Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 264 vom 11. November 1943. S. 4
1938 ist abhanden gekommen. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, sie binnen zwei Monaten vom Erschei⸗ nen dieses Aufrufes an der Unterzeich⸗ neten vorzulegen; anderenfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Berlin, den 9. November 1943. Berlinische Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft.
[25404] Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. Der Versicherungsschein Nr. L 289 181, ausgestellt auf das Leben des Herrn Kar⸗ Otto Paulus, Bücherrevisor in Weißwasser, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht inner⸗ halb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 8. November 1943. 1 Der Vorstand.
[25405] Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. Der Hinterlegungsschein vom 20. Au⸗
gust 1935 über den Versicherungsschein
Nr. I. 293 978, ausgestellt auf das Leben
des Herrn Direktors Adolf Hees in
Berlin, ist abhanden gekommen. Er
tritt außer Kraft, wenn nicht inner⸗
halb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 8. November 1943. Der Vorstand.
8 6. Auslosung ustw.
von Wertpapieren 25071] Erl un gsrechte der Anleiheablösungs⸗ schuld der Stadt Alzey.
Bei der am 1. November 1943 vor⸗ genommenen Ziehung der Auslosungs⸗ rechte wurden folgende Nummern ge⸗ zogen:
Buchstabe A: 66, 86, 107, 135, 153, 165, 181, 187, 194, 209, 214, 227, 240, 247, 256, 262, 276, 277, 282, 289, 292, 302, 317, 319, 333, 339, 344, 348, 430.
Buchstabe B: 11, 29, 63, 78, 94, 113, 124, 130, 155, 168, 179, 196, 249.
Buchstabe C: 3, 28, 61, 80, 94, 116, 136.
Der Einlösungsbetrag der jetzt ge⸗ zogenen Stücke wird vom 1. Januar 1926 ab 31. Dezember 1943 mit
103, 206,
107,
bis 31. 5 %, verzinst. Die Einlösung der gezogenen Aus⸗ losungsscheine erfolgt vom 1. Januar 1944 ab gegen Rückgabe der Aus⸗ losungsscheine nud eines gleichen Nenn⸗ betrages in Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld der Stadt Alzey bei der Stadtkasse Alzey. Restanten aus früheren Verlosungen:
3. Vorlage des Geschäftsberichts des Abwicklers mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Abwicklungs⸗ jahr vom 24. September 1942 bis zum 14. September 1943 unter Vorlage der vorläufigen Schluß⸗ bilanz per 31. August 1943 und Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. August 1943 sowie Beschluß⸗ fassung darüber.
4. Entlastung des Abwicklers und des Aufsichtsrats.
5. Beschlußfassun die schüttung des
6. Verschiedenes.
Für die Teilnahme an der Hauptver⸗
sammlung sind die Bestimmungen der Satzungen und gegebenenfalls die gesetz⸗ lichen Vorschriften maßgebend.
Berlin, den 10. November 1943.
Der Abwickler: Carl Linck.
über Aus⸗
ewinns.
[25386] Schlesische Saatgut A.⸗G. Gemeinschaft schlesischer Saatzüchter und Saatbauer, Breslau 5, Salvator⸗
platz 5.
Einladung zur 20. ordentlichen Haupt⸗ versammlung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 1942 bis 30. Juni 1943, und zwar am Mittwoch, den 8. Dezember 1943, 17 Uhr (5 Uhr nachm.), in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Breslau 5, Salvatorplatz 5.
Tagesordnung: 1
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und
der Jahresbilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗
schäftsjahr vom 1. 7. 1942 bis
30. 6. 1943. 1.“
„Beschlußfassung über die Genehmi⸗
gung der Bilanz nebst Gewinn⸗
und Verlustrechnung.
3. Erteilung der Entlastung an Vor⸗
stand und Aufsichtsrat.
4. Wahl des Aufsichtsrates (§ 10 der
Satzungen). 16 8 5. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers. 6. Verschiedenes. .“ Stimmberechtigt sind diejenigen Ak⸗ tionäre der Gesellschaft, die spätestens bis Sonnabend, den 4. Dezember 1943, die in ihrem Besitz befindlichen Aktien der unterzeichneten Gesellschaft (Aus⸗ gabe vom 19. März 1937), evtl. auch Bankdepotscheine bei der unterzeichneten Gesellschaft hinterlegt und Stimmkarten abgefordert haben.
Breslau, den 8. November 1948.
Schlesische Saatgut A.⸗G. Gemeinschaft schlesischer Saatzüchter und Saatbauer. Der Vorstand. Schönfeld. Junge.
