Reichs⸗
Staatsanzeiger Nr. 288 vom 9. Dezember 1943. S. 4
Schück (Schick), Bruno Israel, geb. 29. 4. 1897 in
Srchück wohnz gew. Prag XIX., Vendlaasse 4
Dr. med. Schwarz, Johann Israel, geb. 4. 9. 1909
in Reichenberg, heimatzust. nach Reichenberg, wohnh.
gew. Prag II, Hamenau 8, Schwarz, Ludwig Israel, geb. 31. 12. 1870 in Neu⸗
Zerekwe, heimatzust. nach Neu⸗Zerekwe, wohnh. gew.
Prag XII, Stiftergasse 38, 1
Stein geb. Neumann, Elisabeth Sara, geb. 27. 5.
1868 in Wien, heimatzust. nach Unterstadt, Bez. Ledetsch
a. d. Sasau, wohnh. gew. Prag VII, Janovskystr. 21,
Stutz, Franz Israel, geb. 27. 5. 1893 in Prag,
“ nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX,
Radetzkystr. 12,
Thein geb. Pollak, Annemarie Sara, geb. 9. 3. 1912
in Aussig, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew.
Prag II, Bischofshof 3, 1
Thein, Johann Israel, geb. 3. 3. 1914 in Komotau,
“ Prag, wohnh. gew. Prag II, Bischofs⸗
hof 3, 8
Wambach, Otto Israel, geb. 14. 3. 1904 in Saaz,
heimatzust. nach Saaz, wohnh. gew. Prag XII, Skreta⸗
gasse 3,
Weinberger, Hermann Israel, geb. 9. 5. 1883. in
Brünn, heimatzust. nach Göding, wohnh. gew. Prag II,
Wenzelsplatz 3,
Weinberger, geb. Flüdiger, Susanne Sara, geb.
1. 9. 1884 in Vevey, heimatzust. nach Göding, wohnh.
gew. Prag II, Wenzelsplatz 3,
Dr. med. Weiß, Ernst Israel, geb. 11. 1. 1891 in
Braunau, heimatzust. nach Braunau, wohnh. gew.
Prag XII, Hradeschine Gasse 24,
Weißkopf, Friedrich Israel, geb. 20. 11. 1890 in
Saaz, heimatzust. nach Saaz, wohnh. gew. Prag VII,
Hermanngasse 3,
Wiener, geb. Heitler, Hedwig Sara, geb. 3. 10. 1891 in Wien, heimatzust. nach Hostoschin bei Kladno,
wohnh. gew. Prag II, Heuwaagplatz 6,
Winternitz, Josef Israel, geb. 23. 4. 1886 in
Reonice bei Königssaal, enshn nach Prag, wohnh.
gew. Prag⸗Smichov, Zap⸗Gasse 376/3,
Dr. Winternitz, Josef Israel, geb. 18. 2. 1896 in Oxford, heimatzust., nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Jungmannstr. 26,
Winternitz geb. Kovay, Mathilde Sara, geb. 25. 8. 1901 in England, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Jungmannstr. 26,
Winternitz, Vera Sara, geb. 8.8. 1932 in Char⸗ lottenburg, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Jungmannstr. 26,
Wohl, geb. Rappaport, Hedwig Sara, geb. 9. 6.1876
in Wien, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II,
Carl⸗Maria⸗von⸗Weber⸗Str. 15,
Wolf, Bruno Isfrael, geb. 17. 7.1901 in Proßnitz, heimatzust. nach Proßnitz, wohnh. gew. Prag II, Reiter⸗ gasse 9,
(Zentner, geb. Löbl, Charlotte Sara, geb. 9. 11. 1911 in Karlsbad, heimatzust. nach Falkenau, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 62,
Zentner, gesch. Edelstein, geb. Dub, Martha Sara, geb. 1. 6.1907 in Hraby, heimatzust. nach Brüx, wohnh. gew. Prag II, Petersgasse 24,
Dr. Zentner, Paul Ifrael, Falkenau, heimatzust. nach Falkenau, Prag VII, Sommerbergstr. 62,
1 Ze ntner, Ruth Sara, geb. 26. 10.1936 in Karls⸗ ad, heimatzust. nach Falkenau, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 62,
111. Zwetschkenbaum, Elias Israel, geb. 14. 6. 1900, nin Trzesin/ehem. Polen, heimatzust. nach Bischofteinitz, wohnh. gew. Pisek, Prager Str. 67,
12. Zwetschkenbaum, Sulamit Sara, geb. 17. 10. 1936 in Taus, heimatzust. nach Bischofteinitz, wohnh. gew. Pisek, Prager Str. 67,
113. Zwetschkenbaum geb. Löwith, Therese Sara, geb. 9. 8. 1907 in Puelic b. Bischofteinitz, heimatzust. nach Bischofteinitz, wohnh. gew. Pisek, Prager Str. 67.
