1944 / 28 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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sellschaft gelangt für das Geschäftsjahr

wirksam.

X 14 EC. J. Clauß Nachf., Plaue

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 26/27 vom 1./2. Februar 1944. S. 4

29323]

Dortmunder Hansa⸗Brauerei Aktien⸗

gesellschaft, Dortmund.

Zufolge gemeinsamen Beschlusses des Aufsichtsrates und Vorstandes der Ge⸗ 1942/43 eine Dividende von 6 % Verteilung.

Die Auszahlung der Dividende er⸗ folgt ab 1. Februar 1944 gegen Ein⸗ reichung des Gewinnateilscheines Nr. 15 unter Abzug von 15 % Kapitalertrag⸗ steuer (einschließlich Kriegszuschlag) bei unserer Gesellschaftskasse in Dortmund oder der Commerzbank, der Deutschen Bank und der Dresdner Bank in Berlin bezw. einer Filiale der vorgenannten Banken.

Dortmund, den 26. Januar 1944. G“ Der Vorstand.

Th. Heller, Vorsitzer.

zur

[28563] . Bayerische Hypotheken⸗ und Wechsel⸗ Bank, München. Zinsherabsetzungsangebot.

Auf Grund der Verordnung über das Verfahren bei dem Umtausch von Schuldverschreibungen der Kreditinsti⸗ tute vom 8. 12. 1941 (RGBl. I S. 746) bieten wir hiermit den Inhabern

unserer 4 igen Reichsmarkpfandbriefe Reihe 4 (Wertpapier ⸗Kenn⸗ nummer 22 222) Buchstaben. AM, BM, CM, DM, EM, FM die Herabsetzung des Zinsfußes vom 1. April 1944 ab auf 4 vom Hundert an.

Inhaber, die statt der Zinsherab⸗ setzung die Bareinlösung ihrer Stücke zum Nennwert gerechnet wün⸗ schen, werden gemäß §§ 1, 4 der Ver⸗ ordnung aufgefordert, die Stücke nebst Zinsscheinen vom 1. 4. 1944 u. ff. bis spätestens 15. März 1944 bei uns mit dem Antrag auf Bareinlösung einzu⸗ reichen.

Die fristgemäß eingereichten Stücke werden zum 1. April 1944 bar ein⸗ gelöst. Zu diesem Termin gelten sie gemäß §§ 1, 4 der Verordnung als zur Rückzahlung gekündigt.

Für diejenigen Stücke, die auf diesen Aufruf hin nicht bis zum 15. März 1944 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur Herabsetzung des Finsfußes auf 4 vom Hundert mit Wirkung vom 1. April 1944 ab nach § 1 Abs. 1 der Verordnung als an⸗ genommen. Die Zinssenkung ist ge⸗ mäß § 5 der Verordnung jedem späte⸗ ren Inhaber der Stücke gegenüber

München, 1. Februar 1944.

Die Banfhdirektion.

Gemäß § 4 Abs. 2 der zweiten Ver⸗ ordnung über die Einschränkung von Mitgliederversammlungen vom 23. 12. 1943 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand beschlossen, aus dem Gewinn des Geschäftsjahres 1942/43 eine unveränderte Dividende von 6 % auf die Stammaktien und satzungs⸗ gemäß 6 % auf die Vorzugsaktien zur Ausschüttung zu bringen. [29330]

Elbing, 25. Januar 1944.

Brauerei Englisch Brunnen.

Apparatebau Alktiengesellschaft Bühring, Weimar.

Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft haben gemäß VO. des Reichsjustizministers vom 23. 12. 1943 (RGBl. I S. 686) die Verteilung einer Dividende von 6 % auf das Stamm⸗ kapital beschlossen.

Die Auszahlung dieser Dividende ab⸗ züglich 15 % Kapitalertragssteuer (einschließlich Kriegszuschlag) erfolgt ab 28. Jan. 1944 gegen Vorlage des Dividendenscheines Nr. 3 bei folgenden Zahlstellen: [29332]

Kasse der Gesellschaft,

Commerzbank A.⸗G., Weimar.

Weimar, den 27. Januar 1944.

Der Vorstand. Otto Bühring.

[29389 Vereinsbrauerei Herrenhausen⸗Hannover AG. in Hannover. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 22. Februar 1944, mittags 12 Uhr, im Büro der Brauerei zu Herrenhausen stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche gemäß § 17 der Satzun⸗ gen bis spätestens 19. Februar 1944 ihre Aktien

bei der Gesellschaft selbst oder

bei der Deutschen Bank, Filiale Han⸗

nover,

bei der Dresdner Bank, Filiale Han⸗

nover,

bei der Commerzbank A. G., Filiale

Hannover, sämtlich in Hannover, oder

bei einem deutschen Notar oder

bei einer Wertpapiersammelbank bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung hinterlegen und im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank die hier⸗ über ausgestellte Bescheinigung bis zum 21. Februar 1944 bei der Gesellschafts⸗ kasse einreichen.

Hannover, den 25. Januar 1944.

Der Vorstand der Vereinsbrauerei

Herrenhausen⸗Hannover A. G.

Friedrich Grünewald, Vorsjitzer.

Göcke & Sohn vorm. Moritz Ribbert, Aktiengesellschaft, Hohenlimburg. Auf Grund der zweiten Verordnung des Reichsministers der Justiz über die Einschränkung von Mitgliederver⸗ sammlungen vom 23. 12. 1943 findet in diesem Jahre keine ordentliche Haupt⸗ versammlung statt. [29395] Gemäß § 4 der angezogenen Verord⸗ nung haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Sitzung vom 18. 1. 1944 ge⸗ meinsam beschlossen, von dem sich aus dem Jahresabschluß 1942/43 ergebenden Gewinn eine Dividende von 5 v. 4 zur Verteilung zu bringen. Die Divi⸗ dende ist gegen Einreichung des Ge⸗ winn⸗Anteilscheines Nr. 2 nach Abzug von 15 % Kapitalertragsteuer (einschl. Kriegszuschlag) ab sofort zahlbar bei der Dresdner Bank,

Hagen, Deutschen Bank, Filiale

bei der Hagen,

bei dem Bankhaus August W. Michel, Frankfurt a. Main, und

bei der Gesellschaftskasse in Hohen⸗ limburg.

Hohenlimburg, den 19. Januar 1944.

Der Vorstand. . B. Göcke.

Filiale

[29394] Kleinbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft Jauer⸗Maltsch.

Nach einem Beschluß unseres Auf⸗ sichtsrats mit Vorstand vom 20. Januar 1944 gelangt für das Geschäftsjahr 1942/43 eine Dividende von 3 % zur Auszahlung. Die Einlösung der fällig werdenden Dividendenscheine Nr. 8 er⸗ folgt durch die Städtische Sparkasse Jauer.

Jauer, den 22. Januar 1944.

Der Vorstand.

[29321]

Schloß⸗Brauerei Chemnitz Aktien⸗

gefellschaft.

Auf Grund der 2. Verordnung über die Einschränkung von Mitgliederver⸗ sammlungen vom 23. Dezember 1943 haben der Aufsichtsrat und der Vor⸗ stand beschlossen, die Dividende für das Geschäftsjahr 1942/43 mit 3 %, festzu⸗ setzen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab 10. Februar 1944 gegen Rück⸗ gabe des Gewinnanteilscheines Nr. 6 unter Kürzung von 15 % Kapital⸗ ertragssteuer einschl. Kriegszuschlag

bei der Dresdner Bank, Dresden, und

den übrigen Niederlassen dieses Institutes, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt, Leipziga, und deren Filialen Dresden und Chemnitz und bei der Gesellschaftskasse in Chemnitz. Chemnitz, den 25. Jannar 1944. Der Vorstand.

der Länderbank Wien AG. in Wien oder

Georg Reinhardt.

[29396]

Für das Geschäftsjahr 1942/43 kommt eine Dividende von 5 % zur Aus⸗ schüttung. Die Zahlung erfolgt ab 1. Februar 1944 auf Dividendenschein Nr. 43

bei der Gesellschaftskasse,

bei der Commerzbank,

bei der Deutschen Bank.

Erfurt, den 28. Januar 1944. Vereinigte Malzfabriken Erfurt & Etgersleben A. G. er Vorstand.

[29390% Brüder Reininghaus Aktien⸗Gesellschaft für Brauerei und Spiritus⸗Industrie, Graz⸗Steinfeld.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, dem 24. Februar 1944, um 17 Uhr im Sitzungssaale des Unternehmens in Graz⸗Steinfeld stattfindenden 41. ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen.

Aktionäre, welche an dieser Haupt⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei einer der im Punkt 23 der Satzungen genannten Stellen zu hinterlegen. Die Hinter⸗ legung kann auch bei der Creditanstalt⸗ Bankverein in Wien oder deren Filiale in Graz erfolgen.

Jede Aktie mit Nennwert Rℳ 100,— gewährt das Recht auf 1 Stimme, jede Aktie mit Nennwert Nℳ 1000,— das Recht auf 10 Stimmen. .

Graz, am 31. Januar 1944

Der Vorstand.

29397]

Erste Grazer Actien⸗Brauerei vorm. Franz Schreiner & Söhne, Graz SW⸗ Puntigam.

Wir laden hiermit die Aktionäre un⸗ serer Gesellschaft zu der am Donners⸗ tag, den 24. Februar 1944. um 16 Uhr, im Sitzungssaale der Brüder Reining⸗ haus Aktien⸗Gesellschaft für Brauerei und Sviritus⸗Industrie in Graz⸗Stein⸗ feld stattfindenden 57. ordentlichen

Hauptversammlung ein.

Aktionäre, welche an dieser Hauptver⸗ sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am fünften Tage vor der Hauvtverfammlung bei der Hauptkasse der Gesellichaft in Puntigam, bei der Creditanstalt⸗Bankvorein in Wien oder deren Filiale in Graz, bei

deren Filiale in Graz zu hinterlegen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer als Wertpaviersammelbank tätigen Reichs⸗ bankanstalt erfolgen.

Jede Aktie mit Nennwert 100,— gewährt das Recht auf 1 Stimme, jede Aktie mit Nennwert Rℳ 1000,— das Recht auf 10 Stimmen.

Der Vorstand.

Zentralhandelsregifter

Keramische

Gemäß der 2. Verordnung übexr die Einschränkung von Mitgliederversamm⸗ lungen vom 23. 12. 1943 beschließen Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam, für das Geschäftsjahr 1942/43 eine Dividende von 4 % auf die Stamm⸗ aktien auszuschütten. Die Auszahlung abzüglich 15 % Kapitalertragssteuer er⸗ folgt gegen Einlieferung der ent⸗ sprechenden Gewinnanteilscheine ab 27. 1. 1944 bei der Gesellschaftskasse, bei der Dresdner Bank in Berlin, bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin und bei der Dresdner Bank Filiale Königsberg (Pr) in Königs⸗ berg (Pr). [29392]

Königsberg (Pr), 27. Januar 1944. Carl Petereit A.⸗G.

Der Vorstand. -

10. Gefellschaften m. b. H.

Farben Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mülhausen, Elsaß. Durch Gesellschafterbeschluß vom 3. Februar 1943 wurde die Gesellschaft aufgelöst. Amtsgericht Mülhausen / Elsaß H.⸗R. Abt. B Nr. 54. 28952 Zum Abwickler wurde der Prokurist Jean Specht, Hanau/ Main, ernannt. Hanau, den 18. Januar 1944. Die Syndikat Deutscher AÄtznatron⸗ fabriken Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bernburg ist aufgelöst. Die

(Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗

gefordert, sich bei ihr zu melden. Bernburg, 1. Januar 1944. [28526] Der Liquidator: C. A. Clemm.

[28527] Die Syndikat Deutscher Soda⸗ fabriken Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bernburg ist aufgelöst. Die Gsäubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. Bernburg, den 1. Jannar 1944. Der Liquidator: C. A. Clemm.

15. Verschiedene Bekanntmachungen

[29320] Bekanntmachung.

Nr. VII. 1100 (Salinger)/2 P/44. Dem Markscheider Dipl.⸗Ing. Alfred Salinger in Karwin, O. S., ist heute die Konzession als Markscheider mit der Berechtigung zur öffentlichen Ausfüh⸗ rung von markscheiderischen Arbeiten innerhalb Preußens erteilt worden. Sein Wohnsitz ist Karwin, O. S.

Breslau, den 25. Januar 1944.

Oberbergamt. Klingholz.

1. Handelsregister,

2. Güterrechtsregister,

3. Bereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,

5. Mufterregifter, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichsfachen, 8. Verschiedenes.

1. Handelsregifter

kür die Angaben in () wird eine Gewähr 8 die Richtigkeit seitens der Negiskergenchr nicht übernommen.

Augustusburg, Erzgeb. ([29257] Amtsgericht Augustusburg (Erzgeb.), 22. Januar 1944. Veränderung:

(Kr. Flöha). Die Einlage eines Kom⸗ manditisten ist herabgesetzt worden.

Bernau bei Berlin. 129258]

4 H.⸗R. A 192. Abteilung A Nr. 192 Firma Franz Albrecht in Bernau b. Berlin. Frau Herta Goetzke geb. Albrecht in Bernau bei Berlin, Werner Goetzke in Bernau bei Berlin, ist Prokura erteilt. Jeder Prokurift kann allein die Firma vertreten und rechtsgültig zeichnen.

Bernau bei Berlin, 26. Jan. 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 4.

Braunschweig. Handelsregister Amtsgericht Braunschweig, 24. Januar 1944. Veränderung:

B 726 Wohnungs⸗Aktiengesellschaft der Reichswerke „Hermann Göring“, Braunschweig. Die Prokuren für Her⸗ bert Rimpl, Walter Tralau, Otto Kraatz und Willi Kirchner sind er⸗ loschen. Die gleiche Eintragung erfolgt bei den Amtsgerichten Salder, Linz, Leitmeritz und Diedenhofen für die Fegnm berleserna in Watenstedt⸗

alzgitter, Linz, Teplitz⸗Schönau und

Diedenhofen.

Bremen. [29260]

(Nr. 5.) Handelsregister

Amtsgericht Bremen, 24. Nov. 1943. Veränderung:

B 311 Häute⸗Verwertungs⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Bre⸗ men (Industriestr. 17/19). Die Ehe⸗ frau Bartholomäus Aumüller, Auguste geborene Müller, Bremen, ist unter Erlöschen der Prokura zur Geschäfts⸗ führerin bestellt.

Qçrimmitschau. [29261] Amtsgericht Crimmitschau, 22. 1. 1944. Veränderung:

4 272 Guido Wolf Nachf., Crim⸗

Die Prokura des Herbert Oskar Julius Neumann, Crimmitschau, ist erloschen. Inhaber der Firma ist jetzt der Kaufmann Herbert Neumann, Crimmitschau.

Essen. [29262] Amtsgericht Essen, 22. Januar 1944. Veränderung:

H.⸗R. B 2514 National⸗Bank Aktien⸗ gesellschaft, Essen (Lindenallee 4). Die für den Betrieb der 1. lassung Duisburg erteilte Prokura des

Emil Backhaus ist erloschen.

Die gleiche Eintragung wird bei dem Gericht der Zweigniederlassung in Duisburg erfolgen.

Herzberg. Harz. [29263] Handelsregister Amtsgericht Herzberg (Harz), 24. Januar 1944. Veränderung: A 298 Harzer Werkstätten, Inh.: Wilhelm Ziegenbein in Bad Lauter⸗ berg i. Harz. Die Firma lautet jetzt: Harzer Werkstätten, Inhaber Wilhelm Ziegenbein und Söhne in Bad Lauter⸗ berg i. H. (Scharzfelder Straße 85). Persönlich haftende Gesellschafter: Auto⸗ schlosser Willi Ziegenbein in Bad Lauterberg i. H., Autoschlosser Walter Ziegenbein in Bad Lauterberg i. H. 85 Handelsgesellschaft. Die Auto⸗ schlosser Willi Ziegenbein und Walter Ziegenbein in Bad Lauterberg i. H. sind als persönlich haftende Gesell⸗ schafter eingetreten. Die Gesellschaft hat am 1. Oktober 1942 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Kaufmann Wilhelm Ziegenbein in Bad Lauterberg i. H. ermächtigt.

Kassel. [29264] Amtsgericht Kassel. Veränderung: 20. 1. 1944: B 995 Henschel & Sohn Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kassel (Henschelstr. 2). Die Prokura für Wolfgang Kutscher ist erloschen.

Leipzig. [29265] Abt. 117, 14. Januar 1944. Veränderung: 8 A 1085 Felix Lasse (Blechwaren⸗ fabrik, W 31, Markranstädter Straße Nr. 3 13). Die Einlage einer Kom⸗

Amtsgericht Leizpig.

5. Musterregifter

Geislingen, Steige. [29295] Musterregistereintragung für die Firma Württ. Metallwarenfabrik in v (Steige) vom 25. Januar 1944:

Bei Nr. 714: Schutzfrist um weitere 3 Jahre verlängert bis 26. Januar 1947 bezüglich Armleuchter 22 280/5. Mannheim. [29296] Musterregister Amtsgericht Mannheim, 25. Jan. 1944. M.⸗R. 1V/22 Rheinische Gummi⸗ und Celluloid⸗Fabrik, Mannheim⸗ Neckarau. Schutzfristverlängerung fünf Jahre.

München. [29297] Musterregister

In das Musterregister ist ein⸗

getragen:

Bei Nr. 4212 Georg Veth, Firma in

München, wurde die Schutzfrist hin⸗

sichtlich eines Musters eines Sitz⸗ und

Liegemöbels, Gesch.⸗Nr. 100, um wei⸗

tere sieben Jahre verlängert.

München, den 27. Januar 1944. Amtsgericht.

7. Konkursfe und Vergleichssachen

Breslau. [29298] (42 N 11/43.) Ueber den Nachlaß des am 29. September 1943 in Breslau, Oppelner Straße 135, wohnhaft ge⸗ wesenen und daselbst verstorbenen Gärt⸗ nereibesitzers Robert Alfred Urban ist am 25. Januar 1944 um 11,20 Uhr das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Kaufmann Martin Pöhlemann in Breslau, Gutenberg⸗ straße 49. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 19. Februar 1944. Gläubigerver⸗ sammlung zur Beschlußfassung über: a) die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, b) die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses, c) die Hinterlegungsstelle für die Konkursmassengelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten, d) die sonstigen Gegenstände des § 132 der Konkurs⸗ ordnung am 21. Februar 1944 um 9,0 Uhr und Prüfungstermin am

Amtsgericht, hier, Museumstraße Nr. 9, Zimmer Nr. 442 im 2. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 19. Fe⸗

bruar 1944 einschließlich. Breslau, den 25. Januar 1944.

Amtsgericht. Lübeck. [29368] Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß des am 18. Ok⸗ tober 1943 verstorbenen Kaufmanns 8 1 Wilhelm Hitzbleck in Lübeck⸗ Brandenmühle ist am 28. Januar 1944, 11,40 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Carl Koch in Schönberg i. M. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 21. Februar 1944. Anmeldefrist bis zum 25. Fe⸗ bruar 1944. Erste Gläubigerversamm⸗ lung: 21. Februar 1944, 11 Uhr. Allge⸗ meiner Prüfungstermin: 6. März 1944, 11 Uhr.

Lübeck, den 28. Januar 1944. Das Amtsgericht. Abt. 5.

Annaberg, Erzgeb. [28994] K 38/29. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Bärenstein, Kreis Annaberg, verstorbenen Kauf⸗ mannes Friedrich Gustav Reuter, Alleininhabers der Firma Gustav Reuter, Bankgeschäft daselbst, wird nach Abhaltung des Schlußtermins und Vollzug der Schlußverteilung auf⸗ gehoben.

Annaberg, am 10. Januar 1944.

Das Amtsgericht.

Berlin. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Atlas Gesellschaft mit beschränkter Haftung Iversen & Co. in Berlin, Potsdamer Str. 199 (Vertrieb von Haus⸗ und Wasserversorgungs⸗ anlagen und technischen Artikeln), ist der Eröffnungsbeschluß auf Beschwerde aufgehoben worden.„ Berlin, den 26. Januar 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 351.

[29299]

Offenbach, Main. Konkursverfahren. N 2/1942. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Che⸗ mische Fabrik Dr. Karl Klein G. m. b. H. in Neu Isenburg, Hinter dem Schwimmbad 2, wird nach Abhaltung

des Schlußtermins aufgehoben. Offenbach a. M., 26. Januar 1944.

mitschau.

3. März 1944 um 9,30 Uhr vor dem

manditistin ist herabgesetzt worden.

kIe2n

[29369]

Rathenow. [29300] 6 N. 2 ¼413. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen vng männischen Angestellten Fvanz Reese in Premnitz wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.

Rathenow, den 20. Januar 1944. Stettin.

Das Amtsgericht. in dem Konkursverfahren über d Grund der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (=GBl. 1 S. 722) über das dem Reich verfallene Vermögen des am 12. Februar 1940 aus staatspolitischen Gründen in das Generalgouvernement abgewanderten früheven Kaufmanns Walter Israel Manasse, bisher in Stettin, ist der Schlußtermin auf den 19. Februar 1944, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Altes Rathaus, Frauenstraße 31, Zimmer 18, bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung zu berücksichtigenden Fordevun⸗ gen und zur Beschlußfassung der Gläu⸗ biger über die nicht verwertbaren Ver⸗ mögensstücke. Für die Tätigkeit des Konkursverwalters ist eine Vergütung von 2121,51 Rℛℳ festgesetzt. Stettin, den 22. Januar 1944. 1 Amtsgericht.

[29370] Wittenberge, Bz. Potsdam. Beschluß.

2. N. 1. 42. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 30. Oktober 1939 verstorbenen Handelsvertreters Kurt Rysse aus Wittenberge wird nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben.

Amtsgericht Wittenberge (Bz. Potsdam), den 22. Januar 1944.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam.

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W 68

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei 8 GmbH., Berlin

Amtsgericht.

Preis dieser Nummer: 10 Tul

Seite 293 ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli

ministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942, 8 vae der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I, Seite 303 wird das hinterlassene Vermögen der nachstehen⸗ den Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

22

—7

Erscheint an jedem Wochentag abends.

kosten 10 T⁰pf. Einzelnummern werden nur

. hen Bezugspreis durch die Po * monatlich 2,30 Nℳ zuzüglich Zustellgebühr, für gelbstosncher bei s 1* Anzei Anzeigenstelle monatlich 1,90 .Nℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen ““ . an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmftr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen . , gegen Barzahlun vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portüs 1.

Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

MmaSxpFwana.

Nr. 28

Inhalt des amtlichen Teiles

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen 8 Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und München über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Erste Anordnung über die Durchführung der Gerbrinden⸗ aufbringung.

Ausführungsbestimmungen II a zur Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle über die endgültige Regelung der Hausbrandversorgung im Kohlenwirtschaftsjahr 1941/42 vom 22. April 1941. Vom 2. Februar 1944.

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. med. Johannes Sobotta in Bonn mit Urkunde vom 31. Ja⸗ 8 944 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft erliehen. 8

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em Theodor Mollison in München mit Urkunde vom 31. Januar 1944 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissen⸗ schaft verliehen. 1

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 I 903/42 -5400 MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 290. Mai 1941 RBl. 1 S. 303 wird das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der nach⸗ stehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ gezogen:

1. Nassauer, Elisabeth Sara, geb. Klepner, geb. 25. 12 1896 in Friedeck, zul. wohnh. gew. Benrlur Kurfürsten⸗ damm 150, 1

Pereles, zul. wohnh. bei Brauer, Wolf, Helmuth Israel, geb. 5. 11. 1911 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin 0 17, Boxhagener Str. 2,

Wolf, Ruth Sara, geb. Israel, geb. 21. 8. 1914, zul. wohnh. gew. Berlin 0 17, Boxhagener Str. 2,

Bernstein, Elias Israel, geb. 18. 10. 1883 in Sluzk, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Lichtenrade, Bahnhofstr. 48,

Seidle, Herta Sara, geb. Selbiger, geb. 30. 6. 1886 in Tuchel, zul. wohnh. gew. Ber in⸗Charlottenburg, Sybelstr. 26,

Heimann, Clara Sara, geb. Priester, verw. Moser, geb. 17 5. 1882 in Hohenmölsen, zul. wohnh. gew.

Berlin, Gr. Frankfurter Str. 40. 1

Festgestellte Vermögenswerte sind dem denten Berlin⸗Brandenburg, Berlin NW 40, Alt Moabit 143,

Berlin, den 26. Januar 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. JF. V. Tesenfitz.

Liselotte Sara, geb. 21. 6. 1906 in Berlin, gew. Berlin⸗Charlottenburg, Sybelstr. 12

1 Oberfinanzpräsi⸗ Vermögensverwertungsstelle, zu melden.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RSBl. I, in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ 1933 RGBl. I, Seite 479 —, dem Runderlaß des Reichs⸗

Seite 1481 über die Aende⸗

über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗

1. Zippert, Agnes Sara, geb. 15. 1. 1879, zul. wohnh.

genpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 2, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin S8W 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 8 3 Jage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingeganger, sein.

Berlin, Donnerstag, den 3.

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Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1944

2. 92 Jenny 18 geb. Lippmann, geb. 10. 2. 1861 Pinne, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Halensee, Joachim⸗ Friedrich⸗Str. 33, Meyer, Herbert Israel, geb. 14. 5. 1910 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin S0 16, Neanderstr. 7, Schwarzer, James Israel, geb. 11. 1. 1900, zul. wohnh. gew. Berlin, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 38, 5. Hanau, Adolf Israel, geb. 23. 8. 1878 in Roden, zul. wohnh. gew. Berlin, Delbrückstr. 19, Wiene r, Emilie Sara, geb. Hirschberg, geb. 15. 2. 1862 in Lobsens, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Lichterfelde⸗Ost, Jungfernstieg 14.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin⸗Brandenburg, Verxmsgenavercseri g. a Berlin NW 40, Alt⸗Moabit 143, Berlin, den 26. Januar 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin

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Verfügung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RBl. 1 Fühe 293 5 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli⸗ 1933 RGBl. I S. 479 wird das gesamte Vermögen des Karl Oskar von Soden, geb. 6. Juni 1898 in München, zuletzt wohnhaft Marzling, LK. Freising, zu⸗ gunsten des Großdeutschen Reiches eingezogen.

(2) Die Erfüllung der Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen) und der secgst geste Tlagen wird längstens bis zum Ende der Schälperiode efristet; die Frist wird nicht länger bemessen, als zur Erfüllung der Umlagen und sonstigen Au lagen un⸗ bedingt erforderlich ist. Die Forst⸗ und Holzwirtsch aftsämter bzw. die von ihnen beauftragten Dienststellen können die Frist⸗ setzung auch nachträglich, d. h. nach Erteilung der Umlagen oder sonstigen Auflagen vornehmen. Bereits gesetzte Fristen können geändert werden. m § 4

(1) Pcb ir genegs sestsegungen (Umlagen) werden den Wald⸗ eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. (2) Für den kleineren Waldbesitz können Sammelumlagen für Gemeinden, Genossenschaften oder Forstverbände vor⸗ W“ werden. Die Sammelumlagen werden gege⸗ enenfalls mit Hilfe der Bürgermeister auf die einzelnen Waldbesitzer unterverteilt.

(3) Sonstige der Gerbrindenaufbringung dienende Auflage werden den zur Aufbringung Verpflichteten schriftlich mit geteilt oder ortsüblich bekanntgemacht. Diese Auflagen können von den zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter bzw. von den beauftragten Dienststellen auch für deren Be⸗ zirke ausgesprochen werden.

(4) Soweit sich Forstbetriebe über den Bereich mehrerer Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter oder mehrerer Prüfungs stellen erstrecken, gilt § 3 Abs. 1 und 2 der Ersten Anordnung zur Verordnung über die Durchführung der Holzaufbringung vom 8. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu ßischer Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1943) sinngemäß *⸗).

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München, den 27. Januar 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle München. Schaefer.

Erste Anordnung 1 über die Durchführung der Gerbrindenaufbringung

Auf Grund des § 3 der Verordnung zur verstä D -e. 8 er nung z ärkten Deckun von Rohstoffen aus forstlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Fo⸗ nuar 1939 RGBl. I S. 133 wird folgendes angeordnet:

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IJ. Deckung des Gerbrindenbedarfs

8 § 1

„(1) Waldeigentümer jeder Besitzart und Besitzgröße sowie Nutzungsberechtigte an Waldungen können zur Deckung des Gerbrindenbedarfs der Lederwirtschaft herangezogen werden.

(2) Der Reichsforstmeister bestimmt gebietsweise die Höhe der aufzubringenden Gerbrindenmengen, getrennt nach Rindenarten.

(3) Die Gerbrindenaufbringung wird auf Grund von Auf⸗ bringungsfestsetzungen (Umlagen) und sonstigen der Gerb⸗ rindenaufbringung dienenden Auflagen durchgeführt.

(4) Die aufzubringende Gerbrinde ist ordnungsmäßig nach den geltenden marktordnenden Bestimmungen zu verwerten.

II. Gerbrindenaufbringungsfestsetzungen (Umlagen) und

sonstige der Gerbrindenaufbringung dienende Auflagen

§ 2

„(1) Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen) werden, getrennt für Eichen⸗ und Fichtengerbrinde, in Doppelzentnern (1 dz = 100 kg) im Auftrage des zuständigen Forst⸗ und Holzwirt⸗ schaftsamts durch die von diesen beauftragten Forstdienst⸗ stellen getroffen, soweit nicht das zuständige Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaftsamt Aufbringungsfestsetzungen selbst ausspricht. (2) Die Gerbrindenaufbringungsfestsetzungen enthalten Mindestmengen, die im Rahmen der vorhandenen Ge⸗ winnungsmöglichkeiten überschritten werden müssen.

(3) Sonftise der Gerbrindenaufbringung dienende lagen werden ebenfalls von den in Dienststellen erteilt.

1 Auf⸗ Absatz 1 genannten

sind:

a) Gerbrindenaufbringung ohne Mengenfestsetzung und Bereitstellung der hierfür erforderlichen Waldflächen,

b) Zurückstellung des Einschlags von zur Gerbrinden⸗ gewinnung geeigneten Hölzern bis zur Saftzeit,

c) zwangsweise Durchführung der Gerbrindenaufbrin⸗ gung durch die Prüfungsstellen bzw. die von diesen Beauftragten für Rechnung und zu Lasten des Wald⸗ eigentümers bzw. Nutzungsberechtigten,

d) Vorschriften zur sachgemäßen Aufarbeitung und Pflege

der Gerbrinde,

e) weitere die Gerbrindengewinnung fördernde Maß⸗

nahmen. 8 8

§ 3 (1) Die Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen) für Gerbrinde und die sonstigen der Gerbrindenaufbringung dienenden Auf⸗ lagen gelten für die Rindenernte des Kalenderjahres, für das sie ausgesprochen sind. Dabei rechnet die Rindenaufbrin⸗

