arbeitsamts und Reichstreuhänder der Arbeit erforderlich ist, ist in den Fällen der Versetzung sowie der Neuein⸗ stellung von Gefolgschaftsmitgliedern der Präsident des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänder der Arbeit zu⸗ ständig, in dessen Wirtschaftsgebiet dien eue Arbeits⸗ stätte liegt. In den Fällen der Abordnung und der Geschäftsreisen ist der Präsident des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänder der Arbeit zuständig, in dessen Wirt⸗ chaftsgebiet die bisherige Arbeitsstätte des Ge⸗ olgschaftsmitgliedes liegt. Wird das Gefolgschaftsmitglied edoch auf eine längere Dauer als vier Wochen auf eine an⸗ ere Arbeitsstätte abgeordnet, so ist in den Fragen der Lohn⸗ und Gehaltsgestaltung der Präsident des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänder der Arbeit der neclen Arbeitsstätte zu⸗ tändig. 4. Die Anordnung gilt nicht für den öffentlichen Dienst. Sie gilt auch nicht für Haushaltungen und für die dort beschäftigten Hausgehilfen und Hausgehilfinnen. Sie gilt ferner nicht für Versetzungen und Abordnungen auf Ar⸗ beitsstätten, die im Protektorat Böhmen und Mähren, im Generalgouvernement und in Gebieten außerhalb der Reichsgrenze liegen. Dagegen gilt die Anordnung und dieser Durchführungserlaß in Luxemburg, Lothringen, Elsaß, in den besetzten Gebieten Kärntens, Krains und der Unter⸗ steiermark sowie im Bezirk Bialystok. 5. Der Durchführungserlaß gilt von dem gleichen Tage — also dem 6. November 1943 — an, mit dem die Anordnung vom 1. November 1943 in Kraft getreten ist.
Berrlin, den 8. November 1943. 8 * Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. I. W Dr. Wie sel.
Anlage
zur Anordnung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz über die Arbeits⸗ bedingungen bei anderweitigem Einsatz des Gefolgschaftsmitgliedes.
Für die Höhe der Auslösungen und der Trennungsgelder sind folgende Gruppen von Gefolgschaftsmitgliedern maß⸗ Z “ 8
8 Gruppe I:
Ungelernte Arbeiter; Hilfsarbeiter und angelernte Arbeiter mit einer Anlernzeit von weniger als zwei Jahren; Ange⸗ stellte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit.
Beispiele: Hilfskräfte in Registratur, Versand und son⸗ stigen kaufmännischen Abteilungen, die mit schema⸗ tischen Büro⸗ und Schreibarbeiten beschäftigt werden, Werkstattschreiber, Telephonistin an kleineren und ein⸗ fachen Telephonanlagen, Vervielfältiger, Postabfertiger, Listenschreiber, Pauserhilfskräfte, Hilfszeichner, Zeich⸗ nungsausgeber, Laboratoriumsgehilfen, Maschinen⸗ schreiber ohne Kenntnis der Stenographie, Kassenboten, Lohnschreiber (die nicht zur Errechnung der Lohn⸗ summe herangezogen werden), Bediener von Lohn⸗, Kontroll⸗ und Sortiermaschinen u. ä. m. 8
Gruppe II:
Angelernte Arbeiter mit einer Anlernzeit von zwei Jahren und darüber; Facharbeiter, Monteure, Vorarbeiter, soweit sie nicht in Gruppe III gehören; Angestellte, die vorwiegend mit einfachen, aber nicht schematischen Arbeiten beschäftigt werden und für die in der Regel eine besondere Ausbildung von mindestens sechs Monaten Dauer oder eine entsprechende Ein⸗ arbeitungszeit erforderlich ist, sowie Hilfs⸗ und Betriebs⸗ meister ohne besondere Fachausbildung wie Platzmeister, Lagermeister, Wiegemeister, Verlademeister, Rangiermeister, Hilfswerkmeister.
8 Beispiele: Lohnrechner, Hilfsbuchhalter,zRegistratoren,
Erste Telephonistinnen, Photolaborantinnen, Steno⸗ graphie⸗ und Maschinenschreiber(innen) (150 — 180 Sil⸗ ben), Hilfskassierer, Hilfsstatistiker, Hilfslagerführer, Hilfsrechnungsprüfer, Werkstattschreiber, Hilfskalkula⸗ toren, Vermessungszeichner, Hilfslaborantinnen, Hilfs⸗ abrechner usw.
