1943 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 233 vom 6. Oktober 1943.

Schuhwaren, die über Lager von Einkaufsvereinigungen gehen (Lagergeschäfte). V. Uebergangsbestimmungen

Für die ab 1. Oktober 1943 berechneten Lieferungen auf Grund von Bestellscheinen der 11. und früheren Bestellschein⸗ periode gilt folgendes: 8 1

Beträgt der Unterschied zwischen den am 1. August 1943 kalkulierten Verarbeitungs⸗ und Vertriebsspannen und den in der Anlage zu Teil II genannten Sätzen mehr als 5 v. H. des Verkaufspreises vom 1. August 1943, und erhöhen sich durch diesen Unterschied die Verkaufspreise um mehr als 5 v. H., so ist dies der Fachgruppe zu melden. Bei dem Ver⸗ gleich scheiden Beträge aus den Nachrechnungen aus. Der Reichskommissar für die Preisbildung entscheidet unter Zu⸗ ziehung des bei der Fachgruppe Hausschuhindustrie gebildeten Halkulationsausschusses darüber, ob und in welchem Um⸗ fange diese Preiserhöhungen durchgeführt werden dürfen. ie Preiserhöhung darf erst durchgeführt werden, wenn der Bescheid des Reichskommissars für die Preisbildung vorliegt.

VI. Ausnahmegenehmigungen

Firmen, welche bis zum 30. September 1943 zulässiger⸗ weise nach der PV III, 1 n. F. höhere Sätze als die in Teil II angegebenen berechnet haben, können zur Vermeidung be⸗ Härten und bei hervorragendem Qualitätsstand hrer Erzeugnisse einen ausführlich begründeten Ausnahme⸗ antrag an den Kalkulationsausschuß der Fachgruppe Haus⸗

schuhindustrie richten. § 3

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. Berlin, den 22. September 1943. 8 Der Leiter der Fachgruppe Hausschuhindustrie. Paul Müller.

Der Leiter der Fachabteilung Holzschuhindustrie. Max Fischer.

Nachtrag 1 zur Anordnung VIII/43

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete (Preis⸗ bildung bei der Arbeitskleidung für männliche Ostarbeiter)

Vom 29. September 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen 8* Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 8. August 1939 (Deutscher Nelganssis und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund der Anordnung des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung über Ermächtigung der Reichsstellen der Spinnstoff⸗ irtschaft zu Preisfestsetzungen vom 16. August 1940 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193 om 19. August 1940) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministers und des Reichskommissars für die Preis⸗

bildung angeordnet: 8 C6““ 8

Ausdehnung der Gültigkeit auf Arbeitskleidung für weibliche Ostarbeiter

Die Vorschriften der Anordnung VIII/43 gelten auch für die Preisbildung bei der Arbeitskleidung für weibliche Ost⸗ arbeiter mit der Maßgabe, daß als EE die Preise für Erzeugnisse der Warengruppe F gelten.

§ 2 Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach en §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und auf Grund der Verordnung über Strafen und Straf⸗ verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften vom 3. Juni 1939 (RGBl. I S. 999) in der Fassung der ng vom 28. August 1941 (RGBl. I S. 539) bestraft.

8

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxembur und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark un den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 29. September 1943. 1ö8“

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

Nichtamtliches

ISDeuutsches Neich

Nummer 28 des Reichsarbeitsblatts vom 5. Oktober 1943 hat folgenden Inhalt: Teil I. Der Reichsarbeitsminister. Städte⸗ ban und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Be⸗ rechnungsgrundlagen für Stahl im Hochbau DIN 1050 Stahl⸗ bauteile von Kranen und Kranbahnen DIN 120. Betr.: Nach⸗ behandlung solcher Bauteile, welche zur Schwerentflammbar⸗ machung von Holz mit Feuerschutzmitteln behandelt wurden, die Ammonphosphate enthalten. Dex Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Arbeitslosenversicherungsfreiheit für Lehrlinge nach § 74 AV.IVG.; hier: nachträgliche Verlängerung der Lehrzeit. Bekr.: Ausfallvergitung; Lehrlinge und Anlern⸗ linge. Gewinnung von Fuhrerianen für den Reichsarbeitsdienst er weiblic,en Jugend. Betr.: Erleichtertes Statut für fran⸗

sche Kriegsgefangene; hier: Umsetzungen beurlaubter Kriegs⸗ gefangener. Verwertung gefundener Gepäckstücke ausländischer

„Leitskröfte. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirt⸗ schaftspolrtik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Sofortmaßnahmen zur Beseitigung von Flieger⸗ und Flakschäden; hier: Mehrarbeits⸗ vergütung. Verrechnungslohn bei Durchführung von Leistungs⸗ lohnarbeit durch Frauen im Baugewerbe. Durchführung der Berufsordnung der Reichstarifordnung für das Baugewerbe; hier: Aufrücken von Hilfsarbeitern in die Gruppe der Pauhelfer, Druckfehlerberichtigung. Personalnachrichten.

