1943 / 223 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Rieichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 223 vom 24. Septem

.“ 5 8

S. 2

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes e die Firnhtehens gen

munistischen Vermögens vom 26, Mai 1933 RGIl. Seite 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Bermögens vom 14. Juli 1933 RBl. I Seite 479 dem Runderlaß des Reichs⸗ b 8 . 0 274* ministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400 NMBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung tommu⸗ nistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 88 RGBl. 1 Seite 303 wird das hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: 1 Levy, Hermann Israel, geb. 20. 4. 1889 in Hohensalza,

zul. wohnh. gew. in Berlin⸗Charlottenburg, Reichsstr. 5,

Rothholz, Heinz⸗Paul Israel, geb. 28. 5. 1928 Berlin, zul. wohnh. gew. in Berlin⸗Charlottenburg 4, Droysen⸗ straße 12 1 1 Hecht, Isaak Israel, geb. 2. 9. 1877 Kempen, zul. wohnh. gew. in Berlin⸗Schöneberg, Freiherr⸗vom⸗Stein⸗ Straße 9, . 3

Zadek, Erna Sara, geb. Ascher, o 1. Briesen, zul. wohnh. gew. in Berlin, Alexanderstr. 46, Calsé, Willy Israel, geb. 17. 1.1868 Berlin, zul. wohnh.

1 2ꝙyR. J; r 12 I1 str. 49 gew. in Berlin W 15, Uhlandstr. 49, 8

Dimenstein, Rudolf Israel, geb. 26. 11. 1907 Ber⸗ lin, zul. wohnh. gew. in Berlin⸗Reukölln, Anzengruber⸗ straße 6 8 8 8

F enchel, Emmy Sara, geb. 10. 7. 1881 Berlin, zul. wohnh. gew. in Berlin⸗Wilmersdorf, Pariser Str. 27,

Baruch, Marianne Sara, geb. 7. 8. 1864 Hagen, zul. wohnh. gew. in Berlin⸗Grunewald, Hohenzollerndamm EE1X““

Lichtenhein, geb. Knopf, 1881 in Treuenbrietzen, zul. wohnh. ew. Wilmersdorf, Württembergische Str. 12.

Berlin, den 17. September 1943.

Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. F. B.: Dr. Lenter.

Else Sara, geb. 25. 8. in Berlin⸗

1 Bekanntmachung Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über 88 ee; volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den suderen⸗ deutschen Bebleten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers 888 Innern vom 12. Juli 1939 1a 1594,39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi,Jd. 7126,39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen 1 1. des Josef Israel Eisler, geb. 30. 3. 1876 zu Groß Kojkowitz und dessen Ehefrau Zdenka Sara geb. Schwarz, geb. 11. 10. 1886 zu Chlen, beide früher wohn⸗ haft in Trautenau, den Emil Israel Gläßner, geb. 7. 7. 1902 zu Auffig, und dessen Ehefrau Frieda Sara geb. Glaser, geb. 27. 3. 1900 zu Litschkan, beide früher wohnhaft in Aussig, hiermit zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen. Reichenberg, den 18. September 1943. 2 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Anweisung Nr. 1/4Ä3 der Fachabteilun inselindustrie als Bewirtschastungsstelle des für Glas, Keramik und Holzverarbei⸗ tung über die Herstellung von Pinseln und Streichbürsten

Vom 9. September 1943 Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Wa⸗

renverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Anordnung XW/43 des Reichs⸗ beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung (Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen im Lenkungs⸗ bereich Holzverarbeitung und für den Handel mit Borsten und nicht spinnbaren Faserstoffen) vom 12. April 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 85 vom 12. April 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten und im Einvernehmen mit dem Reichsinnungsverband des Bürsten⸗ und Pinselmacher⸗Hand⸗

werks angeordnet: § 1

Die Anweisungen des Leiters der Fachabteilung Pinsel⸗ industrie vom 10. April, vom 25. April und vom 21. Oktober 1942 und die gleichzeitigen Anweisungen des Reichsinnungs⸗ meisters des Bürsten⸗ und Pinselmacher⸗Handwerks gelten als Bestandteile dieser Anweisung. Sie gelten für alle Pin⸗

selhersteller, auch wenn diese weder der Fachabteilung Pinsel⸗

industrie noch dem Reichsinnungsverband des Bürsten⸗ und Pinselmacher⸗Handwerks angehören.

82

Esparto darf bei der Herstellung von Erzeugnissen des

Fertigungsprogramms für Pinsel nicht angeschlitzt werden.