Gruppe III:
Vorarbeiter oder Kolonnenführer von Facharbeitern, Ober⸗ monteure, Werkmeister, Richtmeister und andere Fachmeister, die in einem Handwerksberuf die Meisterprüfung bestanden haben oder diesen gleichzustellen sind und in ihrem Beruf als Meister einer Gruppe von Gefolgschaftsmitgliedern aufsichts⸗ führend und anweisend vorstehen, sowie Angestellte, die vor⸗ wiegend mit Arbeiten beschäftigt werden, für die in der Regel die erfolgreiche Beendigung einer Lehrzeit erforderlich ist oder die eine entsprechende Leistung nachweisen können. Beispiele: Sekretäfe, Sekretärinnen, 2. Kassierer, 2. Buchhalter, 2. Einkäufer, Techniker für Kalkulation
und für Abrechnung, Techniker für Vermessungen und Entwürfe, für Statik und Konstruktion, 2. Laboran⸗ tinnen usw. Gruppe IV: Angestellte, die schwierigere Arbeiten selbständig und unter eigener Verantwortung erledigen und nur allgemeine An⸗ weisung erhalten.
Beispiele: Kaufmännische Assistenten, selbständige
Korrespondenten, fremdsprachliche Korrespondenten, 1. Buchhalter, Hauptregistratoren, Revisoren, 1. Kassie⸗ rer, Statistiker, Lagerführer, Rechnungsprüfer, Maga⸗ zinverwalter, Bibliothekare, 1. Laborantinnen, 1. Werk⸗ stoffprüfer, Konstrukteure, Arbeitsvorbereiter, Vor⸗ kalkulatoren, Oberwerkmeister.
. Gruppe N: “
Angestellte in gehobener Stellung, die selbständig Betriebs⸗
abteilungen (Teile eines Betriebes) leiten.
Beispi ele Haupt⸗ und Bilanzbuchhalter, Hauptkassie⸗ rer, Bürovorsteher usw., denen in der Regel mindestens 10 kaufmännische Angestellte unterstellt sind, selb⸗ ständig arbeitende Techniker mit besonderer Verant wortung usw., Chemiker, Physiker, Ingenieure usw.
Gruppe VI:
Angestellte in leitender Stellung. v11“ Be ispiele: Kaufmännische und technische Leiter größerer Firmen, Vertretungen mit allgemeiner Auffühts⸗
e
Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Oktober 1943
Die Indexnziffer der Großhandelspreise stellt sich im Mo⸗ natsdurchschnitt Oktober auf 116,2 (1913 = 100); sie hat sich gegenüber dem Vormonat (116,3) kaum verändert. Die Index⸗ ziffern der Hauptgruppen lauten: Agvarstest 118,5 (— 0,3 vH), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 102,5 (+ 0,2 vH) und industrielle Fertigwaren 135,8 (+ 0,1 vH).
1913 = 100
8 JSSv Monatsdurchschnitt
Ver⸗ anderung September Oktober in vH
193 1943
“ 118,9 118,5 0,3 .Industrielle Rohstoffe und Halbwaren ... 8 102,3 102,5 0,2 . ndustrielle Fertigwaren.. 135,7 135,8 0,1 davon Produktionsmittel. 113,6 113,6 0,0 Konsumgüter .. . . 152,4 152,5 0,1
Gesamtideee 116,3 116,2 0,1
In der Indexziffer für Agrarstoffe wirkt sich neben dem Wegfall der Sonderpreiszuschläge für Braugerste und für Rinder die Berücksichtigung der Preise für Kühlhauseier aus. Außerdem liegen infolge des Uebergangs zu den Anfangs⸗ preisen des neuen Wirtschaftsjahrs die Preise für Fabrik⸗ kartoffeln und für Trockenschnitzel niedriger als im Vor⸗ monat, während die Preise für Roggen, Futtergerste, Futter⸗ hafer, Kartoffelflocken, ausländischen Mais und Futterhülsen⸗ früchte sich den monatlichen Aufschlägen entsprechend erhöht haben.
Die leichte Steigerung der Indexziffer für industrielle Roh⸗ stoffe und Halbwaren ist auf die Berücksichtigung der rück⸗ wirkend ab 1. Oktober 1942 in Kraft getretenen Heraufsetzung der Preise einiger inländischer Eisenerze, auf die am 1. Ok⸗ tober 1943 eingetretene Erhöhung der Preise für Zeitungs⸗ druckpapier sowie auf die jahreszeitliche Staffelung der Stick⸗ stoffpreise zurückzuführen. Die Preise für Treibgas haben sich im Zusammenhang mit einer Vereinheitlichung der Preisstellung im Durchschnitt etwas ermäßigt.
