1943 / 212 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

e Beilage zum Reichs⸗ und

taatsanzeiger Nr.

212 vom 11. September 1943. S. 2

(4) RTE⸗Marken*) lauten auf die in der Anlage zur Anordnung XV/43 genannten Erzeugnisse und Waren⸗ nummern. Für bestimmte Erzeugnisse sind sie mit Ver⸗ braucherabschnitt versehen. Verbraucherabschnitte sind mit Namen und Anschrift des Händlers dem Kunden als Quittung zu belassen, falls das Erzeugnis nicht vorrätig ist. Verbraucher⸗ abschnitte berechtigen nicht zum Wiederbezug.

zu § 3 Umtausch der RTE⸗Schecks in RTE⸗Marken: (1) RTE⸗Schecks dürfen frühestens in dem auf ihnen ver⸗ zeichneten Lieferquartal in Marken umgetauscht werden. (2) Für den Bezug von RTE⸗Marken sind besondere Scheck⸗ ormblätter zu verwenden. .

Weitergabe von RTE⸗Marken:

Erstmalig von einem Händler eingenommene Marken sind mit Firmenstempel zu versehen. Nur der auf der Marke Genannte darf hiergegen beliefert werden oder beziehen.

IV.

zu § 5 Stückeln und Zusammenfassen von RTE⸗Schecks 1— und RTE⸗Marken:

11) Beim Stückeln und Zusammenfassen von Schecks sind folgende Angaben aus den eingenommenen Schecks genau zu

übernehmen: 1“ 1“ a) Lieferquartal, bb) Zuteilungsnummer, e) Einheit, d) Warennummer, e) Erzeugnisbezeichnung. (2) Beim Zusammenfassen von Marken in Schecks sind ein⸗ zusetzen: . a) als Lieferquartal das laufende Quartal der Scheck⸗ ausstellung, b) als Zuteilungsnummer die jedem Scheckberechtigten mitgeteilte Ziffer, c) Einheit,

d) Warennummer, e) Erzeugnisbezeichnung (3) Aus der vorgeschriebenen Buchführung muß hervorgehen: a) Aussteller, Einsender und Ausstellungsdatum einge⸗

nommener Schecks, b) Ausstellungsdatum Schecks, c) der Nachweis, ob ein eingegangener Scheck unverändert weitergegeben oder auf neu ausgestellte Schecks über⸗ tkagen wurde,

lt. Markenaufdruck

und Empfänger ausgegebener

d) der Nachweis, daß die auf gestückelten oder zusammen⸗

gefaßten Schecks angegebenen Warenmengen durch Schecks gleicher Warennummer und Zuteilungsnummer bei gleichem Lieferquartal gedeckt sind,

e) der Nachweis, daß Schecks, in welchen Marken zu⸗ sammengefaßt wurden, durch eingenommene Marken gleicher Warennummer gedeckt sind,

k) der jeweilige Bestand gültiger Marken, getrennt nach Warennummern.

(4) Schecks, die auf neu ausgestellte Schecks übertragen wurden, sowie in Schecks zusammengefaßte Marken sind durch Stempelaufdruck oder dergleichen ungültig zu machen.

(5) Die Durchschläge ausgestellter Schecks einschließlich der Originale verschriebener oder sonst unbrauchbar gewordener Schecks sind in der Reihenfolge der gedruckten Schecknummern abzuheften.

(6) Entwertete Marken sind drei Monate, alle Buchungs⸗ belege sind zwölf Monate aufzubewahren.

V. zu § 6 Verwertung der RTE⸗Schecks

11) Hersteller können die Annahme von Marken ablehnen und Umwandlung in Schecks verlangen.

(2) Die Bewirtschaftungsstellen nehmen zur Rohstoffver⸗ rechnung nur Schecks an.

(3) Die Hersteller haben unverzüglich nach der Annahme des dazugehörigen Auftrags durch Stempelaufdruck in das auf der Rückseite des Schecks vorgeschriebene Feld ihre Firmen⸗ bezeichnung, Reichsbetriebsnummer und den Tag der Auf⸗ tragsannahme einzutragen. Die so entwerteten Schecks sind der zuständigen Bewirtschaftungsstelle nach deren Weisung einzusenden.

(4) Die Hersteller haben monatlich bis zum 5. des darauf⸗ folgenden Monats ihrer Bewirtschaftungsstelle für jedes Er⸗ zeugnis der Anlage zur Anordnung XV/43 z1 lden: ) Lagerbestand am Monatsanfang, b) Zugang, 2) Abgang, 8 Lagerbestand am Monatsende.

