1943 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1943. S. 2.

8v 8 bi mit § 2 der Verordnun Schecks und RTE⸗Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Eine der Versetzung unmittelbar onassen Iednung g .h 8 ber die Lohngesfaltan, Mchal⸗ vom 10. Bepeennbee 1548 (Deutscher Reichsanzeiger ini äfi zu der neuen Arbeitsstätte ist auf die Zeit dieser sechs Monate z 23 April 1941 (RöBl. 1 8 ö222) und der Verordnung und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September W A ch v11““ re; Ministerpräfident Tojo und Finanzminister Kaya über die Rüstung anzurechnen. ..““ 111111“*“ üben die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für 1943) wird bestimmt: b irtf aftsteil b 1“ v1.“ 11X“A“ Welche Gefolgschaftsmitglieder in den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RSBl. I1 S. 347) Das Warenverzeichnis (Anlage zur Anordnung XV/R49) * agkebe d 3 e 8 BZ“ 88 5. November. Ministerpräsident Tojo hat in einer großen gruppen einzureihen sind, wird im Erlaßwege bestimmt. ordne ich für den Bereich der privaten. Wirtschaft folgen⸗ wird wie folgt ergänzt: 8 2 me der wirtschaftlichen Organisation H nehmender Größe mit steigenden Kosten vor sich. Eine Bestäti⸗ üt 8⸗ 88 ; 1“ fröffneie, die Hauptaufgaben § 6 des n 1 L““ Ein Vortrag von Prof. Wagemann in Essen gung des Satzes von den wachsenden Kosten fundierender und r sind ee Uiet heswintgegeben. 1“ 8 1 1 Auf der ersten Winterveranst . 1“ integrierender Tätigkeit erblickt Prof. Wagemann in der Tat⸗ 88 ““ Fenhtt. tsbeihilfe 8 5 ; 8 3 1 88 len Winterveranstaltung der Voltkswirtschaftlichen ß die Aus zemeinde E besondere des Flugzeugbaues. Hierzu gehört auch die gemeldete 8 Unterhal cn hilf v Der Betriebsführer oder seine Beauftragten haben fort⸗ Bei Waren⸗Nr. 434,010 Ofenrohre und Knie) erhält in Vereinigung im rheinisch⸗westfälischen Industriegebiet in Essen sache, daß die Aus gaben der Gemeinden, auf den Kopf der Be⸗ Neugestaltung der Zentralbehörden. kod betonte, daß 88 schnell Der Betriebsführer hat verheirateten und den diesen nach laufend im Betriebe die Arbeitsdisziplin zu überwachen und Spalte „Bemerkungen“ der erste Absatz folgende Fassung: prach Professor Dr. Wagemann, Präsident des Deutschen Insti⸗ sind, d 8 18eehe die Uin h W“ da. gnen die wembinden und cnergisch handeln und sich nicht an veraltete Traditionen in § 5 Abs. 2 gleichgestellten Gefolgschaftsmitgliedern, die nach Verstoßen entsprechend den 88 2 bis 5 entgegenzutreten. -IL vLieferung auch gegen RTE⸗Marken, 6 uts für Wirtschaftsforschung, Berlin, über das Thema „Probleme neigt ““ 1—“ 88 nn zenücst g. ser Verwaltung klammern werde Weiter werde eine Ein⸗ b nach Hause Lüeüchesden 82 lautend auf 1 kg und auf 25 kg“. 1 E-egen Organisation“. Er führte etwa folgendes zuführen die für die Großsladt sppisch sind 1S de hanae den.. 1eö AAX“ können, eine ÜUnterhaltsbeihilfe zu gewähren, falls die Lohn⸗ 898 8 1 b . 8 3 3 aber die Ausgaben der einzelnen Verwaltungszweige, dann sieht 11““ ini oder Gehaltsbedingungen auf der neuen Arbeitsstätte all⸗ Der Betriebsführer kann Verstöße der Gefolgschaftsmit⸗ 9 2. 1 Die Kunst der Organisation ist die Grundlage der gesamten man, daß die Kosten mit der Gemeindegröße nicht etwa inden. veighn E1114“ shrach Feanzm mister L“ gemein ungünstiger als auf der bisherigen Arbeitsstätte find. glieder gegen die Ordnung (Arbeitsdisziplin) oder Sicher⸗ Folgende Erzeugnisse werden neu aufgenommen: hesssce e Kultur. Sie bedeutet, wie einmal der Führer selber wie nach dem Gesetz der Massenproduktion zu erwarten wäre, als Fits 114“ b EE Die Unterhaltsbeihilfe hat für die im neuen Betrieb übliche heit des Betriebes mit Verwarnungen oder Geldbußen nach vs 8 Se hat, vorweg die Gewinnung und Zusammenfasung sondern vielmehr beträchtlich steigen. Die Tendenz wachsender anleihen Zöuu. beitszei x ied je Kalendertag voll auszugleichen, Maßgabe der folgenden Bestimmungen ahnden, auch wenn. Waren⸗ Ein⸗ Erzeugnis⸗ 8 8 von Menschen und Kräften und sodann ihren Einsatz. Wage⸗ Kosten mit zunehmender Verstädterung gilt übrigens nicht nur ien. Di v1u““ rbeitszeit den Unterschied je Kalendertag voll auszugleichen, Maßgabe folgen Bej gen 5. 9 - it Er Bemerkungen mmann bezeichnet die Funkti 1 eren La Daraus gebracht seien, Die Unterbringung habe somit 95 % überschritten 68 sich bei gleicher Tätigkeit für das Gefolgschaftsmitglied eine solche Maßnahme bisher weder in gesetzlichen Vor⸗ Nr. heit bezeichnung faffun öö 1 Zus mmen⸗ ne h ngfch ndd, sondern ücch in anderen Ländern. Daraus er⸗ und beweise damit, daß der Kriegsfinanzierung keine Schwierig 8 us den vor und nach der Versetzung maßgebenden tatsäch⸗ schriften noch in Bestimmungen der Betriebsordnungen oder des Unsatzes mit Formievene⸗ Schon Uden ; ber Großstädte. e 13 Gee e Sg lichen Lohn⸗(Gehalts⸗)ätzen ergibt. . arbeitsvertraglichen Regelungen vorgesehen ist, und zwar: h14232 /030 Eiserne Heiz⸗ und Lieferung auch gegen RTE⸗ leistungssteigernde Kraft der Arbeitsteilung oder Differenzierung 8 88 lraft wei große S- für eine Erweiterung der Produktions⸗ 1 Näheres wird im Erlaßwege bestimmt. 1. leichte Verstöße, 3 B. einmalige Unpünktlichkeit, mit 1 Kochöfen EEEe“ Aber selbst in der modernen Betriebslehre ist ihr eben⸗ Ein Jahr Kupferaktion 1 lahres sesen durc engezahlis unirn T ees uan Sänh neunge mündlicher oder herige ezugschein bürtiges Gegenstück, nämlich die Zusammenfassung oder Inte⸗ Vor Jahresfrist konnte Dr.⸗Ing. Lühr als beauftragter Sach⸗ angegebenen öffentlichen Anleihen etwa 1,32 Mrd. Yen aufge⸗ k