1 Streichbürsten (Decken⸗ oder Plafondbürsten), die nicht aus

Borsten oder Borstenmischungen hergestellt sind, dürfen sowohl

an den Bürstenhölzern wie an den Griffen nicht mehr mit

Metall⸗ oder Eisengewinden ausgestattet sein. 1 8 § 4 -

8 1

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

Diese Anweisung tritt am 20. September 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elfaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. 8

Stuttgart, den 9. September 1943. vL““ Fachabteilung Pinselindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung.

b Lorinser. ““

Anordnung Nr. 14 6 der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichs⸗ stelle für feinmechanische und optische Erzeugnisse über . Meldung von Filmwiedergabegeräten

Vom 17. September 1943 n. 88

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Feag vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung fein⸗ mechanischer und optischer Erzeugnisse vom 29. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 203 vom 30. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet:

§ 1

(1) Wer Tonfilmwiedergabegeräte für 16 mm und Ton⸗ und Stummfilmwiedergabegeräte für 35 mm be⸗ sitzt, benutzt oder in Gewahrsam hat, hat iese bis zum 20. Oktober 1943 schriftlich dem Präsidenten der Reichsfilm⸗ kammer, Berlin W 15, Meinekestr. 21, zu melden (2) Bei der Meldung sind anzugeben: 89

Type 8

2. Verwendungszweck

.Mittlere Benutzungsdauer 8 Falls der Meldepflichtige nicht Eigentümer ist, Name und Anschrift des Eigentümers. v

Von der Meldepflicht sind ausgenommen:

1. Dienststellen der Wehrmacht und der Waffen⸗l.

2. Dienststellen des Reichsarbeitsdienstes.

3. Dienststellen der Organisation Todt.

4. Betriebe des Filmgewerbes, die Mitglieder der Reichs⸗ filmkammer sind, sür die von ihnen ständig benutzten Geräte. 1 4 b

5. Hersteller von Filmwiedergabegeräten für die von ihnen selbst hergestellten Geräte.

§ 3

Ueber meldepflichtige Geräte dürfen Rechtsgeschäfte nur mit Genehmigung der h Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für feinmechanische und optische Er⸗ zeugnisse abgeschlossen werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung, insbesondere die Unterlassung von Meldungen oder die Abgabe unrichtiger Meldungen, werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. v“

(1) Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäaß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 17. September 1943.

Der Reichsbeauftragte 88 für feinmechanische und optische Erzeugnisse.

der Geräte

P. Henrichs.

Mh 8 Anunordnung

zur Regelung der Entgelte für das Ausbessern, Reinigen u

11

Färben von Lederhandschuhen 1 Vom 22 September 1943 . Auf Gund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplanes Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927)

wird angeordnet: 4

Für das Ausbessern, Reinigen und Färben von Leder handschuhen dürfen dem Verbraucher höchstens die in der An

lage aufgeführten Entgelte berechnet werden. § 2 1

Den Annahmestellen für das Ausbessern, Reinigen und

Färben von Lederhandschuhen ist für ihre Tätigkeit vom Re paraturbetrieb ein Rabatt von 33 ½ zu gewähren.

““ Die Preisbildungsstellen können bestimmen, daß einzelne oder alle Betriebe einer Gemeinde oder eines bestimmten Be⸗ zirkes niedrigere als die in der Anlage aufgeführten Entgelte zu berechnen haben. § 4

Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor⸗ schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zu Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforder lichen Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften.

86 . Die Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft.

Berlin, am 22. September 1943.

Der Reichskommissar für die Preisbildung.

Anlage 8

zur Anordnung zur Regelung der 88 für das Aus beessern, Reinigen und Färben von

ederhandschuhen Vom 22. September 1943

Reinigung eines Paares Handschuhe. . 6 Leiinechn then eines Paares Handschuhe (ohne b 111164“* Teilnachnähen eines Paares Handschuhe “] Grsähna Hnäha eines Paares Handschuhe

ohne Aufnaht). IZE“*“ 68 sagh Paares Handschuhe

Ganznachnähen eines cl Arnahht. . inen Daumen einsetzen... .. Einen Schichtel erneuern. 1b erteile erneuern (je En ussärben eines Paares Handschuhe . .. Verschlüsse (einen Druckknopf erneuern)

SSI“

-₰ι

Preußen

Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates

Die achtzehnte Ziehung der Auslosungsrechte der auf den Preußischen Staat übergegangenen Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates findet Montag, den 18. Oktober 1943, vormittags 10 Uhr, öffentlich in unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 106/109, statt.

Berlin, den 22. September 1943.

Preußische Staatsschuldenverwaltung.

