs⸗ und Ge⸗ schäftsausstattung Bewertungsfreie Wirtschaftsgüter § 8 Oststeuerhilfe⸗

Beteiligungen...

22 380 7 208

850 780 278 308

24 700

107 039 35 439

307 373 49 825

158 027 27 045

360 758/ 17 244 878]

FR. N.

828 400 271 100

24 700

18 300 71 600

255 550

115 880 500

382 092 10] 2 000 386 774,10

Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe Halbfertige Erzeugnisse... Fertige Erzeugnisse, Waren.. Wernthaptenrne Anzahlungen.... .. . ..... Forderungen für Warenlieferungen und Leistungen. Kassenbestand, Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben 199 Vane 74 635,— Sonstige Forderungen 2 797,42 Rechnungsabgrenzung: Posten der Rechnungsabgrenzung.. Bürgschaftskonto I.. . . 10 000,— Bürgschaftskonto II .. 200,—

280 048,24

17 006,35 285 502,55 582 557,14 250,— 44 156,50 63 645,07 20 799,57

2 . 2 2 . .

1 720 045

788 840

Bürgschaftskonto IIIö. 6 635,— 16 835,— B 8 “6“ 1“ .Grundkapital: 8 F. 1 050 000,— Stammaktien 1 R. 100,— = 1 Stimme = 10·500 Stimmen 1 050 000,— Ir. A 5 000,— Vorzugsaktien 8-8 F. A 100,— = 160 Stimmen = 8000 Stimmen 5 000,— .Rücklagen: Gesetzliche Rücklagen: Stand am 31. 12. 1942 2.. . Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufvermögens: I0́ 11114AA4A*“ Rückstellung für Siedlungsvorhaben.. Rückstellung für ungewisse Schulden: Rückstellung für Gewinnabführung 1922.. . . . 5. Verbindlichkeiten: 8 Darlehen: hypothekarisch gesichert. 180 000,— nicht gesichet 711 500,— 891 500,—

Anzahlungen vo Kundden. . . 3 693,81 Schulden für Warenlieferungen und Leistungen 226 885,85 Soettige Warbirnbdlichtsteen* 44 688,63

6. Rechnungsabgrenzung: Posten der Rechnungsabgrenzung .. . .Avalkonten: Bürgschaftskonto I... 10 000,— Bürgschaftskonto 11 .. 200,— Bürgschaftskonto „II. . 6 635,—

8. Gewinn und Verlust: Gewinnvortrag 19419.

. Reingewinn 19222 .

17 000,—

7 550,—

16 835,— 2205,87 59 591,76

77 000

1 055 000 10 000

24 550

1 166 768 122 303

61 995,63

Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1942.

2517 617 47

Soll.

Löhne und Gehälter.. 111X“

Soziale Abgaben..

Abschreibungen auf Anlagen . . . . . 8

Steuern vorr Einkommen, Ertrag und Vermögen ““

Beiträge an Berufsvertretungen . . . . . . 11“

Bilanzkonto: Gewinnvortrag 1941 . . . . . 2 403,87 Reingewinn 1942 .. 3 59 591,76

R.“ℳ ¼, 996 91074 72 31891 386 774/10 46 570ʃ12 214 291/87

6 345/01

61 995/6

e

. Haben. Bilanzkonto: Gewinnvortrag 1941 Ertrag gemäß § 132 II, 1 Akt.⸗Ges.. Außerordentliche Ertrwagage .

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Albert Noack. Rechtsanwalt Notar Dr. Kurt Gumprecht, Dresden, Vorsitzer; 2. Dipl.⸗Ing. Walther Dudek, Teplitz⸗ Schönau, stetlv. Vorsitzer; 3. Bankdirektor Carl Springer, Dresden; 4. Ing. Walter

Dresden, den Juti 1943. Der Aufsichtsrat besteht aus nachstehenden Personen: 1.

Pöting, Erkrath.

