1943 / 203 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 203 vom 1. September 1943.

S.

2.

einbarungen oder Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Bedarfsträgers und des Reichsministers für Bewaffnung und Munition (Generalreferat). Der Zustimmung bedürfen auch Vereinbarungen, die den künftigen Uebergang des Aufnahme⸗ betriebes auf den Verlegungsbetrieb durch eine Option oder ein Vorkaufsrecht vorbereiten. .

17. Die zwischen dem Verlegungsbetrieb und dem Auf⸗ nahmebetrieb zu treffende Vereinbarung muß außer im Falle der Betriebsübernahme von vornherein Endschafts⸗ bestimmungen (Kündigungsrechte, Räumungsfristen u. a.) enthalten, die die spätere Wiederherstellung des Aufnahme⸗ und Verlegungsbetriebes sichern. In der Regel soll die Zu⸗ sammenarbeit zwischen den Betrieben auf die Kriegsdauer mit angemessener Auslauffrist begrenzt sein.

18. Kommt binnen angemessen kurzer Frist zwischen den beteiligten Betrieben keine Einigung über die Einzelheiten der Betriebsverlegung zustande, so entscheidet der Bedarfs⸗ träger und erzwingt notfalls die erforderlichen Maßnahmen auf Grund des Reichsleistungsgefetzes durch die zuständigen Bedarfsstellen. Der Schadensausgleich erfolgt auch in diesem Falle nach den Ziffern 5— 14.

IV. Beendigung der Verlegungssertigung 8 19. Die Beendigung der Berlegungsfertigung bestimmt der Bedarfsträger. Wird die Betriebsverlegung über den vom Bedarfsträger festgesetzten Zeitpunkt hinaus auf Grund be⸗ onderer Vereinbarungen aufrechterhalten, so entfällt der berherach auf Erstattung der Kosten für die Rückverlegung. 20. Bei Beendigung der Verlegungsfertigung ist der Auf⸗ nahmebetrieb berechtigt und auf Verlangen der Feststellungs⸗ behörde verpflichtet, werterhöhende Ein⸗ und Umbauten, die seiner künftigen Fertigung förderlich sind, twert zu übernehmen. 16 Berlin, den 26. August 193. Der Reichsminister für Bewaffnung und

Muster eines Berlegungsbef

Bedarfsträger Berlin, enü. Az. der bearbeitenden EEö 8 Firma (Verlegungsbetrieb)

2. An die

Firma (Aufnahmebetrieb) 8 Betr.: Berlegung des Betrieectetbe

Die Firma.. (Verlegungsbetrieb) wird beauf⸗ tragt, die Fertigung ihres Betriebes u/. ab sofort nach ... in die Räume der Firrtma.. fnahmebetrieb) zu verlegen..

Die Verlegung ist beschleunigt mit dem Ziele durchzuführen, daß die Fertigung von I1“ spatestens am

aufgenommen wird. Die Rüstungsdienst⸗ stellen am Verlegungs⸗ und Ausweichort werden die not⸗ wendige Unterstützung gewähren. Die Ausweichkapazität soll eine Fertigung von monatlich eet. .eein⸗ sache Schicht zugrunde gelegt) betragen.

Die durch die Verlegung entstehenden Kosten werden nach Maßgabe der vom Reichsminister für Bewaffnung und Munition erlassenen „Verlegungs⸗Grundsätze“ erstattet. Die sinanziellen und vertraglichen Vereinbarungen mit dem Ausf⸗ nahmebetrieb sind im Rahmen dieser „Verlegungs⸗Grund⸗ sãtze“ zu treffen.

Stelle. 8

Im Auftrage: 3. Abdrucke an: a) Rüstungs⸗Inspektionen des Verlegung weichortes, b) Reichsverteidigungskommissare des Verlegungs⸗ und Ausweichortes.

und Aus⸗

1 4““ des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Rei Maschinenbau zur ge. der Fg-e usrüstung von Werkzeugmaschinen für Metall⸗ und * bearbeitung 8 Vom 28. August 1943 8

Im Einvernehmen mit dem eesswae. ⸗er für Wasser und Energie und den Sonderausschüssen Werkzengmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (ℳGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Vexordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1942) mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange⸗ ordnet: § 1

.Bei der Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Metall⸗ und Holzbearbeitung ist ihre elektrische Ausrüstung nach dem vom Verband Deutscher Elektrotechniker EV. auf⸗ gestellten Leitsätzen VDE 0114 K/IV. 43 „Leitsätze für Stromarten und Spannungen bei Werkzeugmaschinen zur Metall⸗ und Holzbearbeitung“ einzurichten.

Die Leitsätze sind zu beziehen durch die EXZ⸗G. m. b. H., Berlin⸗Charlottenburg 4, Bismarckstraße 33; Sonder⸗ druck 10 Pfg.

