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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 302 vom 28. Dezember 1943.
London 19,34, New Zürich 114,15
Kopenhagen, 27. Dezember. (D. N. B.) Yor’ 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254.70, Stockholm Oslo 109,00, Helsink, 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 27. Dezember. (D. N. B., London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B.,
Amsterdam
Brüssel —,
Oslo 95,35 G., 95,65 B., Was 8,35 G., 8,59 B., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —. G., 17,60 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B. —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., hington 4,15 G., 4,20 B. Helsinki Kanada
Rom 22,00 G., 22,20 B.,
Oslo, 27. Dezember.
3,77 G.,
Berlin 175,25 G., 176,75 B., Parie —,— G. —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G. — — B
(D. N. B. London —,— G., 17,75 B.,
10,00 B., New York
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Hffentlicher Anzeiger
E
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verluft⸗ und Fundfachen,
2. Zwangsversteigerungen, 6. Auslosung usw. von Wertpapteren,
1. Unterfuchungs⸗ und Straffachen. V 3. Aufgebote.
7. Aktiengesellschaften, 10. Gefellschaften m. b. H., 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 11. Genosfenschaften, 9. Deutsche Nolonialgesellschaften,
12. Ossene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
[27691] 3. Aufgebote Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ [276899 Berichtigung. neten Gerichts vom heutigen Tage sind In der Bekanntmachung Nr. 20319/ die nom. 500 000 Fi Aktienurkunden 1943 im Oeffentlichen Anzeiger zum der Aktiengesellschaft Eisenwerk Coswig Reichs⸗ und Staatsanzeiger vom 14. 11. Aktiengesellschaft in Dresden Nr. 1— 400 1943 muß es in Zeile 4 nicht Sama⸗ zu je 1000 Hl. ℳ für kraftlos erklärt. — torkau, sondern Samatorkan und in 42 F 32/42 1 Zeile 9 nicht 1924, sondern 1929 heißen. Amtsgericht Dresden, Abt. I, — 456. II. 86. 40. den 17. Dezember 1943. Berlin, den 22. November 1943. — Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen
[27700] Oeffentliche Zustellung.
4 R 341/43. Die nachgenannten Ehe⸗ gatten: 1. der Büroangestellte Eduard Pönsch in Dresden, 2. Alma Lina Plasza geb. Kiessig in Pirna⸗Copitz, vertreten durch die Rechtsanwälte zu 1 Böhmig in Dresden, zu 2 Dr. Kästner in Pirna, klagen gegen den anderen Ehegatten, nämlich zu 1 Martha Pönsch geb. Braun, zuletzt in Metz, zu 2 den Kesselschmied Joseph Plasza, zuletzt in Heidenau, beide jett unbekannten Auf⸗ fj FiIns 2 b enthalts, gemäß dem Reichsgesetze vom für. mwgftlgs Fialst v 1943. 6. Juli 1938, und zwar zu 1 auf Grund
Das Amtsgericht Abteilung 54 von 837 und zu 2 auf Grund von § 55
betesadeheizch ers za heaaeabaiüt. ran⸗ -- Ehezerrüttung, mit dem An⸗ [27569] trage Mu 1 auf Aufhebung der Ehe, zu
Aufgebot 1 3 S H 8 Philivpi 2 auf Scheidung der Ehe. Die Kläger Handelsmann Philipp Bachert und laden die Beklagten zur mündlichen
eine Ehefrau Elisa 5. W 1
8 Rethesran. 88 Leh Rechts⸗ Verhandlung des Rechtsstreits vor das
haben das Aufgebot folgender Urkunde Nr. 41, und zwar zu 1 vor die 4. Zivil⸗
beantragt: Hypothekenbrief über eine kammer auf den 29. März 1944, vor⸗
Hypothek für Kaufschilling von 2000,— mittags 9 Uhr, zu 2 vor die 9. Zivil⸗
Rat, verzinslich zu 6 %, lastend auf kammer auf den 24. Februar 1944, vor⸗ 1 mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung,
dem Grundstück Lgb. Nr. 25 der Ge⸗ n . markung Neulußheim, eingetragen im sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗
27692] Aufgebot einer Aktie.
