1943 / 234 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung Das Einschütten und Mischen der 400 000 Losnummern⸗

röllchen für die 10. Deutsche Reichslotterie und der 10 000 1 11“ u a) E 27 Hängefassung einteili

Gewinnröllchen für die 1. Klasse dieser Lotterie erfolgt am Donnerstag, den 14. Oktober 1943, 9 Uhr, öffentlich im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes in Berlin W 35, Marga⸗ rethenstr. 6. Am Einschüttungstage um 9 Uhr kann sich jeder Spieler persönlich oder durch einen Beauftragten die von ihm gespielte Losnummer vorzeigen lassen und davon überzeugen, daß seine Losnummer in das Nummernrad gelangt. Beauf⸗ tragte, die diese Nachprüfung für die Spieler gewerbsmäßig esorgen, werden nicht zugelassen.

Die Ziehung 1. Klasse 10. Deutscher Reichslotterie beginnt am gleichen Ort am Freitag, den 15. Oktober 1943, morgens 7,30 Uhr.

Berlin, 4. Oktober 1943.

Der Präsident der Deutschen Reichslotterie. J. V.: Konopath.

Einziehungsverfügung Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und aatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I1. S. 479), der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 (RGBl. I S. 1620), der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 8 (RGBl. 1 S. 911), in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Juden Kohn, Robert Israel, geb. 21. 10. 1893 in Nürnberg, zu⸗ letzt wohnhaft in Nürnberg, Theresienstr. 14/II, gestorben am 13. 4. 1941, und zwar mit Wirkung vom 12. 4. 1941, „Kohn, Max Israel, geb. 23. 4. 1880 in Bamberg, zuletzt wohnhaft in Nürnberg, Karolinenstr. 28, gestorben am 8. 2. 1940, und zwar mit Wirkung vom 7. 2. 1940 zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Nürnberg, den 1. Oktober 1943. 1 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Nürnberg⸗Fürth.

8 I1“

82

Berauntieehuh Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I

S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und

Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit das Vermögen des Juden Leo Ifrael Fabian, zuletzt wohnhaft in Königsberg (Pr), Hufenallee 35, zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen. Königsberg (Pr), den 4. Oktober 1943. Der Regierungspräsident. J. B.: Meydam.

Bekanntmachung

über Veränderungen in der Besetzung des Vorstandes der Hauptverwaltung der Reichskreditkassen

Vom 5. Oktober 1943

An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Reichsbankdirektor Scholz ist zum Mitglied des Vorstandes der Hauptverwaltung der Reichskreditkassen bestellt worden CL1116“ Herr Reichsbankdirektor Maul. Dem Vorstand der Hauptverwaltung der Reichskreditkassen gehören nunmehr an: 8 8 Herr Reichsbankdirektor Maul und Herr Reichsbankdirektor Wilz sowie ferner als Stellvertretende Vorstandsmitglieder Herr Direktor bei der Reichsbank Fiebach und Herr Direktor einer Reichsbanknebenstelle hn e Berlin, den 5. Oktober 1943. Der Verwaltungsrat der Reichskreditkassen

E1“

Anordnung Nr. 55 (FA 5) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von Lampen⸗ Fassungen und Zubehör. Vom 6. Oktober 1943

Auf Grund der Verordnung über,den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (sBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: 81

An Lampen⸗Fassungen mit Zubehör dürfen nur noch her⸗ gestellt werden: JI. Fassungen aus Metall (eisenvermessingt oder schwarz ge⸗ färbt) mit Berührungsschuͤtz. 1.1.“ Schraubfassungen u“ az) E 27 ohne Hahn mit glattem Mantel, mit Hahn mit glattem Mantel nd festem

abnehmbarem Knebel,

b) E 40 mit glattem Mantel.

II. Fassungen aus Kunstharz⸗Preßmasse der Type 31

(früher 8) nußbraune Farbe (Type 1418 und 1618 der Ver⸗ einheitlichungsliste vom September 1941) mit Berührungs⸗ schutz.

Schraubfassungen

a) E 27 ohne Hahn, zweiteilig, mit glattem Mantel, mit elboden und Flanschboden zur Wand⸗ oder

Nipp Deckenbefestigung,

ohne Hahn, dreiteilig, mit glattem Mantel, mit

Nippelboden und Flanschboden zur Wand⸗ oder Deckenbefestigung,

mit Hahn, mit glattem Mantel, mit Nippel⸗

boden, b) Zubehör zu a): Aufsteck⸗Schalenhalter 60 mm.

III. Fassungen aus keramischen

rührungsschutz.

den Auslandsbedarf.

Schraubfassungen—

8 Nippelfassung einteigeg mit Nippelboden und Flanschboden zur Wand⸗ oder Deckenbefestigung,

Hängefassung dreiteilig,

Niippelfassung dreiteilig mit Nippelboden und

Flanschboden zur Wand⸗ oder Deckenbefestigung,

b) E 40 Nippelfassung.

