1943 / 299 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Dec 1943 18:00:01 GMT) scan diff

[27375) Marienhaus Heidelberg

Aktiengesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Haupt⸗

versammlung für das Geschäftsjahr

1941 auf Mittwoch, den 12. Januar 1944, 16 Uhr, auf das Notariat I, Heidelberg, Rohrbacher Str. 17, ein⸗ geladen.

Tagesordnung: 1. Entgegennahme des Geschäftsberichts, der Jahresbilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung (Jahresabschluß) für das Geschäftsjahr 1941; 2. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats; 3. Aufsichtsratswahl.

Heidelberg, den 17. Dezember 1943.

„Vorstand und Aufsichtsrat.

[27366] Aktien⸗Gesellschaft „Verein“, Neuß. Hierdurch beehren wir uns, die Her⸗ ren Aktionäre für Sonntag, den 9. Ja⸗ nuar 1944, abends fünfeinhalb Uhr, zu der in unserem Gesellschaftshause in Neuß, Hammtorwallstraße Nr. 9, statt⸗ findenden Hauptversammlung einzu⸗ laden. Tagesordnung: Vorlage des Geschäftsberichtes nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie Bilanz für das Geschäfts⸗ jahr 1941/42. .Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. G Neuwahl des Aufsichtsrates. .Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43. .Uebertragung von Aktien. 6. Verschiedenes. 8 Aktien⸗Gesellschaft „Verein“. Der Vorstand. Robert Lonnes. Hermann Werhahn.

8—

[27385] Malzfabriken Langensalza und Wolff Söhne Erfurt Aktiengesellschaft, Erfurt.

Die diesjährige ordentliche Hauptver⸗ sammlung der Aktionäre oben bezeich⸗ neter Gesellschaft findet Sonnabend, den 22. Januar 1944, vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer der Gesellschaft in Erfurt, Johannestor 26/29, statt.

Tagesordnung: .Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr vom 1. September 1942 bis

31. August 1943.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗

dung des Reingewinnes.

.Beschlußfassung über die Ent⸗

lastung des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrates.

.Wahl zum Aufsichtsrat.

.Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1943/44.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Um in der Hauptversammlung zu stimmen oder Aufträge zu stellen, müssen die Aktionäre gemäß § 17 der Satzung ihre Aktien spätestens am 19. Januar 1944 bis zum’ Ende der Schalterkassenstunden

beim Vorstand der

Erfurt oder bei der Commerzbank schaft, Filiale Erfurt, hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deut⸗ schen Notar oder bei einer Wertpapier⸗ sammelbank erfolgen. Die von diesen auszustellenden Bescheinigungen sind bis spätestens 20. Januar 1944 bei der Gesellschaftskasse einzureichen. Erfurt, den 18. Dezember 1943.

Gesellschaft in

Aktiengesell⸗

[27361]

Ernst Gessner, Aktiengesellschaft, Aue/ Sa. Dividendenzahlung 1942/43.

In der am 8. Dezember 1943 statt⸗ gefundenen ordentlichen Lauptversamm⸗ lung unserer Gesellschaft ist die Aus⸗ schüttung und Auszahlung einer Divi⸗ dende von 5 ½¼½ % für das. Geschäfts⸗ jahr 1942/43 beschlossen worden. Die Auszahlung der Dividende ekfolgt vom 2. Januar 1944 ab gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 21 abzügl. 15 % Kapitalertragsteuer einschl. Kriegszuschlag bei der Allgemeinen

Deutschen Credit⸗Anstalt.

Aue/Sa., den 15. Dezember 1943.

Ernst Gessner, Aktiengesellschaft.

Großer. Brunner.

[26262] Zoologischer Garten Köln. Einladung zu der am Dienstag, dem 18. Januar 1944, 11,30 Uhr, im Stapel⸗ haus Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung: 1. Verlesung des Protokolls der letz⸗ ten Hauptversammlung. Bekanntgabe des Abschlusses für das Wirtschaftsjahr 1942 unter Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung. 3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Neuwahl des Aufsichtsrates. . Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943. 6. Verschiedenes. Köln, den 16. Dezember 1943. Der Vorstand.

[26551] Malzfabrik Niedersedlitz Aktiengesellschaft. Einkadung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am Donnerstag, den

20. Januar 1944, mittags 12 Uhr, in

den Räumen der Commerzbank in

Dresden, Dresden, Waisenhausstr. 21.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des festgestellten Jahresabschlusses für das am 30. Juni 1943 ge⸗ endete Geschäftsjahr.

