1943 / 210 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1943.

Entschädigungsverfahren nach § 5 KSSchVO. RdErl. 2. 9. 43, Zuständigkeit d. Feststellungsbeh. d. Aufenthaltsortes zur Vor⸗ behandlg. v. Kriegsschädenanträgen u. zur Gewährg. v. Voraus⸗ zahlgn. RdErl. 3. 9. 43, Verleg. verletzter u. kranker Zivilpers. u. deren Betreug. Vermessungs⸗ und Grenzsachen. RdErl. 30. 8. 43, Beschaffg. v. Luftbildmaterial f. d. Verm.⸗ Dienst. Volksgesundheit. KdErl. 30. 8. 43, Gewährg. fördernder Maßn. an Wehrmachtangeh. RdErl. 2. 9. 43, Erst⸗ versorg. Augenverletzter bei Luftangriffen u. Behandlg. v. Phos⸗

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phorverbrenngn. RdErl. 3. 9. 43, Verleg. verletzter und kranker Zivilpers. u. deren Betreug. RdErl. 8. 9. 43, Seuchenhygien. Sicherg. d. dt. Jugend bei auswärt. Einsatz. Verschiedenes. Reichsindexziffer f. August 1943. Neuerscheinungen. Stellenausschreibungen von Gemeinde⸗ beamten. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Hey⸗ manns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 Rl für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 Rℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt). .

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Weitere Konzentration in der Kriegswirtschaft Reichsminister Speer Kriegsproduktionsminister. Erweiterte Zuständigkeiten für Reichswirtschaftsminister Funk Die Erfordernisse des Krieges machen eine weitere Zusammen⸗ fassung und Vereinheitlichung der Lenkung und Organisation der Kriegswirtschaft notwendig, um die wirtschaftlichen Kräfte des deutschen Volkes noch wirkungsvoller als bisher für die Kriegs⸗ führung zum Einsatz zu bringen. Alle Produktionsstätten und alle Arbeitskräfte müssen in Zukunft noch stärker und nachhaltiger zu⸗ einer Steigerung der’ Rüstungsproduktion herangezogen werden. Um dies zu erreichen, muß die Führung der gesamten deutschen Kriegsproduktion von einer Stelle aus nach einheitlichen Len⸗

kungsmethoden erfolgen.

Nach einem Erlaß des Führers vom 2. September 1943 über die Konzentration der Kriegswirtschaft gehen für die Dauer des Krieges nunmehr die Zuständigkeiten des Reichswirtschafts⸗ ministers auf dem Gebiete der Rohstoffe und Produktion in Industrie und Handwerk auf den Reichsminister für Bewaffnung und Munition über, der im Hinblick auf seinen erweiterten Auf⸗ gabenkreis die Bezeichnung Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion führt.

Der Reichswirtschaftsminister ist nach dem Führererlaß zu⸗ ständig für die grundsätzlichen wirtschaftlichen Fragen der deutschen Wirtschaft. Er bleibt zuständig für die Versorgung der zivilen Bevölkerung mit Verbrauchsgütern und die Regelung ihrer Verteilung. “.“

Auf dem Gebiete der Rohstoffe und der Produktion in Indu⸗ strie und Handwerk und auf dem Gebiete des Handels ist der Reichswirtschaftsminister für die Behandlung von Außenwirt⸗ schaftsfragen im Rahmen der Außenhandelspolitik des Reiches zuständig. Er hat ferner auf dem Gebiete des gesamten Außen⸗ handels für die Wahrung der allgemeinen wirtschaftlichen Ge⸗ sichtspunkte im Rahmen der gesamten deutschen Wirtschaftsplanung Sorge zu tragen und die deutsche Wirtschaft entsprechend aus⸗ zurichten.

Der Reichswirtschaftsminister führt nach dem Führererlaß die

oberste Aufsicht über die Kreditinstitute. Auf ihn gehen die nach Gesetz oder Satzung den nachgeordneten Reichs⸗ und Landes⸗ behörden zustehenden Aufsichts⸗ und Verwaltungsrechte über. Er überträgt diese Rechte auf die nachgeordneten Behörden, soweit sie nicht aus besonderen Gründen von ihm selbst wahrgenommen werden müssen. Der Reichswirtschaftsminister ist ferner zuständig für die Finanzierungsfragen der deutschen Wirtschaft. Die Be⸗ fugnisse des Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches als Be⸗ auftragter für den Vierjahresplan bleiben durch diese neue Zu⸗ ständigkeitsregelung unberührt, ebenso die Zuständigkeit des Reichsministers des Auswärtigen für die Außenhandelspolitik des Reiches und für, die Vorbereitung und Führung der außen⸗ handelspolitischen Verhandlungen.

