Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 248 vom 23. Oktober 1943. S. 4
[24060]
Eisen⸗ und Hüttenwerke Aktien⸗
gesellschaft, Köln.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, den 23. November 1943, um 12,45 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gesell⸗ schaft, Bochum, Castroper Straße 228, stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.
Die Tagesordnung lautet:
a) Vorlage des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes des Vorstandes nebst Gewinnverteilungsvorschlag sowie des Prüfungsberichtes des Aufsichtsrates für das Geschäfts⸗ jahr 1942. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes sowie Ent⸗ lastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat für das Geschäftsjahr 1942.
c) Aufsichtsratswahlen. 18 d) Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1943.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Teilnahme nicht später als fünf Tage vor der Ver⸗ sammlung dem Vorstand angemeldet haben und ihre Aktien spätestens bis zum 18. November 1943 bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Ent⸗ gegennahme der Aktien befugten Wert⸗ papiersammelbank oder bei einer der nachstehend aufgeführten Stellen wäh⸗ rend der üblichen Geschäftsstunden hin⸗ terlegen:
Deutsche Bank in Berlin,
Bank der Deutschen Arbeit in Berlin, Dresdner Bank in Berlin, 1 Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt
in Leipzig
Bankhaus Delbrück von der Heydt & Co. in Köln,
Bankhaus Pferdmenges & Co. in Köln,
Bankhaus J. H. Stein in Köln,
Westfalenbank A. G. in Bochum sowie deren inländische Nieder⸗ lassungen und Gesellschaftskasse in Bochum. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die Bescheinigung darüber spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft in Bochum einzureichen. Die Hinter⸗ legung gilt auch dann als ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Köln, den 20. Oktober 1943. Der Vorstand.
[24064]
Einladung zur Hauptversammlung.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur orrdentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am Mittwoch, dem 17. November 1943, vormittags 11 Uhr, in den Geschäfts⸗ räumen der Firma Henkel & Cie. G. m. b. H., Düsseldorf⸗Holthausen, Heyestr. 67, stattfindet.
Tagesordnung:
1. Erstattung des Geschäftsberichtes und Vorlage des durch schaftlichen Beschluß von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1942.
2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Wahl des Abschlußprüfers.
Zuwahl zum Aufsichtsrat.
.Genehmigung des Gewinn- und Verlustübernahmevertrages mit der Firma Henkel & Cie. G. m. b. H., Düsseldorf, vom 26. 10. bis 5. 11. 1942.
6. Verschiedenes.
Bromberg, den 15. Oktober 1943.
Persil⸗Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
mERmTIETIREHNENMANRNFNEETEEE EAENIwRrxEEEEmEEETERnn
[23667].
Th. Neizert & Co. A.⸗G., Bendorf a. Rh.
Bilanz zum 30. September 1942.
Aktiva. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke:
a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude 13 402,20 402,20 b) Fabrikgebäude und andere Bau⸗ lichkeiten .300 435,64 6 718,96 357 154,650 15 221,48 291 933,1
Abschreibung.
Sugang
Abschreibung
13 000,—
W“
2 304 933
2. Unbebaute Grundstücke.. Abschrekct
3. Tongruben und Ausbeutungsrechte
Abschreibung
4. Maschinen und maschinelle Anlagen 218 936,55
ZLugag“
Abschreibung...
5. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäfts⸗
L“ Foang
Hchvetbeiungg II. Umlaufsvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe Halbfertige Erzeugnisse.. Fertige Erzeugnsse ee“ Hypotheken
2 do —
8
2₰
Wechsel
₰
SISEUA
.Andere Bankguthabern .. .Sonstige Forderungen...
