Reichs⸗ und Staatsa
1. Nov
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1943. e. 2
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27. 8 Lewy, Max Israel, geb. 6. 3. 1867, gest. 21. 5. 1940, zuletzt wohnhaft in Breslau, Menzelstr. 69, 1 Mannaberg, Julius Israel, geb. 16. 12. 1842, gest. 7. 5. 1919, zuletzt wohnhaft in Breslau, Hohenzollern⸗ straße 71, 1 8 Müller, Mathilde Sara, geb. Cohn, geb. 7. 8. 1852, gest. 22. 5. 1938, zuletzt wohnhaft in Trachenberg, 1 Neißer, Walter Ifrael, geb. 7. 2. 1860, gest. 16. 2. 1941, zuletzt wohnhaft in Breslau, Körnerstr. 44, Peckel, David Israel, geb. 12. 12. 1877, gest. 1 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Rhedigerstr. 5, Roesel, Ida Sara, geb. Sandberger, geb. 1. 1. 1856, gest. 20. 1. 1940, zuletzt wohnhaft in Breslau, Kirsch⸗ allee 81, Rosenberger, Simon Israel, geb. 14. 6. 1880, gest. 15. 8. 1942, zuletzt wohnhaft in Breslau, Sonnenstr. 21, Rosenberg, Oskar Israel, geb. 11. 9. 1858, gest. 25. 12. 1940, zuletzt wohnhaft in Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben 28, 2 Rosenstein, Betty Sara, geb. 26. 1. 1886, gest. 17.4. 1941, zuletzt wohnhaft in Breslau, Lothringer Str. 6, Schacher, Jakob Israel, geb. 8. 11. 1870, gest. 16. 3. 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Augustastr. 79, Schwarz, Arnold Israel, geb. 30. 1. 1858, gest. 1 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Hohenzollernstr. 96, Schindler, Berta Sara, geb. 14. 8. 1888, gest. 15. 2. 1941, zuletzt wohnhaft in Breslau, Goethestr. 48, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. 5. November 1943.
Der Regierungspräsident.
— “
der Gruppenarbeitsgemeinschaft Schreib⸗ Papierwaren, Büro⸗ bedarf der Reichsgruppe Handel (Absatzregelung für Füllhalter und Tintenschreiber)
Vom 10. November 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fasslung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung folgende Anweisung erlassen:
Füllhalter und Tintenschreiber dürfen nur an Verbraucher veräußert werden, die sie nachweislich zur Ausübung des Be⸗ rufes benötigen. Der Verbraucher hat den Nachweis durch Unterzeichnung einer Erklärung gemäß Anlagel zu führen.
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft gibt an die Unternehmen der Einzelhandelsstufe nähere Richtlinien über die Durch⸗ führung dieser Vorschriften.
§ 2
Jedes Unternehmen der Einzelhandelsstufe, das Füllhalter oder Tintenschreiber führt, hat den bei Inkrafttreten dieser Anweisung vorhandenen Bestand an Füllhaltern und Tinten⸗ schreibern sowie jeden Zugang unter Angabe des Tages und des Lieferes und am Schluß eines jeden Monats die Gesamt⸗ ahl der in diesem Monat veräußerten Füllhalter und Tinten⸗ schreiber nach der Stückzahl aufzuzeichnen und die Verbraucher⸗ erklärungen gemäß § 1 Abs. 1 nach Monaten geordnet aufzu⸗ bewahren. Die Aufzeichnungen sind getrennt für Füllhalter
Lippmann, Moritz Israel, geb. 18. 5. 1874, gest. 8 27. 7. 1940, zuletzt wohnhaft in Breslau, Viktoriastr. 38.
5 Erklärung . 3 Ich erkläre hiermit, daß ich nicht mehr im Besitz eines gebrauchsfähigen Füllhalters / Tintenschreibers bin, ihn aber in meiner Eigenschaft als8 üüccüüüüüüüüüüüen für folgende Zwecke: 8
dringend benötige. — Ich bestätige, am heutigen Tage von der Firrmmma ..
einen Füllhalter/ Tintenschreiber zum Preise von RℳA erworben zu haben. 8 1
Ich bin mir bewußt, daß die Abgabe einer unrichtigen Er⸗ klärung nach den Strafbestimmungen der Verordnung über den Warenverkehr bestraft werden kann.
... „48566666456833 699⁸ο½* 2
deutliche Unterschrift des Käufers mit vollständiger Anschrift)
nnssse Keswen Verereey. Fere heer
Bekanntmachung
Die am 9. Rovember 1943 ausgegebene Nummer 96 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zur Anvassung der Reichszivilprozeßordnung an die Strafrechtsangleichungsverordnung. Vom 26. Oktober 1943.
Verordnung über die Einführung der Gesetzgebung über die Hitler⸗Jugend in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 3. No⸗ vember 1943.
Zweite Verordnung über die Einführun der Reichsversicherung in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 4. No⸗ vember 1943. 88 8
Siebente Durchführungs⸗ und Fegneeeseornatig zur Kriegs⸗ sachschädenverordnung. (Kriegsschäden an Wertpapieren). Vom 6. November 1943. 8 .
Nr. sag. zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Wehrmachtfürsorge und ⸗versorgung. Vom 6. November 1943.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversendungs⸗ gebühren: 0,03 Bℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 10. November 1943.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
mit Metallfedern, für Füllhalter mit Glasfedern und für
Tintenschreiber vorzunehmen. 5 18 2
. “
Die Unternehmen der Einzelhandelsstufe dürfen in jedem
Monat insgesamt nur soviel Füllhalter und Tintenschreiber
veräußern, als sie im vorhergehenden Monate erworben haben.
