Reichs⸗
Josef Doubrava, geb. 23. 1. 1883 in Ober Schlaup⸗
nitz, zuletzt Böhm. Trübau, Schubertgasse 1045, 1 2. Adölf Kienz1, geb. 6. 7. 1892 in Prag, zuletzt Prag I, Obstgasse 7, 3. Fosef geb. 1. 3. 1913 in Buggau, zuletzt Gooretz 28, Bez. Budweis, Friedrich Jetonicky, geb. * S. in Tschaslau, zuletzt Tschaslau, beim Marktplatz 456, 5. u“ 5 reiberg, geb. 3. 4. 1907 in Kladno, zuletzt Winarschitz bei Schlan 343, ““ Ladislav Hanus, geb. 3. 6. 1890 in Policka, zuletzt Prag⸗Oberreuth, zu den Hainbuchen 3,V 8 Zdenek Slosar, ges . 1906 in Horschowitz, zuletzt Horschowitz, Tyrschgasse 635, 1 ZJosef Bufka, geb. 28. 4. 1905 in Pustlitz, zuletzt Pustlitz 11, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichs⸗ protektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Reichs⸗
protektor in Prag III., Drakitzplatz 7n, zu melden. Prag, den 6. Dezember 1943. Geh⸗ ime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Anordnung Nr. 2 zur Aenderung der Anordnung IX/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für phosphorsäurehaltige Düngemittel) Vom 11. Dezember 1943 .“ Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fasgung vom 11. Dezember 1942 (R.Bl. I S. 686) in Ver⸗ 1
ndung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur vom
Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs
und Staatsanzeiger Nr. 290 vom 11. Dezember
1943. S. 2
18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des General⸗ bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet:
In § 1 Absatz 2 der Anordnung IX/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für phosphorsäurehaltige Dünge⸗ mittel) in der Fassung der Aenderungsanordnung vom 30. Oktober 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 255 vom 1. November 1943) treten an die Stelle der Worte „15. Dezember 1943“ die Worte „bis auf weiteres“.
II
Diese Anordnung tritt am 15. Dezember 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg so⸗ wie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 11. Dezember 1943.
“ Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Nichtamtliches
Deutsches Reich Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 2. Dezember d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Post als Geschäftsträger a. i. die Geschäfte der Gesandt⸗ schaft.
Wirtschaftsteil
Vergütung und Entschädigung nach dem Reichsleistungsgesetz
Am zweiten Tag des 2. Lehrganges für kriegsbedingte Kosten⸗ rechnung in Beherbergungsbetrieben (veranstaltet vom Institut für Betriebswirtschaft des Fremdenverkehrs an der Universität Heidelberg, Außenstelle der Hermann⸗Esser⸗Forschungsgemein⸗ schaft), der diesmal in Frankfurt durchgeführt wird, sprach der Geschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Beherbergungsgewerbe, Dr. M. Hoffmann, Berlin, über „Vergütung und Entschädigung nach dem Reichsleistungsgesetz“.
Dr. Hoffmann gab eingangs einen kurzen historischen Ueber⸗ blick, in dem er u. a. bemerkte, daß bereits im Mittelalter ein⸗ zelne Städte von dem bis damals üblichen Prinzip der Entschä⸗ V
igungslosigkeit bei Einquartierung und Inanspruchnahme im Kriege abgewichen und gewisse Entschädigungen gewährt haben, und daß mit dem preußischen Einquartierungsgesetz von 1864 dieses Prinzip verankert wurde. Während dieses Gesetz nur ge⸗ ringe und dazu je nach Rang des Militärs gestaffelte Entschädi⸗ gungen vorsah, entsprach das Reichsleistungsgesetz vom 1. Sep⸗ tember 1939 der nationalsozialistischen Auffassung, daß nicht der einzelne, sondern die Allgemeinheit die Last der militärischen In⸗ anspruchnahme zu tragen habe. Zwar besagt § 26 RLG. nur, daß die Bedarfsstellen für die Leistungen eine Vergütung zu ge⸗ währen haben, nichts aber über deren Höhe. Die Vorschrift, daß sie in bestimmten Fällen vermindert werden müsse, lasse aber folgern, daß die Vergütung einen vollen Ausgleich für die Leistung des Leistungspflichtigen darzustellen habe. Dr. Hoffmann erläu⸗ terte dann die verschiedenen inzwischen ergangenen Runderlasse, die zum Teil durch die längere Kriegsdauer notwendig waren und kündigte an, das voraussichtlich bis Ende Januar 1944 einige we⸗ sentliche Aenderungen der bisherigen Bestimmungen eingeführt werden, über die er dann im einzelnen referierte. Vor allem wird künftig bei der Festsetzung der Bergütteng die Kostenrechnung, die
Dipl.⸗Kfm. Schmid und Dipl.Kfm. Mühlbeyer, praktische
Beihilfe nach dem Kriegssachschädenrecht) und eine Aussprache.
