v“
943. S. 4
1. Unterfuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
4. 5. n. 6. Ansiosung ufev. von Wertpapteren,
7. Aktiengesellschaft 8. Kommanditgesellsch 9. Deutsche Kolonialg
ften,
brsaee. . 2 1.2 heh 12. Offene Handols⸗ und Rommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise. 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote,
3. Aufgebote
[25051] Aufgebot. “ 22 F 21/43. Die Ehefrau Jurgen Engels, Margarethe geborene Geertsena in Zuidbroek (Niederlandes), hat das Aufgebot der 6 Zigen Teilschuldver⸗ schreibung der Vereinigten Saar-⸗Elek⸗ trizitäts⸗Aktiengesellschaft in Saar⸗ brücken aus dem Jahre 1928 Nr. 500. über hfl. 1000 beantragt. Der Inhaber der Ürkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 20. Dezember 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Heudukstraße, Saal 62, zu 22 F 21/43 anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Saarbrücken, den 21. Oktober 1943. Das Amtsgericht. Abt. 22.
[25049] Aufgebot.
19 F 91/43. Die Frau Wwe. Martha Günther, z. Z. Hamburg⸗Kleinflottbek, Quellental 14 bei Frau Alam Topp, vertreten durch den Rechtsanwalt Alfred Herriger in Düsseldorf, hat das Aufgebot der angeblich verloren⸗ gegangenen Aktien der Mannesmann⸗ röhrenwerke Aktiengesellschaft, Düssel⸗ dorf, Mannesmannufer 1, Nr. 70 079 bis 70 083 einschließlich und Nr. 78 525 bis 78 526 einschließlich im Werte von je 600,— Rℳ = zusammen 4200,— HR.ℳ zum Zwecke der Kraftloserklärung be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 89 Mai 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Mühlen⸗ straße 34, Zimmer 57, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Düsseldorf, den 30. Oktober 1943.
Amtsgericht. Abt, 19.
25050 Die Raiffeisenbank Peterswald e. G. m. u. H. in Peterswald hat das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 476 des Spar⸗ und Vorschußvereins Teschen⸗West, ehem. Zweigstelle Orlau, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ spätestens in dem auf den 0. Dezember 1943, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 10, anberaumten Aufgebotstermine eine Rechte anzumelden und die Ur⸗ nde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen
wird. — 5 F 6/43.
Oderberg / Oberschl., 28. Oktober 1943.
8 Amtsgericht.
[21949) Bekanntmachung. B
5 F 4/43. Das Amtsgericht Ahrweiler hat am 27. Oktober 1943 folgendes Aus⸗ schlußurteil erlassen: Der Hypotheken⸗ brief vom 16. April 1928 über die im Grundbuch von Heimersheim Band 39. Blatt 1529 in Abteilung III Ilfd. Nr. 6 für den Kreis Ahrweiler — Sparkasse des Kreises Uee 8 zu Ahrweiler ein e Darlehnsforderung von dograewird für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Ahrweiler.
1 F 8/43. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Neuß vom 29. Oktober 1943 wird der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Dormagen Band XVIII Artikel Nr. 877 in Abt. III unter Nr. 3 eingetragene Grundschuld im Betrage von 4200 Hℳ, jetzt lautend auf den Namen des Landwirts Herhard Faßbender in Dor⸗ magen⸗Rheinfeld, für kraftlos erklärt.
Neuß, den 29. Oktober 1943.
Das Amtsgericht.
[25009]
Ueber die Hypothek von 1000 G ℳ auf Altdamm Band 59 Blatt Nr. 1551, Gläubiger: früher der Jude Paul Nathansohn in Stettin⸗Altdamm, jetzt eingezogen und umgeschrieben für das Deutsche Reich (Reichsfinanzverwal⸗ tung), ist ein neuer Brief erteilt. Der bisherige Brief ist damit kraftlos ge⸗ worden. Stettin⸗Altdamm, den 11. Ok⸗ tober 1943. Amtsgericht.
[24950] Beschluß. VI 45/43. Der Witwe Klara Schmidt geb. Haarmann, früher in Aken, ist von dem unterzeichneten Nachlaßgericht am 25. März 1918 ein Erbschein dahin er⸗ teilt worden, daß sie befreite Vorerbin und ihr Sohn Ingenieur Kurt Schmidt Nacherbe ihres am 15. Juni 1915 ver⸗ storbenen Ehemannes, des Lehrers a. D. Hugo Schmidt, sind, daß Karl und Fritz Haarmann und Helene Schulze geb. Haarmann Ersatznacherben und daß die letzteren und Lina Radicke geb. Schmidt und Louis Schmidt Vermächtnisnehmer sind. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird für kraftlos erklärt. Aken, den 29. Oktober 19438. Amtsgericht. Rätz.
