Reichs⸗
289 vom 10. Dezember 1943.
und Staatsanzeiger Nr.
§ 1
v soli Fi jeder Art darf Zsolierpappe und Einlegepappe jeder G “ ehienenbahn oder Landstraßen) nicht 300 km versandt werden.
Dachpappe auf dem Landwege ( bahn über eine Entfernung von mehr als
2
snahmen von den Vorschriften des § 1 kann in beson⸗ begründeten Einzelfällen die Fachgruppe ücht en. industrie der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie Fenn auftragte Stelle des Reichsbeauftragten für 3 Berlin NW 21, Alt M abit 83 c, zulassen.
Anordnung werden nach
diese Zuwiderhandlungen gegen dies 8 Warenverkehr
den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung bestraft. 8 84
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1944 in Kraft. Sie gilt 22 in den eiggegliederten stgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 9. Dezember 1943.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Anuordnung Nr. 2 2 8 ur Aenderung der Anordnung XIII/43 der Reichsstelle 3Chemie“ (Absatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel)
Vom 9. Dezember 1943
Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der 11. Dezember 19 12 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 18
In § 1 Absatz 2 der Anordnung XIII/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel) in der Fassung der Aenderungsanordnung vom 25. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsan⸗ zeiger Nr. 225 vom 27. September 1943) treten an die Stelle der Worte „15. Dezember 19430 die Worte „1. Februar 1944“.
Auf Fassung vom
Diese Anor nung tritt am 15. Dezember 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Loth⸗ ringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 9. Dezember 1943.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
18
Anordnung XII/43 der Reichsstelle für Mineralö
Vom 10. Dezember 1943 (Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen)
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 29. August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vier⸗ jahresplan — Planungsamt — angeorbnet: 6
8 1
Im Zuständigkeitsbereich der Reichsstelle für Mineralöl
werden zu Bewirtschaftungsstellen im Sinne des § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Warenverkehr bestimmt:
1. Die Schmierstoffgemeinschaft, Hamburg 36, Neuer Jung⸗ fernstieg 21, für den Absatz von Schmierstoffen im Sinne der Anordnung 11/43 der Reichsstelle für Mineralöl vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 303 vom 28. Dezember 1942).
Die Fachgruppe Mineralöl, Berlin⸗Halensee, Kurfürsten⸗ damm 74, für den Absatz von Petroleum sowie von Spezial⸗ und Testbenzin.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Benzolerzeuger, Bochum, Wittener Str. 45, für den Absatz von technischen Benzolen im Sinne der Anordnung V/43 der Reichsstelle für Mineralöl vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 303 vom 28. De⸗ zember 1942).
Die Arbeitsgemeinschaft Verteilung der Steinkohlenteer⸗ erzeugnisse, Bochum, Wittener Str. 45, für den Absatz der bei der Herstellung, Entwässerung und Destillation von Steinkohlenrohteer gewonnenen Erzeugnisse (insbe⸗ sondere Steinkohlenteerpech und Steinkohlenteeröl), soweit sie der Zuständigkeit der Reichsstelle für Mineralöl unter⸗
(1) Die in § 1 genannten Bewirtschaftungsstellen werden ermächtigt: 1 1. Den Absatz jeweils nach besonderen Weisungen des Reichsbeauftragten zu lenken. 2. Herstellern und Verteilern die Veräußerung an bestimmte Abnehmer, die ihnen die Bewirtschaftungsstelle zuweist oder die Belieferung von bestimmten Lagern aus vorzu⸗ chreiben.
recht gemäß § 15 der genannten Verordnung werden von Reichsbeauftragten selbst wahrgenommen. 8
§ 6 8 den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstellen
₰
Mittel sind von den jeweiligen Organisationen
§ 7
Leiter der Bewirtschaftungsstellen sind von dem
§ 3 1
ie den Bewirtschaftungsstellen erteilten Ermächti⸗
“ auch Rüter er denjenigen Herstellern und
Verteilern, die nicht Mitglieder der zu Bewirtschaftungsstellen eingesetzten Organisationen sind.
(2) Die Bewirtschaftungsstellen sind berechtigt und auf Ver⸗ langen des Reichsbeauftragten verpflichtet, den Kreis der Betroffenen jeweils ausdrücklich Ena schräne (1) Die Bewirtschaftungsstellen führen in Angelegenheiten der Bewirtschaftung hinter ihrem Namen den Zusatz Lals Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Mineralöl 8 (2) Die Bewirtschaftungsstellen un erliege den Weisungen des Reichsbeauftragten.
(1) Die von den Bewirtschaftungsstellen zu erlassenden An⸗ ordnungen werden als Anweisungen bezeichnet. Sie bedürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten, es sei denn, daß es ich um Einzelanweisungen handelt.
(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die 8§ 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1937 RGBl. I S. 1133).
d (3) Soweit die J.wirtschaftungsstellen auf Grund ihrer Er⸗ mächtigung nach § 2 dieser Anordnung tätig werden, gelten die §§ 10 — 15 und 17 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr für die von ihnen geforderten Auskünfte und erlassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen 8 die Anweisungen der Bewirtschaftungsstellen und die sonstigen von ihnen in ihrem Aufgabenbereich erlassenen Vorschriften werden nach den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den
Warenverkehr bestraft. (4) Das Antragsrecht gemäß §
Die für erforderlichen aufzubringen.