I1 Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen
Bürgschaften 10 000,—
1 Passiva. I. Grundkapital “
Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 2. Andere Rücklagen
Wertverichtigung zum Umlaufsvermögen
RNuckstellungen. Verbindlichkeiten: 1. Anzahlung von Kunden ... 2. Liefer⸗ und Leistungsschulden. .Sonstige Verbindlichkeiten . ““ Bürgschaften 10 000,—
15 938,0
—2 280,06 1 74,— 13 808/70
518,70
29 206 13 290
14 776,14 233 72,59 29 957,690 203 755 . 10 101,62 836,82
8 605
2 333,44 — 559 789
Liefer⸗ und Leistungsforderungen 1 Forderungen an Konzernunternehmen . 167 282 62
Kasse einschl. Reichsbank⸗ u. Postscheckgguthaben 21 895 34
154 758,10 G“ 134 763,30
12 083,10 301 604 50
8 92 796 63
10 000 —-
173 261 38
56 414 98
26 523 81 66 653/61
— ꝗ— —
916 432 87 6 337 61
1 482 559 66
. 700 000
8 11 571 81 5 50 000
1 226/69 65 051 68 68 176 17 134 454 5 31 318,46
1 482 559/6
. Löhne und Gehalter Sohtale Abgaheeret Abschreibungen auf das Anlagevermögen .. 1“ Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen Beiträge an Berufsvertretungen...
Gewinn 194232 J
Erträge.
Fülde der nicht gesondert ausgewiesenen Aufwendungen u⸗ Lrträge 891181211JI ““
Bendorf, den 4. Oktober 1943.
Th. Neizert & Co.
359 157 52 845 35 734¼ 2 003 31 318
500 303
494 966 5 337 500 303
„- 6e55
Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. Stinshoff.
Alleiniges Vorstand smitglied ist
8 Herr Robert Stinshoff. Vorsitzer des Aufsichtsrats ist Herr Carl Lüngen. sind Herr Paul Behrens und Frau Mechtilde Lüngen.
Mitglieder des Aufsichtsrates
gemein⸗
Rohgewinn.
[23794].
Eisenwerk Koch & Franksen A. G. Bilanz für den 31. Dezember 1942.
Aktiva. Anlagevermögen: Büromaschinen und Inventar 730,— 10 % Abschrbg. 140,— Umlaufvermögen: Fertigware . 2 623,90 Umlaufeffekten 20 018,35 Außenstände 61 807,21 Bankguthaben 583 184,22 Postscheckgut⸗ habhen Kassenbestand Steuergutscheine Rechnungsabgrenzung: Körperschaftst.⸗Anspruch.
1 406,21 424,98
Passiva. Grundkapital.. Rücklagen:
Gesetzl. Reserve⸗
fonds 20 000,— Sonderreserve 286 000,— Anlage⸗
erneuerung 100 000,— Wertberichtigung: Delkredere... Rückstellungen: Verschiedene.. Verbindlichkeiten: Kundenanzahlung b6 LCi“ Sihidee Reingewinn: Vortrag 1941 998,61 Reingew. 1942 86 098,14
EMℳ [9.
669 464
65 000 735 054
200 000
406 000 1 050 3 100 1 163
18 644 18 000
87 096/75
735 054 87
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
für 1942.
Aufwand. Löhne und Gehälter. Soziale Aufwendungen . Abschreibungen a. Anlagen Steuern. Stont Sonstiger Aufwand . Reingewinn 1942.
Ertrag.
Sinsssen
Sonstige Erträge.. Körp.⸗St.⸗Erst.⸗Anspr. . Rückg. Rückstellung..
— ——
389 317 18
E ℳ H. 4 638 27 275 47 140—
223 180/90 17 009 28 57 975/12 86 098 14
266 712 48 19 039 57 2 625 13 65 000 — 35 940 —
389 317 18
Dr. Domeier, Verwalter.
[23795].
Bilanz zum 31. Dezember 1942.
Aktiven. Anlagenvermögen: Transporteinrichtungen: Stand 1.1.1942 949,25 Abschreibung . 570,— Geschäftsausstattung: Stand 1. 1. 1942 7 909,70. Abschreibung . 790,97 78,75 Abgang . . . 1 615,— Kurzl. Wirtschaftsgüter: Stand 1.1.1942 180,— Abschreibung 90,— Beteiligungen... Umlaufvermögen: Warenbestand ... Warenbeschaffungskonto Lieferforderungen .. . Kassenbestand.. Postscheckguthaben. Bankguthaben..
