Reichs⸗ und
1““
Nr. 255 vom 1. November 19
—
Stein, Nina Jana Sara, geb. am 22. 6. 1933 in Prag, heimatzust. nach Strakonitz, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 62,
1 I 8 aae- Eduard Israel, geb. am 20. 4. 1902 in Brüx, heimatzust. nach Brüx, wohnh. gew. Prag VII, Bubenerstr. 5,
(Steinreich, jetzt Stolan, Viktor Israel, 1. 12. 1888 Je
hnh. gew. Prag⸗Dewitz, Unter Seharka 83, 2
vehnh 1ge. 18 asch, Eva Sara, geb. am 2. 7. 1913 in
Prag, heimatzust. nach Mähr.⸗Ostrau, wohnh. gew. Prag II, Torgasse 5, - 8 2
3 1“ Israel, gers am 25. 6. 1910 in Mähr.⸗Ostrau, heimatzust. nach Mähr.⸗Ostrau, wohnh. ew. Prag II, Inselgasse 55),
1 Pr. 8 8 n, b 2 Israel, geb. am 17. 12. 1907 in Mähr.⸗Ostrau, heimatzust. nach Mähr.⸗Ostrau, wohnh. ew. Prag II, Torgasse 5, .
C. he Sara, geb. am 24. 11. 1884 in Prag, heimatzust, nach Prag, wohnh. gew. Prag VIII, Kapler⸗ gasse 5, 5
SI.. Oskar Ifrael, geb. am 15. 1. 1873 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Jan⸗ von⸗Wert⸗Str. 6, “ Stiassny, Max Israel, geb. am 11. 11.1864 in Gum⸗ polds, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Bolzanogasse 3,
3 Belfemegass31 . Israel, geb. am 6. 3. 1905 in Wien, heimatzust. nach Austerlitz, wohnh. gew. Prag XII, Rahmhofgasse 22,
2 Nahag, spasse, Israel, geb. am 26. 4. 1908 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Irische Gasse 25, 8
.Weil, geb. Mandl, Ida Sara, geb. am 11. 3. 1891 in Tabor, heimatzust. nach Tabor, wohnh. gew. Tabor Nr. 225,
Weil, Otto Israel, geb. am 3. 3. 1894 in Horschepnik, Bez. Pilgrams, heimatzust. nach Tabor, wohnh. gew. Tabor, Legionärstr. 739, Weininger, Hans Israel, geb. am 18. 9. 1892 in Wien, heimatzust. nach Wien, wohnh. gew. Prag I, Zeltnergasse 38, 1
.Wertheimer, Max Israel, geb. am 15. 4. 1880 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Deutschherrenstr. 6.
Prag, den 29. Oktober 1943. 1 1 8
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.
Weinmann, i.-Standartenführer
eb. am Prag,
Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und 6 Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der Jüdin Rosalie Sara Keller, geb. Schlösser, geb. am 24. 6. 1842 in Köngernheim, zuletzt wohnhaft gewesen in Siefersheim, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Darmstadt, den 25. Oktober 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. 1“ 8 Mohr. ℳ
Bekanntmachung
Auf Grund von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichs⸗ protektors in Böhmen und Mähren über die Verhängung des zivilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 wird das Vermögen folgender Personen:
1. Franz Psota, geb. am 22. 9. 1907 in Wall Senitz,
letzter Wohnort: Wall Senitz 97, 2. Karl Prada, geb. am 15. 1. 1886 in Prag, letzter Wohnort: Prag, Troja 58, 3. Wenzel Polanecky, geb. am 26. 12. 1897 in Weltesch, letzter Wohnort: Tscherntschitz 34, 4. Georg Prasil, geb. am 16. 4. 1909 in Tscherntschitz, letzter Wohnort: Tscherntschitz 71, 5. Mathias Pechanda, geb. am 27. 8. 1892 in Woja⸗ nowitz, letzter Wohnort: Prag X, Brezinagasse 5, 6. Karl Psota, geb. am 3. 12. 1904 in Drahelitz, letzter Wohnort: Neuenburg a. E., Kleiner Wall 262, Dr. Augustin Pechlat, geb. am 26. 8. 1877 in Prag, letzter Wohnort: Prag II, Berliner Straße 26, Franz Pavlus, geb. am 10. 4. 1884 in Wilimow, letzter Wohnort: Welwarn. Marktplatz 111. 9. Johann Planieka, geb. am 14. 5. 1888 in Planitz, letzter Wohnort: Prag III, Neuhofgasse In, 10. Franz Pospichal, geb. am 12. 11. 1911 in Mora⸗ wetsch, letzter Wohnort: Keeg 605, . Franz Patras, geb. am 10. 3. 1907 in Winor, letzter Wohnort: Winor 90, 1 Stanislaus Prochazka, geb. am 6. 2. 1919 in Un⸗ horscht, letzter Wohnort: Unhorscht 617, Karl Pirek, geb. am 17. 7. 