Unter den industriellen Fertigwaren haben sich die Preise für Textilerzeugnisse vereinzelt etwas erhöht. 8
Berlin, den 9. November 1943. 3
“ Statistisches Reichsamt.
Anweisung Nr. 5
der Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagen der Wirtschafts⸗ gruppe Fahrzeugindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Kenn⸗ zeichnung von Einheitskinderwagen
Vom 30. Oktober 1943 8
Auf Grund der Verordnung über den Wa enverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Anordnung XII/43 des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Einsetzung von Bewirt⸗ schaftungsstellen vom 16. Juni 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 139 vom 18. Juni 1943) wird im Einvernehmen mit dem Sonderausschuß Fahrräder und mit Zustimmung des Rekchsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet: vX“ (1) Mit Einführung des Einheitskinderwagens haben di im Erzeugungsplan zugelassenen Kinderwagenhersteller ihre Erzeugnisse nicht mehr mit der bisherigen Firmenbezeichnung zu liefern, sondern nur an der Stirnwand des Einheits kinderwagens eine dreistellige Fabrikationsnummer anzu bringen.
(2) Jedem zugelassenen Kinderwagenhersteller wird seine Fabrikationsnummer bekanntgegeben. 8
v 6 8 6 88 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über d kehr bestraft. 8 1
Diese Anweisung tritt am siebenten Tage nach der Ver⸗ kündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mo⸗ resnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialysti.
Berlin, den 30. Oktober 1943.
88 Annordnung III/43 8 des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel über die Er⸗ fassung gebrauchter Einzelpackungen aus Pappe
Vom 11. November 1943
8
bindung mit der Verordnung über die eines Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel vom 8. Februar
wirtschaftsministers angeordnet:
§ 1
(1) Waren in Einzelpackungen aus Pappe dürfen an Ver⸗ braucher entweder nur ohne Verpackung oder gegen Abliefe⸗ rung einer entsprechenden Packung durch den Käufer abge⸗ geben werden. Dieses gilt nicht für Heilmittel, die auf ärzt⸗ liche Verordnung abgegeben werden. „(2) Ohne Ablieferung einer entsprechenden Packung dürfen Waren in Einzelpackungen aus Pappe ausnahmsweise an Verbraucher abgegeben werden, denen nach pflichtgemäßem
Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagen der Wirtschafts⸗ gruppe Fahrzeugindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse.
Der Leiter. J. B. Nase..
Ermessen des Verkäufers auch bei Anlegung eines strengen
Maßstabes die Abnahme der Ware ohne Packung oder die
Ablieferung einer entsprechenden Packung nicht zumutbar ist. § 2
Der Verkäufer hat die von ihm zurückbehaltenen oder von
den Verbrauchern zurückgegebenen Packungen sorgfältig auf⸗
zubewahren. Er soll die Packungen, soweit sie nicht abgeholt
oder an eine Sammelstelle abgeliefert werden können, min⸗
destens monatlich an den Altpapierhandel abliefern. Hersteller von Einzelpackungen aus Pappe haben diese mit folgendem Druck zu versehen: „Verkauf nur gegen Rückgabe einer leeren Packung.“
§ 4 “
Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmaterial behält sich vor, in besonders zu begründenden Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen; Anträge auf Zulassung von Ausnahmen sind über die zuständige stelehe n der Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu
8*
1 Sö 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 88 88 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft.
8 4
Diese Anordnung tritt einen Monat nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗ burg sowie im Bezirk Bialystok. 11“
Berlin, den 11. November 1943.
19 iftragte für Verpackungsmittel. 1u““
Bekanntmachung 8 Die am 10. November 1943 ausgegebene Nummer 97 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Jugendstrafrechts (Jugendstrafrechtsverordnung). Vom 6. No⸗ vember 1943.
Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 H.ℳ. Postversendungs⸗ Pehcgren. 0,03 nℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 11. November 1943. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches
Aus der Verwaltung
Aenderung der unbebauten Grundsteurer
Nach den Grundsteuerbilligkeitsrichtlinien waren die Gemeinden angewiesen, für alle unbebauten Grundstücke wegen der kriegs⸗ bedingten Bauerschwernisse die Hälfte der veranlagten Steuer zu erlassen. Diese Bestimmung ist in einem neuen Erlaß des Reichs⸗ finanzministers dahin eingeschränkt worden, daß solche unbebauten Grundstücke, die für eigene oder fremde gewerbliche oder betrieb⸗ liche Zwecke benutzt werden oder die Vorratsgelände öffentlicher oder gewerblicher Betriebe sind, von der Vergünstigung ausge⸗ nommen sind. Diese Aenderung gilt rückwirkend für die Zeit ab 1. April 1943. Soweit die halbe Grundsteuer für solche unbe⸗ bauten Grundstücke schon erlassen worden ist i fü das laufende Rechnungsjahr 1943 vwebleiben.
