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in den für sie zugelassenen Ausführungen und Größen her⸗
eichs⸗ und Staatsanzeiger
Nr. 19 vom 24. Januar 1944. S. 2
Anordnung Nr. “ des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion
über die Herstellung von Kolbenkompressoren
Vom 14. Januar 1944
8
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister
¹ auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗
für Rüstung und Kriegsproduktion wird
zember 1942 (RGBl. I,5 S. Reichsministers für Rüstung geordnet:
686) mit Zustimmung de und Kriegsproduktion 6 11a6“” G
“ dieser A
Kolbenkompressoren im Sinne nordnung
Leistungen und Arbeitsstoffe. Ausgenommen sind:
Kompressoren für Kälteanlagen (Anordnungen Nr. 98 vom 22. Dezember 1942 und Nr. 147 vom 28. Juli
119948); Kompressoren für fahrbare vom 26. Mai 1943);
Kolben⸗Naßluftpumpen und trockene Schieberluftpumpen (Vakuumpumpen) (Anordnung Nr. 129 vom 26. Mai
1943). “
Kolbenkompressoren dürfen stellerbetrieben,
ie dazu eine besondere Genehmigung erhalten haben, und nur in den dem Einzelbetrieb genehmigten Bauarten und Größen hergestellt werden. Anträge sind an den Sonderausschuß Kompressoren und Pumpen, Berlin⸗Charlottenburg 9, Lindenallee 15, zu richten.
““
Die Anordnung gilt nicht für Reparaturen und Ersatzliefe⸗ rungen. Vollständige Gehäuse (Zylinder) — sofern diese nicht Ersatz bilden für unbrauchbar gewordene — und vollständige Maschinen gelten nicht als Ersatzteile.
§ 4
Aufträge, die den Herstellerfirmen bereits vorliegen, aber nach dieser Anordnung künftig nicht mehr anzunehmen sind, dürfen bis zum 1. Juni 1944 noch ausgeführt werden, wenn die erforderlichen Zeichnungen und Modelle bei der betreffen⸗ den Firma vorhanden sind und erforderliches Material in erheblichem Umfange beim Hersteller oder bei dessen Unter⸗ lieferanten vorgearbeitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht verwendet werden kann. 8 —
In besonders begründeten hahe können Ausnahmen von den Vorschriften der vorstehenden Anordnung zugelassen werden. Anträge sind an den Sonderausschuß Kompressoren und Pumpen zu richten. 1 öXA“
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Druckluft⸗ und Pumpen⸗Industrie, Verlin⸗Char⸗ lottenburg 9, Lindenallee 15, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erfor⸗ derliche Prüfungen zu gestatten.
§ 7 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 8
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗ burg sowie im Bezirk Bialystok. 1— “
Berlin, den 14. Januar 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
1 18
Anordnung Nr. 170
des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister 8 für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Rotations⸗Kompressoren
Vom 14. Januar 1944
„Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (RGBl. I, S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗ geordnet: “
Rotationskompressoren im Sinne dieser Anordnung sind Maschinen, bei denen im Zylindergehäuse ein Läufer exzen⸗ trisch gelagert ist, so daß ein sichelförmiger Arbeitsraum ent⸗ steht, der durch Schieberbleche in Zellen unterteilt ist.
Ausgenommen sind Rotationskompressoren, die als Bestand⸗ teil eigener Erzeugnisse zusammen mit diesen hergestellt und vertrieben werden, z. B. Kompressoren für Farbspritzgeräte, Vakuumpumpen für Melkanlagen, Aufladegebläse für Ver⸗ brennungsmotoren u. dgl.
§ 2 8 Rotationskompressoren dürfen nur von solchen Firmen, die dazu eine besondere Genehmigung erhalten haben und nur
gestellt werden.
Die Anfertigung von Sonderbauarten, die in den den einzelnen Firmen erteilten Baugenehmigungen nicht enthalten sind, bedarf in jedem Falle einer besonderen Genehmigung,
an⸗
stehende und liegende Kolbenkompressoren für alle Drücke,
Anlagen (Anordnung Nr. 128
von Bauteilen von Platten⸗, verpflichtet, anderen schusses Transporteinrichtungen die Konstruktionszeichnungen und sonstigen Fertigungsunterlagen gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen.