54 F 59/1943. Auf Antrag des Otto Krahn, Hamburg, Grimm 19, soll die verlorengegangene Aktie Nr. 84 der Aktiengesellschaft des Fährhauses auf der Uhlenhorst über 750,— RM, aus⸗ gestellt auf Frau Ingeborg Krahn, für kraftlos erklärt werden. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei dem Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54, Sievekingplatz, Zivil⸗ justizgebäude, Zimmer 810; spätestens in dem dort am Donnerstag, den 13. Juli 1944, 11 Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls sie
7. Aktiengesellschaften
605 Herr Dr. Walter Bauer, Berlin, hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats wegen seiner Bestellung zum Vorstands⸗ mitglied niedergelegt. Oberlahnstein/Rhein, 21. Dezbr. 1943. Farbwerke Schroeder & Stadelmann AG. Der Vorstand. Stadelmann. Dr. Muck.
[27636] Wetzell Gummiwerke Aktiengesellschaft, Hildesheim. Die Hauptversammlung, welche am 18. 12. 1943 stattgefunden hat, hat be⸗ schlossen, auf das Aktienkapital von Hi ℳ 1 380 000,— u1X““ 5 % Dividende
zu zahlen.
Ab 18. 12. 1943 werden die Ge⸗ winnanteilscheine Nr. 7 mit Hℳ 60,— pro Stück abzüglich 10 % Kapital⸗ ertragsteuer und 5 % Kriegszuschlag an der Kasse unserer Gesellschaft, bei der Deutschen Bank in Berlin oder deren Filiale in Hildesheim eingelöst.
Grundbuch von Neulußheim Bd. 12 Blatt 24 Abt. III Nr. 3, Eigentum des Gesamtguts der Fahrnisgemeinschaft zwischen den Philipp Bachert Ehe⸗ leuten. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin am Dienstag, den 25. Juli 1944, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, II. Stock, Zimmer Nr. 23, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen; andernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. (1I1 F. 3/43.)
Schwetzingen, den 17. Dezember 1943. Amtsgericht. II.
——ᷓ—ne ——
27690]
Folgende Urkunden sind für kraftlos erklärt worden: Zu 1—6 a) die Schuld⸗ verschreibungen der Anleiheablösungs⸗ schuld des Deutschen Reiches von 1925, b) die Auslosungsscheine zur Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 1: a) Nr. 164 368 über 100 Hℳ, b) Gr. 6 Nr. 14 368 über 100 R. M. 2: a) Nr. 1 886 599, Nr. 1 886 600, Nr. 1 886 602 über je 12,50 R. ℳ, Nr. 2 157 943, Nr. 2 157 948 über je 50 ℳ, Nr. 1 820 486/88 über je 100 H.ℳ, b) Gr. 16 Nr. 45 599/600, Nr. 45 602 über je 12,50 F. ü, Gr. 11 Nr. 17 991, Gr. 15 Nr. 20 861 über je 50 R. ℳ, Gr. 15 Nr. 53 686/88 über je 100 RH. ℳ. 3: a) Nr. 482 395 über 25 Rℳ. Nr. 300 643/44 über je 100 Fℳ, b) Gr. 7 Nr. 2283 über 25 H.ℳ, Gr. 2 Nr. 6271 über 200 F . 4: a) Nr. 9628 über 25 Rℳ, b) Gr. 1 Nr. 9628 über 25 H. Nℳ. 5: a) Nr. 2 175 517 über 25 Rℳ, b) Gr. 26 Nr. 59 517 über 25 RH. M. 6: a) Nr. 38 562 über 25 HR.ℳ, b) Gr. 2 Nr. 8562 über 25 H. Nℳ. 7: die Schuld⸗ verschreibungen der 4 higen Anleihe des Deutschen Reichs von 1934 Buchst. H Nr. 26 922/⁄3 über je 100 R. h. 8. die 4 ½ ige auslosbare des Deutschen Reichs von 1935, Buch⸗ stabe E Nr. 132 027 über 1000 F. R. 9: die 4 ½ Pigen auslosbaren Schatz⸗ anweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Dritte Folge, Buchst. G Gruppe 5 Nr. 972/75 über je 1000 R. h. — 456. Fw. Sam. 3. 43 —
Berlin, den 22. Dezember 1943.
