1943 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Dec 1943 18:00:01 GMT) scan diff

51. Ptaönek, Josef Maschinenschlosser, geb. am 8 1922 in Frischau, Bez. Neustadl, r. k., ledig, zul. in Zlin, ückengasse 973, whg. Frücengefse 20, 88 Oberleutnant, d. Beamter, geb. am 1. 1.1912 in Wittingen, r. k., verh., zul. in Kremsier, Großer Platz Nr. 15, whg., 1

3 89 Böcer otangesteller geb. am 13. 3. 1896 in Slawitz, 28 T. böhm.⸗mähr. Kirche, verh., zul. in Slawitz Nr. 64 whg. 8 Ian, Hilfsarbeiter, geb. am 25. 12. 1910 in Kobels, Bez. r. k., verh., zul. in Zlin⸗ Kudlov Nr. 44 whg.,

Saganek, Augustin, Schuhmachergehilfe, geb. am 24. 10. 1902 in Groß⸗Niemtschitz, r. k., verh., zul. in Perschna, Kutiky Nr. 238, whg., .

. Be Uncgn, Fachlehrer, geb. am 20. 10. 1906 in Jedownitz, kfls., fr. r. k., verh., zul. in Boskowitz, Tyrsch⸗ gasse Nr. 366 whg., 3 8

Skrivanek, Ignaz, Schuhmachergehilfe, geb. am 10. 2. 1901 in Stipa, Bez. Zlin, r. k., verh., zul. in Zlin, Unter der Aussicht Nr. 1852 whg., 1

Skubal, Frantisek, Bäckergehilfe, geb. am 11. 11. 1913 in Bresnitz, Bez. Zlin, led., zul. in Bresnitz Nr. 189 whg.,

Spirek, Emanuel, Oberwirtschaftssekretär, geb. am

13. 8. 1890 in Prag, verh., kfls., zul. in Iglau, Beim Schützenheim Nr. 7 whg., 8t Stanislav, Täabrikarbeiter, geb. am 28. 7. 1910 in Salasch, k., led., zul. in Salasch Nr. 37 whg.,

Svozil, Thomas, Fabrikarbeiter, geb. am 5. 4. 1914 in Salasch, kath., ledig, zul. in Salasch Nr. 42 whg.,

.Sumidek, Alois, Landwirt, gel. Tischler, geb. am 15. 6. 1897 in Pappelsdorf, Bez. Ung. Hradisch, r. k., verh., zul. in Pappelsdorf Nr. 178, Bez. Ung. Hradisch, whg., Stloukal, Frantisek, Modelltischler, geb. am 21. 6. 1911 in Ksein⸗Zinitz, Bez. Littau, r. k., verh., zul. in Napajedl Nr. 313 whg., 1 S * pka, Jan, Schuhmachergehilfe, geb. am 8. 12. 1906 in Boskowitz, r. k., verh., zul. in Zlin⸗Louky Nr. 86 whg., Urbanek, Rafael, Volksschullehrer, geb. am 15. 12. 1909 in Krepice, Bez. Auspitz, r. k., verh., zul. in Turnitz Nr. 2, Bez. Göding, whg., Vaclavik, Frantisek, Gastwirt, geb. am 23. 11. 1902 in Laibenhau, zul. in Potzmannsdorf Nr. 343 whg., Vrzalik, Frantisek, Fabrikarbeiter, geb. am b. 8. 1894 in Perschna, Bez. Zlin, r. k., ledig, zul. in Zlin⸗Perschna Nr. 181 whg.,

Vydral, Frantisek, Straßenarbeiter, geb. am 17. 4. 1901 in Salasch, kath., ledig, zul. in Salasch Nr. 34 whg., Schallinger, Robert, Jude, Hilfsarbeiter, geb. am 11. 8. 1915 in Jarmeritz, ledig, Prot.⸗Ang., zul. in Brünn, Stille Gasse Nr. 6 whg.,

Zaviaeisova, Lida, ehem. Wirtschafterin, geb. am 16. 4. 1896 in Theresiendorf, Bez. Göding, r. k., ledig, zul. in Tscheitsch Nr. 210, Bez. Göding, whg

ünn

8

14“

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. S. 293 und dem Erlaß des Führers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird hiermit der gesamte Nachlaß der Jüdin SFelma Sara Laskowit, geb. Stein, geboren am 12. Juli 1861 in Stettin, verstorben am 17. Oktober 1941, zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs⸗ minister der Finanzen, eingezogen.