1 785 206

2 403 1 780 083 97 2 718,54

1 785 206,38

und

1. Vorlegung des 9 und der Berichte des Vorstandes iud des Aufsichtsrates für das Ge⸗

schäftsjahr vom 1. Juli 1942 bis

30. Juni 1943.

.Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns. 2

3. Beschlußfassung über Ent⸗ lastung des Vorstandes des Aufsichtsrates.

4. Aufsichtsratswahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers Geschäftsjahr 1943/44. 1

Die Ausübung des Stimmrechtes in

der Hauptversammlung ist davon ab⸗

hängig, dayh die Aktien spätestens am

Freitag, den 24. September 1943 in

Plauen: bei der Gesellschaft oder bei⸗

der Vogtländischen Bank Abteilung der

Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt

oder in Leipzig: bei der Allgemeinen

Deutschen Credit⸗Anstalt oder in Ber⸗

lin: bei der Allgemeinen Deutschen

Credit⸗Anstalt oder bei der Deutschen

Bank hinterlegt werden. 1 Im Falle der Hinterlegung bei einem

deutschen Notar oder bei der Deut⸗

schen Reichsbank als Wertpapiersam melbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen

Tag nach Ablauf der Hinterlegungs⸗

frist bei der Gesellschaft einzureichen. Plauen i. V., den 26. August 1943.

Der Vorstand.

Felix Bilger. Kurt Lohde.

emAamnn;˖nnnELELöEEEEEREREEERETäEäEeeeTITIT-

[18161]. b

„Galak“ Milcherzeugnisse Aktien⸗Gesellschaft.

Bilanz am 31. Dezember 1942.

die und

für das

Vermögen. Anlagevermögen: 8 Geschäftsausstattung Umlaufsvermögen: Kassenbestand und Post⸗ scheckguthaben 407,49 Bankguthaben. 53 732,24 Sonst. Forderungen 9,— Verlust: Verlustvortrag aus 19422 3 474,69 Verlust in 1942. 1 113,18

54 148

4 587 58 737

Verpflichtungen. Grundkavitl Rücklagen:

Gesetzliche Rücklage 1 450,— Andere Rücklagen. 7 000,— 8 450 Rückstellung3en . 150 Sonstige Verbindlichkeiten . 137 60 58 737˙60 Gewinn⸗ und Verlustrechnung

am 31. Dezember 1942.

R. N 2₰, 3 474 69 1 200—-

50 000

72

Aufwendungen. Verlustvortrag aus 1941. . Gehälter . 61““ Steuern vom Einkommen, vom

Ertrag und vom Vermögen Beiträge an Berufsvertretgn. Alle übrigen Aufwendungen.

550 40

21 12 627 89 5 874/ 10 Erträge. V Zinsen 111“”; Verlust: Verlustvo aus 1941 Verlust in 1942.

„Galak“ Milcherzeugnisse Aktien⸗Gesellschaft. Michaelis. Lützeler. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen. die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗

schriften. Berlin, im März 1943. Deutsche Treuhand⸗Gesellschaft. Hübner, Wirtschaftsprüfer. Mühlenfeld, Wirtschaftsprüfer.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam,

u Gmbd Berlinm 8 4gywei Beitagen

(einschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage).

Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentral⸗ MX“ haondelsregisterbeilage fort.

abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗

des Reiches und des verlegten Rüstungsbetriebes liegt.

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.

Erlaß über die Verlegung kriegswichtiger Betriebe und Be⸗ triebsteile (Verlegungs⸗Grundsätze). Vom 26. August 1943.

Anordnung Nr. 154 des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗ produktion als Reichsstelle Maschinenbau zur Vereinheit⸗ lichung der elektrischen Ausrüstung von Werkzeugmaschinen für Metall⸗ und Holzbearbeitung. Vom 28. August 1943.

1. Bekanntmachung der Reichsstelle Eisen und Metalle über Heieet sae von Werkstoffeinsatzlisten. Vom 31. August 943.

Anweisung Nr. 5 a der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und

verwandte Industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Ver⸗

wendung von Einheitsdruckfarben bei der Tubenherstellung. Vom 23. August 1943.