Buchstabe A: Nr. 123, 239, 398, 362, 154, 155, 297, 390, 399. BMuchstabe B: Nr. 115, 156. Buchstabe C: Nr. 182. Alzey, den 1. November 1943. Der Bürgermeister. Jahn.
„geseltschaften
[25378
Weißmainkraftwerk Röhrenhof Aktien⸗ Hauptversammlung teilnehmen wollen, degch haben sich über ihren Aktienbesitz ge⸗
mäß § 22 unseres Gesellschaftsstatuts auszuweisen und ihre Aktien längstens drei Tage vor der Hauptversammlung im Büro unserer Brauerei zu hinter⸗ legen
gesellschaft Berneck i. Fi., Geschäftsbüro
Veidenberg, Kr. Bayreuth. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
laden wir hiermit zu der am Samstag, 4. Dezember 1943, vormittags
10 Uhr, im Hotel Bube, Berneck i. Fi.,
v Snv
ammlung ein.
8 Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1942.
„Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
Entlastung des Vorstandes des Aufsichtsrates.
Neu⸗ bzw. Wiederwahl der turnus⸗ mäßig ausscheidenden Aufsichts⸗ ratsmitglieder.
Wahl der Bilanzprüfer für das
und
[25385]
werden hiermit zu der am Mittwoch, den 8. Dezember 12 Uhr, im Sitzungszimmer des Ver⸗ waltungsgebäudes Aktiengesellschaft in Mindelheim statt⸗ findenden sammlung eingeladen.
ordentlichen Hauptver⸗ Hir bringen.
Lammbrauerei Aktiengesellschaft
in Mindelheim. Die Aktionäre unserer Gesellschaft 1943, vormittags
der Lammbrauerei
ordentlichen Hauptver⸗
die
38.
Diejenigen Aktionäre, an der
oder Bestätigung über erfolgte Hinterlegung bei einer Bank beizu⸗ Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses, Ge⸗ schäftsberichtes und des Aufsichts⸗ ratsberichtes für das Geschäftsjahr 1942/43.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Neuwahl des Aufsichtsrates.
5. Wahl eines Abschlußprüfers.
Mindelheim, den 8. November 1943.
Der Vorstand. Josef Gloßner.
Geschäftsjahr 1943.
Die Aktien oder Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars sind bis 1. Dezember 1943 zu hinterlegen bei der Kreissparkasse Hernes Heprenih in Berneck i. Fi. oder dem Bankhaus Karl Schmi Berneck i. Fi. 3
Weidenberg, den 8. November 1943
Der Vorstand. Rumler.
[25413]
Friedrich Wilhelm Straße 6—6 a Grundstücksverwertungs⸗Altiengesell⸗ schaft i. L., Berlin NW. 7, Georgen⸗
8 straße 43.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 3. Dezember 1943, 11 Uhr vor⸗ mittags, in den Geschäftsräumen der Fundamentum Treuhand⸗Aktiengesell⸗ schaft, Berlin NW 7, Georgenstraße 43, I. Etage, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
Vorlage des Geschäftsberichts des
Abwicklers mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das am 23. Sep⸗ tember 1942 abgelaufene Abwick⸗ lungsjahr und Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 23. 9. 1942 sowie Beschluß⸗ fassung darüber.
sien A.⸗G. in Abwicklung, Breslau 1,
[25380]
Hansa⸗Bank Schlesien Akt.⸗Ges. in Ab⸗
wicklung, Breslau.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hierdurch zu der am Freitag,
den 3. Dezember 1943, 17 Uhr, im
Sitzungssaal der früheren Hansa⸗Bank
Schlesien A.⸗G. jetzt Mittelschlesischen
Bank A.⸗G., Abt. Ohlauer Stadt⸗
graben, in Breslau 1, Ohlauer Stadt⸗
graben 29, stattfindenden Hauptver⸗
sammlung eingeladen. .
Tagesordnung:
1. Beschlußfassung über nungsbilanz.
2. Beschlußfassung über die Aende⸗ rung der Vertretungsbefugnis der Abwickler.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nach
Maßgabe des § 24 der Satzungen aus⸗
üben wollen, müssen bis zum dritten
Werktage vor der Hauptversammlung
ihre Aktien bei der Hansa⸗Bank Schle⸗
die Eröff⸗
Ohlauer Stadtgraben 29, hinterlegt oder eine Hinterlegungsbescheinigung eines deutschen Notars bei der Gesell⸗ schaft eingereicht haben und die Aktien bis nach der Hauptversammlung hinter⸗ legt lassen.
Breslau, den 3. November 1943.
Hansa⸗Bank Schlesien A.⸗G. in Abwicklung.
Entlastung des Abwicklers und des Aufsichtsrats.
[25376] K= vS-e52e. 8 von Aktien der “ er Papier⸗ fabrik Aktiengesellschaft.