[25000]
Durch Beschluß vom 29. Oktober 1943 ist der Feldwebel Karl Gustav Sieg⸗ fried Töpert, geboren am 21. März 1915 zu Hohengeiß, Kreis Blankenburg, Harz, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 30. Mai 1942 festgestellt worden. — 456 II 233. 43. “ Berlin, den 29. Oktober 1943.
Amtsgericht Berlin.
[25005] Aufgebot.
Der Direktor a. D. Fritz Kettler in Essen, Heinickestraße 46, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolters in Essen, hat das Aufgebot der beiden von ihm am 31. 7. 1933 ausgestellten und am 3. 1. 1934 fälligen Wechsel an eigene Order, Bezogener: Gewerbeoberlehrer Wilhelm Rafflenbeul und Frau Julie geb. Koffsade, Essen⸗Katernberg, Mittel⸗ straße 36, Bürge: Mittelschullehrer Wilh. Kühl, Essen⸗Rellinghausen, Ries⸗ weg 94, über Rℳ 53,— und über ℳ 56,50 beantragt. Der Inhaber der Wechsel wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. April 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 23, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Wechsel vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. (30 F. 40/43.) 6
Essen, den 27. Oktober 1943.
Amtsgericht. [24875] Aufgebot.
Es ist beantragt, den früheren In⸗ haber einer Mühlensteinfabrik Heinrich Schiske, geboren am 30. September 1888 in Fallersleben, ohne feststellbaren letzten Wohnsitz im Inlande, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich bis zum 5. Januar 1944, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, l. Stock, Zimmer Nr. 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht An⸗ zeige zu machen. — 456. II. 78. 43.
Berlin, den 27. Oktober 1943.
Amtsgericht Berlin.
[25006] Aufgebot.
3. G. VIII. 531. Die Erben der am 23. 1. 1882 bzw. 18. 11. 1892 verstor⸗ benen Eheleute Jacob und Anna Gerth aus Seedorf, Kreis Hohensalza, werden aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 31. 12. 1943 bei dem unterzeichne⸗ ten Gericht anzumelden. vnberzeichnb, wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhan den ist.
Hohensalza, deon 29. Oktober 1943. Das Amtsgericht.
“
[25001] Durch Beschluß vom 29. Oktober 1943 ist der Montageschlosser Kurt Gustav Rudolf Vollert, geboren am 20. Juli 1907 zu Berlin, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 9. Januar 1942 festgestellt worden. — 456 II 175. 48. Berlin, den 29. Oktober 1943. Amtsgericht Berlin.
[25002] Durch Beschluß vom 29. Oktober 1943 ist der Tod des Sergeanten Heinrich Gottlieb Carl Lender, geboren 4. März 1890 zu Hamburg, kriegsvermißt seit einem Feindflug an der Front der Gruppe Maas⸗Ost, festgestellt worden, und als Zeitpunkt desselben der 25. Sep⸗ tember 1918. — 456 II 270. 43. Berlin, den 29. Oktober 1948. Amtsgericht Berlin.
[25003] Durch Beschluß vom 29. Oktober 1943 ist der Packer Kurt Artur Heinz Janisch, geboren am 9. Oktober 1911 zu Berlin, für tot erklärt und als Zeit⸗ punkt des Todes der 30. September 1941 festgestellt worden. — 455 II 74. 48. Berlin, den 29. Oktober 1943. Amtsgericht Berlin.
[25052]
Durch Beschluß vom 29. September 1943 ist der Arbeiter August Riewe, geb. am 1. Novbr. 1885 in Wladie, Gouvernement, zuletzt wohnhaft in Nippoglense, für tot erklärt worden. Amtsgericht Stolp.
4. Oeffentliche Zuftellungen
[25054] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Helene Schneider geb. Werner, Herford, Horst⸗Wessel⸗Platz 4, 3.
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Cramer, Herford, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Fosef Schneider, zuletzt wohnhaft in Amsterdam, Geradaustraße 117, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Bielefeld auf den 15. Dezember 1943, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auffor⸗ derung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗
gemacht.
Bielefeld, den 25. Oktober 1943.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[25055] Oeffentliche Zustellung.