Amtsgericht Berlin.
unggn⸗
[27626
Durch Ausschlußurteil vom 13. De⸗ zember 1943 sind die Wertpapiere: 1. Rℳ 1000,— 4 ½ „ (ehemals 8 %) Bremer ritterschaftlicher Kreditverein Obligation, Kenn⸗Nr. 20 110, Nr. 793 = 1/1000,—, 2, R.% 1000,— 4 % P ehemals 6 %) Bremer ritterschaftlicher Kreditverein Obligation, Kenn⸗Nr. 20 111, Nr. 332 und 333 ⸗ 2/500,—, des Betriebsleiters Landwirt Georg Meyer in Larkenburg für kraftlos er⸗ klärt worden.
Amtsgericht Stade, 13. Dezember 1943.
27697] Die Stammaktie Nr. 915 der Aktien⸗ Zuckerfabrik Uelzen über 300 Mark, lautend auf den Namen des Bauern Friedrich Nieschulz in Pieperhöfen Nr. 1, ist für kraftlos erklärt. Amtsgericht Uelzen, 14. Dezember 1943.
gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dresden, den 20. Dezember 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.
5. Verluft⸗ u Fundfachen
Schatzanweisung
[27633]. Folgende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen: A 41480 Otto Leikert 132327 Robert van Beek 172640 Herbert Graumann 186194 Dr. jur. Werner Möhring 205977 Ludwig Mengel und Friedrich Ritter 279713 Else Meyer 279714 Bruno Meyer 357602 Gottfried Martin 376543 Karl Krey — 378302 Friedrich Woehe 399752 Clara Vesper 405794 Karl Ernst Schneider 433163 Helene Gantert 445773 Anatol Kastner 473559 Ingeborg van Beck 476852 Heinz Schlüter 4A 1035109 Friedrich Müller 4 1043626 Friedrich Carl Reusche und Ehefrau 4 1044375 Albert Lindemann A 1051058 Carl Hauck Zweitschrift zu CU 107623 Johannes Guerndt. Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 28. Dezember 1943. Allianz Lebensversicherungs⸗AG.
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6. Auslosung usw. von Wertpapieren
[27574]
Der Oberbürgermeister der Stadt der Volkserhebung Graz Stadtkämmerei. Kundmachung betreffend die 4 h7ige Reichsmarkanleihe der Stadt der Volks⸗
erhebung Graz vom Jahre 1940. D IX/1 — 286/,27 — 1943. Die dritte öffentliche Verlosung der 4 igen Reichsmarkanleihe der Stadt der Volkserhebung Graz vom Jahre 1940 findet am Montag, den 3. Januar 1944, um 9,30 Uhr im Rathaus, 1. Stock, Tür 63, statt. Zur Verlosung gelangen Schuldverschreibungen im Ge⸗ samtbetrage von Hℳ 355 900,—. Die Nummern der ausgelosten Schuldver⸗ schreibungen werden nach der Ziehung im „Verordnungs⸗ und Amtsblatt für den Reichsgau Steiermark“, im „Deut⸗ schen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger“ und im „Völkischen Beob⸗ achter“ verlautbart. Graz, am 14. Dezember 1943.
Der Sverbürgermeister Dr.⸗Verdino.
Hildesheim, den 18. Dezember 1943. Der Vorstand. Ludwig Paschen, Vorsitzer. Dr. phil. Ernst Matthaei.
Bürger⸗ und Engelbräu A. G., [27728] Memmingen.
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 10. Fe⸗ bruar 1944, nachmittags 4 Uhr, im Nebenzimmer des Gasthofs zum „schwarzen Ochsen“ in Memmingen stattfindenden 32. ordentlichen Haupt⸗ versammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses per 30. Sep⸗ tember 1943.
„Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
.EEntlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
.Aufsichtsratswahl.
Wahl eines öffentlich bestellten Bilanzprüfers für die Pflicht⸗
prüfung.
Aktienanmeldung bis spätestens 8. Fe⸗ bruar 1944 nach § 27 der Satzungen. Der Aufsichtsrat.
Hugo Bilgram, Vorsttzender. Der Vorstand.
