Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 246 vom 21. Oktober 1943.
S. 2
gearbeitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht ver⸗
wendet werden kann. .“
Fertigungsbetriebe, die die Herstellung on Erdölgeräten als neues Aufgabengebiet oder in bisher nicht gebauten Abmessun⸗ gen aufzunehmen beabsichtigen, bedürfen hierzu einer beson⸗
deren Genehmigung. Anträge sind an den Selbständigen Sonderausschuß Erdölanlagen, Berlin N, Luisenstraße 31 a,
zu richten. § 4
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Aufbereitungs⸗ und Baumaschinen (Fachabteilung Erdölanlagen) der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin W 50, Marburger Straße 3, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforder⸗ liche Prüfungen zu gestatten.
2 —⸗
8 0 8. 88 b1“ In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften der vorstehenden Anordnung zugelassen werden. Anträge sind an den Selbständigen Sonderausschuß Erdölanlagen zu richten.
§ 6
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bzw. den Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Durch⸗ führung des Vierjahresplanes vom 5. November 1936 (RGBl. D S. 936) bzw. gemäß § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung bestraft.
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Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. .
Gleichzeitig treten hiermit die Anordnung des Bevoll⸗ mächtigten für die Maschinenproduktion Nr. 35 zur Verein⸗ heitlichung von Drehtischen für Tiefbohrgeräte vom 18. De⸗ zember 1941 (Ziffer 1) und die Anordnung des Bevoll⸗ mächtigten für die Maschinenproduktion Nr. 57 zur Verein⸗ heitlichung von Hebewerken für Tiefbohrgeräte vom 4. Juni 1942 (Ziffer 1) außer Kraft.
Berlin, den 19. Oktober 1943.
1“
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. . Karl Lange.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döme Sztöjay, hat Berlin am 15. Oktober d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Sändor 818 von Nagysötstäg die Geschäfte der Gesandt⸗
Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 15. Oktober d. J. verlassen. ährend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat V. de Steensen⸗Leth die Geschäfte der Gesandtschaft.
Nummer 42 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 20. Oktober 1943 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 14. 10. 43, Ueberleitungsbest. zur MAV. — Kommunalverbände. RdErl. 13. 10. 43, Haushaltspläne d. Gemeinden (GV.) f. d. RJ. 1944. — RdErl. 13. 10. 43, Wohnraumlenkg. — RdErl. 16. 10. 43, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d, dt. Wochenschau Nr. 684. — Beschl. 6. 10. 43, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Schieratz, Lask u. Welun. — Beschl. 12. 10. 43 Aenderg. d. Grenzen d. Stadtkr. Leslau u. d. Landkr. Leslau. 2* P olizei⸗
erw altung. RdErl. 9. 10. 43, Gefangenentransportwesen. 8 RdErl. 9. 10. 43, Neuordng. d. KrimPol. — RdErl. 13. 10. 43, Anforderg. v. Haushaltmitteln d. Ordn Pol. — RdErl. 11. 10. 43,
Reisen v. Angeh. d. Pol. als Zeugen od. Beschuldigte zu „%⸗ u. Pol.⸗Gerichten. — RdErl. 12. 10. 43, Auszahlg. bewilligt. Unter⸗ tützungsbeträge aus staatl. Mitteln durch d. Fürsorgeoff. — RdErl. 11. 10. 43, Anfertig, v. Sommerfeldblusen n. A. aus Sommer⸗(Regen )Mantelstoff. — RdErl. 13. 10. 43 Fahrrad⸗ haltg. in d. Gend. — RdErl. 13. 10. 43, PDV. 3 III „Vorschr. f. d. Waffen⸗ u. Schießausbildg. d. OrdnPol.“. — RdErl. 14. 10. 43 Behandlg. u. Rücklieferg. beschoss. Munitionsteile unverbraucht. Munition u. Munitionspackmaterial d. Pol. — RdErl. 14. 10. 43 SchP.⸗Anw.⸗Lehrg. — RdErl. 13. 10. 43, Kennzeichng. v. Kraft⸗ fahrz., die bei Fliegeralarm verkehren dürfen. — RdErl. 12. 10. 43, Entferng. d. Lattenverschläge; hier: Härtefälle. — RdErl. 13. 10. 43, Annahme d. Offz.⸗Anwärt. d. FSchp. — RdErl 15. 10. 43, Unfallversicherg. d. LSPol. — RdErl. 29. 9. 