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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 248 vom 23. Oktober 1943. S.
zum größten Industriekonzern — kriegsverpflichtet. S pflichtung ist eine sehr weitgehende und kann mit den Maßstäben einer normalen Wirtschaftstätigkeit nicht gemessen werden. Sie verlangt von dem einzelnen Unternehmer aufgeschlossenen Linn für die Notwendigkeiten dieses Krieges und ausgeprägtes Ver⸗ antwortungsbewußtsein gegenüber der Allgemeinheit unter Zurück⸗ stellung eigenwirtschaftlicher Interessen. 1 “ In gleicher Weise muß sich heute im entscheidenden Stadium dieses Krieges jeder einzelne Deutsche ohne Ausnahme in seinem Tun und Lassen kriegsverpflichtet fühlen. Selbstdisziplin ist vor allem auf finanziellem Gebiet außerordentlich wichtig, um die Finanzierung dieses Krieges ohne Gefährdung der Währung zu sichern. Jeder Krieg erfordert den Einsatz erheblicher Mittel. Dies gilt besonders von einem so riesigen Kampf, wie ihn das deutsche Volk gegenwärtig zur Sicherung seines Bestandes und seiner Zukunft zu führen hat. Von den Möglichkeiten der Geld⸗ beschaffung zur Deckung der Kriegskosten scheidet bekanntlich der hemmungslose Rückgriff des Staates auf die Notenpresse für das nationalsozialistische Deutschland aus. Aus diesem Grunde ist es aber entscheidend, daß jede Mark, die nicht für wirklich dringende Lebensbedürfnisse ausgegeben werden muß. der Kriegsfinanzierung zugeführt wird. Daran sollte jeder von uns denken. Eine solche Haltung sollte uns um so leichter fallen, als der Wert unseres Geldes erhalten bleibt und die im Kriege gewaltig angewachsene Produktionskraft unserer Wirtschaft nach Kriegsende eine Be⸗ friedigung des aufgestauten Warenbedarfes ermöglichen wird, und zwar wird man nach dem Kriege besser und billiger kaufen können. Dazu kommt noch ein weiteres: Wenn jeder sich selbst die größte Sparsamkeit im Geldausgeben als ein ungeschriebenes Gesetz ständig vor Augen hält und danach handelt, dann erleichtert er es der Staatsführung, ihre finanz⸗ und währungspolitischen Maß⸗
nahmen auch weiterhin in erster Linie nach sozialen Gesichts⸗ punkten auszurichten. Sie finden ihren Niederschlag u. g. be⸗ kanntlich in dem Verhindern jeglicher ungerechtfertigter Preis⸗ steigerung und in einer, an dem Finan bedarf des Reiches ge⸗ messen, äußerst maßvollen Besteuerung. ir haben z. B. jetzt im Kriege im Gegensatz etwa zu England weder die kleinen Ein⸗ kommen nach den lebensnotwendigen Verbrauch zusätzlich besteuert. Die nationalsozialistische Staatsführung denkt auch nicht daran, die Sparguthaben mit einer Sondersteuer zu belegen; denn wir wissen, daß diese Gelder zu einem großen Teil entweder in harter Kriegsarbeit verdiente Einkommen oder durch den Krieg frei⸗ gesetzte Betriebsmittel darstellen, die später zur Wiederauffüllung der Vorräte, zu Produktionsumstellungen, Neuanschaffungen u. dgl. im Interesse des Ganzen dringend benötigt werden. Oder man betrachte die Preisentwicklung. Bei uns in Deutschland sind die Großhandelspreise und Lebenshaltungskosten insgesamt seit Kriegs⸗ ausbruch nur um einen geringen Bruchteil angestiegen, wͤhrend in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika die Preissteigerungen ein Vielfaches hiervon ausmachen.
Dieser Weg soll konsequent und geradlinig auch in Zukunft weiter verfolgt werden. Die notwendigen Machtmittel hierzu hat die autoritäre Staatsführung in der Hand. Die Erfolge unserer Währungs⸗ und Wirtschaftspolitik seit der Machtübernahme sind hierfür ein eindeutiger Beweis.
Alles dies gibt dem deutschen Sparer die unumstößliche Gewiß⸗ heit, daß seine Sparguthaben sicher sind und im Werte erhalten bleiben. Der Glaube an den Sieg und die Zukunft des deutschen Volkes wird durch die so überaus erfolgreiche Spartätigkeit be⸗ sonders eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Wer im Kriege spart, wird im Frieden belohnt. Wer spart, handelt gut und klug. Der
Zukunft.
Die soziale Ehrengerichtsbarkeit im Jahre 1942
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ordnung der natio⸗ nalen Arbeit wird über die Tätigkeit und Entwicklung der sozi⸗ alen Ehrengerichtsbarkeit auf Grund dieses Gesetzes bisher jähr⸗ lich ein Ueberblick gegeben. Der im Reichsarbeitsblatt veröffent⸗ ichte Bericht für 1942 stellt fest, daß gegenüber 72 Anträgen üuf Einleitung eines sozialen Ehrengerichtsverfahrens im Jahre 1940 und 66 Anträgen im Jahre 1941 die Gesamtzahl der An⸗ träge im vergangenen Jahr 29 betrug. Von den eingeleiteten Verfahren wurden 34 Personen, darunter 2 Frauen, betroffen. Die sozialen Ehrengerichtsverfahren gegen Betriebsführer (22) standen auch im Jahre 1942 wieder zahlenmäßig im Vordergrund; daneben wurde gegen 8 Aufsichtspersonen und 4 sonstige Gefolg schaftsangehörige Anklage erhoben. Unter den 22 Betrieben, gegen deren Führer vorgegangen werden mußte, sind 8 industrielle, 4 handwerkliche und 4 landwirtschaftliche Betriebe. Im übrigen betrafen die Anträge 2 Einzelhandelsgeschäfte, 2 Großhandels⸗ und 2 Gastwirtsbetriebe. Von den Betrieben (8), in denen Auf⸗ sichtspersonen unter Anklage standen, sind 5 industrielle, 2 land⸗ wirtschaftliche und 1 Baubetrieb.
