verschleudert wurden, konnte es nur eine
11“
8 E1“ 8 “ 111“ 11““ ger Nr. 239 vom 13. Oktober 1943. S
Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßen⸗ verkehrs⸗Zulassungs⸗Ordnung — StVZz0. —). Vom 9. Oktober 1943.
Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. Postbeförderungs⸗ gebühren: 0,03 ℛ. ℳà für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. „ 8 “
Berlin NXW 40, den 12. Oktober 1943.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Han Frölicher, hat Berlin am 8. Oktober d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Zehnder die Geschäfte der Gesandtschaft.
EEE11“ 1 n Betriebliche Beihilfe für Kriegssachschäden steuerpflichtig Mit einem Runderlaß vom 21. August 1941 — S 2174 — 243 III — hatte sich der Reichsfinanzminister damit einverstan⸗ den erklärt, daß Beihilfen, die vom Betriebsführer an bomben⸗ geschädigte Gefolgschaftsmitglieder gezahlt werden, nicht als Ar⸗ beitslohn angesehen werden, soweit sie bei den einzelnen Arbeit⸗ nehmern nicht mehr als 1000 Hℳ betragen. Derartige Beihilfen brauchten also nicht versteuert zu werden. Mit einem Runderlaf vom 20. September 1943 — S. 2174 — 353 III — (KStBl. Nr. 75/43) wird diese Steuervergünstigung aufgehoben. Als Be⸗ ründung hierfür wird in dem Erlaß angeführt, daß die den Vembencesch keten zustehenden staatlichen Entschädigungen seit dem August 1941 so verfeinert und ausgebaut worden sind, daß die Entschädigung den entstandenen Sachschaden voll deckt. Unter diesen Umständen bestehe kein Grund, Arbeitgeberbeihilfen, die nur eine zusätzliche Zuwendung darstellen, steuerlich zu begün⸗
stigen.
Wirtschaftsteitl
Organisation und Leistung der deutschen Kartoffelwirtschaft im Kriege
Der Vorfitzende der Hauptvereinigung der deutschen Kartoffel⸗ wirtschaft, Bauer Kurt Hecht, gibt in der Zeitschrift „Der Vier⸗ jahresplan“ Aufschluß über die Leistungen der Kartoffelwirtschaft im Kriege. Danach betrug im letzten Friedensjahr der Pflanz⸗ gutwechsel rund 800 000 t, im vierten Kriegswirtschaftsjahr 3,2 Mill. t. Damit war eine der besten Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung großer Ernten geschaffen worden. Die unge⸗ heuer gestiegenen Leistungen bei der Aufbringung von Speise⸗ und Pflanzkartaffeln finden ihren Ausdruck in der Gestellung der zum Versand benötigten Waggons. Ihre Zahl betrug 1938/39 251 602 und stieg bis auf 878 824 im Kartoffelwirtschaftsjahr 1942 43. Dabei ist zu beachten, daß auch der unmittelbare Ver⸗ kehr zwischen Erzeuger und Verbraucher zugenommen hat. Im Gegensatz zum ersten Weltkrieg konnte die Verarbeitung von Kartoffeln zu Stärke, Stärkeveredelungserzeugnissen und Kar⸗ ffelflocken aufrechterhalten werden und im letzten Wirtschafts⸗ r eine nicht unwesentliche Steigerung erfahren. Es wurden
rarbeitet in den Jahren: 1938/39 2 516 000 t, 1939/40 2 227 000 Tonnen, 1940/41 2 600 000 t, 1941/42 1 931 000 t und 1942/43 2 921 000 t. Die kurz vor Beginn des Krieges angelaufene Her⸗ stellung von Trockenspeisekartoffeln köonnte im Wirtschaftsjahr 1942,43 ein Ausmaß erreichen, das ungefähr das Fünffache der friedenszeitlichen Planung darstellt. Die Kartoffel ist im Kriege uch der wichigste Rohstoff für die Herstellung von Spiritus ge⸗ blieben, dessen ausreichende Bereitstellung ebenfalls von kriegs⸗ wichtiger Bedeutung ist. Das fünfte Kriegswirtschaftsjahr wird die Kartoffelwirtschaft abermals vor großen Aufgaben sehen. Es gilt nicht nur, den Nahrungsbedarf für Volk und Heer zu sichern und die wichtigsten Kartoffelveredelungserzeugnisse aus⸗ reichend herzustellen, es gilt vor allem auch die Futtergrundlage füͤr eine wieder ansteigende Schweinehaltung zu sichern. Zur weiteren Erfassung sind die Mindestablieferungsmengen in Grundliefermengen umgewandelt worden, die es ermöglichen, je nach Ausfall der Ernte das Leistungsvermögen jedes einzelnen Erzeugerbetriebes richtig in Anspruch zu nehmen. Die Ueber⸗ tragung weiterer Aufgaben an die Kartoffelbeauftragten, die Durchbildung des Systems der Gruppenverteiler und eine zweite Bauwelle von Lagerkellern sind in Durchführung begriffen. Be⸗ sondere Aufgaben stellt die durch die Umquartierung hervor⸗ gerufene zeitweilige Unübersichtlichkeit des Bedarfs. Auch sie werden gemeistert werden, wenn zusätzliche Kartoffelmengen so bereitgestellt werden, daß sie jederzeit verfügbar sind.