1XA“

2

Die Lieferung der genannten Maschinen ohne elektrische Ausrüstung bleibt zulässig.

S 8

Die Anordnung gilt auch für Ausfuhrzwecke, soweit nicht von dem Besteller der Maschine eine andere Art der Aus⸗ führung gefordert wird.

Vorliegende Aufträge und solche, für die schon abweichende Einrichtungen vorhanden sind, können ausgeführt werden. Dasselbe gilt für Aufträge, für die abweichende Einrichtungen bestellt sind, wenn die Umstellung die Einhaltung der erforder⸗ lichen Lieferfristen in Frage stellen würde.

§ 5 Ihn besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Die Anträge sind an den Sonderausschuß Werkzeugmaschinen, Berlin W 35, Tiergartenstr. 35, bzw. den Sonderausschuß Holzbearbeitungsmaschinen, Berlin W 35, Corneliusstraße 1,

Fachgruppe Werkzeugmaschinen, Berlin NW 7, Neue Wilhelm⸗ straße 12/14, bzw. der Fachgruppe Holzbearbeitun chin Berlin W 35, Corneliusstr. 1, Auskunft zu erteilen, Einsicht

den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie

5 6 Die Hersteller sind verpflichtet, der Fehös der

maschinen,

Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeich⸗ rwähren und Betriebsbesichtigungen Prüfungen zu gestatten. .“ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8

„Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und

in die nungen usw. zu etwa erforderliche

mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 28. August 1943. EW“ Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau 8.

Karl Lange Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister

füfr Bewaffnung und Munition.

8

1. Bekanntmachung

der Reichsstelle Eisen und Metalle über Herausgabe von Werkstoffeinsatzlisten Vom 31. Angust 1943 G“

Unter Bezugnahme auf § 2 Absatz 2 der Anordnun E IV7 M 9 -2 Reichsstelle Eisen und Metalle über Werl⸗ bossehnfaglisten vom 1943 (Deutscher Reichsanz. u. base Staatsanz. Nr. 134 vom 11. Juni 1943) wird bekannt⸗ gemacht:

1. Folgende Werkstoffeinsatzlisten sind herausgegehen und vom rbeitsstab für vltarafnbeenung der Reichsse le Eisen und Metalle anerkannt worden: ““ Nummern⸗

hezeichnung WEL-Nr. 4 2219 00

8 Gegenstand Dampfturbinen b enster von Handels sta⸗ uder von Handelsschiffen Wirtschaftseinrichtungen auf Han⸗ delsschiffen Signalapparate Handels⸗ schiffen ettungsboote chiffen chraubenantrieb von Handels⸗ schiffen 8 Seewasser führende Wärmeaus⸗ tauscher auf Handels Feslen Dampf führende Rohrleitungen und Armaturen auf Handels⸗ Piffen el führende Rohrleitungen und Armaturen auf Handelsschiffen Dampfheizungen und Bunker⸗ heizan gen auf Handelsschiffen Druckluftanlagen auf Handels⸗ chiffen 4 3040 45 *) prachrohranlagen auf Handels⸗ schiffen 4 3040 46 *) andbetätigte Handefgisffen 6 2214 40 Apparate und Maschinen der Zuckerfabrikation 7 2602 11 und Projektionsobjektive 7 2603 24 Reißzeuge und Zubehör 7 2603 25 Rechenschieber und Präzisions⸗ 8 maßstäbe 7 2604 11 Medizinische * 7 2604 12 Injektionskanülen— 7 2604 13 Chirurgische Wundnadeln 7 2604 30 Medizinische Bandagen 7 2604 32 Künstliche Glieder 7 2604 33 Orthopädische Apparate, Verband⸗ 1 schienen und sonstige orthopädische ““ Erzeugnisse. 2. Die mit dem Zeichen *) versehenen Werkstoffeinsatzlisten ind erhältlich beim Verlag Ernst Janetzke, Berlin SW 68,

4 2040 05 *) auf

4 9040 06 *) von Handels⸗

Fernantriebe auf

Spriten

zweige als

ssertorstr. 14, und beim Beuth⸗Vertrieb G. m. b. H., Berlin

SW 68, Dresdener Str. 97. Die Werkstoffeinsatzlisten ohne

dieses 5 sind nur beim Verlag Ernst S. erhältlich. 3. Für die Anwendung der Werkstoffeinsatzlisten in Ver⸗ bindung mit den Vorschriften der Anordnung E IV’/ M IV. hat der Arbeitsstab für ö“ der Reichsstelle Eisen und Metalle „Erläuterungen zu Werkstoffeinsatzlisten (WEL)“ herausgegeben, die unter der Vordruck⸗Nummer Vordr. WEI. 7/43 beim Verlag Ernst Janetzke, Berlin SW 68, Wassertorstr. 14, erhältlich sind. 4. Die unter Ziffer 1 aufgeführten Werkstoffeinsatzlisten treten am 1. September 1943 in Kraft. Berlin, den 31. August 1943. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Muüller⸗Zimmermann.

