Füͤr die Sür die
Bad H.⸗R. register Wilhelm deren 8 rich Wil getragen Bad
Berlin
Abt. 55
A 10 Die erloschen Berli Abt. 55
Herrma EI 6 Die 2
loschen. 96
Komma
—; 8 Die
ist erlof Berli-
Abt. 55
A 92 Die loschen.
Berli Abt. 50
B 50 Aktieng’
Die
(jetzt v⸗ von Sch
Franl Amt Ab
A 24 Die loschen. A 110 Die ½ 19 bert B Die Mitinhe A 16 und D. Stadt General Die * und Wi A 30 Die 2 Geschäft A 35 Die loschen. A 35 deutsche Die „½ delbach inhaber
27 94
Die 2 durch, d Gesellsch ditgesell „Lederfe heim / Te wandelt loschen.
A 37
Die Christia
& 460
jüngere Frankfu Werke Firma, B 50 rungsan Frankfu Die loschen. 5 41 mit bes Die loschen. B 87 Aktienge Die erloschen
Fürth A
486 mechani Kasper Prokure
Am
Ohme, des Her
erloschen
8
licher Betriebsführung stehen; b) für die Forstbetriebe der Ge⸗
28. Juli 1943 — RBl. I S. 449 —; Deutscher Holz Anzeiger
gültige Hausbrandversorgung im Kohlenwirt⸗
9. November 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 268 vom 16. November 1943)*). (2) Aufgaben der Prüfungsstellen sind:
a) Durchführung der Aufbringungsfestsetzungen für Eichen⸗ und Fichtengerbrinde und der sonstigen der “ dienenden Auflagen,
b) Ueberwachung der Gerbrindenaufbringung nach Mönß⸗
t⸗ 4.
und Güte sowie des Gerbrindenverkaufs an den Er erwerber. IV. Schlußbestimmungen
(1) Gegen Höhe und Art der Gerbrindenaufbringungsfest⸗ setzungen sowie gegen die sonstigen der Gerbrindenaufbringung dienenden Auflagen sind als Rechtsmittel innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen gegeben:
der Einspruch: er ist bei der zuständigen Prüfungsstelle
6 einzureichen. Ueber ihn entscheidet das zu⸗ . ständige Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt. Gegen die Entscheidung über den Einspruch: “
die Beschwerde: sie ist bei der Stelle einzureichen, die über
den Einspruch entschieden hat. Ueber sie entscheidet der Reichsforstmeister endgültig.
(2) Ein eingelegtes Rechtsmittel hemmt den Vollzug der festgesetzten Gerbrindenaufbringung oder die Durchführung der sonstigen der Gerbrindenaufbringung dienenden Auflagen nur in dem Umfange, in dem die festsetzende Stelle auf An⸗ trag dem Aussetzen der Gerbrindenaufbringung zugestimmt hat.
8
Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen der Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forst⸗ wirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (RGBl. I S. 133). —
§ 10 -
Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. 116“
§ 11
Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten. 88
Berlin, den 3. Februar 1944. w Der Reichsforstmeister. F. V.: Alpers.
*) § 8: Beauftragte Forstdienststellen im Sinne von § 2 (3) sind a) die Landesforstämter der Reichsforstverwaltung (Alpen⸗ und Donaureichsgaue, Sudetengau, Wartheland, Danzig⸗West⸗ preußen) und das Landesforstamt Saarbrücken, die Landesforst⸗ und Regierungsforstämter der Preußischen und die Regierungs⸗ forstämter der Bayerischen Landesforstverwaltung, b) die Landes⸗ forstverwaltungen der übrigen Länder, e) die Forstabteilungen der Landesbauernschaften, d) die Prüfungsstellen.
§ 9 (1): Prüfungsstellen sind 1. a) für Staatsforsten und für Genossenschafts⸗ und Gemeinschaftswaldungen, die unter staat⸗
meinden, der sonstigen Gebietskörperschaften und der Körper⸗ schaften des öffentlichen Rechts, die nicht von einem eigenen Forstamtsleiter geleitet werden; e) für Privatforstbetriebe, soweit sie nicht unter isf 3 fallen, die Einheitsforstämter. — Soweit Einheitsforstämter noch nicht eingerichtet sind, nehmen die Auf⸗ gaben der Prüfungsstellen zu a und b die staatlichen Forstämter, zu e die Reichsnährstandsforstämter wahr. 2. für die Forstbetriebe der Gemeinden, der sonstigen Gebietskörperschaften und der übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von einem eigenen Forstamtsleiter geleitet werden, die von diesen geleiteten Forstämter bzw. Forstverwaltungen; 3. für Privatforstbetriebe, die von einem Privatforstangestellten des höheren Dienstes oder von einem Privatforstverwalter (bzw. deren Vertretern) geleitet werden, die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter (Abt. II Privat⸗ forsten). In diesem Falle ist gegen die Festsetzung des Holzein⸗ schlags lediglich die Beschwerde beim Reichsforstmeister zulässig. Sie ist beim Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt einzureichen (§ 7 der Verordnung über die Durchführung der Holzaufbringung vom
Nr. 75 vom 7. August 1943),
(3); Soweit es sich um Angelegenheiten des eigenen Forst⸗ hetriebes von Prüfungsstellen handelt, werden die vorbezeichneten Aufgaben der Prüfungsstellen von den forstlichen Mittelstellen wahrgenommen.