1900 in Bilowitz, letzter Wohnort: Jungbunzlau, Neustädter Platz 47, Ladislaus Purchart, geb. am 17. 10. 1895 in Laun, 8 letzter Wohnort: Laun 1449, Josef Pstros, geb. am 17. 9. 1906 in Triebschitz, letzter Wohnort: Prag XV, Linksscheit 375, Wenzel Pergl, geb. am 4. 1. 1892 in Schlan, letzter Wohnort: Prag VIII, Schwanengrund 13, 7. Wilhelm Pollak, geb. am 20. 4. 1885 in Prag, letzter Wohnort: Prag II, Wenzelsplatz 28. 18. Rudolf Petr, geb. am 9. 2. 1894 in Bilin, letzter Wohn⸗ ort: Sterbohol 11, . 19. Marie Pokorny geb. Kedles, geb. am 23. 1. 1906 in Prag, letzter Wohnort: Prag II, Walsens14, 20. Erwin P opper, geb. am 8. 4. 1892 in Prag, letzter Wohnort: Pilsen, Deutsches Ufer 21,
beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren in
24. Johann Pkenosil, geb. am 22. 6. 1899 in Kellersdorf, Donn Pehe Sweprawitz, Vrchlickygasse 54, 25. Josef Pos y 1e am 30. 7. 1892 in Sirb, letzter Wohnort: Rohrbu 5, 1“ 26. Rudolf Pop 8. am 9. 12. 1891 in Hirschberg, letzter Wohnort: Prag IX, Hloubetin 39, ranz Pomp, geb. am 18. 6. 1890 in Troppau, letzter Wohnort: Prag, Sabechlitz 1784, 1 3 Franz Pesta, geb. am 20. 10. 1898 in Lipkowitz, letzter Wohnort Prag, Michlm⸗Puchtholz⸗Str. 948, Karl Patzenhauer, geb. am 20. 3. 1905 in Konie⸗ prus, letzter Wohnort Lety 98, Bez. Prag⸗Land⸗Süd, . Jaroslaus Pzenicka, geb. am 31. 5. 1912 in Prag, letzter Wohnort Prag XII, Agramer Str. 11, Josef Plesar, geb. am 30. 1. 1901 in Ober Rosenthal, letzter Wohnort Prag XIX, Jirasekstraße 29, Anton Pospisil, geb. am 12. 10. 1891 in Libuschin, letzter Wohnort Libuschin 490, Bez. Schlan, Bohumil Patka, geb. am 9. 10. 1903 in Groß Cho⸗ mutitz, letzter Wohnort Prag XII, Humboldtstraße 17, Georg Randa, geb. am 24. 4. 1914 in Prag, letzter Wohnort Prag VII, Poups⸗Gasse 22, b .Josef Riha, geb. am 10. 4. 1877 in Zahradi, letzter ohnort Podiebrad 777/III, Anton Rendla, geb. am 4. 11. 1894 in Kladno, letzter Wohnort Kladno, Markscheid 726, .Anton Rybarx, geb. am 27. 10. 1895 in Markscheid, letzter Wohnort Markscheid 121,
Karl Rolla, geb. am 13. 1. 1901 in Prag, letzter Wohnort: Prag III, Badegasse 6,
Jindkiska Ka19 9 8. 8 am 3. 11. 1912 in Prag, letzter Wohnort: Prag XIVY, Cestmirgasse 555/15,
.Sylvestr Ruziska, geb. am 13. 6. 1894 in Olschan, letzter Wohnort: Prag VIII, Beim Liebener Bräuhaus NC 1077,
41. Karl Ruziéka, geb. am 28. 5. 1895 in Radonitz, letzter Wohnort: Radonitz 85, 42. Anton Rodina, geb. am 2. 6. 1904 in Prag, letzter Wohnort: Sweprawitz 378, 43. Svatovit Reinsberg, geb. am 15. 7. 1911 in Olmütz, letzter Wohnort: Prag XVI, Bozdschgasse 9,
44. Franz Radek, geb. am 30. 3. 1908 in Swratka, letzter Wohelort. Prag VII, Steinmetzstr. 54,
45. Wenzel Rybak, geb. am 3. 10. 1898 in Kladno, letzter
Wohnort: Markscheid 662,
46. Viktor Ritter, geb. am 21. 4. 1902 in Prag, letzter Wohnort: Prag VII, Sternberger Str. 10,
47. Leopold Rais geb. am 27. 4. 1897 in Tannwald, letzter Wohnort: Prag⸗Bubentsch, August⸗Brömser⸗Straße 30,
48. Rudolf nhaie n hans geb. am 20. 5. 1891 in Milin,
leetzter Wohnort: “ Straße 21,
49. Marie Rezek, geb. am 21. 8. 1895 in Bkkov, letzter Wohnort: Prag XII, Pschtorßgasse 3,
50. Alois Rohlitek, geb. am 16. 3. 1888 in Lutschitz, letzter Wohnort: Prag⸗Dewitz, Wostrygarten 631,
51. Josef Rojik, geb. am 29. 10. 1913 in Doubravtschitz, letzter Wohnort: Prag⸗Michl, NC 1061,
hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches — vertreten durch
den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Festgestellte Vermögenswerte sind dem beh
rag III,
Drazitzplatz Nr. 7n, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine
Durchschrift dieser Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle Prag
zuzuleiten.
Prag, den 28. Oktober 1943.