Prag, den 7. Dezember 1943.
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.
J. A.: Dr. Weinmann, „“„Standartenführer.
geb. 21. 7. 1904 in wohnh. gew.
9
Deutsches Reich
Der Königlich Bulgarische Gesandte in Berlin, Herr Pro⸗ fessor Dr. Slavtscho Sagoroff, hat Berlin am 1. Dezember 1943 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der I. Legationssekretär, Herr Dr. Ivan Zlatin, die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Wirtschaftsteil
Verbreiterung der Handelssortimente durch Kriegsgemeinschaften
Der Pressedienst des Einzelhandels schreibt: Die Entwicklung im deutschen Handel und insbesondere auch im Einzelhandel geht seit längerer Zeit auf eine Zusammenfassung der menschlichen und sachlichen Kräfte hinaus. Der kriegsbedingte Rückgang der Warenzufuhr auf der einen Seite und die Abziehung von Ar⸗ beitskräften zugunsten der unmittelbaren Kriegswirtschaft sind die Ursachen dieser Bewegung, die in der Stillegungsaktion des letzten Sommers einen gewissen Höhepunkt fand. Je mehr der totale Krieg der Entscheidung zusteuert, um so notwendiger ist und bleibt die weitere Herausziehung von Kräften und Energien aus all den Unternehmungen, die nicht unmittelbar für die Kriegs⸗ produktion tätig sind. Daher muß auch der Handel ebenso wie alle übrigen Gruppen der deutschen Wirtschaft mit einem weite⸗ ren Abzug von Arbeitskräften rechnen. Auf der anderen Seite nähert sich diese Entwicklung einmal einem Punkt, an dem die Frage zu prüfen ist, inwieweit ein Minimum an Handelsbetrie⸗ ben notwendigerweise bestehen bleiben muß, um die dringendste Bedarfsdeckung des Volkes sicherzustellen. Für den Einzelhandel ergibt sich die Notwendigkeit der Bildung möglichst breiter Sorti⸗ mente; auf diese Weise lassen sich sowohl im Bereich der Waren⸗ zufuhr Vereinfachungen und Ersparnisse erzielen, wie auch da⸗ durch die Konsumenten günstigere Möglichkeiten für die Besor⸗ gung ihres Bedarfs erhalten. Der Weg zum Handel in breiteren Sortimenten wurde bereits seit langem mit Erfolg durch die Gründung von Kriegsgemeinschaften beschritten. Das ist insbe⸗ sondere durch das Zusammengehen artverwandter Geschäfte mög⸗ lich, wie beispielsweise durch die Zusammenfassung von allge⸗ meinen Lebensmitteln, Tabakwaren, Konfitüren, Gemüse, Fischen, Wild⸗ und Geflügel oder von Textilwaren aller Art, Kurzwaren, Bekleidung und Schuhen: oder auch von Drogen, Papier, Büchern und Bildern. Ferner haben sich Kombinationen von Eisenwaren, Hausrat, Glas, Porzellan, Geschenkartikeln sowie von Möbeln, Radio⸗ und Elektrogeräten bereits bewährt.
