1943 / 230 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung

Aenderung der Bezugsbedingungen A und B für unverarbeiteten Branntwein

Vom 12. September 1929 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 214 vom 13. September 1929.)

Die Bezugsbedingungen A und B erhalten folgende Fassung: 8. In Bezugsbedingungen A Ziff. I Abs. 2 bzw. 1

in Bezugsbedingungen B Ziff. I Satz 2:

Bezieher von Branntwein zum regelmäßigen Verkaufs⸗ preise haben auf Verlangen der Reichsmonopolverwaltung den Nachweis der Bezugsberechtigung zu erbringen.

Berlin, den 30. September 1943.

Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. J. V.: Dr. Kaiser.

Anordnung Nr. 59 (FA 23) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von jeder Art von Elektroöfen, elektrisch beheizten Trocken⸗ und Wärme⸗ schränken sowie sonstigen elektrisch beheizten Wärme⸗ behandlungseinrichtungen für die Industrie

8 Vom 30. September 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektro⸗

technischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher

Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird auf Anregung des Arbeitsxinges „Elektroöfen“ im Hauptring ‚Elektrotechnische Erzeugnisse“ mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: § 1 11) Die Herstellung von elektrisch betriebenen Oefen und Wärmebehandlungseinrichtungen einschließlich Maschinen⸗ beheizung für alle Betriebsarten, wie Widerstands⸗, Induk⸗ tions⸗, Lichtbogenbeheizung und Hochstromöfen für die Industrie, ist vom 15. Oktober 1943 an nur noch mit Geneh⸗ migung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs⸗ stelle zulässig. Herstellung im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zusammenbau aus Einzelteilen. (2) Genehmigungspflichtig ist auch der Bau solcher Ein⸗ richtungen für eigene Zwecke. (3) Anträge auf Genehmigung sind beim Arbeitsausschuß „Elektroöfen“ im Hauptring „Elektrotechnische Erzeugnisse“, Berlin NW 40, Friedrich⸗Karl⸗Ufer 2/4, einzureichen. Hand⸗ werksbetriebe müssen ihre Anträge über den zuständigen Reichsinnungsverband an den Arbeitsausschuß „Elektroöfen“ leiten. § 2

(1) Hersteller, die bis zum 15. Oktober 1943 keine Her⸗ stellungsgenehmigung erhalten haben, dürfen Aufträge, die bei ihnen bis zum 15. Oktober 1943 eingegangen sind, noch aus⸗ führen, wenn diese bis zum 31. Januar 1944 ausgeliefert werden. 1 (2) Aufträge auf Ofenarten, für die der Hersteller keine Genehmigung erhalten hat, dürfen noch ausgeführt werden, wenn sie bis zum 15. September 1943 erteilt waren und bis zum 15. Januar 1944 ausgeliefert werden. 8

Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle behält sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen Aus⸗ nahmen von den 1 dieser Anordnung zuzulassen.

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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter⸗ steiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 30. September 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen,

Leiter des Hauptringes „Elektrotechnische Erzeugnisse“.

Bekauntmachung Nr..1¹. ordnung Nr. 52 der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle über Reparaturpflicht

Vom 30. September 1943

1 Die Anlage zur Anordnung Nr. 52 der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeug⸗ nisse vom 28. Juli 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 174 vom 29. Juli 1943) wird geändert und durch nachstehende Vorschrift ersetzt. II. Die durch § 1 der Anordnung Nr. 52 eingeführte Reparatur⸗ pflicht erstreckt sich auf .Elektrische Maschinen, .Rundfunkgeräte, 1 Elektrowärme⸗ und Haushaltgeräte mit Ausnahme der Zur Durchführung von Reparaturen an Heizkissen sind Handwerksbetriebe und Instandsetzungswerkstätten der Elek⸗ trizitätsversorgungsunternehmen nur dann berechtigt, wenn z sich um sogenannte Ueberholungsreparaturen, das sind solche, zu denen keine Ersatzteile benötigt werden, handelt. Zur Vornahme von Reparaturen, zu denen Ersatzteile be⸗ nötigt werden, sogenannte Erneuerungsreparaturen, sind ver⸗ pflichtet: für die Gebiete Schlesien, Oberschlesien, Pommern und Sachsen die Firma Nordman ohn, Görlitz

CStraße 12,

für Reparaturen aus dem übrigen Reichsgebiet die Firma Moldenhauer & Kemper, Potsdam⸗Babelsberg. Berlin, den 30. September 1943. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.

Bekanntmachung

Die am 30. September 1943 ausgegebene Nummer 87 des Reichsgesetzblattes, Teil I, enthält:

Verordnung zur Aenderung der Ersten Durchführungsverord⸗ nung zum Gesetz über die Sicherung der Rugch vnd über Vergeltungsmaßnahmen. Vom 19. Peptentber 1943.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Regelung der Shi depkeise im Wirtschaftsjahr 1943/44. Venr 21. Feptemmber

„Verordnung über Aenderungen in der Marktorganisation der ennoehrrtshat . 22. eprember 1943. venfß Berordnung über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Fetzüden auf Miet⸗ und Pachtverhältnisse. Lom 3. Siebente Durchführungsverordnung zur Verordnung über den nr-es der Reichsforstverwaltung. Lom 29. September 1943. Umfang: ¾ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Eℳℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Vorei unser Postscheckkonto: Berlin 96200. 8 Berlin NW 40, den 1. Oktober 11499. Reichsverlagsamt. ch

nome.