Kartellbereinigung in der Papierindustrie
Auch in der Papierindustrie wird der größte Teil der alten Kartellverträge aufgelöst. Die Aktion ist noch im Gange. Nach ihrem Abschluß werden von den in der Papiererzeugung und Papierverarbeitung (ohne die von vornherein für die Auflösung nicht in Betracht kommenden sieben Exportverbände und Ver⸗ bände mit Sonderaufträgen) vorhandenen 99 Kartellen 68 auf⸗ gelöst sein und nur 31 bleiben. Von den aufgelösten Kartellen entfallen 39 auf die Verarbeitungs⸗, 29 auf die erzeugende Industrie. in den Kartellverträgen festgelegten Aufgaben werden im Bereich der Papiererzeugung in erster Linie auf die dort bestehenden fünf Gemeinschaften wie die „Gemeinschaft Pack⸗ papier“ übertragen. Die Gemeinschaften können zur Erledigung dieser Aufgaben Untergruppen, für einzelne Papier⸗ oder Pappen sorten, wie Streichrohpapier und Zellstoffkarton, bilden. In einigen Fällen sind auch mehrere Kartelle zu einem großen Kartell innerhalb der Gemeinschaften zusammengefaßt worden. So haben sich fünf Packpapierverbände zur Verkaufsstelle deutscher Ver⸗ brauchspackpapiere, andere Verbände zum Verband deutscher Zell⸗ stoffpapiere vereinigt. Im Pappsektor ist durch Zusammenschluß mehrerer Syndikate rin neues großes Syndikat gebildet worden.
Im Bereich der Verarbeitung werden die Aufgaben, da es hier
Di Dile
keine Gemeinschaften gibt, zum Teil an die Gruppen übertragen, zum Teil sind neue zusammenfassende Kartelle unter Aufsaugung mehrerer alter Kartelle gebildet worden. Einige Kartelle, wie das der Licht⸗ und Photopausereien, die Vereinigung gummierter Formatpapiere, bleiben unverändert bestehen. Bei diesen Kar⸗ tellen handelt es sich im allgemeinen um solche mit Sonderauf⸗ gaben oder um Exportverbände. Die preisregelnden Verein⸗ barungen der aufgelösten Kartellverbände behalten mit wenigen Ausnahmen ihre Geltung.
Aus über 300 Berufen werden 149 handwerkliche Lehrberufe — Auch Anlernberuse im Handwerk
Die neue Liste der Reichsgruppe Handwerk umfaßt 149 hand⸗ werkliche Lehrberufe und 19 Anlernberufe. Die Lehr⸗ oder Voll⸗ berufe erfordern eine Lehrzeit von mindestens 3 oder 3 ½¼ Jahren; nach Vervollkommnung in der Gesellenzeit kann man in ihnen die Meisterprüfung ablegen und sich selbständig machen. Die Anlernberufe des Handwerks geben diese Möglichkeit nicht; die Anlernzeit beträgt mindestens 1 ¼ oder 2 Jahre. können u. U. nach Vervollständigung ihrer Ausbildung zur Ge⸗ sellenprüfung in einem Lehrberuf zugelassen werden, in dessen Arbeitsgebiet der Anlernberuf enthalten ist.
Die langjährigen Arbeiten des Deutschen Handwerksinstituts für die Neuordnung der handwerklichen Berufsausbildung waren darauf abgestellt, reichseinheitliche, wirkliche Vollberufe mit einer umfassenden Ausbildung zu schaffen und damit dem Handwerker einen vielseitigen Einsatz innerhalb des Berufs zu ermöglichen. Das Handwerk ist wenig spezialisiert und hat daher das Bedürf⸗ nis, die Zahl der Lehrberufe klein zu halten. Während man — mit großen landschaftlichen Verschiedenheiten — früher weit über 300 Handwerksberufe zählte, haben wir heute 149; diese Zahl wird sich voraussichtlich nur wenig ändern.
Die Anlernberufe werden künftig im Handwerk nicht stark vertreten sein, da auch hier grundsätzlich andere Bedürfnisse als in der industriellen Fertigung vorliegen.
Urlaubsregelung für gewerbliche Gefolgschaftsmitglieder im Handel
Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Berlin⸗Brandenburg hat unter dem 19. August 1943 durch eine Tarifordnung einheitliche Grundsätze für die Urlaubsgewährung für die gewerblichen Gefolgschaftsmitglieder im Handel und im Handelhilfsgewerbe einschließlich des Buchhandels und des Ver⸗ lagsgewerbes des Wirtschaftsgebiets Berlin⸗Brandenburg er⸗ lassen. Der in der Tarifordnung festgesetzte Grundurlaub richtet sich bei über 18jährigen Gefolgschaftsmitgliedern nach der Dauer der Zugehörigkeit zu dem Betrieb, und zwar im ersten Urlaubs⸗ jahr sechs Werktage, vom dritten Urlaubsjahr an im gleichen Be⸗ trieb acht Werktage, vom sechsten Urlaubsjahr an im gleichen Betrieb 10 Werktage. Dazu kommt nach vollendetem 25. Lebens⸗ jahr ein Zuschlag von zwei Werktagen und nach vollendetem 35. Lebensjahr von fünf Werktagen. Schwerbeschädigte und In⸗ haberinnen des Ehrenkreuzes der deutschen Mutter erhalten einen Zusatzurlaub von drei Tagen. Für Jugendliche unter 16 Jahren beträgt die Mindestdauer des Urlaubs 15 Werktage und für Jugendliche über 16 Jahre 12 Werktage. Sie erhöhen sich auf 18, wenn der Jugendliche mindestens 10 Tage an einem Lager oder an einer Fahrt der HJ. teilnahm.