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft kann Unternehmen der
Einzelhandelsstufe anweisen, ihre Lagerbestände an Füllhaltern ganz oder zum Teil an andere Einzelhändler zu veräußern
Jedes Unternehmen der Großhandelsstufe, das Füllhalter führt, hat den am Tage des Inkrafttretens dieser Anweisung vorhandenen Béestand sowie den Zugang und Abgang an Füllhaltern und Tintenschreibern fortlaufend aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind getrennt für Füllhalter mit Metall⸗ federn, für Füllhalter mit Glasfedern und für Tintenschreiber vorzunehmen.
§ 5
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft kann in besonders begrün⸗ deten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser An⸗ weisung zulassen.
Die Fachabteilung Papier, Schreibwaren und Bürobedarf der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel wird ermächtigt, über Ausnahmeanträge von Unternehmen der Einzelhandelsstufe zu entscheiden und Anweisungen gemäß § 3 Abs. 2 zu treffen.
§ 6
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft kann von jedem Unter⸗ nehmen der Großhandelsstufe und der Einzelhandelsstufe Aus⸗ kunft über den Bestand an Füllhaltern und Tintenschreibern fordern.
97 Die Befolgung der vorstehenden Vorschriften wird durch die für das einzelne Handelsunternehmen zuständige fachliche
Gliederung der Reichsgruppe Handel nach näherer Weisung
durch die Gruppenarbeitsgemeinschaft überwacht. .
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§ 9 28
Die Anweisung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung
16 1 in Kraft. Berlin, den 10. November 1943. 18 Reichsgruppe Handel. Gruppenarbeitsgemeinschaft Schreib⸗, Papierwaren, Bürobedarf. Der Beauftragte: Dr. Georgi.
8
Nichtamtliches
Nummer 45 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 10. November 1943 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. ROErl. 1. 11. 43, Vorbildg. u. Laufbahnen d. dt. Beamten; hier: Anerkenng. d. Nichtschülerprüfg. — RdErl. 1. 11. 43, Wohnungsgeldzusch. — RdErl. 4. 11. 43, Fergflichig v. Beamten sowie v. Angest. n. Arbeitern d. öffentl. Dienstes zur Dienstleistg. in Wirtschafts⸗ betrieben. — RdErl. 5. 11. 43, Feuerw.⸗Ehrenzeichen. — Kom⸗ munalverbände. RdErl. 5. 11. 43, „Der ehrenamtl. Bürger⸗ meister“, Reichsweisungsbl. f. d ehrenamtl. Gemeindeverw. auf d. Lande. — RdErl. 5. 11. 43, Kriegsbeitrag d. Gemeinden. — RdErl. 5. 11. 43, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 687. — Polizeiverwaltung. RdErl. 30. 10. 43, Schriftenreihe „Bücher d. Verwaltung“, Bd. 4. — RdErl. 3. 11. 43, Bezug d. MBl. Speer. — RdErl. 4. 11. 43, Soll⸗ u. Iststärkenachw. d. SchP. d. Reichs. — RdErl. 5. 11. 43, Insollstellg. v. Schadensersatzfordergn. — RdErl. 5. 11. 43, Schaffg. zusätzl. Planstellen f. Pol.⸗Verw.⸗Beamte, die üb. d. Altersgvenze hinaus im Dienst verblieben sind. — RdErl. 1. 11. 43, Merkbl. üb d. Abfindg. d. Freiwilligen d. Dt. Pol. — RdErl. 2. 11. 43, Vorübergehende Lockerg. d. Anstellungs⸗ u. Beförderungsbest. bei d. SchP. u. Gend. — hidErl. 4. 11 88, Unterstützgn. zu nichtbei⸗ hilfefähigen Aufwendgn. — RdErl. 1. 11. 43, Fahrgestell⸗Nrn. an Beutekraftfahrz. u. Beuteanhängern. — RdErl. 1. 11. 43, Frei⸗ gabe eingezog. Schulterriemen d. Feuerw. f. Feuerw.⸗Zwecke. — RdErl. 3. 11. 43, Zuteilg. v. Feuerlöschdruckschläuchen . FSchP., Freiw. Feuerw. u. Pflichtfeuerw. in LS.⸗Orten II. u. III. Ordng. — RdErl. 5. 11. 43, Feuerw.⸗Ehrenzeichen. — RdErl. 2. 11. 43, Sachschäden infolge d. Offenhaltens v. Türen aus LS.⸗Gründen. — RdErl. 5. 11. 43, Erweiterg. d. zeitl. Geltungsbereichs. d. LS.⸗ Schädenanordng. Ermächtig. zur Anordng. v. Fesegater. — Staatsangehörigkeit, Paß⸗ und Ausländer⸗ polizei. RdErl. 5. 11. 43, Verzeichn. d. Grenzübergänge f. d.
großen Reiseverkehr an den Binnengrenzen im Osten. — Wehr⸗ angelegenheiten. Kriegsschäden. Familien⸗ unterhalt. RdöErl. 2. 11. 43, Entschädig. Deutscher f. Kriegs⸗ sachschäden in Belgien. — RdErl. 2. 11. 43, Sachschäden infolge d. Offenhaltens v. Türen aus LS.⸗Gründen. — RodErl. 2. 11. 43, Gerichtsvollzieher als Schätzer f. kriegsbedingte Schätzgn. — RdErl. 4. 11. 43, Verw.⸗Hilfe f. Hamburger Umquartierte. — RdErl. 5. 11. 43, Erweiterg. d. zeitl. Geltungsbereichs d. LS.⸗ Schädenanordng. Ermächtig. zur Anordng. v. Auslagergn. — RdErl. 5. 11. 43, Nutzungsentschädig. wegen Unbenutzbarkeit d. Eigenwohng. d. Land⸗ od. Forstwirts. — Volks gesund⸗ heit. RdErl. 3. 11. 43, Vorträge üb. Schädlingsbekämpfg. u. Buch „Die Haus⸗ u. Gesundheitsschädlinge u. ihre Bekämpfg.“ — RdErl. 5. 11. 43, Unterbring, v. Hebammen. — RdErl. 5. 11. 43, Verabfolg. v. Cebionzucker in d. Säuglingssorge. — Veterinärverwaltung. RdErl. 31. 10. 43, Herstellg. v. Trockenblutplasma. — Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. — Reichsindexziffer f. Oktober 1943. — Newerscheinungen. — Stellenausschreibungen von Gemeinde⸗ beamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Hey⸗ manns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 R.ℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 ℛℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt.).