MNichtamtliches

Auus der Verwaltung

Sn steuerliche Behandlung bombengeschädigter Unternehmer

er Staatssekretär im Neichsfinanzministerium. Fri

Reinhardt, nimmt in der Seealerr⸗ LE Steuerfrage bei bombengeschädigten Unternehmern Stellung, um Mißverständnisse und Irrtümer, die in dieser Frage entstanden sind, zu beseitigen. Er weist b hin, daß es den Finanz⸗ ämtern im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung aller Kriegs⸗ verhältnisse selbstverständliche Pflicht sei, Vombengeschöbigfen gegenüber besonders rücksichtsvoll zu sein, soweit es im Rahmen

der allgemeinen Interessen des Volksganzen vertretbar sei. Das Steuerwesen müsse aber in Ordnung bleiben, da jeder sisna⸗ in diese Ordnung zu einer Erschütterung des Steueraufkommens und damit der üaer des Reiches führen könne. Der Staatssekretär befaßt sich besonders mit der Anregung, schwer oder total bombengeschädigten Betrieben den Kriegszuschlag zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer zeitweise zu erlassen. Er weist darauf hin, daß für die Bombenschäden vom Reich Ent chädigung gewährt wird. Diese Entschädigungen sind so bemessen, daß eine Befreiung vom Kriegszuschlag eine Art Schmerzensgeld für Bombengeschädigte bedeuten würde. Ein solches Schmerzens jeld würde aber nicht auf die Unternehmer beschränkt bleiben önnnen, sondern auf die Bombengeschädigten aller Kreise unseres Volkes ausgedehnt werden müssen. Was würden außerdem zu einem solchen Schmerzensgeld alle diejenigen Kreise des Volkes sagen, die in anderer Weise durch den Krieg Schäden erlitten haben? Und was würden die Soldaten sagen, die auch den Kriegs Feüers entrichten müssen, und was unsere Rüstungsarbeiter?

zuschlages anz allgemein führen. Die Folge wäre eine all⸗ Lemeine erhebliche Steuersenkung und eine Erschütterung des undaments der Finanzkraft des Reiches. Der Staatssekretär ebt hervor, daß die Finanzämter keiner besonderen Weisung be⸗ dürfen, um bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ermäßigung von Vornuszahlungen, nachsichtig und großzügig zu sein. Es sei für sie selbstverständlich, solchen Anträgen zu entsprechen, wenn sie talsächlich begründet sind. Die Vorauszahlungen würden er⸗ mäßigt, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft mache, daß sein Einkommen die Höhe, nach der die Vorauszahlungen bemessen sind, nicht erreichen wird. Der Staatssekretär behandelt weiter die Herabsetzung von Zahlungen auf die ““ und auf die Aufbringungsumlage sowie die Frage der Steuernachholungen auf Grund von Betriebsprüfungen. Er betont, daß keinerlei Anlaß bestehe Bombengeschädigten Steuernachholungsbeträge zu erlassen. . und Einkommen, die in der Ver angenheit erzielt worden seien, könnten nicht durch Flie angtis zunichte gemacht werden. Der Erlaß der Steuerwachbolung würde ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber denjenigen Steuerpflichtigen sein, deren Erklärungen von vornherein richtig waren. Die enaaesaeher seien weiter ermächtigt, bei der Belassung von ewinnabführungsbeträgen großzügig zu verfahren, wenn der Betrieb stillgelegt oder durch Feindeinwirkung beschädigt worden ist. Schließlich erklärt der Staatssekretär, daß bei Verzögerungen einer Ueberweisung infolge Bombenschadens das Finanzamt einen Säumniszuschlag nicht erheben werde. Das Finanzamt werde auch zur Stundung einer fälligen Steuerzahlung bereit sein, wenn die durch Bombenschaden des Steuerpflichtigen bedingte Lage es geboten sein lasse.

Wirtschaftsteir

am Erntedanktag Die alte Marschrichtung bleibt

Der Erntedanktag fällt in die kurze S anne Zeit zwischen der Ernte und den Vorbereitungen für die Neniefe hettg⸗ 19— dies⸗ malige Rückschau auf Leistung und Erfolg unseres Landvolkes und seiner Führung weitet sich aus auf das zehnjährige Be⸗ stehen und Wirken der nationalsozialistischen Agrar⸗ und Ernährungspolitik. Es liegt etwas Ein⸗ maliges in der bedeutsamen Tatsache, daß der, Uebergang zur Kriegsernährungswirtschaft keiner grundlegenden Benelcn fen bedurfte. Der Unterschied liegt im Grad, nicht im Wesen. Dabei hatte die nationalsozialistische Agrarwirtschaft, deren tragende Säulen Erzeugungs⸗ und Ablieferungsschlacht 8 die Marktord⸗ nung darstellen, nur eine Anlaufszeit von wenigen Jahren. Heute ist die Erkenntnis Allgemeingut geworden, daß sich auf der deutschen Bauernarbeit das Sein des ganzen Volkes

