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Reichs⸗
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“ Staatsanzeiger Nr. 299 vom 22. Dezember 1943. S.
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zweckten, zum Verstummen gebracht habe. An Beispielen des Ar⸗
ꝙ schuldner gedacht, welche durch die wirtschaftliche Umstellung auf
leicht beengt sein würden.
Wirtschaftsteil
Neue Führung des Handels Abschied Dr. Haylers und Ohlendorfs von der Reichsgruppe
Auf einer Beiratssitzung der Reichsgruppe Handel verab⸗ schiedeten sich der bisherige Leiter, Dr. Hayler, und der Haupt⸗ geschäftsführer Ohlendorf von ihren Mitarbeitern nach ihrer Berufung in das Reichswirtschaftsministerium. Bis zur Er⸗ nennung eines neuen Leiters ist mit der Leitung Carl Freiherr von Schröder in Fa. Staudt & Co., Leiter der Abteilung Außen⸗ handel der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außenhandel, betraut worden. Mit der Hauptgeschäftsführung wurde Dr. Fritz Wieser, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, be⸗ auftragt.
Zu Beginn der Beiratssitzung berichtete Brigadeführer Ohlen⸗ dorf über die Arbeit der Reichsgruppe, insbesondere im letzten Jahr. Er hob hervor, daß im Laufe des Krieges die Pragis alle Vorschläge, die einen weitgehenden Ersatz der Unternehmerstruktur des Handels durch andere Einrichtungen der Verteilung be⸗
beitseinsatzes, der Versorgung der Fliegergeschädigten und der Arbeit in den ausländischen Märkten erläuterte er die Bedeutung der unternehmerischen Leistung des Handels im Krieg. Besonders bemerkenswert war Ohlendorfs Feststellung, daß die Terror⸗ angriffe ebenso wie die zunehmende Beanspruchung der weiblichen Bevölkerung im Kriegsarbeitseinsatz ein sehr dichtes Versorgungs⸗ netz verlangen, um Ausfälle der Versorgung zu verhindern und jeder zeitlichen Ueberbeanspruchung der arbeitenden Bevölkerung beim Einkauf so weit als möglich vorzubeugen. . Dr. Hayler gab einen Ueberblick über seine zehnjährige Arbeit. Es sei zunächst darauf angekommen, den Handel selbst dazu zu bringen, sich einer von der politischen Gesämtforderung her ge⸗ bundenen Wirtschaft innerlich und aus eigenem Willen einzu⸗ fügen. Dies sei in schwieriger, aber letzten Endes erfolgreicher Arbeit gelungen. Dr. Hayler wies mahnend darauf hin, daß jede Berufspolitik, die vorwiegend den Mitgliedern kurzfristige Vor⸗ züge einzuräumen bereit sei, anstatt auf die Lebensgesetze der Betreuten zu achten, den Kern des Unternehmertums bedrohe. Ohne Risiko und ohne Wagnis könne auf die Dauer ein Unter⸗ nehmertum im Handel nicht bestehen; jedes Rentnertum, gleich von welcher Seite geboten und genommen, sei schließlich der Tod der betreffenden Gräuppe. — Er machte es dem Beirat und dem gesamten Amtsträgerkorps des Handels zur dringenden Pflicht, daran zu arbeiten, daß Zerfallserscheinungen der unternehmeri⸗ schen Denk⸗ und Arbeitsweise, wie sie durch unvermeidliche Kriegs⸗ entwicklungen entstehen können, im Keim unterdrückt werden. Der mit der Leitung der Reichsgruppe beauftragte Freiherr von Schröder brachte Dr. Hayler den Dank des Beirats für seine einzigartige Leistung bei Aufbau und Führung des Handels zum Ausdruck. Er versicherte, daß die Richtlinien, die Dr. Hayler bei seinem Abschied gegeben habe, für die Arbeit der neuen Handels⸗ führung maßgeblich sein werden. Die Verlängerung der Wechselprotestfristen
Bei Beginn des gegenwärtigen Krieges wurden die Wechsel⸗ protestfristen, soweit sie bei Kriegsbeginn noch nicht abgelaufen waren, um 30 Tage, für Fälligkeiten der ersten Kriegstage so⸗ gar um 60 Tage verlängert, Diese Maßnahme war, wie die „Bankwirtschaft“ schreibt, als Liquiditätshilfe für die Wechsel⸗
den Kriegszustand in ihrer finanziellen Bewegungsfreiheit viel⸗ Da die befüxchtete Anspannung der Liquiditätslage ausblieb, wurde die Maßnahme zu Beginn des Jahres 1941 beseitigt. Im Jahre 1943 wurde eine neue Ver⸗ kangerung der Wechselprotestfristen erforderlich. Das besonders scharfe Recht des Wechsels mußte in Berücksichtigung der Luft⸗ kriegsereignisse aufgelockert werden. Den ersten Schritt auf diesem Wege tat die Veroxdnung vom 11. August 1948, die eine Ver⸗ längerung der Protestfristen um 30 Tage für im Luftkriegsgebiet zahlbare Wechsel vorsah. Die Verordnung vom 10. November 1943 hat diese gebietsgebundene Protestfristverlängerung durch eine Regelung ersetzt, die darauf abstelkt, daß der einzelne Wechsel tatsächlich infolge der Auswirkungen des Krieges, namentlich infolge unmittelbarer Feindeinwirkung, nicht rechtzeitig vorgelegt
besten ernährt und gut bezahlt. Werde ein deutscher Bergmann
7 8 — oder protestiert werden konnte. Gleichzeitig wird die Fristver⸗ längerung verdoppelt, um zu verhindern, daß die Beseiti ung der Trümmer eines eingestürzten Hauses deswegen als besonders dringlich erscheint, weil unter den Trümmern in einem Tresor, 8 Panzerschrank oder dgl. ein bald fälliger Wechsel liegt, und um einen genügenden zeitlichen Spielraum für die Rücksendung von durch Luftkriegseinwirkung fehlgeleiteten Wechselsendungen oder zur- Fühlungnahme mit einem umquartierten Schuldner zu ge⸗ winnen. 1 1 Im Gegensatz zu den „Aufschubwechselu“, bei denen die Ab⸗