Anweisung Nr. 5a tsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ ewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzengnisse über die Verwendung von Einheits⸗ druckfarben bei der Tubenherstellung Vom 23. August 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird in Er⸗ änzung der Anordnung Nr. 5 vom 12. Juni 1942 des Kriegs⸗ eauftragten der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und ver⸗ wandte Industriezweige (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 137 vom 15. Föe 1942) mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnett § 1 Die Bedruckung von gespritzten Aluminiumtuben und Aus⸗ tauschtuben ist nur noch unter Verwendung der nachstehend

aufgeführten Druckfarben zulässig: Blau, Braun, Grün, Rot, Schwarz.

Die Festzelegten Farbnuancen können bei der Fachgruppe Leichtmetallwaren und verwandte Industriezweige, Berlin⸗

lensee, Kurfürstendamm 163, angefordert werden. Die ruckfarben kann der Tubenhersteller gemäß dieser Muster⸗ sfarben (Auftupfe) von seinem Lieferer beziehen.

§ 2

Bestände in Druckfarben, die von den unter § 1 Ausführungen abweichen, dürfen noch bis r. ezember 1943 aufgearbeitet werden.

§ 3 8

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung

den §§ 10, 12—15 der nEcseAs über den bestraft.

der Wirtscha

auf⸗ zum

11““ 8 werden nach Warenverkehr

§ 4 8 Diese Anweifung tritt am 7. Tage na kerkünd in Kraft. Sie gilt auch in den eingeglie rten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, erseag-. und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen 288 der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxembur und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark un den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 23. August 1943. Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techni Erzeugnisse. 8 Dr. Poelchen.

1““

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltung kosten im August 1943

Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens⸗ veee ae. haben sich die Preise für die Güter des täg⸗ ichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats August 1943 egenüber dem Vormonat im allgemeinen kaum verändert. 1 Gesamtinderziffer stellt sich für August auf 141,4 (1913/14 100) gegenüber 141,5 für Juli (— 0,1 vH).

Die Indexzifser für Ernährung hat sich durch den jahres⸗ zeitlichen Rückgang der Preise für Gemüse von 139,7 2 139,3 (— 0,3 vH) gesenkt. Die Indexziffer für Bekleidun hat von 178,4 auf 179,1 (+ 0,4 vH) angetc en. Im übrigen sind die Sen ba für Heizung und Beleuchtung (122,9), für Wohnung (121,2) sowie für „Verschiedenes“ (150,3) un⸗ verändert verere 8 11““

Berlin, den 31. August 1913.

Statistisches Reichsamt.

Irn

Wirischaftsteil

Pflegt die Betriebsgemeinschaft! Ein Aufruf Dr. Leys an die Betriebsführer und Gefolgschaften

Reichsorganisationsleiter Dr. Ley, Leiter der Deutschen Ar⸗ beitsfront, hat einen Aufruf an die deutschen Betriebsführer und Gefolgschaften vvn in dem er die besondere Bedeutung der Betriebsgemeinschaft für den deutschen Freiheitskampf unter⸗ streicht. In dem Aufruf heißt es: „Die Verwirklichung der Gemeinschaftsidee, die der National⸗ sozialismus unserem Volke gebracht hat, ge ört zu den tiefften Geheimnissen der gewaltigen Kraft, über die wir Heun eae Je härter der Krieg wird, um so stärker drängen die Menschen zur Gemeinschaft 1ee um so mehr suchen sie in dieser Ge⸗ meinschaft eine Ergänzung und Vollendung ihres eigenen Wesens. So 2- ich Euch alle auf, das schönste Gut unserer national⸗ sozialistischen Sozialpolitik, die Betriebsgemeinschaft, gerade heute besonders zu pflegen und zu vertiefen. Es mag in ruhigen und reichen Friedenszeiten für Euch Betriebsführer leicht sein, durch Geld und andere materielle Werte Eure Fabriken zu verschönern und Euren Gefolgen bessere Arbeits⸗ und Lebensbedingungen zu verschaffen. Noch höher aber als all diese materiellen Vorteile ist heute der Charakter und die Haltung zu bewerten, mit denen ein Betriebsführer sich in der Front der Krieges vor seiner Be⸗ triebsgemeinschaft auszeichnet. Ihr habt nicht nur die Pflicht, Euch in vermehrten Vertrauensratssitzungen oder Betriebsappellen und persönlichen Unterhaltungen mit arbeitsrechtlichen und sozial⸗ politischen Fragen zu besassen, sondern müßt darüber hinaus wie der Ossizier in seiner Truppe Euch gerade jetzt auch mit den persönlichen Sorgen und Nöten Eurer Mitarbeiter beschäftigen. Sorgt für Disziplin und die Ersordernisse einer ständig wachsenden

einzureichen.