Bauteile von Platten⸗, Trog⸗ und Kastenbändern außerhalb der bisher von ihnen eingehaltenen Größenbereiche oder in bisher von ihnen nicht gebauten Arten oder auch als neues Aufgaben⸗ gebiet aufzunehmen beabsichtigen, sonderen Genehmigung. an den Sonderausschuß Transporteinrichtungen, Berlin W 15, Kurfürstendamm 188/189, betrieben sind die Anträge über den für sie innungsverband einzureichen.
Rotationskompressoren, die Gasen vorgesehen sind, können auch
§ 3
bleiben. Maschinen und deren Zubehörteile dürfen
teilen unterscheiden.
§ 4 Aufträge, die den
dürfen bis zum 1. die erforderlichen
lieferanten vorgearbeitet ist und zu anderen kriegswichtige Zwecken nicht verwendet werden kann.
§ 5
Maschinen gelten nicht als Erfatzteile. 8
8
den Vorschriften der vorstehenden Anordnun werden. Anträge sind an den Sonderausschuß und Pumpen zu richten.
§ 7
2
Fachgruppe Druckluft⸗ und Pumpen⸗Industrie der
einschlägigen Unter Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche gestatten. 1
gen diese Anordnung werder Verordnung über den Warenverkehr
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in
Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und
den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie
— mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗
tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗
burg sowie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 14. Januar 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen
beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.
Karl Lange.
G Zuwiderhandlunzen 8 den §§ 10, 12 bis 15 der bestraft.
Anordnung Nr. 171
des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Vereinheitlichung von Platten⸗, Trog⸗ und Kasten⸗ bändern mit Büchsenförderketten für Schüttgüter aller Art
Vom 15. Januar 1944
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Transporteinrich⸗ tungen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verord⸗ nung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: § 1
Platten⸗, Trog⸗ und Kastenbänder im Sinne dieser Anord⸗ nung sind Fördereinrichtungen für Schüttgüter aller Art, für die als Zugorgan Büchsenförderketten mit Laufrollen verwen⸗ det werden. Der Antrieb der Ketten erfolgt durch Eingriff von Kettensternrasten in die Laufrollen.
Plattenbänder sind Bänder ohne Seitenwände mit seitlich oder unter den Platten angeordneten Ketten.
Trogbänder sind Bänder mit Seitenwänden mit seitlich oder unter den Trogen angeordneten Ketten.
Kastenbänder sind Trogbänder, die außerdem Rückwände zur Aufnahme des Fördergutes besitzen.
4482 Für die Planung und Ausführung von Platten⸗, Trog⸗ und Kastenbändern sind die Betriebs⸗ und Konstruktionsmaße nach DIN E 731 Platten⸗, Trog⸗ und Kasten⸗ Ausgabe Februar 1944 bänder mit Büchsenförder⸗
ketten nach DIN E 993 für
Schüttgüter aller Art
zu benutzen. 1“ 8
Vorschriften des
18 888 88 Ausgenommen von den 2 ist die Her⸗ stellung von Einzelteilen für den Ausbesserungsbedarf, soweit das Einhalten dieser Vorschriften nach gewissenhafter Prüfung nicht vertretbar ist. 8
4
Die Hersteller von Platten⸗, Trog⸗ und Kastenbändern und Trog⸗ und Kastenbändern sind Firmen auf Verlangen des Sonderaus⸗
§ 5
Hersteller, die die Fertigung der in DIN E 731 behandelten
len, bedürfen hierzu einer be⸗ Anträge auf Baugenehmigung sind
zu richten. Von Handwerks⸗
zuständigen Reichs⸗ §6
ebenso die Einführung neuer Typen und die Herstellung neuer Zeichnungen und neuer Modelle. 8
Anträge sind an den Sonderausschuß Kompressoren und Pumpen, Berlin⸗Charlottenburg 9, Lindenallee 15, zu richten.