Geheime Staatspolizei — Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung Die im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger vom 27. September 1943 erfolgte Veröffentlichung über die Einziehung des Vermögens folgender Personen: Kamillo Melzer, geb. 6. 8. 1898 Berlin, he Adele geb. Kindler, geb. 20. 3. 1906 Prag, zuletzt wohnhaft Prag XIII. — Bismarckstraße 26, wird hiermit widerrufen. .“
Prag, den 27. Oktober 1943.
über die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungs⸗ schuld des Landes Thüringen für das Jahr 1943
Bei der heutigen Ziehung der Auslosungsrechte sind fol⸗ gende Nummern gezogen worden: aus Wertabschnitt A 20 28 29 95 127 160 183 211 27 289 290 319 366, aus Wertabschnitt B 43 61 71 82 116 126 194 271 279 334 335 341 374, aus Wertabschnitt C 4 26 60 82 128 150 165 199, aus Wertabschnitt D 3 24 35 72 110 171 174, aus Wertabschnitt E 49 52, aus Wertabschnitt F 21, aus Wertabschnitt G 30. “ Die in jedem Wertabschnitt gezogenen Nummern gelte für alle Gruppen dieses Wertabschnittes. Bei der Ein⸗ lösung werden gezahlt für je 100 R ℳ Nennwert der Auslosungsrechte... .. dazu 4,5 % Zinsen für 18 Jahre 405, — Rℳ zusammen... 905,— Rℳ. Der auszuzahlende Gesamtbetrag wird auf volle Reichs⸗ pfennige nach unten abgerundet. Die oben aufgeführten Auslosungsscheine werden vom 31. Dezember 1943 ab gegen Quittung und Einreichung eines gleichen Nennbetrages in Schuldverschreibungen der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Landes Thüringen bei der “ Thüringischen Landeshauptlasse in Weimar eingelöst werden. Die Besitzer der genannten Auslosungs⸗ rechte werden aufgefordert, die Wertpapiere rechtzeitig ein⸗ zureichen. 1 Sonderdrucke der Ziehungsliste sind von Panses Verlag G. m. b. H. in Weimar zu beziehen.
500, — R ℳ
91. Johann Pavhisek, geb. am 23. 6. 1903 in Katharinen berg, letzter Wohnort: Prag XII, Korngasse 38, 22. Milos Perisit, geb. am 29. 11. 1891 in letzter Wohnort: Tscherntschitz 231, 23. Josef Pechanek, geb. am 3. 1. 1893 in letzter Wohnort: Telletz 134,
Mokrin,
Nechanitz,
Von den bisher gezogenen Nummern der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Thüringen für die Jahre 1929, 1933, 1934, 1935, 1936, 1937, 1938, 1939, 1940, 1941 und 1942 sind die nachgenannten Nummern in verschie⸗
aus Wertabschnitt A 7 37 40 44 83 93 107 130 193 219 222 234 237 294 300 303 317 373 377,
aus Wertabschnitt B 38 44 60 65 69 104 107 111 133 143 215 231 248 268 295 322 325 380, 8
aus Wertabschnitt C 3 41 44 51 85 110 120 136 177 185 210 216 227 230, 8— 8—
aus Wertabschnitt D 69 96 173 180
aus Wertabschnitt E 2 6d),
aus Wertabschnitt G 6.
Weimar, den 28. Oktober 1943.
Der Thüringische Finanzminister. J. A.: Dr. Tappert.
3 ½ Pige Anleihe des Landes Thüringen von 1942
In der am 28. Oktober 1943 vorgenommenen zweiten plan⸗ mäßigen Ziehung der 3 ½ %igen Anleihe des Landes Thüringen von 1942 — Tilgungsrate für den 2. Januar 1944 — ist die mit den Wertabschnitten ö“ 8 Bchst. A Nr. 1 — 720 über zusammen. 72 000 ℳ „ B Nr. 1 — 440 „ 1 220 000 R „L 888 000 F. ℳ „ D Nr. 1— 44 “ 220 000 ER ℳ mit insgesamt. 1 400 000 R
gezogen worden.
Die Stücke dieser Gruppe werden vom 1. Januar 1944 ab nicht mehr verzinst. Die Schuldverschreibungen werden vom 2. Januar 1944 ab
bei der Thüringischen Landeshauptkasse in Weimar und
bei der Thüringischen Staatsbank in Weimar und ihren
Zweigstellen kostenfrei zum Nennwert eingelöst. Die Einlösung kann auch durch Vermittlung aller übrigen Banken, der Girozentralen und Sparkassen erfolgen.
Die Besitzer der gezogenen Schuldverschreibungen werden aufgefordert, die Stücke nebst Anhang (Erneuerungsschein
zureichen. 1
Aus der im Jahre 1942 ausgelosten Gruppe 14 der Anleihe sind Nummern aus verschiedenen Wertabschnitten noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden.
Weimar, den 28. Oktober 1943. Thüringisches Finanzministerium. ves J. A.: Dr. Tappert.
