und Staatsanzeiger
Nr. 5 vom 7. Januar 1944. S. 4
Reichenbach, Vogtl. (28121] Amtsgericht Reichenbach, Vogtl.
B 5 Plauener Bank Alktiengesellschaft Plauen i. V. Zweigniederlassung Rei⸗
henbach i. B. Die Prokura des Oscar 29. Meltzer in Plauen ist erloschen. Eingetragen den 30. Dezember 1943. Reutlingen. 1 [28151]
Amtsgericht Reutlingen. Veränderung:
3. 1. 1944; A 368 Carl Landen⸗ berger, Pfullingen (Lindachstraße 92, Herstellung von und Handel mit Baum⸗ wollwaren). Die Einzelprokura des Hermann Geckeler, Kaufmann, hier, ist erloschen.
St. Ingbert. 28122] Bekanntmachung.
Am 1. Dezember 1943 wurde im Handelsregister St. Ingbert Abt. B Band 1/22 bei der Fa. Th. Jansen, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitze zu Rohrbach eingetragen: Die Prokura des Alfons Dietsch ist erloschen.
Amtsgericht — Registergericht St. Ingbert.
Schönebeck, EIbe. [28123] Handelsregister Amtsgericht Schönebeck (Elbe),
. 23. Dezember 1943. Löschung:
B 95 Alfred H. Güldenpfennig G. m. h. H. in Schönebeck (Elbe). Die Prokura des Chemikers Dr. ing. Ernst Fingas, Schönebeck (Elbe), ist erloschen. schönebeck, EIbhg. 28124]
Handelsregister Amtsgericht Schönebeck (Elbe), 23. Dezember 1943. Veränderung:
B 99 Gebr. Allendorff G. m. b. H., Schönebeck (Elbe). Dem Otto Trübe, Schönebeck (Elbe), ist dergestalt Pro⸗ kura erteilt, daß er gemeinsam mit einem Geschäftsfürer oder einem ande⸗ ren Prokuristen zur Vertretung der Ge⸗ sellschaft berechtigt ist.
Schopfheim. 28125]
Handelsregistereintrag A Band II Nr. 2 zur Firma „Gebrüder Krafft“ in Fahrnau: Die Gesamtprokurg des Hans Jakob Wagner in Fahrnau ist erloschen.
Schopfheim, den 30. Dezember 1943.
Amtsgericht.
[28126] Amtsgericht Siegen.
A 1550 — 28. 12. 1943 Firma Albert Büdenbender, Siegen: Die Pro⸗ kuren a) des Kaufmanns Karl Ermert, b) des Diplomkaufmanns Albert Bü⸗ denbender, c) der Ehefrau Albert Bü⸗ denbender, Hedwig geb. Loos, sämtlich aus Siegen, sind erloschen.
Der Inhaber Albert Büdenbender hat das Geschäft an die Spediteure Ernst und Paul Loeber in Siegen ver⸗ äußert. Das Geschäft wird von diesen unter Umwandlung in eine offene Handelsgesellschaft unter der Firma „Albert Büdenbender, Nachf.“ fortge⸗ führt. Der Uebergang der in dem Be⸗ triebe des Geschäfts begründeten For⸗ derungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Ernst und Paul Loeber ausgeschlossen. Die Gesellschaft hat am 28. Dezember 1943 begonnen.
4 1531 — 29. 12. 1943 — Firma Wilhelm Müller in Weidenau: Die dem Prokuristen Adolf Wurm in Wei⸗ denau erteilte Prokura ist erloschen. Ueberlingen. [28127]
Handelsregister A Band 3 Nr. 147 Firma Josef Braunwarth in Ueber⸗ lingen. Die Firma ist geändert in Josef Braunwarth, Kommanditgesell⸗ schaft in Ueberlingen. Die Komman⸗ ditgesellschaft hat am 1. Januar 1943 begonnen. Persönlich haftende Ge⸗ sellschafter sind: Hermann Braun⸗ warth, Mechanikermeister Siegfried Braunwarth, Verwaltungssekretär, beide in Ueberlingen.
An der Gesellschaft ist ein Komman⸗ ditist beteiligt. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind zur Vertretung zu⸗ sammen also gemeinsam, berechtigt. Sie können zusammen einen Prokuristen bestellen. Ist ein solcher bestellt, kann die Gesellschaft rechtsgültig auch durch diesen und einen persönlich haftenden Gesellschafter vertreten werden.
Ueberlingen, den 22. Dezember 1943.
Amtsgericht. I
.“ Siegen.
Wien. [28128] Amtsgericht Wien, Abt. 132, am 21. Dezember 1943. Veränderung:
4 6971 Rannersdorfer Dampfmühle Rudolf Schmid (Wien, XXIII., Ran⸗ nersdorf). Die Prokura des Friedrich Schmid, Rudolf Schmid jun, und des Ludwig Zehetner ist erloschen.