Der Urlaub für das Kalenderjahr 1943 ist nach dieser neuen Tarifordnung unter Beachtung der sich aus der fünften Ergän⸗ zung der Anordnung über die Wiedereinführung von Urlaub vom 14. April 1943 ergebenden Einschränkungen zu geben. Geht der neue tarifliche Urlaub im Einzelfall über den bisherigen Tarif⸗ urlaub hinaus, so ist ein etwaiger bisher gewährter übertarif⸗ licher Urlaub auf den tariflichen Urlaub anzurechnen. Gleich⸗ zeitig mit dem Inkrafttreten der Tarifordnung sind alle entgegen⸗ stehenden Bestimmungen über den Urlaub, insbesondere die zahl⸗ reichen Tarifordnungen, außer Kraft gesetzt.
Vom Rohstoffwert des Altpapiers
Schon die alten Römer haben sich geärgert, daß von den Pa⸗ 1eeeeen auf deren Blätter die Aegypter ihre Briefe schrieben, nichts mehr übrig geblieben war und sie sich mit dem umstäandlichen Griffel und dem Wachsritzen begnügen mußten. Eine Rohstofferzeugung von großer kultureller und wirtschaft⸗ licher Bedeutung versank in ein unbekanntes Nichts. Die Natur läßt ihrer nicht spotten und quittierte den Raubbau, der an ihr getrieben wurde, mit einer vollkommenen Fehlanzeige.
Dann folgten die Chinesen, und wenn sie auch mit ihrem Rezept zur Papiererzeugung nicht gar so geheimnisvoll taten wie mit ihrem Patent zur Seidengewinnung, das von Schmugglern im ausgehöhlten Schuhabsatz heimlich über die Grenzen ins Ausland gebracht wurde, so konnten sie doch, um im Bilde zu bleiben, auf die Dauer damit keine Seide spinnen, weil die Lumpen, auf deren Verarbeitung und Zubereitung ihre Papierfabrikation beruhte, zu selten waren, als daß damit allein ein wirklicher Massenkonsum hätte gedeckt werden können. Erst nachdem die Rohstoffgrundlage der Papiererzeugung von den Tevxtilabfällen durch die Erfindung eines Deutschen auf das Holz verschoben wurde, konnte die Pa⸗ pierproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden. Aller⸗ dings stieg mit dieser Zunahme des Fertigprodukts auch der Holz verbrauch. So schier unermessen ergiebig auch der deutsche Wald war, und so groß darüber hinaus auch die Möglichkeiten waren, aus dem Ausland, insbesondere aus dem holzreichen Finnland und Rußland, sich mit Holz zu versorgen, so fanden sie alle ihre Grenzen an der Rücksicht, die man auf die Erhaltung des Wald⸗ bestandes zu nehmen hatte, oder an den handelspolitischen Schwierigkeiten, die mit jedem Einfuhrgeschäft auch gleich die Devisenfrage zur Bezahlung verkoppelten.
So war es nur eine Selbstverständlichkeit, daß längst bevor die Kriegsnotwendigkeiten eine radikale Umlenkung des industriellen Denkungsprozesses und eine sparsame Bewirtschaftung aller Roh⸗
stoffe erforderlich machten, auch für die Papiererzeugung die Roh⸗
stoffbasis verlagert wurde. In Anbetracht der Tatsache, daß von der gesamten deutschen Papiererzeugung im Jahre 1938 nur lediglich 26,9 % für die Wiederverwertung zur Verfügung standen also 73,4 % des Fertiggutes restlos unbrauchbar gemacht und Möglichkeit geben, diesen
8 82
auf den vielen Wegen des Verbrauches anfallenden Rohstoff Papier restlos für die Wiederverarbeitung zu erhalten. Es kam darauf an, bedrucktes Papier und Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe möglichst restlos wieder zu erfassen, weil ja der Rohstoff Zellulose immer wieder verarbeitet werden konnte. Hierbei handelt es sich nicht nur um alte Zeitungen, in denen sich der landläufige Begriff des Papiers beschränkt, sondern alte Bücher, Akten und alles, was irgendwie aus Papier oder Pappe hergestellt ist, ange⸗ fangen von dem kleinsten Fahrschein bis zu der geleerten Ziga⸗ rettenschachtel bildet in diesem Zusammenhang eine natürliche Rohstoffquelle, die in demselben Maße ergiebig ist, in dem sie von freiwilligen Helfern gespeist wird. Dabei geht es nicht nur darum, daß auch weiterhin Briefe geschrieben und Zeitungen gedruckt werden können, sondern Papier hilft heute auf zahlreichen technischen Gebieten, nicht zuletzt in der Rüstungswigxtschaft, roh stoffmäßige Engpässe überwinden, ganz abgesehen davon, daß der mit der Ausweitung des Kriegs doppelt gestiegene Bedarf der Front auch doppelt berücksichtigt werden muß.
Wenn dem Papyrus einst rachgerühmt wurde, daß er nicht vergilben könne und daher Ewigkeitswerte behalte, so kann das Altpapier den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, daß es den⸗ selben Ewigkeitswert besitzt, sofern man es eben als wertbeständig. betrachtet und daher für seine richtige Wiederverwendung sorgt. Wächst auf der Welt schon keine Papyrusstaude mehr und ver⸗ langt der Holzbestand aus natürlichen Gründen Schonung, so steht trotzdem genügend Papier zur Verfü⸗ ung, wenn jeder ein⸗ zelne dafür sorgt, daß der natürliche Verjüngungsprozeß des Papiers nicht unterbrochen wird.