Probuktion, aber zeigt zugleich auch tiesfes meuschliches Verständnis ür die Vorgänge, die sich in den Eurer Führung anvertrauten.

Menschen heute abspielen. Betriebsmänner! Unterstützt als die politischen Garanten der Partei bei dieser Aktivierung der Be⸗ triebsgemeinschaft den Betriebsführer und seine Gefolgschaft. Denkt daran, daß Ihr die Idee der Bewegung verkörpert. Und Ihr Männer und Frauen der -aees, e, v die Ihr vielleicht in luft⸗ bedrohten Gebieten fern von der Familie oder Euren Kindern Eure Pflicht erfüllt, seht in Euxer Betriebsgemeinschaft nicht nur eine Zweckorganisation zur Erfüllung von Produktionsaufgaben, sondern auch eine zweite Heimat, eine erweiterte Familie, in der Ihr auch Eure persönlichen Fragen⸗ Eure menschlichen Nöte und Wünsche behandeln könnt. Für Euch darf der Betriebsführer nicht Vorgesetzter sein, der in rein dienstlichen Zuständigkeiten seine Begrenzung seige sondern er soll und muß auch Euer Berater sein, wie es der vorbildliche Offizier gegenüber seinen Sol⸗ daten ist.

Wenn Ihr alle, Betriebsführer, Obmänner und Gefolgen, in diesem Sinne Eure Betriebsgemeinschaften aktiviert und vertieft, so stärkt Ihr damit zugleich die politische und materielle Wider⸗ standsfront, an der jeder Ansturm und Terror des Feindes zer⸗ schellen muß. Alles für den Führer! Alles für Teutschlaud!“

n“

4 a 8 8. Wirtschaft des Raustandes 8 Schwierige Wirtschuftslage in Mepiko Seygnungen der UEh.Freundschaft Buenos Alres, 31. August. Die megxikanische schäftigt sich in ketzter Zeit in äußerst scharfem Tom mnit dem zunehmenden Lebensmittelmangel. Nach Ansicht der Bläͤtter ist

ö1ö1“

die schwierige Wirtschaftslage besunders der minderbemittelten Bevölkerung auf folgende Urfachen zurückzuführen: Einschrantung des Importe aus den Vereinigien Staaten infolge Tonnage⸗

mangels und Ueberlastung der Bah zuüfigen Lieferungen von Lebendvieh Nic

In

Mexiko⸗Stadt, schreibt das M.

das Bild der Armut besonders eindrucksvoll.

Nuevo Leon haben sich die Gemeinde

sehha den Verkauf von Manultierfleisch zu gestatten, da Rinder⸗

eisch kaum mehr erhältlich ist. Die U rung in der Hauptstadt und im La Zwischenfälle blutiger Art.

hiberücksichtigung des eigenen Bedarfs.

orgenblatt „Exeelsior“, n” 22,67 3⅛, 90,37 ½ B., nzufriedenheit der Bevölke⸗

ndesinnern verursacht oft York 4,79 b .

Vorfente⸗ngfäßiern

für die Woche vom 23. bie Die vom Statistischen Reichsamt er

stellen sich in der Woche (23. bis 28. Angust 1943) im Vergleich

zur Vorwoche wie olgt:

Attienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie . Handel und Verkehr

Woche vom 23. bis 28

162,21 157,50 153,68

Stockhol 16,95 B.,

28. August 1943 Brüsssel

Znrich, 31. August. London 17,30, 29

Madrid 39,75, Lissabon 17,70, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb

8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½ B., Helfinki

8,77 ½ B., Buenos Aires Kopenhagen,

111,25, Rom 109,00, Helsinki 9,83,

Berlin 167,50 G., ,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G.,

(D. N. B.) New York 4,31 Holland

[11.40 Uhr.] Brüssel 69,25 229 %

Sofia 5,37 ½

93,75, vvan 101,00 B., R. n, 31. August. (D. N. B.) Lonbon erlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm m, 31. August. (D. N. B.) London 168,50 B., Paris —,—

Berlin

Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Paris 5,85, B., Mailand 172,55,

Buenos Aires 102,50 G. Oslo, 31.

io 22,50 B. 0, August.

76,80, Zürich

—,— G., 4,40 B., 103,00 B., Helsinki

1 Rom 22,20 G., 23,20 B. 9,00 B., 97,80 B.,

16,85

G., London, 31. August.

23,50, Silber auf Lieserung Barren 23,50, Gold 168/—.