Liegnitz, den 2. Dezember 1943.

Der Regierungspräsident.

F. A.: Dr. Huczelk

Vvekannimachungg Die im Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 191 vom 17. August 1942 veröffentlichte Einziehung des im Pro⸗ tektorat Böhmen und Mahren gelegenen Vermögens der Jüdin Elsa Werfel, geb. Karpeles, 21. 7. 1878 geboren, wird hiermit widerrufen. Prag, den 25. November 1943. ime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachung

Durch Verfügung vom 5. Januar 1943 1. pr. 8. Nr. 1848/42 —, veröffentlicht im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 4 vom 7. Januar 1943, habe ich das gesamte Vermögen der Jüdin Cäcilie Sara Mire, geborenen Großbardt, geb. am 7. 7. 1886 in Zabno (ehem. Polen, zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen.

Nach einer Mitteilung des Oberfinanzpräsidenten Mittel⸗ deutschland in Magdeburg hat sich nachträglich herausgestellt, daß die Jüdin Cäcilie Sara Mire nicht die deutsche, sondern die Staatsangehörigkeit des ehemaligen polnischen Staates besitzt. Auf Antrag des Oberfinanzpräsidenten Mitteldeutsch⸗ land hat daher die Haupttreuhandstelle Ost, Berlin, die für die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemali⸗ gen polnischen Staates zuständig ist, das Vermögen einge⸗ zogen.

Ich hebe daher meine Einziehungsverfü ung vom 5. Ja⸗ nuar 1943 1 Pr. S. Nr. 1848/42 8

Diese Bekanntmachung ersetzt die Zustellung der

Merseburg, den 12. November 1943.

Der Regierungspräsident. J. V.: Götte.

Anordnung EI8

der Reichsstelle Auordnung E I ber Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neu⸗ ordnung der Eisenbewirtschaftung) „Einführung von Bestell⸗ rechten für Bleche und Blecherzeugnisse aus Eisen und Stahl“

Vom 8. Dezember 1943 Die mit der Anordnung EI. eingeführte neue Ordnung hat die Eisenbewirtschaftung wesentlich vereinfacht und ihre

isen und Metalle zur Durchführung der

Sicherheit erhöht. Damit ist die Voraussetzung dafür eschaffen, die Eisenbewirtschaftung, die bisher nicht nach Sorten unterscheiden konnte, nach Bedarf sortenmäßig zu ver⸗ feinern. Da bei den Blechen die Bestellungen größer sind als die Erzeuging und die Auslieferungsrückstände anwachsen, ist es notwendig, das allgemeine Eisenbezugsrecht durch ein besonderes auf die Erzeugung abgestimmtes Bestellrecht für Bleche zu ergänzen.

n wild auf Grund des § 16 der Anordnung EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 13. Juni 1942 und auf Grund der Anordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben ange⸗ ordnet:

8 Teil 1

Einführung von Bestellrechten für Grob⸗, Mittel⸗ und Feinbleche Für die Bestellung von Grob⸗ und Mittelblechen (Stoff⸗ nummer 232) und Feinblechen (Stoffnummer 242) werden Bestellrechte eingeführt. 82 Bestellung und Lieferung von Blechen und Blecherzeugnissen

(1) Aufträge auf Lieferung von Grob⸗, Mittel⸗ und Fein⸗ blechen dürfen vom Inkrafttreten dieser“ Anordnung ab nur noch erteilt und angenommen werden, wenn gleichzeitig Be⸗ stellrechte für Grob⸗ und Mittelbleche und /oder Bestellrechte für Feinbleche übertragen werden.

(2) Aufträge auf Lieferung von Erzeugnissen, zu deren Herstellung Grob⸗, Mittel⸗ oder Feinbleche erforderlich sind, dürfen nach Inkrafttreten dieser Anordnung nur erteilt und angenommen werden, wenn für die erforderlichen Grob⸗ und Mittelbleche und/(oder Feinbleche Bestellrechte übertragen werden. Für den Zeitpunkt der Uebertragung der Bestellrechte gelten die §§ 10 und 11 der Anordnung E1 entsprechend, Vormerkungen für Bestellrechte werden jedoch nicht erteilt.