ʒRechenschaftslegung des Landvolkes

aufbaut und daß ihr Erfolg bestimmend ist für die Arbeits⸗ und Kampfkraft der Nation. 8

Daß dem höchsten Einsatz unseres Landvolkes im gegenwärtigen Existenzkampf und einer weitschauenden und planenden Sührung der Erfolg nicht versagt geblieben ist, zeigt am deutlichsten ein Vergleich der landwirtschaftlichen Erzeugung im ersten und im zweiten Weltkrieg. Die nüchternen Zahlen sprechen hier eine deutliche Sprache und geben ein plastisches Bild von dem, was in den zurückliegenden vier Kriegsjahren auf dem Agrarsektor geleistet und erreicht worden ist. Setzt man die in den Jahren 1915/17 erzielten durchschnittlichen Hektarerträge gleich 100, so betrugen die Hektarerträge in den Hehren 1940/42 bei Winter⸗ roggen 122, bei Sommerroggen 144, bei Winterweizen 120, bei Sommerweizen 135, bei Spelz 122, bei Sommergerste 132, bei Hafer 144, bei Spätkartoffeln 142 und bei Klee 113. Auf keinem dieser Erzeugungsgebiete liegen wir also unter den entsprechenden Ergebnissen des ersten Weltkrieges, sondern überall konnten wir eine beträchtliche Erhöhung der Erträge erzielen. Dieser sinn⸗ fällige Erfolg ist um so höher zu veranschlagen, als es gelungen ist, im Gegensatz zum ersten Weltkrieg, die Feldbestellung nicht nur in vollem Umfange aufrecht zu erhal⸗ ten, sondern auch nach den besonderen Bedürf⸗ nissen des Krieges auszurichten.

Ganz besondere Beachtung verdient die starke Steigerung des Oelfruchtanbaues. Obwohl in dem schweren Winter 1941/42 die Winterölfrüchte durch den harten Frost zum größten Teil vernichtet wurden, hat sich das deutsche Landvolk im Inter⸗

esse der so wichtigen Fettversorgung des deutschen Volkes nicht

davon abschrecken lassen, erneut das Risiko des Winterölfrucht⸗

anbaues auf sich zu nehmen, sondern hat ihn im Herbst 1942 nicht nur in früherem, sondern sogar noch in erweitertem Ausmaße durchgeführt. So wurden die Aussaatflächen für Winterraps und -rübsen 1942 im Vergleich zu 1941 um nicht weniger als 47 v. H. ausgeweitet, im Vergleich zum Jahre 1939 beträgt die Aus⸗ weitung sogar 126 v. H. Es ist also gelungen, den schon vor dem ersten Weltkrieg stark zurück⸗ sengenen DOelfruchtanbau auf seine ur⸗ prüngliche Höhe zu bringen und ihn darüber hinaus noch zu vermehren. Während die Gemüse⸗ erntefläche im Jahre 1917 im Berzhäih zu 1914 um 20 v. H. erbekgegangen war, konnte die Gemüfeerntefläche in der Zeit von 1939 bis 1942 um 92 v. H. vergrößert, also nahezu ver⸗ doppelt werden. Besonders eindrucksvoll sind die Vergleichs⸗ ergebnisse bei den Hackfrüchten, die ja einen besonders großen Arbeitsaufwand erfordern. Im ersten Weltkrieg wies die Ernte⸗ fläche bei Hackfrüchten eine außerordentlich starke Schrumpfung auf; sie war im Jahre 1917 im Vergleich zu 1914 um über 25 v. H. zurückgegangen. 1942 dagegen war sie im Vergleich zu 1939 sogar um 4 5. . ther. Die Getreideerntefläche weist zwar unter dem Einfluß der starken Auswinterungsschäden 1942 im Vergleich zu 1939 einen Rückgang um 10 v. H. auf, 1917 aber betrug dieser im Vergleich zu 1914 19 v. H. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß es sich 1942 nur um einen vorübergehenden, durch katastrophale Witterungseinflüsse bestimmten Rückschlag handelte, der sich nur in einer Verschiebung der Ackernutzung zu⸗ gunsten der Sommerfrüchte auswirkte. Ganz Be eeee hierzu war im Jahre 1917 der Rückgang der Getreideerntefläche Ausdruck einer erlahmenden Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft als Folge der Kriegseinwirkungen. Wie verheerend sich dieses Schwinden der landwirtschaftlichen Leistungskraft im ersten Weltkriege geltend machte, zeigt die geradezu erschütternde Tatsache, daß im Ernte⸗ jahr 1917 bei einer Auswinterung von nur 70 000 ha nicht weniger als drei Millionen Hektar Ackerland unbestellt blieben. Ganz anders im Ernte⸗ jahr 1942, in dem jeder Morgen Land ausgenutzt wurde, obwohl in diesem Jahr die ö eine Fläche von ha ausmachte, die zum zweitenma bestellt werden mußte.

