1943 / 243 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Postwesen Neue Sondermarke

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Die Hansestadt Lübeck kann in diesem Jahre auf ein 800 jähriges Bestehen zurückblicken. Der Reichspostminister gibt aus diesem Ankaß eine Sondermarke zu 12 + 8 Rpf. in backsteinroter Farbe heraus. Der Entwurf stammt von dem Lübecker Kunstmaler Alfred Mahlau. Die 27,5 * 32,8 mm große Rastertiesdruckmarke⸗ ist in der StaatsdruCerei Wien in Bogen zu 50 Stück gedruck worden; sie wird vom 24. Oktober bis 11. Dezember 1943 bei den größeren Postämtern vorrätig gehalten. 8

Sonderstempel

Zum Erinnerungstag der Einweihung des Deutschen Gold⸗

bmiedehauses wird . Okt 1943 beim Postamt in Hanau schmiedehauses wird am 18. Oktober 38 Postamt in e ein Sonderstempel verwendet mit der Inschrift „Jahrestag der Einweihung des Deutschen Goldschmiedehauses und einer Ab⸗ bildung des Goldschmiedehauses. Mit diesem Stempel werden unter den üblichen Bedingungen auch Gefälligkeitsstempelungen ausgeführt, jedoch nur für die Sondermarken und Sonderpost⸗ karten zu Ehren der deutschen Goldschmiedekunst. Schviftliche Abstempelungsanträge sind auf den Umschlägen mit dem Vermerk „Sonderstempel“ zu versehen und an das Postamt Hanau zu richten. Markenbestellungen dürfen nicht beigelegt werden. Falls die Rücksendung der abgestempelten Sendungen unter Umschlag gewünscht wird, sind entsprechend vorbereitete Umschläge bei⸗ zufügen.

Aus der Verwaltung 8

Wirtschaftliche Ergebnisse aus Liebhabereien unterliegen nicht dem Einkommensteuerrecht

In der „Deutschen Steuer⸗Zeitung“ befaßt sich Staatssekretär Reinhardt vom Reichsfinanzministerium mit dem Thema „Lieb⸗ haberei und Einkommensteuer“. Mancher Betrieb beruht, wie er hierzu ausführt, nicht auf betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Ein Wille zur Gewinnerzielung ist demgemäß nicht erkennbar. Der Betrieb wird nach Neigungen und zu Zwecken geführt, bei denen Gewinnerzielung Nebensache ist. Es werden Aufwendungen ge⸗ tätigt, ohne daß danach gefragt wird, ob sich daraus früher oder später ein wirtschaftlicher Nutzen ergibt, der die Aufwendungen übersteigt. In einem solchen Fall ist steuerrechtlich z. B. nicht Land⸗ und Forstwirtschaft oder Gewerbe, sondern „Liebhaberei“ gegeben. Als Liebhabereien kommen zum Beispiel landwirtschaft⸗ liche Luxusgüter, Jagden, Fischereien, Rennställe, Briefmarken⸗ sammlungen, Betätigungen auf dem Gebiet der Photographie usw. in Betracht. Das Merkmal der Liebhaberei besteht darin, daß Aufwendungen getätigt werden, ohne daß danach gefragt wird, ob sich daraus früher oder später ein wirtschaftlicher Nutzen ergibt, der die Aufwendungen übersteigt.

Die steuerrechtlichen Einkunftsarten schließen Liebhaberei aus. Es scheiden demgemäß alle wirtschaftlichen Ergebnisse, die auf Lieb⸗ haberei beruhen, aus dem Bereich des steuerrechtlichen Einkommens und der Einkommenbesteuerung aus. Das bedeutet: Einkünfte, die auf Grund von Liebhaberei etwa doch ausnahmsweise erzielt wer⸗ den, unterliegen nicht der Einkommensteuer, und Verluste, die sich aus Liebhaberei in der Regel ergeben, können bei der Ermittlung des steuerrechtlichen Einkommens nicht berücksichtigt werden. Die Verluste, die sich aus Liebhaberei ergeben, können nicht gegen die Jahresgesamtsumme der einkommensteuerrechtlichen Einkünfte auf⸗ gerechnet werden. Sie sind nicht ausgleichsfähig. Daß die Lieb⸗ haberei aus dem Bereich der steuerrechtlichen Einkaufsarten und damit aus dem Bereich des steuerrechtlichen Einkommens und der Einkommensbesteuerung ausscheidet, und daß demgemäß Verluste aus Liebhaberei bei der Ermittlung des steuerrechtlichen Ein⸗ kommens nicht berücksichtigt werden, ist einer der wichtigsten Grundsätze des Einkoömmensteuerrechts. Würde dieser Grundsatz nicht bestehen, so würde jeder Steuerpflichtige sein steuerrecht⸗ liches Einkommen und demgemäß die auf ihn entfallende Einkom⸗ mensteuer durch Ausgaben für Liebhaberei in jeder beliebigen Höh

1“ 8 I 8

vermindern können. Von steuerlicher Gerechtigkeit und Ordnung wäre keine Rede, und die Einkommensteuer würde nicht der wichtigste Bestandteil des Fundaments der Finanzkraft des Reiches sein können. .

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheate in der Zeit vom 19. bis 25. Oktober 1943

Staatsoper Unter den Linden

Dienstag, 19. Oktober: Die Entführung aus dem Serail. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 ½ Uhr. Mittwoch, 20. Oktober: Tannhäuser. Musikal. Leitung:

Schüler. Beginn: 16 Uhr. Donnerstag, 21. Oktober: Fidelio. Beginn: 17 ½ Uhr. Freitag, 22. Oktober: Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, 23. Oktober: Rigoletto.