Wirtschaftsteil
Wasserwirtschaftspolitik als Aufgabe des Staates und der Forschung
Auf einer Kriegsarbeitstagung der Professoren des Wasserbaues an den Technischen Hochschulen, die in Passau abgehalten wurde, gab Oberbaudirektor Helfrich mit seinem Vortrag „Der national⸗ sozialistische Ingenieur und der Staat“ eine eindrucksvolle Ein⸗ fügung der Wasserwirtschaft in die großen weltpolitischen Zu⸗ sammenhänge, die wir heute durchleben. Er ging aus von der grundlegenden Bedeutung, die der Wasserbau als Gemeinschafts⸗ aufgabe für die Staatsbildung seit dem frühesten Altertum gehabt hat. Dann zeigte der Vortragende die Entartung, die durch den Mißbrauch der Technik durch das kapitalistische Gewinnstreben hervorgerufen worden ist und zu der überspitzten Zusammen⸗ ballung der Bevölkerung in den Städten geführt hat, deren Ge⸗ fahren wir gerade heute so unmittelbar erleben. Oberbaudirektor Helfrich legte dar, wie der Ingenieur dank der nationalzialistischen Führung wieder unmittelbar an der Verwirklichung großer Ge⸗ meinschaftsaufgaben zu arbeiten vermag; die Neugestaltung der Siedlungen hob er als eine der politisch wichtigsten Aufgaben besonders hervor. Anschließend sprach Oberregierungs⸗ und Bäaurat Heinrich Schmidt über „Wasserwirtschaftliche General⸗ planung“, wobei der Vortragende den künftigen Wassermehrver⸗ brauch und ⸗bedarf den verfügbaren Wasserreserven gegenüber⸗
befugnis, Oberingenieure, 1. Chemiker, 1. ik Hauptbetriebsleiter ushcw. s 18
85
den Trinkwasser⸗ und Industriewasserbedarf von gleichgroßer Bedeutung sind. Staatssekretär Schulze⸗Fielitz gab durch seinen Vortrag „Das Wasserwesen als gaatliche Aufgabe“ den Vertretern der Hochschulen eine Zusammenfassung der Aufgaben des Staates, wie sie zur Zeit beim Generalinspektor für Wasser und Energie gesehen werden. Danach muß der Staat als un⸗
zweifelhafte EoEE einen großen Teil der Arbeiten im
Wasserwesen für sich selbst in Anspruch nehmen, u. a. Lenkun der allgemeinen Wasserwirtschaftspolitik, Erforschung und Ueber wachung der Gewässer, Wassergesetzgebung, Ausgleich aller öffent⸗ lichen und privaten Bedürfnisse bei der Gewässernutzung, Ausbau neuer Gewässer und die Tarifhoheit.
Nach einem Referat des Ministerialrats Knoke über Nach⸗ wuchsfragen sprach Ministerialrat Dr. Schiller über „Die Be⸗ deutung des Wassers im europäischen Raum“.
stellte. Er behandelte auch die Frage der Wassergüte, die für
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag⸗
t. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags und Druckerei GmbH., Berlin.
Eine Beilage Preis dieser Nummer: 20 ℳ
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗
1943 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 38 8 vom 16. Februar 1943) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ 8
“
n Reichs
Erste veilage
Berlin, Freitag, den 12. November
Unternehmertum und Kapitalismus
“
Privates Unternehmertum oder öffentliche Bewirtschaftung?
Aengstliche Gemüter glauben zuweilen, aus den kriegsbedingten Maßnahmen der nationalsozialistischen Wirtschaftsführung den Schluß ziehen zu müssen, daß der Nationalsozialismus durch die Gegenwartsaufgabe des totalen Krieges gezwungen werden könnte, auch für die Zukunft auf wesentliche Grundsätze seiner welt⸗ anschaulich festliegenden Ziele zu verzichten. Sie übersehen dabei
9 gänzlich, daß sie sich damit eine Argumentation zu eigen machen, die wir seit Bestehen des Nationalsozialismus aus dem bolsche⸗ wistischen Lager unserer Gegner in dessen Propaganda gegen den
Nationalsozialismus immer wieder zu hören bekamen. Der selb⸗ ständige Unternehmer mit seinem auch in der nationalsozialistischen
Wirtschaft gesicherten Anteil am Besitz und Ertrag der Pro duktionsmittel und die vom Nationalsozialismus trotz aller kriegs⸗
bedingten Beschränkungen stets neu geforderte private Initiative des Unternehmers sind die Ansatzpunkte dieser Feindagitation, die allein den Zweck hat, den Glauben an die Durchführbarkeit des
naationalsozialistischen Wirtschaftsprinzips einer „gelenkten Volks⸗
wirtschaft“ im deutschen Volke selbst zu erschüttern. Genau wie bei der von unseren kapitalistisch eingestellten Gegnern aufge brachten Lüge, der Nationalsozialismus müsse durch die Entwick⸗ lung der Wirtschaft, besonders jetzt im Kriege, in das bolsche
wistische Fahrwasser der Nivellierung und Vermassung abgleiten,
wird aber auch hier wieder die in der nationalsozialistischen Welt⸗ . 9
anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
2 anschauung begründete Einstellung zu wirtschaftlichen Fragen be⸗ wußt außer acht gelassen.
Wie eine Untersuchung des Arbeitswissenschaftlichen Instituts der DAF. in der neuesten Folge der „Wirtschafts⸗ und Sozial⸗ berichte“ hierzu klärend ausführt, kommt es nicht so sehr darauf an, wem die Produktionsmittel gehören, sondern wer Verant⸗ wortung und Risiko im wirtschaftlichen Geschehen trägt. Erst daraus könne dann das sittliche Recht (oder Unrecht) auf Eigentum abgeleitet werden. Das primäre Interesse der Volksgemeinschaft bestehe darin, Verantwortung und Risiko zu klären. Der National⸗ sozialismus erstrebe eine Ordnung, in der jeder von der Gesamt⸗ sorge um die nationale Existenz soviel als möglich auf sich nehme. Die Stellung der Unternehmungen und Unternehmer sei deshalb nicht nach ihren Rechten, sondern vor allem nach ihren Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu beurteilen. Wichtig sei unter diesem Gesichtspunkt nicht so sehr, daß es auch im national⸗ sozialistischen Staat selbständige Unternehmer gibt, als vielmehr die Tatsache, daß ihnen ein gerütteltes Maß an politischer, wirt⸗ schaftlicher und sozialer Verantwortung zufällt. Hierin unter⸗ scheide sich der Nationalsozialismus vom Kapitalismus. Kollektiv⸗ besitz sei so wenig ein Schutz gegen Ausbeutung, wie Privatbesitz. eine Garantie für höchste Wirtschaftlichkeit. Beide Organisations⸗ formen gewännen ihre Bedeutung durch den politischen Willen, der sie zur Anwendung bringt. Dem politischen Ziele — Lebens⸗ raum, Lebensmöglichkeit und soziale Gerechtigkeit für alle, die zum Volke gehören — werde der politische Wille deshalb auch die zweckmäßigste wirtschaftliche Organisationsform dienstbar machen.
acbvirtschaft des Auslandes
Finnische Handelsbilanz im Oktober fast ausgeglichen
Helsinki, 11. November. Die finnische Außenhandelsstatistik für Oktober 1943 zeigt durch eine Zunahme der Ausfuhr um 113 Mill. Fmk. und eine Abnahme der Einfuhr um rd. 443 Mill. Fmk. eine weitere bedeutende Verbesserung der Handelsbilanz.
Der Wert der Einfuhr belief sich auf 948,2 Mill. Fmk. gegen⸗ iber 1390,9 im Vormonat und 990,3 im entsprechenden Monat es Vorjahres. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres er⸗ reichte die finnische Wareneinfuhr einen Wert von 10 943,1 Mill. Fmk. Die Warenausfuhr erreichte im Berichtsmonat einen Wert von 911,6 Mill. Fmk. gegenüber 798,6 im Vormonat und 603,1 im entsprechenden Monat des Vorjahres. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres belief sich die Warenausfuhr auf 7048,7 Mill. Fmk.
Auf der Einfuhrseite stehen an erster Stelle Getreide und Getreideerzeugnisse im Werte von 213,4 Mill. Fmk., an zweiter Stelle Eisen und Eisenerzeugnisse mit 90,8 Mill. Fmk. und an dritter Stelle Molkereiprodukte im Werte von 82,4 Mill. Fmk., während die wichtigsten Ausfuhrwaren Holz und Holzerzeugnisse mit 401,4 Mill. Fmk., Pappe und Papier mit 201,4 Mill. Fmk. und Papiermasse mit 83,7 Mill. Fmk. sind.