Aus der Verwaltung Reichsminister Graf Schwerin von Krosigk über die Kriegs⸗ aufgaben der Finanzverwaltung Gelegentlich der des neuen Oberfinanzpräsi⸗ denten von Hannover, Dr. Rudolf Rinkefeil, sprach in Anwesen⸗

u“ 8* 8 8 .

heit von Oberpräsident Gauleiter Lauterbacher Reichsminister für

Finanzen Graf Schwerin von Krosigk über die Auf⸗

gaben der Finanzverwaltung im Kriege. Sie könnten nur gelöst werden, wenn in der gesamten Verwaltung die denkbar größten Vereinfachungen würden. geder Vorschlag, der diesem Ziel diene, werde geprüft.

Als entscheidend bezeichnete es der Maömcster, die Mittel der Kriegführung herbeizuschaffen und die Währung stabil zu er⸗ halten. Die Frage, ob dies möglich sei, müsse mit einem ein⸗ deuntigen Ja beantwortet werden. Auf alle hiermit in Verbindu stehenden Probleme hinweisend, zeigte Reichsminister Gra Schwerin⸗Krosigk den Weg der Rationierung und der Preis⸗ kontrolle auf. Durch diesen Weg verliere das Geld zwar einen Teil der Kaufkraft, werde aber auf der anderen Seite zwangs⸗ mäßig gehortet. Das Geld behalte seinen Wert, so daß wir vor dem Phänomen stehen, eine sinkende Kaufkraft bei einem gleich⸗ bleibenden Wert des Geldes zu n Es werde sich zeigen, daß diejenigen richtig gehandelt haben, die ihr Geld gespart haben, und umgekehrt diejenigen verkehrt gehandelt haben, die heute ver⸗ suchten, ihr Geld „wertbeständig“ anzulegen.

Der Minister setzte sich dann auch mit allen Fragen der Steuer⸗ erhöhung im Kriege auseinander und wies auf die Gefahren hin, die vom Gelde drohen, das sich einer gesunden Hortung entzieht. Er vermittelte in diesem Zusammenhang einen umfassenden Ein⸗ blick in alle Fragen unserer Kriegsfinanzierung, wobei er sich mit Nachdruck gegen alle Gerüchte wandte, als ob das Aufkommen des WHW. zur Finanzierung des Krieges verwandt würde. Diese Mittel würden selbstverständlich den Aufgaben zugeführt, für sie bestimmt sind. 8 88 6 .

In seinen weiteren Ausführungen faßte der Minister die Auf⸗ so en der Finanzverwaltung in drei grundsätzlichen Punkten zu⸗ ammen: 1. Unbedingte Gerechtigkeit. Es müsse die volle Gewähr dafür gegeben sein, daß unter gleichen Verhältnissen niemand mehr oder weniger Steuern zahlen müsse als andere. 2. Wirt⸗ schaftliches Verständnis für gegebene Notwendigkeiten. 3. So⸗ ziales Verständnis für alle Nöte und Leiden der Menschen. Diese Haltung müsse sich auch in den täglichen Formen des Verkehrs zeigen.

Zum Abschluß seiner Rede sprach der Reichsfinanzminister dem scheidenden bisherigen Oberfinanzpräsidenten Denhard seinen Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus und nahm dann die Verpflichtung des neuen Oberfinanzpräsidenten vor.

Kunst und Wissenschaft

Stärkere Kulturleistung im Kriege: Die Theater

In „Wirtschaft und Statistik“ wird der Stand der deutschen Theaterunternehmungen aus dem Spieljahr 1942/43 veröffent⸗ licht. Daraus ergibt sich eine beachtliche Erhöhung der Kultur⸗ leistungen während des Krieges auch auf diesem für die Ent⸗ spannung so wesentlichen Gebiet. Während 1932/33 91,4 % der C 1““ privaten Theater in Betrieb waren, sind jetzt 95,1 % geöffnet. Die Zahl der Bühnen, die 12 Monate durch⸗ spielen, hat sich von 29,9 % in 1932/33 auf 66,1 % erhöht. Im heutigen Reichsgebiet wurden 262 Staats⸗, Landes⸗ und Stadt⸗ 8 mit 235 450 Plätzen und 13 weitere ohne Anga Platzzahl ermittelt. Dazu kommen die Privattheater.

Wirtschaftsteil

Konzentration des Handels Ein Aufruf Dr. Haylers

Der Leiter der Reichsgruppe Handel und Wirtschaftsgruppe inzelhandel, Dr. Franz hat einen Aufruf zur Konzentration des Handels erlassen, der ich 1’ auf Groß⸗ und Einzelhandel bezieht. In dem 88 der sich ein⸗ leitend mit der Konzentration der industriellen Fertigung auf die Rüstungsindustrie befaßt und auf die Einschaltung des Handels als Rüstungs ndel eingeht, heißt es u. a.:

Durch die Uebertragung der Verantwortung für die gesamte industrielle Fertigung nicht nur im großdeutschen Raum, auch im Generalgouvernement, im Protektorat und in den ge⸗ samten besetzten Gebieten auf Keichsminister Speer, der nunmehr vom zum Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion ernannt wurde, wird eine weitere scharfe Konzen⸗ tration und Verlagerung der Konsumgüterproduktion durchgeführt werden. Die Bedürfnißse der Rüstungsindustrie werden mit an⸗ wachsender Rüstungskapazität ebenfalls steigen.