Passiven. Art Gesetzliche Rücklage.. Freie Rücklage.. Umlaufwertberichtigung Ruckstellungeen Verbindlichkeiten:
Lieferschulden .. Sonstige Schulden Abgrenzposten. Gewinn 1942 „ .
ERN ₰
5 503
90 300
64 663 13 10 000 — 14 262 20 736 23
6 278 38 136 772 45
238 985/37
148 800—- 15 687/85 25 205 76
4 142 45 23 439 80
672 37
02 1 672, 39
238 985 37
Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Aufwendungen. Löhne und Gehälter .. Soziale Lasten. ... Abschreibungen a. Anlagen Andere Abschreibungen Ausweispflichtige Steuerr. Sonstige Steuern. 1 Gesetzliche Berufsbeiträge Sonstige Aufwendungen . Gewinn 191425359
Erträge. Warenüberschuß Erträge aus Zinsen.. Außerordentliche Erträge.
8 43 054/41 2 467/47 1 450 97 9 803 63 21 033 43 2 742 13 1 130 50 771/93
1 672 39
134 126/ 36
108 648 96 12 631 42 12 845/98
134 126/36
Dortmund, 9. September 1943.
Der Vorstand. Nach dem meiner pflichtgemäßen
Ant.
abschließenden Prüfung auf
Lüke. Ergebnis
Grund der Bücher und der Schriften der
Gesellschaft erteilten
sowie der
vom Aufklärungen und Nachweise
Vorstand
entsprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit
er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Dortmund, den 9. September 1943. Dipl.⸗Kaufmann W. Holtschmidt, Wirtschaftsprüfer.
Aufsichtsrat: Dr. jur. W. Nuss, Vor⸗ sitzer; Hugo Stirnberg; Harry Schorn. Wepag Westdeutsche Parfümerie⸗
und Seifen⸗Industrie A.⸗G.,
Dortmund, Kaiserstraße 6.
[23683].
C. F. Solbrig Söhne
Aktiengesellschaft, Chemnitz. Jahresbilanz
am 31. Dezember 1942.
——
Aktiva. * ₰ Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit: Wohngebäuden: Grundstücke.— Gebäude: Wert am 1. 1. 190429. 34 000,— Abschreibung 2 600,— Fabrikgebäuden: Gruündstücke Gebäude: Wert am 1. 1. 1942 531 900,— Zugang 1942 5 003,68 536 903,68 Abschreibung 23 303,68 Mietaͤufwertungssteuer⸗ abgeltung: Zug. 1942. Unbebaute Grundstücke. Maschinen und maschinelle Anlagen: Wert am 1. 1. 1942 190 800,— Zugang 1942 34 750,93 225 550,93 Abschreibung 34 450,93 Inventar und Fuhrpark: Wert am I. 1. 1942 31 300,— Zugang 1942 6 460,18 37760,18 12 060,18
L
376 600
513 600
70 300 53 400 —
191 100
Abschreibung Beteiligungen . ... Wertpapiere der Wilhelm⸗
Roessler⸗Stiftung...
Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗
stoffe 240 101,35 Halbfertige
Erzeugnisse. Fertige Er⸗
zeugnisse. 83 035,55 Wertpapiere u.
Steuergut⸗ scheine II Anzahlungen Forderungen auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen . Forderungen
an Konzern⸗
unternehmen 382,53 Sonstige For⸗
rungen einschl.
Betriebsanlage⸗
guthaben. 97 558,38 Sch1 Kassenbestand
einschl. Post⸗
scheck⸗ u. Reichs⸗
bankguthaben 20 114,80 Andere Bank⸗
guthaben . .218 012,77⸗ Posten der Rechnungs⸗
abgrenzung.. . ..