Vre. Ie Fesccers ser für die Lebenshaltungskosten im August

über die Verlegung kriegswichtiger Betriebe und Betriebsteile 8 (Verlegungs⸗Grundsätze) b

Vom 26. August 1943

Auf Grund des § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Be⸗ stellung eines Reichsministers für Bewaffnung und Munition vom 20. März 1940 (RGBl. 1 S. 513) sowie auf Grund be⸗ sonderer Ermächtigung durch den Führer wird im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsminister des Innern, dem Reichswirt⸗ schaftsminister und dem Reichsminister der Finanzen bestimmt:

EI11“

.

I. Gesamtplanung und Verlegungsbescheed—

1. Die Gesamtplanung über die Verlegung kriegswichtiger Betriebe und Betriebsteile liegt beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition (Rüstungsamt im Einvernehmen mit Rüstungslieferungsamt). Maßgebend hierfür sind der Erlaß des Reichsministers für Bewaffnung und Munition Nr. 17 501/43 g II/4 a vom 14. Juli 1943 und die ent⸗ sprechenden weiteren Anordnungen. Der zuständige Bedarfs⸗ träger bedarf hiernach zur Anordnung der Verlegung kriegs⸗ wichtiger Betriebe und Betriebsteile der Zustimmung des Reichsministers für Bewaffnung und Munition (Rüstungs⸗ amt).

2. Der Bedarfsträger ordnet die Verlegung gegenüber dem Verlegungsbetrieb und dem Aufnahmebetrieb durch beson⸗ deren Verlegungsbescheid (Muster lt. Anlage) an.

Der Verlegungsbescheid kann sowohl bei bereits ein⸗ getretenem Kriegssachschaden als auch vorbeugend zur Ver⸗ meidung von Störungen in der Rüstungsfertigung ergehen.

Dieser Erlaß erstreckt sich nicht auf Betriebsverlegungen oder ⸗ausweitungen, die ohne Verlegungsbescheid durchgeführt werden.

3. Zuständiger Bedarfsträger ist der für die betreffende Fertigun⸗ federführende Auftraggeber (Waffenämter der

ehrmachtteile, Reichsbahn usw.).

Ist ein federführender Bedarfsträger nicht vorhanden, so ist für alle rüstungswichtigen Fertigungen der Reichsminister für Bewaffnung und Munition (Rüstungslieferungsamt im Einvernehmen mit Rüstungsamt) Bedarfsträger, sonst die zuständige Oberste Reichsbehörde.

4. Der Verlegungsbescheid verpflichtet: den Verlegungsbetrieb 1 . 8*

a) zum beschleunigten Aufbau der Ausweichkapazität; b) zur dauernden Aufrechterhaltung und größtmöglichen Steigerung der Ausweichkapazität, solange das Reich dieses Verlangen stellt; 1 c) zur größtmöglichen Schonung des bisherigen „Be⸗ standes des Aufnahmebetriebes und seiner Struktur; zur Räumung des Aufnahmebetriebes, wenn und soweit das Reich dieses Verlangen stellt; Aufnahmebetrieb, e) den Verlegungsbetrieb aufzunehmen und ihm in dem Daauf Grund des Verlegungsbescheides benötigten Um⸗ fange die Fortsetzung der Fertigung zu ermöglichen.

II. Schadensausgleich 5. Grundsatz des Schadensausgleichs ist, daß die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen eine unumgängliche Kriegs⸗ maßnahme zur Aufrechterhaltung und weiteren Steigerung der Rüstungsfertigung ist, die gleichermaßen im Interesse

d)

Besondere Vorteile, die über die durch die Verlegung sichergestellten Fertigungsmöglichkeiten hinausgehen, sollen weder dem Verlegungsbetrieb nach dem Aufnahmebetrieb

zuwachsen. 1 2 6. Das Reich gewährt auf Antrag Schadensausgleich gemäß den Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern:;

a) dem Verlegungsbetrieb für die zur Durchführung des

Verlegungsbescheides erforderlichen

und die dadurch entstandenen Schäden; b) dem Aufnahmebetrieb

aa) für die unvermeidbaren Aufwendungen, laufen⸗ den Mehrkosten und Einnahmeausfälle, die er in⸗ folge der Verlegung hat;

bb) für die besonderen Aufwendungen, die er nach Beendigung der Verlegungsfertigung zur Wieder⸗ aufnahme der ursprünglichen Fertigung unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der 8 Technik machen muß.