Albert Sayle. Georg Bilgram. Beagerische Brauerei⸗Schuck⸗Jaenisch
[277250 AG., Kaiserslautern.
Hierdurch laden wir die Herren Ak⸗ tionäre unserer Gesellschaft zur ordent⸗ lichen Hauptversammlung auf Sams⸗ tag, den 22. Januar 1944, 11 Uhr, im Sitzungssaale der Deutschen Bank, Fi⸗ liale Kaiserslautern in Kaiserslautern ein.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien mindestens drei Tage, d. i. spätestens am 19. Ja⸗ nuar 1944, vor der anberaumten Haupt⸗ versammlung bei
bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei der Deutschen Bank, Filiale Kaiserslautern oder Mannheim, hinterlegen und sich in der Hauptver⸗ sammlung über die erfolgte Hinter⸗ legung ausweisen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Kaiserslautern, 23. Dezember 1943. Bayerische Brauerei⸗Schuck⸗Jaenisch AG. Ferdinand Kern. Ernst Werner.
27721] Bode⸗ Grundstücksverwaltungs⸗Aktien⸗ gesellschaft, Hannover.
Gemäß § 16 unserer Satzungen wer⸗ den unsere Aktionäre hiermit zur ordent⸗ lichen Hauptversammlung auf Diens⸗ tag, dem 1. Februar 1944, um 11 Uhr in den Geschäftsräumen der Bode⸗ Panzer Geldschrankfabriken A. G., Han⸗ nover, Engelbostelerdamm 73, einge⸗ laden. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes, des Berichtes des Aufsichtsrates und des von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat festgestellten Jahresab⸗ l für das Geschäftsjahr 1942,
2. Verwendung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahl des Wirtschaftsprüfers.
Die Hinterlegung der Aktien c Teilnahme an der Hauptversammlufig hat nach § 17 unserer Satzung bis späte⸗ stens Donnerstag, dem 27. 1. 1944, bis zum Ende der Schalterstunden bei der Dresdner Bank, Hannover, Hauptstelle, Adolf⸗Hitler⸗Platz 4, zu erfolgen.
[27382] Marmor⸗Industrie Kiefer A. G., Kiefersfelden.
Die Herren Aktionäre werden hier⸗ mit zu der 61. ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen, welche anm Dienstag, den 25. Januar 1944, nach⸗ mittags 3 Uhr, in der Geschäftsstelle des Herrn Notars Justizrat Helmuth Schieck, Neuhauser Straße 6 II in München, stattfindet.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1942/43.
2. Verteilung des Reingewinnes.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahl des Abschlußprüfers.
Die Anmeldung zur Hauptversamm⸗ lung kann bei dem Vorstand der Ge⸗ sellschaft in Kiefersfelden oder bei der Bayerischen Vereinsbank, München, bis einschließlich 22. 1. 1944 erfolgen.
Kiefersfelden, 27. Dezember 19438.
Der Vorstand.
[27726] Schramm Lack⸗ und Farbenfabriken A.⸗G., Offenbach (Main). Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 26. Januar 1944, vormittags 11,30 Uhr, im Sitzungszimmer des Bankhauses Fr. Hengst & Co., Offenbach (Main,, statt⸗ findenden 41. ordentlichen Hauptver⸗
sammlung ergebenst ein. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats. 2. Vorlegung des Jahresabschlusses auf den 31. 10. 1943. 3. Beschlußfassung über die Gewinn⸗
verteilung und die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Bilanzprüfers.
Gemäß § 19 unserer Gesellschafts⸗ satzungen sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, welche bei der Gesellschaft oder den nachstehend bezeichneten Stellen oder bei einer ministeriell zu⸗ gelassenen Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der Hauptversammlung hin⸗ terlegen,
in Offenbach und Frankfurt (Main):
bei dem Bankhaus Fr. Hengst & Co. und bei der Filiale der Deutschen Bank.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei anderen Vamisenben bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung im Sperrdepot gehalten werden.
Der Vorstand. J. C. Seitz. Dr. B. Neindorf.
Kolb & Schüle Aktiengesellschaft, [27723] Kirchheim⸗Teck.