Aus der Verwaltung Gemeinschaftsmaßnahmen im Luftschutz und Kostenverteilung Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der
Luftwaffe hat jetzt Richtlinien erlassen, die die Fragen der ge⸗ meinschaftlichen Luftschutzmaßnahmen und der Kostenverteilung für den Erweiterten Selbstschutz und den Werkluftschutz klären. An den gemeinschaftlichen Luftschutzmaßnahmen haben sich alle zu der Gemeinschaft gehörenden Betriebe und Dienststellen zu be⸗
teiligen sowie die Inhaber sonstiger, im Gemeinschaftsbereich
liegender Räume, wenn diese nicht ausschließlich zu Wohnzwecken benutzt werden. Aber auch die Inhaber dieser Räume haben die Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen, die auch im Selbst⸗ schutz von ihnen zu tragen wären. Hierbei ist zu beachten, daß Wohnungen in Betriebsgrundstücken, die aus betrieblichen Gründen bewohnt werden, nicht zu solchen ausschließlich zu Wohn⸗ zwecken benutzten Räumen gehoren. Zu den gemeinschaftlichen Maßnahmen gehören insbesondere der Bereitschaftsdienst, die Gerätebeschaffung und ⸗vpflege, Splitterschutzmaßnahmen für Brandwachen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasser⸗ versorgung. Zu den gemeinschaftlichen Maßnahmen gehören in⸗ dessen nicht die persönliche Ausrüstung und Ausbildung der Luft⸗ schutzleiter und der Gefolgschaftsmitglieder, die Verdunkelung so⸗ wie sonstige Maßnahmen, die ausschließlich einem Betrieb dienen. Auch solche Maßnahmen gehören nicht dazu, die durch gesetzliche Vorschriften oder polizeiliche Verfügungen dem Grundstückseigen⸗ tümer auferlegt sind. In Zweifelsfällen entscheidet der örtliche Luftschutzleiter.
Die Kostenverteilung für die einzelnen Betriebe des Erweiterten Selbstschutzes und des Werkluftschutzes richtet sich nach einem Bei⸗ deccsfäslßer, der nach den Zweiken Richtlinien bei der Aus⸗ führung von behelfsmäßigen Luftschutzräumen vom 26. 7. 1941 aufgestellt war. Nach ihm ist die Höhe des Anteils der einzelnen Beteiligten bemessen; die Größe der Betriebe, die Höhe der Miete, der Umfang der Räume sowie die Brandgefährlichkeit der darin gelagerten Sachen ist entscheidend. Der Beitragsschlüssel wird vom Luftschutzleiter des führenden Betriebes im Einvernehmen mit den anderen Betrieben festgesetzt. Bei nicht erfolgter Einigung entscheidet auf Antrag der örtliche Luftschutzleiter, der vor seiner Entscheidung bei Werkluftschutzgemeinschaften die zuständige Stelle der Reichsgruppe Industrie zu hören hat, bei Gemeinschaften des Erweiterten Selbsischutzes die zuständige Reichsluftschutzbunddienst⸗ stelle. Spätere Einwendungen gegen die Festsetzung können nur erhoben werden, wenn sich inzwischen die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Auf Grund des Schlüssels stellt der führende Betrieb den beteiligten Betrieben Aufforderungen über die Be⸗ teiligung an den Luftschutzkosten zu. Einwendungen der Be⸗
teiligten gegen die Notwendigkeit der Maßnahmen oder die Höhe
der Kosten sind über den führenden Betrieb an den örtlichen Luft⸗ schutzleiter zu richten. An den auf gemeinsame Kosten beschafften beweglichen Sachen stehen den Beteiligten Miteigentumsrechte nach Maßgabe ihrer Beitragsanteile zu. Bei Ausscheiden eines Mit⸗ eigentümers aus der Gemeinschaft darf dieser seinen Anteil nur an die Gemeinschaft oder an den als seinen Nachfolger in die Gemeinschaft eintretenden Betrieb veräußern. Für die in der zurückliegenden Zeit entstandenen Kosten verbleibt es bei den bisher abgeschlossenen Vereinbarungen, den getroffenen Anord⸗ nungen oder erlassenen Urteilen. Diese gelten weiter, solange nicht auf Antrag eines Beteiligten eine neue Festsetzung vorgenommen
wird.
Wirtschaftstei! V
—
Die Fortbildung der Gruppenpreise
Oberregierungsrat Dr. H. Dichgans beim Reichskommissar für die Preisbildung macht im Mitteilungsblatt des Preis⸗ kommissars Nr. 43 vom 8. November 1943 ins einzelne gehende Ausführungen über die Fortbildung der Gruppenpreise.