Dies wird zur 8 haben, daß wir auf dem Konsumgüter⸗ mehr als bisher nur mit der allernotwendigsten Produktion, ie zur Erhaltung der Lebens⸗ und Leistungskraft unseres Volkes ist, rechnen können. Das bedeutet, daß auch die Um⸗ füße unserer Handelsbetriebe, die dank der vorausschauenden

irtschafts⸗ und Bewirtschaftungspolitik unserer Reichsregierung bis einschließlich im vierten Kriegsjahre den Friedensumsätzen in den meisten Branchen ungefähr gleichgeblieben sind im Gegen⸗ atz zum Weltkrieg 1914/1918 —, eine je nach Branche ent⸗ prechende Schrumpfung erfahren werden. Die schweren liegerschäden haben es notwendig gemacht, die allgemeine Ver⸗ orgung mit Textilien durch Sperrung der Reichskleiderkarte zu⸗ nächst einzustellen und nurmehr den Bedürfnissen, d. h. den liegergeschädigten, die Beschaffung von Textilien zu genehmigen. aeihg. Einschränkungen sind auf anderen Gebieten teils ge⸗ geben, teils zu erwarten. Als verantwortliche Kaufleute aber müssen wir damit rechnen und uns auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen einstellen.

Neben dielhs Schrumpfung des Warenmarktes, die in den ver⸗ ranchen bereits erheblich in unseren Betrieben spür⸗ ar ist und die keine vorübergehende Erscheinung sein wird, ent⸗ stand durch die Erhöhung unserer Rüstungskapazität ein neuer Großbedarf an Arbeitskräften in der Rüstungsindustrie. Es ist klar, daß dieser Bedarf nur aus den noch vorhandenen zivilen Sektoren der Winischat gedeckt werden kann. Neben starken Ein⸗ riffen in die Konsumgüterindustrie mußten und müssen aus dem Ha neuerdings Menschen abgezogen werden. Parallel mit diesem Menschenabzug zugunsten der Rüstungsindustrie ging die laufende neue Einberufung, die ebenfalls dem Handel Kräfte, und zwar die besten und zum Teil wichtigsten Kräfte, entzieht. Während

notwendig

der Rückgang des Konsumgütermarktes die Rentabilität des Be⸗ triebes in Frage Ferlan kann, wird die Leistungskraft des Be⸗ triebes durch den Abzug von wichtigen Mitarbeitern, durch Ein⸗ ziehung des Inhabers oder sonskiger wichtiger Gefolgschaftsmit⸗ lieder überhaupt in Frage gestellt. Ein unrentabler Handel ann auf die Dauer seine Kriegsaufgaben genau so wenig er⸗ füllen wie ein Handel, der die nötigen Arbeitskräfte nicht mehr besitzt. Der Handel kann sich aber, genau so wenig wie irgendein anderer im deutschen Volk, der Entwicklung, die der Krieg mit sich entziehen und er kann daher auch nicht davor geschützt werden, daß er bei dringendem Bedarf Menschen für den Kampf um die Erhaltung des Lebens unseres Volkes, sei es zur Rüstung, sei es zur Truppe, abgibt. Wir laufen Gefahr, daß wir nach Ab⸗ schluß dieser Entwicklung eine Vielzahl von Betrieben wohl als leine unternehmerische Einzelzellen, wahrscheinlich jedoch in

vielen Fällen aus Warenmangel unrentabel und personalmäßig schlecht besetzt erhalten, daß sie die vom Handel erwartete Lei⸗ ung während der weiteren Dauer des Krieges weder in der

0 t

ersorgung des Volkes im zivilen Sektor noch in der Zulieferung sns Rüstungswirtschaft erfüllen können. Wir waren und sind der

eberzeugung, daß die Aufgaben des Handels im Frieden und im Krieg am rationellsten und besten vom deutschen Unternehmer vom deutschen Kaufmann gelöst werden. Wir müssen daher jetz von uns aus den Weg finden, wie wir trotz der gegebenen Ver⸗ 11g den Versorgungs⸗ und Vertriebsapparat der deutschen

irtschaft, den ja der deutsche Handel darstellt, leistungsfähig er⸗ halten. Mit einer Vielzahl schwacher Betriebe ist das nicht zu erreichen.

Ich habe vor Monaten schon auf diese Entwicklung hingewiesen und den Gedanken der Schaffung von Kriegsbetriebsgemeinschaften im Handel propagiert, um auf diese Weise in einer Kriegsgemein⸗ schaft bei verringerten Kosten und durch rationelleren insatz der verbleibenden Kräfte auch bei schwindendem Umsatz die Existenz und die Leistungskraft der notwendigen Handelsbetriebe zu er⸗ halten. Dort, wo diesem Appell gefolgt wurde, zeigen sich gute Ergebnisse. Es ist heute mehr denn je notwendig, daß dieser Ge⸗ danke der tre betriebs gernerscha neuerdings aufgegriffen wird, und ich sehe für viele Fälle in ihm eine hean Lösung. Der verknappte Warenstrom wird noch mehr als bisher gelenkt werden müssen, und es ist sicher, daß er nur dorfhin gelenkt wer⸗ den kann, wo die Leistung weitestgehend konzentriert wurde. Die Sicherung der notwendigsten Arbeitskräfte wird von einer ent⸗ sprechenden Konzentration abhängen. Je mehr die Betriebe von sich aus untereinander Konzentrationen vornehmen, desto weniger wird es notwendig, daß von außen in grifsen wird. Es muß aber damit gerechnet werden, daß für ganz bestimmte Aufgaben in Zukunft eine beschränkte Zahl von Betrieben nur noch tätig werden kann. Es ist heute mehr denn je Aufgabe aller Unter⸗ nehmer im Handel und aller in der Organisation Tätigen, an der

Lösung dieser Fragen mitzuarbeiten.