Lenzer. Beginn: 17 ½ Uhr. Sonntag, 24. Oktober: Madame Butterfly. Leitung: Bohner. Beginn: 17 ½ Uhr. 8 Montag, 25. Oktober: Geschlossen. G““

Staatsoper am Königsplatz ““

Dienstag, 19. Oktober: Tiefland. Beginn: 17 ½ Uhr.

Mittwoch, 20. Oktober: Geschlossen.

Donnerstag, 21. Oktober: Das Ballett der NSG. Kraft durch Freude. Beginn: 18 Uhr.

Freitag, 22. Sktober: Das Ballett der NSG. Kraft durch

Freude. Beginn: 18 Uhr. Figaros Hochzeit.

Sonnabend, 23. Oktober: Musikal. Leitung: Lenzer.

Musikal. Leitung: Heger.

Salome. Musikal. Leitung: Heger.

Musikal. Leitung: Musikal.

Beginn: 16 ½ Uhr. .

Sonntag, 24. Oktober: Tiefland. Beginn: 17 ½ Uhr.

Montag, 25. Oktober: Geschlossen.

Schauspielhaus

Dienstag, 19. Oktober: Der Fächer. Beginn: 17 Uhr.

Mittwoch, 20. Oktober: Des Meeres und der Liebe Wellen. Beginn: 16 ¾¼ Uhr.

Donnerstag, 21. Oktober: Das Leben ist Traum. Be⸗ ginn: 17 Uhr.

Freitag, 22. Oktober: Des Liebe Wellen. Beginn: 16 ¾¼ Uhr.

9.

Sonnabend, 23. Oktober: Die heilige Johanna.

15 ½ Uhr. Sonntag, 24. Oktober: Der Parasit. Beginn: 17 ¾¼ Uhr. Montag, 25. Oktober: Das Leben ist Traum. Beginn:

17 Uhr.

Meeres und der

Beginn:

Kleines Haus Dienstag, 19. Oktober: Einen Jux will er sich machen. Beginn: 17 Uhr. Mittwoch, 20. Oktober: Moral. Beginn 17 ½ Uhr. Donnerstag, 21. Oktober: Einen Juxwill ersich machen. Beginn: 17 Uhr. Freitag, 22. Oktober: Moral. Beginn: 17 ½ Uhr. Sonnabend, 23. Oktober: Vagabunden. Beginn: 17 % Uhr. Sonntag, 24. Oktober: Florentiner Brokat. Beginn: 17 ¾ Uhr. Montag, 25. Oktober: Die beiden Klingsberg. Beginn: 17 ¾¼, Uhr.. Lustspielhaus . Dienstag, 19. Oktober: Noch einmal Napoleon? Be⸗ ginn: 17 ¾ Uhr. Mittwoch, 20. Oktober: Liebesbriefe. Beginn: 17 % Uhr. Donnerstag, 21. Oktober: Neu einstudiert: Lauter Lügen. Beginn: 17 Uhr. Freitag, 22. Oktober: Liebesbriefe. Beginn: 17 9% Uhr. Sonnabend, 23. Oktober: Lauter Lügen. Sonntag, 24. Oktober: Noch einmal Napoleon? Beginn: 17 ¾¼ Uhr. Montag, 25. Oktober: Lauter Lügen.

11““ .“

Beginn: 17 ½ Uhr.

Arbeitsdisziplin der Jugend

EFlternhaus, Schule und Hitlerjugend haben als Erziehungs⸗ mächte gerade im Kriege eine Minderung ihres Einflusses auf die Jugendlichen erfahren. Um so größer und bedeutsamer wird die Aufgabe des Betriebes, die Arbeitsdisziplin der Jugend zu er⸗ halten. Da heute nicht immer Klarheit in den Betrieben herrscht, welche betrieblichen Erziehungsmittel zur Verfügung stehen, haben der Reichsjugendführer, der Reichsorganisationsleiter der NSDAP. und Leiter der Deutschen Arbeitsfront mit Zustimmung des Lei⸗ ters der Partei⸗Kanzlei und der Reichswirtschaftsminister gemein⸗ sam und im Einvernehmen mit dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, dem Reichsarbeitsminister, dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, dem Reichserziehungsminister dem Reichsminister der Justiz und der Reichswirtschaftskammer ein Merkblatt für die Betriebe zur Erhaltung der Arbeitsdisziplin

der Jugend erlassen, das im RWMBl. Nr. 27 III BL. 5041/43

veröffentlicht wird und dessen Richtlinien im wesentlichen auf

Groß⸗ und Mittelbetriebe abgestellt sind. Sie lassen sich jedoch all⸗

gemein auch auf Kleinbetriebe sinngemäß anwenden. Die Richt⸗

linien gelten für alle Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren

und darüber hinaus für alle weiblichen Gefolgschaftsmitglieder im

Alter von 18 bis 21 Jahren.

2

Als erzieherische Voraussetzung wird dabei das Vorbild der Er⸗ wachsenen herausgestellt. Vor allem wird ein Vorbild vom Be⸗ triebsführer, den betrieblichen Ausbildungspersonen, dem Be⸗ triebsobmann und dem Betriebsjugendwalter sowie der Betriebs⸗ mädelwalterin verlangt. Die Jugendlichen sollen nur solchen lei⸗ stungstüchtigen erwachsenen Gefolgschaftsmitgliedern zugewiesen werden, die weltanschaulich und charakterlich gefestigt sind. Weiter wird möglichst eine Trennung der Jugendlichen von den Erwach⸗ senen im Betrieb verlangt, soweit nicht neben der unmittelbaren Berufsausbildung eine Notwendigkeit dazu besteht.