1) Die Kcs Bea seraten, die übrigen in den Bewirtschaftungsstellen
tätigen Personen von ihrem Leiter auf die gewissenhafte Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.
(2) Die Vorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 der Verordnung über den Warenverkehr finden auf die nach Abs. 1 ver⸗ pflichteten Personen sinngemäß Anwendung.
§ 8 tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 10. Dezember 1943.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. M. d. F. d. G. b.: Dr. Mojert.
Nichtamtliches
“ Deutsches Reich
Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr T. M. Kivi⸗ mäki, hat Berlin am 1. Dezember d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Edvin Lund⸗ ström die Geschäfte der Gesandtschaft.
Diese Anordnung
14 und das Ordnungsstraf⸗
Wirtschaftsteil
Fremdenverkehrsbetrieben“. 1 auf, daß eit der Durchführung des ersten 3 in 1 ä S etriebswirtschaftliche Probleme höchster Aktualität auf⸗ traten, so daß an Stelle einer reinen⸗ Wiederholung des ersten Lehrganges eine Verbindung zwischen den Aufgaben dieses Lehr⸗ ganges und den aktuellen Problemen angebracht schien. Ueber die Entwicklung der aktuellen Fragen führte er u. a. aus, daß die Leitsätze der KWVO. im Laufe des Krieges eine Sonderentwick⸗ lung auslösten. Verstärkt durch die in Dauer und Auswirkung des Krieges begründeten Ereignisse (Beschlagnahmungen, Kriegs⸗ schäden). Während bei der Durchführung des § 22 KWVO. bei der Industrie eine feinentwickelte Kostenrechnung schon ange⸗ wandt wurde, fehlte es im Fremdenverkehr an allen Grundlagen. So war die Frage der Ermittlung des angemessenen Gewinnes für die Fremdenverkehrsbetriebe ein völlig ungeklärtes Problem, erschwert durch die Möglichkeit, für die Industrie entwickelte Methoden zu übernehmen. Noch 1941 dachte niemand daran, welche Bedeutung die Kostenrechnung für die überwiegende Mehr⸗ zahl der Fremdenverkehrsbetriebe haben würde. Bei den späteren Verhandlungen erwiesen sich die vom Institut für Betriebswirt⸗ schaft des Fremdenverkehrs begonnenen Arbeiten als besonders
wertvoll. .
Nach diesen einleitenden Ansprachen begann der eigentliche Lehrgang zunächst mit einer eingehenden Darlegung der Grund⸗ lagen der Beherbergungsbetriebe von Dr. Falk. Der Nachmittag brachte zwei weitere Vorträge des gleichen Referenten über das Betriebsanlagevermögen der Beherbergungsbetriebe und für die Betriebsanlagekosten, während Professor Dr. Thoms über Technit und Anwendung der Aequivalenzziffernrechnung sprach. Der Se tag bringt zunächst einen 8S interessanten Vortrag des Ge⸗ schäftsführers der Wirtschaftsgruppe Beherbergungsgewerbe⸗Ber⸗ lin, Dr. M. Hoffmann, über die Vergütungen und Entschädigun⸗ gen nach dem Reichsleistungsgesetz, anschließend die Schluß⸗ ansprache von Professor Dr. Thoms über Betriebswirtschaftslehre und Praxis. Der Sonnabend ist praktischen Uebungen und der
Aussprache gewidmet.
Eingangs verwies er dar⸗
nung in 3 8 Lehrgangs im Mai
Kriegsbedingte Kostenrechnung
in Beherbergungsbetrieben XX“ Am Donnerstag wurde in Frankfurt a. M. ein zweiter Lehr⸗ gang des Instituts für Betriebswirtschaft des Fremdenverkehrs an 8 Universität Heidelberg (Außenstelle der Hermann⸗Esser⸗ Forschungsgemeinschaft) über die Kostenrechnung in Beherber⸗ gungsbetrieben begonnen, der insbesondere die kriegsbedingten Forderungen berücksichtigt. Der Leiter des Forschungsbeirates des Instituts, Hotelier Fritz Gabl er⸗Heid elberg, konnte etwa 100 Lehrgangteilnehmer begrüßen. Die Kostenrechnung sei — wie Gabler hierbei ausführte — heute von besonderer Be⸗ deutung angesichts der zunehmenden Inanspruchnahme ganzer Beherbergungsbetriebe durch militärische Stellen und soziale Trä⸗ ger. Wenn man auch daran festhalte, daß bei Errechnung der Vergütungen durch die Bedarfsstellen möglichst die Preisrechnung zugrunde gelegt werde, so werde durch den neuerlichen Abschlag gemäß Runderlaß vom 25. 6. 1943 von 20 % bezw. 30 %% vom 7 Monat der Inanspruchnahme an die Vergütungserrechnung nach Kostenrechnung gefordert werden. .