Durch den Erlaß des Führers erfolgt somit eine klare Abgren⸗ zung der Zuständigkeiten zwischen dem Reichsminister für Be⸗ waffnung und Munition und dem Reichswirtschaftsminister der⸗ gestalt, daß der erstere nunmehr als Rüstungs⸗ und Kriegs⸗ produktionsminister die gesamte deutsche Produkteon lenkt, wäh⸗ rend der Reichswirtschaftsminister die allgemeine Wirtschafts⸗

politik führt, die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchs⸗ gütern regelt und in den Fragen des Außenhandels und der Finanzierung auch für die Produktion zuständig ist.

Um die Durchführung dieser Aufgabe zu gewahrleisten, hat der Reichsmarschall den Reichswirtschaftsminister Funk in die zen⸗ trale Planung berufen. Gleichzeitig hat der Reichsmarschall die Vollmachten des Reichsministers Speer als Generalbevollmäch⸗ tigten des Vierjahresplans für Rüstungsaufgaben auf die ge⸗ samte Kriegsproduktion erweitert. Durch die vom Reichsmarschall angeordnete Errichtung eines Planungsamtes beim General⸗ bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben und für die Kriegspro⸗ duktion werden die verschiedenen Planungsstellen der gewerblichen Kriegswirtschaft innerhalb der für die Wirt tsführung zustän⸗ digen Reichsministerien vereinheitlicht. 1

Die ganze Wirtschaft im Dienste der Wehrkraft Staatssekretär Dr. Landfried sprach in Klagenfurt

Gelegentlich einer Besichtigungsfahrt sprach am 7. September Staatssekretär Dr. Landfried in Klagenfurt vor führenden Männern der Wirtschaft sowie Vertretern von Partei, Staat und Wehrmacht. Nachdem der Staatssekretär für die Einladung des Gauleiters gedankt hatte, überbrachte er die Grüße des Reichs⸗ wirtschaftsministers und dankte in dessen Namen der Wirtschaft des Gaues Kärnten für ihren vorbildlichen Einsatz im Kriege. Er erinnerte an seine früheren Besprechungen über die Probleme des Grenzgaues mit dem Gauleiter und dem Gauwirtschafts⸗ berater und fuhr fort: Aufbaupläne müßten nun angesichts der Härte des Krieges in den Hintergrund treten. Jetzt gebe es einzig und allein nur mehr die Arbeit für unsere Soldaten, für unsere Rüstung, für den Krieg und für den 6 Die deutsche Wirtschaft müsse sich heute als ein Wehrmachtteil des Volkes in Waffen fühlen. Nur die Ausrichtung auf das, was unser Kriegs⸗ potential stärke, habe augenblicklich Berechtigun im Denken eines deutschen Wirtschaftlers. Das sei die Aufgabe jedes in der Wirtschaft tätigen Mannes, möge ihn das Schicksal hingestellt haben, wo es wolle.

Dr. Landfried stellte dann der wirtschaftlichen Selbstverwaltung nach einem Worte des Reichsministers Dr. Speer die große Selbstverantwortung des Unternehmens gegenüber, der unter Zurückstellung aller persönlichen Interessen die Kriegsproduktion im Auge haben und seine Kameraden zu diesem Ziele mitreißen müsse. Der Staatssekretär kam weiter auf die Terrorangriffe der anglo⸗amerikanischen Luftpiraten zu sprechen, wobei er fest⸗ daß diese Angriffe dank den Leistungen des deutschen Urbeiters keine Gefahr für die deutsche Rüstungswirtschaft bilden könnten. Im weiteren Verlaufe seiner Ausführungen würdigte Dr. Landfried noch die gewaltigen Leistungen des deutschen Kaufmannes in unseren Tagen und ließ seine mit lebhaftem Interesse aufgenommene Rede in einem Appel] an die Einsatz⸗ bereitschaft der deutschen Wirtschaft, besonders im Süden des Reiches, ausklingen. 8 1

In seiner Begrüßungsansprache hatte Gauleiter Dr. Rainer einen kurzen Ueberblick über die Wirtschaft des Reichsgaues Kärnten gegeben und auf die Leistungen verwiesen, die, auf den Grundsätzen der deutschen Volkswirtschaft fußend, bis jetzt in

Oberkrain vollbracht werden konnten.

Die Elektrobewirtschaftung in Frankreich 8

Paris, 8. September. Da die französische Energieproduktio besonders als Folge des überall auftretenden Wassermangels in ständigem Rückgang begriffen ist, der Bedarf der Industrie jedoch fortwährend ansteigt, hat die französische Regierung verfügt, daß die Verteilung des elektrischen Stromes zentral gelenkt und kon⸗ tingentiert wird. Ein mit den notwendigen Befugnissen aus⸗ gestatteter Organisationsausschuß der Elektrizitätsbranche wird die Durchführung dieser Maßnahmen überwachen