Der Arbeitsstab Gruppenpreise hat in fast zweijähriger Tätig keit bis zum 1. Oktober 1943 für 16 770 Erzeugnisse die Preise festgesetzt. Die Durchführung der Arbeit war in so großem Um⸗ fange nur möglich, weil die Vorschläge vor den Sitzungen genau ausgearbeitet wurden und die Unterlagen den b des Stabes vor der Sitzung zugingen. Bei einer Anzahl von Er⸗ zeugnissen, die an sich zur Bildung von Gruppenpreisen geeignet gewesen wären, war jedoch die Preisstreuung so groß, daß man die Lieferer nicht in einer geringen Zahl von Gruppen unter⸗ bringen konnte. Starke Preisunterschiede haben sich meist dann ergeben, wenn ein bestimmtes Erzeugnis sehr rasch in großen Stückzahlen gebraucht wird und dazu Betriebe mit unterschied⸗ licher Fertigung herangezogen werden mußten. Der Weg, die Zahl der Preisgruppen stark zu erhöhen, ist nicht gangbar. Eine solche Regelung würde im Ergebnis nur die Aufrechterhaltung des bisherigen LSS⸗Preissystems bedeuten. Außerdem ist diese Lösung nicht annehmbar, weil die Gruppenpreise, auch die höheren, von der Pflicht zur selbständigen Preissenkung nach § 22 der Kriegswirtschaftsverordnung befreit sind, und man einen solchen Vorteil den Lieferern mit extrem hohen Preisen nicht zubilligen kann. 88
Um auch die Fälle mit größerer Preissteigerung einzubeziehen, werden neuerdings sogenannte fakultative Gruppenpreise ge⸗ bildet. Der Arbeitsstab setzt auch für die Erzeugnisse mit starker Preisstreuung Gruppenpreise auf Grund der Kosten gut arbeiten⸗ der Betriebe fest. Es werden zwei bis drei Preisgruppen mit üblichem Abstand gebildet, in die die gutarbeitenden Betriebe eingestuft werden. Die übrigen Lieferer gehören bis auf weiteres zur Preisgruppe I. Sie haben das Recht, in die Gruppenpreise einzutreten oder auch ihren Ausnahmepreis beizubehalten Wollen sie ihren Ausnahmepreis behalten, so unterliegen sie dem angeführten § 22 und machen sich preisrechtlich strafbar, wenn sie keine Preissenkungen durchführen. Bei den ersten Fällen der fakultativen Gruppenpreise sind überraschend gute Erfolge erzielt worden. Da der überwiegende Teil der Firmen in der Preis⸗ gruppe I bleiben will, werden dabei sehr beträchtliche Preis⸗ senkungen herauskommen und gleichzeitig eine scharfe Konzen⸗ trierung. Trotzdem soll das Verfahren der fakultativen Gruppen⸗ preise beschränkt und der obligatorische die Regel bleiben. In
vielen Fällen ist 8e Gruppenpreis also die Vorstufe
zum obligatorischen gewesen.
Auch für die individuellen Erzeugnisse ist es gelungen, neue Preisbildungsmethoden zu entwickeln. Die für dieses eine Viel⸗ zahl von Formen, besonders der Gießereiindustrie, umfassende Gebiet erlassenen besonderen Preisvorschriften, schreiben für die Preisbildung ein Preiserrechnungsschema vor, daß von den vor⸗ kalkulierten Kosten ausgeht. Allerdings soßt diese Form der Preis⸗ bildung bei dem Betrieb eine gut eingespielte Vorkalkulation vor⸗ aus. Es hatten sich zwischen den Gießereien und ihren Ab⸗ nehmern auf Grund vereinbarter Durchschnittspreise bestimmte Preisstaffeln herausgebildet. Nun ist neuerdings ein Verfahren entwickelt worden, das die Vorteile dieser Preisstaffeln mit einer Berücksichtigung der individuellen Erzeugnisse verbindet. Die neuen Methoden, um deren Gestaltung sich der Prokurist Bösebeck von den Dürener Metallwerken besondere Verdienste erworben hat, sind von einem kleinen Kreis von Werken unter Beteiligung von Be⸗ amten des Reichsluftfahrtministeriums ausgearbeitet worden. Danach werden für die Erzeugnisse bestimmte Verhältniszahlen, die ohne weiteres der Zeichnung zu entnehmen sind, als für die Preisbildung maßgebend festgelegt. Mit Hilfe von Tabellen werden diese Verhältniszahlen in Schwierigkeitsgrade umgewan⸗ delt, aus deren Summe sich nach einer weiteren Tabelle der Preis ergibt. Jeder, der eine Zeichnung zu lesen versteht, kann den Preis errechnen, d. h. der Abnehmer ist nicht mehr auf Rückfrage beim Lieferer angewiesen. Das Verfahren ist nicht auf zwei Dimen⸗ sionen beschränkt. Auch bei dreidimensionalen Erzeugnissen, wie Preßteilen, hat das Verfahren zu befriedigenden Ergebnissen ge⸗ führt. Damit ist auch für die individuellen Erzeugnisse an die Stelle des subjektiven der objektive Preis getreten. Die Unter⸗ nehmer sind interessiert, die Stücke mit geringstem Kostenaufwand herzustellen, weil jede Kostenersparnis ihren Gewinn erhöht. Also wirkt das neue System leistungssteigernd.
Am Schluß seiner Ausführungen spricht der Verfasser den Wunsch aus, daß aus dem Kreise der Wirtschaft dem Arbeitsstab im stärkeren Maße brauchbare Vorschläge zugehen mögen. Die Vor⸗ schläge sollen. ganz oder fast ausschließlich nur für solche Er⸗ zeugnisse, die für die Rüstung bestimmt sind. gemacht werden. Das Gerät ist genau zu bezeichnen, am besten ist eine Zeichnung bei⸗
zufügen. Die Kalkulation und der Preisvorschlag sind mit einzu⸗
reichen. Wenn bereits Preisverhandlungen mit einem öffentlichen Auftraggeber geführt worden sind, so ist diese Stelle genau zu bezeichnen. Auch sind Angaben darüber, welche anderen Betriebe das Gerät noch herstellen, erwünscht. Die Unterlagen sind zweck⸗ mäßig dem Arbeitsstab Gruppenpreise, Berlin⸗Charlottenburg 2, Knesebeckstr. 98, zu übermitteln. 1
den 5. November 1943. — B.⸗G. 3.