Der Lehrgang werde deshalb vor allem auf die Kostenarten⸗ rechnung abgestellt sein, wobei das wichtigste Problem die Er⸗ rechnung des Wertes der Betriebsanlagen sei, aus denen die Betriebsanlagekosten zu ermitteln sind. Da der Mangel einer Anlagebuchführung in fast allen Betrieben dazu zwinge, auf Schätzungen und Hilfswerte bei Ermittlung der Werte der Grund⸗ stücke, Gebäude und Einrichtungen zurückzugreifen, die hieraus zu errechnenden Kosten aber einen Hauplteil der Gesamtkosten dar⸗ stellen, die nach der Kostenrechnung im Reichsleistungsgesetz ver⸗ gütet werden müssen, bedürfe es noch weiterer Untersuchungen des Instituts bis zur endgültigen Lösung. Von besonderer Be⸗ deutung werde auch die Berechnung der Nutzungsschäden im Bei⸗ hilfeverfahren nach dem Kriegssachschädenrecht. Da der total⸗ geschädigte Hotelbetrieb durch seine Ortgebundenheit endgültig aus dem Fremdenverkehr ausscheide, sei ein auf 1000 Rℳ monat⸗ lich beschränkter Unternehmerlohn keine befriedigende Lösung für die entgangenen Einnahmen. Man erstrebe daher eine Sonder⸗ regelung, die der Betriebs⸗ und Kapitalstruktur gerecht werde.
Der Leiter des Instituts, Professor Dr. Thoms ging dann auf die Bedeutung der Kostenrechnung für die Kriegswirtschaft der Beherbungsbetriebe ein. Er erläuterte den Begriff „Kosten⸗ rechnung“ an sich. Unter Kosten sei bei den „betriebswirtschaft⸗ lichen Arbeiten“ der Arbeitseinsatz, ausgedrückt in Geld, zu ver⸗ stehen. Die Kostenrechnung sei von zentraler Bedeutung für alle Probleme, vor allem der Kriegszeit, für Gewinnab chöpfung, Kriegsschäden usw. Eine Verfeinerung der Kostenrechnung be⸗ deute Verbesserungen der Betriebsbeurteilung, der Betriebs⸗ führung und damit auch der
18
Fragen der gewerblichen Wirtschaft im Generalgouvernement
rakau, 8. Dezember. In einer Besprechung der Hauptgruppe Wirtschaft und Verkehr der Zentralkammer und der Distriktskammern für die Gesamtwirtschaft im Generalgouver⸗ nement wurden die zur Zeit wichtigsten Fragen der Füdesertenlee Fertigung behandelt. Der Geschäftsführer der Hauptgruppe a. einen Ueberblick über die an der Lenkung der Industrie des Ge⸗ neralgouvernements beteiligten Stellen und deren Aasgc. Ja der fachlichen Gliederung der Gruppe und deren bezirkli hen Untergliederungen⸗ stehen heute schlagkräftige Organe zur Fl⸗ fügung, deren sich schon jetzt zahlreiche Behörden und Träger 8 Selbstverwaltungsorgane bedienen. Die zunehmende . tung der Industrie des Generalgouvernements in die Kriea 2 produktion und die Abschaltung kriegsunwichtiger Ferti ungen, Rationalisierung und Leistungssteigerung der Vetrieve, ereini⸗ gung des Produktionsprogramms, Ordnung des 8 echnungs⸗ wesens, Ausbildung des Facharbeiternachwuchses, srzeh in⸗ der Bewirtschaftung von Roh⸗ und Hilfsstoffen sind u. a. 688 gaben der Industrieorganisation, denen sie sich mit wachsen 8. Erfolg widmen. Anschließend erstatteten die Geschäftsführer er einzelnen Wirtschaftsgruppen sowie der Gruppe Industrie in den Distriktskammern Bericht über die bisher geleistete Arbeit.
Wettbewerbskraft, denn wenn auch die Wettbewerbsverhältnisse im Kriege überdeckt seien, so seien sie doch im Grunde gegeben. Der Betrieb brauche eine vollständige und systematische Uebersicht der vollzogenen Betriebsarbeiten. Eine Gesamtkostenrechnung sei praktisch Ausgangspunkt aller Ar⸗ beiten auf diesem Gebiet. Es genüge heute nicht mehr eine Bilanz allein. Neben der Bilanz müsse die Kostenrechnung stehen. Die Kostenrechnung sei wichtig für den Betriebsführer, aber auch unentbehrlich für die verantwortlichen Leiter der Betriebszweige und deren Mitarbeiter und schließlich auch für den Sachverstän⸗ digen. Dabei müsse man auch zu einer einheitlichen Terminologie gelangen.