Neue Wasserkraftwerke und Staubecken in Spanien Madrid, 10. November. Im Rahmen der allgemeinen Be⸗ strebungen der Regierung, die Errichtung von Wasserkraftwerken und Staubecken in Spanien zu fördern, wurde auch in der Provinz Caceres kürzlich mit dem Bau von zwei größeren An⸗ lagen begonnen. Ein Staubecken am Arrawo⸗Fluß bei Bor⸗ bollon, dessen Bau mit 8,3 Mill. Peseten veranschlagt worden ist, wird nach seiner Herstellung etwa 11 000 Hektar Land bewässern. Das andere Staubecken in dieser Provinz bei Guijo de Crana⸗ dilla, an dem gleichzeitig ein großes Wasserkraftwerk angelegt wird, faßt 234 Mill. cbm Wasser und wird der Bewässerung von 28 000 ha Land dienen. Dieses Kraftwerk nutzt zum Antrieb seiner Turbinen einen Höhenunterschied von 45 m aus und soll jährlich 30 Mill. kWh Strom erzeugen. Die Baukosten dieser Anlagen sind mit 16,4 Mill. Peseten veranschlagt worden. Weiter ist in der Provinz Galizien der Bau von mehreren Wasserkraft werken beschlossen worden, deren Anlagen die bisherige Kapazität der dortigen Stromversorgung um 230 000 Ps erhöhen sollen. Schließlich wird bei Orense, in dem am Lima⸗Fluß gelegenen Orte Puente Pedrina, in diesen Tagen das erste Staubecken
eingeweiht. 8 Die dort geplanten Kraftanlagen, mit deren Bau sofort be⸗ gonnen werden wird, nutzen nur einen Höhenunterschied von 14 m
ür den Antrieb ihrer Turbinen aus. 1
8 “
Die Bedeutung der Save als Schiffahrtsstraße für Kroatien Belgrad, 10. November. Bei der künftigen Entwicklung des kroatischen Verkehrswesens werden die Wasserstraßen eine be⸗ sondere Rolle spielen. Die Flußsysteme der Donau, Save, Drau und Kulpa geben dem Binnenverkehr Kroatiens das Gepräge. Die Schiffahrt umfaßt auf der Donau 214, auf der Drau 151, auf der Save 613 und auf der Kulpa 73 km. In verkehrs⸗ politischer Beziehung nimmt die Donau mit 2 274 817 Tonnen⸗ kilometer (tobm) die erste Stelle vor der Save mit nur 295 870 tokm ein. Die Entwicklung des Verkehrs auf der Save wird, wie die Donau⸗Zeitung berichtet, dadurch beeinträchtigt, daß sie nicht bis Agram, dem Wirtschaftszentrum des Landes, sondern nur bis Sisak schiffbar ist. Seit 1942 wurden daher and
u “
dem Oberlauf des Flusses ausgedehnte Regulierungsarbeiten vorgenommen, die vor allem das Ufergelände vor den periodischen Ueberschwemmungen schützen sollten. Im Vorjahr umfaßten diese Arbeiten, an denen der Arbeitsdienst entscheidend beteiligt war, eine Strecke von mehr als 60 km. Es wurden z. B. Kanäle in einer Länge von 26 km ausgebaut. Ferner erhielt das Ufer. an mehreren Stellen gründliche Verstärkung. Eine Folge dieser Maßnahme ist, daß künftig 20 000 Katasterjoch einen sicheren Schutz vor Ueberschwemmungen erhalten. Diese systematische Regulierung der Save ist bis Semlin beabsichtigt. Besonders für die Beförderung der Haupterzeugnisse des Landes, wie Holz, Getreide, wird der Strom eine besondere Rolle spielen.
Von Bedeutung sind als Umschlaghäfen an der Save außer Sisak noch Jasenovatz, Bosanska⸗Gradischka und Bosanska⸗Brod. Der Hafen Semlin hat wegen seiner Lage an zwei großen Strömen und als Schnittpunkt wichtiger Verkehrslinien eine gute Zukunft.