Von be onderem Einfluß und zur Sicherstellung der betrieblichen Gemeinschaftserziehung ist die Durchführung eines wöchentlichen Jugendbetriebsappells und eines monatlichen Jugendbetriebs⸗ abends unter Leitung des Betriebsjugendwalters bzw. der Be⸗ triebsmädelwalterin. Zur Erfassung aller Jugendlichen zu den Maßnahmen der betrieblichen Jngendarbeit sind grundsätzlich die Lehrlinge, Anlernlinge und jugendlichen Hilfsarbeiter aller Berufe einzubeziehen, wobei aber auf die Betriebsarbeit und die etwaige Einreihung der Jugendlichen in den Arbeitsprozeß Rücksicht zu nehmen ist. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in jedem Falle einzuhalten, an die der Betriebsführer ebenso gebunden ist wie der Jugendliche an die Gesetze der Gemeinschaft und Disziplin Schließlich wird die Kontrolle bei Krankmeldungen Jugendlicher strengstens gefordert: die Erkrankung ist am ersten Tage dem Be⸗ trieb mitzuteilen und spätestens am dritten Tage ein ärztliches Attest einzureichen.

8 7

Der zweite Teil der Richtlinien behandelt die Einzelmaßregeln bei Verstößen. Bevor bei Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin aber eine Maßnahme des Betriebsführers zur Anwendung kommt, soll möglichst eine Zurechtweisung des Jugendlichen durch den Aus⸗ bildungsleiter erfolgen. Wenn es sich um Verstöße gegen die Disziplin der Gemeinschaft der Jugend des Betriebes handelt, hat der Betriebsjugendwalter bzw. die Betriebsmädelwalterin den Jugendlichen zurechtzuweisen. Eine Zurechtweisung des Jugend⸗ bichan auf einem Betriebsappell der gesamten Gefolgschaft ist un⸗ zulässig.

stoff Knochen“. Darum sammest Knochen durch 8 die Schulaltstoff- Ssammlung!

Reichen die betrieblichen Mittel bei Verstößen nicht aus, so ist unverzüglich der Reichstreuhänder der Arbeit oder sein Bhns tragter und gleichzeitig die Kreisjugendabteilung der DAF. zu unterrichten, die sodann entsprechende Maßnahmen einleiten.

Gauwirtschaftskammer Düsseldorf, Zweigstelle Krefeld Im Zuge der Errichtung der Gauwirtschaftskammer Düsseldorf ist nunmehr auch die Industrie⸗⸗und Handelskammer Krefeld in die Gauwirtschaftskammer Düsseldorf übergeführt worden. Die Gauwirtschaftskammer hat am Sitz der auf sie übergeleiteten In⸗ dustrie⸗ und Handeleskammern (Krefeld, M. Gladbach, Solingen und Wuppertal) Zweigstellen errichtet. Die bisherige Industrie⸗ und

Handelskammer Krefeld führt demgemäß ab 1. Oktober 1943 die

„Gauwirtschaftskammer Düsseldorf, Zweigstelle Kre⸗ kammer Krefeld, Kreiswirtschaftsberater Walter Feltgen, wurde durch den Gauleiter und den Präsidenten der Gauwirtschafts⸗

21*

kammer Düsseldorf entpflichtet und als Vizepräsident in den Vor⸗

stand der Gauwirtschaftskammer Düsseldorf vernfen. Zum ersten Geschäftsführer der Zweigstelle Krefeld wurde der bisherige Justitiar der Kammer Krefeld, Gerichtsassessor a. D. Dr. jur. Erich Lobscheid, ernannt.

Beginn: 16 41 Uhr.†

Der Präsident der bisherigen Industrie⸗ und Handels⸗

Spanische Kohle⸗ und Eisenerzvorkommen

Madrid, 16. Oktober. Nach den technischen Berechnungen wer⸗ en die gegenwärtigen spanischen Reserven an Steinkohle auf 4 Mrd. i, an Anthrazit auf 140 Mill. t, an Braunkohle auf 300 Mill. t und an Eisenerz auf 800 Mill. t beziffert. Die Stein⸗ kohlevorkommen befinden sich fast ausschließlich in Asturien, Leon und Palencia, die des Anthrazit in Leon und Palencia und die der Braunkohle hauptsächlich im Gebiet von Teruel. 1

1.“

Weiter rückläufiger Schweizer Außenhandel

Zürich, 16. Oktober. Ueber die Entwicklung des schweizerischen Außenhandels im September sind keine genauen Ziffern ver⸗ öffentlicht worden. Eine Mitteilung der weist darauf hin, daß sowohl die Einfuhrumsätze als auch die 1 Ausfuhrwerte rückläufig gewesen seien. Der Außenhandel bewege

sich im Vergleich zum Monatsdurchschnitt der vorhergehenden

Kriegsjahre sowohl wert⸗ als auch mengenmäßig auf einem tiefen Stande. Der starke Rückgang der Einfuhr sei unter an⸗ derem auf die Stockung der Zufuhren aus Italien und der⸗ jenigen über Genua aus Uebersee zurückzuführen. Bei der Aus⸗ fuhr wird im Vergleich zum September des Vorjahres ein be⸗ trächtliches Nachlassen des Versandes von hochwertigen Industrie⸗ erzeugnissen sowie von schwergewichtigen Massengütern fest⸗ gestellt. Dazu wird von amtlicher Seite weiter mitgeteilt: In den ersten neun Monaten 1943 erreichte die Einfuhr einen Wert von 1357,1 Mill. ffrs. oder 217,5 Mill. ffrs. weniger als im Vorjahre. Die Ausfuhr erhöhte sich um 45,7 Mill. ffrs. auf 1151,3 Mill. ffrs. Durchschnittlich ist bei der Einfuhr im Monat ein Rückgang um 3100 Wagen zu 10 t und bei Ausfuhr Rückgang um 500 Wagen zu verzeichnen.

