1943 / 231 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 231 vom 4. Oktober 1943. 8 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 231 vom 4. Oktober 1943. S. 3

Ze

f) Maße in mm für einen Bruttoinhalt von 1000 Liter

e) Maße in mm für

Reichsprotektor in Böhmen und Mäb ren, eingezogen. Fest⸗ 5p 9 gezog ·; mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗ einen Bruttoinhalt

gestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim 19 1 1 . 1 zul. Reichsprotektor in Prag III, Drazitzplatz 7n, zu melden. gemaß auch im Elsaß in Lothringen, Luxemburg und im Prag, den 29. September 1943 Bezzirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ „de 1 btember ““ essetzten Gebieten Kärntens und Krains. Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag 1.* —₰ V 8 8 Berlin, den 2. Oktober 1943. Kühlmöbeln und Kühlschränken über 250 Liter Inhalt Abt. b Abt. e Der Reichsbeauftragte für Chemie. Vom 27. September 1943 . 11 b 1338 600 (i.g. 1260) Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und Tiefe innen.. 630— Anordnung Nr. 46 (FàA 5 Pumpen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister Tür in)en 580 7 920 580 1480 580 % 1090 580 . g Nr. 5) für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver⸗ 2 der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für

29. Lewitus, Liese Sara, geb. am 3. 5. 1921 in Reichen⸗ 8. Anna Pekinova, geb. Klimes, geb. 9. 7. 1920 in berg, heimatzust. nach Zwittau/Sudetengau, wohnh. gew. Olmütz, zul. Prag XIII, Dobravschitzer Str. 10/II, Prag VII, Holleschowitzer Platz 6, 8* 9. Paula Roubicek, geb. 29. 8. 1867 in Prag, 30. Lindner, Paul Israel, geb. am 30. 9. 1900 in Wien, Prag II, Wenzelsplatz 55, wohnh. gew. Prag XII, Pension „Ametyst“, 10. Ulrich Martinovsty, geb. 27. 7. 1895 in Rokitzan, „Löbl, Suse, geb. am 9. 7. 1928 in Eger, wohnh. gew. zul. Pilsen, Chodengasse 34/0, 1 Eger, Wallensteinstr. 5, 11. Dr. Jaroslav Schulhof, geb, 1. 12. 1899 in Rothh Lobl, Walter, geb. am 10. 4. 1921 in Novy⸗Sad/Ru⸗ Kosteletz, zul. Pardubitz, Gymnasiumstr. 1426, 8 . mänien, wohnh. gew. Eger, Wallensteinstr. 5, „12. Jan Klominek, geb. 10. 10. 1892 in Prag, zul. Loewenthal, Arthur Israel, geb. am 28. 8. 1879 in Prag XI, Svatoplukplatz 2, . Wien, wohnh. gew. Berlin, Fasanenstr. 55, 13. JU Dr. Franz Kri, geb. 28. 9. 1895 in Mostecni, zul. Loewenthal geb. Moris, Ida Rosa Sara, geb. am Pisek, Kolarstraße 1407,

Anordnung Nr. 159

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion von 1000 Liter 8 als Reichsstelle Maschinenbau Marineausführung Landausführung über die Vereinheitlichung von Kühlanlagen, Kühlzellen, linkes

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen

Höhe außen. 1700 1920

Isolationsstärke netto. 80 1 80 ) Maße in mm für einen Bruttoinhalt von 1600 Liter Land⸗ ausführung 8 1.“

ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Ver⸗

15. 8. 1881 in Genua/ Italien, wohnh. gew. Berlin, Fasanenstr. 55, Löwit geb. Eisner, Olly Sara, geb. am 1. 11. 1902 in

Budapest, wohnh. gew. Hohenelbe Nr. 662, 883

Löwy, Schefa, geb. am 2. 12. 1900 in Nürnberg⸗ Stadtkreis, wohnh. gew. Fürth i. Bay., Marienstr. 2/1,

Lustmann, geb. Glückauf, Irma Sara, geb. am 16. 2. 1904 in Reichenberg, wohnh. gew. Reichenberg, Fried⸗ rich⸗Jahn⸗Str. 8,

Michalup, geb. Diamant, Elsa, geb. am 11. 8. 1893 in Novemesto (Slowakei), heimatzust. nach Prag, wohnh. in Großwardein,

