1943 / 294 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Dec 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 15. Dezember 1943. S. 4

u. S. A., beide Töchter des am 28. Juni 1844 zu Krumbach geborenen Georg Zethner aus seiner im Jahre 1873 in New York geschlossenen Ehe mit der am 14. September 1841 zu Rothenberg geborenen Elisabeth Rup⸗ pert, beide ohne letzten Wohnsitz im Inlande, nicht Deutsche Reichsange⸗ hörige, für tot zu erklären. Die be⸗ zeichneten Verschollenen werden aufge⸗ sordert, sich spätestens bis zum 16. Fe⸗ bruar 1944, 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht, Berlin C2, Neue Friedrichstr. 4, I. Stock, Zimmer 118, zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zu oben bezeichneten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. 456. II. 53/54. 43. Berlin, den 10. Dezember 1943. Amtsgericht Berlin. Abt. 456.

27063] Oeffentliche Aufforderung.

In Nachlaßsachen nach dem am 20. Dezember 1867 in Berlin gebore⸗ nen, am 6. Februar 1943 in Bremen verstorbenen Seemann Carl Otto König werden die unbekannten Erben aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 31. Januar 1944 zu act. VI 380/43 im Gerichtshause, Zimmer 33, anzumelden, andernfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Hansestadt Bremen nicht vorhanden ist. Ein Erbrecht bleibt un⸗ berücksichtigt, wenn nicht dem Nachlaß⸗ ericht binnen drei Monaten nach dem

lauf der Anmeldefrist nachgewiesen wird, daß das Erbrecht besteht oder daß es gegen den Fiskus im Wege der Klage geltend gemacht ist.

Bremen, den 7. Dezember 1943.

Amtsgericht.

27064] Oeffentliche Aufforderung.

In Nachlaßsachen nach der am 25. März 1870 in Bremen geborenen, am 27. Februar 1942 in Bremen ge⸗ storbenen Witwe des Arbeiters Died⸗ rich Wilhelm Matthias Kruse, Marie Hermine geb. Schröder, werden die un⸗ bekannten Erben aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 31. Januar 1944 zu act. VI 327/42 im Gerichtshause, Zimmer 33, anzumelden, andernfalls festgestellt werden wird, daß ein an⸗ derer Erbe als der Fiskus des Landes Hansestadt Bremen nicht vorhanden ist. Ein Erbrecht bleibt unberücksichtigt, wenn nicht dem Nachlaßgericht binnen drei Monaten nach dem Ablauf der Anmeldefrist nachgewiesen wird, daß das Erbrecht besteht oder daß es gegen den Fiskus im Wege der Klage gel⸗ tend gemacht ist.

Bremen, den 7. Dezember 1943.

Amtsgericht.

[27067] Aufgebot.

Der Oberregierungsrat Dr. Robert Paul, Kassel, Baumgartenstraße 65, hat für sich und namens und in Gene⸗ ralvollmacht seiner Geschwister: a) Frau Agnes Zuralsti, geb. Paul, Posen, Richard⸗Wagner⸗Straße 4, b) des Wehrmachtsangestellten Herbert Paul, Hannover, Wedekindstraße 3, c) des Be⸗ triebsleiters Leonhard Paul, als Erben nach der am 14. Nooember 1943 in Posen verstorbenen, zuletzt in Königs⸗ berg (Pr) wohnhaft gewesenen verwit⸗ weten Frau Mathilde Paul geb. Stadie das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Es wird daher Aufgebots⸗ termin auf Dienstag, den 8. Februar 1944, 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichne⸗ ten Gericht, Zimmer 285, bestimmt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen spätestens im Aufge⸗ botstermin bei dem Gericht anzumel⸗ den. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstüͤcke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbescha⸗ det des Rechtes, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Plichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Glaubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermachtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. 8

Amtsgericht Königsberg (Pr), den 3. Dezember 1943

27075) Sammelkraftloserklärung.

47 T 814/43. Nach fruchtlosem Ab⸗ lauf der Aufgebotsfrist werden nach⸗ stehende Wertpapiere für kraftlos er⸗ klärt: 1. Vers.⸗Schein Nr. 1028/ℳM d. Ostmärkischen Beamtenvers. Anstalt, Wien, auf Antrag d. Dr. Othmar Tauber, Wien, 6., Linieng. 2 a (47 T. 814/438 7). 2. Einlagebuch Nr. 89 448 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, I., auf Antrag d. Ella Korn, Wien, 9., Marktgasse 58 (47 T 845/43 9). 3. Einlagebuch Nr. 451 016 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Ottakring, auf Antrag d. Maria Sauer, Wien, 16., 7). 4. Einlagebuch Nr. 286 598 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Favoriten, auf Antrag d. Franziska

Hutteng. 81 (47 T 854/43

X., Bucheng. 25 37

Linha, Wien, 1 5. Vers.⸗Urk. Nr.