—-
11““ “ Die Reichsindexrziffer für die Lebenshaltungs⸗ kosten im Oktober 1943 Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens⸗ haltungskosten sind die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Oktober 1943 gegen⸗ über dem Vormonat um 0,3 vH. zurückgegangen. samtindexziffer stellt sich im Oktober auf 137,5 (1913/14 =
100) gegenüber 137,9 im September 1943. 8
Die Indexziffer für Ernährung hat sich infolge des jahres⸗ zeitlichen Preisrückganges für Kartoffeln, Gemüse und Obst von 132,8 auf 131,9 (— 0,7 vH.) ermäßigt. Die Indexziffer für „Verschiedenes“ hat von 150,4 auf 150,6 (+0,1 vH.) an⸗ gezogen. Im übrigen sind die Indexziffern für Bekleidung (179,1), für Heizung und Beleuchtung (122,0) sowie für Woh⸗ nung (121,2) unverändert geblieben.
Berlin, den 31. Oktober 1943.
Anweisung Nr. 2
des Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung
Vom 30. Oktober 1943
Betr.: Einweisungsbescheid an Waldbesitzer unter 50 ha Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 685), in Ver⸗ bindung mit der Anordnung Nr. 2/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz betr. Grubenholzbewirtschaftung vom 30. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Forst und Holz fol⸗ gendes angeordnet: 8 8 “
Abweichend von der Regelung des § 4 Abs. 3 meiner An⸗ weisung Nr. 1 erhalten Waldeigentümer bzw. Waldnutzungs⸗ berechtigte mit einer Waldfläche unter 50 ha die Ein⸗ weisungsbescheide nicht unmittelbar vom Leiter des für sie zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes, sondern es er⸗ sahee von den zuständigen Prüfungsstellen Sammeleinwei⸗ sungen, in der Regel über die Bürgermeister, durch Ver⸗ öffentlichung in der jeweils ortsüblichen Weise. Auch damit gilt die Zustellung des Einweisungsbescheides an die Wald⸗ besitzer als erfolgt.
§ 2
In diesen Fällen können Einsprüche im Sinne des § 5 meiner Anweisung Nr. 1 binnen zehn Tagen nach der öffent⸗ lichen Bekanntmachung mittels eingeschriebenen Briefes er⸗ hoben werden.
Berlin, den 30. Oktober 1943.
Der Sonderbeauftragte des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung. Bohnekamp. 1
Vorstehender Anweisung stimme ich zu. Berlin, den 30. Oktober 1943. “ Der Reichsbeauftragte für Forst und Holz. Storck, Ministerialdirigentt.
Anordnung
Anordnung 1X/43 der Reichsstelle für phosphorsäurehaltige Dünge⸗ mittel)
Vom 30. Oktober 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
zur Aenderung der Chemie“ (Absatzregelung
denen Gruppen noch nicht eingereicht worden:
Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I1 S. 686) in Ver⸗
und Zinsscheine für 1. Juli 1944 folgende) rechtzeitig ein⸗
Die Ge⸗
FFvsge
1942 und in dem 1. Oktober 1943 zusammengefaßt worden.
Jahren
volkstümlich geworden. zwischen auf etwa 4 Millionen angestiegen.
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 255 vom 1. RNovember 1943. e. 3
88
8 bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur
Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer
Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗
stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
8 n § 1 Abs. 2 der Anordnung IX/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für phosphorsäurehaltige Hülbene mittel) vom 30. April 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und
Preußischer Staatsanzeiger Nr. 99 vom 30. April 1943)
treten an die Stelle der Worte: „Z1. Oktober 1943“ die Worte: „l15. Dezember 1943“. “
II.
Diese Anordnung tritt am 31. Oktober 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗ wehe “ “ bder Zivilverwaltung — sinn⸗ gemaß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxembur h im Bezirk Bialvstase⸗ 3 1
Berlin, den 30. Oktober 1943. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Nummer 380 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Oktober 1943 hat folgenden Inhalt: Teil I. Der Reichsarbeitsminister. All⸗ emeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß des Führers über die Wehrmachtfürsorge und versorgung. Vom 11. Oktober 1943. — Städtebau und aupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Bau⸗ und Prüfgrundsätze für Fett⸗ abscheider. — Betr.: Entfernung der Latten⸗ und Bretterver⸗ schläge; hier: a) Verwertung und Erwerb des anfallenden Mate⸗ rials, b) Härtefälle. — Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung über betriebliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen. — Anordnung über Arbeitszeitverkürzung für Frauen, Schwerbeschädigte und minderleistungsfähige Personen (Freizeitanordnung). — Betr.: Ladenschluß und Energieein⸗ sparung. — Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erleichtertes Statut für französische Kriegsgefangene. — Sozialverfassung, Axbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Heimarbeit im Kriegs⸗ einsatz; hier. Anrechnung von Hinterbliebenenrenten, Familien⸗ unterhalt, Invalidenrenten usw. auf das Entgelt. — Betr.: Arbeitsrechtliche Behandlung der Polen; Bescheinigungen des öoralischen Komitees über die Zugehörigkeit zum goralischen BSolkstum. — Personalnachrichten.
Kunst und Wissenschaft — Spielplan der Berliner Staatstheater
in der Zeit vom 2. bis 8. November “ Staatsoper Unter den Linden
Dienstag, 2. November: Boheme. Beginn: 16 % Uhr.