VI. 3 zzu § 7 Uebergangsbestimmungen: (1) Für die in der Anlage zur Anordnung XV/43 genannten Erzeugnisse sind erstmalig 11 88 a) Lagerbestände, ) Auftraͤgsbestand, darunter gesondert Auftragsbestand gegen Fl⸗Bezugs⸗

rechte gemäß Anordnung XIV/43 der Reichsstelle für

Technische Erzeugnisse, ) voraussichtliche Liefermöglichkeit im

Quartal an einem von der Reichsstelle durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zu bestimmenden Stichtag festzustellen und innerhalb von zehn Tagen der zuständigen Bewirtschaftungsstelle zu melden. (02) Fuür die Erzeugnisse der Anlage zur Anordnung XV/43 vom 10. September 1943 ist der Stichtag der 1. Oktober 1943. „(3) Die Abwicklung der am Stichtag vorliegenden Aufträge bestimmt die zuständige Bewirtschaftungsstelle mit Zustimmung der Reichsstelle.

(4) Als Lieferquartal ist in RXE⸗Schecks, durch welche bisher ültige Marken, Bestellscheine, Bezugscheine, Sammelbescheini⸗ gungen und andere Warenbezugsrechte zusammengefaßt werden, das dritte Quartal 1943 (III/43) einzusetzen.

kommenden

757 Mill. Ks.

(5) Bei der bn der bisher gültigen Marken RTE⸗Schecks ist die Warennummer aus der Anlage zur nung XV/43 zu entnehmen.

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß aue im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 10. September 1943.

Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna.

Anordnung Nr. 1 Ergänzung der Anordnung XIV/43 (XIV/43/1) der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse Vom 10. September 1943

Auf Grund des § 4 meiner Anordnung XIV/43 über die Versorgung der fliegergeschädigten Bevölkerung mit Haushalts⸗ waren, Oefen, Herden, Kochern und sonstigem Gerät aus Eisen oder Metall vom 6. August 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 182 vom 7. August 1943) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange⸗ ordnet: .“ 8 8

zur

(1) Für die Waren der Anordnung XV/43 über die Ein⸗ führung von RTE⸗Schecks und RXE⸗Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 1943) treten die RXE⸗Schecks und RXE⸗Marken an die Stelle der Fl.⸗Bezugsrechte einschl. der Fl.⸗Sammel⸗ bescheinigungen 1 der Anordnung XIV/43).

(2) RTE⸗Schecks und RTE⸗Marken sind für den Geltungs⸗ bereich der Anordnung XIV/43 mit dem roten Aufdruck „Fl getenstzeichnet... 8

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafperfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I S. 734) bestraft.

118

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Ge⸗ bieten Kärntens und Krains. 111“

(2) Mit dem 31. Dezember 1943 verlieren die Bezugsrechte der Anordnung XIV/43 für die Erzeugnisse der Anord⸗ nung XV/43 ihre Gültigkeit.

Berlin, den 10. September 1943.

Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse.

Dr. Kemna.

11““

1 Bekanntmachung 8

Die am 9. September 1943 ausgegebene Nummer 82 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: W

Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft. Vom 2. September 1943. 8

Erlaß des Führers über die Organisation Todt. Vom 2. Sep⸗ tember 1943. 4 1

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Rechts⸗ verhältnisse der in die Austria⸗Tabakwerke AG., vormals Oester⸗ reichische Tabakregie, in Wien übertretenden Bediensteten der Oesterreichischen Tabakregie. Vom 16. Juli 1943. 1

Erste Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft. Vom 6. September 1943.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 10. September 1943.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

MNichtamtliches

. 6 Postwesen 8

In jedes Frachtstück ein Doppel der Anschrift 1

Trotz wiederholter Hinweise, daß beim Versand von Eisenbahn⸗ stückgütern ein Doppel der Anschrift in das Packstück eingelegt werden soll, werden von der Reichsbahn immer wieder Stück⸗ üter festgestellt, deren Anschrift verlorengegangen ist und deren vG auch beim Oeffnen der Stücke nicht festzustellen ist, da der Versender kein Doppel der Anschrift in das Innere ein⸗ gelegt sät. Um sich daraus ergebende, zeitraubende und meist ““ Nachforschungen zu vermeiden, seien alle Versender von Stückgütern noch einmal hingewiesen, darauf zu achten, daß beim Verlust der Bezettelung im Inneren ein zweites Exemplar der Anschrift des Empfängers zu finden ist. Diese Maßnahme ist bei dem erhöhten Bahnversand von besonderer Bedeutung.

Kennzeichnung von Versandanzeigen und ähnlichen Papieren

Die Post aus den besetzten Gebieten nach Deutschland mit Versandanzeigen, Konnossementen und Ladepapieren gelangt häusig so spät in den Besitz der Empfänger, daß über die Wars nicht rechtzeitig verfügt werden kann. Es ist daher zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht und dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion vereinbart, daß Sendungen mit derartigen Papieren auf der linken oberen Ecke des Umschlages durch einen etwa 1 % em breiten roten Schrägstreifen (eingedruckt, Buntstift oder aufgeklebtes Papier) gekennzeichnet werden. Die so gekennzeichneten Sendungen werden von den Auslandsbrief⸗ prüfstellen beim Eingang unverzüglich von der übrigen Post getrennt und bevorzugt bearbeitet. Dieses Verfahren gilt aber nur für Sendungen nach Deutschland, während es bei Sen⸗ dungen aus-Deutschland heraus bei dem bisherigen Verfahren bleibt, nach dem die Briefe mit Versandanzeigen usw. un⸗ mittelbar den Schnellbriefprüfstellen zugeleitet werden können.

