Reichs⸗ und
29399] 1 3 Thüringische Zellwolle Aktiengesellschaft, Schwarza⸗Saale. Die Hauptversammlung unserer Ge⸗ sellschaft findet am 6. Dezember, 11 Uhr, Berlin, Hochhaus, Friedrichstraße 34 bis 37, statt. 1 Der Vorstand.
[26401 Friedrich Töpel Aktiengesellschaft,
8 Oberpöllnitz⸗Triptis. Einladung zur 32. ordentlichen Hauptversammlung.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, den 25. Januar 1944, um 11,15 Uhr im Sitzungszimmer des Bankhauses Gebr. Oberlaender, Gera, Sorge 11, stattfindenden 32. ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen. 3
Die Aktionäre, welche in der Haupt⸗ versammlung stimmen oder Anträge stellen wollen, müssen ihre Aktien oder den Hinterlegungsschein eines deutschen Notars spätestens am 20. Januar 1944 bei der Gesellschaftskasse in Oberpöllnitz oder dem Bankhaus Gebr. Oberlaender, Gera, hinterlegen.
Gera, den 23. November 1943.
Der Aufsichtsrat.
Fr. Albin Meißner,
26389]
Steyr⸗Daimler⸗Puch Aktiengesellschaft, . Steyr.
Bezug neuer Aktien. Die außerordentliche Hauptversamm⸗ unserer Aktionäre vom 15. No⸗ vember 1943 hat die Erhöhung des Grundkapitals unserer Gesellschaft von FR.ℳ 60 000 000,— um R.ℳ 20 000 000,— h.ℳ 80 000 000,— durch Ausgabe
von 20 000 Stück auf den Inhaber lau⸗ tenden neuen Aktien zu je 1ℳ 1000,— Nennbetrag mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 1944 beschlossen.
Die neuen Aktien werden von einem Bankenkonsortium den Inhabern der alten Aktien unserer Gesellschaft in offener Stellvertretung derart zum Be⸗ zuge angeboten, daß auf je nom. F.ℳ 3000,— alte Aktien eine neue Aktie hr nom. R.ℳ 1000,— bezogen werden
un.
Vorsitzer.
Nachdem die Durchführung der Kapi⸗ vbalerhöhung ins Handelsregister einge⸗ tragen worden ist, fordern wir namens des Bankenkonsortiums unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht unter folgenden
1. Das Bezugsrecht ist zur Vermei⸗ dung des Ausschlusses in der Zeit vom 6. bis 20. Dezember 1943 einschließlich
in Berlin: bei der Bank der Deut⸗
schen Luftfahrt A. G.,
bei der Deutschen Bank,
bei der Dresdner Bank, in Wien: bei der Creditanstalt⸗Bank⸗ verein, Länderbank Wien Aktien⸗
gesellschaft, ““
während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben.
2. Auf je R.ℳ 3000,— Nennbetrag alter Aktien kann eine neue Aktie von R. ℳ 1000,— Nennbetrag zum Kurse von 120 % bezogen werden. Die Be⸗ zugsstellen sind bereit, die Verwertung oder den Zukauf von Bezugsrechten zu vermitteln. vesm Die Ausübung des Bezugsrechts hat gegen Ablieferung des Gewinn⸗ anteilscheines Nr. 5 der alten Aktien zu erfolgen. Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Anschrift des Einreichers zu versehen.
4. Für die mit dem Bezug der neuen Aktien verbundenen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrech⸗ nung gebracht. Sofern jedoch die Ge⸗ winnanteilschein mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bei den vorstehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter einge⸗ reicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt der Bezug kostenfrei. 1
5. Ueber die bezogenen neuen Aktien werden zunächst auf Antvag nicht über⸗ tragbare Kassenquittungen ausgestellt, gegen deren Rückgabe die neuen Aktien nach Fertigstellung bei derjenigen Stelle in Empfang genommen werden können, die diese Bescheinigungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquittungen zu prüfen.
Die Kapitalerhöhung ist vom Reichs⸗ wirtschaftsminister genehmigt; die alten Aktionäre, die im Rahmen des ihnen zustehenden Bezugsrechts junge Aktien erwerben, sind von der Melde⸗ und Ab⸗ lieferungspflicht auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Aktienbesitz vom 4. Dezember 1941 freigestellt.