Die Form dieser Kriegsgemeinschaften ist verschieden; man spricht von „echten“ und „unechten“ Kriegsgemeinschaften, wobei der letztere Typ sich im wesentlichen auf die Schaffung von Raum⸗ gemeinschaften beschränkt. Während die oben angedeutete Zu⸗ sammenlegung verwandter Warengruppen durchweg günstige Aus⸗ wirkungen zeigte, ist eine Zusammenfassung artgleicher Geschäfte aus pfychologischen Gründen häufig schwierig. Sie kann außer⸗ dem auch nicht der erstrebten Sortimentsverbreiterung dienen. Dagegen hat die Bildung von reinen Raumgemeinschaften häufig zu den notwendigen Ersparnissen an Räumen, Menschen und Be⸗ triebsmitteln geführt. Es braucht nicht betont zu werden, daß die Errichtung von Kriegsgemeinschaften im Handel in jedem Falle nur dann sinnvoll ist, wenn sie menschliche und sachliche Kräfte freimacht und damit den Forderungen des totalen Krie⸗ ges dient. Selbstverständlich bedarf die Bildung solcher Kriegs⸗
emeinschaften der Genehmigung, die ebenfalls nur unter den Gb genannten Voraussetzungen erteilt wird. Es wird sich also auch hier wesentlich darum handeln, daß die Kaufleute durch Initiative und Improvisationsvermögen selbst Wege suchen, um
u Vereinfachungen und Kräfteeinsparung zu kommen. Daß diese Fähigkeit im deutschen Handel besteht, das hat er immer wieder in einem erstaunlichen Ausmaß in den Katastrophenfällen be⸗ wiesen, die durch den Fliegerterror in deutschen Städten hervor⸗
gerufen wurden. Das war im Westen und im Nordwesten des
eiches nicht anders als in der Reichshauptstadt.
Die Bildung von Kriegsgemeinschaften setzt den gleichen Willen voraus, sich über veraltete Voreingenommenheiten und konkurrenz⸗ mäßige Bedenken hinwegzusetzen. Sie verlangt mehr denn je vom Kaufmann die Erkenntnis, daß sein Betrieb im Kriege für die erfolgreiche Beendigung des Kampfes im Bereich der inneren Front von entscheidender Bedeutung ist. Es mag bei dem einen oder anderen die Erwägung kommen, daß es einfacher und be⸗ quemer sei, vor den Schwierigkeiten der Gegenwart zu kapitulieren
und den Laden zu schließen, um ihn unter ruhigeren und besseren “ 8 1.“ “
lichkeit gegeben sein.
Voraussetzungen wieder zu eröffnen. Solche Gedankengänge dürfen heute keinen Raum haben. Der Kaufmann erfüllt seine Pflicht an der Versorgungsfront mit der gleichen Gewissenhaftig⸗ keit und der gleichen Opferbereitschaft, mit der der Soldat an der Front sein Leben einsetzt. Bei allen Maßnahmen, die der Handel heute trifft, ist eine unabdingbare Voraussetzung ent⸗ scheidend; er muß seine Versorgungsaufgabe mit dem aller⸗ geringsten Aufwand an Menschen, Räumen und Betriebsuitteln erfüllen; und wenn ihm die Staatsführung bei der Auswahl der Mittel, die zu diesem Ziel führen, einen weiten Spielraum läßt, so liegt darin zugleich ein starker Beweis des Zutrauens in seine Findigkeit und Beweglichkeit wie auch in seinem unbedingten Willen, seinen Beitrag zum Enderfolg zu leisten.
“
Arbeitstagung der Reichsgruppe Industrie
Die Reichsgruppe Industrie hatte in diesen Tagen die Industrie⸗ abteilungen aller Gauwirtschaftskammern zu einer zweitägigen Sitzung nach Salzburg einberufen, auf der aktuelle Fragen aus dem industriellen Gesamtbereich behandelt wurden. In seinem die jetzige Aufgabenstellung der Reichsgruppe Industrie und der Industrieabteilungen umreißenden Vortrag wies der Haupt⸗ geschäftsführer der Reichsgruppe, Dr. Carl Guth, insbesondere auf eine Verstärkung der selbstverantwortlichen Initiativkraft hin. Gerade in dieser Phase des Krieges kommt alles, wie Dr. Guth an zahlreichen Beispielen erhärtete, darauf an, die Schlagkraft der deutschen Industrie zu erhalten und darüber hinaus noch zu vertiefen. Das aber ist stets nur möglich, wenn in den leitenden Männern der Selbstverwaltung der deutschen Wirtschaft die dynamische Selbstverantwortung vorherrscht und die Sofortmaß⸗ nahmen auslöst, die den ungestörten Produktionsgang gewähr⸗ leisten. Der Erhalt der höchstmöglichen industriellen Schlagkraft hängt u. a. jetzt auch von der stärksten Konzentration der Arbeits⸗ gebiete ab und von der Beschränkung auf die kriegswichtige Auf⸗ gabenstellung.