—— 22922224 4½
EISES““
Mittwoch, 3. November: Rigoletto. Beginn: 16 Uhr. Donnerstag, 4. November: Fidelio. Beginn: 16 Uhr. Freitag, 5. November: Carmen. Beginn 15 ⁄¼ Uhr. Sonnabend, 6. November: Madame Butterfly. Leitung: Lenzer. Beginn: 16 ¾ Uhr. Sonntag, 7. November: In der Philharmonie: Voraufführung. 1. Sinfonie⸗Konzert der Staatska elle. Be⸗ 11 Uhr. — Figaros Hochzeit. Münsital. Leitung: eger. Beginn 15 ⁄% Uhr. Montag, 8. November: Geschlossen. In der Philharmonie: Hauptaufführung. 1. Sinfonie⸗ onzert der Staatskapelle. Beginn: 17 Uhr.
Musikal. Leitung: Heger. Musikal. Leitung: Heger. Musikal. Leitung: Schüler.
Musikal.
Staatsoper am Königsplatz 6 8
Dienstag, 2. November: Cosi fan tutte. Beginn: 15 ⁄¼ Uhr.
Mittwoch, 3. November. Geschlossen.
Donnerstag, 4. November: Das Balett der NSG Kraft durch Freude. Beginn: 17 Uhr.
Freitag, 5. November: Das Ballett der NSG Kraft durch Freude. Beginn: 17 Uhr.
Sonnabend, 6. November: Cosi fantutte. Mustkal. Leitung: Heger. Beginn 15 ½ Uhr.
Sonnitag, 7. November: Ein Maskenball. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 16 Uhr.
Montag, 8. November. Konzert der Berliner Konzert⸗ gemeinde. Beginn: 17 Uhr. S. “ 3
Schauspielhaus
Dienstag, 2. November. Des Meeres und der Liebe Wellen. Beginn: 15 ¼ Uhr.
Mittwoch, 3. November. Der Fächer. Beginn: 16 ½¼ Uhr.
Donnerstag, 4. November: Geschlossene Vorstellung der Wehr⸗ macht. Beginn: 16 ½ Uhr.
Freitag, 5. November: Des Meeres und der Liebe Wellen. Beginn: 15 ⁄½ Uhr. 3
Sonnabend, 6. November: Uraufführung. Ein verlorener
Brief. Beginn: 15 ½⁄ Uhr.
11 ½ vn Montag, 8. November: Der Parasit. Beginn 16 ½ Uhr.
Kleines Haus Die Reise nach Paris. Beginn:
Einen Juxwill ersich machen. Beginn: 15 ¼ Uhr.
Donnerstag, 4. November: Vagabunden. Beginn: 16 Uhr.
Freitag, 5. November: Moral. Beginn: 16 ¼ Uhr.
Sonnabend, 6. November. Die beiden Klingsberg. Be⸗ ginn: 16 ½ Uhr.
Sonntag, 7. November. Einen Jux will er sich machen. Beginn: 15 ½ Uhr. 8 b Montag, 8. November. Die beiden Klingsberg. Beginn:
16 ⅛ Uhr.
Dienstag, 2. November: 16 ¼ Uhr. Mittwoch, 3. November:
Lustspielhaus
Dienstag, 2. November. Noch einmal Napoleon? Beginn: 16 ½ Uhr.
Mittwoch, 3. November. Noch einmal Napoleon? Beginn: 16 ½ Uhr.
Donnerstag, 4. November. Noch einmal Napoleon? Be⸗ ginn: 16 ½ Uhr.
Freitag, 5. November. Liebesbrief e. Beginn: 16 ½ Uhr.
Sonnabend, 6. November. Lauter Lügen. Beginn 16 Uhr.
Sonntag, 7. November. Lauter Lügen. Beginn: 16 Uhr.
Musikal. Leitung: Lenzer.—
Montag, 8. November. Lauter Lügen. Beginn: 16 Uhr.