.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5. Wahl des Abschlußprüfers. Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilzunehmen wün⸗ schen, haben ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammel⸗ bank über einen Anteil am Sammel⸗ bestande der Aktien spätestens am 17. Januar 1944 bis nach der Haupt⸗ versammlung gemäß § 19 des Gesell⸗ schaftsvertrages bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einer zur Entgegen⸗ nahme der Aktien befugten Wertpapier⸗ sammelbank oder bei

der Vereinsbank in Hamburg, Ham⸗ burg,

der Commerzbank in Hamburg, Ham⸗ burg,

der Commerzbank in Dresden,

den Herren Schröder Gebrüder & Co., Hamburg,

zu hinterlegen.

Die Hinterlegung kann mit Geneh⸗

migung einer dieser Hinterlegungs⸗

stellen auch dadurch erfolgen, daß die

Aktien bei anderen Banken bis zur Be⸗

endigung der Hauptversammlung im

Sperrdepot gehalten werden.

Niedersedlitz, im Dezember 1943.

Dresden,

Der Vorstand.

ine 8 bie.

1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregifter,

Der Vorstand.

[27370]0

Bierbrauerei Durlacher Hof A. G.

vorm. Hagen, Mannheim.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 19. Januar 1944, mittags 12 Uhr, im Sitzungssaal der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, B 4, 2, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung eingeladen.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien oder die darüber lauten⸗ den Hinterlegungsscheine einer Wert⸗ papiersammelbank spätestens am 17. Januar 1944 bei der Gesellschaft oder der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, hinterlegen.

Mannheim, den 17. Dezember 1943.

Der Vorstand. Philipp Bohrmann.

[27381] Aktienbrauerei Dormagen vorm. Becker & Cie., Dormagen.

Die Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 21. Januar 1944, 11 Uhr, in den Geschäftsräumen der Dort⸗ munder Actien⸗Brauerei, Dortmund, Rheinische Str. 73, stattfindenden 45. ordentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.

Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben die Aktien spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung, den Tag der Letzteren nicht mitgerechnet, bei der

Gesellschaftskasse in Dormagen,

Städtischen Sparkasse in Dortmund,

Bankhaus Delbrück von der Heydt &

Co., Köln, oder

bei der Deutschen Bank Filiale Köln zu hinterlegen.

Gemäß § 110 des neuen Aktien⸗ gesetzes hat jeder Teilnehmer, der das Stimmrecht für fremde Aktien im eigenen Namen ausüben will, dies be sonders anzugeben.

Der Vorstand. Rudolf Wülfinghoff. [27372]

Deutsche Steinzeugwarenfabrik für Kanalisation und chemische Industrie, Mannheim⸗Friedrichsfeld. Dividendenzahlung.

Von der mit 6 % bemessenen Divi⸗ dende für das Jahr 1942 kommen als Abschlagsdividende 4,6 % abzüglich Kapitalertragsteuer und Kriegszuschlag in bar zur Auszahlung. Die Auszah⸗ lung der Dividende erfolgt ab sofort gegen Rückgabe des Dividendenscheins Nr. 14, der mit Eℳ 4,60 abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer und Kriegs⸗ zuschlag = l.ℳ 3,91 für die Aktien zu Ii.-, 100,— und I.ℳ 46,— abzüglich 15 % Kapitalertragssteuer und Kriegs⸗ zuschlag = H.ℳ 39,10 für die Aktien zu ℛℳ 1000,— bei der Gesellschafts⸗ kasse in Mannheim⸗Friedrichsfeld, bei der Deutschen Bank, Berlin, und deren Niederlassungen in Mannheim und Frankfurt a. M., bei der Branden⸗ burgischen Provinzialbank und Giro⸗ zentrale, Berlin SW 68, Alte Jakob⸗ straße 130/132, und bei dem Bankhaus Hardy & Co. GmbH., Berlin WS, Markgrafenstr. 36, eingelöst wird. Die restlichen 1,4 % werden gemäß § 2 Absatz 3 der Dividendenabgabeverord⸗ nung zunächst treuhänderisch für die Aktionäre in Schatzanweisungen des

Reiches angelegt.

Mannheim⸗Friedrichsfeld, den 14. De zember 1943.