43 Be⸗ urteilg. v. Fleckfieberkranken. — Wehrangelegen heiten. Kriegsschäden. Familienunterhalt. RdErl. 9. 9. 43, Gewährg. v. Vorauszahlgn. an Geschädigte, die anläßl. eines Fliegerschadens ihren Aufenthalt in d. Gen Gouv. verlegt haben. — RdErl. 15. 10. 43, Entschädig. beim Verlust. v. Volksgas⸗ masken durch Feindeinwirkg. — Volksgesund heit. RdErl. 12. 10. 43, Staatl. Prüfungsaussch. f. Dentisten. — Veteri⸗ närverwaltung. RdErl. 15. 10. 43, Zerlegungsentschädign — Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. NMenun erscheinungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W8, Mauerstr. 44. Viertel⸗ jährlich 2,15 Hilℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 Eℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt)
Aus der Verwaltung Kinderbeihilfe bei Umquartierung wegen Luftkriegsgefahr
Beihilfeberechtigte, die aus luftkriegsgefährdeten Gebieten in weniger gefährdete Gebiete umquartiert werden, erhalten die Kinderbeihilfe auch weiterhin durch das bisher zuständige Woh nsitzfina nzamt. Sie müssen ihre neue Anschrift .““ dem Finentont das die Kinderbeihilfe bisher
at, anzeigen, damit eine Verzöger i der Aus EEEE11““ Verzögerung bei der Auszahlung
8 Beihilfeberechtigte, die ihren Wohnsitz endg ültig aus den uftkriegsgefährdeten Gebieten in weniger gefährdete Gebiete verlegen, müssen das ebenfalls dem bisher zuständigen Wohn⸗ sitz)inanzamt mitteilen. Für die weitere Auszahlung der Kinder⸗
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Wirtschaftsteil
3 Deutsche Sparwoche 1943 Kriegsdienst des Geldes
Der Einsatz der Arbeitskraft der Nation ist in diesem Kriege in einer Lückenlosigkeit erreicht worden wie nie zuvor. Aber auch das Geld der Voltswirtschaft muß in gleicher Weise in den vollen Kriegsdienst treten. . gibt, so darf es im Kriege auch kein stilliegendes, d. h. in Strümpfen und Truhen gehamstertes Geld geben, und ebenso⸗ wenig wie heute der Arbeiter und der Angestellte seinen Arbeits⸗ platz beliebig verlassen kann, darf das Geld im Kriege nach Gut⸗ dünken auf den Märkten „vagabundieren“. Es muß als Spar⸗ geld fest angelegt werden. Je mehr gespart wird — gleichgültig, ob bei Sparkassen, Banken oder Genossenschaften, bei Bauspar⸗ kassen oder durch den Erwerb von Reichswerten und Pfand⸗ briefen — um so besser lassen sich die großen Aufgaben, die an unsere Kriegswirtschaft im fünften Kriegsjahr gestellt werden, erfüllen. Aber auch der Sparer selbst hat von beständigen Spar⸗ leistungen den größten Nutzen, weil er der Sicherheit seiner Zu⸗ kunft dient. Die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik, die das Recht auf Arbeit und damit auch immer Vollbeschäftigung ver⸗ wirklicht, sorgt dafür, daß der Sparer nach dem Kriege, wenn wieder größere Kaufmöglichkeiten gegeben sind, über den vollen Wert seiner Ersparnisse verfügen kann. Das deutsche Volk hat im Vertrauen auf seine Führung auf dem Spargebiet bisher seine Pflicht erfüllt. Die Deutsche Sparwoche 1943 vom 23. bis 31. Oktober, zu der die deutschen Kreditinstitute vereint aufrufen, soll und wird Freund und Feind ein Zeugnis dafür sein, daß Sparwille und Sparkraft des deutschen Volkes auch in der här⸗ testen Phase dieses Krieges ungebrochen sind.
8 Das System des Kriegsschädenrechts
Mit dem Thema „Das System des Kriegsschädenrechts“ befaßte sich vom betrieblichen Standpunkt aus in einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Betriebswirtschaft in der Technischen Hochschule Dipl.⸗Kfm. Dr. Dr. Megow, Rechtsanwalt und No⸗ tar, Berlin. Der Vortragende gab einen erschöpfenden Ueberblick über die vielfachen Bestimmungen des Kriegsschädenrechts. Kriegs⸗ schäden sind alle Schäden, die unmittelbar durch den Krieg herbei⸗ geführt worden sind. Personenschäden werden — soweit nicht Sondervorschriften eingreifen — von der verordnung entschädigt. Sofern Arbeitnehmer im Betriebe von Luftangrifsen betroffen werden, tritt die reichsgesetzliche Unfall⸗ versicherung ein.