Die Schuljugend f jedem
fragt in Haushalt nach Altpapier,
Anlernlinge”
Tokio,
nimmt es, auch wenn es verknüllt und
n v nur ohne Verunreinigun⸗ gen ist, mit zur Schule. 2
Dort wird es von fleißigen Schülern i kleine Ballen gepreßt, die dann über den Attstogfhanden 8 88. Papierfabriken gebracht werden, die wieder neues Papier und vor allem das für Front und Heimat so wichtige Verpackungs⸗ material hieraus machen. Ein großer Teil des Rohstoffbedarses der Papierindustrie wird bexeits auf diese Weise gedeckt. Wenn jeder mithilft, Altpapier zu sammeln, kann jeder auch mehr Neu⸗ papier und seine Waren in sachgemäßer Verpackung erhalten. Es kommt nur darauf an, daß jeder Verbraucher den Rohstoff
wert des Altpapiers erkennt und Altpapier sammelt!
Wiirtschaft des Auslandes
Die neue Bundesanleihe der Schweiz stark überzeichnet
9 4 8
Anleihe, die in drei Tranchen begeben wurde, hat einen sehr starken Zeichnungserfolg gehabt. Statt der vorgesehenen 300 Mill. sfrs sind insgesamt 532 Mill. ffrs in kürzester Zeit gezeichnet worden. 1b
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Zur Gewinnsteuerermäßigung in Spanien
Madrid, 12. Oktober. In den nordspanischen Schiffahrtskreisen hat man die von der spanischen Regierung verfügte Aufhebung der Sonderbesteuerung außerordentlicher Gewinne sehr stark be⸗ grüßt. Man weist darauf hin, daß es nunmehr den Schiffahrts⸗ gesellschaften wieder möglich sein werde, wie vor 1941, dreimal Dividende Für die bekannte große spanische Reederei Azner, deren Aktienkapital sich auf 60 Mill. Peseten be⸗ läuft, bedeutet der Wegfall der Sondersteuer eine jährliche Er⸗ sparnis von 5 Mill. Peseten. 1 -
8 — “
Finnlands Versorgung mit Rohmetallen
Helsinki, 12. Oktober. Auf einer Mitgliederversammlung der finnischen Metallindustrie⸗Vereinigung am Tage ihres 25 jährigen Bestehens sprach Handels⸗ und Industrieminister Takki uͤber die Versorgungslage der finnischen Metallindustrie mit Rohstoffen. Der Bedarf an Metallen, so führte er aus, hauptsächlich an Eisen, sei ständig gestiegen, und damit habe auch die Produktion un⸗ unterbrochen zugenommen. Jedoch war Finnland auf diesem Ge⸗ biet seiner Industrie weitgehend von Zufuhren des Auslandes abhängig und konnte z. B. nur 25 bis 30 % des Bedarfs an Eisen aus dem eigenen Lande decken. Aus diesem Grunde solle die Mög⸗ lichkeit für eine Erweiterung der einheimischen Eisenproduktion geprüft und entsprechende Maßnahmen für ihren Ausbau er⸗ griffen werden, wobei vor allem die Erzvorkommen des eigenen Landes in weit größerem Ausmaß ausgenutzt werden sollen. — Mit der Nickel⸗ und Kupferproduktion ist Finnland Selbstver⸗ sorger und hat von diesem Rohstoff in der letzten Zeit sogar größere Mengen ausgeführt als der eigene Verbrauch ausmachte. Auch Zinkmetalle und Kupferzinklegierungen sind in ausreichenden Mengen im Lande vorhanden. Kobalt und Molybdän können über den eigenen Bedarf hinaus sogar noch exportiert werden. Zinn, Blei, Aluminium sowie Wolfram und Chrom dagegen müssen in großen Mengen eingeführt werden.
Schließlich ging Minister Takki auf die außerordentlich rasche Entwicklung dieses Industriezweiges während der Zeit der finnischen Selbständigkeit, besonders während der Kriegsjahre, ein. Der Mangel an Rohstoffen sei gerade während der Kriegs⸗ jahre durch eine gesteigerte Ausnutzung der einheimischen Erzvor⸗ kommen teilweise behoben worden. Es seien gute Voraus⸗ setzungen für eine weitere günstige Entwicklung der Metall⸗ industrie vorhanden. 1 86
Der finnische Außenhandel im September
“ “ 8
Helsinki, 12. Oktober. Der Umfang des finnischen Außenhandels ist im September 1943 weiterhin nennenswert gestiegen. Der Wert der Wareneinfuhr beläuft sich im Berichtsmonat auf 1393,5 Mill. Fmk. gegenüber 936,6 Mill. Fmk. im Vormonat und 1184,5 Mill. Fmk. im September 1942. Die Warenausfuhr er⸗ reichte im Berichtsmonat einen Wert von 798,6 Mill. Fmk. gegen⸗ über 817,3 Mill. Fmk. im Vormonat und 624,5 Mill. Fmk. im September 1942.
In den ersten neun Monaten d. belief sich die Waren⸗ einfuhr auf 9927,9 Mill. Fmk, gegenüber 8643,1 Mill. Fmk. in der gleichen Zeit des Vorjahres und die Warenausfuhr auf 6137,1 Mill. Fmk. gegenüber 3808,9 Mill. Fmk. in der gleichen Zeit des Vorjahres.