Der Vorstand.

Chlodwig Kammerscheid.

Westfälische Drahtindustrie, Hamm (Westf.).

In der heutigen Hauptversammlung wurde die Dividende auf das Stamm⸗ aktienkapital für das Geschäftsjahr 1942/43 auf 4,5 % festgesetzt. Dem⸗ zufolge werden die Gewinnanteilscheine Nr. 20 abzüglich 15 % Kapitalertrag⸗ steuer einschließlich Kriegszuschlag

von den Aktien zu 1000 Kℳ mit netto

38,25, von den Aktien zu 600 Rℳ mit netto E.ℳ 22,95, von den Aktien zu 400 Hℳ mit netto 15,30, von den Aktien zu 100 Hℳ mit netto .ℳ 3,83 vom 20. Dezember 1943 ab außer an der Hauptkasse unserer Gesellschaft in Hamm (Westf.) bei folgenden Zahl⸗ stellen eingelöst: Berliner Handels⸗Gesellschaft, Ber⸗ lin W S,

Fried. Krupp, Finanzabteilung, Essen,

Commerzbank Aktiengesellschaft Zweig⸗

stelle Hamm, Hamm (Westf.),

Deutsche Bank Zweigstelle Hamm,

Hamm (Westf.), Dresdner Bank, Filiale Osnabrück, Osnabrück,

Bankhaus Burkhardt & Co., Essen. Hamm (Westf.), 17. Dezember 1943. Der Vorstand. Hobrecker. Dr. Koegel.

[27378]

Eisenwerk⸗Gesellschaft Maximilians⸗

hütte.

Nachdem die Frist zur Einreichung unserer Inhaberaktien zum Umtausch in Namensaktien am 30. September 1943 abgelaufen ist (vergl. Nr. 125, 137 und 150/1943 des Deutschen Reichs⸗ anzeigers), erklären wir nunmehr hier⸗ mit, nachdem uns das Registergericht in Amberg durch Beschluß vom 25. Mai 1943 hierzu die Genehmigung gegeben hat, die folgenden Aktien (einschließlicht der zu ihnen gehörenden Dividenden⸗ scheine Nr. 12—20 und der Erneuerungs⸗ scheine) für kraftlos:

Nr. 04572/79, 05860, 07171, 12670, 12742, 12743, 12775, 12817, 12818, 12822, 16263/77, 16319/20, 16597, 16787, 16789, 16811/12, 16867/73, 19469, 21872, 21915, 22015 22190 22237/41, 22245, 22386, 22440, 22714, 22850, 22906, 22914/18, 22981, 23003, 23004, 23150, 23248/52, 23817, 23843/44, 23876, 23982, 24233, 24656, 24660, 25105, 25125 25177, 25370/72, 25385/92, 25530, 25723, 26817, 26911, 27195, 27294/96, 27442/51, 27498/99, 28603, 29354/57, 29389, 29420, 29490, 29508/13, 29518/19, 29888, 30276 80, 31344/53, 32086, 32345, 32446, 32718/19, 32725/26, 32777, 32787/88, 92856, 33075, 33712, 33801, 34041/42, 34262, 34495, 34565. 34774, 34911/12, 37618, 37620/21, 38065/67, 38088/91,

85n

38223/25, 38229, 38341, 38383, 38537 38736, 38765/66, 38770, 38834/38, 38898, 10356/58, 40408, 40443, 41778/82, 41882 89, 41936/45, 42354, 42358.

Gemäß § 67 des Aktiengesetzes wer⸗ den wir die den Eigentümern der nicht eingereichten Inhaberaktien zustehenden Namensaktien im Nennwert von je 1000,— (einschließlich der zu ihnen gehörenden Dividendenscheine Nr. 12. bis 20 und der Erneuerungsscheine) bei dem Amtsgericht in Sulzbach⸗Rosenberg als Hinterlegungsstelle gemäß § 372 BGB. zugunsten dieser Aktionäre hinter⸗ legen.

Sulzbach⸗Rosenberg Hütte (Ober⸗ pfalz), den 15. Dezember 1943.

Der Vorstand der Eisenwerk⸗Gesellschaft Mayximilianshütte.

[27380]

Gesellschaft für Gasindustrie, München.

In der heutigen Hauptversammlung wurde die Ausschüttung einer Dividende von 5 v. H. für das Geschäftsjahr 1942/43 beschlossen.