Die Kriegssachschäden werden durch die Kriegssachschädenverord⸗ nung geregelt. Ersetzt werden die Wiederbeschaffungs⸗ bzw. Wieder⸗ herstellungskosten. Soweit diese noch nicht feütst hem kann eine Ansetzung des Verfahrens stattfinden. Die Entschädigung kann durch Geld oder Naturalentschädigung geleistet werden. Sach⸗ schäden durch Luftschutz und Tarnmaßnahmen werden grundsätzlich nicht ersetzt. Durch vorsorgliche gesetzli Maßnahmen ist dafür Sorge getragen, daß Kriegssachschäden ersetzt werden. Auch die Wirtschaftsbeihilfe kann bei Kriegsschäden betroffenen Betrieben eleistet werden. Versicherungsverträge entfallen bei Kriegsschäden, bweit das versicherte Interesse weggefallen ist. Haftpflichtver⸗ sicherungsverträge bleiben jedoch bestehen, wenn die Haftpflicht⸗ gefahr, z. B. bei vorhandenen Schuttmassen eines zerstörten Ge⸗ bäudes, noch vorhanden ist. — Abschließend hob der Vortragende nachdrücklich hervor, daß die vorbereitende Herbeischaffung von Unterlagen für etwa künftig eintretende Sachschäden im dringend⸗ sten Interesse der Unternehmen liegt.
Das Licht als kriegswichtiges Werkzeug
Einfluß der Beleuchtung auf Leistungssteigerung und Energieverbrauch
Auf einer Sitzung der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft, Bezirksverband Berlin⸗Mark Brandenburg, gemeinsam mit dem Berliner Bezirksverband des Vereins Deutscher Ingenieure sprach im Ingenieurhaus Obering. Dipl.⸗Ing. L. Schneider DLTG., Berlin, über die kriegswichtige Rolle des Lichtes.
Da es kaum eine Arbeitsverrichtung gibt, die ohne Mitwirkung des Auges ausgeführt werden kann, sei die Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen von der Güte der Beleuchtung seiner Um⸗ welt abhängig. Daneben müsse auch die mittelbare Wirkung des Lichtes auf die Stimmung des Menschen berücksichtigt werden. Diese seelische Wirkung des Lichtes bedingt es, daß die Be⸗ leuchtungsbedingungen bei der Arbeit andere sein müssen wie bei der Erholung. Um günstigste Sehbedingungen zu erhalten, sei nach der Feinheit der Arbeit vor allem eine genügend hohe Be⸗
1“
8
“
Wie es heute nirgends feiernde Hände
Personenschäden⸗
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leuchtungsstärke erforderlich. Eine gute Allgemeinbeleuchtung bei
guter Autsleuchtung des Arbeitsraumes erhöhe sowohl die Arbeits⸗
leistung als auch die Arbeitsfreude des Menschen. Vermeidung der Shöung. Schaffung guter Kontraste, sei es durch Wahl richtiger Schattigkeit, sei es durch Ausnutzung der Spiegelungs⸗ cgensth ten des Werkstoffes oder durch Verwendung farbigen Lichtes, erleichtern den Sehvorgang. Ungenügende Beleuchtung vermindere die Menge und Güte des Arbeitsergebnisses, führe zu vorzeitiger Ermüdung und mache den Menschen für Unfälle an⸗ fälliger. Nestere Untersuchungen zeigen, daß die Leistungs⸗ steigerung durch gute Beleuchtung nicht durch eine zeitlich physische Ueberanstrengung des Menschen erfolgt, sondern in der Hauptsache durch eine Verminderung der Leerlaufarbeit und damit durch eine Erhöhung des Wirkungsgrades der menschlichen Arbeitskraft. Diese für die Kriegsproduktion wichtige Eigenschaft der Be⸗ leuchtung müsse voll eingesetzt werden. Im Rahmen der Energie⸗ sparaktion sei nicht eine Verschlechterung der Beleuchtung geboten, sondern eine möglichst günstige Ausnutzung des natürlichen und des künstlichen Lichtes. Dort, wo wichtige Arbeit geleistet wird und solange sie geleistet wird, müsse gute Beleuchtung vorhanden sein. In allen übrigen Zeiten, z. B. vor Arbeitsbeginn, während der Arbeitspausen und nach Arbeitsschluß, müsse die Beleuchtung abgeschaltet oder, wo es notwendig ist, durch eine schwächere Ver⸗ kehrsbeleuchtung ersetzt werden. Ungenügende Beleuchtung ver⸗ ursache Leerlauf und verlängert so die Gesamtarbeitszeit, wodurch wieder mehr Stromverbrauch verursacht werde. Wir dürfen also nicht Energie sparen, indem wir die Arbeitsbedingungen ver⸗ schlechtern, sondern wir müssen sparen, indem wir die Be⸗ leuchtungsanlagen richtig und sparsam benutzen.