und deren Bauteile, deren
verboten ist, dürfen noch ausgeführt werden, wenn das derliche
Vorliegende Aufträge auf Platten⸗, Trog⸗ und Kastenbänder Herstellung gemäß den §§ 2 bzw. 5
erfor⸗
zur Verdichtung von Luft oder
Ha . als Vakuumpumpen ge⸗
liefert werden, wenn die Maschinen grundsätzlich unverändert — sich in Fachgruppe Hebezeuge, Fördermittel und
solchen Fällen von der Normalausführung nur durch Fort⸗
lassen oder Hinzufügen von Nebeneinrichtungen und Zubehör⸗
Herstellerfirmen bereits vorliegen, aber s nach dieser Anordnung künftig nicht mehr anzunehmen sind, Juni 1944 noch ausgeführt werden, wenn Zeichnungen und Modelle bei der betreffen⸗ den Firma vorhanden sind und erforderliches Material in erheblichem Umfange beim Hersteller oder bei dessen Unter⸗
Die Anordnung gilt nicht für Reparaturen und Ersatzteil⸗ lieferungen. Vollständige Gehäuse (Zylinder) und vollständige
In besonders begründeten 88 können Ausnahmen von zugelassen ompressoren
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Virt⸗ schaftsgruppe Maschinenbau, Berlin⸗Charlottenburg 9, Linden⸗ allee 15, Auskunft sn erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher,
agen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Prüfungen zu
vorgearbeitet ist und für andere kriegswichtige Zwecke ni
§ 7
chaftsgruppe Maschinenbau Auskunft die Geschäftsbücher, bLe gu ewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erso derliche Prüfungen zu gestatten.
§8
von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. A
schuß Transporteinrichtungen zu richten. n §9
§§ 10, 12 bis 15 bestraft. 8 § 10 Die Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung i Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zu stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sind gemäß auch im Elsaß, Lothringen, Luxemburg und in Bialystol
Berlin, den 15. Januar 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
Anordnung Nr. 172
1 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktio über die Konzentrierung der Pumpenfertigung
Vom 15. Januar 1944
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren um Pumpen wird im Einvernehmen mit den Sonderausschüsser Maschinen und Einrichtungen für den Bergbau, Ernährung: wirtschaftliche Maschinen und Kraftmaschinen im Hauptaug schuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Krieg produktion auf Grund der Verordnung über den Warenverkel in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) m. Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnet:
Pumpen im Sinne dieser Anordnung sind alle Arten von hand⸗ oder kraftbetriebenen Flüssigkeitsfördereinrichtungen, wie z. B. Kreiselpumpen, Kolbenpumpen, Zahnradpumpen, Verdrängerpumpen usw., soweit sie zum Bereich des Haupt⸗ ausschusses Maschinen gehören. Es ist gleichgültig, ob es sich um selbständige Einheiten oder um Bestandteile anderer Maschinen in Form von An⸗ und Einbaupumpen handelt.
1. Die Herstellung von Pumpen sowie der Zusammenbau von Pumpen mit Kraftmaschinen zu ortsbeweglichen Motor⸗ pumpengruppen sind mit Wirkung vom 1. März 1944 nur mit einer besonderen Genehmigung zulässig.
2. Die Herstellungsgenehmigung braucht vorbehaltlich späterer Festlegungen vorläufig nicht eingeholt zu werden von Herstellern, die laufend Pumpen bzw. Motorpumpengruppern im Sinne dieser Anordnung schon vor dem 1. September 1939 gefertigt haben und die Fertigung spätestens am 1. April 1941 bei den zuständigen Sonderausschüssen anmelden unter Ein⸗ reichung von Angaben über die Bauarten und Größen, deren Herstellung während des Krieges noch beabsichtigt ist. Aufträge, die bei nichtzugelassenen Herstellerfirmen bereitz vorliegen, dürfen bis zum 1. Juni 1944 noch ausgeführt wer⸗ den, wenn hierfür erforderliches Material in erheblichem Um⸗ fange beim Hersteller oder bei dessen Unterlieferanten vorgear⸗ beitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht ver⸗ wendet werden kann. 2. Die Herstellung von Ersatzteilen Reparaturen bleiben unberührt.
Die Entwicklung neuer Pumpentypen sowie die Weiterent wicklung vorhandener Pumpentypen ist nur auf Grund einer Sondergenehmigung gestattet, sobald die Herstellung neus Konstruktionszeichnungen und Modelle dazu erforderlich wird
§ 5
Sämtliche Pumpen sind ab 1. März 1944 mit einem Her⸗ stellerzeichen versehen zu liefern, das nicht entfernt werden darf. Aus diesem Zeichen muß der Pumpenhersteller ohne be⸗ sondere Schwierigkeiten zu ermitteln sein. Das Hersteller⸗ zeichen, dessen Form den Herstellern überlassen bleibt, muß an sichtbarer Stelle, die dem Verschleiß oder der Auswechslung nicht stark unterworfen ist, eingegossen, eingeschlagen oder in sonstiger dauerhafter Form angebracht werden. Meldungen und Anträge auf Genehmigungen sind ü;ber den zuständigen Sonderausschuß, von Handwerkbetrieben ü;ber den zuständigen Reichsinnungsverband an den Sonderausschuß
Kompressoren und Pumpen, Berlin⸗Charlottenburg 9, Linden⸗ allee 15, zu richten. § 7
Die Hersteller sind berpflichtet, der Fachgruppe Kompressoren und Pumpen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin⸗ Charlottenburg 9, Lindenallee 15, Auskunft zu erteilen, Ein⸗ sicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeich⸗ nungen uswv. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten.
