1943 / 267 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger

dem Ertraͤg auszugehen, den der Inhaber d 12 8 Stillegung des Betriebes bei bestmöglicher Pe ne Räume durch Vermietung zulässigerweise hätte erzielen errn Für die Berechnung der Vergütung und des Mietzinses eh die Art der Nutzung der Räume und die damit gee 88 den besonderen Gestellungs⸗ und Bewirtschaftungechsten g. Stillegung des Gewerbebetriebes unerheblich. Maßgebend ist aus⸗ schließlich die z. Z. der In ruchnahme bei bestmöglicher Ver⸗ schließlich die z. Z. der Inanspruchnah. . Bglicher er⸗ wertung der Räume nach den jeweils Frese erh 8 ssen in Betracht kommenden Nutzungsmöglichkeit. Wirs 3. B. eis hochwertiges Ladenlokal für Lagerungszwecke in 1. ge⸗ nommen, obwohl seine Nutzung etwa füs Bew n ig ge wesen wäre, so ist die Vergütung oder. der Mietzins an⸗ 8 Ertrag zu errechnen, den der Inhaber bei⸗ 8ZEA“ . Bürozwecke unter Zugrundelegung der ortsüblichen Miete für Büroräume hätte erzielen können. Werden die Raäuaem sü⸗ Wohnung verwertet, dann is die Vergütung Fder der Mietzins der für Wohnungen gleichen Wohnwertes in Betracht kommende rtsübliche Mietpreis zu gewahren. 11X“X“ die Höhe der Vergütung oder des Mietzinfer ofn⸗ Belang, ob und in welcher Höhe der Vermieter auf Grund der Gemeinschaftshilfe oder der Handelsbeihilfe (Mietbeihilfe) eine Entschädigung erhält.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 16. bis 22. November 1943

8 Staatsoper Unter den Linden Dienstag, den 16. November. Madame Butterfly. Mufital. Leitung: Lenzer. Beginn: 16 ½ Uhr. B“ 88 Mittwoch, den 17. November. Die Meistersinger von Nürnberg. Musikal. Leitung: Furtwängler. Beginn: 14 Uhr. 16“ Donnerstag, den 18. November. Tiefland. Lenzer. Beginn: 16 ½ Uhr. Freitag, den 19. November. Zwei grünen Hosen, Coppelia. Sonnabend, den 20. November. La⸗ Leitung: Schüler. Beginn: 16 ½ Uhr. 1. 8. Sonntag, den 21. November. Tristan und Isolde. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 14 Uhr. Montag, den 22. November. Geschlossen. Staatsoper am Königsplaz Dienstag, den 16. November. Fidelio. Beginn: 16 Uhr. Mittwoch, den 17. November. Geschlossen. 8 Donnerstag, den 18. November. Das Ballett der NSG. Kraft durch Freude. Beginn: 17 Uhr.

Musikal. Leitung: Die

Musikal.

Tanzschöpfungen. Beginn: 16 Uhr. Traviata.

Nr. 267 vom 15. November 1943. S. 2

Freitag, den 19. November. Das Ballett der NSG. Kraft durch Freude. Beginn: 17 Uhr.

Sonnabend, den 20. November. Beginn: 16 ½ Uhr.

Sonntag, den 21. November.

Montag, den 22. November. 16 ½ Uhr. G

Die verkaufte Braut. Fidelio. Beginn: 16 Uhr. Mad ame Butterfly. Beginn: Schauspielhaus Dienstag, den 16. November. Ein verlorener Brief. Be⸗ inn: 15 ½ Uhr. 1 Mittwoch, den 17. November. Des Meeres und der Liebe Wellen. Beginn: 15 ¼ Uhr. Donnerstag, den 18. November. Beginn: 15 ½ Uhr. Freitag, den 19. November. ginn: 15 ½ Uhr. Sonnabend, den 20. November. Beginn: 15 ½ Uhr. 3 Sonntag, den 21. November. Des Meeres und der Liebe Wellen. Beginn: 15 Uhr. 8 Montag, den 22. November. Der Parasit. Uhr.

Ein verlorener Brief. Das Leben ist Traum. Be⸗

Ein verlorener Brief.

Beginn: 16 ½

Kleines Haus Dienstag, den 16. November. Vagabunden. Beginn: 16 Uhr. Mittwoch, den 17. November. Candida. Beginn: 16 Uhr. Donnerstag, den 18. November. Einen Jux wil er sich machen. Beginn: 15 ½ Uhr. Freitag, den 19. November. Einen Jux will er sich machen. Beginn: 15 ½ Uhr. b Sonnabend, den 20. November. Candida. Beginn: 16 Uhr. Sonntag, den 21. November. Geschlossene Vorstellung der Wehrmacht. Kein Verkauf. Beginn: 16 Uhr. Montag, den 22. November. Die Reise nach Paris. Be⸗ ginn: 16 Uhr. Lustspielhaus Lauter Lügen.

16. November. Beginn:

Dienstag, den 16 Uhr. 1

Mittwoch, den 17. November. Geschlossene Vorstellung der Wehrmacht. Kein Verkauf. Beginn: 16 Uhr.

Donnerstag, den 18. November. Lauter Lügen. 16 Uhr.

Freitag, den 19. 16 Uhr.

Lenn. cd. den 20. November. 16 Uhr.

ö den 21. November. Geschlossene Vorstellung der Wehrmacht. Kein Verkäuf. Beginn: 16 Uhr.

Montag, den 22. November. Florentiner Brokat. Be⸗ ginn: 16 ½ Uhr.