Reichs⸗ und Staatganzeiger Nr. 264 vom 11. November 1943.
8
S. 3
Die deutsche Sozialordnung und der ausländische Arbeiter
eichen des europäischen Arbeitseinsatzes fir die Sicherung der
ristenz des Kontinents mit den Einri Setstens 8 1 b htungen der deutschen Sozialordnung in engste Fühlung. Aber auch der deutsche neusschen
Betriebsführer, Wirtschaftl Politiker is gen, si 8 ebsführer, Wirtschaftler und Politiker ist gezwungen, sich mit dem Verhältnis der deutschen Sozialordnung zu fremdem Volkstum
auseinanderzusetzen, wenn das zur Zeit wichtigste Ziel des
leistungsmäßig günstigsten Einsatzes der europäi 8 8 ftsrron sti 1- g 1b s der europäischen Arbeitsk
erreicht werden soll. atz Sephisch v
Mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen befoßt
sich eine Untersuchung des Arbeitswissenschaftlichen Instituts der
DAF. in den „Wirtschafts⸗ und Sozialberichten“. Die Führungs⸗ aufgabe die dem Reich bei dem Aufbau einer neuen europäischen Ordnung gestellt ist, wird darin treffend und unmißverständlich gekennzeichnet: „Wir werden als verantwortungsbewußte euro⸗
päische Führungsmacht nicht beabsichtigen, bestimmte Einrichtun⸗
gen sozialer Art bei dem einen oder anderen Volke im Wege der Propaganda oder gar des Zwanges herbeizuführen, wohl aber dahin wirken müssen, daß unsere Grundauffassung von Volkstum und sozialen Ordnung bei anderen Völkern begriffen wird. Erst aus dieser Auffassung heraus werden die Formen für das soziale Zu⸗
sammenleben innerhalb der Völker gefunden werden, die ihren naturgegebenen Anlagen entsprechen und die als solche allein
geeignet sind, daß sich das einzelne Volk zu seiner höchsten Daseins⸗
form im Sinne der europäischen Gemeinschaft entwickelt. Die
Aufgabe besteht darin, die Völker Europas auf bi 8 fg in, die er Europas auf dem Gebiet des sozialen Lebens zu sich selbst zu führen.“ -
Millionen Angehöriger fremden Volkstums kommen jetzt im
4
Aus dieser Grundhaltung ergibt sich dann auch die Stellun des Ausländers im deutschen Betrieb, wie sie in den von 5 dnelen Arbeitsfront “ und in der vorliegenden
hung wiedergegebenen Richtlinien bis ins ei e klat⸗ verae Wecnes. g chtlinien bis ins einzelne klar
Zwei Bukarester Tagungen der Europäischen Holzkommission
Die Kommission zur gemeinsamen Behandlung der Holzbedarfs⸗ deckung in den Ländern Europas (Europäische Holzkommission) hält vom 29. November bis 2. Dezember d. J. in Bukarest zwei wichtige Tagungen im Hinblick, auf die Holzversorgung Enxopas unter der Leitung des Vorsitzenden, Ministerialdirigent Storck (Deutschland), ab. An diesen Tagungen nehmen Vertreter der europüischen Länder, die dem seinerzeitigen Abkommen zur Bil⸗ dung der Kommission beigetreten sind, teil.
Die vom 29. bis 30. November stattfindende Tagung der Ar⸗ beitsgruppe „Holzbedarfsdeckung und Holzbilanz“ wird sich im wesentlichen mit Fragen der europäischen Holzbedarfsdeckung be⸗ fassen sowie die Möglichkeiten zur zweckmäßigen Lenkung der Holz⸗ überschüsse zu den Bedarfsländern, zur Erhöhung der Holzproduk⸗ tion und zur Erreichung eines möglichst sparsamen und zweck⸗ mäßigen Einsatzes des Rohstoffes Holz untersuchen.
Die im Anschluß daran stattfindende Kommissionssitzung wird
die Ergebnisse früherer Tagungen der Arbeitsgruppen „Holz⸗ wirtschaftliche Industrialisierung“ und „Technik in der Holz⸗ wirtschaft“ zusammenfassen und sie als Grundlage für weitere Arbeiten der Holzversorgung Europas verwerten.
4
Wirtschaft des Auslandes
Ausbau spanischer Kohlengruben und Hüttenwerke
Madrid, 10. November. Die bedeutenden spanischen Kohlen⸗ atben und Hüttenwerke Duro Felguera S. A. in La Felguera aben ihr Kapital von 125 auf 150 Mill. Peseten erhöht. Das Unteynehmen gibt 50 000 neue Aktien zu je 500 Peseten aus, auf die den alten Aktionären ein Vorkaufsrecht im Verhältnis einer neuen zu fünf alten Aktien eingeräumt worden ist. Die Kapitalerhöhung dient auf ausdrücklichen Wunsch der spanischen Fereebänci er Erweiterung und Verbesserung der bestehenden
““
Oktober⸗Ausweis der B33.