§8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§ 9 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit
und die
Ausführung vo
*
Material bereits im Betrieb oder bei Unterlieferanten
Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung —
Aufzüge der Wir, zu erteilen, Einsicht in einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahme
träge auf Ausnahmegenehmigungen sind an den Sonderauz 1111
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nat 1—
der Verordnung über den Warenverkehbnn
[289
verwendet werden kann. 8
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der
Berlin, Montag, den 24. Januar
— — — — — —
vffentlicher Anzeiger
suchungs⸗ und Straffachen. Uaterfuchurseigerungen,
4. Oeffentliche Zustellungen, 8 luft⸗ und Frabsshen. 5. ö usw. von ieren,
7. Aktie aften, 8. E— auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
10. Gese 11. Geno
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. 14. 15.
schaften m. b. H.,
senschaften,
⸗ und Gnvalidenverficherungen, 1ö5 1— und Bankausweise, Verschiebene Bekanntmachungen.
5. Aufgedote,
3. Aufgebote
s der 4 higen Schuldverschrei⸗ Terarkreditb tef Ausgabe 1940 ütschen Rentenbank⸗Kreditanstalt be B Nr. 29 135 über 1000 Hℳ Zahlungssperre aufgehoben wor⸗ † 455 F. 331. 43. n, den 11. Januar 1944.
Amtsgericht Berlin.
0 2e . g9 Zahlungssperre betreffend si 4 hige Teilschuldverschreibung 18 der Deulschen Industriebank, Berlin, Aus⸗ abe 1941 Reihe B Nr. 77 159, über 000 R. ist aufgehoben worden. —
18301. 43. 8gedtin, den 15. Januar 1944.
Amtsgericht Berlin. Abt. 456.
—
Aufgebot. Der Ingenieur Herbert Reinecke in ünchen 22, Königinstraße 61 a II, hat fgebot der auf den Namen Frau rete Reinecke, Görlitz, lautenden Serie I Nr. 9950, Nr. 9951 und 2 der „Alba“ Icgeemfen 8 scherungs⸗Bank Aktiengesellschaft zu vern 8 8 10. Mai 1928 ab Nord⸗ stern Lebensversicherungsbank Aktien⸗ gesellschaft und jetzt Nordstern Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft firmiert, über ursprünglich je 1000,— Rℳ, um⸗ estellt auf je 100,— fl.ℳ, beantragt. d* Inhaber der Urkunden wird auf⸗ geforbert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 9. August 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Amts⸗ erichtsplatz, Zimmer 142, anberaumten Au gebotstermine seine Rechte anzu⸗ Shes und die Urkunde vorzulegen, wicrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. erlin⸗Charlottenbnvg. 18. 1. 1944. Amtsgericht. — 79/37 F. 78/42 —
003 3 ge Zahlungssperre betreffs des 4 Pigen Pfandbriefes der Pveußischen Landespfandbriefanstalt Reihe 29 Lit. C Nr. 16 933 über 500 .ℳ ist aufgehoben worden. — 456. F. 298. 43.
Berlin, den 13. Januar 1944.
Amtsgericht Berlin. Abt. 456.
Akti Nr.
995] Aufgebotsterminsverlegung. 289, 1tAuse fsnveriezaufgevatsverfab⸗ ren der Beamtensparkasse in Liquidation der Aktiengesellschaft Krusche u. Ender in Pabianitz, Schloßstr. 3 — veröffent⸗ licht im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 286 vom 7. 12. 1943 —, wird der auf den 30. 3. 1944 anberaumte Auf⸗ gebotstermin auf den 29. Juni 1944 verlegt.
hetmannstadt, den 15. Januar 1944.
Das Amtsgericht.
28997 Aufgebot. en. 5. 43. focbe Frau Helene Kuhnke, Moschin, Saarlandstr. 10, hat das Aufgebot der Hypothekenbriefe der imn Grundbuch von Moschin Band III. Blatt 370 in Abt. III unter Nr. 10 und 11 für Boleslaus Bystrzycki eingetra⸗ enen a) Darlehnshypothek von zwei⸗ gusend Zloty und b) an ihn abge⸗ tretenen Restkaufgeldes von viertausend loty beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Mai 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Posen, den 12. Januar 1944.