Michalup, Erika Angela, geb. am 9. 8. 1925 in Großwardein, heimatzust. nach Prag, wohnh. in Groß⸗ wardein, 1

Mira, geb. Wolf, Marie Sara, geb. am 19. 11. 1900 in

Neutitschein (Mähren), wohnh. gew. Jablunkau Nr. 441,

Krs. Teschen, Nettel, Kurt Israel, geb. am 2. 2. 1894 in Reichen⸗

. berg, wohnh. gew. Reichenberg, Heinrich⸗Liebig⸗Str. 18, Polaczek, Elisabeth Sara, geb. am 13. 5. 1903 in

Reichenberg, wohnh. gew. Reichenberg, Kasernenplatz 9, Pollak, geb. Deutsch, Margit Sara, geb. am 24. 8.

1896 in Nyergesuyfaln Oran (Ungarn), wohnh. gew. Wien IX, Schlickgasse 6/II/I/2,

Pollak, Robert Israel, geb. am 10. 10. 1883 in

Kuttenberg (Böhmen), heimatzust. nach Velky. Jezov, Bez. Tabor, wohnh. gew. Prag I, Rittergasse 26,

.Spiegel, Israel, geb. am 29. 3. 1888 in Berhomet, Bez. Wignitz, wohnh. gew. Jablunkau Nr. 138, Krs. Teschen,

Spitz, Richard, geb. am 1. 6. 1869 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Talgasse 62,

.Dr. med. Schleß, Salomon, geb. am 8. 4. 1879 in Schaulen, wohnh. gew. Leipzig⸗N 22, Marbachstr. 2,

Schön, Leopold, geb. am 10. 3. 1896 in Altona, wohnh. gew. Hamburg, Herrenweide 23 III,

Schwarz, Walter, geb. am 11. 7. 1891 in Boskowitz, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Wien I, Gölsdorf⸗

gasse 3,

.Strauß, geb. Metzger, Lucie Sara, geb. am 12. 2. 1901 in Crailsheim a. d. Jagst, wohnh. gew. Franzens⸗ bad, Beethovenstr. 121,

„Taussig, geb. Taussig, Mignon Sara, geb. am 10. 2. 1897 in Wien, heimatzust. nach Sedlec⸗Kuttenberg, wohnh. gew. Wien IX, Wilhelm⸗Exner⸗Gasse 15,

2. Toepfer, Gustav Israel, geb. am 4. 3. 1865 in Lemberg, heimatzust. nach Karlsbad, wohnh. gew. Wien I,

Schellinggasse 7, Willmann, Alfred Israel, geb. am 7. 9. 1894 in

Wien, heimatzust. nach Nikolsburg, wohnh. gew. Brünn,

Winterhollerplatz 15,

Winter, Therese, geb. am 30. 12. 1890 in Olmütz,

heimatzust. nach Olmütz, wohnh. gew. Wien VI, Wall⸗ gasse 39,

Wolfner, Alfred Israel, geb. am 28. 11. 1900 in

Tachau, Krs. Tachau (Sudetengau), heimatzust. nach Tachau, wohnh. gew. Tachau (Sudetengau).

Prag, den 1. Oktober 1943. Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

.A.: Dr. Weinmann, ⸗Standartenführer.

1— Einziehungsverfügung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 ([RGBl. I S. 479), der VO. über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 (REBl. I S. 1620), der VO. über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911), in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 303), wird hiermit der Nachlaß der Jüdin Bechhöfer, Sasira Sara, geb. 11. 8. 1901 in Zerusalem, zuletzt wohnhaft in Fürth, Friedrichstr. 3, gestorben am 15. 2. 1940, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Nürnberg⸗Fürth. Ott o.

Bekanntmachung „Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen 1. JUDr. Ladislaus Pavlousek, geb. 8. 2. 1900 in Kralup, zuletzt wohnhaft gewesen in Jungbunzlau II, Smetanagass 902, 1 2. Karl Miska, geb. 3. 9. 1867 in Mitschow, Libusa Miska, geb. Chadecek, geb. 28. 9. 1908 in Ostrowetz, beide zul. Prag I1, Waldhauserstr. Nr. 8, Leo Müller, geb. 22. 4. 1884 in Jarotschin, zul. Prag II, U. Karlova 28, . M 4. Milan Laun, geb. 1. 12. 1918 in Prag, zul. Prag VII, Langemarckstr. 14, 5. Ing. Josef Korte, geb. 17. 10. 1887 in Ratolice, zul. Kolin, Ottilie Köpl, geb. 7. 12. 1868 in Pischl, zul. Prag II, Korngasse 34, Olga Lieben, geb. 28. 6. 1883 in Melnik, zul. Prag I, Waldhauserstr. Nr. 8,

Johann Bkezina, geb. 23. 4. 1888 in Neudek, zul.