sicht einer allgemeinen Stundung vorlag, wird bei „kriegsbetroffe⸗ nen Wechseln“ dem Zweck der Regelung entsprechend der Protest nur dann aufzuschieben sein, wenn bei dem einzelnen Abschnitt der Gläubiger den Protest nicht früher veranlassen konnte oder die Rücksicht auf die besondere Lage des Schuldners den Protestauf⸗ schub erfordert. Es kann vorkommen, daß an einem Platz diese Voraussetzungen nach einem schweren Terrorangriff nur für einen Teil des Wechselmaterials und nur für die Wechselfälligkeiten weniger Tage nach dem Luftangriff vorliegen. Ist es, vor allem unmittelbar nach einem Luftangriff, nicht ganz unzweifelhaft, ob ein Wechsel zu den kriegsbetroffenen gehört, so werden Protest⸗ beamte und Gerichte die Verordnung vom 10. November 1943 großzügig auslegen müssen; namentlich werden Protestbeamte auf die bloße Erklärung des Wechselinhabers hin, daß die rechtzeitige Vorlegung durch Auswirkungen des Krieges verhindert wurde, den Protest auch nach Ablauf der gesetzlichen Protestfristen noch vorzunehmen haben. Wenn die Verordnung nicht von Luftkriegs⸗ einwirkungen, sondern von Kriegseinwirkungen schlechthin spricht, so geschieht das aüch in der Absicht, Vorlegungshemmnisse wie Verzögerungen des Postlaufs auch dann zum Anlaß für die F.rist⸗ verlängerung zu nehmen, wenn sich nicht nachweisen läßt, welches der Grund für die Verzögerung war, aber ein Zusammenhang mit
Kriegseinwirkungen angenommen werden kann. *
Die Lage des deutschen und des englischen Bergmannes Genf, 21. Dezember. Ein Sonderkorrespondent des „Daily
Mirror“ vergleicht den deutschen Bergbau mit dem englischen. Während die britische Kohlenproduktion ständig zurückgehe, steige die deutsche oder bleibe zumindest stationär. Das sei eine fest⸗ stehende Tatsache, die man unbedingt prüfen müsse, denn die Koh⸗ lenproduktion bilde das Fundament der Kriegsanstrengungen. Ein moderner Krieg erfordere in erster Linie, damit die Waffen hergestellt, Truppen und Material transportiert werden können, eine gesicherte Kohlenversorgung. Es lasse sich nicht bestreiten, daß selbst in den älteren Kohlengruben des Ruhrgebietes die Pro⸗ duktion trotz der schweren anglo⸗amerikanischen Luftangriffe ge⸗ halten, vielfach sogar gesteigert werden konnte.
Welches sei das Zaubermittel, das der Gegner anwende, um das zu erreichen? In erster Linie besitze Deutschland doppelt so⸗ viele Bergleute wie 1914. Aber das sei nicht einmal das Aus⸗ schlaggebende. Das Entscheidende liege vielmehr darin, daß der nationalsozialistische Staat die allgemeinen Lebenst und Arbeits⸗ bedingungen der Bergleute wirklich hob. Sie stünden im Genuß ausgezeichneter sozialer Hilfe, würden von allen Arbeitern am
krank, dann betreue man ihn ärztlich und unentgeltlich auf un⸗ begrenzte Zeit. Erlitte er Verletzungen in der Berufsausübung oder werde er arbeitsunfähig, dann erhalte er eine ausreichende Rente. Beispielsweise gebe das Peutsche Reich im Jahr 25 Mill. Reichsmark allein für die gesundheitliche Betreuung seiner Berg⸗ leute aus und schicke sie sogar, wenn ihr Gesundheitszustand das erforderlich mache, zur Erholung in die Bäder, Gute Werkküchen sorgten dafür, daß der Bergmann am Tage mindestens eine warme Mahlzeit am Arbeitsplatz selbst einnehmen könne. Der deutsche Bergmann erhalte einen guten Lohn und daneben Sonderzulagen. Wie dankbar der deutsche Bergmann dafür sei, lasse sich an den steigenden Produktionsziffern ablesen. “ 8
Die Lage des deutschen Bergmannes unterscheide sich also grund⸗ legend von der des englischen, der keineswegs von sich sagen könne, daß der Staat oder der Grubenbesitzer ihn so gut behandelten. Auf diesem Gebiet müsse man viel vom Feind lernen, wie unangenehm das auch sein möge. Man müsse aber schnell lernen, da die Kohlen⸗ produktionsschlacht von überragender Bedeutung für Englands Kriegsanstrengung sei. 1
—2p xAEAsnxbdmverean,
a„·—wirtschaft des Auslandes
Verarmtes England — „London Shipping World“ zeichnet düstere Nachkriegsaussichten — Sozialpolitische Pläne „reines Gaukel⸗ spiel“
Stockholm, 21. Dezember. Das führende Fachblatt der britischen Schiffahrt. die „London Shipping World“, beschäftigt sich in einem sehr düster gehaltenen Leitartikel mit den Nachkriegsaus⸗ sichten des britischen Außenhandels. Das Blatt weist darauf hin, daß schon nach dem letzten Weltkrieg die britische Ausfuhr an Kohle, Stahl und Textilwaren um zwei Drittel bis drei Viertel der vor 1914 ausgeführten Mengen sank. Wieviel schlimmer musse ein ähnlicher Rückgang für England unter den jetzigen Umständen sein? England werde nach diesem Kriege noch ärmer dastehen als nach dem ersten Weltkrieg. Es werde fremden Staaten kaum mehr etwas leihen können. Infolgedessen werde es außerstande sein, eine unabhängige Handelebifanz finanziell. auszugleichen. England sei gezwungen, ebensoviel auszuführen wie es einführe, denn nur auf diese Weise könne es die von ihm benötigten Lebensmittel und Rohstoffe kaufen. England stoße aber dabei auf die Konkurrenz der US A., die den Krieg dazu benutzt hätten, sich auf Märkten festzusetzen, die früher von England fast allein beliefert wurden. Unter diesen Umständen, erklärt das Blatt, seien die verschiedenen sozialpolitischen Pläne, wie man sie jetzt erörteve, reines Gaufelspiel, denn hohe Löhne und kostspielige Sozioldienste bedeuteten eine Katastrophe für England, dem nicht mehr die großen uüberseeischen Kapitalanlagen zum Ausgleich seiner Rechnung zur Verfügung ständen. 590 % Dividende! — Wie englische Werften am Krieg verdienen
Genf, 21. Dezember. Nach einem Bericht der „Times“ erzielten die Fairfield⸗Werften in England einen Reingewinn in Höhe der Hälfte des Aktientapitals, so daß sie eine 50 Pige Dividende aus⸗ schutten konnten.
