32 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6. Dezember 1943. S. 3
Umständen und allen Spekulationen der Feinde zum Trotz ge⸗ nügend Hände zur Verfügung gestellt würden. Es sei erforderlich,
8 8 11“ “ 81 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 28
ergäben sich für Berlin Verzögerungen in der Belieferung mit Rösnentaffee der 1 “ werden müsse und dessen östung eine Frist von a agen benötige. Die Sonderzutei⸗ daß Millionen fremdvölkischer Arbeiter durch ihren Einsatz i lung einer zusätzlichen Men 1cFlei (in Höhe von 200 g), über Reich oder in Fasnnnaraschtrben ihrer Heicha hennbesih daß die von den Gauleitern ent chie en werden könne, sei für Berlin 88 1. alles daransetzen würden, um der Front das erforderliche erstmalig erfolgt. Auch über die Aufstellung der sogenannten üstungsmaterial zu liefern und daß sie 2. am Neubau Europas Drei⸗Tage⸗Karten für Betroffene, die sich kein warmes Essen be⸗ tatkräftig mitzuschaffen bereit seien. Jeder deutsche Betrieb sei schaffen können, habe bekanntlich der Gauleiter zu entscheiden. heute schon hinsichtlich seines Arbeiterbestandes das deutlichste Nach den Erfahrungen, die der Gauleiter Berlins habe sammeln Spiegelbild des zu neuem Leben erwachten Kontinents. Gute können, sei die Reichshauptstadt nach den letzten Angriffen ver⸗ Unterbringung und Ernährung, Gesundheit Gerechtigkeit und hältnismäßig gut vorbereitet gewesen. Die laufende Versorgung Lebensfreude werde jedermann zuteil. Es müsse von den aus⸗ sei nur örtlichen Schwierigkeiten in der Transportlage begegnet. ländischen Arbeitskräften als höchste Forderung aber äußerste Der Ausfall in der Brotversorgung sei durch eine 85 Ankurbe⸗ Pflichterfüllung verlangt werden. 8 lung der Brotfabriken der Umgebung bald ausgeglichen worden. 1
geschäfte getätigt werden können. Es ist dabei mit einem Waren⸗ austausch im Werte von 2,75 Mill. Kr. wechselseitig zu rechnen. Die Ausfuhr aus Dänemark nach der Slowakei wird im wesent⸗ lichen aus Fischen, Sämereien und Maschinen bestehen, während die Slowakei dafür an Dänemark unter anderem Eichenholz, “ Oele, Textilwaren, Sämereien und Kalbsmägen iefert.
18. November 1943. — Behandlung der Arbeitsbücher von Gefolg⸗ schaftsmitgliedern, die im Generalgouvernement beschäftigt werden. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Ge⸗ setze, Verordnungen, Erlasse: Ausführung des Räumungs⸗Fami⸗ lienunterhalts; hier: Beihilfe zu Familienbesuchsfahrten bei Um⸗ quartierung wegen Luftgefährdung oder Fliegerschäden. — Anordnung über die Freizeit zu Familienbesuchsfahrten bei Um⸗ quartierung wegen Luftgefährdung oder Fliegerschäden. — Betr.: Anordnung Nr. 11 des Generalbevollmächtigten für den Arbeits⸗ einsatz über die Begrenzung der Dauer des Beschäftigungsver⸗ hältnisses der Ostarbeiter sowie die Gewährung von Prämien und Urlaub von 23. Juli 1943; hier: Durchführungserlaß zum Ab⸗ schnitt II Abs. 1 „Prämien“. — Betr.: Weihnachts⸗ und Abschluß⸗
4“ der Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der —— -⸗ als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete
Auf Grund der Anoördnung Nr. VII/43 des Reichsbeauf⸗ 8 tragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Deutscher RNReichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 89 vom 12. April 1943) in Verbindung mit §§ 10, 12 — 15 der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 — RGBl. I S. 686 — und § 35 der Anord⸗ nung II/543 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats⸗
Kartoffelgabeln,
Rapsgabeln,
Spatengabeln,
Steingabeln, 1 Koks⸗, Kohlen⸗ und Brikettgabeln, Rübenheber. 8n
Die Auftragslenkungsstelle ist befugt: b a) Aufträge verteilen, umzulegen oder bestimmten Her⸗
stellern zuzuweisen, G b) von den Herstellern Angaben über Lagervorräte an Ma⸗
Außenhandel der Slowakei ausgeglichen — Hohe Spareinlagen Preßburg, 5. Dezember. Anläßlich der Eröffnung einer neuen Sparkasse in Topoltschan erklärte der Vorsitzer des Sparkassenver⸗ bandes und stellvertretende Vorsitzer des slowakischen Parlaments Dr. Karl Mederly, daß, obwohl sich die Slowakei im fünften Kriegsjahr befinde, der Staatshaushalt ausgeglichen, der Außen
terial und Hilfsstoffen, Auftragsbestände, Arbeitseinsatz⸗ lage und Energieversorgung zu forderer. IV. 1 Die Hersteller haben der Auftragslenkungsstelle nach deren weanhen über die Erzeugung, den Versand und die durch⸗ geführten Auftragsverlagerungen Meldungen zu erstatten. V. Der Sonderausschuß Pionier⸗Schanzzeug und Ernährungs⸗ mwirtschaftliches Gerät kann Ergänzungs⸗ und Ausführungs⸗ rschriften zu dieser Anweisung erlassen. VI. V Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Hagen, den 27. September 1943. Der Leiter des Sonderausschusses Pionier⸗Schan 8 Ernährungswirtschaftliches Gerät. C. Gapp.