Wirtschaftsteir

Die Wirtschaft im Dienste der weiteren Kriegsrüstung Staatssekretär Dr. Landfried in Graz Staatssekretär Dr. Landfried, der nach seinem Aufenthalt in Kärnten auch den Reichsgau Steiermark besuchte, sprach am 9. September in Graz, von Gauleiter und Reichsstatthalter Dr. Uiberreither mit herzlichen Worten begrüßt, vor Ver⸗ tretern der Wirtschaft über die Auswirkungen, die der Erlaß des Führers über die weitere Konzentration der Kriegswirtschaft und die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Reichsmenister Speer der bekanntlich in Zukunft die Bezeichnung Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion führen wird und

Reichswirtschaftsminister Funk zur Folge haben wird.

Je härter der Krieg werde und je größere Anforderungen von der Front an die Rüstungswirtschaft gestellt würden, um so mehr müsse sich, so führte Dr. Landfried u. a. aus, der Grundsatz fest⸗ setzen, daß die Wehrmacht als der Hauptauftraggeber der Wirtschaft zu gelten habe, und daß die Kriegführung dem Produzenten vor⸗ schreiben müsse, welche Erzeugnisse er in einer bestimmten Zeit zu liefern habe. Die Lenkung der Wirtschaft von der Rohstoff⸗ feite her müsse in eine Lenkung der Wirtschaft von der Fertig⸗ planung aus übergeleitet werden. Daß eine solche Planwirtschaft nur als eine kriegsbedingte und vorübergehende Notwendigkeit ge⸗ wertet werden könne, sei wiederholt betont worden. Wenn der neue Erlaß des Führers dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion die Ermächtigung erteilt, in die gesamte Erzeugung einzugreifen und sie entsprechend zu steuern, sei dies aus der Notwendigkeit entstanden, nunmehr auch jene Betriebe,

die bisher nicht unmittelbar für die Rüstung wirkten, für Zwecke der Kriegführung einzuspannen, sei es durch Verlagerung der Aufgaben, sei es durch Inanspruchnahme weiterer Betriebe für reine Rüstungsfertigungen. Mit aller Deutlichkeit habe Minister Speer auch betont, daß die Phase, in die die deutsche Kriegswirt⸗ chaft nunmehr eingetreten sei, von keinem Produzenten etwa für saf privaten, eigensüchtigen Interessen ausgenutzt werden dürfe, daß vielmehr im Gegenteil die Stunde der Bewährung von jedem einzelnen weitere Anstrengungen und neuen Einsatz er⸗ fordere. Wenn die Unternehmer diese Aufgaben richtig durch⸗ führten, werde die Staatsführung auch vor der Notwendigkeit bewahrt werden, noch schärfere Eingriffe anzuwenden.

Dr. Landfried ging des weiteren auch auf den Arbeitseinsatz ein. Die wichtigste und vordringlichste Aufgabe der Heimat, so sagte er zu diesem Thema, sei, der Wehrmacht die besten Waffen zu liefern. Bei allen Produzenten müsse sich die Erkenntnis durchsetzen, daß die Waffen für die deutschen Soldaten in größter Menge und am besten in der Heimat selbst geschmiedet würden. Staatssekretär Dr. Landfried wandte sich dann der Besprechung einzelner Bereiche des Wirtschaftslebens zu, wobei er vor allem auf die Festigkeit der Währung und die Bedeutung des Sparwesens hinwies, das aller böswilligen feindlichen Agitation zum Trotz niemals angetastet werden würde. Am Schlusse seiner Ausführungen besprach der Staatssekretär die gegenwärtige Lage des Geld⸗ und Versiche⸗ rungswesens, die Begrenzung des Zwischenhandels und die Aus⸗ wirkungen der deutschen Außenhandelspolitik, wobei er namentlich die Veränderungen berührte, die angesichts der jüngsten politischen Entwicklung zu erwarten seien.

Wirtschaft des Auslandes

Slowakisch⸗bulgarisches Waren⸗ und Zahlungsabkommen

3 Preßburg, 10. September. Im Außenministerium in Preßburg wurde ein slowakisch⸗bulgarisches Abkommen über den Waren⸗ und Zahlungsverkehr unterzeichnet, dessen Gültigkeit bis zum 31. 8. 1944 läuft. Das neue Abkommen basiert wie bisher auf der Grundlage der privaten Kompensationen. Das gesamte Aus⸗ tauschvolumen ist mit ungefähr 50 Mill. Ks. vorgesehen.