bisher nur in Sonderfällen zugrunde gelegt wurde, allgemein maß⸗ gebend werden. Eine Neuregelung erfährt auch die Vergütung für Wiederinstandsetzung und das Wiederanlaufen der zur Zeit be⸗ schlagnahmten Beträge. Die Wiederanlaufkosten von 8 ½ % der Gesamtvergütung und die Wiederinstandsetzungskosten von 25 %, zusammen also 33 ¼ % der Gesamtkosten, werden künftig nicht mehr dem zur Leistung Verpflichteten ausgezahlt, sondern der Wirtschaftsgruppe zur Verwaltung und späteren Auszahlung überwiesen angesichts der Unmöglichkeit, während des Krieges schon Instandsetzungsarbeiten durchführen zu können. Bei mili⸗ tärischer Inanspruchnahme ist die Absicht, bei Leistung von Mehr⸗ mahlzeiten eine Erhöhung des Verpflegungssatzes zu erreichen, nicht durchgedrungen, wohl aber kann bei Mehrmalzeiten der Un⸗ kostensat; um 25 % je Mehrmahlzeit heraufgesetzt werden. Die durch Sondererlaß vom 1. November 1940 erfolgte Behandlung bei Kinderlandverschickung wird in die neuen Vorschriften mit⸗ eingebaut werden. Strittig sei noch die Einteilung der Betriebe in Reichspreisgruppen, da gebietlich zu große Unterschiede be⸗ stünden:; andererseits habe sich die bisherige Einteilung nach Ein⸗ topfklassen durchaus bewährt. Im zweiten Teil seiner Ausfüh⸗ rungen befaßte sich der Redner mit der Entschädigung. Auch hier bilde § 26 NLG. die Grundlage. Die Frage einer angemessenen oder vollen Entschädigung werde öfter noch diskutiert; das Reichs⸗ 8 habe aber bisher stets eine volle Entschädigung anerkannt. Heute bestehe Einigkeit darüber, daß bei Sachschäden eine volle Entschädigung zu gewähren ist. Abnützung sei allerdings kein Schaden im Sinne des § 26 RLG. Die Grenzen zwischen normaler militärischer und außergewöhnlicher Abnützung, welch letztere einen Tchasseng th n rechtfertige, seien sehr flüssig und nur im Einzelfall zu entscheiden. Haftpflichtschäden seien voll dem Leistungspflichtigen zu ersetzen. Die neuen Vorschriften werden voraus sichtlich eine Vergütung für die Zeit der Wiederinstand⸗ setzung auf längstens drei Monate begrenzen. Wenn weder eine volle noch eine teilweise oder behelfsmäßige Wiederinstandsetzung erfolgen oder wenn dem Leistungspflichtigen nicht zugemutet wer⸗ den könne, daß der Gegenstand nach einer behelfsmäßigen oder teilweisen Instandsetzung wieder in Benutzung genommen wird, oder daß er bei der ungenügenden Nutzungsmöglichkeit die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile durch anderweitige Be⸗ tätigung ausgleicht, sei die Vergütungsdauer auf 18 Monate zu begrenzen. Dabei dürfe die Entschädigung zwei Drittel der ihm früher zugestandenen Vergütung nicht übersteigen. Abschließend behandelte Dr. Hoffmann noch einige strittige Begriffe, wie die Frage, wer als Bedarfsträger bei Feschlagnahmen anzusehen ist und wer nicht.
Die Ausführungen Dr. Hoffmanns wurden durch zwei Vorträge des stellv. Leiters des Instituts, Dr. Falk⸗Heidelberg, ergänzt, der im einzelnen die Kostenrechnung für nach dem NLG. in An⸗ vruch genommene Betriebe detaillierte und erläuterte.
Der Nachmittag stand im Zeichen des Kriegsschädenrechts. Hier behandelte Dr. Falk zunächst Sach⸗ und Nutzungsschäden der Beherbergungsbetriebe im Kriegsschädenrecht, wobei er von den Rechtsnormen des Kriegsschädenrechts ausging, betriebswirtschaft⸗ liche Fragen in deren Rahmen anschnitt und schließlich im ein⸗ zelnen die dabei zugrunde zu legenden Berechnungen der Kosten
und andere Grundlagen eingehend erörterte. Der theoretische Teil des Lehrgangs wurde schließlich mit einer Schlußansprache von Prof. Dr. Thoms⸗Heidelberg über Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftspraxis abgeschlossen. Der Sonnabend brachte unter Leitung von wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts,
Uebungen, so die Durchführung einer Gesamtkostenrechnung (Be⸗ rechnung für Vergütung nach dem RLG., der Entschädigung und
Erste Generator⸗Arbeitstagung Südost in Preßburg
Bei der Aufgabe, Europas Kraftverkehr und Wirtschaft weit⸗ gehend von flüssigen Kraftstoffen unabhängig zu machen, fällt dem europäischen Südosten eine besondere Bedeutung zu. Diese fand⸗ ihren Ausdruck in der in Preßburg veranstalteten 1. Generator⸗ Arbeitstagung Südost, zu der der Länderbeauftragte Südost der Zentralstelle für Generatoren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion die Leiter des Generatoreinsatzes aus den Ländern Südosteuropas eingeladen hatte. .
Die Tagung wurde eröffnet durch den Leiter der Zentralstelle für Generatoren beim Generalbevollmächtigten für Rüstungsauf⸗ gaben im Vierjahresplan, Vizepräsident Clahes, stellv. Amts⸗ chef des Rüstungslieferungsamtes des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, der Grüße von Reichsminister Speer über⸗ brachte und den slowakischen Regierungsstellen den Dank für ihre Bemühungen um das Gelingen der Veranstaltung aussprach. Clahes betonte besonders die Notwendigkeit, auf dem Wege eines eingehenden Erfahrungsaustausches die Richtlinien für den Fort⸗ gang der Generatoraktion im europäischen Südosten, bei der die Slowakei in der ersten Reihe der Südoststaaten stünde, zu ge⸗ winnen.
Der erste Teil der Tagung war ausgefüllt durch die Berichte der nationalen Referenten des Generatoreinsatzes in den Südost⸗ staaten. Oberstleutnant Makon konnte über gute Ergebnisse in der Slowakei beim Ersatz von flüssigen Treibstoffen durch Holz und Holzkohle und Stadtgas berichten, durch die der slowakische Kraftverkehr gesichert und ausgebaut werden konnte. Die in der Slowakei durchgeführten Maßnahmen sind in Anlehnung an die deutsche Generatoraktion und in Zusammenarbeit mit dem Länder⸗ beauftragten Südost in Wien durchgeführt worden.
*Weitere Berichte folgten über Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Serbien und Ungarn, aus denen sich die zum Teil unter⸗ schiedliche Aufgabenstellung, die durch das Vorkommen der heimi⸗ schen Festkraftstoffe bedingt ist, erkennen ließ. Gemeinsam ist diesen Ländern der ernste Wille, ihre Verkehrs⸗ und Energiewirt⸗ schaft durch den Einsatz von Generator⸗ und anderen Ausweich⸗ kraftstoffen in Kraftfahzeugen sowie vor allem bei stationären⸗ Motoren mehr und mehr vom Flüssigkeitskraftstoff unabhängig zu machen. Es ist in den einzelnen Südoststaaten bereits ge⸗ lungen, erhebliche Mengen von flüssigen Treibstoffen einzusparen, ein Erfolg, der nicht nur für die Kriegswirtschaft, sondern auch für die Aufbauarbeit des Südostens im Frieden von großer Be⸗ deutung sein wird.