27
Wien. [28129]
Amtsgericht Wien, 22. Dez. 1943.
Abt. 182.
A 7672 F. Oberkogler’s Erben (Wien, VI., Fügergasse 3, Hotelgewerbe). Ver⸗ tretungsbefugt sind nunmehr nur die beiden Gesellschafter Juliana Hengl und Hermine Oberkogler gemeinschaftlich.
A 10 731 Rosalia Schwarz vorm. in Fa. Johann Titz & Co. (Wien, 111/40, Großmarkthalle, Handelsvertretung’ be⸗
Farerhalls, Die Prokura des Karl Wanscha ist erloschen.
Abt. 133.
B 4316 Internationale Unfall⸗ und Schadensversicherungs⸗Gesellschaft, Ak⸗ tiengesellschaft (Wien, I., Tegetthoff⸗ straße 7). Die Prokuren des Adolf Dornstein und Dr. Rudolf Lixl sind erloschen. Die gleiche Eintragung wird bei den Amtsgerichten Graz, Berlin und Reichenberg für die Zweignieder⸗ lassungen mit dem Zusatz ‚Filialdirek⸗ tion Graz“ bzw. ‚Dire tion Berlin“ und „Filialdirektion Reichenberg“ er⸗ folgen. 8
B 4663 Wiener Städtische Wechsel⸗ seitige allgemeine Versicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit (Wien 1., Kärntner Ring 5). Die Prokura des Josef Hag⸗ müller ist erloschen.
4. Genoffenschafts⸗ regifter
Arnstadt. 8 Genossenschaftsregister Amtsgericht Arnstadt.
Arnstadt, den 12. Dezember 1943. In unser Genossenschaftsregister ist am 12. Dezember 1943 bei dem
Plaueschen Darlehnskassenverein ein⸗
getragene Genossenschaft mit un⸗
beschränkter Haftpflicht in Plaue ein⸗ getragen worden, daß die Firma der
Genossenschaft jetzt lautet: Raiffeisen⸗
kasse, eingetragene Genossenschaft mit
unbeschränkter Haftpflicht, Sitz Plaue,
Thüringen. “
Das neue Statut, (Mustersatzung
E 22a des Reichsverbandes der deut⸗
schen landwirtschaftlichen Genossenschas⸗
ten — Raiffeisen — e. V.) ih am
28. November 1943 festgestellt. Gegen⸗
stand des Unternehmens ist der Betrieb
einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des
Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur För⸗
derung des Sparsinns; 2. zur Pflege
des Warenverkehrs (Bezug landwirt⸗ schaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur
Förderung der Maschinenbenutzung.
Blankenhain, Thiir. [28139] Amtsgericht Blankenhain, Thür., den 20. Dezember 1943.
Gn.⸗R. 6 Hohenfeldener Darlehns⸗ kassen⸗Verein e. G. m. u. H. in Hohen⸗ felden. 3
Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Hohen⸗
felden. 9
Gegenstand des Unternehmens ist: Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und, Aesatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
[28138]
Jever. [28057 Veränderung: Betr.: Gen.⸗Reg. Nr. 1 Spar⸗ u. Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. H., Sengwarden. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 13. Oktober 1943 ist die Ge⸗ nossenschaft in eine solche mit beschränk⸗ ter Haftpflicht umgewandelt. Die Fivma lautet jetzt: Spar⸗ u. Darlehnskasse e. G. m. b. H., Sengwarden. An die Stelle des bisherigen Statuts ist das Statut vom 13. Oktober 1943 getreten. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ u. Darlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditwesens und zur Förderung des Sparsinns. Der Geschäftsanteil ist auf. 150,— H. — Höchstzahl 10 — und die Haftsumme auf 1000,— ℳ für einen Geschäftsanteil festgesetzt. Die Gläubiger der Genossen⸗ schaft werden darauf hingewiesen, daß ihnen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zwecke melden. Amtsgericht Jever, 29. Dezember 1943. Litzmannstadt. [280581] Amtsgericht Litzmannstadt, den 7. Dezember 1943. 8 Neueintragung: 7 In das hiesige Genossenschafts⸗ register ist unter der Nr. 4 (Brunn⸗ stadt) eine Genossenschaft unter der Firma „Spar⸗ und Darlehnskesse Wandalenbrüsck, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Wandalenbrück (Podenbice), Kreis Lentschütz eingetragen worden. Das Statut ist am 2. Oktober 1940 fest⸗ gesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinnes, 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisse), 3. zur Förde⸗ rung der Maschinenbenutzung, 4. gemeinsamen Haltung von Bullen und Ebern. ——; Lobenstein, Thür. [28059] Gen.⸗Reg. 27 Thierbacher Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Ge nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Thierbach: Die Firma ist grändert in „Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Thier⸗
schränkt auf den Großhandel mit Fleisch auf dem Fleischmarkt
bach“.
zur
Mährisch Sghöngerg. [28140] Amtsgericht Mährisch Schönberg, den 17. Dezember 1943.