Das Recht auf die Geschäftsbezeichnung bei vorübergehender Geschäftsstillegung 6 Aus einer Reichsgerichtsentscheidung. 8
Der an einer Geschäftsbezeichnung Berechtigte geht seines Rechtes nicht durch jede Unterbrechung des Betriebes verloren; es muß ihm vielmehr bei einer nur vorübergehenden Unter⸗ brechung erhalten bleiben. Andernfalls würde ein anderer die vorübergehende Verlegenheit des zum Gebrauch einer gut ein⸗ geführten und deshalb wertvollen Geschäftsbezeichnung ursprüng⸗ lich Berechtigten dazu benutzen können, sich diese Bezeichnung und damit einen durch fremde Aufwendungen an Arbeit und Geld⸗ mitteln geschaffenen Vermögenswert anzueignen. Die Duldung eines solchen Vorgehens würde — wie die „Reichsgerichtsbriefe“ (11 76/43. — 13. 9. 1943) nach einer neuen Entscheidung des Reichsgerichts ausführen — gesunder Volksanschauung nicht ent⸗ sprechen und mit Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Ver⸗ kehrssitte nicht vereinbar sein. Daraus folgt aber auch, daß der Fortbestand des Rechtes auf eine Geschäftsbezeichnung über die Einstellung des Geschäftsbetriebes hinaus von der Erfüllung be⸗ stimmter Voraussetzungen abhängig ist. Der ursprünglich an der Bezeichnung Berechtigte muß die ernste Absicht haben, den Ge⸗ schäftsbetrieb sobald als möglich wieder unter der Hesercnung aufzunehmen, die Wiederaufnahme muß sachlich möglich sein, und der Sachverhalt darf nicht so liegen, daß es sich in Wahrheit um eine geschäftliche Neugründung handelt. Das Reichsgericht be⸗ tont ausdrücklich, daß unter den jetzigen außergewöhnlichen Ver⸗ hältnissen der Begriff der vorübergehenden Stillegung des Unter⸗ nehmens eine besonders weitherzige Auslegung erfahren muß. Nach vieljährigen vergeblichen Bemühungen z. B. muß für die Wiedereröffnung des Betriebes wenigstens eine greifbare Mög⸗
Wirtschaft des Auslandes
5
Der Würgegriff der USA gegen den britischen Exporthandel Genf, 8. Dezember. Die Londoner „Financial News“ wendet sich mit bitteren Worten gegen die Aeußerung Harry Hopkins, daß Amerika nach Kriegsende der Weltexporteur Nr. 1 werden müsse. Das englische Blatt schreibt, das Problem der britischen Zahlungs⸗
bilanz sei durch diesen Krieg bedeutend schwieriger geworden. Man
habe wesentliche Märkte verloren, brauche in der Wiederaufbau⸗ periode stark überhöhte Einfuhren, besitze nicht mehr die früheren Exportmöglichkeiten und stehe außerdem vor einer Anhäufung blockierter Sterling⸗Guthaben. Wie könne sich aber Englands Wirtschaft erholen, wenn die USA eine so starre Haltung ein⸗ nehmen, wie die Aeußerung von Hopkins zeige. Hindere Amerika die Briten durch eine gewaltige Ausweitung seines Warenexportes und seiner Dienstleistungen, dann dürften sich die Amerikaner nicht wundern, wenn England sich gegen eine solche Expansionspolitik zur Wehr setze. Für Großbritannien komme alles darauf an, seine internationalen Schulden loszuwerden, koste es was es wolle.
N„orwegische Ernährung gesichert Oslo, 7. Dezember. Auf einer Großkundgebung von Nasjonal Samling gab Landwirtschaftsminister Fretheim einen schaftsbericht über die erfolgreiche Tätigkeit des norwegischen Landvolkes. Der Minister behandelte eine Reihe landwirtschaft⸗ licher Fragen und stellte fest, daß die Anbaufläche wiederum ge⸗ stiegen ist. Die Ernährung des Volkes könne als sichergestellt be⸗ trachtet werden. Noch nie seien die staatlichen Kornmagazine so gefüllt gewesen wie das heute der Fall sei. Die Eigenproduktion
Bildung eines Amtes für Altstoffbewirtschaftung in der
8 rumänischen Schwerindustrie
Bukarest, 8. Dezember. Zur Erschließung neuer Versorgungs⸗ quellen der metallverarbeitenden Industrien wurde eine Anzahl von führenden Unternehmen der Schwerindustrie zum Amt für Altstoffbewirtschaftung zusammengeschlossen. Nach dem Vorbild der bereits bestehenden Bewirtschaftungsstellen wird diese neue Einrichtung in Form einer Aktiengesellschaft mit einem Aktien⸗ kapital von 20 Mill. Lei den Auftrag haben, Alteisen und Nicht⸗ eisenmetall zu sammeln, aufzukaufen und zu sichten und nach den
Unternehmen weiterzuverteilen.