Der stellv. Leiter des Instituts, Wirtschaftsprüfer behandelte anschließend das Thema „kriegsbedingte
“ Wirtschaft des Auslandes
“ 1 . 50⸗Millionen⸗Kredit für das spanische Nationalinstitut Privatbanken seit Beendigung des Bürgerkrieges 1,Sa. H.hen 8 für Industrie Die von Jahr zu Jahr mehr ansteigenden S ieFeagi Madrid, 9. Dezember. Die spanischen Cortes werden in einer ein Beweis dafür, daß das Volk EE“ 1 Die der nächsten Sitzungen den eingereichten Gesetzesvorschlag über nationalsyndikalistischer Führung — sind von 64 Milliarden die Gewahrung eines außerordentlichen Kredites für das staat⸗ Wertpapiere rg b “ im Juni d. J. ge⸗ liche Nationalinstitut für Industrie in Höhe von 50 Mill. Peseten Peseten 18 März 4986 auf ite belief en sich “ genannten genehmigen. Die Summe soll wie folgt aufgeteilt werden: stiegen. Die Kusstehenden Fredigchilli 8b- Peseten n die De⸗ 15 Mill. Peseten Kapitalbeteiligung an den Werken zur Her⸗ Zeitpunkten auf 1,84 ng 8.r, eiacben Peseten stellung von Militär⸗ und Transportflugzeugen, 20 Mill. Peseten positenkonten auf 8,6 bzw. 20,77 Wernfe 8 zur Finanzierung einer neuen Aluminiumfabrik und die rest⸗ 8 “ lichen 15 Mill. Peseten als Beitrag zur Kapitalerweiterung der Britische Oelgesellschaften werden USA⸗Filialen spanischen Außenhandelsbank Banca Exterior de Espana. Lissabon, 9. Dezember. In verschiedenen britischen Wirtschafts⸗ zeitschriften werden die großen britischen Oelgesellschaften be⸗ schuldigt, sie spielten mit den amerikanischen Gesellschafen unter der Decke ein verräterisches Spiel Während das Empire mit
Dr. R. Falk Kostenrech⸗
Spanisch⸗schweizerische Handels⸗ und Finanzvereinbarungen
(2) Darüber hinaus werden die in § 1 genannten Bewirt⸗ “ ermächtigt, Prüfungen — insbesondere Be⸗ triebsprüfungen — innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs jeweils nach besonderen Weisungen des Reichsbeauftragten durchzuführen.
(3) Im Rahmen der den Bewirtschaftungsstellen in Absatz 1 und 2 erteilten Ermächtigungen werden ihnen die Befugnisse aus den §§ 1 und 2 der Verordnung über den Warenverkehr übertragen.
allen Mitteln versuche, sich seine eigene im mittleren Orient, gegen den an erikanischen arbeiteten die britischen Großkapitalinteressen insgeheim mit den USA⸗Konzernen zusammen davon werde eines Tages das britische Volk haben.
Aus den Ausführungen der Finanehl titer gebt deutlich daß die bri ischen Oelgesellschaf en im er woht unter 0 schen Einfluß goraten und praktisch den Erdsbesik de⸗ Emvires bereits abgeschrieben helben Sie verwandeln Filialen der großen amerikanischen Monvcsolkonzerne.
Madrid, 9. Dezember. Vor kurzem wurde in Madrid eine Reihe von Vereinbarungen unterzeichnet, die den spanisch⸗schwei⸗ zerischen Warenverkehr vom 1. Oktober 1943 bis 31. März 1944 V und den Transfer von Vermögenserträgnissen für das Jahr 1944 regeln.
Zugriff zu schützen, der Oelindustrie Den Schaden
,
1
Wesentlich gebesserte Lage der spanischen Privatbanken
Madrid, 9. Dezember. Nach den vom Nationalkomitee der spamischen Banken veröffentlichten Daten hat sich die Lage der
Lothringen und in 8 88
Oelreserven, vor allem
Wechsel
Rieichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.
1 8
289 vom 10. Dezember 1943. S. 3
Vor einer Auflockerung der Papierkontingentierung in der Schweiz
Zürich, 9. Dezember. In der Schweizerischen Buchdrucker⸗ Zeitung wird auf die veränderte Lage am apiermarkt hin⸗ ewiesen. Noch im vergangenen Sommer sei die Nachfrage nach fast allen Papiersorten überdurchschnittlich groß gewesen. Seit den letzten Monaten mußten jedoch verschiedene Papierfabriken infolge mangelnder Nachfrage ihren Betrieb einschränken, da der Käufer heute seine Vorräte nicht mehr ergänzen oder gar ver⸗ größern wolle. Deshalb konnte in der letzten Zeit jeder Papier⸗ bedarf gedeckt werden, und es machte keine Schwierigkeiten mehr, wie früher normale Lieferfristen einzuhalten. Die Schweizerische Buchdrucker⸗Zeitung wirft deshalb die Frage auf, ob es nicht zeitgemäß wäre, die Papierkontingentierung aufzuheben. Wenn dies nicht erfolgen werde, sei damit zu rechnen, daß eine Auf⸗ lockerung bei der Kontingentierung durch Erhöhung des Kontin⸗
entssatzes, wie dies bereits beim Zeitungspapier erfolgte, statt⸗ G werde. Da die festen Kosten bei der Papierproduktion außerordentlich groß seien, würde sich bei nicht vollkommener Aus⸗ nutzung der Produktionskapazität auch die Fabrikation stark ver⸗ teuern. Es wäre daher wünschenswert, sich nach den Gesamt⸗ interessen der Papierwirtschaft zu richten und nicht die Läger rücksichtslos abzubauen.