““ des Leiters des Sonderausschusses Pionier⸗Schanzzeug und Ernährungswirtschaftliches Gerät über die Errichtung einer
Auftragslenkungsstelle für Kartoffelkörbe Vom 27. September 1943
Auf Grund der Ziffer 22 der Geschäftsordnung für Aus⸗ schüsse und Ringe beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition vom 20. April 1942 erlasse ich im Einvernehmen mit dem Leiter des Hauptausschusses „Wehrmachtgerät“ fol⸗ gende Anweisung:
Die Sicherstellung des Bedarfes an Kartoffelkörben erfor⸗ dert eine zentrale Auftragssteuerung. Zu diesem Zweck
ird di
Auftragslenkungsstelle Kartoffelkörbe, “ Biebesheim Rhein, Markt 4, 1 errichtet. Zum Leiter wird der Leiter des Arbeitsausschusses Kartoffelkörbe im Sonderausschuß Pionier⸗Schanzzeug und Ernährungswirtschaftliches Gerät bestellt.
II. Die Auftragslenkungsstelle ist befugt, ) Aufträge zu verteilen, umzulegen oder bestimmten Her⸗ stellern zuzuweisen, b) von den Herstellern Angaben über Lagervorräte an Ma⸗ terial und Hilfsstoffen, Auftragsbestände, Arbeitseinsatz⸗ lage und Energieversorgung zu fordern. III. Die Hersteller haben der Auftragslenkungsstelle nach deren Weisungen über die Erzeugung, den Versand und die durch⸗ geführten Auftragsverlagerungen Meldungen zu erstatten. IV. Der Sonderausschuß Pionier⸗Schanzzeug und Ernährungs⸗ wirtschaftliches Gerät kann Ergänzungs⸗ und Ausführungs⸗ vorschriften zu dieser Anweisung erlassen.
86
V. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimn des zuständi Chefs der Zivilverwaltn — Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung
und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Kraiiilksgs.
Hagen, den 27. September 1943. Der Leiter des Sonderausschusses
11““
und
8 S Pionier⸗Schanzzeug Ernährungswirtschaftliches Gerät
C. Gapp.
1 Anordnung “ der Reichsstelle für die Elektrizitätswirtschaft (Reichslast⸗ verteiler) über die Einschränkung des Stromverbrauches bei den gewerblichen und industriellen Betrieben mit Verbräuchen
von weniger als 10 000 kWh je Monat Um der Industrie die Durchführung des gesteigerten Rüstungsprogramms zu ermöglichen, ordne ich auf Grund des § 3 der Verordnung zur Sicherstellung der Elektrizitäts versorgung vom 3. September 1939 (RGBl. I S. 1607) folgendes an: § 1
Die gewerblichen und industriellen Betriebe mit Ver⸗ bräuchen unter 10 000 kWh je Monat haben in den Monaten Dezember 1943 sowie Januar und Februar 1944 den durch⸗ schnittlichen arbeitstäglichen Stromverbrauch gegenüber dem
durchschnittlichen arbeitstäglichen Stromverbrauch im Monat “ 221
Oktober 1943 um 10 % einzuschränken.
§ 2 8 Die Ueberwachung der Durchführung zu der Anordnung erfolgt durch die zuständigen Landeswirtschaftsämter. Diese sind ermächtigt, Verstöße gegen die vorstehenden Bestim mungen gemäß § 2 der Verordnung über Einschränkung des Energieverbrauches vom 22. Juni 1943 (RGBl. 1 S. 366) zu verfolgen. § 3 Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 4 Der Reichslastverteiler. Dr. Fischer.
16“
*. 8 2 884ꝙ J 3 ürme für Tiefbohr ählerne Bohrtürme für Erdölgewinnun sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg türme für Tiefbohrungen, stählerne Bohrtürme für Erdölg g
anzeiger Nr. 5 vom 8. Januar 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete angeordnet:
§ 1
Unternehmen, die Groß⸗ oder Einzelhandel mit Spinnstoff⸗ waren betreiben, sind verpflichtet, zum 31. 12. 1943 (Stich⸗ tag) eine Lagerbestandsmeldung abzugeben.
§ 2
Die Lagerbestandsmeldung hat auf vorgeschriebenen Vor⸗ drucken zu erfolgen.
Unternehmen, die diese Vordrucke von ihrer Gruppe der Organisation der gewerblichen Wirtschaft bis zum 25. 12. 1943 nicht zugestellt erhalten, haben diese unter Angabe ihrer organisatorischen Zugehörigkeit bei der Bewirtschaftungsstelle Spinnstoffwaren in der Reichsgruppe Handel, Berlin⸗Schöne⸗ berg, Salzburger Str. 21, anzufordern.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 bestraft. 1
Diese Anweisung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 4. Dezember 1943. Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der Reichs⸗ gruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗
tragten für Kleidung und verwandte Gebiete. Dr. Heinemann.