Die Arbeitstagung in Preßburg hat durch die eingehende Er⸗
örterung der technischen Fragen, denen der zweite Teil der Tagung
gewidmet war, weiterhin das Rüstzeug dafür gegeben, um die Umstellung der stationären Motoren und Kraftfahrzeuge in technisch einwandfreier und allen Anforderungen an Einsatzfähig⸗ keit und Wirtschaftlichkeit entsprechender Weise durchzuführen. Eine Reihe von Fachreferaten, die durch Erfahrungsberichte aus den deutschen Ostgebieten, dem Generalgonvernement und dem Protektorat ergänzt wurden, sowie eine Generator⸗Sonderschau vermittelten ein abgerundetes Bild über die gegenwärtig zum Einsatz zugelassenen und im praktischen Fahrbetrieb erprobten Generatoren sowie über alle technischen Sonderfragen.
Die Tagung hat durch einen unmittelbaren Erfahrungsaus⸗ tausch zwischen den für den Generatoreinsatz verantwortlichen Leitern der betreffenden Dienststellen und durch die gründliche und umfassende Einführung in die technische Problematik des Generatorwesens einen wertvollen Beitrag zur Lösung der ge⸗ stellten Aufgaben geliefert.
Deutsche Lehrschau über Werkstoffumstellung im Maschinen⸗ und Apparatebau in Bukarest
Bukarest, 10. Dezember. In Bukarest wird gegenwärtig die auf Einladung des rumänischen Rüstungsministers vom Verein Deut⸗ scher Ingenieure im NSBDT und der Deutschen Reichsbahn Uieeria erlt Lehrschau über Werkstoffumstellung im Maschinen⸗ und Apparatebau gezeigt. Die Ausstellung, deren Schirmherrschaft deutscherseits Reichsminister Speer und Ge⸗ sandter von Killinger, rumänischerseits der stellvertretende Ministerpräsident Antoneseu und Minister Generaloberst Dobre übernommen haben, findet bei den rumänischen Ingenieuren und Industriellen ein außerordentliches Echo. In einem Telegramm an Reichsminister Speer bringt der
bündeten an den in Deutschland auf dem Gebiete der Werkstoff⸗ umstellung gesammelten Erfahrungen zum Ausdruck. Er führt weiter aus, daß durch diese Ausstellung sich der Waffenbrüderschaft der beiden Nationen die harmonische Zusammenarbeit der deut⸗ schen und rumänischen Industrie und Technik zugesellt habe. Die Lehrschau werde einen entscheidenden Antrieb für die Entwick⸗ lung und die Unabhängigkeit der rumänischen Wirtschaft zur Folge haben.
Wirtschaft des Auslandes
Vier neue Kriegsanleihen in Finnland
Helsinki, 10. Dezember. Die finnische Regierung beschloß, für das Jahr 1944 vier Staatsanleihen im Werte von 3 Mrd. Fmk. auszuschreiben, und zwar eine 5 P%ige Obligationsanleihe von 1 Merb Fmk. zum Kurse von 98,5 und einer Laufzeit von zehn Jahren, eine 4 Pige kurzfristige Obligationsanleihe von 750 Mill. Fmk. zum Kurse von 100 % und einer Laufzeit von vier Jahren, eine Sparanleihe von 750 Mill. Fmk. zum Kurse von 96,75 % und einer Laufzeit von 25 Jahren und eine Vex⸗ sicherungsanleihe von 500 Mill. Fmk. zum Kurse von 96,75 % und einer Laufzeit von 30 Jahren. Im einzelnen sind die Be⸗ dingungen dieselben wie bei der im Jahre 1943 gezeichneten Anleihe.
Zunehmende Arbeitslosigkeit in der schwedischen Holzindustrie Stockholm, 10. Dezember. Wie aus einem Bericht in „Nya Dagligt Allehanda“ hervorgeht, haben die Einstellung des Frei⸗ geleitverkehrs und andere Exportschwierigkeiten bereits ernste Wirkungen für mehrere Indnstrien nach sich gezogen, die ihren Betrieb entweder ganz eins der einschränken mußten. Be⸗ sonders beziehe sich dies auf orrland und Värmland. Die Nachfrage nach Waldarbeitern sei in beiden Gebieten in der letzten Zeit stark gesunken, im Gegensatz zum vorigen Jahr, als sogar Militär zu Waldarbeiten eingesetzt werden mußte. Da⸗ durch, daß die Fabriken von Papier⸗ und Holzmasse sowie die Sägewerke nicht mehr soviel Material brauchen, hat die Abhol⸗ zung besonders für die Holzmasseherstellung beinahe ganz auf⸗ gehört. Im Gebiet von Sundsvall sind zur Zeit nicht weniger als 2500 Arbeiter aus der Holzbranche arbeitslos.