Das Amtsgericht.
[28998] Aufgebot. Der Malermeister Max Erxleben in Potsdam, Neue Königstraße 30, hat das Aufgebot des verlorenen Hypotheken⸗ briefes über die für ihn im Grundbuch von Zerbst B Band 47 Blatt 2834 ein⸗ etragene Hypothek von 20 000 fl eantragt. Der Inhaber der Urkunde ird aufgefordert, spätestens im Ter⸗ ine am 14. März 1944 seine Rechte nzumelden und die Urkunde vorzu⸗ en, widrigenfalls die Kraftlos⸗ rklärung der Urkunde erfolgen wird. Zerbst, den 15. Januar 1944. Amtsgericht.
8944] Oeffentliche Aufforderung. 2 VI 139/43. Der Ingenieur Werner aag, geboren 1880 in Stettin, ist am April 1943 in Kiel verstorben. Da in Erbe nicht zu ermitteln ist, werden sejenigen, die Erbrechte beanspruchen, ufgefordert, diese bis zum 1. April 944 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, andernfalls festgestellt wird, a andere Erben als der Fiskus nicht vorhanden sind. Kiel, den 3. Januar 1944. Das Amtsgericht. Abt. 2.
28891 1
8 1h194. Das Amtsgericht Bremen hat am 12. Januar 1944 auf Antrag des Karl Keilhack, Bremen, Gr. Jo⸗ hannisstraße Nr. 222, vertreten durch seine Ehefrau, daselbst, folgendes Auf⸗ ebot erlassen: „Der unbekannte In⸗ haber des auf den Namen des Karl Keilhack ausgestellten und gegenwärtig ein Guthaben von 408,34 Hℳ nach⸗ weisenden Einlegebuches Nr. 365 813 der Sparkasse in Bremen wird hier⸗ mit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 26. Juli 1944, vorm. 9 ½¼ Uhr, anberaumten, im Gerichts⸗ hause, hierselbst, Zimmer Nr. 84, statt⸗ findenden Aufgebotstermin unter An⸗ meldung seiner Rechte das bezeichnete Einlegebuch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird. Die Aufgebotsfrist wird auf 6 Monate festgesetzt“. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[28999] Aufgebot von Nachlaßgläubigern. Am 30. Juli 1943 ist in Hamburg der Inhaber der Milchwirtschaft im Ham⸗ burger Stadtpark, August Meyer, zuletzt wohnhaft gewesen in Hamburg, Hinden⸗ burgstraße 32, gestorben. Auf Antrag des Nachlaßpflegers, A. Lindemann, Hamburg 39, Alsterdorfer Straße 334, werden alle Nachlaßgläubiger des vor⸗ genannten Gestorbenen aufgefordert, ihre Rechte bei dem Amtsgericht Ham⸗ burg, bteilung 54, Sievekingplatz, Ziviljustizgebäude, Zimmer 810, späte stens in r dort auf Donnerstag, den 4. Mai 1944, 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden. Die An⸗ meldung einer Forderung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläu⸗ biger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ schlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit haftet. Hamburg, den 4. Januar 1944. Das Amtsgericht. Abteilung 54.
28945 8 Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 13. Januar 1944 — 7 F 10/43 — ist das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Saarlautern Nr. 16 994, mit einem Bestand von 808,83 Reichsmark, lautend auf den Namen der Eheleute Josef Reis und Marga⸗ retha geb. Barthel in Rehlingen, Mühlenstraße 1, für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Saarlautern.