Wirtschaft des Auslandes

Dänisch⸗norwegisches Warenaustauschabkommen 8

Kopenhagen, 5. Oktober. Zwischen Dänemark und Norwegen ist ein Abkommen über den Warenaustausch in der Zeit vom 1. k⸗ tober 1943 bis zum 31. März 1944 geschlossen worden, das eine Ausfuhr dänischer Waren nach Norwegen im Wert von 23 Mill. Kr und eine Ausfuhr norwegischer Waren nach Dänemark im Werte von 28 Mill. Kr vorsieht. Dänemarks Lieferungen an Norwegen werden Lebensmittel sowie verschiedene Industriewaren, darunter Maschinen und Medizinalwaren, umfassen. Dafür wird Norwegen nach Dänemark Kunstdünger, Papier, Papiermasse und andere

offe für die dänische Industrie ausführen.

Spanien baut die Aluminiumerzeugung aus

Madrid, 5. Oktober, In Madrid ist unter dem Namen Em Nacional de Aluminium SA ein neues Unternehmen, das sich mit der Herstellung von Aluminium⸗Fabrikaten befaßt, gegründet worden. Die technischen Anlagen werden in Valladolid errichtet, weil das Werk mit elektrischer Energie von den Duero⸗Werken versorgt werden soll. Es handelt sich bei dieser Gründung um eine Fusion der Electrica Mecanica de Cordoba SA, die von der Banco de Bilbao und dem Nationalinstitut für Industrie finan⸗ ziert wird. Das Betriebskapital der neuen Gefellschaft ist auf 40 Mill. Peseten festgelegt worden. Das Kapital der Electrica Mecanica beträgt 15 Mill. Die Produktion des neuen Unterneh⸗ mens soll den Prozeß von der Bearbeitung der es bis zu Halbfertigfabrikaten und später auch bis zu Fertigfabrikaten um⸗ fassen. In Wirtschaftskreisen hält; man es für möglich, daß sich Spanien auf dem vom Ausland unabhängig machen kann.

ZWI“

General Franco über die Reform der spanischen Land⸗ wirtschaft Madrid, 5. Oktober. Der spanische Staatschef, General ranco, hat sich in seiner Rede vor dem Nationalrat der alange, die er anläßlich der großen Feierlichkeiten zum 7. Jahres⸗ tag der VVT gehalten hat, ausführlich mit den Pro⸗ blemen der spanischen C befaßt. Die Reformen, die dringend ESee seien, müßten sich gleichermaßen auf die Besserung der 899. en Lage der Landbevölkerung als auch auf die Modernisierung der Wirtschaftsmethoden der Landarbeit erstrecken, o erklärte General Franco. Da die Rückständigkeit jedoch keines⸗ alls einheitlich sei und ihre krassesten Formen in den Gebieten es Nordens und Zentralspaniens gesunden habe, während bei⸗ spielsweise die Landwirtschaft der Levanteküste einen hohen Grad

1 8 8 8 8 16“ 8

ebiet der Aluminiumproduktion allmählich

der technischen Vollkommenheit erreicht habe, könne ihre Lösung auch nicht generell nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgen, so daß der neue Staat sich entschlossen habe, in dieser Hinsicht die Durchführung der Reform entsprechend den Erfordernissen jeder Region den Provinzialverwaltungen zu übertragen.

Diese Probleme seien von derartiger Wichtigkeit, daß der Staat zur Beseitigung dieser Rückständigkeit nicht nur die Errichtung von Versuchs⸗ und Mustergütern zur Erziehung und Spezialisie⸗ rung der Bauernschaft durchführe, sondern darüber hinaus zur Zeit mit dem Studium eines Planes über die Einführung eines weit verzweigten landwirtschaftlichen Fachschulwesens für die elemen⸗ tare und höhere Fachausbildung und die Schaffung eines land⸗ wirtschaftlichen Abiturs für die besonders befähigten Söhne von Bauern beschäftigt sei. 8

Als ein weiteres wichtiges Problem besscnec der spanische Staatschef sodann die Sicherung des ländlichen Eigentums, die auf dem Wege über weitere Reformen des Pachtgesetzes und die Schaffung eines neuartigen Kreditinstituts in Zukunft nach und nach ermöglicht werden soll. Darüber hinaus sei eine bedeutsame Arbeit zur Besserung der Verfahren der Saatzucht, der ent⸗ Anwendung von Düngemitteln, der Besserung der Viehrassen, der Ausdehnung des bislang fast noch völlig fehlenden Agrarkredites, der Intensivierung der Wiederaufforstung und der Förderung zur Bildung kleiner landwirtschaftlicher Hilfsindustrien erforderlich.