In diesen wenigen Zahlen spiegelt sich die überragende Arbeitsleistung und der opferfreudige Einsatz⸗ wille unseres Landvolkes in solch eindrucksvoller Weise wider, daß wir allen Grund haben, ihm dafür aus vollem Herzen 2 danken. Dabei hat die Verlagerung des Schwergewichts der lckernutzung auf den Oelfrucht⸗, Gemüse⸗ und Hackfruchtanbau eine außerordentliche Arbeitsvermehrung mit sich gebracht, wäh⸗ rend die Arbeitslage der Landwirtschaft im Ernte⸗ jahr 1943 wesentlich schwieriger geworden ist. Zahlreiche Arbeitskräfte, unter ihnen viele Betriebsführer, die bisher noch vom Militär freigestellt waren, wurden zu den Waffen gerufen. Ferner mußte ein erheblicher Teil der fremdvölkischen Arbeiter an die Rüstungsindustrie zu deren Unterstützung wieder abgegeben werden. Das deutsche Landvolk hat sich diesen Kriegsnotwendig⸗ keiten zu keinem Zeitpunkt verschlossen und hat in vollem Bewußt⸗ sein seiner Verantwortung gegenüber Front und Heimat alles getan, um dieser Schwierigkeiten Herr zu werden. Dabei soll mit ganz besonderer Wärme der deutschen Landfrau gedacht werden, die, vielfach auf sich allein gestellt, mit nimmermüder Tatkraft und Opferfreudigkeit immer neue Bürden in Haus und Hof auf sich genommen und damit zu einem wesentlichen Teil zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Erzeugung ei⸗ getragen hat.

Es ist letzten Endes der soldatische Geist unseres Landvolkes, der es zu diesen hervorragenden Leistungen antreibt und befähigt. Schon rüstet sich der Bauer zur Vorbereitung der nächsten Ernte, die unter der Parole „Nahrung ist Waffe“ steht. Damit soll deutlich gemacht werden, daß der Bauer Mitkämpfer ist im großen Freiheitskampf unseres Volkes und sich eingereiht hat in die große Kampffront des totalen Krieges. Es ist die Treue zur Scholle, die Treue zu Volk und Heimat, die dem bäuerlichen Wirken die Stetigkeit und Ausdauer gibt. Diese Stetigkeit zeichnet auch die künftigen agrarwirtschaftlichen Maß⸗ nahmen aus. Es sind im wesentlichen dieselben Parolen, wie sie die ganzen Jahre her vom Reichsnährstand ausgegeben wor⸗ den sind. Dieses Moment bedeutet nicht etwa Schablone oder gar Erstarrung, sondern ist der Beweis höchster Be⸗ währung. An der Schwelle des neuen Wirtschaftsjahres wie an dem Wendepunkt eines neuen Jahrzehnts bäuerlichen Schaf⸗ fens gilt daher für Krieg und Frieden der Leitsatz: Die alte Marschrichtung bleibt! Dr. A. E.

Dieser Weg würde zwangsläufig zur Beseitigung des Kriegs⸗

be-

Wirtschaft des Auslandes 8 Finnlands Staatshaushalt Foß Helsinki, 1. Oktober. Der finnische Staatshaushalt für 1944, der heute dem Reichstag vorgelegt wird, sieht in den ordentlichen Einnahmen einen Gesamtbetrag von rund 15.58 Mrd. Fmk. vor und ist damit um 3 Mrd. Fmt. geunger als im Vorjahre. Diese Verminderung ergibt sich haupfsachlich durch den Wegfall von Kriegsentschädigungen im Zusammenhang mit der Rückgliederung Kareliens. Die ordentlichen Ausgaben sind mit 15,4 Mrd. ver⸗ anschlagt, wobei die Kriegsausgaben wie auch in den 8 ö nicht berücksichtigt sind. In seiner Struktur ist das neue Budget im großen und ganzen in den wichtigsten Positionen denen des Vorjahres angeglichen. Die ö1.“ stellen die Steuern mit 11,8 Mrd. (1943 = 10,7 Mrd.), die Einnahmen aus den staatlichen Anteilen von Industrie⸗ und Handelsunter⸗ nehmungen sowie aus der Land⸗ und Forstwirtschaft mit 915,3 Mill. (471,5 Mill.), ferner 1,3 Mrd. (2,2 Mrd.) Einfuhrzölle und Anleihen von nur einer Milliarde dar.