Die Herren Aktionäre werden hier⸗ mit zu der am Dienstag, den 18. Ja⸗ nuar 1944, 12,15 Uhr, im Sitzungs zimmer der Gesellschaft in Kirchheim unter Teck, Otto⸗Ficker⸗Straße 9, statt⸗ findenden 46. ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Jahresab⸗ schlusses für 1942/43 nebst Bericht des Aufsichtsrats.
„Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
„Beschlußfassung über die durch die Herabsetzung des Grundkapitals von F. ℳ 2 626 000,— auf Reichs⸗ mark 2 600 000,— bedingte Aende⸗ rung des § 4 der Satzung.
Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats.
5. Aufsichtsratswahl.
6. Wahl des Abschlußprüfers.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt, welcher spätestens am 14. Januar 1944 seine Atkien oder den entsprechenden Hinterlegungsschein eines deutschen Notars gemäß § 20 des Statuts bei den Gesellschaftskassen in Kirchheim unter Teck oder Göppingen oder Schlitz der Dresdner Bank, Berlin, sowie deren Niederlassungen in Augsburg, Frank⸗ furt a. Main, Heilbronn, Mannheim, München, Nürnberg, Reutlingen, Stuttgart, Ulm a. D., der Bayerischen Vereinsbank, Filiale Bayreuth, der Basler Handelsbank in Basel oder Zürich oder einer Wertpapiersammel⸗ bank hinterlegt.
Kirchheim⸗Teck, 27. Dezember 1942
Kolb & Schüle Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
Der Vorstand.
Walter Jacob. Hanns Ottens
[27734] Emil Bandell A. G., Stuttgart. Herr Adolf Salé, Pforzheim, ist in⸗ folge Ablebens aus dem Aussichtsrat ausgeschieden. Stuttgart, den 24. Dezember 1943. Der Vorstand. Wilhelm Müh.
[27724 eegrengefetschaft Chemnitzer Hof, Chemnitz.
Einladung zur Hauptversammlung.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, dem 11. Februar 1944, 11 Uhr, im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 1942/43.
2. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
3. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahl zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44.
Aktienhinterlegung bei:
einem deutschen Notar,
dem Vorstand der Hotel A.⸗G. Chem⸗ nitzer Hof, Chemnitz,
der Chemnitzer Girobank K.⸗G., Chemnitz, Poststraße.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Letzter Hinterlegungstag: Der 5. Fe⸗ bruar 1944.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer deutschen Wertpapiersammelbank müssen die Hin⸗ terlegungsbescheinigungen dieser Stellen spätestens am 7. Februar 1944 bei der Gesellschaftskasse eingereicht werden.
Chemnitz, den 23. Dezember 1943.
Der Aufsichtsrat. W. Schmidt, Vorsitzer.
[27729]
Bunzlauer Kleinbahn Aktiengesellschaft. Die Aktionäre der Gesellschaft wer⸗ den hiermit zu einer ordentlichen Hauptversammlung auf Freitag, den 21. Januar 1944, um 9,30 Uhr nach Bunzlau in das Rathaus (Wendel⸗ Roßkopf⸗Saal, Erdgeschoß) eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz mit Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1942/43.
„Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Gewinns des Geschäfts⸗ jahres 1942/43.
Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
4. Neuwahl des Aufsichtsrats.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis zum 17. Januar 1944 bei der Ge⸗ sellschaftskasse (Stadt⸗ und Kreisspar⸗ kasse Bunzlau), bei der Deutschen Bank, Zweigstelle Bunzlau, und bei der Fa. Lenz & Co. GmbH., Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Mecklenburgische Straße 57, bei einem Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversamm lung dort belassen. Amtliche Bescheini⸗ gungen von Staats⸗ und Kommunal⸗ behörden und Kommunalkassen über die bei denselben befindlichen Aktien gelten als hinreichende Ausweise über die er⸗ folgte Hinterlegung. Jeder Teilnehmer an der Hauptversammlung muß zur Ausübung seines Stimmrechts ein von ihm unterschriebenes Verzeichnis der Nummern seiner Aktien in geordneter Reihenfolge in doppelter Ausfertigung mit dem Vermerk der erfolgten Hinter⸗ legung übergeben.