Die Auszahlung der Dividende er⸗ folgt gegen Einreichung des Gewinn⸗ anteilscheines Nr. 3 unter Abzug von 15 % Kapitalertragsteuer einschließlich Kriegszuschlag.

Die Genußrechte werden für das Ge⸗ schäftsjahr 1942/43 mit 3 ½ % verzinst. Einzureichen ist der 80. Gewinnanteil⸗ schein.

Einlösestellen: Dresdner Bank Filiale München und Filiale Augsburg, Baye⸗ rische Vereinsbank München und deren Filiale Augsburg.

München, 15. Dezember 1943.

Gesellschaft für Gasindustrie. Der Vorstand.

10. Gesellschaften m. b. H.

[27358]

Bekanntmachung. Die Gesellschaft „Rohta“ Rohtabakhandelsgesellschaft m. b. H., Dresden⸗N., Königstraße 13, ist lt. Beschluß v. 30. 9. 1943 aufgelöst. Der Unterzeichnete ist als Abwickler be⸗ stellt. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen umgehend anzu⸗ melden.

Dresden, 17. Dezember 1943.

Max Strympe.

[26549] Die Neuzeitbau Neuzeitliche Bau⸗

und Siedlungsgesellschaft m. b. H. ist

durch Beschluß. der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 12. Februar 1936 auf⸗ gelöst. Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, sich bei der Gesell⸗ schaft zu melden. Hamburg 1, den 25. November 1943. Die Liquidatoren: Ludwig Schmidt. Willi Gerckens.

11““ 1.“

[26464] Bekanntmachung. Durch Beschluß der Gesellschafterver sammlung vom 22. 11. 1943 ist das Stammkapital der „Nordwest“ Indu⸗ strie⸗ und Baubedarfs⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Düsseldorf von Il.ℳ 10 000,— auf Hℳ 2500,— herab⸗ gesetzt worden. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich bei derselben zu melden. Düsseldorf 10, Gelderner Straße 8, November 1943. Der Geschäftsführer: Glässer.

15. Verschiedene Bekanntmachungen

[27359] Aufforderung.

Die Gläubiger der USMA⸗Ukrai⸗ nische Schiffs⸗ und Maschinenbauan⸗ stalten, Kiew, Postfach 46, werden auf⸗ gefordert, ihre Forderungen unter Vor⸗ lage eines Konto⸗Auszuges sowie Ab⸗ schriften der die Forderungen begrün⸗ denden Unterlagen bis zum 15. März 1944 der unterzeichneten Abwicklungs⸗ stelle anzumelden.

Der genannte Zeitpunkt gilt unter Ausschluß einer Nachfrist und können später eingehende Meldungen nicht mehr berücksichtigt werden.

Ukrainische Schiffs⸗ u. Maschinenbau⸗

anstalten Abwicklungsstelle Wien, III/40, Ungargasse 9.

Der stellvertr. komm. Verwalter:

Wolff, Sonderführer (Z). 8

Zentralhandelsregister

3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregifter,

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiedenes.

1. Handelsregifter

,83 die Angaben in 7 wird eine Gewähr ür die Richtigkeit seit er Regis gicht UFeraseeer eiserichte Friesovythe. [27152] Amtsgericht Friesoythe, 8. Dezbr. 1943. Hand.⸗Reg. A Nr. 189 F. W. Krose & Sohn, Friesoythe. Offene Handels⸗ gesellschaft. Die Ehefrau des Kauf⸗ manns Hubert Geile, Elisabeth geb. Krose, in Friesoythe und die Witwe des Kaufmanns Wilhelm Surmann, Johanna geb. Krose, in Friesoythe sind als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1943 begonnen. Zur Vertre⸗ tung der Gesellschaft ist, solange der Gesellschafter Theodor Krose lebt, dieser allein berechtigt; nach seinem Tode sind die Gesellschafter Frau Geile und Witwe Surmann hierzu gemeinschaftlich be⸗ rechtigt.

Lechk.

In das Handelsregister A 2 des Amtsgerichts Westerland ist die Firma Jens Hansen und als deren In⸗ haber der Kaufmann Jens Hansen in List/Sylt eingetragen. Amtsgericht Leck, 8. Dezember 1943.

Meinerzhagen. [27156] Bekanntmachung.

Löschung:

H.⸗R. A 275 Wilhelm Viebahn, Meinerzhagen. Die Prokura der Ehe⸗

frau Emmi Viebahn geb. Ochel in Meinerzhagen ist erloschen. Das Amtsgericht Lüdenscheid, Zweigstelle Meinerzhagen. Pasewalk. [27160] Handelsregister

Amtsgericht Pasewalk, 9. Dez. 1943. 8 Veränderung:

à 256 Ueckermünde J. Kaiser & Comp., Ueckermünde (Eisengießerei und Maschinenfabrik).

Wilhelm Andress, Karl Wittenberg, Max Körk und Wilhelm Wittenberg sind aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Schwübisch Hall. [27157] Amtsgericht Schwäbisch Hall. Handelsregistereintrag vom 10. Dezember 1943.

4 103 Schuhhaus Friedrich Schroth in Schwäbisch Hall. Die Erben des Friedrich Schroth haben das Handels⸗ geschäft verpachtet an Fräulein Maria Gerstetter in Schwäbisch Hall. Die Firma lautet nun: Schuhhaus Friedrich Schroth, Inhaberin Maria Gerstetter. Der Uebergang der bisherigen Verbind⸗ lichkeiten auf die neue Inhaberin ist

ausgeschlossen. Scelow. [27158]

In dem Handelsregister A Nr. 234 des Amtsgerichts Seelow, betreffend Zuckerfabrik Voßberg Koppe & Co.,

fahren

Voßberg bei Letschin, ist folgendes ein getragen worden: 1“

An Stelle des verstorbenen Amts⸗ rats Günther Koppe in Wollup bei Zechin ist zur Vertretung der Kom⸗ manditgesellschaft berechtigt: Der per⸗ sönlich haftende Gesellschafter Bauer Georg Buchholz in Zechin⸗Eichenhof.

Seelow /Mark, 11. Dezember 1943.

Das Amtsgericht. Stuttgart. Amtsgericht Stuttgart. Handelsregistereintrag vom 6. November 1943. 4A 654 Mauz & Pfeiffer, Stuttgart (Botnang, Alte Stuttgarter Str. 45 bis 49, Elektroapparatebau). Prokura Eberhard Wörwag erloschen.

7. Konkurse und Vergleichssachen

Leipzig. [27329]

108 N 49/43. Ueber den Nachlaß des am 4. 6. 1943 in Leipzig im Städtischen⸗ Pfleghaus verstorbenen Rentners Ro⸗ bert Friedrich Oehmitzsch, zuletzt wohn haft gewesen in Leipzig, Talstraße 21, wird heute, am 3. Dezember 1943, vor⸗ mittags 11 ¼ Uhr, das Konkursver⸗ eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. W. Herold in Leipzig C 1, Markt 9. Anmeldefrist bis zum 28. Dezember 1943. Wahltermin am 4. Januar 1944, vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 14. Januar 1944, vormittags 11 ¼ Uhr. Offener Arrest

11“

mit Anzeigepflicht bis zum. 17. ber 1943. Amtsgericht Leipzig, Abt. 108, den 3. Dezember 1943.

Dezem⸗

Leipzig. [27330]

107 N 61/43. Ueber den Nachlaß der am 25. Juli 1943 im Krankenhaus St. Jakob in Leipzig verstorbenen, in Leipzig C 1, Sternwartenstraße 69, wohnhaft gewesenen Witwe Emilie Ernestine Johanna Bernstein wird heute, am 3. Dezember 1943, vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Hermann Stötzner in Leipzig S 3, Waisenhausstr. 20. Anmeldefrist bis zum 28. Dezember 1943. Wahltermin am 4. Januar 1944, vormittags 11 ¼ Uhr. Prüfungstermin am 14. Januar 1944, vormittags 11 ½%½ Uhr. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 17. Dezember 1943.

Amtsgericht Leipzig, Abt. 107, den 3. Dezember 1943

Löbau, Sachsen. [27331]

Ueber das Vermögen des Möbelfabri⸗ kanten Helmut Schwan in Oelsa über Löbau (Sachs.) als Alleininhabers der Firma Möbelfabrik Helmut Schwan in Löbau (Sachs.) wird heute, am 14. De⸗ zember 1943, nachmittags 15 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Friedemann, Löbau (Sachs.). Anmelde⸗ frist bis zum 25. Februar 1944, Wahl⸗

termin am 11. 1. 1944, vorm. 10 Uhr. Prüfungstermin am 30. 3. 1944, vorm. 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum' 11. Januar 1944.

Amtsgericht Löbau (Sachs.), am 14. Dezember 1943. 1 9 ) 5 gee 1“

[27332]

Aurich. Berichtigung. Konkurssache Großefehn⸗Gesellschaft. Erste Gläubigerversammlung: 7. Ja⸗ nuar 1944, 12 Uhr. Prüfungstermin: 28. Februar 1944, 10 ½ Uhr. Amtsgericht Aurich. —— Leipzig. [27333] 107 N 2/35. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Chemikers Reinhold Georg Bockisch in Leipzig, Comeniusstraße 18, all. Inhabers einer chemischen Farben⸗ und Lackfabrik unter der im Handelsregister eingetr. Firma „Chemische Farben⸗ und Lackfabrik Elektra Reinhold Bockisch“ in Leipzig, Damthestr. 6, wird gemäß § 204 KO. mangels Masse eingestellt. Amtsgericht Leipzig, Abt. 107. am 13. Dezember 1943.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:

i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin SW 68 Druck der Preußischen Verlags und Druckerei GmbH Berlin⸗

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A.ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestell an, in Verlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. 1 .“ Alle Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer 4 8

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zufenden, Fettbruck

für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗

feinseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗

Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

““ 1“ . 8 Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Anweisung VII der Reichsvereinigung (Stoffdruck). Vom 20. Dezember 1943. Nachtrag 1 zur Anordnung VII/43 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Einsetzung von Bewirt⸗ schaftungsstellen). Vom 21. Dezember 1943. Nachtrag 2 zur Aenderung der Anordnung III/43 der Reichs⸗, sstelle für Kleidung und verwandte Gebiete. Vom 21. De⸗ zember 1943.

Bekanntmachun Teil I Nr. 103.

Textilveredlung

über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts

Amtliches Deutsches Reich

84 . Anweisung VII V der Reichsvereinigung Textilveredlung 1 (Stoffdruck)

Vom 20. Dezember 1943

Auf Grund der Ermächtigung des Reichsbeauftragten für Textilwirtschaft vom 18. November 1943 in Verbindung mit der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. September 1942 (RGBl. I. S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Vereinigung von Reichsstellen der Textilwirtschaft vom 27. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942) sowie der Zweiten Verordnung über die Vereinigung von Reichsstellen der Textilwirtschaft vom 10. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 295 vom 16. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für gerrnn hest ehehe .

AMPrruckverbot und ⸗beschränkung

(1) Gewebe, deren Bedrucken weder in der Herstellungs⸗ anweisung vorgeschrieben noch durch die Reichsvereinigung Textilveredkung ausdrücklich gestattet ist, dürfen nicht bedruckt werden.

(2) Unternehmen, die in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis zum 30. Juni 1938 Gewebe weder auf eigene Rechnung be⸗ druckt haben, noch im Lohn haben bedrucken lassen, dürfen diese weder auf eigene Rechnung bedrucken, noch im Lohn bedrucken lassen.

(3) Unternehmungen dürfen keine größeren Mengen von Geweben bedrucken oder bedrucken lassen, als dem Verhältnis der bedruckten Gewebe zu den in anderer Weise veredelten Geweben in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis 30. Juni 1938.

9

8 8 89

4 8 27

11.“ Film⸗ und Handdruck 28

1 (1) Unternehmungen, die Gewebe auf eigene Rechnung be⸗ drucken oder im Lohn bedrucken lassen, dürfen keine größeren Mengen an Geweben im Film⸗ oder Handdruck bedrucken oder bedrucken lassen, als dem Verhältnis der Veredlung von Geweben im Film⸗ oder Handdruck zur Veredlung im Ma⸗ schinendruck in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 30. Juni ö1939 entspricht. 8 (2) Unternehmungen, die Gewebe im Film⸗ oder Handdruck auf eigene Rechnung bedrucken oder im Lohn bedrucken lassen, dürfen Gewebe nicht mit einer höheren als der Farbenzahl bedrucken oder bedrucken lassen, mit der sie Gewebe in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 30. Juni 1939 im Film⸗ oder Handdruck bedruckt haben oder haben bedrucken lassen. (8) Unternehmungen, die Gewebe im Film⸗ oder Handdruck 8 eigene Rechnung oder im Lohn bedrucken, dürfen diese nicht ee. mehr als acht Farben bedrucken. (4) Unternehmungen, die Gewebe auf eigene Rechnung be⸗ rucken oder im Lohn bedrucken lassen, dürfen Gewebe im Film⸗ oder Handdruck in keinem anderen Verhältnis der Farbenzahl zueinander bedrucken oder bedrucken lassen, wie in der nach⸗ tehenden Staffel angeführt: 86 12— 3 farbig mindestens 50 % 4— 6 farbig höchstens 30 7—8 farbig höchstens 20 ℳ% Die in einer Farbstaffel nicht ausgenutzten Pehentlän⸗ wachsen der niedrigeren Farbstaffel zu. Für die Berechnung der Anzahl der Farben ist die Zahl der Rahmen oder Model ugrunde zu legen, wobei die Grundfarbe (Fond) nicht als be⸗ Farbe gerechnet wird. Jeder Schwierigkeitszuschlag und der Zuschlag für mattweiß wird als eine Farbe mehr

gerechnet.

(5) Für die Berechnung der nach Abs. 1—-4 zulässigen Mengen ist 8 a) bei Unternehmungen, die Gewehe auf eigene Rechnung bedrucken, die Zahl der auf dem Film⸗ oder Handdruch⸗ tisch tatsächlich bedruckten Fertigmeter,

11uö1.“]

11“

ö

Berlin, M

ittwoch, den 22. Dezember, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1943

b) bei Unternehmungen, die Gewebe im Lohn bedrucken lassen, die Zahl der vom Lohndrucker gelieferten und berechneten bedruckten Meter zugrunde zu legen. Blerechnungszeitraum

Berechnungszeitraum für die in den §§ 1 und 2 nen Beschränkungen ist das Kalenderjahr.

§ 4 Ausnahmen

(1) Aufträge, bei denen die zuständige Reichsstelle oder Be⸗ wirtschaftungsstelle bei der Erteilung der Herstellungsanwei⸗ sung Veredlungsvorschriften gegeben hat, die von den Bestim⸗ mungen dieser Anweisung abweichen, sind von den Vorschriften der §§ 1 und 2 ausgenommen.

(2) Ausfuhraufträge sind von den Vorschriften des § 2 aus⸗ genommen. 1m

(3) Darüber hinaus behält sich die Reichsvereinigung Textil⸗ veredlung vor, in besonders begründeten Einzelfäaͤllen Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anweisung zuzulassen. Die Ausnahmegenehmigungen können mit Bedingungen oder Auflagen verbunden werden.

(4) Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind an die Fach⸗ untergruppe Stoffdruck der Fachgruppe Textilveredlung in doppelter Ausfertigung zu richten.

(5) Ausnahmegenehmigungen, die auf Grund der §§ 10—12

.

roche⸗

der Anordnung III1/43 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗

wandte Gebiete vom 29. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz.

und Preuß. Staatsanz. Nr. 5 vom 8. Januar 1943) erteilt wor⸗

den sind, verlieren mit dem 31. März 1944 ihre Gültigkeit. § 5 Strafvorschriften 1

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Die Ordnungsstrafbefugnisse (8§ 14 und 15 der Verordnung über den Warenverkehr werden von dem Reichsbeauftragten für Textilwirtschaft wahrgenommen. 86

Inkrafttreten Diese Anweisung tritt am 1. Januar 1944 in Kraft.

Berlin, den 20. Dezember 1943. Reichsvereinigung Textilveredlung. Der Vorsitzer: Dr. Achter.

b Nachtrag 1 zur Anordnung VII’/43 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete

(Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen) Vom 21. Dezember 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fosfung der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 683) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Nficheiteches und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird zur Ergänzung und Aenderung der Anordnung VII/43 vom 12. April 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 89 vom 16. April 1943) mit Fusane. mung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: 1

§ 1 Abs. 1 und Abs. 3, § 2 und § 3 Abs. 1 der Anordnung VII/43 vom 12. April 1943 (Deutscher Neihsense g.b und Preußischer Statsanzeiger Nr. 89 vom 16 April 1943) er⸗ halten folgende Fassung: 91 8 8 16.

(1) Zu Bewirtschaftungsstellen im Sinne des § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Warenverkehr werden bestimmt: 1

die Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie, 2. die Reichsgruppe Handwerk, ü die Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der Reichsgruppe Handel,

4. die Fachgruppe Bettenindustrie. (3) Die Bewirtschaftungsstellen unter Abs. 1 Ziffer 1—4

8

8

führen in Angelegenheiten der ööö hinter ihrem e

Namen den Zusatz „als Bewirtschaftungsstel des Reichs⸗ beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete“. 8

§ 2 Die im § 1 dieser Anordnung bestimmten Bewirtschaftungs⸗ stellen werden ermächtigt: a) die Wirtschaftsgruppe Reichsgruppe Handwerk: 1 1. Erzeugungspläne, die der Reichsbeauftragte festlegt, vorzubereiten und durchzuführen, 5* 2. den Betrieben Herstellungsanweisungen und Pro⸗ duktionsaufgaben zu erteilen, 8 3. die Herstellung von Waren ihres Herstellungs⸗ bereiches namentlich in Richtung auf eine Be⸗ schränkung der Typen und Sorten zu regeln,

1I16“ 8

Bekleidungsindustrie und die

4. den Absatz der in ihren Herstellun szweigen her⸗ 1““ estellten und sonst (z. B. durch Austoͤuf im Aus⸗ and) anfallenden Waren zu lenken,

5. den Betrieben die Ausführung von Aufträgen be⸗ stimmter Auftraggeber, die ihnen die Bewirtschaf⸗ tungsstelle zuweist, verbindlich vorzuschreiben, den Betrieben die Roh⸗ und Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Waren ihres Herstellungszweiges gebraucht werden, zuzuteilen.

b) die Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der

Reichsgruppe Handel:

1. den Absatz der in ihren Herstellungszweigen herge⸗ stellten und sonst (z. B. durch Aufkauf im Ausland) anfallenden Waren zu lenken,

den Betrieben die Ausführung von Aufträgen be⸗ stimmter Auftraggeber, die ihnen die Bewirtschaf⸗ tungsstelle zuweist, verbindlich vorzuschreiben,

den Betrieben die Roh⸗ und Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Waren ihres Herstellungszweiges gebraucht werden, zuzuteilen.

Fachgruppe Bettenindustrie: 1 die unter a Ziffer 1—6 genannten Aufgaben durch zuführen, insoweit als es sich um Bettfedern handelt, die An⸗ gemessenheit der Preise der aus dem Auslande ein⸗ geführten und der aus dem Protektorat in das übrige Reichsgebiet verbrachten Ware durch einen der Bewirtschaftungsstelle angegliederten Prüfungs⸗ ausschuß zu prüfen. 1 . 83 (1) Die den Bewirtschaftungsstellen erteilten Ermächtigungen gelten bei der Fachgruppe Bettenindustrie auch gegenüber denjeni u Herstellern und Verteilern, die nicht Mitglied. dieser Feboehpse oder einer ihrer Untergruppen sind.

b Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1944 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinnge⸗ mäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. 8 1 Berlin, den 21. Dezember 1913. - Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte ““ Hagemann.

FaFghtrag 2 zur Aenderung der Anordnung III/43 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete

Vom 21. Dezember 1943 1

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RSBl. I. 8. 685) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenver⸗ kehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird zur Aenderung der Anordnung I11/43 vom 29. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzei⸗ ger Nr. 5 vom 8. Januar 1943) mit Zustimmung des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

Abschnitt 3 (Stoffdruckerei) *3 zweiten Teiles der Anord⸗ nung II1/43 vom 29. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 8. Januar 1943) tritt am 31. Dezember 1943 außer Kraft.

Berlin, den 21. Dezember 1943. 11“ agte für Kleidung und verwandte Gebiete. L“

Bekanntmachung .

1. r. 8 8

8 8

Die am 16. Dezember 1943 ausgegebene Nummer 103 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Erlaß des Führers über die Vereinfachung der bayerischen Landesverwaltung. Vom 7. Dezember 1943.

Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzan⸗ sprüchen bei Dienst⸗ und Arbeitsunfällen. Vom 7. Dezember 1943. .

Verordnung über die Verwaltung der Beiträge zur Hauptver-— einigung der deutschen Viehwirtschaft. Vom 9. Dezember 1943.

Verordnung über Zolländerungen. Vom 10. Dezember 1943.

. 8 Umfaäng: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H.ℳ. Postbeförde⸗

rungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf

unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 18. Dezember 1943. Reichsverlagsamt. J. V.: St

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