24 024,41
. 418 379,90 9 070,—
170 195,35
1 288 508 16
4 623 40 2 648 283 06 Passiva. 1 Gru Rücklagen: Gesetzliche Rücklage .. Rücklage für Werkerneue⸗ rung u. andere Zwecke. . 250 000,— Rücklage für Ersatzbeschaffg. 1 234,26 234
1 600 000 —
Wilhelm⸗Roessler⸗Stifung: Stiftungskapital in Wert⸗ papieren . 13 149,50 Freiwillige Be⸗ reitstellung. 45 325,— Rückstellungen fuͤr unge⸗ wisse Schulden für: Pensionen. 200 000,— Werkwoh⸗ nungsbau . Unterlassene Reparaturen (zweckgebdn.) 30 000,— Sonstiges. 100 379,— Verbindlichkeiten: Anzahlungen von Kunden Verbindlichkeiten a. Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen . Steuern und Abgaben. Sonstige Ver⸗ bindlichkeiten Unterstützungs⸗ einrichtg. e. V. 52 200,— Verbindlichkeiten gegenüber Kon⸗ zernunternehmen —,— Posten der Rechnungs⸗ ahgrensung. Gewinn in 192 ..
35 000,—
365 379
9 737,42 9 526,80 72 479,70
143 94391
21 251 48 000
2 648 283
und Verlustrechnung.
—
Aufwendungen. R.N“ 9 Löhne, Gehälter und Auf⸗ sichtsrataufwendungen. Soziale Abgaben: Gesetzliche. 38 819,94 Freiwillige ein⸗ schl. Spenden 43 140,28 Vertragliche Pensionen. Rückstellung für Pensionen 25 000,— Abschreibungen a. Anlagen Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen 118 639,60 — Andere Steuern und Abgaben 55 941,95 Beiträge an Berufsver⸗ trotungen. Gewinn in 19413
632 721 44
11 100,—
118 060 72 414
174 581
4 669 48 000
1 050 447 55
Erträge.
Ertrag nach Abzug der Auf⸗ wendungen für Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe sowie der übrigen Auf⸗ wendungen.. .11 012 570 10
Ertrag aus Beteiligungen 500—
oo“ 22 831 [09
Außerordentliche Erträge. 14 546 30
1 050 447/55
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. 8
Leipzig, den 23. März 1943.
Sächsische Revisions⸗ und Treuhandgesellschaft A.⸗G. Gutsche, Wirtschaftsprüfer. ppa. Semmler.
Der. Aufsichtsrat setzt sich wie folgr
zusammen: Walter Cramer, Leipzig, Vor⸗ sitzer; Georg Stöhr, Leipzig, stellv. Vor⸗ sitzer; Dr. jur. Ernst Schoen von Wilden⸗ egg, Leipzig; Dr. Theodor Gutknecht⸗ Stöhr, Leipzig.
Chemnitz, den 14. Oktober 1943.
Der Vorstand. Georg Kopp. Fritzludolf Koch.
[24063]
Stendal⸗Tangermünder Eisenbahn, Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, den 18. November 1943, 11 uhr, im Wartezimmer 2. Klasse des Bahn⸗ hofs Tangermünde stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung unter Hinweis auf § 22 der Gesellschafts⸗ satzung eingeladen.
Tagesordnung:
.Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts für das Ge⸗ schäftsjahr 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1948.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien gemäß § 22 der Satzung spätestens bis 16. November 1943, 18 Uhr, bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Tangermünde, Bahn⸗ hofsgebäude, bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.
Die Hinterlegung der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer hierfür berechtigt er⸗ klärten Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesem Falle ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinter⸗ legung bzw. der von der Wertpapier⸗ sammelbank ausgestellte Hinterlegungs⸗ schein spätestens bis 17. November 1943. 18 Uhr, bei der Hauptkasse der Gesellschaft einzureichen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung gesperrt werden.
Es genügen für die Hinterlegung auch amtliche Bescheinigungen von Reichs⸗ und Kommunalbehörden über die bei ihnen hinterlegten Aktien.