Fast 1 ½ Mrd. Ks. Investierungen in slowakischen Eisenbahnbauten

Preßburg, 10. September. Die Slowakei investierte vom 14. März 1939 bis 30. Juni 1943 in Eisenbahnbauten einen Be⸗ trag von über 1422 Mill. Ks. Davon entfallen auf den Aus⸗ bau bestehender Strecken 228,5 Mill. Ks., auf Rekonstruktions⸗ arbeiten 63,5 Mill. Ks., auf Errichtung von Stationsgebäuden 181 Mill. Ks., auf den Bau von Werkstätten, Heizhäusern und Sicherheitseinrichtungen 10 Mill. Ks., auf den Einkauf von Lokomotiven, Motorwagen, Personen⸗ und Lastwagen 182 Mill. Ks. und auf den Bau von neuen Eisenbahnstrecken

Intensivierung der chemischen Industrie auf Java

Tokio, 10. September. Mit der zunehmenden Entwicklung avas gewinnt seine chemische Industrie an Bedeutung. Zur Weiterentwicklung der Herstellung von Seifen, Streichhölzern, Glas, Elektrolampen, Papier, Textilien und Anstreichmitteln wird

—+

vor allem Aetznatron benötigt. Die japanische Militärverwaltung hat daher den Bau von verschiedenen Fabriken durch bestimmte Gesellschaften veranlaßt, von denen bereits einige in Betrieb sind, während der größere Teil in diesem Jahr fertig wird. Besonders haben sich die Zuckerfabriken zum Umbau geeignet und stellen jetzt Aetznatron mit Chlorwasserstoff, Chlorkalk und Natriumsulfat aus Nebenprodukten her. In der Vorkriegszeit belief sich der Bedarf an Aetznatron auf etwa 10 000 t.

In zwei Fabriken wurde mit der Herstellung von Aluminium⸗ sulfat begonnen. Gleichzeitig werden Chinin und Papier her⸗ gestellt. Für Brom ist reichlich Rohstoff in den Salzen auf Madoera vorhanden. Beim Produktionsprozeß fällt hier neben Chlornatrium kohlensaures Magnesium an. Der Zinkweißbedarf betrug früher 15 000 t. Infolge des Bedarfs bei der Gummi⸗ verarbeitung und als Anstreichmittel konnte die Produktion durch die Umstellung von Teefabriken gesichert werden. Vor dem Kriege wurde ein Fünfzehntel des Schwefelsäurebedarfs im Lande gedeckt. Jetzt ist ein großes Programm zur Produktionssteigerung im Gange. Dabei wird auch an eine Erhöhung der Erzeugung von Kunstdünger gedacht.

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, daß in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist. 1 -

Die veerezteesreptiesess der Vereinigung für deutsche

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“

1 32 September auf 74,00 8 (am 10. September auf 74,00 Rℳ) für g. 8 y11111“

5

88 8 13“

Erste Beilage zum Reichs⸗ und S

1

taatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 1943. S.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 10. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98

235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40

24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Sto 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B.,

Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G.

16,72 B. 8

Budapest, 10. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam Helsinki 6,90, London —,—, 7 York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,151½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 10. September. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½⅛,

180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,781½, Mailand 17,77, New

Paris —,—, Berlin —,—, Spanien

4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. „2. ie keaiterzerans 8. Aufge

ote, ιννν&ανσ

,90 G., 99,10 B., Madrid G., 131,60 B., New York —,—, 1 1 ckholm 594,60 G., —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 5,95, London 17,35, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 2,67 ½, Madrid 39,75, Lissabon 17,68, Stockholm 102,62 ½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½¼ B., Sofia 5,37 „½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½¼ B., Helsinki 8,77 ½ B., Buenos Aires 93,75, Japan 101,00 B., Rio 22,25 B. Kopenhagen, 10. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo

,30,53 B., Athen 16,68 G.,

4. Oe nl- S.eine: xbene-ge. 6. Auslosung usfw. von

[Amtlich.

22,673⁄,

(offiz.) 40,50, Montreal

Stockholm

öffentlicher Anzeiger

16,85 16,95, w Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. Amsterdam, 10. September. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] Berlin —,—, London —,—, New Brüssel 30,11 30,17,

Zürich, 10. September.

Oslo —,—, Buenos Aires

Holland 229 %,

(offiz.)

York —,—, Paris Schweiz 43,63 43,71,

Berlin

Helsinki

172,55,

Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 10. September. 23,50, Silber auf Lieferung Barren

(D. N. B. .

109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 10. September. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Pbeis —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 10. September. (D. N. B.) London —,— G., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B.,

London 16,85 G.,

17,75 B.,

(D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Gold 168/—.

ertpapleren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolontalgefellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, G 12. Offene Handels⸗ und Kommanbitgesellschaften,

14. Deutsche N 15. Verschiebdene

13. Unfall⸗ und vFvöverhheeeeen eschsbank und Bankausweise, ekanntmachungen.

3. Aufgebote

[20090] Aufgebot.