Sg. Treibstoffbewirtschaftung in Frankreich

aris, 8. September. Angesichts der stark, zunehmenden Er⸗ setzung des Benzins durch Generatorgas und infolge der dadurch gesteigerten Nachfrage nach Holz bzw. Holzkohle mit den dadurch verursachten Verteuerungserscheinungen, verfügte die französische Regierung, daß alle Händler und Wiederverkäufer von Holzkohle und anderen Treibstoffen sich zu einem Verband zusammen⸗ schließen. Auf diese Weise wird der Holzkohlehandel einigermaßen gelenkt, so daß Preisauswüchse ziemlich ausgeschlossen sind. Die von dieser Preisregelung ausgehende Beeinflussung des Brenn⸗ und Treibstoffmarktes wirkt bremsend auf die Preise anderer Brenn⸗ und Treibstoffarten und trägt viel zu deren Re⸗ gulierung bei. ““ 8

Der türkische Geld⸗ und Kapitalmarkt nach der Vermögensabgabe

Istanbul, 8. September. Nach den letzten Berichten aus Istanbul ist der Banknotenumlauf in der Türkei, der im Dezember 1942 auf 750 Millionen Türkpfund oder das Doppelte des Normalen anwuchs, infolge der Vermögensabgabe innerhalb eines Monats um 60 Millionen zurückgegangen und betrug im Januar 1943 690 Millionen Türkpfund. Im Februar 1943 setzte wieder eine, allmähliche Zunahme ein. Ende Mai 1943 betrug der Notenumlauf wieder 734 Millionen. In allerletzter Zeit ist er neuerdings auf 722 Millionen gefallen.

Auf dem Wertpapiermarkt sind die Anteilscheine der Zentralbank der Türkischen Republik von 170 Türkpfund im Mai 1942 auf 130 im Mai 1943 zurückgegangen, während die Teil⸗ schuldverschreibungen für die „Türkschuld“ von 25 Türkpfund im Mai 1942 auf 16,50 Türkpfund Ende Mai 1943 zurückgingen. Schuldverschreibungen für Ergany⸗Kupfer erzielten im Mai 1943 20,5 Türkpfund gegen 23 Türkpfund im Mai des Vorjahres. Auch diese Erscheinungen hängen mit der Ver⸗ mögensabgabe zusammen, da große Wertpapierpakete abgestoßen werden mußten oder gepfändet wurden, um Bargeld für die Zahlung der Abgabe zu beschaffen. Neue Ersparnisse werden nach den Erfahrungen mit der Vermögensabgabe nur ungern in Wertpapieren vorgenommen.

Die Spareinlagen, an denen hauptsächlich die Bauern⸗ schaft und der kleine Mann beteiligt sind, die beide von Ver⸗ mögensabgaben wenig zu fürchten haben, waren im Mai 1943 mit 132 Millionen Türkpfund nur um 3 Millionen niedriger als im August 1942, wo sie mit 135 Millionen ihren Höchststand

Die

erreichten. Es ist da lediglich eine Umgruppierung eingetreten, indem an die Stelle kaufmännischer und gewerblicher Sparkonten vielfach solche von Gelegenheitssparern traten, die irgendwie an der Kriegskonjunktur beteiligt sind. Die Gesamteinlagen mit Einschluß der Geschäftseinlagen betrugen Ende Mai 1943 410 Millionen Türkpfund gegen 405 im August 1942. An der esamten Finanzlage hat sich also nicht viel verschoben. Sie ist bei wenig verändertem Banknotenumlauf infolge der an 1 den Geldflüssigkeit fast gleich geblieben.

v“ Weitere Maßnahmen Japans zur Steigerung der Nahrungs⸗ mittelerzeugung

Tokio, 8. September. Nachdem der erste Lebensmittelproduk⸗ tionssteigerungsplan einen über Erwarten großen Anklang gefun⸗ den und gute Ergebnisse gebracht hatte, wurde vom japanischen Kabinett vor kurzem eine zweite Serie derartiger Maßnahmen ver⸗ fügt. Diesmal siegt das Hauptgewicht auf der Ausnutzung des Landes für eine zwei⸗ oder mehrmalige Ernte im Jahr, was bisher aus privatwirtschaftlichen Günden nicht in dem Ausmaß erfolgte, wie es das außerordentlich günstige Klima des Landes erlaubt hätte. Das Schlagwort lautet jetzt: „Urasaku“, d. h. „Zwischen⸗ fruchtbau“. Für die Reisanbaufläche bedarf es noch besonderer technischer Maßnahmen, die teilweise noch getroffen werden müssen. Für den Weizenbau vom Dezember bis Mai wird für diese Winter⸗ saison mit 2 Mill. ha gerechnet, für den Kartoffelbau mit 50 000 ha. Daneben werden die zur Verfügung gestellten Gelder benutzt, um das an sich seit 1941 in Gans befindliche Zehnjahres⸗Programm für die Neukultivierung von Land zur beschleunigten Durchfüh⸗ rung zu bringen. Die Flächs für die bekanntlich sehr entwickelte Blumenzucht und auch für den Obstbau soll eingeschränkt werden. Die Zentralgenossenschaft wird das Land in sechs Gebiete einteilen und in diesen einzelnen Gehieten Sitzungen einberufen, wo die besonderen Wege der Durchführung entsprechend den örtlichen Ver⸗ hältnissen festgelegt werden. Ferner soll die Zusammenarbeit von Landbesitzern mit Bauern, die teilweise oder ausschltießlich gepach⸗ tetes Land bebauen, besonders gepflegt werden. Neben der Be⸗ bauung von Land über das privatwirtschaftliche Bedürfnis hinaus im Interesse der Nation wird für die kulturelle Entwicklung des Bauernstandes, die Schaffung geeigneter Betriebsgrößen, die agrartechnische Verbesserung geworben.