Die Anträge der Reichstreuhänder der Arbeit wurden, wie auch im Jahre 1941, fast ausschließlich — in 26 von insgesamt 29 Fällen — wegen Verstoßes gegen § 36 Ziffer 1 AOG. (Aus⸗ nutzung der Arbeitskraft und Kränkung der Ehre von Gefolg⸗ schaftsangehörigen) gestellt. Es betrafen 1 die Ausnutzung der Arbeitskraft und 25 die Kränkung der Ehre. Bei den Verfahren wegen Ehrenkränkung handelte es sich teils um Beschimpfungen (3), teils um Mißhandlungen (6). Gegen Ehrverletzungen sowohl durch Beschimpfungen wie durch Mißhandlungen ist in 5 Fällen eingegriffen worden. In erheblicher Zahl (8) führten auch An⸗ griffe gegen die Ehre weiblicher Gefolgschaftsmitglieder, ver⸗ bunden mit anderen Kränkungen (3) zu einem. Antrag auf Ein⸗ leitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens. In 6 Fallen rich⸗ tete sich das unsoziale Verhalten gegen Lehrlinge und sonstige Jugendliche. Auf Grund des § 36 Ziffer 2 AOG. wurde wegen Störung des Gemeinschaftsgeistes in 3 Fällen Antrag auf Ein leitung eines Verfahrens gestellt. Der Verstoß gegen die soziale Ehre erfolgte hier z. B. durch wahrhe’ swidrige Behauptungen über betriebliche Zustände und ehrenkrä ende Aeußerungen über Arbeitskameraden. Wegen hartnäckigen Zuwiderhandelns gegen schriftliche Anordnungen des Reichstreuhänders der Arbeit ist im Betriebsjahr auf dem Wege der Ehrengerichtsbarkeit nicht ein geschritten worden. Auch Anträge auf ehrengerichtliche Verfol⸗ gungen wegen unbefugter Offenbarung von vertraulichen An gaben, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen durch Mitglieder der Vertrauensräte brauchten, wie in den früheren Jahren, im Jahre 1942 nicht gestellt zu werden.
Von den im abgelaufenen Jahr beantragten 29 Verfahren haben bisher 28 ihre Erledigung gefunden, und zwar 22 durch rechtskräftige Entscheidung, 5 durch Zurücknahme des Antrags und 1 durch Tod des Angeklagten. In den 22 rechtskräftigen Entscheidungen wurde vierzehnmal auf eine Geldstrafe erkannt. Je einmal wurde eine Warnung und ein Verweis erteilt. Die Aberkennung der Befähigung, Führer des Betriebes zu sein, erfolgte gegenüber 2 Personen. In 3 Fällen erging ein Frei spruch. Von den 18 rechtskräftigen Entscheidungen, durch die eine Verurteilung erfolgte, wurden betroffen: 9 industrielle, 2 handwerkliche und 2 landwirtschaftliche Betriebe, im übrigen je 1 Einzel⸗ und Großhandelsgeschäft, je 1 Gastwirts⸗ und Bau⸗ betrieb und 1 Betrieb des öffentlichen Dienstes.
Keine Verkürzung der Verkaufszeiten im Einzelhandel 8 Im letzten Winter ist in einzelnen Bezirken aus Strom⸗ ersparnisgründen die Ladenzeit der Einzelhandelsgeschäfte ver⸗p kürzt und auf 17 Uhr, teilweise sogar auf 16 Uhr, vorverlegt worden. Nachdem auch in diesem Jahr von verschiedenen Seiten Wünsche auf Verkürzung der Verkaufszeit geäußert worden sind, hat der Reichsarbeitsminister in einem Erlaß vom 7. Oktober 1943. — VII a 4875/43 — zu dieser Frage Stellung genommen und eine Verkürzung der Verkaufszeit abgelehnt. Der Reichsarbeitsminister stellt in dem Erlaß fest, daß die durch eine frühere Schließung der Einzelhandelsgeschäfte erzielte Strom⸗ ersparnis nicht so ins Gewicht falle, daß die durch eine solche Regelung sich für die arbeitende Bevölkerung ergebende Ein⸗ schränkung der Einkaufsmöglichkeiten zu verantworten sei, be⸗ sonders im Hinblick auf den verstärkten Einsatz der deutschen Frau in der Rüstungsindustrie. 1 Bereits durch den Runderlaß des Sonderbeauftragten fuür Energiecinsparung vom 27. März 1943 wurde für Verkaufs⸗ und Ausstellungsräumke die Glühlampenleistung auf 5 Watt je Quadratmeter beleuchtete Bodenfläche begrenzt bzw. eine 30 Phige Lichtstromeinsparung gegenüber der Zeit vom 1. Oktober 1941 bis 30. September 1942 gefordert. Nach Ansicht des Sonder⸗ beauftragten dürfte mit der Begrenzung der Beleuchtungsstärke im allgemeinen die geforderte Energieeinsparung erfüllt sein. Er erklärt, daß nur in Ausnahmefällen unter dem Zwang zu ertremer Leistungsbegrenzung bzw. Kohleeinsparung die Forde⸗ rung berechtigt sei, die Ladenöffnungszeiten zum Zwecke des Be⸗ lastungsausgleichs oder der Energieeinsparung zu verkürzen. Nach seiner Kenntnis seien derartige Voraussetzungen vorerst nicht ge⸗ geben. Es ist selbstverständlich, daß alle Inhaber von Verkaufs⸗ die vom Reichslastenverteiler ange⸗
und Ausstellungsräumen ordnete Begrenzung der Beleuchtungsstäarke peinlichst beachten.