5 Gn.⸗R. 42. Eingetragen wurden im Genossenschaftsregister bei der Genossen⸗ schaftsfirma „Spar⸗ und Darlehnskasse für Friesedorf und Umgebung, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung“ nachstehende Aenderungen: Zufolge Beschlusses in der außer⸗ ordentlichen Vollversammlung vom5. De⸗ zember 1943 wurden die Satzungen in den §§ 1, 6 a, 7 b, 44 Abs. 2, 53 Abs. 2, 55 Abs. 1 und 83 abgeändert.
Demnach lautet gemäß § 1 der Satzung in der neuen Fassung die Ge⸗ nossenschaftsfirma nunmehr: „Raiff⸗ eisenkasse in Friesedorf, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung.“
Uemäß § 55 der Satzungen in der neuen Fassung beträgt der Geschäfts⸗ anteil 50,— FRM.
Die übrigen Aenderungen der Satzun⸗ gen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft. “
[28061] 20 (N. O0.). In das Ge⸗ nossenschaftsregister wurde heute bei der Genossenschaft „Klein⸗Wintern⸗ heimer Darlehnskassen⸗Verein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“, mit dem Sitz in Klein Winternheim eingetragen: Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 3. Januar 1942 wurde die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt. Das Einheitsstatut des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaften — Raiffeisen — e. V. Berlin für Kreditgenossenschaften mit beschränkter Haftung wurde angenom⸗ men und die Satzung dementsprechend geändert und vollkommen neugefaßt. Die Firma lautet nun: „Klein⸗Win⸗ ternheimer Darlehnskassen⸗Verein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht.“ Gegenstand des Un⸗ ternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinnes, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug land wirtschaftlicher Bedarfsartikel und Ab⸗ satz landwirtschaftlicher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung. Die Genossenschaft will in erster Linie durch ihre geschäftlichen Einrichtungen die wirtschaftlich Schwa⸗ chen stärken und das geistige und sitt⸗ liche Wohl der Genossen fördern. Mainz, den 30. Dezember 1943. Amtsgericht.
8
Mainz. Gn.⸗R.
Nebra. (28063]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 13 eine Genossen⸗ schaft unter der Bezeichnung „Molke⸗ reigenossenschaft Karsdorf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ mit dem Sitz in Karsdorf ein⸗ getragen worden. Die Satzung ist am 16. 11. 1943 festgestellt worden. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die Milch verwertung auf gemeinschaftliche Rech⸗ nung und Gefahr sowie die Versorgung der Mitaglieder mit den für die Gewin⸗ nung, Behandlung und Beförderung der Milch erforderlichen Bedarfsgegen⸗ ständen.
Amtsgericht Nebra (Unstrut), zur Zeit in Freyburg (Unstrut), 30. 12.1943. Neustettin. [28064]
Genossenschaftsregister Amtsgericht Neustettin, 22. Dez. 1943.
12 Elfenbuscher Molkerei e. G. m. b. H., Elfenbusch.
Das Statut ist am 11. 7. 1942 geän⸗ dert, die Genossenschaft heißt jetzt: Molkereigenossenschaft Elfenbusch G. m. b. H. in Elfenbusch.
Olbernhau. [28141] Amtsgericht Olbernhau.
Blatt 7 des Genossenschafts⸗Registers: Spar⸗, Kredit⸗ und Bezugs⸗Verein Hallbach mit Hutha, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht.
Die Genossenschaft ist durch General⸗ versammlungsbeschluß vom 29. Avpril 943 in eine Genossenschaft mit be⸗ schränkter Hafipflicht umgewandelt wor⸗ den. Die Firma ist abgeändert und lautet nunmehr: Landbank Hallbach ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. Die Haftsumme je Ge⸗ schäftsanteil beträgt 400 Hℳ Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, au⸗ die sich ein Genosse beteiligen kann, be⸗ trägt 15.
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Ostheim v. d. Rhön. [28062]
Gn.⸗R. Nr. 3. In unser Genossen⸗ schaftsregister ist heute bei dem unter der Nummer 3 eingetragenen Dar⸗ lehnskassenverein zu Sondheim v. d. Rhön, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Sond⸗ heim v. d. Rhön, eingetragen worden:
Statut vom 28. November 1943.
Firma und Sitz: Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Sondheim v. d.
Wien, Groß⸗! Amtsgericht Lobenstein, 30. Dez. 1943. R
8
unbeschränkter Haftpflicht in St. Gang⸗
Gegenstand des Unternehmens: Der! Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse), 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Mellrichstadt, den 30. Dezember 1943. Amtsgericht Ostheim vor der Rhön.
Regensburg. [28065 Amtsgericht Regensburg, 31. Dez. 1943.