Die Inflation im Mittleren Orient — das bedrohte Pfund
Die Finanzpolitik Englands im Mittleren Orient droht in bedenklicher Weise Schiffbruch zu leiden. Man hatte bekanntlich
die Währungen der betreffenden Länder an das Pfund gekoppelt,
um auch ihre Wirtschaft fest an Englands Wirtschaft zu binden. Die Entwicklung der Länder des Mittleren Orients, sowohl auf wirtschafts⸗ wie auf finanzpolitischem Gebiet, bildet aber jetzt eine ernste Sorge für England, denn praktisch besteht dort bereits seit längerer Zeit eine Inflation, die durch die enge Kopplung an England auch auf das englische Pfund nicht ohne nachteiligen Einfluß bleibt. Besorgnisse dieser Art werden im letzten Oktober⸗ Heft der englischen Monatszeitschrift „The Bankers“ behandelt, indem auf die Inflationsgefahr hingewiesen wird. Das Blatt spricht zwar noch von einer Gefahr, tatsächlich besteht aber in diesen Ländern bereits eine Inflation, denn die Lebenshaltungs⸗ kosten haben sich nach seinen Angaben dort seit Kriegsbeginn mindestens um das Siebenfache erhöht. Das Blatt betont dann, daß die Inflations⸗,Gefahr“ auch noch dadurch verschärft werde, daß man hier nicht mit den üblichen Mitteln der Inflations⸗ bekämpfung vorgehen könne, weil der wirtschaftliche Ausbau dieser Länder erst in den Kinderschuhen stecke.
Obwohl England gerade im Mittleren Orient einen verhältnis⸗ mäßig großen Umlauf an Pfund⸗Banknoten unterhalte, stürzten sich die dortigen Völker in Güterkäufe und hamsterten alles, dessen sie nur habhaft werden könnten. Der Warenhunger lasse sich überhaupt nicht mehr stillen und die Preise stiegen ins Uner⸗ meßliche.
Zu alledem muß die Zeitschrift noch feststellen, daß sich die Dollarnoten in den Ländern des Mittleren Orients einer viel größeren Beliebtheit erfreuten als das englische Pfund und daß gerade die Unterzeichnung von verschiedenen Leih⸗ und Pacht⸗ abkommen mit einzelnen Staaten dort eine gewisse Zufriedenheit ausgelöst hätte. Allerdings lasse sich diese gesteigerte Nachfrage mit Rücksicht auf den Schiffsraummangel nicht immer befriedigen. Auch in den Kolonien und im Mandatsgebiet Palästina sei die Lage alles andere als zufriedenstellend. Hier habe man zwar die Preise für einige zur Ernährung wesentliche Waren behördlich festgesetzt und versucht, durch direkte Besteuerung die überschüssige Kaufkraft abzuziehen, aber die unvermeidliche Knappheit der wichtigsten Waren mache alle Kontrollbemühungen der Behörden nichtig. Die Inflation im Mittleren Orient, so schreibt das Blatt 19 Schluß, benachteilige einmal mit seinen Preissteigerungen Englands Nachkriegshandel und außerdem verliere das Pfund an Ansehen, so daß England mit seiner Währung eines Tages seinen Warenbedarf von hier nicht mehr preismäßig decken könne.
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Gute Reisernte in Japan — Unbedingte Autarkie
S 12. Oktober. Die erste amtliche Schätzung der Reiser
dieses Jahres ergab einen Ertrag von üben 63 Ft ee sernie kein Koku sind 180 Liter). Der amtliche Bericht und eine Rund⸗ funkansprache des Direktors des Lebensmittelkontrollbüros weisen darauf hin, daß trotz der Sturm⸗ und Flutschäden eine Durch⸗ schnittsernte sichergestellt ist, die als ein Zeichen des größten Ein⸗ satzes der japanischen Bauern anzusehen ist. Im Jahre 1944 wird das Land erstmalig ohne Einfuhr fremden Reises aus⸗ kommen. Durch größeren Anbau dieses Hauptnahrungsmittels und durch Anbau von Kartoffeln wird auf, eine unbedingte Fatesg esreeeec Fen gh tuss hingearbeitet. In früheren Jahren importierte Japan jährlich einige Milli⸗ 1 Rei
Aehieh. wegsallen sölen jährlich 9 “ Kotu Reis,
Zürich, 12. Oktober. Die vom Bund zur Zeichnung aufgelegte
Anleihen der Gemeinden..
veröffentlicht ist.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 239 vom 13. Oktober 1943. 2.
Börsenkennziffern für die Woche vom 4. Oktober bis 9. Oktober 1943
Die vom Statistischen Reichsam errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der letzten Woche (4. Oktober bis 9. Oktober 1943) im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:
Wochendurchschnitt wom 4. 10. vom 27. 9. bis 9. 10. bis 2. 10. b 162,044 162,28 157,64 157,56
Monats⸗ Hurchschnitt Aktienkurse (Kennziffer 1924 September
bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie Handel und Verkehr 154,29 154,23
Gesamt 157,75 157,76 Kursniveau der 4 %igen “ Wertpapiere 6 111“*X*“ 102,50 Kommunalobligationen. 102,50 Dtsch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. .. Dtsch. Reichsbahnanleihe... Anleihen der Länder..
162,20 157,58 154,01
102,50 102,50
104,34 105,21 103,51 103,30 105.57 107,32
104,78 105,50 103,71 103,26 Gemeindeumschuldungsanleihe
Industrieobligationen. 108,70 107,93
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, daß in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest, 12. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengo. Amsterdam 180,73 ½%, Berlin 136,20, Bukarest 2,781½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 12. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 ½ —4,03 ½, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 12. Oktober. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York Paris
Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 12. Oktober. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,05, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ nom., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,57 ½, Stockholm 102,67 ½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½, Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
—,—
7 7
Kopenhagen, 12. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 1509,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 12. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G.,
3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,50 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 12. Oktober. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B.,
Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.