1 Gesicherte Lebensmittelversorgung des Ostlandes Riga, 22. Oktober. zur Lebensmittelversorgung des Ostlandes bildet auch für die
Die Bewährung der veshertgen Maßnahmen
nachste Zukunft eine tragfähige Grundlage, wie der Referent beim
Reichskommissar für das Ostland, Dr. Hermann Krause, kürzlich festgestellt hat. Als beste Voraussetzung für die Ernährungs⸗ sicherung müsse auch hier die gewissenhafteste Erfüllung der Ab⸗ lieferungsverpflichtungen der Erzeuger, die rechtzeitige Durch⸗ führung der Anbau⸗ und Erntearbeiten sowie die Bereitstellung ausreichender Arbeitskräfte für den Agrarsektor betrachtet werden. Die einheimische Bevölkerung in den Generalbezirken des Ost⸗ landes könne weitestgehend und entscheidend dazu beitragen, daß die gesamte Lebensmittelversorgung stabil bleibt und die noch wünschenswerten Verbesserungen erfährt. Grundsätzlich sei zu beachten, daß das Gebiet der heutigen Generalbezirke Estland, Lettland und Litauen von jeher als landwirtschaftliches Ueber⸗ schußgebiet galt, da es zur Zeit der Eigenstaatlichkeit den Export von Vieh, oltereiprodutten und Getreide ermöglichte. Beim Aufbau des neuen Verteilungsapparates, der später immer mehr den im Reich angewandten Grundsätzen angenähert wurde, konnten sich die General⸗ und Gebietskommissare zahlreicher gutarbeitender genossenschaftlicher Organisationen und Zentralen des Ostlandes bedienen.
Wirtschaft des Auslandes
Völlige Desorganisation in der britischen Binnenschiffahrts⸗ verwaltung
Stockholm, 22. Oktober. Die Unzulänglichkeiten der britischen Binnenschiffahrtaverwaltung werden in einem Bericht des „Cen⸗ tral Advisory Water Committee“ angeprangert. Die Mißstände liegen in der völligen Uebersetzung der Organisation, und dauernde Kompetenzschwierigkeiten sind bei der Fülle von Kommissionen, Unternehmungen, Schiffahrtsbehörden und anderen Stellen an der Tagesordnung, weil die Rechte und Pflichten der einzelnen
Stellen ganz verschieden und in vielen Fällen nicht klar umrissen⸗
sind. Lokale Interessen, zu deren Wahrung man sich auf uralte Gesetze und Ermächtigungen berufen zu können glaubt, stehen im Widerstreit mit übergeordneten allgemeinwirtschaftlichen Inter⸗ essen, und es ist bezeichnend, daß die angestrebte Vereinfachung im Verwaltungsaufbau und die Schaffung eines klaren Binnen schiffahrtsrechts teilweise auf heftige Opposition stößt, weil die interessierten Unternehmungen nur die Nachteile sehen, die sich für die Privatinteressen aus der vorgeschlagenen Umorganisation er⸗ geben könnten. Zur Beseitigung des Organisationswirrwarrs wird von dem eingangs dehöünen Ausschuß die Gründung von 29 neuen Flußämtern beantragt, denen anstatt einer Vielzahl anderer Stellen das ausschließliche Recht zur Unterhaltung von Schiffahrtsstraßen und zur Erhebung von Zöllen übertragen werden soll. Nach der Art der bisher geübten Kritik ist aber kaum anzunehmen, daß der Ausschuß. mit seinem fortschrittlichen Pro⸗ jekt durchdringen wird, zumal die vielen lokalen Stellen sich erfahrungsgemäß nicht entschließen können, bestimmte Funktionen im Interesse der Allgemeinheit aufzugeben.
Gefährdung des schweizerischen Uhrenexports
Zürich, 22. Oktober. Durch die Sperre der Dollarguthaben in den USA. und die einschränkenden Bestimmungen für Zahlungen der USA. nach denf Auslande ist der schweizerische Uhrenexport sehr gehemmt. Die bedeutenden Exporte könnten wohl aus Importerlösen finanziert werden, wenn es gelingen würde, fuͤr schweizerische Bezüge aus den USA. in vermehrtem Maße Navicerts zu bekommen. Solange die Zahlungen aber aus ge sperrten Guthaben durch Vermittlung der Schweizerischen Nationalbank vorgenommen werden müssen, entstehen allmählich Probleme auf dem Gebiet der Währungspolitik, die auf die Dauer sogar die Beschränkung der Uhrenexporte notwendig machen könnten.