8 .

Abänderung der Gesetzesvorschriften über die Kroatische Staatsbank

Agram, 16. Oktober. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Kroatische Staatsbank wurden durch eine neue Verord⸗ nung zum Teil ersetzt und abgeändert. Alle Geschäfte, die bisher von einzelnen Ministerien geführt wurden, ihrem Charakter nach aber mit Geschäften der Kroatischen Staatsbank identisch sind, sind aus den Ministerien auszuschalten und auf die Kroatische Staats⸗ bank zu übertragen. Diese hat zwar die Rechtsform einer Ak⸗ tiengesellschaft, unterliegt aber dem Gesetz über die Aktiengesell⸗ schaften nicht, sondern nur den Bestimmungen der sie betreffenden Regierungsverordnung. Sie braucht beim Firmennamen den Zu⸗

75 ¾ den Aktionär registrierungspflichtig sind. Als neues Geschäft wurde ihr der Kauf und Verkauf sowie die Lombardierung von Clearingforderungen eingeräumt. Vom Reingewinn kann den Aktionären höchstens eine 6 hige Nettodividende ausgezahlt wer⸗ den, während der Ueberschuß zur Abzahlung der Staatsschuld bei der Kroatischen Staatsbank zu verwenden ist.

Die Kontrolle über die gesamte Geschäftstätigkeit der Bank steht dem Verwaltungsrat zu, so daß die Geschäftsgebarung nicht der Ueberprüfung durch den Rechnungshof unterliegt. Die Bank hat das Recht, alle Maßnahmen zu treffen, um den Geldmarkt zu regeln und kann sowohl die Gewährung von Krediten durch die Banken als auch die Verwendung der Kredite durch die Kredit⸗ nehmer durch Einsicht in deren Bücher usw. kontrollieren.

satz „AG“ nicht zu führen, wie auch ihre Aktien weder nochh

Verstärkung des dänisch⸗finnischen Warenverkehrs Kopenhagen, 17. Oktober. Der dänisch⸗finnische Warenaus⸗

tausch wird durch eine in Kopenhagen unterzeichnete Zusatz⸗ abrede eine bedeutende Erweiterung Irfahren. Wie erinnerlich, wurde schon Anfang August nach Verhandlungen in Kopenhagen ein Abkommen über eine Erweiterung der Warenaustauschabrede für die zweite Hälfte des laufenden Jahres beschlossen, die finnische Holz⸗ und Furnierlieferungen an Dänemark im Werte von 6 Mill. Kr. und eine dänische Gegenleistung in Butter und Albumin im Werte von etwa 8 Mill. Kr. vorsah. Inzwischen ergaben sich Grundlagen für einen weiteren Warenaustausch, der als Zusatzabrede zu dem Hauptabkommen für das laufende Halb⸗ jahr festgelegt wurde. Außer den schon erwähnten veveinbarten Kontingenten sieht diese Zusatzabrede Lieferungen Finnlands in Zellulose, verschiedenen Arten von Papier und Pappe, Asbest Destillationsprodukten usw. vor. Dafür wird Dänmark an Finnland eine weitere Menge Butter sowie verschiedene andere Lebensmittel exportieren, sowie Zucker, Kunsthonig, Ovomaltine, Milchkonserven, Bouillonextrakt, Apfelmasse, Maschinen, Appa⸗ rate, Rundfunkmaterial, Blutplasma und anderes. Der Gesamt⸗ wert der vorgesehenen Ein⸗ und Ausfuhr macht wechselseitig etwa 23 Mill. Kr. aus, so daß durch die neue Zusatzabrede die Voraussetzungen für einen weiteren Warenaustausch im gleichen Umfange wiꝛ bei dem Hauptabkommen geschaffen sind.

Argentiniens Außenhandel im September Wieder verstärkte Fertigwarenausfuhr

Buenos Aires, 16. Oktober. Die neuesten argentinischen Aus⸗ fuhrziffern zeigen für September verstärkte Verschiffüungen. Da⸗ durch stieg das bisherige Gesamtergebnis mengenmäßig um 518 000 t auf 3,7 Mill. t und wertmäßig um 230 Mill. Pesos auf 1511,8 Mill. Pesos. Die entsprechende Vorjahrsausfuhr belief sich auf 443 000 t bzw. 4,1 Mill. t und wertmäßig auf 152 bzw. 1359 Mill. Pesos. Die Gesamtmenge ist zwar um 10,1 % niedri⸗ ger, der Wert jedoch um 11,2 % höher als 1942. Die besonders Absatzlage im September wird dadurch gekennzeichnet, 75 000 t im Werte von 78 Mill. Pesos mehr als im gleichen Monat des Vorjahres exportiert wurden. 1

Das Gesamtbild ergibt geringere Verschiffungen bei Weizen mit 386 000 t, bei Fleisch mit 89 000 t, bei Häuten und Wolle mit je 23 000 t und ferner bei Nebenprodukten der Fleischindustrie mit 53 000 t, bei der Forstwirtschaft mit 29 000 t sowie bei ver⸗ schiedenen Ackerbauprodukten mit insgesamt 89 000 t. Demgegen⸗ über stiegen der Nebenviehexport um 26 000 t, Leinsaat um 264 000 t, Weizenmehl um 11 000 t und Bergbauprodukte um 32 000 t. .