2. H. 238/43. Auf Grund des Ehe⸗ gesetzes vom 6. 7. 1938 (RGBl. 1 S. 807 ff.) klagt mit dem Antrag auf Ehescheidung: Chefrau Edith Gulinelli geb. von Foller, ohne Beruf in Düssel⸗ dorf, Golzheimerplatz 5 I, Klägerin,
24964
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Belles in Düsseldorf, egen ihren Ehe⸗ mann, den Tenente Carlo Gulinelli, Italien, Feldpostanschrift Aeroperto 706, posto militare 3700, Beklagten — 2. R. 238/43 —. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Düsseldorf auf den daselbst, Saal 142, anberaumten Termin vom 3. Januar 1944, vormit⸗ tags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Düsseldorf, den 27. Oktober 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[25010] Oeffentliche Bekanntmachung.
Es klagen auf Ehescheidung aus §§ 47, 49 und Schuldigerklärung aus § 60 des Ehegesetzes: 1. die Ehefrau des Homöopathen Vithold don Biruta, Marianne geb. Filipiak, in Gelsen⸗ kirchen⸗Horst, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Funke I in Gelsenkirchen⸗Horst, gegen ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, 2. der Schlosser Hermann Schweppe aus Essen⸗Ueberruhr, z. Zt. Soldat, Feldpost⸗Nr. 22 497, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kessing in Essen⸗Steele, gegen seine Chcgrau, artha geb. öflich, unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Essen, und zwar: zu 1 auf den 7. Januar 1944, 9 ½ Uhr, Saal 240 vor die 2. Zivilkammer, zu 2 auf den 28. Januar 1944, 9 Uhr, Saal 241 vor die 9. Zivilkammer, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt als ] vertreten zu assen.
Essen, den 30. Oktober 1943.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
[25056] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Margarete Schlägel geb. Schurig in Langenberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Tröger in Gera, klagt segen den Kontrolleur Erich Schlägel, zuletzt in Langenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts mit dem An⸗ trage, die Ehe zu scheiden, den Mann für schuldig zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen. Der Verklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts Gera auf den 8. Fe⸗ bruar 1944, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus zug der Klage bekanntgemacht.
Gera, den 28. Oktober 1943.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[24963] Oeffentliche Zustellung.
2 R. 241/43. Die Frau Lydia Butz eb. Müller in Karlsruhe⸗Durlach, hristophstraße 7, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Dr. Trautwein in Karlsruhe⸗Durlach, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Otto Butz, zu⸗ letzt in Karlsruhe⸗Durlach, Christoph⸗ straße 7, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 49 fürsorglich des § 55 des Ehegesetzes auf Scheidung der am 1. September 1923 in Gvötzingen ge⸗ 2 Ehe der Parteien aus Ver⸗ hulden des Beklagten. Die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Karlsruhe bestimmt Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits auf Mitt⸗ woch, den 19. Januar 1944, vormittags 10 Uhr, und ladet hierzu den Beklagten mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem richt zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Karlsruhe, den 28. Oktober 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
Der Arbeiter Kurt Heinz Wehner in Leipzig C 1, Sidonienstraße 41, Aufg. D, II, m., jetzt Gefreiter im Teil⸗Lazarett Hotel „Viktoria“ in Gera, Prozeßbe⸗ vollmächtigter: Rechtsanwalt A. Frän⸗ kel in Leipzig W 33, klagt gegen iug. et g pbelicje eeftrah Wehner geb. Binnebößel, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für schuldig an der Scheidung zu erklären. Der Kläger adet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗
handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivikkammer des Landgerichts zu
Leipzig auf den 31. Dezember 1943, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als u.“ vertreten zu lassen. eipzig, den 30. Oktober 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.
[24883] Oeffentliche Zustellung.
1. R. 264/43. Ehrlich Wendelin, Dol⸗ metscher b. d. B. M. W., München⸗ Allach, Wohnlagerbarackenstadt, Baracke Nr. 5, Zimmer 15, Kläger, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Ferdi⸗ nand Berg in München, klagt gegen Ehrlich, Sofija, geb. Bercan, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, eklagte, nicht vertreten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird geschieden; 2. die Schuld trägt die Beklagte; 3. die Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts München I auf Donnerstag, den 30. Dezember 1943, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 149/I, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der ö geas. e Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.
München, den 27. Oktober 1943.
Geschäftsstelle des Landgerichts München I.
[25011] Oeffentliche Zustellung.