Die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist von der frist⸗ gemäßen Einreichung eines Nummern⸗ verzeichnisses der Aktien in doppelter Ausfertigung bei der Hauptkasse der Gesellschaft abhängig.
Tangermünde, den 16. Oktober 1943.
Der Vorstand. Thiemann.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:
i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei 8 GmbH. Berlin
gZwei Beilagen (einschl. einer Zentralhandelsregisterbeilage). 8
Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentral⸗ handelsregisterbeilage fort.
e
sanzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe ilage. Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und seseten und Rechtsverordnungen als amtliches sch das auf die Vollausgabe. — ollausgabe durch die Post monatlich 2,30 42. ℳ Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich Dezugopreis der Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage dur monatlich 2,— Q zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Verlin für
ohne Zentralhandelsregister Preußische Staatsanzeiger in Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht Bezugspreis ber B
monatlich 1,60 &.2.˖ĩBℳo
zuzügli vachügag
sch die Post
Einzelne Nummern kosten 30 g, einzelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden nur gegen bie-. oder vorherige Einsendung
Portos abgege breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,.85 7 ℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckrett einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (. besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
ees Betrages einschließlich des en. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm
Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. „
Nr. 249 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Berlin, Montag, den 25. Ntober, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
——— — .
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Errich⸗ tung der Gemeinschaft Elektrische Lampen. Vom 18. Ok⸗ tober 1943, nebst Satzung.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin, Prag und Reichenberg sowie der Regierungspräsidenten in Arns⸗ berg und Königsberg (Pr) über die Einziehung von Ver⸗ mögenswerten für das Reich.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei in Prag über den Widerruf der Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung VII/43 der Reichsstelle für Rauchwaren (Rangfolgen für die Aus⸗ führung von Reparaturarbeiten sowie Reparaturhöchst⸗ fristen). Vom 22. Oktober 1943.
Amtliches
Anordnung
rung der Auordnung über die Errichtung der ⸗ Gemeinschaft Elektrische Lampen
nebe 19ug8I
Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 488) und der Ver⸗ ordnung über Gemeinschaftswerke in der gewerblichen Wirt⸗ Fef vom 4. September 1939 (RGBl. I S. 1621) ordne i
an: § 1 Die mit der Anordnung über die Errichtung der Gemein⸗ schaft Elektrische Lampen vom 7. Juli 1942 (Reichsanz. Nr. 158 vom 9. Juli 1942) veröffentlichte Satzung der Ge⸗ meinschaft Elektrische Lampen wird durch die dieser Anord⸗ nung beigefügte neue Satzung ersetzt.
d 2
§ 2 g über die Errichtung der Gemeinschaft Elektrische Lampen erhält folgende Fassung: „Elektrische Lampen im Sinne dieser Anordnung sind nicht a) elektrische Lampen, die nicht oder nicht ausschließlich für Leucht⸗ und Beleuchtungszwecke konstruktiv durch⸗ gebildet sind und für andere als diese Zwecke verkauft werden; 8 b) die als sogenannte Neonröhren bezeichneten Lampen für Reklame und Dekoration sowie für Leuchtzwecke des Flugwesens und der Seezeichen; Bogenlampen, deren Elektroden in Luft oder in einem nicht völlig abgeschlossenen Behälter arbeiten.“ Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Ich behalte mir vor, sie abzuändern oder aufzuheben. Berlin, den 18. Oktober 1943. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Satzung der Gemeinschaft Elektrische Lampen in der Fassung vom .“ 18. Oktober 1943 . “
§ 1 Aufgaben der Gemeinschaft
1. Die Gemeinschaft hat die Aufgabe, die Erzeugung, den Absatz und den Markt der elektrische Lampen herstellenden Industrie unter besonderer Berücksichtigung der Leistungs⸗ steigerung zu planen und zu regeln.
2. Die Gemeinschaft stellt auch die Verkäufe ihrer Mit⸗ glieder fest und überwacht die Qualität ihrer Erzeugnisse.
3. Die Gemeinschaft kann die Entwicklung und Förderung technischer Verfahren übernehmen und zu diesem Zwecke Pa⸗ tente und Lizenzen erwerben und veräußern.