Nach „Yomiuri“ wird das Landwirtschaftsministerium Mitte September eine Aenderung der Verteilung des Ablieferungs⸗Solls für Reis durchführen. Die Bestimmung des Solls erfolgte im Vorjahr nach der Feststellung der tatsächlichen Ernte durch eine Meldung vom 14. Dezember. Dies ist vielfach als zu spät bezeichnet worden. Nunmehr soll die Verteilung Mitte September, also nach dem Ende der Taifunzeit, erfolgen, nach der Ernteschäden nicht mehr wahrscheinlich sind. Bisher wurde das Lieferungs⸗Soll nach Präfekturen, Gemeinden und Einzelbauern festgesetzt. Jetzt werden die landwirtschaftlichen Vereine der Gemeinden das Lieferungs⸗ Soll festsetzen, und zwar für die einzelnen Dörfer oder Weiler. Der Weiler wird die letzte verantwortliche Einheit sein; von hier aus wird dem einzelnen Bauern dann mitgeteilt, was er zu liefern hat. Bei Weizen ist das neue System bereits mit Erfolg an⸗ gewandt worden.

Frankreich stützt Kautschukproduktion Indochinas

Paris, 8. September. Das französische Schatzamt hat dem Generalgouverneur von Indochina eine beträchtliche Summe überwiesen, um den Kautschukplantagen größere Mittel zur Ver⸗ fügung zu stellen. Seit 1941 kauft das französische Schatzamt durch Vermittlung eines Kaufbüros in Saigon einen Teil der Kautschukproduktion der französischen Kolonie. Infolge ver⸗ schiedener Schwierigkeiten konnte der Generalgouverneur nur einen Teil der Kautschukproduktion bevorschussen, so daß mit Rück⸗ wirkungen auf die Kautschukproduktion gerechnet werden mußte. Die neuen Mittel sollen gestatten, mehr Kautschuk auf⸗ zunehmen und die Pflanzer zu unterstützen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. P.“ am 9. September auf 74,00 R.ü (am 8 September auf 74,00 R. ℳ) für

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 8. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 225,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest,„8. September. (D. N. B.)

London, 8. September. (D. N. B.) New Hork 4,02 ½ 4,03 ½, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. 8

Amsterdam, 8. September. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63— 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 8. September. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 5,80, London 17,30, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½, Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,68 ½, Stockholm 102,62 ½, Oslo 98,62 ½¼ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½ B., Buenos Aires 93,75, Japan 101,00 B., Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 8. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 8. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 8. September. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

Wegen Feiertag geschlossen.

London, 8. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

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Berlin, 6. September. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilogramm frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 74,89 bis 78,40, Linsen —,— bis —,—, Speiseerbsen 66,30 bis 70,48, Speiseerbsen, gelbe —,— bis —,—, Gesch. Erbsen, ganze —,— bis —,—, Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis, Italiener, ungl. *) 51,90 bis 52,70, Reis*) —,— bis —,—, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengrütze, alle Körnungen*) 35,40 bis †)36,40, Haferflocken und ⸗grütze *)45,00 bis †46,00, Speisehirse *)37,40 bis 38,00, Roggenmehl, Type 1790 25,85 bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, Inland 35,40 bis —,—, Brotmehl, Type 2800 25,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 550 37,65 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 48,30 bis †)49,80, Sago, weiß 64,90 bis 68,90, Zucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —,—, Kaffee⸗ Ersatzmischung 68,00 bis 78,00, Röstkaffee, Brasil Superior b. Extra Prime 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika 458,00 bis 582,00, Trink⸗Schokoladenpulver 162,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Pflaumen, getrocknete —X,— bis —,—, Sultaninen —,— bis —,—, Mandeln, süße, ausgew. —,— bis —,—, Mandeln, bittere, ausgew. —,— bis —,—, Kunsthonig, in ½⸗kg⸗Würfelpackung 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Tafel⸗ margarine 174,00 bis —,—, Markenbutter, in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter, in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter, in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter, in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl, ausgewogen 173,00 bis —,—, Olivenöl —,— bis —,—, Algäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, Bayer. Emmentaler, vollfett 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 15200 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00. Grieß⸗ teigwaren, gef. u. ungef.: Schnitt⸗ und Bandnudeln, Suppeneinlagen, mittlere, Hörnchen, Bruchmaccaroni 69,00 bis 70,00, Fadennudeln und Spätzle 71,00 bis 72,00, §) Maccaroni 72,00 bis 73,00, §) Spaghetti 74,00 bis 75,00, Kümmel, ausgewogen, deutsch 142,25 bis 150,00, Steinspeisesalz in Papiersäcken 19,60 bis —,—, Steinspeisesalz in Werkspackungen 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in Papiersäcken 21,60 bis —,—, Siedespeisesalz in Werkspackungen 25,80 bis —,—, Zuckersirup in Eimern —,— bis —,—, Himbeersirup —,— bis —,—, Kirschsirup —,— bis —,—, 1) Marmelade, Vierfrucht, in 12 ½⸗kg⸗ Eimern —,— bis —,—, ¹) Pflaumen⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹) Erdbeer⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, 1) Apri⸗ kosen⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, 1)Himbeer⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹) Kirsch⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹) Johaunisbeer⸗Apfel, in 12 ½⸗ka⸗Eimern —,— bis —,—, 1¹) Dreifrucht⸗Marmelade, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, Verbilligte Vierfrucht, in 12 ½⸗kg⸗Eimern 49,00 bis —,—, Verbilligtes Apfel⸗Nachpreß⸗Gelee 49,00 bis —,—. 8