In das Genossenschaftsregister wurde heute bei der Firma: „Spar⸗ u. Dar⸗ lehenskasse Mühlhausen b. Neustadt a/Donau eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ in Mühlhausen b. Neustadt a. D. einge⸗ tragen: Durch Beschluß der General⸗ C““ vom 8. Dezember 1943 wurde § 1 des Statuts abgeändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiffeisen⸗ kasse Mühlhausen bei Neustadt a/ Donau eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“.
Rothenburg, O. L. [28066]
2 Gn.⸗R. 31. In unser Genossen⸗ schaftsregister ist bei der Firma Woh⸗ nungsbauverein Rothenburg Lausitz e. G. m. b. H. in Rothenburg (Lausitz) folgendes eingetragen worden: Die Ge⸗ nossenschaft ist durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 28. November 1943 aufgelöst.
Amtsgericht Rothenburg, 28. Dezember 1943.
Lausitz,
sStadthagen. [28067
In unser Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Sozial⸗Gewerk der Handwerker des Kreises Schaum⸗ burg⸗Lippe, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Stadt⸗ hagen eingetragen worden:
Die Firma ist geändert worden und lautet jetzt: Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Schaumburg⸗Lippe, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Stadthagen.
Stadthagen, den 28. 12. 1943.
Amtsgericht. Stadtroda. [28068]
In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 1 ist bei dem Mörsdorfer Darlehns⸗ kassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Mörs⸗ dorf am 16. Dezember 1943 eingetragen worden:
Die Firma lantet jetzt: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Mörsdorf. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Svarsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug nisse), 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Stadtroda, den 16. Dezember 1943.
Amtsgericht. Stadtroda. [28069]
In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 10 ist bei dem Großbockedraer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Großbockedra am 16. Dezember 1943 eingetragen worden:
Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Großbockedra. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse), 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Stadtroda, den 16. Dezember 1943. Amtsgericht. Stadtroda. [28070]
In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 16 ist bei dem Schöngleinaer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Schöngleina am 16. Dezember 1943 eingetragen worden:
Die Firma lautet jetzt; Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Schöngleina. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse), 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Stadtroda, den 16. Dezember 1943.
Amtsgericht.
Stadtroda. [28071]
In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 19 ist bei dem St. Gangloffer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in St. Gangloff am 16. Dezember 1943 eingetragen worden:
Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ kasse eingetragene Genossenschaft mit
Gegenstand des öö ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse), 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung. 1 Stadtroda, den 16. Dezember 1943. Amtsgericht.
Stadtroda. (P1
In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 13 ist bei dem Trockenborn⸗Wol⸗ fersdorfer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗
unbeschränkter Haftpflicht in Trocken⸗ born am 24. Dezember 1943 eingetra⸗ gen worden:
Die Firma lautet jetzt: Raif kasse eingetragene Genossenschaft unbeschränkter Haftpflicht in Trocken⸗ born.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartike und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse), 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Stadtroda, den 24. Dezember 1943.
Amtsgericht.
Steinau. Oder. 1280798
In unserem Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 76 eingetragenen Elektrizitäts⸗Genossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht zu Weissig, Kreis Wohlau, heute folgendes eingetragen worden: Die Ver⸗ tretungsbefugnis der Liquidatoren ist erloschen.
Steinau (Oder), 25. November 1943.
Das Amtsgericht.
Stettin. 1 [28074] In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 273 (Molkereigenossen⸗ schaft Stettin e. G. m. b. H., Stettin) eingetragen: Mit dieser Genossenschaft ist die unter Nr. 68 des Genossenschafts⸗ registers in Greifenhagen eingetragene „Molkereigenossenschaft Greifenhagen, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ in Greifenhagen (übertragende Genossenschaft) auf Grund der Generalversammlungsbeschlüsse bei⸗ der Genossenschaften vom 20. Dezember 1941 und 29. Mai 1942 gemäß dem Verschmelzungsvertrage vom 20./23. De zember 1941 verschmolzen worden. Amtsgericht Stettin, 24. 12. 1943.
*
Traunstein. [28075]
Amtsgericht Traunstein, den 31. Dezember 1943. Veränderung:
Firma „Spar⸗ und Darlehenskassen⸗ verein Degerndorf⸗Großbrannenberg, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht“, Sitz Degern⸗ dorf. Die Firma lautet nunmehr „Spar⸗ und Darlehenskasse Degerndorf Brannenburg, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“
5. Musterregifter
Stuttgart. [28079] Amtsgericht Stuttgart. Musterregistereintrag vom 29. Dezem ber 1943. Nr. 5001 Hans Hüfner, Zeich⸗ ner, Stuttgart, 7 Buchzeichen Gesch.⸗ Nrn. 100 bis 106, offen, Flächenerzeug⸗ nisse Schutzfrist drei Jahre, angemeldet
7. Konkurse und Vergleichsfachen
Heidelberg. [28163] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Artur Israel Klugmann, Kaufmann, zuletzt in Heidelberg wohn⸗ haft, wurde nach Abhaltung des Schluß termins aufgehoben. Heidelberg, den 31. Dezember 1943. Amtsgericht. A. 4.