Prag XVI, Kinskygasse Nr. 61,

.Oldrich Brendl, geb. 28. 1.1898 in Zitschin, zul.

3 Jaroslav Wiesner, geb. 8.

Jitschin,

6.1898 in Chrudim, zul. Chrudim, Husgasse 275,

Adolf Klempfner, geb. 24. 2.1871 in Wien, zul. Prag I, Galligasse 19,

.Jaroslav Brezina, geb. 3. 4. 1886 in Prag, zul.

Prag XII, Na Kleovce 2280,

Benno Wertheimer, geb. 15. 9.1890 in Pilgrams, zul. Pilgrams 211,

Stanislaus Moudkik, geb. 15. 3. 1906 in Prag, Jana

Moudrik, geb. Dvorsky, geb. 27. 12. 1911 in Predlice, beide zul. Prag VII, Holeschowitzer Hafen 33, Bohuslaus Korsa, geb. 8. 6. 1914 in Draschen, zul.

Draschen Nr. 37,

Vladimir Mrazik, geb. 23. 11. 1887 in Kladno, zul.

Prag⸗Bubentsch, Haugwitzstr. 12,

Sophie Heller, geb. 14. 6. 1862 in Wodolka, zul.

Prag II, Tischlergasse 4,

. MüUDr. Doz. Paul Mahler, geb. 23. 4. 1897 in Prag,

zul. Prag V, Valentingasse 14,

Paul Scheller, geb. 12. 4. 1872 in Prag, zul. Prag II,

Korngasse 15,

. Dr. Hugo Einhorn, geb. 14. 8. 1876 in Arnau, zul.

Prag X, Gödingerstr. 121,

. MUDr. Johann Kessler, geb. 5. 9. 1892 in Huk, zul.

Prag⸗Dewitz, Ul. Starodru’niku Nr. 26,

.Wenzel Kulhanek, geb. 20. 9. 1899 in Drahov, zul.

Mesimost Nr. 514,

.Ladislav Pavelka, geb. 21. 4. 1900 in Landskron, zul.

Prag II, Wischehradergasse Nr. 41,

. Hermann Friedrich Wiegmann, geb. 11. 12. 1908 in

Amersfoort (Holland), zul. Prag VII, Sommerberg⸗ straße 62/9,

Paul Gellner, geb. 10. 12.1875 in Jungbunzlau,

zul. Prag II, Korngasse 29,

Wenzel Nypl, geb. 30. 6. 1894 in Hlavno Kostelni, zul.

Hlavno Sudova Nr. 145 Bez. Brandeis,

Franz Mosovsky, geb. 3. 3. 1889 in Dobev, zul.

Rudolf Feistmandl,

Radenin Nr. 64, eb. 26. 6. 1892 in Vizovice,

zul. Prag XIX, Alexanderstr. 42 a,

Alois Fuchs, geb. 28. 4. 1870 in Cadca, zul. Prag I,

Lange Gasse 722,

Franz Hlavacek, geb. 2. 9. 1894 in Binaree, zul.

Prag X, Hohenmauther Str. 4,

. Josef Jost, geb. 30. 9. 1895 in Prag, zul. Prag II,

Brenntegasse 26,

.Mathias Bina, geb. 16. 2. 1892 in Mritsch b. Krems,

zul. Budweis, Tschisov Nr. 15, In Dr. Premysl, Kverka, geb. 5. 10. 1902 in Trotina, zul. Prag XVIII, Am Engelhof 917/7,

Olga Brunner, geb. 28. 10. 1868 in Pschelautsch,

zul. Prag V, Nürnberger Str. 17,

Bohumil Cvejn, geb. 3. 11. 1895 in Nachod, zul. Neu⸗

Jesnitschan Nr. 33, bei Pardubitz, Franz Bartheldy, geb. 17. 11. 1897 in Hohenmauth, zul. Chotzen 861,

Bozena Lednova, geb. 19. 7. 1904 in Neu Bydschow,

zul. Prag X, Sudetenstr. 44,

.Marie Mala, geb. 21. 10. 1895 in Eichen, Prag VII,

Naeglistr. 17, osef Kadlec, geb. 11. 3. 1904 in Voderady, bei

Kolin, zul. Prag⸗Nusl, v Podluzi 1132, . Josef Spurny, geb. 14. 11. 1908 in Prag, zul.