Schadensersatz bei Mißachtung von Verladevorschriften
Das Reichsgericht hat jetzt einen Prozeß zur Entscheidung ge⸗ bracht, der zwar einen Vorfall aus dem Jahre 1938 zum Gegen⸗ stand hatte, trotzdem aber für die Allgemeinheit sehr instruktiv ist (V 53/43 — 3. 8. 1943). Es handelt sich um die Schadensersatzfrage bei Mißachtung allgemeiner Verladevorschriften. Bekanntlich dürfen Regendecken, die über offene Waggons gespannt werden, nicht mit Draht an den Ringen befestigt werden, sondern es müssen dazu Stricke aus Hanf oder Sisal benutzt werden. Diese Vorschrift — die heute wegen des knapper werdenden Roh⸗ materials nicht immer zu erfüllen ist — wurde auch schon in Friedenszeiten mißachtet. Die Reichsbahn hat gute Gründe für ihre Verladevorschriften, denn der Befestigungsdraht ist vielfach nicht elastisch genug für die Beanspruchung, die sich bei schneller Fahrt durch den Fahrwind ergibt. Darüber hinaus sind Binde⸗ drähte, wenn sie reißen und die Decken im Fahrwind hochschlagen, bei elektrisch betriebenen Strecken eine erhebliche Gefahr. Ferner bildet die Verwendung von Bindedraht aber auch 9 den Ver⸗ lader und Entlader eine erhebliche Gefahrenquelle, weil nach allgemeiner Beobachtung sehr oft Unfälle dabei passieren. Auch in vorliegendem Fall schnellte beim Durchschneiden des Binde⸗ drahts die Decke hoch und schlug dem Entlader ein Drahtende ins Auge, so daß dieser das Auge dabei verlor. Der Unfallverletzte, der überdies erhebliche Erfahrungen im Verladegeschäft besaß, berief sich darauf, daß die Eisenbahnbeamten angeblich die Miß⸗ achtung der Verladevorschriften geduldet hätten. Das Reichs⸗ gericht wies diesen Einwand zurück und ließ ebensowenig gelten, daß eine in den beteiligten Handelskreisen eingerissene mißbräuch⸗ liche Uebung eine solche Handlung entschuldige.
Obwohl die Verwendung von Draht heute wohl nicht mehr als Mißbrauch der Verladevorschriften, sondern mehr als Notmaß⸗ nahme anzusehen ist, wird die Eisenbahn aus Unfällen ähnlicher Art auch heute nicht haftbar gemacht werden können, denn die Tatsache, daß sie trotz eines von keiner Seite zu vertretenden Umstandes, nämlich des Fehlens der Hanfftricke, sich bereiterklärt, den Waggon zu befördern, kann nicht dazu führen, daß sie noch eine erhöhte Haftung in Kauf nimmt. Vielleicht regt diese Sach⸗ lage aber einmal findige Köpfe dazu an, Verbesserungsvorschläge zu machen, die eine auch für die Friedenszeit brauchbare Aende⸗ rung der Befestigung der Regendecken bringen.
0
Devisenbewirtschaftung
Zahlungen im Kapital⸗, Waren⸗ und Dienstleistungsverkehr nach der Schweiz
Aus Anlaß des am 1. Oktober 1943 erfolgten Abschlusses eines
Zusatzabkommens zum deutsch⸗schweizerischen Verrechnungs⸗
abkommen hat der Reichswirtschaftsminister einen neuen Rund⸗
erlaß über die Zahlungen im Kapital⸗, Waren⸗ und Dienst⸗
leistungsverkehr nach der Schweiz bekanntgegeben. Einzelheiten sind aus dem Inhalt des Runderlasses zu entnehmen.