(47 T 870/43 7). 389 924 d. Adriatischen Vers. Ges⸗, Wien, auf Antrag d. Josef Felis, Königshütte, O. S. (47 T 888/43 0). 6. Vers.⸗Urk. Nr. 10 802 538 d. Deut⸗ schen Ring, Wien, auf Antrag d. Deut⸗ schen Ring, Wien, I., Freyung 8 (47 T 910/43 7). 7. Scheck Nr. 111 611, gezogen auf das Girokonto Nr. 1 700 371 bei d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Rudolfsheim, auf Antrag d. Ober⸗ feldwebels Hellmuth Paffrath, Feldpost Nr. 45 374 C (47 T 1013/43 9). 8. Vers.⸗Urk. Nr. 2 105 023 d. Wiener Städtischen u. Wechselseitigen⸗Janus, Wien, auf Antrag d. Josef Unterthiner, Eisenerz, Fichtenstr. 5 (47 T 811/42 8). 9. Schuldverschreibung Lit. C Nr. 1801 à S 5000,— der 6 Migen Schuldverschreibungen d. Stadt Wien 1934 samt Erneuerungsschein auf An⸗ trag d. Wilhelmine Walzel⸗Wiesenburg, Wien, I., Makartg. 3 (47 T 872/42 10). 10. Vers.⸗Urk. Nr. 1 700 015— 28 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Adele Setzger, Wien, 15., Kanneg. 7 (47 T 881/42 7). 11. Vers.⸗Urk. Nr. 3 344 479 d. Wiener Städtischen u. Wechselseitigen⸗Janus, Wien, auf An⸗ trag d. Leonhardt Buck, Wien, 24., Gumpoldskirchen, Kirchenpl. 6 (47 T. 907/42 7). 12. Vers.⸗Urk. Nr. M. T. 4979 d. Donau Concordia Lebensvers. AG., Wien, auf Antrag d. Franz Kleinhappl, Hofkirchen Nr. 20 (47 T 973/42 8). 13. Vers.⸗Urk. Nr. 162 350, Prot. Nr. 13 954 d. Allge⸗ meinen Assekuranz, Wien, auf Antrag d. Adolf Müller, Wien, 6., Gumpen⸗ dorfer Str. 42 (47 T 980/42 8). 14. Vers.⸗Urk. Nr. 162 349, Prot. Nr. 13 953 d. Allgemeinen Assekuranz, Wien, auf Antrag d. Adolf Müller, Wien, 6., Gumpendorfer Str. 42 (47 T 981/42 8). 15. Einlagebuch Nr. 758 128 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Schottenring, auf Antrag d. Günther Brunner, Wien, 19., Saarlandstr. 11 (47 T 1036/42 7). 16. Versf.⸗Urk. Nr. 1 510 061 d. Donau⸗Concordia Lebensvers. AG., Wien, auf Antrag d. Dr. Leopold Breitler, RA., Wien, 4., Margarethenstr. 2 (47 T 1071/42 7). 17. Uebernahmeschein des Effektenkassa⸗ geschäftes Nr. 3503 d. Creditanstalt⸗ Bankverein auf Antrag d. Johann Baudisch, Wien, 17., Wattg. 98 (47 T 1087/42 7). 18. Vers.⸗Urk. Nr. 162 902 d. Wr. Städtischen u. Wechsel⸗ seitigen⸗Janus, Wien, auf Antrag d. Anna Stachelberger, Wien, X., Antons⸗ platz 3 (47 T 1079/42 7). 19. Vers.⸗ Urk. Nr. D 160 953/V d. Donau⸗Con⸗ cordia, Lebensvers. AG., Wien, auf Antrag d. Wilhelm Wieden, Muckendorf Nr. 117, ND. (47 T 1095/42 5). 20. Vers.⸗Urk. Nr. 154 768 d. Wr. Städtischen u. Wechselseitigen⸗Janus, Wien, auf Antrag d. Theodor Angele, Berlin⸗Schöneberg, Münchener Str. 32. (47 T 1110/42 8). 21. Vers.⸗Urk. Nr. 9 485 208 d. Wr. Städtischen u. Wechselseitigen⸗Janus, Wien, auf An⸗ trag d. Mathias Haselberger, Wien, 17., Kalvarienbergg. 56/14 (47 T 1116 42 7). 22. Bec⸗Urt. Nr. 7 158 561 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Johann Manzenreiter, Freistadt (47 T 1129/42 6). 23. Vers.⸗Urk. Nr. 7 158 562 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Ludmilla Manzenreiter, Freistadt (47 T 1130/42 7). 24. Vers.⸗ Urk. Nr. 702 238 d. Allgemeinen Asse⸗ kuranz, Wien, auf Antrag d. Kaver Marte, Weiler⸗Klaus, Vorarlberg (47 T 1200/42 8). 25. Einlagebuch Nr. 24 164 d. Lanöoes⸗Hypothekenanstalt f. ND. auf Antrag d. Ing. Ernst Grob, Wien, 9., Nußdorfer Str. 6 (47 T 1203/42 7). 26. Einlagebuch Nr. 905 793 d. Ersten österr. Spar⸗Casse, ZA. Brigittenau, auf Antrag d. Marie Kundratek, Wien, XX., Othmarg. 42 (47 T 1238/42 6). 27. Einlagebuch Nr. 8024 W d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, Z3A. Währing, auf Antrag d. Hermine Löffler, Wien, 17., Elterlein⸗ platz 8 (47 T 1245/42 9). 28. Oester⸗ reichisches Baulos Em. 1923 v. 31. 10. 1923, Serie Nr. 1155/29, auf Antrag d. Friedrich Geißler, Wien, 14., Schneeweißg. 43 (47 T 813/41 10). 29. Vers.⸗Urk. Nr. 9 409 832 d. Wr. Städtischen Wechselseitigen, Wien, auf Antrag d. Marie Ullrich, Hainburg, Haydnstr. 38 (47 T 922/41 7). 30. Vers.⸗Urk. Nr. 177 065 und 175 834 (151 043) d. Wiener Städtischen Wechsel⸗ seitigen, Wien, auf Antrag d. Johann Lehnert, Wien, 18., Staudgasse 25 (47 T 940/41 8). 31, Empfangsbestäti⸗ gung Nr. 100 d. Staatszentralkasse auf Antrag d. Sylvia Lempruch, Wien, I., Teinfaltstr. 3 (47 T 778/39 8). 32. Oest. Baulos Em. 1926, Serie Nr. 2771/16, auf Antrag d. Anna Ofens⸗ berger, Rettenstein Nr. 19, Salzburg (48 T 153/38 23). 33. Oest. Baulose Em. 1926, Serie Nr. 240/23, Em. 1925, Serie Nr. 2865/10, 67, 16, 9, 53, 54 und 28, auf Antrag d. Georg Schriebl, Pack Nr. 8, Stmk. (48 T 469 88 19). 34. Oest. Baulose Em. 1926, Serie Nr. 937/40, Em. 1925, Serie Nr. 2478/61, und Em. 1923/1I, Serie Nr. 623/85, auf Antrag d. Elias Oberhofer, Bressa⸗ noni, Prov. Bozen (48 T 135/37 12). 35. Oesterr. Baulos Em. 1923/II, Serie Nr. 1546/38, auf Antrag d.