Prag VIII, Chaberska 8,

Jakob Bleier alias Cirhan, geb. 31. 7. 1909 in Ceke (Ungarn), zul. Prag XIX, Grabenzeile 1033,

Ladislav Janda, geb. 9. 6. 1912 in Pilsen, zul. Primislau⸗Tyrschgasse 268,

.Milada Pixova, geb. Kondrova, geb. 25. 1. 1901 in

Letce b. Pilsen, zul. Prag III, Am Goldenen

Brünnl 5/105,

Fritz Reutter, geb. 15. 7. 1893 in Teplitz, Rosa

Reutter, geb. Vocetka, geb. 28. 5. 1902 in Prag, beide zul. Prag XII, Spanische Str. 4,

Friedrich Hula, 8s 10. 6. 1908 in Schwarz⸗Kosteletz, e

zul. Schwarz⸗Kosteletz, Smirschitzkystr. 49,

Karl Braun, geb. 2. 6. 1856 in Lubno, zul. Neu

Bidschow,

Karl Prokop, geb. 8. 10. 1893 in Dolnig Kralovic,

Emilie Prokop, geb. 15. 10. 1893 in Vehlovic, Mi⸗ roslav Prokop, geb. 22. 10. 1922 in Mittelwalde, alle zul. Prag⸗Ninonitz, Rübstichstr. 55,

Dr. Vladislav Rasin, geb. 22. 6. 1900 in Prag, zul.

Prag II, Korngasse Nr. 6,

5. Lawn⸗Tennis⸗Klub, Pilsen, in Pilsen, Emil Meister, geb. 9. 2. 1883 in Prag, zul. Prag I,

Lange Gasse Nr. 35,

Regina Weil, geb. 5. 5. 1863 in Chbit, zul. Prag V,

. Max S

Nürnberger Str. 126, ick, geb. 10. 9. 1903 in Holitz, zul. Prag XIII Hutmachergasse 14, Ferch, tur. Prßg

Jaroslava Pachmann, geb. 3. 5. 1914 in Petschek,

Bau⸗ und

Bruderbun

zul. Prag XIII, Dobravschitzer Str. 10,

ind Spargenossenschaft „Volkshaus und Volkskino in Pardubitz“ und die Zentral⸗Konsum⸗ Erzeugungs⸗ und die Baugenossenschaft „Zukunft in Pardubitz, zul. Pardubitz,

Bruderb „Hort“ insbesondere Logen in Prag I, Königinhof a. d. E., Pilsen, Brünn, Iglau und. Olmütz, Schwesternvereinigung der Prager Loge der Brüder⸗ vereinigung Hort in Prag sowie weitere event. einge⸗ . A1“ Hauptsitz Prag I, Lange Gasse

49,

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den

1. Friedmann, Franz, geb. 21. 8. 1904 in Prag, zuletzt Prag I., Schalengasse Nr. 9, 8 2. „Cenek, geb. 6. 1. 1901 in Svratka, zuletzt eutsch⸗Brod, Untere Gasse Nr. 227, 3. Dité, Karl, geb. 18. 12. 1899 in Reichenberg, zuletzt Ritschan Nr. 695 bei Prag, 4. Hanus, Karl, geb. 4. 11. 1888 in Rotkosteletz, zuletzt Prag XIV., Unter der Gleichen Nr. 119, 5. Budkova, Johanna, geb. 26. 10. 1909 in Görlitz, zu⸗ letzt Prag VII., Langemarckstraße Nr. 11, 6. Si mek, Wenzel, geb. 17. 7. 1918 in Wildenschwert, zu⸗ letzt Gersdorf Nr. 153 Wildenschwert, 8 7. Langpaul, Josef, geb. 2. 3. 1907 in Deutsch⸗Brod, zu⸗ letzt Chrudim, Premysl, Ottokarstraße Nr. 484, 8. Hofman, Jaroslav, geb. 2. 3. 1908 in Kolin, zuletzt Prag XVIII., Hagenstraße Nr. 24, 9. Trojadek, Wenzel, geb. 9. 2. 1902 in Radetitz, zuletzt Beching Nr. 286, . 10. Tesarek, Bohumil, geb. 10. 7. 1904 in Unhost, zuletzt Hohenmauth, Vlatislava Nr. 261, 11. So botka, Josef, geb. 6. 2. 1897 in Ober⸗Reditsch, zu⸗ letzt Ober⸗Reditsch Nr. 163, hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen. Fest⸗ gestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Reichsprotektor in Prag III., Draêitzplatz 7 n, zu melden Prag, den 1. Oktober 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachung

naf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Ges. über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 193 (RGBl. I S. 479) wird in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des ein⸗ Feonenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303) das gesamte Vermögen der Martha Sara Pröhle, geb. Markiewicz, geb. am 6. 3. 1872 in Berlin, ul. wohnhaft in Neumarkt/ Opf., zugunsten des Deutschen eiches eingezogen.

Regensburg, den 27. September 19413.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

Popp.

4 ½ Pige Anleihen des Deutschen Reichs von 1935 und 1937 sowie 4 ½ Pige auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge.

Die Auslosung der am 1. März 1944 zum Nennwert ein⸗ zulösenden Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen der 4 ½ Nigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1935, der Zweiten Ausgabe dieser Anleihe und der 4 ½ Nigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1937 sowie der 4 % Pigen auslos⸗ baren Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge, findet Montag, den 15. November 1943, von vormittags 10 Uhr an öffentlich in unserm Dienstgebäude, Oranienstr. 106/109, statt. 1

Berlin, den 2. Oktober 1943. ““ Reichsschuldenverwaltung.

Anordnung Nr. 15 zur Durchführung der Anordnung I/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Verwertung der Abfälle von Polpvinylchlorid und vinyl⸗ chloridhaltigen Polymerisaten [Igelit und Mipolam])

Vom 2. Oktober 1943

Auf Grund der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ vom 19. Dezember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1 (1) Abfälle von Polyvinylchlorid und vinylchloridhaltigen Polymerisaten dürfen weder vernichtet noch verarbeitet wer⸗ den. Sie sind nach Art, Güte und Farbe voneinander und von anderen Werkstoffen getrennt aufzubewahren und den in Abs. 2 genannten Firmen anzubieten. (2) Es sind anzubieten: Abfälle von 1 a) harten Massen (ohne Zusatz von Weichmachern) an die J. G. Farbenindustrie A.⸗G., Abt. K, Frank furxt /M. 20, b) weichen Massen an die Lieferer dieser Massen oder an die Firma Dynamit Akt.⸗Ges. vorm. A. Nobel & Co., Tcrroisdorf, Bez. Köln, c) harten und weichen Massen an die zugelaässenen Abfall⸗ händler: Marx Albert, Böhla, Bez. Dresden, .Ernst Böhmke, Wuppertal⸗Sonnborn, Heinz F. W. Falten, Berlin⸗Lichterfelde 1, Post⸗ fach 10, Fritz Walther Müller, Dresden N 6, Leipziger Str. 12, Julius Scheuering, Nürnberg, Glockenhofstr. 21, K. Joh. Schmidt & Co., Hamburg 36, Neuerwall 71. 1 § 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 15 der Verordnung über den arenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (Reichsgesetzbl. 1 S. 686) bestraft. Z § 3

Diese Anordnung tritt am 4. Oktober 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim⸗

00 bo

8

its einschließlich 35 qmm nur

elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von isolierten .“ EEEET16“ Klemmen 8TTT11111“““ 8

Vom 30. September 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezmber 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: .

Die nachstehend aufgeführten Klemmenarten marktgängiger isolierter Klemmen dürfen nur noch in den dazu vermerkten Ausführungen hergestellt werden:

„Leuchtenklemmen (Lüsterklemmen)

Nur ein⸗ und zweipolige und nur in Normalaus⸗ führung mit keramischem Körper sowie einfachen gerollten Kopf⸗ oder Stiftschrauben aus Stahl.