IV. Dic zugelassenen Lampen⸗Fassungen dürfen nur mit

folgenden Nippeln hergestellt und geliefert werden:

a) Fehraufagä g E 27 mit und ohne Hahn: M 10, M 13 und M 16, ) Schraubfassungen E 40: M. 16.

Jeder Hersteller darf nur je eine Type der gemäß § 1 noch zugelassenen Lampen⸗Fassungen und Aufsteck⸗Schalenhalter fer⸗ tigen, unter der Voraussetzung, daß er diese bereits v 1. Juli 1943 laufend hergestellt hat.

§ 3 Die Herstellungsbeschränkungen nach § 1 gelten auch für Sie erstrecken sich auch auf Einzelteile für die verbotenen Erzeugnisse.

§ 4 1 Die Neuentwicklung von vnhen afsunßen sowie deren Zubehör, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten. In Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind einzustellen.

§ 5 Abweichend von den L der §§ 2 bis 4 muß zur

Herstellung von Lampen⸗Fassungen gemäß § 1 II a) E 27 ohne Hahn mit glattem Mantel von der gegenwärtigen Firmen⸗ ausführung zu einer Ausführung gemäß Norm DIN E 49 682 übergegangen werden, sobald die⸗ eschaffung von Ersatzwerk⸗ zeugen erforderlich wird. 8

§ 6

Der Zusammenbau und die Auslieferung von Lampen⸗ Fassungen mit und ohne Berührungsschutz, deren Herstellung nach §1 nicht zulässig ist, darf bis zum 31. Dezember 1943 vorgenommen werden, wenn wichtige Einzelteile hierfür vor⸗ handen sind. Die Anfertigung fehlender Ergänzungsteile hierfür ist gestattet.

§ 7

Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be⸗ hält sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser An⸗ ordnung in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichs⸗ innungsverband des Elektro⸗Handwerks, Berlin⸗Lichterfelde, Potsdamer Str. 26, einzureichen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na 8 88 10, 12 15 der 1oI; n über den naroche kac L“

3 8* .

Diese Anordnung tritt am 15. Oktober 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗

ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 6. Oktober 1943. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.

8 8 8 I111111112121“

h1116141“ Anordnung XV/43 6 der Reichsstelle „Chemie“ (Einsparung von Transport⸗ leistungen beim Versand von Autoklavenknochen)

Vom 6. Oktober 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit der Bekanntmachung über die Räichssielnn zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Rei sanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Autoklavenknochen jeder Beschaffenheit dürfen auf dem Landwege (Schienenbahnen oder Landstraßen) nicht über eine Entfernung von mehr als 300 km versandt werden.

§ 2

Von den Vorschriften des § 1 sind die vom Sonderbeauf tragten für Knochen⸗ und Hornerfassung, Berlin W 9, Lenns⸗ straße 9, veranlaßten Transporte ausgenommen.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

den 8§§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 84 8

Diese Anordnung tritt am 7. Oktober 1943 in Kraft. Sie ilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung inngem auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unterstesermärt und den b setzten Gebieten Kärntens und Krainks.

Berlin, den 6. Oktober 1943.

. Der Reichsbeauftragte für Chemie.

Dr. Claus Ungewitter.

Anordunngg* zur Aenderung der Anordnung über die Festsetzung der Preise für „Benekator⸗rnthrazin: seng 88 Vom 4. Oktober 1943 8 Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahres⸗ plans Bestellung eines Reichskommissars für die Preis⸗ bildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird ur Aenderung der Anordnung über die Festsetzung der Preise für Generator⸗Anthrazit vom 16. März 1942 Geichsanzel⸗ ger Nr. 67 vom 20. März 1942) mit Zustimveung des Beauf⸗ tragten für den Vierjahresplan angeordnet:

Der § 1 erhält folgende Fassung: 8 8

Als „Generator⸗Anthrazit“ darf Steinkohle von nach⸗ stehender Beschaffenheit an die Generatorkraft A. G. und von dieser über ihren Handel Verteiler, Tank⸗

stellen an die Verbraucher zur Verwendung in Genera⸗ toren verkauft werden:

Körnung Nuß IV und V= 6—18 mm, Unter⸗ und Ueber⸗ korn zusammen nicht mehr als 10 v. H.; Unterkorn in keinem Falle mehr als 6 v. H.

Wassergehalt (bis 1050) (DIN DVM 3721 Abschn. 4 12) höchstens 5 v. H. einschl. äußerer Feuchtigkeit.

vigegr galh (DIN DVII 3721 Abschn. 13 u. 14) höchstens

v. H.

Verbrennlicher Schwefel (DIN DVI 3721 Abschn. 16 20) höchstens 1 v. H.