Das neuartige Kreditinstitut, das nach den Ausführungen General Francos der Regierung für die Festigung der Eigen⸗ tumsverhältnisse auf dem Land vorschwebt, so ga als eine Ergänzung der Arbeiten der staatlichen Hypotheken ank einerseits und des nationalen Wohnungsbauinstituts andererseits gedacht werden und insbesondere auch das bei den heutigen Verhältnissen unlösbare Problem der Wohnverhältnisse auf dem Land einer endgültigen Lösung zuführen. 888

Vor dem Tätigkeitsbeginn der burmesischen Staatsbank Reorganifation der Währung

Tokio, 5. Oktober. Die neu zu gründende burmesische Staats⸗ bank mit einem Kapital von 10 Mill. Rupien soll, Berichten aus Rangun zufolge, bereits am 1. November dieses Jahres die Ge⸗ schäfte Die Bank wird nicht nur eine Staatliche Noten⸗ bank sein, sondern infolge des Mangels an nstigen Bankunter⸗ nehmen n andere normale Hankgeschafte durchführen. In einem vorbereitenden Ausschuß, der seit Mitte August dieses Jahres be⸗ reits mehrfach zusammengetreten ist, wurde als weitere Aufgabe der Staatsbank die Schaffung eines HEEEö und die Reorganisation der Währung besprochen. Nach Eintreffen der in Japan gedruckten neuen Banknoten wird die Rupien⸗Währung auf die Farmefischen Einheiten Kyat und Pya umgestellt werden.

85 565

22347] 1“

8 3 8

Reichs⸗ und Stantsanzeiger Nr. 233 v

8

om 6. Oktober 1943.

S. 3

Japans Wirtschaft wird auf den totalen Krieg lonzentriert

Die Vereinigung des Verkehrs⸗ und Eisen⸗ bahnministeriums in ein Transport⸗ und Verkehrsministerinm und die Errichtung eines neuen Landwirtschafts⸗ und Handels⸗ ministeriums an Stelle des Handels⸗ und Industrieministeriums, welche am Sonnabend Nachmittag in einer Sondersitzung des japanischen Kabinettsrates beschlossen wurde, sind als bedeutsame

Tokio, 5. Oktober.

Naßnahme zur Ausrichtung der SH zu werten.

Raßnahme zur Verstärkung des neuen Munitionsministeriums und des bereits bestehenden Großostasienministeriums anzusehen. Durch die Bildung des Landwirtschafts⸗ und Handelsministeriums oll eine lel gefugs. Japan und Mandschukuo umfassende Wirt⸗

aftsstruktur geschaffen werden, die

eidenden. Phase des Krieges besonders wichtigen

Versorgung Japans völlig autarkisch

Die Ausrichtung auf die Erfordernisse der Kriegführung wird. dadurch betont, daß auch Offiziere der Armee und der Marine

in den neuen Ministerien tätig sein achtung verdient, daß die

ric Verwaktung auf die Krieg⸗ 5* Die geplante Neuordnung ist als zusätzliche—¹(—2,—,

ig verde neue ministerielle Umordnung von Premierminister und Kriegsminister General Tojo sowie anderen e Persönlichkeiten des Kabinetts ausgearbeitet worden 8 Sie ist als letzter Schritt zur Errichtung einer vereinfachten erwaltung im Sinne einer totalen Kriegführung anzusehen.

Stockhholm

London

die in der ent⸗ Pläne, die

zu gestalten, verwirklicht. 8,75,

werden. Besondere Be⸗

Amsterdam, [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York Brüssel 2 Italien Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 5. Oktober. 17,32, 22,67 ½ nom, Lissabon 17,68 ¾, Stockholm 102,67 ½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½¼ B., Sofia.5,371½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb Istanbul 3,50, Buenos Aires 95,75, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 5. Oktober. York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

London, 5. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 %, 111,25 Spanien (ostig.)40,50, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40,

6,85 16,95, 83,64 %, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

[12.00 Uhr holl. Zitt.]

Buenos Aires (offiz.)

5. Oktober. (D. N. B.) 30,11 30,17, Schweiz (Clearing —,—, Madrid

7 7

(D. N. B.) New York 4,31, Madrid 39,75,

[11.40 Uhr.] Brüssel 69,25 Holland 229 ⁵,

Bukarest 2,37 ½ B.,

(D. N. B.)

London

43,63 43,71,

Berlin

Helsinki

—,—, Rio Stockholm,

—,—, Paris Helsinki Oslo —,—, Paris 5,87 1½¼, Oslo, 5. Oktober. B., Mailand

72 55 172,55,

771/ 8,77 ½,

19,34, New London, 5. Oktober.

111,25, Amsterdam 254,70, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. 5. Oktober. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. 88

. (D. N. B.) Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New Yor —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.

4

Stockholm 114,15, Oslo 109,00

(D. N. B.) London 16,85 G.,

London „— G., 17,75 Sah

(D. N. B.) Silber Barren

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Börsenkennziffern für die Woche vom 27. September bis 2. Oktober 1943 Die vom Statistischen Reichsam errechneten Börfenkennziffern stenen sich in der letzten Woche (27. September bis 2. Oktober 1943)

m Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt

oom 27. Atttenturse (Kennzifser 1924 bis

bbis 1926 = 100)

Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr

162,28 157,56

154,22 .