4. Im Zuge der Rationalisierung kann die Gemeinschaft mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers Mitglieds⸗ betrieben eine Betätigung vorübergehend oder für die Daner ganz oder teilweise gegen Gewährung einer Entschädigung untersagen.
§ 2 Sachlicher Bereich
1. Unter den sachlichen Bereich fallen elektrische Lampen.
2. Hiervon sind zunächst ausgenommen
a) elektrische Lampen, die nicht oder nicht ausschließ⸗ lich für Leucht⸗ und Beleuchtungszwecke konstruktiv durchgebildet sind und für andere als diese Zwecke
S. verkauft werden;
5) die als sogenannte Neonröhren bekannten Lampen für Reklame und Dekoration sowie für Leuchtzwecke des Flugwesens und der Seezeichen;
0) Bogenlampen, deren Elektroden in Luft oder in eeinem nicht völlig abgeschlossenen Behälter arbeiten.
““ 8
samen Beschluß beider Arbeitsausschüsse entgegensteht, wird
§ 3 Aufteilung des Arbeitsbereiches Die Gemeinschaft gliedert sich in die Abteilungen Groß⸗ lampen und Kleinlampen.
§ 4 (3) Mitgliedschaft Mitglieder der Gemeinschaft können nur Hersteller von elektrischen Lampen, Verkaufsgemeinschaften, die sich in deren Alleineigentum befinden, und Zusammenschlüsse für die Re⸗ gelung des Marktes solcher Lampen werden. 8
§ 5 (4) Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vorschriften dieser Satzung und die satzungsgemäßen Beschlüsse einzuhalten so⸗ wie den Weisungen des Leiters, seiner Beauftragten oder sonstiger Organe der Gemeinschaft Folge zu leisten — auch gegenüber Abnehmern, an denen sie kapitalmäßig oder die an ihnen kapitalmäßig beteiligt sind. Die Mitglieder haften in gleichem Ausmaß für alle Personen, die zu ihr in einem Dienst⸗ oder Auftragsverhältnis stehen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, der Gemeinschaft alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen, zum Nachweis ihrer Angaben geeignete Bücher und Unterlagen zu führen, Einblick in diese zu gewähren, Besichtigungen ihrer Betriebseinrichtungen zu gestatten, ihre Verkäufe zu melden und ihre Erzeugnisse für eine Qualitätsprüfung und ⸗über⸗ wachung zur Verfügung zu stellen. 4 2
§ 6 (5) Organe Organe sind: a) der Leiter b) die Arbeitsausschüsse der Abteil c) die Geschäftsführung. 8 E“ * 8
§ 7 (6) Leiter
1. Der erste Leiter wird für die Dauer von drei Jahren vom Reichswirtschaftsminister bestellt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Leiter in einer gemeinsamen Sitzung der Arbeits⸗ ausschüsse gewählt, er bedarf der Bestätigung des Reichswirt⸗ schaftsministers. Kommt eine Wahl in der gemeinsamen Sitzung der Arbeitsausschüsse nicht zustande, so bestellt der Reichswirtschaftsminister den Leiter. Die Wahl bzw. Be⸗ stellung des Leiters erfolgt für die Dauer von vier Jahren. Wiederwahl ist zulässig.
2. Der Leiter vertritt die Gemeinschaft gerichtlich und außer⸗ gerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
3. Der Leiter kann in Behinderungsfällen als Vertreter einen Geschäftsführer oder ein Mitglied der Arbeitsausschüsse bestellen.
4. Der Leiter hat den Vorsitz in den Sitzungen der Arbeits⸗ ausschüsse, der Gemeinschaftsversammlung und der Mitglieder⸗ versammlungen der Abteilungen.