7. Für den Schadensausgleich des Verlegungsbetriebes gelten die Bestimmungen über den Ausgleich von Schäden infolge von Luftschutzmaßnahmen, und zwar auch dann, wenn der Verlegungsbetrieb einen Kriegssachschaden erlitten hat.

Dem Verlegungsbetrieb werden insbesondere folgende Auf⸗ wendungen erstattet:

a) Kosten des Abbaues und Transportes des Betriebes

oder Betriebsteiles einschließlich Verpackung und bran⸗ chenüblicher Versicherung;

b) Umzugskosten der bei Erlaß des Verlegungsbescheides vorhandenen und vom Betrieb zur Weiterbeschäftigung am Ausweichort vorgesehenen Gefolgschaft einschließ⸗ lich der zur Hausgemeinschaft der Gefolgschaft bisher gehörigen Personen;

Kosten der Raumbeschaffung am Ausweichort (Aus⸗ räumung von Lagern, Kosten der Zwischenlagerung, Versicherung des ausgeräumten Gutes);

) Kosten des Aufbaues der verlegten Einrichtungen am Ausweichort (Instandsetzung und Umbau vorhandener Gebäude und Einrichtungen); b am Verlegungsort weiterlaufende Kosten, die zur Er⸗ haltung des Verlegungsbetriebes in seinem wirtschaft⸗

liichen Bestand aufgewendet werden müssen und nicht

infolge der Verlegung fortgefallen sind (Instandhal⸗

tungs und Verwaltungskosten der Anlagen am Ver⸗

legungsort, wie Beaufsichtigungskosten, Pachten, Steu⸗ ern, Anliegerbeiträge usw.);

k) einmalig am Verlegungs⸗ oder Ausweichort durch das

Anlaufen der Fertigung verursachte und bis zur Be⸗ vendigung des Fertigungsanlaufs anfallende Kosten (Wartezeiten der Arbeiter usw.);

g) die Kosten der Rückverlegung.

8. Zur Vermeidung unzumutbarer Härten können ein⸗ malig oder mehrmalig für eine begrenzte Zeit ganz oder teilweise laufende Mehrkosten erstattet werden, die infolge der Verlegung des Betriebes oder Betriebsteiles entstehen (Standortmehrkosten, Kosten infolge veränderter Fertigungs⸗ verhältnisse, Verwaltungsmehrkosten usw.). Die Mehrkosten ergeben sich aus dem Unterschied der vorher am Verlegungs ort erforderlichen Kosten und der für die Erzeugnisse gleicher Art und Menge am Ausweichort entstehenden Kosten. Sie sind unter Heranziehung der Betriebsergebnisrechnung (Er⸗ folgsrechnung) im einzelnen nachzuweisen.

9. Der Umfang des Schadensausgleichs für den Aufnahme⸗ betrieb richtet sich nach dem Reichsleistungsgesetz vom 1. 9. 1939 (RGBl. I S. 1645), und zwar insbesondere nach den Richtlinien für die Bemessung der Vergütung und Entschä digung bei Inanspruchnahme von gewerblich genutzten Grundstücken, Gebäuden usw. auf Grund des Reichsleistungs⸗ gesetzes vom 20. 1. 1942 (MBliV. S. 243).

10. Ausnahmepreise zwecks Ausgleichs von Verlegungs⸗ kosten dürfen weder gefordert noch bewilligt werden.

11. Im Rahmen dieser Grundsätze kann der Bedarfsträger mit dem Verlegungs⸗ oder Aufnahmebetrieb Vereinbarungen über den Schadensausgleich treffen.