Die schnell zunehmende Bedeutung der Fertigwarenausfuhr geht aus der Werterhöhung um 132 Mill. Pesos gegenüber Sep⸗ tember 1942 hervor. Davon entfallen allein auf Textilwaren 94,7 und auf Chemikalien, Drogen und Farben 9,3 Mill. Pesos. Der Mehrwert der ausgeführten Bergbauprodukte beträgt 10 Mill. und der für Erzeugnisse des Ackerbaues insgesamt 58 Mill. Pesos, während der Gesamtwert der Vi um 55 Mill. Pesos geringer war.

Günstige Entwicklung der argentinischen Handelsflotte

Buenos Aires, 17. Oktober. Anläßlich des zweiten Jahrestages der Gründung der argentinischen staatlichen Handelsflotte am 16. Oktober 1941 wird eine Uebersicht über die bisherige Ent⸗ wicklung der früher unbedeutenden Handelsflotte veröffentlicht. Argentinien habe früher nur einen geringen Teil der Export⸗ waren selbst befördern können. Infolgedessen entschloß sich die Regierung damals, durch Schaffung einer eigenen Flotte die unerfreulichen Auswirkungen nach Möglichkeit zu beseitigen, welche sich kriegsbedingt für das Land aus der zunehmenden Ver⸗ minderung des Verkehrs fremder Schiffahrtslinien ergaben. Die

Oberzoll⸗Direktion

London

Tätigkeit der Staatsflotte habe gleichzeitig das nationale Emp⸗ finden für die Bedeutung der Seeschiff

92

Vorurteile beseitigt. Ihr Bestand, der

16 von Italien gekaufte Dampfer umfaßte, habe heute einen beg fan, Er bediene die Häfen der Westküste Südamerikas bis Los Angeles und die Atlantikhäfen bis New

beachtlichen Umfang erreicht.

S 1

Orleans einschließlich der großen Antillen. ausländischer Tonnage, die bei Kriegsbeginn in den argentinischen lag, und durch Uebernahme verschiedener privater und staatlicher Einheiten habe sich die Zahl der Schiffe inzwischen auf 37 mit einer Kapazität von über 200 000 BRT. erhöht. vier davon seien noch nicht in den aktiven Dienst eingereiht wor⸗ den, doch würde die Ueberholung in Kürze beendet sein. satzung von 1500 Mann bestehe zu 95 % aus Argentiniern. 284 Reisen wurden über 1,6 Mill. Seemeilen zurückgelegt und 1 1 Die Küstenschiffahrt nach dem Hafen Ushuaia (Feuerland) sei aufgenommen und dadurch die übrigen Landeszonen gesichert

Häsen

1,63 Mill. t Güter befördert. laufende Verbindung mit den worden.

Nenerdings wurde auch die Hochseefischerei in das Tätigkeits⸗ feld der staatlichen Handelsflotte einbezogen, die hierfür vier Fischdampfer und ein Kühlschiff aus Privatbesitz übernahm. dem 1. Juli dieses Jahres seien aus 37 Fangreisen bereits eben⸗ soviel tausend Kisten Fische dem Landeskonsum zugeführt worden. 1 der Staatsflotte sei günstig, da die Einnahmen aus den Frachten und Passagen bereits 161 Mill. Pesos betragen haben und der Schiffsraum völlig aus⸗

Die wirtschaftliche Lage

genutzt sei.

ahrt aufgezeigt und alte am 1. August 1941 nur

Durch weitere Käufe

Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— (.

17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

7 82

Rom —,— G., 23,20 B.,

Oslo, 16. Oktober. (D Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B.,

.N. B.) London —,— G., 17,75 B.,

Prag —,— G., —,— B.

Nur tur 100 kg.

Die Be⸗

Auf

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 18. Oktober auf 74,00 Rℳ (am 16. Oktober auf 74,00 R. üℳ) für

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Frankreich 2 Australien, Neuseelang Britisch⸗Indien Kanada

Füöü eeeeehee

Brasilien

Kairo)

Seit

außerordentlich 18 cutte

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten dam)

London, 16. Oktober. (D. N. B.)

Stockholm 16,85 16,95, Buenos Zürich, 16. Oktober. (D. N. B.) 17,32, New York 4,31, 22,67 ½ nom., Madrid 39,75,

8,75, Istanbul 3,50, Bukarest Buenos Aires 98,25, Javan 101,00, Rio

Kopenhagen, 16. Oktober. York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, 111,25, Amsterdam 254,70,

Stockholm, 16. Oktober. (D. N. 6,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B.,

ndon, 8 New York 4,02 ½ 4,03 %, Spanien l(offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Aires 83,64 1⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. [11.40 Uhr.] Brüssel Holland 229 %⅜, Lissabon 17,70, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 ½ B., 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 2,37 ½ B., 22,25 B., Preßburg 14,90. (D. N. B.)

;25, Stockholm Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. 8 B.) London 16,85 G.,

(offiz.) —,—, Rio Paris 6,16 ½, 69,25 B., Mailand Berlin 172,55, Kopenhagen

Helsinki Bern)

8,77 %, London 19,34, New Antwerpen 76,80, Zürich

114,15, Oslo 109,00,

(New York)

Paris —,— G., 9,00 B.,

fsentlicher Anzeiger

Aegypten (Alexandrien

Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap.⸗Pes. Australien (Sidnen) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga Brasilien (Rio de Janeiro) . 1 Cruzeiro Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ 1

Bulgarien (Sofia). 553 Dänemark (Kopenhagen). England (London) 8 Finnland (Helsinki) 100 Finnmark Frankreich (Paris). 100 Fes.