Heidelberg.
Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Artur Israel Klugmann Witwe, Sara geb. Mai, und der Fran⸗ ziska Sara Klugmann, beide früher in Heidelberg, wurde nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins und Vor⸗ nahme der Schlußverteilung aufgehoben.
Heidelberg, den 31. Dezember 1943.
Amtsgericht. A. 4.
Rosenheim. [28165]
Das Amtsgericht Rosenheim hat am 30. 12. 1943 das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Karl Herr⸗ mann von Rosenheim nach durch⸗ geführter Schlußverteilung aufgehoben.
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Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin
loff.
11.““
verein, eingetragene Genossenschaft mit
Genossenschaftsregister 8
am 29. Dezember 1943, 10 Uhr 10 Min.
[28164]0
Erscheint an sedem Wochentag abends.
Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 7ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 R,ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Mhf. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder
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Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Person Erlaß über Hausschlachtungen.
lveränderungen.
Deutsches Reich
Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. med. Karl Zieler in Würzburg mit Urkunde vom 4. Januar 1944 die Phsethe Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Betrifft: Hausschlachtungen Befugnisse zur Abänderung reichseinheillicher Bestimmungen
Wie Ihnen bekannt ist, entfällt der überwiegende Teil aller Schweineschlachtungen auf Hausschlachtungen. Hieraus geht eindeutig hervor, welche Bedeutung die Hausschlachtungen von Schweinen und die hierzu von mir erlassenen Bestim⸗ mungen über die Regelung der Selbstversorgung mit Fleisch und Schlachtfett für die allgemeine Fleischversorgung besitzen. Jede, ohne meine Genehmigung vorgenommene Aenderung dieser Vorschriften gefährdet daher unter Umständen unmittel⸗
bar die Sicherung der Fleischbewirtschaftung. Dies gilt ins⸗
besondere für die Fälle, in denen von meinen Bestimmungen über die Anwendung der für die einzelnen Gebiete festgesetzten einheitlichen Anrechnungsgewichte abgewichen wird. Nur
durch ihre Anwendung ist erfahrungsgemäß allein die Gewähr
gegeben, daß der Fleischanspruch der Selbstversorger tatsächlich erfaßt und abgedeckt wird, und damit erhebliche Ausfälle gegenüber dem Fleischvoranschlag vermieden werden, die weit⸗ tragende Folgen für die allgemeine Fleischversorgung haben würden. Ich sehe mich daher veranlaßt, eindringlich darauf hinzuweisen, daß jede eigenmächtige Aenderung meiner Haus⸗ schlachtungsbestimmungen nicht rechtsgültig ist und ich ein derartiges Vorgehen keinesfalls dulden werde. Wenn auch der Ausfall der Kartoffelernte und die vordringliche Auf⸗
bringung von Speisekartoffeln in einzelnen Gebieten die Aus⸗
mästung der Hausschlachtungsschweine bis zu den festgesetzten Gewichten erschwert, so berechtigt dies nicht dazu, ohne meine ausdrückliche Zustimmung eine allgemeine Einzelverwiegung oder allgemeine Herabsetzung des einheitlichen Anrechnungs⸗ gewichtes anzuordnen. Um jedoch dieser, durch den Ausfall der Kartoffelernte bedingten Lage, die bei der Herausgabe der Hausschlachtungserlasse vom 18. und 19. Juni 1943 noch nicht vorausgesehen werden konnte, Rechnung zu tragen und eine reichseinheitliche Regelung zu sichern, bestimme ich folgendes:
1. a) Bei Hausschlachtungen von Schweinen durch Selbst⸗ versorger der Gruppe A sind grundsätzlich die im Ab⸗ schnitt VII meines Erlasses vom 18. 6. 1943 — II A 12 — 2500 — vorgeschriebenen einheitlichen Anrechnungs⸗ gewichte der Anrechnung zugrunde zu legen. Wird je⸗ doch von einem landwirtschaftlichen Selbstversorger die amtliche Gewichtsfeststellung mit der Begründung beantragt, daß er wegen der Ablieferung von Speise⸗ kartoffeln nicht mehr über die Futtermenge verfügt, die zur weiteren Ausmästung von Hausschlachtungs⸗ schweinen bis zum festgesetzten einheitlichen Anrech⸗ nungsgewicht notwendig ist, so ist dieser Antrag der Abt. A des Ernährungsamtes zur Stellungnahme zu⸗ zuleiten. Nur wenn die Abt. A diese Begründung be⸗ stätigt, darf die Einzelverwiegung bei landwirtschaft⸗ lichen Selbstversorgern (Gruppe A) von der Abt. B zugelassen werden. Auch bei Hausschlachtungen von Schweinen durch Selbstversorger der Gruppe B ist bei Anträgen auf amtliche Gewichtsfeststellung ein strenger Maßstab an⸗ zulegen, insbesondere soweit sie über Acker⸗ oder größere Gartenflächen verfügen. In diesen Fällen vird sich die Entscheidung danach zu richten haben, ob der Antragsteller nachweisen kann, daß er wegen der Deckung seines eigenen Speisekartoffelbedarfs nicht mehr über die zur Ausmästung seines Hausschlach⸗ tungsschweines benötigten Futtermengen verfügt. In (Zweifelsfällen empfiehlt es sich, die Abt. A des Er⸗ nährungsamtes zu hören. Bei den in Städten wohnen⸗ den nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorgern der Gruppe B wird dagegen im allgemeinen gemäß Ab⸗ schnitt VII Abs. 3 meines Erlasses vom 18. 6. 1943 auf Antrag die amtliche Gewichtsfeststellung zuzulassen sein. In sämtlichen Fällen, in denen wegen der vordving⸗ lichen Speisekartoffelversorgung die amtliche Gewichts⸗ feststellung genehmigt wird, muß die Hausschlachtung längstens innerhalb zwei Wochen erfolgt sein. Die Gültigkeit des Genehmigungsbescheides
8 127
Berlin, Sonnabend, den 8. Januar, abends
2. Ich ersuche die Landesernährungsämter, die ohne meine Genehmigung von meiner reichseinheitlichen Regelung ab⸗ weichende Bestimmungen erlassen haben, diese mit sofortiger Wirkung aufzuheben und nach den vorstehend unter 1 a—e gegebenen Vorschriften zu verfahren. Auch wenn zwar nicht die Vorschriften über die Anwendung der einheitlichen An⸗ rechnungsgewichte, sondern andere Bestimmungen meiner Erlasse vom 18. und 19. Juni 1943 ohne Ermächtigung abge⸗ ändert worden sind, müssen sie sofort außer Kraft gesetzt werden. Ich ersuche alle Landesernährungsämter, mir über das Veranlaßte bis zum 31. Dezember 1943 zu berichten;
Fehlanzeige ist erforderlich.
3. Die Anzahl der amtlichen Verwiegungen und die dabei ermittelten Gewichte sind laufend zu beobachten. Diese Kontrolle wird dadurch erleichtert, daß die Landesernährungs⸗ ämter — Abt. B — von sämtlichen Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) eine Abschrift der an das Statistische Reichsamt monatlich zu erstattenden Meldung über die Zahl der Hausschlachtungen erhalten werden, aus der die benötigten Angaben hervorgehen. Das Zahlenmaterial dieser Monats⸗ meldungen hat das Landesernährungsamt — Abt. B — der Abt. A sofort bekanntzugeben. In gleicher Weise hat das Ernährungsamt — Abt. B — die Abt. A zu unterrichten. Diese Maßnahme ermöglicht das sofortige Eingreifen in den⸗ jenigen Kreis⸗ und Ortsbauernschaften, die auffallend niedrige oder ständig absinkende Schlachtgewichte aufweisen.
4. Nach meinem Erlaß vom 16. Oktober 1943 — II A 12 — 4150 —, betr. Hausschlachtungen; Nachweis der Markt⸗ leistung, können die Ernährungsämter Abt. A bei der Abt. B die Eintragung eines Sperrvermerks auf der Schlachtkarte oder dem Anrechnungsbescheid von Selbstversorgern veran⸗ lassen, wenn das Marktschweinekontingent nicht erfüllt wird. Ich habe den Reichsbauernführer ermächtigt, derartige Sperr⸗ vermerke auch zu veranlassen, wenn die Jahresliefermenge von Speisekartoffeln nicht erfüllt wird. In diesen Fällen haben die Ernährungsämter die Bestimmungen meines Er⸗ lasses vom 16. Oktober 1943 sinngemäß anzuwenden.
Abdrucke für die Ernährungsämter sind beigefügt.