87 G 8 chriftlicher Verwarnung; e beeg e tion, bisher sehr stiefmütterli 1 D 8 Es 8 9 Verstö . B. unent 3 2-H 282 IT“ gration, bisher sehr stiefmütterlich behandelt worden. Der Vor⸗ iter dem Reichsminister für Rüs iegspr de - 8 . Ni 2. schwerere Verstöße, z unentschuldigtes oder grund 435/010 . Kohlebadeöfen Lieferung nur für kriegswich⸗ tragende veranschaulichte an dem Beispiel der modernen Methoden ö ekezemerden. Halgfaheahthenah nnetgn V eiepenee b 2 1

habe im ersten Halbjahr durchschnittlich etwa 6,9 Mrd. gegenüber

Uebersiedlungsbeihilfe loses Fehl 8 lchuldrgte 8 oses Fehlen, wiederholte Unpünktlichkeit oder eigen⸗ tige Bermendungs⸗ Ge. der Schuhfabrikatt Eeeebe mipbe de r, de 1 n, 9 Verlegt ein verheiratetes oder ein diesem nach § 5 Abs. 2 mächtiges oder vorzeitiges Verlassen der Arbeitsstelle Blsherige Bezuͤgschein⸗ 8.— 88111““ „3 e sollte, diejenigen Kupfer⸗ und Bleimengen, die innerhalb der Wirt⸗ 5,1 Mrd. im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres betragen gleichgestellktes Gefolgschaftsmitglied den Wohnsitz in die Ge⸗ sowie Wiederholung leichter Verstöße, mit einer Geld⸗ 1.6. 8 bezeichnung: „Kohlebade⸗A schhärfste Differenzierung und ebenso durch Sen sache 8 86 schaft durch andere, reichlich vorhandene Austauschstoffe ersetzt Fe erblickt hierin einen Beweis für die lebhafter werdend gc; : Se Arb itsstätte liegt, und fallen des⸗ buße bis zum Höchstbetra eines durch schnittlichen Tages⸗ öfen“ Br 8 8 d 8 8882 rchgreifende Integration werden können, unmittelbar der Rüstung zuzuführen. Trotz Wirtschaftstätigkeit. Neben der Akkumulation der Finanzierun 8 9 die degn.⸗ 8S 4 8. bedie or⸗ 112 5 g 9 hen Tag f ein Großbetrieb mit dem Kennzeichen einer besonderen Kosten⸗ mancher Anfangsschwierigkeiten hat diese Aktion dank des Ein⸗ hütel sei deren Verteisung von größter Bedeutung. Bisher se wegen die Leistungen nach 5 9 dieser 2 ung g erd 8 b. 1 85 r n konn. 1 . b öö“ ier das Investitionsgeset sehr 11“ oder zum Teil fort, so kann eine Uebersiedlungsbeihilfe ge⸗ erhebliche Verstöße, z. B. wiederholte Verstöße nach V -Ssre ns 1“ b——8 8 über die Differenzierung und Integration gipfelten übertroffen. Es konnte als Ertrag der ersten Jahkesbilang für werde im Bereich besonders des e ein 9a2 gystem währt werden. Die Höhe der Uebersiedlungsbeihilfe wird Ziff. 2 oder bewußte Widerspenstigkeiten gegen Anord⸗ 430/236 Stck. Bratpfanne für Waren⸗Nr 430/030, lautend 3 8 Enisctiee daß. 8 der Formierung, also der innerbetrieblichen die Bedürfnisse der Rüstungsfertigung ein Kupferquantum zur eingeführt werden. Bei wichtigen Rüstungsunternehmen werd Erlaßwege bestimmt. 1 nungen des Betriebsführers oder seines Beauftragten 8 Elektro⸗Herd I“ - erganisation, mit der zunehmenden Größe des Betriebes die Verfügung gestellt werden, das erheblich über den ursprünglich das Rüstungsministerium künftig den Finanzierungsplan allein 3 mit einer Geldbuße bis zum Höchstbetrag eines durch⸗ e, auf 1 Stück. Integration steigende Kosten verursacht, die nur durch die Ver⸗ vorgesehenen Ablieferungsziffern lag. aufstellen. Das Finanzministerium habe nur für die Beschaffung 28 cem B 8 billigungen infolge Differenzierung überdeckt werden. Die glei⸗ Diese Bemühungen werden auch weiterhin nicht nachlassen und dieser Finanzierungsmittel zu sorgen, wobei die Wünsche von chen Schwierigkeiten erwachsen auch schon bei der Fundierung, ihrerseits zu einem weiteren Ausbau der deutschen Rustungs⸗ seiten der Produktion nach Möglichkeit berücksichtigt werden sollen