Der keramische Körper einpoliger Leuchtenklemmen darf

nicht glasiert werden. 8

Jede Firma darf nur eine Ausführung der einpoligen und eine Ausführung der zweipoligen Leuchtenklemme herstellen. ¹

.Apparateklemmen (wie Bild) Nur zwei⸗ und dreipolige, und zwar nur mit keramischem Körper in Normalausführung, entsprechend nebenstehendem Ab⸗ bildungsbeispiel, mit einfachen gerollten Kopf⸗ oder Stift⸗ schrauben aus Stahl, und zwar: ohne Bodenleiste für Leitungs⸗ querschnitte bis 4 qmm, mit Bodenleiste für Leitungs⸗ querschnitte ab 6 0a wm.

3. Klemmleisten 11““ Jedoch nicht mit Schlitz⸗ und Mantelklemmen. 4. Schalttafelklemmen MAlur entsprechend nebenstehen⸗ der Abbildung mit unglasiertem keramischem Körper für den An⸗ schluß von Leitern mit den Querschnitten 6, 16, 35, 50, 150 qmm, für den Anschluß mit Leitern mit den Querschnitten

noch die schräge Ausführung.

Die zugehörigen Nulleiterkkemmen nur mit zwei Schrauben und in schräger Ausführung für den Anschluß von Leitern mit den Querschnitten 6 und 16 qmm.

88 je eine Ausführung herstellen. 5. Einpolige isolierte Verbindungs⸗ und Abzweigklemmen

Nur mit unglasiertem, keramischem oder Preßstoff⸗

ordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Appa⸗ raten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.

Staatsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1942) mit Zustimmung

Reichswirtschaftsministers angeordnet:

A. Geltungsbereich § 1

1. Der Anordnung unterliegen Kühlschränke mit einem Bruttoinhalt über 250 Liter sowie Kühlanlagen, Kühlzellen, Kühlmöbel, Kühltruhen, Kühlgeräte, Kühltransporteinrich⸗ tungen, die mit Kältemaschinen mit einer Leistung bis ein⸗ schließlich 20 000 kcalsh, bezogen auf eine Verdampfungs⸗ temperatur von 100 C und einer Kühllufttemperatur von + 252 C bei Luftkühlung und Kühlwassertemperatur von + 152 C bei Wasserkühlung (Kleinkältemaschinen) ausge⸗

rüstet sind.

2. Die Anordnung gilt für Betriebe der Industrie, des

Handwerks und des Handels. B. Technische Vorschriften

1 Rohrleitungen

8

Für die Verbindungsleitungen von Maschinen, Apparaten, Ventilen, Steuerorganen usw. sind nur noch nahtlose Prä⸗ zisionsstahlrohre nach DIN 2385 aus Flußstahl in folgenden

Abmessungen zu verwenden: 6X¼ 1, 10 ¼ 1, 12¼ 1, 15 1, 18 1,5, 22 1,5, 28 ¼ 2 mm.

§ 3 Rohrverschraubungen und ⸗anschlüsse

Für Rohrverbindungen und Rohranschlüsse an Maschinen,

Apparaten, Instrumenten, Steuerorganen usw. der unter Punkt 1 genannten Rohrleitungen sind nur noch die in Zu⸗

sammenarbeit zwischen dem

Arbeitsausschuß Kleinkälte⸗

maschinen und der Arbeitsgruppe Armaturen für Kälteanlagen vereinheitlichten Ermetoverbindungen und Ermetoanschlüsse aus Eisen der Baureihe 11 der Firma Metallwerke

Zöblitz AG., Zöblitz im Erzgebirge, wenden. 1““ § 4

Absperrventile

zu ver⸗

Als Absperrventile sind nur noch die in Zusammenarbeit des Arbeitsausschusses Kleinkältemaschinen mit der Arbeits⸗ gruppe Armaturen für Kälteanlagen im Sonderring Arma⸗

turen vereinheitlichten Ventile aus Eisen zu verwenden: für Rohr 6 x 1 mm. 88161611“

Jede Firma darf für jeden benannten Leiterquerschnitt

10 % 1 und 12 Xx¼ 1 mm. . Type Nr. 10/12 151 und 181,5 mm.. Type Nr. 15/18 22 ¼ 1,5 und 28 % 2 mm. Type Nr. 22/28

Nähere Angaben sind vom Sonderring Armaturen, Berlin⸗ Charlottenburg 9, Lin

denallee 15, zu erhalte

Filter und Trockner Als Filter und Trockner sind nur noch die in Zusammen⸗

rper für Leiter mit den Querschnitten 2,5 6 10 16 25 35 70 120 qkmm.