5 R 491/43. Die Ehefrau Emmy Frieda -ne S Daniels in Weser⸗ münde⸗Mitte, razer Straße 20 I, links, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Geweke, Wesermünde⸗Mitte, klagt gegen den Konditor, zuletzt Ober⸗ koch 8 dem Dampfer „Exchocorda“ der Amerika⸗Export⸗Lines, Johann Heinrich Gottlieb Grünter, früher wohnhaft wo jetzt noch die Klägerin wohnt, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die am 17. Juni 1922 zu Bremerhaven fschlosfene Ehe der Par⸗ teien zu scheiden. eer Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer III a des Landgerichts in Verden (Aller) ins Amtsgerichtsgebäude in Wesermünde⸗Mitte auf den 6. Ja⸗ nuar 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als vertreten zu lassen.
erden (Aller), den 29. Oktober 1943.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5. Verlust⸗ n. Fundsachen
[25068] Gerling⸗Konzern b Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges., Köln. Die Versicherungsscheine Nr. 343 759,
362 610 und 627 477 — Herbert Schmitz,
Köln⸗Dellbrück — sind abhanden gekom⸗
men. Sie treten außer Kraft, wenn
nicht innerhalb zweier Monate Ein⸗
spruch erfolgt. 2 Köln, den 1. November 194
Der Vorstand.
— 86 [25069]
Abhanden gekommen: 4 % Dt. Reichsbahn⸗Anl. von 1940 + 1. 4. 1943 Buchst. G, Gr. 8 Nr. 9011, Gr. 9. Nr. 9011, Gr. 13 Nr. 2585, Gr. 8 Nr. 11 992 zu 1000 HRℳ. 4 % Bln. Stdt.⸗Gold⸗Anl. von 1926, /II † 1. 6. 43 Buchst. D Nr. 1010 u. 1169 zu 500 RH. ℳ.
Berlin, den 3. 11. 1943. (Wp. 15/43.) Kriminalpolizeileitstelle. (K. I. F. I. 2.) [25012] Victoria zu Berlin
Allgemeine Versicherungs⸗Act. Ges.
Sammelaufgebot.
Die Lebensversicherungsscheine T. 1 705 883 Herbert Behrens, 1 623 958 Ludwig Berg, 1 664 049 Hilda Berg⸗ mann, 1 445 139 Friedr. Blaich, 1 668 549 Werner Both, 551 005 Bruno Dargel, 1 715 608/9 Max Degering, 1 737 577 Wilhelm Dornheim, 1 123 861 Arthur Eckoldt, 1 136 396 Karl Ehlers, 1 457 020 Hans Gläser, 1 650 162 Emmy Gosewisch, 1 621 794 Willy Gräfe, 1 609 857 Walther Grevel, 1 602 497 Paul Gusovius, 1719 262 Dr. Adolf Hartmann, 1 060 399 Hans Haselbach, 1 066 598 Hermann Heins, 1 623 470 Roland Herzog, 1 102 998 Josef Heuser, 1 099 061 Heinrich Jourdan, 1 115 685 Carl Kophamel, 1 733 093 Wilhelm u. Helene Kreul, 1 631 351 Fritz Krüger, 1 136 966 Richard Lorentzen, 1 495 586 Martha Lorenz, 545 323 Theodor Lotz, 1 734 133 Hinri Maack, 1 644 761/ 1 704 096/7 Ulri Meyer, 1 171 794 Michael Miederer, 1 610 557 Max Möller, 1647 487 Carola Mohns, 1 691 141/1 713 590 Friedrich Nickel, 1 184 135 Hertha Ockelmann, 1 479 990 Wilhelm Peters, 1 703 404/1 710 530/ 1 710 531 Gerhard 1 669 972 Gerh. Quaschning u. Georg Wellerhaus, 1 608 010 Erich u. Hermine Roter⸗
mundt, 1 698 484 Elfriede Sievert, 1 120 138 Hans Thümmel, 979 717 Dr. Füis Wendschuch, 1 603 807 Heinrich inkler, 1 498 859 Ernst Wobbe, 0. U. 18 535 627 Autz, 20 136 883 Johann Barylka, 10 913 758 Frieda Birkhahn, 20 141 383 Horst Bronk, 12 272 126/12 704 003 Lieselotte u. Frieda Buuck, 14 420 197 Werner Detzner, 10 701 087 Anton Ensoleit, 18 556 333 Heinz Fellner, 18 520 571 Gerhard Frey, 21 138 024 Horst Giese, 18 576 934 Käthe Groth, 12 605 319 Arno Grünewald, 21 138 957 Siegfried Fafenrichter, 21 140 949 Alice Hein, 10 713 214 Elsa Hein, 18 530 379 Richard Helmis, 14 770 975 Dorothea Heyer, 