Flüchtige Bestandteile (DIN DVM 3725) höchstens 8 v. H. Teergehalt (Fischer Heintze) höchstens 2 v. H. Unterer Heizwert (DIN DVM 3716) mindestens 7800 keal Schüttgewicht (Lockergewicht) mindestens 750 kg/me.

2 Der § 2 erhält folgende Fassung:

Die Preise betragen bei S en frei jeder Empfangsstation oder bei Abholung ab Werk im Landabsatz Fe vr Rℳt,

b) Abgabe ab Verteilerlager lose oder in Behältnissen des Abnehmers 56,— R ℳt, in Saͤcken des Lieferers 64,— RMℳt, c) Abgabe ab Tankstelle gesackt in 25⸗kg⸗Papier⸗ säcken 2,— h. ℳ/25 kg. § 3 (1) Der 3 in der bisherigen Fassung entfällt. (2) Der § 4 erhält folgende Fa ung: Ab Verteilerlager darf Generator⸗Anthrazit lose oder in Säcken nur nach sorgfältiger Absiebung abgegeben werden. § 4 Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. 8 Berlin den 4. Okiober 19hͤrlrl9. Derr Reichskommissar für die Preisbildung.

Der deutsche Rauchwarenmarkt im September

Die günstige Aufwärtsentwicklung, die bisher im Ausfuhr⸗ eschäft des eutschen Rauchwarenmarktes zu verzeichnen war, etzte sich auch im September fort. Die in diesem Monat erzielten msätze übertrafen bei weitem die Umsatzziffern vom September 1942. Wie von sachkundiger Seite ss. vne wird, ist in den abgelaufenen drei Quartalen dieses Jahres der Gesamtumsatz bereits höher als der Umsatz des Jahres 1942. Es ist dies ein schönes Zeichen für die intensivierte Leistungsfähigkeit des deut⸗ schen Rauchwarenhandels, der mit Leipzig als Mittelpunkt seiner Ein⸗ und Verkaufstätigkeit unablässig und mit Ersorg bemüht bleibt, seine führende Rolle im kontinental⸗europäischen Rauch⸗ warenhandel zu halten und zu festigen. Dank seinen weit aus⸗ regeüden Verbindungen mit den Abnehmerländern konnte der eutsche Rauchwarenhandel im September wieder einen regen Auftragseingang aus seiner Kundschaft verzeichnen, an deren Spitze als Einkäufer Schweden, Finnland, Ungarn, Kroatien, Rumänien und Bulgarien standen. Nach längerer Unterbrechung ist auch die spanische Einkäuferschaft wieder in Leipzig erschienen, die sich hauptsächlich in Edelfüchsen und Persianern eindeckte. Aber auch die übrigen genannten Länder zeigten sich für diese Artikel sehr aufnahmebereit und legten gute ve e an den Brühl. as gleiche gilt für die deutschen Artikel Rerze und Nutria, von denen größere Sortimente herauskamen und schlank untergebracht werden konnten. Zu den gut gekauften Rauch⸗ waren gehörten ferner Kanin gefärbt, Füchse und gefärbte Feh, außerdem Zickel und Zickelfutter sowie Kalb⸗ und Fohlenfelle. Das Inlandsgeschäft hielt sich im Rahmen der Bewirtschaftungs⸗ maßnahmen, doch konnten in ansehnlichem Fnfenge luftgeschädig⸗ ten Kürschnerbetrieben deutsche Silber⸗ und Blaufüchse zugeteilt werden. Außerdem wurden noch Verteilungen in anderen

Wirtschaftsteil

Artikeln e die für den Reparaturbedarf freigegeben

sind. Der flotte Geschäftsgang in der Rauchwarenver lungs⸗ industrie hält unvermindert an.

Die Deutsche Handelskammer in Schweden 1942/43 Stockholm, 6. Oktober. Die Deutsche Handelskammer in Schweden hat jetzt ihren Bericht für 1942/43, das neunte Jahr ihrer Tätigkeit, veröffentlicht. Es wird darin festgestellt, daß der schwedisch⸗deutsche Handelsverkehr sich im Berichtsjahr sehr befriedigend entwickelt hat. Die Mitgliederzahl der Handels⸗ kammer ist weiter von 975 auf 1051 gestiegen gegen nur 186 bei Errichtung der Handelskammer 1935. Von den Mitgliedern ent⸗ fallen 474 (i. V. 450) auf Deutschland und 577 (i. V. 525) auf Schweden. Die meisten Mitglieder des derzeitigen Präsidiums bekleiden ihre Posten seit 1934. Der frühere Ehrenvorsitzende der Deutschen Handelskammer, der Prinz von Wied, wird bei der Jahresversammlung als Dank für seine Verdienste um die Handelskammer zu deren Ehrenmitglied ernannt werden. Wie hennich enthält der Bericht eine ausführliche Darlegung der Entwicklung Schwedens auf finanziellem und industriellem Ge⸗ biet. Deutschland war auch im letzten Tätigkeitsjahr Schwedens wichtigster I An 2. Stelle söfaten Italien und an 3. die Schweiz. Im Jahre 1942 bestritt Deutschland un⸗ beläsr die Hälfte der schwedischen Einfuhr und nahm etwa „⅛ er schwedischen Ausfuhr auf.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 7. Oktober auf 74,00 Rℳ (am 6. Oktober auf 74,00 ℳ) für 100 kg.

der ist der Landwirt Johann Stuschke in Dürnstein bestellt.