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Geplante Ausdehnung der Eisensteuer in der Schweiz
Zürich, 21. Dezember. Wie die schweizerische Presse meldet, soll die Eisensteuer, die gegenwärtig nur für die Schrott verbrauchen⸗ den und Eisen verarbeitenden Betriebe gilt, nach einem be⸗ stimmten Plan auf die Betriebe der öffentlichen Hand, g die Kraftwerke, die Transportanstatten, die Teptilindustrie, das Auto⸗ gewerbe, die Chemie, die Baustoffindustrie und die übrigen In⸗ dustrie⸗ und Gewerbezweige ausgedehnt werden,. Berechnungen haben ergeben, daß durch die ZVWI“ der Schrottpreise die schweizerische Wirtschaft mindestens 50 Mill. ffrs. einsparen konnte. Es liegt demnach im Interesse der eisenverarbeitenden Industrie und Ferene. daß die relative Preisstabilität, die der Eisenmarkt bis dahin zu wahren vermochte, eiterhin erhalten
es möglichst vermeiden, zu Schrottaktionen Kostenniveau beeinflussen müßten. 8 5 8
Ein Elektrifizierungsplan für Bulgarien
Sofia, 21. Dezember. Nach einem Gesetzentwurf, den der bul⸗ garische Bautenminister in der Sobranje eingebracht hat, ist die Schaffung einer „Allgemeinen Direktion für Elektrifizierung“ ge⸗ plant. Durch diese Vereinheitlichung soll eine planmäßigere Elek⸗ trifizierung des ganzen Landes erreicht werden und vor allen Dingen auch eine gleichmäßige Ausrichtung der Tarifpreise. Ein vom Ministerrat genehmigter Elektrifizierungsplan, der inner⸗ halb von 20 Jahren verwirklicht werden soll, sieht den Bau eines Hochspannungsnetzes zur rationellen Verteilung und Ausnutzung der elektrischen Energie vor. Von der Elektrifizierung werden
Planes werden auf den Kopf der bulgarischen Bevölkerung
80 % der Bevölkerung auf dem Lande leben
Neue dänische Staatsanleihe nicht voll gezeichnet Kopenhagen, 21. Dezember. Wie die erste Mitte November auf⸗ gelegte 60⸗Mill.⸗Kr.⸗Staatsanleihe, so ist auch die zweite Anleihe im gleichen Nennbetrag, die am letzten Freitag aufgelegt wurde, nicht voll vom Publikum gezeichnet worden. Es ü wieder ein Rest von ungefähr 9 bis 10 Mill. Kr. verblieben, den wie beim ersten Male wieder die Banken übernehmen werden.
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Das neue wirtschaftliche Gesetzgebungswerk Japans — Verstärkte Ausrichtung des Staatshaushalts auf die Kriegführung
Tokio, 21. Dezember. Da die gesetzlichen Grundlagen für die japanische Kriegswirtschaft festliegen und nur noch durch Einzel⸗ heiten ergänzt zu werden brauchen, werden nach einem Kabinetts⸗ beschluß lediglich 27 Gesetzentwürfe dem gegen Jahresende be⸗ ginnenden 84. Reichstag vorgelegt. Diese erstrecken sich unter anderem auf die Subventionierung der Privateisenbahnen auf Korea, auf Steuererhöhungen, auf die Abänderung des Gesetzes über die Investitionskontrolle, auf das Verkaufsmonopol für natürliches Salzwasser und Zigaretten apier, auf die Kriegs⸗ schädenversicherung, auf die veränderte E“ der Unter⸗ nehmen, auf die Ausgabe öffentlicher Anleihen, auf den Ausbau der Strafbestimmungen für die Wirtschaft, auf die Revision des Arbeiterpensionsgesetzes, auf die Abänderung des Gesetzes über die Entwicklungsgesellschaften in Nord⸗ und Mittelchina sowie auf
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günstige Rückwirkungen auf den wirtschaftlichen Fortschritt und die kulturelle Entwicklung erwartet., Nach Durchführung des
180 kwh entfallen, ““ ausreichend gehalten wird, da rd.