Marmelade: Preise ohne Rohstoffzuschlag.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

§ Hartgrießware + 4,— E.ℳ per 100 kg.

†) Die zweiten Preise verstehen sich für Anbruchmengen.

¹) Preise für Marmelade lt. Kalkulations⸗Verfügung des Reichs⸗ preiskommissars. 11““ .“

Urkunden vorzulegen, die Kraftloserklärung der

den

20022]

ffentlicher Anzeiger

8

1. Untersuchungs⸗ und Strafsa⸗ 2. Swangsversteigerungen, hegae is 38. Rufgebote,

4. Oeffentliche Zustellun 5. Verluft⸗ und Funbsachen.,

6. Auslofung usw. von Wertpapieren, 9. D

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanbitgesellschaften auf Aktien,

eutsche Kolonialgefellschaften,

10. Gesellschaften m. b. 11. Genossenschaften, S. 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und Invalidenverficherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

20023] Aufgebot. „1. Rudolf Hentschel in Meusegast über Heidenau, Sa., 2. die Stiftung Johannishospital in Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister der Reichsmessestadt Leipzig, Rechtsamt, 3. Friederike Louise Emma verw. Wetzig geb. Heybey in Leipzig N 21, Thaerstr. 16 II. l., haben das Aufgebot solgender Urkunden beantragt: Zu 1: Mantel des Pfandbriefs Nr. 0181 Reihe 9 Lit. C über 500 f des Erb⸗ ländisch⸗Ritterschaftlichen Creditvereins in Sachsen in Leipzig; zu 2: Stück Nr. 030 989 E nebst Auslosungsschein der Anleihe⸗Ablösungsschuld mit Aus⸗ losungsrechten der Stadt Leipzig über 25 Hℳ; zu 3: Stück Nr. 016 921 D nebst Auslosungsschein der Anleihe⸗ Ablösungsschuld mit Auslosungs⸗ rechten der Stadt Leipzig über 50 Hl.ℳ. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 24. März 1944, vormit⸗ tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Leipzig, Peterssteinweg 8 11, Saal 259, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und widrigenfalls Urkunden erfolgen wird.

Leipzig, den 3. September 1943.

Amtsgericht.

[19920]

Die im Grundbuch Berlin⸗Schöne⸗ berg Blatt 3087 (Grundstück: Berlin⸗ Schöneberg, Heilbronner Straße 17, Ecke Speyerer Straße 11/12, Eigen⸗ tümer: Witwe Erna Zellermayer ge⸗ borene Heydorn in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, früher 1. Samuel Heller, 2. Paul Heller, beide in London, in Erben⸗ E646 in Abteilung III unter fd. Nr. 9—16 eingetragenen Grund⸗ schulden über insgesamt 550 ,000,— Goldmark/Reichsmark für die West⸗ minster Bank Limited, 41 Lothbury, London E. C. 2, sind auf Antrag der Haupttreuhandstelle⸗Ost am 20. August 1943 gelöscht worden. Die Beteiligten erhalten hierdurch Nachricht und wer⸗ aufgefordert, die Briefe dem Grundbuchamt binnen Monatsfrist einzureichen. 1

Berlin⸗Schöneberg, 3. Sept. 1943.

Das Amtsgericht. Abteilung 7.

Aufgebot. Die Wirtschafterin Ger⸗ trud Kopton in Seibersdorf, O. S., Schloßweg 5, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die für die im Grundbuch von Deutsch⸗Zernitz, Kr. Gleiwitz, Band 13 Blatt Nr. 440 Abt. III Nr. 7 sowie ebenda Band 2 Blatt Nr. 89 Abt. 111 Nr. 5 und ebenda Band 5 Blatt Nr. 223 Abt. III Nr. 6 eingetragene Hypothek von 800 6ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht im Zimmer 145 anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wipd. 2 F. 2/43. Gleiwitz, den 26. August 1943. 8 Amtsgericht.

[19922 Ausschlußurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes!