2. 10. bis 25. 9.

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. bin, daß in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist.

Wir weisen darauf

Frankreich

In Berlin festgestellte Notierungen für telegrap hische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

Kanada

Brasilien

Monats⸗ durchschnitt September

9 9. vom 20. 9. Aegypten

Katro)

162,17 157,59 154,12

162,20 157,58 154,01

Gesamt .. 157,76 Kursnivean der 4 %igen Wertpapiere Psandbriefe . 8 11313“ Kommunalobligationen .. . Dtsch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. . . Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder . . Anleihen der Gemeinden .. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen.

102,5 102,50

104,60 105,40 103,61 103,28 105,53 107,93

157,72 157,69

102,50 102,50

102,50 102,50

104,39 105,30 103,50 103,30 105,73 107,50

104,34 dam)

105,21 Jran (Teheran) 103,51 103,30 105,57 107,32

Die Elektrolytkupferuotierung der Bereinigung für deutsche erliner Meldung des „D. N. B.“ am 6. Oktober auf 74,00 Rℳ (am 5. Oktober auf 74,00 R.ℳ) für

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut 100 kg

Bern)

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Alles in Pengo. 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg

Budapest, 5. Oktober. (D. N. B.)

71, Sosia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich

Amsterdam

80,20. (New York)

(Alexandrien und

Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro).. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ eutta) Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhagen)) England (London) D . Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris).... Griechenland (Athenn) 100 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

Jeland (Reykjavik) 100 isl. Kr. 38,42 98,50 Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen Kanada (Montreal)

Kroatien (Agram)

Neuseeland (Wellington) Norwegen (Oslo)

Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗

Serbien (Belgrad)

Slowakei (Preßburg)

Spanien (Madrid u. Barcelona)

Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)

Türkei (Istanbul)

Ungarn (Budapest)

Uruguagy (Montevideo).

Verein. Staaten von Amerika

6. Oktober

Geld Brief 1 ägypt. Pfund 100 Afghani 18,79 18,83 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 1 austr. Pfund 100 Belga 59,96 40,04 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa 3,047 3,053 100 Kronen 52,15 52,25 1 engl. Pfund ö100 heenen 5,06 5,07

ö100 Frs. rachmen 1,668 1,672

100 Gulden 192,70 132,70 100 Rials 14,59 14,61

58,591 58,711 1 kanad. Dollax 100 Kuna 4,995 5,005 1 neuseel. Pfb 100 Kronen 56,76 56,88 100 Escudo 10,19 10,21 100 Lei

100 Kronen 59,46 59,58

100 Frs. 57,89 88,01 100 serb. Dinar 4,995 5,005 100 flow. Kr. 8,591 8,609 100 Pesetas 28,565 28,605

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 1,978 1,982 100 Pengb 1 Goldpeso 1,199

1 Dollar

132,70

4. Oktober Geld Brief

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten solgende Kurse:

Geld

England, Aegypten, Südafrikanische Union.. 9,89

Australien, Neuseeland.. 11“ 5 7,912 Britisch⸗Indin:. „..... 8 74,18

2,098

Vereinigte Staaten von Ameria 2,498

u 0,130

Ausländische Geldsorten und Banknoten

18,79 18,83 0,588 ,592

Sovereinesgs . v. 39,96 20⸗Francs⸗Stücce . Gold⸗Dollars Aegyptische.. Amerikanische: 1000 —5 Dollar 3,047 2 und 1 Dollar 52,15 Argentinische

Australische.. 5,06 Belgische. .“ Brasilianische. 1,668 Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und

darunter 14,59 Dänische: große... 38,42 10 Kr. und darunter

9,99 Englische: 10 * und darunter. 58,591 B v“ S Französische 4,995 Holländische

Italienische: große 56,76 10 Lire

10,19 Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter 59,46 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei 57,89 Schwedische: große

4,995 50 Kronen und darunter.. 8,591 Schweizer: große 23,565 100 Frs. und darunter.. Serbische Slowakische: 20 Kronen und 1,978 darunter Südafrikanische Uunion.. 1,199 Türkische Ungarische: 100 Pengö und

darunter

6. Oitober 4. Oktober Geld Brief Geld Briek Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 für 16,16 16,22 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 4,185 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 Dollar Dollar Pap.⸗Peso 8 0,46 0,44 austr. Pfd. 2,46 2,44 100 Belgas 9: 40,08 39,92 40,908 1 Cruzeiro V 0,09 0,08 0,09 100 Rupien 22,95 23,05

100 Lewa 3,09 3,07 3,09 100 Kronen

100 Kronen 52,30 52,10 52,30 1 engl. Pfd.

100 Finnmark 05* 5,075 5,055 5,075 100 Frs. 98 5,01 4,99 5,01 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 100 Lire 98 10,02 9,98 10,02 100 Lire 1 10,02 9,98 10,02 1 kanad. Dollar 1,01 0,99 1,01 100 Kuna 5,01 4,99 5 01 100 Kronen 57,11 56,89 7 11