111““
Ausführungsbestimmungen Ia zur Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle über die end⸗ schaftsjahr 1941/42 vom 22. April 1941 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 93 vom 23. April 1941) Vom 2. Februar 1944
Auf Grund des § 39 der Anordnung H 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Anordnung H 10 b wird folgendes be⸗ stimmt:
§ 1
Die Versorgung von Einquartierten der Wehrmacht, der Waffen⸗ und des RAD.
Die Versorgung von Einquartierten mit Hausbrandbrenn⸗
stoffen erfolgt grundsätzlich durch die Quartiergeber. Als
Berechnungsgrundlage gelten folgende Sätze: a) bei Einzelofenheizung Kilogramm Steinkohle*)/ Ta Größe des Raumes 3 März Januar b Februar Raume bis 35 chm 8 ’ 8 E“ Räume s 70 cm ... Räume bis 100 cbm 1 Räume über 100 ebm je 1“*“ 11IG
b) in zentralbeheizten Räumen sind Brennstoffe nur bei
April
nachgewiesenem Bedarf auf Grund der für die Heizanlage
vorhandenen Verbrauchszahlen zu gewähren. 8 Einzelquartiere “ Die Versorgung der Einquartierten mit Hausbrandbrenn⸗
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 28 vom
vorhandener Bestände nicht möglich ist, ist gemäß § 3 zu ver⸗ fahren (vgl. § 3 Abs. 2).
Oktober und Nopember und Dezember
“
vorschussen zunächst aus ihren Brennstoffbeständen die er⸗ banschusl Renge und können jeweils nach Verbrauch von mindestens 1 Zentner die “ der Reichskarten für Kohle beanspruchen. Sofern eine Bevorschussung mangels
§ 3
6 Massenquartiere
(1) Einquartierte in Räumen, für die vom würfsesteragt eine Kohlenzuweisung im laufenden Kohlenwirtschaftsjahr.⸗ aus bestimmten Gründen unterblieb (Turn⸗, Ausstellungs⸗, Lagerhallen, Schulen, Tanzsäle u. ä.), und deren Beheizung durch Bevorschussung den Quartiergebern nicht zugemutet werden kann, werden in der Weise mit Hausbrandbrennstoffen versorgt, daß die Quartiergeber jeweils für den Zeitraum einer Woche im voraus die Reichskarten für Kohle erhalten und die benötigten Brennstoffe beim ortsansässigen bzw. beim nächstgelegenen Händler entnehmen. Es gelten die unter § 1 genannten Sätze. 1
(2) Sinngemäß ist zu verfahrent, wenn bei Einzelquartieren die unter § 2 de seene Bevorschussung nicht möglich ist.
§ 4
Brennstoffbedarf von der Wehrmacht zum Zwecke der Auf⸗ nahme oder Fortsetzung ihres Studiums in Hoch⸗ oder Fach⸗ schulen beurlaubter Wehrmachtsangehöriger
Von der Wehrmacht zum Zwecke der Aufnahme oder Fort⸗ setzung ihres Studiums an Hoch⸗ oder Fachschulen beurlaubte Wehrmachtsangehörige werden als Einquartierte behandelt. Soweit die Brennstoffe für diesen Zweck bislang aus dem zivilen Sektor entnommen wurden, hat es dabei sein Be⸗
wenden. § 5
Wachkommandos
Die unter §§ 1 und 2 festgelegte Regelung gilt auch für Wachkommandos, die zur Arbeit eingesetzte Kriegsgefangene bewachen. 8 Nachweis gegenüber dem Wirtschaftsamt
0) Einquartierungen treten meist plötzlich auf. Eine Vorbereitung auf längere Sicht ist daher nicht möglich. Die Quartiermacher der Truppe sind jedoch angewiesen, sich je⸗ weils so frühzeitig wie möglich mit den quartiergebenden Gemeinden in Verbindung zu setzen und die Frage der Kohlenversorgung zu klären. 18 1““
(2) Die Wirtschaftsämter haben, soweit die örtlichen Ver⸗ hältnisse dieses bedingen, die Reichskarten für Kohle durch die Gemeindebürgermeister ausgeben zu lassen.
(3) Die Händler haben die angeforderten Mengen gegen Vorlage der Abschnitte der Reichskarte für Kohle aus ihren Lagerbeständen zu liefern. Sie erhalten gegen Abgabe der übersichtlich zusammengestellten (aufgeklebten) Abschnitte der Reichskarte für Kohle vom Wirtschaftsamt einen Bestellschein mit dem Vermerk „o. Gb.“ (ohne Grundmengenbescheinigung) und geben diesen auf dem üblichen Handelsweg weiter (vpgl. § 15 der Ausführungsbestimmungen I zur Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle vom 10. Mai 1941).