Bei den Ausgaben wurden neue Anleihen, u. a. 1,4 Mrd. für die Stabilisierung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse aufgenommen sowie 3,8 Mrd. für die Amortisation der Staats⸗ schuld. Der Haushaltsplan ist mit einem geringen Ueberschuß

ausbalanciert. 8 u“ 8 . Verlängerung des ungarisch⸗spanischen Warenabkommens Budapest, 1. Oktober. Das am 15. Juli 1940 abgeschlossene ungarisch⸗spanische Warenverkehrs⸗Abkommen ist kürzlich dur vergenchechse erneut um ein weiteres Jahr bis zum 14. 7. 194 verlängert worden. Nach dem Abkommen sind spanischerseits Lieferungen von Eisenerz, Harz Terpentinöl, Kork und Kork⸗ waren, Pyrit, Lammfellen, 8. zE Südfrüchten und einigen weiteren Erzeugnissen vorgesehen. Dagegen soll Ungarn vor allem Motoren, Traktoren, Maschinenteile, Zucker⸗ und Futterrüben, Kleesamen, Linsen und Bohnen, Därme und Impf⸗ stoffe im Kompensationswege liefern. Der Warenaustausch zwischen beiden Ländern hält sich allerdings in engen Grenzen und erreichte im Jahre 1942 auf beiden Seiten der Handels⸗ bilanz nur etwa 2 Mill. P.

Aufbau der spanischen Küstenschiffahrt

Madrid, 1. Oktober. Im gleichen Rahmen wie der panisch Staat geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um die spanische Ueberseehandels⸗ und Kriegsflotte zu vergrößern und zu ver⸗ Hree sind in vielen Küstenstädten Spaniens kleine se.

erften entstanden, die sich mit der Herstellung von kleinen Küstenfahrzeugen und Fischdampfern befassen. Diese junge Indu⸗ strie geht nach den Aussagen eeblicher Friss einer großen lütezeit entgegen, weil die spanische Küstenschiffahrt insgesamt nur über eine halbe Million Tonnen Schiffsraum verfügt, die einmal den Bedürfnissen nicht gerecht werden kann und zum anderen veraltet ist und in absehbarer Zeit verschrottet werden muß.

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Verbesserungen im spanischen Eisenbahnwesen

Modrid, 1. Oktober. Einen kleinen Beweis für den allgemeinen Wirtschaftsaufstieg Spaniens bilden die seit Beendigung des Bürgerkrieges im spanischen Eisenbahnverkehr und Verbesserungen. Von den vor Ausbruch des Bürgerkrieges im Verkehr befindlichen 69 000 Eisenbahnwaggons waren 1939 nur noch 40 % betriebsfähig. Heute verfügt die serilc⸗ Eisenbahn bereits über 70 870 Waggons, und die ein⸗ chlägigen Werke verfügen für dieses Jahr über Aufträge für 750 Lokomotiven und 2000 Waggons, von denen in den letzten Monaten bereits 128 Lokomotiven und 120 Waggons fertiggestellt wurden.

Trotz zahlenmäßigem Rückgang des Außenhandels Augentiniens Wärtschaftslage günstiger denn je Buenos Aires, 1. Oktober. Rein Flseremnsbig könnte man den

Rückgang des argentinischen Außenhandels als katastrophal be⸗ ichnen. War die Einfuhr Argentiniens in den ersten vier onaten des Jahres 1942 noch mit 597 Millionen Pesos be⸗ iffert worden, so betrug sie in den gleichen Monaten des laufen⸗ 219 Jahres nur noch 356 Millionen. Sie e also wertmäßi um rund 40 % zurückgegangen, aber auch diese 40 sind no⸗ fiktiv, denn die Preise haben enezagen und mengenmäßig ist infolgedessen die Schrumpfung noch stärker, sie beträgt 42 %, da in den vier Vergleichsmonaten der Jahre 1942 und 1943 2 309 000 nur 1 336 000 Tonnen gegenüberstehen. Die Einfuhr blieb sich wertmäßig mit 726 Millionen und 731 Millionen Pesos nahezu gleich, wobei allerdings auch die Preiserhöhung in der Fassach⸗ zum Ausdruck kommt, daß mengeamäͤßig vor allem die Ausfuhr nach Großbritannien um 20 % gesunken ist, und zwar von 2 302 000 auf 1 835 000 Tonnen.

Dieser Rückgang ist ausschließlich auf die Schiffsraumknappheit

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 230 vom 2. Oktober 1943. S.