London, 12. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 13. Oktober auf 74,00 Rℳ (am 12. Oktober auf 74,00 R. fℳ) für 100 kg. “ 16“
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
13. Oktober Geld Brief
11. Oktober Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo) Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) . Bulgarien (Sofia). ö“ Dänemark (Kopenhagen). England (London) Finnland (Helsinki) 100 Finnmark Frankreich (Paris).. 100 Frs. Griechenland (Athen) 100 Drachmen Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) 100 Gulden 132,70 Iran (Teheran) 100 Rials 14,59 Island (Reykiavik) 100 isl. Kr. 38,42 Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 9,99 9,99 Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen 58,591 58,591 Kanada (Montreal). 1 kanad. Dollar — — — Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd — — — Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) 100 Escudo 10,19 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) . .100 Lei — — — Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg).. Schweiz (Zürich, Basel und u 1000 Frs.
Bern) Serbien (Belgrad).. 100 serb. Dinar Slowakei (Preßburg).. 100 flow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisbur). Türkei (Istanbuahah) Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevideo).
18,79 18,83 0,588 0,592
1 ägypt. Pfund — 100 Afghani 18,79 1 Pap.⸗Pes. 8 1 austr. Pfund — 100 Belga
1 Cruzeiro
100 Rupien — 28 — 100 Lewa 3,047 8 3,047 3,053 2,15
18,83 0,592
39,96 49,904
40,04
100 Kronen 52,15 52,15 52,25 1 engl. Pfund — — — 5,06 5,0b8 5,07
V 1,668 1,668 1,672
1
132,70 14,61
38,50 10,01 58,711
132,270 14,59 38,42
59,46 59,58
58,01 5,005 8,609
23,605
100 Kronen V
59,46 5
57,89 4,995 8,591
23,565
7,89 4,995 8,591 23,565
23,605
1 südafr. Pfsd. — 1 türk. Pfund 1,978 100 Pengö — 1 Goldpeso 1,199
1,978 1,199
1,982 1,201
Verein. Staaten von Amerika
* Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld 9,89 4,995 7,912²
74,18 2,098 2,498 0,130
Brief 9,91 5,005 7,928
74,32 2,102 2,502
England, Aegypten, Südafrikanische Union.. Frankreich..
Australien, Neuseelaud .. öbö Britisch⸗Indiinnnnn . “
Kanada . 8
Bereinigte Staaten von Amerika.. Brasilien...
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Ausländische Geldsorten und Banknoten
13. Ottober 11. Oktober Geld Brief Geld Brief Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 für 16,16 16,22 16,16 1 Stück 4,185 4,205 4,185 .. 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar — —
2 und 1 Dollar 1 Dollar Argentinissce.. .. s1 Pap.⸗Peso Australische 1 austr. Pfd Gelgffee . 10909 GBrasiliantschee ....... 1 Cruzeiro Britisch⸗Indische 100 Rupien Bulgarische: 500 Lewa und
darunter Däntsche; große .. . .. . . . . . . 10 Kr. und darunter Englische: 10 2 und darunter. Französische Holländische 100 Gulden Italienische: große... .S7100 Lire 111.“ 9,98 1 kanad. Dollar 0,99
100 Kuna 4,99 56,89
Sovereigns uöv. 20⸗Francs⸗Stücke 8. Gold⸗Dollars 1“ P Aegyotisch ..
1l
0,46 2,46 40,08 0,09 23,05
3,09
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95
090 .
10
0SSO 0, S=S
SSSF .
92
100 Lewa 3,07 100 Kronen — 100 Kronen 52,10 1 engl. Pfd. — 100 Finnmart 5,055 100 Frs. 4,99 132,70 9,98
Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei und
500 Lei 100 Lei Schwedische: grospfee. 100 Kronen
50 Kronen und darunter . 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs.
100 Frs. und darunter 100 Frs. Serbise06 100 serb. Dinar Slowakische: 20 Kronen und
darunter . Südafrikanische Union. Türkische 1 8 Ungarische: 100 Pengö und
1,66
59,40 57,83 57,83 4,99
8,58 4,39 1,91
8,58 4,39 1,91
8,62 4,41 1,93
100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
60,78 61,02 60,78
(New YVork)
darunter
100 Pengö
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen. 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zuftellungen, 5. Verlust⸗ und Funbdsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
11. Genossenschaften,
8. Kommanditgeseilschaften auf Aktien, 12. Offene Handels⸗ und
7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Berschiedene Bekanntmachungen.
Kommanditgesellschaften,
8
3. Aufgebote
[23094] Aufgebot.
Der Chefarzt Dr. med. Wallenfang in Düsseldorf, Theresienhospital, Alte⸗ stadt 2, hat das Aufgebot der ihm beim Brand seines Hauses, Jacobistraße 3, verlorengegangenen 6 Kuxe der Kali⸗
den. — 456 II 206. 43.
der 12. Februar 1942 festgestellt wor⸗
Berlin, den 6. Oktober 1943. Amtsgericht Berlin.
4. Heffentnche Jugkelnngen
Nr. 36, W 2, gegen Webermeister Jan Paluszkiewicz, zuletzt in Litzmannstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Auf⸗ hebung der Ehe. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Landgericht in Litz⸗ mannstadt zu 1—3: vor die 2. Zivil⸗ kammer auf den 2. Dezember 1943,
lassen.
[22848]
forderung, sich’ durch einen bei diesem A Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten
Wuppertal, den 6. Oktober 1948. 3 A
Oeffentliche Zustellung. A
412354 Franz Hasenöhrl A 419528 Wilhelm Warnecke 430316 Rudolf Butsch 435673 Rudolf Butsch 4 431009 Hilarinus Badyna Landgericht. 2.A 456306 Werner Heller
A 457505 Dr. med. Hans Krüger 463462 Paul Werdermann 463468 Kurt Adam
vertreten zu A. . A
Gewerkschaft Burbach 1n,g. iin Magdeburg, Kaiser⸗Otto⸗Ring 9, Nr. 1093, 1094, 1095, 1096, 1097 und 86, ausgestellt auf seinen Namen, be⸗ antragt. Der Inhaber dieser vorge⸗ nannten 6 Kuxe wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 8. Mai 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 4, anberanmten Auf gebotstermine seine Rechke waumelden und die vorbezeichneten 6 Kuxe vor⸗ zulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.