Amsterdam —,— G., 223,50 B., Ko 7,6 7 mft 223, Kopenhagen 87,60 G., 87,90 Oslo 95,35 G., 95,65 B., Wa hington 4,15 G., 8 8,35 G., 8,59 B., Rom 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G. .104,50 B. h ,O2l0, (D. N. B.) Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G.,

4,20 B. Helsinij G., 22,20 B., Kanada 3,75 G.,

17,60 B.,

17,75 B. 10,00 B., New Yor

22,0

London —,— G.,

Amsterdam —,— G., 2,35 B. Zürich 101,50 G. ockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 R, 42*

(D. N. B.) Silber Barren prompt

rechneten Börsenkennziffern Die Elet

ndurchschnitt 8. vom 16. 8.

Monats⸗

100 k durchschnitt g

Elektrolytkupfernotiz am 1. September au

enie ehe hsen der Vereinigung für deutsche Berliner Meldung des „D. N. B.“ 74,00 Rℳ (am 31. August auf 74,00 . ℳ) für

2 sich laut

8

Australien, NeuseelandH.

8. bis 21. 8. Juli

162,12 162,10

8 Auszahl 157,59 158,11

In Berlin festgestellte

Telegraphische Aus zahlung

Notierungen für telegraphische ung, ausländische Geldsorten und vees rne

Kanada

153,62 154,04

Gesamt.

Kursniveau der 4 %igen Wertpapiere Pfandbriefe. 11“ 102,50 Kommunalobligationen .. . 102,50 Dtsch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. .. Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder . Anleihen der Gemeinden. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen .. . .

10¹,13 105,00 103,46 103,34 105,25 106,77

157,56

157,57 17,92

Aegypten niro)

111“ 8 Afohanistan (Kabul)

8 Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) Belgien (Brüsse

Brafilien (Rio Britisch⸗Indien cutta)

103,92 105,00

Berichte von auswärtigen Budapest, 31. August. (D. N. B.)

11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich London, 34. August. (D. N. B.) N. Paris —,—, Berlin —,—, Spanien

4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—,

Schweiz 16,85 16,95,

17,30 17,40,

Kopenhagen Oslo

—,—, Buenos

Rio 83,64 ¾, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 31. August. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, Brüssel 30,11 30,17, Italien (Clearing) —,—,

(D. N. B.)

7 1

(Freiv.) —,

Schweiz 43,63 43,71, 1 Madrid —,—, Oslo Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

dam)

Devisenmärkten

Kroatien (Agra

80,20. ew Vork 4,02 ½6 - 4,03 %, (offiz.) 40,50, Montreal

Portugal (Lissa Rumänien (Bu

Bern)

; Stockholm Aires (offiz.) —,—,

8 Uhr holl. Zeit.] Lübafrikanische

New York —,—, Paris Helsinki

2 Verein.

(New York)

(Alexandrien

Bulgarien (Sofia)

Dänemark (Kopenhagen)..

England (London) innland (Helsinki) rankreich (Paris) riechenland (Athen)

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

Fran (Teherau) 8 Fsland (Reykjavik). 166 Italien (Rom und Mailand) .

G Alles in Pengö. Amsterdam pan (Totis uns 0h .. 190,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, 1 Majland 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg

anada (Montreal)

Neuseeland (Wellington)).. Norwegen (Oslo)

Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) Schweiz (Zürich, Basel und

Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)

und Johannisburg)). Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo Staaten von

1. September Geld Brief und 1 ägypt. Pfund 100 Afghani

1 Pup.⸗Pes.

1 austr. Pfund 100 Belga

1. Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen

1 engl. Pfund 100 Seees 5,06

18,75 0,588

18,83 0,592

59,96

lu. Antwerpen) de Janeiro) . (Bombay⸗-Cal⸗

40,04

9,047 52,15

3,053 52,25

5,07 100 Frs. 88-n 100 Drachmen 1,668 1,672 100 100

Gulden Rials

isl. Kr. 100 Lire

100 Yen

1 kanad. Dollar 100 Kuna

1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Frs. 100 serb. Dinar 100 flow. Kr. 8,591 8,609 100 Pesetas 29,565 29,605 Union (Pretoria 1 füdafr. Pfd. 1 türk. Pfund 1,982] 1,201

132,70 14,59 88,42 18,14 58,591

132,70 14,61 98,50 13,16 58,711

6,005

58,88 10,21

m) 4,995

56,76 10,19

bon) karest)

59,46

57,89 4,995

59,58

58,01 5,005

1,978 100 Pengb 1 Goldpeso

1 Dollar

1,199

merika

30. August

Geld Brief

As

England, Aegypten, Südafrikani Unio Ftenebesch .. He.rr... - sche nion..

Britisch⸗Indien.

ländisch

Für den innerdeutschen Berrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098 2,498

Brief Föee 9,91 5,005 7,928 74,32 2,102 2,502

e Geldsorten und Wanknoten

18,79 0,588

39,96

18,88 0,592 Sovereigns .