22571]

Reckwe m 6. 8 8 Ehtesho ür tot erklärt und als Stadt geschlossene Ehe der

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 234 vom 7. Oktober 1943. S. 3

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Wirtschaft des Auslandes

Tanner über die Finanz⸗ und Wirtschaftslage Finnlands 1“

elsinki, 6. Oktober. Finanzminister Tanner eröffnete im

RKeeiichstag mit einer längeren Rede die Aussprache über den finni⸗

schen Staatshaushaltsplan für 1944, der bei den ordentlichen Aus⸗ gaben und Einnahmen mit rund 15,5 Mrd. Finnmark, also 3 Mrd. weniger als im Vorjahr, ohne Defizit ausbalanciert ist. Tanner bemerkte jedoch, daß der vorgelegte Plan nur etwas mehr als die Hälfte der wirklichen Ausgaben umfasse. Unter Einbeziehung der außerordentlichen Haushaltsposten müsse mit etwa 19 Mrd. Finn⸗ mark an Kriegsausgaben und 10 Mrd. zivilen Ausgaben gerechnet werden. 20 Mrd. dieser Ausgaben könnten durch die bisherigen Steuern, die Einnahmen aus dem Alkoholmonopol und die plan⸗ mäßig vorgesehenen Kriegsanleihen aufgebracht werden. 7 Mrd. Finnmark würden durch weitere Anleihen gedeckt werden. Die rest⸗ lichen 2 Mrd. seien durch neue Steuern aufzübringen. Zur Wirt⸗ 1ge. allgemeinen teilte der Finanzminister im weiteren erlauf seiner Ausführungen mit, daß die Getreideernte in diesem Jahre etwas hahei als im Vorjahre ausgefallen sei. Die Kar⸗ toffelernte sei sogar um 80 000 t höher. Dagegen sei die Futter⸗ getreideernte etwas zurückgeblieben. Die Heuernte sei andererseits wieder um 700 000 t höher veranschlagt. Ferner 8 die Milch⸗ und Buttererzeugung im Vergleich zu 1942 um run 20 % gestiegen. zdem sei das Land auch 1944 auf eine beträchtliche Einfuhr angewiesen. Was im übrigen noch die Finanzlage speziell angehe, so zeige diese eine fortschreitende Gesundung. So sei der Bank⸗ ne seit April 1943 bis Ende Juli zeitweilig um 10,3. auf 8,9 Mrd. Finnmark zurückgegangen, dann allerdings wieder angestiegen, um Ende September 9,6 Mrd. Finnmark zu erreichen. Er hoffe, daß neue Preisstopmaßnahmen zu einer weiteren Sta⸗ bilisierung beitragen würden.

Der dänische Außenhandel im August 1948

Kopenhagen, 6. Oktober. Bei einem Einfuhrwert von 88,9 Mill. Kr. und einem Ausfuhrwert von 101,7 Mill. Kr. war im Monat August ein Ausfuhrüberschuß von 12,8 Mill. Kr. zu verzeichnen. Im Zuli 1943 belief sich die Einfuhr auf 124,3 Mill. Kr., die Ausfuhr auf 103,9 Mill. Kr., so daß ein Einfuhr⸗ von 20,4 Mill Kr. vorhanden war. Im August 1942 ergab sich ein Einfuhrüberschuß von 28,7 Mill. Kr. Die Durch⸗ E der Monate Januar bis August 1943 betru 105,6 Mill. Kr., die Durchschnittsausfuhr 102,3 Mill. Kr., so 896 der durchschnittliche Einfuhrüberschuß 3,3 Mill. Kr, betrug. 194

betrug in der gleichen Periode die Durchschnittseinfuhr 99,6 Mill.

Kr., die Duchschnittsausfuhr 88,3 Mill. Kr. pro Monat. Der durchschnittliche Einfuhrüberschuß betrug in den Monaten Januar bis August 1942 11,3 Mill. Kr.