Die Schweiz zweitbester Kunde Schwedens
9. Dezember. Dieser Tage wurde mehrfach in der Presse über die Steigerung des Güteraustausches zwischen der Schweiz und Schweden berichtet. Nach Angaben von schwedi⸗ scher Seite hat sich der Warenaustausch zwischen der Schweiz und Schweden im Laufe des Krieges so entwickelt, daß die Schweiz gegenwärtig den zweiten Platz im Außenhandel Schwedens ein⸗ nimmt und nur noch von Deutschland übertroffen wird. Im Jahre 1942 stellten sich die Umsätze im schweizerisch⸗schwedischen Handels⸗ verkehr auf 184 Mill. Kr. oder 6 % der gesamten schwedischen Außenhandelsumsätze, wovon 91 Mill. Kr. auf die Einfuhr aus der Schweiz und 93 Mill. Kr. auf die schwedische Ausfuhr nach der Schweiz entfielen. In den ersten neun Monaten 1943 ist der Warenaustausch weiter auf 160 Mill. Kr. oder 7 % der gesamten Umsätze angestiegen, und zwar 75 Mill. Kr. in der schwedischen Einfuhr und 85 Mill. Kr. in der schwedischen Ausfuhr. Allerdings ist dabei infolge der gestiegenen Preise zu berücksichtigen, daß die mengenmäßigen Umsätze nicht so stark gestiegen sein können. Bei der Ausfuhr nach der Schweiz stehen die schwedischen Standard⸗ Exportwaren, vor allem Zellstoff, Papier, Eisen und Stahl sowie Werkzeuge und Maschinen an der Spitze. Die Einfuhr aus der Schweiz ist dagegen entsprechend der weitgehenden Spezialisierung der schweizerischen Industrie sehr mannigfaltig. Außer verschie⸗ denen Landwirtschaftserzeugnissen, wie Käse und Aepfeln, setzt sich der Import aus der Schweiz hauptsächlich aus Chemikalien und Pharmazeutika, Textilwaren, Kunstseide und Geweben, Alumi⸗ niumfabrikaten, verschiedenen Arten von Maschinen und Spezial⸗ instrumenten sowie Uhren zusammen. Für diese Warengruppen sind die jährlichen Einfuhrwerte fortgesetzt gestiegen.
Zürich,
Schweizer
Hemmungslose Bodenspekulation in den USA. — Folgen der
wachsenden Inflationsgefahr
Stockholm, 9. Dezember. Infolge der wachsenden Inflations⸗ gefahr ist über die Vereinigten Staaten eine hemmungslose Bo⸗ denspekulation hereingebrochen. Diese Bodenspekulation wird da⸗ durch gefördert oder erleichtert, daß es keine auch nur einiger⸗ maßen ausreichende Besteuerung für den Gewinn aus Wieder⸗ vertäufen von Boden innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gibt. Die Spekulation hat sich dieses lohnenden Objekts bemächtigt.
Wie aus Dayton berichtet wird, erstreckt sich diese Hochkonjunktur der Bodenspekulation vor allem auf die großen Landwirtschafts⸗
staaten des Mittleren Westens, d. h. auf Jowa, Illinois, Indiana,
Michigan und Wiseonsin. Der Wert des Bodens stieg vom 1. April 1942 bis zum 1. April 1943 um rund 16 %, vom 1. April 1943 bis zum 1. Juli 1943 um 8 %. Seitdem hat sich das Stei⸗ gerungstempo noch erhöht. Die Bodenspekulation hat sowohl den städtischen wie den ländlichen Grundstücksmarkt erfaßt. Der Wert der Farmen in Jowa beispielsweise stieg zwischen dem 1. Juli 1942 und dem 1. Juli 1943 durchschnittlich um 1 % im Monat. Die S Blitter 5899 dies als die größte Steige⸗ rung seit der trügerischen und gefährlichen Hochkonjunktur des Jahres 1919. u““ Interessant ist die Feststellung, daß die Farmer ihre Ueberschüsse aus dem Verkauf von Lebensmitteln in erster Linie zur Hypo⸗
London
thekenlöschung benutzen, im allgemeinen aber kein Land hinzu⸗
kaufen, 1.. der Dauer der jetzigen Konjunktur nicht trauen. Der
größte Teil der in den letzten Jahren verkauften Farmen ist in
den Besitz von Städtern übergegangen, die sich vor einer Infla⸗
tion schützen wollen oder die einfach unter Ausnutzung der Kon⸗
3 durch raschen Wiederverkauf große Gewinne machen ollten.
Südafrika will eigene Handelsmarine schaffen — Fortschreitende Loslösung vom Mutterland
Genf, 8. Dezember. Dem südafrikanischen Parlament liege bei seinem Wiederzusammentritt im kommenden Januar der Plan für Schaffung einer südafrikanischen Handelsflotte vor, meldet die Zeitung „African World“. Komme dieser Gesetzentwurf durch, dann könne Südafrika in Zukunft nicht nur seine Seeleute und Offiziere ausbilden, sondern sie auch ohne Prüfung des britischen Handelsministeriums in Dienst stellen. Hinter diesem Plan⸗ ständen sehr einflußreiche südafrikanische Kreise, die es nach dem Krieg gern sähen, wenn Südafrika über eine eigene Handelsflotte verfüge und sich damit auch in dieser Hinsicht von England un⸗
abhängig mache.