ö “ Steigende Spareinlagen in der Slowakei. — Günstige Ernteerträge auch bei Hackfrüchten
Preßburg, 22. Oktober Nach dem Bericht des Bankrates der Slowakischen Nationalbank hat sich die Gesamtlage am Geldmarkt nicht geändert. Die Spareinlagen zeigen noch immer eine au⸗ steigende Tendenz, dagegen ist bei den Einlagen in laufender Rechnung ein weiterer Rückgang zu verzeichnen. Die Kredit ansprüche der Industrie und des Handels steigen, während die landwirtschaftliche Bevölkerung weiter eine Bereinigung ihrer alten Schulden vornimmt. Der Anlagemarkt entwickelt sich bei festen Kursen ruhig, die Kurse einzelner „Aktien sind leicht rück⸗ läufig.
Für die Herbstbestellung der Felder erschwert zur Zeit die Witterung die notwendigen Vorarbeiten. Infolge ungenügender Niederschläge lag die Futtermittelernte unter dem Durchschnitt, dagegen zeigen Getreide und Hackfrüchte sowie Mohn einen guten Ertrag. Gemüse war in genügenden Mengen vorhanden, die Märkte waren gut beschickt. 1 Das Geschäft am Holzmarkt entwickelte sich im September zu⸗ friedenstellend. Die Versorgung des heimischen Marktes vollzog sich reibungslos, die Lieferungen in das Ausland nahmen einen befriedigenden Verlauf. Vor Wirtschaftsverhandlungen der Slowakei mit den nordischen
Staaten
Preßburg, 22. Oktober. Wie das Wirtschaftsblatt „Budo⸗ vatel“ mitteilt, steht die Slowakei vor wichtigen handelspolitischen Verhandlungen mit Dänemark, Schweden und Finnland. Zwischen der Slowakei und Dänemark trat am 1. September d. J. ein
vertragsloser Zustand ein, da das abgelaufene Warenaustausch⸗
abkommen bisher nicht erneuert wurde. Dadurch wurde der
egenseitige Warenaustausch stark behindert. Die letzten Verein⸗ 88gene erfolgten im März d. J. und sahen einen wertmäßigen Warenaustausch von 33 Millionen Ks vor. Da der Warenaus⸗ tausch zwischen beiden Ländern glatt vor sich ging, wurde dann von 10 Mill. Ks abgeschlossen, das die Lieferung von Spezial⸗ maschinen und Werkzeugen vorsah. In der letzten Zeit stockte der gegenseitige Warenaustausch, so daß Besprechungen über ein neues Warenaustauschabkommen aufgenommen werden mußten. Auch mit Schweven sollten bereits im Sommer handelspolitische Verhandlungen stattfinden, die jedoch nicht zustande kamen, und in slowakischen Wirtschaftskreisen glaubt man, daß auch in den nächsten Wochen derartige Besprechungen nicht zustande kommen werden; hingegen solle die Absicht bestehen, das letzte Abkommen um drei Monate, das ist bis Ende 1943, zu verlängern. Auch mit Schweden trat infolge der eingetretenen Transportschwierigkeiten und auch infolge des Prsee eine Stockung im Waren⸗ verkehr ein. Die Slowakei mußte hier, ähnlich wie im Waxen⸗ verkehr mit der Schweiz und Ungarn, zum Prämiensystem greifen, um die Preisspanne zu überbrücken. Der Umsatz im Handels⸗ verkehr mit Schweden betrug 1942 etwas über 75 Mill. Ks. Im ersten Halbjahr 1943 wurde noch ein wertmäßiger Umsatz von 35 Mill. Ks erzielt, der im zweiten Halbjahr nicht mehr erreicht werden dürfte. 1
Schließlich rechnet maͤn auch noch mit einem neuen Waren⸗ austauschabkommen zwischen Slowakei und Finnland. Der Warenaustausch zwischen beiden Ländern spielt sich jedoch nur in einem sehr engen Rahmen ab. In der Slowakei ist man bemüht, den Warenaustausch wenigstens in dem vorgesehenen
Sparer hilft mit zum Siege und sichert sich seine wirtschaftliche
engen Rahmen zu verwirklichen.
Gute Versorgungslage in der Slowakei
Preßburg, 22. Oktober. Auf einer Tagung der Versorgungs⸗ referenten bei den Bezirksämtern in Preßburg wies der General⸗ gouverneur der Slowakischen Nationalbank und Vorsitzende des Obersten Versorgungsamtes, Dr. Karvas, darauf hin, daß die Versorgungslage in der Slowakei so gut sei, daß sie auch im Auslande Anerkennung finde. Die Versorgungspolitik würde nach den im Lande gesammelten Erfahrungen geleitet.
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Annsteigende Stahlproduktion in Spanien
Madrid, 22. Oktober. Die spanische Stahlproduktion, an deren Steigerung die Regierung besonders interessiert ist, hat in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 387 800 t gegenüber 375 000 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres erreicht. Die Eisenbarren⸗ produktion hat sich mit 311 000 t auf der gleichen Höhe wie im Vorjahr gehalten.
Intensive Schiffsbautätigkeit in Spanien
Madrid, 21. Oktober. Von den gegenwärtig auf den spanischen Werften in Auftrag gegebenen Schiffen mit einer Gesamttonnage von 292 000 BRT. werden bis Ende dieses Jahres insgesamt 35 000 BRX. fertiggestellt sein. Von den im Bau befindlichen Einheiten sind besonders bemerkenswert vier große und schnelle Tankschiffe, die die größten und schnellsten der spanischen Handels⸗ flotte sein werden. .