12. Bei Nichtzustandekommen einer Vereinbarung ist der Antrag auf Schadensausgleich üh Beifügung der Kosten⸗ nachweise bei der unteren Verwaltungsbehörde des Ver⸗ legungsortes einzureichen. Die Entscheidung über den An⸗ trag erfolgt durch die vom Präsidenten des Reichsverwal⸗ tungsgerichts (Reichskriegsschädenamt) jeweils zu bestimmende höhere Verwaltungsbehörde, wenn er nicht selbst in der Sache entscheidet. 88 1

Die Prüufung des Antrages hat den allgemeinen rüstungs wirtschaftlichen Bedürfnissen des Reiches und den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles Rechnung zu tragen. Der Antrag ist von der Feststellungsbehörde dem Bedarfsträger zur Stellungnahme zuzuleiten. Will die Feststellungsbehörde in ihrer Entscheidung von der Stellungnahme des Bedarfs⸗ trägers abweichen, so ist eine Entscheidung des Reichsver⸗ waltungsgerichts (Reichskriegsschädenamt) herbeizuführen.

Im übrigen gelten für das Verfahren die Bestimmungen der Kriegssachschädenverordnung vom 30. November 1940 (RGBl. I S. 1547) und die dazu erlassenen Anordnungen entsprechend. I 8

13. Zur Antragstellung nach Ziffer 12 berechtigt ist außer in den Fällen der Ziffer 6 b uur der Verlegungsbetrieb. Der Aufnahmebetrieb ist am Verfahren beteiligt. Ihm obliegt insbesondere auch die Vertretung seiner Ansprüche gegenüber der Feststellungsbehörde.

Entschädigungszahlungen sind aa den Aufunahmebetrieb unmittelbar zu leisten. v““

Aufwendungen

Jahresabschlusses b 8 6

14. In besonders gelagerten Ausnahmefällen gewährt der Bedarfsträger dem Verlegungsbetrieb auf Antrag Vorschüsse, wenn die von den Feststellungsbehörden nach den allgemeinen Grundsätzen gewährten Vorauszahlungen den besonderen rüstungswirtschaftlichen Erfordernissen nicht genügen. Die Höhe der Vorschüsse hat der Bedarfsträger der Feststellungs⸗ behörde unverzüglich mitzuteilen.

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III. Zusammenarbeit Verlegungsbetrieb Aufnahmebetrieb 15. Für die Zusammenarbeit zwischen Verlegungsbetrieb und Aufnahmebetrieb gilt folgender allgemeiner Grundsatz: Unbeschadet der möglichsten Schonung des Aufnahme⸗ betriebes sollen seine Anlagen und Einrichtungen und sein Personal in dem notwendigen Umfange für die Aufgaben des verlegten Betriebes oder der verlegten Fertigung herangezogen werden. Verlegungsbetrieb und Aufnahmebetrieb müssen aus eigener Entschließung Formen einer echten kriegskamerad⸗ schaftlichen Zusammenarbeit finden. Die bestmöglichste Leistung des Verlegungsbetriebes muß auch an seinem neuen Platz angestrebt werden. Schwierigkeiten durch weniger ratio⸗ nelle Fertigung, Unterbringung in Behelfsbauten und ähnliche

Erschwerungen müssen in Kauf genommen werden. . nach

Der verständliche Wunsch des Aufnahmebetriebes selbständiger Mitarbeit soll vor allem bei gleichartiger oder verwandter Fertigung, berücksichtigt werden.