Griechenland (Athen) 100 Drachmen Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

Iran (Teheran) Island (Reykiavik) 100 isl. Kr. Italien (Rom und Mailand). 100 Lire 9,99 Japan (Tokio und Kobe) 1900 Yen Kanada (Montreal) Kroatien (Agram). Neuseeland (Wellington). Norwegen (Oslo). Portugal (Lissabon) 1100 Escudo 10,19 Rumänien (Bukarest)) 1100 Lei V Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) . Schweiz (Zürich,

. ..

Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar * 4,995 Slowakei (Preßburg). 100 slow. Kr. 8,591 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisbur)). Türkei (Istanbul)... Ungarn (Budapest) 1 Uruguay (Montevideo) .

Verein. Staaten von Amerika

Telegraphische Auszahlung

18. Oktober Geld Brief und b 1 ägypt. Pfund 100 Afghani

1 austr. Pfund

100 Nupien 100 Lewa 100 Kronen

1 engl. Pfund

100 Gulden 100 Rials

132,70 1 14,59 38,42

58,591 1 kanad. Dollax 100 Kuna 4,995 1 neuseel. Pfd. 1100 Kronen 56,76

100 Kronen 59,46

Basel und 100 Frs. 527,89

23,565

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 1,978 100 Pengö

1,199

öbb

..

1 Goldpeso

1 Dollar

15. Oktober Geld Brief

Vereinigte Staaten von AmeriiaV .

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief

England, Aegypten, Südafrikanische Union. 9,89 9,92

5,005

4,995 7,928

7,912² 74,18 2,098 2,498 0,130

he Gelbdsorten und Banknoten

Sovereigns 20⸗Franecs⸗Stücke Gold⸗Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinisce . Australische.. Belgischeü Brasilianische Britisch⸗Indishe.. Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: grose.. 10 Kr. und darunter.. Englische: 10 £ und darunter. Finnische Französishe. Holländische.. Italienische: große..

Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und

500 Lei. Schwedische: große

50 Kronen und darunter.. Schweizer: große

100 Frs. und darunter.. Serbische Slowakische: 20 Kronen und 1,982 darunter —⸗ Südafrikanische Union 1,20 ꝑTürkische.. E Ungarische: 100, Pengö und

darunter..

3,047 98,053 52,15 52,25

5,06 5,07

1,668 1,672

32,70 1832,70 V 14,59 124,61 38,42 988,50 9,99 10,01 58,591 58,711

w „„

56,76 10,19

56,88 10,21

59,468 59,58

58,01 5,005 8,609

23,605

57,89 4,995 8,591

23,565

1,978

1,199

Notigz

18. Ortober Geld Brief Geld

20,38 20,46 20,38

16,16 16,22 16,16

4,185 4,205 4,185 1 ägypt. Pfd. 4,41 4,39 1 Dollar 1 Dollar 1 Pap.⸗Peso 0,46 1 austr. Pfd. 2,46 100 Belgas 40,08 1 Cruzeiro 0,09 100 Rupien 23,05

100 Lewa 3,09 38,07 100 Kronen 100 Kronen 52,30 52,10 1 engl. Psdb. 100 Finnmart 5,055 5,075 5,055 4,99 5,01 4,99

100 Frs. 100 Gulden 182,70 132,70 132,70 988 9,98

22,95

100 Lire 9,98 100 Lire 9,98 10,02 9,98 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 9,99 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 100 Kronen 56,89 57,11 56,89

100 Lei⸗ 1 1,66 1,68 V 1,66

100 Kronen

100 Kronen 59,64 59,40 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 100 Frs. 57,83 58,07 57,83

100 serb. Dinar 4,99 5,01 4,99 100 slow. Kr. 8,58 8,62 8,58

59,40

1 südafr. PFd. 4,39 4,41 4,39

1 türk. Pfund 1,91 1,93 V 1,91 100 Pengö 61,02 60,78

60,78

111““

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen. 2. 22 sversteigerungen, 8. sgebote,

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Auslosung usw. von Wertpapteren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,

11. Gen

10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanbitgesellschaften,

ossenschaften,

13. Unfall⸗ und Invalibenversicherungen, 14. Deutsche Neschsbank und Bankauswetse, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

[23350]

Der minderjährige Landwirt Heinrich Fechner, vertreten durch seinen Vater, den Landwirt Robert Fechner aus Dit⸗ tersbach, hat das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes vom 14. Januar 1880 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Dit⸗ tersbach Nr. 7 b Grundbuch von Dittersbach Bd. IV Blatt Nr. 112 in Abt. III Nr. 2 für die Bauernaus⸗ züglerin Marie Kuske geb. Walter in Dittersbach eingetragenen Darlehens⸗ forderung von 2100 ℳ, aufgewertet auf 525 G ℳ, nebst Zinsen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Januar 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten

Gericht, Zimmer Nr. 8 b, anberaumten.

Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Amtsgericht Sagan, 6. Oktober 1943.

[23348]

Oeffentliche Aufforderung an unbekannte Erben

nach der am 25. Juni 1937 in Hildes⸗ heim verstorbenen Frau Edith Lotte Ernsting geb. Ernsting geschiedene Evermann zur Anmeldung und Glaub⸗ haftmachung ihrer Erbansprüche zu 8 VI 180/37 binnen sechs Wochen. Hildesheim, 12. Oktober 1943. Amtsgericht.