Berlin W8, den 30. November 1943. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke. 88
1944
Poftscheckkonto: Berlin 418 21
Nichtamtliches Postwesen
Sicherung von Postsendungen im Bankverkehr gegen 8 Kriegsschaden
Im Fall eines Verlustes von Postwertsendungen durch Kriegs⸗ ereignisse muß der Geschädigte, der von der Möglichkeit, sich durch Versendung im Wertbrief unter voller Wertangabe vor Verlusten zu schützen, keinen Gebrauch gemacht hat, damit rechnen, daß ihm eine Sachentschädigung vom Reich versagt werden kann. Das hatte der Präsident des Reichskriegsschädenamts schon klargestellt. Er hat jetzt aber eine abweichende Regelung für den Geschäfts⸗ verkehr der Kreditinstitute getroffen. Hier war und ist es näm⸗ lich verkehrsüblich, Wertsendungen nicht unter voller, sondern nur mit geringer Wertangabe oder als Einschreibsendungen zum Post⸗ versand zu bringen und daneben Versicherungsschutz zu suchen, der allerdings das Kriegsrisiko nicht deckt. Eine Aenderung dieses bewährten Verfahrens würde einen erheblichen Mehraufwand an Arbeitskräften und Material erfordern. Deshalb stellt der Präsi⸗ dent des Reichskriegssachschädenamts ergänzend fest, daß, soweit der Postverkehr der Kreditinstitute in Betracht kommt, die Unter⸗ lassung voller Wertangabe unter Beibehaltung der bisher geübten Verfahren zu einer Versagung oder Minderung der Kriegsent⸗ schädigung keinen Anlaß bieten wird.
Aus der Verwaltung Gerichtliche Erziehungskartei
Der Reichsjustizminister gibt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendgerichtsgesetzes vom 1. Januar die Errichtung einer gerichtlichen Erziehungskartei bekannt. Es handelt sich um eine Kartei, die von den Staatsanwaltschaften für Zwecke der Jugendrechtspflege über die gerichtlichen und polizeilichen Er⸗ ziehungsmaßregeln und Zuchtmittel sowie über Disziplinarmittel der Hitler⸗Jugend geführt wird, die für Minderjährige festgesetzt worden sind. Ueber die in die gerichtliche Erziehungskartei aufge⸗ nommenen Vermerke der verschiedenen Gerichte, Verwaltungs⸗ behörden und HJ.⸗Dienststellen wird nur den Strafgerichten und Vormundschaftsgerichten, den Behörden der Staatsanwaltschaft, den Jugendämtern, den Gaudienststellen der NSV.⸗Jugendhilfe, bestimmten Dienststellen der HJ. und der Polizei Auskunft er⸗ teilt. Die Vermerke der gerichtlichen Erziehungskartei werden entfernt und vernichtet, wenn der in der Kartei Geführte das 24. Lebensjahr vollendet hat. Die vorzeitige Entfernung kann
angeordnet werden.
Wirtschaftsteil
Bäder, Hotels und Gaststätten im Kriegsjahr 1944 Mehr Speisebetriebe Ausbau der Unterhaltung zur Entspannung
Im Kriegsjahr 1944 werden die deutschen Fremdenverkehrs⸗ betriebe immer stärker bestrebt sein, ihre Tatigkeit den Bedürf⸗ nissen der Volksgesamtheit im Kriege anzupassen. In diesem Zu⸗ sammenhang werden soeben Erklärungen berufener Männer der Reichsgruppe Fremdenverkehr veröffentlicht. Der Hauptgeschäfts⸗ führer der Reichsgruppe, Ministerialrat Dr. Hessel, betont u. a., daß die deutschen Heilbäder jetzt den Kranken gehörten, die der Kur am dringendsten bedürfen und für die Kriegswirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Daneben müssen sie der Aufnahme von Verwundeten dienen. Nach dem Vorschlag des Generalkommissars für das Sanitäts⸗ und Gesundheitswesen, Prof. Dr. Brandt, wird die Heilkraft der Quellen in wachsendem Maße in diesem Sinne nutzbar gemacht. Den Kriegseinsatz⸗der Heilbäder regelt der Staatssekretär für Fremdenverkehr im Benehmen mit den ärzt⸗ lichen Zentralstellen. In den Gaststätten gehört der erste Platz den Soldaten und Verwundeten, dann kommen die zu kriegs⸗ wichtiger Arbeit eingesetzten Berufstätigen. Ihre Versorgung muß den Rücksichten auf die Stammgäste vorangehen. An die Gastwirte wird appelliert, ihre Betriebe aus eigenem Entschluß entsprechend zu gestalten, damit nicht eines Tages der Zwang behördlicher Vorschriften erfolgen muß. „Neue Anpassung“ lautet die Parole, die der Leiter der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ gewerbe, ⸗Mentberger, verkündet. Nach seinem Bericht hat sich das Gaststättengewerbe durch seine Einsatzstäbe in den bomben⸗ gefährdeten Gebieten auf dem Verpflegungssektor hervorragend bewährt. Nicht wenige Betriebe müssen jedoch eine zeitgemäße Umgestaltung vornehmen, z. B. Kaffeehäuser eine solche auf den Speisebetrieb. Das Erfreuliche bei diesen Umstellungen war, daß sich nicht etwa schematisch jedes Kaffeehaus in einen Speisebetrieb⸗ umwandelte, sondern daß eine Verlagerung der Geschäftszeiten genügte. Nur so soll auch die Entwicklung weitergehen. Ment⸗ berger legt besonderen Wert darauf, daß nicht etwa die Unter⸗ haltungsstätten in ihrer Zahl zurückgehen, sondern erwartet im Gegenteil, daß die auf den Besuch einer Gaststätte angewiesenen Volksgenossen gerade in dieser ernsten Zeit in jeder nur möglichen Form eine Unterhaltung geboten bekommen. Selbstverständlich soll das Konzertkaffeehaus seine gute Kapelle weiterbeschäftigen, wenn vielleicht auch vormittags und mittags in seinen Räumen ein Speisebetrieb stattfindet. Aber auch Speisegastskätten sollen möglichst durch Hinzunahme von Kapellen ohne Rücksicht auf etwa hiermit verbundene Verdienstmöglichkeit versuchen, die speisenden Gäste durch musikalische Unterhaltung zu erfreuen. Für das Beherbergungsgewerbe stellt dessen Leiter, Fritz Gabler, fest, daß weitere große Teile des Uebernachtungsraums für öffentliche Zwecke, besonders für Bombengeschädigte und Umquartierte, her⸗ gegeben wurden. Der noch verbliebene Beherbergungsraum ist
schlachtungen ist entsprechend zu befristen.