- . Volllopnbrofs eGea;: sqeeedsn
(4) Die Wirtschaftsämter haben darauf zu achten, daß der Kohlenbedarf der Einquartierten vordringlich sichergestellt wird. Gegebenenfalls ist gemäß Ziffer 15 der Richtlinien zur Ingangsetzung der Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle vom 26. April 1941 von ihnen zu veranlassen, daß die buchmäßigen Reserven der Händler zu effektiven Reserven gemacht, d. h. die entsprechenden Mengen auf den Lagern der Händler ständig bereitgehalten werden, damit bei außer⸗ gewöhnlichen Anforderungen sofort geliefert werden kann. Reichen die von den Händlern gehaltenen Reserven nicht aus,
schaltung des zuständigen Landeswirtschaftsamtes ein inner⸗ bezirklicher Ausgleich herbeizuführen. —
§ 7 Versorgung abgesetzter Einheiten der Luftwaffe (Flak, Nachrichten usw.) .“
Einheiten der Luftwaffe, die an abgelegenen Orten ein⸗ gesetzt sind und deren Bedarf nicht mittels W⸗Abrufscheine durch nächstgelegene T ehrmachtbienststelen gedeckt wird, wer⸗ den wie bisher durch Entnahme aus den Beständen des orts⸗ ansässigen bzw. nächstgelegenen Händlers gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung versorgt. Die Empfangs⸗ bestätigung muß die Bezeichnung der empfangenden Einheit (Feldpost⸗Nr.), den Dienststempel und die Unterschrift des Einheitsführers enthalten. Die Händler tauschen die Emp⸗ fangsbestätigung gegen einen Bestellschein „o. Gb.“ (vgl. § 15 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen I zur Anord⸗ nung H 10) ein. “
Die Versorgung von Einheiten der Wehrmacht,
der Waffen⸗ und des RAD. mit Küchenkohle und Kohle für ins Feld abrückende Truppenteile Küchenkohle wird den Einheiten der Wehrmacht, der Waffen⸗ und des RAD., die nicht in eigenen Baulichkeiten
v
untergebracht sind, gemäß § 7 zugeteilt., Das gleiche gilt hin⸗
teile. § 9 Die Versorgung von Räumen und Gebäuden für
stoffen erfolgt über Reichskarten für Kohle, die an die Quartiergeber ausgegeben werden. Die Quartiergeber be⸗
*) oder Braunkohlenbriketts, oder Hartbra
ö11“
sonstige Wehrmachtszwecke
um die Anforderungen zu befriedigen, so ist unter Ein⸗
sichtlich des Brennstoffes für ins Feld abrückende Truppen⸗
Febhruar 1944. S. 2
1
—
oder auf Grund des Reichsleistungsgesetzes in Anspruch ge⸗ nommenen Räume und Gebäude (Schulen, Anstalten, Gast⸗ stätten, Beherbergungs⸗ oder sonstige industrielle oder gewerb⸗
iche Betriebe und ähnliche) sind aus der Hausbrandjahres⸗
menge des zuständigen Wirtschaftsamts in Höhe des Grund⸗ bedarfs mit Brennstoffen weiter zu versorgen. bedarf für diese Zwecke ist vom Händler bevorzugt auszu⸗ liefern. W⸗Abrufscheine werden hierfür nicht ausgegeben.
Der Kohlen⸗
(2) Für die Höhe des nach Absatz (1) aus dem Zivilsektor
weiter zu gewährenden Grundbedarfes an Hausbrandbrenn⸗ 81,9 gilt unter Aufhebung des Rundschreibens 14/42 der
eichsstelle für Kohle vom 12. 4. 1942 folgendes:
a) Für die von der Wehrmacht bis 31. 3. 1943 bereits über⸗ nommenen Anlagen ist in der Regel künftighin die Brennstoffmenge, die für das Kohlenwirtschaftsjahr 1942/43 vom Wirtschaftsamt für diese Anlagen zugetellt worden ist, als Grundbedarf zu gewähren. Dabei kann das Wirtschaftsamt in Fällen, in denen eine Ein⸗ schränkung zumutbar erscheint, eine Kürzung bis 10 % der von ihm im Kohlenwirtschaftsjahr 1942/43 zuge⸗ teilten Brennstoffmenge vornehmen.
Bei Anlagen, die nach dem 31. 3. 1943 gemäß Absatz (1)
nommen werden, gilt als Grundbedarf jeweils die Menge, die im vorangegangenen Kohlenwirtschaftsjahr zugeteilt wurde.
Die Wirtschaftsämter haben die sich nach a und b ergeben⸗ den Grundmengen jeweils zu Beginn des Kohlenwirtschafts⸗ jahres bzw. bei neuanlaufenden Anlagen auf Antrag dem Versorgungsberechtigten oder der zuständigen Wehrmachts⸗ dienststelle beschleunigt zuzuteilen.
Die Wirtschaftsämter sind nicht berechtigt, bei den nach
Buchstaben a sich ergebenden Mengen Kürzungen über das dort angegebene Maß vorzunehmen. Kürzungen der Mengen
nach Buchstaben b sind, ohne daß diese von der Reichsstelle für Kohle besonders angeordnet werden, unzulässig.
Umfaßt die Mietung oder Inanspruchnahme einen ge⸗ ringeren Zeitraum als ein Jahr, so ist eine Zuteilung nach a oder b entsprechend dem Anteil des Verbrauchers des Be⸗ nutzungszeitraumes an dem des gesamten Kohlenwirtschafts⸗ jahres vorzunehmen.
(3) Der durch die Aenderung des Verwendungszweckes etwa bedingte Mehrbedarf (z. B. Einrichtung einer Schule als Reservelazarett, Beheizung hisher nicht benutzter Räume) wird durch W⸗Abrufscheine seitens der Wehrmachtsdienst⸗ stellen gedeckt. -
§ 10
Versorgung der in wehrmachtseigenen Gebäuden (Kasernen u. a.) untergebrachten Haushalte von Wehrmachtsangehörigen
„(1) Die Vorschriften der Wehrmacht und die auch für die
Wehrmachd geltenden allgemeinen Vorschriften über Dienst⸗ wohnungen, Werkdienstwohnungen, Dienstmietwohnungen gestatten unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe von Hausbrandbrennstoffen aus Wehrmachtbeständen an die Wohnungsinhaber.