MNicctamtliches
Deutsches Reich
Nummer 48 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 1. Dezember 1943 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 22. 11. 43, Weihnachts⸗, Neujahrs⸗ u. Geburtstagsglückwünsche. — Kom⸗ munalverbände. RdErl. 12. 11. 43, Einführg. d. in d. Bei⸗ hilfsgrundsätzen festgelegt. Fürsorge im gemeindl. Bereich; Ab⸗ geltg. d. Anspruchs d. Gemeindepol.Vollzugsbeamten u. sonst. anspruchsberechtigt. Personen auf freie Heilfürsorge durch eine Versicherg. — RdErl. 17. 11. 43, Durchführg. d. „Dt. Wohnungs⸗ hilfswerks“. — Wohlfahrtspflege u. Jugendwohl⸗ fahrt. RdErl. 18. 11. 43, Krankenversicherg. f Kriegshinterbl.: viertelj. Beitragszahlgn. — Volksgesundheit. RdErl. 22. 11. 43, Krankenpflegelehrbuch. — Veterinärverwal⸗ tung. RdErl. 19. 11. 43, Wurst mit Gemüse⸗ u. Kartoffelzusatz. — Neuerscheinungen. Zu beziehen alle Post⸗ anstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin Ws, auerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 ℛℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 ℛℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
—
Nummer 33 des Reichsarbeitsblatts vom 25. November 1943 hat folgenden Inhalt: Der Reichsarbeitsminister. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Ausbildung von Bürogehilfinnen in der Sozialverwaltung. — Versorgung der im Geschäftsbereich des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete tätigen Beamten. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung über den Mutterschutz für deutsche Gefolgschaftsmit⸗
glieder außerhalb der Reichsgrenzen. — Städtebau und Baupolizei.
Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zwölfte Bekanntmachung zur Ver⸗ ordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände. Vom 16. No⸗ vember 1943. — Betr.: Berechnungsgrundlagen für stählerne Bohr⸗
— DIN 4111 Blatt 1. — Betr.: Tragfähigkeit von Maschinenhaus⸗ kranen — Sparmaßnahmen — Betr.: Statische Prüfung geneh⸗ migungspflichtiger Bauvorhaben; hier: Anerkennung von Prüf⸗ ingenieuren für Baustatik und Beendigung der landesrechtlichen Regelungen über die Einschaltung von Prüfingenieuren und ähn⸗ lichen Sachverständigen. — Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Arbeitsbuchpflicht der Arbeiter und Angestellten im Reichsgau Wartheland. Vom
gratifikationen für die in Heimarbeit Beschäftigten im Jahre 1943. — Arbeitsrechtliche Behandlung slowakischer Arbeitskräfte auf Grund der Vereinbarung vom 19. August 1943. — Bescheide, Urteile: Erlaß über Bezahlung der Kriegsgefangenenarbeit vom 8. September 1943.
Behelfsmäßige Firmenschilder für Güter⸗ und Postempfang
Berlin, 4. Dezember. In Gebieten, die von schweren Luft⸗ angriffen betroffen waren, hat es s als zweckmäßig erwiesen, daß an den Betriebsstätten, die zerstört wurden oder die wegen starker Beschädigung verlegt werden mußten, Tafeln oder Schilder angebracht wurden, die die genaue Anschrift des neuen Betriebs⸗ sitzes mit der neuen Fernsprechverbindung aufzeigten. Die Zu⸗ rollung von Gütern und die Postzustellung konnte dann ohne Schwierigkeiten erfolgen. Nach den süngrisfen auf Berlin hat der Verkehrsbeauftragte für die Wirtschaft verfügt, daß die Be⸗ triebe, die ihren Sitz im Zusammenhang mit den, Fliegerangriffen verlegt haben, nicht nur dieser Vorschrift genügen, sondern auch umgehend der zuständigen Güterabfertigung bzw. ihrem Spediteur eine entsprechende Mitteilung machen.
Postwesen
5 Weihnachtspaketdienst der Reichspost
Die Deutsche Reichspost läßt für die Zeit vom 6. bis ein⸗ schließlich 15. Dezember den uneingeschränkten Paketdienst zu, um der Bevölkerung ausreichend Gelegenheit zu geben, Beisfachts⸗ sendungen einzuliefern. Zur Arfarbeitung dieser Weihnachts⸗ pakete muß dann „ab 16. Dezember eine Annahmesperre für Pakete und Päckchen eintreten. Vom 27. Dezember an wird neben dem Päckchendienst ein beschränkter Paketdienst voraus⸗ sichtlich wieder zugestanden werden können. Damit die Massen der Weihnachtssendungen abgewickelt werden können, richtet die Reichspost die dringende Bitte an die Bevölkerung, Pakete, die nicht für Weihnachten bestimmt sind, erst nach Weihnachten ein⸗ zuliefern. Da gegenwärtig mit längever Beförderungsdauer zu rechnen ist, wird vor der Versendung verderblicher Lebensmittel dringend gewarnt. Feste Verpackung und richtige Aufschrift sind unbedingt erforderlich für alle Pakete und Päckchen. Auch soll in jedem Paket und Päckchen ein Doppel der Ausschrift sein.
Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 7. bis 13. Dezember Staatsoper Unter den Linden Dienstag, 7. Dezember: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung:
Heger. Beginn: 13 Uhr. Die Entführung aus dem
Mittwoch, 8. Dezember: 8 Serail. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 13 ½ Uhr.
Donnerstag, 9. Dezember: La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 13 ½ Uhr. . . . Freitag, 10. Dezember: Carmen. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 13 Uhr. . Sonnabend, 11. Dezember: Zwei Tanzschöpfungen. Die grünen Hosen. Coppelia. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 13 ½ Uhr. — Sonntag, 12. Dezember. Der Rosenkavalier. Musikal.
Leitung: Schüler. Beginn: 12 ½ Uhr. Schauspielhaus Mittwoch, 8. Dezember: Der Parasit. Beginn: 15 Uhr. Donnerstag, 9. Dezember: Des Meeres und der Liebe Wellen. Beginn: 14 Uhr. 1 Freitag, 10. Dezember. Moral. Beginn: 14 ½ Uhr. Sonnabend, 11. Dezember: Das Leben ist Traum. Beginn: 14 Uhr. 1 Sonntag, 12. Dezember: Ein Beginn:
14 Uhr. 1 Des Meeres und der Liebe
Montag, 13. Dezember: Wellen. Beginn: 14 Uhr. 8
Lustspielhaus
Lauter Lügen. Florentiner Brokat.
Beginn: 14 ½ Uhr.
Dienstag, 7. Dezember: — Beginn:
Mittwoch, 8. Dezember: 15 Uhr. 1
Donnerstag, 9. Dezember: Flucht vor der Liebe. Beginn: 14 ½ Uhr.
Freitag, 10. Dezember: Brokat. 15 Uhr. Sonnabend, 11. Dezember: Lauter Lügen. Beginn: 14 ½ Uhr. Sonntag, 12. Dezember. Lauter Lügen. Beginn: 14 Uhr. Montag, 13. Dezember: Flucht vor der Liebe. Beginnt
Florentiner Beginn:
14 ½ Uhr.
Wirtschaftsteir
Ernährungseinrichtungen im Katastrophenfall
Vor Vertretern der Presse hielt Staatsminister Riecke einen Vortrag über „Ernährungseinrichtungen im Katastrophenfall“. Einleitend wies er auf die Schwierigkeiten hin, die sich aus der Entwicklung des Luftkrieges für die deutsche Volksernährung ergeben und die u. a. die statistischen Grundlagen, die Umdisposi⸗ tionen in den Versorgungsanlagen, die Kartoffeleinlagerungs⸗ pläne bei evakuierten Gebieten betreffen.
Wichtig sei vor allem die Versorgung der vom Luftkrieg be⸗ troffenen großen Städte. Hier sei zwischen der Notwendigkeit vor⸗
troffen werden, zu unterscheiden.
müssen.
nicht so ins Gewicht falle. Au⸗
aus seien reichseigene Lager aufrechterhalten worden.
zustellen.
Außer der Dezentralisation set auch an den Erlatz für aus⸗ fallende Verarbeitungsbetriebe (Schlachthöfe, Brotfabriken, Mol⸗ So bestehe für Berlin ein festes Programm für Bei den Brotfabriken seien Vorbereitungen ge⸗
kereien) gedacht. Molkereien.
bereitender Maßnahmen und solcher, die nach den Angriffen ge⸗ Zu den vorbereitenden Maß⸗ nahmen gehöre eine möglichst weitgehende Dezentralisation, bei der die Möglichkeiten der Verkehrsstörungen berücksichtigt werden Darum sei vorgesehen, daß bestimmte Waren mindestens acht Tage vor dem Verkauf (höchstens vierzehn) bei den Kleinver⸗ teilern lagerten, wobei ein Ausfall wegen der kleineren Mengen die Großverteiler haben Auf⸗ träge gehabt, ihre Vorräte möglichst außerhalb der Orte zu de⸗ zentralisieren und ihre Lager auseinanderzuziehen. Darüber hin⸗ zentralisation der Ernährungswirtschaft ist soweit durchgeführt worden, daß die verfügbaren Kapazitäten, die mit Hilfe der Marktordnung freigestellt werden, ohne weiteres zur Verfügung stehen, um im übergebietlichen Ausgleich alle Wünsche zufrieden⸗
. „ troffen worden, daß arbeitskräfte⸗ und kapazitätenmäßig in den um eine Großstadt herumliegenden Bezirken die Fabrikation er⸗ weitert werden kann und eine Zufuhr von außerhalb ermöglicht wird. Aehnliches sei für die Schlachthöfe vorgesehen, obwohl hier naturgemäß kein festes Programm bestehhe. 8
Zur vorbereitenden Planung gehöre selbstverständlich, daß für alle ernährungswirtschaftlichen Dienststellen die Ausweichstellen klar festliegen. Alles, was mit der Ernährungssicherung zu tun habe, liege außerhalb Berlins, und lediglich der Befehlskopf be⸗ finde sich naturgemäß in der Reichshauptstadt. 1
Zu den Maßnahmen, die nach den Angriffen notwendig seien, gehöre zunächst die Sicherstellung der laufenden Versorgung der nicht ausgebombten und nicht unmittelbar betroffenen Bevölke⸗ rung. Zu diesem Zwecke seien die geschilderten Umschaltungen erforderlich. Transportschwierigkeiten, die sich dabei ergäben, seien meistens nach wenigen Tagen zu beheben.
Ein weiteres Problem, die Versorgung der Obdachlosen, werde in Zusammenarbeit mit der NSV gelöst, die auch über eigene Lager verfüge. Bei der Belieferung der Lager und Befriedigung der Ansprüche auf Grund der besonderen Bezugscheine stelle auch die Wehrmacht notfalls ihre Bestände zur Verfügung, die ihr später nachgeliefert werden. Es sei also ein elastisches Versor⸗ gungssystem vorgesehen, das den verschiedensten Möglichkeiten gerecht werden könne. Bei der Versorgung der betroffenen Be⸗ völkerung werde anfangs selbstverständlich nicht auf Marken und Bezahlung Wert gelegt; doch müsse auch hier ein rascher Ueber⸗ gang zu geregelten Formen ermöglicht werden.
Für die Sonderzuteilungen bestimmter Mangelwaren, wie Bohnenkaffee, Süßigkeiten, kondensierter Milch usw., bestehe ein festes Programm. O. diese W ähe 2 stehen,
Masßnahme ist vor allem im
2454, 58798 a,
5264, 5375, 75038, Lina geb.
Die Tatsache, daß die Exekutive der “ eh- den lebens⸗ ins befinde, habe
wichtigen Nahrungsmitteln sich außerhalb Ber sich ausgezeichnet bewährt.
Staatsminister Riecke schloß seine Ausführungen mit der Fest⸗ es vor allem auch der vorzüglichen Zusammenarbeit er verschiedenen Dienststellen (auch der NSV, Wehrmacht usw.) zu danken sei, wenn Berlin die Probe seiner Ernährungssicherung
nach scwereß Angriffen befriedigend bestanden habe.
Meldepflicht bei Geschäftsschließungen “
Einzelhandelsgeschäfte, die aus dringenden Gründen ihre Be⸗ triebe schließen wollen, müssen bei der zuständigen Bezirksgruppe Meldung erstatten, 5 Dies trifft auch in
den Fällen zu, in denen bombengeschädigte Einzelhandelsgeschäfte eine Wiedereröffnung vorläufig nicht vornehmen können. Diese Maßr Interesse der betroffenen Geschäfte wichtig, weil nur auf Grund der erfolgten Meldung die Gewerbe⸗
1 berechtigung für die Inhaber aufrechterhalten werden kann.
Einzelhandel der Gauwirtschaftskammer eine weil Geschäftsschließungen meldepflichtig sind.
Jede ausländische Arbeitskraft wird gerecht behandelt
1 Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz vor Vertretern
von 24 Nationen
Der vom 21. November bis 3. Dezember in Weimar durch Ver⸗ treter von 24 Nationen besuchte Ausländerkursus des deutschen
Auslandswissenschaftlichen Instituts zu dem Thema „Grund⸗
lage und Aufgaben der europäischen Zusammenarbeit“ hat seinen
Abschluß mit richtungweisenden Ausführungen des General⸗ bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Gauleiter und statthalter Fritz Sauckel, gefunden. Nach einem weitgespannten Vortrag von Professor Six, dem Präsidenten des deutschen Aus⸗ landswissenschaftlichen Instituts, über „Das geschichtliche Schicksal
Europas“ betonte Gauleiter Sauckel, geradezu selbstverständlich.
sei, daß in Deutschland jede ausländische Arbeitskraft gerecht be⸗ handelt werde. Der Gauleiter geißelte dann die abgrundtiefe
Verkommenheit der jüdischen Geschäftsmanieren auf den Welt⸗
märkten, die zum Kriege hätte führen müssen, weil der Endaus⸗ einandersetzung zwischen jüdischem Kapital und unserer werte⸗ schaffenden Arbeit nicht lange auszuweichen gewesen sei. Er ver⸗
icherte, daß auch für 1944 der deutschen Wirtschaft unter allen
Reichs⸗
erziehungswerkes der Deutschen Arbeitsfront ist im Rahmen die
Wieder Sonderschau hervorragender Lehrlingsarbeiten Reichsmuseum für Lehrlingsarbeiten geplant
Reichsleiter Baldur von Schirach eröffnete soeben im Tech⸗ nischen Museum zu Wien eine von ihm angeregte, von der Deutschen Arbeitsfront und den Lehrwerkstätten vielen industri⸗ eller und handwerklicher Betriebe Wiens zusammengetragene Son⸗ derschau hervorragender Lehrlingsarbeiten. Mit seinem Dank an das Berufserziehungswerk der Deutschen Arbeitsfront und die an der Sonderschau beteiligten Stellen und Betriebe ver⸗ band der Reichsleiter die Ankuͤndigung, daß diese Schau den Grundstein bilden werde für ein in Wien zu schaffendes Reichs⸗ museum für Lehrlingsarbeiten. Seit 1938, so erklärte der Reich leiter, seien im Zusammenhang mit dem Reichsberufswettkampf der Deutschen Jugend so viele hervorragende Lehrlingsarbeiten aller Fach⸗ und Berufsgruppen angefallen, daß es sich wohl ver⸗ lohne, sie als Ansporn für unsere lernende und berufstätige Jugend in einem Reichsmuseum für Lehrlingsarbeiten zu ver⸗ einen. Die Reichsjugendführung werde sicherlich bereit sein, die bei 5 verwahrten Stücke dem neuen Museum zur Verfügung zu stellen.
Die soeben von Reichsleiter von Schirach eröffnet Sonderschau zeigt, nach Alters⸗ und Leistungsstufen sorgfältig gruppiert, eine bunte Fülle hochwertiger Lehrlingsarbeiten, bei denen — den kriegsbedingten Verhältnissen entsprechend — einstweilen noch die Metallwerker den Vorrang haben. Später sollen auch die jetzt knapper umrissenen Berufsgruppen gebührend zur Geltung kommen. Vor allem die Jungen im dritten Lehrjahre warten mit ausgezeichnet gelungenen Meinstmodellen von Holz⸗ gaskraftwagen, Einzylinder⸗Leichtmotoren, Buchdruckpressen, Dach⸗ stuhlkonstruktionen, Drehbänken und Werkzeugmaschinen auf. — Viele schöne und packende Lichtbilder vermitteln uns einen Ein⸗ blick in die moderne nationalsozialistische Erziehungsarbeit an unserer schaffenden Jugend, wie sie von der Hitler⸗Jugend im Einvernehmen mit der Deutschen Arbeitsfront systematisch be⸗ trieben wird mit dem hohen Ziele, auf handwerklicher Grundlage unseren Spezial⸗ und Facharbeiterberufen einen hervorragenden Nachwuchs zuzuführen, der berufen ist, die führende Stellung der deutschen Arbeit auch künftig zu behaupten. — Auch dem um⸗ fangreichen Schrifttum und den Unterrichtswerken des
S⸗
er Die Sonderschau hat
Ausstellung breitester Raum gewidmet. Jugend gleich viel zu sagen.
Eltzrn, Meistern und
Wirtschaft des Auslandes
Spanien steigert Ferromanganproduktion „Madrid, 4. Dezember. Die spanische Ferromanganproduktion belief sich in den ersten acht Monaten dieses Jahres auf 5430 t
“ „ — . . . 7 . 8 gegenüber von 5270 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Ran und für sich noch sehr geringe Produktionssteigerung ist vor
allem auf die bestehenden Transportschwierigkeiten zurückzuführen, da das Erz von Huelva nach den Ferromangan⸗Werken in den
Provinzen La Coruna und Santander befördert werden muß. Es
ind berekts die notwendigen Maßnahmen ergriffen worden, um m kommenden Jahr mehr Schiffsraum für diese Erztransporte ur Verfügung zu stellen; andererseits arbeiten die Fabriken auch an der ihrer Anlagen, um eine weitere Produktions⸗ steigerung zu erreichen. Weiterhin beabsichtigt man auch, die in der Provinz Cartagena bestehenden Manganerzvorkommen aus⸗ zubeuten, die nach den angestellten Berechnungen jährlich etwa 25 000 t Erz liefern würden.
Zwangsarbeit in den englischen Bergwerken — Arbeitsminister Bevin verkündet ein Auslosungssystem
Stockholm, 4. Dezember. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf
die Arbeitsschwierigkeiten in England, namentlich im Kohlen⸗
bergbau, wenn der Arbeitsminister Bevin im Unterhause bekannt⸗
gibt, daß künftig die für die Bergwerke notwendigen Arbeits⸗
kräfte durch Auslosung beschafft werden sollen. Zu diesem Zweck ist ein besonderes Auslosungssystem ausgearbeitet worden, von dem Bevin sagt, daß es „absolut unparteiisch“ sei. Für den zwangsweisen Einsatz in den Bergwerken kommen alle 18⸗ bis 25jährigen Wehrpflichtigen in Frage. Ausgenommen sind nur Männer, die zum Einsatz beim fliegenden Personal der britischen Luftwaffe vorgesehen sind, Spezialisten für die U⸗Bootwaffe und Facharbeiter, die für ganz bestimmte Dienste herangezogen werden. Für diese Zwangsarbeit in den englischen Bergwerken sollen durchschnittlich monatlich 2500 bis 3000 Mann ausgelost werden. Auf diese Weise hofft die Regierung Churchill offenbar, der Kohlenkrise Herr zu werden.
Verlängerung des Warenaustauschabkommens zwischen Däne⸗ mark und der Slowakei
Kopenhagen, 5. Dezembex. Warenaustauschabkommen zwischen Danemark und der Slowakei vom 20. Februar 1943, das für die Zeit vom 1. März bis 1. September dieses Jahres galt, ist auf einen vom dänischen Außenministerium angenommenen Vorschlag der slowakischen Regierung bis Ende Dezember 1944 verlängert worden, so daß die seinerzeit vorgesehenen Kontingente für diese Periode erneuert werden. Das erwähnte Abkommen ist eine Rahmenabrede, innerhalb deren private Kompensations⸗
Hsentlicher Anzeiger
2 Das
handel im Gleichgewicht sei und daß die Spareinlagen bereits eine Höhe von 7 Mrd. Ks. erreicht hätten. Im Rahmen des Staatshaushalts würden jährlich 5 Mrd. Ks. ausgegeben und an direkten Steuern 2 Mrd. Ks. eingenommen. An den slowakischen Mittelschulen studieren 40 000 Schüler, die Hochschulen besuchen 5000 junge slowakische Menschen.
Anmeldung der italienischen Außenstände gegenüber deutschen Firmen bis 20. Dezember
Rom, 5. Dezember. Durch eine amtliche Mitteilung des italie⸗ nischen Deviseninstituts werden alle italienischen Debitoren deut⸗ scher Firmen sowie des Protektorats und der besetzten Gebiete aufgefordert, ihre Verpflichtungen gegenüber diesen Gläubigern bis spätestens 20. Dezember bei der italienischen Staatsbank an⸗ zumelden. Die Verbindlichkeiten müssen bis spätestens 31. Ja⸗ nuar 1944 beglichen werden, da sonst nicht mehr der alte Umrech⸗ nungskurs von 7,60 Lire = 1 Rℳ, sondern der neue Kurs von 10 Lire = 1 ℳ zur Anwendung kommen müsse. b
Keine Barauszahlung von Industriedividenden in Japan mehr
Tokio, 4. Dezember. „Sangyo Keizai“ meldet ein Ueberein⸗ kommen zwischen der Finanz⸗Kontrollkörperschaft und der Indu⸗ strie über Modalitäten der Dividendenzahlung. In Anbetracht der zunehmenden Nachfrage nach Finanzierungsmitteln und zur Verhütung von zusätzlicher Kaufkraft werden die Cö schaften ab Dezember die Dividendenbeträge auf das Depositen⸗ konto der Banken überweisen, mit denen die Aktionäre in Ge⸗ schäftsverbindung stehen. Da die japanische Aktie eine Namens⸗ aktie ist, erhielt der Aktionär bisher seine Dividende direkt aus⸗ ezahlt. Durch das neue System wird die Barauszahlung und amit Arbeitszeit gespart. Darüber hinaus werden alle Aktio⸗ näre veranlaßt, Depositenkonten zu errichten. Man erwartet, daß ein Großteil der Dividenden in den Depots verbleiben, wohin sie überschrieben werden.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Kopenhagen, 4. Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,ů80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. London, 4. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 - 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16.85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 1, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Oslo, 4. Dezember. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G. B.
Stockholm, 4. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 H., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,50 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Zürich, 4. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,40, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 bB., Mailand 22,67 ½ nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,67, Stockholm 102,64, Oslo 98,62 ½¼ B., Kopenhagen 90,37 1½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½%, Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 95 ¾, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
9
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,
4. Oeffentliche Zuftellunge 2. Zwangsversteigerungen, 28 Seseeei
5. Verluft⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Akrtengefellschaften, 3 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,
1 11. Ge 2 9. Deutsche Kolontalgesellschaften, 12. 85214 ¶zie.
0. Gesellschaften m. b. H., Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und nkausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote.
3. Aufgebote
[26450]0) Aufgebot. Der Wilhelm Brüderle, Gärtner in
c) Band 3 Heft 16 5358, 5257, 5262, Lina geb. Mosemann,
verlorengegangener Hypothekenbriefe beantragt: 1. ein am 17. Februar 1936 vom Grundbuchamt Kirchardt ausge⸗ 518 8chee e u eine im Grundbuch von Bockschaft eingetragene dstücke .
Hypothek von 800 R ℳ nebst 4 ½¼ % Zins b“ 2 8 und 2 % Tilgung ab 1. 1. 1936 auf Nr. 1933, 1933 folgenden Grundstücken der Gemarkung 5 - Bockschaft: a) Band 3 Heft 8 Lgb.⸗ Nr. 14, 43, 68, 6, 7, 74, 281 b, 303, 321, 322, Eigentümer Lina geb. Mose⸗ mann, Ehefrau des Georg Menold, Landwirt in Bockschaft; b) Band 3 Heft 16 Lgb.⸗Nr. 32, 151, 58, 89, 236, 263, 347, Eigentümer Lina geb. Mose⸗ mann, Ehefrau des Georg Menold, Landwirt in Bockschaft; c) Band 2 Heft 35 Lgb.⸗Nr. 221, 220, Eigentümer Gesamtgut der allgemeinen Güter⸗ gemeinschaft zwischen Georg Menold, Landwirt, und dessen Ehefrau, Lina geb. Mosemann, in Bockschaft. 2. ein am 17. Februar 1936 vom Grundbuch⸗ amt Kirchardt ausgestellten Hypotheken⸗ brief über eine im Grundbuch von Kirchardt eingetragene Hypothek von 800 Eℳ nebst 4 ½ % Zins und 2 % Tilgung ab 1. 1. 1936 auf folgenden Grundstücken der Gemarkung Kirchardt:
buchamt Berwangen
Tilgung ab 1. 1.
in Bockschaft;
schaft. Diese drei⸗
Der
verbunden. thekenbriefe
dem
Zimmer Nr. 11, seine
kraftlos erklärt
gericht.
Landwirts Georg Menold in Bockschaft; Lgb.⸗Nr. 5346, Eigentümer v 4 8 vie- 8 8 &ꝙꝙ 3 r Landwirts Georg Menold in Bockschaft. Kirchardt, hat das Aufgebot folgender 3. ein am 1. März 1938 vom Grund⸗ ausgestellten, Hypothekenbrief für eine Hypothek von 800 EHEℳ nebst 4 ½ % Zins und 2 % 1936 auf folgenden Gemarkung Heft 8 Eigentümer Gesamt⸗ gut der allgemeinen Gütergemeinschaft zwischen Georg Menold, Landwirt, und dessen Ehefrau, Lina geb. Mosemann, b) Band 18 K Lgb.⸗Nr. 1914, 1921, 1927, 1932, 1927 a, Eigentümer Georg Menold Landwirts⸗ ehefrau, Lina geb. Mosemann, in Bock⸗ Hypothekenbriefe sind über die genannte Hypothek von 800 Hlℳ ausgestellt und miteinander Inhaber der Hypo
5602
wird aufgefordert, testens im Aufgebotstermin am Diens⸗ tag, den 4. April 1944, 15 Uhr, vor Amtsgericht hiev, Rechte melden und die Urkunden vorzulegen, andernfalls werden die Urkunden für werden. Elsenz, den 23. November 1943. Amts⸗
(Musketier’ 4. Komp. Res.⸗Inf.⸗Regts. Nr. 73) Willi Karl Albert Brodthuhn von hier, Hasenwinkel 11, wird auf Antrag des Prokuristen Robert Brodt⸗ huhn, hier, Honrothstr. 20, aufge⸗ fordert, seinen Verblaib bis zum 31. Ja⸗ nuar 1944 dem unten angegebenen Ge⸗ richt zum Aktenzeichen 2 II 7/43 mit⸗ zuteilen, widrigenfalls er für tot er⸗ sò klärt werden kann. Alle, die Auskunft über ihn geben können, werden aufge⸗ fordert, dies dem Gericht spätestens zu demselben Zeitpunkt und Aktenzeichen anzuzeigen. Amtsgericht Braunschweig, 25. November 1943.
mungsort
gehoben.
Ber⸗ Lgb.⸗
[26459].
4. Oeffentliche Zuftellungen
[26381] Ladung. öe“
11 R. 431/43. Elsa Minna Maria Mettin geb. Behncke, Hamburg 20, Hegestraße 23 b. Stier, klagt gegen ihren Ehemann, Ernst Curt Lothar Mettin, zuletzt in Hamburg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung (§ 55). Verhandlungstermin: 21. Januar 1944, 9 ¼ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 11. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
spä⸗ 1944.
II. Stock, anzu⸗
Sinsheim /
a) Band 11 Heft 16 Lgb.⸗Nr. 5402, 1116, Eigentümer Georg Menold, Landwirt in Bockschaft; b) Band 13 Heft 9 Lgb.⸗Nr. 4717, 4720, 5262 a, Eigentümer Mosemann, Ehefrau des
[26452]
Aufgebot zwecks Todeserklärung. Der am 21. Oktober 1896 in Braunschweig geborene, seit dem Gefecht vor Verdun am 16. Juni 1916 vermißte Kaufmann
5. Verluft⸗ u. Jundsachen en⸗ [26509) Bekanntmachung.
Die im Reichsanzeiger vom 23. 10. 1943 Nr. 248 unter lfd. Nr. 5 als in Verlust geraten aufgegebenen Wert⸗
papiere haben nunmehr den Bestim⸗ erreicht. Handlung kommt nicht in Frage. Die über diese veröffentlichten Wertpapiere verhängte Sperre
Kriminalpolizeileitstelle Hamburg. Außendienststelle Cuxhaven.
6. Auslosung usww. von Wertpapieren 78, 77, 79, so,
Auslosung von Münchener Stadtanl für das Tilgungsjahr 1943. Auslosung am 17. November 1943. Es wurden folgende Schuldverschrei⸗ bungen ausgelost:
% (urspr. 7 %) Anleihe der Stadt München von 1928 zu 16 000 000 R. ℳ Zinstermine 1. April/1. Oktober. Zahl⸗ bar am 1. April 1944. Zinsende 31. März
Buchstabe A 5000, — E. ℳ Nr. 426—47. Buchstabe B 2000, — E.ℳ Nr. 321-99, 400-56, 62- 66. Buchstabe C 1000,— R.ℳ Nr. 1814, 15, 80, 31, 34— 37, 206 9—81, 85 - 91, 938-99, 21 00-27, 51, 67-99, 2200-384, 2351-99, 2400, 02- 04, 06-0s8, 11—18, 20-28, 30-37. Buchstabe D 500,— E. ℳ Nr. 1291-99, 1300-41, 43, 44, 46, 49-99, 1400-07, 22- 27, 1504- 12, 15 - 17, 19, 22-25, 28—-31, 38-38, 48—-47, 61—68, 65 - 70.
4 % (urspr. 8 %) Anleihe der Stadt München von 1929 zu 20 000 000 N. ℳ Zinstermine: 1. März/l. September.
Zahlbar am 1. März 1944. Zinsende 28. Februar 1944.
Buchstabe A 2000,— Eℳ Nr. 3481, 82, 84-88, 90-98, 95 - 99, 3500—-08, 05-16, 19 - 22, 31-99, 3600-21, 28-25, 27-89, 45 - 48, 50—66, 68-71, 73, 74, 76, 79, 80, 88-88, 90-99, 3700, 04-10, 19, 22-25, 28, 29, 32, 38-40, 48, 44.
Buchstabe B 1000,— E.ℳ Nr. 5007, [099, 5100-07, 09, 12-14, 17, 18, 20-24, 27— 29, 34-39, 41—-43, 45 -48, 55 - 64, 66-74, 82 - 87, 89 - 93, 97, 98, 8 [5200, 02, 0s, 05, 09n, 11, 17-19, 22-59, 1 (61-63, 65, 66, 738-76, 78, 80, 82 - 86, 88-92, [95, 99, 5304, 06-41, 43, 45 -58, 65-75, 77-83, 85 - 99, 5401—- 05, 10, 18, 16, 12, 20— 23, 25 - 27, 30, 34, 35, 37-39, 48- 54, 586, 57, 59, 63, 64, 66-85, 87 - 97, 5502—08, 10 - 13, 16, 17, 21- 29, 31-42.
Buchstabe C 500,— Rℳ Nr. 640, s8, 57, 58, 96, 98, 700, 01, 07-11, 15-30, 36— 50, 52— 54, 57—64, 66-68, 70-72, 74-79, 85 —87, 90-93, 96-98, 801, 04, 05, os-10, 14-—-31, 42, 43, 45 - 48, 50, 58, 55 - 67, 70-74, 76, 77, 79-82, 91, 92, 95, 96, 98, 99, 908, 11- 16, 19-26, 28- 38, 35 - 37, 42 - 45, 87-89, 1006-11, 13, 15, 18, 22, 28, 26, 28-43.
Buchstabe D 100,— R.ℳ Nr. 2779-81, 84-99, 2800—-09, 12, 13, 16-42, 46-50, 53 - 99, 2900- 22, 25 - 51, 354 8-21, 28-25, 28—37, 48-47, 49 - 51, 53- 55, 59- 738, 75 - 87, 3946-54, 56-75, 81—99, 4000-15, 21-27, 30 - 51, 67- 70, 74, 76-82.
Die ausgelosten Schuldverschreibun⸗ gen werden eingelöst bei der Stadt⸗ hauptkasse München, Abteilung 1 (Stadtanleihen), Rathaus, Marienplatz, Kassenhalle, Schalter 6, der Sparkasse der Hauptstadt der Bewegung München,
Eine strafbare
wird hiermit auf⸗
eihen
30-83, 86-90, 93, 94,