ernee
*Der schweizerische Haushaltsplan für 1944
Zürich, 10. Dezember. Nach dem Haushaltsvoranschlag der Eid
genossenschaft für das Jahr 1944 betragen die Ausgaben im ordentlichen Haushalt 512 Mill. ffrs., wozu kriegsbedingte Auf⸗ wendungen im außerordentlichen Haushalt in Höhe von 1340 Mill. ffrs. sowie 27 Mill. ffrs. für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen kommen, so daß die Gesamtausgaben für 1944 auf 1879 Mill. ffrs. vevanschlagt werden. Demgegenüber werden die Einnahmen im ordentlichen Haushalt wahrscheinlich 389 Mill. ffrs. und im außer⸗ ordentlichen Haushalt 404 Mill. ffrs. erreichen, zusammen also 793 Mill. ffrs. Daraus folgt, das⸗ der Gesamtschuldenüberschuß des Bundes sich im nächsten Jahr voraussichtlich um 1086 Mill. ffrs. erhöhen wird. Ohne Berücksichtigung der 3⸗Milliarden⸗ Schuld der Schweizerischen Bundesbahnen wurde die Gesamtver⸗ schuldung des Bundes im Staatshaushalt für 1942 mit 4437 Mill. ffrs. ausgewiesen. Sie hat sich durch die Fehlbeträge des laufen⸗ den Jahres schätzungsweise um weitere 1125 Mill. ffrs. vermehrt und wird nach dem Voranschlag 1944 vermutlich auf über 6,6 Mrd. ffrs. steigen. Davon werden 1,7 Mrd. ffrs. durch ordent⸗ liche Einnahmen im Rahmen der Verwaltungsrechnung und 4,9 Mrd. ffrs. durch außerordentliche Finanzmaßnahmen auf⸗ gebracht werden müssen. Wie der Bundesrat in einer Botschaft an das Parlament betont, werden die Schwierigkeiten bei der Bewältigung der finanziellen Aufgaben im Laufe des Jahres 1944 aller Voraussicht nach noch zunehmen. Der Bundesrat sei aber entschlossen, nichts zu unterlassen, um der Schweiz gesunde öffentliche Finanzen und damit auch eine gesunde Währung zu erhalten. 1n
ingen für die Budapester Messe 1944.
Budapest, 10. Dezember. Wie aus Mitteilungen der Wirt⸗ schaftspresse hervorgeht, hat der Propagandaminister die Leitung der Budapester Messe beauftragt, für das Frühjahr 1944 eine großzügige Ausstellung vorzubereiten, deren Zweck es sein soll, dem Auslande die in Ungarn in den letzten Jahrzehnten auf sozialpolitischem Gebiet erzielten Fortschritte vor Augen zu führen. Diese Ausstellung soll die sozialpolitische Tätigkeit der einzelnen Ministerien, die verschiedenen Sozialinstitutionen Un⸗ garns und die staatlichen sozialpolitischen Maßnahmen umfassen.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
rag, 10. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G. 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.
Budapest, 10. Dezember. (D.N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam
180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ¼, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. London, 10. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½8 —- 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16.85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 %, Schangha! Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 10. Dezember. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.]
[Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki
—,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—
Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 10. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,52 ¼, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 %, Berlin 172,55, Lifsabon 17,67, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 % B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinkt 8,77 ⁄%, Preßburg 15,00 B. Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
Kopenhagen, 10. Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New
/ 2
111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinkt 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 10. Dezember. (D. N. B.) London 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Parts —,— G., 9,00 Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsinki 8,35 G. 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., K. 3,82 B., Madrid —,— G., Türker —,— B. Lissabon —.— G., 17,50 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 10. Dezember. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G. 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G. 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G. Rom —,.,— G., 23,20 B., Prag —,— G. B.
B.
De,
London, 10. Dezember. (D. N. B. 8
rumänische Minister für Wirtschaft, Rüstung und Kriegspro⸗ 1duktion, Generaloberst Dobre, das große Interesse unseres Ver⸗
23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 /J.
York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich
16,85 G.,
Kanada 3,77 G.,
92,26 B.,
Silbe, Barren prompt
6
thekenbrief nicht mehr geltend gemacht
in Königszelt,
ergeht an dessen unbekannte Erben auf
Antrag des Nachlaßpflegers, Sörzen⸗ n/ A
zelt, die Aufforderung, ihre Erbrechte
Ablauf der Anmeldungsfrist wird fest⸗
Sffentlicher Anzeiger
1. Unt d 3. Aufgebote,
—
— = un 6. Baslosung u70. von Ter⸗ 1
8. Lommanditgesellschaften auf
7. Aktiengesellschaften 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. 5. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Hanbels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und n, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
nvalibenversicherunge
3. Aufgebote
[26820] Aufgebot.
19 F 105/43. 1. Die Witwe Elisabeth Bürger, geb. 8e München, Teng⸗ straße 43/1, 2. die Ehefrau Else Felten, geb. Bürger, ebenda, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Peter Burn⸗ häuser, Meünca. Karlsplatz 22)II, aben das Aufgebot der angeblich ab⸗ handen gekommenen Schuldverschreibung über 200,— ℳ Ablösungsanleihe der Stadt Düsseldorf Buchstabe C Nr. 1495 mit Auslosungsschein Buchstabe C Nr. 1495 zum Zwecke der Kraft⸗ loserklärung beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juni 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Mühlenstr. 34, Zimmer 57, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Düsseldorf, 4. Dezember 1943.
Das Amtsgericht.
Beschluß.
F 3/43. 1. Auf Antrag des Bauern Jakob Burzler in Kösching, Hs. Nr. 181 5, wird das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung des zur Urkunde des Not. Ingolstadt II. vom 21. Juli 1928 G.⸗R.⸗Nr. 3146 unterm 3. September 1928 vom Grund⸗ buchamt Ingolstadt erteilten Hypo⸗ thekenbriefes über 3500,— Gℳ ange⸗ ordnet und Aufgebotstermin bestimmt auf Mittwoch, den 12. Juli 1944, vorm. 8 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht Ingol⸗ stadt, Zimmer 29/I.
2. Es ergeht hiermit die Aufforde⸗ rung, etwaige Ansprüche und Rechte aus dem genannten Hypothekenbrief spätestens im Aufgebotstermin anzu⸗ melden.
Unterbleibt die Anmeldung, so können nachträglich Rechte aus dem Hypo⸗
[26771]
werden. Amtsgericht Ingolstadt.
[26696] Oeffentliche Aufforderung.
2 VI 52/43. In der Nachlaßpfleg⸗ schaftssache des am 7. September 1943 Kreis Schweidnitz, einem letzten verstorbenen Lokomotivführers i. R. Karl Benedikt
kaufmanns Erich Hermann i önigs⸗ dem unterzeichneten Gericht bis späte⸗ stens zu dem für den 1. Februar 1944, vormittags 11 Uhr, im Zimmer 5 an⸗ beraumten Termin anzumelden. Nach
gestellt werden, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Freiburg, Schl., 2. Dezember 1943. Das Amtsgericht.