Gemäß Bekanntmachung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom 18. Mai 1943 Nr. 113, 15. Juni 1943 Nr. 136 und vom 15. Juli 1943 Nr. 162 sind die Besitzer der Aktien der Nettingsdorfer Papierfabrik Aktiengesellschaft, Ober⸗ donau, aufgefordert worden, diese zum Zwecke der Umstempelung auf den neuen Nennwert der Gesellschaft bis zum 30. September l. J. vorzulegen.
Da bis zu obigem Termine die Ak⸗ tien Nr. 16 481 bis einschließlich 16 500 nicht vorgelegt worden sind, werden diese hiermit gemäß § 67 AG. unter Hinweis auf die Genehmigung des Amtsgerichtes Linz vom 17. Mai 1943 für kraftlos erklärt.
Die an Stelle der für kraftlos erklär⸗ ten Aktien auszugebenden neuen Aktien werden von e ge Gesellschaft den Berechtigten ausgehändigt oder von ihr, wenn ein Recht zur Hinterlegung besteht, hinterlegt werden.
Nettingsdorf, 19. Oktober 1943
Der Vorstand. Illing.
[25379] Astrawerke Aktiengesellschaft.
Hierdurch laden wir unsere Aktio⸗ näre zu der am Sonnabend, dem 4. De⸗ zember 1943, mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer unserer Gesellschaft stattfindenden 22. ordentlichen Haupt⸗ versammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes, des Berichtes des Auf⸗ Shcnates und des Jahres⸗ abschlusses für das Geschäftsjahr 1942/43. öche as Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
„Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahlen zum vefsichtsrat
Wahl eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44.
Aktionäre, die der Hauptversamm⸗
lung beiwohnen und ihr Stimmrecht
ausüben wollen, müssen ihre Aktien spätestens am vierten Tage vor dem
Tage der Hauptversammlung während
der üblichen Geschäftsstunden bei der
Gesellschaftskasse oder bei der Commerz⸗
bank Filiale Chemnitz oder bei einem
deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank hinterlegen.
8. November 1943. “ Astrawerke Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. 8
[25375] Julius Langes Leinen⸗Industrie Aktien⸗ gesellschaft, Großschönau, Sachsen. Bezugsaufforderung. Durch Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung unserer Aktionäre vom 17. September 1943 ist das Grundkapital von Nℳ 500 000,— um nℳ, 300 000,— auf Nℳ 800 000,— durch Ausgabe von 300 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien über je Eℳ 1000,— Nennwert mit Gewinn⸗ anteilsberechtigung ab 1. Januar 1943 erhöht worden. Unter Ausschluß des gesetzlichen Be⸗ zugsrechtes der Aktionäre sind die neuen Aktien mit nom. Nℳ 150 000,— gegen Einbringung einer Darlehnsforderung verrechnet und mit nom. H.ℳ 150 000,— von der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt Filiale Zittau in Zittau mit der Verpflichtung übernommen worden, sie den Inhabern der alten Aktien im Verhältnis von 10:3 zum Kurse von 120 % zum Bezuge anzubieten. Nachdem die Durchführung der Kapi⸗ talerhöhung in das Handelsregister ein⸗ getragen worden ist, fordern wir unsere Aktionäre hiermit auf, das Bezugsrecht zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 15. November 1943 bis 30. November 1943 einschließlich bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ „Anstalt Filiale Zittau in Zittau während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben.
Auf je nom. ℳ 10 000,— alte Aktien können 3 neue Aktien über je nom. ℳ 1000,— mit Gewinnanteils⸗ berechtigung ab 1. Januar 1943 zum Kurse von 120 % zuzüglich Börsen⸗ umsatzsteuer innerhalb der obigen Frist bezogen werden. 3 Aktionäre, die weniger als nom. 7ℳ 10 000,— alte Aktien besitzen, er⸗ halten, sofern sie das Bezugsrecht aus⸗ üben wollen, soweit erforderlich, unter den gleichen Bedingungen aus Um⸗ tausch zur Verfügung stehende Aktien im Nennwerte von Hℳ 500,— bzw. ℳ 100,—.
Die Ausübung des Bezugsrechtes er⸗ folgt gegen Einreichung des Erneue⸗ rungsscheines. Gleichzeitig ist der Be⸗ zugspreis zuzüglich Börsenumsatzsteuer zu entrichten. Der Bezug erfolgt am Schalter der Bezugsstelle kostenfrei. Im übrigen wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.