20⸗Francs-Stücke

Gold⸗Dollars. 8

Aegyptische

Amerikanische: 1000 —5 Dollar

2 und 1 Dolla Argentinische Australische Belgischhe . Brasilionische AE“; Britisch⸗Indischehe. Bulgarische: 500 Lewa und 8 darunter . 1 änische: große 98,50 10 Kr. 8 darunter ; 13,16 Englische: 10 £ und darunter. 58,711 Finnische Franzöfische 5,005

40,04

8,053 52,25

8,047 52,15 58 1I16161“ 1,668 1,672 132,70 14,59 38,42 13,14 58,591

4,995 58,76 10,19

182,70 14,61

Holländische Italienische: große. 10 Lire Kanadische Kroatische .. Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs. und darunter.. Serbische Slowakische: 20 Kronen und darunter Südafrikanische Union. vüre“ . Ungarisch: 100 Pengö und

58,88 10,21

59,46 59,58

52,89 4,995 8,591

28,565

58,01 5,005 8,609

23,605

1,978 1,982

1,199 1,201

darunter

Sffentlicher Anzeiger

100 Pengö

1. September Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

4,39 4,41

30. August Geld 20,88 16,16 4,185 4,39

1 ägypt. Pfd. 1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas

1 Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa

100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfbd. 100 Finnmark 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Dollar 100 Kuna

100

0,44 2,44 399,92 0,08 22,95

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

2,46 40,08

0,09 28,05

3,09 52,50

3,07 3,09 8,07

52,30 52,10

52,10 5,055 4,99

192,70

5,076 5,01 132,70

5,055 4,99 132,70

5,075 5,01 132,70

13,18 1,01 5,01

57,11

18,12 0,99 4,99

56,89

18,18 1,01 5,01

57,11

13,12 0,99 4,99

Kronen 56,89

Lei

Kronen

100 Kronen

100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Dinar

100 slow. Kr. 1 sfüdafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100

1,66 100 6

59,40 57,83 57,83

4,99

1,68

1,66 1,68

59,64

58,07

58,07 5,01

59,64 58,07 58,07

5,01

59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,39 1,91

8,62 4,41 1,93

8,58 4,99 1,91

8,62 4,41 1,938

61,02 1 60.78

2. Zwangsversteigerungen,

1. Unterfuchungs⸗ und Strafsachen, 3. Ausgebote,

4. Oessentliche Zustellungen, 5. Berluft⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanbitgesellschaften anf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

11. Gen

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

10. Gesellfchaften m. b. H.,

offenschaften,

14. Deutt 18.

Unsall⸗ und Invalldenver ingen, e Reichsbank und Bankausweise,

Verschiebene Bekanntmachungen.

Die Aktiengesellschaften, Komman⸗ ditgesellschaften auf Aktien usw. werden auf die ihnen nach dem Aktiengesetz obliegende Verpflich⸗ tung, bestimmte Bekanntmachungen im Reichs⸗ und Staatsanzeiger er⸗ scheinen zu lassen, hingewiesen.

3. Aufgebote 119136] Aufgebot.

Gemäß § 8 der AV. d. RIM. v. 25. 2. 1941 Deutsche Justiz S. 310 werden die Personen, die das Eigentum oder ein Recht an einem Grundstück, welches in dem Gemeindebezirk Mem⸗ bach belegen ist, für sich in Anspruch nehmen, aufgefordert, ihr Recht inner⸗ halb einer Frist von sechs Wochen dem unterzeichneten Gericht anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls das Kecht bei der Anlegung des Grund⸗ buchs nicht berücksichtigt zu werden braucht. Die Frist beginnt am 9. Sep⸗ tember 1943 und endigt am 21. Ok⸗ tober 1943. Diejenigen sersonen; welche benachrichtigt worden sind, daß das von ihnen in Anspruch genommene Recht in das Grundbuch 2 enommen wird, werden von dieser 1s. e b serch nicht betroffen.

Amtsgericht Malmedy.

Grundbuchanlegungsstelle Eupen.

5. Verlust⸗ u. FJundsachen

[19293] Aufruf.

Der Versicherungsschein Nr. 473 369 der Berlinischen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das Leben des Herrn Herbert Kühne, Buch⸗ halter in Greifenhagen, vom 7. Juni 1943 ist abhanden gekommen. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, sie binnen zwei Monaten vom Erschei⸗ nen dieses Kafrufes an der Unterzeich⸗ neien vorzulegen: anderenfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt.

Berlin, den 27. August 1943.

Berlinische Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengefellschaft.

7. Aktiengesellschaften

1943 mit dem Bericht des Auf⸗ sichtsrats und Beschlußfassung über die Gewinnverteilung.

2. Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrats. 3. Wahlen zum Aufsichtsrat. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44.

5. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Zur Stellung von Anträgen und zur

bstimmung sind nach § 17 der Satzung jedoch nur diejenigen Aktionäre berech⸗ tigt, die spätestens am 25. September 1943 ihre Aktien bei der Gesellschafts⸗ kasse, bei einem deutschen Notar, bei einer als Wertpapiersammelbank tätigen Reichsbankanstalt oder bei einem der nachfolgenden Bankhäuser:

Deutsche Bank, Berlin, und deren

sämtlichen Zweigniederlassungen,

Dresdner Bank, Berlin, und deren

sämtlichen Zweigniederlassungen

Commerzbank A.⸗G., Berlin, und de⸗

ren sämtlichen Zweigniederlassungen,

Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin,

Deutsche Länderbank A. G., Berlin,

Hardy & Co., G. m. b. H., Berlin,

Creditanstalt⸗Bankverein, Wien,

Länderbank, Wien, A. G., Wien,

Pferdmenges & Co., Köln,

Poensgen, Marx & Co., Düsseldorf,

Waldthausen & Co., Kom.⸗Ges., Essen, hinterlegen und dort bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung belassen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer als Wertpapiersammelbank tätigen Reichs⸗ bankanstalt ist eine Bescheinigung aus⸗ zustellen, die spätestens am 27. Sep⸗ tember 1943 der Gesellschaft einzu⸗ reichen ist.

Nicht anwesende Aktionäre können sich durch anwesende Aktionäre oder Bevoll⸗ mächtigte einer Handelsgesellschaft mit Aktienbesit auf Grund schristlicher Vollmacht vertreten lafsen.

Essen, den 31. August 1943.

Der Aufsichtsrat. 1 Dr. Hermann Schmitz, Vorsitzer. [18757]

Grodziecer Gesellschaft für Kohlengruben

und Industrie⸗Anlagen Akt.⸗Ges.,

in Grodziec über Bendsburg. 1. Aufforderung zum Umtausch der Aktien.

Am 13. Februar 1943 habe ich das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Zl. 16 200 000,— (¼A. 4 8 100 000,—)

und

Rheinische Stahlwerke, Essen. Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 30. September 1943, vormittags 11 Uhr, in Essen, Hotel Kaiserhof.

Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses zum 31. Mäörz.

Jauf Grund der Umstellungsverordnung

vom 3. 2. 1941 auf . 6 300 000,— herabgesetzt. Das nene Aktienkapital ist in 6296 Namensaktien zu je H. 1000,— und 200 Namensaktien zu je r. ⁰.h 20,— zerlegt worden.

Nachdem die Kapitalherabsevnng am

Bendsburg, O. S., eingetragen worden ist, fordere ich hiermit die Aktionäre auf, 82 auf Zloty lautenden Aktien bäne Gewinnanteilscheinen Nr. 1 und olgende und und die ausgegebenen Interimsscheine spä⸗ testens bis zum 31. Jannar 1944 bei der Gesellschaft in Grodziec, Kreis Bendsburg, zum Umtausch einzureichen.

In der Umstellung des Grundkapitals werden je 180 alte Aktien im Nennwert von je Fl. 100,— gegen sieben neue Aktien im Nennwert von je H. 1000,— eingetauscht. Für Spitzenbeträge werden Aktien über jer H.ℳ 20,— ausgegeben. 8

Diejenigen Aktien, die nicht frist⸗ gemäß zum Umtausch eingereicht wor⸗ den sind, werden gemäß § 17 der Um⸗ stellungsverordnung in Verbindung mit § 179 des 5Se für kraftlos er⸗ klärt. Das gleiche gilt von eingereichten Aktien und Interimsscheinen, welche die erforderliche Zahl nicht erreichen und nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Von 8 Rechtswirksamkeit dieser Kraftloserklärung werden auch alle Aktien älterer Ausgabe der Gesell⸗ schaft erfaßt, die bis dahin nicht zum Umtausch eingereicht worden sind.

Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Aktien ausgegebenen neuen Aktien werden gemäß § 179 Abs. 3 Akt.⸗Ges. für Rechnung der Beteiligten versteigert und der Erlös abzüglich der entstandenen Kosten für die Berechtigten hinterlegt.

Grodziec, den 1. September 1943.

Der Verwalter: Adolf Clemm.

[19295] Elektrizitätswerk Laak a. d. Zaier und Umgebung A. G.

Einladung zu der am Montag, den 20. September 1943, um 16 Uhr in der Notariatskanzlei in Laak a. d. Zaier, Hauptplatz Nr. 8, stattfindenden Haupt⸗ versammlung.

Tagesordnung:

1. Annahme der Satzungsänderungen, welche das Registergericht als Vor⸗ bedingung zur Eintragung bestimmt.

2. Bestätigung der bereits angenom⸗ menen Bilanz.

3. Eventuelle Neubestellung des Auf⸗ sichtsrates.

4. Eventkuelle Neubestellung des Vor⸗ standes.

5. Allfälliges

An der Hauptversammlung sfünd jene

Aktionäre berechtigt teilzunehmen, welche

in der Zeit von 14 Tagen bis zu zwei

Stunden vor der Hauptversammlung

ihre Aktien bei der Aktiengesellschaft

hinterlegen

9. 7. 4943 beim Handelsregister in

Elektrizitätswerk Laal a. d. Zaier 1 und Umgebung A. G., Oberkrain.