Zukunftspläne der USA.⸗Handelskammer beunruhigen Londoner City

Stockholm, 6. Oktober. 8 Zukunftspläne der nord⸗ amerikanischen Handelskammer haben in Londoner City⸗Kreisen, nach einer Meldung des Londoner Korrespondenten von „Svenska Dagbladet“, Aufsehen erregt. Nach diesen Plänen sollen die nord⸗ amerikanischen Exporteure das Recht haben, Vertreter in die von den Anglo⸗Amerikanern „befreiten“ Länder zu schicken, um dort dem amerikanischen Nachkriegshandel den Weg freizumachen. Die Handelskammer macht den Vorschlag, daß das USA.⸗Außen⸗ ministerium den Industrievertretern hierbei in jeder Weise helfen . 81 In London erklärt man voller Sorge, daß die Drrreffcörung dieses Programms dem nordamerikanischen rßenhe l eine gußerordentlich starke Stellung geben würde. Der kannte Wirt⸗ schaftsjournalist Hobson schreibt in der „News Chronicle“, der Plan der nordamerikanischen Handelskammer bedeute, daß diese mächtige Vereinigung amerikanischer Geschäftsleute für einen völlig ungehemmten privaten Geschäftsbetrieb eintrete, so früh wie möglich einen energischen Angriff gegen alle diejenigen vortragen woffe, die an den Weltmärkten interessiert seien.

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Sinkende Eisen⸗ und Stahlerzeugung in Spanien Madrid, 5. Oktober. Wie aus einer Veröffentlichung der Berg⸗

bhaäaukammer der Provinz Vizcaya hervorgeht, hat die absteigende

Linie der Eisen⸗ und Stahlerzeugung in Spanien im Gegensatz zu früheren Jahren auch in den Monaten Juli und August weiter⸗ hin angehalten, was diesmal in e Linie durch den Strom⸗ mangel zu erklären ist, der infolge der langanhaltenden Trocken⸗ heit der Sommermonate, insbesondere in den nördlichen Gebieten, u starken Rationierungen und dementsprechenden Störungen der industriellen Tätigkeit geführt hat. In der Provinz Vizcaya, dem wichtigsten sisen⸗ und Stahlzentrum Spaniens, sank die Roheisenerzeugung von 26 501 t im Juni auf 23 656 t im Juli und 21 318 t im August. Die letzte Zahl bleibt demnach erheblich unter dem Monatsdurchschnitt der letzten drei Jahre, der für 1940 35 290, für 1941 27 652 und für 1942 26 942 t erreichte. Für ganz Spanien ergab sich im Juni eine Roheisenerzeugung von 48 502 t und für Juli nur eine solche von 45 018 t. Der Monatsdurchschnitt der letzten drei Jahre betrug 52 160 t für 1940, 44 738 t für 1941 und 44 010 t für 1942. Auch bei der Roh⸗ stahlerzeugung ist aus den gleichen Gründen ein Rückgang einge⸗ treten. Diese erreichte für die Provinz Vizcaya im Juni 31 368 t, im Juli 27 912 t und im August nur noch 24 157 t, während der Monatsdurchschnitt der letzten drei Jahre bei 40 000, 33 000 t bzw. 30 000 t lag. Für ganz Spanien sank die Rohstahlerzeugung von 58 255 t im Juni auf 53 716 t im Juli. Für August liegen noch keine abschließenden Zahlen für ganz Spanien vor. Nach⸗ dem jedoch der Strommangel sich im August weiter verschärft hat, muß auch für ganz Spanien für den Monat August auf weiteren Rückgang der vC wie in der Provinz Vizceaya ge⸗ rechnet werden.

Pres

Anfang des kommenden Jahres in Betrieb nehmen zu können.

lichkeit schon im kommenden Monat die Arbeit wieder aufnehmen. Die Zementproduktion sei im allgemeinen zufriedenstellend. Wäh⸗

Provisorisches Handelsablommen zwischen Ungarn und Schweden

Bukarest, 6. Oktober. Zwischen Ungarn und Schweden wurde das abgelaufene Wirtschaftsabkommen durch Abschluß eines neuen provisorischen Waren⸗ und Zahlungsabkommens ersetzt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Bedienung der schwedischen Finanzforderungen geregelt. Die Verhandlungen wurden in Budapest zwischen der schwedischen Gesandtschaft und den zu⸗ ständigen ungarischen Regierungsstellen ne afn⸗ der letzten Wochen durchgeführt. .“

Bulgariens Weinbaufläche

Sofia, 4. Oktober. Die gesamte Anbaufläche mit Wein⸗ trauben beträgt in Bulgarien jetzt etwa 160 000 ha, davon sind 120 000 ha mit Weinsorten und der Rest von 40 000 ha mit Desserttrauben angebaut. Die durchschnittliche Weintraubenernte beläuft sich jährlich auf 600 Mill. Kilogramm. Diese Menge genügt, um die Bedürfnisse des Landes an Weintrauben und Ge⸗ tränken decken zu können. Die Anbaufläche wird in Zukunft kaum mehr erhöht werden. Das Landwirtschaftsministerium bemüht sich, die Weintraubensorten zu verbessern, wofür Versuchsfelder von ungefähr 160 ha mit besonderen Weintraubensorten zur Ver⸗ fügung stehen werden.