13 471 974 Elisabeth Isensee, 12 251 958/9 Hermann u. Waldemar Isensee, 13 475 322 Nor⸗ bert Kaak, 14 770 198 Franziska Kaif⸗ ler, 18 537 858 Albert Klinke, 6 251 171 Gertrud Knaack, 10 901 193 Marie Kuntze, 18 534 923 Helmut Leistner, 21 152 612 Ferd. Muchau, 18 535 808 Margarete Püschel, 21 140 354 Günter Schaefer, 20 135 411 Walli Schmalbauch, 13 494 851 Traute Schneider, 15 780 228 Lieschen Stolte, 18 583 587 Irmgard Sturm, 21 375 324 Marga Tauber, 14 421 354 Manfred Weigelt, 15 500 994 Dora Weller, 10 009 014 Heinz Wisocki, 10 807 159 Charlotte Wollert, 16 254 984 Agnes Zeller, 0. D. 41 700 388 Hans Blume, 43 002 741 Annemarie Dorn⸗ heim, 43 002 545 Ingrid Dornheim, 43 006 622/43 009 239/43 022 848 Wil⸗ helm Dornheim, 40 503 370 Peter Ellert, 40 512 0998 Karl Engelhard, 42 305 285 Gisela Erling, 42 002 748 Ruth Katzmann, 42 300 175 Gertrud Knaack, 36 582 928 Emmi Kuck, 40 516 397 Wilhelm Michaelis, 36 543 739 Erhard Schaarschmidt, 32 009 280 Babette Sebald, 44 302 349 Hans Spanhake, 42 300 223 Gustav Steinfatt, 43 500 386 Fritz Timm, 42 001 371 Berta Weigel, Hinter⸗ legungsscheine zu T 1 118 465 Hermann Spranz, 0. U. 10 007 968 Erhard Görsch, 10 901 092 Anna FZFäckel, 3 790 59576 Eduard und Emilie Menneke, 4816 521 Alfred Pfeifer, 10 003 414 Erich Sommer, Aufwer⸗ tungsscheine zu T 551 005 Bruno Dar⸗ gel, 417 895 Friedrich Mende, sind ab⸗ handen gekommen; sie treten außer Kraft, wenn nicht binnen zwei
Monaten Einspruch erfolgt. Berlin, den 5. November 1943. Der Vorstand.
Caroline
15. Ziehung der Auslosungsrechte der Anleihe⸗ ablösungsschuld der Stadt Friedberg (Hessen) für das Jahr 1943.
Bei der am 30. Oktober 1943 erfolg ten Ziehung der Auslosungsrechte wur den die nachfolgenden Nummern ge⸗ zogen:
Gruppe A = 11 Stück je Pℳ 12,50 mit Auslosungsbetrag von je Hℳ 75,— Nr. 6, 36, 68, 86, 94, 151, 155, 186, 203, 219, 314.
Gruppe B = 8 Stück je Hℳ 25,— mit Auslosungsbetrag von je Rℳ 150,— Nr. 409, 413, 483, 547, 554, 568, 573, 664.
Gruppe C = 9 Stück je R.ℳ 50,— mit Auslosungsbetrag von je Hℳ 300,— Nr. 714, 719, 728, 738, 762, 766, 849,
879, 929.
ie Einlösung der gezogenen Aus⸗ losungsscheine erfolgt ab 2. Januar 1944 mit dem sechsfächen Betrag des Nennwertes zuzüglich 5 Prozent Zinsen für die Jahre 1926 bis 1943 = 90 Pro⸗ zent des Einlösungsbetrages.
Es werden demnach vergütet: 8
Für Rℳ 12,50 Auslosungsscheine
= Eℳ 142,50, für ER.ℳ 25,— = Eℳ 285,—, für Hℳ 50,— =* FEℳ 570,—. 1
Die Einlösung erfolgt gegen Rück⸗ gabe der Auslosungsscheine und eines gleichen Nennbetrages in Schuldver⸗ schreibungen der Anleiheablösungsschuld der Stadt Friedberg.
Einlösungsstelle ist die Stadtkasse Friedberg (Hessen). Mit Ablauf des 31. Dezember 1943 hört die Verzinsung des Einlösungsbetrages auf.
Von früheren Verlosungen sind fol⸗ gegh. Auslosungsscheine noch nicht ein⸗ gelöst:
Gruppe A Nr. 4, 16, 103, 318,
Gruppe C Nr. 717.
Friedberg (Hessen), 1. November 1943.
Der Bürgermeister. J. V.: Poppe.
Auslosungsscheine Auslosungsscheine
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lungen
1 Nr. 260 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
—qngvn
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Prüfbefugnis für amtliche ü⸗ Prüfstellen für die Sphe saefh⸗
Erteilung der endgültigen fungen an „Oeffentliche wirtschaft“.