n. Wirtschaft des Auslandes
Belgien der größte Bierkonsument der Welt
Brüssel, 20. Oktober. Mit einem Jahresverbrauch von 167 Liter Bier pro Kopf der Bevölkerung ist Belgien prozentual bei weitem der größte Bierkonsument der Welt und übertrifft den Verbrauch der beiden großen Bierländer England und Deutschland um das Doppelte. Die Vorkriegserzeugung an Bier belief sich in Belgien auf rd. 14 Mill. Hektoliter, die jetzige Pro⸗ duktion liegt um rd 40 % niedriger. Während das Bier vor dem Kriege auf 3 % eingebraut war, weist es heute 1,7 % und 0,8 % auf. Die Brauereiindustrie zählte mit 1000 Unternehmen vor dem Kriege zu der wichtigsten Wirtschaftszweige Belgiens.
Die Philippinen erstreben Selbstversorgung Manila, 20. Oktober. In dem Laurel⸗Regierungsprogramm wird die Selbstversorgung als erstes Wirtschaftsziel aufgestellt. Die hierzu notwendige vollständige Umgestaltung des Wirt⸗ schaftssystems des Landes wird einem Nationalplanamt über⸗ tragen, Präsident dieses Nationalplanamtes ist der Staats⸗ präsident selbst, Als Vizepräsident wird der frühere Präsident des Nationalwirtschaftsrates genannt, der sich schon seit langem um die philippinische Volkswirtschaft bemüht und eine große Unterstützung im Volke findet.
—
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, 646 in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche
Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“
832 898 Oktober auf 74,00 Rℳ (am 20. Oktober auf 74,00 Rℳ) für rg.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 20. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid
beihilfe wird bei ihnen das Finanzamt des zuständig. Finanz es neuen Wohnsitzes
9
24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G.,
235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York
23,50,
G 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., e G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.,
1 x
Budapest, 20. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukgrest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½¼, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 20. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Ri 83,64 ⅜, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. —
Amsterdam, 20. Oktober. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—
Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, —,—, Italien (Clearing —,—, Madrid —,—, Oslo Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 20. Oktober. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,20, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 % nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜ B., Berlin Lissabon 17,70, Stockholm 102,67, 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb⸗ 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½ B., Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
Kopenhagen, 20. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New Vork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 20. Oktober. (D. N, B.) London 16,85 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,003 Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsink 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G. 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 20. Oktober. (D. N. B.) London —,— G. 17,75 Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New Yor —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.
—
do 20. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prom Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—
7 7
London,
19, 20 zu je
“ 15. März 1944, vormittags 10 Uhr,
'1940 festgestellt worden. — 456 II. 236.
Werkschlossers Albert Schmidt, Maria
Bochum,
Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen
bobo to &ος ά‿α
.. et 2, 8
ösööifentlicher Anzeiger
2. Zwangsversteigerungen, 3. ufgebote,
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen,
* Oeffentliche Zustellungen, 6.
—
Verluft⸗ und Fundsachen, 8. KRom
Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
manditgesellschaften auf Aktien, 12. Offene
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, . Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
15. Verschiedene
13. Unfall⸗ und Inval 14. Deutsche Re bank und nntmachungen.
ibenversicherungen,
3. Aufgebote
L23850 Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 1 295 986 über 50 Hℳ sowie des Auslosungsscheins zu dieser Anleiheschuld Gr. 3 Nr. 46 486 über 50 Hℳ ist die Zahlungssperre ge⸗ mäß § 1019 Z.⸗P.⸗O. erlassen worden. — 455. F. 274. 43. Berlin, den 18. Oktober 1943. Das Amtsgericht Berlin.
123855] Aufgebot.
6 F 11/483. Der Kaufmann Franz Heidinger in Hersbruck, Kasernen⸗ weg 16, hat das Aufgebot der angeblich durch Feindeinwirkung in der Nacht vom 10. auf 11. August 1943 zer⸗ störten Aktien der Wollwarenfabrik Mercur in Liegnitz: Nr. 142, 1439, 1503, 2826, 3120, 3121, 3365, 3366, 500,— Eℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den
vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 121, anberaumten Aufgebotster⸗ min seine Rechte anzumelden und die Mrkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfol⸗ gen wird. Amtsgericht Liegnitz, 14. Oktober 1943.
[23766] Durch Beschluß vom 15. Oktober 1943 ist der Oberfeldwebel Wilhelm Karl Wydrinski, geboren am 30. Mai 1912 zu Ratibor, O. S., für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 20. März
Berlin, den 15. Oktober 1913. Amtsgericht Berlin.