Die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung sowie der Geschäftsbericht liegen während der letzten zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung in dem Geschäftsraum der Gesellschaft (Diensträume des Kleinbahnhofs Bunz⸗ au) zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.
Bunzlau, den 21. Dezember 1943.
Der Vorsitzer des Aufsichtsrats:
Siemianowsky.
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für den Naum einer fünfgespattenen 55 mm bresten Pettt⸗
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
1943
Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums über die Zu⸗ lassung der Pfandbriefe der Landschaft für das Wartheland in Posen zur Beleihung bei der Deutschen Reichsbank.
Anordnung V/43 des Reichsbeauftragten für Verpackungs⸗ mittel 27. Dezember 1943.
Bekanntmachung Nr. 1 zu der Anordnung V/43 des Reichs⸗ beauftragten für Verpackungsmittel über den Verkehr mit gebrauchten Fässern vom 27. Dezember 1943.
Anordnung VI/43 des Reichsbeauftragten für Verpackungs⸗ mittel über die Beschränkung der Vorratshaltung in Ver⸗ packungsmitteln.
9) Inhalt des amtlichen Teiles: 1 Deutsches Reich. 5
über den Verkehr mit gebrauchten Fässern. Vom
Vom 27. Dezember 1943.
Alle an einer deutschen Börse amtlich notie der Landschaft für das Wartheland in Posen sind zur Be⸗ leihung bei der Deutschen Reichsbank in Klasse I zugelassen.
Amtliches Deutsches Reich Bekanntmachung
1“ „, n Pfandbriefe
Alle bei Gewerbetrei und Anstalten vorhandenen oder künftig leerten Fässer werden beschlagnahmt. Beschlagnahme bestimmen sich nach der Wirkungen der Be⸗
die Abgabe von Waren mit der Vereinbarung, daß der Käufer die zur Verpackung verwandten Fässer zurück⸗
gibt (Leihfaßverkehr),
) die Abgabe von Waren mit der Vereinbarung, daß der Käufer Fässer von gleicher Art und Beschaffenheit, wie verwandt wurden,
sie zur Verpackung der Waren zurückgibt (Faßrückgabeverkehr).
(2) Leihfaßverkehr oder Faßrückgabeverkehr, die auf Grund des § 8 der Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 31. Dezember 1941 ( anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 31. Dezember 1941) bereits genehmigt sind, dürfen ohne Einholung einer erneuten Genehmigung fortgesetzt werden.
(3) Anträge auf Genehmigung des Mietfaß-, Leihfaß⸗ oder Faßrückgabeverkehrs sind über die zuständige Organisation der gewerblichen Wirtschaft oder de Verteilungsstelle zu richten.
§ 7
Beschlagnahme
8 88
s Reichsnährstandes an die
benden, gewerblichen Unternehmungen
Die Wirkungen der Verordnung über die schlagnahme zur Regelung des Warenver⸗ kehrs vom 4. März 1940 (RGBl. I S. 351)
Deutscher Reichs⸗
anfallenden ent⸗
(3) Bei dem Verkauf von Fässern sind die Bestimmungen des Erlasses des Reichskommissars für die Preisbildung V-I78-5472/43 vom 22. Juli 1943, betr. Preisregelung für gebrauchte Fässer und Kübel (Mitteilungsblatt des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung Nr. 29 vom 2. August 1943) einzuhalten. 38 1 . § 12 Erwerbs⸗ und Veräußerungsbeschränkung
Nur zugelassene Faßsammelstellen dürfen der Beschlag⸗ nahme unterliegende gebrauchte Fässer erwerben und ver⸗ kaufen. Hinweis auf die Abgabepflicht 8
(1) Jeder Verkäufer, der Ware in Fässern an Gewerbe⸗ treibende, an gewerbliche Unternehmungen oder Anstalten liefert, ist verpflichtet, die Warenrechnung mit einem Aufdruck folgenden Inhalts zu versehen:
„Die Fässer, in denen Sie diese Ware erhalten, sind durch Anordnung des Reichsbeauftragten für Ver⸗ packungsmittel vom Zeitpunkt der Entleerung an be⸗ schlagnahmt. Die Fässer sind unverzüglich nach Ent⸗ leerung einer zugelassenen Faßsammelstelle zum Ankauf anzubieten, Zuwiderhandlungen werden bestraft.“
(2) Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Ware in Miet⸗ oder Leihfässern oder in Fässern versandt wird, die dem Rückgabeverkehr unterliegen; in diesen Fällen ist auf die Ver⸗ pflichtung, die Fässer fristgerecht zurückzugeben, hinzuweisen.
Berlin, den 14. Dezember 1943. b Reichsbankdirektorium.
Aunordnung V/43 sbeauftragten für Verpackungsmittel über den Verkehr mit gebrauchten Fässern 8 Vom 27. Dezember 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Einsetzung eines Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel vom 8. Februar 1943 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 38 vom 16. Februar 1943) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — an e § 1 1 Begriffsbestimmung Fässer im Sinne dieser Anordnung sind Fässer aus Holz und Metall, artverwandte Behälter (Kübel, Bottiche und Trom⸗
meln aus Holz; Trommeln, Kannen, Hobbocks aus Metall). § 2
Errichtung einer Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer
Bei dem Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel wird eine Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer errichtet. Sie ührt die Bezeichnung: „Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer
des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel“.
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8 Leiter der Verteilungsstelle
(1) Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel bestellt den Leiter der Verteilungsstelle.
(2) Der Leiter der Verteilungsstelle ist an die Weisungen des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel gebunden.
(3) Der Leiter der Verteilungsstelle kann Bezirksbeauftragte bestellen, die dem Reichsbeauftragten für Verpackungsmitte! zu melden sind. Die Bezirksbeauftragten sind an die Weisun⸗ gen des Leiters der Verteilungsstelle gebunden.
Aufgaben und Besugnisse der Verteilungsstelle
(1) Die Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer hat die Auf⸗
gabe, für die Erfassung gebrauchter Fässer und für ihren zweckmäßigen Wiedereinsatz zu sorgen.
(2) Die Verteilungsstelle kann von Entleerern und Ver⸗ brauchern Angaben über Anfall, Bestand und Bedarf an gebrauchten Fässern verlangen.
Vernichtungsverbot
(¹) Fässer dürfen bei und nach der Entleerung nicht zer⸗ stört oder beschädigt werden.
(2) Dieses Verbot gilt nicht,
a) wenn eine Entleerung von Fässern ohne deren Zer
störung oder Beschädigung nicht möglich ist,
b) wenn gebrauchte Fässer zwecks Ausbesserung oder zur
Herstellung anderer Fässer auseinandergenommen werden. § 6
. Mietfaß⸗, Leihfaß⸗ und Faßrückgabeverkehr (1) Der Genehmigung bedürfen a) die gewerbliche Vermietung von Fässern,
Ausnahmen von der Beschlagnahme 1
(1) Von der Beschlagnahme sind ausgenommen
a) diejenigen Fässer, die für Verpackungszwecke leer an⸗
geschafft worden sind,
b) Mietfässer, Leihfässer und Fässer, die im Rückgabever⸗
kehr eingesetzt sind,
die für den innerbetrieblichen Verkehr unbedingt not⸗ wendigen Fässer,
Fässer, auf die sich die Anordnung XI/43 der Reichs⸗ stelle für Mineralöl vom 21. Dezember 1942, betr. Bewirtschaftung von Transportmitteln, Behältern und Gebinden für Mineralöle (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 303 vom 28. Dezember 1942) bezieht,
Buttertonnen, über’' die die Hauptvereinigung der Deutschen Milch⸗, Fett⸗ und Eierwirtschaft Bestim⸗ mungen getroffen hat oder künftig trifft.
(2) Die Ausnahmevorschrift des Abs. 1 zu c gilt nicht für Betriebe, die stillgelegt sind oder die Erzeugung, für die die Fässer verwandt wurden, eingestellt haben 8 8 88 “ 8 E1ö““
““ 89 1. 85 Anbietungspflicht
(1) Die gemäß § 7 beschlagnahmten Fässer sind innerhalb eines Monats nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung und, soweit sie künftig entleert werden, innerhalb eines Monats nach Entleerung einer zugelassenen Faßsammelstelle zum Erwerb anzubieten.