Wichtige Beschlüsse auf dem türkischen Tabakkongreß
Istanbul, 22. Oktober. Auf dem jetzt beendeten türkischen Tabakkongreß wurde beschlossen, daß vor allem Nichtlandwirte, insbesondere Angestellte und Sachverständige der in⸗ und aus⸗ ländischen Tabakhandelsfirmen, sich nicht mit dem Tabakanbau befassen dürfen. Der versuchsweise unternvommene Anbau von Virginia⸗Tabak soll wieder eingestellt und eine staatliche Kredit⸗ gewährung aufgebaut werden. Auch eine Werbung für türkischen Tabak im In⸗ und Auslande soll durchgeführt werden. Weitere Empfehlungen des Kongresses an die Regierung betreffen die Anbauförderung und die Schädlingsbekämpfung. Die Erörterung der Frage nach einer Gründung von Genossenschaften löste eine besonders lebhafte Aussprache aus. Die Vertreter des Tabak⸗ anbaues waren für, die Vertreter des Handels gegen den Vor⸗ schlag. Es wurde beschlossen, die Wünsche der verschiedenen Inter⸗ essenten der Regierung zu unterbreiten.
Die Elektrolytkuüpfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 899 23. Oktober auf 74,00 Rℳ (am 22. Oktober auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg. 8
VBerichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 22. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen
235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B.,
16,72 B.
Budapest, 22. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½%, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,151 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 22. Oktober. (D. N. B.) New Vork 4,02 ½ - 4,03 %⅜, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 22. Oktober. (D. N. B.) (12.00 Uhr holl. Zectt.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,1130,17, Schweiz 43,63 — 43,71 Helsinki —,—, Italien (Clearing —,—, Madrid —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,— Zürich, 22. Oktober. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜ B., Berlin 172,55, Lissabon 17,70, Stockholm 102,67, Oslo 98,621 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 H., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½ B., Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,25 B. Kopenhagen, 22. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,833, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 22. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,60 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 22. Oktober. (D. N. B.) London —,— G. 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,90 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B Rom . 8., Praag 1114“
London, 22. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt
23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/
noch ein Zusatzkontingentabkommen in wertmäßigem Umfange
hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid
Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.,
Paris 6,05,
8
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. eeeen 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usfw. von
ertpapieren,
7. Aekttengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
11. Genossenschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und 14. Deutsche Reschsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
nvalibenverficherungen,
—
1 Vnrenncungs- und Graffacden [24035]
Dem Zigarrenhändler Emil Sorge in Kiel, Wall 72 b, ist durch Bescheid vom 19. August 1943 auf Grund des
20 der Verordnung über Handels⸗ beschränkungen vom 13. Juli 1928 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Die Unter⸗ sagung ist rechtskräftig.
Kiel, den 19. Oktober 1943.
Der Oberbürgermeister der Stadt Kiel. 3. Aufaebote [24039! Aufgebot.
42 F 25,43. Der Direktor a. D. Ernst Spengler in Dresden A. 16, Fürstenplatz 97 Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Puruckherr in Dresden, vertreten durch Rechtsanwalt Dr.
Schreier in Dresden A 16, Blu⸗ menstr. 1, als bestellter Vertreter, hat das Aufgebot der Aktien Nr. 45 803 und 45 804 über je 100 n.ℳ der Mimosa Aktiengesellschaft in Dres⸗ den A. 21 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spã⸗ testens in dem auf den 12. Mai 1944, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Lothringer Straße Nr. 1 II., Zimmer 293, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Das Amtsgericht Dresden, Abt. I,
den 16. Oktober 1943.
[24040]
42 F 36/43. Auf Antrag des Direk⸗ tors a. D. Ernst Spengler in Dres⸗ den A. 16, Fürstenplatz 2, Bevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Puruckherr in Dresden, vertreten durch Rechtsan⸗ walt Dr. E. Schreier in Dres⸗ den A. 16, Blumenstraße 1, als be⸗ stellter Vertreter, wird mit Rücksicht auf die bevorstehende Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung der Aktien der Säch⸗ sischen Bank zu Dresden Nr. 2093, 12974, 12975, 12976, 36107 und 42127 über je 300 .ℳ verboten, an
den Inhaber der Papiere eine Leistung
1
8
zu bewirken, insbesondere neue Ge⸗ winnanteilscheine oder einen Erneue⸗ rungsschein auszugeben. Die Ein⸗ lösung der bereits ausgegebenen Ge⸗ winnanteilsche’ wird von dem Ver⸗ bot nicht betr Das Verbot findet auf den ob⸗ bezeichneten Antrag⸗ steller keine Anwendung. Das Amtsgericht Dresden, Abt. I, den 16. Oktober 1943.
[24041] Aufgebot.
Der Kaufmann Wigand Müller in Essen, von⸗Seeckt⸗Straße 59, hat das Aufgebot der vier auf seinen Namen lautenden Aktien zu je 100 Rℳ des Allgem. Bauvereins A. G., Essen, nebst Erneuerungsscheinen vom 1. 12. 1939 und Gewinnanteilscheinen für die Jahre 1942 bis einschließlich 1948 be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. April 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 23, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. (30 F 39/43.)
Essen, den 14. Oktober 1943.
Amtsgericht.