Schaffung eines nationalen Arbeitskommissariats in Italien
Rom, 8. Dezember. Unter unmittelbarer Führung des Regie⸗ rungschefs ist durch Gesetzesdekret ein nationales Arbeitskom⸗ missariat geschaffen worden, das die Kontrolle über die Arbeits⸗ bedingungen, die Lohnregelung, den Einsatz und die Verteilung der Arbeitskräfte ausübt. Ferner liegt die gesamte soziale Für⸗ sorge für die Arbeiterschaft im Rahmen der Kontrolltätigkeit des Kommissariats. Gesetzliche Maßnahmen anderer Ministerien, die das gesamte Gebiet der Arbeitsregelung und des Arbeitseinsatzes berühren, bedürfen der vorherigen Zustimmung des nationalen Arbeitskommissariats. Das Kommissariat erteilt den Provinz⸗ regierungschefs sowie den Leitern der Arbeiterverbände die not⸗ wendigen Richtlinien.
Japan und China
China setzt sich mit der Durchführung ihrer Aufgaben allmählich durch, wie der Nankinger Korrespondent der Tokioter Zeitung Mainichi schreibt. habe
verband mit seinen Maßnahmen zum Zwangsaufkauf von Baum⸗ wollgarnen und Baumwolltuch in Schanghai, der bekanntlich zur Abschöpfung der überschüssigen Kapitalien diente, einen uner⸗ warteten Erfolg erzielt. Allerdings würde die Organisation der wirtschaftlichen Kontroll⸗Vereinigung zur bestmöglichen Abstim⸗ mung auf die tatsächlichen Gegebenheiten noch mancherlei Aende⸗ rungen erfahren müssen, zumal gegenwärtig noch lebhafte Erörte⸗ rungen für und gegen die stark zentralisierte Kontrolle des neuen Verbandes im Gange seien. Als Unterorgane wurden bereits 35 Handelsverbände errichtet, die alle chinesischen und japanischen
sollen noch weitere Unterverbände gegründet werden. Jedenfalls
erstrebten geschlossenen Wirtschaftseinheit zwischen den beiden ostasiatischen 18 . 1 Verwirklichung alle noch bestehenden Hemmnisse beseitigt und die Leistungsfähigkeit der Unternehmungen gesteigert werden müsse. Gewisse Umstellungsschwierigkeiten liegen darin begründet, daß Japan die Förderung der Schwerindustrie verfolge, die chinesischen Fähigkeiten sich dagegen mehr der Leichtindustrie zuwenden. Un⸗ verkennbar sei jedoch, daß die gesamte industrielle Organisation
Nanking⸗Chinas immer mehr eine enge Zusammenarbeit mit
Abwicklung der Geschäftstätigkeit unter Ausschaltung unnötigen Wettbewerbs gehöre.
Unlösbare Finanzprobleme Tschunking⸗Chinas
Stockholm, 8. Dezember. Die Zeitschrift China News Week⸗ stellt bei Betrachtung der Finanzprobleme Ischunkings fest, daß die Einnahmeverluste groß seien, da Tschunking⸗China die reich⸗ sten Güter seines Landes an Japan verloren habe und keine brauchbaren Verbindungswege mit der Außenwelt mehr besitze. Das fundamentalste wirtschaftliche Problem sei die ungeheuerliche Preissteigerung.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten London, 8. Dezember. (D. N. B.) 1 Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40 Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,647 %, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. Amsterdam, 8. Dezember. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Pari —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsink —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—. Zürich, 8. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhr. Paris 6,40
22,67 % nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 %⅜,
London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailan Berlin 172,55
Lissabon 17,68, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½ B.