(2) Findet ein Entleerer keine zum Erwerb der Fässer bereite Faßsammelstelle, so hat er dies der Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer zu melden.
Faßsammelstellen
11 Fuür die Erfassung gebrauchter Fässer werden von der Verteitungsstelle für gebrauchte Fässer Faßsammelstellen
lassen. Die Zulassung kann mit Bedingungen und Auf⸗
Verteilumgsstelle eine schriftliche Genehmigung; sie ist bei Eiderruf der Zulassung zurückzugeben.
(3³3.ꝗ Die Perteilungsstelle kann die Zulassung widerrufen, wenn der Inhabder der Faßsammelstelle den Vorschriften dieser Anerdnung zuwiderhandelt oder die ihm übertragenen Anfgadem micde oder nicht ordnungsmäßig erfüllt.
( Sogen die Verfagung oder Entziehung der Zulassung kanm Seurmerde der dem Reichsbeauftragten für Ver⸗ packungsmnneal Lengelegt werden. Dieser entscheidet endgültig.
() Dir Wrmütugsstelle weilt Zulassung und Widerruf der
Zulassumng vrn nfumemelstellen den örtlich zuständigen Lan⸗ deswirrsechefekemung, Gaumirtschaftskammern und Landes⸗
bauernsedestoen mee 8 — Ne Faßsammelstellen
(1) Die Frhirmenrakrilen haden gebrnuchte Fässer vor dem Weiterverkanf inkmmd zun zen. Die haben über Ein⸗ und Ausgang somead iüne t Wwstand WBuch zu führen.
2) Die Feßienmnaltralten ind ver oflichtet, der Verteilungs⸗ stelle für gebritchtb. Wiser mnid Mat Lezirksheauftragten auf Verlangen Ausbuntit süihe en r. ind Verkauf gebrauchter geben. Die Vertoitunpalretee Run Ae Faßsammelstellen an⸗ weisen, Aufträge diff eefeerheh, raüchter Fasser vordring⸗
Die Inhaber der Faßsammelstellen erhalten von der
lich zu erledigen und die eehereng micht dringlicher Auf⸗
träge zurückzustellon. . 8
§ 14 Alusnahmebestimmungen
(1) Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel kann Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen. Er kann diese Befugnis auf die Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer übertragen.
(2) Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind über die zuständige Gliederung der Organisation der ge⸗ werblichen Wirtschaft oder des Reichsnährstandes an die Ver⸗ teilungsstelle für gebrauchte Fässer zu richten. 88
§ 15 Strafvorschriften
(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 3
(2) Bei Zuwiderhandlungen gegen § 11 Abs. 3 finden die Vorschriften der Verordnung über Strafen und Strafver⸗ fahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften vom 3. Juli 1939 (RGBl. I S. 999) und der Verordnung zur Aenderung dieser Verordnung vom 28. Au ust 1941 (RGB S. 539) Anwendung. b
1 § 16
Inkrafttreten
(1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
(2) Gleichzeitig treten die §§ 5 zu b, 7— 11 der Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 31. Dezember 1941 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 304 vom 31. Dezember 1941) außer Kraft.
Berlin, den 27. Dezember 1943.
Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel. Dr. Gruber.
Bekanntmachung Nr. 1
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zu der Anordnung V/43 des Reichsbeauftragten für Ver⸗
packungsmittel über den Verkehr mit gebrauchten Fässern
Vom 27. Dezember 1943
Gemäß § 3 der Anordnung V/43 des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel über den Verkehr mit gebrauchten Fässern vom 27. Dezember 1943 bestelle ich zum Leiter der Vertei⸗ lungsstelle für gebrauchte Fässer
Herrn Willy Schröter, Geschäftsführer des
Reichsinnungsverbandes des Böttcher⸗ und Küferhandwerks.
Die Geschäftsführung der Verteilungsstelle fär gebrauchte Fässer befindet sich in Berlin SW 68, Markgrafenstr. 82.
Berlin, den 27. Dezember 1943.
Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel. Dr. Gruber.
Anordnung VI/43
des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel über die Beschränkung der Vorratshaltung in Verpackungsmitteln
Vom 27. Dezember 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