Beginn:

November. Lauter Lügen. Beginn:

Lauter Lügen. Beginn:

Wirtschaftsteil

Mit Breunstoff muß weiterhin gespart werden!

er Reichsforstmeister hat in seinem grundsätzlichen Erlaß für

as Holzwirtschaftsjahr 1944 auch zur zukünftigen Aufarbeitung und Aushaltung von Brennholz Stellung genommen. Die hier getroffenen Maßnahmen, die sich auf der einen Seite mit einer Erleichterung der Aufbringung, auf der anderen Seite aber mit der Versorgung nur des dringendsten Bedarfs befassen, sollen hiermit in erster Linie den kriegsbedingten Notwendigkeiten ge⸗ echt werden. Im Rahmen ihrer Durchführung macht die Reichs⸗ telle Forst und Holz darauf aufmerksam, daß auch künftighin die Brennholzversorgung nicht etwa reichlicher werden wird, sondern teilweise einschneidende Beschränkungen erfährt, insbesondere beim Hausbrand, der auch beim Brennholzverbrauch zugunsten kriegs⸗ wichtiger Bedarfsdeckung im Rahmen des Möglichen gedrosselt werden muß. Es muß die Forderung erfüllt werden, daß Holz überhaupt nur da verbrannt wird, wo es durch keinen anderen Brennstoff ersetzt werden kann. Das gilt auch für Raff⸗ und Leseholz sowie das in Selbstwerbung gewonnene Reisig⸗ und Stockholz. Was darüber hinaus früher ausschließlich Brennholz war, braucht heute dringend unsere Kriegswirtschaft als Faserholz, Verkohlungsholz, Grubenholz, Masten und Schwellen für Luft⸗ schutzzwecke u. a. m.

Auch der auf eigenem Grund und Boden gefällte Baum gehört in seinen gesunden Stammteilen der Kriegswirtschaft. In den Oefen dürfen nur Zweige und krumme Aeste wandern.

Der Kohlenanzünder wird in immer größeren Mengen zur Ver⸗ fügung gestellt, der Ausbau seiner Fertigungsanlagen ist kriegs⸗ wichtiger Industriebau geworden. Wo Kohlenanzünder nicht aus⸗ reichend zur Verfügung stehen, kann die Hausfrau auch ohne Hilfs⸗ mittel ihr Feuer in Gang bringen. Mit zerkleinerten Brenn⸗ stoffen, wie Braunkohlenbriketts, Braunkohle und Torf, lassen sich Steinkohle und auch Koks entzünden.

Wirtschaftsämter und Kohlenhändler, die die Reichsarbeits⸗ gemeinschaft Holz e. V., Berlin NW 87, Siegmundshof 9, mit be⸗ bilderten Anweisungen versorgt hat, geben die notwendige An⸗ leitung. Wer noch mit Brennholz beliefert wird oder Vorrat hat, soll an die Zukunft denken und sparsamst damit wirtschaften.

Der Tauschring eine neue Form des Gebrauchtwarenverkehrs

Vor einiger Zeit hat die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel der Bezirksgruppe Halle Merseburg in der Gauwirtschaftskammer Halle Merseburg in Halle einen Tauschring ins Leben gerufen,

an dem 16 Fachgeschäfte beteiligt sind. Diese Geschäfte geben die Gewähr, daß die Tauschenden preislich nicht übervorteilt werden, da sich der Austausch unter Beachtung der Preisstopvorschriften vollziehen wird.

Dieser neue Weg besitzt gegenüber den bisherigen Verfahren sehr viele Neuerungen. Es brauchen zum Beispiel für diese Form des Gebrauchtwarenverkehrs keine besonderen Geschäftsräume gemietet und eingerichtet zu werden, und es fallen auch die Schwierigkeiten in der personellen Ausstattung einer Tauschzen⸗

trale mit Büro und Fachkräften fort, denn die Einzelhandels⸗

geschäfte stellen sich mit ihrem fachlich geschulten Personal, mit ihren Geschäftsräumen und Lagern für diese Arbeit zur Ver⸗ fügung. Das Hallesche Verfahren schaltet weiterhin bewußt das Geld als Vermittler des Tauschvorganges ein.

Der Austausch der Gebrauchtwaren vollzieht sich nach beson⸗ deren Normen. Der Auflieferer übergibt seine Gebrauchtware dem Fachgeschäft, das üblicherweise diese Ware handelt und erhält außer dem sachverständig abgeschätzten Kaufpreis eine Anrechts⸗ bescheinigung, in der der Schätzwert eingetragen wird. Die An⸗ kaufsgebühr beträgt 10 % des Schätzwertes. Mit Hilfe der An⸗ rechtsbescheinigung, die eine Laufzeit von drei Manaten hat, ist der Auflieferer in der Lage, in einem der zugelassenen Fach⸗ geschäfte festzustellen, ob die von ihm benötigte oder eine andere wünschenswerte Gebrauchsware vorhanden ist. Ist dies der Fall, und liegt der Schätzwert dieser von ihm benötigten Gebrauchtware ungefähr in der gleichen Höhe wie der Schatzwert der aufge⸗ lieferten Ware, so sind die Vorbedingungen für das Zustande⸗ kommen des Tausches erfüllt. Die neue Gebrauchtware wird gegen Entrichtung des Kaufpreises zuzüglich 10 % Gebühr vom Schätzwert der Ware und gegen Rückgabe der Anrechtsbescheini⸗ gung erworben.