eesn 8 1““
Wirtschaftsteil
4 Millionen Eiserne Sparer
Das Eiserne Sparen blickt in diesen Tagen auf ein zweijähriges Bestehen zurück. Es ist durch die Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung über die Lenkung von Kaufkraft vom 30. Oktober 1941 eingeführt worden. Staatssekretär Fritz Rein⸗ hardt vom Reichsfinanzministerium hat den Inhalt dieser Ver⸗
ordnung erstmals in seiner Rundfunkansprache am Vorabend des Nationalen Spartags 1941 bekanntgegeben. Die Einzelheiten über
das Eiserne Sparen, inshesondere über das Eiserne Sparverfahren, waren zunächst in verschiedenen Verordnungen und Erlassen des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers ge⸗ Alle diesengesetzlichen Vorschriften und Erlasse sind in der Verordnung 8g. das Eiserne Sparen vom 10. Dezember ammelerlaß über das Eiserne Sparen vom Die Einrichtung des Eisernen Sparens hat sich in den zwei ihres Bestehens bestens bewährt. Sie ist e hean Die Zahl der Eisernen Sparer ist in⸗ Diese 4 Millionen Eisernen Sparer sparen monatlich durchschnittlich 70 bis 80 Mil⸗ lionen hℳ eisern. Es ist dabei zu bedenken, daß nur die Lohn⸗ oder Gehaltsempfänger, und zwar nur die Lohn⸗ oder Gehalts⸗ empfänger deutscher Volkszugehörigkeit, zum Eisernen Sparen zugelassen sind, und daß nicht beliebig große Beträge, sondern nur bestimmte Beträge (monatlich höchstens 39 R.ℳ) eisern gespart werden können. Es ergibt sich daraus, daß heute bereits etwa jeder sechste deutsche Lohn⸗ oder Gehaltsempfänger Eiserner Sparer ist und daß jeder Eiserne Sparer durchschnittlich in jedem Monat 18 bis 20 ℳ eisern spart. „Es gibt noch viele Lohn⸗ oder Gehaltsempfänger, die sich am Eisernen Sparen nicht beteiligen. Diese Arbeitnehmer sollten sich einmal ernstlich die Frage vorlegen, ob sie nicht doch von ihrem
, Arbeitsverdienst so viel erübrigen können, wieviel erforderlich ist,
im am Eisernen Sparen teilzunehmen. Es gibt keine Sparmög⸗ lichkeit, die günstiger und einfacher wäre als das Eiserne Sparen. 1 Eisernen Sparens besteht darin, daß der Lohn⸗ oder Gehaltsempfänger für die Dauer des Krieges darauf ver⸗ zichtet, das Sparguthaben zu kündigen. Für diesen Verzicht wird der Eiserne Sparer besonders belohnt. Die besondere Belohnung besteht darin, daß die Teile des Arbeitslohnes, die eisern gespart werden, frei von allen Reichssteuern und frei von allen Beiträgen zur Sozialversicherung sind. Das Eiserne Sparguthaben wird außerdem mit dem höchsten Zinssatz, der bei Sparguthaben mit einjähriger Kündigungssrist üblich ist, verzinst. Dieser Zinssatz beträgt zur Zeit 3 ¼ †.
Der Eiserne Sparer kann in bestimmten Fällen beantragen, daß ihm das Eiserne Sparguthaben ganz oder teilweise vorzeitig zurückhezahlt wird. Der Reichsminister der Finanzen hat in dem ezeichneten Sammelerlaß vom 1. Oktober 1943 angeordnet, daß einem Antrag auf vorzeitige Zurückzahlung des Eisernen Spar⸗ guthabens ohne weiteres stattzugeben ist, wenn er von einer Eisernen Sparerin aus Anlaß ihrer Verheiratung oder von einem Rechtsnachfolger des verstorbenen Eisernen Sparers gestellt wird. In diesen Fällen braucht sich die Eiserne Sparerin oder der Rechtsnachfolger des verstorbenen Eisernen Sparers nur an das Kreditinstitut zu wenden, bei dem das Eiserne Sparguthaben ge⸗ Führt wird In den anderen Fällen ist der Antrag über den Arbeitgeber bei dem Finanzamt, bei Arbeitnehmern der Behörden, der Wehrmacht und der Dienststellen der Partei, ihrer Gliede⸗
rungen und ihrer angeschlossenen Verbände bei der vorgesetzten Dienststelle zu stellen. Die Steuerfreiheit und die Beitrags⸗ freiheit, die für die Eisernen Sparbeträge gewährt worden sind, werden im Falle der vorzeitigen Zurückzahlung nicht hinfällig. Das Kreditinstitut verlangt für die vorzeitige Zurückzahlung auch keine Vorschußzinsen.
Es können eisern gespart werden: 1. vom laufenden Arbeitslohn monatlich 5 NRN, 13 R ℳ, 26 R oder 39 Rℳ (wöchentlich 1 Rℳ, 3 R ℳ, 6 H oder 9 HKℳ), 2. von bestimmten einmaligen Zu⸗ wendungen, die der Reichsminister der Finanzen zum Eisernen Sparen zugelassen har (z. B. Weihnachtszuwendungen, Geschäfts⸗ sahesabschlnpramten) bis zu 500 H . — Der Lohn⸗ oder Ge⸗ haltsempfänger, der eisern sparen will, muß seinem Betriebs⸗ führer eine Sparerklärung abgeben. Die Sparerklärung enthält den Antrag, daß der Arbeitgeber von dem laufenden Arbeitslohn oder von einer bestimmten einmaligen Zuwendung einen be⸗ stimmten Betrag einbehält und auf das Eiserne Sparkonto des Lohn⸗ oder Gehaltsempfängers überweist. Auf diese Weise wird dem Lohn⸗ oder Gehaltsempfänger der Gang zum Kreditinstitut erspart.
Leistungssteigerung durch neue Wege der Serienfertigung
Durch das Beschreiten neuer Wege zur Serienferti ung sind in einer ganzen Reihe von Industriezweigen der deutschen Kriegs⸗ wirtschaft nicht nur weitere beträchtliche Leistungssteigerungen möglich, sondern es können dadurch auch Arbeitskräfte eingespart und die Fertigungskosten nicht unerheblich gesenkt werden. Daß auf diesem weiten Gebiete noch viele Möglichkeiten bestehen, die bisher noch längst nicht in dem heute erforderlichen Ausmaße aus⸗ genutzt werden, zeigte auf überzeugende Weise ein Vortrag, den
bipl.⸗Ing. Stein, Vorstand und Betriebsführer der Klöckner⸗ Humboldt⸗Deutz AG., Köln, in einer Gemeinschaftsveranstaltung des Hauses der Technik in Essen mit dem Essener Gauhauptamt für Technik und dem NS.⸗Bund deutscher Technik vor einer zahl⸗ reichen, stark interessierten Fachhörerschaft hielt.
Der Vortragende ging davon aus, daß in der Industrie vielfach noch nicht die große Bedeutung eines gut eingerichteten und be⸗ setzten Fertigungsmittelbüros erkannt worden sei. Der Haupt⸗ grund hierfür sei darin zu erblicken, daß die Zahl wirklich belägth. ter Fertigungskonstrukteure nicht sehr groß sei, denn es handele sich hier um ein Gebiet, das dauernde seelische und geistige An⸗ strengungen erfordere, da immer wieder überlegt und geprüft wer⸗ den müsse, wie die Fertigung noch besser eingerichtet werden könne. Ein wesentlicher Fortschritt sei durch die Sauckelsche Verordnung mit ihrer unterschiedlichen Bewertung der Schwierigkeiten der Ar⸗ beit erzielt worden, die es gestatte, den für den Betrieb überaus wichtigen Werkzeugmacher so zu entlohnen, wie es der Bedeutung und Schwierigkeit seiner Arbeit entspreche. 1
Dir. Stein beschäftigte sich sodann an Hand einer Reihe von Beispielen mit den großen Möglichkeiten einer Leistungssteigerung, die durch den Zusammenbau vereinfachter Werkzeugma chinen⸗ elemente und die Zusammenfassung derartiger vereinfachter Ma⸗ schinen eine Zeitersparnis von 40 % möglich mache. Um festzu⸗ stellen, was die Werkzeugmaschinen zu leisten hätten, empfehle sich eine Zerlegung der Maschinen in Schlitten⸗, Vorschub⸗, Plandreh⸗, Bohr⸗ und Fräseneinheiten. Aus diesen sogenannten Baukosten⸗ einheiten, die in genügender Zahl vorhanden sein müßten, könnten dann die für den Fertigungsgang benötigten Werkzeugmaschinen schnell von den Werken selbst zusammengesetzt werden. Stelle man mehrere aus den vereinfachten Elementen zusammengesetzte Werk⸗
Sonntag, 7 November: Morgenveranstaltung. Beginn:
intereinander, komme man zur Fertigungsstraße.
is weiteres Beispiel führte der Vortragende die Kurbelwellen⸗ produktion an. Hier seien dadurch, daß nicht mehr die Kurbel⸗ wellen in einem Stück geschmiedet werden, sondern daß die Einzel⸗ teile der Welle für sich hergestellt, stumpf zusammengeschweißt und infolgedessen je nach der Folinderzahl in beliebiger Länge zu⸗ sammengesetzt werden könnten, enorme Gewichts⸗, Arbeits⸗ und Kosteneinsparungen möglich.
Unbedingt notwendi sei es auch, den deutschen Facharbeiter nicht nur als Dreher, Frafer usw. einzusetzen, sondern in ihm eine Führungskraf zu erblicken, die dadurch in der Lage sei, aus⸗ ländische Arbeitskräfte anzulernen und zu überwachen. Im Kriege komme es entscheidend darauf an, den deutschen Menschen im Be⸗ trieb so wirksam wie möglich anzusetzen, damit die von der deut⸗ schen Kriegswirtschaft geforderte Leistungssteigerung auch tatsäch⸗ lich erzielt werde.
be chinen
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
1. November 29. Oktober Geld Brief Geld Brief
Uegypten (Alexandrien und Kairo) 1 ägypt. Pfund 100 Afghani
1 Pap.⸗Pes.
1 austr. Pfund 100 Belga
1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen
18,83 18,79
0,588 39,96
18,79 0,588
Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney)
Belgien (Brüssel u. Antwerpen)
Brasilien (Rio de Janeiro) .
W“ (Bombay⸗Ca cutta
Bulgarien (Sofia)
Dänemark (Kopenhagen)
England (London) .
Finnland (Helsinki)
Frankreich (Paris)
Griechenland (Athen) .
Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam)
Fran (Teheran)
Island (Reykjavik)
Italien (Rom und Mailand). apan (Tokio und Kobe).. anada (Montreah
Kroatien (Agram) 8
Neuseeland (Wellington)) .
Norwegen (Oslo)
Portugal (Lissabon)
Rumänien (Bukarest) . 100 Lei
Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) 100 Kronen
Basel und
Bern) .1 ͤ100 Frs. Serbien (Belgrado))) .1100 serb. Dinar Slowakei (Preßbur,),) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria
1 südafr. Pfd. —
und Johannisburg) 1 türk. Pfund 1,978
Türkei (IFstanbu0i) Ungarn (Budapest) c 100 Pengö — 1 Goldpeso 1,199
Uruguay (Montevideo) 1 Dollar —
39,96
3,053 52,25 1 engl. Pfund — — — 100 Finnmark 5,06 5,08 5,07
100 Frs. — 100 Drachmen 1,668 1,668 1,672
3,047
52,15
3,047 52,15
132,70 182,70 14,61
38,50 10,01 58,711
5,005
100 Gulden 100 Rials 14,59 14,59 100 isl. Kr. 38,42 38,42 100 Lire 9,99 9,99 100 Yen 58,591 58.591 1 kanad. Dollaxr — — 100 Kuna 4,995 4,995 1 neuseel. Pfldb. — — 56,76 10,19
182,70
56,88
100 Kronen 56,76 10,21
100 Escudo 10,19
59,58
58,01 5,005 8,609
23,605
59,46
57,89 4,995 8,591
23,565
59,46
57,89 4,995 8,591
23,565
1,978 1,199
Verein. Staaten von Amerika (New Yorlk).
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld
9,89 4,995 7,912
74,18 2,098 2,498 0,130
England, Aegypten, Südafrikanische Union . Mantka-” 1“ ö Australien, Neuseelad eeeeses; eeeee Britisch⸗Indien ..... 8 Kanada . 6606975JF.H. Vereinigte Staaten von Ameriia BrasilienF . Feeeeeeeeee öeeees
8
0b200„
.
Auusländische Gelbsorten und Banknoten
29. Oktober Geld Brief 20,38 20,46
1. November Geld Brief Sovereigns. uc. Notiz 20,38 20,46 20⸗Francs⸗Stücke für 16,16 16,522 16,16 16,22 Gold⸗Dollars . 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41 Amerikanische: 1000—5 Dollar Dollar — —
2 und 1 Dollar Dollar — — — Argentinische ö Pap.⸗Peso 0 0,46 0,44 0,46 Australische austr. Pfd. 2,46 2,44 Belgische y100 Belgas 40,08 39,92 Brastlianische .. ..
ast 1 Cruzeiro 8 0,09 0,08 Britisch⸗Indische 100 Rupien 23,05 22,95 S e. g 500 Lewa und arunter 100 Lewa 3,09 3,07 Dänische: große 100 Kronen 2 Pe.
10 Kr. und darunter... 100 Kronen 52,30- 52,10 Englische: 10 2 und darunter. 1 engl. Pfd. — — n Finnisce.. 1“ 100 Finnmark 5,075 5,055 5,075
100 Frs. 98 5,01 4,99 5,01 100 Gulden 132,70 132,70
Französische Holländische Italienische: grose. 1100 Lire 10,022 9,98 10 Lirre 100 Lire 10,02 9,98 Kanadische. . I kanad. Dollar b 1,01 0,99 Kroatische. 100 Kuna 5,01 4,99 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 niiggna che; 1000 Lei und Le⸗ 100 Lei 1,68 1,66 Schwedische: große 100 Kronen — 822 50 Kronen und darunter . 100 Kronen 59,40 Schweizer: große 100 Frs. 58,07] 57,83 100 Frs. und darunter 100 Frs. 58,07 57,83 Serbische 100 serb. Dinar 5,01 4,99 Slowakische: 8,58
1 südafr. Pfd. 4,41 4,39 1 türk. Pfund 1,93 1,91
100 Pengö 61,02 1 60,78
ennnön
Wirtschaft des Auslandes 8
“ Der dänische Außenhandel im September Kopenhagen, 31. Oktober. Dänemarks Außenhandel schloß im
September mit einem Ausfuhrüberschuß von 5,1 gegen einen sol⸗ chen von 12,7 Mill. Kr. im August de J. und Ennf e⸗ überschuß von 30,1 Mill. Kr. im September 1942. Der Wert der Einfuhr betrug im September 98,5 Mill. Kr. gegen 89 Mill. Kr. im August, der Wert der Ausfuhr 103,6 gegen 101,7 Mill. Kr. Die entsprechenden Zahlen für September 1942 waren 102,6 und 72,5 Mill. Kr. In den ersten drei Vierteln des laufenden Jahres V85rSan varhecsander einen Einfuhrüberschuß von 2,4 Mill. Kr. im Monatsdurchschni egen 13,4 Mill. Kr. im glei it⸗ raum 1942. n isir F. 8
57,11
59,64
darunter Südafrikanische Union Türkische .. . . 4. Ungarische: 100 Pengö und darunter 6— e
100 slow. Kr. 8,62
20. Jahre finnischer Luftverkehr
1 Helsinki, 31. Oktober. Die finnische Luftverkehrsgesellschaft Aero kann auf eine erfolgreiche 20jährige Tätigkeit zurückblicken. Das kleine, mit geringsten Mitteln und nur einem Passagier⸗ flugzeug gegründete Unternehmen, das zunächst eine Flugver⸗ kehrslinie von Helsinki nach Reval und päter nach Stockholm eröffnete, hat sich in der Zeit der finnischen Selbständigkeit zu einem großen und modernen Verkehrsunternehmen entwickelt und sein Streckennetz ständig erweitert. Bis zu Beginn dieses Krieges haben innische Verkehrsflugzeuge eine Gesamtstrecke von fünf Mill. km beflogen und über 10 000 Passagiere befördert.
Allgemeiner Spartag auch in Finnland Helsinki, 31. Oktober. Finnland beging am Sonntag den traditionellen Spartag, dem auch die gesamte finnische Presse ihre Leitaufsätze widmete. Besonders wurde die Bedeutung des freiwilligen Sparens als wichtiger Faktor für die erfolgreiche
Fortsetzung des Kampfes um die Freiheit und Selbständigkeit in der gegenwärtigen Kriegszeit hervorgehoben.