26818] Am 25. August 1943 ist im Reserve⸗ azarett in Zuckmantel der am 2. Ok⸗ tober 1920 geb. Erbhofbauer Georg Volkmer aus Friedersdorf, Kreis Glatz, gestorben. Personen, die als Anerben des ihm gehörigen Erbhofes — Nr. 13 er Erbhöferolle von Friedersdorf — in Betracht kommen, haben sich bisher nicht ermitteln lassen. Alle diejenigen, die als lnerben berufen zu sein glauben, wer⸗ den hiermit aufgefordet, ihre Rechte is zum 31. Januar 1944 bei dem nterzeichneten Gericht anzumelden. Meldet sich niemand, so wird fest⸗ gestellt werden, daß kein Anerbe vor⸗ anden ist. Bad Reinerz, 18. November 1943. Amtsgericht.
[26769] Aufgebot.
4 F 20/43. Die Ehefrau Ottilie Hein geb. Bessel in Westercelle, Eich⸗ holzstraße 2, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Beckmann und Dr. Ende⸗ mann, Celle, hat als Erbin des am 22. Oktober 1943 in Celle verstorbenen Bauführers Otto Bessel, wohnhaft ge⸗ wesen, in Celle, Eichholzstr. 2, das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen egen den Nachlaß des verstorbenen auführers Otto Bessel spätestens in dem auf den 2. März 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 66, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstendes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rech⸗ tes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläu⸗
Gläubiger, denen der Erbe unbe⸗ schränkt haftet, werden durch das Auf⸗ gebot nicht betroffen. Amtsgericht Celle, 3. Dezember 1943.
[26722] Ueber die im Grundbuche von Berlin Band 2 Bl. 101 Abt. III Nr. 11 ein⸗ getragene Hypothek von 8000 G ℳ/ℳ ist dem deutschen Reich (Reichsfinanz⸗ verwaltung) gemäß § 1 Abs. 5 der Ver⸗ ordnung vom 18. 3. 1938 (RGBl. I S. 317) ein neuer Brief erteilt. Der alte Brief ist kraftlos geworden. Berlin, den 30. November 1943. Amtsgericht Berlin, Abteilung 404. Koch, Justizoberinspektor als Rechtspfleger.
4. Oeffentliche Zustellungen
[26697 Oeffentliche Zustellung. Es klagen: 1. Frau Marie Jacob geb. Lüdke, Berlin⸗Steglitz, Zimmer⸗ mannstraße 5 bei Jungk, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rothe, Berlin, gegen den Handelsvertreter Martin Jacob, früher in Berlin — 241. R. 592. 43 —, 2. Arbeiter Erwin Israel Naphtali, Berlin, Gollnowstraße 42 bei Rauth, Prozeßbevollmächtigter: Konsu⸗ lent Dr. Gumpert, Berlin, gegen Jettel Sara Naphtali geb. Weiß, früher in Berlin — 243. R. 650. 43 —, 3. Gene⸗ ralstaatsanwalt beim Landgericht Ber⸗ lin gegen: 1. Mechaniker Johann SEku⸗ mawitz, 2 Frau Gerda Skumawitz in Buenos Aires — 241. R. 590. 43 —, 4. der Matrosenobergefreite Hans Peter⸗ sen, Feldpostnummer 12 806 C, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Graff in Berlin, gegen den Zahnarzt Gabriel Israel Landsberger, früher in Berlin — 237. R. 704. 42 —, 5. der Gefreite riedrich Schneider, Zentralersatzteil⸗ ager Nr. 8, Breslau, Zahlmeisterei, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kiesow, Berlin, gegen: 1. den Ar⸗ chitekten Israͤel Martin Friedeberg, früher Berlin W 30, Passauer Str. 8/9, 2. den Architekten Adolf Jaeger, früher Berlin⸗Charlottenburg, Berliner Str. Nr. 102 — 207. 0. 147/43 —, mit den Anträgen: zu 1 und 2 auf Ehescheidung, zu 3 auf Nichtigkeit der Ehe, zu 4 fest⸗ zustellen, daß der Beklagte nicht der Vater des Klägers ist, zu 5 1. die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, in die Löschung der zu ihren Gunsten als Gesamtgläubiger im Grundbuch von Wendischbork Band VIII Blatt Nr. 228 und 233 des Amts⸗ gerichts Beelitz in der Mark verzeichne ten Höchstbetragshypothek von 15 000 Reichsmark einzuwilligen. 2. an den Kläger den Hypothekenbrief über l ℳ 15 000,— herauszugeben. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, und zwar auf den: 1. 24. Februar 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 2. 12. Jannar 1944, 10 Uhr, Zim⸗ mer A 107, 3. 27. April 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 4. 13. Januar 1944, 10 Uhr, Zimmer 247, 5. 25. Februar 1944, 10 Uhr, Zimmer A 104, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen zu 1 und 3 Konsulenten, zu 2, 4 und 5 Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Berlin, den 3. Dezember 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [26726] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Emma Gruchel geb. Uratz aus Kattowitz⸗Idaweiche, Gum⸗ vertstraße 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwältin Frau Dr. Zündorf, klagt gegen ihren Ehemann, den Kraft⸗ fahrer Hubert Gruchel aus Kattowitz⸗ Idaweiche, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung aus § 55 des deutschen Ehegesetzes. Wir laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Kattowitz auf den 24. Januar 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prpzeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Kattowitz, den 27. November 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. [26699] Oeffentliche Zustellung. Der Winzer, z. Z. Unteroffizier, Johann Müller aus Lorch a. Rh., Schaar 4, Feldpostnummer 08 245 D, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt boof in Wiesbaden, klagt gegens seine Ehefrau Christine Müller geb. Müller, üunbekannten Aufenthalts, früher in Lorch a. Rh., Schaar 4, auf Ehe⸗ scheidung aus §§ 47, 49 des Ehegesetzes vom 6. 7. 1938. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Wiesbaden auf den 12. Januar 1944, 10 Uhr, Zimmer 86, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗
mündlichen Verhandlun
mächtigten vertreten zu lassen. 2 eöchtsg z ssen. 2. b. R. Landgericht Wiesbaden, 27. Nov. 1943. 8
Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Wilhelm Friedrich Stirn, Kaufmann in Heilbronn, Paul⸗Göbel⸗Str. 28, klagt gegen die Firma Ferrari & Gugenheim, offene Handelsgesellschaft in Neapel, Via Mario Morgantini, wegen Provisionsforderung mit dem Antrag, durch vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: Die Be⸗ klagte sei schuldig, an den Kläger 15 702,92 Rℳ nebst 5 % Zinsen aus 10 926,32 BR. ℳ vom 1. April 1943 an und aus 4776,60 Hℳ vom 1. Oktober 1943 an zu bezahlen und die Kosten
des Rechtsstreits einschließlich der durch
das Arrestverfahren vor dem Amts⸗ gericht Berlin entstandenen Arrest⸗ und Vollstreckungskosten zu tragen. Zur mür d 1 des Rechts⸗ streits wird die Beklagtevor das Land⸗ gericht Heilbronn a. N. auf Freitag, den 11. Februar 1944, 9 Uhr, geladen. Geschäftsstelle des Landgerichts Heilbronn, N.