die Revision der Steinkohlenkontrolle, der Seidenmarktkontrolle
Neben diesen Gesetzentwürfen tritt die Neugestaltung der nationalen Haushaltsgebarung stark in den Vordergrund. Das Budget soll in Zukunft noch stärker auf die Erfordernisse des groß⸗ ostastatischen Krieges ausgerichtet werden, so daß die Erhöhung und Sicherung der Rüstungsproduktion, die Erforschung und Aus⸗ beutung der Bodenschätze, die Verstärkung der planmäßigen Um⸗ siedlung nach Mandschukuo, die Erweiterung der Nahrungsmittel⸗ produktion, die Hebung der Volksgesundheit und die Förderung der technischen Entwicklung in erhöhtem Maße Berücksichtigung finden.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Budapest, 21. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengbö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York. —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. London, 21. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½ —4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85—16,95, Büenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. — 8 Amsterdam, 21. Dezember. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsihti —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—. Zürich, 21. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,25, London 17,32, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 % nom., Madrid 39,75 B., Holland 229 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,68 ¾, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½% B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½, Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 ½, Preßburg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,25 B. Kopenhagen, 21. Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. Stockholm, 21. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel. —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 H., Helsinkt 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 912,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— -G., —,— B. 8
London, 21. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
In Berlin fesftgestellte Notierungen für telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung
22. Dezember
Geld Brief
20. Dezember Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und
Kaitro) 1 zeppt. Pfund — — — Afghanistan (Kabul) 100 Afahani 18,79 18,838 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap.⸗Pes. 70,588. 0,592 0,588 0,592 üggraten (Sidney)) 1 austr. Pfund — — — 1 Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga⸗ 39,96 40,04 89,96 Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Cruzeiro — Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ —
cutta) 100 Rupien — ₰ Bulgarien (Sofia) 100 Lewa 350 Dänemark (Kopenhagen)) 100 Kronen 52,15 England (London) I1 engl. Pfund — Finnland (Helsinki) 100 Finrmart 5,06 Frankreich (Pari) 100 Frs. — Griechenland (Athen) .100 Drachmen 1,668 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ 1
dam) ....... . 190 Gulden 188,70 Iran (Te eran) 100 Rials 14,59 Island (Reykjavik) . 100 38,42 Italien (Rom und Mailand) 100 L 9,99 Japan (Tokio und Kobe) 100 58,591 Ranada (Montreal) ...... 1 kanad. Dollar —. Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. — Norwegen (Osloo) 100 Kronen 56,76 Portugal (Lissabon)) 1100 Escudo 10,19 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg) 100 Kronen 59,46 Schweiz (Zürich, „
Bern) 100 Frs. 57,89 Serbien (Belgrao))) 1100 serb. Dinar 4,995 Elowakei HPereßburg) 7,100 slow. Kr. 8,591 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 Südafrikanische Union (Pretoria .
und Johannisburgg 11 südafr. Pfd. — — Türkei (Istanbul)) 1 türk. Pfund 1,978 1,978 Ungarn (Budapest).. 100 Pengö — — Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1,199 1,199 Verein. Staaten von Amerika 8*
(New Vork)) ͤ 11 Dollar —
—
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
b Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Unio. 9,89 9,91 rankreich... „S ⸗F . 4,995 5,005
Australien, Neuseeland . u 7,912 7,928
Britisch⸗Indien 74,18 74,382 Kanadͤa ““ 8 8 1 2,098 2,102
Vereinigte Staaten von Amerika.. 2,498 2,502 Brasilien weeeaeeeeeemeeeeeeeemmee 20 ½ 0,130 0,132
Ausländische Geldsorten und Banknoten 22. Dezember 20. Dezember
Geld Brief —Geld Brief
Sovereines .. 20,38 20,46 20,38 20⸗Francs⸗Stückee .. fü 16,16 16,22 16,16 Golb⸗Dollarirbs .. ü 4,185 4,185 Aegyptische ägypt. 4,39 2,39 Amerikanische: 1000—5 Dollar — —
2 und 1 Dollar — Argentinische.
.7 64 . 0,44 0,44 Australishe 11 8 2,44 Belgische.. u 100 Belgas 39,92 Brasilianische 1 Cruzeiro 0,08 Britisch⸗Indische 100 Rupien 22,95 Bulgarische: 500 Lewa ¹ darunter 100 Lewa 3,07 Dänische: großsfee 71100 Kronen — — 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 52,30 Englische: 10 £ und darunter 1 engl. Pfd. ke— nnische 100 Finnmart 5,055 5,075 ranzösischhe 100 Frs. 4,99 5,01 olländische 100 Gulden 132,70 -188 talienische: groe 1100 Lire 9,98 10,02 10 Lirrre 100 Lire 9,98 10,02 Kanadische 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 Kroatischee 100 Kuna 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 57,11 Rumänische: 1000 Lei und 8 500 Lei. .100 Let 1,66 1,68 Schwedische: grosee. 11900 Kronen — — 50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,40 59,64 Schweizer: große .100 Frs. 57,83 58,07 00 Frs. und darunter 100 Frs. 57,83 58,07 Serbische. 21en. 100 serb. Dinar 4,99 5,01 Slowakische: 20 Kronen und 1 1 1909 slow. Kr. 8,58 8,̃62
darunter üAerreren * 8 Südafrikanische union. 1 südafr. Pfd. 4,89 4,41 1 türk. Pfund 1,91 1,93
bleiben kann. Deshalb will die kriegswirtschaftliche Organisation
und der Lebensversicherungen.
Ungarische: 100 Pengö
darunter —⸗
Türkische 100 Pengë 60,78 61,02
Oslo, 21. Dezember. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B.,
3. der Schuldverschreibung der Deut⸗
deutscher Gemeinden Buchst. B Gr. VIII
dessen Ehefrau, Gesamtgut der Errun⸗
zweitausend — Goldmark nebst 6 %
dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 15, anberaumten
27343] berger der Zweite in Sprendlingen, Kreis Offenbach a. M., Göring⸗Straße 17, hat das Aufgebot
Abt. III unter Nr. 6 auf Sprendlingen Blatt 2005 — Eigentümer: Christoph
steller — für den Gustav Adolf Milten⸗
in Blatt 2005 Sprendlingen an Gustav Adolf eeee Ehefrau, Anna Mar⸗
— zweitausendfünfhundert — Gold⸗ mark beantragt. Der Inhaber der
1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗
falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
[27344]
*
Oels, wegen des Hypothekenbriefes über
9
8 2
tragt die verwitwete Milchhändler Mar⸗
2. Zwangsversteigerungen,
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen, 3. Aufgebote,
7. Arktengefecljch aften,
10. 8. Sommanditgeseulsch . 8 — aften auf Arcien, 11.
n m. b. H., 13. 14.