Zürich, 10. November. Nach dem Monatsausweis der Bank für internationalen Zahlungsausgleich vom 31. Oktober 1943 hat sich die vrar e e. von 484,3 auf 485,3 Mill. ffrs. erhöht. Eben⸗ falls erhöht hat sich der Kassenbestand von 18 auf 20 Mill. ffrs., das Konto Gold in Barren erhöhte sich von 80 auf 81,4 Mill, ffrs. Verringerungen weisen auf die Gelder auf Sicht von 15,7 auf 15,4 Mill. ffrs., die rediskontierbaren Wechsel und Akzepte von 151,3 auf 151,2, die Gelder auf Zeit von 21,3 auf 21 Mill. ffrs. sowie die anderen Wechsel und Anlagen von 197,6 auf 195,8 Mill. ffrs.
Auf der Passivseite stehen die langfristigen Einlagen mit 229 Mill. sowie die kurzfristigen und Sichteinlagen der Zentral⸗ banken für Rechnung dritter mit 1,2 Mill. ffrs. unverändert zu Buch. Verringert haben sich dagegen die kurzfristigen und Sicht⸗ einlagen der Zentralbanken für eigene Rechnung von 15,3 auf 5,9 Mill. ffrs. Erhöhungen weisen auf die kurzfristigen und Sichteinlagen in Gold von 40,8 auf 50,6 Mill. 4 8. sonstigen Passiven von 52,1 auf 52,6 Mill. ffrs. “
9 84
Währungswirrwarr in Süditalien
Algeciras, 10. November. Der Korrespondent der Associated
vnn⸗ Gallagher meldet, daß in Süditalien zur Zeit vier Geld⸗ orten in Umlauf seien: die amerikansche Okkupationslira, der amerikanische Okkupationsdollar, das englische Pfund und die italienische Lira]. Die italienische Lira sei sehr stark entwertet und ihr Verfall werde noch durch die in Massen auftretenden „Schwarzbankiers“ beschleunigt. Das Problem der Badoglio⸗ Inflation bereite den anglo⸗amerikanischen Finanzsachverständigen
größte Sorge. “ ,
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8 154 Mill. Kr. für den Ausbau schwedischer Häfen
Stockholm, 10. November. Das schwedische Kommerzkollegium hat im Auftrag des Finanzministers alle Projekte zum Ausbau der Handelshäfen für die nächsten drei Jahre zusammengefaßt. Daraus geht hervor, daß für 73 schwedische Handelshäfen Aus⸗ baupläne mit einem Kostenvoranschlag, von 154,4 Mill. Kr. vor⸗ liegen. Darin sind 15,7 Mill. Kr. für Reparatur⸗ und Erneue⸗ rungsarbeiten enthalten, während für den wirklichen Ausbau, Baggerarbeiten und Vertiefung der Fahrrinnen 138,7 Mill. Kr. vorgesehen sind gegenüber etwa 20 Mill. Kr. jährlich in den Jahren 1912 bis 1936. Für den Ausbau des Hafens von Göteborg allein sind rund 45 Mill. Kr. vorgesehen, für Stockholm 4 Mill., für Norrköping über 5 Mill,, für Malmö 5,5 Mill. Kr., für Västeras 3,7 Mill. Kr., für Hälsingborg 1,8 Mill. Kr. und für Köping 2,6 Mill. Kr. 8
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Truman⸗Ausschuß gegen Abwälzung der Kriegskosten auf die USA
Genf, 10. November. Eine große Sensation war, wie der USA⸗Vertreter der „Daily Mail“ meldet, die Veröffentlichung des Berichts, den das von Senator Truman geleitete Komitee zur Nachprüfung der Kriegführung soeben über die Pacht⸗ und Leih⸗ fragen erstattet hat.
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Der Bericht wurde von allen großen USA⸗Blättern auf der ersten Seite unter Schlagzeile gebracht. Er fordert, die Ver⸗ bündeten der USA sollten doch mehr Pacht⸗ und Leihwaren liefern als bisher und zunächst auch die eigenen Reserven ausnutzen, bevor sie Forderungen an die USA stellen. „Das Pacht⸗ und Leihgesetz“, so sagt der Bericht wörtlich, „ist durchaus nicht be⸗ schlossen worden, um die Kriegskosten auf die USA abzuwälzen.“
Der Bericht verlangt im einzelnen, die USA sollen sofort ein Nachkriegsqummiprogramm aufstellen, um zu verhindern, daß sie wieder, wie nach dem ersten Weltkrieg, das Opfer der britischen Ausbeutung werden und riesige Preise für den importierten Kautschuk zahlen müssen. Gleichzeitig aber als „Shylocks“ be⸗ schimpft würden, weil sie von den Engländern die Rückzahlung der Kriegsschulden verlangten. Die USAâ sollen feststellen, ⸗warum die Engländer nichts für das USA⸗Petroleum bezahlen, indem sie den entsprechenden Teil ihres Aktienbesitzes in fremden Oelfeldern den USA abtreten. Die USA sollen sich bemühen, das Recht an den in britischem Eigentum befindlichen Nickel⸗, Kupfer⸗, Zinn⸗ und Eisenvorkommen außerhalb Englands zu erwerben. Die USà sollten versuchen, nach dem Kriege von der Sowjetunion als Gegenleistung für die Pacht⸗ und Leihlieferungen größere Mengen Manganerz geliefert zu erhalten. 1“
Der angl o⸗amerikanische Streit um die Ausbeutung der arabischen Oelquellen — England muß klein beigeben — Eine Stellung⸗ nahme der „Times“
Stockholm, 10. November. Die „Times“ beschäftigen sich mit einer Nachricht der amerikanischen Presse, wonach eine diplo⸗ matische Mission aus Arabien in den USA. angelangt sei, um die vermehrte Ausbeutung der arabischen Oelquellen zu besprechen, die schon heute ausschließlich durch USA.⸗Unternehmungen und USA.⸗Kapital betrieben würden. Die „Times“ geben zu, daß die in den USA. geäußerten Ansichten über die vorzüglichen Ent⸗ wicklungsmöglichkeiten der Oelquellen in Saudi⸗Arabien der Wirklichkeit entsprächen. Das Blatt verwahrt sich jedoch gegen die halbamtliche USA.⸗Feststellung, wonach diese Entwicklung aus⸗ schließlich mit USA.⸗Kapital vorgenommen werde. Auch England habe in Arabien finanziell zur Hebung der Oelschätze beigetragen, wenn die USA.⸗Kapitalisten auch einen mehrjährigen Vorsprung für sich in Anspruch nehmen konnten. Der überwiegende Teil der Förderungen entfalle wohl auf die USA., aber auch England werde bald bessere Ergebnisse erzielen. — Aus dieser Stellung⸗ nahme der „Times“ geht hervor, daß hier ein weiterer starker anglo⸗amerikanischer Konfliktsstoff vorliegt, in dem England klein beigeben muß. 1
Südafrikas Ernährungslage 8 8 F schlechteste in der ganzen e
Stockholm, 10. November. Das Angebot des südafrikanischen Premierministers, General Smuts, Lebensmittel nach Indien zu
entsenden, hat nach einem Bericht des Johannesburger Korre⸗ö.