100 Lei 5 1,68 1,66 1,68 100 Kronen 100 Kronen 0 59,64 59,40 59,64 100 Frs. 58,07 57,88 58,07 100 Frs. V 58,07 57,83 58,07 100 serb. Dinar 5,01 4,99 5,01

100 flow. Kr. 8,82 8,58 8,62 1 füdafr. Pfd. 4,41 4,39 4,41 1 türk. Pfund 1,93 1,91 1,93

100 Pengö 61,02

Hffentlicher Anzeiger

2. Zwangsversteigerungen.

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen. 3. Aufgebote,

4. Oesffentliche Zustellungen, 5. Verlusft⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung ufw. von Wertpapteren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

7. Aktiengefellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Hanbels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und Invalidenverflcherungen, 14. Deutsche Rei 15. Verschiedene

bank und Bankausweise, anntmachungen.

1. Unterchungs- und 6fraflachen 122479 Beschluß.

010 33/43 Es wird festgestellt, daß der „z5;⸗Hauptscharführer und Kriminal⸗Oberassistent Johann Stege⸗ mann schuldhaft seinem Dienst fern⸗ bleibt und demzufolge gemäß § 17 Abs. 2 DBG. seinen Anspruch auf die Dienstbezüge verliert.

Osnabrück, den 24. September 1943.

Der Oberbürgermeister. 22180]

Die Entmündigung des Johann Bode in Brinkum Truntsucht ist wieder aufgehoben. Amtsgericht Syke, 27. September 1943.

3. Aufaebote

Beschluß.

UR2 II 460/43. Die Frau Eva Ku⸗ bala, geborene Kocyan, aus Skotschau, Schlachthofstraße Nr. 7, hat beantragt, ihren Mann Johann Kubala, geboren am 6. Mai 1896 in Hermanitz⸗Ustron, uletzt in Mosty bei Jablunkau wohn⸗ aft gewesen, der als Angehöriger der ehem. polnischen Polizei mit seiner Be⸗ örde am 1 September 1939 nach dem

sten evakuierte und vermutlich in die

Hände der Russen fiel und liquidiert wurde, da keine Nachricht mehr von ihm einlief, für tot zu erklären. Der

bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ sordert, sich spätestens in dem auf den 29. Dezember 1943, 11,30 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermin zu mel⸗ den, widrigenfalls seine Todeserklärung ersolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen erteilen können, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Jablunkau, den 29. September 1943.

Das Amtsgericht. Dr. Woynar, Amtsgerichtsrat.

Beschluß.

67 VI 59/43. Am 14. Januar 1943 Frankfurt (Main) die am 8. 1. geborene ledige Emma Maus, L“ Staatsangehörige, gestorben. hie war eine Tochter der hier wohn⸗ aft gewesenen Eheleute Christoph Naus, geboren in Bad Nauheim am

. 6. 1814, und der Anna Elisabethe b. 88 geboren in Kirchlotheim bei rzhansen (Oberhessen) am 21. 2: 1836. Da ein Erbe s Nachlass⸗3

8

Arbeiters wegen

diesem

bisher nicht ermittelt werden konnte, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 31. 12. 1943 bei dem unterzeichneten Gericht zur An⸗ meldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nach⸗ laß beträgt ungefähr 6500,— H. ℳ. Fenth (Main), den 27. 9. 1943. Das Amtsgericht. Abteilung 67.

[22482]

Amtsgericht Rottenburg (Neckar).

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Rottenburg a. N. vom 19. 8. 1943 wurde auf Antrag des Albert Layh, Fabrikarbeiter in Bodelshausen, und seiner Ehefran Anna geb. Wagner der Grundschuldbrief Form. Nr. 15 444 vom 30. April 1930 über die am gleichen Tage im Grundbuch von Bodelshausen Heft 257 Abt. III Nr. 7. eingetragene Eigentümergrundschuld von 1500 0 ℳ, verzinslich zu 10 v. H., für kraftlos erklärt.

[22488] Durch Ausschlußurteil vom 30. 9. 1943 ist der Hypothekenbrief über die für die verw. Fraun Marie Zimmer⸗ mann geb. Uckert in Belzig im Grund⸗ buch von Kriescht Band II Blatt 48 in Abt. III unter Nr. 2 eingetragene Aufwertungshypothek von 750,— 6.ℳ für kraftlos erklärt worden. 3. F. 3/43. Sonnenburg, Neum., 1. 10. 1949. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen

[22349] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Erna Evertz geb. Weber in Darlingerode 160, Prozeßbevolkmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Voigt in Wernigerode, klagt gegen den Auto⸗ schlosser Heinz Evertz, z. Zt. unbe⸗ kannten Anfenthalts, frü er in Dar⸗ lingerode 160, gegeh Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aus Verschulden und auf Kosten des Be⸗ klagten zu scheiden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt, Richard⸗Wagner⸗Straße Nr. 52, 1. Stockwerk, Strafkammersaal, auf den 20. Dezember 1943, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei Gericht zugelassenen Rechts⸗

8

anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Halberstadt, den 1. Oktober 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[22485] Oeffentliche Zustellung.