4 WdHeffentuche zuttegungen
123851] Oeffentliche Zustellung. . 5. R. 269/43. Es klagt die Ehefrau
eb. Keber in Herne, Jean⸗Vogel⸗ traße Nr. 7, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Hölscher in Herne, gegen zhren Ehemann, den Werkschlosser Al⸗ bert Schmidt in Afrika, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet
den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ vendung vor das Landgericht in
5. Zivilkammer, Zimmer Nr. 39, auf den 16. Dezember 1943,
vporm. 9 Uhr, mit der Aufforderung,
8 durch einen beim Landgericht in Bochum zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten zu lassen. Bochum, den 13. Oktober 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
123853] Oeffentliche Zustellung. 2 R 216/43. Die Frau Anna Nadel geb. Birkholz in Clausthal⸗Zellerfeld, Adolf⸗Roemer⸗Straße 33, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Busse in Clausthal⸗Zellerfeld, klagt gegen den Kaufmann Abrabam Nadel, unbekann⸗ ten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes und Schuldigerklä⸗ rung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. gtvlk kammer des Landgerichts in Götkingen auf den 26. November 1943, 9 ½ Uhr, mit der F Feeeh sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗
treten zu lassen.
Göttingen, den 15. Oktober 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5 Verlust⸗.Fundsachen
[23861]. Folgende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen: 2 A 13900 Wilhelm Koreng A 43421 Wilhelm Pohle 61089 Dipl.⸗Ing. Dr. Otto Reinsch 128595 Gerd Knust⸗Möglin 145919 Herbert Steinert “ 175778 Kurt Wockenfuß 178037 Wilhelmine Dehling geb. Wetz 1 191531 Hermann Walter 246379 Alex Scharpenack 395684 Theophil Steng 405383 Erich Vaupel 417474 Hans Grimm 461498 Alfred Block und Vaupel 1030400 Carl Spies 1048726 Heinrich Eggers 1049062 Heinz Krause 219985 Franz Effer 223933 Karl Breunig 233899 Bruno Gollhofer 79371 Ernst Müggenburg 236693 Meta Rösch geb. Fröbich 242900 Emma Thomas geb. Beyer 2550006 Max Wetzel P 16797 Rudolf Vier Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 21. Oktober 1943. Allianz Lebensversicherungs⸗A.⸗G.
2282222 22SAn
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
[23862) Bekanntmachung. b Die diesjährige Auslosung der zum r 31. Dezember 1943 zu tilgenden Ab⸗ lösungsanleihe mit Auslosungsrechten l. der früheren Städte Barmen und Elberfeld findet am 28. Oktober 1943, vormittags 9 ½ Uhr, auf Zimmer 27, Verwaltungsgebäude, Steinweg 20, statt. Wuppertal, den 16. Oktober 1943.
Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
von dieser ausgestellte Hinterlegungs⸗
Johs. Girmes & Co. Aktiengesellschaft. Theodor Küppers. Erich Selbach.
Ebenso ist im Falle der Hinterlegung ei einer Wertpapiersammelbank der
chein spätestens einen Tag nach Ab⸗ auf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ ellschaft einzureichen.
Oedt, den 18. Oktober 1943.
Der Vorstand.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Landwehr. —
gesellschaften
[23867] Johs. Girmes & Co. Aktiengesellschaft, Oedt (Rhld.).
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, dem 11. November 1943, 11 Uhr, im Verwaltungsgebäude unserer Gesell⸗ schaft in Oedt stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung: 1
1. Vorlegung des Jahresabschlusses 1942, des Geschaf sberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates.
.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung zum 31. Dezember 1942.
.Vorlegung des Abschlusses für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1943, des Geschäftsberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates.
„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung zum 30. Juni 1943. .Entlastung des Vorstandes und de
Aufsichtsrates.
. Wahl des Abschlußprüfers.
.Verschiedenes.
Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine G. m. b. H. zum 1. Juli 1943 sowie Beschlußfassung über die Satzungsänderung und über die Bestellung der Geschäftsführer.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und Ausübung des Stimm⸗ rechtes sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die spätestens am Montag, dem 8. November 1943, während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien entweder bei der Deutschen Bank in Berlin
oder deren Niederlassung in Kre⸗ feld oder
bei der Dresdner Bank in Berlin 88 deren Niederlassung in Köln oder
bei dem Bankhaus J. H. Stein in Köln oder
bei unserer Gesellschaftskasse in Oedt hinterlegen.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Be⸗ scheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in be⸗ glaubigter Abschrift spätestens einen
[23668].
tag, den 11. Nov. 1943, 12,30 Uhr, im Geschäftszimmer Aktiengesellschaft, Magdeburg, Fürsten⸗ ufer 24, stattfindenden 50. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
23866]% Elblagerhaus⸗Aktiengesellschaft, Magdeburg. Die Aktionäre unserer Gesellschaft verden hierdurch zu der am Donners⸗
Elblagerhaus⸗
der
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung sowie des Geschäftsberichtes des Vorstan⸗ des und des Berichtes des Auf⸗ sichtsrates für das Geschäfts⸗ jahr 1942.
Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Bilanzergebnisses.
Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
eeit. e e ⸗ über die Zahlung einer ergütung an den Auf⸗ sichtsrat.
Neuwahl des Aufsichtsrates und Beschlußfassung gemäß § 10. 3 der Satzung (Vergütung an den Aufsichtsrat). 1
6. Wahl des Abschlußprüfers für das
„Jahr 1943.
Die Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung einschließlich der Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, daß spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor der Versammlung bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank in den üblichen Ge⸗ schäftsstunden die Aktien hinterlegt und bis zur Beendigung der Hevpcversantm⸗ lung dort belassen werden. F t der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feier⸗ tag, dann endet die Hinterlegungsfrist mit dem letzten diesem Tage voran⸗ gehenden Werktage. Der Hinterlegun bei der Hinterlegungsstelle wird dadur
Gewinn⸗ und Verlustre
Üchnung per 31. Dezemb
——
Löhne und Gehälter Soziale Abgaben.. Abschreibungen.. Zinsen, soweit sie die
Gechimnnan
Jahresertrag nach Ab auszuweisen sind
Freiburg i. Br.,
[23672].
/ Außerordentliche Erträagge...... 1111 zug der Aufwendungen, soweit sie nicht gesondert
Soll.
5 9 5˙ 8 256 8 6 111öe6e66— „ 6 929 9 9 6ö5565
Ertragszinsen übersteigen
Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen Gewinnabführungsbetrag ... Beiträge für Berufsvertretuneeenn...
Ferrüeueennn
Haben.
im Juli 1943.
2
Dr. Rudolf Imhof, Virtschaftsprüfer.
Dr. O. Langenbacher.
Bilanz auf den 31. Dezember 1942.
er 1942.
528 895/91
533 589 05
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Herren: Hanns Schmoller, Schwen⸗
ningen a. N.; Karl Stützle, Freiburg / Brsg.; Franz Bauer, Konstanz a. B.
Der Vorstand: Dr. O. Langenbacher und Walter Benz, Löffingen.
Löffingen, den 30. September 1943. Holzindustrie⸗Werke Josef Benz, “ 8
W. Benz.
8
Gebr. Bulla Aktiengesellschaft, Liegnitz.
Wert
1. 1. 1942 Abga
Zugang
Abschrei⸗
ng bung
Wert 31. 12. 1942
Aktiva. I. Anlagevermögen:
mit: a) Geschäfts⸗ u
abgeltung Maschinen und
gerfässer
Wund Geschäft stattung: a) Inventar.
genügt, daß die Aktien mit Zustim⸗ mung der Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Stelle bis zur Been⸗ digung der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei⸗ einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen Hinterlegungsstellen auszustel⸗ lende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaftskasse einzu⸗ reichen. Magdeburg, den 8. Oktober 1943. Der Aufsichtsrat. 8 Theodor Bayer, stellv. Vorsitzer.
rIAIx́USxEmDEAmmmnmmmnEEnmnEnRnsnmnmnmnnnöüö—öV2EEEEEEEeeeeee
Holzindustrie⸗Werke Fosef Benz Aktiengesellschaft.
Bilanz per 31. Dezember 1942.
—
1. 1. 1942
Buchwert
Abschrei⸗ bung 1942
Abgang Bilanzwert 1942 31. 12. 1942
Vermögen: R.ℳ ₰ I. Anlagevermögen:
1. Bebaute Grundstücke mit Geschäfts⸗ und Wohngebäuden .. Bebaute Grundstücke mit Fabrikgebäuden. Maschinen und ma⸗ schinelle Anlagen. 84 962 Werkzeuge, Betriebs⸗ 8 u. Geschäftsausstattg.:
a) Kurzlebig
b) Langlebig
125 000 440 428
11 630
Rℳ „I1515 2 100 20 428
25 250
651 021
Im Bau befindliche Anlage.. 6. Gebäudesondersteuerablösung.. II. Untlaufversrbgene „Warenvoͤörräte: a) Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe b) Halbfertige Erzeugnisse.. c) Fertige Erzeugnisse Geleistete Anzahlungen..