] Irv22 Miichtamtliches ““ Postwesen Zahlungsverkehr mit den neu besetzten Ostgebieten Vom 1. Oktober 1943 ab können Zahlungen nach den Reichs⸗ kommissariaten Ostland und Ukraine im Betrage bis zu 1000 Hℳ, für die von der zuständigen Devisenstelle eine Einzel⸗ genehmigung ausgestellt worden ist, unmittelbar durch die Peutsche Reichspost im Postanweisungsdienst oder Postüber⸗ weisungsdienst der Postscheckämter erfolgen.

Wirischaftsten

Arbeitstagung der Rüstung Speer über Entwicklung und Steigerung des deutschen Rüstungs⸗ potentials

Auf Einladung des Reichsmarschalls des Großgeutchen Reiches, Hermann Göring, hatte der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Speer, die führenden Männer der deutschen Rüstung zu einer Arbeitstagung auf einem Flugplas der Luft⸗ waffe im Osten einberufen. Die mehrtägigen eranstaltungen, an denen maßgebliche Vertreter der Luftwaffe, an ihrer Spitze der Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspektor der Luftwaffe, Generalfeldmarschall Milch, sowie die bedeutendsten Persönlich⸗ keiten aus Entwicklung und Fertigung der deutschen Rüstungs⸗ industrie teilnahmen, wurden durch einen Vortrag des Reichs⸗ ministers Speer über die Entwicklung und Steigerung des deut⸗ schen Rüstungspotentials eingeleitet.

Die Arbeitstagung, auf der u. a. Prof. Messerschmitt, Prof. Hertel, Prof. Tank, Dr.⸗Ing. Werner, Direktor Heyne und Di⸗ rektor Frydag sowie Generalmajor Galland, Oberst i. G. von Loß⸗

(1) Zwecks Einsparung von Weißblech sind für die Her⸗ stellung von Emaillelackpinseln Pos. 64 und 65 des Ferti⸗ gungsprogramms möglichst nicht mehr Zwingen, sondern Haarkluppen 11 und 13 mm zu verwenden.

(2) Soweit auf flache Ausführung dieser Pinsel nicht ver⸗ zichtet werden kann, dürfen nur runde Borstenzwingen Nr. 12, 16 und 20 aus Ersatzblech hergestellt, gefalzt und nicht gelötet, verarbeitet werden. b144“

8 5 88

Die Fachabteilung Pinselindustrie und der Reichsinnungs⸗ verband des Bürsten⸗ und Pinselmacher⸗Handwerks als Be⸗ wirtschaftungsstellen des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung behalten sich vor, in besonders be⸗ ründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften ieser Anweisung zuzulassen. 8

berg und Oberst Peltz das Wort ergriffen, schloß mit einer An⸗ sprache des Generalfeldmarschalls Milch. Anschließend fand eine eindrucksvolle Vorführung neuer deutscher Waffen und eine Be⸗ sichtigung jüngst erbeuteter Feindflugzeuge statt.

Leichtmetallprobleme der Gegenwart— Bei allen unseren modernen Waffen haben die Leichtmetalle wegen ihres geringen spezifischen Gewichts und ihrer vorzüglichen

chemischen und technischen Eigenschaften in steigendem Maße Ver⸗

wendung gefunden. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn die

Erze dicher⸗Metalle Aluminium, Magnesium und Silizium in den Vordergdund des Interesses gerückt sind.

Ueber die Leichtmetallprobleme der Gegenwart sprach Prof.

Dr.⸗Ing. habil. Max Haas vor der Technisch⸗Literarischen Ge⸗

sellschaft.Auf Grund 20 jähriger überaus erfolgreicher Arbeit auf

v se ern Fachgebiet bekleidet Prof. Haas einen entscheidenden Posten

für den Werkstoffeinsatz in der Kriegswirtschäft. Als langjähriger belter der Aluminium⸗Zentrale in Berlin und Herausgeber der fuhrenden Fachzeitschrift „Aluminium“ lenkt er seit Kriegsbeginn

als Sachbearbeiter den Werkstoffeinsatz im Oberkommando der Wehrmacht und wurde außerdem zum Leiter des alle Nichteisen⸗ metalle umfassenden Sonderringes Werkstoffe im Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion berufen. In einem interessan⸗ ten geschichtlichen Ueberblick behandelte er die Entwicklung des Hauptleichtmetalls Aluminium, das zu den verbreitetsten Metallen zählt. Es ist mit etwa 8 % am Aufbau der Erdrinde beteiligt und steht damit an erster Stelle vor Eisen, Kalzium, Natrium, Kalium und Magnesium. Wenn es trotzdem als Metall erst wenig über 100 Jahre bekannt ist, so ist das darauf zurückzuführen, daß es nie in elementarer Form in der Natur vorkommt, sondern stets nur als Oxyd, das immer in Verbindung oder in Gemenge mit anderen Mineralien auftritt. Ueberdies war eine Gewinnung im 855 nischen Maßstabe erst möglich, seit durch die Erfindung der Dynamomaschine die für die Aufspaltung des Aluminiumoxyds erforderlichen Energiemengen hergestellt werden konnten. 1

Obwohl die deutsche Forschung entscheidend an der Entdeckung und technischen Industrialisierung dieses Leichtmetalls beteiligt war, ging Deutschland ohne eine eigene Aluminiumgtoßindustrie in den Weltkrieg. Erst von 1915 ab wurde das Versäumte nach⸗ geholt durch den Bau größerer Produktionsanlagen, aber zu spät, um wehrwirtschaftlich entscheiden zu können. Um so stärker ist unsere Stellung im jetzigen Kriege. 86

Wenn auch heute Europa im geschlossenen Aluminiumverband unter deutscher Führung in seinem Raum über genügend Bauxit

erfahrungen nicht gezögert, unter Einsatz großer Forschungsmittel und nie ermüdender Energie eines der industriell und metallurgisch schwierigsten Probleme immer wieder anzugreifen: die Verarbei⸗ tung der deutschen Rohstoffe auf Tonerde, das Vorprodukt des Aluminiums. Jetzt ist auch der Aufschluß von Tonen⸗ Kohlen⸗ aschen und Kohlewaschbergen technisch und praktisch gelöst. So hat die deutsche Forschung auch auf dem Gebiete der Aluminium⸗

versorgung bahnbrechende Pionierarbeit geleistet.

gesehenen

wurde eine neue s7

verfügt, so hat Deutschland in Auswertung der harten Weltkriegs⸗

Wwirtschaft des Auslandes * Lebhafte Emissionstätigkeit in Frankreich

Paris, 23. September. Nach der amtlichen Emissionsstatistik das erste Halbjahr 1943 waren besonders in den Ige. benieelas trizitätswirtschaft und der Metallverarbeitung die Geldaufnahmen sehr umfangreich. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Anahrmn rung der großen Elektrifizierungsprogramme und die Nurelük⸗

machung der Wasserkräfte eine finanzielle Ausrüstung erfordern,

die bei der derzeitigen Liquidität sehr leicht zu erreichen ist. Auch im Bergbau, in der Nahrungsmittel⸗ und Textilindustrie ent⸗ wickelte sich eine lebhaftere Emissionstätigkeit, die weit über dem Durchschnitt früherer Jahre liegt.

Bisher noch zufriedenstellende Beschäftigung in der schweizerischen Maschinen⸗Industrie

Zürich, 23. September. Die Konjunktur in der schweizerischen

Maschinen⸗ und Metallindustrie war nach dem Jahresbericht des Vereins schweizerischer Maschinenindustrieller bisher noch zu⸗ friedenstellend, wenngleich jetzt auch gewisse Rückbildungserschei⸗ nungen festzustellen seien. Vor allem habe die weitere Ver⸗ knappung der wichtigsten Roh⸗ und Hilfsstoffe die Lage ver⸗ schärft, so daß die Betriebe nur mit größten Anstrengungen durchgehalten werden konnten. Lediglich die vorsorgliche Vorrats⸗ haltung, die Umstellung der Industrie auf Ersatzstoffe und die Einfuhren hätten die Engpässe gemildert und die Weiterarbeit er⸗

möglicht. Bei der Erschließung inländischer Versorgungsquellen wurde der Schrottgewinnung besonderes Augenmerk zugewandt. Grundsatzlich sei aber die schweizerische L“ vom Auslande abhängig, denn auch die im Inlande abgebauten Eisen⸗ erze können nur beschränkt im Lande verhüttet werden. Auf dem

Sektor der Nichteisenmetalle sei 1942 eine weitere Verschlechterung eingetreten, obwohl zum Beispiel in der Elektrowirtschaft immer

1 mehr Aluminium an Stelle von Kupfer verwendet werde. Zu

den ständigen Sorgen der Gießerei und Walzwerke gehöre auch die Kohlenbeschaffung. Allerdings habe sich die Kohlenversorgung der Schweiz in den letzten Monaten gehessert, dagegen wird im kom⸗ menden Winter ein Mangel an elektrischer Energie erwartet, weil im diesjährigen Sommer zu wenig Niederschläge waren. Der Schmierstoffmangel konnte von der Maschinenindustrie durch sparsame Bewirtschaftung und Regenerierung von Altölen über⸗ wunden werden. Die Beschäftigung der Maschinen⸗ und Metall⸗ industrie für das Ausland sei immer noch gut, wobei es sich teil⸗ weise allerdings um die Erledigung alter Aufträge handelt.

Erweiterung des schweizerisch⸗ungarischen Austauschvolumens

Budapest, 23. September. Zu den für Ende dieses Monats angesetzten schweizerisch⸗ungarischen Wirtschaftsverhandlungen wird u. a. mitgeteilt, daß über die Verlängerung des am 30. September ablaufenden Wirtschaftsabkommens hinaus eine Erweiterung des bisherigen Austauschvolumens angestrebt werde. Man erklärt, 8 daß die günstigen Ernteargehnisse eine Wiederaufnahme der Weizenlieferungen an die Schweiz ermöglichten, und sieht in der kürzlichen Abmachung über eine Lieferung von 300 000 dz Weizen

8 eine erfolgversprechende Basis für weitere Vereinbarungen. Man 8 Uen dabei fest, da

das im Vorjahre geschlossene Abkommen den rwartungen durchaus vnhecchen hat und daß die darin vor⸗ henen Lieferungen größtenteils auch durchgeführt wurden. 8 Gleichzeitig. unterstreicht man das ungarische Interesse an Er⸗ zeugnissen der schweizerischen Maschinen⸗ und Textilindustrie, das im Rahmen der bisherigen Vereinbarungen nur begrenzt be⸗ rücksichtigt werden konnte. 1

mrzaaar s“

Exportvereinigung der schwedischen Kleinindustrie Stockholm, 23. September. Anläßlich einer Tagung der Svensk stri rganisation, die „Svenska industriers Import⸗ och Exportförening“, gegründet, die haupt⸗ sächlich die Exportinteressen der Kleinindustrie sördern wird. Der Vereinigung hat sich bereits eine große Anzahl von kleineren Industriegesellschaften angeschlossen. Es wird erwartet, daß all⸗ mählich die gesamte Kesnindusirie von dieser Organisation er⸗ faßt werden wird. 8 8

4

Zum Abschluß des finnisch⸗ungarischen Handelsvertrages

SHelsinki, 23. September. Wie das finnische Außenministerium bekanntgibt, sind die Handelsverhandlungen zwischen Finnland und Ungarn am 21. September durch die Unterzeichnung eines Warenabkommens zum Abschluß gekommen. In dem Abkommen

ist der Warenaustausch zwischen beiden Ländern unter erheblicher

Erhöhung der bisherigen Kontingente in Höhe von 750 Mill. Finnmark bis zum 14. August 1944 geregelt worden. Finnland wird hauptsächlich Erzeugnisse seiner Holzindustrie liefern und

landwirtschaftliche Erzeugnisse, wie Getreide, Erbsen und Zwie⸗ beln, ferner Paraffin, Hanferzeugnisse und Arzneien beziehen.

Im Hinblick auf die Bedürfnisse der eigenen Versorgungslage beider Länder, so heißt es in der Meldung, sei die Erweiterung des Warenaustausches als ein Zeichen der traditionellen Freund⸗ schaft zwischen beiden Ländern und der gegenseitigen Hilfsbereit⸗ schaft zu betrachten.

Wiederbelebung nach Kriegsende zu treffen.

vom

Bekämpfung der internationalen Kartelle in Amerika im Zeichen antibritischer Tendenzen

Stockholm, 23. September. Gegen die Vormachtstellung inter⸗ nationaler Kartelle und ihre miß räuchliche Förderung durch die amerikanischen Industrieinteressen ist von dem mit dem New Deal sympathisierenden Teil der USA⸗Presse eine Kampagne unternommen worden, welche duͤrch die Gründung einer neuen Kartellabteilung in der Antitrust⸗Abteilung des Justiz⸗ ministeriumns veranlaßt wurde. Wahrend die Antitrust⸗Abtei⸗ lung sich der Bekämpfung der Großkonzerne widmet, besteht die Aufgabe der Kartellabteilung darin, Grundlagen und Arbeits⸗ weise der bis zum Kriegsausbruch wirksam gewesenen inter⸗ nationalen Kartelle zu ermitteln und Vorkehrungen gegen ihre Als ihr Haupt⸗ zweck wird dabei die Verhinderung der den 1“ brauchern nachteiligen Rohstofftransaktionen britischer Herkunft bezeichnet, wie sie nach dem ersten Weltkrieg im Kautschukkartell, im Zinnkartell und bei anderen Rohstoffen an der Tagesordnung waren. Besonders gegen das internationale Zinnkartell ist seit dem vorigen Monat ein nachdrücklicher Angriff vorgetragen worden, der damit begründet wird, daß das ohne die in jopanischer Hand befindlichen Zinngruben Niederländisch⸗ Indiens ollerdings nur ein Scheindasein führende Kartell für das laufende Jahr die Standardquote Boliviens nur von 46,000 auf 46 800 t gesteigert habe, obwohl Bolivien gegen⸗ wärtig der wichtigste Erzlieferant⸗ des neuen Regierungs⸗ schmelzers in Texas sei. diese geringe Quotenerhöhung wird m USA-Justizministerium als bewußte britische Interessen⸗ politik zugunsten der großen britischen Schmelzer und der Zinn⸗ vorkommen in Belgisch⸗Kongo und sonstigen von England kon⸗ trollierten Teile Afrikas hingestellt. Von der Gegenseite wird auf diese Angriffe geltend gemacht, daß die Produktion der noch im Besitz der Angloamerikaner befindlichen Zinngebiete vom Kartell überhaupt nicht begrenzt werde. Außerdem habe Bolivien selbst seine angeblich so geringe Quote noch nicht erfüllen können, und im übrigen habe das Kartell stets nur für die USA⸗In⸗ teressen gearbeitet, denn besonders in den Krisenjahren nach 1930 hätte der bolivianische Zinnbergbau die Depression nicht überstanden, wenn das Kartell nicht die Erzeugung der wesent⸗ lich billigeren Gruben in Malgya usw. durch Quoten einge⸗ schränkt hätte. Das amerikanische Handelsamt hat gleichzeitig seine Kontrolle über die inländischen Kartelle durch Gründung einer besonderen Abteilung für Industrieverbände im Bureau of Foreign and Domestic Commerce ausgedehnt. Die Aufgabe dieser Abteilung ist die engste Fühlungnahme mit den etwa 2000 Industrieverbänden nationalen Charakters und den etwa 7000 lokalen und auf die Einzelstaaten beschränkten Verbänden. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß die internationalen⸗ Zinninteressen sowohl in New York als auch in London sich über die Möglichkeiten der Nachkriegsverwendung der inzwischen be⸗ trächtlich ausgedehnten Zinnkapazität äußerst besorgt zeigen und der Widerstand gegen die technische Zurückdrängung des Zinn⸗ verbranchs im Wachsen begriffen ist.

Die b“ der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 52 24. September auf 74,00 ℛℳ (am 23. September auf 74,00 R.ℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 23. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 „½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. .

London, 23. September. (D. N. B.) New York 4,02 ½ -4,03 ½, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo 8 Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅜, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 23. September. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Pelsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 23. September. (D. N. B.) [11.ü40 ÜUhr.] Paris 5,85, London 17,32 ½, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ¾ nom., Madrid 39,75, Holland 229 , Berlin 172,55, Lissabon 17,72, Stockholm 102,67 ½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½ B., Buenos Aires 95,50, Japan 101,00 B., Rio 22,25.

Kopenhagen, 23. Septembér. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 23. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki

öffentlicher Anzeiger

Bulgarien (Sofia)

8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G., 17,60 B.,

Buenos Aires 102,50 G.,

104,50 B.

Oslo, 23. September. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B.,

Stockholm 104,55 G., 105

Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 23. September.

(D. N. B.)

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B.,

Silber Barren prompt

In Verlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

Aegypten (Alexandrien und 7,18 „2 e Sev H ezec Ken e ew .„ Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. ““ (Bombay⸗Cal⸗ eutta) .

Dänemark (Kopenhagen).. England (London) Finnland (Helsinki), Frankreich (Parib)h) . Griechenland (Athen) . Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ Ham)h) . ,.. . Iran (Teheran)... Island (Reykiavik) Italien (Rom und Mailand) —⸗ Japan (Tokio und Kobe).. Kanada (Montrea) Kroatien (Agram) See Neuseeland (Wellington)) Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest).. 9. Schweden (Stockholm u. Göte⸗

borg) . Schweiz (Zürich, Basel und Bernm)oh ö Serbien (Belgrad))) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) Türkei (Istanbul) Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika

(New York)

Geld

1 ägypt. Pfund 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes.

1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen

1 engl. Pfund 100 Finnmark 5,06 100 Frs.

100 Drachmen

100 Gulden 100 Rials 14,59 100 isl. Kr. 38,42 100 Lire 9,99

100 Yen 58,591 1 kanad. Dollax 100 Kuna 4,995 1 neuseel. PfFd. 100 Kronen 56,76 100 Escudo 10,19 100 Lei

3,047 52,15

1,868 182,70

100 Kronen

100 Frs.

100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso 1,199

1 Dollar —.

59,46

57,89 4,995 8,591

28,565

1,978

24. September

Brief

1,201

Geld 18,79 0,588 39,96 3,047 52,15 5,06 1,668

132,70 14,59

88,42

9,99 58,591

4,995 56,78 10,19

59,48

57,89 4,995 8,591

28,565 1,978 1,199

22. September

Brief

3,053 52,25

5,07 1,672 182,70 14,61 38,50 10,01. 58,711 5,005 56,88 10,21

59,58

58,01 5,005 8,609

28,605 1,982 1,201

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrikanische Union.

rankreich. 8

zustralien, Neuseeland.. Britisch⸗Indien.. Kanada

.

..28

..„ „„2b2vb295292229b2

ümmmmümmmmm

2222922422222222„2522,222⸗29252222⸗

Vereinigte Staaten von Ameria

Brasilien . ..2090b0095755960b2929999929,-u,ub-be,e,eneneeeeennee

Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098 2,498 0,130

Ausländische Gelbsorten und Banknoten

emeg

Brief

9,91 5,005

Sovereigns.. 29⸗Franecs⸗Stücke.. e. Aegyptische. 873. Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinshe e Australischhhe Belgiscche Brasilianisthe a Britisch⸗IndischeV.. Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große.

10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter. Finnisch 669 Franzbsiscche 1eSee-J eSe e eee. Se⸗ Italienische: große.

10 Lire Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische 1000 Lei und

500 Lei Schwedische: große

50 Kronen und darunter . Schweizer: große

100 Frs. zund darunter . Serbische.

Slowakische: 20 Kronen und darunter

Südafrikanische Uunion.

Türkische

Ungarisch: 100 Pengö und darunter w

Geld

29,38 16,16 4,185 1 ägypt. Pfd. 4,39 1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 0,44 1 austr. Pfd. 2,44 100 Belgas 39,92 1 Cruzeiro 0,08 100 Rupien 22,95

100 Lewa 8,07 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 Finnmark 5,055 100 Frs. 4,99 100 Gulden 192,70 100 Lire 9,98 100 Lire 9,98 1 kanad. Dollar 0,99 100 Kuna 4,99 100 Kronen 56,89

100 Lei 1,86 100 Kronen

100 Kronen 100 Frs. 57,83 100 Frs. 57,88 100 serb. Dinar 4,99

100 slow. Kr. 8,58 1 füdafr. Pfd. 4,89

52,10

59,40

1 türk. Pfund 1,91

100 Pengb

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von

1. Unterfuchungs⸗ und Straffachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebdote,

ertpapieren,

10. Gesellschaften m. b. H., 8. Kommanditgefellschaften auf Aktien, 11. Genoffenschaften,

7. Akciengesellschaften, 9. Deutsche Kolontalgefellschaften,

12. Offene Handels⸗ und Kommanbitgesellschaften,

15. Berschiebene

24. September

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

0,46 2,46 40,08 0,09 28,05

3,09 52,30

5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11

1,68

59,64

58,07

58)02 5,01

8,62 4,41 1,93

22. September

Geld 20,38 16,16 4,185 4,39 0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

8,07 52,10

5,055 4,99 189,70 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89

1,66 59,40 57,88 57,83

4,99

8,58 4,39

Unfall⸗ und unehesen verungen, e

Deutsche N

sbank und vekanntmachungen.

ankausweise,

Brief 20,46 16,22

4,205 4,41

0,46 2,46 40,08 0,09 25,05

3,09 52,30

5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11

59,64 58,07 58,07

5,01

8,62 4,41 1,98

61,02

[21387]

Aufgebot.

3. Aufgebote

Betreffs der 3 ½ Pigen Schatzanwei⸗ sungen des Deutschen Reichs von 1941, Folge III, Buchst. G, Nr. 80 353/54 über je 1000 Eℳ ist die Zahlungs⸗ sperre gemäß 1020 3PO. erlassen worden. 456. F. 319. 43. 8 Berlin, den 21. September 1943. b Amtsgericht Berlin. .

spätestens in b Aufgebot.

F 3/43. Der Bauer Heinrich Brunt⸗ horst in Lüdersfeld Nr. 48 hat das Aufgebot des Sparbuches Nr. 17 016, ausgestellt von der Sparkasse Kreis⸗ sparkasse des Kreises Stadthagen, lautend auf den Namen Wilhelm Brunkhorst in Lüdersfeld Nr. 48 über

gebot des

briefs über 15 000 teilung III Nr.

dem auf

kunde vercegen. Kraftloserk wird.

Der Glasermeister Georg Müssel jun. in Hannover, Leinstr. 28, hat das Auf⸗ verlorengegangenen, auf seinen Namen Hypothelen⸗ ℳ, im Grundbuch von Oesdorf Band 33 Blatt 983 (Eigentümer: (. hann Dau in Bad Pyrmont) in Aö⸗ 1 beantragt. haber der Urkunde wird aufgeforderi, 194 14. Januar 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneren Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ widrigenfalls die ärung der Urkunde erfolgen

Gastwirt Jo⸗

Bad Pyrmont, 18. September 1943. Amtsgericht.

quest aus Königsberg (Pr) haben die [21065] Erteilung eines Erbscheins als gesetz⸗ liche Erben beantragt. Beide Antrag⸗ steller sind Enkelkinder des Matrosen Johann Wilhelm Nordquest, dem Ur⸗ eingetragen großvater mütterlicherseits der Erb⸗über Hafferin und dessen Ehefrau Luise Char⸗ 600,— lotte geb. Torreck. Alle, denen gleiche oder bessere Erbrechte zustehen, werden⸗ Der In⸗ Füfpetgspent sich spätestens am 15. 11. 3 bei dem unterzeichneten Gericht zu melden. Der reine Wert des Nach⸗ lasses. soll ungefähr 25 000 Hℳ betragen. Königsberg (Pr), 18. September 1943. Das Amtsgericht.

1943 15 F

Hi ℳ,

am 31. März

[21395] Beschluß.

Die öffentliche Zustellung der Kraft⸗ loserklärung der von der Ehefrau Helene Bähr, Borgsdorf bei Berlin,

[21396)

August

ein Guthaben von etwa 9603,42 H. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Dezember 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 4, anberaumten Aufgebotstermine seine Kechte anzumelden und die üUr⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde ersol⸗

gen wird. Stadthagen, den 14. September 1948.

Das Amtsgericht.

[21390] Aufgebot. Am 27.

(Pr)

einzige Tochter des

hanna Witt ged.

AMnr r d aFrsapeaha t 8

10. 1941 ist in Königsberg die dortselbst am 22. 11. geborene und wohnhaft gewesene un⸗ verehelichte Dentistin Martha Hedwig Marie Dorothea Helene Zimmerling, Lehrers Zimmerling und dessen Ehefrau, Marie ged. Nerdanest, verstorden. Frau Jo⸗ b Nordquest aus Pillau U und Iedrich Wilhelm Nord⸗

Dianaallee 22/26, dem Kaufmann Hans Bähr, ebenda, unter Nr. 225 des Not.⸗ Reg. 1937 des Notars Dr. Hermann Schild in Berlin erteilten Generalvoll⸗ macht wird bewilligt. Die Veröffent⸗ lichung hat in der gesetzlich vorgeschrie benen Weise auch im Briesetal⸗Boten zu erfolgen.

Oranienburg, 17. September 1943.

Das Amtsgericht.

Rechtsanwalt

1895 28 . W.,

August

rufungsschrift Verhandlung

Durch Ausschlußurteil gerichts Zwickau (Sachs.) vom 26. 8.

verstorbenen L. los erklärt worden. Amtsgericht Zwickau (Sachsf.).

gegen Helene Panköker geb. Korte in Kamen, Roonstr. 69, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagte und Berufungsbeklagte, ist auf die am 4. August 1943 bei dem Berufungsgericht

des Amts⸗

1/42 sind die Anteil⸗

scheine Nr 667, 669 bis 678 und 681 je 50,—

, also zusammen ausgestellt vom Natur⸗

heilverein Zwickau e. V. zugunsten der

1941 in Zwickau (Sachs.) iddy Windisch für kraft⸗

4. Oeffentliche Zuftellungen

In dem Rechtsstreit des Bergmanns Panköker in Roonstraße 69, rufungsklägers, Prozeßbevollmächtigter:

Dr. Hagemann in Hamm

Kamen i. W.,

Klägers und Be⸗

seine Ehefrau Erna

eingegangene Be⸗ Termin zur mündlichen über die Berufung auf

den 3.

[21397]

fiskus (vertr.

November 1943, vormittags 9 % Uhr, vor dem IIlI. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Hamm, Zimmer Nr. 35, bestimmt. Hierzu wird die Be⸗ klagte geladen mit der Aufforderung, sich durch einen beim Oberlandesgericht in Hamm zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die öffentliche Zu⸗ stellung der Terminsladung an die Be⸗ klagte ist bewilligt worden.

Hamm (Westf.), 18. September 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

9 des Oberlandesgerichts. 8

Ich gebe den Juden Gisela Wolken⸗ feld, Erika Herzog und Agatha Arn⸗ stein, alle kroatischer Staatsbürgerschaft, dzt. Aufenthalt unbekannt, auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe. Nr. 633/38), auf, die Liegenschaft E.⸗Z. 170 Kat.⸗Gem. Lainz an den Reichs⸗ durch d

as Luftgau⸗

kommando XVII) bis zum 15. 10. 1943 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt. Wien, den 21. Seßtember 1943. Der Reichsstatthalter in Wien.