Der Aunflieferer kann sich aber auch zunächst darauf beschränken, seine Gebrauchtware im Fachgeschäft abzugeben und sich eine Anrechtsbescheinigung, in der der Schätzwert vermerkt ist, aus⸗ stellen lassen. Binnen 21 Tagen muß er sich aber schlüssig werden, ob er die Ware wieder zurücknehmen will. Eine Gebühr wird bei der Rückforderung der Ware nicht erhoben. Die Fachgeschäfte werden sich durch Inanspruchnahme einer eigens geschaffenen Vermittlungsstelle bemühen, die Austauschwünsche innerhalb der 21⸗Tage⸗Frist zu befriedigen. In diesem Falle beträgt die Ge⸗ bühr nur 5 % für den Ankauf und den Verkauf der Ware. Kommt ein Abschluß nicht zustande, so ist das Fachgeschäft nach Ablauf der Frist berechtigt, den Gegenstand zum Taxwert käuflich zu erwerben.

Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Slowakei

Preßburg, 14. November. Das Oberste Versorgungsamt erließ eine Verordnung zur Stromeinsparung. Danach darf Elektro⸗ energie für Beleuchtung und Auslagezwecke sowie für Geschäfts⸗ reklame überhaupt nicht ständig benutzt werden, während die Gast⸗ und Kaffeehäuser die Benutzung von Strom in der Zeit von 6 bis 20 Uhr auf 50 % des Verbrauches im Vorjahre einzu⸗ schränken haben. Elektromotoren dürfen in den Haushaltungen, wenn sie eine Leistungsfähigkeit von über 500 Watt besitzen, höch⸗ stens von 16 bis 21 Uhr je nach der Jahreszeit in Gebrauch ge nommen werden. In der Zeit zwischen 16 und 18,30 Uhr ist die Heizung mit Elektroöfen untersagt, womit gleichzeitig der Kauf und Verkauf von Elektroheizeinrichtungen verboten wird.

Amt für Getreide⸗ und Viehfutter⸗Ausfuhr in Rumänien

Bukarest, 13. November. Auf Grund des immer breiteren Raum gewinnenden Gedankens der staatlichen Wirtschaftslenkung wurden durch Dekretgesetz alle Getreideexportfirmen des Landes zu einer Gesellschaft mit einem Kapital von 10 Mill. Lei unter dem Namen „Amt für Getreide⸗ und Viehfutter⸗Ausfuhr“ (OECF.) zusammengeschlossen. Aehnlich wie bei dem schon be⸗ stehenden Amt für die Bewirtschaftung von Leder, Eisen und an⸗ derem wurde auch hier ein wirtschaftlicher Organismus ge⸗ schaffen, der das Prinzip der staatlichen Lenkung mit der Initia⸗ tive der Privatunternehmungen harmonisch vereinigen soll. Auf⸗ gabe des neuen Amtes wird die Erschließung neuer Absatzgebiete für die rumänische Agrarausfuhr sowie das Studium aller damit in Zusammenhang stehenden Fragen sein.

1““ 1 8 3 Türkisch⸗rumänische Wirtschaftsbesprechungen Istanbul, 14. November. Mitte November wird eine türkische Abordnung von Vertretern des Außenministeriums, des Handels⸗ ministeriums und der Zentralbank unter Führung des Leiters der Handelsabordnung des Außenministeriums, Zihni Sanus, sich nach Bukarest begeben, um mit den zuständigen rumänischen Stellen über einige Fragen, die sich aus der Dur führung des derzeitigen türkisch⸗rumänischen Handels⸗ und vrchlührunge de⸗ mens ergeben haben, sowie über einige zusätzliche Vereinbarungen zu verhandeln. Es handelt sich dabei nicht um den Abschluß eines neuen Handelsabkommens, da das derzeitige Abkommen noch bis Ende Februar 1944 gilt.

Rekordeinnahmen der türkischen Staatsmonopole Instanbul, 14. November. Die Einnahmen aus den Staats⸗ monopolen erreichten im Vorjahr mit 130 Mill. Türkpfund die höchste bisher erreichte Summe. Die Ueberschüsse der Monopol⸗ verwaltung machen stets einen erheblichen Teil des türkischen staatlichen Einnahmebudgets aus.

Zur geplanten Gründung einer türkischen Außenhandelsbank

Istanbul, 14. November. Die Beratungen über die Gründung einer Außenhandelsbank seitens der Regierung sind immer noch im Gange. Es verlautet, daß die Anstalt ein Kapital von 40 Mill. Türkpfund zur Verfügung gestellt bekommen soll. In diesem Zusammenhang wird erklärt, daß die Oelfabriken die Regierung ersucht haben, die Ausfuhr von Oelsaaten zu unter⸗ binden. Die Stellungnahme der Regierung zu dieser Frage stehe noch aus.

Argentiniens Handelspolitik auf universeller Grundlage 8 Buenos Aires, 13. November. „Sowie der Krieg beendet ist, wollen wir den Handel mit allen Ländern der Welt wieder auf⸗ nehmen“, erklärte der Präsident der argentinischen Handels⸗ kammer, Tomas Amadeo, bei einem Frühstück zu Ehren einer zu Besuch weilenden Handelsabordnung aus Paraguay. In längerer Rede setzte er auseinander, daß gerade der westlichen Hemisphäre nach Friedensschluß bedeutende wirtschaftliche Auf⸗ gaben zufallen; daher dürfe es nicht mehr heißen „Amerika für die Amerikaner“, sondern vielmehr: „Amerika für die Mensch⸗ eit. heiin ljetend äußerte sich der Landwirtschaftsminister General Mason zu dem gleichen Thema. Argentinische Handelspolitik entspräche einer traditionellen Friedensliebe. Der Fortschritt des Landes hänge größtenteils vom Außenhandel ab. Dementsprechend werde Argentinien nach Normalisierung der Weltlage allen Nationen liefern, die argentinische Erzeugnisse benötigen. Im übrigen werde die Regierung bedacht sein, auch die innere Kauf⸗ kraft zu steigern. Hierzu sei Vorbedingung: Arbeit zu schaffen, die Bodenschätze auszunutzen sowie Industrien zu gründen und sie auszubauen. Ferner werde man bestrebt sein, nach Möglichkeit einheimische Rohstoffe zu verarbeiten, um die Verkaufspreise möglichst niedrig halten zu können. Der Zwischenhandel müsse ausgeschaltet und die Arbeitslöhne erhöht werden. Auf diese Weise hoffe man, eine gesunde Grundlage zu schaäffen für einen

möglichst unabhängigen Handel, der auch Argentiniens Stellung

in der Welt stärken werde.

Die Umstellung in der japanischen Textilindustrie

Tokio, 13. November. Unter dem Titel „Scharf schwankende Teytilindustrie“ schreibt „Tokyo Keizai“: Schon seit Ausbruch des China⸗Konflikts erfolgte in der Textilindustrie eine Umstellung, die teilweise durch die einsetzende Kontrolle und teilweise durch die Umstellung auf den Krieg bedingt war. Nach der Einfrie⸗ rungsaktion der Feindmächte im Juli 1941 machte die Umstellung erhebliche Fortschritte. Wenn man alle Fabriken der Textil⸗ industrie betrachtet und dann ihre Tätigkeit im Mai d. J. zu⸗ grundelegt, wobei aber auch schon einige bis Ende August durch⸗ geführte Veränderungen mitberücksichtigt wurden, dann ergibt sich folgendes Bild: 35 % der Fabriken sind in Betrie“. ausge⸗ liehene und verkaufte Fabriken machen 18 % aus, auf andere Tex⸗ tilzweige umgestellte Fabriken, und zwar durch Selbstumstellung, 3 %, auf andere zeitgemäße Industriezweige umgestellte Fabriken 8 %, Fabriken, die von ihren Tochtergesellschaften oder von ihnen abhängigen Gesellschaften benutzt werden, 7 %, Fabriken, die ge⸗ meinsam mit anderen Fabriken verwendet werden, indem die erste Fabrik auf den Betrieb der zweiten Fabrik umgestell wurde, 8 %, die Neuerrichtungen aus Teilen der alten Fabriken

7 *%, fusioniert mit Fabriken gleichen Betriebes (auch die der Nippon⸗Seidengesellschaft überlassenen Fabriken sind hierbei be⸗

rücksichtigt) 1 %, Reservefabriken 2 %, Gebände zur Maschinen lagerung 1 % und Fabriken unbestimmter Verwendung 10 % Aus dieser Ausstellung geht hervor, daß die Textilindustrie längs nicht mehr die alte ist.

In Berlin feftgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

12. November Geld Brief

15. November Geld Brief

hesetn (Alexandrien und Kairo) 1 ägypt. Pfund Afghanistan (Kabul) 100 Afghani 18,83 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) . 1 Pap.⸗Pes. 0,592 0,588 0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 40,04 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) . 1 Cruzeiro Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

eutter) . Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) 100 Kronen England (London) 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki) 100 Finnmark 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris) 100 Frs. Griechenland (Athen) —. 100 Drachmen 1,672 1,668

132,70 132,70 132,70 132,70

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) 2 100 Gulden

Iran (Te eran) . 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 10,01 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen 58,591 58,711 58,591 58,711 Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) 100 Escudo 10,19 10,21 10,19

100 Lei a-

59,58 59,46

100 Rupien

100 Lewa 3,053 3,047 3,053

52,25 52,15

1,672

5,005

Rumänien (Bukarest)) Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg)

Schweiz (Zürich, Basel und Bern) 100 Frs. 57,89 58,01 57,89 Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 Slowakei (Preßburg) 100 flow. Kr. 8,591 8,609 8,591 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 23,605 23,565

Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisbur)) 11 südafr. Pfd. Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund 1,978 100 Pengö

Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1,199 1 Dollar 122

100 Kronen 59,46

1,982 1,978

1,201 1,109 Verein. Staaten von Amerika (New York)

Für den innerdeutschen Verrechnungsyerkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union 9,89 9,91 Frankreich 4,995 5,005 Australien, Neuseeland 7,912 7,928 Britisch⸗Indien 74,18 74,32 Kanada 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika 2,498 2,502 Brasilien 0,130 0,182

Ausländische Geldsorten und Banknoten

15. November Geld Brief

111“ Notiz 20,38 20,46 20⸗Francs⸗Stücke für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische 1 ägypt. Pfd 4,39 4,41 4,39 4,41 Amerikanische: 1000 —5 Dollar 1 Dollar

2 und 1 Dollar 1 Dollar Argentinische 1 Pap.⸗Peso 0,44 0,46 0,44 0,46 Australische 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 2,46 Belgische 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 40,08 Brasilianische 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 0,09 Britisch⸗Indische 100 Rupien 22,95 23,05 22,95 23,05 Bulgarische: 500 Lewa und

darunter

12. November Geld Brief 20,38 20,46

100 Lewa 3,07 3,09 3,07 3,09 Dänische; gioßse .. . .... 100 Kronen

10 Kr. und darunter 100 Kronen 52.,10 52,30 52,30 Englische: 10 £ und darunter 1 engl. Pfd.

5,075 5,055 5,075

Französische... 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01

Finnische . 100 Finnmark 5,055 Holländische 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 132,70 Italienische: große 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 10 SreIe . 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 Kanadishe.. 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 1,01 Kroatische 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen⸗ 56,89 57,11 56,89 57,11 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1,88 Schwedische: große . 1900 Kronen 50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,64 Schweizer: große 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 58,07 100 Frs. und darunter 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 58,07 Serbische 100 serb. Dinar 4,99 5,01 4,99 5,01 Slowakische: 20 Kronen und darunter Südafrikanische Union Türkische Ungarische: 100 Pengö darunter

52,10

59,40 59,64 59,40

100 slow. Kr. 8,58 8,62 8,58 8,62 1 sübafr. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41 1 türk. Pfund 1,91 1,93 1,̃91 1,93

100 Pengö 60,78 1,02 1 60,78 64,00

3. Zt. wohnhaft in Theresienstadt (Pro⸗ tektoratsgebiet)

fes beantragt.

52,25 3

1 den Namen des Kohlenhändlers Jakob

Die Elektrolytkupfernotierung de

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N B.“ am 15. November au 74,00 R.ℳ (am 13. November 88 74,00 5ℳ)

für 100 kg.

r Vereinigung für deutsche/ London

London, 13. November. (D. N. B.)

Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, holm Buenos Aires 83,64 ⅛, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Stockholm 16,85 16,95,

Zürich, 13. November. (D. N. B.)

New York 4,02 ½ 4,03 ½%, 111,25, doffiz. 3

[11.40 Uhr.] Paris 6,023⁄,

—,—, Rio

17,32, Lissabon 17,70,

New York 4,31, Brüssel Madrid 39,75 B., Stockholm 102,65,

69,25 B. Holland 2293 ⅜,

(D. N. B.) —,—, Amsterdam 254,70,

13. November. (D. N. B.) London

8 172,55, 1bo⸗ 70, slo 2 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104 30ere - 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 1 B., Helst Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,50, Japan 101,00, Ri

Kopenhagen, 13. November. ndo York Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76 Rom

London 19,34, New

3 Stockholm

Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Lecchet Stockholm,

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B.,

Mailand

B., Zagreb nki 8,77 %, o 22,25 B.

8,35 G., 8,59 B.,

Oslo, 13. November. ,S80, Zürich 114,15, rse.

16,85 G.,

Rom —,— G., 23,20 B.,

Offentlicher Anzeiger 8

Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., 1

Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

(D. N. B.) Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B.,

Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki

London —,— G., 17,75 B.,

9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B.,

B.

2. Zwangsversteigerungen,

1. Untersuchungs⸗ und Strassachen, 3. Aufgebote,

5. Verluft⸗ und Fundsachen,

4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Auslosung uftww. von Wertpapteren,

5. Arrengef⸗fschaften, »Kommanditgesellschaften auf Aktie 8 9. Deutsche Kolontalgefellschaften, 8

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und EEö11 14. Deutsche Re 15. Verschiedene

sbank und Bankausweise. bekanntmachungen.

3. Aufgebote

25589] Aufgebot. 8 F 14/43. Die Eheleute Adolf Sieg⸗ mund Eichbaum und Else geb. Altschul,

haben das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grund⸗ 8 für Mainz, Band 95, Blatt 4578, . III unter Nr. 2 eingetragene Hypothek über 10 000,— 6, (i. W. zehntausend Goldmark) nebst Zinsen zu 5 v. H. wegen des Verlustes des Brie⸗ Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Februar 1944, 9 ½¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die 111““ der Urkunde erfolgen Mainz, den 22. Oktober 1943. Amtsgericht. 8

[25591] Aufgebot.

Der Kaufmann Theodor Baudach in Berlin ⸗Oberschöneweide, Helmholtz⸗ straße 18, hat als Konkursverwalter das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Neuß Band 15 Artikel 715 in Abt. III unter Nr. 5 eingetragene Restdarlehnshypo⸗ thek im Betrage von 2500,— Rℳ be⸗ antragt. Gläubiger ist der aufgelöste und im Vereinsregister gelöschte, im Konkurs befindliche „Johannesbund E. V.“ in Berlin 0 34, Petersburger Straße 77, früher Leutesdorf, Kreis Neuwied. Schuldner und Eigentümer ist Jakob Tappen in Neuß, Hymgasse 7. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Justizrat Dr. Viereck und Müller, Berlin WS, Mohren⸗ straße 13/14. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Mai 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Breite Straße 46, Zimmer 218, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Neuß, den 5. November 1943.

Amtsgericht 1 F 24/43 —.

[25590] Aufgebot. Grundbuchanlegung in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet. Ge⸗ mäß § 8 der AV. d. RZM. v. 25. 2. 1941 Deutsche Justiz S. 310 wer⸗ den die Personen, die das Eigentum oder ein Recht an einem Grundstück, welches in dem Gemeindebezirk Mon⸗ tenau belegen ist, für sich in Anspruch nehmen, aufgefordert, ihr Recht inner⸗ halb einer Frist von sechs Wochen dem unterzeichneten Gericht anzumelden und laubhaft zu machen, widrigenfalls das echt bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt zu werden braucht. Die Frist beginnt am 15. November 1943 und endigt am 25. Dezember 1943. Diejenigen Personen, welche benachrich⸗ tigt worden sind, daß das von ihnen in Anspruch genommene Recht in das Grundbuch aufgenommen wird, werden von dieser Aufforderung nicht betroffen. Malmedy, den 9. November 1943. Amtsgericht Malmedy, Grundbuchanlegungsstelle.

25592] Am 16. Juli 1934 ist in Peine die Witwe Katharina Kuntze geb. Kor⸗ schun, preuß. Staatsangehörige, ge⸗ storben. Sie war am 3. Januar 1889 in Kalisch in Polen geboren. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht er⸗ mittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 10. Januar 1944 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht geltend zu machen, andernfalls festgestellt werden soll, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. er reine Nachlaß beträgt etwa 6700,— E.ℳ.

Amtsgericht Peine,

6. November 1943.

[25586] Bekanntmachung.

3 F 5/43. Durch Ausschlußurteil vom 20. 10. 1943 ist das Sparkassenbuch der Städt. Sparkasse Koblenz, Zweigstelle Ehrenbreitstein, Nr. 17 700, lautend auf

Wirtz junior in Urbar, für kraftlos er⸗ klärt worden. Koblenz⸗Ehrenbreitstein, 6. Nov. 1943.

[25585] Bekanntmachung.

3 F. 4⁄43. Durch Ausschlußurteil vom 27. Oktober 1943 ist der Hypotheken⸗ brief vom 17. 2. 1926 über die im Grundbuch von Arenberg Band 6 Blatt 12 Abt. III Nr. 4 eingetragene Aufwertungshypothek von 805,57 0 ℳ, eingetragen für den Rentner Peter Buschmann in Ehrenbreitstein, für trastlos erklärt. Koblenz⸗Ehrenbreitstein, 6. 11. 1943.

Das Amtsgericht.

[25587] Ausschlußurteil. Im Namen des Volkes!

8. F. 1/⁄48. In der Aufgebotssache des Kaufmanns Josef Beaury in Mainz, Birnbaumsgasse 6, vertr. durch Notar Dr. Franz Kirstein in Mainz, Rheinstraße 46, hat das Amtsgericht in Mainz für Recht erkannt: IJ. Der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Mainz Band 23 Blatt 1214 in Abtei⸗ lung III Nr. 1, 2, 3, 4 eingetragene Aufwertungshypothek von 7500,— C. (i. W.: siebentausendfünfhundert Fein⸗ goldmar!) für die Stadt Mainz Städt. Sparkasse wird für kraftlos erklärt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Mainz, den 10. November 1943.

Amtsgericht.

[25588] Ausschlußurteil. Im Namen des Volkes!

8. F. 5/43. In der Aufgebotssache des Schneidermeisters Peter Karl Burk⸗ hard in Mainz, Stefanstraße Nr. 8, hat das Amtsgericht in Mainz für Recht erkannt: I. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Mainz Band 14 Blatt 1278 in Abteilung III Nr. 1, 3 für die Hessische Landeshypo⸗ thekenbank A.⸗G. in Darmstadt einge⸗ tragene Aufwertungshypothek von 2101,— FGℳ (i. W.: zweitausendein⸗ hundertundeine Feingoldmark) wird für kraftlos erklärt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Mainz, den 10. November 1943.

Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen [25593] Oeffentliche Zustellung. 22 R 203/43. Die Gertrud Ehrich

geb. Krzwinski in Langen (Hessen), 1 blmaͤchtigter; 9

Rechtsanwalt van Baßhuysen, Darm⸗ stadt, klagt gegen den Elektrotechniker Karl Füedeich Ehrich in Langen (Hessen), Triftstr. 1, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung aus §§ 47, 49 Ehegesetz, mit dem Antrage, die am 24. Februar 1940 vor dem Standesamt in Langen (Hessen) ge⸗ schlossene Ehe der Streitteile zu schei⸗ den, den Beklagten für allein schuldig zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Perhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Darmstadt auf den 3. Januar 1944, 9 Uhr, ge⸗ laden mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen.

Darmstadt, den 8. November 1943. Die Geschäftsstelle 2 des Landgerichts. [25594] Oeffentliche Zustellung!

2 R. 73/43. Die Ehefrau Mari⸗ anne Peil heborene Wachowiak in Langenberg⸗Rheinland, Bonsfelder Straße 45, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Richter in Guhrau, klagt gegen ihren ehehmaan, den Jan Leo Peil, zuletzt wohnhaft gewesen in Rawitsch, zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus §§ 49, 55 des Ehegesetzes und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Lissa Wartheland) auf den 19. Januar 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen.

Lissa (Wartheland), 6. Nov. 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[25595] Oeffentliche Zustellung.

Die Kontoristin Martha Ahlfeld geborene Bilke in Lübeck, Große Klosterkoppel 27, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Dr. Benda und Hennings, Lübeck, klagt gegen ihren

Amtsgericht.

Ehemann, den Kaufmann Fritz Israel

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Ahlfeld, enthalts, auf Ehescheidung aus § 55

ur mündlichen Rechtsstreits

Die Geschäftsstelle des

5. Verlust⸗ u. Fundfachen esosghh rxunrung eines Versicherungs⸗

rungsschein Nr. 64 807 auf das Leben des Herrn meister, Zeppelinstraße 29, wenn sich der Inhaber des Versiche⸗ rungsscheines Monate gemeldet sat

[25597]

1932 zur Versicherung L 216 303 Marta Glasneck, Wansen⸗Halbendorf, ist abhanden außer K zweier Monate Einspruch erfolgt.

[25151]

celles, Paris, gibt bekannt, daß vom

1938 fällig gewesene Coupon eingelöst wird, und zwar

folgt ausschließlich aus den Anschaffun⸗ gen der ungarischen Regierung für die

30. August 1940, und zwar mit 1 0,40 abzüglich 1 % als Einlösungsprovision.

den Plätzen eingelöst werden, wo die vorhergehenden Coupons eingelöst wor⸗ den sind.

schen

hat, die Coupons von den in Ungarn umlaufenden in Währung zu bezahlen, ist die Zah

per 1. März 1932 außerhalb Ungarns eingelöst worden ist.

vorgesehen, deren Coupon per 1. tember 1937 in Prag eingelöst wurde. Bei der Einreichung ist zu bestätigen, daß der Coupon per 1. September 1937 nicht in Budapest oder Prag eingelöst wurde.

von allen 6 commune zunächst nur zum

Deckung der Kosten für das Inkasso von den Einreichern Provision von ¼ „für jeden Coupon erheben.

der Coupon in 5 Jahre Zahlbarstellung ab.

unbekannten

ees

Auf⸗I! es Ehegesetzes. Der Beklagte wird

Verhandlung des

25236]

Minerva Nähmaschinenfabrik AG. Wir fordern hierdurch unsere Ak⸗ ionäre auf, den Aktienumtausch bis

vor die 2. Zivilkammer 4 op li .“ des Landgerichts in Lüsd auf den zum 30. 11. d. J. einschließlich bei der

4. März 1944, 10 Uhr, geladen mit Kreditanstalt der Deutschen in Reichen⸗

er Aufforderung, sich durch einen bei iesem Gericht zugelassenen nwalt als ertreten zu lassen.

Lübeck, den 30. Oktober 1943.

berg und den Zweigstellen in Prag und Rechts⸗ Troppau zum Umtausche in neue Aktien

Prozeßbevollmächtigten einzureichen.

Alle näheren Einzelheiten sind bei

den genannten Banken zu erfahren.

Landgerichts.

scheines. Der in Verlust

n Karl Fiickeisen, Ludwigshafen am Rhein, gilt als kraftlos, innerhalb zweier

nicht

bilanz 4 ; unter Berücksichtigung des Einziehungs⸗ geratene Versiche⸗ beschlusses der 69. ordentlichen Haupt⸗ Maler⸗ versammlung vom 30. 11. 1942 Hℳ aler⸗ 4 200 000,— beträgt, wurde am 18. Ok⸗ tober 1943 im Handelsregister einge⸗ tragen. 1 tragenen Aenderung des § 4 der gesell⸗ schaftlichen Satzung ist das Grundkapi⸗

25240]

Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn, Karlsbad.

Aktienumtausch. Das in der ao. Hauptversammlung

vom 25. 8. 1943 anläßlich der Fest⸗

Reichsmark⸗Eröffnungs⸗

tellung der b Grundkapital, das

Gemäß der gleichzeitig einge⸗

Atlas tal eingeteilt in Aktien zu je H

Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft Zt. Heidelberg, 16. November 1943.

Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. Der Hinterlegungsschein vom 5. 1.

gekommen. Er tritt

Kraft, wenn nicht innerhalb

Köln, den 10. November 1943. Der Vorstand.

7. Aktien⸗ gesfellschaften

3 % Schuldverschreibungen der Priv. Österreichisch⸗Ungarischen Staats⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft alte Em. X und Ergänzungsnetz. Die Caisse commune des Porteurs es Dettes Publiques autrichienne t hongroise. 22, Boulevard de Cour-

5. November 1943 ab der am 1. März

in Berlin: bei der Deutschen Bank;

in Frankfurt (Main): bei der Deut⸗ schen Bank Filiale Frankfurt (Main),

bei dem Bankhause Gebrüder Beth⸗

mann; 1

in Dresden: bei der Dresdner Bank;

in Hamburg: bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg;

in Darmstadt: bei der Darmstädter und Nationalbank Darmstadt, Filiale der Dresdner Bank;

in Köln: bei dem Bankhause Pferd⸗ menges & Co.;

in Wien: bei der Creditanstalt⸗Bank⸗ verein.

Die Bezahlung dieses Coupons er⸗

eit vom 1. September 1937 bis

Die Coupons müssen grundsätzlich an

Auf Verlangen der ungari⸗ Regierung, die sich vorbehalten Stücken in ngat cher

ung uf Stücke beschränkt, deren Coupon Andererseits ist Augenblick keine Zahlung auf Stücke

Sep⸗

Um eine Kontrolle vor Auszahlung ermöglichen, werden die Coupons Zahlstellen der Caisse Inkasso nommen. Die Zahlstellen werden zur

eine zusätzliche

Gemäß Prager Abkommen verjährt von seiner

15. November 1943.

Rechnung beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.

1000,—, wobei der Aufsichtsrat berech⸗ tigt ist, zum Umtausch der in den Jah⸗ ren 1899 und 1920 ausgegebenen Ak⸗ tien Teilaktien im Nennwerte von Hℳ

100,— auszugeben. Im Sinne des § 18 der Umstellungs⸗ verordnung vom 9. 2. 1939, RGBl. I.

168, und des § 179 AktG. fordern wir unfere Aktionäre auf, ihre Aktien in

Berlin, Breslau, Reichenberg, Gab⸗ lonz, Karlsbad und Teplitz⸗ Schönau bei den Niederlassungen der Dresdner Bank und Deutschen Bank sowie bei der 1— Länderbank Wien Aktiengesellschaft, Wien, Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, Böhmischen Escompte⸗Bank, Prag, und der Böhmischen Union⸗Bank, Prag, zum Umtausch bis zum 15. Februar 1944 wahrend der üblichen Geschäfts⸗ stunden einzureichen.

Der Umtausch erfolgt dergestalt, daß für je 20 alte Aktien zu K 1000,—, welche einem bisherigen Nennwerte von K 20 000,— = Hℳ 2400,— ent⸗ sprechen, drei neue Aktien zu Hℳ 1000,— mit einem Nennwert von Hℳ 3000,— ausgefolgt werden. Für die nicht durch 20 teilbaren Stückzahlen werden gem. § 9 Umst. V. im gleichen Verhältnis neue Aktien zum Nennwert von H.ℳ 100,— ausgegeben. Verblei⸗ bende Spitzen zu Hℳ 50,— Nennwert werden mit Hℳ 51,— vergütet oder können, soweit möglich, mit dem gleichen Betrage zur Aufrundung erworben werden.

Die alten K⸗Aktien sind mit Gewinn⸗ anteilschein Nr. 45 u. ff. und einem doppelten Nummernverzeichnis bei den Bankstellen gegen Kassenquittung einzu⸗ réichen. Die Ausfolgung der neuen Aktien mit Gewinnanteilschein Nr. 1 u. ff. wird nach Ausdruck der neuen Stücke gegen Rücklieferung der Kassen⸗ quittung durch diejenige Bankstelle, die die Bescheinigung ausgestellt hat, vor⸗ genommen werden, wobei diese Stellen berechtigt, jedoch nicht verpflichtet sind, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquittung zu überprüfen.

Für die mit dem Umtausch verbun⸗ denen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. So⸗ fern jedoch die alten K⸗Aktien mit einem nach der Nummernfolge geord⸗ neten Verzeichnis in doppelter Ausfer⸗ tigung bei den vorstehend genannten Stellen am zuständigen Schalter einge⸗ reicht werden und ein Schriftwechsel

hiermit nicht verbunden ist, erfolgt der

Umtausch kostenfrei. Die nicht fristgemäß zum Umtausch

eingereichten alten Aktien werden nach Maßgabe der Bestimmungen des § 179 Akt G. für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt für Aktien, die zwar ein⸗ gereicht worden sind, aber den zum Umtaus nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ teiligten zur Verfügung gestellt werden. Die auf die kraftlos erklärten alten Aktien entfallenden neuen Aktien wer⸗ den verkauft werden. abzüglich der entstandenen Kosten den

erforderlichen Nennbetrag

Der Erlös wird

Beteiligten ausgezahlt oder für deren

Karlsbad, 15. November 1943. Der Vorstand.

[25560] Bekanntmachung über Börsenzulassung.

Auf Grund des Beschlusses der Zu⸗

lassungsstelle an der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg vom 10. 11. 1943 und der Zulassungsstelle an der Rhein⸗Mainischen Börse zu Frankfurt a. M. vom 26. 10. 1943 sind von der Norddeutsche Affiuiere, Ham⸗ burg, ausgegebene nominal Reichs⸗ mark 6 000 000,— 4 Teilschuldver⸗ schreibungen von 1943, 4800 Stück über je Rℳ 1000,— Nr. 1 bis 4800, 2400 Stück über je Rℳ 500,— Nr. 4801 bis 7200, zusammengefaßt in 15 Gruppen A—P zu je Reichs⸗ mark 400 000,— zum amtlichen Handel an den genannten Börsen zugelassen worden.

Hamburg und Frankfurt a. M., im

November 1943.

Deutsche Bank Filiale Hamburg, Metallgesellschaft A. G., Frank⸗ furt a. M., Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheideanstalt vormals Roeßler, Frankfurt a. M., Conrad Hinrich Donner, Hamburg.

Diamalt Aktiengesellschaft, München.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 8. Dezember 1943, vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer des Ver⸗ waltungsgebäudes, München, Friedrich⸗ straße 18, stattfindenden XXXII. ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung: 8 1. Vorlegung des und des Geschäftsberichtes für da E 1942/43. 2. Verteilung des Reingewinnes. 3. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. 1

4. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Anwesenheit in der Hauptver sammlung sind alle Aktionäre berech⸗ tigt, zur Ausübung des Stimmrechtes nur diejenigen Aktionäre, die spätestens bis zum Ablaufe des dritten Tages vor dem Versammlungstage, also bis zum 4. Dezember 1943, ihren Aktienbesitz durch Hinterlegung ihrer Aktien bei

der Gesellschaftskasse in München

oder

der Bayerischen

München oder ““ der Dresdner Bank, Filiale München, oder

der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A. G.,

Berlin, oder 1

einer deutschen Wertpapiersammel

bank oder

einem Notar nachgewiesen haben.

München, den 10. November 1948.

Diamalt Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Vereinsbank

[25565] Preßspanfabrik Untersachsenfeld Actien Gesellschaft vorm. M. Hellinger, Unter sachsenfeld, Post Schwarzenberge Neuwelt i. Erzgeb. 8 Die Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 4. Dezember 1943 vormittags 11 Uhr, im Hotel Neu städter Hof, Schwarzenberg i. Erzgeb. stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Jahresabschlusses 1942/43 und der Berichte des Vor⸗ standes und des Aufsichtsrates. ‚Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes. 8 . Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. 4. Neuwahl des Aufsichtsrates. .Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44. Stimmberechtigt sind diejenigen Ak⸗ tionäre, welche ihre Aktien ohne Divi⸗ dendenbogen oder die diesbezüglichen Depotscheine eines deutschen Notars spätestens am 1. Dezember 1943 wäh⸗ rend der regelmäßigen Geschäftsstunden bei der Dresdner Bank, Filiale Zwickau, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt, Chemnitz, und Zweigstelle Schwarzenberg i. Erzgeb. oder bei der Gesellschaftskasse bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben. Die dem Effektenverkehr ange⸗ schlossenen Bankfirmen können die Hin⸗ terlegung auch bei ihrer Effektengiro⸗ bank vornehmen. Untersachfenfeld, 11. November 1943. Der Vorstand.

E. Fröhlich.