5. Verluft⸗ u. Fundsachen
[26774) Vietoria zu Berlin
Allgemeine Versicherungs⸗Act.⸗Ges.
Sammelaufgebot.
Die Lebensversicherungsscheine T 1 621 918 Wilh. Walter Becker, 1 461 574 Grete Berodt, 1 665 005 Elsa Brambor, 1 640 568 Otto Brandt, 1 434 984 Gustav Brauer, 1 444 192/1 490 310 Kurt Brekow, 1 182 269 Georg Broer, 1 626 404 Erwin Brucksch, 1 671 417 Hermann Brusch, 1 622 292 Margarete Burde, 1 447 599 Matthias Clausen, 1 662 289 Stefan Eberlein, 1 604 689 Christian Füldner, 1 008 371 Conrad Gebhardt, 1 650 642 Alfred Gebs, 1 625 848 Dr. Walther Goebel, 378 976 Joh. Jos. Gutrath, 1 158 508/1 158 591 Willi u. Wally Herforth, 1 661 446 Ro⸗ land Herzog, 1 104 538 Heinrich Hinz, 1 027 324 Bruno Jöhnke, 1 490 425 / 1 621 955 August Jungnickel, 505 397 Fritz Kahn, 1 471 054/5 Heinrich Kar⸗ dinal, 1 491 434 Paul Keil, 1 499 308 Anni Köhncke, 1 498 541 Helene Kolster, 1 498 542 Lucie Kolster, 1 657 539 Kurt Kröpelin, 1 624 531 Elly Linnekugel, 1 069 473 Heinrich Lohnes, 1 446 406 Walter Majorewski, 1 636 802/3 Fried⸗ rich Malsbenden, 1 340 824 Ludwig Mohn, 1 115 705 Waldemar Müller, 1 709 376 Anny Müschenborn, 1 667 068 Adam Oesterlein, 1 647 580/1 671 529 Josef Otto, 1 671 781 Albert Picker, 1 612 885 Wilhelm Pitthau, 1 724 435 Helene Potrykus, 1 408 029 Theodor Raabe, 1 094 985 Hans Rahl, 1 135 576, 1 165 939 Louis Raven, 1 467 721 Al⸗ fred Rehr, 1 192 891 Carl John Rosen⸗ berg, 1 024 301 Paul Rother, 1 638 464 Karl Rottmüller, 1 614 851/1 632 444 Julius Rudzio, 1 660 487 Wilhelm Ruhdolf, 505 038 Maria Schäfers, 272 001 Max Schindler, 1 675 290 Richardt Schmidt, 1 602 380 Paul Schoop, 1 649 657 Hermann Schütte, 1 467 984 Emil Simen, 1 642 808 Karl Speßhardt, 1 691 502/1 719 266 Hugo Stendel, 1 050 603 Alois Stöckle, 1 719 853 Dr. Hans⸗Achim Thiele, 1 464 916 Carl Ludwig Thomas, 1 707 0381 Josef Trost, 1 615 032 Ernst Wahrendorf, 1 650 757 Gustav Walter, 1 715 063 Susanne von Wentzky, 1 644 431 Wilhelm Winter, 1 488 909 Bernhard Witke, 1 720 783/1 723 197 Paul Wolff. 1 112 1410 Markus Zobel. Rentenversicherungsschein 1 698 171 Carl u. Lina Görke. 0. U. 29 700 380 Maria Bleyer, 13 790 3908 Marie Böhmel, 11 571 403 Marie Braun, 5 705 732 Joachim Burmester, 12 270 762 Johann Georg Dukek, 21 138 986 Margot Feh⸗ landt, 6 910 247 Martha Frey. 21 138 270/1 Paula Frey, 14 740 772 Clara Gätgens, 15 501 250 Otto Geyer, 5 705 006 Ulrich Göhler, 14 770 220 Berta Helmschmidt, 15 501 439 Willi Hinze, 18 547 390 Johanna Holfeld, 10 071 986 Erika Holitzke, 5 705 555 Lina Karguth. 22 438 806 Elli Köhler, 13 760 042 Bernhard König, 17 250 071 Charlotte Krüger, 18 548 016 Hans Joachim Kublun, 21 939 688 Karl Aug. Leppert, 18 584 466 Erich Ludwig, 18 581 579 Arno Martin, 13 794 726 Luise Meinecke, 18 505 317/8 Joh. Hell⸗ muth u. Ehrh. Heinz Meisel, 10 056 285 Otto Mickley, 2 030 799 Marie Neve, 10 801 8839 030 738 Otto Neve, 10 801 734 Otto Pöhlert, 4 202 737 Eli⸗ sabeth Prüfer, 13 473 507/8/9 Herbert, Kurt u. Gerhard Puchstein, 6 057 589 Hildeg. Salewski, 12 653 058 Bertha Schmidt. 15 750 116 Carl Schitze, 21 143 705 Gerhard Stenger, 21 135 687 Erich Syrbe, 6 750 149 Jakobus Tens⸗ feldt. 14 421 271 Georg Treske, 27 004 654/5 Elfriede u. Helga Winkler, 13 492 359 Lydia Wirbel, 18 536 678 Hilda Wittia. 3 304 137 Berta Zanner. 0. D. 39 511 029/39 513 176 Johanna u. Manfred Rartelt. 36 500 090 Ihe Bernotat. 48 355 082 Felir Brandt,
biger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mäüchtnissen und Auflagen sowie die 8 1 168
las walt als Prozeßbevoll⸗
42 307 202 Mathilde Brüggmann, e 85 88