(3) Die Verpflichtung zur Uebertragung von Eisenbezugs⸗ rechten nach den Bestimmungen der Anordnung EI und den zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen bleibt unberührt.

§ 3

Zuteilung und Uebertragung der Bestellrechte

(1) Die Kontingentsträger erhalten die Bestellrechte durch Ueberweisung auf ihr Konto bei der Eisenverrechnungsstelle. (2) Die Kontingentsträger übertragen die Bestellrechte durch „Sonderschein B (Bleche)“ (Anl. 1), der erst dadurch gültig wird, daß die Eisenverrechnungsstelle die Deckung bestätigt. (3) Die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft übertragen die Bestellrechte durch „Uebertragungsschein B (Bleche)“ (Anl. 2). (4) Für die Uebertragung der Bestellrechte gelten die Be⸗ stimmungen der Anordnung EI und der zu ihrer Durch⸗ führung erlassenen Anordnungen über Uebertragung von

Eisenbezugsrechten entsprechend. Buchführung für Bestellrechte (1) Jeder Empfänger von Bestellrechten ist verpflichtet, die

1“

davon

Bestellrecht

ihm übertragenen Bestellrechte sowie die auf Grund dieser

Bestellrechte ausgestellten Uebertragungsscheine B (Bleche) zu buchen. Für diese Buchführung gelten die Bestimmungen des § 11 der Durchführungsanordnung EII der Reichsstelle Eisen und Metalle entsprechend.

(2) Die Buchführung ist getrennt zu führen

a) füx Bestellrechte für Grob⸗ und Mittelbleche,

b) für Bestellrechte für Feinblechh.

11““ Auslieferung bereits verbuchter Aufträge

(1) Aufträge auf Lieferung von Grob⸗, Mittel⸗ und Fein⸗ blechen, die bei Inkrafttreten dieser Anordnung von den Werken und Verkaufsverbänden der Eisen schaffenden In⸗ dustrie sowie zur Lieferung ab Lager vom Eisen⸗ und Stahl⸗ handel bereits verbucht waren, dürfen nur noch bis zum 15. Februar 1944 ausgeführt werden.

(2) Nach diesem Zeitpunkt ist die Auslieferung dieser Auf⸗ träge nur noch dann zulässig, wenn der Besteller die nach § 2 erforderlichen Bestellrechte überträgt.

(3) Für Aufträge, die nach den vorstehenden Bestimmungen nicht ausgeliefert werden, sind die Eisenbezugsrechte an die Auftraggeber zurückzuübertragen.

Erteilung von Lieferanordnungen

Anträge auf Erteilung von Lieferanordnungen, mit denen eine ö vor dem 15. Februar 1944 beantragt wird, werden von der Reichsvereinigung Eisen nicht mehr ange⸗

7 ““

86 SFtrafvorschriften 8

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und nach der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBl. I S. 165) bestraft. Inkrafttreten und örtlicher Geltungsbereich

Diese tritt mit ihrer Veröffentlichung in Krafty

sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. 1 8

Berlin, den 8. Dezember 1943. 8

Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Mäüller⸗Zimmermann, P111““ dn

Noch bestehender Gesamtbedarf

Buchungs-Nr.

Stoff-Nr.

beantragt:

(in Zahlen) anerkannt:

Stempel u. Unferschrift d. Anfordernden

888

Kurzzeichen

ögers,

d. Bostellers:

nach Röddauf

Bwchung dieses Scheines

Nr. des zugehörigen Eisenscheines

LIfd. Nr. des Anfordernden

Anschrift des Anforderndon

-

Anforderung för Bestellrecht zugleich Sonderschein B (Bleche)

Konto Nr.“ —sehmee n

bei doer Eisen- u. Metall-Verr.-Stel e

Anschrift des Kontingentstr ler Dienststelle oder

anerkonnt (in Worten) mit an Sie ertellt:

tigten (b) Bestellrechte

werden

kKonflngenksträger

Die angeforderten (a) bzw.