Druckfehlerberichtigung der Zweiten Anordnung zur Ergän⸗
sün der zur Durchführung der Verordnung über land⸗ chaftliche Kreditanstalten vom 22. Februar 1940 ergan⸗
genen Anordnungen vom 15. April 1 40, in Nr. 221/1943.
Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedin ungen bei ander⸗ weitigem Einsatz des Gefolgschaftsmitgliedes. Vom 1. No⸗ vember 1943
Anordnung Nr. 13 zur Sicherung der Ordnung in den Be⸗
trieben.
Zweite hheehgg ahe zur Anordnung XW/43 der Reichs⸗ stelle für Technische Erzeugnisse. Vom 4. November 1943.
Anordnung Nr. 2 zur Durchführung der Anordnung X V/43 (XV/43/2) der Reichsstelle für Technische Erzeugnisfe Vom 4. November 1943.
Amtliches Deutsches Reich
ö111““ der en tigen Fessrehegane für amtliche Prüfungen an „Oeffentliche Prüfstellen für die Spinnstoffwirtschaft“ Bkt. des RMfWEV. vom 26. Oktober 1943 — WN 1391, E IV b
Nachstehenden Prüfstelen: a) dem Oeffentlichen Warenprüfun iindustrie in Aachen, Emmichstr. 31, bheht b) dem Oeffentlichen Warenprüfungsamt für die Textil⸗ industrie der Höheren Textilfachschule in Cottbus, 'e) dem Oeffentlichen Textilwarenprüfungsamt der Fach⸗ schule für Textilindustrie in Forst Laufitz, 1 dem Oeffentlichen Warenprüfungsamt für das Textil⸗ gewerbe in M.⸗Gladbach⸗Rheydt,
dem Städt. Oeffentl. Warenprüfungsamt für das
Textilgewerbe in Reichenberg i. V., der Staatslehr⸗ und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien V., Spengergasse 20, dem Oeffentlichen Warenprüfungsamt für das Textil⸗ ewerbe Wuppertal in W.⸗Barmen, Gewerbeschul⸗ ftraße 34, dem Staatl. Prüfamt für das Wollengewerbe in Lambrecht / Rheinpfalz, dem Staatl. Prüfamt für das Textilgewerbe in Münch⸗ berg / Bayer. Ostmark, dem Oeffentlichen Warenprüfungsamt für das Textil⸗ gewerbe in Zittau, )) dem Oeffentl. Warenprüfungsamt für das gewerbe in Chemnitz Sa., m) dem Staatl. Prüfamt für Textilstoffe in Reutlingen, “ der Oeffentl. Warenprüfungsanstalt für das 8 “
Textil⸗
gewerbe⸗Seidentrockenanstalt Krefeld i. V. in Krefeld, 0) der Textilforschungs⸗ und Konditionieranstalt der In⸗ dustrie⸗ und Handelskammer in Reichenberg / Sudetenl., p) dem Oeffentl. Warenprüfungsamt für die Textil⸗ industrie in Greiz⸗Thür., —) dem Staatl. Materialprüfungsamt Berlin⸗Dahlem e — Abteilung Textilien — in Berlin⸗Dahlem ist gemäß Abschnitt III Ziffer 6 der „Anordnung über die Zulassung von Oeffentlichen Prüfstellen für die Spinnstoff⸗ wirtschaft“ vom 20. März 1940 — WN 407/40, I. Ang. (b) — (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 90 vom 17. April 1940) an Stelle der mit Erlaß vom 20. März 1940 — WN 407/40 II. Ang. — genehmigten vor⸗ läufigen Prüfbefugnis die endgültige Prüfbefugnis als „Oeffentliche Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft“ erteilt worden, und zwar für: zu a) alle und von der Aufsichtsbehörde be⸗ sonders vorgeschriebenen Prüfverfahren auf dem Fach⸗ gebiet Wollindustrie, zu b) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde und besonders vorgeschriebenen Hrn iesas sowie darüber hinaus für Sonderuntersuchungen auf dem Fachgebiet Textilindustrie, zu c) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde besonders vrßet riebenen Prüfverfahren auf dem Fachgebiet Wollindustrie, zu d) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde besonders vorgeschriebenen Prüfverfahren sowie auch darüber hinaus für Sonderuntersuchungen auf dem Fachgebiet Baumwoll⸗ und Wollindustrie zu e) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde besonders üresceet. Prüfverfahren auf dem Fachgebiet Wollindustrie, u f) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde besonders vorgeschriebenen Prüfverfahren auf dem ZSextilgebiet 1 “
Berl
für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pettt⸗
A 14% 4& ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ.ℳ.
— Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Bruckauftr
zusenden, insbe
Fetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk
Nande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen
am 3 Jage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ ndere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch
eawae.
zu g) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde 8 besonders vorgeschriebenen Prüfverfahren auf dem Fachgebiet Baumwoll⸗, Leinen⸗, Kunstseiden⸗ und Zell⸗ wollindustrie, zu h) einfachere Normprüfungen auf dem Fachgebiet Woll⸗ industrie, zu i) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde ““ besonders vorgeschriebenen Prüfverfahren auf dem Zeachgebiet Baumwoll⸗, Leinen⸗ und Wollindustrie, zu k) einfachere Normprüfungen auf dem Fachgebiet Baum⸗ woll⸗, Leinen⸗ und Zellwollindustrie, zu l) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde besonders “ Prüfverfahren darüber hinaus für Sonderuntersuchungen auf dem 8 gesamten Textilgebiet, zu m) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde bpesonders vorgeschriebenen Prüfverfahren sowie darüber hinaus für Sonderuntersuchungen auf dem Fachgebiet Baumwolle⸗, Leinen⸗, Wolle⸗ und Zell⸗ industrie, zu n) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde be⸗ sonders vorgeschriebenen Prüfverfahren auf den Fach⸗ gebieten Seiden⸗, Kunstseiden⸗ und Zellwollindustrie, zu o) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde be⸗ soonders vorgeschriebenen Prüfverfahren auf dem Textil⸗ ggebiet, zu p) alle Normprüfungen und von der Aufsichtsbehörde be⸗ sonders vorgeschriebenen Prüfverfahren auf den Fach⸗ gebieten Woll⸗, Kunstseiden⸗ und Zellwollindustrie, zu q) alle an Textilien vorzunehmenden Normprüfungen und Prüfverfahren sowie für alle sonstigen in den Arbeits⸗ bereich fallenden Aufgaben. „Im FEinvernehmen mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister ist angeordnet worden, daß die obengenannten Prüfstellen künftig nachstehende Bezeichnungen zu führen haben: zu a) „Oeffentliche Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft in Aachen“, zu b) „Textilprüfanstalt (Oeffentliche Prüfstelle die ööö.“ in Cottbus“, „Oeffentliche Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft in Forst (Lausitz)“, „Textilprüfanstalt (Oeffentliche Prüfstelle die Seseenefinwerischafh in M.⸗Gladbach⸗Rheydt“, „Oeffentliche Prüfstelle für die Spinnstoffwirt in Reichenbach . „Staatslehr⸗ und Versuchsanstalt für Textilindustrie “ Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft) in Wien“, zu g) „Oeffentliche Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft in Wuppertal⸗Barmen“, zu h) „Oeffentliche Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft in Lambrecht“, „Oeffentliche Münchberg“, „Oeffentliche Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft in
Zittau für die
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zu d) für
zu e)
zu i) Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft in
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Textilprüfanstalt (Oeffentliche Prüfstelle Spinnstoffwirtschaft) in Chemnitz, Sa.“, „ „WTextilprüfanstalt (Oeffentliche Prüffstelle Spinnstoffwirtschaft) in Reutlingen“, „Oeffentliche Pre sstelle für die Spinnstoffwirtschaft in Krefeld“, 8 zu 0) „Oeffentliche Prüfstelle für die Spinnstoffwirtschaft in Reichenberg/ Sud.“, zu p) „Oeffentliche Prüfstelle für die Greiz/Thür.“. 8 Berlin, den 26. Oktober 1943. v 1“ Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und b A.: Nippe Druckfehlerberichtigung der Anordnung des Reichsministers für Ernährung und Land⸗ wirtschaft vom 20. September 1943; Reichsanzeiger Nr. 221 Die Ueberschrift meiner im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 221 veröffentlichten Zweiten Anordnung vom 20. September 1943 enthält einen Schreibfehler. Statt „Zweite Anordnung zur Ergänzung der zur Durchführung der Verordnung über ECPV“ Kreditanstalten vom 22. Februar 1940 (RGBl. I S. 417) ergangenen An⸗ ordnungen vom 15. April 1940 — Reichsanzeiger Nr. 90 — und vom 1. Juli 1942 — Reichsanzeiger Nr. 183"2 muß es heißen: „Zweite Anordnung zur Ergänzung der zur Durchführung der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten vom 22. Februar 1940 (RGBl. I S. 417) ergangenen An⸗ ordnungen vom 15. April 1940 — Reichsanzeiger Nr. 90 — und vom 1. Juli 1942 — Reichsanzeiger Nr. 183“7. Berlin W8, den 1. November 1943. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. “ J. . De. Ehealgen..1
