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Juli 1944
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Verbrauchergenossenschaften. 35. Bekanntmachung auf Grund des § 4 Abs. 2 der 2. Anordnung zur Durchführung der Ver⸗ ordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse v. 24. 7. 41: 67. Verfallserklärung von beschlagnahmten Vermögen: 1; 14; 37; 38; 45; 49; 54/55; 63; 84; 86; 103; 112; 114; 139; 140; Be⸗ richtigung zu Nr. 228/43: 88 /89; Berichtigung zu Nr. 143/43: 120. Verlegungs⸗Grundsätze. Erlaß über die Aenderung der Ver⸗ legungs⸗Grundsätze v. 26. 8. 43. Vom 4. 4. 44: 83. Aus⸗ führungsbestimmungen zu den Verlegungs⸗Grundsätzen v. 26. 8. 43 und den Umsetzungs⸗Grundsätzen v. 20. 4. 44 für die Feststellung des Schadensausgleichs im Wege der Verein⸗
barung v. 20. 5. 44: 142. Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 37; 110. .
Versorgungsverband der deutschen Wirtschaftsorganisation. An⸗
ordnung über die Errichtung des Versorgungsverbandes der 76.
Waffen⸗zz. Bekann vrachünhs über die Passivlegitimation in An⸗ gelegenheiten der Waäffen⸗½: 19 (Nachtrag: 48).
Wein. Anordnung über Weinverteilerspannen beim deutscher Weine v. 18. 5. 44: 113. .
Werberat der deutschen Wirtschaft. Bestimmung zur Lenkung des Einsatzes der Werbemittel: 82. —
Werkzeuge. Anordnung über Höchstpreise für Werkzeuge v. 28. 1. 44: 38.
Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit: 45; 46; 47; 57; 60;: 67; 68; 82: 84; 115; 128; 132: 140. —
Wirtschaftsgruppen. Anordnung über die Abgreuzung zwischen den Wirtschaftsgruppen im Bereich der Papierindustrie v. 24. 2. 44: 53.
Verkauf
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Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie. Anordnung über die Aenderung des organisatorischen Aufbaus der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie v. 10. 2. 44: 41; Anordnung 1/44 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie als Produk⸗ tionsbeauftragten des Reichsministers für, Rüstung und Kriegs⸗ produktion (Kriegsproduktionsprogramm) v. 15. 2. 44: 44; Anordnung 11/44 (Kriegsproduktionsprogramm) v. 15. 2. 44: 73; Anordnung 111/44 (Bildung von Produktionsausschüssen) v. 10. 6. 44: 129.
Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie (als Reichsstelle für elektro⸗ technische Erzeugnisse). 3. Ergänzungsanordnung zur An⸗ ordnung Nr. 17 über Verbot der Herstellung und Lieferung elektrotechnischer Erzeugnisse v. 21. 1. 44: 22; Anordnung Nr. 62 (FA 4, 9, 15) über die Herstellung von Fest⸗ und Regel⸗ widerständen v. 21. 1. 44: 22; Berichtigung zur Anordnung Nr. 57 (FA 19) in Nr. 222/43: 39; Anordnung Nr. 32 (FA 13) (I. Neufassung) über Annahme von Aufträgen auf Elektrizitäts⸗ zähler v. 1. 3. 44: 51; Anordnung Nr. 65 (FA 5, 3) über die Herstellung von Hausanschlußsicherungen v. 1. 3. 44: 51; An⸗ ordnung Nr. 69 (Fà 26/11) über die Bestandsmeldung von Elektrokarren und ⸗zugkarren v. 1. 3. 44: 52; 1. Ergänzungs⸗ anordnung zur Anordnung Nr. 54 (àA 1) über die Verbraucher⸗ erklärung bei elektrischen Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformern und einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Schleif⸗ maschinen v. 1. 3. 44: 52; Anordnung Nr. 68 über die Her⸗ stellung von elektrischen Schaltgeräten und Verbindungs⸗ mitteln für Kraftfahrzeuge v. 1. 3. 44: 66; Bekanntmachung Nr. 2 zur Anordnung Nr. 52 über Reparaturpflicht v. 28. 7. 43. Vom 24. 3. 44: 72 (Berichtigungen: 94 und 140); Anordnung Nr. 63 (FA 18) über die Herstellung elektrischer Wohnraum⸗ und Repräsentationsleuchten v. 29. 3. 44: 77; Anordnung Nr. 72 (FA 18) über die Herstellung von Zweckleuchten v. 29. 3. 44: 77; Anordnung Nr. 70 (FA 1) über die Herstellung von Molkerei⸗Spezialmotoren v. 27. 3. 44: 78; Anordnung Nr. 71 (Aà 9) über die Herstellung von Rohrpost und Klein⸗ förderwagen v. 30. 3. 44: 78; II. Nachtrag zur Anlage zur Anordnung Nr. 60 (FA 5) v. 30. 9. 43 über die Herstellung von elektrotechnischem Installationsmaterial v. 27. 3. 44: 78; Anordnung Nr 77 über die Herstellung von Zündverteilern zu Battexiezündanlagen für Kraftfahrzeuge und Verbrennungs⸗ motoren 8 genommen Kräder und Flugzeuge) v 5. 6. 44:
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135; Anordnung Nr. 78 über die Herstellung von Zündspulen zu Batteriezündanlagen für Kraftfahrzeuge und Verbrenunngs⸗ motoren (ausgenommen Kräder und Flugzeuge) v. 15. 6.44: 135.
Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik (als Reichsstelle für feinmechanische und optische Erzeugnisse). Anordnung Nr. 1/44 (Einschränkung der Lagerhaltung für feinmechanische und optische Erzeugnisse beim Handel und Handwerk): 63.
Wirtschaftsgruppe Glasindustrie (als Produktionsbeauftragte des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion). Anord⸗ nung I1/44. (Herstellungs⸗ und Verwendungsverbot) v. 10. 2. 44: 37 (Berichtigung: 39).
Wirtschaftsgruppe Keramische Industrie (als Produktionsbeauf⸗ tragte des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion). Anordnung 1/44 (Herstellungs⸗ und Verwendungsverbot) v. 31. 3. 44: 90.
Wirtschaftsgüter aus den besetzten Ostgebieten und dem General⸗ gouvernement. Erlaß über die Verwertung der aus den be⸗ setzten Ostgebieten zurückgeführten Wirtschaftsgüter: 104; Er⸗ laß über die Erfassung der aus den besetzten Ostgebieten und dem Generalgouvernement infolge von Räumungsmaßnahmen zurückgeführten Wirtschaftsgüter: 110.
Wohnungsbedarf. Erlasse des Reichswohnungskommissars über die Erklärung zu Brennpunkten des Wohnungsbedarfs: 31; 51; 92; 93; 108; 122.,
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Zahmschweinshäute. Anordnung zur Aenderung der 3. Anord⸗ nung über Preise für im Inland anfallende Zahmschweins⸗ häute v. 15. 4. 40 in der Fassung der Anordnung zur Aende⸗ rung der 3. Anordnung über Preise für im Inland anfallende Zahmschweinshäute v. 2. 11. 40. Vom 9. 6. 44: 133.
Zolländerungen. Verordnung über Zolländerungen v. 31. 5. 44: 124. —
Zollgebiete, Zollstraßen, Binnenlinien, Zollordnungen und Zoll⸗ grenzschutz. Verordnung über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Oberfinanzbezirk Wien⸗Niederdonau: 78.
Zulassungskarten. Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zu⸗ lassungskarten: 10; 18; 30; 49; 59; 70; 81; 114; 117.
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Poft ve 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr. für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 9⸗ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelvreis jeder Rummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 ℛh. Einzelnummern werden nur gegen Barzohlo⸗ oder
sonzeige
eeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm) bresten
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— Anzeigen ninunt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrbruck (befonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einruückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos bgegeben.
Nr. 1 Berlin, Montag, den 3. Januar, abends
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
6. Noak, Hans Helmut Wilhelm, Bekanntmachung v. 3. 6. 1943, Reichsanzeiger Nr. 130 vom 7. 6. 1943;
7. Kaufmann, Johanna Theodora Sophia, geb. Timp,
Bekanntmachung v. 3. 6. 1943, Reichsanzeiger Nr. 130 vom 7. 6. 1943; Böhm, Valerie Olga Fosefine, geb. Kaiser, Bekannt⸗ machung v. 11. 6. 1943, Reichsanzeiger Nr. 136 vom 15. 6. 1943.
Berlin, den 29. Dezember 1943.
Der Reichsminister des Innern. J. A&.: Huchart.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Erlaß über die Verwertung von Küchenabfällen in den Lagern der Kriegsgefangenen und der Ostarbeiter. Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen.
Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts Teil I Nr. 106 und Teil II Nr. 38.
Der heutigen Ausgabe liegt als Sonderbeilage das 8 Sachverzeichnis 8 für das 2. Halbjahr 1943 bei.