1“
Die Reorganisation des japanischen Großostasienministeriums Tokio, 9. Dezember. „Mai Nishi“ veröffentlicht Einzelheiten über die am 1. Dezember erfolgte Reorganisation des Großost⸗ asienministeriums. Das Ministerium, das bekanntlich am 1. Ok⸗
tober v. J. eröffnet wurde, wird immer mehr ausgebaut, indem
früher selbständige Aemter eingegliedert werden. gab es vier Hauptabteilungen: 1. Allgemeines, 2. Mandschukuo, 3. China, 4. Südsee. Am 1. November d. J. übernahm das Ministerium die Handelsabteilung des aufgelösten Industrie⸗ ministeriums als fünfte Hauptabteilung, in die auch die Teile des aufgelösten Planamtes eingegliedert wurden. Damit stieg die Gesamtzahl der Unterabteilungen auf 31. Am 1. Dezember wurde die Zahl aber auf 26 herabgesetzt. In die allgemeine Haupt⸗ abteilung wurde die Betreuung fremder Studenten eingegliedert, in der Hauptabteilung Mandschukuo erfolgte die Auflösung der Ueberseeabteilung, so daß nur folgende vier Abteilungen erhalten bleiben: Allgemeines, Industrie, landwirtschaftliche Siedlung und
Schulung. In der Hauptabteilung China erfolgte die Auflösung der Abteilungen Kultur und Sondereigentum, so daß nur sechs Abteilungen bleiben: 1. Allgemeines, 2. Verwaltung, 3. Finanzen, 4. Land⸗ und Forstwirtschaft, 5. Handel und Industrie und 6. Verkehr. In der Hauptabteilung Südseegebiete wurden die Abteilungen Unternehmungen und Kultur zu einer Abteilung Verwaltung zusammengelegt. Auch die Abteilungen Finanzen und Verkehr werden künftig zu einer Abteilung Wirtschaft zusammen⸗ gefaßt, während die Abteilungen Politische Angelegenheiten und Industrie unverändert bleiben.
„Von der Handelsabteilung wird berichtet, daß die Einrichtung eines beratenden Organs vorbereitet wird. Leiter dieses Organs wird der Vizeminister im Großostasienministerium. Dieses Organ soll Vorschläge, besonders hinsichtlich des Handelsprogramms und der Preispolitik, machen.
Ursprünglich
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest, 9. Dezember. (D.N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 9. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 —4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 9. Dezember. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.!] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 9. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhr.)] Paris 6,40, 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 %⅞, Berlin 172,55, Lissabon 17,67, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½2 B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 1½, Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
18 8* 8
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Berlust⸗ und Fundsachen,
1. Untersuchungs⸗ und Strassachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
Hffentlicher Anzeiger
London, 9. Dezember. 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
(D.
N. B.)
Silber
Barren
Telegraphische Auszahlung
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Aegypten Kairo) Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ eutt)) . Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen). England (London) Finnland (Helsinki) Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) . Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) Iran (Te eran) Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe)... Kanada (Montreal) Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington). Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗ Sr55́5́0 1“ 8 Schweiz (Zürich, Bern)
(Alexandrien und
Basel un
Serbien (Belgrao)). Slowakei (Preßbuxrg)). Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) Türkei (Istanbul) Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (New York)
p
100
8
1 ägypt. 100 Afgb
1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfund 100 Belga
1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen
10. Dez Geld
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18,79 0,588
39,96
1 engl. Pfund
100 100 100
Frs. Dra
100 100 100 100 100 1 kanad.
Lire
100 Kuna
1 neusee 100
100 Lei
100
100 100 100 100
Frs.
1 Goldp
1 Dollar
Gulden Rials isl. Kr.
Yen
Kronen Escudo
Kronen
serb. slow. Kr. Pesetas
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö
Finnmark
chmen
58,591 Dollar — 4,995 l. PTd. — 56,76 10,19
59,46 57,89 4,995
8,591 23,565
Dinar
1,978 eso 1,199
ember Brief
18,83 0,592 40,04
3,053 52,25
5,07
1,672
132,70 14,61 38,50 10,01 58,711
5,005 56,88 10,21
22. November
18,79 0,588.
132,70 14,59 38,42
9,99
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56,76
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58,01 5,005 8,609
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Ausländische
England, Aegypten, Südafrikanische Unio. . Frankreich Australien, Neuseelad.. Britisch⸗Indien Kanada
Vereinigte Staaten von Ameriia Brasilienn .
Geld 9,89
4,995 7,912
74,18
2,098 2,498
0 130
Geldsorten und Banknoten
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Brief 9,91
5,005 7,928
74,32
2,102 2,502
0,132
Sovereigns 20⸗Francs⸗Stücke Gold⸗Dollars Aegyptische
Amerikanische: 1000—5 Dollar
Argentinische Australische
Bulgarische: darunter Dänische: große 10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter Fianee 111““ ranzösische. Holländishhehee. 8 Italienische: große . 10 Lire Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 500 Lei ..... ....... 4* Schwedische: große 50 Kronen und darunter. Schweizer: große 4 100 Frs. und darunter. Serbische Slowakische: 20 Kronen und darunter 8 Südafrikanische Union Türkische Ungarische: 100 Pengö darunter
2 und 1 Dollar
ürererrerereeeee
Belgischaea. EI“ “ Brasilianische Britisch⸗Indische
500 Lewa und
1000
Lei
und
Notiz für
1 St ägypt.
Dollar
Dollar
Pap.⸗Peso austr. Pfd 100 Belgas
1 Cruzei
100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. Finnmark Frs.