Die Zulassung der neuen Aktien an den Börsen zu Berlin und Wien wird baldmöglichst beantragt werden.
Steyr, den 30. November 1943. Steyr⸗Daimler⸗Puch Aktiengesellschaft.
8 114X*“ Staatsanze
ger Nr. 283
[26391]
In der Hauptversammlung vom 17. 11. 1943 ist die Verteilung von 6 % Dividende beschlossen worden. Die Bezahlung erfolgt gegen Gewinnanteil⸗ schein Nr. 5.
Zahlstellen sind:
Deutsche Bank, Berlin,
Deutsche Bank, Filiale
Commerzbank, Berlin,
Commerzbank, Filiale Chemnitz,
Delbrück Schickler & Co., Berlin,
Jacquier & Securius, Berlin, so⸗
wie die
Gesellschaftskassen in Lübben
Chemnitz.
Venus⸗Werke Wirkerei und Strickerei A.⸗G. Granzow. Schmolling.
“ 5,88 Chemnitz,
und
[26398] ’ Bavaria⸗ und St. Pauli⸗Brauerei, Hamburg.
46. ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre am Donnerstag, dem 30. Dezember 1943, mittags 12 Uhr, im Restaurant Klosterburg zu Ham⸗ burg, Glockengießerwall Nr. 1.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des festgestellten Jahresabschlusses für das am 30. September 1943 abgelaufene Geschäftsjahr.
‚Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
‚Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des bee.
4. Wahl zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Eintrittskarten zu dieser ordentlichen Hauptversammlung werden gegen Vor⸗ zeigung der Aktien und Einreichung eines Nummernverzeichnisses derselben auf dem
Büro der Herren Dres. Cadmus und Muhle, Hamburg, Kl. Johannis⸗ straße 6, ferner bei der
Commerzbank A. G., Hamburg und
Bank
Berlin, Deutschen Filiale
Hamburg, Deutschen Bank, Berlin, Vereinsbank in Hamburg, Hamburg,
bis zum 27. Dezember 1943 in der Zeit von 9—13 Uhr ausgegeben. Es kann
Hamburg,
außerdem die Hinterlegung der Aktien bei sämtlichen Effektengirobanken deut⸗ scher Wertpapierplätze erfolgen. Hamburg, den 6. Dezember 1943. Der Vorstand.
vom 3. Dezember 1943. S. 4
[26395] Kahlgrund⸗Eisenbahn A.⸗G., Schöllkrippen.
Einladung zur Hauptversammlung am Mittwoch, den 29. Dezember 1943, 14 Uhr, im Gasthof „Zur Eisenbahn“ in Schöllkrippen.
8 Tagesordnung:
Bekanntgabe des Geschäftsergebnisses
für das Jahr 1942.
Aktionäre, welche an der Hauptver⸗ sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am 23. Dezember 1943 bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar zu hinterlegen. Gegen die Einlieferung der Aktien oder die Einsendung des Hinterlegungsscheines mit einem arithmetisch geordneten Nummernverzeichnis erhalten die Ak⸗ tionäre durch die Gesellschaft in Schöll⸗ krippen die Eintrittskarte zur Haupt⸗ versammlung.
Schöllkrippen, 26. November 1943.
Kahlgrund⸗Eisenbahn A.⸗G.
[26387].
Brauerei Schrempp⸗Printz A. G.,
[26393] Karlsruhe. Bekanntmachung.
Unsere 54. ordentliche Hauptver⸗ sammlung findet am Mittwoch, den 22. Dezember 1943, nachmittags 15 Uhr, Waldstraße 16/18, Saal III, hier, statt, wozu wir die Herren Aktionäre er⸗ gebenst einladen.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats über das Geschäftsjahr 1942/43.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.
4. Wahl der Buchprüfer.
Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, werden auf § 19 der Satzungen auf⸗ merksam gemacht.
Karlsruhe, den 29. November 1943.
Der Vorstand. K. Schrempp. F. Printz. Dr. W. Schrempp, stellv.
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 23. November 1943.
Aktiva.
E11114“ Wertpapieren, die nach §
Passiva. Mrarndlabitlll “—“ . Rücklagen und Rückstellungen:
a) gesetzliche Rücklagen
.
Betrag der umlaufenden Noten Täglich fällige Verbindlichkeiten
Berlin, den 1. Dezember 1943.
Bedingungen auszuüben:
“] E““
Der Vorstand.
O. Clasen.
Zentralhandelsregister
A. Lindemann.
Puhl. Lange.
Deckungsbestand an Gold und Devisen . . . . . . . . .. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln des
worden sind (deckungsfähige Wertpapiere)... Lombardforderungen . . . deutschen Scheidemünzen. Rentenbankscheinen ... . sonstigen Wertpapieren.. sonstigen Aktiven . . . .
b) sonstige Rücklagen und Kückstellungen u“
R. ℳA
77 615 000 “ 35 735 691 000 13 Ziffer 3 angekauft 605 000
38 865 000 33 771 000 530 498 000 . 2 4 86 771 000 . 2 020 714 000
150 000 000
150 000 000 685 169 000 30 574 050 000 5 891 077 000
20 4
5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten — 3., Sonsftige Vafitba Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren
8 1 074 234 000 Wechseln: REℳ —,—.
Reichsbankdirektorium. Funk. Kretzschmann.
Bayrhoffer.
Wilhelm.
1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregifter,
3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregifter,
5. Mufterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Nonkurse und Vergleichsfachen, 8. Verschiebenes.
1. Handelsregister
ür die Angaben in 7) wird eitne Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Greifrfenberg, Schles. 1[26274] Amtsgericht Greifsenberg, Schles. H.⸗R. A Nr. 169 Firma Martha
Herrmann in Greiffenberg, Schles. Die
offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst.
Der Gesellschafter Kurt Herrmann ist
verstorben.
Fräulein Margarete Herrmann führt das Geschäft als Einzelfirma unter der bisherigen Firma „Martha Herrmann“ sort.
Köln. 26276] Amtsgericht, Abt. 24, Köln, 9. November 1943.
H.⸗R. B 8039 „Hitdorfer Brauerei
tiengesellschaft“, Köln. Die Prokura von Heinrich Buchner ist erloschen.
H.⸗R. B 8437 „Allgemeine Treuhand⸗ und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung“, Köln. Die Pro⸗ kura Heinz Reinartz ist erloschen. Königsberg (Pr). [26277]
Handelsregister Amtsgericht Königsberg (Pr). Veränderung:
A 432 am 19. November 1948: Ivers & Arlt.
Die Prokura des Emil Richard ist erloschen.
A 471 S. Plouda.
Die Firma ist geändert und lautet fortan: S. Plouda Inh. Weimar Troike.
Das Geschäft ist durch Pacht auf Weimar Troike, Kaufmann und Kon⸗ ditormeister, Königsberg (Pr), unter Ausschluß der Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers übergegangen. Linz, Rhein.
Handelsregister Amtsgericht Linz (Rhein), 18. November 1943.
B 82 Basalt⸗Actien⸗Gesellschaft, Linz (Rhein). Die für den Bereich der Zweigniederlassung in Kassel erteilte Prokura des Kurt Stohmann in Kassel, jetzt Frankfurt a. M., ist er⸗ loschen
Die gleiche Eintragung ist beim Amtsgericht für die Zweignieder⸗ lassung in Kassel erfolgt.
am 19. November 1943:
[26278]
Luzl. 26279 H.⸗-R. B 29 Arnold Duckwitz Gesell⸗
Einzelprokura für Hans F. Westrik ist
erloschen.
Luzk, am 17. November 1943. Deutsches Gericht. “
Nürnberg. [26280]
Handelsregister
Amtsgericht Nürnberg, 26. Nov. 1943. Veränderungen:
B 221 — 24. 11. 1943 Brikettver⸗
trieb Nürnberg Gesellschaft mit be⸗
schränkter Haftung in Nürnberg. 1
Die Prokura des Fritz Bräu ist er⸗ loschen.
B 470 — 24. 11. 1943 — Kohlen⸗ büro Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Nürnberg.
Die Prokura des Fritz Bräu ist er⸗ loschen.
4. Genossenschafts⸗ reaifter
Mährisch schönberg. [26232]
Amtsgericht Mährisch Schönberg,
19. November 1943.
5 Gn.⸗R. 261. Eingetragen wurde im Genossenschaftsregister bei der Genossen⸗ schaftsfirma:U, „Spar⸗ und Darlehns⸗ kassenverein für Triebitz und Um⸗ gebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“, nachstehende Aenderung:
Zufolge Beschlusses der Vollversamm⸗ lung vom 14. 11. 1943 wurden die Satzungen in den §§ 1, 6 a, 7 b, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2, 55 Abs. 1 letzter Satz und 83 Abs. 1 abgeändert.
Demzufolge lautet gem. § 1 der Satzungen in der geänderten Fassung die Genossenschaftsfirma nunmehr: „Raiffeisenkasse Triebitz registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung.“
Die übrigen Aenderungen der Satzun⸗ gen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.
Magdeburg. [26233]
In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 32 bei der Genossenschaft Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Groß⸗Ammensleben, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Groß⸗Ammensleben heute eingetragen, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 4. Sep tember 1943 das Statut geändert ist.
Magdeburg, den 19. November 1943
Das Amtsgericht. Abt. 8.
Marienwerder. Westpr. [26234]
In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr 462a Sozial Gewerk für Hand⸗ werker der Stadt Marienwerder und des
schaft mit beschränkter Haftung. Die
Kreises Marienwerder e. G. m. b. H. in
Marienwerder eingetragen worden: Durch Generalversammlungsbeschluß vom 10. September 1943 ist die Firma und der Gegenstand des Unternehmens geändert. Die Firma lautet jetzt: Sozial⸗ Gewerk der D. A. F. für Handwerks⸗ Handels⸗ und Gewerbebetriebe der Stadt und des Kreises Marienwerder einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht Marienwerder. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt: 1. die Schaf⸗ fung und Betätigung einer gemein⸗ samen Betriebsorganisation für die Ge⸗ biete der Menschenführung, sozialen Be⸗ treuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemein⸗ schaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe.
Amtsgericht Marienwerder, 20. 11.1943.
Massow. [26235] Bekanntmachung.
In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 42 eine Genossen⸗ schaft unter der Firma „Kaltbluthengst⸗ haltungsgenossenschaft Hermelsdorf und Umgegend“ eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Falkenberg bei Massow, Kreis Naugard, eingetragen worden. Die Satzung ist am 11. September 1943 er⸗ richtet. Gegenstand des Unternehmens ist Aufzucht, insbesondere die Reinzucht eines Arbeitspferdes kaltblütigen Schlages im Typ des rheinisch⸗deutschen Pferdes zum Zwecke der Weiterzucht für den eigenen Bedarf und zum Verkanf.
Der Zweck soll erreicht werden: 1. durch gemeinsame Beschaffung und Benutzung von Deckhengsten; 2, durch gemeinschaftliche Beschaffung weiblicher Zuchtfüllen und deren Abgabe an die Mitglieder und Nichtmitglieder; 3. durch⸗ Körung und Repision der weiblichen und männlichen Tiere; 4. durch geeig⸗ nete Zuchtbuchführung;: 5. durch Beitritt zum Verband pommerscher Kaltblut⸗ züchter (e. V.) zu Stettin.
Massow, den 1. November 1943.
Das Amtsgericht.
Querfurt. Bekanntmachung. Die im Register unter Nr. 9 einge⸗ tragene Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Roßleben a. U., e. G. m. b. H. in Roßleben a. U., ist durch Verschmelzung mit der Volksbank Roßleben e. G. m. b. H. in Roßleben — Gn.⸗R. 7 — ge mäß dem Vertrag vom 23. Angust 1943 und den Generalversammlungsbeschlüs⸗ sen vom 23. August und 16. September 1943 erloschen Querfurt, den 17. November — Amtsgericht.
[26236]
Viersen. [26237] Bei der in dem Genossenschaftsregister unter Nr. 2 eingetragenen Gemein⸗ nützigen Baugenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht (gegründet 1900) zu Viersen, wurde am 22. Nov. 1943 eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 1. August 1943 wurde das Statut in § 1 (Firma) und § 388 Abs. 2 und 3 (Form der Bekanntmachung) ge⸗ ändert. Die Firma lautet nunmehr: Gemein⸗ nützige Wohnungsgenossenschaft, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht (gegründet 1900) zu Viersen. Amtsgericht Viersen.
Weilburg. [26238]
Gen.⸗Reg. Nr. 15 Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Nieders⸗ hausen. b
Heute ist die Umwandlung von der unbeschränkten in die beschränkte Haft⸗ pflicht mit Firma und Sitz wie oben eingetragen worden.
Das neue Statut ist datiert vom
Auf § 143 mit § 22 Abs. 2 Gen.⸗Ges. i. d. F. v. 13. 4. 1943 werden etwaige Gläubiger hingewiesen.
Weilburg, den 25. November 1943.
Amtsgericht.
5. Musterregifter
Köln. 126300]
In das hiesige Musterregister wurde folgendes eingetragen:
Nr. 3686. Firma Eau de Cologne⸗ & Parfümerie⸗Fabrik Glockengasse 4711 Ferd. Mülhens, Köln: Die Verlänge⸗ rung der Schutzfrist ist am 8. Oktober 1943, 10 Uhr, auf weitere sieben Jahre angemeldet. Eingetragen am 11. Ok tober 1943.
Nr. 3204. Firma Venditor Kunst⸗ stoff⸗Verkaufsgesellschaft mbH., dorf, Bez. Köln: Die Verlängerung der Schutzfrist ist am 19. Oktober
angemeldet. Eingetragen am 20. Ok tober 1943.
Nr. 3680. Firma Vulkan, Köln⸗Ehrenfeld, Die Verlängerung der
am 21. August 1943, 10
Lichtstr. 43:
getragen am 2. November 1943. Amtsgericht. Abteilung
—
Trois⸗
1943, 10 Uhr, für die Muster Nru. 111, 114, 115 und 312/142 auf weitere 5 Jahre
Aktiengesellschaft Schutzfrist ist
Uhr, auf weitere sieben Jahre angemeldet. Ein⸗
8 Konkurse
8
Vergleichssachen
Königsberg (Pr). [26367] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 22. Januar 1942 ver⸗ storbenen Reichsangestellten Ernst John, zuletzt wohnhaft in Königsberg (Pr), Nikoloviusstr. 12, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. 6 Amtsgericht Königsberg (Pr), den 24. November 1943
S
““
Königsberg (Pr). 1263681] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 15. Oktober 1941 in Königsberg (Pr), Thaerstr. 1, seinem letzten. Wohnsitz, verstorbenen Bau⸗ ingenieurs und Architekten Hans Ge⸗ org Paul Wolff ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. 8 Amtsgericht Königsberg (Pr),
den 24. November 1943. Königsberg (Pr). [26369] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 11. Oktober 1942 ver⸗ storbenen Kaufmanns Gustav Zim⸗ mer, zuletzt wohnhaft gewesen in Königsberg (Pr), Am Rhesianum 6, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. 8
Amtsgericht Königsberg (Pr),
den 24. November 1943. [26370] Das Nachlaßkonkursver⸗ fahren über das Vermögen des ver⸗ storbenen Gastwirts Otto Wolf aus Richrath, vordem in Wipperfürth, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗
termins hierdurch aufgehoben. Opladen, den 26. November 1943.
Amtsgericht.
8
Opladen. 2 N 239.
„
Stuttgart. (26971] Amtsgericht Stuttgart. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Oskar Hagenbucher, kfm. Angestellten, Stuttgart⸗W., Feuerlein⸗ straße 4, wurde am 26. Nov. 1943 nach Abhaltung des Schlußtermins aufge⸗ hoben.
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lichen Teil, den redaktionellen Teil, den zeigenteil und für den Verlag:
i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin NW. 21
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An⸗.
(RABl. S. IV 1194]
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11““
Erscheint an sedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Poft — 1 —
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Berli n, Sonnabend, den 4. Dezember, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
1943
wese
Postscheckkonto: Berlin 418 21
Inhalt des amtlichen Teiles: G 1 Deutsches Reich. 14“
Anordnung über eine Wzihnachtsbeihilfe für Dienstverpflich⸗ tete und für an Bauvorhaben tätige Gefolgschaftsmitglieder des Baugewerbes bei auswärtiger Beschäftigung. 1
Anordnung über Preise für weibliche Nutzrinder einschließlich der Preise für weibliche Zuchtrinder, die nicht auf Absatz⸗ veranstaltungen verkauft werden. Vom 1. Dezember 1943.
Anordnung über Höchstpreise für Ferkel und Läufer. Vom 1. Dezember 1943.
Anordnung XVI/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Genehmigun⸗
1. für heea 1943). Vom 1. Dezember 1943.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzbla Teil I, Nr. 100. 1 “
Amtliches
Deutsches Reich
1 Anordnung über eine Weihnachtsbeihilfe für Dienstverpflichtete und für an Bauvorhaben tätige Gefolgschaftsmitglieder des Bau⸗
gewerbes bei auswärtiger Beschäftigung
Vom 2. Dezember 1943 .
Auf Grund der Verordnung zur Sicherstellung des Kräfte⸗ bedarfs für Aufgaben von besonderer staatspblitischer Be⸗ deutung vom 13. Februar 1939 (R7GBl. I S. 206) § 9 und der Verordnung zur Aenderung von Vorschriften über Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe vom 1. September 1939
weas I S. 1662) in Verbindung mit der Verordnung über
Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für de Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (R-RGBl. I. 8. 3n) bgn 8
im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister an:
“ I. Personenkreis
1. Um den Besuch von Angehörigen aus Anlaß des Weih⸗ nachtsfestes zu ermöglichen, dürfen b 1 . a) Dienstvoopflichtete und Gefolgschaftsmitglieder, die Dienstverpflichteten für Zwecke der Dienstoflichtunter⸗ ürzung. Lr des Erlasses vom 14. November 1940 (Ro 1. S. 560) gleichgestellt sind, d) Gefolgschaftsmitglieder des Baugewerbes, die bei Bauvorhaben beschäftigt werden, von der Arbeit freigestellt werden, sofern sie infolge der Be⸗ güftigung von unterhaltsberechtigten Angehörigen getrennt 2. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur freigestellt wer⸗ den, soweit ihnen nach den maßgeblichen e⸗Feftent eine Familienheimfahrt gewährt werden kann. 3. Juden sind von der Freistellung ausgeschloffen. 1 II. Freistellung 1“ 1. Die Freistellung darf vier, bei Entfernungen über 400 Kilometer fünf Arbeitstage umfassen. Die Verbindung mit Urlaubsresten oder Familienheimfahrten ist zulässig. 2. Die Tage der Freistellung nach Nr. 1 Satz 1 müssen zwischen dem 19. Dezember 1943 und dem 4. Januar 1944 1 Tage einschließlich) liegen. Erfordert es die Transport⸗ 8 veb v L1“ in der Zeit zwischen dem 3. Dezember 1943 und dem 10. Januar 1944 2 einschließlich) erfolgen. 1 iünegeag 3. Die Entscheidung, ob und für welche Tage eine Frei⸗ stellung möglich ist, obliegt dem Betriebsführer. Er darf hiervon nur in dem produktionsmäßig vertretbaren Umfang Gebrauch machen. Die Anordnung über den Ausgleich aus⸗ fallender Arbeitszeit zu Weihnachten 1943 und Neujahr 1944 vom 9. November 1943 bleibt unberührt.
1 III. Weihnachtsbeihilfe „Für jeden der vier (oder fünf) Tage der Freistellun E 862 Satz 1 des Freitsnung Arbeitseinsatz eine Weihnachtsbeihi in Hö IIao b berszasen hnachtsbeihilfe in Höhe von 2. Gleichgestellte (Abschnitt I Nr. 1) erhalten die Beihilfe nur, wenn für sie im Dezember 1943 Dienstpflichtunter⸗ stützung gezahlt worden ist oder zu zahlen war. Die Heimat⸗ arbeitsämter haben den Aufnahmearbeitsämtern bis späte⸗ stens 12. Dezember 1943 eine Liste der Gleichgestellten (aus⸗ schließlich der bei Bauvorhaben beschäftigten) zuzusenden, die diese Voraussetzung erfüllen. In der Liste ist der Name, 8 Vorname, Beruf und Beschäftigungsbetrieb des Gleichgestell⸗ ten anzugeben. Auf Anfrage sind den Betrieben die Namen der Gleichgestellten mitzüteilen. 3. An Polen wird die Weihnachtsbeihilfe nicht gewährt. „4. Die Beihilfe wird nicht für Freistellungstage gewährt, für die ein Lohnanspruch besteht (z. B. bei bezahltem Urlaub, auf Grund der Feiertags⸗ oder auf Grund der Schlecht⸗ wetterregehiegg, ferner nicht an Gefolgschaftsmitglieder, die 1 einer Tarifordnung oder Anordnung erfaßt werden, enen der T 1““ vom 1. Oktober 1942 oder die Bautarifordnung — Aus⸗ land — vom 11. Dezember 1942 erdf 19439g. 7 3]
5. Die Höhe einer Dienstpflichtunterstützung (Trennungs⸗ zuschlag, Sonderunterstützung, Sonderzuwendung) wird von der Beihilfe nicht berührt.
6. Die Beihilfe wird gegebenenfalls auch neben einer Weih⸗ nachtsgratifikation gewährt.
7. Die Beihilfe ist kein Entgelt; sie unterliegt keiner Steuer⸗ und Abgabepflicht.
IV. Sozialversicherung
1. Gefolgschaftsmitglieder, die nach Abschnitt II freigestellt werden, bleiben während der Tage der Freistellung in der “ nach dem bisherigen Grundlohn ver⸗ sichert. 2. Die Beiträge zur Krankenversicherung seinschlielich Ver⸗ sichertenanteil) für diese Tage hat der Betriebsführer zu tragen.
3. Die Beitragspflicht zum Reichsstock für Arbeitseinsatz (Arbeitslosenversicherung) ruht für die Tage der Freistellung. Beiträge zur Rentenversicherung sind nicht zu entrichten.
Der Betriebsführer hat jedoch auch die Beiträge zur Ren⸗ tenversicherung und zum Reichsstock für Arbeitseinsatz (ein⸗ schließlich Versichertenanteil) zu zahlen, wenn die Sozialver⸗ sicherungsbeiträge für die Versicherten nach Lohnstufen zu entrichten sind und er es unterlassen hat, die Freistellung der Versicherten vor Beginn der Freistellungstage den zuständigen Krankenkassen zu melden. 8 1
1“ 1. Die Weihnachtsbeihilfe ist vom Betriebsführer möglich⸗ vor Antritt der Heimreise, an Ausländer grundsätzlich nach der Rückkehr auszuzahlen. 2. Die Beihilfe wird dem Betriebsführer auf Antrag aus Mitteln des Reichsstocks für Arbeitseinsatz erstattet. Der Antrag auf Erstattung ist nach dem in der Anlage beige⸗ fügten Muster an das Arbeitsamt des Betriebsorts zu richten. Für Zweigbetriebe ist das Arbeitsamt zuständig, in dessen Bezirk die Lohnabrechnung erfolgt. Die Vordrucke sind von den Gauarbeitsämtern herzustellen und von den Arbeits⸗
ämtern an die Betriebe auszugeben. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. 8
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. J. V.: Dr. Beisiegel.
(Name und Sitz des Bankkonto Postscheckkonto .
.““
Betriebes)
Arbeitsam
auf Erstattung der Weihnachtsbeihilfe 1943 für auswärts beschäftigte Gefolgschaftsmit⸗ gglieder des Baugewerbes und Dienstverpflichtetee (Anordnung des Generalbevollmächtigten für den Arbeits⸗ einsatz vom 2. Dezember 1943, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 284) 1. Ich habe Weihnachtsbeihilfe gezahlt bei Bauvorhaben beschäftigte Gefolgschafts⸗ mitglieder, dienstverpflichtete Arbeiter, Angestellte, gleichgestellte Arbeiter, 98 Angestellte,
hesst auch wenn die Unrichtigkeit nur auf Fahrlässigkeit eruht. ·
Nachprüfung zur Verfügung.
für weibliche Zuchtrinder, die nicht auf Absatzveranstaltungen
Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissärs für
.Gefolgschaftsmitglieder für Ausfalltage je 2,50 H. ℳ.
2. Ich beantrage Erstattung und erkläre:
a) Die Gefolgschaftsmitglieder leben infolge der Beschäfti⸗ gung in meinem Betrieb von unterhaltsberechtigten An⸗ gehörigen getrennt.
b) Die Gleichstellung ist vom Arbeitsamt in jedem Einzel⸗ fall bestätigt.
c) Die Gefolgschaftsmitglieder haben für die Freistellungs⸗ tage keinerlei Lohnanspruch, insbesondere nicht wegen Urlaubs oder auf Grund der Feiertags⸗ und Schlecht⸗ wetterregelung.
Es ist mir bekannt, daß der Betrieb für unrichtige Angaben
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Die Unterlagen für diesen Erstattungsantrag stehen zur
(Unterschrift des Betriebsführers oder seines Bevollmächtigten.)
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reise für
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Anordnung er Preise
weibliche Nutzrinder (einschließlich verkauft werden) Vom 1. Dezember 1943. Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des
igrunde liegt). Die Beihilfe wird dagegen gewä G rt, wenn Freisteunngsahe vor⸗ oder nachgearbeite werden 3 1
die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927)
Vierjahresplans die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet:
50 kg werden die aus der Anlage höchstpreise je beste, gesunde Tiere ab Stall; entsprechend niedriger zu béwerten.
wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet: 1
(1) Der Erzeugerhöchstpreis ab Stall für weibliche Nutz⸗ rinder wird auf 1000,— Rℳ festgesetzt. Er gilt nur für ge⸗ sunde, beste Tiere; Tiere geringerer Güte sind entsprechend niedriger zu bewerten.
(2) Bei außergewöhnlichen Nutzungseigenschaften eines Tieres kann der zuständige Kreisbauernführer mit Zustim⸗ mung der zuständigen Preisbehörde einen Erzeugerhöchstpreis ab Stall bis zu 1200,— Rℳ zulassen.
(3) Werden die unter 1 und 2 bezeichneten Tiere von einem Erzeuger auf einem Markt oder einer Absatzveranstaltung ver⸗ kauft, so können die hierdurch entstehenden Unkosten bis zu einem Betrage von 50,— ℳ je Tier zugeschlagen werden.
(1) Die Verdienstspanne eines Händlers darf 8 v. H. des
Ankaufspreises nicht überschreiten. Werden mehrere Händ⸗ ler tätig, so dürfen sie zusammen keine höhere Verdienst⸗ spanne als 18 v. H. des Ankaufspreises berechnen. Voraus⸗ setzung für die Berechnung dieser höheren Verdienstspanne ist, daß der bisherige Standort des Tieres von seinem zu⸗ künftigen mehr als 100 km entfernt ist. Der erste Händler darf höchstens ⅞ der Gesamtverdienstspanne für sich in An⸗ spruch nehmen. 1— „(2) Alle Wagnisse und Unkosten, insbesondere die Kosten für Beförderung, Pflege und Versicherung sind durch die Verdienstspanne abgegolten. Daneben können Unkosten, die dem Händler durch eine veterinärpolizeiliche Maßnahme mit Ausnahme der Ausladeuntersuchung erwachsen, in Höhe der tatsächlichen Aufwendung und die dadurch bedingten Futter⸗ kosten mit täglich höchstens 2,— R ℳ dem Käufer in Rech⸗ nung gestellt werden.
Ueber jeden Verkauf ist bei Vertragsschluß ein Beleg in doppelter Ausfertigung auszustellen. Er muß mindestens folgende Angaben enthalten: .
1. Ort und Tag des Verkaufes, 3
2. Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers,
3. bei Verkäufen eines Händlers den Namen und die An⸗
schrift des Vorbesitzers,
4. den tatsächlich vereinbarten Kaufpreis, erforderlichenfalls
aauch die Ausnahmegenehmigung des Kreisbauernführers,
5. Alter, Gewicht und Rasse des Tieres.
Verkäufer und Käufer bzw. deren Beauftragte haben beide Ausfertigungen des Belegs zu unterschreiben und sind für die vollständige Ausstellung verantwortlich. 8 Die Verkaufsbelege sind von Verkäufern und Käufern zwei Jahre lang aufzubewahren, soweit nicht andere Vorschriften eine längere Frist bestimmen.
b1““ “ Für weibliche Zuchtrinder, die nicht auf Zuchtviehabsatz⸗ veranstaltungen verkauft werden, gelten die 1e dieser Anordnung. § 5
““ Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Be⸗ stimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
§ 6 Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforder⸗ lichen ““ durch Veröffent⸗ ichung im Mitteilungsblatt des Reichskommif ür di Preisbildung Teil I. ö § 7
Diese Anordnung tritt am 10. Januar 1944 in Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fischböck.
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a“ 8 über Höchstpreise für Ferkel und Läufer Vom 1. Dezember 1943 ““
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des — Bestellung eines Reichskommissars für
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Für Ferkel und Läufer bis zu einem Lebendgewicht von ersichtlichen Erzeuger⸗ ½ kg festgesetzt. Die Preise gelten für Tiere geringerer Güte sind
Werden Ferkel oder Läufer von einem Erzeuger auf einem Markt verkauft, so können die hierdurch entstehenden Unkosten bis zu einem Betrage von 0,50 R. ℳ je Tier zugeschlagen
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