238/37 7). 36. Oest. Baulose Em. 1925, Serie Nr. 346/45, 355/29, 4752 /2,

8 Rudolf’ Schmidt, Wien, 14., Ameisg. 29 (48 T die im Grundbuch von Baumgarten Nr. 112, auf den 16. Februar 1944,

4829/50, und Em. 1922, Serie Nr. 5834/91, 5834/92, 5834/93, 5834/94, 8487/91, 8487/92, 8487/93 und 8487/94, auf Antrag d. Helene Grabner, Linz (48 T 385/37 9). 37. Oest. Baulos Emission 1926, Serie Nr. 2230/77, und Em. 1923/I1I, Serie Nr. 1319/60, auf Antrag d. Josef Pliger, St. Pietro Mezzamonte (48 T 452/37 13). 38. Oest. Baulos Em. 1925, Serie Nr. 1606/73 und 1572/61, auf Antrag d. Johann Wegscheider, Mautern, Lie⸗ singau 13, Stmk. (48 T 235/35 18). 39. Oesterr. Baulose Em. 1925, Serie Nr. 969/19, 21, 22, 23, 24, 25, auf Antrag d. Maria Kogler, Trofaiach, Lewaldstr. 1 (48 T 295/35 24). 40. Oest. Baulose Em. 1923/I, Serie Nr. 176/71, und Em. 1923/II, Serie Nr. 428/83, auf Antrag d. Gabriel Fitz, Altach, Tirol (48 T 438/34 13). 41. Oesterr. Baulose Em. 1926, Serie Nr. 247/70, 476/1 u. 571/21, auf Antrag d. Adriano Calderari, Innsbruck, Süd⸗ tirolerSpl. 12 (48 T 524/33 10). 42. Oesterr. Baulose Em. 1926, Serie Nr. 237/68, 69, 70, 1924/68, 5534/36, 2518/1, 2, Em. 1925, Serie Nr. 3266/31, 3267/80, 1302/48 u. 907/89, auf Antrag d. Helene Plattner, Innsbruck, Hun⸗ gerburg 44 (48 T 143/32 24). 43. Oesterr. Baulose Em. 1925, Serie Nr. 4410/20, 4698/10, 4916/17, 4067/28, 4226/25, 4214/21, 4699/39, 4919/76, 20/66, Em. 1921, Serie Nr. 873/71, Em. 1922, Serie Nr. 5784/15, Em. 1923/I, Serie Nr. 622/57 und Em. 1923/I1I, Serie Nr. 763/1, auf Antra d. Ottilie Keßler, Zirl (48 T 172/3 26). 44. Oest. Baulos Em. 1923II, Serie Nr. 0579/070, auf Antrag d. Rudolf Schmidt, Wien, 14., Ameisg. 29 (48 T 358/32 7). 45. Oesterr. Bau⸗ los Em. 1923/1I, Serie Nr. 1673/57, auf Antrag d. Ignatz Wachter, Frauen⸗ dorf Nr. 16, Stmk. (48 T 160/31 21). 46, Oest. Baulos Em. 1925, Serie Nr. 0743/032, u. Em. 1926, Serie Nr. 4733/25, auf Antrag d. Hermine Hahn, Wien, 18., Höhneg. 20 (48 T 216/31 9). 47. Oest. Baulose Em. 1926, Serie Nr. 4762/100 und 3230/008, auf Antrag d. Rosa Bauer, Wien, III., Rennweg 20 (48 T 243/30 9). 48. Oest. Baulos Em. 1926, Serie Nr. 1661/27 und 3895/044, auf Antrag d. Ferdinand Stöllers Witwe, Theresia Stöller, Weißenkirchen Nr. 52 (48 T 400/30 12). 49. Oest. Baulose Em. 1923/II, Serie Nr. 1530/93, 1637/73, 1639/88, 1778/9, 1778/51, 1778/77, 1755/60, 1778/100, 1760/67 und 1528/62, auf Antrag d. Anton Koller, Wien, 7., Hermanng. 20 (48 T 150/29 8). 50. Oest. Baulose Emission 1925, Serie Nr. 114/3 und 4, auf Antrag d. Katha⸗ rina Köstlbacher, Forsten 9, Burgkirchen, Braunau, OD. (48 T 259/29 14). 51. Oest. Baulose Em. 1923/II, Serie Nr. 1746/99, 410/9, 572/48, Em. 1926, Serie Nr. 442/43 und 2274/54, auf Antrag d. Dr. Leopold Wacek, Wien, I., Justizpalast (48 T 314/27 8). 52. Oest. Baulos Em. 1925, Serie Nr. 2465/65 und 2652/59, auf Antrag d. Anna Gall, Wien, 7., Neubaug. 79/8 (48 T 142/26 8). Landgericht Wien, I., Justizpalast, Abt. 47, am 6. Dezember 1943.

[27074] Beschluß.

47 T 1208/42 —6. Das auf Antrag des Johann Schimpelsberger, Schul⸗ wart i. R., Losenstein Nr. 25, OD., mit hg. Aufgebot vom 15. 12. 1942, O.⸗Nr. 4, eingeleitete Kraftloserklä⸗ rungsverfahren wird betreffend das österr. Baulos Emission 1926, Serie Nr. 655/83, verlost mit Hℳ 200,— per 17. 11. 1942, über Begehren des An⸗ tragstellers eingestellt.

Landgericht Wien, I., Justizpalast,

Abt. 47, am 29. Oktober 1943.

27071]

3 F 6/42. Durch Ausschlußurteil vom 30. November 1943 sind für kraftlos erklärt: 1. der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Märzdorf Band II Blatt 34 in Abteilung III Nr. 8 für die Hausbesitzerin Pauline Rossa in Kreuzburg, O. S., eingetra⸗ gene und von der Bäuerin Margarete Warmus geb. Nowag in Märzdorf als Grundstückseigentümerin zurückgezahlte Hypothek von 4340 6ℳ; 2. das Spar⸗ kassenbuch Nr. 709 der Kreis⸗ und Stadtsparkasse zu Ohlau, lautend auf Otto Langer in Ohlau, über 204,37 HMℳ; 3. das Sparkassenbuch Nr. 1991 der Kreis⸗ und Stadtsparkasse zu Ohlau, lautend auf den Gärtnereibesitzer Max Dwornitzak in Ohlau über 352,54 Rℳ.

Ohlau, den 8. Dezember 1943.

Amtsgericht Ohlau.

27069]

Durch Ausschlußurteil vom 4. De⸗ zember 1943 ist der in Velten am 14. Juni 1939 ausgestellte und am 14. September 1939 fällig gewesene Wechsel über 301,58 Rℳ, der von der Fa. „Veltag“, Veltener Ofen und Ke⸗ ramik A. G. in Velten (Mark) auf den Töpfermeister Paul Gutzke in Tempel⸗ burg gezogen und von diesem ange⸗

klärt worden. Neustettin, den 8. De⸗ zember 1943. Das Amtsgericht.

27070] 3 F 2/43.

Der Hypothekenbrief über

Band VII Blatt 204 in Abteilung III Nr. 3 für die Kreis⸗ und Stadispar⸗

kasse eingetragene und von dieser an die ledige Johanna Berger in Ohlau, Strehlener Str. 2, abgetretene Hypo⸗

thek von 7000,— Rℳ ist durch Aus⸗

schlußurteil vom 30. November 1943 für kraftlos erklärt. 1““ Amtsgericht Ohlau, 8 Ohlau, den 8. Dezember 1943.

[26955] Urteil.

Im Namen des Deutschen Volkes!

F 1/43. In der Aufgebotssache des Fabrikdirektors. Paul Figura in Frankenberg (Sachs.) wegen Kraftlos⸗ erklärung eines Grundschuldbriefes er⸗ kennt das Amtsgericht zu Frankenberg (Sachs.) durch den Landgerichtsrat Dr. Fischer für Recht: Der Grund⸗ schuldbrief über die für die Metallwerke Frankenberg (Sachs.) Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht in Frankenberg im Grundbuche zu Gunnersdorf auf Blatt 66 in Abt. III unter Nr. 16, Nr. 8. vb. 11 b eingetragene Grundschuld wird für kraftlos erklärt.

Frankenberg (Sachs.), den 9. De⸗ zember 1943.

Das Amtsgericht.

[27068] Bekanntmachung.

I1 4¼42. Der am 19. 9. 1892 in Peisern geborene, zuletzt wohnhaft in Obory, Kreis Konin, wohnhaft ge⸗ wesene Eduard Rudolf Gruhn ist durch Ausschlußurteil vom 22. Mai 1943 für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. 12. 1922, 24 Uhr, festgestellt worden.

Konin, den 9. Dezember 1943.

Amtsgericht Grenzhausen.

Staar.

4. Heffentliche Zustellnngen

[27077] Oeffentliche Zustellung.

4. R. 255/43. Der Platzmeister Richard Galle in Beuthen, O. S., Lagerplatz⸗ straße 44/45, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kaller in Beuthen, O. S., klagt gegen seine Ehefrau Jettel Sara Galle geb. Ebstein, früher in Beuthen, O. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 55 des neuen Ehe⸗ rechts vom 6. Juli 1938 mit dem An⸗ trag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts Beuthen O. S.⸗Kattowitz in Beuthen, O. S., auf den 1. Februar 1944, vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Beuthen, O. S., den 3. Dezember 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts. [27078] Oeffentliche Zustellung.

1 R 270/43. Der Rentner Hermann Robert Ebock in Chemnitz, Rudolf⸗ straße 50, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Max Wolf, Chem⸗ nitz, klagt gegen seine Ehefrau Anna Ebock, zuletzt in New York, 54. place maspeth, Long Island (Bereinigte Staaten von Nordamerika), mit dem Antrag auf „Scheidung der Ehe aus Verschulden der Frau gem. § 49 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Landgericht Chemnitz, 1. Zivilkammer, Zimmer Nr. 123 Eg., zu dem auf Mittwoch, den 22. März 1944, vormittags 10 ½ Uhr, anberaumten Verhandlungstermin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Chemnitz, den 9. Dezember 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht. 8 [27079] Oeffentliche Zustellung.

2 R 130/43. Frau Anna Siemens geb. Schäffer in Freihaus, Umsiedler⸗ lager 5, 2. Block, Stube 14, Prozeßbe⸗ vollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Virt⸗ holz in Kalisch, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Mühlenarbeiter Heinrich Siemens, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und ladet den Beklagten vor das Landgericht in Kalisch, Her⸗ mann⸗Göring⸗Str. 13, Zimmer 111, auf den 12. Februar 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Kalisch, den 6. Dezember 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

1““

[26960] Oeffentliche Zustellung.

lonia Wakolov verw. Kaprowitsch geb. Aspeleiter in Wiesenstadt, Grätzer Str. Nr. 3, Kr. Kosten, Klägerin, Prozeß⸗

nommen worden ist, für kraftlos er⸗

bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Joppich in Lissa, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Anton Wakolov in Tulcea str. Eternitatii Nr. 18, Krs Coͤnstanza (Rumänien), z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, auf Ehescheidung gem. § 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Lissa, Wartheland, Hinden⸗ burgplatz Nr. 4, I. Stockwerk, Zimmer

[9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch seinen bei diesem Gericht zugelassenen

2 R. 21/43. Die Umsiedlerin Apol⸗

Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ tten vertreten zu lassen.

Lissa, den 3. Dezember 1943. Die Geschäfsstelle des Landgerichts.

26961]

Johanna Geyer, geb. Baur, in Ra⸗ vensburg klagt gegen Ludwig Geyer, Zahntechniker in Ravensburg, zuletzt FPNr. 44 129, auf Ehescheidung. Ver⸗ handlungstermin am Donnerstag, den 2. März 1944, vorm. 9 Uhr, vor der Zivilkammer des Landgerichts Ravens⸗ burg.

Ravensburg, den 10. Dezember 1943.

Geschäftsstelle des Landgerichts

[270822

Die Eh Mayer in Wiesbaden, Blücherstraße 20, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hoof in Wiesbaden, klagt gegen den Zivilangestellten bei der britischen Polizei Harold Paul Walters, früher in Wiesbaden, Riederbergstraße 1, jetzt in London 25 Paradies Road Rich⸗ mond Sarrey, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe gemäß §§ 49 und 55 des Ehegesetzes vom 6. Juli 1938 und Kostentragung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Wiesbaden auf den 24. Februar 1944, 9 Uhr, Saal 51, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Landgericht Wiesbaden, 9. Dez. 1943.

[26959] Oeffentliche Bekanntmachung.

PHH/E 381/43. Der Prisenhof Ham⸗ burg gibt bekannt: Die aus dem französ. Dampfer „Alabama“, 5641 BRT., Unterscheidungssignal FNTP, Eigentümer: Cie. Géenérale Transat⸗ lantique, Paris, stammende Ladungs⸗ partie

8372 Stück Balsaholz 177,366 chm, ist im Haͤfen von Bordeaux am 12. Sep⸗ tember 1940 in Ausübung des Prisen⸗ rechts aufgebracht worden.

Wegen dieser Ladungspartien ist das prisengerichtliche Verfahren eingeletet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage der Veröffentlichung be⸗ ginnenden

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof Ham⸗ burg, Oberlandesgerichtsgebäude, Sie⸗ vekingplatz 2, einzureichen. Solche An⸗ träge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht ver⸗ sehenen, bei einem deutschen Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Hamburg, den 9. Dezember 1943.

Der Präsident des Prisenhofs:

Schmidt⸗Egk. 1

[27076] Oeffentliche Zustellung.

15 G. 851. 43. Der Oberkellner Wal⸗ ter Mutschke in Berlin, Ritterstraße 70, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Graff, Berlin, Friedrichstraße 204, klagt gegen den französischen Staatsange⸗ hörigen Georg Mourey, früher in Ber⸗ lin, Lehrter Straße, Haftanstalt, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung zur Zahlung von 150 Hℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und weiteren 50 NHℳ als Schadensersatz. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Ber⸗ lin, Neue Friedrichstraße 12/15, I. Stock, Zimmer Nr. 161, auf den 31. Januar 1944, 10 Uhr, geladen.

Berlin, den 25. November 1943.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[27080] Oeffentliche Zustellung. Versäumnisurteil. Im Namen des Deutschen Volkes! Verkündet am 24. November 1943. In dem Rechtsstreit der Witwe Anng

Kickelsee, Klägerin, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt

z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklag⸗ ten, wegen Forderung hat das Amts⸗

darin einzuwilligen, daß die auf dem Grundstück Boguchwalde

unter Nr. 4 eingetragene Vormerkung

gelöscht wird. Die Kosten des Rechts⸗ Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Amtsgericht.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗

zeigenteil und für den Verlag:

i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin Eine Beilage

Preis dieser N —: 20

frau Maria Walters geb.

Hapke aus Bockwalde, Kreis Leipe, Post

Pahl in Leslauz Wartheland, gegen den August Hapke,

gericht in Leipe /Westpr. durch den Amts⸗ kbonserven an Jugendliche im gewerb

gerichtsdirektor Dr. Kimme für Recht erkannt: Der Beklagte wird verurteilt,

(Bockwalde) Bl. 4/8 in Abt. IV des Hypothekenbuchs

in Höhe von 400 Dollar (uSA.) und 101,50 Zloty (Kosten und Zinsen) zur Sicherung einer Forderung aus einem Zahlungsbefehl zugunsten der Beklagten streits werden dem Beklagten auferlegt.

Leipe/Westpr., den 29. November 1943.

lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An-

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger

Erscheint an jedem

monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer Postanstalten nehmen Beseellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhehnstr. 32. Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Einzelnummern werden mur gegen Barzahlung oder

Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℳℳ. Abe Preis der einzelnen Nummer nach kosten 10 Thl.

vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Porws abgegeben.

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Feithruc am Nande) hersorgehoben werden sollen. Besriftete Anzeigen müssen 3 Jage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

55 mm bhreiten Petit⸗

ondere ist darin auch anzugeben, welche Wonme etwa durch s(euunal unterstrichen) oder duech Sperrdruck (besonderer Vermerk

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß über Ausgabe von Gemüsekonserven an Kranken⸗ anstalten und Heime sowie an Zuckerkranke.

Erlaß des Reichswohnungskommissars über Erklärung der Stadt Mannheim zum „Brennpunkt des Wohnungsbedarfs“.

Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurch⸗ schnitt November 1943.

Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten.

4. Bekanntmachung der Reichsstelle Eisen und Metalle über Herausgabe von Werkstoffeinsatzlisten. Vom 15. Dezember 1943.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts TeilI. Nr. 101 und 102.

Anmtliches Deutsches Reich Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Geheimen Regierungsrat Dr. Karl Escherich in München mit Urkunde vom 13. Dezember 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und zissenschaft verliehen.

Erlaß

betr.- Ausgabe von Gemüsekonserven an Krankenanstalten und Heime sowie an 1 Zuckerkranke Erster Abschnitt:

2

Ausgabe von Gemüsekonserven an Krankenanstalten und

Heime Bezugsberechtigte Anstalten und Heimme

1. Im kommenden Winter werden einmalig ausgegeben:

A. bis zu vierzehn ¼ Dosen Gemüsekonserven für jedes be⸗ legfähige Krankenbett an Krankenanstalten, die pauschale Zu⸗ schläge gemäß Nr. II 2 a —d meines Erlasses vom 15. 2. 1940. II 1 b 150 erhalten; Reservelazarette, bei denen Maga⸗ zinverpflegung nach den Wehrmachtsvorschriften mit getrenn⸗

ter Zubereitung der Kost stattfindet, zählen gemäß Nr. VIII.

des genannten Erlasses nicht hierzu; B. bis zu zehn ¼ Dosen Gemüsekonserven a a) sonstige Fachanstalten und Krüp⸗ pelheilanstalten (vgl. Nr. III a]für jedes belegfähige und b meines Erlasses vom Krankenbett; 15. 2. 1940 II 1 b 150), b) die Reichsschule Feldafing, Adolf⸗ eö’“ rziehungsanstalten, das Aus⸗ landsdeutsche Schülerheim in Stuttgart, Lehrerbildungsan⸗ stalten für Jungen, Kinder⸗ und Jugenderholungsheime *), Kindertagesstätten, Jugender⸗ tüchtigungslager der Träger der Reichsversicherung, Mütterheime und Mlüttererholungsheime *), zu. Waisenhäuser, grunde zu legen, die b 8 seit dem 1. Oktober Erholungsheime der Träger der 1943 durchschnittlich Reichsversicherung, soweit sie täglich verpflegt wer⸗ nicht als Krankenanstalten unter den; 9 A fallen, Heime der NSKOV., Heime der Reichsbahn usw. im Sinne meiner Erlasse vom 6. 11. 1939 II C 4 789, 11.3.1940 II C 4 297, 4. 7. 1940 II C 11— 517 und 12. 7. 1940 II C 11 370 —,

C. bis zu fünf ¼ Dosen Gemüse⸗

bei diesen Heimen usw. ist der Berechnung der Dosenzahl die Zahl der⸗ jenigen Personen zu⸗

lichen Einsatz (2. Verpflegungsgruppe 1 8 im Sinne des Abschnitts I meines 1 Erlasses vom 9. 2. 1943 IB 2a 8 380), Jugendliche in Gemein⸗ auch bei diesen Heimen schaftserziehungsanstalten (5. Ver⸗ usw. ist der Berech⸗ pflegungsgruppe a. a. O.), soweit nung der Dosenzahl nicht oben unter B b ein anderes be⸗ de „Zahl stimmt ist, Reichsverwaltungsschule C 1Ss in Pirna, Anstalten für chronische 1. Oktober 1943 durch⸗ Kranken und Sieche (vgl. IIIc mei⸗ schnittlich täglich ver⸗ nes Erlasses v. 15. 2. 1940 II1 b pflegt werden 8 150), Säuglings⸗ u. Kleinkinder⸗ heime, Blindenheime, Taubstummen⸗ heime, Krüppelheime, Alters⸗ und Siechenheime, soweit sie nicht ge⸗ werbsmäßig betrieben werden.

*) Dies gilt nicht für Heime, die als Jugenderholungslager gelten (4. Verpflegungsgruppe meines oben angeführten Erlaßses vom 9. Februar 1943); für diese Heime sowie für Jugendliche in der Wehrertüchtigung (1. Verpflegungsgruppe a. a. O.) und für Jugendliche im landwirtschaftlichen Einsatz (3. Verpflegungs⸗ ruppe a. a. O.) habe ich dem Jugendführer des Deutschen

Reiches ein Globalkontingent an Gemüsekonserven zur Verfügung

Berlin, Donnerstag, den 16. Dezembe

8 1““

r, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21

1943

exen.

Bezugscheine für Anstalten und Heime

II. Die Ernährungsämter stellen den genannten Anstalten und Heimen auf Antrag Bezugscheine B aus; die Anträge sind bei den Ernährungsämtern bis zum 15. Januar 1944 ein⸗ zureichen und von diesen unverzüglich zu erledigen. Aus dem Bezugschein muß die Art der Anstalt, z. B. Krankenanstalt, Krüppelheim, Kintertagesstätte, Säuglingsheim, zu erkennen sein. Der Antrag muß folgende Angaben in nachstehender Reihenfolge enthalten:

1. Name der Anstalt oder des Heimes,

2. Sitz (Ort und Straße) der Anstalt oder des Heimes

3. Eigentümer oder Träger der Anstalt oder des Heimes,

4. Art der Anstalt oder des Heimes (z. B. allgemeines Krankenhaus, Fachanstalt für usw., Kinder⸗ erholungsheim, Mütterheim usw.; genaue Angabe er⸗ forderlich),

.a) bei Krankenanstalten und Fachanstalten (siehe oben A

und B a): Zahl der belegfähigen Krankenbetten, b) bei Heimen usw. (B b, Be und C): Zahl der seit dem 1. Oktober 1943 durchschnittlich täglich verpflegten Personen,

6. die ausdrückliche Versicherung der Richtigkeit der gemach⸗ ten Angaben.

Auf Wunsch sind den Anstalten und Heimen mehrere Bezug⸗ scheine B über Teilmengen, die zusammen die Gesamtmenge ausmachen, auszustellen.

Bestehen Zweifel, ob es sich um eine Krankenanstalt oder eine sonstige Fachanstalt handelt, so ist die gutachtliche Aeuße⸗ rung der zuständigen Aerztekammer einzuholen.

Jüdische und polnische Anstalten und Heime

III. Gemüsekonserven dürfen an jüdische und polnische Krankenanstalten, Fachanstalten, Heime usw. nicht ausgegeben werden. Jedoch sind für kranke Polen in deutschen Kranken⸗ anstalten (und sonstigen Fachanstalten) 11 zu⸗ zuteilen (vgl. meinen Erlaß vom 29. Januar 1943 II B2 a 1364 zu 1).

Belieferung der Bezugscheiinen— IV. Die Anstalten und Heime beziehen auf Grund der

Bezugscheine die Gemüsekonserven vom Großhandel oder un⸗

mittelbar vom Hersteller. Ein Umtausch dieser Bezugscheine auch durch Großverteiler in Großbezugscheine findet nicht statt. Die Anstalten und Heime übergeben dem Groß⸗ verteiler oder Hersteller, von dem sie beliefert werden wollen, die Bezugscheine. Der Einkauf der Gemüsekonserven soll so erfolgen, daß lange Transportwege erspart werden.

Die Bezugscheine sind spätestens bis zum 31. Januar 1944 den Herstellern vorzulegen. 8

Anstaltspersonal

V. Für das an der Anstaltsverpflegung teilnehmende ärztliche, Pflege- und sonstige Personal werden Gemüse⸗ konserven nicht ausgegeben. Im übrigen verweise ich auf meinen Erlaß vom 31. März 1943 II B 2 b 325 betr. Lebensmittelversorgung der Aerzte und des Pflegepersonals in Kranken⸗, Heil⸗ und Pflegeanstalten.

Gefrierkonserven VI. Die Zuteilung von Gefrierkonserven an Stelle von

Gemüsekonserven in Dosen wird die Hauptvereinigung der

deutschen Gartenbauwirtschaft im Einzelfalle regeln.

Benachrichtigung der Anstalten und Heime

VII. Ich habe die in Betracht kommenden Organisationen gebeten, die Krankenanstalten und Heime von dem Inhalt des vorsteh den Abschnittes dieses Erlasses zu unterrichten.

Zweiter Abschnitt

Ausgabe von Gemüsekonserven an Diätpensionen und ambulante Diätküchen An Diätpensionen und ambulante Diätküchen, die 1. unter fachärztlicher Aufsicht stehen, 2. von staatlich geprüften Diätassistentinnen geführt werden,

3. Gäste nur auf ärztliche Bescheinigung hin verpflegen,

die eine bestimmte Ernährungsform vorschreibt, werden im kommenden Winter bis zu vierzehn 1/1 Dosen Ge⸗ müsekonserven für die Zahl derjenigen Personen, die seit dem 1. 10. 1943 durchschnittlich täglich verpflegt werden, aus⸗ gegeben. Die Bestimmungen unter Nrn. II, III und IV des ersten Abschnittes dieses Erlasses gelten auch für die Diätpensionen und Diätküchen. 8 .

Dritter Abschnitt: Ausgabe von Gemüsekonserven an andere Großverbrauche

Ich habe die Hauptvereinigung der deutschen Garte wirtschaft veranlaßt, dem Reichsarbeitsführer, dem Jugend⸗ führer des Deutschen Reiches, dem Reichsschatzmeister, dem Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (für die Umsiedlungsläger), der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ gewerbe in der Reichsgruppe Fremdenverkehr, der Fachunter⸗ gruppe Schiffsausrüstungen in der Wirtschaftsgruppe Groß

und Außenhandel sowie der Mitropa bestimmte Mengen an Gemüsekonserven zur Verfügung zu stellen.

Ich gebe Ihnen hiervon Kenntnis. Die Ernährungsämter sind mit diesen Verteilungen nicht befaßt. 1 Vierter Abschnitt:

Ausgabe von Gemüsekonserven an Zuckerkranke

An Zuckerkranke werden im kommenden Winter achtzehn 1/1 Dosen Gemüsekonserven ausgegeben. Die Ausgabe er⸗ folgt auf Grund von Berechtigungsscheinen der Ernährungs⸗ ämter. Die Zuckerkranken müssen sich von dem behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen. Der behandelnde Arzt reicht die Bescheinigung der zuständigen ärztlichen Ge⸗ nehmigungsstelle (vgl. meinen Erlaß vom 30. 10. 1939 1I1 1 b 73) ein. Die ärztliche Genehmigungsstelle gibt die Bescheinigung mit kurzer Stellungnahme (z. B. „befürwortet“) an das Ernährungsamt weiter, das von sich aus also ohne besonderen weiteren Antrag der Kranken die Berechtigungs⸗ scheine ausstellt und den, Kranken übersendet. Auf den Be⸗ rechtigungsscheinen ist links oben ein „Z“ in blauer Farbe auf⸗ zudrucken oder mit Blaustift zu schreiben.

Juden erhalten keine Berechtigungsscheine für Zuckerkranke.

Der Bezugsberechtigte gibt den Berechtigungsschein dem Kleinverteiler ab. Der Kleinverteiler stellt ihm hierüber eine Quittung aus; der Kleinverteiler tauscht die Berechtigungs⸗ scheine beim Ernährungsamt in einen Bezugschein àA um. Die Bezugscheine sind gesondert von den nach dem ersten und zweiten Abschnitt dieses Erlasses zu erteilenden Bezugscheinen auszustellen. Der Großverteiler tauscht die Bezugscheine bald⸗ möglichst in einen Großbezugschein um und übersendet ihn einem Hersteller. Auf den Bezugscheinen und den Großbezug⸗ scheinen ist links oben ein „Z“ in blauer Farbe aufzudrucken oder mit Blaustift zu schreiben.

Der Kleinverteiler schreibt auf der Quittung, die er aus⸗ gestellt hat, die vom Bezugsberechtigten bezogenen Dosen ab. Der Bezugsberechtigte ist nicht verpflichtet, die bestellten Dosen auf einmal abzunehmen; er soll jedoch die Dosen spä⸗ testens bis zum 15. 4. 1944 abnehmen.

Das Ernährungsamt kann im Benehmen mit der örtlichen Berufsvertretung des Einzelhandels bestimmen, daß Zucker⸗ kranke die Gemüsekonserven nur in bestimmten Einzelhandels⸗ geschäften bestellen und beziehen können.

Sortiment für Zuckerkranke

Ich weise darauf hin, daß Weißblech⸗ oder sparverzinnte Dosen für den zivilen Sektor nicht zur Verfügung stehen, so daß die Wünsche der Zuckerkranken auf Zuteilung solcher Dosen nicht berücksichtigt werden können. Ich habe jedoch die Großverteiler und Hersteller veranlaßt, für die Zuckerkranken soweit irgend möglich, nur geeignete Sorten (Bohnen, Kohl⸗ rabi, Grünkohl, Spinat, Rosenkohl) zur Verfügung zu stellen.

Andere Kranke

Eine zusätzliche Ausgabe von Gemüsekonserven an and

Kranke kann nicht erfolgen. Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen

DQDualität und Haltbarkeit der Gemüsekonserven

IJ. Konserven in Schwarzblechdosen sollen, um äußeren Rost⸗ ansatz zu vermeiden, an einem trockenen Ort, auf keinen Fall in Eisschränken oder an sonstigen kühlen, feuchten Plätzen aufbewahrt werden. Die fabrikmäßige Herstellung von Kon⸗ serven in Schwarzblechdosen erfolgt unter ständiger Kontrolle. Die Qualität dieser Konserven steht denen in Weißblechdosen nicht nach, jedoch ist die Haltbarkeitsdauer wegen des Dosen⸗ materials begrenzt. Es empfiehlt sich daher, den Inhalt der. Schwarzblechdosen bis Ende April 1944 zu verbrauchen.

Keine unvorhergesehenen Anforderungen und Verteilungen

II. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Gemüsekonserven ist auch in diesem Jahr begrenzt. Der Verteilungsplan kann daher nur durchgeführt werden, wenn keinerlei unvorher⸗ gesehene Anforderungen und Verteilungen von Gemüse⸗ konserven erfolgen.

Benachrichtigung der Ernährungsämter und Kartenstellen III. Die Ernährungsämter und Kartenstellen sind durch Uebersendung eines Abdruckes umgehend zu benachrichtigen. Berlin, den 26. November 1943. 8 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Moritz.

4 I. Erlaß

rund der Verordnung zur Wohnraumlenkung vom ebruar 1943 RGBl. I S. 127 § 11 (1) erkläre ich e Stadt Mannheim zum „Brennpunkt des Wohnungs⸗ bedarfs“ mit der Wirkung, daß der Zuzug auswärtiger Familien nach Mannheim nur mit vorheriger Zustimmung der Stadt erfolgen darf, soweit er nicht auf Veranlassung oder mit Zustimmung einer Behörde geschieht. Berlin, den 13. Dezember 1943. 5 Der Reichswohnungskommissar. J. V.: Dr. Wagner.