Abschnitt II 8 8 1 8 ttlichen Wochenverdienstes. Die Abordnun 8 schni Berlin, den 4. November 1943. S 8 8 ddenn die Zusammenballung der produktiven Kräfte geht mit zu⸗] produktion beitragen. Das dem gegenwärtig tagenden Reichstag vorgelegte § Der komm. Reichsbeauftragte für Technis sse. tragsbudget sich aup 129 Mill. Yen, wovon 67 Nük.;

3 1 - Die Erteilung der Verwarnung sowie die Verhängung der 5 2 8 it Findwirtse 8 . rbeitsbedingungen im Falle der Abordnun ie g g sowie gung d 1 1 Dr. Kemna. 8 8 3 Rüstun gaschentterund daß Hondelsministertum, 54 Mill 8 s 9. Hec; 6” . 88 1 n er. Geldbußen erfolgt durch den Betriebsführer oder durch ein 8 8 18 Wirtschaft des Auslandes v tabgenboßen Heführt fs egss Tsaer herr dax Rüstungsministerium und 5 Mill. Ven für das Transport⸗ un Das Gefolgschaftsmitglied hat während der Dauer einer von ihm beauftragte leitende Person; die Verhängung von 68 Reues Zahlungsabkommen zwischen Schweden und Finnland] sst, besteht gegenwärtig ein vertragloser Zustand, der durch einen das Verkehrsministerium vorgesehen sind, Auch die kleineren Be vorübergehenden, der Erledigung ganz bestimmter, fest um⸗ Geldbußen nach Beratung im Vertrauensrat, wenn ein ö“ 1 Selsinki, 5. November. Am 1. November 1913 wurde in Stock⸗ völligen Bitfllstand des Warenaustausches gekennzeichnet ist. Im träge für die anderen Ministerien sind für eine Umgestaltung de rissener Aufträge dienenden Beschäftigung auf einer anderen solcher besteht. 8 Anordnung Nr. 2 8 1 holm ein neues Zahlungsabkommen zwischen Schweden und Fän⸗ letzten November⸗Drittel werden in Bukarest slowakisch⸗rumänische Fen des ch die newen Nse e ettenge Arbeitsstätte (Abordnung) Anspruch auf die gleichen Lohn⸗ In Betrieben, in denen kein Vertrauensrat besteht, hat der zur Durchführung der Anordnung XV/43 (XV/43/2) der land unterzeichnet. Das bisher geltende Abkommen vom 14. Juli Wirtschaftsbesprechungen aufgenommen werden. Dabei dürfte von in 8 beiden voran⸗ und Arbeitsbedingungen wie auf der bisherigen Arbeitsstätte. Betriebsführer die Verhängung einer Geldbuße alsbald dem MReeichsstelle für Technische Erzeugnisse 1942 war von finnischer Seite gekündigt worden und verlor am der Fhecerenge hen moch nicht geklärten Preisfragen der Umfang des Ministerien unverbragrcht ebriebe sind g 111.4.““ ““ § 9 u“ Feeiter des für den Betrieb zuständigen Arbeitsamtes als Be- 8 Vom 4. November 1943 16e6“ Oteöber 6 b Gültigkeit. Bei den Verhandlungen kommenden Wirtschaftsaustausches mit Rumänien abhängen. Staatsanleihen als Deckungsmittel fanc. , 1b 8 rieb zustär 8 8 8 111. 8 finnischerseits festgestellt, daß eine Transferierung von ö 1 Es 8 1 . 1 1 fauftragten des Reichstreuhänders der Arbeit anzuzeigen. Das Anleihezinfen. Deor enden, Miet; Zinsen für sch Abordnungsgeld gleiche gint in aeüfiche Betrieben bei Vera ane 8 Geld⸗. Auf Grund des § 8 der Anordnung XVW/43 der Reichsstelle 1 disbe hehinsen EA11“ Vellen gür schne⸗ 8 Hulgarische Mläne zur Verwertung der Sojabohne 8 schaftsmitglied in den Fällen der Abord⸗ buße von mehr als einem durchschnittlichen Tagesverdienst. für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE⸗ ische Kredite an Finnland wegen der schlechten Valutalage Finn. 0b if iker Nien lektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Soweit das Gefolgschaftsmitglied in den Fällen der Abord⸗ 1 „mehr als einem durchschnittlichen Tagesverdienst. RTXE-PMarken fißr EEr 8 811 ands nach dem 31. Oktober 1943 nicht mehr erfolgen könne. Sofia, 5. November. Von bulgarischen Chemikern wurden Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ nung nicht mehr täglich nach Hause zurückkehren kann, steht Die Verhängung einer Geldbuße wird in diesen Fällen 18 und für Erzeugnisse aus Eisen und Das gleiche gelte für Amortisierungsbeträge vorgenannter Art. Versuche angestellt, aus Sojabohnen Milch und Käse herzustellen. am 6. November auf 74,00 lam 6. November auf 74,00 Eℳ) ihm ein Abordnungsgeld (Auslösung) zu. weit unwirksam, als ihr der Leiter des Arbeitsamts als Be⸗ 10. September 1943 (Seutscher Reichsanzeiger Das neue Abkommen enthält demgemäß keine Bestimmungen über Man weiß von Erfolgen zu berichten. Die hüchshaftcest der für 100 kg. Das kalendertägliche Abordnungsgeld darf in den Fällen auftragter des Reichstreuhänders der Arbeit binnen einer und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September den Transfer von Kapitalerträgen. Im übrigen schließt es sich auf chemischen Wege erzielten Milch soll die gleiche wie bei der iner Betriebsführer gestellten Unterkunft und vollen Woche nach Zugang der Anzeige widerspricht. 