Gegen den Erneuerungsschein werden gleichzeitig die neuen Dividendenschein⸗ bogen zu den alten Aktien ausgehändigt. Großschönau. Sochsen, 8. November
1943. Der Vorstand.
Straße
[25874]
Die Aktionäre unserer Süsenschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 4. Dezember 1943, 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Firma Hermann Raussendorf, Singwitz⸗Bautzen, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses nebst Geschäftsbericht des Vorstan⸗ des und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1942 und Feststellung des Abschlusses.
2 Entlaftung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Genehmigung der Gewinnverwen⸗ dung. —
8
.Wahl des Abschlußprüfers.
5. Verschiedenes.
Stimmberechtigt sind diejenigen Be⸗ 15 von Aktien, die ihre Aktien oder die Bescheinigung über hinterlegte Aktien spätestens am 30. November 1943 bei unserer Gesellschaft hinterlegen.
Gassen, NL., den 6. November 1943.
Neue Flöther Landmaschinen Aktiengesellschaft. Filbrandt. Unger.
[24968] . „Styria“ Steiermärkische Sensenwerks⸗ Aktiengesellschaft, Wien. Einladung zur 29. ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 14. Dezember 1943 um 9,30 Uhr in den Räumen der Ge⸗ sellschaft, Wien, IJ., Hoher Markt 1.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 194243.
.Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.
. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rvates für das Geschäftsjahr 1942/43.
4. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat.
5. Wahl der Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 1943/44.
Die Aktionäre werden eingeladen, ihre Aktien bis längstens 8. Dezember 1943 bei der Gesellschaft in Wien zu hinterlegen.
Wien, den 8. November 1943.
Der Vorstand.
[25381] A. Riebeck’'sche Montanwerke Aktien⸗ gefellschaft zu Halle (Saale) Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, dem 3. Dezember 1943, vormittags 11 Uhr, in Halle (Saale) im Geschäfts⸗ hause „J. G. Bergwerke“, Merseburger 155/157 stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 29. November 1943 einschließlich bei einer der unten bezeichneten Anmelde⸗ stellen oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von die⸗ sem hierüber auszustellende Bescheini⸗ gung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummer und Betrag zu bezeich⸗ nen hat, spätestens am 30. November 1943 bei der Gesellschaft einzureichen. Anmeldestellen sind: unsere Gesellschaftskasse in Halle (Saale), Merseburger Straße Nr. 155/157, in Berlin: Dresdner Bank, Berliner Handels⸗Gesellschaft, Commerzbank Aktiengesellschaft, Deutsche Länderbank Aktiengesell⸗ schaft, in Darmstadt: Darmstädter Darmstadt, Bank, in Dresden: 8 Dresdner Bank, Commerzbank Alktiengesellschaft in Dresden, in Frankfurt (Main): Dresdner Bank in (Main), Commerzbank Alktiengesellschaft in Frankfurt a. M., Bankhaus Gebrüder Bethmann, in Halle (Saale): Dresdner Bank, Filiale Halle, Commerzbank Aktiengesellschaft, Filiale Halle (Saale), Hallescher Bankverein, Komman⸗ ditgesellschaft auf Aktien, in Hamburg: Dresdner Bank in Hamburg, Commerzbank Aktiengesellschaft, in Leipzig: Dresdner Bank in Leipzig Commerzbank Aktiengesellschaft in Leipzig, Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt, in Naumburg (Saale): Hallescher Bankverein, Komman⸗ ditgesellschaft auf Aktien Filiale Naumburg (Saale), in Quedlinburg: Commerzbank Aktiengesellschaft Fi⸗ liale Quedlinburg, endlich 8 die als Wertpapiersammelbank täti⸗ gen Deutschen Reichsbankanstal⸗ en.
und Nationalbank Filiale der Dresdner
6
Frankfurt
W. Kleiner, O. Hergesell als Abwickler.
Erich Werkenthin. Rolf Müllern.
Halle (Saale), den 8. November 1943. Der Vorstann.
[25414]
Friedrich Wilhelm Straße 6—62 Grundstücksverwertungs⸗Aktiengesell⸗ schaft i. L., Berlin NW 7, Georgen⸗
straße 43.
Die Gläubiger unserer Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden.
Berlin, den 10. November 1943.
Carl Linck, Liquidator, Berlin NW 7, Georgenstr. 43.
1u
[25384] Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft Erfurt⸗ Nottleben.
Unsere Aktionäre werden hiermit zu einer am Dienstag, dem 30. November 1943, 11,45 Uhr, in Erfurt in der Mitteldeutschen Landesbank, Anger 25, stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung:
Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses vom 31. De⸗ zember 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.
.Entlastung des Vorstands und des
3. Neuwahl des Aufsichtsrats.
4. Verschiedenes.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 17 unserer Satzung. Die Aktien können außer bei den im § 17 der Satzung bezeichneten Stellen bei der Mitteldeutschen Landes⸗ bank, Zweigstelle Erfurt, hinterlegt werden.