(2) Die Verwaltungsdienststellen der Wehrmacht sind an⸗ gewiesen, in solchen Fällen eine Abgabe von Kohlen nur dann vorzunehmen, wenn beim zuständigen Wirtschaftsamt festgestellt ist, daß die Wohnungsinhaber nicht in die Kunden⸗ liste eines Händlers aufgenommen sind. Ebenfalls sind die Wehrmachtsdienststellen unterrichtet worden, daß die Höhe der Abgabe sich nach den der Allgemeinheit zustehenden Mengen zu richten hat und Abgaben darüber hinaus ver⸗ boten sind. -
(3) Bei den Wirtschaftsämtern auftretende Zweifel sin mit der örtlich zuständigen Verwaltungsdienststelle der Wehr⸗ macht bzw. vom Landeswirtschaftsamt mit den zuständigen Wehrkreisverwaltungen, Luftgaukommandos bzw. Marine⸗ Intendanturen zu klären. vW““ Auslieferung von Mengen unter einer Wagenladung
(1) Gemäß § 4 der Ausführungsbestimmungen I zur An⸗ ordnung H 10 werden W⸗Abrufscheine für eine Wagenladung und darüber von den Händlern über den Handelsweg an die Hauptlieferer weitergeleitet, die die bevorzugte Erledigung des Auftrages vorzunehmen haben.
(2) Mengen unter einer Wagenladung müssen jedoch von den Händlern unmittelbar aus ihren Lagerbeständen bzw. aus ihren laufenden Eingängen ausgeliefert werden. Die jeweils bis zum Erreichen einer vollen Wagenladung ge⸗ sammelten W⸗Abrufscheine sind von dem Händler dem Haupt⸗ lieferer zur bevorzugten Wiederbeschaffung der bevorschußten Mengen zuzuleiten. Sofern bei einzelnen Händlern die W-⸗Abrufe im gesamten Kohlenwirtschaftsjahr eine Wagen⸗ ladung nicht erxeichen, sind diese Mengen zusammen mit den Bedarfsmengen der Verbr.⸗Gr. —V abzurufen, Hat der be⸗ treffende Händler (z. B. gegen Ende des Kohlenwirtschafts⸗ jahres) keine Lieferungen an die Verbr.⸗Gr. — V mehr aus⸗ zuführen und liegen ihm noch W⸗Abrufscheine unter einer Wagenladung vor, die er aus seinen Beständen nicht decken kann, so wird ihm gegen Vorlage des W⸗Abrufscheines vom Liefersyndikat eine volle Wagenladung unter Anrechnung der die W⸗Abrufscheine übersteigenden Menge auf das nächste Kohlenwirtschaftsjahr ausgeliefert.
8 § 12 sführungsbestimmungen treten am 7. Tage nach Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Ausführungs⸗ bestimmungen II zur Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle außer Kraft.
Berlin, den 25. Januar 1944. Der Reichsbeauftragte für K. Paul Pleiger.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döme Sztojay, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Lei⸗
(1) Die von der va. S. für sonstige Zwecke (z. 2
Lazarette, Geschäftszimmer, Werkstätten usw.)
1
tung der Gesandtschaft wieder übernommen. 8 8 8
von der Wehrmacht neu gemietet oder in Anspruch ge⸗
voon 42,5 Mrd. Yen werden mit 14 Mrd. Yen durch Steuern und
1944 wiederum doppelt soviel Schiffe gebaut würden wie im
ebruar 1944.
Aus der Verwaltung
Ostarbeiterabgabe und
Der Generalbevollmächti
vernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen bestimmt daß
die Ostarbeiterabgabe, die der Betriebsfül⸗ S . i zbhrion Hoit 9 rrebsführer für die den Ost⸗ 9 Z1u6 5 1 arbeitern gewährten Weihngchtsgratifikatzon st⸗ ordnung über die Einsatzbed Ostarbei v7. G ien zu zahlen hat, ver⸗ 5. April 194 hev⸗ zbedingungen der Ostarbeiter vom einfacht berechnet werden kann. Die starbeiterabgabe 8 Be⸗ † .““ und entrichtet sein sollte, behält es dabei
triebsführers beträgt in diesen Fö 25 g 89 ers beträgt biesen Fällen 25 % der Summe, di Beihnachtsgratifikation für das Jahr 1943 insgesamt den 8 V Veätvig⸗ beschäftigten Ostarbeitern ausgezahlt worden ist. Soweit die Ostarbeiterabgabe bereits nach den Sätzen der Entgelttabelle
Wirtschaftsteitktl
Sozialwissenschaftliche Tagung in Wien V negativ gesehen, um das G