Gardelegen, den 25. September 1943.
Das Amtsgericht.
23097] Ausschlußurteil. x54 F. 50/42. Durch Ausschlußurteil vom 7. Oktober 1943 wurden die fol⸗ genden Urkunden für kraftlos erklärt: 13 Namensaktien der Nord⸗Deutschen Versicherungs⸗Gesellschaft in Hamburg, Lit. C Nr. 7957 bis 7964 = 8 Aktien über je 100,— H.ℳ und Lit. D Nr. 6400 bis 6404 = 5 Aktien über je 100,— ff ℳ. Hamburg, den 8. Oktober 1943. Das Amtsgericht. Abteilung 54.
[22963] Durch Beschluß vom 6. Oktober 1943 ist der Gefreite Sebastian Lampert Kratzer, geboren am 5. April 1922 zu Marienstein, Landkreis Eichstätt, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 20. Mai 1941 festgestellt worden. — 456 II 230. 43. ö“ Berlin, den 6. Oktober 1943. Amtsgericht Berlin.
ö52] „Durch Beschluß vom 6. Oktober 1943 ist der Unteroffizier Karl Otto Heinz Struwe, geboren am 4. Juli 1914 zu Essen⸗Rüttenscheid, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 1. Mai 1942 festgestellt worden. — 456 11 197. 43. Berlin, den 6. Oktober 1943. Amtsgericht Berlin.
[22965]
Durch Beschluß vom 6. Oktober 1943 ist der Feldwebel Gustav Oskar Schneider, geboren am 19. März 1915 zu Harpersdorf, Schlesien, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 9. Mai 1941 festgestellt worden. — 456 II. 225. 43. G
Berlin, den 6. Oktober 1943. Amtsgericht Berlin.
[22966]
Durch Beschluß vom 6. Oktober 1943 ist der Gefreite Ernst Karl Gustav Schnelle, geboren am 1. Januar 1918 in Trattaschine, Kreis Ohlau, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes
Oeffentliche Zustellung und Ladung. 6 Gen. A I1/5. Es klagen auf Ehe⸗ scheidung 1. Alois Rupp aus Köln gegen Veronika Rupp geborene Korocec. — 9 R. 14/43 —; 2. Eelse Andres ge⸗ borene Thomas aus Köln gegen Fried⸗ rich Andres. 3 (15) R. 76/43 —. Ver⸗ handlungstermine: zu 1 vor der 9. Zi⸗ vilkammer am 7. 12. 1943, 10 Uhr, Zimmer 303, zu 2 vor der 3. Zivil⸗ kammer am 15. 12. 1943, 10 Uhr, Zim⸗ mer 228 a. [22852] Köln, den 1. Oktober 1943. Landgericht.
[22975]
Es klagen: 1. 2 R 119/43 Ehefrau He⸗ lene Moroschan geb. Korowski in Litz⸗ mannstadt, Stürmerweg 42, gegen Schornsteinfeger Johann Moroschan, früher in Czernowitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 2. 2 R 135/43 Ehefrau Hedwig Mieschkowski eb. Reske, Litzmannstadt, Plettenberg⸗ straße 25, W. 7, gegen Gymnasiallehrer Julius Marion Mieschkowski, früher in Litzmannstadt, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung, 3. 2 R 51/43 Hilfsmonteur Franciszek Piont⸗ kowski in Litzmannstadt, General⸗Litz⸗ mann⸗Straße 94, W. 11 a, gegen Ehe⸗ frau Anna Piontkowski, geb. Kasprzak, früher in Krasnodeby, Gem. Par⸗ zenczew, Krs. Lentschütz, jeßs unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 4. 3 R 187/43 Ehefrau Magdalena Schurba geb. Tschurilow, wohnhaft im Lager Tuschin⸗Wald, Bez. 6, Haus 413, Zimmer 4, gegen Ingenieur David Schurba, zuletzt in Charkow, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe, 5. 3 R 193/43 Ehefrau Irene Sob⸗ kowski (Sopkowski) geb. Grzeda, Litz⸗ mannstadt, Scharnhorststr. 39, W. 11, gegen Studenten Zygmunt Sopkowffki, zuletzt in Lemberg, Sapiechystr. 14, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung, 6. 1 R 163/43 Maurer und Bauer Alois Berg, im Arbeits⸗ erziehungslager in Litzmannstadt, Am Bach 40, gegen Ehefrau Franziska Berg geb. Döme, früher in Neusatz, Ujvidek (früher Jugoslavien, jetzt Ungarn), jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung, 7. 1 R 168/43 Ehefrau Emma Appelhans geb. Boni, im Umsiedlungslager Home, Post Görnau, Kreis Litzmannstadt, gegen Bauer Nikolaus Appelhans, zuletzt in Minsk, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung 8. 2 R 181/43 Ehe⸗ frau Eugenie Paluszkiewiez geb. Domke
in Litzmannstadt, Albrecht⸗Thaer⸗Straße
9 Uhr, zu 4 und 5: vor die 3. Zivil⸗ kammer auf den 2. Dezember 1943, 9 Uhr, zu 6 und 7: vor die 1. Zivil⸗ kammer auf den 3. Dezember 1943, 10 Uhr, zu 8: vor die 2. Zivilkammer auf den 2. Dezember 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptung der Kläger vorzu⸗ bringende Einwendungen und Beweis⸗ mittel unverzüglich durch den zu be⸗ stellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen. Litzmannstadt, den 9. Oktober 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts Litzmannstadt.