[29006]
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗
erichts in Bernau bei Berlin vom 5. Januar 1944 sind: a) der Hypo⸗ thekenbrief über die für den Schmied Paul Lesniewski in Schönow im Grund⸗ buch von Lanke Band 4 Blatt Nr. 124 in Abteilung III unter Nr. 8 einge⸗ tragene Hypothek von 6000,— (sechs⸗ tausend) Goldmark, b) der Hypotheken⸗ brief über die im Grundbuch von Zepernick, Kreis Niederbarnim, Band 59 Blatt Nr. 1802 in Abteilung III. Nr. 2 für die verehelichte Kaufmann Elisabeth Kempfer, geb. Pallasky, in Berlin, Ackerstraße 39, eingetragene Darlehnshypothek von 1200,— (ein⸗ tausendzweihundert) Goldmark, c) der Hypothekenbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts in Bernau bei Berlin⸗ von Rüdnitz, Kreis Oberbarnim, Band 9 Blatt Nr. 254 in Abteilung III Nr. 2 für den Landwirt Gustav Schulze in Rüdnitz eingetragene, zu 6 vom Hundert vom 10. September 1929 verzinsliche Restkaufgeldforderung von 345,10 (drei⸗ hundertfünfundvierzig 1¹0⁄10 0) Gold⸗ mark, d) der Hypothekenbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts in Bernau bei Berlin von Zepernick, Kreis Niederbarnim, Band 74 Blatt Nr. 2267 in Abteilung III Nr. 3 für den Kauf⸗ mann Max Koschatzky in Erkner ein⸗ getragene, zu 8 vom Hundert vom 15. 9. 1928 verzinsliche Restkaufgeldforderung von 800,— (achthundert) Goldmark für kraftlos erklärt. Bernau bei Berlin, 18. Januar 1944.
[28941]
Durch Beschluß vom 14. Januar. 1944 ist der Soldat Peter Heinrich Allard, geboren am 23. November 1904 zu Emmersweiler, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 4. Fe⸗ bruar 1942 festgestellt worden. — 455 II 122. 48. Berlin, den 14. Januar 1944.
Amtsgericht Berlin. 18
[28942]
Durch Beschluß vom 15. Januar 1944 ist der Tod des Arbeiters Oswald Streichert, geboren am 14. April 1912 in Ludwikowo, jetzt Luisenthal /Warthe⸗ land, ohne letzten Wohnsitz im Inland, polnischer Staatsangehöriger, festgestellt und als Zeitpunkt des Todes der 12. September 1939. — 456 II. 293. 43. Berlin, den 15. Januar 1944.
Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen
[28946] Oeffentliche Zustellung. 43 R 3/44. — Die Frau Praxada Kartsch, verwitwet gewesene Itrich geb. Gurski in Gusthof, Post Sullenschin, Kr. Karthaus, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Waechter in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den fahnenflüchtigen Landwirt Johann Kartsch aus Gusthof, z. Z. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus §§ 49 bzw. 47 und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 Ehegesetz. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Zimmer 227, auf den 10. März 1944, 10 Uhr, geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Danzig, den 11. Januar 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[28900] ꝙOeffentliche Zustellung. ’
Der Verlader Christian Müller in Köln, Mauritiuswall 50/52, II. Etage, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schulte I in Köln, klagt gegen die Ehefrau Minna Müller geb. Frei⸗ mann, früher in Köln, Mauritius⸗ wall 50/52, II. Etage, zur Zeit unbe⸗ lannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der am 3. Oktober 1931 vor dem Standesbeamten in Aachen — Heir.⸗ Reg. Nr. 909/31 — geschlossenen Ehe⸗ der Parteien, die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihr die Kosten des Verfahrens aufzu⸗ erlegen. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, 3. Stockwerk, Zimmer 314, auf den 21. März 1944, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen und etwaige Einwen⸗ dungen und Beweismittel durch diesen in einem Schriftsatz dem Gericht mit⸗ zuteilen.
Köln, den 15. Januar 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[28901] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Helene, Kaminski geb. Schonschor in Waldockern, Kreis Tuchel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Buraczynski in Konitz (Westpr.), klagt gegen ihren Ehemann, den Eisenbahn⸗ arbeiter Johann Kaminski, früher in Waldockern, Kreis Tuchel, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 49 des Ehegesetzes und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß § 60 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Konitz (Westpr.) auf den 15. März 1944, 10 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Konitz (Westpr.), 13. Januar 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[28947] Oeffentliche Zustellung.
Der Johann Peter Steffens, An⸗ streicher in Alf, Mosel, Prozeßbevoll⸗ mächtigter:: Rechtsanwalt Goerz in Traben⸗Trarbach, klagt gegen die Maria Steffens, Tochter des Anton Steffens und Klara geb. Steffens, früher in Alf, Mosel, jetzt in Amerika, wegen Forderung mit dem Antrage auf Zah⸗ lung von 300 Eℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 8. 1940 und Tragung der Kosten des Rechtsstreits. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits
in Koblenz auf den 25. Mai 1944, vor⸗
mittags 10 Uhr, Saal 22, geladen.