42 303 967 Hedwig Feßler, 43 000 875 Helmuth Gelhaar, 40 520 118 Eugenie Gumpert, 36 537 881 Konrad Janssen, 48 125 000 Franz Karl Niederwieser, 48 126 569/48 200 642/48 400 285 Lore, Gerda und Christa Picker, 43 503 828/ 43 504 601 Friedr. Wilh. Schumacher, 40 501 755 Edeltraut Trost, 36 534 479 Kurt Vogel, 39 500 123 Dorothea Wied⸗ maier. Hinterlegungsscheine zu 0. U. 10 801 498 Paul Krause, 4 812 721 Josef Mayer. Aufwertungsscheine zu T† 301 742 Mathäus Bissle, 226 498 Theodor Kon⸗ gehl, 243 376 Benjamin Rübartsch, 94 774 Adolf Waschke, 252 739 Carl⸗ Windgassen sind abhanden gekommen; sie treten außer Kraft, wenn nicht bin⸗ nen zwei Monaten Einspruch erfolgt.
Berlin, den 11. Dezember 1943.
Der Vorstand.
6. Auslosung usw.
von Wertpapieren
[26775] Kundmachung
des Reichsstatthalters in Oberdonau, Gauselbstverwaltung, vom 3. Dezember 1943, Zl. GK/V 915/10-10 899/43, be⸗ treffend die 4. Tilgung der „4 öigen Anleihe des Reichsgaues Oberdonau vom Jahre 1940“.
Für den vierten Verlosungstermin der 4 Pigen Anleihe des Reichsgaues Oberdonau vom Jahre 1940 wird auf Grund der Rückzahlungsbedingungen am Mittwoch, den 5. Januar 1944, um 10 Uhr vormittags, im Sitzungssaal der Gauselbstverwaltung, Linz, Promenade Nr. 37, II. Stock, nach Maßgabe des Tilgungsplanes eine Anzahl von Teil⸗ schuldverschreibungen öffentlich ausge⸗ lost, und zwar:
66 Stück der Gruppe A zum nom. je
100 E ℳ = Nom. HNℳ 6600,—,
25 Stück der Gruppe B zum Nom. je 500 REℳ = Nom. Nℳ 12 500,—, 130 Stück der Gruppe C zum Nom. je
1000 PEℳ = Nom. Rℳ 130 000,—, 49 Stück der Gruppe D zum Nom. je 5000 Rℳ = Nom. N.ℳ 245 000,—,
zusammen Nom. Hℳ 394 100,—.
Die Rückzahlung der ausgelosten Schuldverschreibungen erfolgt an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli zum Nennwert, d. i. am 1. Juli 1944.
Nach der Auslosung werden die Num⸗ mern der ausgelosten Stücke verlaut⸗ bart.
Linz⸗Donau, am 4. 12. 1943.
Der Reichsstatthalter in Oberdonau
Gauselbstverwaltung. Im Auftrage: Danzer. [26830] Bekanntmachung.
Für das Jahr 19438 sind folgende Stücke der Anleiheablösungsschuld des Kreises Greifenberg i. Pom., lautend über je 12,50 Rℳ, ausgelost worden: 19 27 33 34 46 57 62 98 101 103 108 116 119 127 136 146 149 153 171 191 195 206 212 239 241 247 249 253 257 265 278 279 303 321 330 344 349 350 351 182 352 353 355 357 358 360 362 363 366 373 374 375 376 378 379 381 382 385 386 388 389 390 391 392 394 396 401 403 404 406 409 420 433 434 436 438 452 463 496 501 534 539 557 558 561 564 568 578 579 597 602 624 627 633 638 640 645 659 668 681 687 694 700 702 705 712 715 730 732 735 739 752 753 755 757 772 778 781 783 785 793 803 806 811 885 894 896 902 921 927 932 939 947 961 966 971 973 978 984 986 996 1010 1014 1018 1023 1025 1040 10 1045 1054 1058 1061 1062 1071 1081 1093 1099 1105 1107 1138 1151 1164 1176 1192 1193 1198 1200 1205 1208 1214 1229 1237 1245 1263 1277 1291 1294 1298 1299 1301 1311 1319 1832 1335 1350 1352 1353 1364 1369 1378 1388 1400 1408 1413 1426 1429 1430 1446 1475 1484 1496 1497 1520 1524 1534 1535 1539 1542 1547 1550 1576 1588 1598 1606 1611 1613. 1638 1643 1648 1650 1651 1655 1667 1692 1696 1698 1703 1704 1711 1714 1722 1728 1730 1732 17383 1734 1735 1740 1749 1750 1768 1770 1786 1787 1792 1793 1795 1798 1799 1809 1814 1815 1822 1825 1827 1833 1843 1850 1868 1881 1883 1884 1887 1890 1895 1906 1907 1908 1914 1916 1927 1935 1936 1938 1944 1946 1948 1951 1955 1962 1963 1964 1975 1982 1984 1992 1995 1999 2002. 2008,. 2023 2025 2031 2068 2099 2101 2126 2131 2134 2138 2147 2162 2165 2167 2169 2170 2172 2173 2175 2180 2187 2199 2200 2206 2213 2217 2221 2249 2254 2266 2268 2276 2282 2290 2297 2304 2305 2309 2320 2323 2336 2389 2355 2356 2367 2375 2376 2378 2384 2390 2391 2398 2408 2419 2439 2466 2469 2470 2477 2486 2490 2491 2493 2499 2501 2503 2510 2515 2518. — Die Inhaber der ausgelosten Anleiheablösungsstücke werden hiermit aufgefordert, diese bis zum 31. Januar 1944 der Kreiskommunalkasse in Grei⸗ fenberg, Pom., Marienstraße 60, ein⸗ zureichen und dafür die Kapitalbeträge mit den aufgelaufenen Zinsen in Empfang zu nehmen. Die Verzinsung hört mit dem 31. Dezember 1943 auf. Greifenberg in Pom., 30. Nov. 1943.