Der Tischler Alois Fikus, Graudenz, Obere Thorner Straße 36, Streitbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Fiedler in Graudenz, klagt gegen Frau Marta Fikus, wiederverheiratete Szezepkowski, geb. Klinger, zuletzt wohnhaft Graudenz, Amtstraße 11, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage auf Ghesche dung aus § 55 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Graudenz auf den 20. November 1943, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Streitbe vollmächtigten vertreten zu lassen.

Graudenz, den 30. September 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [22486] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Helene Hornik aus Gieschewald⸗Süd, Schillerstraße 10, II1“ Rechtsanwalt

romlowitz in Mpyslowitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Gru⸗ benarbeiter Richard Hornik, früher in Gieschewald⸗Süd, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 BGB. Wir laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 17. November 1943, vormittags 10 ½ Uhr, mit der Auffor⸗ derung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den 22. September 1943.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[22351] Oeffentliche Zustellung.

2. R. 443/483. Haas, Katharina, Buchhalterin, München, Landwehrstr. Nr. 40/I, Kläger, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Dr. Otto Friedrich in München, klagt gegen Haas, Franz, Ingenieur, München, zuletzt Sao Paulo, Brasilien, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Ehescheidung mit dem Antrag zu erkennen: 1. Die Ehe der Streits⸗ teile wird geschieden. 2. Die Kosten des Rechtssrets werden

1u“ 5

gegenein⸗

84

ander aufgehoben. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zi⸗ vilkammer 2 b des Landgerichts Mün⸗ chen I auf Dienstag, den 21. Dezem⸗ ber 1943, vormitags 9 Uhr, Sitzungs⸗ saal 146/I, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. München, den 29. September 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts München I.

5. Verlust⸗ u. Fundsachen [22487]

Der Versicherungsschein Nr. 201 561, auf das Leben der Johanna Stief aus⸗ estellt, ist verlorengegangen und wird von uns für kraftlos erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.

Berlin, den 2. Oktober 1943. Mannheimer Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft A.⸗G.,

Berlin W 8, Krausenstr. 9/10.

[22488] Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Gef.

Der Versicherungsschein L 221 203, Thomas Fentstrs. Roßberg b. Beuthen, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 1. Okwober 1943.

Der Vorstand.

8* [22489]

Gladbacher Lebensversicherung Aktien⸗Gesellschaft. Kraftloserklärung von Versicherungs⸗ scheinen.

Die von uns bzw. unserer früheren Zweigniederlassung der Schlesischen Haynan ausgefertigten Versicherungs⸗ 58535, 58536, 72831, 109706, 122623, 122624, 123171, 123311, 123436, 123442, 123705, 124504, 125308, 126412, 126637, 127404, 127496, 136548, 136998, 137984, 138153, 152241, 157868, 158387, 162639, 167370, 173234, 174959, 182506, 184541, 201141, 253298, 253354, 258091, 264752, 270527, 274502, 281727, 283520, 283915, 284222,

1““

Lebensversicherungs⸗Gesellschaft zu

scheine Nr. 25802, 27299, 28183, 28184,

286824, 289768, 409745 sind

angeblich abhanden gekommen. Die In⸗ haber der Urkunden werden aufgefor⸗ dert, sich binnen einem Monat von heute an bei uns zu melden, da an⸗ dernfalls die Versicherungsscheine für kraftlos erklärt und neue Dokumente ausgefertigt werden.

M.⸗Gladbach, 30. September 1943.

Der Vorstand.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

[22241] Berichtigung.

In der Bekanntmachung, betr. Aus⸗ losung der Sächsischen Pandespfand⸗ briefanstalt abgedruckt in Nr. 225, 1. Beil. d. Bl. v. 27. 9. 1943 —, muß es unter Lit. B zu 1000 6ℳ richtig lauten 888 (nicht 885).

7. Arktien⸗ gesellschaften

[21633] Karlsruher Schiffahrts⸗Aktien⸗ gesellschaft, Karlsruhe i. Bd.

Die Hauptversammlun t am 10. September 1943 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.

Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, ihre Ansprüche an⸗ zumelden.

Karlsruhe, den 10. September 194

Die Abwickler: Zeugner. Hartwig. [22384]

Norddeutsche Seekabelwerke, Aktien⸗

gesellschaft, Nordenham.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus den Herren: Generaldirektor Fritz Lehmann, Köln⸗Mülheim, Vorsitzer; Direktor Dr. Erich Thürmel, Berlin⸗ Siemensstadt, tellvertretender Vor⸗ sitzer; Direktor Felix M. Connemann, Bremen; Ministerialdirektor a. D. Ge⸗ heimer Oberpostrat Dr. Peter Craemer, Bückeburg; Direktor Theodor Frenzel, Berlin⸗Siemensstadt; Direktor Dr. Fritz Lüschen, Berlin⸗Siemensstadr; General⸗ direktor Dr. Aloys Meyer, Luxemburg; Direktor Dr. Ulfilas Meyer, Köln⸗ Mülheim; Direktor Kurt Sontag, Berlin.

Der Vorstand wird gebildet aus den Herren: Julius Engler, Nordenham; Dr. Maximilian Greis, stellvertretendes Mitglied, Nordenham; Heinrich Horn, stellvertretendes Mitglied, Nordenham.

1“