Der Apotheker Vitus Zell in Mün⸗ chen, Hiltenspergerstr. 49, und die Erben der verstorbenen Maria Zell, Kauf⸗ mannstochter in Augsburg, vertreten

dDdeurch den Fachlaßys⸗ er Johann Saile iin Augsburg, ha 8 Hypypothekenbriefes beantragt,

een das Aufgebot des der für die im Grundbuch von Augsburg Lit. F Bd. 5 Bl. Nr. 54 in Abt. III unter Kr. 11/VII zugunsten der Kaufmanns⸗ witwe Anastasia Zell in Augsburg ein⸗ getragene Hypothek von 1000 6ℳ er⸗

eeilt worden ist. Der Inhaber dieses

C. wird aufgefordert, pätestens in dem auf Mittwoch, den 22. Dezember 1943, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichte Augsburg, im Sitzungssaale 3 des Justizgebändes, an⸗

beraumten Aufgebotstermine seine Rechte

anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Hypothekenbriefes er⸗ folgen wird. Augsburg, den 2. September 1943. Das Amtsgericht. *20094]

Aufgebot.

Hauptlehrer Friedrich Kies in Tauber⸗ bischofsheim als Rechtsnachfolger und Miterbe der am 31. Dezember 1942 in Weinheim verstorbenen Adam Kies, Werkmeister, Witwe Katharina Elisa⸗ betha geb. Pflästerer hat das Aufgebot folgender Urkunde beantragt: Grund⸗ schuldbrief über eine Grundschuld von

6000,— ℳ, ausgestellt auf den Namen.

der Katharina Elisabetha geborene Pflästerer, Witwe des Werkmeisters Adam Kies in Weinheim, eingetragen im Grundbuch Weinheim Band 40 Heft 11 Abteilung III Nr. 4, lastend auf dem Grundstück Lgb. Nr. 545 der Ge⸗ markung Weinheim. Der Inhaber der Urkunde wird aufgesordert, spätestens im Aufgebotstermin am Dienstag, den 14. März 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, II. Stock, Zim⸗ mer 56, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen; anderenfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Weinheim, 2. September 1943. Amtsgericht. I.

[20101]

Durch Ausschlußurteil vom 2. Sep⸗ tember 1943 ist der Grundschuldbrief bezüglich der im Grundbuche von Wettmar Band X Blatt 309 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 10 eingetragenen Grundschuld in Höhe von 1500,— Gold⸗ mark für den Landwirt Willi Dedecke in Wettmar für kraftlos erklärt.

Hannover, den 2. September 1943.

Das Amtsgericht Burgwedel.

Der Altbauer Georg Kellermann in Hollenbach und seine Ehefrau Marga⸗ rete geb. Renner haben beantragt, das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Georg Kellermann als Eigentümer der Parzellenhälfte Nr. 635/1 Wald in der Kahlen, 47 a 33 qm zu erlassen. Es ergeht daher an den Georg Keller⸗ mann die Aufforderung, spätestens in dem auf Donnerstag, den 16. Dezember 1943, vorm. 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin sein Recht anzumelden, widrigenfalls er mit demselben aus⸗ geschlossen wird. 1

Amtsgericht Bad Mergentheim.

4. Oeffentliche . Zustellungen

[20105] Es klagen: 1.

1 R 143/43 Ehefrau Eugenie Augustin (Augustyn), geb. Neumann in Litzmannstadt, Ortels⸗ burger Str. 27, gegen Serxt, Wfürie⸗ Alfred Augustin (Augustyn), zuletzt in Litzmannstadt, Ortelsburger Str. 27, seßt unbekannten Aufenthalts, auf Auf⸗ hebung der Ehe, 2. 1 R 137/43 Ehefrau Therese (Theresia) Iwaschenko, geb. Schneider in Litzmannstadt, Horst⸗ Wessel⸗Str. 44 (Lager), gegen Techniker Eugen Iwaschenko, zuletzt in Mine⸗ ralnyje Wody’/Rußland, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 3. 2 R 166/43 Ehefrau Waleria

Mlynarska, geb. Weber in Litzmann⸗

am 3. 9. 1943 vorgenommenen

stadt, Spinnlinie 148, W. 28, gegen Schlosser Bronislaw Mlynarski, zuletzt in Tschenstochau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 4. 2 R. 156/43 Kaufmann Alexander Kuntze in Görnau, Hermann⸗Göring⸗Str. 989, gegen Ehefrau Waclawa Kuntze, geb. Giolkowska, zuletzt in Dobre, Kr. Minsk, Distr. Warschau, GG., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Aufhebung bzw. Schei⸗ dung der Ehe. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Landgericht in Litz⸗ veasis aet zu 1 und 2 vor die 1. Zivil⸗ kammer auf den 2. November 1943, 10 Uhr, zu 3 vor die 2. Zivilkammer auf den 2. November 1943, 9 Uhr, zu 4 vor die 1. Zivilkammer auf den 2. No⸗ vember 1943, 19 Uhr, mit der Auf⸗ forderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen und etwaige gegen die Behauptung der Kläger vorzubringende Einwendungen und Beweismittel un⸗ durch den zu bestellenden An⸗ walt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen.