Eisen- und Metall-Verrechnungs-Stello

uso dulessbunsppṔseg Ie⁴r su 8 96 10l. (0ꝓpese) 9 0eSslen9 uos.oue,o

16 ꝓμ ορᷣ‿ q 902 p 0O,zeuo =n ☛—

p1 2484001e880ꝗ999 Ab ullog esuo 4sung Sbe,hXà Sy/1 G *NIle4s0g

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 287 vom S. Dezember 1943.

.Aus vnzerem hosfe vorfogboron Bestollrecht Obertragen wir hnon

Voerlag Ernst Janetzke, Berlla SW 68, Wasserforstr. 14

A

Sfempel vnd Unporschrift dos Avswfoflors

Bestefl-r. B 2/43

Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 13. bis 18. Dezember 1943

Montag, 13. Dezember artsch, Quilitz & Co., Berlin, 16,00 Uhr. tFlecre Licht⸗ u. Kraftanlagen A.⸗G., Berlin, hr

Berlin; Hirsch, Janke & Co. A.⸗G., Weißwasser, 18,80 Uhr. Leipzig: .“ Rauchwaren⸗Lagerhaus A.⸗G., Leipzig, ao., 2,00 Uhr. : Hallesche Röhrenwerke A.⸗G., Halle, 11,00 Uhr. Dienstag, 14. Dezember Leipzig: Fr. Feistkorn A.⸗G., Gera, 11,00 Uhr. Nürnberg: Freiherrlich von Tucher'sche Brauerei A.⸗G., Nürn⸗ berg, 10,00 Uhr. M. Gladbach: Gladbacher Wollindustrie A.⸗G. vorm. L. Fosten, M. Gladbach, 11,00 Uhr. München: Hofbrauhaus Coburg, A.⸗G., 11,00 Uhr. Königsberg 8 Königsberger Lagerhaus A.⸗G., Königsberg (Pr), 12,00 Uhr. . Breslau: Trachenberger Zuckersiederei, Trachenberg, 11,00 Uhr.

Mittwoch, 15. Dezember Berlin: Actien⸗Bauverein „Passage“, Berlin, 11,00 Uhr. Berlin: A.⸗G. für Energiewirtschaft, Berlin, 12,00 Uhr. Berlin: AWdG Allgemeine Werkzeugmaschinen⸗A.⸗G., Berlin⸗ Weißensee, 13,00 Uhr. . Heidelberg: Brauerei Kleinlein A.⸗G., Heidelberg, 12,00 Uhr. erveste⸗Dorsten: Dorstener Eisengießerei & Maschinenfabrik A.⸗G., Herveste⸗Dorsten, 12,00 Uhr. 8 eidelberg: H. Fuchs Waggonfabrik A,⸗G., Heidelberg, 16,00 Uhr. Künchen: Gesellschaft für Gasindustrie A.⸗G., Muünchen, 11,00 Uhr. Lübeck: Hansa⸗Brauerei A. G., Lübeck, 12,15 Uhr, Erfurt: Eduard Lingel Schuhfabrik A.⸗G., Erfurt, 10,00 Uhr. Düsseldorf: Metall⸗, Walz⸗ u. Plattierwerke Hindrichs⸗Auffer⸗ mann A.⸗G., Wuppertal⸗Oberbarmen, 12,00 Uhr. Köln: Gebrüder Stollwerk A.⸗G., Köln, 12,00 Uhr. Görlitz: heegeoe u. Maschinenbau⸗A.⸗G. Görlitz, Görlitz, 12,00 Uhr. Donnerstag, 16. Dezember

Berlin: „Elektro“ A.⸗G. für angewandte Elektrizität, Ober Lazisk,

16,00 Uhr. Garn⸗A.⸗G. vorm. Färberei Glauchau, Glauchau i, Sa., 10,00 Uhr. 8 Hamburg: Globus Versicherungs⸗A.⸗G., Hamburg, 12,00 Uhr, Wien: Brauerei Schwechat A.⸗G., Wien, 12,00 Uhr.

Freitag, 17. Dezember Berlin: Bank für Textilindustrie A.⸗G. i. A., Berlin⸗Charlotten⸗ burg, 18,00 Uhr. u“ Berlin: Dresdner Allgemeine u. Transatlantische Güterversiche⸗ rungs⸗A.⸗G., Berlin, 12,00 Uhr. Berlin: Victoria Feuer⸗Versicherungs⸗A.⸗G., Berlin, 10,15 Uhr. Berlin: Victoria zu Berlin Allg. Versicherungs⸗A.⸗G., Berlin, 10,00 Uhr. Ingolstadt: Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt A.⸗G., Ingolstadt, 11,00 Uhr. Chemnitz: Sächsische Werkzeugmaschinenfabrik Bernhard Escher A.⸗G., Chemnitz, 14,30 Uhr. Essen: Westfälische Drahtindustrie, Hamm, 12,30 Uhr. Straßburg: Zellstoffwerke Straßburg A.⸗G., 16,00 Uhr.

irtschaftsteirn

Buchungsxeichen des Empfängers

Sonnabend, 18. Dezember Köln: Concordia Lebens⸗Versicherungs⸗A.⸗G., Köln, 12,30 Uhr. Köln: ehe . Rückversicherungs⸗Gesellschaft, Köln, 12,00 Uhr. gr cns Kagdeburger versicherungs⸗A.⸗G., Magdeburg, 9, hr. E““ Bergwerks⸗A.⸗G., Neukirchen, Kreis Mörs, 2,00 Uhr. Köln: Zuckerfabrik Jülich Alex. Schoeller & Co., Jülich,

16,00 Uhr.

Wien: Allg. Versicherungs⸗A.⸗G., Wien, 12,00 Uhr.

Saulgau: J. Bautz A.⸗G. Erntemaschinenwerk, Saulgau, 15,00 Uhr. ¹

Devisenbewirtschaftung G

Der deutsch⸗griechische Zahlungsverkehr Zur Kursgestaltung Drachme⸗Reichsmark

Die Deutsche Handelskammer in Griechenland, Athen, teilt mit, daß im deutsch⸗griechischen Clearingverkehr nach wie vor der im Juni 1941 festgesetzte offizielle Kurs von 60 Dr. = 1,— Hℳ gilt. Die Entwicklung der Währungsverhältnisse in Criechenland hat jedoch dazu geführt, daß sowohl im Waren⸗ als auch im Kapitalverkehr diese Kursrelation für den in Griechenland zur Zahlung Verpflichteten im allgemeinen nicht mehr zugrunde gelegt werden kann, sondern nur noch für die Clearingstelle der Bank von Griechenland und für die Deutsche Verrechnungsstelle gilt. Der in Griechenland zur Zahlung Ver⸗ pflichtete hat in der Regel einen höheren Drachmenbetrag auf⸗ zubringen, als die Umrechnung von Reichsmark in Drachmen auf

er Basis 60: 1 ergibt. Im Warenverkehr wird dies durch Erhebung von Aufschleusungsbeträgen auf die na Griechen⸗ land eingeführten Waren durch die „Deutsch⸗Griechische Waren⸗ ausgleichsgesellschaft mbH. DEGRIGES“ erreicht.

Im Kapitalverkehr, d. h. bei Zahlungen, denen keine Waren⸗ bewegungen zugrundeliegen, oder bei der Abdeckung alter Schul⸗ den wird die Verteuerung in der Weise erzielt, daß bei erteilten Genehmigungen der Antragsteller zu dem offiziellen Kurs von 60:1 einen Drachmenzuschlag zu leisten hat, der nach Lage des einzelnen Falles verschieden hoch ist. Die in Drachmen erhobe⸗ nen Zuschlagsbeträge werden zugunsten der deutschen Wehrmacht in Athen vereinnahmt.

Bei der Ueberweisung alter Schulden (auch aus Warengeschäf⸗ ten, die noch aus der Zeit stammen, bevor die Degriges ihre Tätigkeit aufgenommen hat, d. h. November 1942) wird bei größeren Beträgen mit dem Schuldner im einzelnen die Höhe des zu leistenden Zuschlages vereinbart. Maßgebend hierbei ist die jetzige Zahlungsfähigkeit des Betreffenden. Die griechischen Schuldner müssen sich darüber im klaren sein, daß die Beglei⸗ chung alter Schulden zum Kurse von 60 im Hinblick auf die derzeitigen Währungsverhältnisse in Griechenland nicht mehr vertretbar ist, da die auf dieser Basis errechneten Drachmen⸗ beträge in keinem Verhältnis zu dem Wert der seinerzeit er⸗ haltenen Waren stehen. Die bei der Regelung alter Schulden bereits gemachten Erfahrungen haben gezeigt, daß die Mehrzahl. der griechischen Schuldner, denen an der Erhaltung ihres ge⸗ schäftlichen Ansehens im Ausland gelegen ist, dafür volles Ver⸗ ständnis zeigt. .

Für die Regelung des Kapitaltransfers von Griechenland nach dem Reich und für die Festsetzung des Zuschlages ist der Deutsche

Kommissar bei der Bank von Griechenland zuständig.

Wirtschaft des Auslandes

. amerikanischen Handelsflotte ““

Admiral Land über die schweren Einbußen der anglo⸗

Genf, 7. Dezember. Admiral Land, der Vorsitzende der US A⸗ Schiffahrtskommission, erklärte laut „Fair Play“, man dürfe nicht übersehen, daß die Anglo⸗Amerikaner schwere Schiffsverluste erlitten hätten. Da man nicht wisse, wie sich der Seekrieg weiter entwickele, könne man unmöglich etwas über den Stand der Handelsflotte nach Kriegsende sagen. Zweifellos müßte im hee eines Sieges die Handelsflotte der Feinde auf einem ab⸗ oluten Tiefstand gehalten werden, damit die Konkurrenz ausge⸗ schaltet werde.

Das französische Steueraufkommen

Paris, 7. Dezember. Die Hoffnungen des französischen Finanz⸗ ministeriums, im Monat durchschnittlich 10 Mrd. ffrs. an Steuern aufzubringen, haben sich nach den vorliegenden Be⸗ richten über die Steuereingänge in den ersten zehn Monaten nicht ganz erfüllt. Immerhin ist für diesen Zeitraum ein Betrag von etwas mehr als 94 Mrd. ffrs. eingegangen. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres bedeutet das eine Steigerung von 20,2 Mrd. ffrs. Als Hauptgruppen zählen die direkten Steuern mit 29,8 gegenüber 19,5 Mrd. und die Umsatzsteuern mit 20,9 gegenüber 14,6 Mrd. ffrs.

Dänische Staatsbahnen, Kopenhagen

Kopenhagen 6. Dezember, Der Abschluß der dänischen Staats⸗ ahnen fi 8 Betriebsjahr 1942⁄43 zeigt Einnahmen von

8 3

284 Mill. Kr. bzw. 51,1 Mill. Kr. mehr als im Vorjahr. Die Betriebsausgaben beliefen sich auf 206,2 Mill. Kr., sie sind um 24,8 Mill. Kr. höher als im Vorsahr. Abgeschrieben wurden 60,1 Mill. Kr. einschließlich Sonderabschreibung für außergewöhn⸗ liche Abnutzung; die Verzinsung erforderte 13,2 Mill. Kr. Hier⸗ nach zeigt der Abschluß einen Ueberschuß von 4,6 Mill. Kr., während im Vorjahr ein Fehlbetrag von 20,7 Mill. Kr. vor⸗ handen war. 8

Die Zahl der beförderten Personen betrug 70,3 Mill. bzw. 16 Mill. mehr als im Vorjahr. Aus Personenbeförderung und Passagiergepäck ergaben sich Einnahmen in Höhe von 122,4 Mill. Kr. bzw. 20,9 Mill Kr. mehr als 1941/42. Der Güterwagen⸗ bestand wurde um 286 Waggons erhöht; im Verhältnis zum Ker⸗ kehr besteht aber weiterhin Waggonmangel.