Koblenz, den 8. Januar 1944. Groutars, Justizinspektor,
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
5. Verlust⸗ n. Fundsachen
29019 1 E“ eines Versicherungs⸗ scheines. 8 Der in Verlust geratene Versiche⸗ rungsschein Nr. 166 922 auf das Leben des Herrn Karl Degueldre, Mühlen⸗ thal / Oberberghausen, Kr. Bez. Köln, gilt als kraftlos, wenn sich der In⸗ haber des Versicherungsscheines nicht innerhalb zweier Monate gemeldet hat. Atlas Lebensversicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft. z. Zt. Heidelberg, den 24. Januar 1944.
[29018]8 Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. 8 Die Versicherungsscheine A 1605 Friedrich Katzer, A 37 923 und E 329 450 Heinrich Voigt, A 117 760 Hans Voigt, A 47 343 Gustav Niebel, X 58 606 Mathias Baeth, A 64 872 Hermann Wurst, A 71 494 Friedrich Carl Reusche, A 85 889 Elsa Schulz, A 116 660 Emil Hüsselmann, A 136 242 Jörg Hüsselmann, A 136 243 Jutta Hüsselmann, A 118 989 und A 133 265 Franz Harm, A 121 860 und A 137 573 Hans Knoll, A 128 177 Georg Feddersen, A 129 108 und E 328 505 Oskar Manig, A 137 774 Rainer Reinhard, E 300 445 Wilhelm Jahn, E 343 800 Friedrich Graf, E 400 979 Charlotte Nickel, M 302 110 ritz Krewald und die Hinterlegungs⸗ seig⸗ vom 5. 4. 1932 zur Vers. A 18 645 Otto Pröls, vom 12. 3. 1943 zur Vers. A 28 088 Willy Tormann und vom 21. 8. 1939 zur Verf. A 80 591 Josef Langlechner sind ab⸗ handen gekommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Monats Ein⸗ spruch bei uns erfolgt.
Berlin, den 21. Januar 1944.
Der Vorstand.
[29017]
Folgende Versicherungsscheine abhanden gekommen:
30 755 100 358 166 789
sind
Ernst Hermann Neubauer
67 003 Erich Schlipphacke 89 592 Heinrich Schott
98 769 Dr. Fritz Schultz 167 696 dto.
99 793 Albert Guttau
103 088 Max Heitmann 113 547 Josef Hartmann 9 125 030 Johannes von Schierstädt 150 029 Dr. Arthur Viertel
29024] Bekanntmachung. Ekllenbrauerei Dormagen vorm. Becker & Cie., Dormagen, Bez. Köln. Für das Geschäftsjahr 1942/43 kommt eine Dividende von 4 % zur Verteilung. — Die Auszahlung der⸗ selben erfolgt ab 1. Februar 1944 gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 45 außer an unserer Gesellschafts⸗ kasse in Dormagen bei der Deutschen Bank, Köln, bei dem Bankhaus Del⸗ brück, von der Heydt & Co., Köln, und bei der Dortmunder Actien⸗Brauerei, dortmund. den 18. Januar 1944. Der Vorstand.
nbne. eene
28980
8 gedengebirgsbahn⸗Aktiengesellschaft. 1 Laut Vorstands⸗ und Aufsichtsrats⸗ beschluß vom 18. 1. 1944 gelangt für das 44. Geschäftsjahr (umfassend die Zeit vom 1. Juli 1942 bis 30. Juni 1943) ein Gewinnanteil von 2 % zur Verteilung. Die Auszahlung erfolgt gegen Einreichung des Gewinnanteil⸗ scheines Nr. 31 ab sofort bei der Kreis⸗ Sparkasse zu Reichenbach (Eulen⸗ gebirge) mit E1ℳ 10,20 je Aktie (ab⸗ züglich 15 % Kapitalertragsteuer). Reichenbach / Eulengebirge, im
nuar 1944. Der Vorstand.
Dr. Hübner. Michalski.
28981] 8 — Brauerei zur Walkmühle H. Lück Aktiengesellschaft, Lübeck.
Die am 17. Dezember 1943 abgehal⸗ tene Hauptversammlung genehmigte die Auszahlung einer Dividende von 8 %. Dieselbe kann gegen Aushändi⸗ gung des Dividendenscheins Nr. 2 bei der Handelsbank in Lübeck, Lübeck, oder bei der Gesellschaftskasse erhoben
werden. 8 Nach Neuwahlen zum Ausfsichtsrat setzt sich derselbe wie folgt zusammen: Max Beyersdorf, Dir. der Handelsbank in Lübeck, Lübeck, Vorsitzer; Wilhelm Schlichting, in Fa. Fr. Schlichting, Lübeck, stellv. Vorsitzer; Heinrich Spengler, Kaufmann, Lübeck; Max Lück, Ingenieur, Kiel; Livia Grunert, Frau Konsul, Leipzig; Erna Lück, Lübeck. Lübeck, den 18. Januar 1944.