spondenten des Londoner „Daily Expreß“ einen Sturm der Ent⸗ rüstung unter der südafrikanischen Bevölkerung hervorgerufen, da die Ernährungslage in Südafrika selbst so schlecht geworden sei, daß sich das Land „derartig humanitäre Gesten“ nicht leisten könne. Die Opposition gegen den Plan kämpfe unter dem Motto: „Die Ernährung beginnt zu Hause.“ Der Abgeordnete von Durban, Dr. Eullivan, erklärte in einer Rede, allein in der Stadt Durban lebten mindestens zehntausend Menschen unter dem Existenzminimum, und Südafrikas Ernährungslage „wird mit großer Geschwindigkeit die schlechteste in der ganzen Welt“. Der Vertreter Kapstadts, Major Nyman, sagte, die Preispolitik sei ein Skandal. Ueberall treffe man auf Korruption, und die Lage vor allem der eingeborenen Bevölkerung in der Kapprovinz sei beklagenswert. Der Landwirtschaftsminister Collins versuchte auf einer Pressekonferenz, die Pläne des Premierministers zu verteidi⸗
fßentlicher Unzeiger
AE
gen, stieß aber, wie „Daily Expreß“ berichtet, „auf das schwerste regierungsfeindliche Trommelseuer seit Kriegsbeginn, selbst bei Zeitungen, die im allgemeinen die Regierungspolitik unter⸗ stützten“.
Die Ziele der argentinischen Agrarpolitik Ausführungen des Landwirtschaftsministers
Buenos Aires, 9. November. Landwirtschaftsminister Mason nahm die Gelegenheit wahr, nochmals in einer Rede auf die Ziele der argentinischen Agrarpolitik einzugehen. Er betonte, daß ein gütiges Geschick das Land vor den Schrecken des Krieges bewahrt habe. Argentinien könne in fruchtbarer Arbeit die Grundlagen schaffen, um später zum Wiederaufbau der Welt beizutragen. Weiter beschäftigte sich General Mason mit den Genossenschaften. Diese seien keineswegs gegen das Kapital als solches gerichtet, sondern wollten nur im Spiel von Angebot und Nachfrage ausgleichend wirken. Daher werde die Regierung das Genossenschaftswesen weitestgehend fördern. Schlieslich gab Mason noch interessante Zahlen über die Entwicklung der Lage. Es gebe bereits 761 Verbände mit rund 450 000 Mitgliedern und einem Kapital von 71 Mill. Pesos. Der Umsatz betrage schon jetzt rund 230 Mill. Pesos. Besonders wünsche die Regierung die Milchwirtschaft zu unterstützen. Sie werde Kredite bereit⸗ stellen, um den kleineren Viehzüchtern die Möglichkeit zum Bau hygienischer Wohnhäuser und zeitgemäßer Stalleinrichtungen zu geben.
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf
hin, daß in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 11. November auf 74,00 Rℳ (am 10. November auf 74,00 FE. ℳ) für 100 kg. v
Einstellung der Veröffentlichung der Del⸗Notiz
Der Preiskommissar hat aus Gründen der Vereinfachung der Preisregelung veranlaßt (Mitt.⸗Bl. Nr. 43 vom 8. November 1943), daß die Veröffentlichung der Deutschen Elektrolytkupfernotiz (Del⸗Notiz) ab 1. Dezember 1943 eingestellt wird, und bestimmt, daß an Stelle dieser Notiz, soweit sie als Preisberechnungsfaktor dient, der von der Reichsstelle Eisen und Metalle jeweils fest⸗ gesetzte, um 1 Rℳ verringerte Grundpreis für 100 kg Elektrolyt⸗ Kupferdrahtbarren tritt (III 143 — 6768/43 vom 25. 10. 1943).
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 10. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.,
Budapest, 10. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 10. November. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 —- 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 10. November. (D. N. B.) s[12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 10. November. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,02 ⅞, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜˖ B., Berlin 172,55, Lissabon 17,68 ¾, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½¼, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,50, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
Kopenhagen, 10. November. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 10. November. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22.00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 7,60 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 10. November. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.
81 London, 10. November. (D. N. Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 50, Gold 168/—.
2. Zwangsversteigerungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
1. Untersuchungs⸗ und Setrafsachen, V 4. Oeffentliche Zustellungen, 3. Aufgebote,
6. Muslosung ustw. von Werepapieren,
8. Kommanbdftgesellschaften auf Aktien, 11. Genossenschaften,
9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
7. Aktiengesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H., 12. Ossene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invaltdenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bänkausweise, 15. Verschiedene Sekanntmachungen.