5. Der Leiter entscheidet in allen Fragen der Gemeinschaft, soweit die Entscheidung nicht ausdrücklich anderen Organen übertragen worden ist. Vor Entscheidungen, denen der Leiter erhebliche Bedeutung beimißt, hat er den für die Frage zu⸗ ständigen Arbeitsausschuß oder, soweit die Frage den gesamten Arbeitsbereich der Gemeinschaft betrifft, beide Arbeitsausschüsse zu hören.
6. Der Leiter kann, wenn er es für erforderlich hält, be⸗ sondere Ausschüsse zur Beratung von Gemeinschaftsaufgaben einsetzen.
7. Der Leiter bestellt für die Besorgung der laufenden Ge⸗ schäfte die Geschäftsführung, die ihm unterstellt ist. Er kann für jede Abteilung einen Geschäftsführer berufen.
§ 8 0) Arbeitsausschüsse
1. Für die beiden Abteilungen wird je ein Arbeitsausschuß gebildet.
2. (1) Die Mitglieder der Arbeitsausschüsse und ihre stän⸗ digen Vertreter werden vom Leiter erstmalig bis zum 30. Juni 1944, sodann auf jeweils zwei Jahre berufen. Wiederberufung ist zulässig. .
3. (2) Jeder der beiden Arbeitsausschüsse setzt sich aus je sechs Mitgliedern zusammen, davon müssen je zwei der Osram GmbH. K.⸗G. angehören. Der Leiter kann die Arbeitsaus⸗ schüsse auf je neun Mitglieder erweitern; in diesem Falle müssen je drei der Osram GmbH. K.⸗G. angehören.
4. (3) Grundsätzlich beschließen die beiden Arbeitsausschüsse für ihre Abteilungen getrennt. Die Arbeitsausschüsse stimmen nach Köpfen ab, der Leiter hat kein Stimmrecht. Die Arbeits⸗ ausschußmitglieder können ihr Stimmrecht nur auf ihre ständigen Vertreter übertragen, die allein im Verhinderungs⸗ fall der Vertretenen anwesend sein dürfen.
5. (4) a) Ein Beschluß im Arbeitsausschuß ist zustande gekommen, wenn bei sechs Mitgliedern eine Mehrheit von %, bei neun Mitgliedern eine Mehrheit von der anwesen⸗ den Mitglieder der Arbeitsausschüsse erreicht wird.
b) In der gemeinsamen Sitzung beider Arbeitsausschüsse ist ein Beschluß zustande gekommen, wenn eine Mehrheit von N* der anwesenden Mitglieder beider Ausschüsse erreicht wird. Soweit ein Beschluß eines Arbeitsausschusses einem gemein⸗
er durch diesen aufgehoben.
c) Kommt gemäß a oder b ein Beschluß nicht zustande, so entscheidet der Leiter. In Fällen grundsäͤtzlicher Bedeutung hat dieser die Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ein zuholen.
6. (5) Die Arbeitsausschüsse treten nach Bedarf zusammen. Sie werden durch den Leiter oder seinen Vertreter einberufen. Der Leiter hat die Ausschüsse zu einer gemeinsamen Sitzung einzuberufen, wenn über Angelegenheiten beschlossen werden soll, die den gesamten Arbeitsbereich der Gemeinschaft be⸗ treffen, oder wenn ein Arbeitsausschuß die Einberufung einer gemeinsamen Sitzung beantragt.
§ 9 (8) Aufgaben der Arbeitsausschüsse 1. Die Arbeitsausschüsse beschließen getrennt im Rahmen ihrer Arbeitsgebiete über:
a) alle marktregelnden Angelegenheiten, Preise und Verkaufsbedingungen,
b) Maßnahmen zur Leistungssteigerung sowie zur Qua⸗ litätsverbesserung und -überwachung,
c) Maßnahmen zur Durchführung der in § 1 Ziffer 3 und 4 genannten Auͤfgaben,
d) () Aufgaben, die der Leiter ihnen übertragen hat,
e) die Entlastung des Geschäftsführers der Abteilung.