In der Aufgebotssache der Kreis⸗ sparkasse Mayen hat das Amtsgericht in Andernach durch den Oberamts⸗ richter Kohlhaas für Recht erkannt: Die Urkunde über das Aufwertungs⸗ guthaben Nr. 20 678 in Höhe von 112,51 Hℳ bei der Kreissparkasse zu Mayen, lautend auf den Namen Schäfer, Mich., Niederlützingen, wird für kraftlos erklärt.

Andernach, den 31. August 1948.

38 Amtsgericht. [19925] Ausschlußurteil.

Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Malstatt⸗Burbach Band 127 Blatt 5310 in Abt. III unter Nr. 19 eingetragene Post von 25 000,— Reichsmark zugunsten der Motor Ak⸗ tiengesellschaft für Kraft⸗ und Verkehrs⸗ wesen in München wird für kraftlos erklärt.

Saarbrücken, den 31. August 1943.

Das Amtsgericht. Abt. 22.

[19926]

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Wetzlar Band 15 Blatt 2, Grundakten 702, Abteilung III Nr. 5 und von dort übertragen nach Band 103 Blatt 3554 Abteilung III Nr. 5 für den Bäckermeister Adols Luy in Bad Münster eingetragene Hypothek über 6500 G,ℳ wird für kraftlos er⸗ klärt. Die Kosten des Aufgebotsver⸗ fahrens trägt die Antragstellerin. Wetzlar, 31. August 1943. Amtsgericht.

[20024] Aufgebot. Grundbuchanlegung in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet. Gemäß § / 8 der AV. d. RIM. v.

werden die Personen, die das Eigentum oder ein Recht an einem Grundstück welches in dem Gemeindebezirk Deiden⸗ berg belegen ist, für sich in Anspruch nehmen, aufg ihr Recht inner⸗ halb einer Frist von 6 Wochen dem unterzeichneten Gericht anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls das Recht bei der Anlegung des Grund⸗ buchs nicht berücksichtigt zu werden braucht. Die Frist beginnt am 19. Sep⸗ tember 1943 und endigt am 30. Oktober 1943. Diejenigen Personen, welche be⸗ nachrichtigt worden sind, daß das von ihnen in Anspruch genommene Recht in das Grundbuch aufgenommen wird, werden von dieser Aufforderung nicht betroffen. Amtsgericht Malmedy. Grundbuchanlegungsstelle.

[19923] Beschluß. Der Ehefrau Helene Leischner verw. Wendland geb. Manthey aus Bachen⸗ bruch ist am 20. 11. 1937 von dem Burggericht in Hohensalza ein Erbschein nach ihrem am 7. 6. 1933 verstorbenen Ehemann Eduard Wendland aus Ost⸗ wehr erteilt worden. Dieser Erbschein ist unrichtig. Er wird daher für kraft⸗ los erklärt. Hohensalza, den 31. August 1943. Das Amtsgericht.

Zustellungen

[20026]¹1 Oeffentliche Zustellung.

Es klagen 1. der landwirtschaftliche Arbeiter Johann Gronowitsch in Grün⸗ berg über Flöha Nr. 5, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Bernau in Chemnitz, 2. der Werkzeughobler Karl Hans Pfaff in Chemnitz, Burgstr. 71, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Reitz in Chemnitz, gegen 1. seine Ehe⸗ frau Sabina Gronowitsch geb. Rac, früher in Switschow, dann in Sten⸗ stochowa, 2. seine Ehefrau Henryka Pfaff geb. Paradowska, früher in Chemnitz, beide, Beklagte jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, zu 1 und 2 mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe, zu 1 gemäß § 55 Ehegesetzes vom 6. 7. 1938, zu 2 gemäß § 49 Ehegesetzes vom 6. 7. 1938. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Chemnitz, und zwar: zu 1 vor die 2. Zi⸗ vilkammer auf den 9. November 1943, vorm. 10 Uhr, zu 2 vor die 8. Zivil⸗ kammer auf den 26. November 1943, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Chemnitz, den 6. September 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht

[19927] Ladung.

Die Ehefrau Marianne Wilhelmine Valentino geb. Krone, Hamburg, Cremon 8III, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Kaufmann Gennaro Eduardo⸗ Ernesto Valentino, unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung. Verhandlungs⸗ termin: 28. Oktober 1943, vorm. 9 ⁴¼ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15 a.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[19928] Oeffentliche Zustellun. Die Frau Helene Lersch geb. Heimen, wohnhaft in Mainz, Schöfferstraße 2, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hermann Böckel und Marie Böckel⸗ Grosch in Mainz, klagt gegen den Ernst Lersch, früher in Mainz wohnhaft, zu⸗ letzt Fremdenlegionär in Meknes (Ma⸗ rokko), z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage,

25. 2. 1941 Deutsche Justiz S. 310

Helene geborene Eisenberg, früher in Essen, Altenessener Str. 19 wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagte, mit dem Antrage auf Auf⸗ hebung der Ehe evtl. Ehescheidung ge⸗ mäß § 50 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte vor die 10. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Duisburg, zur Zeit im Amtsgerichtsgebäude Sber⸗ hausen⸗Rhld., und zwar auf den 11. No⸗ vember 1943, vormittags 9 Uhr, Zim⸗ mer 23, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu bestellen.