Jede Firma darf für jeden Querschnitt nur eine Aus⸗ ührung von einpoligen isolierten Klemmen herstellen.

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arbeit des Arbeitsausschusses Kleinkältemaschinen mit der Arbeitsgruppe Armaturen für Kälteanlagen im Sonderring Armaturen vereinheitlichten Filter und Trockner aus Eisen

zu verwenden, und zwar

1. kombinierter lösbarer Filter und Trockner.

2. kombinierter unlösbarer Filter und 3. unlösbarer Filter . . . .

Type A Trockner Type B Type C

Isolierteile an Klemmen, welche aus den keramischen Sondermassen der Gruppen II B 1 und II B 2 nach DIN 40 685 bestehen, dürfen nicht mehr glasiert werden.

§ 3

Bei isolierten Klemmen für den Anschluß von Leitern mit

Querschnitten bis 16 amm müssen alle Teile auch strom⸗

führende —, die auf dem Wege der spanlosen Bearbeitung gefertigt werden, aus Stahl bestehen.

Die Vorschriften des § 1 und 2 gelten auch bedarf. .

Die Neuentwicklung von Klemmen, entsprechend § 1 Punkt 1—5, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten. In Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind einzustellen.

Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle behält sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser An⸗ ordnung in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichs⸗ innungsverband des Elektrohandwerks, Berlin⸗Lichterfelde⸗

West, Potsdamer Straße 26, einzureichen. § 7

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. § 8

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der e aSeee und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 30. September 1943. 3 Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.

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für Auslands⸗

8

halten.

6 Größenmaße für Kühlschränke 8

Nähere Angaben sind vom Sonderring Armaturen zu er⸗

Kühlschränke für Innentemperaturen von ¼ 00 C bis + 105 C dürfen nur noch in folgenden Größen und Ab⸗

messungen hergestellt werden:

v 6] 253 400 L 630 L 1000 Liter 1600 Liter 2000 Liter

2. Raummaße a) Maße in mm für einen Bruttoinhalt

von 253 Liter von 400 Liter

Marine⸗ u. Landaus⸗ Marine⸗ u. Landaus⸗

f führung ) führung Göhh mmegmn . .... v 8 970 Greits innen. 650 1030 Tiefe innen.. 1900 400 Tür innen... 2 450 ¼ 920 Höhe außen 8

Marineausführung. 1640 Landausführung 1 Isolationsstärke netto. 80 c) Maße in mm für einen Bruttoinhalt von 630 Liter Marineausführung linkes rechtes Abt. Abt. 1 Höhe innen 970 1470 1135 Breite innen .. 630 470 (i. g. 1100) 870 Tiefe innen . 480 480 620 Tür innen.. 450 920 450 1420 Höhe außen... 1640 . Isolationsstärke netto. 80

¹) Abmessungen mit Marine vereinbart.

I““ 580 920

von 630 Liter Landausführung

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b) Maße in mm für einen Bruttoinhalt

d) Maße in mmi für einen Bruttoinhalt

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Höhe innen

Breite innen

Tiefe innen

Tür in)den.. Söhe außen6

1640 und 2 580 790

Isolationsstärke netto. h) Maße in mm für einen Brutto

mit Oberkühlung Landausführung.

Für den 2000⸗Liter⸗Schrank ist das gleiche Schrank⸗ gehäuse zu verwenden wie bei dem 1600⸗Liter⸗Schrank. Das Oberteil mit Kühlsystem ist abnehmbar aufzusetzen. Aeußere Gesamthöhe des Schrankes 2340 mm.

3. Sondervorschriften für Marinekühlschränke

Die Schränke für die Marine sind zerlegbar herzustellen.

§ 7 Maße und Ausführung von Tiefkühltruhen

Kühlgeräte zur Lagerung von tiefgefrorenen verpackten Lebensmitteln für Innentemperaturen von 150 C bis 200 C (Tiefkühltruhen) dürfen nur noch in folgender Größe und Ausführung hergestellt werden:

1. Bruttoinhalt nur 360 Liter 2. Maße und Ausführung des Truhengehäuses

a) Inhalt der Truhe, der sich ergibt aus dem Pro⸗

dukt der Lichtmaße des Einsatztanks, 360 Liter. Breite der Truhe, über alles gemessen, maximal 840 mm.