Der türkische Wirtschaftsminister über den Aufbau der türkischen Industrie

Istanbul, 6. Oktober. Der türkische Wirtschaftsminister Sirmen, der sich einige Tage in Istanbul aufhielt, erklärte der hiesigen

daß der Aufbau der türkischen Industrie trotz der Schwie⸗ rigkeiten, die der Krieg für ein neutrales Land mit sich bringe, ute Fortschritte mache und es gelungen sei, den Bau der Chlor⸗ fabrik bei Ismit zu vollenden, wo zur Zeit die Maschinen mon⸗ tiert würden. Ebenso sei die Schwefelsäure⸗ und Zuckerphosphat⸗ fabrik von Karabük bis auf einige kleine Arbeiten betriebsfertig. Man hoffe, die zweite in Ismit gelegene Papierfabrik bis zum

Die vom Staat übernommene Zementfabrik bei Ankara, die einige Fahre stillag, solle in Anbetracht des Zementmangels nach Mög⸗

rend sie noch im April d. J. nur 12 000 t betragen habe, habe man sie im September auf 30 000 t bringen können. Ferner fei der Bau einer Brikettfabrik und einer weiteren Zuckerphosphatherstellungs⸗ anlage geplant, wofür die Aufträge bereits vergeben worden seien. Die Kohlenförderung im Steinkohlengebiet von Eregli am Schwar⸗ zen Meer habe man auf 200 000 t monatlich bringen können, so in diesem Jahr mit einer Gesamtförderung im Höhe von 3,2 Mill. t gegen 2,5 Mill. t im Jahre 1942 gerechnet werde. Die Bemühungen um eine Hebung der in den Jahren vor dem Kriege fast völlig stilliegenden Braunkohlenproduktion st ce Er⸗ folg gehabt. Die Resjäbrige Gesamtförderung werde auf 430 000 t geschätzt. Die Zuckererzeugung der Türkei, welche im vergangenen Jahr weit unter dem Inlandsbedarf lag, habe eine günstige ntwicklung genommen. Die Zuckerrübenernte betrage in diesem hre 700 000 t, so daß die türkischen Zuckerfabriken in der Lage

n, im Jahre 1943 95 000 bis 100 000 t Zucker zu liefern.

Ausweitung der landwirtschaftlichen Produktion 8 in der Türkei 1“

Fstanbul, 6. Oktober. Das türkische Landwirtschaftsministerium hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um in der kommen⸗ den Saison den Anbau auf allen Gebieten der Landwirtschaft weitgehend zu fördern. So wurde u. a. beschlossen, rd. 50 000 t Saatmittel für Winter⸗ und Fermgergge. zu verteilen, statt 40 000 t in diesem Jahr. Außerdem sollen auf den staatlichen Domänen rd. 1 Million Dönüm Land mit Brotgetreide angebaut werden, was ein Mehr von zwei Drittel der gegenwärtig für den Anbau in Aussicht efee e bedeutet. Das Mini⸗ sterium hat ferner besch ossen, die Herstellung von landwirtschaft⸗ lichen Geräten, vor allen Dingen von Pfluügen, im Inland zu fördern. Die Werke in Ankara und in Mapazari vergrößern ihre Anlagen derart, daß künftig in ihnen 30 000 bzw. 15 000 Pflüge im Jahre hergestellt werden können.

Die jüdisch⸗nordamerikanischen Manipulationen in Französisch⸗ Nordafrika

Paris, 6. Oktober. Die Hetnacg „Matin“ beschäftigt sich in einem Artikel mit den üblichen Finanzmethoden der Juden und Nordamerikaner in Französisch⸗Nordafrika. Washington, so schreibt das Blatt, habe dem Dissidentenkomitee in Algier die Anwendung des Pacht⸗ und Leihgesetzes „großzügig“ zuerkannt, dafür aber das Ausbeutungsrecht der nordafrikanischen Bergwerke und Häfen für 99 Jahre verlangt. Die Operationen des Pacht⸗ und Leihgesetzes vollzögen sich nun wie folgt: Washington strecke den Leuten in Algier Geld vor, aber kein amerikanisches, sondern französisches Geld aus den französischen Goldbeständen in den Vereinigten Staaten, in Martinique und in Dakar. Das Geld werde nicht etwa geliehen, um Straßen zu bauen oder Landwirtschaft und Feiczer zu unterstützen, sondern um für die USA. Waffen und Flugzeuge zu kaufen, die dazu dienten, Franzosen zu töten und französische Städte zu zerstören. Frankreich zahle vierfach an die Nordamerikaner: 1. werde es die Vorschüsse auf sein Gold zurück⸗ zahlen müssen, 2. werde es Zinsen dafür zahlen, 3. werde es be⸗ zahlen, um die zerstörten Städte wieder aufzubauen und 4. trete es für ein Jahrhundert alle Quellen seines Reichtums in Nord⸗ afrika ab. Der „Matin“ bbezeichnet als hauptsächlichen Vermittler dieser Finanzoperationen den Juden René Mayer, den früheren Präsidenten der nordfranzösischen Eisenbahngesellschaft, der gleich⸗ zeitig 14 Aufsichtsratsposten the und der Vertrauensmann von Eduard von Rothschild ist. Die Zeitung schließt: „Seit den Machenschaften Nathan von Rothschilds bei Waterloo ist das