1943) wird angeordnet: .“ 8 inhaltlich an das bisherige Zahlungsabkommen an. Eine Aus⸗ Kuhmilch sein. Sie wird sogar als höher bezeichnet. Danach ist es 8 1 ä einer vom Betrichsftihrer gestelten Unterklnft un ollen 1 zeig G 8 8 nahme macht die Bestimmung über Lizenzabgaben, die nur möglich, aus einem Kilogramm Sojabohnen ungefähr 6—7 Liter Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Verpflegung im Lager für verheiratete und den nach § 5 Geldbußen können vom Lohn oder Gehalt einbehalten wer⸗ hG 8 ͤ 29. Februar frei nach S überwi Milch mit einem Fettgehalt zwi b D 8 erpflegung 1 verhe und den nach § 5⁵. Geldbußen vom Lohn od lt ein en we .g noch bis zum 29. Februar 1944 frei nach Schweden überwiesen ilch mit einem Fettgehalt zwischen 5 und 10 % herzustellen. Der Prag, 5. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B Abs. 2 dieser Anordnung gleichgestellten Gefolgschaftsmitglie⸗ den. Sie sind vom Betriebsführer an die für den Betrieb Zu § 5 Stückeln und Zusammenfassen von RTESchecks werden können. Die spätere Regelung der genannten Transfer⸗ Gehalt an Eiweißstoffen wird mit 35 % bis 45 % angegeben. Der Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ dern den Satz von 2,50 H. ℳ, für ledige Gefolgschaftsmitglie⸗ zuständige Kasse der NSV. zu überweisen. und RTE⸗Marken fragen 11 künftigen Verhandlungen vorbehalten. 8 trans⸗ 8 d8 hergegeeen Miülc hht kren glich 88 me hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G. 99,10 B., Nehemg —₰: . * 2 1 8 / ( 9 dor 15 jos z der T 1 ten i t. an e⸗ 232 5 B. 9 S’ 9 1 7 § 4 (1) Die im Abschnitt IV Abs. 4 der Anordnung Xv/48/1 ferierbare Zahlungen bleiben entweder bis zu diesem Zeitpunkt zucker, der in emmearihen weee 1 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York g schäftigt sich in Sofia mit den Einzelbeiten der chemischen Ver. 24,98 G., 25,02 B. Paris 49,95 G., 50,05 B., Stocholm

der den Satz von 1,50 Rℛℳ nicht überschreiten. lt dd den, in F. 8 Bett In allen übrigen Fällen ist ein nach der Tätigkeit ge⸗ In den Fällen, in d ich der Betriebsfü irk vom 10. September 1943 bestimmte Entwert der in ungeregelt oder werden, in Finnmark umgewandelt, auf ein Sperr⸗ EI““ In a en 1 g In den Fällen, in denen sich der Betriebsführer eine wirk⸗ 1““ ntwertießtg, ver inx g .. an t d fahren und erwägt die technische Ausnutzung der Versuche zur 5,802b ü 8 5 staffeltes kkalendertägliches Abordnungsgeld in der folgenden same Unterstützung durch Einschaltung der Deutschen Arbeits⸗ Schecks zusammengefaßten Marken hat in der Weise zu er⸗IM Warenaustausch ö vea selitn SHehsne Massenerzeugung von Sojamilch. 8ng v8LIEEöö 14““ 48 Höhe zulässig: 8 fiünt e pricht empfiehlt es sich, diese neben den betrieb⸗ f S u“ . 1g. gen kammerwechsel, die 1943 fällig werden, unterliegen keiner Trans⸗ vgrenes ,95 G., 50, , Sof ,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., Tätigkeitsgruppe des Verheiratete oder Ledige lichen Maßnahmen anzurufen mit dem Datum der Scheckausstellung zu versehen sind. feerbeschränkung. Finnische Se und Zinsabschnitte in irki Buda 5. Novemb N Alles i G 3 hrän Zinse 1 er Ausbau d isenb pest, 5. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam Marken, deren linke untere Ecke abgetrennt ist, sind ledig⸗ 8 vrerfnichen Mährung ergalten, olange sie notleidend bleiben, 8g er-Eehn der Hoß in der türischen ges Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, 903, Ehea ã eisskriptionsfrist. 3 ailand 17,77, Ner k —,—, Paris 6,81, Prag 82 La-eese za. 1“ Istanbul, 5. Novembex. Verkehrsminister General Ali Fuad] 11,71, Sofia 4,1818 Herga,s (gi, 1 a 512erng 13,62, Preßburg Cebesoy gab anläßlich der 20⸗Jahrfeier der Republik eine Er⸗ London, 5. November. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 %,

2. 5 . 8 „o †o ; 430/235 . Bratpfanne für . degression entwickeln konnte. Die weiteren Darlegungen des satzes aller beteiligten Stellen den erwartete

Gefolgschaftsmitgliedes Gleichgestelltte— § 5

8 1 a 1 lich von der Belieferung des Verbrauche sgescht 3 Hält der Betriebsführer eine betriebliche oder nebenbetrieb⸗ g Abschnitt 8 Abs b der Kasbaune 1d, par .

G Wachsender Stahlmangel in England 1 klärung über den Aufbau des türkischen Verkehrswesens ab. Die Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40

nicht für oder sind diese er⸗ folgende Fassung: öpft, so hat er unverzüglich bei Inländern beim Leiter 1 8 B. ü 4 B“ b hn. w des zuständigen Arbeitsamts als Beauftragten des Reichs⸗ „(6) Entwertete Marken sind bis zum Schlusse des der deek vaseghc 88 e b engetencaeet haben, Fin Fergte Nel, 888 e1108n I. Seochotne 16,18. 1,08, Buenos Aires treuhänders der Arbeit, bei Ausländern (einschl. Protekto⸗ Ausstellung des Schecks folgenden Kalendervierteljahres . e 5.Rovember. Nach einem Bericht der „Dailn Mail“ wird sende befördert gegen nur 522 Millionen im Jahre 193. Im 83,84 %, Schamesni Tschungting⸗Holler .,—. 8 3 8 8 3 Füres 1 lle Buchungsbel wölf Monate l zub 1 —ddie Londoner Waterloobrücke über die Themse in kürzester Frist gleichen Zeitraum stiegen die Gütertransporte von 1,5 auf Amsterdam, 5. November. (D. N. B.) [12.00 U 4 4 8,— 5,35 b11“ ünd Schutzangehörigen des Deutschen Reichs) 2 S. L baa emölf ang aufzu ewahren. aobgebrochen, um als Schrott eingeschmolzen zu werden. Selbst 5,3 Millionen t, und die Einnahmen der Staatsbahnen erhöhten (Amtlich.] Berlin —,— London —,— F m übricen sind die Vorschrift des § 5 dieser Anordnur sowie bei Ostarbeitern bei der zuständigen Polizeistelle An⸗ (3) Die eingenommenen RTE⸗Marken, die in RXE⸗Schecks ddie zu Bruch kommenden Betonteile sollen, wie das Blatt weiter sich von 15,1 auf 87,2 Mill. Türkpfund. Die Zahl der Post⸗ —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki Vorschriften des § 5 dieser Anordnung zeige zu erstatten. 8 zusammenzufassen sind, sind je Scheck getrennt in übersicht⸗ meldet, restlos für die Herrichtung von Startbahnen auf Militär⸗ ämter und Postagenturen, die zur osmanischen Zeit nur 688 b⸗⸗ —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Ozlo —,— inngemäß anzuwenden. 66 licher Form aufzubewahren (durch Aufkleben, Bündeln oder flugplätzen ausgenutt werden. Diese Maßnahme ist ein Beweis tragen hatte, hat sich auf 1670 erhöht. Der Postverkehr in den Kapenhagen —.—, Stocholm. 14,81 —44,90, Prag —,—. 8 Abschnitt IV Ein Abdruck.*) dieser Anordnung ist in den Betrieben an Zusammenfassen in Umschlägen). für den wachsenden Stahlmangel in England. Zörsern wurde erst in der Republit eingeführt. Heute gibt es in] —Fürich, 5. November. (D. N. B.) 11140 Uhr.] Paris 6,02;, Ermächtigung, Geltungsbereich nkrafttreten geeigneter, den Gefolgschaftsmitgliedern zugänglicher Stelle EC11“ 1 b .“ ke-Senhg; 111““ veregrabhennetz mehon Eb111 8” 28723 . 1 8 8 8 zum Aushang zu bringen. 8 1“ 71 .. e 3b d 8 588 C öea;.xr Anleihe untergebracht In Ankara und Istanbul wurden Funkstationen errichtet. Vor Lissabon 17,71 ¼, Stockholmm 102,67, Oslo 88,28 B. Kopenhagen § 10 8 8 1 Zu § Uebergangsvorschriften Paris, 5. 893 Ser Finanzministerium teilt mit, daß die der republikanischen Zeit gab es außerhalb Istanbuls nirgends 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb Die Betriebsführer und ihre Beauftragten, die dieser An⸗ Aufträge über Erzeugnisse des Warenverzeichnisses (Anlage ETb“ Feetssischen mneies in Form von einen öffentlichen Fernsprechverkehr. Heute gibt es in Istanbul 8,75 B., östanbul 3,50 B. Bukarest 2,37 B., Helsinki 8,7718 [bevollmächti 8 ordnung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandeln oder sie zur Anordnung XV/43), die bisher nicht bezugsgeregelt 2eigen Schatzscheinen in Höhe von 10 Milliarden ffrs⸗ ge.] über 18 000, in Ankara über 7000, in Izmir nahezu 3000 und in Preßburg 15,00, Buenos Aires 96,00 Japan 101,00, Rio 22,25 B. Der Generalbe 0 mächtigte für den Arbeitsein satz kann im umgehen werden gemäß § 2 der Verordrn ber bis Lhhn⸗ 5 d 1 ht bezugsge egel zeichnet ist. Es wird dabei mit Befriedigung festgestellt, daß die 63 weiteren Städten und Landbezirken nahezu 6000 Fernsprech⸗ Kopenhagen, 5. November (8 N B.) London 19,34 New Erlaßwege die zur Durchführung und Ergänzung dieser An⸗ gestaltungvom 25. Juni 1938 RBl 1 ng 6 ie s waren, oder die in das Warenverzeichnis gemäß § 1 Abs. 3 Zeichnung in etwas mehr als einer Woche erfolgte. Schließlich teilnehmer. Von 15 Städten bzw. Bezirken aus kann heute auch York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80 Zürich ordnung notweudigen Bestiramnunigen tref n eleh . ö 85 18 878 8 68 a 8 E1113“ 8 88 18.e... 5 sind vom, hingewiesen, daß ein großer Teil der Anleihe an den mit dem Auslande gesprochen werden. 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00 Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz oder die der Arbeit mit Gefängnis Gialdsteake suneetrenhänders Hersteller an den Groß⸗ oder Einzelhandel sowie vom Groß⸗ G 98 88 1— 8 2 der Arbeit mit Gefängnis und Geldstrafe, letztere in unbe⸗ handel an den Einzelhandel - 9 d Stich 6 Be 8 F. - G 8 2 z den Arbe Arbeit m veeteis und Geldfieat⸗ n a. andel e en Einzelhandel auch nach dem Stichtag des Be⸗ 1 6 Feg Stockholm, 5. November. (D. N. B.) London 16,’85 G. ven c9nb ““ g dicfü hiese⸗ oder auf .“ 8 der Bezugseeheliing ohne Entgegennahme von RTE⸗ Weitere 2 Milliarden Lei für die rumänischen Eisenbahnen Die Inflation in Tschungking⸗China - B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Anor g z des § er Dritten Durchführungsbestimmungen zum Ab⸗ Schecks oder RTE⸗Marken auszulie ern, wenn sie vor dem 8 S e“ des Auf 2 der Prüsseh —,— G., 67,50, B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 J ; f s en Bukarest, 5. November. Zur Fortsetzung des Aufbau⸗ und Bangkok, 4. November. Nach den letzten amtlichen Angaben der Amsterdam 8 223,50 gch V 87,60 G., 87,90 S.

daß die in dieser Anordnung nur als ulössig bezeich schni Kriegslö h Sti g ss g ezei et schnitt III (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung Stichtag erteilt und mit Eisenbezugsrechten belegt oder zur Investitionsprogramms der rumänischen Eisenbahnen benötigt die Tschungking⸗Regierung nimmt die Inflation immer unaufhalt⸗ Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washingt 15 G 20 B., Helsinkt samere Formen an. Der Großhandelsindex betrug im Januar 8,35 G. 8 59 1 8 ashing vn 5 G., 4,20 B., Helsinki ¹ 8 5., 8,59 B., Rom 00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G.,

Leistungen gewährt werde üss Z11““ 885 9e 94 p; Niof Ztej G , - stungen gewäh erden müssen vom 2. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2370) in Verbindung Lieferung aus dem Fertigungsteilkontingent bzw. Fertigungs⸗† Eisenbahnverwaltung weitere 2 Milliarden Lei. Die autonome dres 109e der. vng gfach

8. 1942 das 31 fache des Jahres 1939, im Januar 1943 das 82 fache 3,82 B. Madri 22,00 G. 3

F, MNadrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G.,

1“ b Fenenis urchführungebestimmungen zum Ab⸗ vollkontingent bestätigt waren. 8 Frersa watenn 8. 114“ E.. d im September das lgfache. Aus diesen Ziff bt 3 d 3 8. 98* e) de haftsveror D9GG 1 ei den öffentlichen Kreditinstituten Anleihen in Höhe von und im September das 143 fache. Aus diesen Ziffern geht hervor, %„₰ 8 1 Geltungsbereich 8 Umwandlung uneinbringlicher Ordnungsstrafen in Ersatz⸗ b Kse 2 Mrd. Lei aufzunehmen. Als Garantie für die Rückzahlung daß die Iuflation sich immer rascher ausbreitet und ver . 5 E. Fea- 5 G 75 Die Anordnung gilt nur für den Bereich der privaten freiheitsstrafen vom 14. April 1942 (RGBl. 5 S. 180) mit Inkrafttreten 1 des Kapitals und der Zinsen wurde das Finanzministerium er⸗ fassendere Formen annimmt. Die Folt mengen der Regierung auf Berlin 175,25 G. 176,55 G. Paris⸗ 100 . Wirtschaft. Sie gilt nicht für die Fälle, in denen die neue einer Ordnungsstrafe in Geld, an deren Stelle im Nichtbei⸗ h 8 mächtigt, zinslose Schatzscheine in der gleichen Höhe auszugeben, eine Eindämmung oder wenigstens Verlangsamung dieser Ent: —2— G., 4,40 B. Amsterdam —,— G., 2,35 B., 8 1 Arbeitsstätte des Gefolgschaftsmitgliedes im Protektorat treibungsfalle eine Haft⸗(Arrest⸗)strafe bis zu 6 Wochen tritt Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. die bei der Nationalbank lombardiert werden. P Flung haben sich in keinch Gezichung, F Ein Ei kostet 9 105,00 V., Helfinkt 9,/70 G. 9,20 H., Auwerpen. 9 8e 8 8 2 82 & 2 . 22 . . NR Si . 8 1 8 8 8 2 ¹ 84. T 9 2 2 S S 81688. 7 . D., Böhmen und Mähren liegt. Sie ist nicht anzuwenden auf bestraft. Strafbar ist auch der Teilnehmer (Anstifter, Mit⸗ auch in den Fingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ b Fscungüng nach ehnemwenglischen 8* de, e n ngh etese⸗ e Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Polen, Juden und Zigeuner; desgleichen unterliegen ihr nicht täter und Gehilfe). 8 1 1 ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit SDSDOsie Slowakei führt Wirtschaftsbesprechungen mit Dänemark phantastische Preise gezahlt. Ein amerikanischer Füllfederhalter Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B. Ostarbeiter. 668 .“ ustimmung 88 zuständigen Chefs der Zivilverwaltung S) 8 1 und Rumänien kann verhältnismaͤßig leicht für 500 Dollar, ein Lippenstift für Der Abschnitt III dieser Anordnung gilt nicht für die Ge⸗ „Diese Anordnung tritt am 15. November 1943 in Kraft. üretgenesbesäuch 19 8. in Lothringen und Luxemburg Preßburg, 5. November. Wie verlautet, werden noch in der 250 Dollar abgesest werden. Die in Tschungking stationierten London, 5. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt folgschaftsmitglieder, für deren Arbeitsverhältnis die Reichs⸗ Gleichzeitig treten die bezirklichen Anordnungen der Reichs⸗ Bezirk Bialystok. lowakisch⸗dänische Handelsbesprechungen! amerikanischen Flieger machen daher glänzende Geschäfte. 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—. tarifordnung für das Baugewerbe oder die Reichstarifordn treuhänder der Arbeit zur Sicherung der Ordnung in den ———y—war . vtssseittattlttt er 8 igen ung 1 g 82 g für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagestamm Betrieben außer Kraft. D geichs 1 . 88 9 . 1 , g e . 1 Der komm. Reichsbeauftragte für T 8 und ⸗zeitarbeiter in der Eisen⸗, Metall⸗ und Elektroindustrie b v gegen Arbeitsvertragsbruch und Abwer⸗ Dr 1I à iS 111A“““ C6“ oeg aan 1 ung sowie das Fordern unverhältnismäßig hoher Arbeits- 6“ 3 9 8 8 1. Untersuchungs⸗ und Straffachen, 4. Oeffentliche Zustellungen, 7. Aktiengesellschaften, 10. Gesellfchaften m. b. H., Unfall⸗ und Invaltdenverficherungen,

V

Ermächtigunng

ersten November⸗Hälfte

5. Verlusft⸗ und Fundsachen, 8. Kommandttgeseitschaften auf Aktien, 11. Genossenschaften, Deutsche Reschsbank und Bankausweise,

entgelte in der privaten Wirtschaft vom 20. Juli 1942 -2 8 2. Zwangsversteigerungen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 9. Deutsche Kolontalgefellschaften, 12. Ossene Hanbeis⸗ und Kommanditgesellschaften, Verschiedene Bekanntmachungen.

E1“ 8 mung er die Zuständigkeit der Reichstreuhänder und 1 1 28 g tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung Sondertreuhänder der Arbeit 8 Abs. 2 4) sowie über den Er Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Geltungsbereich 9) gelten entsprechend. Die Anordnung 8h 1 ““ Föö“ Witlitbahamn ch. süe Schiffe der See⸗, Vinnen, und Luft. 8 Postwesen 8 L““ über 100 E.ℳ, B. des Auslosungs⸗ Buchst. K Nr. 43665 Uber 100 Nhe 8 „den 1. November 1943. ihre Besatzung. h“ . 1 Das Aufgebot folgender Urkunden ist über ℳ, B. Luslosungs⸗ Huchft. C111“ urn, im Jahre 1933 auf die Staatsdomäne die auf den Inhaber, lautenden an⸗ Veeler be. ““ Bevoll mächtigungen im Postsparkassendienst beantragt: zu 1. 129 a) der Schuldver⸗ scheins zur gleichen Anleihe Ser. I]10. der 4 ½ Wigen auslosbaren Schatz⸗ Schloß E111 geblich vernichteten Mäntel zu Fraen. 7 v“ 8 Als begrüßenswerte Neuerung hat der Reichspostminister nun⸗ sschreibungen der Anleiheablösungsschuld Buchst. D Gr. 148 Nr. 0678 über 100 anweisung des Deutschen Reichs von Namensaktien Nr. 183 bis 192, 208 den Wertpapieren nom. 6, 609,— 5 % Sauckel. mehr die Postsparkassenvollmacht eingeführt. Der Be⸗ . des Deutschen Reiches von 1925, b) der .ℳ, 5. der 4 ¼ Pigen auslosbaren 1936, Dritte Folge Buchst. D Nr. d 212 bis 214 1gS u“ Neckar A. G. Goldanleihe von 1923, vollmächtigte kann gegenüber dem Postsparkassenamt Wien alle Auslosungsscheine zur Anleiheablö⸗ Schatzanweisung des Deutschen Reiches 106 627 über 1000 f.ℳ. Der Inhaber Zugerfabril Mel e.2ch enbucges nr 11420er E. Nr. 148 190, 1/3105er D Nr. Rechte wahrnehmen, die dem Sparer zustehen. Dabei handelt es sungsschuld des Deutschen Reiches von von 1937, Dritte Folge Buchst. E Nr. der Urkunden wird aufgefordert, spä⸗ Zuge sg 8 88 1igC 2g,. in Mel den, 136 385 8/1050er A Nr. 2586, 2597/ Kreis Graudenz, beantragt. Die In⸗ 98, 2632, 2636/38, 2650 b

Zweite Bekanntmachung zur Anordnung XV/43 sich namentlich um die Kündigung von Postspareinlagen, um die 1926, 1. An b) Gr. 14 Nr. 27 688 über 25 Hl.ℳ, Schuldverschreibung des Umschuldungs⸗ 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗

Feingold, 4. A. der Schuldverschrei⸗ 500 Hℳ, 9. der Schuldverschreibung [25122] Aufgebot. [25128]

3. Aufgebote bung der Deutschen Kommunalsammel⸗ der 4 ½ igen Anleihe des Deutschen 2 F. 27/43. Der Regierungspräsident Für kraftlos erklärt wurden durch ablösungsanleihe Buchst. D Nr. 482 678 Reichs von 1939, Zweite Ausgabe in Marienwerder hat das Aufgebot der Ausschlußurteil vom 29. Oktober 1943

intt 1 b zung a) Nr. 417 688 über 25 H.ℳ, 01 395 über 500 F.ü, 6. der 4 Pigen testens in dem auf den 31. Mai 1944, b ⸗, 86. 1 e“ zur Sicherung der L. 1 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse Erneuerung des Postsparbuchs sowie um die Bestellung neuer Hefte 4% 1 ; der werden aufgefordert, Amtsgericht Stuttgart. ge; g der Ordnung n ar Vom 4. Nopeinber 1949 .“ mit Rückzahlungs⸗ und Kündigungsscheinen. Da die Vollmacht 2. a) Nr. 1 295 986 über 50 Hℳ, verbandes deutscher Gemeinden richt in Berlin C2, Neue Friedrich⸗ E ö [25121] Um der kämpfenden Front das erforderliche Rüstunas⸗ November 1943 86 auch nach dem Ableben des Postsparers gilt, wird dem Bevollmäch⸗ b) Gr. 3 Nr. 46 486 über 50 fl.P, Buchst. A Gruppe 66 Nr. 14 über 100 straße 4, I. Stock, Zimmer 118, anbe⸗ Gerie . . 84 dem E— Durch Ausschlußurteil vom 29. Ok⸗ material zu schaffen, ist in den Betrieben die unbedi le Ein⸗ Auf Grund des § 1 der Anordnung XV/43 der Reichsstelle tigten auch nach dem Tod des Sparers ohne Sterbeurkunde oder 3, der 4 % (früher 7) Pigen Berliner F.ℳ, 7. der 4 Pigen Schuldverschrei⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte verichte Kmete 1152* tober 1948 ist das am 2. Juli 1925 haltung der Arbeitsdiszipli forderli Febingte Ein⸗ für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE Erbschein die sofortige Verfügung über das Postsparguthaben des Goldstadtschaftsbriefe des Berliner bung des Umschuldungsverbandes deut⸗ anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden llt 8. 9ss der sorgen und sie notscile ederg e ssede it pür 1ag zu ace Nrung von RTE⸗ v Für die 81 ist ein besonderes Hypothekenbankvereins (Stadtschaft) scher Gemeinden Buchst. A Gruppe 90 legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ 885 Fiüfn Net. .e-p.S en, is erster Linie ) 8 ,1, 1 ge 8 Formblatt vorgesehen, das am Postschalter (auch beim Feldpost⸗ Ferie 1 Buchf r 7/22 über j 192 15 1 3 -r d rkund fo ird. falls Kraftloserklärung der Aktien . Pflicht der Betriebsführer. Auf Grund des § 1 8 Ver⸗ der Cescnsendieser dag,9r ag. mit Erläuterungen können von amt) unentgeltlich abgegeben b Das adezne anete Feempust. vi 88 315o gnnenüber ve Gn 8 455.8 8 Aün erfolgen wird. ““ ordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1988 landstr. 96, e b“ 1 Postsbarkassenamt in Wien 1 unmittelbar übersandt gold, Zerie 1 Buchstabe . Nr. 0769 sung des Deutschen Reichs von 1988. Berlin, den 1. November 1948. Graudenz, den 29. Oktober 1918. leiczasfür eneae v 8 r am Postschalter werden. über 1000 6, 4 = 358,4200 Gramm] Zweite Folge Buchst. E Nr. 82 067 über! Das Amtsgericht Berlin. SDas Ametsgericht. Das Amtsgericht Barby.

ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 988 der Kreissparkasse Calbe (Saale), lautend