1““ Bekanntmachug
Die am 29. Dezember 1943 ausgegebene Nummer 106 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Zweiter Erlaß des Führers über städtebauliche Maßnahmen in der Stadt Bochum. Vom 21. Dezember 1943.
Vierte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Fortführung des Reichsarbeltsdienstes für die männliche Jugend während des Krieges. Vom 12. Dezember 1943.
erordnung zur Aenderung der Verordnung zur Durchführung
des Gesetzes über Finanzmaßnahmen auf dem Gebiete der Polizei. Betrifft: Verwert von Kü bfällen in den L de Vom 15. Dezember 1943.
etrifft: Verwertung von Küchenabfällen in den Lagern der Zweite Verordnung über die Erhebung der Gewerbesteuer in
Kriegsgefangenen und der Ostarbeiter vereinfachter Form (Zweite GewStVV.). Vom 16. November Mitt Erlaß vom 30. Juli 1943 — I1/1 7718 — 2. Abschnitt 1943. 6 “ — habe ich mich damit einverstanden erklärt, daß in den zu deee teneseaecherhg “ von Mitglieder⸗ 5 — nn 8 38 3 23. D 3. 1 “A“ Sa 8 1 über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge. dort anfallenden Küchenabfällen betrieben und das auf diese Vom 27. Dezember 1943. Weise gewonnene Schweinefleisch in Höhe der den Lager⸗ Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postbeförderungs⸗ insassen zustehenden Rationssätze an diese abgegeben wird. gebühren: 0,03 R.ü für ein Stück bei Voreinsendung auf 5* In Erweiterung dieser Bestimmung habe ich keine Bedenken, Postschecktonto: Berlin 962 00. baß nel ae. 8 Ip. 8s ee eze eebe Sbp.e⸗ e. Berlin NW 40, den 30. Dezember 1943. ung auch bei den übrigen Betrieben der gewerblichen Wirt⸗ b 3 eplaagsomt. .S 8e schaß Anwendung findet. Ich mache hierbei jedoch zur Be⸗ “ tcatcbttitttatädit eenrüicsheseje 4 dingung, daß eine andere nutzbringende Verwertung der 8 Küchenabfälle nicht möglich ist und die Abfälle sonst verderben würden und daß keine zusätzliche Verwendung von Schweine⸗ futtermitteln erfolgt. Ferner müssen die gemästeten und ge⸗ schlachteten Tiere nur für die Verpflegung der Kriegsgefange⸗ nen und Ostarbeiter innerhalb der Lager, in denen die Schweine gemästet worden sind, verwendet werden. Die Aus⸗ gabe des Fleisches an die Lagerinsassen darf nur in Höhe der den Kriegsgefangenen und Ostarbeitern zustehenden Rations⸗ sätze erfolgen. Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist von der Abteilung B des Ernährungsamtes vorzunehmen, während die Schlachtgenehmigung die Abteilung A des Ernährungs⸗ amtes zu erteilen hat. Hierbei sind die für die Selbstver⸗ sorger der Gruppe C geltenden Bestimmungen meines Er⸗ se vom 18. Juni 1943 — II A 12 - 2500 —, betr. Haus⸗ schlachtung: Selbstversorger mit Fleisch und Fett (außer Butter), zu beachten; insbesondere wird auf Abschnitt XI Abs. 4 dieses Erlasses (Abgabe aus Hausschlachtungen) hin⸗
Amtliches Deutsches Reich Erlaß
Bekanntmachung
Die am 29. Dezember 1943 ausgegebene Nummer 38 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Verordnung zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen auf dem Gebiet der direkten Steuern im Verhältnis zu Norwegen. Vom 20. Oktober 1943.
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnzrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 27. De⸗ zember 1943.
„Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Seve. und Gepäckverkehr beigefügten Liste. Vom 27. Dezember 1943.
Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 E ℳ. Postbeförderungs⸗ gebühren: 0,03 R ͤℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf ; Postscheckkonto: Berlin 962 00. 8 “
Berlin NW 40, den 30. Dezember 1943.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
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Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 1944
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Postscheckkonto: Berlin 418 21
Miichtamtliches . ““ 1 Deutsches Reich 8 5 Der Spanische Botschafter in Berlin, Herr Ginés Vidal y Saura, hat Berlin am 23. Dezember d. J. verlassen Während seiner Abwesenheit führt Herr Gesandter Botschafts⸗ rat Graf Torata die Geschäfte der Botschaft.
Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döm Sztöjay, hat Berlin am 21. Dezember d. J. verlassen Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Sändo Hoffmann von Nagysötétäg die Geschäfte der Gesandtschaft
Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 4. bis 10. Januar 1944 Staatsoper unter den Linden
Dienstag, 4. Januar: Orpheus und Eurydike. Musikal Leitung: Heger. Beginn: 13 ¾ Uhr.