90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb
8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinkt 8,77 „¼
London, 8. Dezember. (D. N. B.) Silber 2 U 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/,—.
Rechen⸗
decke etwa die Hälfte des Getreidebedarfes, während der Rest in großzügiger Weise von Deutschland zur Verfügung gestellt werde.
Richtlinien des Rüstungsbedarfes an die in Frage kommenden
Fortschritte in der Verwirklichung der Wirtschaftseinheit zwischen
Schanghai, 8. Dezember. Die wirtschaftliche Kontrollvereinigung als Hauptorgan einer kontrollierten Planwirtschaft in Nanking⸗
Trotz vieler Schwierigkeiten habe dieser Dach⸗
Kaufleute des gleichen Gewerbezweiges umfassen, und allmählich könne Japans neue China⸗Politik bereits als der Auftakt zu der
Ländern betrachtet werden, zu deren endgültiger 8
Japan erstrebe, wozu auch eine rationelle Arbeitsverteilung und
New York 4,02 ½ — 4,03 ½,
Oslo —,—.
Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 96 ¼, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
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vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur
Fetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer “ am Nande) bervorgehoben werden follen. — Pesriftete Anzeigen müssen sS age voc dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
äge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗
abends
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1943
Inhalt des amtlichen Teiles:
1 “ b 8 Bekanntmachungen des Regierungspräsidenten in Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Deutschen Reichs. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im No⸗ vember 1943. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost über die Liquidation der Kreditgesellschaft der Stadt Lodz in Litzmannstadt und Einlösungsangebot für die Pfandbriefe der Kreditgesellschaft der Stadt Lodz in Litzmannstadt. Anordnung XVII/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Einsparung von Transportleistungen beim Versand von Dachpappe, Isolierpappe und Einlegepappe jeder Art). Vom 9. De⸗ zember 1943. Anordnung Nr. 2 zur Aenderung der Anordnung XIII/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel). Vom 9. Dezember 1943. Anordnung XII/43 der Reichsstelle für Mineralöl. Vom 10. Dezember 1943 (Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen)
Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der Eheleute Leopold Israel Bauer, geb. am 5. Oktober 1819 in Langen / Hessen, zuletzt wohnhaft in Langen / Hessen, und Amalie Sara geb. Hirsch, geb. am 17. November 1825 in Wallerstädten, zuletzt wohnhaft in Frankfurt/ Main, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. b
Darmstadt, den 26. November 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.
Mohr.
8 5
“ Bekanntmachung “ Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der Eheleute Louis Israel Lorch, geb. am 14. Juli 1847 in Lörrach/Baden, und Johanna Sara geb. Mayer, geb. am 4. Januar 1852 in Billesheim, zuletzt wohnhaft in Escholl⸗ brücken, Kreis Darmstadt, Pfungstädter Straße, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. “
Darmstadt, den 2. Dezember 1943 v
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.
Mohr.
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird das ge⸗ samte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen des Juden Emil Israel Gutenstein, geb. am 6. 3. 1890 in Usingen, zuletzt wohnhaft in Darmstadt, Frankfurter St. 15, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Darmstadt, den 7. Dezember 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs⸗ kosten im November 1943
1“ 8 1 E Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens
haltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats November 1943 gegen⸗ über dem Vormonat um 0,5 vH. angezogen. Die Gesamtindex⸗ ziffer stellt sich im November auf 138,2 (1913/14 = 100) gegenüber 137,5 im Oktober. 1
Die Indexziffer für Ernährung hat sich von 131,9 auf 133,1 (+ 0,9 vH.) erhöht. Das beruht hauptsächlich auf dem jahreszeitlichen Anziehen der Preise für Kartoffeln und Obst (Aepfel); außerdem traten um die Monatsmitte die höheren Winterpreise für Frischeier in Kraft. In der Indexziffer für Heizung und Beleuchtung, die von 122,0 auf 122,3 (+ 0,2 vH.) angezogen hat, wirkte sich der Fortfall der Sommerpreis⸗ abschläge aus. Die Indexziffer für Bekleidung hat sich von 179,1 auf 180,0 ( 0,5 vH.) erhöht. Im übrigen sind die Indexziffern für „Verschiedenes“ (150,6) und für Wohnung (121,2) gleichgeblieben. 1b Berlin, den 8. Dezember 1943.