hüetezefütven. während der Rückgang der Einfuhren durch die nmöglichkeit der Lieferantenländer Großbritannien und der uSA verursacht ist, die die Bedürfnisse der argentinischen Verbraucher decken. Zahlenmäßig ist also die genctitessehe Außenhandelsbilanz wenig eeSes Um so bemerkenswerter ist deshalb die Tatsache, daß die Gesamtwirtschaftslage Argen⸗ tiniens durchaus als gut und vor allem im Vergleich mit den Nachbarländern des Kontinents geradezu als glänzend bezeichnet werden muß. Die Basis dieser Entwicklung ist die weitgehende Autartie des Landes, die auch außenpolitisch nicht ohne Rück⸗ wirkungen blieb, ist doch Argentinien heute das einzige noch neutrale Land Ibero⸗Amerikas. Eine glückliche Verkettung von extensiver Landwirtschaft und Vorkommen größerer Erdöllager haben Argentinien nach dem ersten Weltkrieg zu einem der intensiv industrialisierten Länder Südamerikas gemacht. Es deckt auf den Gebieten der Lebensmittel, Bekleidung und Treib⸗ stoffindustrie seinen Eigenbedarf so weitgehend, daß von einer fühlbaren Verknappung dieser täglichen Verbrauchsgüter keine Nede sein kann. Die für sonstige Zwecke benötigten Devisen⸗ spitzen liefert die Ausfuhr nach de südamerikanis en Nachbar⸗ ländern mit der eigenen Handelsflotte von rund 400 000 Tonnen und die Ausfuhr nach Großbritannien. Wie günstig diese Gesamt⸗ lage ist, mögen vier Hauptfeststellungen zeigen. Während in den meisten Ländern Ibero⸗Amerikas die Lebenshaltungskosten um das Doppelte gestiegen sind, beträgt die Steigerung in Argen⸗ tinien⸗ lediglich zwischen 29 und 40 %. Der Warenumsatz des Landes ist bei guten Verdienstchancen so groß, daß das Land an anlagesuchendem Bargeld keinen Mangel hat. Eine kürzliche Regierungsanleihe wurde deshalb bereits am ersten 8 mehrfach überzeichnet. Die Grundstückkäufe haben sich in den letzten drei Jahren verdoppelt, während die mehr spekulativen Wertpapier⸗ käufe gerade noch gleichblieben. Eine Wertung dieser vier Fak⸗ toren bedeutet, daß die Lebenshaltungskosten keine inflationistische Tendenz zeigen, die Finanzgebarung von Regierungs⸗ und Geschäftswelt gesund ist und eine natürliche Autarkie angestrebt wird, die bereits ihre ebes stabilisierenden Folgen zeigt. Mögen Im⸗ und Export unter den Kriegsfolgen leiden, so zeigt doch das handels⸗ und finanzpolitische Bild Argentiniens ein optimistisches Vorzeichen, welches bisher durch die außenpolitische Neutralität wirksam gefördert wurde.

Australiens Wollindustrie in Gefahr USA als scharfer Konkurrent

Genf, 1. Oktober. Die Nordamerikaner sind bereits am Werk, die australische Baumwollindustrie zu zerstören. Ein dunkler Schatten sei über Nacht über die Wollindustrie des Landes ge⸗ fallen, meldet der Melbourner Korvespondent des „Daily Expreg. Ein jahrhundertealter Pfeiler des S Baumwollhandels drohe einzustürzen. Die nordamerikanische Ersatz⸗Wollindustrie dränge sich in das Geschäft und mache der australischen Wolle

rffte nkurrenz. Die Amerikaner priesen ihre künstliche

olle als haltbarer, wärmer und feuchtigkeitssicherer an. Da die serstenungsesen für die künstliche Wolle verhältnismäßig gering eien, könne die nordamerikanische Ieütsece für. Reklame riesige Gelder ausgeben. Die australische Wollindustrie gebe sich kaum der Hoffnung hin, daß England nach Kriegsende in der Lage sein werde, den Aabraliern ihre Wolle abzunehmen und auf diese e die Wollproduktion zu finanzieren, da es stark ver⸗

Belebung der Wirtschaft in Französisch⸗Indochina

Schanghai, 1. Oktober. Zahl und Höhe der Investierungen in Produktionsunternehmen in Indochina hat in den letzten drei Jahren eine bedeutende Steigerung erfahren, während diejenige in Handelsunternehmungen einen deutlichen Rückgang zeigten. Im letzten Jahr sind 51 neue Gesellschaften mit einem Gesamt⸗ kapital von 44 Mrd. ffrs. gegründet worden; die Kapitalien der schon bestehenden erhöhten sich auf 98 Mrd. ffrs. Die größte Steigerung der Kapitalanlagen ist in Landwirtschafts⸗, Forst⸗ und Fischereiunternehmungen festzustellen, besonders auf dem Gebiet der Baumwoll⸗, Jute⸗ und Reisproduktion. Am sicht⸗ barsten war der Wiederaufstieg der forstwirtschaftlichen Unter⸗ nehmungen, bei denen die Investierungen 18 Mrd. ffrs. betrugen und damit 10 % der gesamten Kapitalinvestierungen bilden.

Der deutsch⸗französische Waffenstillstand und der pazifische Krieg zwangen Indochina, sich soweit wie möglich auf die eigene Produktion zu verlassen. Die Regierung hat stärksten Nachdruck auf den Anbau von Faserpflanzen, insbesondere Baum⸗ wolle, gelegt und zu diesem Zweck die Preise für Rohbaumwolle erhöht und den Anbauern Anleihen ermöglicht. Als Ergebnis dieser Maßnahmen stieg die Baumwollerzeugung gegenüber dem Vorjahr um 24 %. Japanische Baumwollgesellschcften setzen sich inzwischen für neue Versuche im Anbau von Baumwolle ein. Zwischen den lokalen japanischen Behörden und denen von Indo⸗ china sind bereits Verhandlungen im Gange, um das Problem des Landerwerbs zu regeln, denn die japanischen Baumwoll⸗ gesellschaften haben nicht genügend Anbaufläche zur Verfügung.

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Berlin, 1. Oktober. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensm ttelgroßhandels für 100 Kilogramm frei Haus Groß⸗Berlin.) (Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 74,89 bis 78,40, Linsen —,— bis —,—, Speiseerbsen 66,30 bis 70,48, Speiseerbsen, gelbe —,— bis —,—, Gesch. Erbsen, ganze —,— bis —,—, Grüne Erbfen —,— bis —,—, Reis, Italiener, ungl. *) 51,90 bis 62,70, Reis*) —,— bis —,—, ehen —,— bis —,—, Gerstengrütze, alle Körnungen*) 35,40 bis †)36,40, Ha

1. Untersuchungs⸗ und Geraffachen. 2. angsversteigerungen,

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—,

240,00 bis 280,00, Pflaumen, getrocknete —,— bis —,—, Sultaninen

bis 46,00, Speisehirse *)37,40 bis 38,00, Roggenmehl, Type 1790 25,85 bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, Inland 35,40 bis —,—

Brotmehl, Type 2800 26,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 550 37,6 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 46,30 is †) 49,80, Sago, weiß 64,90 bis 68,90, Zucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —,—, Kaffee⸗ Ersatzmischung 68,00 bis 78,00, Röstkaffee, Brasil Superior b. Ertra Prime 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika 458,00 bis 682,00, Trink⸗Schokoladenpulver 162,00 bis —,—, Deutscher Tee

—,— bis —,—, Mandeln, süße, ausgew. —,— bis —,—, Mandeln bittere, ausgew. —,— bis —,—, Kunsthonig, in ½⸗kg⸗Würfelpackung 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Tafel⸗ Bee zvere⸗ 174,00 bis —,—, Markenbutter, in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter, in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter, in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, hebac 319,00 bis —,—, Landbutter, in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl, ausgewogen 173,00 bis —,—, Algäuer Stangen % 130,00 bis 138,00, Bayer. Emmentaler, vollfett 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00. Grieß⸗ teigwaren, gef. u. ungef.: Schnitt⸗ und Bandnudeln, Suppeneinlagen, mittlere, Hörnchen, Bruchmaccaroni 69,00 bis 70,00, Fadennudeln und Spätzle 71,00 bis 72,00, 8) Maccaroni 72,00 bis 73,00, 5) Spaghetti 74,00 bis 75,00, Kümmel, ausgewogen, deutsch 142,25 bis 150,00, Steinfpeisesatz in Papierfäcken 19,60 bis —,—, Steinspeisesalz in Werkspackungen 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in Papiersäcken 21,60 bis —,—, Siedespeisesalz in Werkspackungen 25,80 bis —,—, Zuckersirup in Eimern —,— bis —,—, Himbeersirup —,— bis —,—, Kirschsirup —,— bis —,—, ¹) Marmelade, Vierfrucht, in 12 1- g⸗ Eimern —,— bis —,—, eeue.wae in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹) Erdbeer⸗Apfel, in 12 ¼⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, 1) Apxi⸗ kosen⸗Apfel, in 12 ½¼⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, 7.esS; in 12 ½3⸗Kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹ Kirsch⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹) Johannisbeet⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, 1¹) Dreifrucht⸗Marmelade, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, Verbilligte Vierfrucht, in 12 ½⸗kg⸗Eimern 49,00 bis —,—, Verbilligtes Apfel⸗Nachpreß⸗Gelee 49,00 bis —,—.

Marmelade: Preise ohne Rohstoffzuschlag.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

§ Hartgrießware + 4,— R.ℳ per 100 kg. b

†) Die zweiten Preise verstehen sich für Anbruchmengen. 1b

¹) Preise für Marmelade lt. Kalkulations⸗Verfügung des Reichs⸗ preiskommissars.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 2. Oktober auf 74,00 Rℳ (am 1. Oktober auf 74,00 R.ℳ) für 100 kg. 1

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 1. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., SBeshis 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 1. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengo. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,30, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 1. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 ⁄½ 4,03 ½%, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43— 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires s(ossiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 1. Oktober. (D. N. B.) I12.00 Uhr holl. . [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,68 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. Zürich, 1. Oktober. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 5,87 ½, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 nom., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,70 „½, Stockholm 102,67 ½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 1eg7 B. Sosia b71 V. Prag 17, Budapef 104,50 B., Zagreb 8,45, Athen —,—, Istanbul 3,80, Bukarest 2,37 ¼ B., Kelsinki 8,77 ½ B., Buenos Aires 95,75, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 1. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 1. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 1. Oktober. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New PYork —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B. .

London, 1. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Sitber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

10. Gese .b. D., 13. Unfall⸗ und Invdaltdenversicherungen, 1 2 0 14. Den kauswetfe,

ttsche Relchsbank und n 15. Verschiedene ngen.

8 2 - 8. üEö 1. nnenn ZFene. und Kommanditgesellschaften, . ⸗-⸗-ↄ—————————⸗—y

3. Aufgebote

[22130] Erbenaufgebot. borene ledige Margarethe Schlange vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ Verbindlichkeit haftet.

74 VI 6017/42. Am 20. Oktober (Haberlandt) kinderlos verstorben. vera 1942 ist der in Hamburg wohnhafte Die Verstorbene war die außereheliche Gericht anzumelden. Die Anmelduag Paul Carl Zimmeck, geboren am Tochter der x Näherin hat die Angabe des Gegenstandes und

12. März 1878 in Waldenburg (Schle⸗ Bertha Haberlandt, wohr siorben. Seine Mußter war] 1888 in Charlottenburg,

20818] Erben werden gesucht! S18 März 1942 9 8 Schwerin des Verstorbenen spätestens in dem au

dokan e 9. halten. Urkundliche;

beraumten Aufgebotstermine bei diesem

ihre Forderungen gegen den nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach wesene, auf den Haus⸗ und Fuhrwerks⸗ der Teilung des Nachlasses nur für den besitzer Gustav Hentschel in Gleiwitz, i. Mecklb, die am 24. Januar 1889 ge⸗ den 10. Dezember 1943, mittags 12 Uhr, seinem Erbteil entsprechenden Teil der O. S., Bergwerkstraße 41, gezogene und

von diesem angenommene Wechsel über

Greifswald, den 17. September 1948. 1250,— HRℳ, der bei der Deutschen Das Amtsgericht.

Volksbank e. G. m. b. H. in Hindenburg,

t im Jahre des Grundes der Perde na zu ent⸗ [22028]

eweisstücke sind i- T 2/43 8. Kraftlos erklärt wurde gegangen ist, für kraft

O. S., zahlbar gewesen und am 15. Ok⸗ tober 1927 mangels Jaßlung zu Protest os erklärt wor⸗

ien), ge 8 I 6 Dar⸗ de 2 8 N. Agnes Zimmeck, geboren am BDie gesetlichen Erben werden aufge⸗ Ürschrift oder in Abschrift beizufügen. das Einl.⸗Buch des Spar⸗ und Dar⸗ den. 2. F. 7/42.

6. Oktober 18488 in Würben (Kreis fordert, ihre Erbansprüche bis zum Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht lehenskassenve Striegau) als Tochter des Veeee 1. Januar 1944 beim unterzeichneten melden, können, unbeschadet des Rechtes, Neumarkt⸗Köstendor Ziergärtners Martin Zimmeck und Nachlaßgericht anzumelden. chkeite seiner Ehefrau Johanna geb. Metzner. Schwerin (Meckl.), 8. September 1943. teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗

Verbindlichkei Pflicht⸗ Gen. m. unb. H., mit dem Sitze in var den Verdindlichteiten aus Pflicht. Großtöstendorf, Konto⸗Nr. XVIII 40, e

Amtsgericht Hindenburg, O. S., den 22. September 1943.

Bekanntmachung.

reins für die Gemeinden in Schleedorf, reg.

In der Grundbuchsache Altstadt

Bestzsche Frdn sh zie irfier der, Lvoeranagcgascse, mhe chhabrant dögen verunschügt ewendin; von dan Fog⸗b ch ene in, Biabarntenn, Uber wond, 19 Blatt 11,1and mnichcig

Erblassers oder, falls sie vor ihm ge⸗ der

zuptstadt Schwerin.

Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der 600,46 Rℳ.

storben ist, zunächst ihre Eltern, Ge⸗

schwister oder Geschwisterkinder. Die [22019] Aufgebot.

Erbbrechtigten werden aufgefordert, sich, 3 F. 1/43. Der Landwirt Kurt Mar⸗ ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen 1 8888 bis zum 10. November 1943 zur Sache tens in Greifswald hat als Verwalter seher Erbe nach der Teilung des Nach⸗ (4 VI 6017/42 zu melden, widrigen⸗ des Nachlasses des am 15. Dezember 1942

fas festgestellt werden wird, daß kein in Greifswald verstorbenen, ehemals in anderer Frb⸗ als die Hansestadt Ham⸗ wohnhaft Ke enen Kauf⸗ burg, Gemei , vorhan⸗ 8 8 sse 1t mene enc .“ nefras aen von Nachlaß⸗ sowie für 9 Gläno er, Sh die na Kaßsmann Carl Unger in Hinden⸗ Die Nachlaß⸗ Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn burg, O. S., F. 88 8 Rechts⸗]gestellte, am 13. Oktober 1927 fällig ge⸗

den ist. 8 feahren zur Hamburg, den 10. September 1948. gläubigern beantragt. Das Amtsgericht. Abteilung 74.

gläubiger werden daher aufgefordert, sie sich nicht melden, nur der

nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch

Landgericht Salzburg, Abt. 4, am 27. September 1948.

der Hypotheken Abteilung III Nr. 7 von 33 000 6 ℳ, Gläubigerin: Preußi⸗ sche Hypotheken⸗Aetienbank, und Abtei⸗ lung III Nr. 8 von 80 000 G6 ℳ, Gläu⸗

asses nur für den seinem Erbteil ent⸗122020]

ufgebotsver⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen der angeblich

biger: Landesrat Richard Eschment, an

Aufgebot. Stelle der bisherigen kraftlos geworde⸗

rechenden Teil der Verbindlichkeit. Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ 6 othekenbr otheken⸗ ü die Gläubiger aus. Pflichtteils⸗ gerichts Hindenburg vom 22. 9. 1943 ist ö neue Hypotheken

abhanden gekommene, von Amtsgericht Königsberg (Pr))