12. Ossene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 18.
Unfall⸗ und ——, Deuts⸗ bank und Jentas wetge,
3. Aufgebote
[27454] 8 Das Aufgebot folgender Urkunden ist beantragt: Zu 1—2: a) der Schuld⸗ verschreibungen der Anleiheablösungs⸗ schuld des Deu'’schen Reiches von 1925, b) der Auslosungsscheine zur Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925; 1. a) Nr. 284 563 über 12,50 FEℳ, b) Gr. 10 Nr. 14 563 über 12,50 Hℳ; 2. a) Nr. 543 561 über 12,50 Fl ℳ, b) Gr. 19. Nr. 3561 über 12,50 HR.ℳ;
schen Kommuna Sammel⸗Ablösungs⸗ anleihe Buchst. A Nr. 3977 über 12,50 Hℳ sowie des Auslosungsscheins dieser Anleihe Ser. I Buchst. A Gr. 2 Nr. 977 über 12,50 H ℳ: 4. der 4 ¼ Nigen aus⸗ losbaren Schatzanweisung des Deutschen Reichs von 1936, Dritte Folge, Buch⸗ stabe D Nr. 88 382 über 1000 ft. ℳ; 5. der 5 % Nigen Berliner Hypotheken⸗ bank Liquidations⸗Goldpfandbriefe Ser. 8 Buchst, H Nr. 87 529/32 über je 50 HEℳ; 6. der 4 Phigen Schuldver⸗ schreibung des Umschuldungsverbandes
Nr. 13 322 über 200 H.üℳ. 7. der 4 ½ Pigen auslosbaren Schatzanweisun⸗ en des Deutschen Reichs von 1936,
weite Folge, Buchst. F Nr. 9710 und 11 032 über je 100 H. ℳ; 8. der 4 higen Schuldverschreibung des Umschuldungs⸗ verbandes deutscher Gemeinden Buchst. A Gr. 91 Nr. 14 794 über 100 Rℳ: 9. der Schuldverschreibungen der Deutschen Kommunal⸗Sammel⸗Ablösungsanleihe Buchst. C Nr. 563 962 über 50 keihe Buchst. E Nr. 494 808/9 über je 200 R. ℳ sowie der Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Ser. I Buchst. C Gr. 175 Nr. 962 über 50 Hℳ, Ser. 1 Buchst. E Gr. 152 Nr. 808 /9 über je 200 HAℳ. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ efordert, spätestens in dem auf den 9. Juli 1944, 11 Uhr) vor dem unter⸗ zeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, I. Stock, Zimmer 118, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. (456. Fw. Sam. 6. 43.)
Berkin, den 16. Dezember 1948.
Amtsgericht Berlin.
27342] Aufgebot.
F. 10/43. Der Bauunternehmer Wil⸗ helm Stang der Vierte in Sprendlin⸗ ss Kreis Offenbach a. M., Darm⸗
dter Straße 39, hat das Aufgebot es Grundschuldbriefs über die in Abt. III unter Nr. 2 auf Sprendlingen Blatt 2575 — Eigentümer: a) Stang, Wilhelm, der Vierte, Bauunternehmer, b) Stang, Elisabethe geb. Liederbach,
enschaftsgemeinschaft — für den Fritz hunkel den Vierten in Sprendlingen eingetragene Grundschuld mit 2000 —
insen ab 1. Januar 1932 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 29. März 1944, 10 Uhr, vor
Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Langen, den 3. Dezember 1943. Amtsgericht.
Aufgebot. F. 9/43 —4—. Der Christoph Milten⸗
Hermann⸗
des Grundschuldbriefs über die in
Miltenberger der Zweite, der Antrag⸗
berger in Sprendlingen eingetragen, alsdann und nach Abt. III unter Nr. 7
in Sprendlingen ab⸗ getreten, zu 1 % monatlich ab 1. März 1928 verzinsliche Grundschuld mit 2500
Urkunde wird aufgefordert, spätestens n dem auf Mittwoch, den 5. April
Gericht, Zimmer 15, anberaumten Auf⸗
Langen, den 11. Dezember 1943. Amtsgericht.
Aufgebot. Das Aufgebot hat bean⸗
1. F. 5/43.
garete Mager geb. Pohl aus Breslau, Kupferschmiedestraße 51 c, vertreten urch Rechtsanwalt Dr. Werner in
000,— .1%%, betr. die im Grundbuch von Reichenfeld, Kreis Oels, Bd. IV. Bl. 55 Abt. III Nr. 8 eingetragene Sypothek von 3000,— 6. ℳ. Per In haber der Urkunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf Montag, den
zeichneten ⸗Gericht anberaumten Aufge⸗
botstermin seine Rechte anzumelden
und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗
falls Kraftloserklärung erfolgen wird.
Oels, den 15. Dezember 1943. Das Amtsgericht.
Die evangelisch⸗reformierte Gemeine in Göttingen, vertreten durch das Pres⸗ byterium, hat das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefes vom 2. März 1927 über die im Grundbuche von Braunschweig Band 23 A Blatt 62 in Abteilung III unter Nr. 10 für die Antragstellerin eingetragene Hypothek zu 8993,48 Gℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 24. Juli 1944, 8,30 Uhr, Z. Nr. 79, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde detegcg widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Braunschweig, den 11. Dezember 1943. Amtsgericht. [27336]
[27339] Aufgebot. U. R. II 2/43. Auf Antrag des Landwirts Franz Nau in Flemlingen, Vater des Ludwig Nau, soll mit Wir⸗ kung für das inländische Vermögen, für tot erklärt werden: Ludwig Nau, ge⸗ boren am 7. Januar 1899 in Flem⸗ lingen, Weinkommissionär, letzter inländischer Wohnsitz in Flemlingen bei den Eltern, ausgewandert am 30. Januar 1921 nach Amerika (Ar⸗ gentinien), seit dem 16. August 1924 verschollen. Der Verschollene wird aufgefordert, bis spätestens Samstag, den 15. Juli 1944, vorm. 9 Uhr, dem Amtsgericht Edenkoben Nachricht über seinen Verbleib zu geben, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen wird. Fevner ergeht die Aufforderung an alle, die Auskunft über den Ver⸗ bleib des Verschollenen geben können, dem genannten Gerxicht bis zu dem genannten Zeitpunkt Mitteilung zu machen. Edenkoben, den 16. Dezember 1948. Das Amtsgericht. 8 Becker, Oberamtsrichtev.
[27341] Aufgebot. “ Der Oberstaatsanwalt in Oppeln hat beantragt, die verschollene Hedwig Maziol, geboren am 18. Oktober 1884 in Mohntal, zuletzt wohnhaft in Gutten⸗ tag, für tot zu erklären. Die Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens im Aufgebotstermin am 9. August 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 11, zu melden, widri⸗ 7. die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auffor⸗ derung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Guttentag, den 14. Dezember 1943. Das Amtsgericht. (2 U. R. II 3/43.)