8 29 8 8 f n S hescendsem⸗ der Dozentenschaft der deutschen Universitäten und Hochschulen eröffnete heute seinen zweiten im Krie tt. und Sowets in ungleich 8* it ei b sind, Hoch sozialwissefsschtftkane Fa,- 8— ühimn 8. eass. Geiste erfüllt,. Im ngleschem Kaliftifc unth Mit eem ungleichen sicenden szatnisenshafaiche ohn 1s. A. nehmen zahl. Ge⸗ „„Bmanatiönalsoziglistischen Deutschland glaube man 1 er pre enschaftlichen sozia Arbej nicht etwa, das Wesen der Gemeinsche . b 96 m stehende ausländische Akademiker aus 8 aen. Arbeit za . 1 daßchte Aelseglcheht geschaffen 1 — us mehr als 20 Staaten somie zu haben, es sei uns vielmehr klar, daß die Gesellschaft ¹ maßgebende Vertreter der deutschen Sozialwissenschaff dar meiowie näheren Verhältnissen i jon heftanden geheftuid isinf. arbeitsministeriums, der Deutschen Arbäitsir ast, des Reichs⸗ eine umfassende Traditi schon bestanden habe und somit S minns, r Deutschen Arbeitsfront, des Reichsarbeits⸗ dinas sende Tradition der Gemeinschaft bestehe, die aller⸗ 1 1 gendführung und Vertrateriene eichs meecg⸗ ings unter der Vorherrschaft liberalistisch 8342 frauenführung teil. Die Vorträ⸗ ererannen der Reichs⸗ marxistischer Gedahkenan Födie Schwenne des Keichensahnd hrung tal ge und Veranstahurern hic marxistischer Gedankengänge unter die Schwelle des Bewußtseine naö“ 1e. ene d altungen sollen für viele herabges gange unter die Schwelle des Bewußtseins gs § Reichsdozentenführsre mM. gesunken sei. In seiner il ien Norh! Dr. Walter Schultze ei „telchsdozentenführers Prof. von Revoluti iti f hss. na snratsag .Wg hultze einen Einblick in die Praxis der von Revolution und Traditionspflege habe der Nationalsozig 5 Lnitt aus der Gssamtheit des deutschen soziglmiss schober neu zum Leben erweckt. Alle Vorträge der sozialwissen⸗ scheftlichen Rha ens bpetsen. WMht Tatfache der Reohclastahnn sen. schaftlichen Tagung gingen praktisch von 5 Voltgoziawissgn. sozialwissenschaftlichen Kurses ist aber zugleich ein Zeweng baes triebsgemeinschaft aus und würden heigen, wie diese Gemeinschaft daß die soziale Arbeit in Deutschland mit dem Anteil. den d sch er G“ h cnestecelt af er seäae Benületuuge deutschen Hochschulen daran haben, trotz des Krieges weiter geht politik durchgesetzt habe und wie auch das deutsche Wirtschafts⸗ und auf keinem Gebiete unterbrochen ist. Die glückliche Beweält lehen in ihrem Schatten liege, 8½ gung der sozialen Probleme, die der Nationalsozialismus bereits Bevvtt w te dteeesgönthe 19 Frieden icbag hatte, hat gerade im Kriege ihre Bewährung Sezwierigkesthe htaderhaugt csen ksascce. wdolf än efunden und ist Vorbild für die in Europa entster ö5 (rigkeiten bekämpfen und lösen, so müsse man fie ine Femeinschaft Heichsstitgftre Reicheleiter Bechonde sazial⸗ Femansdanfgssen, der aber nicht be! Koilstamemstf dog es 8ahanch CCCCC 13“”“ büng der Menschen nur als Summe und Masse, sondern nur neue Ordnung in Europa, für die wir kämpfen, in erster Linie i. Bei ihr stehen Recht und Eh⸗ V. hre der
egenteil von Gemeinschaft. Positi rd 8 g-wir Hoffzreieen t. Positiv werde das, was wir Kollektivismus nennen, von den Uha Radües
““
eine soziale Ordnung sei.
6 8 das Leistungsprinzip im Vordergrund, und es handele
s — um eine Patentlösung der sozialen Frage, sondern es könne
Füse nur eine Parole und Zielsetzung für den Lebenswillen unropas geben: durch Sozialisierung zur Nation!
3 Eine DAF.⸗Ausstellung in Paris Paris, 2. Februar. In Paris wird demnächst eine Ausstellung
der Deutschen Arbeitsfront eröffnet werden die die Enal⸗ — b Ue. Flts. . ie die Entwicklun Prof. Dr. Adolf Guenther⸗Wien behandelte in einen Vort des betrieblichen Vorschlags⸗ und Verbessexungenresern nflung das Thema „Gemeinschaft oder Kollektivismns“ 6 em Vortrag gerade während des Krieges in der deutschen Industri tark die Erfahrungstatsachen an, die in Deutschland jed knüpfte an entwickelt wurde, auch den französischen Arbeitern nehes 88 gpesen ber wehneinsthot deltbtdiet sdent hlan jeder mit dem soll. Bisher bestanden zwar schon in einzelne kahebringen Recter ann. her und dff. Plaofratischen und bolschewistischen des Arbeitsganges icfige ur verhesgrung 8 ö G ur füg Beim Kollektivismus handle es sich, vereinzelt und verliefen meist E“ 1“ a sweane
WWirtschaft des Auslandes
-- japanische Volkseinkommen, das Budget und das Sparziel 1944 okio, 2. Februar. Der japanische Finanzministen äuße
ZöI r. r jape Finanzminister Kaya äußerte sich im Reichstag über die Höhe des japanischen Voltsvermähert as er auf 60 Mrd. Yen gegenüber 50 Mrd. Yen im Vorjahr schätzt, Davon stehen 11,5 Mrd. Yen für den Volksverbrauch zur Perfühung, gegenüber 13 Mrd. Yen im Vorjahre. Die Industrie Investitionen werden wie im Vorjahre wieder 6 Mrd. Yen erreichen. Für die Staatsverwaltung werden 42,5 Mrd. Yen henenf 31 Mrd. Yen zur Verfügung stehen. Diese 42,5 Mrd.
1ngen Kersönlichkeiten in der Nanking⸗Regierung ist und lange in China gelebt hat, verdient sein Vors sondere Aufmerk⸗ fanceit hat, sein Vorschlag besondere Aufmerk⸗ “ soll die Reorganisation der chinesischen Wirtschaft so Rolgen daß Schanghai das neue wirtschaftliche Zentrum wird. 18 nghe sei schon früher Chinas wichtigstes Guterumschlags⸗ 8 d Industriezentrum gewesen und bilde auch heute noch den gechact⸗ in der gesamten chinesischen Wirtschaft. Ein Beginn vhtt 58 Reorganisation der chinesischen Wirtschaft solle durch eine g S der grgßen Warenbestände von Schanghat gemacht wer⸗ 4,5 Mrd. De EAA1“ 85Q — den Idd durch Auswertung seiner j striellen Produktionskr ö“ Zusatzbudget 0,256 Mrd. Nen (alle drei Mit anderen Worten heißt ds e eg hehen regzecans 1 veüacane 88* 86 9ng) Dann kommt die Kriegs⸗Sonder⸗ an das landwirtschaftliche Hinterland liefern soll. Dadurch 1 gnn * hen, sammen also 58,17 Mrd. Yen. Schanghai die Produktion und die Ausbeutung der natürlichen Bldsee⸗Entwi husebeasf 8 Ven Ps g Anleihe-Ausgope der eeellan. das heißt der Lebensmittel und Rohmaterialien 88 t. g8 1 Den aus Ueberschnei⸗ urbeln, was umgekehrt Sch is industrielle Pr tion dungen mit dem allgemeine eg 84 . gekehrt Schanghais industrielle Produktio e⸗ Ung - einen Budget und den verschiedene leben werd ber schlätg C“ dungen mit gemei get rschiedenen eben werden. Ueberhaupt schlägt Kimura einen regen gegenseiti⸗ Sonderhaushalten. Die sich ergebenden Verwaltungsausgaben gen Austausch zwischen Stadt 1G 19 I“ N A2,5 Eine Förderung der Verbi wis 2 haij sei von 42,5 Nerd. he den mit 14 Mrd. er 8 Fü ig der Verbindung zwischen Schangh d se ür dies⸗ Staatzanbehch ö “ Da außerdem b erachtet Kimura auch bem smnan fellen tanbwansennemn 88 . en vom Volke noch über 6 Mrd. Yen sehr wichtig. Ein stärkerer Ware lauf sei nicht Industrie⸗Investitionen aufgebracht werden müssen, bezeicht Erreich heiner wirts ö“” der Finanzminist “ I müssen, bezeichnete zmelchung einer wirtschaftlichen Autarkie und zur Lieferung 8 Finanzminister als Sparziel des Rechnungsjahres 1944 die wichtiger Kriegsmaterialien sonder Erhalt 8 anzr „Spar mungsjahres 14 — jer. „sondern auch zur Erhaltung de 1er.ct. umshe pon 35 Mrd. Yen gegenüber 27 Mrd. Yen im Wertes der Nankinger Währung wichtig. pie Preisauftgiebs⸗ gehenden Rechnungsjahr. ““ lendenzen in Schanghai seien seit dem letzten Frühjahr direkt auf .“ vden. 1. der gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen Verdoppelung des japanischen Schiffsbaues in einem Jahre Aün Dan Frzc. und Land zurückzuführen. Wenn ein normaler Tokio, 2. Feburar. Im Abgeordnetenhaus beto der 1 Warenumschlag gewährleistet werde, würde der gegenwärtige nische Marineminister, Admiral Shimad haus Ftont⸗ er japa- Notenumlauf nach Kimura nicht einmal ausreichend sein. Der Bau von Schiffen glatt laufe Im Jahre anf. 89 88 nh anseisehles febele ö Fe ebe acten nich iel Schiffe gebe 0. ga9 ö- ur in den befriedeten Gebieten, sonder in den feindliche soviel Schiffe gebaut wie 1942. Es sei sehr wohl möglich, daß Landstvichen vefbedene werden. 1“*“
Eine grundsätzliche Neuordnung der chinesischen Wirtschaft mit Hilfe eines verstärkten Güterumschlags kann nach Kimura nur auf einer planwirtschaftlichen Basis erfolgen, doch dürften ange⸗ sichts des in China fest verwurzelten Sozialsystems die üblichen wirtschaftlichen Kontrollmaßnahmen anderer Länder nicht ange⸗ wendet werden. Kimura glaubt, daß es höchst wünschenswert wäre, bei der Ausarbeitung eines neuen wirtschaftlichen Kontroll⸗ systems für China die autonome wirtschaftliche Organisation der unlo eP nh vicß Feildan hätten eine lange Geschichte Nain einen interessanten 1g g t, wie 1 Ch⸗ nd Erfahrung auf wirtschaftlichem Gebiet, und ihre Tätigkei Wirtschaft reorgan seeren könne um sie den gegenwärtigen Kriegs⸗ sei mit den heutigen Verhällnissen durchaus xi zn. endigkeiten anzupassen. Da Kimura einer der verantwort⸗ aber die Geschäftsleute ihre langjährige Erfahrung und ihr
Sfsengticher Anzeiger
en entstehen durch Ueberlagerung der Budgets 8 entstehen — g der Budgets. Das nationale udget beträgt bekanntlich 15,4 Mrd. NYen, das erste Zusatzbudget
vergangenen Jahr.