Statistisches Reichsamt.
der Haupttreuhandstelle Ost über die Liquidation der Kredit⸗ gesellschaft der Stadt Lodz in Litzmannstadt und Einlösungs⸗ angebot für die Pfandbriefe der Kreditgesellschaft der Stadt Lodz in Litzmannstadt
Auf Grund der Verordnung über die Behandlung von Ver mögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17. September 1940 (RGBl. I S. 1270) und der Schul⸗ denabwicklungsverordnung vom 15. August 1941 (RGBl. I S. 516) bestimme ich:
§ 1
Die Kreditgesellschaft der Stadt Lodz wird aufgelöst.
In Anwendung der §§ 14, 24 und 25 der Schuldenabwick⸗ lungsverordnung erfolgt die Befriedigung der Ansprüche deut⸗ scher und ihnen gleich zu behandelnder Gläubiger aus Pfand⸗ briefen und bis zum 1. Januar 1943 einschl. fälligen Zinsscheinen nach Maßgabe der in den folgenden Paragraphen angeführten Bedingungen.
Die Regelung der übrigen nach der Schuldenabwicklungs⸗ verordnung bvechenhleiheschen Verpflichtungen bleibt vor⸗ behalten.
§ 2
Begriff des deutschen und ihm gleichgestellten Gläubigers Deutsche und ihnen gleich zu behandelnde Gläubiger sind:
a) deutsche Staatsangehörige (dazu gehöre auch Mitglieder der Deutschen Volksliste Abt. 1—3);
b) deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement;
c) Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren;
d) Angehörige des ehemaligen polnischen Staates nicht⸗ polnischer und nichtdeutscher (z. B. litauischer, tschechischer,
ggsroßrussischer, weißruthenischer, weitcussischer, ukraini⸗ scher, kaukasischer, georgischer) Volkszugehörigkeit mit
Wohnsitz im Großdeutschen Reich;
e) juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen, wenn mindestens die Hälfte der Anteile oder Beteiligungen am 1. September
12939 Personen zu a—d oder Gemeinden oder Ge⸗ meindeverbänden gehörten und die satzungsmäßige Ver⸗ waltung von solchen Personen bzw. von Gemeinden oder Gemeindeverbänden ausgeübt wird.
§ 3 Legitimation
Die im § 2 genannten Gläubiger können sich nur durch folgende Legitimationspapiere ausweisen: zu a) Deutscher Reisepaß oder Kennkarte des Deutschen
Reiches oder Ausweis der Deutschen Volksliste (an
Stelle des Ausweises der Deutschen Volksliste genügt
auch ein Vorbescheid der Deutschen Volksliste, daß die
Eintragung in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder
Einbürgerungsurkunde (Umsiedler);
Einbürgerungsurkunde der Regierung des General⸗
gouvernements (auch amtlich beglaubigte Abschrift)
oder
Bescheinigung des zuständigen Kreis⸗ oder Stadt⸗
hauptmanns;
Bescheinigung über die Protektoratszugehörigkeit,
ausgestellt von der zuständigen Landes⸗ oder Bezirks⸗
behörde des Protektorats;
1. eine Bescheinigung des zuständigen Landrats oder Oberbürgermeisters über ihre nichtpolnische Volks⸗ zugehörigkeit (vgl. Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. November 1940, DBliV. S. 2111, und Ergänzungserlaß des Reichsministers des Innern vom 21. Mai 1941, MBliV. S. 969).