Die Aktien gelten auch dann als ge⸗ hörig hinterlegt, wenn sie mit Zustim⸗ mung einer Hinterlegungsstelle füͤr diese bei einer anderen Bank bis zur Been⸗ digung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.
Die Hinterlegung der Aktien hat bis spätestens 25. November 1943 zu er⸗ folgen. 8 Erfurt, den 3. November 1943.
Der Vorsitzer des Aufsichtsrats: v. Kunhardt.
G Elektrizitäts⸗Actien⸗Gesellschaft vorm. W. Lahmeyer & Co., — Frankfurt a. M. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 8. Dezember 1943, 17 Uhr, in unse⸗ rem Verwaltungsgebäude in Frankfurt a. M., Guiollettstr. 48, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, des Jahresabschlusses sowie des Prü⸗ fungsberichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 1942/43.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
1 5 8 zum Aufsichtsrat.
Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44. 8
Diejenigen Aktionäre, welche an der
Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, werden ersucht, ihre Aktien spätestens am 4. De⸗ zember 1943 in Frankfurt a. M.: bei der Gesell⸗ schaftskasse, bei der Dresdner Bank in Frank⸗ furt a. M., bei der Commerzbank Aktiengesell⸗ schaft in Frankfurt a. M., bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt (Main), bei dem Bankhause Grunelius & Co., bei dem Bankhause Heinrich Kirch⸗ holtes; in Berlin: bei der Dresdner Bank, bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, bei der Commerzbank Altiengesell⸗ schaft,
bei der Deutschen Bank,
bei dem Bankhause Delbrück Schick⸗ ler & Co.,
bei dem Bankhause Hardy & Co., G. m. b. H.:;
in Bochum: bei der Westfalenbank
Aktiengesellschaft:
in Essen: bei dem Bankhause Burk⸗
hardt & Co.:
in vg. bei dem Bankhause J. H.
Stein; in Zürich: bei der Schweizerischen Kreditanstalt 1 sa oder bei der Deutschen Reichsbank,
Abt. Wertpapiersammelbank,
zu hinterlegen. 3 Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie auch bei anderen Banken erfolgen; ordnungsmäßiger Hinterleaungsschein ist den vorerwähnten Anmeldestellen vor Ablauf der Hinterlegungsfrist zu über⸗ geben. Sömtliche Hinterlegungsscheine müssen den Vermerk enthalten, daß die Aktien bis zum Schluß der Hauptversammlung in Verwahr hleiben. Frankfurt a. M., 8 November 1943. Der Aufsichtsrat. Dr. A. Wögler.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil den redakrionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:
t. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin “
Eine Beilage Preis dieser Nummer: 20
—
ausländischen Arbeitskräfte.
Erscheint an sedem Wochentag abends.
h Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 23 zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei 88 Anzeigenstelle monatlich 1,90 2ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Su 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 . Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder 8 . 7 vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. AünhAhe
8 8 29
8
anzeiger
Nr. 265 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.:: 19 33 33
Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 ℛ.ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
89 ’ Berlin, Freitag, den 12. November, abends
1943
Postscheckkonto: Berlin 418 21
—
18 Inhalt de
rnennungen und sonstige Personalveränderungen. Exequaturerteilung.
Erlöschen einer Exequaturerteilung.
Bekanntmachung der Konversionskasse für deutsche Auslands⸗
schulden über die durch Stückerückkauf bewirkte, am 31. Ok⸗ ober 1943 fällige Tilgung von Schuldverschreibungen.
Erlaß zur Durchführung und Ergänzung der Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei anderweitigem Ein⸗ satz des Gefolgschaftsmitgliedes.
Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Oktober 1943.
Anweisung Nr. 5 der Fachgruppe Fahrräder und Kinder⸗ wagen der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Er⸗ zeugnisse über die Kennzeichnung von Einheitskinderwagen. Vom 30. Oktober 1943. 8
Anordnung III/43 des Reichsbeauftragten für Verpackungs
mittel über die Erfassung gebrauchter Einzelpackungen aus Pappe. Vom 11. November 1943. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 97.
Der Führer hat dem ordentlichen Professor Dr. Heinrich Ritter von Srbik in Wien mit Urkunde vom 10. Novem⸗ ber 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft ver⸗ iehen.
3. November 1943 das Exequatur erteilt worden.
—₰½⁹ 192
Dem Wahl⸗Vizekonsul des Unabhängigen Staates Kroatien in Essen, Natko Benesigs ist namens des Reichs unter dem
as dem Spanischen Konsul in Wien, Juan Schwartz iaz⸗Flores, namens des Reichs unter dem 13. August 942 erteilte Exequatur ist erloschen.