Mittwoch, 5. Januar: Tannhäuser. Musikal. Schüler. Beginn: 12 ½ Uhr.
Donnerstag, 6. Januar: Zwei Tanzschöpfungen. Die grünen Hosen — Coppelia. Beginn: 13 ½ ÜUhr.
Freitag, 7. Januar: Tiefland. Musitkal. Leitung: Lenzer. Beginn: 13 ½ Uhr.
Sonnabend, 8. Januar: Madame Butterfly. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 15 Uhr.
Sonntag, 9. Januar: Boheme. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗ ginn: 13 ½ Uhr.
Montag, 10. Januar: Geschlossen.
Leitung:
er Liebe
Beginn:
Wellen. Beginn: 13 ½ Uhr. Donnerstag. 6. Januar: Candida. Beginn: 14 ¼ Uhr. Sonnabend, 8. Januar: hanna. Beginn: 12 ½ Uhr. “ Dienstag, 4. Januar: Moral. Beginn: 14 ½ Uhr. Donnerstag, 6. Januar: Nocheinmal Napoleon? Beginn: Flucht vor der Liebe. 13 ½¼ Uhr.
Schauspielhaus 8 Dienstag, 4. Januar: Des Meeres und Mittwoch, 5. Januar: Ein verlorener Brie f. Beginn: 14 Uhr. Freitag, 7. Januar: Ein verlorener Brie f. Beginn: 1 14 Uhr. 86 Des Meeres und der Liebe Wellen. Beginn: 13 ½ Uhr. Sonntag, 9. Januar: Zum 25. Male. Montag, 10. Januar: Candida. Beginn: 14 ½¼ Uhr. Lustspielhaus Mittwoch, 5. Januar: Flucht vor der Liebe. 14 %¼ Uhr. 14 ½ Uhr. Freitag, 7. Januar: Sonnabend, 8. Januar: Moral. Beginn: 14 ½ Uhr. Sonntag, 9. Januar: Noch einmal Napoleon? Begin Montag, 10. Januar: Noch einmal Napoleon? Beginn: 14 ½% Uhr.
gewiesen. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit habe ich ferner keine Be⸗
denken, daß diese Regelung nicht nur bei den sowjetischen Kriegsgefangenen und Ostarbeitern Anwendung findet, son⸗ dern auf alle Kriegsgefangenenlager der gewerblichen Wirt⸗
Wirtschaftsteir
schaft ausgedehnt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes 2 des Erlasses vom 30. Juli 1943 — II/1 - 7718 —, betr. Verwertung von Küchenabfällen in den Lagern der sowjetischen Kriegsgefange⸗ Ostarbeiter, treten mit sofortiger Wirkung außer
raft.
Abdrucke für die Ernährungsämter sind beigefügt.
Geschäftszeichen: II A 12 — 4382. Berlin W 8, den 13. November 1943. Der Reichsminister für Ernährung und La 1 J. A.: Dr. Moritz.
Keine Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften im Jahre 1944
Der Reichsminister der Justiz hat unter dem 23. Dezember 1943 eine Zweite Verordnung über die Einschränkung von Mit⸗ gliederversammlungen erlassen, die im Reichsgesetzblatt 1 S. 686 veröffentlicht ist. Auf Grund der Verordnung finden im Jahre 1944 grundsätzlich Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften nicht statt. Ausnahmen sind nur zugelassen für den Fall, daß grundlegende Beschlüsse für das Schicksal der Aktien esellschaften zu fassen sind, wie z. B. für den Fall der Kapitaler öhung oder Kapitalherabsetzung, der Verschmelzung und der Auflösung der Gesellschaft. Weitere Ausnahmen können durch den Reichsminister der Justiz im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister, 9 bei Banken und Versicherungs⸗Aktiengesellschaften durch die Auf⸗
“ “ 5 “ ssiicchtsbehörden zugelassen werden.
Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Die Amtsdauer der im Jahre 1944 ausscheidenden Aufsichts⸗ Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Personen wird emäß ratsmitglieder verlängert sich bis zu der nächsten Hauptversamm⸗ § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürge⸗ lung. Ueber die Gewinnverteilung beschließen statt der Haupt⸗ rungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörig⸗ versammlung der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam, sie keit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) in Verbindung bestellen auch die Abschluß⸗ und Sonderprüfer. Vorstand und mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staats⸗ Aufsichtsrat beschließen auch insoweit über den Jahresabschluß, angehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörigkeits⸗ als bisher die Beschlußfassung über diesen durch die Hauptver⸗
k1; eh- 1 sammlung erfolgte. Der Jahresabschluß und der Beschluß über erwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. I die Gewinnverteilung werden der nächsten EE“
S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt: ur Kenntnis vorgelegt. Die Entlastung von Vorstand und Auf⸗ 1. Joa 8, Bartholomäus, Bekanntmachung v. 22. 5. 1941, sichtzrat wird -hnen verschoben. 9 “
Reichsanzeiger Nr. 119 vom 24. 5. 1941; Die durch die Umstände der Zeit bedingte außergewöhnliche Joas, Maria, geb. Schuler, Bekanntmachung v. 22. 5. Maßnahme der Aufhebung der Hauptversammlungen legt dem 1941, Reichsanzeiger Nr. 119 vom 24. 5. 1941;
Vorstand und Aufsichtsrat eine besondere Verantwortung auf. Sie Joas, Josef, Bekanntmachung v. 22. 5. 1941, Reichs⸗ haben bei ihrer Se. in erhöhtem Maße auf das Wohl anzeiger Nr. 119 vom 24. 5. 1941;
der Gesellschaft und die Belange der Gesellschafter zu achten, deren Carlebach, Margarete Marie, geb. Schmidt, Be⸗
weesesen. t⸗ treuhänderischen e“ ist. Für kanntmachung v. 6. 4. 1943, Reichsanzeiger Nr. 81 vom den Fall, daß die Rechte der Aktionäre ungebührlich beeinträchtigt 7. 4. 1943;
werden sollten, Fühh damit werden, 89 die n
auptversammlun uch fü 8 4 in Noak, Gerhard⸗Alfred Paul, Bekanntmachung v. 27. 4. EeT1“ in Finserte 1943, Reichsanzeiger Nr. 98 vom 29. 4. 1943,.,
a würde. Es wird indes erwartet, daß sich solche Maß⸗ na ““
Bekanntmachung
men erübrigen werden.
Für die Versicherungsvereine auf Gegenseiti keit, die Genossen⸗ schaften und Vereine verbleibt es wegen der itgliederversamm⸗ lungen bei der schon geltenden Regelung, wonach Mitgliederver⸗
sammlungen grundsätzlich nicht stattfinden oder aber die Nicht⸗ abhaltung der Mitgliederversammlungen angeordnet werden kann.
Die Versammlung „Eines ehrbaren Kaufmanns“ in Hamburg
Im Festsaal des Sanehudger Rathauses fand am 30. Dezem⸗
ber 1943, wie alljährlich, die Versammlung „Eines ehrbaren
“ und der Vertreter der gesamten Hamburger Wirt⸗ aft statt.
Der Präses der Gauwirtschaftskammer Hamburg, Jvoachim de la Camp, erstattete dabei wie üblich einen ts⸗ bericht über die Tätigkeit der Kammer. Die Gauwert. afts⸗ kammer blicke auf das erste Jahr ihres Bestehens zurück. Sie hahe ohne Zweifel einerseits der hamburgischen Wirtschaft einen neuen starken Impuls gegeben, andererseits aber auch der schwer⸗ sten Belastung standgehalten Der Gedanke, die verschiedenen regional auseinanderstrebenden Kammergebilde und Fachgruppen einheitlich in einer einzigen Kammer zu ammenzufassen, die das Handwerk ebenso vertritt wie die Industrie und den Handel und die den fachlichen Interessen ebenso Rechnung trägt wie den
regionalen und bezirklichen, habe sich bewährt. Die Gauwirt⸗
schaftskammer und ihre ehrenamtlichen Helfer hätten alles getan, um in diesen Notzeiten die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu be⸗ wältigen. Während die erste Zeit des Jahres dem Aufbau und dem Zusammenwachsen aller wirtschaftlichen Organisationen diente, sei die Kammer im zweiten Halbjahr auf die Probe gestellt worden. Die zentrale Zusammenfassung die der Gau⸗ wirtschaftskammer zugrunde liegt, sei nach den Erfahrungen des zweiten Halbjahres die richtige gewesen und hätte, wäre sie nicht schon vorhanden gewesen, angesichts der Luftkriegsereignisse neu geschaffen werden müssen. So war dann eine reibungslose Zu⸗ sammenarbeit mit dem Generalkommissar für die Wirtschaft und allen anderen Stellen von vornherein gewährleistet und trug bei der Bewältigung aller Aufgaben ihre Früchte. Was Hamburg von jeher groß gemacht habe, sei die fleißige, uner üdliche Tätig⸗