100 100 100 100 100 1 kanad. 100 100
100 100 100 100 100 100
Gul
Lei
Frs. Frs.
100
Lire Lire
Kuna Kronen
Kronen Kronen serb. Dinar slow. Kr.
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Pengö
Geld 20,38 16,16
4,185
4,39
üch Pfd 0,44 2,44 989,92 ro 0,08 22,95
3,07 52,10
5,055 4,99 132,70 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89
den
Dollar
1,66 59,40 57,83 57,88
4,99
8,58 4,39 1,91
60,78
10. Dezember
Brief 20,46
16,22
4,205
4,41
22. Nov Geld 20,38 16,16 4,185
4,39
vg
2,46 40,08
3
0,09 23,05
8,09
52,30
5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,0 1 57,11
1,68 59,64
58,07 58,07
5,055 4,99 132,70 9,98 0 9,98 0,99 4,99 56,89
1,66
5,01
8,62
4,41
1,93
61,02
ember
Brief 20,46 16,22 4,205
4,41
5,075 5,01 132,70 10,02
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
11. Genoffenschaften,
10. Gefellschaften m. b. H.,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
15. Verschiebene Bekanntmachungen.
Aufgebotstermin ist
3. Aufgebote [26723] —
F 152/1943. Aufgebot. Auf Antrag des Otto Wunsch in Bremen, Bayern⸗ bhaße Nr. 131, vertreten durch seine Ehefrau, daselbst wohnhaft, wird der
Amtsgerichtsgebäude Zimmer 70.
Wechsel für kraftlos erklärt werden. Sonnabend, 17. Juni 1944, vormittags 9 Uhr, im in
Sonneberg, den 27. November 1943. Amtsgericht. Abteilung 2.
4, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Feststellung der Nichtigkeit der Ehe, mit dem Antrage, 4A. die zwischen den Parteien am 13. 11. 1472 1929 vor dem Standesbeamten zu 1983 Mainz geschlossene Ehe für nichtig zu 2365 erklären und dem Beklagten die Kosten 3009. des Rechtsstreites aufzuerlegen. Der 4234
der
1672 2014 2417 3141 4518
Sonneberg,
unbekannte Inhaber des auf den Namen des Otto Wunsch ausgestellten und gegenwärtig ein Guthaben. von HRℳ 1000,17 nachweisenden Einlege⸗ buches Nr. 322968 der Sparkasse in Bremen hiermit aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, den 14. Juni 1944, vorm. 9 ½ Uhr, anbe⸗ raumten, im Gerichtshaus hierselbst, Zimmer Nr. 84, stattfindenden Auf⸗ gebotstermin unter Anmeldung seiner Rechte das bezeichnete Einlegebuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird. Die Aufgebots⸗ frist wird auf sechs Monate festgesetzt. Bremen, den 30. November 1943. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[26725] Aufgebot.
gebot zur
eingetragenen
Um., Lange Straße 22.
eaag⸗ sowie Acker, Arbeiter Hermann
ist, wird aufgefordert,
[26451] Aufgebot.
Die Firma Willy Puschner in Gera hat das Aufgebot eines verloren⸗ gegangenen Wechsels beantragt. Der Wechsel war am 28.4. 1930 in Schalkau⸗ von Max Schneider ausgestellt. Der Wechselbetrag von 150 Hℳ, fällig am 28. 6. 1930, zahlbar bei der Vereins⸗ bank in Schalkau, sollte an Max Schnei⸗ der in Schalkau gezahlt werden. Bezoge⸗ ner und Annehmer war Adolf Schmidt in Schalkau. Protest mangels Zahlung ist am 1. 7. 1930 gegen die Vereinsbank 2 in Schalkau im Auftrag des Willy. Puschner in Gera erhoben worden. Der Inhaber des Wechsels wird auf gefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin seine Rechte beim unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden und den vorzulegen, sonst wird der
schließung erfolgen wird.
R. 118/43
ate 7. I.
ihren
klagt gegen⸗ Kaufmann,
Majerowiez,
F. 1. 43. Die Witwe Henriette Ristow gerwitwete Stahnke geborene Schmidt in Strasburg (UÜckermark) hat das Auf⸗ Ausschließung des tümers des im Grundbuch von Stras⸗ burg, Um., Band XVII Blatt 1670 Grundstücks bestehend aus Hofraum mit Garten und Gebäuden das 4 a 34 am groß ist, gemäß § 927 BGB. beantragt. Stahnke, Grundbuch als Eigentümer eingetragen spätestens dem auf den 8. Februar 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls
Strasburg (Uckermarl), 29. 10. 1943. Das Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen
[26727] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Maria Majerowicz geborene Heinin⸗ ger in Mainz⸗Bretzenheim, Schweden⸗ Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Willenbücher in Mainz, Ehemann s
Zloczew, Krs. Sieradz, in Polen, ul.! Die verlosten Aktien sind mit den G
Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ 6448 6960. lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Mainz auf den 29. Februar 1944, 9 Uhr, 714 geladen, mit der Aufforderung, sich 1014 durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ 1277. lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ 1631 vollmächtigten vertreten zu lassen. 2447 Mainz, den 2. Dezember 1943. 2884 Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 3451 4376 4865 5173 5756 6014 6491 6937 7579 8280 8885 9206 9820 10079 10662 10985
753 76 1024 1330 1876
Eigen⸗
Strasburg, 82—8 8 3040
3470 3975 4571 4894 5244 5803 6127 6495
Der im
7. Aktien⸗ gesellschaften
[26746 Wien⸗Pottendorf⸗Wr. Neustädter Bahn.