27338] Oeffentliche Aufforderung. 18. VI. 1183/43. ie Kontoristin Katharina Salomon, die in Düsseldorf ihren Wohnsitz hatte, ist am 23. Juli 1943 in Berlin, Lübecker Str. Nr. 16, gestorben. Da ein Erbe nicht ermit⸗ telt worden ist, werden diejenigen Personen, denen Erbrechte an dem Pachlaß zustehen, hiermit apsftforhert ihre Rechte bis zum 15. März 1944 bei dem unterzeichneten Gerichte an⸗ Fessec eh. andernfalks wird festgestellt, daß ein anderer Erbe als der Preußi⸗ sche Fiskus nicht vorhanden 11 Düsseldorf, den 14. Dezember 1943. Amtsgericht. Abt. 18.
Dr. Friderichs. Amtsgerichtsrat.
[27456] Die Aktie Nr. 2516 des Actien⸗Ver⸗ eins des zoologischen Gartens zu Ber⸗ lin über 1000 ℳ nebst Eintrittsberech⸗ tigung zum Aquarium sind für kraftlos erklärt worden. — 51 F. 20. 43. Berlin⸗Schöneberg, 13. Dezbr. 1943. Amtsgericht Schöneberg.
[27337] 1 F 37/38/1943. In der Aufgebotssache der Firma Friedrich Bohne, Bremen, Friesenstraße 28/30, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Clemens Buff in Bremen, Buchtstraße 16, hat das Amtsgericht in Bremen am 8. Dezem⸗ ber 1943 folgendes Ausschlußurteil er⸗ lafsen: „Auf Antrag der Antragstellerin wird das am 24. August 1939 in Bremen in zwei Ausfertigungen für den dem Norddeutschen Lloyd in Bremen gehö. renden „Main“ nach Sydney ausgestellte rder⸗Konnossement mit dem Märk: D 110/111 = 2 lifts used removalgoods 7810 kg bezüglich beider Ausfertigungen für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragstellerin zur Last. Die Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts.
27062] . Der Hpothekenbrief über die im Grundbuche von Berlin⸗Pankow Band 42 Blatt 1376 Abteilung III unter Nr. 5 eingetragene Post von 12 500,— 6 ℳ ist kraftlos geworden. Es ist ein neuer Brief erteilt.
Berlin⸗Pankow, 6. Dezember 1943.
3. März 1944, 9 Uhr, vor dem unter⸗
4. Oeffentliche Zustellungen
[27465] Oeffentliche Zustellung.
„Es klagen: 1. Frau Annemarie Parent geb. Cuntz, Berlin⸗Lankwitz, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 122 bei Haupt, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hente, Berlin, gegen Arbeiter Charles Albert Parent, früher in Neuendorf bei Oderberg⸗Mark — 241. R. 475. 43 —, 2. Frau Gerda Landsheim geb. Bunzel, Berlin⸗Charlottenburg 9, Reichsstraße 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Moral, Berlin, gegen Ernst Israel Landsheim, früher in Berlin — 241. R. 595. 43 —, 3. die Europäische Titeflex Metallschlauch A. G. in Berlin⸗Charlottenburg, Berliner Straße 165, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Straßburg in Berlin, Friedrichstraße 203, gegen 1. Frau JFlong Fenyves geb. Szanto, 2. Kauf⸗ mann Leon Fenyves, beide in London SW 5, II D The Mansions Braham Gardens — 206. 07 93. 43 —, mit den Anträgen zu 1 und 2 auf Ehescheidung, zu 3 auf Zahlung von 10 199,14 F ℳ nebst Zinsen und Duldung der Zwan S⸗ vollstreckung. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verphandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, und zwar auf den 1. 29. Fe⸗ bruar 1944, 10 Uhr, S 245, 2. 29. Februar 1944, 10 Uhr, Zimmer Nr. 245, 3. 28. Februar 1944, 10 Uhr, Zimmer 111, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen zu 2 Prozeßagent, zu 1 und 3 Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.
Berlin, den 15. Dezember 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[27346] 3 Gen. 1. Es klagt die Ehefrau des Bergmanns Johann Debene, Maria geb. Arnsek in Rünthe, Wernerstr. 84, Pgen ihren Ehemann auf Ehescheidung. er Beklagte wird vor die Zivilkam⸗ mer 8e des Landgerichts in Dortmund auf den 2. März 1944, 9 Uhr, Zim⸗ mer 145 im Amtsgericht, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Landgericht Dortmund.
—₰
[27349] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Alma Dürsch geb. Hauschke in Krefeld, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Thomassen in Krefeld, klagt gegen den Maler August Friedrich Wilhelm Dürsch, früher in Krefeld, mit dem Antrage auf Schei⸗⸗ dung der am 6. 11. 1930 vor dem Stan⸗ desbeamten zu Krefeld geschlossenen Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts in Krefeld, Nordwall 131, IJ. Stockwerk, Saal 5, auf den 31. März 1944, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Krefeld, den 7. Dezember 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[27467] Oeffentliche Zustellung.
4 R 272/43. Die Postfacharbeiterin Margarete Weber in Denisstr. 58/II, klagt durch ihren Pro⸗ zeßbevollmächtigten Rechtsanwalt Dorf⸗ müller in Nürnberg gegen ihren Ehe⸗ mann Wilhelm Weber, Schmied in Brocklyn⸗New York, 852, Buschwik Avenue, auf Ehescheidung und bean⸗ tragt Scheidung der Ehe aus Versghul⸗ den und auf Kosten des Beklagten, eventuell, daß ausgesprochen wird, daß den Beklagten ein Verschulden trifft. Der Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits ist auf Diens⸗ tag, den 14. März 1944, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 276/II, vor dem Landgerichte Nürnberg⸗Fürth, 4. Zivilkammer, Fürther Straße Nr. 110/II, bestimmt, zu dem der Be⸗ klagte hiermit geladen wird. Die Ein⸗ lassungsfrist wird auf drei Wochen fest⸗ gesetzt. Der Beklagte wird zugleich auf⸗ gefordert, einen beim Landgericht Nürnberg⸗Fürth zugelassenen Rechts⸗ anwalt mit seiner Vertretung zu be⸗ stellen und etwaige Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt dem Gerichte mitzuteilen.