und
2. eine Bescheinigung des zuständigen SD⸗Leitab⸗ schnittes darüber, daß sie sich nicht aktiv deutsch⸗ feindlich betätigt haben;
Beliebiger Ausweis gemäß den Umständen des
Einzelfalles, notfalls Bescheinigung der zuständigen
Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaften
Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsver⸗
bandes. § 4
Altbesitz Der Berechtigte hat nachzuweisen, daß er am 1. September
1939 Eigentümer (Altbesitzer) des Pfandbriefes bzw. des
Zinsscheines war oder daß er das einzulösende Papier von einem gleichfalls berechtigten Altbesitzer erworben hat. Im Falle des Erwerbs durch Einzelrechtsnachfolge kann der Be⸗ rechtigte seine Ansprüche nur gemeinsam mit dem Altbesitzer geltend machen. Der Nachweis des Altbesitzes soll durch bank⸗ mäßige Belege oder andere geeignete Urkunden geführt werden. § 5
Höhe und Art der Einlösung
Die Pfandbriefe und die bis zum 1. Januar 1943 ein⸗ schließlich fälligen Zinsscheine werden zum Nennwert eingelöst unter Umrechnung von
Die Einlösung erfolgt:
a) für die nach unten auf volle Rℳ 100,— abgerundeten Pfandbrief⸗ und Zinsscheinbeträge durch Hingabe von Stücken der von der Deutschen Girozentrale — Deutsche Kommunalbank — Berlin ausgegebenen 4 %igen Deutschen Kommunalanleihe von 1942, Ausgabe 18 angerechnet zum Kurse von 102,5 % mit Zinslauf ab 1. Oktober 19413, d. h. mit Zinsscheinen fällig am 1. April 1944 ff. und Erneuerungsscheinen,
b) für Beträge unter F.ℳ 100,— in Bargeld.
Zu a) und b): Die Zinsen auf Pfandbriefbeträge
für die Zeit ab 1. Januar 1943 werden pauschal mit 3 % abgegolten, und zwar runde Hundertbeträge wie a), Beträge unter R.ℳ 100,— in bar.
Wenn Rubel⸗Pfandbriefe und Rubel⸗Pfandbriefe mit
Uederdruck Polenmark eingereicht werden, so werden diese zunächst unter Anwendung der Aufwertungsverordnung des Staatspräsidenten der ehemaligen polnischen Republik vom 14. Mai 1924 in Zloty umgerechnet.
1“ 8 6 Einlösungsverfahren
Einlösungsanträge sind bis zum 31. März 1944 zu richten an folgende Anschrift:
Der Generalabwickler für die von der Haupttreuhandstelle Ost beschlagnahmten Kreditinstitute im Reg.⸗Bez. Litzmannstadt Litzmannstadt, König⸗Heinrich⸗Str. 24. Einlösungsanträge, die später eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt; die Forderungen erlöschen gemäß § 10 der Schuldenabwicklungsverordnung vom 15. August 1941. Für die Anträge sind Formulare zu benutzen, die bei der
vorstehenden Adresse angefordert werden können.
Dem Antrage sind beizufügen:
a) die Legitimationsurkunde gemäß § 3 im Original. Statt
des Originals kann auch eine amtliche Bescheinigung
6. B. eines Notars oder einer Polizeibehörde) über die
stattgehabte Vorlage des Originals eingesandt werden.
Die Einreichung einer anderen als der oben bezeichneten Legitimationsurkunden ist zwecklos;
b) die Urkunden zum Nachweis des Altbesitzes gemäß § 4;
e) die einzulösenden Wertpapiere (Pfandbriefe bzw. bis
1— Januar 1943 einschl. fällige Zinsscheine)h. Mit den
Pfandbriefen sind auch, soweit ausgegeben, die nicht einlös⸗ baren, nach dem 1. Januar 1943 fälligen Zinsscheine so⸗ wie die Erneuerungsscheine einzureichen.
Dem Antragsteller wird die Original⸗Legitimationsurkunde zu a sowie eine Quittung über die Einlieferung der Pfand⸗ briefe und Zinsscheine alsbald zugehen. Die Ausfolgung des Einlösungsgegenwertes gemäß § 5 erfolgt baldmöglichst nach Prüfung der Unterlagen.
§ 7
Mit Pfandbriefen der Kreditgesellschaft der Stadt Lodz können Verpflichtungen gegenüber der Kreditgesellschaft der Stadt Lodz nicht mehr zurückgezahlt werden (vgl. § 6 der Ver⸗ ordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhält⸗ nissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ost⸗ gebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland so⸗ wie über den Zahlungsverkehr vom 14. Juni 1940, RGBl. I. S. 873). Ausnahmegenehmigungen finden nicht mehr statt.
Berlin, den 15. November 1943.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Haupttreuhandstelle Ost. Dr. Winkler.
Anordnung Nr. XVII/4
der Reichsstelle „Chemie“ (Einsparung von Transportleistungen beim Versand von Dachpappe, Isolierpappe und Einlegepappe jeder Art)
Vom 9. Dezember 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deuescher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 92 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichsministers für Rüstung und Produktion
angeordnet: 8 8