16. Im Rahmen dieses Grundsatzes treffen der Verlegungs⸗ betrieb und der Aufnahmebetrieb eine Vereinbarung über die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit, für die folgende typische Formen in Betracht kommen: v 11X1X““

a) Selbständige Zulieferung

Um die Selbständigkeit des Aufnahmebetriebes sich möglichst auch unternehmerisch auswirken zu lassen, ist bei gleichartiger oder verwandter Fertigung zu prüfen, ob den rüstungswirt⸗ schaftlichen Erfordernissen nicht durch die Uebernahme einer bestimmten Fertigung oder einer Teilfertigung in den Auf. nahmebetrieb ausreichend genügt werden kann. Im Ver⸗ hältnis zum Verlegungsbetrieb wird der Aufnahntebetrieb in diesem Falle Zulieferer (verlängerte Werkbank oder Lohn⸗ veredelung).

b) Anlagen⸗Pacht

Haben Verlegungsbetrieb und Aufnahmebetrieb keine gleich⸗ artige oder verwandte Fertigung, so soll regelmäßig ein Pacht⸗ vertrag über die Ueberlassung der Anlagen und Einrichtungen, gegebenenfalls auch von Maschinen und sonstigen Betriebs⸗ mitteln, in dem für die Unterbringung der verlegten Fertigung erforderlichen Umfang abgeschlossen werden. Auf die spätere Rücküberlassung der Anlagen und Einrichtungen an den Auf⸗ nahmebetrieb ist von vornherein Bedacht zu nehmen. Aende⸗ rungen der Anlagen sind nur in dem unumgänglich not⸗ wendigen Ausmaß durchzuführen. Gewisse Erschwernisse oder Umwege der Fertigung, die sich aus der andersartigen Struktur des Aufnahmebetriebes ergeben, müssen hingenommen werden.

c) Kriegsbetriebsgemeinschaft

Haben Verlegungsbetrieb und Aufnahmebetrieb eine gleich⸗ artigevoder verwandte Fertigung und kommt die Begründung eines Zulieferer⸗Verhältnisses aus technischen Gründen nicht in Betracht, so sollen Verlegungsbetrieb und Aufnahmebetrieb eine Kriegsbetriebsgemeinschaft verabreden, die eine verant⸗ wortliche Mitarbeit des Aufnahmebetriebes an der verlegten Fertigung sicherstellt. Die organisatorischen Grundlagen (Gesellschafterverhältnisse, Kapitalverhältnisse usw.) des Auf⸗ nahmebetriebes sollen unverändert bleiben. Für die Dauer der Kriegsbetriebsgemeinschaft soll der Verlegungsbetrieb an den Aufgaben des Aufnahmebetriebes wie ein Mitunternehmer ohne Kapitalbeteiligung mitarbeiten. Die Kriegsbetriebs⸗ gemeinschaft kann ihren Ausdruck in verschiedenen Formen finden (z. B. Gründung einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft auf Kriegsdauer; Entsendung eines Vertreters des Ver⸗ legungsbetriebes in die Leitung des Aufnahmebetriebes, wobei dieses Mitglied der Betriebsleitung bevorzugt die verlegte Fertigung zu betreuen hätte). Ueber Ausmaß und Berech nungsgrundlage der Beteiligung der beiden Betriebe am Ertrage der gemeinsamen unternehmerischen Betätigung sind nähere Vereinbarungen zu treffen. allgemeinen Einrichtungen des Aufnahmebetriebes G. B. Personal⸗ und Lohnbüro; Einkauf⸗ und Verkauf; Hilfs⸗ und Nebenbetriebe; Roh⸗ und Hilfsstoffe; Werkzeuge; Lager; Kantine usw.) sollen von dem Verlegungsbetrieb für sein Fertigung mitbenutzt werden. b

d) Betriebsübernahme

Die Uebernahma des Aufnahmebetriebes durch den Ver⸗ legungsbetrieb oder des Verlegungsbetriebes durch den Auf⸗ nahmebetrieb (z. B. durch Kauf des Betriebsvermögens oder der Geschäftsanteile) kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Ebenso ist eine Enteignung des Aufnahmebetriebes oder des Verlegungsbetriebes zugunsten des anderen Betriebes oder des Bedarfsträgers ausgeschlossen.

In besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen die Uebernahme des Aufnahmebetriebes durch den Verlegungs⸗ betrieb oder den Bedarfsträger die einzig mögliche Form zur Sicherung einer bestimmten Rüstungsfertigung ist, können ent⸗ sprechende Maßnahmen durchgeführt werden. Derartige Ver⸗

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