1943 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 8. November 1943. S. 2

Der Vortragende wandte sich zum Abschluß noch mit Ee Nachdruck gegen den Irrtum, als ob die Entwicklung der Preiz im Inlande eine Funktion des Wertes der Währung sei.

Piin 8 1 * 2 E .8 8 S- 22 85 das Umgekehrte sei richtig: der Wert einer Währung bestimmt sich

nach den Preisen, durch d das warenmäßige 88S nahmte Spinnstoffwaren wesen Verstoßes gegen die Kriegswirt⸗

bestimmten Geldsumme ihren Ausdruck findet. Es ohl e Ruckfall in die längst verlassene Quantitätstheorie, wenn jemand

meinen sollte, etwa der Umfang des Notenumlaufs * 1 ö . hatte, die erforderlichen Punkte bis spätestens zum 30. Juni 1940

. xI , h⸗ 5 oogswirts ei Ve eh- * 4 lich bedingt die Entwicklung der Kriegswirtschaft eine Vermeh⸗ abzugeben und dann die Decken nicht abgenommen und bezahlt

Preisentwicklung unmittelbar verantwortlich. rung der Kaufkraft, welche im steigenden Notenumlauf und stei⸗ genden Giralgeld ihren Ausdruck findet. Es ist aber eben die Auf⸗ gabe der Preispolitik, trotz der steigenden Kaufkraft, der in der Regel im Kriege auch noch eine Beschränkung in der Verfügbar⸗ keit der Konsumgütermengen gegenübersteht, die Preise zu regeln. abei macht es selbstverständlich keinen Unterschied, ob die Kriegs⸗ aufwendungen, welche die ungedeckte Kaufkraft verursachen, un⸗ mittelbar für die eigene Wehrmacht verwendet werden oder in Form von Lieferungen an verbündete Länder erfolgen. Der Kaufkraftüberhang ist eine Kriegsfolge, mit der sich jedes Land auf seine Weise auseinander zu setzen hat. Nur rein liberalistische Gedankengänge führen zu der resignierten Annahme, daß deshalb Preissteigerungen unvermeidlich eintreten müssen.

Die Aufsicht über die Sparkassen und die öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten

Auf Grund des Führererlasses vom 2. September 1943 ist dem Reichswirtschaftsminister die oberste Aufsicht über die Kredit⸗ institute übertragen worden. Damit stehen ihm auch die Auf⸗ sichts⸗ und Verwaltungsrechte der nachgeordneten Reichs⸗ und Landesbehörden zu. Die dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft auf Grund von Sondergesetzen zustehenden Aufsichtsrechte bleiben unberührt. Da die Regelung zu keiner Vermehrung der Verwaltungsarbeit führen soll, hat der Reichswirtschaftsminister die an ihn über⸗ gegangenen Rechte an die Landesregierungen und die nach⸗ geordneten Reichs⸗ und Landesbehörden in dem von diesen bisher geübten Umfang mit Rückwirkung auf den Tag des Inkraft⸗ tretens des Führererlasses zurückübertragen, sich jedoch vorbe⸗ halten, zur Ausrichtung der Bankpolitik und der Geschäfts⸗ gebarung der Kreditinstitute nach einheitlichen Grundsätzen Weisungen zu erteilen und Richtlinien aufzustellen. Soweit von diesem Vorbehalt kein Gebrauch gemacht wird, ändern sich die Besugnisse der Landesregierungen und der nachgeordneten Reichs⸗ und Landesbehörden gegenüber den Sparkassen und öffentlich⸗ rechtlichen Kreditinstituten nicht. Die Aufsicht über die Staats⸗ banken wird wie bisher weitergeführt. Der Reichswirtschafts⸗ inister erwartet, daß er vor Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung jeweils rechtzeitig unterrichtet und ihm auftretende

Fragen grundsätzlicher und allgemeiner Art zur Entscheidung vor⸗

Zeitgeschäfte in Spinnstoffwaren auf längere Dauer verstoßen gegen die Kriegswirtschaftsbestimmungen

n der Zeitschrift das „Deutsche Recht“, wird über ein Reichs⸗ neür berichtet, nach dem Zeitgeschäfte über beschlag⸗

schaftsbestimmungen nichtig sind. Eine Firma hatte eine andere auf Schadensersatz verklagt, weil diese im Frühjahr 1940 einen großeren Posten wollene Decken fest gekauft und sich verpflichtet

hatte. Die beklagte Firma bestritt, daß ein fester Kaufabschluß zustande gekommen sei und behauptete ihrerseits, daß vereinbart wurde, daß die Decken von ihr nur dann abgenommen und be⸗ zahlt werden sollten, wenn sie die notwendigen Punkte dafür zur Verfügung stellen würde. Da sie keine Punkte zur Verfügung ge⸗ habt habe, sei sie zur Abnahme der Decken nicht verpflichtet ge⸗ wesen. Die Klage wurde abgewiesen, da es sich um ein sogenann⸗ tes Zeitgeschäft handelt, bei dem die Abnahme der Ware gegen Punkte oder richtiger Punktschecks hinausgeschoben war. Ein solches Geschäft war mit den damals geltenden Kriegswirtschafts⸗ bedingungen nicht vereinbar. Es verstößt gegen ein gesetzliches Verbot und war deshalb nach § 134 BGB. nichtig. In der Be⸗ gründung heißt es, daß nach den geltenden kriegswirtschaftlichen Bestimmungen der Abnehmer nur nach Maßgabe seines jeweils vorhandenen Punktguthabens Spinnstoffe beziehen dürfe und daß eine langfristige Bindung des Verkäufers an seine Lieferungs⸗ zusage, in der Erwartung, daß der Käufer die nötigen Punkt⸗ schecks werde beschaffen können, nicht zulässig sei. Zeitgeschäfte in vorhandener und beschlagnahmter Spinnstoffware auf mehrere Monate hinaus seien unzulässig. Sie bedeuten eine Festlegung zwangsbewirtschafteter Güter und dadurch ihre Herausziehung aus dem Verkehr auf längere Zeit. Sie würden auf diese Weise den Abnehmern, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ab⸗ nahme durch Beibringung der nötigen Punkte erfüllen konnten, entzogen und zugunsten von Personen festgelegt, die diese Vor⸗ aussetzungen gegenwärtig nicht erfüllen können und vielleicht dazu niemals imstande sind. Daß das den maßgebenden Vorschriften der Kriegswirtschaft entgegenlaufe, gehe klar aus der Anordnung BK 11 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 3. Februar 1940 hervor, nach der der Lieferanspruch entfällt, wenn innerhalb von zehn Tagen nach Uebermittlung der Fsfeczuscg. oder der Auftragsbestätigung der Lieferant den Punktscheck nicht erhält. Ein Zeitgeschäft, wie es die Parteien über die Decken ab⸗ geschlossen haben, laufe dem Sinn und Zweck dieser Anordnung völlig zuwider und könne danach unter keinen Umständen als von der Reichsstelle genehmigt angesehen werden.

Da die gesetzlichen Bestimmungen über die kriegsbedingte Be⸗ wirtschaftung mit Spinnstoffwaren den beiden Parteien in gleicher Weise bekannt waren, konnte die Klage auf Schadensersatzanspruch auch nicht aus dem Gesichtspunkt eines schuldhaften Verhaltens der Beklagten bei dem Vertragsschluß geltend gemacht werden.

Neuausrichtung der japanischen Kautschukindustrie

Tokio, 5. November. Am 30. Oktober 1943 wurden Richtlinien für die Neuausrichtung in der Kautschukindustrie bekanntgegeben. Bei der Umstellung der Einrichtungen stillgelegter oder abge⸗ schaffter Fabriken, bei der Verwendung von Arbeitskräften und Material sowie bei der Verfügung über elektrischen Strom wird die Kautschukkontrollkörperschaft stark eingeschaltet werden. Das Ziel der Neuausrichtung ist, möglichst alle obigen stillgelegten Kräfte der weiterverarbeitenden Kautschukindustrie zuzuführen, da⸗ mit sie äußerste Vollbeschäftigung erreichen und die zukünftige Entwicklung vorbereiten kann. Die Kautschukkontollkörperschaft wird zu den kommenden Verhandlungen den Zw Provinz ziemlich weitgehende Vollmachten erteilen.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

s. November V Geld Brief

5. November Geld Brief

Aegypten (Alexandrien und

Kairo) Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

Kiitte) Bulgarien (Sofia) ees Dänemark (Kopenhagen). England (London)) Finnland (Helsinkiy) Frankreich (Paris) 100 Frs. Griechenland (Athen) 100 Drachmen Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

dam) 100 Gulden Iran (Teheran) 100 Rials Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. Italien (Rom und Mailand). 100 Lire Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram) 100 Kuna Neuseeland (Wellington)) ͤ1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) ..100 Kronen Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗

org) 8„ .100 Kronen Schweiz (Zürich, Basel und

Bern) 100 Frs. Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) 1 südafr. Pfd. Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest).. 100 Pengö

1 Goldpeso 1 Dollar

18,79 18,29 0,588 5 0,588

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfund 100 Belga 39,96 39,96 1 Cruzeiro 8

18,88 0,592

40,04

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfund 100 Finnmark

3,047 52,15

5,06 1,068 182,70 14,59 38,42 58,591 4,995

56,76 10,19

3,047 52,15 5,06

1,668 132,70 14,59 38,42

9,99 58,591

4,995

58,711 5,005

56,88 10,21

56,76 100 Escudo 10,19

100 Lei 59,58

58,01 5,005 8,609

28,605

59,46 57,89 4,995 8,591 28,565 1,982 1,201

1,978 1,199

Uruguay (Montevideo) , Verein. Staaten von Amerika (Now Vork) ..

Die Entwicklung des Handwerks im Generalgouvernement Besuch des Reichshandwerksmeisters Pg. Schramm

Krakau, 5. November. Zum zweitenmal stattete der Reichs⸗ handwerksmeister Pg. Schramm dem Generalgouvernement einen Besuch ab, um sich über die Fortentwicklung des Handwerks im Nebenland des Reichs zu unterrichten. Auf einer aus diesem Anlaß in Krakau zusammengerufenen Tagung legte der Reichs⸗ handwerksmeister den Kriegseinsatz des deutschen Handwerks und seinen hohen ethischen und kulturellen Wert dar. Ausgehend von der Feststellung, daß Deutschland aus sich selbst heraus zu der wirtschaftlichen Gestaltung kommen müsse, an die weder die Bolschewisten noch die Amerikaner mit ihren Fertigungsmethoden heranzureichen vermochten, bezeichnete er den deutschen Hand⸗ werkerstand als unabdingbar zur Wehrerhaltung des Reiches, der sozialen Struktur des deutschen Volkes wegen und schließlich gemäß den nationalsozialistischen Grundsätzen. Bei Wahrung dieser Richtlinien werde Deutschland niemals bolschewistischen oder amerikanischen Wirtschaftsprinzipien zu verfallen brauchen.

Zuvor hatte nach den Begrüßungsworten des Regierungs⸗ kommissars der Zentralkammer für die gesamte Wirtschaft im Generalgouvernement, Staatssekretär Dr. Boeple, der Geschäfts⸗ führer der Gruppe Handwerk in der Zentralkammer, Dr. Burg⸗ 5 einen Ueberblick über die Erweiterung der Wirtschafts⸗ raft des Generalgouvernements durch den Aufbau des im ehe⸗ maligen Polen vollkommen darniederliegenden Handwerkerstandes gegeben. Er hob einleitend hervor, daß die Siedlungsdichte des Handwerks in diesem Lande fünfmal schwächer sei als die des Reiches. Daß trotzdem die Bewältigung der dem General⸗

gouvernement zugewachsenen und noch weiter zuwachsenden Auf⸗

gaben und die dazu erforderlichen Voraussetzungen auch vom

Handwerk weitgehend erreicht sind, belegte Dr. Burghardt mit

einigen markanten Zahlenangaben. So ist eine intensive Lei⸗

stungssteigerung des vollkommen unentwickelt angetroffenen Hand⸗ werkerstandes durch die Errichtung von Arbeitsgemeinschaften herbeigeführt worden. Bis jetzt zählt das Generalgouvernement M312 derartige Arbeitsgemeinschaften, in denen rund 27 000 Hand⸗ werker tätig sind. Der Umsatz dieser Arbeitsgemeinschaften, die so gut wie ausschließlich Großaufträge ausführen, hat sich allein nach den von der Zentrale für Handwerkslieferungen für sie

hereingeholten Aufträgen von 9,7 Mill. Zloty im Jahre 1942

auf über 15 Mill. Zloty in den ersten neun Monaten des lau⸗

fenden Jahres erhöht. Der Berufsnachwuchs und der Berufs⸗ förderung gilt das Hauptaugenmerk der bei lediglich 15 Deutschen liegenden Handwerksführung im Generalgouvernement. Der

Lehrlingsstand hat sich demzufolge verfünffacht. Die Selbsthilfe

des Handwerks durch Eigenschaffung leistungsfähiger Maschinen

wird weitgehend gefördert, Durch die Einrichtung „Fliegender

Seminare“ zwecks Ueberprüfung der einzelnen Betriebe auf ratio⸗

nellere Fertigung sind Stromersparnisse bis zu 15 %, Senkung der Materialkosten bis zu 9 % sowie der’ Betriebskosten bis zu 12 % zu verzeichnen gewesen. Abschließend bekräftigte Staats⸗ sekretär Dr. Bühler den Willen der Wirtschaft des General⸗ gouvernements, dem Handwerk im GExneralgouvernement auch weiterhin jegliche Förderung zuteil werden zu lassen.

Wissenschaftliche Handwerksforschung auf internationaler Basis

Das Europäische Handwerksinstitut aktiviert kontinentale Kraft⸗ reserven

Nachdem die Internationale Handwerkszentrale ihren Sitz nach Berlin verlegt hat und damit an den Ausgangspunkt der Be⸗ mühungen um eine enge zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zurückkehrt, erwächst auch dem ihr angegliederten Europäischen Handwerksinstitut erneut eine sehr große Aufgabe. Die Zweckbestimmung dieses Instituts liegt bei der wissenschaft⸗ lichen Erforschung der Handwerksberufe in den europäischen Län⸗ dern. Die systematische Durchleuchtung der bestehenden Verhält⸗ nisse auf diesem Gebiet ermöglicht es, sowohl unter aktuellen Ge⸗ sichtsSunkten als auch auf weitere Sicht eine Erfassung der ge⸗ samten Kraftreserven sicherzustellen und auf der anderen Seite evtl. noch vorhandene Mißstände zu beseitigen. Im einzelnen er⸗ weist sich immer wieder als fruchtbar, auf den verschiedensten Ge⸗ bieten zur Erkenntnis der vorhandenen und vielfach noch unge⸗ nutzten Produktionsmöglichkeiten beizutragen, unterschiedliche Fer⸗ tigungsmethoden zueinander in Vergleich zu setzen, das Wissen um Erfindungen auf den einzelnen Fachgebieten zu vermitteln und noch auf zahlreichen weiteren Sektoren für eine Verbreiterung und Vertiefung in allen Fragen des fachlichen Wissens und Könnens zu sorgen. Die hier gesammelten Erkenntnisse werden vom Europäischen Handwerksinstitut in zwei Veröffentlichungs⸗ reihen herausgegeben, nämlich einer Berufsreihe, die der Be⸗ handlung der einzelnen Berufsarten gewidmet ist, sowie einer Leistungsreihe, die zweckgebunden orientiert ist und z. B. Fragen der Motorisierung, Elektrifizierung, Technisierung usw. im Hand⸗ werk behandelt.

Der Präsident des Europäischen Handwerksinstituts, Reichs⸗ amtsleiter Sehnert und der wissenschaftliche Leiter, Prof. Dr. von Leers, bieten auf Grund ihrer engen Vertrautheit in allen Handwerksfragen die Gewähr für eine lebendige Aktivität, ver⸗ bunden mit fachlicher Strenge und Gewissenhaftigkeit der hier ge⸗ leisteten Forschungsarbeit. Im übrigen soll die Tätigkeit des Frankfurter Instituts nicht auf diese einzige Forschungsstätte be⸗ schränkt werden, sondern schon jetzt im Kriege ist an einen Auf⸗ bau verschiedener Außenstellen auch in anderen europäischen Län⸗ dern gedacht, deren Verwirklichung in einigen Anfängen nicht mehr lange auf sich warten lassen dürfte. ““

vereenrneg

Wirtschaft des Auslandes 8

Spaniens Erzausfuhr seit 1900 8

Madrid, 6. November. Nach den offiziellen statistischen Daten hat Spanien seit 1900 insgesamt 184,9 Mill. t Eisenerz im Werte von 2,385 Mill. Goldpeseten exportiert. Im gleichen Zeitraum wurden ausgeführt 3,1 Mill. t Zinkerz i. W. von 202,2 Mill. Goldpeseten, 3,7 Mill. t Bleierz i. W. von 1,6692 Mrd. Gold⸗ peseten und 20 Mill. t Kupfererz i. W. von 569,7 Mill. Peseten. Unter Einschluß der übrigen Exporterze hat der spanische Staat aus der Erzausfuhr seit Anfang des Jahrhunderts 5,3081 Mrd. Goldpeseten an Devisen vereinnahmt.

Einschaltung einer Einfuhrdienststelle in den türkischen Außenhandel

8 Istanbul, 5. November. Im türkischen Einfuhrhandel wurde eine bedeutungsvolle Neuerung eingeführt. Auslande muß jeder Einfuhrhändler in willigung des Generalsekretärs der Importunion einholen und sich mit ihm hinsichtlich Preises, Qualität und anderer Einzel⸗ heiten der einzuführenden Waren einigen. 111“

Zukunft zuerst die Ein⸗

Repatriierung der argentinischen Guthaben

Aires, 7. November. Der Entschluß Argentiniens, und Devisenguthaben der Zentralbank zu repatriieren

Buenos die Gold⸗

Bei Bestellungen im

(sämtliche argentinischen Goldreserven in Höhe von etwa 850 Mill. argentinischer Pesos, die bei der Fedeval Reservebank in New York deponiert waren, werden bereits zurückgezogen), bedeutet zweifellos einen neuen Schritt zur Klärung der Re⸗ organisation der Finanzbeziehungen zum Ausland. Nachdem erst kürzlich das argentinische Finanzministerium bekanntgegeben hatte, daß ein beträchtlicher Teil der Londoner Guthaben für die Ablösung dort begebener argentinischer Anleihen verwendet wer⸗ den soll, werden sich die hohen Außenstände der argentinischen Zentralbank jetzt weiter verringern. Dies erscheint um so ange⸗ brachter, als die Salden gegenwärtig insgesamt fast 2 Mrd. Pesos oder nahezu das Doppelte der inländischen Goldbestände der Zentralbank betragen, so daß etwa zwei Dittel der Deckung des Notenumlaufes durch Devisen und Gold im Ausland repräsentiert werden. Es bestünde, so wird aus argentinischen Finanzkreisen berichtet, auch unter dem deckezpuhre eines etwaigen starken Einfuhrbedarfes nach Kriegsschluß kein hinreichender Grund, derartig hohe Auslandsposten zu unterhalten, vor allem, da die laufende Ausfuhr den Wert des Warenaustausches beträchtlich übersteigt. Dies gelte besonders für den Handelsverkehr mit USA, der in den ersten neun Monaten einen starken Aktivsaldo zugunsten Argentiniens ergebe. Trotz der jetzt begonnenen Zurückziehung der 850 Mill. Gold⸗Pesos aus New York, habe v eg noch immer reichliche Mittel für laufende Zahlungen, Anleihedienste und für die Wareneinfuhr bereitstehen. 8

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098 2,498 0,180

Brief 9,91 5,905 7, 9e8

74,32 2,102 2502 0,132

2.à9 22 02 2 2 2 21 ½0 2

England, Aegypten, Südafrikanische UnionV Frankreich. 1.. ö B

Auftralten, Neusselgnd 1616155 EEE 58„9925⸗6990⸗ Kanada .8.

Vereinigte Staaten von Ameriia Brasili

22 2 2 o2 2 2, 22222 9 ½ ½

81 8 Auslänbische Gelbsorten und Banknoten

8. November Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

5. November

Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,295 2

4,39 0,46

2,46 2,46 40,08 40,08 0,09 0, 0,09 23,05 28,05

8,09 8,09 52,30 52,30

5,075 5,075 5,01 5,01 132,70 132,70 10,02 10,02 10,02 10,02 1,01 1,01 5,01 5,01 57,11 57,11

1,68 1,88

Sovereigns 20⸗Francs⸗Stücke 1 Gold⸗Dollars...... 55.6 4,185 4,205 Aegyptische 1 ëägypt. Pfd. 4,39 4,41 Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar 2 und 1 Dollar 1 Dollar Argentinisce 1 Pap.⸗Peso 0,44 Australische.. 1 austr. Pfd. 2,44 Belgische 100 Belgas 39,92 Brasilianische 1 Cruzeiro 0,08 Britisch⸗Indischhe 100 Rupien 22,95 Bulgarische: 500 Lewa und barunter 100 Lewa 9,07 Dänische: grose 100 Kronen 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 Englische: 10 2 und darunter. 1 engl. Pfd. 100 Finnmark 5,055 4,99 132,70 9,98

Finnischhe WIEWI 100 Frs. 9,98

Französische. . Holländische 100 Gulden 100 Lire 0,99 4,99

Italienische: großsßfe 1 100 Lire 56,89

ües 0,46

üerereree

5,055 4,99 132,270 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89

1,66 59,40

10 Lire Kanadische Kroatishe.. ““ Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und

500 Lei Schwedische: große

50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 9.

100 Frs. und darunter... Serbische Slowakische: 20 Kronen und

darunter. . Südafrikanische Union.. Türkische 5* Ungarische: 100 Pengö und

darunter

1 kanad. Dollar 100 Kuna 100 Kronen

100 Lei

100 Kroien 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Dinar

10¹ den. . 1 südafr. 1 1 türk. Pfund

100 Pengö

1,86

59,40 57,83 57,83 4,99

59,64 58,07 57,83 58,07 57,83 5,01 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

59,64 58,07 58,07

5,01

8,62 4,41 1,93

61,02

8,58 4,39 1,91

8,62 4,41 1,93

61,02

60,78

Fümrereenm ...

HnaAxxeg

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 8. November auf 74,00 Eℳ (am 6. November auf 74,00

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 6. November. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 %, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ¼, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Zürich, 6. November. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,03 ½¼, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,71 ¼, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 B., —Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,50, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 6. November. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 6. November. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,60 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 6. November. (D. N. B.) London —,— G. 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York

—,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G.,]

103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B.,

Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 8zgn G., 92,25 B.,

Rom —,— G., 23,20 B. Prag —,— G., —,—

v.

ekgstellen in der

Kürten in Solingen⸗ 8 verlorengegangenen

MHrkunde wird aufgefordert, spätestens

erklärung der Urkunde erfolgen wird.

über das in Abt. III Nr. 5 des Grund⸗

haber des Hypothekenbriefes wird auf⸗

ddrigenfalls die

1. Untersu Straffachen 2. 1 8. Aufgebdote,

4. Oethentaüch« 8. B.L99. 221 „bezzeZen.

9. Deutsche

9. &—eaen. .0.

Ossene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

11“

13. Unfall⸗ und 14. Deutsche Reichsbank und nkausweise, 15. Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

etreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschud 8 Deusschen Reiches von 1925 Nr. 543 561 über 12,50 R.Aℳ sowie wegen des Aus⸗ lolungsf ins dieser Anleiheschuld Gr. 19 Nr. 3561 über 12,50 Rℳ ist die Zahlungssperre gemäß § 1019

erlassen worden. 456. F.

Berlin, den 5. November 1948. Amtsgericht Berlin.

[25214]

Der Bauer Hermann Boß, Groß Heere, hat das Aufgebot der an eblich verlorengegangenen, auf den des Bauern Hermann Voß in Groß Heere ausgestellten Aktien Nr. 212, 380 und 450 über je 600,— FR. der Zuckerfabrik zur Rast A.⸗G., Bad⸗ deckenstedt, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Dienstag, den 6. Juni 1944, 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Sa der, den 2. November 1943. Das Amtsgericht.*

[25125] 1 Aufgebot.

Der Bäckermeister Willy Hildebrandt gaus Miswalde hat das Aufgebot des verlorengegangenen Bersicherungsscheins Nr. 026 816 947 der Lebensversiche⸗ rungsanstalt Westpreußen in Marien⸗ burg, Westpr., vom 19. Mai 1936 über 3000,— Reichsmark beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 26. Februar 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Marienburg, Westpr., 29. 10. 1943.

Das Amtsgericht.

V2sah a⸗ vom 5. November 1943.

3 F 2¼43. Der Landwirt Louis Wolf in Helbigsdorf Nr. 23 A über Dres⸗ den A 28 hat das Aufgebot des Verpahrungsscheines Depotkonto Nr.“ 1328 der Sparkasse zu Wils⸗ druff —, wonach bei der vorgenannten Sparkasse folgende Wertpapiere noch verwahrt werden: Deutsche Anleihe⸗ ablösungsschuld mit Auslosungsrecht a) Nominalbetrag 50,— vom Fas⸗ 1925 Reihe 20 Buchstabe C Nr. 912 135, 9) Nominalbetrag 12,50 Reihe 19

uchstabe A Nr. 22 635, 549 908, 9908, Gutschein zu Landw. Aufw. K99g. mark⸗Kreditbriefen a) Nominalbetrag 20,— Reihe 35 Buchstabe F Nr. 1623, 9 Nominalbetrag 30,— Reihe 35

uchstabe E Nr. 3089, beantragt. Der Inhaber dieses Verwahrungsscheines wir aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Mai 1944, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin .

Rechte anzumelden und den er⸗ wahrungsschein vorzulegen, widrigen⸗ falls beßen Kraftloserklärung erfolgen

wird. .

[25216] Aufgebot.

Abt. 4. F 4/43. Der Fabrikant Paul erscheid, Jun⸗ kerstraße, als gesetzlicher Vertreter seines minderjährigen Sohnes Horst Dieter Kürten hat das Aufgebot eines Sparkassenbuches der Stadtsparkasse in Solingen, auf den Namen des Horst Dieter Kürten lautend, beantragt. Der Inhaber der

in dem auf den 15. Mai 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht So⸗ lingen⸗Ohligs, Merscheider Straße 1, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗

Solingen⸗Ohligs, 28. Oktober 1943. Amtsgericht Solingen⸗Ohligs.

Aufgebot. Geschäftsleiterin Gertrud Phi⸗ aus Berlin W 35, Potsdamer Straße Nr. 197, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes

buches von Kampenau Band 6 Blatt Nr. 126 für Frau Ottilie Schmidt geb. Philipsen in Elbing eingetragene auf⸗ gewertete Darlehn im Betrage von 2625,— Goldmark beantragt. Der In⸗

gefordert, spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, den 26. Februar 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 14, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, wi⸗ Kraftloserklärung des Hypothekenbriefes erfolgen wird.

[25213] Aufgebot. 2 F 5/43. Der Fischer Heinrich Budda in Kußfeld hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung der Eigentümer des Grund⸗ stücks Kußfeld Blatt 51 (Hofraum, Acker und Kartoffelgarten) ev BGB. verlangt. Zie Witwe Rosalie Niemuth und deren Kinder Magdalena und Jakob Niemuth, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, wer⸗ den aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Januar 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 7, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ührs Ausschließung erfolgen wird. Neustadt, Westpr., 23. Oktober 1943. Das Amtsgericht. Favre, Amtsgerichtsrat.

[25116] Oeffentliche Aufforderung.

462. VI. 925/1943. Am 19. oder 20. Dezember 1942 verstarb in Monte⸗ video (Uruguagy) der ledige deutsche Staatsangehörige Paul Müller im Alter von 70 Jahren, Sohn des Albert Müller und der Isabel geb. Lütgen, angeblich geboren in Aachen. Die⸗ jenigen, denen Erbrechte zustehen, wer⸗ den aufgefordert, diese bis zum 1. Fe⸗ bruar 1944 beim unterzeichneten Ge⸗ richt anzumelden, andernfalls fest⸗ gestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhan⸗ den ist.

Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 4, den 1. November 1943. Amtsgericht Berlin, Abteilung 462.

[25119] Oeffentliche Aufforderung.

Der Arbeiter Julius Otto Paetzold, der zuletzt in Berlin⸗Staaken, Schul⸗ straße 9, gewohnt hat, ist am 24. 11. 1931 im Rudolf⸗Virchow⸗Krankenhaus zu Berlin gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, hiermit aufgefordert, ihre Erb⸗ rechte bis zum 17. Januar 1944 bei dem unterzeichneten Nachlaßgericht an⸗ zumelden. Andernfalls wird en werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist. Berlin⸗Spandau, 1. November 1943. Das Amtsgericht, Abt. 4 VI 93. 32.

[25120] Oeffentliche Aufforderung.

Die Witwe Amalie Wilhelmine Neu⸗ hoff geb. Sahla, geb. am 21. 10. 1852 in Oschersleben, ist am 14. Juni 1939. in Berlin⸗Spandau, Fichtenweg 17/29, ihrem letzten Wohnsitz, gestorben. Da ein Erbe nicht ermittekt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufge⸗ fordert, ihre Erbrechte bis zum 17. Januar 1944 bei dem unterzeich⸗ neten Nachlaßgericht anzumelden. An⸗ dernfalls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preu⸗ ßen nicht vorhanden ist.

Berlin⸗Spandau, 2. November 1943. Das Amtsgericht. Abt. 4. VI 367. 39.

25123] Oeffentliche Aufforderung.

74 VI 7147/43. Am 10. August 1943 ist zu Hamburg Luise Hinzmann geb. Schwulera, geb. 21. April 1870 zu Karwen, Kreis Sensburg, verstorben. Personen, die Erbrechte geltend machen wollen, werden. aufgefordert, diese bis zum 31. Dezember d. J. bei bem unter⸗ zeichneten Gericht zum Aktenzeichen 74 VI 7147/43 anzumelden.

Hamburg, den 29. Oktober 1943.

Das Amtsgericht. Abteilung 74.

[25210] Oeffentliche Aufforderung. VI 163/43. Die unbekannten Erben des Pförtners Paul Robert Nötzel, zuletzt wohnhaft in Hildesheim, Hinter dem Schilde Nr. 10, geboren am 27. Ok⸗ tober 1896 zu Danzig und verstorben am 14. April 1943 in Hildesheim, werden hiermit aufgefordert, sich späte⸗ stens am 15. Dezember 1943 bei dem unterzeichneten Gericht zu melden. VI 163/43. Hildesheim, den 1. November 1943. Das Amtsgericht. Abt. 8.

[25212] Erben gesucht! Die Familie Hermann Dettlaff in Jamrau, Kreis Kulm / Weichsel, ist aus⸗ gestorben. Die Kinder des Halbbruders Hugo Foth sowie die Kinder der Schwestern der Frau des Verstorbenen (Frau Emma Dettlaff geb. Wilm), und zwar die Kinder der Frau Jo⸗ hanna Trenkel geb. Wilm und die Kin⸗ der der Schwester der Frau Trenkel, Frau Lina geb. Wilm, wollen sich als Erben melden bei Herrn Artur Zierott in Klammer, Kreis Kulm / Weichsel, oder bei Herrn Albert Frank, Berlin NO 55, Greifswalder Str. 45 I.

Klammer, Kreis Kulm, 6. 11. 1943. Artur Zierott, Nachlaßpfleger.

[25124] BvWV1““ Am 31. Januar 1940 ist in Königs⸗ berg (Pr) der Siedler Otto Schulz aus Waldgarten verstorben. Der Ver⸗ storbene war geboren am 27. Mai 1890 in Worschienen, Kreis Pr. Eylau. Sämtliche bekannten Erben haben die

Marienburg, Westpr., 29. 10. 1943. SDOas Amtsgericht.

Erben bisher nicht ermittelt den diejenigen, wel dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. 12. 1943 bei dem unterzeichneten Gericht zur An⸗ meldung zu bringen, widrigensalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein an⸗ derer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der Nachlaß be⸗ trägt nach Aufhebung des Konkursver⸗ fahrens 204,47 Rℳ.

Königsberg (Pr), 30. Oktober 1943.

Amtsgericht.“ Abt. 36.

sind, wer⸗ en Erbrechte an

[25211] Aufforderung.

In der Nachlaßsache a. Ableben der Emilie Vollmer geb. Dörrmann, Witwe des Kaufmanns Karl Vollmer in Karlsruhe⸗Durlach, gestorben am 2. September 1937, werden hiermit nachftehende Personen bzw. deren Rechtsnachfolger aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem Termin am Dienstag, 4. Januar 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem Notariat Karlsruhe Durlach (Baden), Karlsburgstraße 10, zu melden und ihre Rechte am obigen Nachlaß geltend zu machen: 1. Luise Lauten⸗ schläger in Amerika, geb. am 13. 12. 1882 in Mühlburg (jetzt Karlsruhe), 2. Friederike Barbara Lamp geb. Rapp, Ehefrau des Rober N. Lamp in Ame⸗ rika, geb. am 19. 1. 1871 in Gochs⸗ heim, 3. Hermann Amerika, geb. am 7. 8. 1872 in Gochs⸗ heim, Friedrich Karl Rapp in Amerika, geb. am 11. 12. Gochsheim, 5. Heinrich Dörrmann in Amerika, geb. am 30. 4. 1813 in Münzesheim, 6. Katharina Jakobine Dörrmann in Amerika, geb. am 24. 5. 1817 in Münzesheim. Wer sich im obigen Termin nicht meldet, kann bei Ausstellung des beantragten Erbscheins a. Abl. der Emilie Vosmer nicht be⸗ rücksichtigt werden.

Karlsruhe⸗Durlach, 1.

Notariat.

[25129)

In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ E am 11. Mai 1943 in

slar verstorbenen Ww. Kaufmann Otto Lutz Auguste geb. Engelhardt in Uslar hat das Amtsgericht in Uslar am 26. Oktober 1943 für Recht erkannt: Die Nachlaßgläubiger, soweit nicht ihre Rechte nach dem Gesetz unberührt blei⸗ ben, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen befriedigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet allen Nachlaßgläubigern nach der Teilung des Rabtlasses jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit.

Uslar, den 30. Oktober 1943.

Das Amtsgericht.

Novbr. 1943.

Caemmerer.

[25208]

Durch Ausschlußurteil vom 1. No⸗ vember 1943 sind: 1. der Hypotheken⸗ brief über die im Grundbuch von Braunschweig Bd. 34 A Bl. 17 Abt. III unter . 8 für den fr. Baudirektor Georg Israel Bremer in Berlin W 15, Kurfürstendamm 64, eingetragene Hypothek von 9983,90 6. ℳ, 2. der Hypothekenbrief vom 31. August 1931 über die im Grundbuch von Sn schweig Bd. 46 A Bl. 18 in Abt. III unter Nr. 6, und zwar nur das Viertel Grundstücksanteil der Frau Eta ehtl geb. Meine belastend, für den Schlächtermeister Christian Emde in Braunschweig eingetragene Darlehns⸗ hypothek über 1000 Hℳ, für kraftlos erklärt worden. Braunschweig, den 1. November 1943. Amtsgericht.

[25127] Ausschlußurteil.

Durch Urteil des Amtsgerichts Rastatt vom 29. 10. 1943 (3 F 4/43) ist der aeerxeavs2ixJan über 6000,— Hℳ, als Grundschuld im Grundbuch von Sulzbach auf den im Eigentum der Eheleute Kasimir Herm und Maria geb. Weber in Sulzbach stehenden

rundstücken eingetragen, für kraftlos erklärt.

Rastatt, den 2. November 1943.

Amtsgericht.

[25118]

Durch Beschluß vom 1. November 1943 ist der Gefreite Hans Georg Blunck, oren am 2. April 1920 in Eckernföͤrde für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 19. Januar 1942 festgestellt worden. 455 II 127 43.

Berlin, den 1. November 1943. 84 Amtsgericht Berlin. 6

[25115] Beschluß.

VI 23/25. Der vom Amtsgericht Bad Pyrmont am 22. Dezember 1925 er⸗ lassene Erbschein nach dem am 21. März 1919 verstorbenen Arbeiter Karl Schmidt zuletzt wohnhaft in Holzhausen —, inhaltsdessen die Witwe Wilhelmine Schmidt geb. Klenke zur

Ludwig Rapp in

1873 in

chen Teilen als Nacherben auf den Ueberrest bestimmt sind, wird für kraftlos erklärt, nachdem die angeord⸗ nete Einziehung des Erbscheins nicht zur Rückgabe der Urkunde geführt hat. Bad Pyrmont, 3. 1943. Amtsgericht.

[25215] Bekanntmachung.

Der Brief Abt. III Nr. 1 des Grund⸗ stücks Eichberg Bl. 135 über 5000,— Hℳ ist für kraftlos erklärt., Es ist ein neuer Brief gebildet worden. Amtsgericht Schönlanke, 28. 10. 1943.

[25275] Beschluß.

In dem Aufgebotsverfahren zum wecke der Todeserklärung des verschol⸗ enen Schneiders Otto Milbradt, ge⸗ boren am 29. März 1873 in Bublitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Bublitz, hat das Amtsgericht in Bublitz am 30. Oktober 1943 beschlossen: Der ver⸗ chollene Schneider Otto Milbradt aus Bublitz, geboren am 29. 8 1873 in Bublitz, wird für tot erklärt. Als Zeit⸗ punkt des Todes wird der 31. Dezem⸗ ber 1922, 24 Uhr, festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten trägt der Nachlaß.

Bublitz, den 30. Oktober 1943.

Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen

[25217] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ehefrau Karoline Magauer geb. Homeier in Wülpke Nr. 68, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Stiller, Dr. Volckmann und Köhling in Min⸗ den, klagt gegen ihren Ehemann, den Schachtmeister riedrich Magauer, letzter Wohnsitz Wülpke, letzter Auf⸗ enthalt Gurein bei Brünn, mit dem Antrag auf Scheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Perhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Bielefeld geladen auf den 28. Januar 1944, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ bugg der Klage bekanntgemacht. ielefeld, den 3. November 1943. Seeger, Justizinspektor, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[25218] Oeffentliche Zustellung. 2. R. 119/43. Die Frau Sofie Scheffler geb. Pfister in Heidelberg, Kettengasse 9, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ludwig in Heidelberg, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schneider See Jakob Scheffler, z. Z. Soldat, Standort Metz, mit unbekanntem Aufenthalt (Fahnen⸗ flucht) mit dem Antrag auf idung ihrer am 14. März 1935 vor dem Standesamt Lahr geschlossenen Ehe auf Grund des § 49 des ; Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg auf Donners⸗ tag, den 20. Januar 1944, vormittags 10 Uhr, Zimmer 50, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Heidelberg, den 1. November 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[25132] Oeffentliche Zustellung.

2 R 368/43. Die Ehefrau Else Völzke geb. Eilers in Wilhelmshaven, Adolfstr. 17, Klägerin, klagt egen ihren Ehemann, den Gefreiten Paul Völzke in Wilhelmshaven, Adolfstr. 17, z. Zt. in amerikanischer Gefangen⸗ schaft, 8 W. G. 7290 in Huntzville Internment Comp., Beklagten, mit dem Antrage, die am 12. September 1939 vor dem Standesbeamten in Wilhelmshaven geschlossene Ehe der Parteien aufzuheben. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf Donnerstag, den 6. Januar 1944, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gleichen Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kanntgemacht.

Oldenburg, den 2. November 1943.

Vorerbin und die vier Kinder zu glei⸗

Erbschaft ausgeschlagen. Da weitere

Landgericht.

[25219] Oeffentliche Zustellung.

1 R. 144/43. Die Ehefrau Else Amidon geb. Burkardt in Trier, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ho⸗ henbild in Trier, klagt egen ihren Ehemann Hollis D. Amidon, Staff. Sergeant 16 th Schod Squadron, Cha⸗ nute Field, Illionois, mit dem Antrag auf Ehescheidung unter Alleinschuldig⸗ ninah dieses. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ e des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Trier, Justizplatz Nr. 1, 1. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 64, auf den 15. Ja⸗ nuar 1944, 9 ¾ Uhr, mit der Aufforde⸗

rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Trier, den 3. November 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[25134] Oeffentliche Zustellung.

Die Rechtsanwälte IRat Erhardt, Dr. Meister und Dr. Erhardt, Weimar, als Vertreter der Frau Elfriede Arendt eb. Schmidt, Weimar, Schrickelstraße 18, erheben Klage gegen den Schützen HSeir Arendt, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Ver⸗ klagten für schuld an der Scheidung zu erklären, ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ bün des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts zu Weimar zu dem auf Montag, den 6. Dezember 1943, vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungstermin, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Die Einla Areefeth ist auf 24 Stunden abgekürzt worden.

Weimar, den 3. November 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts. 25130] Oeffentliche Zustellung.

16 C 875/43. Die Investa Aktien gesellschaft für Anlage und Verwaltung, vertreten durch den alleinigen Vor⸗ stand Dr. Fritz Seifert in Berlin, Jägerstraße 63, als gerichtlich ein⸗ gesetzte Feindverwalterin des dem Kauf⸗ mann Selmar Chanowitz in Utica, New York, 2410 Sundset Avenue, ge⸗ hörigen Grundstücks, Berlin, Wasser⸗ torstraße 19, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Zilesch in Berlin, Lietzenburger Straße 16, klagt gegen den Kaufmann Edmund Szrajber (Schreiber), früher in Charlottenburg, Fredericiastraße 5, mit dem Antrage, anzuerkennen, daß er wegen der im Grundbuch des Amtsgerichts Berlin Luisenstadt Band 51 Blatt 2499 für ihn in Abt. III unter Nr. 17 einge⸗ tragenen Darlehnshypothek von Gold⸗ mark/ Reichsmark 1500,— von dem Eigentümer dieses Grundstücks, Berlin, Wassertorstraße 19, Kaufmann Selmar Chanowitz, befriedigt worden ist, und einzuwilligen, daß die oben bezeichnete ypothek im Grundbuch gelöscht wird. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 12/15, auf den 15. Februar 1944, 10 Uhr, Zimmer 162, geladen.

Berlin, den 26. Oktober 1943.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[25057] Oeffentliche Zustellung. C 62/43. Die Firma Moritz Flechsig, Strumpffabrik in Oberlungwitz (Sach⸗ sen), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsan⸗ walt Schmidt in Hohenstein⸗Ernstthal, klagt Pgen die Firma J. & G. Green⸗ man Ltd., London E. C, 2, 27, Wood Street, unter der SFeehhes „daß sie an die Beklagte im Jahre 1889 Ware 8 dem angemessenen und vereinbarten reis von 2 1130.—.1 käuflich geliefert und die Beklagte den Kaufpreis noch nicht entrichtet habe, auch die Zustän⸗ digkeit des Amtsgerichts Hohenstein⸗ Ernstthal vereinbart sei, mit dem An⸗ trag auf Zahlung von 2 1130.—.1 nebst 5 % Zinsen seit dem 27. September 1999 und auf Tragung der Kosen des Rechtsstreits sowie das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ geri t Hohenstein⸗Ernstthal auf den 0. Jannar 1944, vormittags 9 Uhr, geladen. Hohenstein⸗Ernstthal, 2. Nov. 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht. Müller, J.⸗Insp.

[25058] Oeffentliche Zustellung.

C 63/43. Die Firma Moritz Flechsig, Strumpffabrik in Oberlungwitz (Sach⸗

Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗

anwalt Schmidt in Hohenstein⸗Ernst⸗ thal, klagt gegen die Firma Jas. French & Co., Glasgow 14, Hutcheson treet, unter der Behauptung, daß sie an die Beklagte im Jahre 1959 Ware zu dem angemessenen und vereinbarten Prei von 2 361.1.6 käuflich geliefert und die Beklagte den Kaufpreis noch nicht ent⸗ richtet habe, auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hohenstein⸗Ernstthal ver⸗ einbart sei, mit dem Antrag auf Zah- lung von 361.1.6 nebst 5 % Bünsen seit dem 12. August 1939 und au Tra⸗ gung der Kosten des Rechtsstreits sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen eerlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hohenstein⸗Ernst⸗ thal auf den 20. Januar 1944, vormit⸗ tags 9 Uhr, geladen.

EV“ 2. Novp. 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 8 bei dem Amtsgericht.

Müller, J.⸗Insp.

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