Neue Methoden der Wirtschaftsplanung in Nanking⸗China Interessante Vorschlghe des japanischen Beraters an der „Central Reserve Bank of China“
Schanghai, 2, Februar. Der japanische Ratgeber an der „Cen⸗ tral Reserve Bank of China“, Dr. Füeurg; hat in „Kaizai Mainichi“ einen interessanten Vorschlag gemacht, wie man Chinas
zu der Verordnung zur Durchführung und Aenderung der Ver⸗
[Organisationstalent ausnutzen könnten, hält es Kimura weiter⸗ hin für nötig, daß die Regierung ihre praktische Führung auf wirtschaftlichem Gebiet nur soweit ausdehnt, daß sie ihr Recht auf die Führung der Kontrolle geltend macht, aber die tatsäch⸗ liche Durchführung der Maßnahmen der Initiative und Verant⸗ wortung der Geschäftsleute überläßt. Kimura ist überzeugt, daß ein System dieser Art befriedigende Ergebnisse erzielen werde. Die Initiative chinesischer Geschäftsleute sei unübertroffen. Mit ihrer Hilfe müsse es möglich sein, zur 6 lbstversorgung zu ge⸗ langen und die Lieferung der dringend benötigten Kriegsmate⸗ rialien zu gewährleisten. China besitze unbegrenzte produktive 889 und verfüge über die größten Arbeitsreserven in der Welt.
———
Das wirtschaftliche Chaos in Tschungking⸗China
„Tokio, 2. Februar. Domei berichtet aus Kanton, daß die Tschungking⸗Zeitung „Takung⸗Pao“ seit Oktober 1943 wiederholt die Tschungking⸗Regierung daran gemahnt habe, Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Krise zu treffen, wenn nicht 1944 das unglückseligste Jahr für Tschungking werden solle. Die Regierung habe bisher nur ihre Unfähigkeit hewfesen was aus dem uner⸗ hörten Ansteigen der Preise hervorgehe. So betrage der Index jetzt das Hundertfache gegenüber der Zahl von 1937.
“ Börsenkennziffern für die Woche vom 24. bis 29. Januar 1944 Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der letzten Woche (24. bis 29. Januar 1944) im Ver⸗ gleich zur Vorwoche wie folgt: “ Wochendurchschnitt
vom 24. 1. vom 17. 1. bis 29. 1. bis 22. 1.
Monats⸗ durchschnitt Aktienkurse (Kennziffer 1924
bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie Handel und Verkehr .
1 Gesamt.. Kursniveau der 4 %igen Wertpapiere SPfarhh— Kommunalobligationen .. . Dtsch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. . . Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940
Anleihen der Länder.
Anleihen der Gemeinden .. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen ... .
162,13 158,32 155,19
158,35
162,05 158,28 155,18
158,31
161,96 158,05 154,94
158, 11
102,50 102,50
102,50 102,50
102,50 102,50
105,07 107,13 104,25 103,86 106,46 109,35
105,14 107,13 104,18 103,85 106,33 109,37
104,99 107,04 104,12 103,67 106,42 109,35
— ne
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
„Prag, 2. Februar. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B. Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 3325,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G. 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G. 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Velgrad 49,95 G., 59,05 B.,
16,72 B.
London, 2 Februar. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,031 Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 1780—u713 Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires soffis. —,— Rio sverc Schanghat Tschungking⸗Dollar —,—,
Amsterdam, 2. Februar. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. (Amtlich. Berlin —,—, London York — 8 —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki 2,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—,, Oslo —,— Kopenhagen —,— Stochholm 44,81 — 44,90, Prag àb 86
Zürich, 2. Februar. (D. N. B.) (11.40 Uhr.] Paris 6,22 ½ London 17,32, New NYork. 4,30, Brüssel 69,25 B. Mallankd 22,67 ½ nom. Madrid 39,75 B., Holland 229⅛, Berlin 172,55 Lissabon 17,63 ½, Stochholm 102,66 ½, Oslo 98,62 % gen 90,37 ½, Sofsa 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75 Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,75, Japan 101,00, No 22,00 B,
Kopenhagen, 2. Februar. *(D. N. B.) London 19,34, New Vort. 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15 Oslo 109,00, Helsint; 9,83, Madrid —,—. Alles Briefturse. Stockholm, 2. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B. Brüssel —,— G., 67,50 V., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B.“ Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Sslo 95,35 G. 95,65 B., Washington 4,18 G., 4,20 B., Helsink 9,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3.,77 G 2,82 B., Madrid —,— G., Türke’ —,— B., Lissabon —— G. 1780 B. Puenos Aires 102,50 G., 104,50 B. 8
slo, 2. Februar. (D. N. B.) London —,— G Berlin 17,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., 172, ge., —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G.,
103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen G
1- 3 8 2 —,— G., 71,50 B. Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 8 Rom —,— G., 29,20 9., Prag —,— G., —,— üBH.
London, 2. Februar. (D. N. B.) Silber Barren prompt
23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
mmanditgese a⸗ Ar 9. Deutsche Selcaeeese,ennen.
10. Gesellschaften m. b. H.,
2, Zwangsverstoigerungen, 11. Genossenschaften,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsfachen. 3. Aufgebote,
5. Verluft⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Werepapteren,
4. Oeffentliche Zuftellungen,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellfchaften,
14. Deutsche Relchsbank und DBankausweise.
13. Unfall, und Invalidenverficherungen, 8 15. Verschiebene Bekanntmachungen. 8
2nnn
nnnUTHanryvynyrvvrryrvyrrorrrnrrvrrvin Unterluchungs⸗ und Straftachen
[29178] Bekanntmachung.
Wia 755/15/43. E; 1— ter Karl Friedrich Hoffmann, Breslau, in Mittelfeldweg 1, ist auf Grund des § 20 der VO. über Handelsbeschränkun⸗ 1000 fℛℳ beantragt. Der Inhaber des wird. gen vom 13. 7. 1923 (RGBl. I S. 706) Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spä⸗ der Handel mit Gegenständen des täg⸗ testens in dem auf Mittwoch, den
buchs Nr. 5591, ausgestellt von der 10 Uhr vor Kreissparkasse Waldeck Hauptzweigstelle richt 6
Alle Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Anderungen redak⸗ tioneller Art und Wortkürzungen
Wuppertal⸗Elberfeld, Kriegerheim⸗ kunde
geblich verlorengegangenen Sparkassen⸗ testens in dem auf den 11. August 1944, B 12 6297
1 8 1. ric anberaumten Dem Handelsvertre⸗ Bad Wildungen für Dr. Paul Schöller seine Rechte anzumelden und die Un⸗ straße 27/6, 8. Nr. 204/22, lautend auf str. 8 9 vorzulegen, b. 6. JFer. 99/22,
straße 6, mit einem Guthaben von Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen straße 29, W 5
Neubrandenburg, 27. Januar 1944. Das Amtsgericht.
lautend auf Willy Rank dem unterzeichneten Ge⸗ 7. Nr. B 15 540, lautend auf Helga Aufgebotstermine Reinsdorf, Buchhalterin, Posen, Lenbach⸗
widrigenfalls die Waltraut Kaat, Posen, Nollendorf⸗ beantragt. Die In⸗ haber der Urkunden werden au efordert, spätestens in dem auf den 8. Mai 1944,
11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht,
lichen Bedarfs untersagt worden. Die 31. Mai 1944, 10 Uhr, vor dem unter [29380 Untersagung gilt für das gesamte zeichneten Gericht, Zimmer 1, anbe⸗ 8 9 7/43 Reichsgebiet. Die Entscheidung ist raumten Aufgebotstermin seine Rechte Gauhau ptstadt aufträge sind daher gegenstands⸗ echtskräftig. anzumelden und das Sparkassenbuch 99 “ 2 Breslau, den 19. Januar 1944. vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraft 8Se d ist allein die ein⸗ Der Oberbürgermeister. loserklärung erfolgen wird. 8 chte Druckvorlage. Matern, J. A.: Zimmermann, Bad Wildungen, 25. Januar 1944. eren Schristgröße unter, Petiteliegt, Städt. Verwaltungs⸗ und Rechtsrat. Amtsgericht. können nicht verwendet werden. eeeeeäee eeneschee scee .e cggaen 29879] Aufgebot. 87 Verlag muß jede Haftung vxgegx 8 1. F 2. 44. Der Kaufmann Willy ei Druckaufträgen ablehnen, 3. Aufgebote Rüß in Neubrandenburg, Neutorstr. 23, 29431] Aufgebot.
bgren druchoorlagen nicht vömig Füt das Aufgebot des auf seinen ruckreif eingereicht werden. 3 Namen ausgestellten Sparbuches der 5 „ 6/43. Der Vorstand der Kreissparkasse Meckl. Waldeck in Korbach hat für Dr. Paul⸗ Neubrandenburg, Nr.
3 Depositen⸗ und nannnnnnnnnnnnmnmnnmnnnnnnonnonononnnonmm [Schöller in Wuppertal⸗Glberfeld, Krie⸗ 2848,91 Net becntragt. Der Inhüben gerheimstraße 6, das Aufgebot des an⸗ der Urkunde wird aufgefordert spä⸗
bö“ “ “
werden vom Verlag nicht vor⸗ genommen. VBerufungen auf die Ausführung früherer Druck⸗
gestellten
lautend auf Wechselbank, B 13 918,
5. Nr. 115 956, mann, Posen
Schweizer Str. 19, 2 d lautend auf 453 886 über Grzesiak, Posen, Halbdorfstr. 32, W 5
Posen, Mühlenstr. 1 a, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen,
Aufgebot. Die Stadtsparkasse der Posen, bertreten durch
gebot der nach sparkasse der Gauhauptstadt Posen aus⸗ lte Sparkassenbücher: 1. Nr. 111 076, lautend auf Dip ⸗Ing. Viktor Aeckerle, Posen, 2. Nr. 115 079, lautend. Der auf Bernd Ebelt, Posen, Tannenberg⸗Grundbuch von straße (Kleistkaserne), 3. Nr. 109 755, hausen Band 42 Blatt Nr. 1376 in
Urkunden erfolgen wird. Posen, den 17. Januar 1944. Das Amtsgericht.
stehenden von der Stadt⸗
Hypothekenbrief über die im Berlin⸗Niederschön⸗
Wilhelm Goertz, Posen
„Abteilung III unter Nr. 19 eingetr L“ Nr. 19 eingetragene
Sypothek von 19 425 F. ℳ ist bei einem Marianne licgerangriff verlorengegangen. Es str. t ein neuer Brief erteilt worden
lautend auf Georg Nau⸗ Berlin⸗Pankow, 24. 1. 1944. ¶(29373] M melstr. 1/5, Nr.) Das Amtsgericht Pankow, Abt. 9.
Aar 8 Sovr;r 99 42 üö Laeg Agxam 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.. 8
„Kopenhagen