2. Die Arbeitsausschüsse beschließen in einer gemeinsamen Sitzung über:
a) alle unter Ziffer 1 aufgeführten v so⸗ weit sie den gesamten Arbeitsbereich der Gemeinschaft betreffen und über Fragen, zu deren Entscheidung der Arbeitsausschuß gemäß § 8 Ziffer 6 auf Antrag einer Abteilung einberufen ist,
) die Zugehörigkeit einer Mitgliedsfirma zu den beiden Abteilungen der Gemeinschaft und über die Abgren⸗ zung des Arbeitsbereichs der Abteilungen, —
(d) eine Geschäftsordnung der Gemeinschaft,V Beauftragten
(e) die Verwendung von Strafgeldern, e) (g) die Entlastung des Leiters, seines und, falls nur ein Geschäftsführer für beide Abteilun⸗ gen bestellt ist, auch über dessen Entlastung.
3. Die Festlegung von Marktanteilen bedarf der Zu⸗
stimmung des Reichswirtschaftsministers. § 10 (9) Geschäftsführung
1. Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte der Gemeinschaft nach Weisungen des Leiters. Soweit für die beiden Abteilungen je ein Geschäftsführer berufen ist, führen diese die laufenden Geschäfte ihrer Abteilungen.
2. Der oder die Geschäftsführer sollen dem Leiter, sofern dieser einer Mitgliedsfirma angehört, nur abschließende Ab rechnungs⸗ oder Prüfungsergebnisse übermitteln.
3. Die Geschäftsführung nimmt an allen Sitzungen der Gemeinschaft teil. Ist für die beiden Abteilungen je ein Ge⸗ schäftsführer bestellt, nehmen diese an allen Sitzungen ihrer Abteilung teil.
4. Die Geschäftsführung ahndet Zuwiderhandlungen. Ist für die beiden Abteilungen je ein Geschäftsführer bestellt, ahndet jeder Geschäftsführer Zuwiderhandlungen innerhalb seiner Abteilung. Insoweit sind der oder die Geschäftsführer nicht an die Weisungen des Leiters gebunden, sofern dieser einer Mitgliedsfirma angehört.
§ 11 (10) Gemeinschaftsversammlung 8 „Der Leiter soll jährlich zweimal eine Gemeinschaftsver⸗ sammlung einberufen, in der über die Tätigkeit der Gemein⸗ schaft zu berichten ist. An Stelle der Gemeinschaftsversamm⸗ lung kann der Leiter je eine Mitgliederversammlung der beiden Abteilungen einberufen. § 12 (11) Beiträge
1. Die Kosten der Gemeinschaft tragen die Mitglieder an⸗ teilig. Sie werden nach Maßgabe ihrer wertmäßigen Jahres⸗ umsätze verteilt. Die zunächst zu leistenden Vorauszahlungen werden vom Leiter festgesetzt.
2. Bei Auflösung der Gemeinschaft wird deren Reinver⸗ mögen an die Mitglieder im Verhältnis ihrer wertmäßigen Umsätze im letzten Abrechnungsjahr zurückgezahlt.
3. Abrechnungsjahr ist jeweils die Zeit vom 1. Juli bis 30. Juni. 8
§ 13 (12) Schiedsverfahren “
1. Zuwiderhandlungen gegen die Satzung oder die Besch und Weisungen der Organe werden durch den zuständigen Geschäftsführer mit einer Vertragsstrafe geahndet. In Fällen von geringer Bedeutung kann eine Verwarnung erteilt werden.
2. Gegen die Festsetzung einer Vertragsstrafe kann das Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen Klage beim Schiedsgericht erheben. Im Falle der Nichtbezahlung der Vertragsstrafe ist die Gemeinschaft Elektrische Lampen zur Erhebung der Klage vor dem Schiedsgericht berechtigt.
93. Das Schiedsgericht besteht aus einem oder mehreren Schiedsrichtern, die der Reichswirtschaftsminister bestellt.
4. Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges. 8
5. Das Schiedsgericht bestimmt sein Verfahren selbft.
insbesondere