Länge der Truhe, über alles gemessen, maximal 1850 mm. Vorstehende, leicht abnehmbare Teile sind dabei nicht mit einbezogen.

Höhe der Truhenabdeckung über dem Boden 900 mm. G Innenabmessungen des Einsatzes im Lichten: Länge 1050 mm Höhe 650 mm Breite 520 mm. Trennwände: Der Einsatz erhält zwei herausnehm⸗ bare Trennwände.

Isolierung: Stärke allseitig 120 mm.

Es ist ein Material mit einer Wärmeleitzahl von höchstens 0,04 kcalm/ho C gemessen bei 00 C und im trockenen Zustand vorzusehen. .

Die Isolierung ist durch entsprechende Maßnahmen gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. 8 Außenverkleidung: Material Stahlblech, beider⸗ seits grundiert, auf der Sichtseite elfenbeinfarbig lackiert.

) Abdeckplatte: Material Stahlblech, emailliert. Deckel: Maße für lichte Deckelöffnung (wahlweisez): 500 ⁄% 6550 500 325 480 1 530 480 265 mm.

Einsatztank: Material Stahlblech, mit beiderseiti⸗

gem Oberflächenschutz. Bodenroste: Stärke 20 mm. Schaukasten: Schaukästen dürfen nicht mitgeliefert werden. Um nachträglich eine einfache Befestigung eines Schaukastens zu ermöglichen, sind die Truhen auf der Abdeckplatte mit Befestigungsbohrungen zu versehen, di mit Blindschrauben zu verschließen sind. Die Bohrungen sind nach der Zeichnung Nr. 124 des Arbeitsausschusses Kleinkältemaschinen auszuführen, die bei der Fachgruppe Druckluft⸗ und Pumpenindustrie, Berlin⸗Charlotten burg 9, Lindenallee 15, hinterlegt ist. 3. Ausführung der Kältemaschinen

Bauform: Kühlung durch direkte Verdampfung. Sämtliche elektrischen Geräte, einschließlich des Antriebs motors, müssen am Aufstellungsort der Truhe ausge⸗ wechselt werden können, ohne daß kältemittelenthaltende Teile geöffnet werden müssen.

Die Maschine ist in das Truhengehäuse einzubauen.

Die Kältemaschine und der Antriebsmotor müssen zur Wartung zugänglich sein. 1

b) Kältemittel: Als Kältemittel sind

Frigen CCl.F. oder Chlormethyl CH⸗Cl zu verwenden. Motorschutz: Der Motor ist durch Motorschutz⸗

schalter oder durch geeignete Stöpselautomaten zu schützen, die in das Truhengehäuse eingebaut sind.

Der Anschluß erfolgt am Motorschutzschalter, an den

Stööpselautomaten oder einer zusätzlich eingebauten Ver⸗

teilerdose. Ein besonderes Anschlußkabel ist nicht mit⸗ zuliefern. Schalter: Zur Abschaltung der Maschine ist ein Schalter vorzusehen, der mit dem Motorschutzschalter oöder dem Temperaturregler vereinigt sein kann, jedoch dürfen nicht beide Apparate einen Schalter besitzen. Temperaturregler: Zur Temperaturregelung ist ein Fühlerthermostat zu verwenden.

Die Temperatur muß einstellbar sein, jedoch ist die Anordnung so zu treffen, daß die Verstellung nur mittels Werkzeug oder erst nach Abnehmen einer Ab eckplatte am Regler vorgenommen werden kann.

Der Regler darf nur eine automatische Schaltweise zu⸗ lassen. Er kann jedoch eine Prüftaste besitzen. Sie darf nicht die Einstellung auf Dauerlauf möglich machen.

3 Der Regler ist im Maschinenabteil der Truhe einzu⸗ 1I1161ö1“

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8

Türen für Kühlräume, begehbare Kühlzellen und Kühlmöbel

für Lebensmittelkühlung sowie Kühlschränke nach § 6

d

880 1480 580 1640 720 ¼ 1700 830 X 1800

dürfen nur noch in folgenden Abmessungen hergestellt werden:

450 920 450 .1420 580 *790 580 ¼920 580¼ 1090