Nürnberg, den 18. Dezember 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg⸗Fürh.
[27468] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin, Elisabeth Schy⸗ manski — Szymanski — in Muschlitz, Kr. Groß Wartenberg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt v. Glasenapp in Ostrowo, klagt gegen den Ehemann Peter Schymanski — Szymanski —, früher in Waldmühle, Kr. Ostrowo, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus §§ 49, 55 Eheges. und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
Amtsgericht. Abteilung 9.
streits vor die 3. Zivilkammer des
forderung, sich durch einen bei diesem
Nürnberg,.
Landgerichts in Ostrowo auf den 24. Februar 1944, 10 Uhr, mit der Auf⸗
Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Hozecbebolmächtigten vertreten zu assen. 1
Ostrowo, den 17. Dezember 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [27466] 1
Die Godulla Bergwerksgesellschaft mit beschränkter Haftung in Gleiwitz, Ring 18, hat am 11. November 1943 den Antrag gestellt, die Abfindung der aus der umgewandelten Gewerlkschaft Julius Hoffnung im Kreise Pleß aus⸗ scheidenden Gewerken durch die Spruch⸗ stelle beim Landgericht Gleiwitz festzu⸗ stellen (8§ 9 fg. der 3. Durchf.⸗V. zum Umwandlungsgesetz vom 2. 12. 1936 — RSBl. I S. 1003 —). Zur Wah⸗ rung der Rechte der ausscheidenden Ge⸗ werken ist der Rechtsanwalt und Notar Dr. Huschke in Gleiwitz bestellt wor⸗ den (§ 13 a. a. O.). „
Gleiwitz, den 10. Dezember 1943.
Landgericht; 2. Zivilkammer als
Spruchstelle.
5. Verlust⸗u. Fundfachen
27469].
Betrifft: In Verlust geratene Wert⸗ papiere.
Der verheiratete Rechtsanwalt Dr. Fritz Scheuermann, wohnhaft in Baden⸗ Baden, Hermann⸗Sielcken⸗Straße 10, hat am 13. Dezember 1943 bei der Kriminal⸗ polizei Baden⸗Baden angezeigt, daß ihm folgende Wertpapiere abhanden ge⸗ kommen sind:
I. Aktien: R.ℳ 20 000,— Dingler⸗ werke A.⸗G., Zweibrücken, Nr. 1 —5 125 172. 293 333 521 — 22 543 563 601 — 02 620 866 966 1091 1174 = 20/1000,—.
II. Schuldverschreibungen (Ge⸗ meindeumschuldung) Gruppe 8 Nr. 04043; 100 ℳ Gruppe 13 Nr. 19780; 200 ℳ Gruppe 1 Nr. 09008; 100 ℳ Gruppe 10 Nr. 15478; 100 ℳ Gruppe 9 Nr. 17202; 200 ℳ Gruppe 14 Nr. 12819; 100 ℳ Gruppe 67 Nr. 06690; 100 ℳ Gruppe 28 Nr. 08810; 100 ℳ Gruppe 9 Nr. 02329;
Gruppe 16 Nr. 16548; 100 ℳ Gruppe 13 Nr. 09138; 100 ℳ Gruppe 13 Nr. 03386; 100 ℳ Gruppe 17 Nr. 12946; 100 ℳ Gruppe 67 Nr. 12635; 200 ℳ Gruppe 14 Nr. 13340; 100 ℳ Gruppe 9 Nr. 00681. Nach Angaben des Scheuermann sind die Wertpapiere sehr wahrscheinlich anläß⸗ lich seines Umzuges von Berlin⸗Dahlem nach Baden⸗Baden verlorengegangen. Baden⸗Baden, d. 14. Dezember 1943. Kriminalpolizeistelle Karlsruhe Außendienststelle Baden⸗Baden.
6. Auslofung usw. von Wertpapieren
25937]
Preußische Landespfandbriefanstalt Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zinsherabsetzungsangebot an die Inhaber der 4 ½½ higen Reichsmark⸗Kommunal⸗ Obligationen Reihe 25 der Preußischen Lagidespfandbriefanstalt, Berlin W 8. Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuld⸗ verschreibungen der Kreditinstitute vom 8. 12. 1941 § 4 (RGBl. Nr. 138)
bieten wir hiermit den Inhabern unserer 4‧½ Pigen Reichsmark⸗ Kommunal⸗Obligationen Reihe 25 (Kenn⸗Nr. 20 847) 1 die Herabsetzung des Zinssatzes auf 4 vom Hundert mit Wirkung ab 1. April 1944 an. — Die Inhaber der Kommunal⸗Obli⸗ gationen, die statt der Zinsherabsetzung die Bareinlösung wünschen, werden hiermit aufgefordert, ihre Stücke mit den Zinsscheinen ab 1. Juli 1944 ff. und Erneuerungsscheinen bis spätestens: 15. Februar 1944 entweder direkt oder durch Vermittlung von Banken, Bankiers, Sparkassen und Volksbanken bei der Anstalt in Berlin W 8, Mohren⸗ straße 7/8, oder bei ihren Zweigstellen einzureichen. Die fristgemäß eingeliefer⸗ ten Stücke gelten als zum 1. April 1944 zur Rückzahlung zum Nennwert gekün⸗ digt und werden zu diesem Termin in bar eingelöst. Für diejenigen Stücke, die nicht bis zum 15. Februar 1944 zur Bareinlösung eingereicht werden, gilt das Angebot zur Herabsetzung des Zinssatzes auf 4 % als angenommen. Die Zinshexpabsetzung ist gemäß § 5. der Verordnung jedem späteren In⸗ haber der Stücke gegenüber wirksam. Mit Rücksicht auf die vorstehende Be⸗ kanntmachung werden die Depotbanken gemäß dem Erlasse des Herrn Reichs⸗ wirtschaftsministers vom 8. 12. 1941 — IV Kred. 19 082/41 — ihre einzelnen Depotkunden nicht besonders von dem Angebot benachrichtigen. Berlin, im Dezember 1943.