4. Oeffentliche

[23353] Oeffentliche Zustellung. Frau Justine Flug in Deggendorf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reus in Deggendorf, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Konstruktionszeichner Otto Flug, zuletzt in Waukegan 306 Fulton Ave, Staat Illinois, USA., nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Scheidung der Ehe mit dem Antrag: 1. Die Ehe der Streitsteile wird geschieden, 2. der Beklagte hat die Kosten des Versahrens zu tragen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites ist Termin be⸗ stimmt auf Montag, den 13. Dezember 1943, vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saal des Landgerichts Deggendorf. Hier⸗ zu wird der Beklagte geladen mit der Aufforderung, einen beim Landgericht Deggendorf zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und etwaige Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Gerichte mitzuteilen. Deggendorf, den 13. Oktober 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[23354] Oeffentliche Zustellung. 2 R 102/43. Die Frau Katharina

Paul geb. Fix in Sarbiko, Gemeinde

Tulischkau, Kreis Turek, Prozeßbevoll⸗

mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Birkholz

in Kalisch, klagt gegen ihren Ehemann, den landwirtschaftlichen Verwalter Emannel Paul, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und ladet den Beklagten vor das Land⸗ gericht in Kalisch, Hermann⸗Göring⸗ Straße 13, Zimmer 111, auf den 13. Dezember 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt 80 Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Kalisch, den 12. März 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verluft⸗ u. Fundsachen

[23515] Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges.

Der Versicherungsschein Nr. L 320 075 Peter Fonk, Köln⸗Brück ist abhan⸗ den gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 12. Oktober 1943.

Der Vorstand.

6. Auslosung usw. 8 von Wertpapieren

[23357]

Die Auslosung von Auslosungs⸗ rechten der Ablösungsanleihe der Römisch⸗Katholischen Gesamtkirchen⸗ gemeinde Freiburg im Breisgau.

Bei der am 12. Oktober 1943 statt⸗ gefundenen Auslosung von Auslosungs⸗ rechten der Ablösungsanleihe der Römisch⸗Katholischen Gesamtkirchen⸗ gemeinde Freiburg im Breisgau wur⸗ den folgende Auslosungsscheine zur Heimzahlung gezogen: .

Serie A zu Rℳ 12,50: 1 Stück Nr. 22.

Serie B zu Rℳ 25,—: 17 Stücke Nr. 28, 45, 49, 74, 85, 146, 162, 178, 205, 228, 243, 338, 385, 413, 450, 452, 480.

Die gezogenen Auslosungsrechte wer⸗ den mit dem fünffachen Betrag ihres Nennwertes heimbezahlt. B

Es werden hiernach vergütet bei einem Nennwert der Auslosungsrechte von FeMA E Mℳ

12,50 25,—

62,50 125,—

fünffacher Betrag

dazu 5 % Zinsen für 18 Jahre. 112,50 bare Zahlung somit ˙ 118,75 2237,50.

Kapital und Zinsen sind auf 15. De⸗ zember 1943 zur Zahlung fällig.

Die Auslosung erfolgt auf Vorlage des Auslosungsscheines und einer Ab⸗ lösungsanleihe in gleichem Nennbetrag bei der Kath. Kirchensteuerkasse (Orts⸗ kirchensteuerkasse), Freiburg i. Brg., Burgstraße 4.

lösung noch nicht vorgelegt worden: Serie B Nr. 73. 8 Freiburg im Breisgau, den 13. Ok⸗

tober 1943.

Dr. Geis, Vorsitzer.

Aus der Ziehung 1940 sind zur Ein⸗

[23359] Laut

Hinweis. Veröffentlichung im „V. B.“ (Bayer. Regierungsanzeiger) Nr. 280 vom 7. 10. 1943 werden die Ver⸗ losungen der Bayerischen Kommunal⸗ Sammelablösungsanleihe Serie I und der Bayerischen Kommunal⸗Sammel⸗

ablösungsanleihe Serie II am 22. Ok⸗

tober 1943 vorgenommen. Bayerische Gemeindebank (Girozentrale), Oeffentliche Bankanstalt. 8

[23265]% Bekanntmachung. Ziehung der Anslosungsrechte der Stadtanleihe vom Jahre 1904. Bei der heute vorgenommenen

Ablösungsanleihe der Stadt Achern für 1943 zogen:

Lit. A Nr. 4, 57, 50,— HMℳ.

Lit. B Nr. 24, 39, 68, Nennwert je E. ℳ.

Lit. C Nr. 13, 76, 81, 99, Nennwert je 12,50 RH. ℳ.

Diese Stücke werden zur Heim⸗ zahlung auf 31. 12. 1943 aufgerufen und mit dem Sechsfachen des Nenn⸗ wertes mit den ab 1. 1. 1926 aufge⸗ laufenen Zinsen eingelöst. Die Ein⸗ lösung erfolgt nur gegen Rückgabe des Auslosungsscheines und der Schuldver⸗ schreibung der Ablösungsanleihe durch die Stadtkasse.

Achern, den 12. Oktober 1943.

Der Bürgermeister.

wurden folgende Nummern ge

Nennwert je

25,—

7. Aktien⸗ gesellschaften

[23532] Friedeberger Granit⸗Aktiengesellschaft, Friedeberg (Altvater).

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung der Friedeberger Granit⸗

Aktiengesellschaft

vater).

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zur ordentlichen Hauptversamm⸗ lung am Samstag, den 6. November 1943, um 15 Uhr in Freiwaldau, Hotel⸗ Krone, eingeladen.

Tagesordnung:

1. Feststellung der ordnungsmäßigen Einberufung der Haupiversamm⸗ lung.

Vorlage der Jahresabschlüsse und der Geschäftsberichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Ge⸗ schäftsjahre 1940, 1941 und 1942.