Der Vorstand. Heinrich Lück. Ewald Jahnke.
[28982]
Brauhaus Nürnberg.
Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft haben gemäß VO. des Reichsjustizministers vom 23. 12. 1943 (RGBl. I S. 686) die Verteilung einer Dividende von 6 % auf das Stamm⸗ kapital beschlossen.
Die Auszahlung dieser Dividende abzüglich 15 % Kapitalertragssteuer
178 613 Kurt Eulitz 181 294 Ulrich W. Doering 227 241 Roman Kutz 411 733 dto. 239 747 Otto Wirmer 242 246 Otto Brummert 338 861 Fritz Stüssel 342 297 dto. 1 392 334 Günter Loose 407 338 Bruno Bartschis 1 451 317 Dr. phil. Erich Grathoff 473 085 Rudolf W. Eversmann 478 055 Paula Dobschiner 485 054 Hildegard Heinicke 700 715 Georg Braun 804 367 Dr. Felix Jung 105 443 Detlev Herms 8 106 416 Maria Herms ge Bessel⸗ mann Wilhelm Vitting U 304 913 Max Alte UI 307 611 Willy Tormann Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten zu melden, andernfalls die Versicherungsscheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 24. Januar 1944. Allianz Lebensversicherungs⸗AG.
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P 24 719
7. Aktien⸗ gesellschaften
28977]
Malzbierbrauerei Groterjan Aktien⸗
gesellschaft.
Für das Geschäftsjahr 1942/43 kommt eine Dividende von 6 % zur Vertei⸗ lung. Die Auszahlung erfolgt gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 2 unter Abzug von 10 % Kapital⸗ ertragssteuer und 5 % Kriegszuschlag mit netto ℳ 51,— für jede Aktie über nom. R.ℳ 1000,—, und zwar ab Donnerstag, den 20. Januar 1944,
bei der Dresdner Bank, Berlin WS8,
(einschließlich Kriegszuschlag) erfolgt ab sheute gegen Vorlage des Dividenden⸗ [scheines Nr. 14 bei folgenden Zahl⸗
stellen:
Bayerische Vereinsbank in Nürnberg und München,
Deutsche Bank in Berlin, Frankfurt a. M. und Nürnberg,
Commerzbank A.⸗G. in Berlin,
Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A.⸗G. Berlin,
Deutsche Effekten⸗ und Wechselbank in Frankfurt a. M.
Nürnberg, den 20. Januar 1944.
Der Vorstand.
L. Blum. W. Fälker.
in
9. Deutsche Kolontalgesenscaften Gesellschaft Süd⸗Kamerun, Berlin. Die Frist zur Einreichung der An⸗
teile und Genußscheine anläßlich der
Ferobsegung des Grundkapitals wird is zum 31. Dezember 1944 verlängert. Berlin, im Januar 1944.
[28979] Der Vorstand.
10. Gesellschaften n. b. H.
N25407]
Gemäß § 10 Abs. 7 Dividendenabgabe⸗
verordnung machen wir bekannt:
Beschluß unserer Gesellschafterver⸗ sammlung vom 22. September 1943: Entsprechend dem Vorschlage der Ge⸗ schäftsführung und der von ihr auf⸗ gestellten Bilanz beschließt die Ge⸗ sellschafterversammlung der Holsteiner Butter⸗Handel Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, Hamburg, einstimmig, das Stammkapital von fHℳ 20 000,— um Eℳ 4700,— auf Rℳ 24 700,— zu be⸗ richtigen. Die Erhöhung ist durch⸗ geführt durch Zuteilung eines Zusatz⸗ geschäftsanteiles auf die mehreren Ge⸗
Behrenstr. 35—39. Berlin, am 19. Januar 1944. Der Vorstand. Wilhelm Langrehr.
Hoeck, Amtsgerichtsdirektor.
Das Amtsgericht. Abt. 4.
wird die Beklagte vor das Amtsgericht
Erich AUlrich.
schäftsanteile des bisherigen Gesell⸗ schafters. waeen”; den 8. November 1943. Holsteiner Butter⸗Handel 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung.