Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 240 vom 14. Oktober 1943. S. 4
§ 4 a. (1) Stehen die EE1ö1“ im Eigentum der Gemeinde und werden nach dem Ausbau der Kupfer⸗ leitungen keine Ersatzleitungen erstellt, so entfällt der Anspruch des Versorgungsunternehmens auf Zahlung des Ausgleichs⸗ betrages durch die Gemeinde vom 1. Oktober 1943 an.
(2) Bei nur teilweisem Ausbau entfällt der Anspruch auf Zahlung des Ausgleichsbetrages im Verhältnis der Länge der ausgebauten zur Gesamtlänge der bisherigen Leitungen vom 1. Oktober 1943 an.
(3) Der Anspruch auf Zahlung des Ausgleichsbetrages bleibt jedoch bestehen, wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausbau der Kupferleitungen diese durch Leitungen aus anderem Material ersetzt werden. Bei nur teilweisem Ersatz findet Absatz 2 entsprechende Anwendung.
§. 4 b. Stehen die Beleuchtungsanlagen im Eigentum der Versorgungsunternehmen, so hat der Ausbau der Kupfer⸗ leitungen keinen Einfluß auf die Verpflichtung der Gemeinde zur Zahlung des Ausgleichsbetrages.
§ 2
Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach der kündung in Kraft. Berlin, den 11. Oktober 194333. “ Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Heß. 18
49G
Ver⸗
Bekanntmachung
Die am 12. Oktober 1943 ausgegebene Nummer 36 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Verordnung über den Zeitrang von Warenzeichenanmeldungen. Vom 29. September 1943.
Zweiundfünfzigste Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrsordnung. Vom 2. Oktober 1943. Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 8. Oktober 1943. 1
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R ℳ. Postbeförderungs⸗ seenh 0,03 F, für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: 962 00.
Berlin NW 40, den 13. Oktober 1943.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich. 1
Nichtamtliches Deutsches Reich
Nummer 41 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 13. Oktober 1943 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. Anordn. 14. 9. 43, Durchführg. d. Erstattungsges. im Bereich d. Wehrmacht. —
RdErl. 7. 10. 43, Bestandserhebg. an Rund⸗ u,. Schnittholz. — Kom munalverbände. RdErl. 7. 7. 43, Wertzuwachs⸗ steuer, Neuordng. d. akad. Vereinswesens. — RdErl. 5. 10. 43, Lohnsummensteuer bei d. Heranziehg. v. Gefolgschaftsmitgl. zum kurzfristig. Wehrdienst. — RdErl. 6. 10. 43, Förderg. d. Baues v. Baracken zur Freimachg. v. Wohngn. — RdErl. 7. 10. 43, Anschreibg. v. Gewerbesteuermeßbeträgen. — RdErl. 8. 10. 43, Vergnüungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 683. — Polizeiverwaltung. RdErl. 4. 10. 43, Land⸗ u. Stadt⸗ wacht; hier: Wechsel d. Aufenthaltsortes. — RdErl. 7. 10. 43, Prüfstellen f. Filmvorführer. — RdErl. 4. 10. 43, Mitwirkg. d. Parteidienststellen bei d. Ernenng. u. Beförderg. v. Angeh. d. OrdnPol. — RdErl. 6. 10. 43, Beförderg. v. Res.⸗Offz. d. Ordn Pol. — RdErl. 8. 10. 43, Dienstordng. f. d. bei d. Kranken⸗ häusern d. Pol., d. Pol.⸗Kuranst. u. d. Pol.⸗Sanitätsstellen be⸗ schäftigt. Gefolgschaftsmitgl.; hier: Kündigungsfrist f. Pol.⸗Ver⸗ tragsärzte. — RdErl. 4. 10. 43, Dienstkleidg. f. d. ausw. ein⸗ gesetzte Ordn Pol. — RdErl. 5. 10. 43, Bekleidungsabfindg. d. Pol.⸗Reservisten d. Ordn Pol. — RdErl. 6. 10. 43, Beschaffg. v. Vordr. u. Fernschreibpapier f. d. Nachrichten⸗Verbindungsdienst d. OrdnPol. — RdErl. 6. 10. 43, Dienst (Schirm⸗) Mütze bei d. Ordn Pol. — RdErl. 9. 10. 43, Energieeinsparg. bei d. staatl. Pol. — RdErl. 7. 10. 43, Einführg. v. Feldmützen mit Schirm f. Freiw. Feuerw. u. Pflichtfenerw. — Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 28. 9. 43, Aufnahme v. Kriegs⸗ hinterblieb. u. Angeh. v. Vermißten in d. Krankenversicherg. vor Bewillig. d. Versorgungsbezüge. — RdErl. 8. 10. 43, Verw.⸗ Vereinfachg. durch Einschränkgn. d. Kleinzahlgn.; hier: Ansprüche d. Fürsorgeverb. auf Grund d. § 1531 RVO. — Volks⸗ gesundheit. RdErl. 4. 10. 43, Gesundheitsaufseher u. neben⸗ amtl. Desinfektoren. — RdErl. 4. 10. 43, Meningokokkenserum. — RdErl. 7. 10. 43, Uebergebietl. Ausgleich d. Hebammen. — RdErl. 8. 10. 43, Richtl. üb. d. Absonderg. ansteckend Tuberkulöser. — Veterinärverwaltung. RdErl. 7. 10. 43, Verarbeitg. v. Gemüse⸗ u. Kartoffelzusatz. — RdErl. 7. 10. 43, Verarbeitg. v. tierisch. Rohfetten als Lebensmittel. — RdErl. 8. 10. 43, Abgabe v. Futterfleisch. — Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 Rℳ für Aus⸗ gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 ℛℳ für Ausgabe B (ein⸗ seitig bedruckt).
8 65
Auus der Verwaltug 8 Aufhebung der Steuerfreiheit für neue Unternehmen
Der Ministerrat für die Reichsverteidigung vervordnet mit Ge⸗
setzeskraft, daß der § 3 des Gesetzes über Steuererleichterungen
vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 491) mit Wirkung ab 1. Juli
1943 aufgehoben wird. Nach § 3 dieses Gesetzes konnte der Reichs⸗ minister der Finanzen Unternehmen zur Entwicklung neuer Her⸗ stellungsverfahren oder zur Herstellung neuartiger Erzeugnisse, wenn dafür ein überragendes Bedürfnis der gesamten deutschen Volkswirtschaft anerkannt wird, für eine bestimmte Zeit von den laufenden Steuern ganz oder teilweise befreien. Diese Freistellung dürfe aber nicht zu einem unmittelbaren Wettbewerb zwischen Unternehmen führen. (RGBl. I v. 11. 10. 1943 S. 562).
Wirtschaftsteir
Preise für gebrauchte Rundfunkgeräte
In einem Erlaß an den Kartellverband des Deutschen Rund⸗ funkeinzelhandels e. V. teilt der Reichskommissar für die Preis⸗ bildung mit, daß die mit Erlaß vom 20. Oktober 1939 — III 242 — 12 354 — erteilte Genehmigung der Preisregelung für ge⸗ brauchte Rundfunkgeräte widerrufen wird. Damit gelten nun⸗ mehr für den An⸗ und Verkauf gebrauchter Rundfunkgeräte die Bestimmungen der Gebrauchtwarenordnung vom 21. 1. 1942 (Mitteilungsblatt 39 vom 11. Oktober 1943).
Wirtschaft des Auslandes
Zur Ueberzeichnung der schweizerischen Bundesanleihe Zürich, 13. Oktober. Ergänzend zum gestrigen Bericht über das Zeichnungsergebnis der eidgen. Anleihe wird mitgeteilt, daß der Bundesrat beschlossen hat, alle Zeichnungen voll zu berück⸗ sichtigen und die Anleihebeträge wie folgt festzusetzen: 2 ¼ „ Kassascheine 225 Mill. ffrs., 3 ¼ hige Obligationen 164 Mill. ffrs., 3 ¼ Nige Obligationen 143 Mill. ffrs.
uSA.⸗Staatsschuld so groß wie die aller übrigen Länder zusammen Stockholm, 13. Oktober. „Wenn die Kriegsausgaben nicht ver⸗ ringert werden, so wird die Staatsschuld der USA. Ende nächsten
Jahres so groß sein, wie die Staatsschulden der gesamten übrigen Welt zusammen“, sagte Senator Allan Ellender nach einer New Yorker Meldung von „Stockholms Tidningen“ voraus. Er empfiehlt eine strenge Kontrolle der Leih⸗ und Pachthilfe und schlägt vor, daß die USA. im Austausch gegen die Warenliefe⸗ rungen Stützpunkte, Rohstoffe und Konzessionen fordern sollen.
Kritische Ernährungslage im Iran durch den schlechten Ernte⸗ ausfall
Genf, 13. Oktober. Nach Berichten aus Ankara hat die Er⸗ nährungslage im Iran äußerst kritische Formen angenommen. Die Ursache hierfür ist der ungünstige Ausfall der Ernte, auf die man große Hoffnungen gesetzt hatte. Die eigenen Getreidevor⸗ räte des Landes würden, wie es in den Berichten heißt, höchstens bis Februar ausreichen, und der Einfuhr von Getreide stehen be⸗ trächtliche Schwierigkeiten entgegen, da die Sowjetunion für alle Getreideimporte über iranische Häfen für sich das Prioritätsrecht beansprucht.
Eine Folge dieser schwierigen Ernährungslage, die sich beson⸗ ders stark in den mitteliranischen Städten bemerkbar macht, ist das Bandenunwesen. Vor allem in Mitteliran werden in immer stärkerem Maße durchfahrende Lebensmitteltransporte angefallen und beraubt. In Isfahan ist die Ernährungslage so trostlos, daß die Bewohner der Stadt in Scharen auswandern. Aus Schiras werden bereits Todesfälle infolge Verhungerns gemeldet.
3 vffentlicher Anzeiger
Erschließung weiterer Erzvorkommen in Mandschukus
Hsinking, 13. Oktober. Die Regierung beschloß, auf Grund ihres Entwicklungsprogrammes für den Bergbau weitere 20 kleinere und mittlere Vorkommen von Kupfererz und Eisenerz mit 55 % Gehalt ju erschließen. Die meisten dieser Vorkommen befinden sich in Privatbesitz. Zur Erhaltung des Preisstandes werden aus einem dafür vorgesehenen Fonds gewisse Beihilfen zum Transport der Erze gewährt werden.
Gründungsversammlung des Ganz⸗Japan⸗Handels⸗ und Industrie⸗Wirtschafts⸗Kammerrates Tokio, 13. Oktober. Kürzlich fand die Gründungsversammlung des Ganz⸗Japan⸗Handels⸗ und Industrie⸗Wirtschafts⸗Kammer⸗ rates statt. Anwesend waren die Vertreter der Provinzial⸗Wirt⸗ schaftskammern und der Wirtschaftskammern Korea und For⸗ mosa. Der Präsident des Ganz⸗Japan⸗Handels⸗ und Industrie⸗ Wirtschafts⸗Kammerrates ist bekanntlich der Präsident der Wirt⸗
schaftskammer Tokio, Fujivama. Der Industrieminister hielt eine
21
Ansprache und wies darauf hin, daß die Wirtschaftskammern an sich Lokalorganisationen seien. Wenn man aber den heutigen Charakter der Wirtschaftssteuerung berücksichtige, müsse man auch auf die Eigenarten ganzer Wirtschaftsgebiete eingehen. Der Ganz⸗Japan⸗Handels⸗ und Industrie⸗Wirtschafts⸗Kammerrat habe hier eine besondere Aufgabe zu erfüllen, insofern, als er eine gebietsweise Vermittlung und Verbindung von Industrien und Wirtschaftsgruppen exmögliche. Der Rat habe keine gesetzliche Grundlage, sondern sei eine freiwillige Organisation. Die Be⸗ deutung des Rates hänge daher ganz besonders von seinen un⸗ mittelbaren Erfolgen ab. 1b
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.⸗ am 14. Oktober auf 74,00 Rℳ (am 13. Oktober auf 74,00 R.ℳ) fü 100 kg. 1
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 13. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B. Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madri 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New Yor⸗ 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G, 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 P, vSFame ech 8 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G,
. 8
Budapest, 13. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengo. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,— Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburz 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 13. Oktober. (D. N. B.) New YPork 4,02 ½¼ — 4,03 ¼ Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rivo 83,64 1, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 13. Oktober. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zett. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Parisz
Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 13. Oktober. (D. N. B.) I11.40 Uhr.] Paris 6,07;, London 17,32, New NYork 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ nom., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,56, Stockholm 102,67 ¼, Oslo 98,62 ½¼ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,371½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½¼ B., Helsinki 8,77 %, Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,25 B. 2
Kopenhagen, 13. Oktober. (D. N. B.) London 19,94, Aetww York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. 8
Stockholm, 13. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 P. Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsink 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G. 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G, 17,50 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 13. Oktober. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New PYorl —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B. Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.
56
London, 13. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
4. Oeffentliche Zustellungen,
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen. 5. Verluft⸗ und Fundsachen,
2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
6. Auslofung usw. von Wertpapteren,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 11. Genossenschaften,
7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Hanbels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und EA 14. Deutsche Neichsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene kanntmachungen.
bis 17 582, 27 632 Eℳ der
[23174 Aufgebot. 42. 43.
Frau Hildegard München 12, Schießstättstr. 9, 2. Direk⸗ tor Paul Mielentz, Berlin W 9, Köthe⸗ jer Str. 28/29, 3. Ingenieur und Kaufmann Karl Hentzschel, Kirchhain, N. L., Bahnhofstr. 17, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rust, Kirchhain, N. L., 4. Firma „Famo“ Fahrzeug⸗ und Motorenwerke GmbH., Breslau 6, 5. Frau Witwe Anna Müller geb. Hof⸗ mann, z. Z. Bad Godesberg, vertreten durch Justizrat Dr. Müller⸗Sanders, Köln, Weißenburgstr. 78, haben das Aufgebot folgender Urkunden bean⸗ tragt: Zu 1: 4 ½¼ c%᷑ Teilschuldverschrei⸗
Der
Amtsgericht
Aufgebotstermin seine
Werderstr. 7.
*
Sam. 6. 43.
27 676
100 Berliner 3. Aufgebote 8 curanz⸗Gesellschaft von 1832 — 51. F. Inhaber der Urkunden Schwaiger in wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. 5. 1944, 11 Uhr, vor dem Schöneberg, straße 66/67, Zimmer 74, anberaumten Rechte melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Der Bank der Deutschen Luftfahrt AG., Berlin C 2, ergeht das Verbot, aus dem zu 4 genannten Wechsel an den Inhaber Zahlung zu leisten. — 51 Fw.
Berlin⸗Schöneberg, 8. Oktober 1943. Amtsgericht. Abteilung 51.
Aufgebotstermin unter Anmeldung seiner Rechte das bezeichnete Einlege⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird.
Die Geschäftssteltke des Amtsgerichts.
Aufgebot.
über je Hagel⸗Asse⸗
unter
[23095]
8 1I 7/43 Puls und Johanna geb. Grothaus in Gäbersdorf, Kreis Neumarkt, vertreten durch Rechtsanwalt Schlüter in Strie⸗ gau, haben das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes vom 30. 12. 1933 über die auf dem Grund⸗ buchblatt des Grundstücks Neu Teklen⸗ burg (Sobiesiernie) Bd. II Bl. 32 in Abt. III Nr. 2 für sie eingetragene, mit 9 v. H. vom 8. 4. 1932 verzinsliche
Grunewald⸗
anzu⸗ eantragt.
beraumten Rechte
nen Hypothekenbriefes über die auf dem Grundbuchblatte Nordassel Band 1 Blatt 25 in Abt. III unter Nr. 6 (jetzt nach Umschreibung: Band 2 Blatt 14 Nr. 1) für den Richard Singenstreu, früher in Nord⸗ assel, jetzt in Voorst (Holland), ein⸗ Die Eheleute Wilhelm hetvägen⸗ Hypothek von 4000,— HMℳ. 5 Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, auf Dienstag, den 2. Mai 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Aufgebotstermine anzumelden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Salder, den 7. Oktober 1943. Amtsgericht.
bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. — 455. II. 11. 43. Berlin, den 9 Oktober 1943. Das Amtsgericht Berlin.
Kaufmann
[23098]
Durch Ausschlußurteil 1943 sind die Wechsel: 1. Nr. 519 über dem l. 100,—, ausgestellt von Fr. Stolz in Rahmel am 26. 7. 1939, Verfalltag: 20. 10. 1939, Akzeptant Fr. Stolz in Rahmel, zahlbar in Rahmel, letzter Girant: Elektrozekup Gotenhafen, und 2. Nr. 518 über Zl. 200,—, ausgestellt von A. Jankowski in Rahmel am 26.7. 1939, Verfalltag: 2. 11. 1939, Akzep⸗ tant A. Jankowski in Rahmel, zahlbar in Rahmel, letzter Girant: Elektrozekup
spätestens in
Gericht an⸗ seine
und die Urkunde
Restaufgebotshypothek von 6000 Goldzl.
bung Nr. 1508 über 1000 Hℳ der Deutsche Erdöl⸗Aktiengesellschaft — 51 F 36. 43 —, zu 2: der Aktie des Actien⸗ F. Vereins des Zoologischen Gartens zu Berlin Nr. 1294 über 1000 fllℳ — 51. F. 39. 43 —, zu 3: des Wechsels über 950 HUℳ, Akzeptant Studienrat Walter Schewe in Berlin⸗Steglitz, Forststr. 26 a, Aussteller Frau Elisa beth Schewe geb. Bernhard, Datum 25. 2. 1931 — 51. F. 40. 43 —, zu 4: des am 26. Juni 1943 von der Firma Dürkoppwerke AG. in Bielefeld aus gestellten, gegen die Antragstellerin als Bezogene in Berlin zahlbaren Wechsels über 20 000 FM — 51 F 41. 43 —,
Nr. 4092 — 4121, 17 523
[23093]
Aufgebot erlassen:
gestellten und haben von
Einlegebuches Nr.
anberaumten, im
125/1943. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 5. Oktober 1943 folgendes Auf Frau Beate Heimes, Witwe, wohnhaft in Bremen, Auf den Dünen 33, wird der unbekannte Inhaber des auf den Namen Beate Heimes geb. Kuls aus⸗ gegenwärtig ein 1570,97 HUt nachweisenden 764 658 der Spar kasse in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 19. April 1944, vormittags 9 ¼ Uhr, Georichtshaus selbst, Zimmer Nr. 84, stattfindenden
beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. März 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht Wit⸗ tingen in Gnesen, Franziskanerstr. 9, Zimmer Nr. 30, anberaumten Auf⸗ sitz im gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Gnesen, den 30. September 1943.
Amtsgericht Wittingen.
[23173] Landwirt
Antrag der
Gut⸗
[23176]
Der Gastwirt und Kolonialwaren⸗ händler Otto Singenstreu in Fischdorf hat das Aufgebot des verlorengegange⸗
hier⸗ schollenen
Es ist beantragt, den verschollenen und Tischlermeister nand Frohmut, geboren am 8. Mai 1909 zu Orlistaw, ohne letzten Wohn⸗ Inlande, angehörigen, für tot zu erklären. bezeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ fordert, sich 1943, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Prledrich⸗ straße 4, I. Stock, Zimmer 118, zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. kunft über Leben
geht die Aufforderung, bis zum oben⸗
Gotenhafen, für kraftlos erklärt worden. Neustadt, Westpr., 5. Oktober 1943. Das Amtsgericht.
Favre, Amtsgerichtsrat.
Aufgebot. Ferdi⸗
polnischen Staats⸗ Der ke Präsident Dr. Schlange in Potsdam.
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21.
Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei 8 HmbH Berlin v1““
bis zum 15. Dezember
Zwei Beilagen keinschl einer Zentralhandelsregisterbeilage). Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentral⸗ “ handelsregisterbeilage foct. 141“
An alle, welche Aus⸗ oder Tod des Ver⸗
erteilen vermögen, er⸗
*
ohne Zentralhandelsregisterbeilage.
Bezugspreis der Bollausgabe durch die Post monatlich 2,30 ℛ., ℳ Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich
vom 5. 10.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
monatlich 2,— 67 ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbsta
Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsverordnungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Vollausgabe. —
Bezugspreis der Ausgabe ohne EE 1 88 8 oler bei der Anzeig e
monatlich 1,60 ℛQ.ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für
zuzüglich 1,90 ℛh2ℳ.
Einzelne Nummern kosten 30 7, einzelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Anordnung Nr. 54 (FA 1) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über Verbrauchererklärung bei elektrischen Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformern und einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Schleifmaschinen. Vom 12. Oktober 1943.
Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag⸗
nahmten Vermögen.
Anordnung zur Abänderung der Anordnung über die Neu⸗ ordnung der Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel. Vom 4. Oktober 1943. ekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsscheine der anhaltischen Ablösungsanleihe.
Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Durchführungs⸗ anordnung E I 6 der Reichsstelle Eisen und Metalle („Er⸗ gänzende und besondere Vorschriften“). Vom 15. Oktober 1943.
Amtliches Deutsches Reich . Anordnung Nr. 54 (FA 1) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über Verbrauchererklärung bei
elektrischen Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformern und einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Schleifmaschinen
Vom 12. Oktober 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in
Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers
§ 1 § (1) Bestellungen auf neue elektrische Maschinen, Motoren,
angeordnet:
Generatoren, Umformer und einfache ein⸗ oder zweischeibige
Werkstattschleifmaschinen bis zu einem Schleifscheibendurch⸗ messer von höchstens 300 mm einschließlich (im folgenden zu⸗ sammenfassend elektrische Maschinen genannt) dürfen ohne Uebertragung von NE⸗Metallbezugsrechten vom Letztver⸗ braucher nur erteilt und von Herstellern und Händlern nur angenommen werden, wenn der Letztverbraucher die in der Anlage abgedruckte Verbrauchererklärung abgegeben hat.
(2) Eine Verbrancheberne. ist auch für diejenigen bereits ohne Uebertragung von NE⸗Metallbezugsrechten und angenommenen Aufträge auf elektrische Maschinen abzu⸗ geben, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Inkraft⸗ reten dieser Anordnung vom Hersteller geliefert werden. (3) Die Vordrucke für die Verbrauchererklärung sind beim Verkäufer der elektrischen Maschinen anzufordern.
§ 2 (1) Bestellungen auf neue elektrische Maschinen dürfen ohne Uebertragung von NE⸗Metallbezugsrechten von Wieder⸗ verkäufern nur erteilt und von Herstellern nur ange⸗ nommen werden, wenn der Wiederverkäufer der Bestellung eine Verbrauchererklärung mit ausgefüllter Letztverbraucher⸗ und Wiederverkäufererklärung beigefügt hat. (2) Die Wiederverkäufererklärung (Abschnitt II der Anlage) muß derjenige Wiederverkäufer ausfüllen, der die elektrische Maschine beim Hersteller bestellt.
§ 3
(1) Wiederverkäufer dürfen elektrische Maschinen ohne Uebertragung von NE Metallbezugsrechten nur bis zum gleichen Gesamtbetrage an kW⸗Leistung bei Herstellern bestellen, wie sie ausweislich der der Bestellung beigefügten Verbrauchererklärungen von Letztverbrauchern in Auftrag genommen haben. Dabei dürfen die durch mehrere Ver⸗ brauchererklärungen nachgewiesenen kW⸗Leistungen zu⸗ sammengerechnet werden.
(2) Hersteller dürfen Bestellungen von Wiederverkäufern
auf elektrische Maschinen ohne Uebertragung von NE⸗Metall⸗
bezugsrechten nur bis zum gleichen Gesamtbetrage an kW⸗Leistung annehmen, wie der Wiederverkäufer ausweislich der der Bestellung beigefügten Verbrauchererklärungen von Letztverbrauchern in Auftrag genommen hat. Dabei dürfen die durch mehrere Verbrauchererklärungen nachgewiesenen
kW-⸗Leistungen zusammengerechnet werden.
(3) Verbrauchererklärungen dürfen nicht mehr berücksichtigt
werden, wenn sie erst sechs Monate nach der Ausfüllung durch
den Letztverbraucher mit einer Bestellung beim Hersteller eingereicht werden. § 4
61) Industrielle Hersteller haben die bei ihnen in jedem Monat eingegangenen Verbrauchererklärungen nach Aus⸗ füllung des Abschnittes III bis zum 5. des folgenden Monats gesammelt der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs⸗ telle, Berlin W 35, Corneliusstr. 3, einzusenden. Fehlanzeige it exfotthdh 1“ ö“
erteilten
1(2) Handwerkliche Hersteller haben die bei ihnen in jedem Monat eingegangenen Verbrauchererklärungen nach Ausfüllen des Abschnittes III bis zum 5. des folgenden Monats gesammelt der Reichsgruppe Handwerk, Berlin NW 7, Neu⸗ städtische Kirchstr. 4—5, einzusenden. 11
§ 5 Die Verbrauchererklärung darf nur gefordert und ange⸗ nommen werden, wenn die zur Herstellung der elektrischen Maschine notwendigen NE⸗Metalle aus dem 111“ kontingent der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie oder der Reichsgruppe Handwerk genommen werden. Sie darf weder gefordert noch angenommen werden, wenn die notwendigen NE⸗Metalle aus dem Fertigungskontingent oder Fertigungs⸗ teilkontingent einer anderen Wirtschaftsgruppe gegeben
worden sind § 6
Bestellungen von elektrischen Maschinen im Rahmen der Landwirtschaftsaktion müssen mit dem erforderlichen und von der zuständigen Stelle (Reichsbauernführer, Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung) ausgestellten Bezugschein versehen werden. Verbrauchererklärungen dürfen diesen Bestellungen nicht beigefügt und nicht gefordert werden.
Vorderseite
Verbraucher⸗Erklärung
zur Bestellung von elektrischen Maschinen aus dem Fertigungs⸗ Teilkontingent der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie und der Reichsgruppe Handwerk.
Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle behält sich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind von Hand⸗ werksbetrieben beim zuständigen Reichsinnungsverband ein⸗ zureichen. 5 8 8
§ 8
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft § 9 8
H“
Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. 8 Berlin, den 12. Oktober 1943. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse
Lüschen.
.
Achtung!
I. Vom Letztverbraucher auszufüllen!
1. Folgende elektrische Maschine (n) wird / werden bestellt
Auf einem Vordruck kann nur ein Maschinenbedarf gleicher Begründung behandelt werden!
Die nichtzutreffenden Kursiv geschriebenen Worte sind durchzustreichen!
Jeder Unterzeichner gibt seine Erklärung in voller Kenntnis der Strafvorschriften der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (nGBl. I S. 686) ab.
b. Leist 8 Position eistung ¹)
Stromart)
Drebhzahl
——————ö’
¹) Leistung bei Nenndrehzahl.
offen oder geschlossen bzw. gekapselt.
3 ) 7„ 7„ 71
¹) hier nur angeben: Dreh⸗, Wechsel⸗, Gleich⸗ oder Allstrom, Dreh⸗ oder Wochselstrom⸗Kommutatormaschineln).
Bergbau, Salinen, Torf⸗ und Erdölgewinnung Steine und Erden Eisen⸗, Stahlgewinnung
Metallhütten und Metallhalbzeugwerke
Eisen⸗, Stahl⸗ und Metallwarenherstellung
Elektrotechnische Industrie
Optisches und feinmechanisches Gewerbe Chemische Industrie .Textilindustrie
Bekleidungsgewerbe 2 Papierindustrie u“
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Nur bei Betriebs⸗Erweiterung auszufüllen: b422 b .
Verbesserung b) Dien-!- en die elektr. Maschine(n) wurden? 7a / nein.
Maschinen⸗, Apparate⸗, Fahrzeugbau, Werften
88 ““
2. Die bestelltecln) Maschineln) solllen) Verwendung finden in einem Betrieb nachstehenden gewerblichen Zweiges:
„Vervielfältigungsgewerbe
Leder⸗, Linoleumindustrie
5. Kautschuk⸗ und Asbestindustrie
. Holz⸗ und Schnitzstoffgewerbe
.Nahrungs⸗ und Genußmittelgewerbe
Baugewerbe, Baunebengewerbe
Versorgungsunternehmungen
. Verkehrsunternehmungen
Reichsnährstand G — Sonstige (genaue Angaben erforderlichh) I1A64“*“ “
—
8 Der zutreffende gewerbliche Zweig ist zu unterstreichen.
Zmeck und kriegswirtschaftliche Bebeutung des Vorhabens:. F 11““
————
zum Antrieb von Maschinen, die durch Vormerh- oder Zulassungsschein genehmigt
“0) Ist das Vorhaben durch eine Dienststelle oder Behörde veranlaßt? Ja / nein.
Durch welche? d) Baudringlichkeits⸗Nummer (bei Bauten) Nur bei Ersatzlieterung auszufüllen:
c) Wenn nein, warum nicht?
8 ————————
Ich/ Wir bestätigeln), daß für den vorgenannten Kontingent⸗Trägers gemäß Anlage 1
anzeiger Nr. 161 vom 13. 7. 42) besteht.
der Anordnung M 1/l de
a) Wenn die zu ersetzendeln) Maschine(n) unbrauchbar, besteht Reparaturmöglichkeit? Janein b) Wenn ja, warum wird von der Reparaturmöglichkeit kein Gebrauch gemacht?
8 Die Maschinendaten sind in der umseitigen Tabelle 1 (unten) anzugeben. e) Wurde dem Auftragnehmer Altmaterial oder eine Metallablieferungsbestätigung zur Verfügung gestellt? Ja / nein.
Die Aufgliederung ist in der umseitigen Tabelle II (unten) vorzunehmen. Verwendungszweck kein Anspruch auf das Kontingent eines 7. 4
Reichsstelle Eisen und Metalle vom 4. 7. 42 (Reichs
eeeereeses