[24045] Aufgebot. Wilhelm Bader, Stuttgart S, Hohen⸗ zollernstr. 22, hat das Aufgebot zwecks
Kraftloserklärung der auf den Antrag⸗
steller lautenden, angeblich vernichteten Mäntel zu folgenden Wertpapieren: nom. G,ℳ 6500,— 4 % Württ. Kredit verein Gpfbr. Reihe 14, 15 2/2000 er R. 15 G Nr. 12 742/3, 2/1000 er R. 15 F Nr. 31 987, 32 779, 1,500 er R. 15 E Nr. 20 031“ mit Zinsscheinen, jeweils auf 1. Juni und 1. Dezember, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 2. Juni 1944, vorm. 9 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht Stutt⸗ gart, Archivstr. 15, I. St., Saal 196, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft loserklärung erfolgen wird. .u“ Amtsgericht Stuttgart.
en Volkes! Ausschlußurtlche /43. Der für die Thür. Staats⸗ bank in Weimar im Grundbuch für Saalfeld Band 82 Blatt 2409 in Ab⸗ teilung III unter lfd. Nr. 1 (früher im Grundbuch Teil II für Saalfeld, t 55, E.⸗Z. 53) auf dem des Fhncider Ar⸗ in Saalfeld ausgestellte Grundschuldbrief des Amtsgerichts Saalfeld /Saale vom 21. 1. 1927 in Höhe von 300,— H nebst Zinsen, wird auf Antrag des Schneidermeisters Arthur Beier für kraftlos erklärt. Saalfeld/Saale, 19. Oktober 1943. Das Amtsgericht.
[24038]
Durch Beschluß vom 16. Oktober 1943 ist der Leutnant Wilhelm Friedrich Richard Franz Krieger, geboren am 24. Juli 1921 zu Hameln, für tot er⸗ klärt und als Zeitpunkt des Todes der 30. Juli 1942 festgestellt worden. 455 II. 188. 43. 8
Berlin, den 16. Oktober 1943
Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen
[23972] Oeffentliche Zustellung.
3 R. 52/43. Der Angestellte Withold Pakulat in Schröttersburg, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Domsch in Zichenau, klagt gegen seine Ehefrau Petra Pakulat geb. Ba⸗ landa, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Der Kläger ladet die Betlagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstxeits vor die Zivilkammer des Landgerichts Zichenau mit der Auf forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen, auf den 11. Januar 1944, 9 Uhr.
Zichenau, den 15. Oktober 1943.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[23962] Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:
Die britische Motoryacht „Lucky Lady“, 27 BRT., Heimathafen: Lon⸗ don, Eigentümer: der amerikanische Staatsangehörige D. Payne % Wells Furgo Bank, Marktstreet, San Fran⸗ eisko, ist am 7. Januar 1943 in Monaco
in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.
Wegen der Motorvacht ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Verffentlichung beginnenden
Frist von zwei Monaten
etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergartenstraße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗
mittel enthalten und von einem mit
schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 18. Oktober 1943. Der Präsident des Prisenhofs “
289699 8
Oeffentliche Bekanntmachung.
Der Prisenhof in Berlin
gibt bekannt:
Die englische Segelyacht „Poona“ („Carlo 'Sor“), 45 BRT., Heimathafen: Monaco, Eigentümer: der französische Staatsangehörige Louis Pausard in Paris, ist am 7. Januar 1943 in Monaco
in Ausübung des Prisenrecht aufgebracht worden. —
Wegen der Segelyacht ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren ö worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres d. vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim
Prisenhof in Berlin,
0 Tiergartenstraße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Berlin, den 18. Oktober 1943.
Der Präsident des Prisenhofs
in Berlin. “
23964] Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:
Die englische Segelyacht „Fat Duck“, 30 BRT., Heimathafen: Villefranche, Eigentümer: der englische Staatsange⸗ hörige Cornell Barff, unbekannten Auf⸗ enthalts, ist am 8. Januar 1943 in Villefranche
in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.
Wegen der Motoryacht ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren anfgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim 1
Prisenhof in Berlin,
b Tiergartenstraße 14, einzureichen. 1 8
Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel ent⸗
—
halten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deut⸗ schen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Berlin, den 18. Oktober 1943.
Der Präsident des Prisenhofs in Berlin.
[23965] Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:
Das amerikanische Motorboot „No⸗ made“, 25 BRT., Heimathafen: Ame⸗ rika, Eigentümer: Kingsley Macom⸗ ber, unbekannten Aufenthalts, ist am
7. Januar 1943 in Monaco in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.
Wegen des Motorbootes ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
„Hiermit werden die Beteiligten bei Bermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden Frist von zwei Monaten
etwaige Anträge auf Freigabe Entschädigung beim
Prisenhof in Berlin,
Tiergartenstraße 14, 8 einzureichen.
Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel ent⸗ halten und von einem mit schriftlicher Vollmacht verfehenen, bei einem deut⸗ schen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Berlin, den 18. Oktober 1943.
Der Präsident des Prisenhofs
in Berlin. 8
oder ““
—
[23966] . Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:
Die amerikanische Motoryacht „Cres⸗ tar“, 7,66 BRT., Heimathafen: Lon⸗ don, Eigentümer: Md. MeEvoy, Lon⸗ don, ist am 7. Januar 1943 in Antibes
in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.
Wegen der Motoryacht ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden 1
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim —
Prisenhof in Berlin, Tiergartenstraße 14, einzureichen. 3
Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel ent⸗ halten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deut⸗ schen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Berlin, den 18. Oktober 1943.
Der Präsident des Prisenhofs in Berlin.
—
[23967 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:
Die englische Segelyacht „Vier“, 68 BRT., Eigentümer: der englische Staatsangehörige Mr. Richards in Con⸗ stantia, Kap⸗Provinz, Südafrika, ist am 10. Januar 1943 in Antibes
in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. 1
Wegen der Segelyacht ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim
Prisenhof in Berlin, Tiergartenstraße 14, einzureichen. 8 8
Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel ent⸗ halten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deut⸗ schen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Berlin, den 18. Oktober 1943.
Der Präsident des Prisenhofs
in Berlin.