Litzmannstadt, den 6. September 1943.

Geschäftsstelle des Landgerichts Litzmannstadt.

5. Verlust⸗u. Fundsachen [20215]

Der beim feindlichen Fliegerangrif auf Wattenscheid in .een wamgei Bezugscheinblock für Fahrraddecken mit den Nummern 985 001 985 050 wird für ungültig erklärt.

Der lommissarische Reichsbeauftragte

für Kautschuk. Friedrich.

Bayerische acg 9 und Wechsel⸗

ank.

Gemäß § 367 HGB. geben wir be⸗ kannt, daß der Verlust der 4 ¼ Pigen Reichsmark⸗Pfandbriefe unserer Bank Reihe 3 Buchst. CM Nr. 21 032 zu Hℳ 1000,—, Reihe 5 Buchst. DM Nr. 30 999 zu 500,— bei uns angemeldet wurde.

München, den 8. September 1943.

Die Direktion. 6. Auslosung usw. von Wertpapieren

[20217] Bekanntmachung.

Ziehung der Auslosungsrechte der Ab⸗ lösungsanleihe des Hamburgischen Staates und der Stadt Wandsbek. Die Ziehung der Auslosungsrechte

der Ablösungsanleihe 8 1. des Hamburgischen Staates, 2. der Stadt Wandsbek

für das Jahr 1943 findet am Montag,

dem 4. Oktober 1943, 9 Uhr, öffentlich

in dem Dienstgebäude Gänsemarkt 36

statt.

Hamburg, den 7. September 1943. Gemeindeverwaltung der Hansestadt

Hamburg. Kämmerei.

[20218]

Auslosung der 7 % (jetzt 4 %)igen Essener Stadtanleihe von 1926, XIX. Ausgabe.

Bei der für das Rechnungsjahr 1943 Aus⸗ losung wurden folgende Nummern ge⸗ zogen:

Buchstabe A über je 10 000 Rℳ Nr. 99, 107.

BuMuchstabe B über je 5000 Hℳ Nr. 34, 35, 130, 162, 165, 178, 208, 229, 232, 250.

Buchstabe C über je 2000 Hl.ℳ Nr. 60, 87, 89, 108, 109, 145, 147, 150, 153, 170, 172, 174, 178, 201, 210, 241, 252, 266, 295, 349, 358, 359, 371, 476, 484, 536, 537, 554, 590, 605, 609, 612, 613, 615, 617, 618, 624, 625, 635, 646, 647, 651, 701, 705, 747, 748, 813, 841, 898, 989, 1001, 1009, 1070, 1085, 1092, 1104, 1105, 1154, 1156, 1256, 1283, 1292, 1294, 1302, 1304, 1319.

Buchstabe D über je 1000 H. Nr. 47, 53, 69, 89, 90, 91, 101, 102, 166, 177, 178, 190, 205, 218, 222, 223, 266, 290, 302, 316, 340, 369, 370, 371, 372, 380, 394, 403, 418, 443, 460, 461, 465, 474, 484, 493, 545, 546, 582, 595, 598, 599,

605, 606, 615, 626, 758, 755, 757, 758,

4

811, 848, 849, 850, 881, 902, 913, 914, 915, 916, 917, 921, 922, 924, 925, 950, 952, 954, 956, 962, 1003, 1019, 1937, 1079, 1082, 1098, 1113, 1137, 1145, 1162, 1166, 1173, 1178, 1201, 1267, 1273, 1278, 1306, 1309, 1320, 1352, 1382, 1404, 1470, 1473, 1508, 1582, 1764, 1768, 1772, 1841, 1845, 1847, 1850, 1872, 1875, 1877, 1888, 1898, 1909, 1915, 1927, 1991, 2024, 2078, 2285, 2397, 2424, 2428, 2438, 2447, 2453, 2454, 2457, 2477, 2485, 2486, 2510, 2596, 2598, 2621, 2625, 2640, 2661, 2692, 2693, 2701, 2709, 2787, 2788, 2802, 2861, 2895, 2938, 2969, 2991, 2999, 3008, 3018, 3019, 3034, 3035, 3036, 3037, 3038, 3083, 3091, 3105, 3106, 3116, 3208, 3221, 3230, 3247, 3248, 3253, 3271, 3295, 3296, 3302, 3362, 8372.