D T
“
Bekanntmachung Für unsere 3 %igen Reichsmark⸗Schuldverschreibungen Serie A, B, C und Neue Ausgabe und für unsere 3 % dän. Kronen Schuldverschreibungen Neue Ausgabe 3 % engl. L⸗Sterling⸗Schuldverschreibungen 3 % engl. L⸗Sterling⸗Schuldverschreibungen gabe 3 % franz. Franken⸗Schuldverschreibungen „% franz. Franken⸗Schuldverschreibungen Neue Ausgabe ¹% holl. Gulden⸗Schuldverschreibungen *% holl. Gulden⸗Schuldverschreibungen Neue Ausgabe *% kanad. Dollar⸗Schuldverschreibungen *% kanad. Dollar⸗Schuldverschreibungen Neue Ausgabe 3 % schweiz. Franken⸗Schuldverschreibungen 3 % schweiz. Franken⸗Schuldverschreibungen Neue Aus⸗ gabe ist die am 31. Oktober d. J. fällige Tilgung durch Stücke⸗ rückkauf bewirkt worden. In vorstehenden Schuldverschreibungen findet daher in diesem Jahre keine Auslosung durch die Deutsche Reichsbank, Wertpapierabteilung, Berlin C. 111, statt.
Berlin, den 8. November 1943. Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.
Neue A
zur Durchführung
A. Allgemeines Die Anordnung vom 1. November 1943 regelt die Arbeits⸗
bedingungen in den Fällen einer kriegsbedingten Zuweisung von Gefolgschaftsmitgliedern durch den Betriebsführer zu
einer anderen Arbeitsstätte als derjenigen, für die die Ein⸗ stellung erfolgt ist. Sie erfaßt also nicht den Wechsel in der Tätigkeit auf der gleichen Arbeits⸗ stätte.
Die Arbeitsbedingungen bei einem Tätigkeitswechsel, z. B. bei Umstellung eines Textilbetriebes auf Metallfertigung und bei dem sich daraus ergebenden Einsatz des bisher als ange⸗ lernter Textilarbeiter beschäftigten Gefolgschaftsmitgliedes mit Metallhilfsarbeiten, sind durch die Vorschriften des § 18 Abs. 2 der Kriegswirtschaftsverordnung (RGBl. I S. 1609) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Zweiten Durchführungs⸗ bestimmungen zum Abschnitt III der KWVO. (RGBl. I S. 2028) geregelt. Härten, die sich aus einem solchen Wechsel in der Tätigkeit ergeben, können nach Maßgabe des vom RAM. herausgegebenen Erlasses vom 11. April 1940 (RABl. S. 1 187) und meines Erlasses vom 23. März 1943 (RABl. S. I 226) gemildert werden.
Die Anordnung vom 1. November 1943 bezieht sich also nur auf die Fälle eines vom Betriebsführer angeordneten Wechsels der Arbeitsstätte
Soweit sich der Betriebsführer bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in dem Rahmen hält, den diese Anord
nung setzt, ist er von der sonst nach dem Lohnstop notwendi 3 hü Zustimmung des Präsidenten des Gauarbeitsamts und
eichstreuhänders der Arbeit oder des Sondertreuhänders der Arbeit im Falle einer Aenderung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen frei. Nur in den Fällen, in denen über den Rahmen, den diese Anordnung zieht, herausgegangen werden soll, muß der Betriebsführer die vorherige Zustim⸗ mung der für die Lohngestaltung zuständigen Stellen ein⸗ holen.
Die Anordnung umfaßt alle Gefolgschaftsmitglieder des Betriebes. Auch Lehrlinge, Anlernlinge sowie leitende An⸗ gestellte einschließlich der Vorstandsmitglieder und Geschäfts⸗
führer von Unternehmen des Handelsrechts unterliegen der
Anordnung insoweit, als auf diesen Personenkreis die Vor⸗ schriften über den Lohnstop Anwendung finden.
Die Anordnung vom 1. November 1943 erfaßt auch die Ostarbeiterun d Polen unterliegen zwar dem Wei⸗ sungsrecht des Betriebsführers, haben jedoch nicht Anspruch auf die Leistungen gemäß der §§ 5 bis 7 und des § 9 der Anordnung vom 1. November 1943. Auf die Ostarbeiter
sind die Vorschriften der Verordnung über die Einsatzbedin gungen der Ostarbeiter vom 30. Juni 1942 (RGBl. I S. 419)
einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsbestimmun gen auch in den Fällen der Verlagerung anzuwenden. Pol⸗
Erlaß 1u1“ 8 und Ergänzung der Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei anderweitigem Einsatz des Gefolgschaftsmitgliedes
nische Beschäftigte haben Anspruch auf ein Ver⸗ setzungsgeld und auf ein Abordnungsgeld nur gemäß § 8 der Anordnung über die arbeitsrechtliche Behandlung der poln. Beschäftigten vom 5. Oktober 1941 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 235) in der Fassung vom 23. Juni 1943 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 167). Ihnen stehen daher diese Ent⸗ schädigungen nur in Höhe von * der vergleichbaren Bezüge deutscher Gefolgschaftsmitglieder, höchstens jedoch bis zu 3,— Reichsmark je Kalendertag zu. Die Vorschriften der §§ 6 und 7 finden auf Ostarbeiter und polnische Beschäftigte keine Anwendung.
Iuden und Zigeunern kann ein Versetzungsgeld oder Abordnungsgeld nur gemäß § 8 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Beschäftigung von Juden vom 31. Oktober 1941 (RGBl. I S. 681) gewährt wer⸗ den. Nach diesen Vorschriften bedarf die Gewährung dieser Entschädigungen in jedem Einzelfalle der vorherigen Pustim⸗ mung des Präsidenten des Gauarbeitsamts und Reichstreu⸗ händers der Arbeit. Die Leistungen gemäß der §§ 6 und 7 der Anordnung vom 1. November 1943 stehen Juden und Zigeunern nicht zu.
Die Anordnung setzt zum Teil zwingendes Recht. Ver⸗ stöße gegen die Anordnung oder gegen die Durchführungs⸗ bestimmungen sowie gegen die auf Grund dieser Anordnung von mir, von einem Präsidenten des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänders der Arbeit oder einem Sondertreuhänder der Arbeit angeordneten Bedingungen sind gemäß § 2 der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. I S. 691) und den Dritten Durchführungsbestimmun⸗ gen zum Abschnitt III der KWVO. vom 2. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2370) strafbar.
Im übrigen bestimme ich auf Grund des § 10 Abs. 1 der Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei ander weitigem Einsatz des Gefolgschaftsmitgliedes vom 1. No vember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 260) in Durch⸗ führung und Ergänzung dieser Vorschriften folgendet:
B. Besonderes 8 I. Zum Abschnitt I der Anordnung
1. Das mit der Anordnung vom 1. November 1943 dem Unternehmer gegebene Recht, von den Gefolgschaftsmitglie⸗ dern Arbeitsleistungen auch auf anderen Arbeitsstätten zu verlangen als auf denen, für die sie eingestellt worden sind, kommt nur dort zum Zuge, wo ein solches Recht nicht schon aus dem Inhalt des Einzelarbeitsvertrages oder aus dem Inhalt der maßgebenden Tarif⸗ oder Betriebsordnungen oder
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sonstigen Vorschriften hergeleitet werden kann. Die in § 1 Abs. 2, § 2 und § 3 der Anordnung aufgeführten einschrän⸗ kenden Bedingungen im Weisungsrecht des Betriebsführers gelten also nur für die Fälle, in denen sich der Betriebs führer bei Erteilung dieser Weisung auf diese Anordnung stützen muß. Dort, wo er dem Gefolgschaftsmitglied auf
Gefolgschaftsmitgliedern
Grund anderer Bestimmungen oder auf Grund eines Einzel⸗
rbeitsvertrages eine solche Weisung erteilen kann, finden die
Vorschriften des §.1 Abs. 2, der §§ 2 und 3 keine Anwendung.
2. Die Anordnung unterscheidet bei einer Beschäftigung von auf einer anderen Arbeitsstätte wischen Versetzung und Abordnung.
a) Unter Versetzung ist der vom Betriebsführer zur Erfüllung ihm auferlegter unaufschiebbarer Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung angeord⸗ nete, auf unbestimmte Zeit gedachte Ein⸗ satz eines Gefolgschaftsmitgliedes auf einer anderen als der bisherigen Arbeitsstätte des gleichen Un⸗ ternehmens zu verstehen. In Ergänzung meiner Anordnung vom 1. November 1943 bestimme ich, daß der Präsident des Gauarbeitsamts und Reichstreu⸗ händer der Arbeit oder der Sondertreuhänder der Ar⸗ beit auf Antrag einen vom Betriebsführer angeord⸗ neten anderweitigen Einsatz des Gefolgschaftsmitglie⸗ des unter den für die Versetzung maßgebenden Bedin⸗ gungen auch dann zulassen kann, wenn zwar die bis⸗ herige und die neue Arbeitsstätte zu zwei rechtlich selb⸗ ständigen interneymen gehören, die Unternehmen aber einer einheitlichen wirtschaftlichen Leitung unterstehen (Konzern⸗Versetzungen). In allen übrigen Fällen, in denen die bisherige und die neue Arbeitsstätte nicht zu dem gleichen Unternehmen gehören, ist, soweit nicht eine Dienstverpflichtung in Frage kommt, Lösung des Arbeitsverhältnisses in dem ersten Unternehmen und Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages in dem zweiten Unternehmen notwendig. Hierbei sind die Vorschriften über den Arbeitsplatzwechsel ebenso wie die Vorschrif⸗ ten über die Lohngestaltung bei Neueinstellung von Gefolgschaftsmitgliedern zu beachten.
Unter Abordnung ist ein vom Betriebsführer zur Erfüllung ihm auferlegter unaufschiebbarer Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung angeord⸗ neter, auf bestimmte Zeit gedachter, nur vorübergehender Einsatz des Gefolg⸗ schaftsmitgliedes auf einer anderen als der bisherigen Arbeitsstätte zur Erledigung ganz be stimmter, fest umrissener Aufträge zu verstehen. Ein vorübergehender Einsatz auf einer neuen Arbeitsstätte wird in der Regel der Fälle kürzer ls sechs Monate sein. Bei einer Einsatzdauer von voraussichtlich länger als sechs Monaten, bei einem Einsatz, dessen Tag der Beendigung noch nicht feststeht oder der mit einer Verlegung des Wohnsitzes von Ge⸗ folgschaftsmitglied und dessen Familie in die Umge⸗ bung der neuen Arbeitsstätte verbunden ist, ist im all⸗ gemeinen Versetzung und nicht Abordnung anzu⸗ nehmen. Die unter Abschnitt II der Anordnung auf⸗ gestellten Grundsätze finden sodann Anwendung, und zwar spätestens von dem Tage an, an dem erkennbar ist, daß es sich nicht um eine Abordnung, sondern viel⸗ mehr um eine Versetzung handelt.
3. Die Vorschriften des § 2 der Anordnung beziehen sich nur auf Versetzungen im Zuge von Verlagerungen ganzer Be⸗ triebe oder selbstandiger oder unselbständiger Betriebsabtei⸗ lungen, nicht auf Abordnungen und nicht auf Versetzungen aus einem anderen Grunde. Nach diesen Vorschriften mu ß die Verlagerung behördlich gebilligt oder angeordnet sein, wenn ein so weitgehendes Weisungs⸗ recht des Betriebsführers, wie es der § 1 der Anordnung setzt, beansprucht werden kann. Wird ein Betrieb entgegen dem Willen der zuständigen Behörde (Rüstungsdienststelle, Landes⸗ wirtschaftsamt usw.) oder ohne deren Kenntnis und Billigung verlagert, so kann sich der Betriebsführer bei Weisungen, nach denen die Gefolgschaftsmitglieder künftig auf einer an⸗ deren Arbeitsstätte ihre Arbeit verrichten sollen, nicht auf die Vorschriften der Anordnung vom 1. November 1943 be⸗ rufen.
4. Der Betriebsführer hat in den Fällen einer Ver setzung, nicht in den Fällen der Abordnung, rechtzeitig Anzeige an das Arbeitsamt zu erstatten. Diese Anzeige hat auch zu erfolgen, wenn ein Gefolgschaftsmitglied, das bereits abgeordnet war, nunmehr als versetzt anzusehen ist. Die Ver pflichtung zu einer solchen Anzeige hat jedoch der Betriebs führer nur in den Fällen, in denen sich sein Weisungsrecht aus § 1 der Anordnung ergibt. In den Fällen, in denen er dem Gefolgschaftsmitglied auf Grund anderer Bestimmungen oder auf Grund des Einzelarbeitsvertrages eine solche Weisung er⸗ teilen kann, greift die Vorschrift des § 3 Abs. 1 der Anordnung nicht ein.
Das Arbeitsamt hat, bevor es den gemäß § 3 Abs. 1 mög⸗ lichen Einspruch gegen die beabsichtigte Versetzung erhebt, vor⸗ her die den Betrieb betreuenden Rüstungsdienststellen oder Landeswirtschaftsämter zu hören.
5. Wird im Einzelfall das auf § 1 Abs. 1 der Anordnung ge⸗ stützte Weisungsrecht des Betriebsführers deswegen in Zweifel gezogen, weil angeblich oder tatsächlich nicht Gründe zur Erfüllung unaufschiebbarer Aufgaben von beson⸗ derer staatspolitischer Bedeutung, sondern persönliche oder son⸗
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stige Gründe Anlaß zu der Versetzung oder zu der Abordnung
sind, so liegt die Entschei
ung hierüber gleichfalls bei dem Arbeitsamt. 8