[23968] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der Prisenhof in Berlin
8 gibt bekannt:
Die amerikanische Segelyacht „Sara“, 30 BRT., Heimathafen: Villefranche, Eigentümer: der amerikanische Staats⸗ angehörige Gerald Haxton, unbekann⸗ ten Aufenthalts, ist am 8. Januar 1943 in Villefranche
in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. 88
Wegen der Segelyacht ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung
beginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergartenstraße 14, einzureichen. - Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel ent⸗ halten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deut⸗ schen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 18. Oktober 1943. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin.
5. Verluft⸗ u. Fundsachen
[24050] Bekanntmachung.
12. K. 1094/43. Nachstehende Wert⸗ papiere, die am 22. 9. 1943 durch die Post von Cuxhaven nach Berlin ab⸗ gesandt sind, haben den Bestimmungs⸗ ort nicht erreicht. Es ist damit zu rechnen, daß die Wertsendung verloren gegangen oder gestohlen ist. Verzeichnis der Wertpapiere: Hl.ℳ 300,— Anna⸗ burger Steingutfabrik Aktien Nr. 1068/70 3/100,— Nr. 3 uff., Hℳ 2000,— Wunderlich & Co. Aktien Nr. 1559, 1567/69, 1581/82, 1627, 1638, 1652/53 10/200,— Nr. 9 uff., Rℳ 1000,— Carl Nottrott Aktien Nr. 3741/50 10/100,— Nr. 5 uff., REℳ 1000,— F. A. Günther & Sohn Aktien Nr. 599, 2802 2/500,— Nr. 8 uff., Rℳ 1300,— Schubert & Salzer Aktien Nr. 40197/98 2/500,—, Nr. 269/71 3/100,— Nr. 14 uff. Hℳ 800,— Aachener Lederfabrik Aktien Nr. 427/30 4/200,— Nr. 1 uff., ik 2000,— Veltag Aktien Nr. 600/1 2/1000,— Nr. 6 uff., R.ℳ 2000,— Heine & Co. Aktien Nr. 1576/7 2/1000,— Nr. 8 uff., E.ℳ 1000,— Görlitzer Waggon Aktien Nr. 14703 1/1000,— Nr. 22 uff., Fℳ 4000,— Deutscher Eisenhandel Aktien Nr. 12231,32, 14746/47 4/1000,— Nr. 12 uff., 1'. w 2600,— Bayrische Motorenwerke Aktien Nr. 1727, 62793 2/1000,—, Nr. 20109/12, 207667, 201010/11 6/100,— Nr. 22 uff., Iℳ 1500,— Viktoria⸗ Werke Aktien Nr. 9824 1/1000,—, Nr. 1088, 1090, 1576, 3222, 3675 5/100,— Nr. 10 uff., E.ℳ 1500,— Bank für Brauindustrie Aktien Nr. 2180 1/1000,—, Nr. 8219/23 5/100,— Nr. 12 uff., H.ℳ 3000,— A. G. f. Verkehrswesen Aktien Nr. 44229, 44563, 53929 3/1000,— Nr. 35 uff., Rℳ 2300,— Deutsche Conti⸗ nentale Gas Ges. Dessau Aktien Nr. 119232 1/2000,—, Nr. 125921/23 3/100,— Nr. 19 uff⸗, nℳ 2000,— Rinteln Stadt Hagener Eb. Ges. Aktien Lit. B Nr. 1823/24 2/1000,— Nr. 42 uff., . 4000,— Niederlaus. Eisenb. Ges. Aktien Nr. 3955, 4133, 3927, 5017 4/1000,— Nr. 37 uff., Rℳ 4000,— Nordhausen Wernigerod. Eisenb. Aktien Nr. 6495/97, 6595, 2512, 2895, 6/500,—, Nr. 25616, 25617/21, 26741, 27680, 24812/13 10/100,—, Eℳ 2000,— Strausberg⸗Herzfelder Aktien Nr. 604, 449 2/1000,— Nr. 31 uff., Rℳ 3000,— Eulengebirgsb. Aktien Nr. 1757/58, 1825, 1843, 1855 5/600,— Talons, F. % 2000,— Bremen⸗Hannov. Kleinb. Aktien Nr. 1836/37 2/1000,— Talons, F. % 2100,— Liegnitz Rawitscher Eisenb. Aktien, Vorz.⸗Aktien Lit. A Nr. 6990, 5625, 1190 3/700,— Nr. 34 uff., § 2000,— 4 % Mexikanische Goldanleihe v. 1904 Nr. 14059. 18337 2/1000,— Nr. 47 uff. Um Kühalgeng der Wert⸗ papiere und des verdächligen Besitzers wird ersucht.
Hamburg, den 19. Oktober 1943. Staatliche Kriminalpolizei Kriminalpolizeileitstelle Hamburg
[24047]
Berlinische Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft. Aufruf.
Der Versicherungsschein 00 Nr. 330 351 auf das Leben des Karl Schwarz in Oberweißbach i. Th., Orts⸗ straße 128, soll abhanden gekommen sein. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, diese binnen zwei Monaten vom Erscheinen des Aufrufs an uns vorzulegen, anderenfalls sie für kraftlos erklärt wird.
Berlin, den 22. Oktober 1943
Der Vorstand. 8
[24048]8 Victoria am Rhein Allgemeine Versicherungs⸗Aectien⸗ Gesellschaft.
Aufgebot.