Buchstabe E über je 500 Rℳ. Nr. 1, 20, 77, 109, 125, 155, 174, 193, 282, 260, 266, 272, 310, 32¼, 345, 380, 392, 394, 463, 489, 557, 558, 564, 630, 637, 638, 644, 647, 685, 734, 759, 768, 835, 852, 854, 856, 863, 864, 932, 950, 969, 970, 981, 982, 983, 1001, 1003, 1015, 1025, 1032, 1042, 1059, 1069, 1070, 1076. „Die Stücke mit den vorgenannten Nummern werden hiermit zum 31.2De⸗ Uümbn 1943 zur Rückzahlung gekündigt.

kit diesem Tage hört ihre Verzinsung auf. Der Barbetrag etwa fehlender, noch nicht fälliger Zinsscheine wird vom Einlösungsbetrag abgezogen.

Die Einlösung erfolgt zum Nennwert ab 2. Januar 1944 gegen Rückgabe der ausgelosten Stücke und der zum Rück⸗ zahlun szeitpunkt noch nicht fälligen Binsscheine nebst Erneuerungsschein bei en 8 der Rückseite der Zinsscheine an isg enen Zahlstellen. 8

u, den 4. September 1943. Der Oberbürgermeister.

7. Aktien⸗ gesellschaften

20125] 1u“ eelten & Guilleaume Fabrik elektrischer Kabel, Stahl⸗ und Kupferwerke Aktiengesellschaft, Wien.

Der Aufsichtsrat, dessen Zusammen⸗ setzung eine Aenderung erfahren hat, besteht derzeit aus Fritz Lehmann (Vor⸗ sitzer), Dr. mont. Dr. techn. Ing. Hans Malzacher (stellv. Vorsitzer), Dr.⸗Ing. E. h. Aloys Meyer, Dr. Alois Sernetz. Der Vorstand.

[19157]

Die Komotauer Glashüttenwerke Aktiengesellschaft, Komotau, wurden durch Beschluß der Vollversammlung vom 17. April 1943 aufgelöst.

Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen zu melden. 1

Die Abwickler: Ottomar Püschel, Verwaltungs⸗ direktor, Bilin; P. Eduard Hon⸗ Forstinspektor, Stift Tepl;

ranz Mahner, Prokurist, Gieß⸗

hübl⸗Sauerbrunn.

[20227]

Theresienthaler Baumwoll⸗Spinnerei und Weberei Aktiengesellschaft, Wien, 2. Bez., Untere Donaustraße 13. Einladung zu der am 30. September 1943 um 16 Uhr in den Büroräumen der Gesellschaft stattfindenden 71. or⸗ dentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Jahresab⸗ schlusses für das Geschäftsjahr 1942 mit dem Prüfungsbericht des Auf⸗ ichtsrates.

2. Beschlußfassung abschluß.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes

4. Allfälliges.

Jene Aktionäre, welche an dieser

Hauptversammlung teilzunehmen beab⸗ sichtigen, haben ihre Aktien bis späte⸗ stens 25. September 1943 bei der Kasse der Gesellschaft oder bei der Länderbank Wien Aktiengesellschaft zu erlegen, wo⸗ gegen sie die auf ihren Namen lautende Legitimationskarte erhalten, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt. Der Besitz von je 10 Aktien gibt das Recht auf eine Stimme.

über den Jahres⸗

Wien, 3. September 1943. Der Vorstand.

und Aufsichtsrates.

[20126] Das Mitglied des Aufsichtsrates

unserer Gesellschaft Herr Justizrat Dr.

her. Hans David, Bielefeld, ist durch

Tod aus dem Aufsichtsrat

schieden. Oberrahmede, 6. September 1943. August Enders Aktien⸗Gesellschaft.

Adamy.

ausge⸗

[20231] Compania Hispano-Americana de Electricidad, S. A.

Die Herren Aktionäre werden hier⸗ durch zu der ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen, welche am 30. September 1943, vormittags 12 Uhr, in Madrid am Sitze der Ge⸗ sellschaft, Avenida José Antonio 15, stattfinden wird, um über die im Ar⸗ tikel 18 der Satzungen der Gesellschaft aufgeführten Punkte zu beraten und zu beschließen.

Gemäß Artikel 12 der Satzungen der Gesellschaft werden in Deutschland fol⸗ var Banken bezeichnet, bei denen die Herren Aktionäre ihre Aktien bzw. Hinterlegungsscheine einer als. Wert⸗ papier⸗Sammelbank tätigen Reichs⸗ bankanstalt mindestens sieben Tage vorher gegen Empfangnahme einer auf ihren Namen lautenden Stimmkarte hinterlegen müssen:

Berlin: Deutsche Bank,

Frankfurt a. M.: Deutsche Bank

Filiale Frankfurt (Main).

Madrid, den 7. September 1943.

Der Aufsichtsrat.

.“ Konservenfabrik Joh. Braun A.⸗G., Pfeddersheim. Die 37. ordentliche Hauptversamm⸗ lung findet am Mittwoch, den 13. Ok⸗ tober 1943, vormittags 11 ¼ Uhr, im Sitzungssaale der Gauwirtschafts⸗ kammer in Worms, Horst⸗Wessel⸗Straße Nr. 20, statt.