Oberhausen⸗Rhld., 4. September 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts Duisburg.

5. Verluft⸗ u. Fundfachen [19932] Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. Die Versicherungsscheine L und St 324 375, Wilhelm Josef Wolff in Bonn, sind abhanden gekommen. Sie treten außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 6. September 1943. Der Vorstand.

[19931]

Der Versicherungsschein Nr. 605 989, auf das Leben von Harald Dohr aus⸗ sücde ist verlorengegangen und wird

ierdurch von uns für kraftlos erklärt, ofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche werden. Mannheimer Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft AG., Berlin W 8, Krausenstr. 9/10.

bei uns geltend gemacht

[19930] Bafler Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Kraftloserklärung von Versicherungsscheinen.

Die von uns ausgestellten Lebens⸗ versicherungsscheine Nr. 624 485 über Eℳ 5000,— und Nr. 712 055 über Eo.ℳ 2000,— werden bei uns als ver⸗ loren angemeldet. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, inner⸗ halb zweier Monate von der Veröffent⸗ lichung dieses Aufrufs ab, ihre Rechte bei uns anzumelden und die Versiche⸗ rungsscheine vorzulegen, letztere hierdurch für ungültig erklärt werden.

Berlin W 15, Kurfürstendamm 52, den 8. September 1943.

Die Direktion.

6. Auslosung usw.

von Wertpapieren

[19941] Berichtigung.

In unserer Bekanntmachung über die Auslosung Ostpreußischer land⸗ schaftlicher Pfandbriefe vom 20. August 1943 (Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 201 vom 30. 8. 1943) muß es im Ver⸗ zeichnis der zum 1. Oktober 1943 aus⸗ gelosten 4 (6) % Ostpreußischen land⸗ schaftlichen Goldpfandbriefe bei den Stücken Buchstabe C zu* 1000 G6 heißen:

13 987 statt 13 587, 15 687, 15 787, 15 987 statt 15 687, 15 987, 15 987, 17 487, 17 587, 17 787, 17787. Königsberg (Pr), 4. September 1943. Ostpreußische General⸗Landschafts⸗

Direktion.

J. V.: Brosius.

statt 17 487,

7. Aktien⸗ gesellschaften

[20033]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, dem 4. Oktober 1943, vormittags 11 Uhr, in den Räumen der Deutschen Bank (Eichensaal), Berlin W 8, Mauer⸗

die am 28. 12. 1932 vor dem Standes⸗ beamten in Mainz geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für allein schuldig zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits Wi üteheFen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Mainz, Saal 505, auf den 23. November 1943, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Die Einlassungsfrist ist auf 4 Wochen festgesetzt.

Mainz, den 2. September 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

straße 39, stattfindenden Hauptver⸗ sammlung, eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts so⸗ wie des vom Vorstand’ und Auf⸗ sichtsrat festgelegten Jahresab⸗ schlusses für das Geschäftsjahr 1942 nebst Bericht des Aufsichts⸗ vte.

2. Beschlußfas lastung dih Aufsichtsrates.

.. Wahlen zum Aufsichtsrat. .Statutenaͤnderung, betreffend zwecks Vereinfachung der

sichtsratsvergütung. 3 . Wahl des Abschlußprüfers für das

Ent⸗ -

über die Vorstandes und des

§ 20 Auf

[19929] Oeffentliche Zustellung.

Geschäftsjahr 1943. 6. Verschiedenes. Berlin, den 8. September 1943.

Es klagt der Bergmann Wilhelm Thiemann in Oberhausen⸗Buschhausen, Ernst⸗Weinstein⸗Straße 54, jetzt Gefr., Feldpost⸗Nr. L 07462, Luftgaupostamt Berlin, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mandelartz in Ober⸗

Grundstücksgesellschaft Gerichtstraße 27 8 Aktiengesellschaft. Fritz Wege.

Egon Barankewit.

hausen⸗Sterkrade, gegen seine Ehefrau,

widrigenfalls

[19156] Osnabrücker Ziegelwerke Aktiengesell⸗ schaft in Liquidation.

Wir bringen die dritte Liquidations⸗ rate mit 10 % zur Ausschüttung, und zwar gelangen auf je nom. Rℳ 100,— unserer Aktien Bℳ0 10,— in bar zur Verteilung

Wir fordern hiermit unsere Aktionäre auf, die Mäntel ihrer Aktien mit einem nach der Nummernfolge geordneten Nummernverzeichnis in doppelter Aus⸗ fertigung zur Abstempelung bis zum 1. November 1943 bei der Dresdner Bank, Filiale Osnabrück, während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Die Ausschüttung erfolgt nach Prü⸗ fung der eingereichten Stücke. Die Rückgabe der abgestempelten Aktien⸗ mäntel erfolgt gegen Rückgabe der über die eingereichten Stücke ausgestellten Empfangsbescheinigungen. Die Beschei⸗ nigungen sind nicht übertragbar. genannte Stelle ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation der Vor⸗ zeiger der Empfangsbescheinigungen zu prüfen.