Die Lebensversicherungsscheine T. 2 036 321 Rh. Heinrich Rudolf Pillen, 0U. 25 167 288 Rh. Helene Labonde verehel. Frauendorf, 0U. 25 320 653 Rh. Hans Oberlies, 00U. 31 676 859 Rh. Walburga Hübler, 0U. 31.680 426 Rh. Paula Maria Müller, 0U. 31 687 011 Rh. Heinz Kupferschmidt, 0U. 31 687 012 Rh. Erna Kupferschmidt, 0D. 45 712 251 Rh. Gerhard Kupferschmidt sind ab⸗ handen gekommen.
[24049] Aufruf.
Die Versicherungsscheine der Ver⸗ einigten Berlinischen und Preußischen Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft Nr. 305 276 Bruno Christiansen in Köln vom 23. 5. 1924, Nr. 366 823 Paula Justus geb, Henning in Barmen vom 6. 9. 1926, Nr. 368 440 Friedrich Naeve in Hamburg vom 28. 9. 1926, 393·831 Friedrich Naeve in Hamburg vom 2. 12. 1927, 437 080 Hans Gün⸗ ther in Elberfeld vom 16. 1. 1930, 450 348 Ewald Ahrem in W.⸗Elberfeld vom 11. 9. 1930 und der Berlinischen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft Aktien⸗ gesellschaft Nr. 383 740 Eugen Zimmer⸗ mann in Wuppertal⸗Ronsdorf vom 10. 10. 1932, Nr. 488 751 Josef Prinz in Aachen vom 21. 6. 1934, Nr. 489 610. Charlotte Ambrosius in Berlin⸗Süd⸗ ende vom 20. 7. 1934, Nr. 491 170 Dr. Josef Meuthen in W.⸗Barmen vom 18. 2. 1935, Nr. 497 018 Erich Frey in Düsseldorf vom 28. 6. 1935, Nr. 501 487 Walter Weinmann in Duisburg vom 29. 9. 1938, Nr. 514 574 Fritz Martin in Hamburg vom 27. 5. 1937, Nr. 564 811 Johannes Schnaible in Ham⸗ burg vom 16. 8. 1939, Nr. 568 605 Ralph du Roi⸗Droege in Hamburg vom 9. 1. 1940, Nr. 527 643 Dr. med. dent. Karl Wilhelm Wunder in Düsseldorf vom 8. 6. 1938, Nr. 594 559 Dr. med. dent. Karl Wilhelm Wunder in Düssel⸗ dorf vom 25. 4. 1942, Nr. 592 909 Ar⸗ thur Ahlers in Hamburg vom 21. 2. 19428 Nr. 599 686 Hans Six in Ham⸗ burg vom 26. 9. 1942, Nr. 603 257 Ar⸗ min Müller⸗Bartels in Berlin⸗Lankwitz vom 20. 11. 1942, Nr. 607 040 Herbert von der Weien in Krefeld vom 15. 3. 1943, Nr. 503 063 Ernst Tintelnot und Heinz Tintelnot in Vlotho vom 20. 3. 1936, Nr. 510 230 Wolf⸗Dieter Lünen⸗ schloß und Otto Lünenschloß vom 29. 12. 1936, Nr. M. 56 558 Jürgen⸗Otto Lünen⸗ schloß und Otto Lünenschloß vom 30. 4. 1941 sind abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefor⸗ dert, sie binnen zwei Monaten vom Erscheinen dieses Aufrufes an der Un⸗ terzeichneten vorzulegen; anderenfalls werden die Urkunden für kraftlos erklärt.
Berlin, den 21. Oktober 1943. Berlinische Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft. 7. Aktien⸗ gesellschaften
[23933] „Union“ Zählerwerke Aktien⸗Gesellschaft, Berlin⸗Schöneberg.
Ergänzung zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 1939, 1940, 1941 im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 207 vom 6. 9. 1943:
Den Vorstand bilden: Herr Eduard Ullrich, Zittau, und Herr Emil Werner, Reichenberg. 1“
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Frau Grete Kühn, Vor⸗ sitzer, Herr Erich Kühn, stellvertretender Vorsitzer, Herr Otto Haase und Herr
Ernst Gerson, sämtlich Berlin.
[24056] Bayerische Granit⸗Aktiengesellschaft, Regensburg.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 19. November 1943, nachmittags 5 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Regensburg, Albertstraße 5, statt⸗ findenden 54. ordentlichen Hauptver⸗
sammlung eingeladen. 1—
Tagesordnung: 1 1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung über das Ge⸗ schäftsjahr 1942 sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates und Beschlußfassung über deren Genehmigung.
2. Entlastung des Vorstandes und
Aufsichtsrates. 1
3. Festsetzung der Bezüge des Auf⸗
sichtsrates.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Bilanzprüfers für das
Geschäftsjahr 1943. Aenderung des § 3 und § 16 der Satzungen.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am 15. Nov. 1943 bei der Gesellschaftskasse in Regensburg oder bei der Dresdner Bank, Berlin W 56, oder deren Filiale München oder deren Filiale Regens⸗ burg oder bei der Deutschen Bank Filiale Regensburg oder bei der Bayer. Staatsbank, München, und deren Filialen hinterlegen und bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung dort belassen. Wegen der bei einem deut⸗ schen Notar oder bei einer als Wert⸗ papiersammelbank tätigen Reichsbank⸗ anstalt zulässigen Hinterlegung wird auf § 107 Akt.⸗G. und § 16 unserer
Nach zwei Monaten werden die Ur kunden kraftlos, wenn kein Einspruch erhaben wird.
Düsseldorf, den 20. Oktober 1943.
Satzungen verwiesen. Regensburg, den 19. Oktober 1943. Der Vorstand. 1X“M“
Der Vorstand.