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ng der Arbeitsbedingungen bei anderweitigem Einsatz des Gefolgschaftsmitgliedes 38 Vom 1. November 1943
Um während der Dauer des Krieges einen Einsatz der Ge⸗ folgschaftsmitglieder auf anderen Arbeitsstätten als denen, für die sie eingestellt sind, zu ermöglichen und um damit zugleich auch die kriegsnotwendige Verlagerung von Betrieben und Betriebsabteilungen (Industrieverlagerung) zu erleichtern, ordne ich auf Grund des § 1 der Verordnung über die Lohn⸗ gestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. I S. 691) und des §2 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Lohngestaltung vom 23. April 1941 (GBl. I1 S. 222) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RGBl. I S. 347) folgendes an:
Abschnitt I Das Weisungsrecht
§ 1 Das erweiterte Weisungsrecht des Betriebsführers
Ist zur Erfüllung unaufschiebbarer Aufgaben von beson⸗ derer staatspolitischer Bedeutung der Einsatz von Gefolgschafts⸗ mitgliedern eines Unternehmens auf einer anderen Arbeits⸗ stätte als derjenigen, für die die Einstellung erfolgt ist, ge⸗ boten, so kann der Betriebsführer das einzelne Gefolgschafts⸗ mitglied dauernd oder vorübergehend auf dieser anderen Ar⸗ beitsstätte beschäftigen (Versetzung, Abordnung).
In vertrauensratspflichtigen Betrieben hat der Versetzung oder Abordnung von Gefolgschaftsmitgliedern eine Beratung im Vertrauensrat voranzugehen
“ Besondere Bedingungen bei Versetzung im Zuge einer Verlagerung von Betrieben
Sollen Gefolgschaftsmitglieder im Zuge einer Verlagerung von ganzen Betrieben oder Betriebsabteilungen dauernd auf einer anderen Arbeitsstätte beschäftigt werden, so kann die Versetzung nur dann auf Grund des erweiterten Weisungs⸗ rechts des Betriebsführers erfolgen, wenn die Verlagerung auf behördliche Anordnung oder unter behöglicher Billigung erfolgt.
Einschaltung des Arbeitsamts
„Handelt es sich um eine Versetzung, so hat der Betriebs⸗ führer vor der Versetzung Anzeige an das für die abgebende Arbeitsstätte zuständige Arbeitsamt zu erstatten. Erhebt das Arbeitsamt Einspruch, 69 hat die Versetzung zu unterbleiben. Ist es zweifelhaft, ob die Abordnung oder die Versetzung eines einzelnen Gefolgschaftsmitgliedes aus Gründen der Er⸗ füllung unaufschiebbarer Aufgaben von besonderer staats⸗ politischer Bedeutung oder aus sonstigen Gründen geschieht, so entscheidet auf Anruf durch den Betriebsführer oder durch das beteiligte Gefolgschaftsmitglied das Arbeitsamt endgültig.
Abschnitt II Die Versetzung § 4 Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Falle der Versetzung
In den Fällen einer Versetzung gelten jeweils die Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen, die auf der neuen Arbeitsstätte für die dort auszuübende Tätigkeit maßgebend sind
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Versetzungsgeld
Den verheirateten Gefolgschaftsmitgliedern hat der Be triebsführer im Falle der Versetzung ein Versetzungsgeld zu gowähren, falls aus Anlaß der Versetzung das Gefolgschafts mitglied nicht täglich nach Hause zurückkehren kann.
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz oder die von ihm beauftragten Stellen bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen verwitwete, geschiedene oder ledige Gefolgschaftsmitglieder den verheirateten in bezug auf die Ge währung eines Versetzungsgeldes gleichgestellt werden.
Das kalendertägliche Versetzungsgeld darf in den Fällen einer vom Betriebsführer seaenga. Unterkunft und vollen Verpflegung im Lager für die ersten sechs Monate den Betrag von 2,50 Rℳ, für die weitere Zeit den Betrag von 1,50 F. ℳ nicht überschreiten.
In allen übrigen Fällen ist ein nach der Tätigkeit gestaffeltes kafendertägliches Versetzungsgeld in der folgenden Höhe zu⸗ ässig: Tätigkeitsgruppe des
ppe Versetzungsgeld efolgschaftsmitgliedes
i. d. ersten 6 Monaten f. d. weit. Zeit
2,40 3,20 Fen 4,80 5,60 6,40