(4) Sonstige der Gerbrindenaufbringung dienende Auflagen

Die Aufbringung von Eichen⸗ und Fichtengerbrinde erfolgt durch Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen). Ausnahmsweise können zu diesem Zweck statt der Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen) sonstige der Aufbringung dienende Auflagen er⸗ teilt werden. Hierüber entscheiden gegebenenfalls die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter nach den örtlichen Gegebenheiten. Diese Entscheidung kann den nachgeordneten Dienststellen, ins⸗ besondere den Prufungsstellen, übertragen werden.

§ 6

(1) Jeder Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, der eine Gerbrindenaufbringungsfestsetzung einzeln oder als Teil einer Gesamtumlage erhalten hat, ist verpflichtet, mindestens die festgesetzte Menge aufzubringen, sie innerhalb der vorhandenen Gewinnungsmöglichkeiten soweit wie mög⸗ lich zu überschrekten und die hierfür erforderlichen Wald⸗ flächen bzw. Teile des Holzeinschlags bereitzustellen. Wird er durch sonstige der Gerbrindenaufbringung dienende Auflagen erfaßt, so ist er ebenfalls zur Erfüllung dieser Auflagen ver⸗ pflichtet. 1

(2) Die Pflicht zur mengenmäßigen Aufbringung der Gerb⸗ rinde (Abs. 1) schließt auch die Pflicht zur vorschriftmäßigen Aufarbeitung und sorgsamen Pflege der Rinde ein. Der zur Gerbrindengewinnung Verpflichtete hat daher die für die ordnungsgemäße Aufarbeitung und Pflege der Rinde erlasse⸗ nen Vorschriften und Richtlinien bei der Gerbrindenaufbrin⸗ gung genau zu beachten.

(3) Der Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte kann der Verpflichtung zu Abs. 1 und 2 auch dadurch nachkommen, daß er beim Verkauf von Fichtenholz dem Käufer die Ver⸗ pflichtung auferlegt, von dem gekauften Holz Fichtengerbrinde zu gewinnen. Auch Holzbezugsberechtigte (Servitutsberechtigte) können in gleicher Weise zur Rindengewinnung von dem bezogenen Holz verpflichtet werden, sofern sie nicht selbst durch eine Umlage oder Auflage erfaßt sind.

Ueberträgt der Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte die Rindengewinnung einem Dritten, so bleibt er für die Er⸗ füllung der ihm gegebenen Aufbringungsfestsetzung (Umlage) voll verantwortlich.

III. Beauftragte Forstdienststellen

(1) Für die beauftragten Forstdienststellen gemäß § 2 Abs. 1 gelten die in § 8 und § 9 Abs. 1 und 3 der Ersten Anord⸗ nung zur Verordnung über die Durchführung der Helz⸗ aufbringung vom 8. September 1943 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1943) enthaltenen Bestimmungen sinngemäß, und zwar die Bestimmungen des § 9 Abs. 1 und 3 obiger Anordnung in der Fassung der Zweiten Anordnung zur Ver⸗

. 2. In ordnung über die Durchführung der Holzaufbringung vom

5 *) § 3 (1): Soweit sich Forstbetriebe über den Bereich mehrerer Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter erstrecken, ist folgendermaßen zu verfahren: a) Wenn ein Forstbetrieb von einem Forstverwaltungs⸗

beamten geleitet wird, ist für die Erteilung des Umlagebescheides

das Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt zuständig, in dem der Forst⸗ verwaltungsbeamte seinen Dienstsitz hat. b) In allen anderen Fällen verständigen sich die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter untereinander, welches Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt zuständig ist. In Zweifelsfällen ist meine Entscheidung herbeizuführen. (2): Erstrecken sich Forstbetriebe innerhalb des Bezirkes eines Forst. und Holzwirtschaftsamtes über den Bereich mehrerer

rüfungsstellen, bestimmt das Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt die

gew. Berlin⸗Charlottenburg, Leibnizstr. 33,

gung in den Sommerschlägerungsgebieten zu der Ernte des⸗ jenigen Kalenderjahres, in dem sie orchgeführt wi d.

für die Erteilung des Umlagebescheides zuständige Prüfungsstelle.