398] 29. April 1928 fä
Nr. 14, jetzt in Sulzfeld bei Eppingen / Bezogene: Frau Hanna
Bahnhof, wird gemäß § 1020 3ZO. Heydemann, Landhausstr. 39 in
3. Aufgebote nuar 1928 d eua
8 19 gewesenen Wech⸗ Elektrizitätswerk Pleschen ausgestellte, 1943 ist der Gefreite Karl⸗Heinz Fried⸗ ist vor dem II. Zivilsenat des Ober⸗ Auf Antrag des Carl Zimmermann, sels über 1500,— fl.M —
der Rheinischen Hypothekenbank Mann⸗ Wilmersdorf — beantragt.
heim verboten, an den Inhaber der bei haber der Urkunde wird aufgefordert, dem Antragsteller in Verlust geratenen spätestens in dem auf den 5. Juli — 2 Pfandbriefe in Höhe von 3000,— H.ℳ 1944, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten [25400] Todeserklärung. 1/2000 er Reihe 49 F-Nr. 23 220, 2/500 er Gericht, Amtsgerichtsplatz, Zimmer 142, 1 1 8 Reihe 19 E Nr. 11 730/31 nebst Zins- anberaumten Aufgebotstermine seine wurde der verschollene Eugen Nägele, 8 die Urkunde geboren am 27. Februar 1875 in Mun⸗
eine Leistung irgendwelcher Rechte änzumelden und
Ürt zu bewirken, insbesondere neue vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ 2 nen . 1 4 öö“ 1 erklärung der Urkunde erfolgen wird. Briefträgers Norbert Nägele und dessen Theodor Baehne in Buenos Aires,
Zinsscheine auszugeben. Mannheim, Amtsgericht
11n
4 2 ve. *₰ 8 4 29 lich verlorengegangenen, am 25. Ja⸗ bar am 20.11. 1939, und b) der in [25396]
wegen Ehescheidung. Termin zur Fort⸗
und am Pleschen am 16. 8. 1939 vom Städt. Durch Beschluß vom 5. November setzung der mündlichen Verhandlung
b Aussteller: von M. Misiak in Pleschen angenom⸗ rich Petersen, geboren am 8. Januar landesgerichts in Braunschweig, Münz⸗ früher in Mannheim, Rheinvillenstraße Willy Horschan, SW 48, Besselstr. 3, mene Wechsel über 500 Zloty, zahlbar 1920 zu Flensburg, für tot erklärt und straße 17 1I1, Zimmer 97, auf den Päckler geb. am 22. 11. 1939, für kraftlos erklärt als Zeitpunkt des Todes der 4. Januar 15. Februar 1944, 10 Uhr, bestimmt.
n.⸗ worden. Pleschen, den 5. November 1943.
Der In⸗ Das Amtsgericht.
Durch Beschluß vom 19. Juli 1943
derkingen als Sohn des verstorbenen
Berlin⸗Charlottenburg, 5. Nov. 1943. verstorbener Ehefrau Agathe Nägele Calle Quesada Das Amtsgericht. 79
F. 38/43. geb. Preis, led. Beindrechsler, in durch
[25397] Aufgebot.
lin SW 11, Saarlandstr. 6/7, vertreten
[25399] Frau Elli Tischer geb. Klotz in Ber⸗ Durch Ausschlußurteil -
— ⁹
2
Bekanntmachung.
1943 sind a) der in Pleschen am 16, 8. 1909, 24 Uhr, festgestellt. durch den Rechtsanwalt Dr. Heinrich 1939 von T. Wojciechowski ausgestellte, Michaelsen, Berlin SW 68, Lindenstr.
von L. Zurkiewicz in Pleschen ange⸗ Nr. 94, hat das Aufaebat eines angeb⸗
nommene Wechsel über 100 Zloty, zahl⸗
Saulgau, den 8. November 1943. Amtsgericht.
Klägeri
87 rr 189 5190 2 12r 88 9 1 1942 festgestellt worden. —456 11 219.43. Zu diesem Termin wird der Beru⸗ Berlin, den 5. November 1943. Amtsgericht Berlin. nIFq-H HsA, RMXb EN SAe. ges des
6 Linen de bei dem berlandes⸗ 4. Hesfenttiche Zustellungen ih en rannschwener Süerlafdenr 17g ö Zusteilung.
fungskläger mit der Aufforderung ge⸗ laden, nach dem Erlöschen des Auftra⸗ Rechtsanwalts Dr. Lange
Rechtsanwalt zu bestellen. Der Kaufmann Paul⸗ Eöö November 1943. 1
1919, zuletzt vertretecs ——ö
— Rechtsanwalt Dr. Lange in .
Deutschland zuletzt wohnhaft in Saul⸗ Braunschweig, klagt als Beklagter und 5. Verluft⸗ u. Jundsachen gau, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Berufungskläger gegen seine Ehefrau, [25403 vom 5. 11. Todes wurde hierbei der 31. Dezember Karoline gen. Berlin⸗Charlottenburg, Ahornallee 52, der Berlinischen Lebensve⸗ Prozeßbevollmächtigter: 9 Dr. v. Campe in Braunschweig, als Leben des Herrn Kurt Altendorf, Kauf⸗
Lily el Sotterl. j ff Aufruf. ¹ Lily geb. Setterl, inb Der Versicherungsschein Nr. 522 792 rsicherungs⸗ Noch 8 woalt KAamb II9 ¼; ells . Rechtsanwalt Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das
Berufungsbeklagte, mann in Stettin, vom 2. Januar