Für die mit der Abstempelung usw. verbundenen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung ge⸗ bracht; sofern jedoch die Stücke, nach der Nummernfolge geordnet, bei der ge⸗ nannten Stelle direkt dem zuständigen

Die

Bilanz per 31.

Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Abstempelung kostenfrei. Osnabrück, im August 1943. Osnabrücker Ziegelwerke Aktiengesell scchft in Liquidation. Der Abwickler: Heinrich Hummert.

[20037]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 2. Oktober 1943, 11 Uhr, im Land⸗ haus Guhrau stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Erstattung des Geschäftsberichts, und Vorlage des Jahresabschlusses für 1942/43. Vorschlag für die Ge⸗ winnverteilung. Bericht des Auf⸗ sichtsrats über die vorgenommene Prüfung.

Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

„Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat.

4. Wayl von Aufsichtsratsmitgliedern.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

6. Verschiedenes.

Guhrau, den 6. September 1943. Zuckerfabrik Guhrau Altiengesellscha

Der Aufsichtsrat. von Waldow, Vorsttzer.

105200. Mohr & Co. Aktiengesellschaft, Holzgroßhandlungund Sägewerke, München.

Dezember 1942. 3

Aktiva. I. Anlagevermögen:

Abschreibungen— Betriebsgebäude: Stand am 1.1. Arbschrsibuigen— Grundstücke: Stand am 1. 1.1942 BE8BD“ ““ Hauszinssteuerablösung . . . . .

1. 1. 1942. 11“ 3 281nZ“

IV“ Abschreibungen .

SBugang

AI“ 7. Werkzeuge, Betriebs⸗ u. Ges

II. Umlaufvermögen: 1. Vorräte: a) Rundholz. b) Schnittholz .. . Wertpapiere Gegebene Anzahlungen . . . . und Leistungen ... Kassenbestand, guthaben . .. .Andere Bankguthaben . 7. Sonstige Forderungen . III. Rechnungsabgrenzungsposten.

.

I. Fundtasitaa II. Rücklagen: Gesetzliche Rücklage Freie Rücklage.

1V. Rückstellungen ..6.

V. Verbindlichkeiten: Hy otheten Darlehen der Gefolgschaftshilfe M Empfangene Anzahlungen Schulden aus Lieferungen und Wechselschulden ““ Sonstige Schulden . . . ...

Reingewinn 1942

1. Geschäfts⸗ u. Wohngebäude: Stand am 1. 1. 1942

Maschinen u. maschinelle Anlagen: Stand

.Transportanlagen: Stand am 1. 1. 79072

Forderungen auf Grund von Varenlieferungen

einschl. Reichsbank⸗ und Postscheck⸗

III. Wertberichtigung auf Umlaufvermögen (Delkredere)

VI. Reingewinn 1942: Gewinnvortrag aus 1941.

Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 31. Dezember 1942

5 R. N 1

48 351 20 .. 2 163 1942 28 278 ““ 1 813 95 11“ 48 78355 285,—

2 988

1 900

8

43 107,—

2 035/59

45 142 59

. 1 115,— 7 354,09 8 469 09 289—

1 756/74

2 245 74 .. 283,—

183 063 07 . 113 662,79 243 33236 357 000

2 352 32

6 719 32

8

450 956 262 614 283

165 000 16 500 42 000 58 500

7 000 21 126]

35 000 ““ 84/16 Leistungen 22 324 68 8 40 392 69 ö“ 167 794/88 26 778/ 63

1102 76 10 02481

351 529

11 127 % 614 283,1

Aufwand. N 2. Soziale Abgaben..

3 4. Andere Abschreibungen... 5. Zinsen...

„Beiträge an Berufsvertretungen. Reingewinn 19422 Ertrag. Ausweispflichtiger Rohüberschuß . . .

3. Außerordentliche Ertrwagge.. .

rungen und Nachweise entsprechen

München, den 8. Mai 1943.

Abschreibungen auf das Anlagevermögen .

6. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ..

ER. Nℳ 167 288 16 132/1

28 878 2 738 10 024

265 661

247 49785 4 181/75 13 981 40

265 661,—

.„ .

111“

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklä⸗ rungen Nachweij die Buchführung, der Jahresabschluß und de Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Alois Ziß, Wirtschaftsprüfer.

Vorstand: Albert Hoffmann, Georg Wirth. Aufsichtsrat: Friedrich Mohr, München, Vorsitzer; Frau Emmy Mohr, München,

stellvertr. Vorsitzer; Adolf Friedrich Mohr,

Freiburg i. B.; Komm.⸗Rat Dr. jur. Caul

Jahr, Mannheim; Komm.⸗Rat August Hoffmann, München.