Gemäß § 25 der Satzung wurden am 1. Dezember 1943 nachstehende Stück 40 Aktien und gemäß dem mit dem Prioritätenkurator abgeschlossenen Vertrag vom 20. Dezember 1940 am sselben nachstehende Stück 493 Ob⸗ ligationen verlost.
Dieselben gelangen u. zw. die Aktien mit dem Betrage von Rℳ 200,— und die Obligationen mit dem Betrage von N.ℳ 192,— ab 3. Januar 1944 bei der Kuponsabteilung der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien, I., Schottengasse 6, zur Rückzahlung. —
Die verlosten Aktien und Obliga⸗ tionen erhält der Einreicher mit dem Aufdruck über die erfolgte Rückzahlung ohne Kuponbogen, die eingezogen und annulliert werden, rückgestellt.
der
in
7602 ’8332 8991 9304 9977 10203
10790
11062
11539 11567 12122 12155 12320 12395 12755 12920 13102 13108 13405 13435 13870 13928 14358 14413 14715 14776 15464
seine Aus⸗
Gerson zuletzt in
2536 2634 3096 347 4207 4595 4922 5396 5876 6155 6584 6999 7003 7658 8403 9071 9383
1682 2086 2434 3152 5018
52 861 1028 1358 1887
1148 1424 1997 2674 3167 3600 4257 4599 4923 5562 5879 6167 6654 7047 7787 8435 9084 9528
22
33
B. Verloste Obligationen: 364 373 436 451 455 631 661 675 691 951 984
893
11 14 21 27 32
1813
5652
3662 4270 4671 4938 5632 5937 6180 6698 7391 8120 8543 9098 9532
winnanteilscheinen Nr. 3 u. ff. der lösungsstelle vorzulegen. Verloste Aktien: 979 1719 2182 2597 3170 5366
1133 1822 52 2285 33 2877 80 3638
5702
920 89 37 30 31 38
1208 1461 2170 2734 3348 3765 4290 4715 4967 5653 5948 6268 6729 7396 8168 8817 91¹² 9648
10001 10006 10018
10287 10862 11072 11697 12167 12406 12939 13222 13445 13957 14526 14812 15534 15985
10469 10867 11253 11888 12208 12488 12981 13266 13597 14000 14593 14983 15623
10492 10882 11316 11960 12289
2501 12996 13337 13694 14102 14687 15042 15628
16095
Ein⸗
1470 1837 2364 2931 4231 6104
43 169 184
1239 1495 2327 2855 3350 3783 4310 4742 5078 5749 5990 6328 6730 7547 8261 8855 9202 9781 10076 10506 1093 11396 12111 12303 12728 13005 13343 13730 14237 14709 15261 15716 16121
16166 16447 16865 17662 17990 18436 18838 19028 19310 19801 20262 20539 20913 21426 21702 22453 22739 22978 23302 23834 24191 24488 24929 25527 25753 26015 26416
27490
28465 28830 29112 29384 29817 30034 30409 30543 30746 31322 31467 31771
Wien, 1.
31500
16210 16553 17231 17691 18270 18519 18881 19032 19366 19849 20295 20573 21004 21436 21718 22461 22754 23078 23646 23906 24225 24496 25136 25536 25758 26173 26420 27154
16227 16562 17250 17776 18283 18549 18892 19131 19371 19884 20305 20842 21028 21472 21852 22523
8920 22841 23177 23761 23964 24267 24504 25345 25573 25760
26222
26665 27394 27528 28093 28373 28765 28897 29287 29521 29851 30102 30452 30608 31051 31346 31637 31859
28042 28343 28705 28844 29256 29394 29850 30080 30439 30557 30852 31337
31784
16235 16637 17275 17798 18414 18590 18936 19153 19381 20011 20316 20844 21218 21496 21964 22530 22855 23201 23801 24021 24280 24554 25360 25623 25768 26291 26704 27399 7812 28192 28407 28784 28939 29303 29707 29885 30303 30479 30610 31053 31348 31670 31866
Dezember 1943.
16391 16791 17406 17840 18426 18778 18943 19236 19572 20041 20337 20875 21260 21584 22066 22581 22928 23210 23804 24117 24465 24561 25444 25698
* —,—,— 25 74 9
26371 26919 27408 27877 28247 28436 28814 28965 29320 29733 29928 30317 30506 30642 31126 31417 31707 31883.
Der Vorstand.
16437 16864 17511 17866 18427 18798 18944 19278 19757 20072 20517 20888 21422 21644 22097 22635 22929 23269 2382
24173 24479 24671 25449 25737 25917 26400 26967 27456 27937 28262 28438 28821 28995 29349 29747 29930 30320 30508 30741 31195 31458 31716
6