Der Landrat des Kreises Greifenberg. v. Holstein. n. ”
7. Aktiengesellschaften
[26794] Aktiengesellschaft für Malzfabrikation u. Hopfenhandel vorm. Schröder⸗ Sandfort i. Liqu. in Mainz a. Rh. Zugunsten der unbekannten Aktio⸗ näre der Aktien Nr. 611—628, 647 bis 654, 672 — 935, 1107 — 1112, 1140 bis 1144, 1154 — 1161, 1178 — 1179, 1188 — 1189, 1191, 1196 sind die Liqui⸗ dationsquoten in Höhe von 28 % am 27. November 1943 bei dem Amts⸗ gericht Mainz am Rhein, Aktenzeichen
1 H L 14/43, hinterlegt worden. Gemäß § 374 Abs. 2 BGB. wird diese Hinterlegung hiermit den unbe⸗ kannten Gläubigern angezeigt.
Mainz, den 8. Dezember 1943.
Der Liquidator: Willy Stern.
[26796] ADA-ADA-SHUH Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M.⸗Höchst.
Nach dem Beschluß der 7. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unse⸗ rer Gesellschaft vom 7. Dezember 1943 gelangt für das Geschäftsjahr 1942/43 eine Dividende von 6 % auf das Grund⸗ kapital von fHℳ 1 836 000,— zur Ver⸗ teilung Nach Abzug von 15 v. H. für Kapitalertragsteuer einschließlich Kriegs⸗ zuschlag entfällt auf jede Aktie von 7. ℳ 1000,— eine Nettodividende von ℳ 51,— und auf jede Aktie von .ℳ 100,— eine solche von R.ℳ 5,10. Die Dividende gelangt gegen Einliefe⸗ rung des Dividendenscheines Nr. 7 bei den auf der Rückseite des Scheines an⸗ gegebenen Zahlstellen zur Einlösung.
Frankfurt a. M.⸗Höchst, den 7. De⸗
zember 1943.
[26419]
Textil⸗Industrie Aktfengesellschaft, Wuppertal⸗Wichlinghausen. Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mitt⸗ woch, den 12. Januar 1944, um 11 Uhr im Geschäftshause Wuppertal⸗Ober⸗ barmen, Weiherstr. 7, stattfindenden
Hauptversammlung ein. Tagesordnung:
1. Vorlage und Genehmigung der Ge⸗ schäftsberichte sowie der Jahres⸗ abschlüsse zum 30. Juni 1938, 1939, 1940, 1941, 1942 und 1948.
2. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
.Wahlen zum Aufsichtsrat.
.Beschlußfassung über die Liquida⸗
tion der Gesellschaft.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
.Verschiedenes.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am fünften Werktage vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse oder einem Notar unter Beifügung eines Nummernver⸗ zeichnisses hinterlegen. Im Fealle der Hinterlegung bei einem Notar muß der Gesellschaft spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung eine Be⸗ scheinigung des Notars unter Angabe der Aktiennummern eingereicht werden, aus der hervorgeht, daß die Aktien bei ihm verwahrt sund
Wuppertal⸗Wichl., 2. Dezember 1943.
Textil⸗Industrie A. G.
Der Vorstand.
1 [26835] Ferdinands⸗Nordbahn.
Kundmachung.
Laut Kundmachung des Verwal⸗ tungsrates vom 26. Juni 1943 hätte die ordentliche Generalversammlung zur Genehmigung des Rechnungs⸗ abschlusses für das Geschäftsjahr 1942 spätestens bis zum 31. 12. 1943 statt⸗ finden sollen. Im Hinblick auf die ge⸗ planten Aenderungen auf dem Gebiet der Steuergesetzgebung ist es jedoch nicht möglich, sie bis zu diesem Zeit⸗ punkt abzuhalten; sie wird vielmehr erst im Jahr 1944 stattfinden können.
Der Verwaltungsrat hat deshalb — unbeschadet des Rechtes der General⸗ versammlung der Aktionäre, die Höhe des Gewinnanteiles festzusetzen — be⸗ schlossen, auf die Gewinnanteilscheine für das Jahr 1942 Vorschüsse auszu⸗ zahlen. Es werden infolgedessen auf die auf den 1. Juli 1943 lautenden Gewinnanteilscheine folgende Beträge vorausbezahlt:
auf den Gewinnanteilschein Nr. 1 der Aktien K 100,—,
auf den Gewinnanteilschein Nr. 1 der Genußscheine K 100,—
auf den Gewinnanteilschein Nr. 1 der Rentenscheine K 40,—.
Die Vorauszahlung erfolgt Vorlage der Gewinnanteilscheine 10. 12. 1943 bei der
Böhmischen Escompte⸗Bank, Prag,
Böhmischen Union⸗Bank, Prag,
Gewerbebank, Prag, und dem
Bankhaus E. v. Nicolai & Co., Wien.
Von diesen Vorauszahlungen wird gemäß § 38 Abs. 1 der Reg.⸗Vdg. 233/43 Slg. d. G. u. V. die 15 Pige Kavitalertragsteuer in Abzug gebracht.
Sollte die Generalversammlung der u“ 8
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nach ab 89