Verlängerung des schweizerisch⸗ungarischen Stillhalte⸗Abkommens

Zürich, 6. Dezember. Das schweizerisch⸗ungarische Stillhalte⸗ Abkommen von 1937, dessen letzte Verlängerung am 15. Oktober 1948 abgelaufen war, ist neuerdings bis zum 15. Oktober 1944 verlängert worden. Die zuletzt in Geltung gewesenen Bedin⸗ gungen wurden unverändert beibehalten. Die Gläubiger er⸗ halten also weiterhin 5 ¼ % des Schuldenstandes vom 115. Juli 1937 in Originaldevisen, falls der Schuldner oder Bürge eine Bank oder Bankfirma ist, sonst 5 ½ F. Hiervon sind 1 % bzw. 1 ¼ des laufenden Schuldenstandes als Zinsen, der Rest als

ohne Aufgeld umgerechnet, 8 bzw. 9 % einzahlen. Die Diffe⸗ renz stellt die Kosten der zusätzlichen Devisenbeschaffung dar. Wie in den bisherigen Stillhalte⸗Abkommen behielt sich die Ungarische Nationalbank das Recht vor, bei Eintritt bestimmter Voraus⸗ setzungen den Transfer einzustellen. Dies kann aber nicht vor dem 30. 4. 1944 erfolgen.

Der slowakische Staatshaushalt für 1944 Deutschland größter Handelspartner

Preßburg, 7. Dezember. Vor der slowakischen Volksvertretung begrüͤndete Finanzminister Pruzinsky den Staatshaushalt für 1944, der bekanntlich einen Voranschlag in den Einnahmen von 3,12 Mrd. Ks. und in den Ausgaben von 3,78 Mrd. Ks. vorsieht, so daß sich, ein Abgang von 0,66 Mrd. Ks. ergibt. Für In⸗ vestitionen sieht der Voranschlag 3,6 Mill. Ks. vor, so daß sich ein Abgang von insgesamt 1,21 Mrd. Ks. ergibt, der auf die Deckung im Kreditwege angewiesen ist.

Der Finanzminister führte zu diesen Voranschlägen unter anderem aus, daß der Etat ganz im Zeichen der Kriegsverhält⸗ nisse stehe. Auf den Märkten zeigten sich Warenschrumpfungen und ein starker Druck auf die Kaufkraft des Handels. Was den Außenhandel betrifft, so seien das Deutsche Reich einschl. Protek⸗ torat die größten Handelspartnet der Slowakei. Der slowakische Außenhandel sei in der letzten Zeit passiv. Im laufenden Jahr 8 sich die gleiche Tendenz. Diese Passivität im Warenverkehr eruhe nicht so sehr im Warenvolumen als hauptsächlich in der Disparität der Preise heimischer und ausländischer Erzeugnisse. Zum llowakischen Preisniveau, sagte der Minister, sei die Re⸗ ierung bestrebt, ein rbhe Ansteigen der Preise zu verhindern.

ie Aufwärtsbewegung des slowakischen Preisniveaus habe jeden⸗ falls ihren höchsten Punkt erreicht.

Zur Staatsfinanzwirtschaft übergehend, hob Dr. Pruzinsky den Grundsatz hervor, daß die Staatsausgaben auch in Kriegszeiten FnUeneg aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden sollen.

er Minister betonte sodann, daß die staatlichen Unternehmen eine günstige Geschäftstätigkeit im Jahre 1943 aufwiesen, von der vorausgesetzt wird, daß sie auch im kommenden Jahre anhalt,

Inm allgemeinen befriedigende Ernte in der Slowakei

Preßburg, 7. Dezember. Die diesjährige Getreide⸗ und Hack⸗ fruchternte konnte dank der trockenen Witterung schnelk und glatt eingebracht werden. Die seit Anfang August anhaltende Trocken⸗ periode hat allerdings einen nachteiligen Einfluß auf das Er⸗ gebnis der Hackfruchternte und auf den Futteranbau ausgeübt. Im einzelnen wird aus privaten Quellen über die Ernte folgendes berichtet: Die Getreideernte war besser als im vorigen Jahr, und die Druschergebnisse sind sowohl der Menge als auch der Güte nach sehr zufriedenstellend. An Winterweizen wurden gegenüber dem Vorjahr um 10 *%, an Winterroggen um 10 % bis 15 % mehr geerntet, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß die Roggenernte im Vorjahr niedrig war. Bei Gerste lag der Ertrag ebenfalls um 10 % höher, während die Haferernte etwa ein gleich gutes Ergebnis zeigte. Die gute Brotgetreideernte stellt den Bedarf des Landes für ein Jahr sicher. Der Ertrag an Oelfrüchten kann im allgemeinen als mittel bezeichnet werden. Ein Mißerfolg ergab sich bei Raps, welcher durch den Glanzkäfer und durch die Trockenheit bei der Aussaat schwer geschädigt wurde. Die Mohn⸗ und Leinernte lagen etwa auf der Höhe des Vorjahres. Die Ernte an Hülsenfrüchten war etwas schwächer als im Vorjahr, Mais ergab bei guter Ausreifung eine Mittelernte. Trockenheit und Mäuseschäden bewirkten bei Klee und Luzerne einen Rückgang um 10 % bis 15 *¹%. Im gesamtstaatlichen Durch⸗ schnitt wird die Kartoffelernte um 20 % bis 25 % niedriger ge⸗ schätzt als im Vorjahr. Der Hektarertrag bei Zuckerrüben und bei Futterrüben stellt sich um 15 % bis 50 % niedriger als im Vorjahr, während der Zuckergehalt der Rüben um. 1 % bis 2 % höher ist. Im allgemeinen kann die Ernte als befriedigend be⸗ e werden, wenn auch die Futtermittellage gegenüber dem Vorjahr keine Besserung erfahren hat. ö“

Die Wirtschaftsnöte Südamerikas Gesundung ohne den europäischen Markt ausgeschlossen

Bern, 7. Dezember. Dat die Gesundung der Wirtschaft Süd⸗ amerikas ohne Europa undenkbar ist, wird von den „Bafler Nach⸗ richten“ an Hand einer Untersuchung festgestellt, die zu dem Schluß kommt, daß es der ibero⸗amerikanischen Wirtschaft gegen⸗ wärtig an dem nötigen Spielraum sowohl für die Einfuhr als auch für die Diesen Spielraum besitze sie nur im Falle ungehinderter 2 eziehungen zum europäischen Kontinent. Im einzelnen verweist die schweizerische Analvse auf den empfind⸗ lichen Brennstoffmangel der argentinischen Wirtschaft infolge des Ausfalls der europäischen Kohlenlieferungen. Demgegenüber sind die USA. trotz einer Reihe langfristiger Kohlenlieferungs⸗ verträge mit Argentinien mit der Erfüllung in Verzug geblieben, wozu die ständigen Bergarbeiterkonflikte und Tonnageverknap⸗ pungen beigetragen haben. In Brasilien wirkt sich das Fehlen

seite aus, besonders im Kaffee⸗Export, zumal die Vereinigte

Staaten nur einen Bruchteil der Vertragsmengen tatsächlich ab

enommen haben. Außerdem leidet die brasilianische Kaffeewirt⸗ schaft an einem schweren Sackmangel, da die Juteeinfuhren aus Indien wegen des Frachtraummangels unmöglich sind. De

Uebergang vom Kaffee⸗ zum Baumwollanbau ist für Brasilien von vornherein mit Absatzschwierigkeiten verbunden, da die Ver⸗ einigten Staaten selbst Großerzeuger von Baumwolle sind und gleichfalls der nötige Frachtraum fehlt. Der Wegfall des Europa

geschäfts hat schließlich auch die Wirtschaft Uruguays schwer ge

troffen, so daß die Außenhandelsstatistik für 1942 einen Export⸗ rückgang um etwa 20 % zeigt.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.) t 83,64786, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 7. Dezember. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zei 1-e Berlin —,—, London —,—, New aris

York —,—,

—,—, Jtalien (Clearing) —,—, Mabrid —,—, Ozlo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 7. Dezember. (D. N. B.) (11.40 Uhr.] Paris 6,40 Lissabon 17,68, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 B., Kopenhagen

Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 96 ¼, Japan 101,00, Rio 22,25

London, 7. Dezember.

Tilgung zu berechnen. Um diese Devisenzahlung zu ermöglichen,

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168,—.

6 8

müssen die ungarischen Schuldner in Pengö zum amtlichen Kurs,

der offenen Verbindung mit Europa vor allem auf der Ausfuhr⸗

London, 7. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,08 ½6, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40,

rüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki

London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 bB., Mailand 22,67 ⁄½ nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 %, Berlin 172,55,

90,37 ‧½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinkt 8,77 ½,

(8. N. B.) Silber Barren prompt