[19297 Rheinische Kreditgesellschaft für Haus⸗ und Grundbesitz A.⸗G., Köln. Einladung zur Hauptversammlung. Die für den 7. Juli d. anbe⸗ raumt gewesene ordentliche Mitglieder⸗ versammlung findet nunmehr mit der bereits angekündigten Tagesordnung am 22. September 1943, nachmittags 15 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, Köln, Kaiser⸗Wil⸗ helm⸗Ring 3/5, statt. 8 Köln, den 26. August 1943. Der Vorstand. Dr. Hesberg. Dierdorf.

[19298] Die am 27. August 1943 stattgefundene Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 1942 einen Gewinnanteil von 5 % (fünf Prozent) auf die Stammaktien zu ver⸗ teilen. Die Auszahlung erfolgt ab 28. August 1943 bei der Vereinsbank in Hamburg und deren Filialen,

bei der Allgemeinen Deutschen Cre⸗ dit⸗Anstalt, Leipzig, und deren Niederlassungen Berlin W 8, Beh⸗ renstraße 20, und Dresden A, Alt⸗ markt 16, sowie

bei der Firma Sponholz & Co.,

Bank⸗Kommanditgesellschaft, Ber⸗ lin C2, Jerusalemer Str. 25. Hamburg⸗Altona, 28. August 1943. Haller⸗Werke Aktiengesellschaft.

[19299 Gebrüder Thonet Aktiengesellschaft, Berlin.

Am Montag, den 20. September 1943, um 11 Uhr findet in Wien, I., Am Stephansplatz (Thonethaus), die ordent⸗ liche Hauptversammlung der Aktionäre statt. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des

Vorstandes und des Rechnungs⸗

abschlusses für das Geschäftsjahr

1942 sowie des Berichtes des Auf⸗

sichtsrates und Beschlußfassung über

die Feststellung des Jahres⸗ abschlusses. Beschlußsassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes. . Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäfts⸗ jahr 1942.

Geschäftsjahr 1943. 5. Allfälliges. Die Aktionäre,

welche an

4. Wahl des Abschlußprüfers für das ne Bank mit Zustimmung der Gesellschaftskasse

sammelbank oder bei der Geschäftskaffe der Firma Gebrüder Thonet o. H.⸗G., Wien, I., Rotenturmstr. 1, spätestens am Dienstag, den 16. September 1943, u hinterlegen und bei der Hinter⸗ egungsstelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu belassen. G Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinter legungsfrist bei der Gesellschaftstasse einzureichen. .

Je Hℳ 100,— einer voll einge⸗ zahlten Aktie gewähren eine Stimme.

Wien, im August 1943.

Der Vorstand.

[19296] Spar⸗ und Vorschußverein Aktien⸗Gesellschaft, Großen⸗Linden. Einladung zur Generalversammlung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 18. Sep⸗ tember 1943, 18 Uhr, im Saal des Gastwirts Philipp Schaum in Großen⸗ Linden stattfindenden Generalver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrates über das Geschäftsjahr 1942. Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1942. . Beschlußfassung über die Genehmi gung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnnung und über die Verteilung des Reingewinns. 8 38. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. 8 4. Wahl des Aufsichtsrats. 5. wahr des Bilanzprüfers. 6. Verschiedenes. v“ Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Inhaberaktien ohne

Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheine

bis spätestens am 13. September 1943 in Großen⸗Linden bei der Gesellschafts⸗ kasse oder bei einem deutschen Notar hinterlegen. Im Falle der Hinter⸗

legung bei einem Notar ist die Be⸗

¹

scheinigung des Notars in Urschrift oder in Abschrift spätestens einen Ta nach Ablauf der Hinterlegungsfrist be⸗

Die Hin⸗

der Gesellschaft einzureichen. Die

tersegung gilt auch dann als ordnuungs⸗

7 1

dieser Hauptversammlung teilzunehmen wün⸗

schen, werden eingeladen, ihre Aktien; 7 7

samt den nicht fälligen Dividenden⸗ scheinen sowie Zwischenscheinen bei der Kasse der Gefellschaft in Berkin 02, Leipziger Straße 77, bei einem dent⸗ schen Notar, bei riner Wertpupier⸗

mäßig erfolgt, wenn eine Bank Aktien

für sie bis zur Beendigung der Ge neralversammlung nommen hat. Großen⸗Linden, den 22. August 1943. Spar⸗ und Vorschußverein Aktien⸗Gesfellschaft. Der Vorstand. Wilhelm Keßler I. Ludw. Philipp Schaum.

in Sperrdepot ge-