Kasse, Postscheck, Reichbbank..
. Andere Bankguthaben 12. Beteiligung .. . 13. Posten der Rechnungsabgrenzung
.„ „ „ „ 2 22 27202
Verbindlichteiten.
. Aktienkapital
Gesetzliche Rücklage 888*
„Rückstellung für ungewisse Schulden
Unterstützungseinrichtung Verbindlichkeiten:
) Hypothekeen
Darlehen..
c) Warenlieferungen. .
Gewinnvortrag . + Gewinn 1942 .
.„ 24 42
Forderungen auf Grund von Warenlieferungen
Posten der Rechnungsabgrenzung.
S 8 1 106 410 47 103 57 064 86
„ 2209202
2„ 222,222
7068 9351
600 000 —
55 000 ,— 8 55 299 — 50 000—
125 808 72 71 028 — 29 505/76
171 20
31 251 72
226 342 48 45 870 74
31 422 92 1 063 935,14
0) Gespanne d) Kraftwagen
Wertpapie
1 c 8 *
1e““
I. Grundkapital II. Rücklagen: 1. 2. 3. 4.
. Rückstellungen
Hypotheken
4. Sonstige V
Gewinn⸗ u
1. Bebaute Grundstücke
Wohngebäuden . b) Fabrikgebäuden. c) Hauszinssteuer⸗ schinelle Anlagen, La⸗
. Werkzeuge, Betriebs⸗
b) Versandfässer und Korbflaschen..
Verbindlichkeiten: 1.
2. Kautionen. 11““ 3. Schulden für Warenlieferungen und Leistungen
Rechnungsabgrenzung Gewinn: Vortrag aus 1941 Gewinn 1942
R. ℳ „A.rꝗb.A JS. ERℳ
nd
5 35 56
ma⸗ saus⸗
“ 8 7 342 97 —
3 401 — 22 936/ 55 “ 1 5 700([—
2. 1— 888
18 08
9ꝗꝑENℳ ₰
7 341
1 51 4 855 5 700
R
107191 096
[323 815 — 123 348 07118 22
II. Umlaufvermögen: 1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe “] . Halbfertige Erzeugnisse... . . . . Fertige Erzeugnisse, Waren.. u“
re .
. Hypothekenforderungen 8 . Anzahlungen . Warenforderungen... 2 .Kassenbestand, Postscheck⸗
9. Bankguthaben . .. . 10. Rechnungsabgrenzung .
Reichsbankg
Passiva.
Gesetzliche Rücklage Sonderrücklage.. Wohlfahrtsfonds . Aufbaurücklage...
Wertberichtigung für Forderungen
11“
erbindlichkeiten..
9 9 996b6-9bö1155
90 29 9 2 99 822 22 272
nd Verlustrechnung auf den 3
. 115 947,29 . 271 258,93 . 177 912,68
7696 . 176 425,54 . 126 452,45 . 60 028,85 . 490 549,76
5605 118 90 996 30
16 575 — 13 457 78 157 866 67 6 693 59 92 222 — 1311 78
1192 088 02
350 000
107 000 57 000 86 470
458 377 32 611 42
100 628 61
1. Dezember
—
1192 088 02 1942.
Abschreibungen auf Zmsen ..
Beiträge an Berufs
Gewinn 1
Gewinnvortrag aus Jahresertrag gemäß
Löhne und Gehälter. Soziale Abgaben..
Ausweispflichtige Steuen. .
Außerordentliche Erträge
Aufwendungen.
Anlagen..
vertretungen...
Außerordentliche Aufwendungen Gewinn: Vortrag aus 1941..
942 9 . 2. *
Erträge. 18 19 6 § 132 (1) II, 1 Akt.⸗Ges...
Liegnitz, im September 1943.
111“
„ „ „ 2
60 078,85 40 549,76
RN [8₰, 150 562 86 9 814 46 91 096 06 17 555/82 109 301 21 2 086,40 63 460,73
100 628/61
544 506 ,15
60 078 85 398 726 76 85 700/54
Gebr. Bulla Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
K. Drigalla, Wirtschaftsprüfe
544 506,15
1“
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweisé entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Breslau, im September 1943.