[22854] Oeffentliche Zustellung.
3 R 244/43. Die Kontoristin Anni Fink, Nürnberg, Hochstraße 15, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Orth in Nürnberg, Am Plärrer 4, klagt gegen Heinrich Fink, z. Z. Unteroffizier, Feld⸗ postnummer 39 097 E, z. Z. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrag, zu erkennen: IJ. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Nürnberg⸗ Fürth auf Donnerstag, den 16. De⸗ zember 1943, vormittags 9 ¼ Uhr, Sitzungssaal 319/II, des Gerichts⸗ gebäudes in Nürnberg, Fürther Straße 110, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu bestellen.
Nürnberg, den 6. Oktober 1943.
Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg⸗Fürth.
[22855]
Es klagt die Ehefrau Hans Kamp, Mathilde geb. Jüttendonk, in Nieder⸗ stüter 33, Post am Stuten über Hattingen, Ruhr, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Dr. Lüdecke und Dr. Lüdecke⸗Schmitz in Wuppertal⸗ Elberfeld, gegen den Kaufmann Hans Kamp, früher Wuppertal⸗Barmen, Rübenstraße, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus 55 Eheges. — 5 R 101/43. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten, dessen Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts auf den 2. 12. 1943, 9 %¼ Uhr, Zimmer 77, mit der Auf⸗
5 Ca. 444. 43. Das Deutsche Reich, A
vertreten durch den Leiter der Organi⸗ sation Todt — Zentrale —, Berlin⸗ Charlottenburg 13, Avus⸗Nordschleife, klagt gegen den Angestellten Willi Wegner, früher in Düsseldorf⸗Grafen⸗ berg, Ludenberger Straße 7, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung von 5852,70 Rℳ nebst 4 %˖ Zinsen seit dem 1. 11. 1941. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Arbeitsgericht in Berlin⸗Charlottenburg, Tegeler Weg Nr. 17 — 20, Zimmer 126, auf den 16. Dezember 1943, vormittags 10 ¼ Uhr, geladen.
Berlin⸗Charlottenburg 1, 6. 10. 1943. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.
[22974 Ladung.
14 350/43. Frau Alma Wilhel⸗ mine Charlotte Irmgard Klarholz geb. Viehweger in Leipzig 0 5, Prozeßbe⸗ vollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Janke in Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Lageristen Karl Heinz Klarholz, zuletzt in Leipzig, und be⸗ antragt Verurteilung zur Zahlung von 800,— FH.ℳ. Verhandlungstermin: 23. November 1943, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Leipzig, Beethoven⸗
straße 2. Geschäftsstelle 14 des Amtsgerichts Leipzig. 5. Verluft⸗ u. Fundsachen [23103]
Der Versicherungsschein Nr. 8 239 032, ausgestellt von der Iduna Germania Lebens⸗Versicherungsgesellschaft a. G., Berlin, für Firma Leo Meilchen, auf das Leben des Peter Scherer, Saar⸗ lautern, geb. 29. 7. 1897, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, falls sich ein Berechtigter nicht innerhalb zweier Monate meldet.
Berlin, den 7. Oktober 1943. Iduna⸗Germania Lebens⸗Versicherungs⸗
gesellschaft a. G., Berlin. 23101] “ . . 44141g
Folgende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen:
A 28050 Heinz Stock A 212155 Per Hermansson
A 213948 Günther Hirsch
A 216360 Erich 887
“
A 225550 Gerhard Juchem A 225707 Erich Müllenbach
A 236478 Emil von d. Mühle A 338838 Albert Dumm A 370975 Kurt Neitzel
A 390760 Hans Müller
A 467829 Edgar Krähwinkel
A 473461 René Gerbig
A 482131 Waldemar Clemens
A 1036150 Alfred und Elma Ahrens
A 1041634 Walther Herneel
A 1055016 Hellmut von Hartz
B 701191 Maximilian Hackenbeck
B 711006 Heinz Hackenbeck 8
B 711007 Claus Hackenbeck
B 703738 Dr. Karl Fellermeyer
B 900958 Bernhard Esders
F 286413 Dr. Bernhard Krumteich. Die Inhaber werden aufgefordert, sich
binnen zwei Monaten bei uns zu
melden, andernfalls die Versicherungs⸗
scheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 13. Oktober 1943.
Allianz Lebensversicherungs⸗AG.
[23102]. 8 Folgende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen: A 35683 A 71270 A 100329 A 176016 A 1 Dr. Leo Kaufmann 138339 Dr. Leopold Valentin Kaufmann 55553 Otto Meuthien 106842 Karl Müller 112901 Anton Jaco by 116167 Heinrich Sopp 118146 Hermann Tangen und Ehefrau 118685 Johannes Zschuckelt 145625 rust Westhoff 186399 /Ernst Westhoff 145793 Johann Breidenbach 157341 174034 Hans Schülhle 234686] 8 e 166069 Kurt Schönbrunn 166291 166292) bermann Lorenzen 183015 Artur Schaefer 191830 bechi Zo annes Kamphausen
Wolfgang Rect
198910 ¼, 379700ax Graeff
407087]
[u 1254758/Karl Heidmann
Zweitschriften zu: A 170424 8 8. A 1,04238) Ludwig Lülsdorff
Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 13. Oktober 1943. Allianz Lebensversicherungs⸗AG.