bestimmten Volksschichten, vor allem den Fronturlaubern, bevor⸗
zugt zuzuteilen. Er muß noch über das frühere Maß hinaus ver⸗ fügbar sein. Von jedem Betriebsführer wird erwartet, daß er deshalb seinen Betrieb so lange wir irgend möglich offen hält. Man muß loskommen von den früheren Zeiten der Betriebs⸗ öffnung und Betriebsschließung in den Saisonplätzen. Ein von Gabler geplanter berufsständischer Fonds wird der Friedensauf⸗ gabe dienen, die ausgebombten Beherbergungsbetriebe in die Fremdenverkehrswirtschaft wieder einzuführen.
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Alliierte Lebensmittelkonferenzen und europäische Wirklichkeit Rattenfängermethoden ziehen nicht
Die feindliche Agitation hat den Eindruck zu erwecken versucht, als ob die vor einiger Zeit stattgefundene alliierte Lebensmittel⸗ konferenz in Hot Springs Maßnahmen zu einer Lebensmittelver⸗ sorgung für jeden Staat vorgesehen habe, der sich der Gnade der Alliierten oder überhaupt ihres verwaltungsmäßigen Zugriffs „erfreut“. Dieser Wink mit dem Brotkorb ist insbesondere in Europa schon gleich als das verstäanden worden, was er wahr: ein plumper Agitationstrick, ein Bluff, hinter dem nicht eine einzige Scheibe Brot steckt. Die weitere Entwicklung hat diese europäisch Erkenntnis bestätigt. Die Hungerkatastrophen in Indien, i Nord⸗ und Südafrika, im Vorderen Orient und in Süditalien dürften auch dem verbohrtesten Gegner Deutschlands und seiner Verbündeten klargemacht haben, daß der Feind ein hundertprozen⸗ tiger Versager ist, wenn er Lebensmittel wirklich liefern soll. Von Versprechungen aber kann kein Volk satt werden. Gegenüber der verlogenen Lebensmittelagitation des Feindes sieht die europäische Wirklichkeit ganz anders, nämlich erfreulich viel günstiger aus. Das ergibt sich auch aus einer Uebersicht, die Regierungsrat Backhau s jetzt im „Vierjahresplan“ veröffentlicht. Danach hat Deutschland seine Arbeit von vornherein darauf ausgerichtet, für Gesamteuropa und für alle europäischen Völker nützlich zu sein. Es ist heute nicht an der Zeit, Gesamtproduktionsziffern für Europa zu veröffentlichen. Wohl aber kann man als Beispiel die Produktionsleistungen Deutschlands heranziehen. Während im ersten Weltkrieg die Erträge bei allen wichtigen Früchten zurück⸗ gingen, liegt jetzt die umgekehrte Entwicklung vor. Die durch⸗ schnittlichen Hektarerträge waren z. B. 1940 bis 1942 bei Winter roggen um 22 %, beim Sommerroggen um 44 %, bei Winter⸗ weizen um 20 und bei Sommerweizen um 35 % höher als in den Jahren 1915 bis 1917. Bei Sommergerste konnte eine Steigerun um 32 %, bei Klee um 13 2%, bei Spätkartoöoffeln um 42 und bei Hafer um 44 % in der gleichen Vergleichszeit erreicht werden. Die durchschnittliche Ernte an Oelfrüchten betrug im Frieden rund 80 000 Tonnen Samen, während 1943 rund 575 000 Tonnen ge erntet werden konnten. Der Rinderbestand steht heute bei rund 96 % des Standes von 1939, während im entsprechenden Ver⸗ gleichsjahr des ersten Weltkrieges ein Abfall auf 85 +% zu ver⸗ zeichnen war. Der Bericht weist bei Schilderung weiterer Erfolge