öffentlicher Anzeiger

Geschäaft mit Pordaftita das größte Geschäft. Shylock ist bekannt, die Bankiers von Washington aber, in Verbindung mit jüdischen Finanztechnikern, sind noch zehnmal schlimmer.“

Mexiko in den Klauen der USA⸗Kriegsgewinnler

Genf, 6. Oktober. Die Lebenshaltungskosten in Mexiko sind innerhalb eines Jahres um das Dreifache gestiegen und bringen

der armen Bevölkerung schwere Leiden, schreibt ein Amerikaner

aus Mexiko, wo er über 20 Jahre gelebt hat, an die Zeitschrift „News Digest“. Die Kriegsgewinnler verdienten gut, aber das Volk könne sich nicht die nötigen Nahrungsmittel kaufen. Die Stimmung werde immer unfreundlicher, denn schon beginne man die USA für diese Mißstände verantwortlich zu machen. Man weise darauf hin, daß die USA in rücksichtsloser Weise die Haupt⸗ nahrungsmittel Megikos aufkauften, vor allem Schlachtvieh, so daß für das mexikanische Volk die Preise wichtiger Lebensmittel un⸗ erschwinglich geworden seien. Man frage sich, so schließt der

Briefschreiber, ob das „gute Nachbarschaft“ sei, wenn man Mexiko

das zum Leben Notwendige wegnehme.

In der gleichen Nummer schildert ein Korrespondent die gleichen Zustände etwas ausführlicher. Er sagt, Mexiko befinde sich schon jetzt in den Krallen einer grausamen Inflation, von der natürlich der mit voller Brieftasche aus den USA kommende Vergnügungsreisende nichts merke. Selbst das Volksnahrungs⸗ mittel Tortillas sei ungeheuer teuer geworden. Die Hotels seien mit Kriegsgewinnlern überfüllt, und das Volk leide Hunger.

„Möglichkeiten für Schiffahrt, Bergbau usw. denkbar günstig“

Unterredung mit dem japanischen Botschafter für die Philippinen

Tokio, 6. Oktober. In einem Sonderinterview mit dem Ver⸗ treter des Deutschen Nachrichtenbüros in Tokio am Mittwoch zollte der neuernannte japanische Botschafter für die Philippinen, S ozo Murata, Deutschlands Kampfkraft und Kampfgeist höchfte erkennung.

Der Botschafter, dessen Ernennung mit Rücksicht auf seine frühere Laufbahn als einer der führenden Persönlichkeiten im japanischen Schiffahrts⸗ und Geschäftsleben auf die große Bedeutung hinweist, die seinem Amte zuͤgesprochen wird, erklärte ferner, alles in seiner Macht Stehende tun zu wollen, um den Philippinen zu helfen. „Bekanntlich haben die Vereinigten Staaten, ohne Rücksicht auf

die wirklichen Möglichkeiten des Landes zu nehmen, Jahrzehnte darauf verwandt, eine völlig einseitige Zuckerproduktion zu ent⸗

wickeln. In Wirklichkeit aber 1 die Möglichkeiten auf den Philippinen für Schiffahrt, Bergbau, Fischfang usw. denkbar gün⸗ t „Ich bin seit 20 Monaten Berater der Ve⸗ 8 vilippinen ewesen und kehre jetzt dahin zurück, um meine Auf⸗ abe als diplomatischer Vertreter der Regierung fortzusetzen.“ Fn politischen Kreisen Japans wird die Ernennun uratas als ein Zeichen dafür angesehen, daß Tokio den Philippinen vollste

Unterstützung bei ihrer Entwicklung zu einem wichtigen Knoten⸗

punkt auf dem Gebiete der Industrie und des Handels angedeihen lassen will.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 6. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stochholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssal 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

London, 6. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½%, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,434,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 6. Oktober. (D. N. B.) f12.00 Uhr holl. Zett.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 6. Oktober. (D. N. B.) [I1.40 Uhr.] Paris 5,87 ½⅛, London 17,32 ½, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailan 22,67 ½ nom. Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,67 ½, Stockholm 102,67 ½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½, Buenos Aires 95,75, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 6. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Verlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 6. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 6. Oktober. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.

London, 6. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

4. Oeffentliche Zustellungen, 2 -Kvtagatb 5. BeAeane und Funbdsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

10. Gesellschaften m. b. H.,

7. Aktiengesellschaften, 11. Genossenschaften.

8. dit tan auf Aktiean, 9. veeeeer. ellschaften,

12. Offene Handels⸗ und Kommanbitgesellschaften, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

14. Deutsche Reschsbank und

18. Unfall⸗ und Invalidenverst erungen, 3 ankausweise,

32. gebote,

Die Klägerin ladet den Be⸗] Zahlung von

250,— Rℳ. Zur münd⸗ Wegen des Dampfers ist das

Zeitpunkt des Todes der 29. Dezember hee den. Kläge 1— Kelr8. A. 88 ; 9 enuchungs⸗ und G 456 174. 43. lagten zur mündlichen Verhandlung lichen Verhandlung des Rechtsstreits prisengerichtliche Verfahren eingeleitet 1. Un ötraflachen ö“ be. 8 Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ wird der Larnblun vor das Arbeits⸗ worden.

[22570] Bekanntmachung.

Ueber den Erbhof 2 Eh. R. Dürn⸗ stein 6, Grundbuchblatt 175 Dürnstein, Eigentümer Josef Theuer in Dürnstein, ist die Wirtschaftsführung durch einen Treuhänder angeordnet. Als Treuhän⸗

Neisse, den 30. September 1943.

3. Aufgebote

1948 ist der Unteroffizier Axel Adolf dun

kammer des Landgerichts in Osna⸗ 28 in Berlin⸗Charlottenburg, Tege⸗

Amtsgericht errn eg 17 20, Zimmer 126, auf den Vermeidung ihres Ausschlusses vom

Zustellungen

22352] Oeffentliche Zustellung. 8 8888 Sn 8878 Ehefrau Frieda treten zu lassen.

ember 1919 1914 vor dem Standesamt Osnabrück⸗ in Frankfurt / Main, Elbestraße 4/8, mit Parteien zul dem Antrage auf

brück, Adolf⸗Hitler⸗Platz Nr. 2, 1. Stock⸗ ler

den 30. November 1943, 9,30 Uhr, mit Uhr, geladen. der Aufforderung, sich durch einen bei⸗ diesem Gericht nen anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗

Osnabrück, den 28. September 1943.

signal:

werk, Zimmer Nr. 39, auf Dienstag, 16. Dezember 1943, vormittags 10 ¼ Verfahren

zugelassenen Rechts⸗ Die Geschäfts Oeffentliche Bekanntmachung. aige

Prisenhof in Berlin gibt bekannt: Entschädigung beim

icht. 20 ü iewski 1 ler in ns. mauenn, er sowjetrussische Dampfer „Gam⸗

emer gorricht 20. Stamiewitt gebgrens, Büa dn evost. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. ma“, 696,04 ufsisch

Hn mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wilker [22573] Oeffentliche Zustellung.

in Osnabrück, klagt gegen ihren Ehe⸗

mann, den Monteur Wladislaus Sta⸗

niewsli, früher in Osnabrück, jetzt un⸗

c S 9 8 Mutfo 3 8 eschei⸗ Durch Beschluß vom 29. September bekannten Aufenthalts wegen Ehef 1 3 1“ em Antr 21. 11. klagt gegen den Ludwig Neidhart, früher Ladung b

mit dem Antrage, die am 21. agt geg sng gasubung des Prisenrelon

Verurteilung zur] aufgebracht worden.

ESIE, Heimathafen:

5 Ca. 459. 43. Das Deutsche Reich, Eigentümer: Union der Sozialistischen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ vertreten durch den Leiter der Organi⸗ Sowjetrepubliken, ist im Handelshafen mittel enthalten und von einem mit sation Todt Zentrale —, Berlin⸗ Reval versenkt vorgefunden und gehoben schriftlicher Vollmacht versehenen, bei Charlottenburg 13, Avus⸗Nordschleife, worden und am 21. Juli 1943 ohne einem deutschen Gericht zugelaffenen

Hiermit werden die Beteiligten bei

aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Ver⸗

Berlin⸗Charlottenburg, 30. Sept. 1943. öffentlichung beginnenden

stelle des Arbeitsgerichts. Frist von zwei Monaten

risenhof in Berlin, Tiergarten straße 14,

Unterscheidungs⸗ 18 Solche Anträge müssen

Reval, einzureichen.

Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 15. September 1948. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin.

[22484]

rwaltung auf den

etwaige Anträge auf Freigabe oder

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