3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 1

4. Neuwahl des Aufsichtsrates.

5. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur Aktionäre berech⸗ tigt, die ihre Teilnahme nicht später als am dritten Tage vor der Versammlung dem Vorstande gemeldet haben.

Friedeberg (Altvater), den 13. tober 1943.

Friedeberger Granit⸗Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

in Friedeberg (Alt⸗

Ok⸗

Ziehung von Auslosungsscheinen t.

[23526]

Am 1. 10. 1943 wurde die 17. Aus⸗ losung der 4 Pigen, früher 7 Pigen, Teilschuldverschreibungen der Ober⸗ schwäbischen Elektrizitätswerke vom Jahre 1927 vorgenommen. Die aus⸗ Pebüsten Stücke sind im Pflichtblatt der

örse, dem NS.⸗Kurier, und zwar in seinen Ausgaben

Nr. 280 vom 12. 10. 1943 und

Nr. 281 vom 13. 10. 1943 bekanntgegeben worden. 2 Energie⸗Versorgung Schwaben A. G.

Hauptverwaltung Stuttgart.

[23546]

Litzmannstädter Schmalspurige Elek⸗ trische Zufuhrbahnen Aktiengesellschaft, Litzmannstadt.

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mitt⸗ woch, den 10. November 1943, 16 Uhr, im Verwaltungsbüro in Litzmannstadt, Adolf⸗Hitler⸗Straße 77, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1942, des Vorschlages für die Gewinnvertei⸗ lung sowie des Geschäftsberichtes des Vorstands und des Berichtes

des Aufsichtsrats.

„Beschlußfassung über die

lung des Reingewinns.

‚Beschlußfassung über die Erteilung

der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder. .Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

6. Verschiedenes.

Aktionäre, die in der Hauptversamm⸗ lung ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden gebeten, ihre Aktien spätestens bis zum 6. November 1943 im Verwal⸗ tungsbüro der Gesellschaft zu hinter⸗ legen. Statt der Aktien können auch Hinterlegungsscheine von Notaren und Kreditanstalten hinterlegt werden.

Der Vorstand.

Vertei⸗

[28527 Wohnungsbau⸗Aktiengesellschaft Schwenningen am Neckar.

Die Aktionäxe unserer Gesellschaft werden zu der am Mittwoch, den 10. November 1943, abends 6 Uhr, im Gerichtssaal des Rathauses in Schwen⸗ ningen am Neckar stattfindenden 15. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

„Jahresabschluß und Geschäfts⸗ bericht für die Geschäftsjahre 1941 und 1942, Berichte des Aufsichts⸗ rats hierzu, Verteilung des Rein⸗ gewinns.

Berichte des Verbands Württem⸗ bergischer Wohnungsunternehmen über die gesetzlichen Prüfungen und Maßnahmen hierauf.

Entlastung von Vorstand und Auf sichtsrat.

„Ersatzwahl Auf

für 3 ausscheidende

Die Jahresabschlüsse, der Vorschlag zur Gewinnverteilung und die Ge⸗ schäftsberichte für 1941 und 1942 mit den Bemerkungen des Aufsichtsrats hierzu liegen vom 25. Oktober bis 10. November 1943 im Rathaus, Zim⸗ mer Nr. 26, zur Einsicht der Aktionäre aus.

Schwenningen 13. Oktober 1943.

Der Vorstand.

[23523] Byk⸗Guldenwerke

Chemische Fabrik Aktiengesellschaft.

Bezugsaufforderung. 88

Wir fordern hierdurch unsere Aktio⸗ näre auf, ihr gesetzliches Bezugsrecht auf neue Aktien unserer Gesellschaft zum Kurse von 100 % zur Vermeidung des Ausschlusses bis zum 11. November 1943 einschließlich bei folgenden Banken, der

Deutschen Bank, Berlin W 8, Mauer⸗

eas. 29 32, und

Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktiengesell⸗

schaft, Berlin W 8, Französische Straße 49 a 56, an den zuständigen Schaltern während der bei diesen üblichen Geschäftsstunden auszuüben.

Alle näheren Einzelheiten sind bei den genannten Banken zu erfahren, denen mit der Anfrage die Gewinn⸗ anteilscheine Nr. 17 der alten Aktien einzusenden sind.

15. Oktober 1943.

Byk⸗Guldenwerke Chemische Fabrik

Aktiengesellschaft.

am Neckar, den

[23545]

Vestische Druckerei⸗ und Verlags Aktiengesellschaft, Recklinghausen.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu einer ordentlichen Hauptversammlung auf Freitag, den 12. November 1943, nachmittags 3 Uhr, im Vesdruvaghaus zu Recklinghausen eingeladen.

Tagesordnung:

„Voxlage des Geschäftsberichtes.

Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

„Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

.Wahl zum Aufsichtsrat.

.Wahl eines Wirtschaftsprüfers.

. Aenderung des § 5 der Satzung dahingehend, daß die Worte: Das Grundkapital beträgt 100 000 Hℳ durch die Worte ersetzt werden: 7 Grundkapital beträgt 220 000

ℳ.“

7. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis zum 7. November 1943 bei unserer Gesellschaftskasse in Recklinghausen oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben. Die hierüber ausgestellten Hinterlegungsbescheinigun⸗ gen sind in der Hauptversammlung vorzulegen.

Reullinghausen, den 14. Oktober 1943.

Der Aufsichtsrat. Dr. Hüffer, Vorsitzer. Der Vorstand. 8

Bitter.