Das Endergebnis der rumänischen Brotgetreideernte
Bukarest, 11. November. Nach den vorliegenden Abschlußmel⸗ dungen über das Ergebnis der diesjährigen rumänischen Ernte beträgt diese rd. 948 000 Waggons Brotgetreide. Für den eigenen Bedarf des Landes werden 490 000 Waggons gerechnet, während etwa 116 000 Waggons als Saatgut für die Herbst⸗ und Früh⸗ jahrsaussaat Verwendung finden sollen. Der Rest der Ernte käme für die Ausfuhr in Betracht.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 12. November auf 74,00 Rℳ (am 11. November auf 74,00 E. ℳ) für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest, 11. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 11. November. (D. N. B.) New York 4,02 1½ — 4,03 ½, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 11. November. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zctt.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 —43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—
Zürich, 11. November. (D. N. B.) 111.40 Uhr.) Parts 6,02 ½, London 17,32, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜ B., Berlin 172,55, Lissabon 17,68 ¾, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,50, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
Kopenhagen, 11. November.ö (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15 Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 11. November. (D. N. B.) London 16,85 G.,
Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 11. November. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G.. 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B. 8
London, 11. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
12. November 10. November Geld Brief Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo) 1 ägypt. Pfund — 8 Se he⸗ Afghanistan (Kabul) 100 Afghani 18,79 18,83 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) . 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 0,588 0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfund — “ 85 Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 39,96 40,04 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) . 1 Cruzeiro — Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) 100 Rupien 1 “ Bulgarien (Sofia) 100 Lewa . 3,053 Dänemark (Kopenhagen) 100 Kronen 2,15 52,25 England (London) 1 engl. Pfund “ Finnland (Helsinki) 100 Finnmark 5,07 Frankreich (Paris) 100 Frs. 8 — Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ 8 dam) 100 Gulden 132,70 132,70 Iran (Teheran) 100 Rials 14,59 14,61 Island (Reykiavik) 100 isl. Kr. 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) .. 100 Yen 58,591 58,711] Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollar 1 “] Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. — Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) 100 Escudo 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — Schweden (Stockholm u. Göte⸗ 1 borg) 100 Kronen 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, 1 Bern) 100 Frs. 57,89 58,01 Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) 100 flow. Kr. 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 23,605 Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) Türkei (Istanbul) Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar — —
1 südafr. Pfd. — — 1 türk. Pfund 1,978 1,982 100 Pengö — — 1 Goldpeso 1,199 1,201
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union 9,89 9,91 Frankreich 4,995 5,005 Australien, Neuseeland 7,912 7,928 Britisch⸗Indien 74,18 74,32 Kanada 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika 2,498 2,502 Brasilien 0,132
Ausländische Geldsorten und Banknoten
12. November 10. November Geld Brief Geld Brief
Sovereigngngess . T Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 20⸗Francs⸗Stücke „ für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars 1 Stüch 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische . ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41 Amerikanische: 1000—5 Dollar “ — — — — 2 und 1 Dollar ollar — — Argentinische Pap.⸗Peso 0,44 0,46 0,44 0,46 Australische austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 2,46 Belgische 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 40,08 Brasilianische 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 0,09 Britisch⸗Indische 100 Rupien 22,95 23,05 22,95 28,05 Bulgarische: 500 Lewa und 16S 8 S;g — darunter 90 Lewa 8 3, Dänische: große 100 Kronen — 1 10 Kr. und darunter 100 Krogfn 52,10 52,30 52,10 Englische: 10 £ und darunter 1 engl. Pfd. — — Finische 100 Finnmark 5,055 5,075 5,055 Französische ........ 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 Holländische .100 Gulden 132,70 132,70 132,70 Italienische: große... 86 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10 Lire 100 Lire 9,98 10,02 9,98 Kanadische 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 Kroatische 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 57,11 56,89 Rumänische: 1000 Lei und S. 8. “ 500 Lei 00 Lei 766 ,6 Schwedische: grosee... 100 Kronen — — 50 Kronen und darunter. 7169 Kronen 59 88 n Schweizer: große 00 Frs. 57,8: 5 57,8: 100 Frs. Fa darunter 1900 Frs. 57,83 58,07 57,83 Serbische 100 serb. Dinar 4,99 5,01 4,99 Slowakische: 20 Kronen und “ darunter 0 slow. Kr. 3,5 ,62 8 Südafrikanische Union 1 südafr. Pfd. 4,39 4, 4,39 Türkische . 1 türk. Pfund 1,91 92 1,91 Ungarische: 100 Pengö
16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B.,
Hffentlicher Anzeiger
dgrunter 60,78 60,78
4. Oeffentliche Zustellungen,
. 2 tr „ EI““ 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 11. Genossenschaften,
9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
7. Aktiengesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
14. Deutsche RNeichsbank und Bankausweise,
V 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote Wendelin Sahl, Bäckermeister in [25402] Luxemburg, hat beantragt, seinen in Nordamerika verschollenen Vater, den
29. November 1848 in Kappel Litzmannstadt, Gertrudstr. nwe den eer ehaseher e gegen Faumann Tadeusz Sarnecki, zu- und Beweismittel unverzüglich durch durch einen be letzt in Litzmannstadt, Gertrudstr. 29, den zu bestellenden Anwalt in einem lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ [25446] 1 vollmächtigten vertreten zu lassen. Bromberg, den 4. November 1943. Die in Verlust geratenen Versiche⸗ Die Geschäftsstelle des Landgerichts. rungsscheine Nr. 160 149, 160 152,
a. Rhein geborenen und im Jahre 1881 ausgewanderten Josef Sahl, der sich in
Amerika John Singler genannt habe, W. 1, jetzt unbekannten,
für tot zu erklären. Der Verschollene auf Ehescheidung und wird aufgefordert, sich beim unterzeich⸗rung des Beklagten; 2.
Zustellungen
Es klagen: 1. 3 R 168/43, Ehefrau bevollmächtigten vertreten zu lassen Bromberg, Große Bergstraße 4, Zim⸗
hllbeaa i geb. Hirschfeld in etwaige gegen die Behauptung der mer Nr. 7, auf den 27. Januar 1944, J6JC111““ ö“ 88 . 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich ostdeutscher Handwerkskammern V. a. G.
Schuldigerklä⸗ 3 R 218/43, neten Amtsgericht persönlich oder schrift⸗ Ehefrau Lisa Ser.gkcgt⸗ lich bis zum Mittwoch, den 26. Ja⸗ Lager Tuschin⸗Wald, Bezirk 7, Haus —— nchr 1944 vorm. 10 Uhr, zu melden, Nr. 156, gegen Arbeiter Andreas Wi⸗ 25439] Oeffentliche Zustellung.
—
1
29, W. 1, Kläger vorzubringende Einwendungen
Aufenthalts, Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen. Litzmannstadt, den 8. November 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts
Litzmannstadt. 8
g 9 2: vor die 3. Zivil⸗] Bromberg, auf Ehescheidung aus § 49 händler, Berlin N0 55, Wehlauer 4. Oeffentliche 1 nn 9 Fanuar 1944, des Ehageseten Die Klägerin ladet Straße 22, wird hiermit aufgeboten.
9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ Er wird kraftlos, falls er bei der VOHK sich durch einen bei diesem Gericht zu- handlung des Rechtsstreits vor die nicht innerhalb zweier Monate vor⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ 1. Zivilkammer des Landgerichts in gelegt ist.
Berlin, den 10. November 1943. VOHK Lebensversicherungsanstalt bei diesem Gericht zuge — — Kraftloserklärung von Versicherungsscheinen.
163 509, 167 855 auf das Leben des Herrn Dr. Dr. Hans Fichter in Lud⸗ wigshafen a. Rh., Prinzregentenstr. 39,
widrigenfalls er für tot erklärt wird. litschka, zuletzt im Dorf Zalug, Ge⸗ Die Fürstin Nadine Swiatopolk⸗ 5. Verluft⸗ u. Fundsachen gelten als kraftlos, wenn sich die In⸗
5 Auskunft über Ver⸗ meinde cki, Kr. Ze 8 .Pol⸗ Mirski geb. Prinzessin Swiatopolk⸗ An alle, die Auskunft über den Ver⸗ meinde Borki, Kr. Zenkow, Gouv. Pol⸗ irsti g zessi t.
tawa Rußland, jetzt unbekannten Auf⸗ Mirsti in Bromberg, Plauerer Str. 7, [25443) ; zschein Nr. 2197 1 Prozeßbevollmächtigter: Der Versicherungsschein Nr. 2137, haben.
schollenen geben können, ergeht die Auf⸗
forderung, dem Gericht bis zu diesem enthalts, auf Ehescheidung. Zur münd⸗ Altersheim,
Zeitpunkt Anzeige zu machen. llichen Verhandlung des Ettenheim, den 8. November 1943. Amtsgericht. .
haber der Versicherungsscheine nicht
Aufgebot. innerhalb zweier Monate gemeldet
Rechtsstreits Rechtsanwalt Lindberg in Bromberg, ausgestellt von der VOHK Versiche⸗ Atlas
werden die Beklagten vor das Land⸗klagt gegen ihren ee. rungsanstalt ericht in Litzmannstadt zu 1: vor die Fürsten Simon Swiatopolk⸗Mirski, 1V 8. Ftbiite mien auf den 6. Januar unbekannten Aufenthalts, früher in! Namen Hermann Falkenhagen, Kohlen⸗
ostdeutscher Handwerks⸗ Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft,
kammern V. a. G. zu Berlin auf den z. Zt. Heidelberg, 13. November 1943.