8 Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vorstan⸗ des und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1942/43.

.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Aufsichtsratswahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Diejenigen Aktionäre, welche an der

Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder den darüber lautenden Hinterlegungsschein eines deutschen Notars spätestens bis zum Sonnabend, den 9. Oktober 1943, bei einer der folgenden Stellen zu hinter⸗ legen und bis zum Ablauf des Ver⸗ sammlungstages zu belassen:

1. in Pfeddersheim bei der Gesell⸗ schaft selbst;

2. bei den Niederlassungen der Deut⸗ schen Bank in Worms, Mannheim und Frankfurt a. Main.

Pfeddersheim, 8. September 1943.

Der Vorstand. Paul Hofmann. Dr. Kahlenberg.

[20234] Bergtrans Schiffahrts⸗Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zur ordentlichen Hauptverfammlung für das Geschäfts⸗ jahr 1942 auf Freitag, den 1. Oktober 1943, nachmittags 16 Uhr, nach Danzig in die Geschäftsräume der Bergtrans Schiffahrts⸗A.⸗G., Danzig, Langer Markt 3, ein.

Tagesordnung:

Vorlegung des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes und des Vorschlages für die Gewinnver⸗

teilung sowie des Berichtes des Aufsichtsrats.

.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. 8

Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

.Beschlußfassung über die Aende⸗ rung und Neufassung der Satzung zur Anpassung an das Aktiengesetz.

5. Wahl der Abschlußprüfer für das

Geschäftsjahr 1943.

6. Neuwahl des Aufsichtsrates.

Danzig, den 7. September 1943.

Bergtrans Schiffahrts⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstand. E. Dethloff.

[19519].

Heinr. Hill Aktiengesellschaft zu Hattingen⸗Ruhr. Bilanz zum 31. Dezember 1942.

Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute und unbebaute Grundstücke 483 500,— Abschreibung 18 805,— Hauszinssteuerabgeltungs⸗ konto“ Maschinen.. 4,— Zugang 3 702,70

3 706,70 Abschreibung 3 702,70 Geschäfts⸗ und Betriebs⸗ ausstattung .. . .6. Betriebsanlageguthaben Beteiligungen.... Umlaufvermögen: Warenvorräte Wertpapieer Steuergutscheine.. ypotheken.. arlehn und sonstige For⸗ Hrrnigeeee“ Anzahlungen.. Warenforderungen u. Lei⸗ ungene— Hinterleguunn Kasse, Postscheck⸗ u. Reichs⸗ bankguthaben Andere Bankguthaben.. Sonstige Forderungen.. Rechnungsabgrenzung.

Passiva. Aeiienkapita . Rücklagen:

e 1““ für soziale Zwecke.. für Selbstversicherung. Rücklage für Ersatzbeschaf⸗ undgenn Rückstellungen Verbindlichkeiten: Hypothek Darlehene— Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen u. Leistungen Sonstige Verbindlich⸗ e* Rechnungsabgrenzung.. Gewinn: Vortrag vom 1. 1. 1942 96 378,93 Gewinn 1942 20 474,99

1 126 280 1 056 795 900

25 318

386 538 63 083

117 301 3 000

241 016 64 393

16 6836 30 475

3 705 790 92

1 000 000

150 000

1 360 000 230 000 60 000

44 387 90 000

94 175 996 268 097]9

200 226 10 133

116 85³3

Verlust⸗ und Gewinn

3 705 790/92 rechnung.

Aufwand. Löhne und Gehälter... Soziale Abgaben.. Abschreibungen, auf das An⸗ lagevermögen Ausweispflichtige Steuern Beiträge an Berufsvertre⸗ tumngh Außerordentliche Aufwen⸗ dungen Gewinn: Vortrag vom 1. 1. 1942 96 378,93 Gewinn 1942 20 474,99

1 487 476 80 106 516 66

22 50770 225 917 29

11 587 25 107 209/79

116 853,92

Ertrag. Vortrag am 1. 1. 1942. Ertrag gem. § 132, II, 1 Erträge aus Beteiligungen Zinsen 8 Außerordentliche Erträge

Nach dem abschließend meiner pflichtgemäßen Grund der Bücher und der Gesellschaft sowie der vom

2078 069 71

96 378 93 1832 458 17—

49 977 97 99 237 51

Prüfung

2078 069 41 en Ergebnis auf Schriften der Vorstand er⸗

teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗

sprechen die Buchführung,

der Jahres⸗

abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den

gesetzlichen Vorschriften.

Essen, den 23. Juni 1943.

Dr. Dierks, Wirtschaf Aufsichtsratsmitglied

tsprüfer. er sind: Frau

Josefine Hill, Vorsitzerin, Frau Ise Hill, Frau Anneliese Hill, Dipl.⸗Ing. Carl Kux. Vorstandsmitglieder sind die Herren

Otto Hill und Paul Hill.

Heinr. Hill Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Otto Hill. Paul

Hill.