200 ℳ Gruppe 12 Nr. 05140; 100 N
Verf⸗ kLanntmachungen.
[27352]
In der heutigen Ziehung sind plan⸗ mäßig nom. Eℳ 233 200,— 4 % Mitteldeutsche Landesbankanleihe v. 1942 I gezogen worden, und zwar die Stücke über:
Ii. ℳ 10 000,— Lit. A Nr. 00082 00155 00193 00227 00446 00494 00531 00678 00779 00793 00932 00938 01173, Iℳ 1000,— Lit. B Nr. 01379 01408 01428 01564 01707 01857 01949 02108 02288 02372 02444 02460 02489 02631 02721 03062 03108 03163 03297 03314 03361 03577 03654 03891 03979 04141 04174 04175 04243 04277 04339 04341 04385 04465 04640 04732 04842 05042 05095 05159 05188 05258 05262 05383 05513 05850 05905 05906 06037 06195 06244 06246 06302 06322 06496 06645 06776 06955 06969 07217 07306 07333 07435 07558 07781 07799 07915 07919 08135 08283 08290 08365 08432 08440 08838, 08977 08986 09046 09093 09121 09126 09164 09190 09192,
ℳ 500,— Lit. C Nr. 09266 09352 09400 09464 09540 09601 09646 09734 09830 09845 09897 10029 10034 10140 10254 10348 10667 10907 10911 10986 11005 11171 11498 11646 11676 11860 11869 12143 12171 12254 12379 12384 12385 12417 12476 12588,
n. K 100,— Lit. D Nr. 12752 12919 13093 13557 18738 13782 13866 13983 14118 14349 14575 14659.
Die ausgelosten Stücke werden den Inhabern zum 1. 3. 1944 gekündigt.
Die Einlösung erfolgt vom 1. 3. 1944 ab zu 100 % nach Maßgabe der Anleihebedingungen gegen Uebergabe der gezogenen Schuldverschreibungen und der noch nicht fälligen Zins⸗ und Erneuerungsscheine. Die Verzinsung hört 29. 2. 1944 auf. Der Wert etwa fehlender noch nicht fälliger Zinsscheine wird am Kapital gekürzt.
Die Einlösung erfolgt durch uns und unsere Filialen in Halle, Exfurt, Wei⸗ mar und Nordhausen sowie durch die Deutsche Girozentrale — Deutsche Kom⸗ munalbank — Berlin die Deutsche Lan⸗ desbankenzentrale A. G., Berlin, alle Girozentralen, Landesbanken und Spar⸗ kassen. * Rückstände aus dem Jahre 1943: ℳ 10 000,— Lit. A Nr. 007890o, FRℳ 1000,— Lit. B Nr. 06054, 08121, 7ℳ 500,— Lit. C Nr. 12457,
Rℳ 100,— Lit. D Nr. 14210, 14567. Magdeburg, den 16. Dezember 1943. Mitteldeutsche Landesbank — Girozentrale für Provinz Sachsen,
Thüringen und Anhalt —.
Bekanntmachung.
Zum 1. Juli 1944 sind planmäßig 124 200,— H.ℳ 4 % (früher 8 %) Schuld⸗ verschreibungen der Stadt Hagen vom Jahre 1928 — XV. Ausgabe — zu til⸗ gen. Bei der am 14. Dezember 1943 statt⸗ gefundenen Auslosung wurden die nachstehend aufgeführten Nummern zur Rückzahlung zum Nennwert ab 1. Juli 1944 ausgelost:
Buchstabe A über 2000,—8 R-U Nr. 15, 41, 75, 90, 116, 149, 183, 189, 209, 238, 257, 277, 301, 357, 406, 438, 481. 468, 476, 565, 610, 648 695, 759, 781.
Buchstabe B über 1000,— RERℳ Nr. 810, 834, 849, 880, 901, 943, 994, 1006, 1039, 1088, 1099, 1154, 1179, 1194, 1225, 1268, 1279, 1815, 1343, 1362, 1403, 1425, 1432, 1444, 1452, 1498, 1509, 1535, 1541, 1555, 1569, 1592, 1612, 1635, 1659, 1685, 1713, 1769, 1798, 1819, 1839, 1851, 1924, 1981, 2029, 2084, 2128, 2141, 2173, 2231, 2253, 2257, 2335, 2366, 2403.
C über 500,— RH.ℳ
[27351]
Bluchstabe Nr. 2514, 2563, 2726, 2749, 2783, 2796, 2806, 2841, 2858, 2868, 2890, 2928, 2962, 2981, 2984, 3010, 3036,
3051, 3077, 3108, 3126, 3164, 3197,
3214, 3255, 3295, 3378, 3397, 3418, 3462.
Buchstabe D über 200,— RH.ℳ Nr. 4295.
Die Besitzer der ausgelosten Stücke werden aufgefordert, die Kapital⸗ beträge dieser Schuldverschreibungen xegen Rückgabe der Schuldverschrei⸗ ungen und der zugehörigen Zins⸗ scheine nebst Erneuerungsscheinen bei der Stadtkasse in Hagen oder bei den auf den Zinsscheinbogen näher- be⸗ zeichneten Einlösungsstellen ab 1. Juli 1944 zu erheben. Die Verzinsung der ausgelosten Schuldverschreibungen hört mit dem 30. Juni 1944 auf.
Von den zum 1. Juli 1941 ausge⸗ losten Schuldverschreibungen ist die Nummer
Buchstabe B Nr. 1431, von den zum 1. Juli 1942 ausgelosten Schuldverschreibungen sind die Nummern Buchstabe B Nr. 1271 und 2188 G
und von den zum 1. Juli 1949 aus
gelosten Schuldverschreibungen sind die Nummern 1 Buchstabe A Nr. 651, 8 Buchstabe B Nr. 1240 und 2071 und Buchstabe C Nr. 2786 und 2819 8 bisher nicht zur Einlösung gekommen. Hagen, den 14. Dezember 1943. Der Oberbürgermeister.
Der Vorstand.
J. V.: Dr. Dönneweg.
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